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V/0765/2021

Verkehrsversuch Neubrückentor - Bericht über Beendigung und Sachstand

Vorlagen 11.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 16.11.2021, TOP 4.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6974 Zeichen

V/0765/2021
V/0765/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Verkehrsversuch Neubrückentor - Bericht über Beendigung und Sachstand
Beratungsfolge
27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Im Frühjahr 2021 wurde durch den Hauptausschuss der Stadt Münster entschieden, die Bevorrechtigung
der Promenade im Rahmen eines Verkehrsversuchs an der Querung Neubrückentor zu testen
(V/0248/2021 „Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung – Neubrückentor“). Hintergrund war der
Beschluss der Vorlage V/0522/2018 „Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den
Promenadenquerungen“. Der Verkehrsversuch wurde am 02.08.2021 begonnen und dauerhaft durch eine
umfassende Evaluation begleitet.
Die geänderte Vorfahrtsreglung am Neubrückentor ermöglichte es Radfahrenden seitdem, am
Neubrückentor ohne Halt auf der Promenade zu fahren. Der Kfz-, Rad- und Fußverkehr entlang der
Straße Neubrückentor musste die Vorfahrt auf der Promenade beachten.
Der Knotenpunkt wurde für den Versuch baulich angepasst, u.a. wurden Einmündungen in die Promenade
hergestellt (vormals durchgehende Gehwegpflasterung und in T eilen Kopfsteinpflaster) sowie eine rote
Furtmarkierung in Fahrbeziehung Promenade – Promenade aufgebracht. Die Stadtbuslinien 6, 8 und N82
wurden bis zum 24.09.2021 umgeleitet. Im Anschluss sollten die Auswirkungen der Neuregelung auf den
Linienbusverkehr untersucht werden. Dies erfolgte seit dem 25.09.2021.
Während des Verkehrsversuches wurden durch die städtische Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei
und den Stadtwerken Optimierungen an der Promenadenquerung vorgenommen, die zusätzlich auf die
neue Verkehrsregelung aufmerksam machten und die gegenseitige Sichtbarkeit – und somit die
Verkehrssicherheit – der Verkehrsteilnehmenden verbessern sollten. Am Knotenpunkt Promenade /
Neubrückentor wurden zusätzlich große „Vorfahrt achten“-Piktogramme auf der Fahrbahn der Straße
Neubrückentor markiert, die neben der üblichen Beschilderung die Vorfahrtänderung an dieser Stelle noch
deutlicher machen sollten. Zudem wurden "Rüttelstreifen" auf die Fahrbahn aufgebracht, die zu mehr
Achtsamkeit und einer Geschwindigkeitsreduzierung bei den Autofahrenden führen sollten. Auch die
Beleuchtung wurde verbessert.
Trotz dieser Maßnahmen war weiterhin zu beobachten, dass ein individuelles Fehlverhalten der
Verkehrsteilnehmenden – Auto- wie Radfahrender – auftrat. Ein Gewöhnungseffekt war nach
neunwöchiger Laufzeit des Verkehrsversuches noch nicht vollumfänglich eingetreten. Bei dem
überwiegenden T eil der Verkehrsteilnehmenden war weiterhin eine Vorsicht bei der Annäherung an die
neue Kreuzungssituation wahrnehmbar, sowohl auf der Straße wie auf der Promenade.
Amt für Mobilität und Tiefbau
12.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
T elefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0765/2021
Das im Herbst höhere MIV-Aufkommen sorgte für Rückstaus auf der Kanalstraße und es war vermehrt
erkennbar, dass Radfahrende und E-Scooter-Nutzende aufgrund dieses Rückstaus den Gehweg oder die
Gegenfahrbahn benutzten. Ergebnisse der durch die Polizei Münster durchgeführten Kontrollaktionen,
bestätigten dieses Verhalten in seiner Häufigkeit. Auch die Rückmeldungen von Fußgehenden ließen auf
eine – mindestens subjektiv empfundene – höhere Gefährdung schließen.
Neben dem Unfall eines Inlineskaters und einem schweren Sturz einer Radfahrenden, gab es auch leichte
