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Abstellzonen für E-Scooter im Bezirk Mülheim
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1736/2021 vom 24.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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21_08_23_Antrag_E-Scotter
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion DIE PARTEI Einzelmandatsträger in der BV Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 23.08.2021 Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Abstellzonen für E-Scooter im Bezirk Mülheim definieren Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Abstellflächen für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge im Bezirk Mülheim zu definieren. Das Abstellen von E- Scootern ist nur auf diesen Flächen zulässig. Die Abstellflächen sind so einzurichten, dass der Raum für Fuß- und Radverkehr und den ÖPNV nicht beschnitten wird. Begründung: Seit der Zulassung der E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland im Juni 2019 kommt es zu einer Vielzahl von Konflikten. Auf Bürgersteigen abgestellte E- Scooter – sei es durch die Aufsteller von Verleihfirmen oder durch die Kunden – schränken Platz für Fuß- und Radverkehr erheblich ein. Sie stellen an vielen Stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar und behindern insbesondere die Mobilität von Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlnutzer*innen oder sehbehinderte Menschen, die diese Hindernisse mit einem Langstock häufig nicht erfassen können. Insgesamt muss man feststellen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf nicht erkannt hat, der durch die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum entsteht. Inzwischen sorgen Gerichte für Abhilfe. So wurde gerichtlich festgestellt, dass das Abstellen von E-Scootern auf Bürgersteigen eine Sondernutzung darstellt. Damit erhalten die Kommunen weitreichende Möglichkeiten zur Regelung der Nutzung des öffentlichen Raums durch die Verleihfirmen. Diese Regelungsmöglichkeiten sollen genutzt werden, um die vielfältigen Konflikte, die durch die Einführung der E-Scooter entstanden sind, auszuräumen. Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis gez. Winfried Seldschopf Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Bündnis 90/ Die Grünen gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne Einzelmandatsträger DIE PARTEI
Beratungsverlauf
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