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AN/1662/2018

Fußverkehrsbeauftragter für Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 20.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 8.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2852 Zeichen

SPD 
Grüne 
CDU 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.11.2018 
AN/1662/2018 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
 
Fußverkehrsbeauftragter für Stadt Köln 
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU - 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung  
zum Fahrradbeauftragten, die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten zu schaffen, der  
mindestens für die Interessen der Fußgänger*innen im Stadtbezirk Nippes zuständig ist. 
 
 
Begründung: 
 
Unumstritten gehört das Zufußgehen zu den nachhaltigsten und ökologisch saubersten  
Mobilitätsformen. Jeder und jede ist (auch) Fußgänger*in. Das zügige Vorankommen als 
Fußgänger*in bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in Fuß-
gängerzonen.  
 
In Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 67% der Ver-
kehre zu Fuß, per Rad oder ÖPNV (der sog. Umweltverbund) erfolgen sollen. Leider werden 
aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei Baustellenein-
richtungen die Belange der Fußgänger*innen unzureichend berücksichtigt. 
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden häufig gezwungen, sich einen Raum zu teilen 
und sich trotz hohem Fußgängeraufkommen auf engem Raum zu arrangieren, wodurch  
Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind. 
 
Für Fußgänger*innen, gerade für ältere und behinderte Menschen, bedeutet diese

- 2 - 
 
Situation eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Fußgängerzonen Rad-
verkehr zu „ertragen“. 
 
Wichtig ist es, bei einer integrierten Verkehrsplanung die Belange der unterschiedlichen  
Verkehrsteilnehmer*innen mit ihren Bedürfnissen und spezifischen Verhaltensweisen zu  
berücksichtigen. Mit dem Fahrradbeauftragten hat die Stadt schon einen wichtigen Akteur, 
der Fahrradprojekte vorantreibt, Belange von Radfahrer*innen in der Verkehrsplanung vertritt 
und als Ansprechpartner für die Radfahrverbände fungiert. Es kann aber nicht sein, dass bei 
Belangen des Fußverkehrs der Fahrradbeauftragte zuständig ist. Zwei Verkehre, die in ihren 
unterschiedlichen Geschwindigkeiten überhaupt nicht harmonieren.  
Modell für eine/einen Fußgängerbeauftrage*n könnte die Stadt Leipzig oder auch Wien sein, 
in denen es seit 2018 bzw. 2013 eigene Fußgängerbeauftragte gibt. 
Zudem wäre die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten der erste Schritt auf dem Weg zu 
einem neuen Amt für „Fuß-und Radverkehr“, wie er vom Rat im Rahmen der Diskussionen 
zur Luftreinhaltung empfohlen worden ist. (3428/2017). 
 
 
 
 
 
 
gez. Horst Baumann                   gez. Helmut Metten                    gez. Christoph Schmitz

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1662/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
20.11.2018
Erstellt
20.11.2018 15:20