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3897/2023

Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 (AN/1664/2023) betreffend Holweide – Sachstand Bauvorhaben und Baustillstand

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3903 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3897/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.11.2023 
 
Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und 
des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 
(AN/1664/2023) betreffend Holweide – Sachstand Bauvorhaben und Baustillstand 
Frage 1: 
Mehrere Monate lang wurden Teilabrisse und Entkernungsarbeiten an den denkmalgeschütz-
ten Gebäuden ausgeführt, die nun jäh unterbrochen wurden. Dächer und Fenster fehlen teil-
weise. Angesichts starker Regenfälle und dem nahenden Winter stellt sich die Frage, ob nun 
historische Mauern und Gebäudeteile winter - und wetterfest sind oder Schaden nehmen          
können. Sind die zuständigen Fachämter vor Ort, um die Sicherung der historischen und denk-
malgeschützten Gebäude zu kontrollieren? 
 
Antwort der Verwaltung 
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat bis zur Einstellung der Bauarbeiten zahl-
reiche Ortstermine durchgeführt. Dabei wurde darauf geachtet, dass instabile Bauteile mit 
Schwerlastgerüsten gesichert sind, sodass laut Aussagen des Statikers, die denkmalgeschütz-
ten Teile gesichert sind. Einige Fensteröffnungen sind bereits provisorisch verschlossen, so-
dass der Wassereintrag in die Gebäude durch Regen- und Schnee verhindert wird. Die derzeit 
noch offenen Fenster sollen aus denkmalfachlicher Sicht ebenfalls verschlossen werden. Dies-
bezüglich steht das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Kontakt mit dem Eigentümer.  
 
Frage 2: 
Seit Ende Juli ist die Hauptbaugrube an der Strunde mit Wasser voll gelaufen. Gehen davon 
Gefahren für die Stabilität der Baugrube, die nahebei stehenden historischen Gebäude und / 
oder das Grundwasser aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Eindringen des Regenwassers in das Grundwasser aus der Baugrube ist durch eine Trä-
gerbohlwand zu den Seiten sowie durch die Betonbodenplatte der zukünftigen Tiefgarage in die 
Umgebung nicht zu befürchten. 
Der Denkmalbehörde sind keine Gefährdungen bekannt. Die statisch geforderten Sicherungs-
maßnahmen wurden durchgeführt.

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Frage 3:  
Monatelang lagen – und liegen bis heute – große Hügel von Erdaushub ungeschützt auf dem 
Baugelände (siehe Anfrage der 
Koalition vom 11. Mai 2023). Diese waren den ganzen Sommer über den starken Regenfällen 
ausgesetzt. Warum wurden die Erdhügel plötzlich am 23. August 2023 mit Planen abgedeckt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der im Rahmen der Bauphase anfallende Aushub kann für die in der Regel kurze Dauer offen 
auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei verbleiben, weil die Fläche versiegelt ist 
und eine Auswaschung möglicher Schadstoffe ins Grundwasser nicht zu befürchten ist. 
Etwa Ende August wurde gegen den Generalunternehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet. Da 
zu diesem Zeitpunkt unklar war, wie es auf der Baustelle weitergehen soll und eine längere 
Verweildauer des Erdaushubs zu befürchten war, wurden die Erdhügel vorsorglich abgeplant. 
 
Frage 4: 
Befindet sich die Stadt im Kontakt mit dem Investor, um Lösungen für einen zügigen Baufort-
schritt zu finden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung steht mit dem Bauherrn in Kontakt und wurde über die aktuelle Situation infor-
miert. Nach der Insolvenz des Generalunternehmers organisiert der Bauherr derzeit den Fort-
gang der Baumaßnahme. 
Die Aufgabe des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die denkmalgerechte Pla-
nung der Baumaßnahme sicherzustellen und hierzu Planung und Ausführung der Arbeiten 
denkmalfachlich zu begleiten. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat keinen Ein-
fluss auf das Baustellenmanagement, das in Verantwortung des Investors liegt. Überprüft wer-
den lediglich Situationen und Maßnahmen, die eine Gefährdung der Substanz darstellen könn-
ten.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3897/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2023
Erstellt
23.11.2023 10:41