2835/2024
Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen Einsparungen
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Anlage 2, Auszug Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025
2003 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 21.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025 öffentlich 6.1 Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszah- lung der hälftigen Einsparungen 2835/2024 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU u. Volt vom 12.05.2025 zu TOP 6.1 Durchführung der Lernmittelfreiheit – Ver- zicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen Einsparungen AN/0618/2025 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU und Volt: Beschluss: 1) Punkt 1 der Beschlussvorlage 2835/2024 wird gestrichen und ersetzt durch: Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige Auszahlung der eingesparten Mittel. 2) Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: Beschluss: 1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten Mittel mehr. Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige Auszahlung der eingesparten Mittel. 2. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schul- jahr 2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung unaufgefordert vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke zugestimmt.
Anlage 1 Vorlage 0155/089 und 1817/000
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* Der Oberstadtdirektor Re Zalo
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ur u } V Abstimmungs-Ergebnis -
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[Der Schwlausschuß beschließt in Durchführung des Lernmittelfreiheitsgesetzes ein Ver-
fahren, . das den Schulen einen Anreiz zur Einhaltung des Grundsatzes der Sparsamkeit
( „gem. $ 1 Abs. 5 VOZLFG-bietet, indem ihnen 50% der nicht in Anspruch genommenen .
= Höchstbeträge für andere ‚Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt werden.
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m weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten sishe Anlagefn} Nr. y u N ; zZ
FLigeevordiuck Nr. 101 = 00v84
| gollung des Beschlußvorschlagen, Begründung, apt. Auswirkungen ° cn 7
er .R Niederschrift der Sitzung ‚vom 08.11.1988 hat der Schulausschuß die Verwaltung
beauftragt, "Vorschläge :einzubringen, wie den Schulen Anreize zur Einhaltung des .
“ Grundsätzes: der. Sparsamkeit. bei der “Abwicklung. der Schulöuchbestellungen gegeben -:
werden können... Gl zen Fe
: Nach Abwägüng verschiedener Denkmodelle kommt: die Verwaltung zudem Ergebnis, dem
" Ausschuß. ein Model} vorzuschlagen, wie es im wesentlichen bereits vom der Stadt '
Dortmund praktiziert wird:. Tech a "
Orientierungsrahmen. bei. der Schulbuchbestellung ‘soll: danach .für die Schule. zuäüinftig
‚ein Gesautbetrag sein, der sich .aus der Schülerzahl und:dem vollen Schülträgeranteil
.. uf. der: Grundlage’ der -vom KM festgesetzten Dürchschnittsbeträge für die. einzelnen ;
er ‚ergibt... Die. so ermittelten Höchstbeträge (Soll) werden. nach Ablauf des .
chul jahr.
den: tatsächlichen Ausgaben. (Ist). gegenübergesteltt. Hi erzu werden ent-
azelabrechnungen ‘von .den Schulen. erstellt: und den Bezirksäntern zur. .
legt. Die sich aus.der' Gegenüberstelfung von Soll und ‚Ist-ergebenden.
‘ , Einsparungen. werden .den Schülen-zu 502 ‚im laufenden Haushaltsjahr. zusätzlich zum -
„bereits. zugeteilten' Schülkredit (sonstige Lehr- und Unterrichtsmitte]).-bereitger
stellt; und. stehen damit für: andere Ausgäbezwecke wieder zur Verfügung. —
AS Abrechnungstermin: ist ein Zeitpunkt kurz vor. Ablauf des jeweiligen Schuljahres
3, Auge gefäßt- (ca, Juni), so daß. spätestens mit Beginn des neuen Schulgahres - ..
‘ ds Septenber) :die. verbleibenden Mitte] zugeteitt werden können.
