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3730/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Bebauung 3. Bauabschnitt am Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4734 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/21 Sürther Feld 
Vorlagen-Nummer 
 3730/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum 
Stand der Bebauung 3. Bauabschnitt am Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bat im 
Hinblick auf die Baufelder 8 und 9 des 3. Bauabschnitts im Sürther Feld um die Beant-
wortung folgender Fragen: 
 
1. Sind alle Baugrundstücke inzw ischen an private Investoren oder Bauträger 
veräußert w orden? Wenn keine Grundstücke veräußert w orden sind, kennt 
die Stadt die Gründe für die Zurückhaltung? 
 
2. Ist die Stadt Eigentümerin eines oder beider Baufelder oder zumindest von 
Teilen der Baufelder? 
 
3. Die Baufelder 8 und 9 sollen laut gültigem Bebauungsplan mit freistehenden 
Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut w erden. Sind diesbezüg-
lich bereits Bauanträge oder Bauvoranfragen gestellt w orden oder gar posi-
tiv beschieden? Wenn keine Anträge gestellt w orden sind, kennt die Stadt 
die Gründe für die Zurückhaltung? 
 
4. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Grundstücksveräußerungen und 
Bebauungen der übrigen Baufelder? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
 
Fragen 1 und 4: Der Sachstand zu den Baufeldern im Hinblick auf die Grundstück-
veräußerungen und die Bebauungen sieht wie folgt aus: 
 
Das Baufeld 1 wurde an die BPD Immobilienentwicklung GmbH veräußert. Das Bau-
vorhaben ist fertiggestellt und bezogen. 
 
Das Baufeld 2 ist mit Ausnahme des Flurstücks 2145 im städtischen Eigentum. Die 
Verwaltung prüft eine Vergabe des nördlichen Teils des Baufeldes 2 (Flurstück 2061) 
zur Vergabe an gemeinschaftliche Wohnprojekte. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie 
in Auftrag gegeben werden. Der südliche Teil des Baufeldes 2 (Flurstücke 2122, 2123,

2 
 
2124 und 2125) wird an Endverbraucher zur Bebauung mit Ein- bzw. Zweifamilienhäu-
sern vergeben. 
 
Das Baufeld 3 wurde von der Kölner Wohnungsgesellschaft mbH erworben und ist 
zwischenzeitlich bezogen. 
 
Die Konzeptvergabe für das Baufeld 4 (Vorlagen -Nr. 0198/2019) fand keine politische 
Mehrheit. Die diesbezüglichen Änderungsanträge (Vorlagen-Nr. AN/0680/2019 und 
AN/0991/2019) wurden ebenfalls endgültig abgelehnt. Hintergrund war u. a. die Fest-
setzung im rechtsgültigen Bebauungsplan, der an dieser Stelle Einfamilienhausbebau-
ung anstelle von Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Verwaltung prüft, ob aufgrund 
der neuen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes eine höhere bauliche 
Ausnutzung in Aussicht gestellt werden kann. Anschließend soll eine neue Konzept-
ausschreibung erfolgen. 
 
Die Baufelder 5 und 7 wurden an die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft 
mbH veräußert. Die Bauvorhaben stehen kurz vor der Fertigstellung. 
 
Das Baufeld 6 befindet sich im Eigentum der Colonia Kids GmbH & Co. KG und ist mit 
einer Kindertagesstätte bebaut, die bereits in Betrieb ist. 
 
Die Baufelder 8 und 9 wurden bisher zweimal erfolglos ausgeschrieben. Die Reso-
nanz auf die Konzeptausschreibungen (Vorlagen-Nr. 0718/2018) war gering. Für da s 
Baufeld 8 wurden nur zwei Bewerbungen eingereicht, die die Anforderungen nicht er-
füllten; für das Baufeld 9 gab es keine Bewerbung.  
 
Als Begründung kann die Rückmeldung der potentiellen Investoren zugrunde gelegt 
werden. So wurde von den Bauträgern mitgeteilt, dass sich - insbesondere angesichts 
der aktuellen Marktentwicklung - die Wirtschaftlichkeit aufgrund des hohen Preises 
und der Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages und der Mehr-
fachbeauftragung nicht darstellen lasse. 
 
Für das Baufeld 8 („Sonnentauweg“) laufen Verhandlungen, die geförderte Mieteinfa-
milienhäuser zum Gegenstand haben (vgl. Anhandgabebeschluss 4205/2021). Ange-
sichts der geänderten allgemeinen Rahmenbedingungen (Zinsen, Baukosten, Förder-
richtlinie, etc.) prüft die Verwaltung zudem, ob aufgrund erweiterter gesetzlicher Hand-
lungsspielräume z.B. durch das sog. Baulandmobilisierungsgesetz das Baufeld deut-
lich dichter als im geltenden Bebauungsplan vorgesehen im Interesse der Schaffung 
von Wohnraum bebaut werden kann. 
 
Zu Fragen 2 und 3: 
Die Baufelder 8 und 9 im Sürther Feld befinden sich beide im städtischen Eigentum. In 
der Anlage ist ein Lageplan beigefügt, aus dem sich der städtische Grundbesitz ergibt. 
Die städtischen Flächen sind rot/orange unterlegt dargestellt. Die Verwaltung hat bis-
lang keine Bauvoranfragen gestellt. Es liegen zudem auch keine Erkenntnisse vor, 
dass Bauvoranfragen oder Bauanträge von Dritten gestellt wurden. 
 
 
Anlage:  Lageplan

Anlage 1

131 Zeichen

Anlage 1
Mittelpunkt: 360036, 5637630
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.11.2023Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3730/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2024
Erstellt
13.11.2023 15:28