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V/0288/2026

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 05.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.09.2026, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

18166 Zeichen

V/0288/2026 
V/0288/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bewilligung der in Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzu-
schusses in Höhe von insgesamt 682.000 € (in der Regel als maximal 50 %-Förderung) ge-
mäß der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt. 
 
2. Es wird aufgrund der Vielzahl von Anträgen in diesem Jahr kein finanzieller Puffer in Höhe von 
8 % für etwaige Mehrkosten im Rahmen der Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezu-
schussung nach Ziffer 1 vorgesehen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sportstätten, für die nach Beschlusspunkt 1 der 
Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung 
künftiger Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat zu berücksichtigen sein können. 
 
4. Die folgenden Anträge werden abgelehnt: 
 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang 
Baukosten* 
West DJK SC Nienberge e. V.  Umgestaltung Terrasse am 
Fußballclubheim 
09.12.2025 10.000,00 € 
Südost  TV Wolbeck von 1962 e.V.  Erneuerung Teppichboden  30.12.2025 2.400,00 € 
Sportamt 
 
25.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Warbinger  
Telefon: 492-5202 
Warbinger@stadt -
muenster.de

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V/0288/2026 
 *gerundet auf Hunderter  
 
 
5. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die folgenden Anträge vertagt werden: 
 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang 
Baukosten* 
Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
e. V. 
Sanierung Dach Gymnastik-
halle 
30.08.2025 84.600,00 € 
Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
e. V. 
Sanierung Duschen Tennis  30.08.2025 61.400,00 € 
Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
e. V. 
Sanierung drei Tennisplätze  13.10.2025 93.500,00 € 
Mitte SC Münster 08 e.V.  Bau Vereinsheim 30.12.2025 2.747.500,00 €  
 
West DJK SC Nienberge e.V.  Sanierung Mehrzweckhalle 30.12.2025 Unbestimmt 
 
 *gerundet auf Hunderter  
 
 
6. Der Bericht über die gestellten Anträge auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 
   
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2026 682.000   
 2027 379.050  
Verpflichtungsermächtigung 2026 zu Lasten 2027 379.050  
Summe aller Auszahlungen   1.061.050  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Wege der flexiblen 
Haushaltsführung im Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun-

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V/0288/2026 
des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli-
nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt-
licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen 
werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der 
Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. 
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend 
dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2026 hinaus. 
 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen 
Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie, soweit nicht im nachfolgenden Absatz 
dargestellt. Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hin-
blick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. 
 
Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e. V. stellte für sein Vorhaben zum Umbau einer neu gepach-
teten Reitsportanlage einen Etatantrag zum Doppelhaushalt 2026 / 2027. Dieser wurde vom Rat auf-
gegriffen und zusätzliche Mittel in Höhe von 162.000 EUR (rund 25 % der Gesamtkosten der geplan-
ten Baumaßnahme) wurden den Haushaltsmitteln für die Baukostenzuschüsse zugeschlagen.  
Der Antrag auf einen Baukostenzuschuss über die für eine 50%-Förderung noch fehlenden 163.000 
EUR wird als Einzelfallentscheidung zur Bewilligung vorgeschlagen, obwohl die Jugendquote von 20 
% derzeit nicht erfüllt wird. Da der Verein aktuell keine Heimanlage hat, können insbesondere Ange-
bote für Kinder und Jugendliche nur schwer umgesetzt werden. Die Jugendquote liegt daher derzeit 
mit 9,33 % unter den geforderten 20 %. Das Konzept der neuen Reitanlage zielt aber insbesondere 
auf Angebote für Kinder und Jugendliche ab, wodurch es glaubhaft ist, dass der Verein in Kürze die 
Jugendquote wieder erfüllen wird. Dies und die grundsätzliche politische Befürwortung des Vorha-
bens durch das Aufgreifen des Etatantrages führen dazu, dass die Verwaltung eine Einzelfallent-
scheidung zugunsten des Vereins vorschlägt. 
 
