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2835/2024

Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen Einsparungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 10.13

Anlage 2, Auszug Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage 0155/089 und 1817/000

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 26.05.2025

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Ansehen

Anlage 2, Auszug Schule und Weiterbildung vom 12.05.2025

2003 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Frau Neumann 
Telefon: (0221) 221 29251 
Fax:  (0221)  
E-Mail: 40-Sitzungsdienst-
ASW@stadt -koeln.de 
Datum: 21.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 12.05.2025  
öffentlich 
6.1 Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszah-
lung der hälftigen Einsparungen 
2835/2024 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU u. Volt 
vom 12.05.2025 zu TOP 6.1 Durchführung der Lernmittelfreiheit – Ver-
zicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen Einsparungen 
AN/0618/2025 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grü-
nen, CDU und Volt: 
 
Beschluss: 
1) Punkt 1 der Beschlussvorlage 2835/2024 wird gestrichen und ersetzt durch: 
Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige Auszahlung 
der eingesparten Mittel. 
2) Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und 
Volt gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Ursprungsvorlage:  
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem 
Schuljahr 2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten 
Mittel mehr. Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige 
Auszahlung der eingesparten Mittel.

2. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schul-
jahr 2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung unaufgefordert vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und 
Volt gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke zugestimmt.

Anlage 1 Vorlage 0155/089 und 1817/000

10103 Zeichen

‚Vöydege 2

Br , robert = —H7
* Der Oberstadtdirektor Re Zalo

Drucksachen-Nr. 2

OASS5IO8&S$

. : " A@L oa] a
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£ | Durchführung des Lernmittelfrei heitsgesetzes ; u
5
\ " V Beschlußongen
.\, Schulausschuß '
ur u } V Abstimmungs-Ergebnis -
{
[Der Schwlausschuß beschließt in Durchführung des Lernmittelfreiheitsgesetzes ein Ver-
fahren, . das den Schulen einen Anreiz zur Einhaltung des Grundsatzes der Sparsamkeit
( „gem. $ 1 Abs. 5 VOZLFG-bietet, indem ihnen 50% der nicht in Anspruch genommenen .

= Höchstbeträge für andere ‚Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt werden.

_—

m weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten sishe Anlagefn} Nr. y u N ; zZ

FLigeevordiuck Nr. 101 = 00v84

| gollung des Beschlußvorschlagen, Begründung, apt. Auswirkungen ° cn 7
er .R Niederschrift der Sitzung ‚vom 08.11.1988 hat der Schulausschuß die Verwaltung
beauftragt, "Vorschläge :einzubringen, wie den Schulen Anreize zur Einhaltung des .
“  Grundsätzes: der. Sparsamkeit. bei der “Abwicklung. der Schulöuchbestellungen gegeben -:
werden können... Gl zen Fe
: Nach Abwägüng verschiedener Denkmodelle kommt: die Verwaltung zudem Ergebnis, dem
" Ausschuß. ein Model} vorzuschlagen, wie es im wesentlichen bereits vom der Stadt '
Dortmund praktiziert wird:. Tech a "

Orientierungsrahmen. bei. der Schulbuchbestellung ‘soll: danach .für die Schule. zuäüinftig
‚ein Gesautbetrag sein, der sich .aus der Schülerzahl und:dem vollen Schülträgeranteil
.. uf. der: Grundlage’ der -vom KM festgesetzten Dürchschnittsbeträge für die. einzelnen ;
er ‚ergibt... Die. so ermittelten Höchstbeträge (Soll) werden. nach Ablauf des .
chul jahr.

den: tatsächlichen Ausgaben. (Ist). gegenübergesteltt. Hi erzu werden ent-
azelabrechnungen ‘von .den Schulen. erstellt: und den Bezirksäntern zur. .
legt. Die sich aus.der' Gegenüberstelfung von Soll und ‚Ist-ergebenden.

‘ , Einsparungen. werden .den Schülen-zu 502 ‚im laufenden Haushaltsjahr. zusätzlich zum -
„bereits. zugeteilten' Schülkredit (sonstige Lehr- und Unterrichtsmitte]).-bereitger
stellt; und. stehen damit für: andere Ausgäbezwecke wieder zur Verfügung. —
AS Abrechnungstermin: ist ein Zeitpunkt kurz vor. Ablauf des jeweiligen Schuljahres
3, Auge gefäßt- (ca, Juni), so daß. spätestens mit Beginn des neuen Schulgahres - ..

‘ ds Septenber) :die. verbleibenden Mitte] zugeteitt werden können.

