V/0765/2021
Verkehrsversuch Neubrückentor - Bericht über Beendigung und Sachstand
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Berichtsvorlage
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V/0765/2021 V/0765/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Verkehrsversuch Neubrückentor - Bericht über Beendigung und Sachstand Beratungsfolge 27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Im Frühjahr 2021 wurde durch den Hauptausschuss der Stadt Münster entschieden, die Bevorrechtigung der Promenade im Rahmen eines Verkehrsversuchs an der Querung Neubrückentor zu testen (V/0248/2021 „Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung – Neubrückentor“). Hintergrund war der Beschluss der Vorlage V/0522/2018 „Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen“. Der Verkehrsversuch wurde am 02.08.2021 begonnen und dauerhaft durch eine umfassende Evaluation begleitet. Die geänderte Vorfahrtsreglung am Neubrückentor ermöglichte es Radfahrenden seitdem, am Neubrückentor ohne Halt auf der Promenade zu fahren. Der Kfz-, Rad- und Fußverkehr entlang der Straße Neubrückentor musste die Vorfahrt auf der Promenade beachten. Der Knotenpunkt wurde für den Versuch baulich angepasst, u.a. wurden Einmündungen in die Promenade hergestellt (vormals durchgehende Gehwegpflasterung und in T eilen Kopfsteinpflaster) sowie eine rote Furtmarkierung in Fahrbeziehung Promenade – Promenade aufgebracht. Die Stadtbuslinien 6, 8 und N82 wurden bis zum 24.09.2021 umgeleitet. Im Anschluss sollten die Auswirkungen der Neuregelung auf den Linienbusverkehr untersucht werden. Dies erfolgte seit dem 25.09.2021. Während des Verkehrsversuches wurden durch die städtische Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei und den Stadtwerken Optimierungen an der Promenadenquerung vorgenommen, die zusätzlich auf die neue Verkehrsregelung aufmerksam machten und die gegenseitige Sichtbarkeit – und somit die Verkehrssicherheit – der Verkehrsteilnehmenden verbessern sollten. Am Knotenpunkt Promenade / Neubrückentor wurden zusätzlich große „Vorfahrt achten“-Piktogramme auf der Fahrbahn der Straße Neubrückentor markiert, die neben der üblichen Beschilderung die Vorfahrtänderung an dieser Stelle noch deutlicher machen sollten. Zudem wurden "Rüttelstreifen" auf die Fahrbahn aufgebracht, die zu mehr Achtsamkeit und einer Geschwindigkeitsreduzierung bei den Autofahrenden führen sollten. Auch die Beleuchtung wurde verbessert. Trotz dieser Maßnahmen war weiterhin zu beobachten, dass ein individuelles Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden – Auto- wie Radfahrender – auftrat. Ein Gewöhnungseffekt war nach neunwöchiger Laufzeit des Verkehrsversuches noch nicht vollumfänglich eingetreten. Bei dem überwiegenden T eil der Verkehrsteilnehmenden war weiterhin eine Vorsicht bei der Annäherung an die neue Kreuzungssituation wahrnehmbar, sowohl auf der Straße wie auf der Promenade. Amt für Mobilität und Tiefbau 12.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm T elefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0765/2021 Das im Herbst höhere MIV-Aufkommen sorgte für Rückstaus auf der Kanalstraße und es war vermehrt erkennbar, dass Radfahrende und E-Scooter-Nutzende aufgrund dieses Rückstaus den Gehweg oder die Gegenfahrbahn benutzten. Ergebnisse der durch die Polizei Münster durchgeführten Kontrollaktionen, bestätigten dieses Verhalten in seiner Häufigkeit. Auch die Rückmeldungen von Fußgehenden ließen auf eine – mindestens subjektiv empfundene – höhere Gefährdung schließen. Neben dem Unfall eines Inlineskaters und einem schweren Sturz einer Radfahrenden, gab es auch leichte Unfälle, in die Radfahrende im Bereich der Promenadenquerung