Durch die Förderentscheidung der Stadt Münster sollen die begünstigten Vereine über die Sportförde-
rung Finanzierungssicherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung 
schlägt deshalb grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximal-
förderung vor. 
 
Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung bei allen Maßnahmen, welcher Aufwand als 
förderfähig anerkannt werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung 
aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die 
Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entschei-
dungsvorschläge zur weiteren Förderung. 
 
Wegen der Vielzahl an Anträgen auf Baukostenzuschüsse in diesem Jahr reichen die Haushaltsmittel 
für das Jahr 2026 nicht zur Finanzierung aller zur Bewilligung vorgeschlagenen Maßnahmen aus. 
Unter Berücksichtigung der Mittelabrufe wurde daher mit Verpflichtungsermächtigungen auf die für 
das Jahr 2027 bereits im Haushalt festgeschriebenen Mittel in Höhe von 600.000 EUR vorgegriffen. 
Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf insgesamt 379.050 EUR.  
  
Die geplante Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen kann reduziert werden, sollten die 
Baumaßnahmen, die für eine Landesförderung „Moderne Sportstätte NRW“ in Frage kommen (Kos-
ten der Baumaßnahme mind. 50.000 EUR) dort auch zum Zuge kommen. Wegen der Drittförderung 
durch das Land würden die kommunalen Baukostenzuschüsse laut Sportförderrichtlinie dann von 50 
% auf 25 % absinken und die Finanzierung bewilligter Maßnahmen könnte zu einem größeren Anteil 
aus den Mitteln des Jahres 2026 finanziert werden. 
 
Für die Maßnahme „Bau eines Multi-Court-Platzes“ des Hünenburger Tennisclubs Münster 1984 e. V. 
wird eine Verpflichtungsermächtigung zulasten des Haushaltsjahres 2027 eingegangen. Die Höhe der

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Verpflichtungsermächtigung entspricht der maximalen Fördersumme von 42.500 EUR, da die Durch-
führung der Baumaßnahme laut Verein auf das Jahr 2027 geschoben werden kann. 
 
Gleiches gilt für die Maßnahme „Sanierung von vier Tennisplätzen“ des BSV Roxel e.V. Die Höhe der 
Verpflichtungsermächtigung entspricht der maximalen Fördersumme in Höhe von 80.000 EUR. 
 
Bei der Maßnahme „Sanierung der Dächer“ des Reitervereins St. Georg e.V. wird ebenfalls eine Ver-
pflichtungsermächtigung zulasten des Haushaltsjahres 2027 festgesetzt. Da die Umsetzung der 
Maßnahme nach Angaben des Vereins spätestens im Jahr 2027 erfolgen soll, wird im Haushaltsjahr 
2026 eine Förderung in Höhe von bis zu 77.700,00 € bereitgestellt. Ergänzend wird für das Haus-
haltsjahr 2027 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 93.550,00 € festgesetzt. Die Höhe der 
als förderfähig angesehenen Kosten in Höhe von 342.500 EUR entsprechen den unbedingt notwen-
digen Arbeiten gemäß dem durch den Rat nicht aufgegriffenen Etatantrag zum Doppelhaushalt 2026 
/2027. Weitere geplante Bestandteile der Gesamtsanierung müssen in den Folgejahren erneut über 
die Baukostenzuschüsse beantragt werden. 
 
Der Reiterverein St. Hubertus Wolbeck e.V. hat für die Maßnahme „Umbau einer neu gepachteten 
Anlage“ neben dem Baukostenzuschussantrag zusätzlich einen Etatantrag gestellt (s. o.). Für das 
Haushaltsjahr 2026 wird dem Verein die Summe von 162.000 EUR aus dem erfolgreichen Etatantrag 
bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 163.000,00 € zulas-
ten des Haushaltsjahres 2027 eingegangen. 
 
