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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Bebauung 3. Bauabschnitt am Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3730/2023 vom 30.01.2024

Stand: Am 11.03.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/21 Sürther Feld Vorlagen-Nummer 3730/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Bebauung 3. Bauabschnitt am Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bat im Hinblick auf die Baufelder 8 und 9 des 3. Bauabschnitts im Sürther Feld um die Beant- wortung folgender Fragen: 1. Sind alle Baugrundstücke inzw ischen an private Investoren oder Bauträger veräußert w orden? Wenn keine Grundstücke veräußert w orden sind, kennt die Stadt die Gründe für die Zurückhaltung? 2. Ist die Stadt Eigentümerin eines oder beider Baufelder oder zumindest von Teilen der Baufelder? 3. Die Baufelder 8 und 9 sollen laut gültigem Bebauungsplan mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut w erden. Sind diesbezüg- lich bereits Bauanträge oder Bauvoranfragen gestellt w orden oder gar posi- tiv beschieden? Wenn keine Anträge gestellt w orden sind, kennt die Stadt die Gründe für die Zurückhaltung? 4. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Grundstücksveräußerungen und Bebauungen der übrigen Baufelder? Stellungnahme der Verwaltung: Fragen 1 und 4: Der Sachstand zu den Baufeldern im Hinblick auf die Grundstück- veräußerungen und die Bebauungen sieht wie folgt aus: Das Baufeld 1 wurde an die BPD Immobilienentwicklung GmbH veräußert. Das Bau- vorhaben ist fertiggestellt und bezogen. Das Baufeld 2 ist mit Ausnahme des Flurstücks 2145 im städtischen Eigentum. Die Verwaltung prüft eine Vergabe des nördlichen Teils des Baufeldes 2 (Flurstück 2061) zur Vergabe an gemeinschaftliche Wohnprojekte. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Der südliche Teil des Baufeldes 2 (Flurstücke 2122, 2123, 2 2124 und 2125) wird an Endverbraucher zur Bebauung mit Ein- bzw. Zweifamilienhäu- sern vergeben. Das Baufeld 3 wurde von der Kölner Wohnungsgesellschaft mbH erworben und ist zwischenzeitlich bezogen. Die Konzeptvergabe für das Baufeld 4 (Vorlagen -Nr. 0198/2019) fand keine politische Mehrheit. Die diesbezüglichen Änderungsanträge (Vorlagen-Nr. AN/0680/2019 und AN/0991/2019) wurden ebenfalls endgültig abgelehnt. Hintergrund war u. a. die Fest- setzung im rechtsgültigen Bebauungsplan, der an dieser Stelle Einfamilienhausbebau- ung anstelle von Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Verwaltung prüft, ob aufgrund der neuen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes eine höhere bauliche Ausnutzung in Aussicht gestellt werden kann. Anschließend soll eine neue Konzept- ausschreibung erfolgen. Die Baufelder 5 und 7 wurden an die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH veräußert. Die Bauvorhaben stehen kurz vor der Fertigstellung. Das Baufeld 6 befindet sich im Eigentum der Colonia Kids GmbH & Co. KG und ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, die bereits in Betrieb ist. Die Baufelder 8 und 9 wurden bisher zweimal erfolglos ausgeschrieben. Die Reso- nanz auf die Konzeptausschreibungen (Vorlagen-Nr. 0718/2018) war gering. Für da s Baufeld 8 wurden nur zwei Bewerbungen eingereicht, die die Anforderungen nicht er- füllten; für das Baufeld 9 gab es keine Bewerbung. Als Begründung kann die Rückmeldung der potentiellen Investoren zugrunde gelegt werden. So wurde von den Bauträgern mitgeteilt, dass sich - insbesondere angesichts der aktuellen Marktentwicklung - die Wirtschaftlichkeit aufgrund des hohen Preises und der Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages und der Mehr- fachbeauftragung nicht darstellen lasse. Für das Baufeld 8 („Sonnentauweg“) laufen Verhandlungen, die geförderte Mieteinfa- milienhäuser zum Gegenstand haben (vgl. Anhandgabebeschluss 4205/2021). Ange- sichts der geänderten allgemeinen Rahmenbedingungen (Zinsen, Baukosten, Förder- richtlinie, etc.) prüft die Verwaltung zudem, ob aufgrund erweiterter gesetzlicher Hand- lungsspielräume z.B. durch das sog. Baulandmobilisierungsgesetz das Baufeld deut- lich dichter als im geltenden Bebauungsplan vorgesehen im Interesse der Schaffung von Wohnraum bebaut werden kann. Zu Fragen 2 und 3: Die Baufelder 8 und 9 im Sürther Feld befinden sich beide im städtischen Eigentum. In der Anlage ist ein Lageplan beigefügt, aus dem sich der städtische Grundbesitz ergibt. Die städtischen Flächen sind rot/orange unterlegt dargestellt. Die Verwaltung hat bis- lang keine Bauvoranfragen gestellt. Es liegen zudem auch keine Erkenntnisse vor, dass Bauvoranfragen oder Bauanträge von Dritten gestellt wurden. Anlage: Lageplan
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    Anlage 1 Mittelpunkt: 360036, 5637630 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.11.2023Seite 1 / 1

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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