verwickelt waren; zuletzt am Mittwoch, 29.09.2021, als ein Radfahrer aufgrund einer abrupten Bremsung wegen eines sich nähernden Autos stürzte. Zu einer Kollision kam es in diesem Fall nicht. Bezüglich der Leichtigkeit des Linienverkehrs der Stadtwerke Münster war bereits nach wenigen T agen festzustellen, dass insbesondere in der Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 8 Uhr morgens Fahrzeitverluste durch Haltvorgänge an der Promenadenquerung auftraten. Die den Verkehrsversuch dauerhaft begleitenden Behörden mit Mitgliedern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, den Stadtwerken und dem Amt für Mobilität und Tiefbau haben die Situation auf Grundlage der o.g. Erkenntnisse erneut bewertet. Dabei wurde die komplexe Sachlage gemeinsam einer Abwägung unterzogen und einer abschließenden Bewertung zugeführt. Im Ergebnis dieser fachbehördlichen Beurteilung wurde der Versuch in der aktuellen baulichen Form aufgrund der Kumulation der unterschiedlichen oben genannten Faktoren planvoll beendet. In dieser Entscheidung findet der Beschluss des Hauptausschusses vom 19.05.2021 zur Vorlage V/0248/2021 „Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung - Neubrückentor Planungs- und Baubeschluss“ Berücksichtigung, der die Fortführung der Vorfahrtänderung über die T estphase hinaus unter die Bedingung eines positiven Verlaufs gestellt hat. Wie dargestellt, konnten Beeinflussungen des Verkehrsflusses am Versuchsorts und vermehrte Gefahrensituationen festgestellt werden. Entsprechende Rückmeldungen von Polizei und Bevölkerung sind gehäuft eingegangen. Für eine praktische und den verkehrlichen Anforderungen entsprechende Fortführung wären jedoch weitreichende und im Rahmen eines Verkehrsversuches nicht umsetzbare bauliche Maßnahmen notwendig geworden. Weitere, kurzfristig umzusetzende Optimierungsmöglichkeiten und -maßnahmen wurden durch die begleitenden Fachbehörden nicht gesehen. Der Rückbau in den Altzustand erfolgte in den Herbstferien 2021. So wie auch der Start des Versuchs bewusst in die Sommerferienzeit gelegt wurde, wurde der verkehrsärmere Zeitraum in den Herbstferien (weniger MIV, kein Schülerverkehr) genutzt, um den Verkehrsteilnehmenden eine sanfte Rückgewöhnung zu ermöglichen. Die im Kontext der Evaluation durchgeführten Datenerhebungen wurden mit Beendigung des Versuchs abgeschlossen. Neben quantitativen Erhebungen, bspw. zu Verkehrsmengen oder Standzeiten der Querverkehre auf der Straße Neubrückentor, fand im Zeitraum vom 03.09. bis zum 10.10.2021 eine Online-Umfrage zum Verkehrsversuch statt. Der Rücklauf war mit über 3.000 Beantwortungen, die ca. 1.200 Hinweise und Kommentare enthalten, sehr gut. In die Dokumentation fließt ebenfalls das Ergebnis der Auswertung der polizeilichen Unfallberichte ein. Auswertung und Dokumentation erfolgen aktuell u.a. durch ein beauftragtes Büro. Eine abschließende Bewertung des Verkehrsversuches sowie eine Ableitung von übertragbaren Erkenntnissen und daraus resultierende Zielformulierungen für diese und andere Promenadenquerungen können erst auf Grundlage des Endberichtes erfolgen. Gleichwohl lässt sich bereits jetzt festhalten, dass der zehnwöchige Verkehrsversuch viele wichtige Erkenntnisse geliefert hat, die für die weiteren Überlegungen zur Verbesserung der Radverkehrssituation entlang der Promenade und der zukünftigen Ausgestaltung der Promenadenquerungen von enormer Bedeutung sein werden. Mit den Ergebnissen ist zu Beginn des Jahres 2021 zu rechnen. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kanalstraße
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0765/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2021
- Erstellt
- 07.10.2021 12:46