Anträge auf die Förderung von Mehrkosten begründen sich in der Regel in Baupreissteigerungen. 
Beim DJK SC Nienberge e. V. wurden bei der Instandsetzung der Tenniszäune Mängel erkannt, die 
umfangreichere Maßnahmen als ursprünglich geplant nach sich zogen. Beim Paddel Sport Münster e. 
V. ergaben sich ungeplante Mehrkosten während der Durchführung der Dachsanierung. 
 
Der 1. TC Hiltrup e.V. beantragte die Maßnahme „Dachsanierung Tennishalle“ einschließlich der In-
stallation einer Photovoltaikanlage. Die Förderung einer Photovoltaikanlage ist gemäß Sportförder-
richtlinie Ziffer II. F. eine gesonderte Förderung. Die Maßnahme „Installation einer PV-Anlage“ wird 
gesondert und nach den entsprechenden Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie Ziffer II. F. 
betrachtet. 
Bei der Maßnahme „Flutlicht, PV-Anlage und weitere Sanierungen an der Anlage des Reit- und Fahr-
vereins Münster Sprakel e.V. werden ebenfalls die Arbeiten zur Photovoltaikanlage herausgezogen 
und separat nach den Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie betrachtet. 
Die PV-Anlagen werden so nicht mit 50 % der Kosten, sondern mit einem Festbetrag von 4.000 EUR 
berücksichtigt. 
 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung 
 
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen auf Gewährung von Baukostenzuschüssen können bei den ein-
zelnen Maßnahmen in diesem Jahr keine zusätzlichen finanziellen Puffer für Baupreissteigerungen in 
Höhe von 8 % der voraussichtlichen Förderung berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu den Be-
schlüssen über die Baukostenzuschüsse in den letzten Jahren, bei denen ein Puffer zur Absicherung 
gegen Baupreissteigerungen einberechnet wurde und sich innerhalb der Haushaltsmittel abdecken 
ließ, sind in diesem Jahr keine weiteren Reserven für solche Mehrkosten vorgesehen. Maßgabe war 
es stattdessen, mehr Maßnahmen mit dem regulären Baukostenzuschuss fördern zu können. Für 
unvorhergesehene Mehrkosten bei Baumaßnahmen, die über eine reine Baupreissteigerung hinaus-
gehen, besteht weiterhin die Möglichkeit eine Bezuschussung dieser Mehrkosten zu beantragen. 
Dem Sportausschuss werden die Anträge dann im nächsten Jahr zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage gefördert werden, können nach fachge-

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rechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann auf die Anträge 
der Vereine auf Gewährung von Betriebskostenzuschüssen nach der Sportförderrichtlinie einwirken 
und zu einem höheren Zuschussbetrag führen.  
 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung 
 
Im Hinblick auf die in diesem Jahr notwendige Priorisierung aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf 
Gewährung eines städtischen Baukostenzuschusses, müssen folgende Anträge abgelehnt werden: 
 
Die Maßnahme „Sanierung Terrasse am Fußballclubheim“ des DJK SC Nienberge e.V. stellt eine 
Schönheitsreparatur dar. Der Verein begründet den Bedarf mit dem Ziel, den Zuschauenden und Be-
suchenden bei Fußballspielen mehr Platz zu bieten. Die Maßnahme steht nicht in direktem Zusam-
menhang mit der Sportausübung. Zudem bestehen keine sicherheitsrelevanten Gründe, wie etwa 
hohe Stolpergefahren oder bauliche Mängel, die eine dringende Umsetzung erfordern würden. 
 
Die Maßnahme „Erneuerung Teppichboden im Besprechungsraum“ des TV Wolbeck von 1962 e.V. 
stellt ebenfalls eine Schönheitsreparatur dar. Im Vergleich zu den anderen Anträgen ist die Maßnah-
me gering priorisiert, da sie weder die Sportausübung direkt unterstützt noch sicherheitsrelevante 
Aspekte berührt. 
 
