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V/0770/2021

Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel

Vorlagen 13.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 16.11.2021, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1747 Zeichen

V/0770/2021
V/0770/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel
Beratungsfolge
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel wird wiedergewählt:
Herr Holger Rohrbach.
Herr Rohrbach ist 52 Jahre alt und wohnt im Bezirk Sprakel.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Herr Rohrbach ist bereits seit 10 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Sprakel
tätig. Seine zweite Amtszeit endet im November 2021.
Herr Rohrbach steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, auch für eine
weitere Amtszeit zur Verfügung.
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von Herrn Rohrbach erfüllt.
Rechts- und Ausländeramt
15.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

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V/0770/2021
In Vertretung
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Anlage A

1187 Zeichen

Anlage A zur V/0770/2021
Kurzüberblick
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Sprakel.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw.
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0770/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2021
Erstellt
11.10.2021 14:14