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“‚Oberstadtdiräkior | 1;
: ‚Anlage Zum Beschlußentwurf 2 en e E
‚hie Durchführung des Lermmitteifreiheits esetzes
narti ;:Überfegungen, „die Schulen.an möglichen Einsparungen teilhaben zu
assen; Sind. jetzt wiederholt vor dein ‚Hintergründ aufgegriffen worden, als -
terungspräsident und Kultusminister das ‚von der Stadt Köln praktizierte
f tn zur Durchführung des Leranittelfreiheltsgesetzes .auf-Veranlässung
tter Seite einer rechtlichen Prüfung unterzogen haben... -
.. Die Stadt stellt bisher jeder ‚Sch Te zur Anschaffung .der freien Lernmittel
. ‚Zunächst:den Jeweiligen Schulträgerantei1 nach dem: LF&,' gekürzt um’ 10% bei:
„.. Sonderschulen :und 30%:bei weiterführenden allgemeinbildenden. Schulen und
“ berüfsbildenden: Schulen, :zur Verfügung... Dieses ‘Verfahren trägt der. Fest-
: stellung.;Rechnung, ‚daß ‚kein zwingender Grund erkennbar tst;: allen Schülen
und}fferenziert. pauschal den ’
..erärtige-ü
; . „darf, der.dann. ällerdings substäntiiert nachzüwelsen ist,‘ wurden‘. auf Antrag
©. „Zuschläge bis ‚zum Höchstbetrag nächträglich gewährt. ° ...: ©" u:
', Verfähren:der:'Stadt Köln. als rechtlich nicht zu. beanstanden bezeichnet, je-
- „doch einem Erlaß.vom. 05.09.1988. gleichzeitig daräuf hingewi
träger die den Eigenanteil’ der Erziehungsberecht ‚St
bis,zur vollen-Ausschöpfung der -Durchschnittsbeträge übernehmen muß, :
> Schülkonferenz die Notwendigkeit der Anschaffung festgestellt hat. ._
sen. muß davon. ausgegangen werden, daß. die en. in größeren
isher nachträgliche Mittelzuneisungen geltend machen ‚werden,
rch’nicht nur der. Spareffekt: weitgehend’ zunichte. genächt. wird; sondern: -
wenn;die
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‘hei .Hst..Freie Lernmittel. zur Deckung. von ‚Mehr-Ausgaben bei Hst. Allgemeine:
rung verfahren, da die:Ausgaben bzw. 'Anschäffungen, :die’von.. "..
Erfolgsbeteiligung ‘der. Schulen fließen die Einsparungen in'diesen _
‚gezielt daran beteiligt wird; .
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r „And 1 den Höchstbetrag zuzuerkennen und damit: von. yorn- .
' ", herein dem .Sparsamkeitsgebot ,: dem.gem., $ 3'Schulmitwirkungsgesetz.äuch.die " - .
' ‚Schülkönferenz ünter}iegt, die Grundlage zu'entziehen;- Bei begründeten Be-/ : :
. Der.KM als oberste Schulaufsichtsbehörde. hat .als -Ergebnis seiner ‚Prüfung das
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steigenden .
ar hindus. ein erheblicher. Verwaltungsaufwand für Prüfung und Bewilligung:
* ‚Bie:Vörgesehene: Forn.der‘ Heitergabe von Einsparungen‘ (hier: Weniger-Ausgaben ::
‚ Unterrichtsmittel 0.5.) fst. aufgrund des bestehenden Deckungsvermerks haus-.: ..
tin getätigt werden können, „dem im'entsprechenden Hpl.-Unterab-..;. -
ssehenen: Verwendungszweck..nicht entgegenstehen. Auch’ ohne-bis=-. . -
Bereich bereits: in den dort "bestehenden Deckungsring, Ohne daß die einzelne: - Ir
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'schlägung .der Nittel ‚wird ‚nach-wie vor.nach dem Grundsätz.der -- Be:
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| DurcnrUhrund Des 5 Lenwirisueneineireisenzes
Decker 070.
Er } Arre BEANTRAGT FÜR: Dre: spp- =ERAKTION: EINE:
' \ PRAZTSIERUNG: DER VoLase: 18 FOLGENDEN PunkTenn.
1. 2en. SCHULEN WERDEN sg: & DER NICHT. In Anspruch &
. "NOMMENEN- HöcHSTBETRÄgE. =. SOWEIT SIE ÜBER DIE“PA
‚SCHALE, KURzUNG HINAUSGEHEN. = ZUR: VErFÜcunG eur,
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“ ;stellen: 21 06:2800 :615.xx00:x Lehr-und: Unternchtsmittel, Hj. 2000 .Die Umsetzung erfolgt, m Rahmen: des unter- '
_ abschnitts-und 'bezirksamtsübergreifeniden Decküngsfinges gemaß:heigefügter Aufstellung | (sehe Anlage BR
Die, Deckung. ‚erfolgt durch Wenlgerausgaben bei.den Haushaltsstellen‘ "2100-2800 590 IX03'x Lemmittelfreihei \
siehe‘ Anläge. A in Iris ven Höhe, .' Mr I
..Die Schulen. ‚werden ek dem Bbsctikiis des Schulausschusses et; Ausschuss: für: Schule s
= ‚und Wererbidung) vom En 01 89 ‚nicht‘ an den von ihnen viemtecheEn Ertspanimgen beraigt
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sProsiemselung es Bescfluhvorschlges, Begründung, aut. Auswitkingen. .
. ‘Der Schulausschuss hat in seiner: Sitzung. vom 31:01 .89 ein Veitaliren beschlossen, 2
das: den‘ Schulen einen Anreiz zur Einhaltung des Gründsatzes der: Sparsamkeit gem: 8.1 Abs.
= VOzLFG etet..in ‚dem ihnen 50% .der nicht in-Anspruch genornmenen Höchstbeträge, soweit
% sie über, die. pauschale Kürzung hinausgehen, für BEmeige" Earl zur Verfügung gestent! ‚WET-
den.“ He |
2 .