[I ms iioniiigunifruninne [I] an ° II nenn auwnnmasnn
a a > “ 2 " a EEE Fe na

ee en [| Al SjPorsonaisten * BjGactkostän
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"Jehuene Folgen ROM: 5 jenweriein

3.2.07

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“‚Oberstadtdiräkior | 1;

: ‚Anlage Zum Beschlußentwurf 2 en e E
‚hie Durchführung des Lermmitteifreiheits esetzes

narti ;:Überfegungen, „die Schulen.an möglichen Einsparungen teilhaben zu
assen; Sind. jetzt wiederholt vor dein ‚Hintergründ aufgegriffen worden, als -
terungspräsident und Kultusminister das ‚von der Stadt Köln praktizierte

f tn zur Durchführung des Leranittelfreiheltsgesetzes .auf-Veranlässung

tter Seite einer rechtlichen Prüfung unterzogen haben... -

.. Die Stadt stellt bisher jeder ‚Sch Te zur Anschaffung .der freien Lernmittel

. ‚Zunächst:den Jeweiligen Schulträgerantei1 nach dem: LF&,' gekürzt um’ 10% bei:

„.. Sonderschulen :und 30%:bei weiterführenden allgemeinbildenden. Schulen und

“ berüfsbildenden: Schulen, :zur Verfügung... Dieses ‘Verfahren trägt der. Fest-
: stellung.;Rechnung, ‚daß ‚kein zwingender Grund erkennbar tst;: allen Schülen
und}fferenziert. pauschal den ’

..erärtige-ü

;  . „darf, der.dann. ällerdings substäntiiert nachzüwelsen ist,‘ wurden‘. auf Antrag
©. „Zuschläge bis ‚zum Höchstbetrag nächträglich gewährt. ° ...: ©" u:

', Verfähren:der:'Stadt Köln. als rechtlich nicht zu. beanstanden bezeichnet, je-
- „doch einem Erlaß.vom. 05.09.1988. gleichzeitig daräuf hingewi

träger die den Eigenanteil’ der Erziehungsberecht ‚St
bis,zur vollen-Ausschöpfung der -Durchschnittsbeträge übernehmen muß, :
> Schülkonferenz die Notwendigkeit der Anschaffung festgestellt hat. ._
sen. muß davon. ausgegangen werden, daß. die en. in größeren
isher nachträgliche Mittelzuneisungen geltend machen ‚werden,
rch’nicht nur der. Spareffekt: weitgehend’ zunichte. genächt. wird; sondern: -

 wenn;die

N

‘hei .Hst..Freie Lernmittel. zur Deckung. von ‚Mehr-Ausgaben bei Hst. Allgemeine:

rung verfahren, da die:Ausgaben bzw. 'Anschäffungen, :die’von.. "..

Erfolgsbeteiligung ‘der. Schulen fließen die Einsparungen in'diesen _

‚gezielt daran beteiligt wird; .

Fr

r „And 1 den Höchstbetrag zuzuerkennen und damit: von. yorn- .
' ", herein dem .Sparsamkeitsgebot ,: dem.gem., $ 3'Schulmitwirkungsgesetz.äuch.die " - .
' ‚Schülkönferenz ünter}iegt, die Grundlage zu'entziehen;- Bei begründeten Be-/ : :

. Der.KM als oberste Schulaufsichtsbehörde. hat .als -Ergebnis seiner ‚Prüfung das

en, daß
steigenden .

ar hindus. ein erheblicher. Verwaltungsaufwand für Prüfung und Bewilligung:

* ‚Bie:Vörgesehene: Forn.der‘ Heitergabe von Einsparungen‘ (hier: Weniger-Ausgaben ::
‚ Unterrichtsmittel 0.5.) fst. aufgrund des bestehenden Deckungsvermerks haus-.: ..

tin getätigt werden können, „dem im'entsprechenden Hpl.-Unterab-..;. -
ssehenen: Verwendungszweck..nicht entgegenstehen. Auch’ ohne-bis=-. . -

Bereich bereits: in den dort "bestehenden Deckungsring, Ohne daß die einzelne: - Ir

x

'schlägung .der Nittel ‚wird ‚nach-wie vor.nach dem Grundsätz.der -- Be:

Berg

| DurcnrUhrund Des 5 Lenwirisueneineireisenzes
Decker 070.

Er } Arre BEANTRAGT FÜR: Dre: spp- =ERAKTION: EINE:
' \ PRAZTSIERUNG: DER VoLase: 18 FOLGENDEN PunkTenn.

