V/0288/2026
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
18166 Zeichen
V/0288/2026 V/0288/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Beratungsfolge 03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bewilligung der in Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzu- schusses in Höhe von insgesamt 682.000 € (in der Regel als maximal 50 %-Förderung) ge- mäß der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt. 2. Es wird aufgrund der Vielzahl von Anträgen in diesem Jahr kein finanzieller Puffer in Höhe von 8 % für etwaige Mehrkosten im Rahmen der Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezu- schussung nach Ziffer 1 vorgesehen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sportstätten, für die nach Beschlusspunkt 1 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung künftiger Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat zu berücksichtigen sein können. 4. Die folgenden Anträge werden abgelehnt: BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten* West DJK SC Nienberge e. V. Umgestaltung Terrasse am Fußballclubheim 09.12.2025 10.000,00 € Südost TV Wolbeck von 1962 e.V. Erneuerung Teppichboden 30.12.2025 2.400,00 € Sportamt 25.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Warbinger Telefon: 492-5202 Warbinger@stadt - muenster.de - 2 - V/0288/2026 *gerundet auf Hunderter 5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die folgenden Anträge vertagt werden: BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten* Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Sanierung Dach Gymnastik- halle 30.08.2025 84.600,00 € Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Sanierung Duschen Tennis 30.08.2025 61.400,00 € Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Sanierung drei Tennisplätze 13.10.2025 93.500,00 € Mitte SC Münster 08 e.V. Bau Vereinsheim 30.12.2025 2.747.500,00 € West DJK SC Nienberge e.V. Sanierung Mehrzweckhalle 30.12.2025 Unbestimmt *gerundet auf Hunderter 6. Der Bericht über die gestellten Anträge auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wird zur Kenntnis genommen. 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2026 682.000 2027 379.050 Verpflichtungsermächtigung 2026 zu Lasten 2027 379.050 Summe aller Auszahlungen 1.061.050 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Wege der flexiblen Haushaltsführung im Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen. Begründung: Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun- - 3 - V/0288/2026 des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli- nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt- licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2026 hinaus. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie, soweit nicht im nachfolgenden Absatz dargestellt. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hin- blick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e. V. stellte für sein Vorhaben zum Umbau einer neu gepach- teten Reitsportanlage einen Etatantrag zum Doppelhaushalt 2026 / 2027. Dieser wurde vom Rat auf- gegriffen und zusätzliche Mittel in Höhe von 162.000 EUR (rund 25 % der Gesamtkosten der geplan- ten Baumaßnahme) wurden den Haushaltsmitteln für die Baukostenzuschüsse zugeschlagen. Der Antrag auf einen Baukostenzuschuss über die für eine 50%-Förderung noch fehlenden 163.000 EUR wird als Einzelfallentscheidung zur Bewilligung vorgeschlagen, obwohl die Jugendquote von 20 % derzeit nicht erfüllt wird. Da der Verein aktuell keine Heimanlage hat, können insbesondere Ange- bote für Kinder und Jugendliche nur schwer umgesetzt werden. Die Jugendquote liegt daher derzeit mit 9,33 % unter den geforderten 20 %. Das Konzept der neuen Reitanlage zielt aber insbesondere auf Angebote für Kinder und Jugendliche ab, wodurch es glaubhaft ist, dass der Verein in Kürze die Jugendquote wieder erfüllen wird. Dies und die grundsätzliche politische Befürwortung des Vorha- bens durch das Aufgreifen des Etatantrages führen dazu, dass die Verwaltung eine Einzelfallent- scheidung zugunsten des Vereins vorschlägt. Durch die Förderentscheidung der Stadt Münster sollen die begünstigten Vereine über die Sportförde- rung Finanzierungssicherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximal- förderung vor. Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung bei allen Maßnahmen, welcher Aufwand als förderfähig anerkannt werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entschei- dungsvorschläge zur weiteren Förderung. Wegen der Vielzahl an Anträgen auf Baukostenzuschüsse in diesem Jahr reichen die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 nicht zur Finanzierung aller zur Bewilligung vorgeschlagenen Maßnahmen aus. Unter Berücksichtigung der Mittelabrufe wurde daher mit Verpflichtungsermächtigungen auf die für das Jahr 2027 bereits im Haushalt festgeschriebenen Mittel in Höhe von 600.000 EUR vorgegriffen. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf insgesamt 379.050 EUR. Die geplante Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen kann reduziert werden, sollten die Baumaßnahmen, die für eine Landesförderung „Moderne Sportstätte NRW“ in Frage kommen (Kos- ten der Baumaßnahme mind. 50.000 EUR) dort auch zum Zuge kommen. Wegen der Drittförderung durch das Land würden die kommunalen Baukostenzuschüsse laut Sportförderrichtlinie dann von 50 % auf 25 % absinken und die Finanzierung bewilligter Maßnahmen könnte zu einem größeren Anteil aus den Mitteln des Jahres 2026 finanziert werden. Für die Maßnahme „Bau eines Multi-Court-Platzes“ des Hünenburger Tennisclubs Münster 1984 e. V. wird eine Verpflichtungsermächtigung zulasten des Haushaltsjahres 2027 eingegangen. Die Höhe der - 4 - V/0288/2026 Verpflichtungsermächtigung entspricht der maximalen Fördersumme von 42.500 EUR, da die Durch- führung der Baumaßnahme laut Verein auf das Jahr 2027 geschoben werden kann. Gleiches gilt für die Maßnahme „Sanierung von vier Tennisplätzen“ des BSV Roxel e.V. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigung entspricht der maximalen Fördersumme in Höhe von 80.000 EUR. Bei der Maßnahme „Sanierung der Dächer“ des Reitervereins St. Georg e.V. wird ebenfalls eine Ver- pflichtungsermächtigung zulasten des Haushaltsjahres 2027 festgesetzt. Da die Umsetzung der Maßnahme nach Angaben des Vereins spätestens im Jahr 2027 erfolgen soll, wird im Haushaltsjahr 2026 eine Förderung in Höhe von bis zu 77.700,00 € bereitgestellt. Ergänzend wird für das Haus- haltsjahr 2027 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 93.550,00 € festgesetzt. Die Höhe der als förderfähig angesehenen Kosten in Höhe von 342.500 EUR entsprechen den unbedingt notwen- digen Arbeiten gemäß dem durch den Rat nicht aufgegriffenen Etatantrag zum Doppelhaushalt 2026 /2027. Weitere geplante Bestandteile der Gesamtsanierung müssen in den Folgejahren erneut über die Baukostenzuschüsse beantragt werden. Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e.V. hat für die Maßnahme „Umbau einer neu gepachteten Anlage“ neben dem Baukostenzuschussantrag zusätzlich einen Etatantrag gestellt (s. o.). Für das Haushaltsjahr 2026 wird dem Verein die Summe von 162.000 EUR aus dem erfolgreichen Etatantrag bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 163.000,00 € zulas- ten des Haushaltsjahres 2027 eingegangen. Anträge auf die Förderung von Mehrkosten begründen sich in der Regel in Baupreissteigerungen. Beim DJK SC Nienberge e. V. wurden bei der Instandsetzung der Tenniszäune Mängel erkannt, die umfangreichere Maßnahmen als ursprünglich geplant nach sich zogen. Beim Paddel Sport Münster e. V. ergaben sich ungeplante Mehrkosten während der Durchführung der Dachsanierung. Der 1. TC Hiltrup e.V. beantragte die Maßnahme „Dachsanierung Tennishalle“ einschließlich der In- stallation einer Photovoltaikanlage. Die Förderung einer Photovoltaikanlage ist gemäß Sportförder- richtlinie Ziffer II. F. eine gesonderte Förderung. Die Maßnahme „Installation einer PV-Anlage“ wird gesondert und nach den entsprechenden Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie Ziffer II. F. betrachtet. Bei der Maßnahme „Flutlicht, PV-Anlage und weitere Sanierungen an der Anlage des Reit- und Fahr- vereins Münster Sprakel e.V. werden ebenfalls die Arbeiten zur Photovoltaikanlage herausgezogen und separat nach den Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie betrachtet. Die PV-Anlagen werden so nicht mit 50 % der Kosten, sondern mit einem Festbetrag von 4.000 EUR berücksichtigt. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Aufgrund der Vielzahl an Anträgen auf Gewährung von Baukostenzuschüssen können bei den ein- zelnen Maßnahmen in diesem Jahr keine zusätzlichen finanziellen Puffer für Baupreissteigerungen in Höhe von 8 % der voraussichtlichen Förderung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den Be- schlüssen über die Baukostenzuschüsse in den letzten Jahren, bei denen ein Puffer zur Absicherung gegen Baupreissteigerungen einberechnet wurde und sich innerhalb der Haushaltsmittel abdecken ließ, sind in diesem Jahr keine weiteren Reserven für solche Mehrkosten vorgesehen. Maßgabe war es stattdessen, mehr Maßnahmen mit dem regulären Baukostenzuschuss fördern zu können. Für unvorhergesehene Mehrkosten bei Baumaßnahmen, die über eine reine Baupreissteigerung hinaus- gehen, besteht weiterhin die Möglichkeit eine Bezuschussung dieser Mehrkosten zu beantragen. Dem Sportausschuss werden die Anträge dann im nächsten Jahr zur Entscheidung vorgelegt. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage gefördert werden, können nach fachge- - 5 - V/0288/2026 rechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann auf die Anträge der Vereine auf Gewährung von Betriebskostenzuschüssen nach der Sportförderrichtlinie einwirken und zu einem höheren Zuschussbetrag führen. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Im Hinblick auf die in diesem Jahr notwendige Priorisierung aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Gewährung eines städtischen Baukostenzuschusses, müssen folgende Anträge abgelehnt werden: Die Maßnahme „Sanierung Terrasse am Fußballclubheim“ des DJK SC Nienberge e.V. stellt eine Schönheitsreparatur dar. Der Verein begründet den Bedarf mit dem Ziel, den Zuschauenden und Be- suchenden bei Fußballspielen mehr Platz zu bieten. Die Maßnahme steht nicht in direktem Zusam- menhang mit der Sportausübung. Zudem bestehen keine sicherheitsrelevanten Gründe, wie etwa hohe Stolpergefahren oder bauliche Mängel, die eine dringende Umsetzung erfordern würden. Die Maßnahme „Erneuerung Teppichboden im Besprechungsraum“ des TV Wolbeck von 1962 e.V. stellt ebenfalls eine Schönheitsreparatur dar. Im Vergleich zu den anderen Anträgen ist die Maßnah- me gering priorisiert, da sie weder die Sportausübung direkt unterstützt noch sicherheitsrelevante Aspekte berührt. Die Ablehnungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Priorisierung im Hinblick auf die begrenz- ten städtischen Mittel und stellen keine grundsätzliche Ablehnung als zukünftige Maßnahmen dar. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Die nachstehenden Anträge sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsfähig und sollen vertagt werden. Der Verein DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. beantragt die Sanierung des Gymnastikhallendaches, der Duschen im Tennisbereich sowie von drei Tennisplätzen. Die geforderte Flächensicherung ge- mäß der Sportförderrichtlinie beträgt 25 Jahre. Die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Sportanlage befindet, macht eine solch lange Laufzeit abhängig von einer Umstellung auf einen Erb- baurechtsvertrag. Die entsprechenden Erbbaurechts- und Untererbbaurechtsverträge befinden sich noch in Abstimmung. Eine Bewilligung der beantragten Mittel vorbehaltlich des Vertragsschlusses ist aufgrund der Vielzahl konkurrierender Anträge derzeit nicht angezeigt. Für die Maßnahme „Neubau Vereinsheim“ des SC Münster 08 e.V. wurden bereits in der Vergangen- heit Mittel in Höhe von 525.000 EUR bereitgestellt. Jedoch waren zur Realisierung auch hier liegen- schaftliche Voraussetzungen zu klären, die Einfluss nehmen können auf die Projektplanung. Folglich war der Verein bisher noch nicht handlungsfähig. Im abgelaufenen Jahr stellte der Verein für sein Vorhaben erneut einen Förderantrag. Darin wurde die Grundkonzeption des Projekts grundsätzlich bestätigt, jedoch haben sich die geplanten Baukosten erheblich gesteigert. Für die weitere Realisie- rung des Vorhabens ist neben einer Verwendung der ersten Bereitstellung eine zusätzliche Baukos- tenförderung in Höhe erforderlich, die bei einem 50%-Anteil von 848.750 EUR beträgt. Die Ausga- beermächtigung aus dem ersten Beschluss steht noch zur Verfügung. Um dem Vorhaben in der ge- nannten Dimension Fortgang zu geben, werden in der Vergangenheit bereitgestellten Mittel aus die- sem Grund trotz Verfristung bestätigt. Ein abschließender Beschluss über die Gesamtförderung kann derzeit nicht gefasst werden, da zunächst mögliche Reduzierungsvarianten geprüft werden müssen. Sollten alle erforderlichen übrigen Voraussetzungen vorliegen, könnte der Baubeginn mit den vorhan- denen Mitteln von 525.000 EUR noch in diesem Jahr erfolgen. Der Verein DJK SC Nienberge e. V. beantragt die Sanierung seiner Mehrzweckhalle. Dazu wurde zum 31.12.2025 fristwahrend ein Förderantrag gestellt; Unterlagen wurden nicht eingereicht. Noch ist das Gesamtvolumen oder der Sanierungsumfang, der in einem ersten Schritt erfolgen soll, noch nicht - 6 - V/0288/2026 abschließend definiert. Konkrete Angebote oder Kostenschätzungen liegen dem Antrag noch nicht zu Grunde. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist daher zunächst zu konkretisieren und mit Kostenschätzungen zu belegen. Hierzu ist dann auch der Anteil der Eigenfinanzierung durch den Verein nachzuweisen, welcher wiederum einer möglichen Drittförderung durch Landesmittel beein- flusst werden könnte. Erst nach einer Konkretisierung dieser Parameter ist ein verwaltungsseitiger Vorschlag zur Entscheidung über einen Baukostenzuschuss in diesem Fall möglich. Zu Punkt 6 der Sachentscheidung Nach II Buchst. E Ziff. 2.6 darf der Verein grundsätzlich erst nach der Bewilligung eines Baukostenzu- schusses mit der Maßnahme beginnen. Gemäß Ziff. 4.2 kann die Verwaltung in begründeten Einzel- fällen auf Antrag einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn genehmigen. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist keine verbindliche Zusage auf Gewäh- rung eines städtischen Zuschusses verbunden. Insofern hat sie keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der politischen Gremien der Stadt Münster. Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns hat keine finanziellen Auswir- kungen für die Stadt Münster. Dem Sportamt lagen bis zum 04.08.2026 insgesamt 11 Anträge für Zuschüsse zu Baukosten für ver- einseigene Sportstätten mit Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vor. Positiv beschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn sind bei den folgenden Maßnahmen bewilligt worden. Die Zuschussanträge werden unter Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage oder im nächsten Jahr dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Negativ beschieden wurden folgende Anträge auf vorzeitigen Baubeginn, weil es sich nicht um eine überraschend notwendig gewordene Einzelfallmaßnahme handelt. Der Zuschussantrag wird ebenfalls mit Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. - 7 - V/0288/2026 Zu Punkt 7 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver- eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden mit dem Stadt- sportbund Münster e.V. vorab besprochen, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzu- stellen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: - Anlage 1 zur Bewilligung vorgeschlagene Anträge auf einen kommunalen Baukostenzuschuss