R Nur Pr Bereitschaft iu Schulen; in den. vergangenen Jahren en gesetzlichen Anspräche nach
dem LFG {Lernmittelfreiheitsgesetz) | nicht in'voller- Höhe auszuschöpfen; hätdazu geführt, dass
. die im Rahmen von Haushaliskonsolidierungsmaßnahmen stark reduzierten. Haushalisansätze
" nicht überschritten werden mussten.
. Die Nicht- -Beteiligung.oder eine geringere prozentuale Beteilgüng der Sehulen’ an den von: Ihrieri
: "erwirtschäfteten Einsparungen birgt das Risiko, dass die Schülen ihre. Sparbemühungen ein-
- schränken und den Finanzrahmen nach dem LFG bis zum sög. „Höchsibetrag" ausschöpfen.'Die
‚Folge wäre ein in deri Folgejahren erhöhter Finanzbedarf.(ca: 0,5 Mio. DM jährlich), der aus den
„aktuell.zur ‘Verfügung stehenden Haushaltsmitteln' nicht mehr: gedeckt werden. könnte. (Die vor-
’ htlichen Einsparungen der'Schulen.sind als Folge der Haushaltskonsolidierung I in den Jah.
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Beschlussvorlage Rat
5252 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2835/2024 Freigabedatum 06.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen Einsparungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten Mittel mehr. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schuljahr 2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung unaufgefordert vorzulegen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 500.000 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zielsetzung des HPL-Aufstellungsprozesses 2025/2026 ff. war, einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähig- keit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zukunft und die the- matischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, war die Verwaltung gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Auf- gaben zu priorisieren. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. 3 Die Durchführung der Lernmittelfreiheit selber ist Pflichtaufgabe nach § 96 SchulG. Um diese Aufgabe zu erfüllen, hält der Schulträger ein Budget für die Durchführung der Lernmittelfreiheit vor, welches sich aus den in der zugehörigen Verordnung festgelegten Durchschnittsbeträgen (Höchstbeträge) der entsprechenden Schulstufe zzgl. möglicher Zuschläge für besondere Schülergruppen multipliziert mit der Schülerzahl berechnet. Um den Schulen einen Anreiz zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel für Lernmittel zu bieten, werden ihnen 50 % der nicht in Anspruch genommenen Höchstbeträge für andere Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt. Bei der Rückzahlung der hälftigen Einsparung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die sich aus dem Ratsbeschluss 0155/089 vom 11.01.1989 ergibt. Die Rückzahlung der hälftigen Einsparung betrug für das Schuljahr 2020/2021 607.130,22 € Schuljahr 2021/2022 963.468,20 € Schuljahr 2022/2023 994.243,63 € Schuljahr 2023/2024 685.100,46 € (Datenbasis noch unvollständig, hier fehlt noch die Ab- rechnung aus den Bezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Porz) Für die Verausgabung der eigentlichen Mittel der Lernmittelfreiheit gibt es strenge Anforderun- gen, so dass nur zugelassene Lernmittel beschafft werden dürfen. Für die Auszahlung der hälftigen Einsparung gelten diese Grundsätze nicht, so dass die Schulen bislang aus der hälf- tigen Einsparung Arbeitshefte, Lehrmittel aber auch andere allgemeine Dinge beschafft ha- ben, die als Grundvoraussetzung den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen mussten. Vorteilhaft stellte sich dabei heraus, dass ein Anreiz für die Schulen entstand, Lernmittel ein- zusparen, um dann später mit der hälftigen Auszahlung nötige und erforderliche Beschaffun- gen eigenständig und autark durchführen zu können. Anderseits hätten die nötigen und erfor- derlichen Beschaffungen ohne die Auszahlung der hälftigen Einsparung anderweitig, ggf. durch den Schulträger, beschafft werden müssen. Durch den Wegfall dieser freiwilligen Aufgabe ist mit Einsparungen in Höhe von bis zu 500.000 € jährlich zu rechnen. Die tatsächlichen Auszahlungen der hälftig eingesparten Mittel lagen in den Vorjahren zwar über der Summe von 500.000 €, jedoch ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Einsparung durch erforderliche Beschaffungen geschmälert wird, die bisher von der Schule selbstständig durch die freiwillige Leistung beschafft wurden, zukünftig dann aber durch den Schulträger zu beschaffen sind. Auf diese Weise können bis zu 500.000 € für andere pflichtige Aufgaben eingesetzt werden.
Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 26.05.2025
1190 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 26.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 26.05.2025 öffentlich 10.3 Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszah- lung der hälftigen Einsparungen 2835/2024 Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiter- bildung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten Mittel mehr. Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige Auszahlung der eingesparten Mittel. 2. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schul- jahr 2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung unaufgefordert vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und FDP - zugestimmt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2835/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 11.09.2024 15:50