1. 2en. SCHULEN WERDEN sg: & DER NICHT. In Anspruch &
. "NOMMENEN- HöcHSTBETRÄgE. =. SOWEIT SIE ÜBER DIE“PA

‚SCHALE, KURzUNG HINAUSGEHEN. = ZUR: VErFÜcunG eur,

2 Die MeTEL: WERDEN. uch‘ ALLGEMEIN FÜR. ‚ANDE

ZWECKE. SONDERN FÜR LEnkhirzeL eo zun,
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{ IMG: zu, Lee; 2. ‘DES. ‚ÄNTRAGES MEHRHEITLICH. GEGEN Bahr
“DIE "STIMHER.: ‚DER CnU- FEARTION BET: a DER. Enagrion.
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| hier‘ ERDetmGLn einer: Oberplanmäßigen Anebe für “ Berech Lehr: ing Unlerfchtemtel

i Beschlihorgan
RAT"

okingefeiee re Tr " Abstimmungsergebnis.
Ausschuß, : oo: ?
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En bilduag: ;

j N Finanzauspehuse

‘Der Rat: eiehmigte eine RR Mehrausgabe. m Höfie von ade 518. 109. Di bei PR ‚Häushalls-
“ ;stellen: 21 06:2800 :615.xx00:x Lehr-und: Unternchtsmittel, Hj. 2000 .Die Umsetzung erfolgt, m Rahmen: des unter- '
_ abschnitts-und 'bezirksamtsübergreifeniden Decküngsfinges gemaß:heigefügter Aufstellung | (sehe Anlage BR
Die, Deckung. ‚erfolgt durch Wenlgerausgaben bei.den Haushaltsstellen‘ "2100-2800 590 IX03'x Lemmittelfreihei \
siehe‘ Anläge. A in Iris ven Höhe, .' Mr I

..Die Schulen. ‚werden ek dem Bbsctikiis des Schulausschusses et; Ausschuss: für: Schule s
= ‚und Wererbidung) vom En 01 89 ‚nicht‘ an den von ihnen viemtecheEn Ertspanimgen beraigt

einig ee ee. a 5 > Eee en ade a

aussieht

sProsiemselung es Bescfluhvorschlges, Begründung, aut. Auswitkingen. .

. ‘Der Schulausschuss hat in seiner: Sitzung. vom 31:01 .89 ein Veitaliren beschlossen, 2
das: den‘ Schulen einen Anreiz zur Einhaltung des Gründsatzes der: Sparsamkeit gem: 8.1 Abs.
= VOzLFG etet..in ‚dem ihnen 50% .der nicht in-Anspruch genornmenen Höchstbeträge, soweit

% sie über, die. pauschale Kürzung hinausgehen, für BEmeige" Earl zur Verfügung gestent! ‚WET-
den.“ He |

2 .

R Nur Pr Bereitschaft iu Schulen; in den. vergangenen Jahren en gesetzlichen Anspräche nach
dem LFG {Lernmittelfreiheitsgesetz) | nicht in'voller- Höhe auszuschöpfen; hätdazu geführt, dass
. die im Rahmen von Haushaliskonsolidierungsmaßnahmen stark reduzierten. Haushalisansätze
" nicht überschritten werden mussten.
. Die Nicht- -Beteiligung.oder eine geringere prozentuale Beteilgüng der Sehulen’ an den von: Ihrieri
: "erwirtschäfteten Einsparungen birgt das Risiko, dass die Schülen ihre. Sparbemühungen ein-
- schränken und den Finanzrahmen nach dem LFG bis zum sög. „Höchsibetrag" ausschöpfen.'Die
‚Folge wäre ein in deri Folgejahren erhöhter Finanzbedarf.(ca: 0,5 Mio. DM jährlich), der aus den
„aktuell.zur ‘Verfügung stehenden Haushaltsmitteln' nicht mehr: gedeckt werden. könnte. (Die vor-
’ htlichen Einsparungen der'Schulen.sind als Folge der Haushaltskonsolidierung I in den Jah.
ten Br bis at bereits il in ka Anesizkelfulationeh m die LFG-Mittel eingefateen. hi; on

Rn x 7 wene Entiengen. Plön, Versehen sche Ange Nil. : ": Ee : - R Ze ,
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00.590.9203.6 Lernmittelfreiheit- . . *
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[00:590.9403.2 'Lernmitteffreiheit - '-

'00: 50.9503. 9 Lernmittelfreiheit., Le
--2100,590.9603,7 Lernmitteifreiheit: -: Et
:2100:590 9703,5 Lerümittelfreihelt: BR

i 803.3 Lernmittelfreiheit &

sich innerhalb der Säseisesogenen Deckungeinge nei äi dis “ ne}

Beschlussvorlage Rat

5252 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2835/2024 
Freigabedatum 
06.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszahlung der hälftigen 
Einsparungen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem Schuljahr 
2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten Mittel mehr. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schuljahr 
2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung unaufgefordert vorzulegen.  
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    500.000 € 
Beginn, Dauer  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zielsetzung des HPL-Aufstellungsprozesses 2025/2026 ff. war, einen Haushaltsplanentwurf 
vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähig-
keit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zukunft und die the-
matischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. 
Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri-
gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen-
seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und 
Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte 
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, war die Verwaltung gefordert, 
sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Auf-
gaben zu priorisieren. 
Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu-
kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.