Unfälle, in die Radfahrende im Bereich der Promenadenquerung verwickelt waren; zuletzt am Mittwoch,
29.09.2021, als ein Radfahrer aufgrund einer abrupten Bremsung wegen eines sich nähernden Autos
stürzte. Zu einer Kollision kam es in diesem Fall nicht.
Bezüglich der Leichtigkeit des Linienverkehrs der Stadtwerke Münster war bereits nach wenigen T agen
festzustellen, dass insbesondere in der Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 8 Uhr morgens Fahrzeitverluste
durch Haltvorgänge an der Promenadenquerung auftraten.
Die den Verkehrsversuch dauerhaft begleitenden Behörden mit Mitgliedern der Straßenverkehrsbehörde,
der Polizei, den Stadtwerken und dem Amt für Mobilität und Tiefbau haben die Situation auf Grundlage der
o.g. Erkenntnisse erneut bewertet. Dabei wurde die komplexe Sachlage gemeinsam einer Abwägung
unterzogen und einer abschließenden Bewertung zugeführt. Im Ergebnis dieser fachbehördlichen
Beurteilung wurde der Versuch in der aktuellen baulichen Form aufgrund der Kumulation der
unterschiedlichen oben genannten Faktoren planvoll beendet.
In dieser Entscheidung findet der Beschluss des Hauptausschusses vom 19.05.2021 zur Vorlage
V/0248/2021 „Verkehrsversuch Promenadenbevorrechtigung - Neubrückentor Planungs- und
Baubeschluss“ Berücksichtigung, der die Fortführung der Vorfahrtänderung über die T estphase hinaus
unter die Bedingung eines positiven Verlaufs gestellt hat. Wie dargestellt, konnten Beeinflussungen des
Verkehrsflusses am Versuchsorts und vermehrte Gefahrensituationen festgestellt werden. Entsprechende
Rückmeldungen von Polizei und Bevölkerung sind gehäuft eingegangen.
Für eine praktische und den verkehrlichen Anforderungen entsprechende Fortführung wären jedoch
weitreichende und im Rahmen eines Verkehrsversuches nicht umsetzbare bauliche Maßnahmen
notwendig geworden. Weitere, kurzfristig umzusetzende Optimierungsmöglichkeiten und -maßnahmen
wurden durch die begleitenden Fachbehörden nicht gesehen.
Der Rückbau in den Altzustand erfolgte in den Herbstferien 2021. So wie auch der Start des Versuchs
bewusst in die Sommerferienzeit gelegt wurde, wurde der verkehrsärmere Zeitraum in den Herbstferien
(weniger MIV, kein Schülerverkehr) genutzt, um den Verkehrsteilnehmenden eine sanfte Rückgewöhnung
zu ermöglichen.
Die im Kontext der Evaluation durchgeführten Datenerhebungen wurden mit Beendigung des Versuchs
abgeschlossen. Neben quantitativen Erhebungen, bspw. zu Verkehrsmengen oder Standzeiten der
Querverkehre auf der Straße Neubrückentor, fand im Zeitraum vom 03.09. bis zum 10.10.2021 eine
Online-Umfrage zum Verkehrsversuch statt. Der Rücklauf war mit über 3.000 Beantwortungen, die ca.
1.200 Hinweise und Kommentare enthalten, sehr gut. In die Dokumentation fließt ebenfalls das Ergebnis
der Auswertung der polizeilichen Unfallberichte ein. Auswertung und Dokumentation erfolgen aktuell u.a.
durch ein beauftragtes Büro.
Eine abschließende Bewertung des Verkehrsversuches sowie eine Ableitung von übertragbaren
Erkenntnissen und daraus resultierende Zielformulierungen für diese und andere Promenadenquerungen
können erst auf Grundlage des Endberichtes erfolgen. Gleichwohl lässt sich bereits jetzt festhalten, dass
der zehnwöchige Verkehrsversuch viele wichtige Erkenntnisse geliefert hat, die für die weiteren
Überlegungen zur Verbesserung der Radverkehrssituation entlang der Promenade und der zukünftigen
Ausgestaltung der Promenadenquerungen von enormer Bedeutung sein werden. Mit den Ergebnissen ist
zu Beginn des Jahres 2021 zu rechnen.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kanalstraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0765/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2021
Erstellt
07.10.2021 12:46