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AN/1116/2019

Belebung des Ottmar-Pohl-Platzes in Köln-Kalk durch einen Verkehrsübungsparcours für fahrradfahrende Kinder

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 7.3

Antrag Grüne AN-1116-2019

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Sachstandsbericht BV

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Antrag Grüne AN-1116-2019

2581 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.08.2019 
AN/1116/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019, TOP 7.3 
Belebung des Ottmar-Pohl-Platzes in Köln-Kalk durch einen Verkehrsübungspa r-
cours für fahrradfahrende Kinder 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2019 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten die Bezirksvertretung Kalk, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Teile des Ottmar-Pohl-Platzes in 
Köln-Kalk im Rahmen der ohnehin angedachten Umgestaltung und Belebung 
des Platzes, in einen Verkehrsübungsparcour für fahrradfahrende Kinder um-
gestaltet werden können. Der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln ist in die Pla-
nung beratend einzubeziehen. Die Umsetzungsplanung ist der Bezirksvertre-
tung Kalk vorab vorzustellen.  
In diesem Kontext bitten wir weiterhin kurzfristig zusätzliche Sitzbänke und 
Fahrradabstellanlagen aufzustellen. 
 
Begründung: 
Der Ottmar-Pohl-Platz ist seit Jahren weitestgehend ungenutzt. Die vorgeschlagene 
Form der Umgestaltung des Platzes wäre eine kostengünstige und schnelle Möglich-
keit, diesen zu beleben. Im Stadtteil Kalk fehlen ohnehin sinnvoll nutzbare Flächen 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender  
Mobil: 0163 79 87 212 
daniel. bauer-dahm@stadt-koeln.de 
Manuela Grube 
Stellv. Fraktionsvorsitzende 
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de

2 
zur kostenlosen Freizeitgestaltung für Bürger*Innen jeden Alters und insbesondere 
der hier heranwachsenden Kinder. 
Besonders die zentrale Lage im Stadtteil ist für engagierte (Groß-) Eltern und für die 
umliegenden Schulen und Kitas wichtig, da der Platz gut und schnell zu erreichen ist. 
Eine frühzeitige Heranführung der Kinder an eine sichere und regelkonforme Nut-
zung des Fahrrads im Straßenverkehr ist von herausragender Bedeutung zum 
Schutz der Kinder und des Stadtklimas. Gerade in einem so kinderreichen Stadtteil 
wie Kalk macht eine solche Einrichtung Sinn. Auch unter gesundheitlichen Aspekten 
ist es wichtig, dass die Stadt Köln weitere Bewegungsgelegenheiten auf öffentlichen 
Plätzen schafft.  
 
Beispiel für einen Parcours auf einem Schulhof: 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 
 
Daniel Bauer-Dahm Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende

Sachstandsbericht BV

942 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1116/2019
Stand: 11.06.2026 
Sachstandsbericht  
Belebung des Ottmar-Pohl-Platzes in Köln-Kalk durch einen Verkehrsübungsparcours 
für fahrradfahrende Kinder 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2019 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Teile des Ottmar-Pohl-Platzes in Köln -Kalk 
im Rahmen der ohnehin angedachten Umgestaltung und Belebung des Platzes, in ei-
nen Verkehrsübungsparcour für fahrradfahrende Kinder umgestaltet werden können. 
Der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln ist in die Planung beratend einzubeziehen. Die 
Umsetzungsplanung ist der Bezirksvertretung Kalk vorab vorzustellen.  
In diesem Kontext wird gebeten, weiterhin kurzfristig zusätzliche Sitzbänke und Fahr-
radabstellanlagen aufzustellen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde bereits im Sommer 2022 ausgeführt.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1116/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.08.2019
Erstellt
29.08.2019 12:45