Mandari Insight

V/0031/2020

Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade

Vorlagen 17.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.03.2020, TOP 5.7

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1.1

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2901 Zeichen

Anlage A zur V/0031/2020 
Kurzüberblick 
Der heute wassergebundene Betriebsweg im Abschnitt 1 zwischen Schleuse und Gittruper 
Straße wird mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke 
hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung. Des 
Weiteren wird im Bereich  der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßen-
beleuchtung installiert.  
  
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich (u.a. Asphaltierung). Städtisches Ziel ist es, 
mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu er-
höhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher an-
gepasst wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und Gittruper Stra- 
ße ist mit einem finanziellen Bedarf von 3.000.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau 
der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent-
rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen.

Beschlussvorlage

9153 Zeichen

V/0031/2020 
V/0031/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade 
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer 
Brücke) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   03.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade  im Abschnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und 
Gittruper Straße (Länge 8,2 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Stre-
cke auszubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der 
abschließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des 
Bundes). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 1 Kosten in Höhe von 
insgesamt ca. 3,0 Mio €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €. 
 
Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Gleichzeitig we r-
den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 600.000 € generiert. 
 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1,8 Mio. €. H ierfür werden Bundesmittel (WSV) 
von rd. 1.310.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel (FöRi-Nah) in Höhe von rd. 218.000 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 75.000 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 36.000 € an. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
05.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0031/2020 
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes 1 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“  
ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan     
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK    
Auszahlungen   2020 900.000 Wegebau 
   2020 600.000 Beleuchtung 
   2021 900.000 Wegebau 
   2021 600.000 Beleuchtung 
Einzahlungen   2020/21 1.310.000 Anteil Bundes-
mittel WSV 
   2020/21 218.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
   2020/21 600.000 Zuwendung 
Bund Beleuch-
tung 
Saldo   872.000  
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau 
der Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses 
Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen d es Abschnittes 1 
begonnen. 
 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra -
struktur entlang der Kanalpromenade im Abschnitt 1 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung 
des Radverkehrs für den Alltagsverkehr st eigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. 
Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten z u-
rückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und g e-
samtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Ra d-
verkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des 
Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen , wenn die Infrastruktur 
entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom 
privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.

- 3 - 
V/0031/2020 
 
Beschreibung der Baumaßnahme: 
Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsätzlich mit einem neuen 3 -4 m breiten bitumi -
nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig 
eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Des Weiteren 
wird im Bereich  der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßenbeleuchtung 
installiert. 
 
Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende 
und Zufußgehende er fassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m.  Für die Beleuc h-
tungsanlage werden entlang der Kanalpromenade Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben 
genutzt um Leerrohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sei n. Der Aus-
bau wird zunächst nicht bis zur Stadtgrenze durchgeführt, da die WSV noch den Kanalausbau von 
der Gittruper Straße bis zur Stadtgrenze durchführen wird. Fertigstellung voraussichtlich 2026.  
 
Die Ausbaupläne sind unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung einzusehen. 
 
Umweltschutz 
Der geplante Radwege- und Leitungsbau  an der Kanalpromenade  stellt im Sinne der Naturschut z-
gesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Au s-
gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. 
 
Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die R o-
dung von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen z ur Beeinträchtigung von 
belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Gesta l-
tungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt 
berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen 
an der Kanalpromenade, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen we r-
den müssen. 
 
Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines ange -
messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a-
bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mün s-
ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die b eantragten Eingriffe 
zu nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e-
wertungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun 
soll dieser Gewinn mit den ermittelten Verlust en des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet 
werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ 
wird geprüft, ob geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden 
können. 
 
Im Zus ammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade  ist die Einschaltung 
einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal insbeson-
dere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd - und Nahrungsha bitat darstellt. 
Darüber hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier - und Brutplatzpotential 
für Fledermäuse und Vögel. Um die Auswirkungen der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhal-
ten der gem. Bundesnaturschutzgesetz geschützten  Arten zu ermitteln, werden für den Abschnitt 5 
und 6 im Jahr 2020 artenschutzrechtliche Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten wird 
geklärt, ob die dort gewonnenen Erkenntnisse auf den Abschnitt 1 übertragen werden können oder ob 
ein separates Gutachten erstellt werden muss. 
 
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke 
auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e-
dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne 
der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für die Kanalpromenade als

- 4 - 
V/0031/2020 
Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwe n-
det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der 
nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur 
Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbeleuchtung  im Zeitraum vom 01.04. bis zum 
31.10. eines Jahres abgeschaltet. 
 
Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r-
gehen entscheiden. 
 
Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsant rag der WSV erfolgen. Der Baubeginn ist für 
Herbst 2020 geplant. Aufgrund von Zuwendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlo s-
sen sein.   
 
Liegenschaftliche Regelungen 
Die für die Maßnahme benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrep ublik Deutsch-
land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster.  
 
Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und 
Fußgänger zugelassen sind.  
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1.1  Übersichtsplan

Anlage 1.1

26 Zeichen

Anlage 1.1 zur V/0031/2020

Beratungsverlauf (4)

27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (3)

  • Gittruper Straße
  • Wilhelmshavenufer
  • Kanalpromenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0031/2020
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37