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0932/2020

Dringlichkeitsantrag AN/0425/2020 - Sitzen statt Parken, Eliasgasse, Köln-Longerich

Mitteilung BV 30.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2020, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 0932/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Dringlichkeitsantrag AN/0425/2020 - Sitzen statt Parken, Eliasgasse, Köln-Longerich 
Die SPD-Fraktion bittet mit ihrem Dringlichkeitsantrag AN/0425/2020 die Verwaltung, entsprechend 
des Beschlusses des Verkehrsausschusses eine Außengastronomie auf der Eliasgasse in Köln-
Longerich zuzulassen, wobei neben der Pizzeria ca. 2 – 3 Parkplätze entfielen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wird den Betrieb ermitteln und mit der Betreiberin bzw. dem Betreiber hinsichtlich ei-
ner Antragstellung in Kontakt treten. Nach Vorlage des Antrags sowie der erforderlichen Unterlagen 
wird umgehend das interne Stellungnahmeverfahren eingeleitet, so dass nach Abschluss eine ent-
sprechende Erlaubnis erteilt werden kann. 
 
Hinweis der Verwaltung: 
Gemäß §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von 
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wurde zur Verhütung der Wei-
terverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen („Corona-Virus“) per Allgemeinverfügung der Stadt 
Köln vom 18.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Bekämpfung von übertrag-
baren Krankheiten nach dem Gesetz allerdings angeordnet, dass in Gastronomiebetrieben, insb e-
sondere Restaurants, Cafés und (Speise -)Gaststätten, Schnellrestaurants und Imbissen nur Außer-
hausverkauf sowie die Lieferung von vorbestellten Speisen und Getränken zulässig sind. Dies gilt 
auch nur unter folgenden Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich):  
 Ein Verzehr vor Ort oder unmittelbar vor dem Betrieb ist untersagt. 
 Es sind die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermei-
dung von Warteschlangen zu treffen. 
 
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020. Eine Ausnutzung der zu erteilenden Erlaub-
nis ist daher vorerst nicht möglich, wobei darüber hinaus die weitere Entwicklung in dieser Infektions-
schutz-Thematik abgewartet werden muss.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0932/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.03.2020
Erstellt
20.03.2020 12:21