Die Ablehnungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Priorisierung im Hinblick auf die begrenz-
ten städtischen Mittel und stellen keine grundsätzliche Ablehnung als zukünftige Maßnahmen dar. 
 
 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung 
 
Die nachstehenden Anträge sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsfähig und sollen 
vertagt werden. 
 
Der Verein DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. beantragt die Sanierung des Gymnastikhallendaches, 
der Duschen im Tennisbereich sowie von drei Tennisplätzen. Die geforderte Flächensicherung ge-
mäß der Sportförderrichtlinie beträgt 25 Jahre. Die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die 
Sportanlage befindet, macht eine solch lange Laufzeit abhängig von einer Umstellung auf einen Erb-
baurechtsvertrag. Die entsprechenden Erbbaurechts- und Untererbbaurechtsverträge befinden sich 
noch in Abstimmung. Eine Bewilligung der beantragten Mittel vorbehaltlich des Vertragsschlusses ist 
aufgrund der Vielzahl konkurrierender Anträge derzeit nicht angezeigt. 
 
Für die Maßnahme „Neubau Vereinsheim“ des SC Münster 08 e.V. wurden bereits in der Vergangen-
heit Mittel in Höhe von 525.000 EUR bereitgestellt. Jedoch waren zur Realisierung auch hier liegen-
schaftliche Voraussetzungen zu klären, die Einfluss nehmen können auf die Projektplanung. Folglich 
war der Verein bisher noch nicht handlungsfähig. Im abgelaufenen Jahr stellte der Verein für sein 
Vorhaben erneut einen Förderantrag. Darin wurde die Grundkonzeption des Projekts grundsätzlich 
bestätigt, jedoch haben sich die geplanten Baukosten erheblich gesteigert. Für die weitere Realisie-
rung des Vorhabens ist neben einer Verwendung der ersten Bereitstellung eine zusätzliche Baukos-
tenförderung in Höhe erforderlich, die bei einem 50%-Anteil von 848.750 EUR beträgt. Die Ausga-
beermächtigung aus dem ersten Beschluss steht noch zur Verfügung. Um dem Vorhaben in der ge-
nannten Dimension Fortgang zu geben, werden in der Vergangenheit bereitgestellten Mittel aus die-
sem Grund trotz Verfristung bestätigt. Ein abschließender Beschluss über die Gesamtförderung kann 
derzeit nicht gefasst werden, da zunächst mögliche Reduzierungsvarianten geprüft werden müssen. 
Sollten alle erforderlichen übrigen Voraussetzungen vorliegen, könnte der Baubeginn mit den vorhan-
denen Mitteln von 525.000 EUR noch in diesem Jahr erfolgen. 
 
Der Verein DJK SC Nienberge e. V. beantragt die Sanierung seiner Mehrzweckhalle. Dazu wurde 
zum 31.12.2025 fristwahrend ein Förderantrag gestellt; Unterlagen wurden nicht eingereicht. Noch ist 
das Gesamtvolumen oder der Sanierungsumfang, der in einem ersten Schritt erfolgen soll, noch nicht

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abschließend definiert. Konkrete Angebote oder Kostenschätzungen liegen dem Antrag noch nicht zu 
Grunde. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist daher zunächst zu konkretisieren und mit 
Kostenschätzungen zu belegen. Hierzu ist dann auch der Anteil der Eigenfinanzierung durch den 
Verein nachzuweisen, welcher wiederum einer möglichen Drittförderung durch Landesmittel beein-
flusst werden könnte. Erst nach einer Konkretisierung dieser Parameter ist ein verwaltungsseitiger 
Vorschlag zur Entscheidung über einen Baukostenzuschuss in diesem Fall möglich. 
 
