1972/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der sitzung der BV9 vom 09.06.2025 ("AN/0808/2025") betreffend "Kommunale Kontrollen während und nach Straußenbauarbeiten"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4504 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64
Vorlagen-Nummer
1972/2025
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der
BV9 vom 09.06.2025 ("AN/0808/2025") betreffend „Kommunale Kontrollen während und
nach Straßenbauarbeiten"
Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
1.
„Werden Straßenbauarbeiten nur von der Kommune ausgeführt oder welchen Anteil haben
private Firmen an solchen Ausführungen?“
2.
„Werden Berichte über Durchführung und Beendigung von Straßenbauarbeiten einem koordi-
nierenden Amt mitgeteilt und welches ist dies?“
3.
„Welche kommunalen Kontrollen finden während durchgeführter Straßenbauarbeiten und nach
Beendigung derselben statt und wie sehen diese aus?“
4.
„An wen können sich Bürger*innen wenden, denen Gefahrenquellen oder nicht zumutbare Hin-
dernisse im Zuge von Straßenbauarbeiten auffallen?“
5.
„Wie sieht das Vorgehen der kommunalen Stelle nach Meldung von Bürger*innen aus, ist die
personelle Situation ausreichend, um den Hinweisen zeitnah nachzugehen und wie lange
dauert es bis Abhilfe geschaffen werden kann?“
Antwort der Verwaltung:
1.
Die Stadt Kölner erteilt pro Jahr etwa 23.000 Genehmigungen für Arbeitsstellen im öffentli-
chem Straßenland. Hierunter fallen Kleinstmaßnahmen, wie die Aufstellung von Containern,
aber auch Großbaumaßnahmen wie die Sanierung der Mülheimer Brücke. Der Großteil der
Maßnahmen wird durch externe Dritte beantragt und durchgeführt.
2.
Ja. Die Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt in Köln im Wesent-
lichen dem Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64), insbesondere dem dort angesiedelten
Baustellenmanagement. Dieses Amt ist für die Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) sowie
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die zeitliche und räumliche Abstimmung von Maßnahmen im öffentlichen Raum zuständig.
Nach Beendigung einer Maßnahme erfolgt zudem eine Rückmeldung an das Amt für Straßen
und Radwegebau (Amt 66), auf deren Basis die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
stattfindet.
3.
Im Rahmen der Durchführung von Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland werden Maß-
nahmen im mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz standardmäßig und Arbeitsstellen im nachran-
gigen Netz stichprobenartig verkehrstechnisch kontrolliert. Des weiteren werden anlassbezo-
gen, zum Beispiel aufgrund von Hinweisen aus der Stadtgesellschaft Kontrollen durchgeführt.
Ergänzend hierzu erfolgen bautechnische Kontrollen der Maßnahmen Dritter. Diese umfassen
insbesondere die stichprobenartige Überprüfung der Ausführungsqualität, die Einhaltung tech-
nischer Vorgaben sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nach Fertigstellung.
4.
Hinsichtlich verkehrsrechtlicher Fragstellungen, wie zum Beispiel einer mangelhaften Absiche-
rung, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Baustellenmanagement der Stadt
Köln Im Amt für Verkehrsmanagement. Die Kolleginnen und Kollegen sind über eine Vielzahl
an Kontaktmöglichkeiten erreichbar. Beispielhaft sei hier genannt das zentrale Postfach
Baustellenmanager@Stadt-Koeln.de als auch die Möglichkeit der Eingabe über das bekannte
Tool sags uns auf der Internetseite der Stadt Köln.
Bei bautechnischen Mängeln oder Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Ausführung
von Straßenbauarbeiten – etwa Unebenheiten, offene Fugen oder mangelhafte Wiederherstel-
lungen – kann das Amt für Straßen- und Radwegebau beispielsweise über das oben ge-
nannte Tool oder per E-Mail an das zentrale Postfach strassen-radwegebau@stadt-koeln.de
kontaktiert werden. Hinweise dieser Art werden geprüft und im Rahmen der bautechnischen
Kontrolle aufgegriffen.
5.
Das Baustellenmanagement der Stadt Köln verfügt eigens über einen Baustellenkontroll-
dienst, der bei verkehrstechnischen Missständen zeitnah reagieren kann. Das Vorgehen und
die Dauer bis zur Erledigung nach Eingang eines Hinweises ist vom Einzelfall abhängig. Beim
Vorgehen können und werden alle notwendigen ordnungsrechtlichen Schritte eingeleitet, um
den Missstand zu beseitigen.
Sofern sich ein Hinweis auf bautechnische Mängel oder die bauliche Ausführung bezieht, wird
das Aufgrabungsmanagement im Amt für Straßen- und Radwegebau einbezogen. Auch hier
hängt die Reaktionszeit vom Einzelfall ab, insbesondere von der Schwere der Mängel sowie
der Verkehrsrelevanz. Sicherheitsrelevante Missstände werden prioritär behandelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1972/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 09:50