V/0031/2020
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade
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Anlage A
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Anlage A zur V/0031/2020 Kurzüberblick Der heute wassergebundene Betriebsweg im Abschnitt 1 zwischen Schleuse und Gittruper Straße wird mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung. Des Weiteren wird im Bereich der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßen- beleuchtung installiert. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich (u.a. Asphaltierung). Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu er- höhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher an- gepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und Gittruper Stra- ße ist mit einem finanziellen Bedarf von 3.000.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
Beschlussvorlage
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V/0031/2020 V/0031/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke) Beratungsfolge 27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade im Abschnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und Gittruper Straße (Länge 8,2 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Stre- cke auszubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 1 Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3,0 Mio €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Gleichzeitig we r- den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 600.000 € generiert. Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1,8 Mio. €. H ierfür werden Bundesmittel (WSV) von rd. 1.310.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel (FöRi-Nah) in Höhe von rd. 218.000 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 75.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 36.000 € an. Amt für Mobilität und Tiefbau 05.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0031/2020 Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes 1 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“ ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen 2020 900.000 Wegebau 2020 600.000 Beleuchtung 2021 900.000 Wegebau 2021 600.000 Beleuchtung Einzahlungen 2020/21 1.310.000 Anteil Bundes- mittel WSV 2020/21 218.000 Anteil Land FöRi-Nah 2020/21 600.000 Zuwendung Bund Beleuch- tung Saldo 872.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen d es Abschnittes 1 begonnen. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra - struktur entlang der Kanalpromenade im Abschnitt 1 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr st eigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten z u- rückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und g e- samtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Ra d- verkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen , wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. - 3 - V/0031/2020 Beschreibung der Baumaßnahme: Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsätzlich mit einem neuen 3 -4 m breiten bitumi - nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Des Weiteren wird im Bereich der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßenbeleuchtung installiert. Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und Zufußgehende er fassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m. Für die Beleuc h- tungsanlage werden entlang der Kanalpromenade Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben genutzt um Leerrohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sei n. Der Aus- bau wird zunächst nicht bis zur Stadtgrenze durchgeführt, da die WSV noch den Kanalausbau von der Gittruper Straße bis zur Stadtgrenze durchführen wird. Fertigstellung voraussichtlich 2026. Die Ausbaupläne sind unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung einzusehen. Umweltschutz Der geplante Radwege- und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der Naturschut z- gesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Au s- gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die R o- dung von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen z ur Beeinträchtigung von belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Gesta l- tungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen an der Kanalpromenade, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen we r- den müssen. Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines ange - messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a- bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mün s- ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die b eantragten Eingriffe zu nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e- wertungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn mit den ermittelten Verlust en des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ wird geprüft, ob geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden können. Im Zus ammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade ist die Einschaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal insbeson- dere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd - und Nahrungsha bitat darstellt. Darüber hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier - und Brutplatzpotential für Fledermäuse und Vögel. Um die Auswirkungen der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhal- ten der gem. Bundesnaturschutzgesetz geschützten Arten zu ermitteln, werden für den Abschnitt 5 und 6 im Jahr 2020 artenschutzrechtliche Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten wird geklärt, ob die dort gewonnenen Erkenntnisse auf den Abschnitt 1 übertragen werden können oder ob ein separates Gutachten erstellt werden muss. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e- dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für die Kanalpromenade als - 4 - V/0031/2020 Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwe n- det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbeleuchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres abgeschaltet. Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r- gehen entscheiden. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsant rag der WSV erfolgen. Der Baubeginn ist für Herbst 2020 geplant. Aufgrund von Zuwendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlo s- sen sein. Liegenschaftliche Regelungen Die für die Maßnahme benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrep ublik Deutsch- land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster. Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und Fußgänger zugelassen sind. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1.1 Übersichtsplan
Anlage 1.1
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Anlage 1.1 zur V/0031/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gittruper Straße
- Wilhelmshavenufer
- Kanalpromenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0031/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37