V/0770/2021
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel
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Beschlussvorlage
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V/0770/2021 V/0770/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel Beratungsfolge 16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel wird wiedergewählt: Herr Holger Rohrbach. Herr Rohrbach ist 52 Jahre alt und wohnt im Bezirk Sprakel. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Rohrbach ist bereits seit 10 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Sprakel tätig. Seine zweite Amtszeit endet im November 2021. Herr Rohrbach steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Rohrbach erfüllt. Rechts- und Ausländeramt 15.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler T elefon:492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0770/2021 In Vertretung gez. Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0770/2021 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Sprakel. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0770/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2021
- Erstellt
- 11.10.2021 14:14