AN/1736/2021
Abstellzonen für E-Scooter im Bezirk Mülheim
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21_08_23_Antrag_E-Scotter
2852 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion
DIE PARTEI Einzelmandatsträger
in der BV Köln- Mülheim
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 23.08.2021
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Abstellzonen für E-Scooter im Bezirk Mülheim definieren
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Abstellflächen für E-Scooter und andere
Elektrokleinstfahrzeuge im Bezirk Mülheim zu definieren. Das Abstellen von E-
Scootern ist nur auf diesen Flächen zulässig.
Die Abstellflächen sind so einzurichten, dass der Raum für Fuß- und Radverkehr und
den ÖPNV nicht beschnitten wird.
Begründung:
Seit der Zulassung der E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland im Juni
2019 kommt es zu einer Vielzahl von Konflikten. Auf Bürgersteigen abgestellte E-
Scooter – sei es durch die Aufsteller von Verleihfirmen oder durch die Kunden –
schränken Platz für Fuß- und Radverkehr erheblich ein. Sie stellen an vielen Stellen
eine erhebliche Gefahrenquelle dar und behindern insbesondere die Mobilität von
Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlnutzer*innen oder sehbehinderte Menschen,
die diese Hindernisse mit einem Langstock häufig nicht erfassen können.
Insgesamt muss man feststellen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf nicht
erkannt hat, der durch die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen
Raum entsteht. Inzwischen sorgen Gerichte für Abhilfe. So wurde gerichtlich
festgestellt, dass das Abstellen von E-Scootern auf Bürgersteigen eine
Sondernutzung darstellt. Damit erhalten die Kommunen weitreichende Möglichkeiten
zur Regelung der Nutzung des öffentlichen Raums durch die Verleihfirmen.
Diese Regelungsmöglichkeiten sollen genutzt werden, um die vielfältigen Konflikte,
die durch die Einführung der E-Scooter entstanden sind, auszuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Nijat Bakis gez. Winfried Seldschopf
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne
Einzelmandatsträger
DIE PARTEI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1736/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 24.08.2021 09:23