1756/2022
Beantwortung der AN/1080/2022 Schließung evangelische Kita Zollstock
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 31.05.2022 1756/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Beantwortung der AN/1080/2022 Schließung evangelische Kita Zollstock Die SPD Fraktion richtet mit der Anfrage AN/1080/2022 nachfolgende Fragen an die Verwaltung: 1. Seit wann ist der Verwaltung die Schließung der Kita bekannt? 2. Wann hat die Leitung des Presbyteriums Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen und über den Umstand der beabsichtigten Schließung informiert? 3. Welchen Inhalt hatten die im Vorfeld stattgefundenen Gespr äche und welche Lö- sungswege konnten in diesen erörtert werden? 4. Welchen Effekt hat die Schließung auf die Versorgung mit Kita -Plätzen und die Kin- dergartenbedarfsplanung im Stadtteil? 5. Wie wird die Verwaltung die Erfüllung des Rechtsanspruchs sicherstellen, d ass trotz Schließung alle Kinder im Stadtteil einen Kindergartenplatz erhalten? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu den Fragen 1-3: Die Verwaltung wurde in einem Erstgespräch am 6 April 2022 von der evangelischen Kirchengemein- de darüber informiert, dass ein Presbyteriumsbeschluss über die beabsichtigte Schließung zum Sommer 2023 vorliegt. Die Verwaltung wurde gebeten, diese Information vertraulich zu behandeln, da zu diesem Zeitpunkt weder Eltern noch Mitarbeiter*innen informiert gewesen seien. Im Gespräch wurden seitens der Kirchengemeinde die Umstände der Schließung erläutert, die mit der finanziellen Situation und einer schwierigen Raumsituation begründet wurde. Im Falle der Übernahme eines neuen Trägers ist eine neue Betriebserlaubnis einzuholen. Hierfür wä- ren bauliche Veränderungen erforderlich, die aufgrund der Verzahnung der Kita Räume mit den restli- chen Gebäudeteilen der Gemeinde nicht ohne Weiteres umsetzbar wären. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde als Eigentümerin der Kindertagesstätte. Die Gemeinde prüft nunmehr in Abstimmung dem Amt für Kinder, Jugend und Familie weitere Optio- nen, damit die Betreuung der Kinder im Rahmen der bestehenden Betreuungsverträge sichergestellt ist. Hierzu hat am 23.05. ein Gespräch zwischen Kirchengemeinde und Verwaltung stattgefunden und ein erneutes Gespräch ist für den 27. Mai terminiert. Die Gemeinde hat zudem zu einem weiteren Elternabend am 30. Mai eingeladen, an dem auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie teilneh- men wird. 2 Zu Frage 4: Die Planung aller Kindertagesstätten muss auf Grund der langen Bauzeiträume und der Bevölke- rungsentwicklung langfristig angelegt sein. Grundlage für die Planung der Kindertagesstätten sind die Bevölkerungsentwicklung, bestehende Plätze in Bestandkitas, geplante Plätze in gesicherten neuen Kitaprojekten und die Elternbedarfe. Die Planung ist auf einen langfristigen Zeitraum angelegt, wird jedoch jährlich anhand der aktuellen Daten fortgeschrieben. Derzeit gibt es bei der Stadt Köln eine langfristige Kindertagesstättenbedarfsplanung bis in das Jahr 2030. Auch die kleinräumige, auf Stadt- teile bezogene Bevölkerungsprognose reicht bis in dieses Jahr. Die Kindertagesstättenbedarfspla- nung bezieht sich auf Stadtteile, da Kitaplätze wohnortnah angeboten werden müssen. Für den Stadtteil Zollstock wird nach aktuellem Stand zum Ende des Kitajahres 21/22 für Kinder U3 eine Versorgungsquote von 55% und für Kinder Ü3 eine Versorgungsquote von 101% vorliegen. Mit der Kita in der Breniger Straße gibt es aktuell elf Kitas im Stadtteil. Im kommenden Kitajahr ist die Eröffnung einer weiteren Kita in der Bremsstraße geplant und in den nächsten Jahren zwei weitere Kitas - im Gottesweg und im Kalscheurerweg. Durch die voraussichtliche Schließung der Kita in der Breniger Straße wird im Stadtteil mit Blick auf das Jahr 2030 ein geringer Ausbaubedarf bestehen. Auch in den angrenzenden, vom Stadtteil Zollstock gut zu erreichenden Stadtteilen Raderberg, Ra- derthal, Sülz und Klettenberg werden voraussichtlich Ausbaubedarfe bestehen, sodass diese Stadt- teile den Bedarf in Zollstock nicht decken können. Zu Frage 5: Aufgrund der aktuellen Belegungssituation der städtischen Einrichtungen kann die Verwaltung allen Eltern ein Betreuungsangebot aussprechen. Dieses Angebot wurde bereits an die Eltern kommuni- ziert und wird auch noch einmal am Elternabend am 30. Mai bekräftigt. Das Familienbüro steht für die weiteren Detailabstimmungen gerne zur Verfügung. Im Rahmen der Möglichkeiten kann dabei auch das Sozialgefüge der Kinder mit der Bildung von Kleinstgruppen bei neuen Zuweisungen berücksich- tigt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1756/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.05.2022
- Erstellt
- 23.05.2022 15:57