AN/1662/2018
Fußverkehrsbeauftragter für Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)
2852 Zeichen
SPD Grüne CDU Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.11.2018 AN/1662/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 Fußverkehrsbeauftragter für Stadt Köln - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung zum Fahrradbeauftragten, die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten zu schaffen, der mindestens für die Interessen der Fußgänger*innen im Stadtbezirk Nippes zuständig ist. Begründung: Unumstritten gehört das Zufußgehen zu den nachhaltigsten und ökologisch saubersten Mobilitätsformen. Jeder und jede ist (auch) Fußgänger*in. Das zügige Vorankommen als Fußgänger*in bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in Fuß- gängerzonen. In Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 67% der Ver- kehre zu Fuß, per Rad oder ÖPNV (der sog. Umweltverbund) erfolgen sollen. Leider werden aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei Baustellenein- richtungen die Belange der Fußgänger*innen unzureichend berücksichtigt. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden häufig gezwungen, sich einen Raum zu teilen und sich trotz hohem Fußgängeraufkommen auf engem Raum zu arrangieren, wodurch Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind. Für Fußgänger*innen, gerade für ältere und behinderte Menschen, bedeutet diese - 2 - Situation eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Fußgängerzonen Rad- verkehr zu „ertragen“. Wichtig ist es, bei einer integrierten Verkehrsplanung die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen mit ihren Bedürfnissen und spezifischen Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Mit dem Fahrradbeauftragten hat die Stadt schon einen wichtigen Akteur, der Fahrradprojekte vorantreibt, Belange von Radfahrer*innen in der Verkehrsplanung vertritt und als Ansprechpartner für die Radfahrverbände fungiert. Es kann aber nicht sein, dass bei Belangen des Fußverkehrs der Fahrradbeauftragte zuständig ist. Zwei Verkehre, die in ihren unterschiedlichen Geschwindigkeiten überhaupt nicht harmonieren. Modell für eine/einen Fußgängerbeauftrage*n könnte die Stadt Leipzig oder auch Wien sein, in denen es seit 2018 bzw. 2013 eigene Fußgängerbeauftragte gibt. Zudem wäre die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen Amt für „Fuß-und Radverkehr“, wie er vom Rat im Rahmen der Diskussionen zur Luftreinhaltung empfohlen worden ist. (3428/2017). gez. Horst Baumann gez. Helmut Metten gez. Christoph Schmitz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1662/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 20.11.2018 15:20