Anlage 1
4274 Zeichen
BV Verein Maßnahme Antrags- eingang Baukosten* Zuschusshöhe (max. 50 %) max. Fördersumme (2026) max. Fördersumme (2027) Hinweis Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. Dachsanierung Tennishalle ohne PV- Anlage 27.12.2025 218.000,00 € 109.000,00 € 109.000,00 € Hiltrup 1. TC Hiltrup e. V. PV-Anlage 27.12.2025 4.000,00 € Förderung nach Sportförderichtlini e Ziffer II.F Hiltrup Hünenburger Tennisclub Münster 1984 e.V. Bau Multi Court Platz 10.08.2025 85.000,00 € 42.500,00 € 42.500,00 € Verschiebung einer Umsetzung auf 2027 möglich Hiltrup Z.u.R. St. Sebastian Amelsbüren e. V. Erneuerung Lichtpanele/ neuer Sand Reithalle 09.09.2025 7.900,00 € 3.950,00 € 3.950,00 € Mitte SV Blau-Weiß Aasee e. V. Sanierung Parkettboden 23.12.2025 3.800,00 € 1.900,00 € 1.900,00 € Mitte SV Blau-Weiß Aasee e. V. Fassadensanierung 06.08.2025 42.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 € Mitte SV Blau-Weiß Aasee e. V. Umrüstung großer Multifunktionsraum auf LED-Beleuchtung 23.12.2025 19.700,00 € 9.850,00 € 9.850,00 € Nord Reit- und Fahrverein Münster Sprakel e. V. Flutlicht und weitere Sanierungen an der Anlage, ohne PV- Anlage 31.12.2025 179.300,00 € 89.650,00 € 89.650,00 € Nord Reit- und Fahrverein Münster Sprakel e. V. PV-Anlage 31.12.2025 4.000,00 € Förderung nach Sportförderichtlini e Ziffer II.F Nord SC Westfalia Kinderhaus e. V. Sanierung Außenfassade 28.10.2025 16.500,00 € 8.250,00 € 8.250,00 € Ost Paddel Sport Münster e.V. Mehrkosten Dachsanierung 27.08.2025 8.600,00 € 4.300,00 € 4.300,00 € Ost TC St. Mauritz e. V. Ausbau Flutlichtanlage 23.12.2025 65.700,00 € 32.850,00 € 32.850,00 € Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Enteisungsanlage 30.12.2025 4.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € Ost Turngemeinde Münster von 1862 e.V. Herrichtung Außenanlage Fahrradständer 30.12.2025 9.200,00 € 4.600,00 € 4.600,00 € Südost Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e. V. Umbau neu gepachteter Anlage 23.12.2025 650.000,00 € 325.000,00 € 162.000,00 € 163.000,00 € Etatantrag aufgegriffen: 25 % werden als zusätzliche Mittel zum Baukostenbudget 2026 bereitgestellt Südost TA Hohes Ufer im SC Gremmendorf e. V. Umbau 2 Tennisplätze zu Ganzjahresplätzen 22.10.2025 110.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € Südost TV Wolbeck von 1962 e. V Erweiterung Spindmodule Umkleide 30.12.2025 10.700,00 € 5.350,00 € 5.350,00 € Südost TV Wolbeck von 1962 e. V Modernisierung Beleuchtung 30.12.2025 1.700,00 € 850,00 € 850,00 € Südost TV Wolbeck von 1962 e. V Feststellanlage für Brandschutztür 30.12.2025 2.700,00 € 1.350,00 € 1.350,00 € West BSV Roxel e.V. Sanierung 4 Tennisplätze 31.10.2025 160.000,00 € 80.000,00 € 80.000,00 € Sanierung erst Beginn 2027 vorgesehen West BSV Roxel e.V. Sanierung Feuermelde- und Alarmanlage 31.10.2025 4.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € West DJK SC Nienberge e. V. Mehrkosten Zaunreparatur 07.10.2025 4.000,00 € 2.000,00 € 2.000,00 € West DJK SC Nienberge e. V. Fortsetzung Zaunreparatur 30.12.2025 7.300,00 € 3.650,00 € 3.650,00 € West DJK Wacker Mecklenbeck e.V. Erneuerung Duscharmaturen 25.11.2025 8.500,00 € 4.250,00 € 4.250,00 € Anlage 1 - zur Bewilligung vorgeschlagene Anträge auf einen kommunalen Baukostenzuschuss West Reiterverein St. Georg e. V. Sanierung Dächer 30.12.2025 342.500,00 € 171.250,00 € 77.700,00 € 93.550,00 € laut Antrag spätestens 2027 durchzuführen, förderfähige Kosten bemessen sich nach unbedingt notwendigen Arbeiten gemäß Etatantrag West TC Union Münster e.V. Bau 2. Padelplatz 23.12.2025 100.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € West Tennis- und Hockeyclub Münster e.V. Einbau Wurzelsperre zum Schutz des Hockeyfeldes 29.12.2025 45.000,00 € 22.500,00 € 22.500,00 € 1.053.050,00 € 682.000,00 € 379.050,00 €
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0288/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.08.2026
- Erstellt
- 28.04.2026 12:44