 
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung 
 
Nach II Buchst. E Ziff. 2.6 darf der Verein grundsätzlich erst nach der Bewilligung eines Baukostenzu-
schusses mit der Maßnahme beginnen. Gemäß Ziff. 4.2 kann die Verwaltung in begründeten Einzel-
fällen auf Antrag einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn genehmigen. 
  
Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist keine verbindliche Zusage auf Gewäh-
rung eines städtischen Zuschusses verbunden. Insofern hat sie keinen Einfluss auf die Beratung und 
Beschlussfassung der politischen Gremien der Stadt Münster. 
Die Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns hat keine finanziellen Auswir-
kungen für die Stadt Münster. 
 
Dem Sportamt lagen bis zum 04.08.2026 insgesamt 11 Anträge für Zuschüsse zu Baukosten für ver-
einseigene Sportstätten mit Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vor. 
 
Positiv beschiedene Anträge auf vorzeitigen Baubeginn sind bei den folgenden Maßnahmen bewilligt 
worden. Die Zuschussanträge werden unter Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage oder im nächsten Jahr 
dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
Negativ beschieden wurden folgende Anträge auf vorzeitigen Baubeginn, weil es sich nicht um eine 
überraschend notwendig gewordene Einzelfallmaßnahme handelt. Der Zuschussantrag wird ebenfalls 
mit Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage dem Sportausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

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V/0288/2026 
 
 
 
 
Zu Punkt 7 der Sachentscheidung 
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden mit dem Stadt-
sportbund Münster e.V. vorab besprochen, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzu-
stellen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
- Anlage 1 zur Bewilligung vorgeschlagene Anträge auf einen kommunalen Baukostenzuschuss