3 
Die Durchführung der Lernmittelfreiheit selber ist Pflichtaufgabe nach § 96 SchulG. Um diese 
Aufgabe zu erfüllen, hält der Schulträger ein Budget für die Durchführung der Lernmittelfreiheit 
vor, welches sich aus den in der zugehörigen Verordnung festgelegten Durchschnittsbeträgen 
(Höchstbeträge) der entsprechenden Schulstufe zzgl. möglicher Zuschläge für besondere 
Schülergruppen multipliziert mit der Schülerzahl berechnet.  
Um den Schulen einen Anreiz zur sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel für Lernmittel 
zu bieten, werden ihnen 50 % der nicht in Anspruch genommenen Höchstbeträge für andere 
Ausgabezwecke zur Verfügung gestellt.  
Bei der Rückzahlung der hälftigen Einsparung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, die 
sich aus dem Ratsbeschluss 0155/089 vom 11.01.1989 ergibt.  
Die Rückzahlung der hälftigen Einsparung betrug für das 
Schuljahr 2020/2021 607.130,22 € 
Schuljahr 2021/2022 963.468,20 € 
Schuljahr 2022/2023 994.243,63 €  
Schuljahr 2023/2024 685.100,46 € (Datenbasis noch unvollständig, hier fehlt noch die Ab-
rechnung aus den Bezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Porz) 
Für die Verausgabung der eigentlichen Mittel der Lernmittelfreiheit gibt es strenge Anforderun-
gen, so dass nur zugelassene Lernmittel beschafft werden dürfen. Für die Auszahlung der 
hälftigen Einsparung gelten diese Grundsätze nicht, so dass die Schulen bislang aus der hälf-
tigen Einsparung Arbeitshefte, Lehrmittel aber auch andere allgemeine Dinge beschafft ha-
ben, die als Grundvoraussetzung den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen mussten.  
Vorteilhaft stellte sich dabei heraus, dass ein Anreiz für die Schulen entstand, Lernmittel ein-
zusparen, um dann später mit der hälftigen Auszahlung nötige und erforderliche Beschaffun-
gen eigenständig und autark durchführen zu können. Anderseits hätten die nötigen und erfor-
derlichen Beschaffungen ohne die Auszahlung der hälftigen Einsparung anderweitig, ggf. 
durch den Schulträger, beschafft werden müssen.  
Durch den Wegfall dieser freiwilligen Aufgabe ist mit Einsparungen in Höhe von bis zu 
500.000 € jährlich zu rechnen. Die tatsächlichen Auszahlungen der hälftig eingesparten Mittel 
lagen in den Vorjahren zwar über der Summe von 500.000 €, jedoch ist damit zu rechnen, 
dass ein Teil der Einsparung durch erforderliche Beschaffungen geschmälert wird, die bisher 
von der Schule selbstständig durch die freiwillige Leistung beschafft wurden, zukünftig dann 
aber durch den Schulträger zu beschaffen sind. Auf diese Weise können bis zu 500.000 € für 
andere pflichtige Aufgaben eingesetzt werden.

Anlage 3 Vorabauszug Finanzausschuss 26.05.2025

1190 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 26.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 26.05.2025  
öffentlich 
10.3 Durchführung der Lernmittelfreiheit - Verzicht auf die weitere Auszah-
lung der hälftigen Einsparungen 
2835/2024 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Schule und Weiter-
bildung: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
1. Der Rat hebt den Beschluss 0155/089 vom 11.01.1989 mit Wirkung ab dem 
Schuljahr 2025/2026 auf. Es erfolgt keine hälftige Auszahlung der eingesparten 
Mittel mehr. Die Schulen erhalten ab dem Schuljahr 2025/2026 eine 25%ige 
Auszahlung der eingesparten Mittel. 
2. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Bürgeramt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der erzielten Einsparungen im Schul-
jahr 2025/2026 bis 31.12.2026 zu ermitteln und dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung unaufgefordert vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und FDP - 
zugestimmt

Beratungsverlauf (3)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2835/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.03.2025
Erstellt
11.09.2024 15:50