Anlage 1

4274 Zeichen

BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang  Baukosten*  Zuschusshöhe  
(max. 50 %) 
 max. 
Fördersumme 
(2026) 
 max. 
Fördersumme 
(2027) 
Hinweis
Hiltrup 1. TC Hiltrup e. 
V.
Dachsanierung 
Tennishalle ohne PV-
Anlage
27.12.2025   218.000,00 €      109.000,00 €     109.000,00 € 
Hiltrup 1. TC Hiltrup e. 
V. PV-Anlage 27.12.2025         4.000,00 € 
Förderung nach 
Sportförderichtlini
e Ziffer II.F
Hiltrup
Hünenburger 
Tennisclub 
Münster 1984 
e.V.
Bau Multi Court Platz 10.08.2025     85.000,00 €        42.500,00 €        42.500,00 € 
Verschiebung 
einer Umsetzung 
auf 2027 möglich
Hiltrup
Z.u.R. St. 
Sebastian 
Amelsbüren e. 
V.
Erneuerung 
Lichtpanele/ neuer 
Sand Reithalle
09.09.2025       7.900,00 €          3.950,00 €         3.950,00 € 
Mitte SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.
Sanierung 
Parkettboden 23.12.2025       3.800,00 €          1.900,00 €         1.900,00 € 
Mitte SV Blau-Weiß 
Aasee e. V. Fassadensanierung 06.08.2025     42.000,00 €        21.000,00 €       21.000,00 € 
Mitte SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.
Umrüstung großer 
Multifunktionsraum auf 
LED-Beleuchtung
23.12.2025     19.700,00 €          9.850,00 €         9.850,00 € 
Nord
Reit- und 
Fahrverein 
Münster 
Sprakel e. V.
Flutlicht und weitere 
Sanierungen an der 
Anlage, ohne PV-
Anlage
31.12.2025   179.300,00 €        89.650,00 €       89.650,00 € 
Nord
Reit- und 
Fahrverein 
Münster 
Sprakel e. V.
PV-Anlage 31.12.2025         4.000,00 € 
Förderung nach 
Sportförderichtlini
e Ziffer II.F
Nord
SC Westfalia 
Kinderhaus e. 
V.
Sanierung 
Außenfassade 28.10.2025     16.500,00 €          8.250,00 €         8.250,00 € 
Ost Paddel Sport 
Münster e.V.
Mehrkosten 
Dachsanierung 27.08.2025       8.600,00 €          4.300,00 €         4.300,00 € 
Ost TC St. Mauritz 
e. V. Ausbau Flutlichtanlage 23.12.2025     65.700,00 €        32.850,00 €       32.850,00 € 
Ost
Turngemeinde 
Münster von 
1862 e.V.
Enteisungsanlage 30.12.2025       4.000,00 €          2.000,00 €         2.000,00 € 
Ost
Turngemeinde 
Münster von 
1862 e.V.
Herrichtung 
Außenanlage 
Fahrradständer
30.12.2025       9.200,00 €          4.600,00 €         4.600,00 € 
Südost
Reiterverein 
St. Hubertus 
Wolbeck e. V.
Umbau neu 
gepachteter Anlage 23.12.2025   650.000,00 €      325.000,00 €     162.000,00 €      163.000,00 € 
Etatantrag 
aufgegriffen: 25 
% werden als 
zusätzliche Mittel 
zum 
Baukostenbudget 
2026 
bereitgestellt
Südost
TA Hohes Ufer 
im SC 
Gremmendorf 
e. V.
Umbau 2 Tennisplätze 
zu Ganzjahresplätzen 22.10.2025   110.000,00 €        55.000,00 €       55.000,00 € 
Südost TV Wolbeck 
von 1962 e. V
Erweiterung 
Spindmodule Umkleide 30.12.2025     10.700,00 €          5.350,00 €         5.350,00 € 
Südost TV Wolbeck 
von 1962 e. V
Modernisierung 
Beleuchtung 30.12.2025       1.700,00 €             850,00 €            850,00 € 
Südost TV Wolbeck 
von 1962 e. V
Feststellanlage für 
Brandschutztür 30.12.2025       2.700,00 €          1.350,00 €         1.350,00 € 
West BSV Roxel 
e.V.
Sanierung 4 
Tennisplätze 31.10.2025   160.000,00 €        80.000,00 €        80.000,00 € 
Sanierung erst 
Beginn 2027 
vorgesehen
West BSV Roxel 
e.V.
Sanierung Feuermelde- 
und Alarmanlage 31.10.2025       4.000,00 €          2.000,00 €         2.000,00 € 
West
DJK SC 
Nienberge e. 
V.
Mehrkosten 
Zaunreparatur 07.10.2025       4.000,00 €          2.000,00 €         2.000,00 € 
West
DJK SC 
Nienberge e. 
V.
Fortsetzung 
Zaunreparatur 30.12.2025       7.300,00 €          3.650,00 €         3.650,00 € 
West
DJK Wacker 
Mecklenbeck 
e.V.
Erneuerung 
Duscharmaturen 25.11.2025       8.500,00 €          4.250,00 €         4.250,00 € 
Anlage 1 - zur Bewilligung vorgeschlagene Anträge auf einen kommunalen Baukostenzuschuss

West Reiterverein 
St. Georg e. V. Sanierung Dächer 30.12.2025   342.500,00 €      171.250,00 €       77.700,00 €        93.550,00 € 
laut Antrag 
spätestens 2027 
durchzuführen, 
förderfähige 
Kosten 
bemessen sich 
nach unbedingt 
notwendigen 
Arbeiten gemäß 
Etatantrag
West TC Union 
Münster e.V. Bau 2. Padelplatz 23.12.2025   100.000,00 €        50.000,00 €       50.000,00 € 
West
Tennis- und 
Hockeyclub 
Münster e.V.
Einbau Wurzelsperre 
zum Schutz des 
Hockeyfeldes
29.12.2025     45.000,00 €        22.500,00 €       22.500,00 € 
  1.053.050,00 €     682.000,00 €      379.050,00 €

Beratungsverlauf (2)

03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung
Zur Sitzung
08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0288/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2026
Erstellt
28.04.2026 12:44