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0248/2024

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Nachrechnung und Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes für die Hochbahn Linie 13

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.2

Anlage 4 Regel- Querschnitt der Hochbahn

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Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss vom 24.06.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Foto Hochbahn

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Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 5 Schadensbild der Hochbahn

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 4 Regel- Querschnitt der Hochbahn

156 Zeichen

Anlage 4

} 2.47 y 1.72!

gar 918, Er

54,618

_Querschnitt Hochbahn Stütze 29
km 3. 6 + 73,560
(Querschnittsprofil sinngemaß von km 36+73560 - km 37+28560}

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss vom 24.06.2024

988 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 24.06.2024  
öffentlich 
10.18 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Nachrechnung und 
Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes für die Hochbahn Linie 13 
0248/2024 
SE Maier zeigt sich verwundert über die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsam-
tes, das ausführe, die Grundlagen für die angesetzte Anzahl der Stunden und zur Er-
mittlung der Pauschalen sei nicht dokumentiert. 
 
RM Joisten fragt, ob dies ein Einzelfall sei oder ob grundsätzlich auf die Dokumenta-
tion der Grundlagen bei Beauftragung externer Dienstleister verzichtet werde und bit-
tet um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.

Beschlussvorlage Rat

12809 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0248/2024 
Freigabedatum 
 31.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Nachrechnung und Erstellung eines 
Instandsetzungskonzeptes für die Hochbahn Linie 13  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Instandsetzung der Hochbahn Linie 13 beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwal-
tung mit der Vergabe und Durchführung der Nachrechnung der Hochbahn zwischen Halte-
stelle Slabystraße und Nußbaumerstraße und zur Erstellung eines aus der Nachrechnung re-
sultierendem Instandsetzungskonzeptes. Dies beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der 
HOAI (Grundlagenermittlung bis einschließlich Entwurfsplanung der Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure) bei voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.478.065 € 
brutto. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes un-
eingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.478.065 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Einleitung 
Mit dem Begriff „Hochbahn“ wird im Weiteren das im Stadtbezirk Nippes befindliche Linien-
bauwerk, auf welchem derzeit die Linie 13 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) verkehrt, 
samt der auf der Strecke befindlichen Ingenieurbauwerke, verstanden. Die Hochbahn ist Be-
standteil des aus den 1960er Jahren stammenden Verkehrskonzeptes zur Stadtbahnerschlie-
ßung der nördlichen Stadteile. Die rund fünf Kilometer lange Strecke wurde 1974 in Betrieb 
genommen, um den Kölner Norden über die gleichzeitig eröffnete neue U-Bahn unter der 
Neusser Straße mit der Innenstadt zu verbinden. Die Hochbahn wurde verkehrsplanerisch im 
Zusammenhang mit dem damals noch vorgesehenen 4-streifigen Ausbau des Gürtels zwi-
schen der Kreuzung der Bundesautobahn A 57 in Ehrenfeld und der Mülheimer Brücke konzi-
piert. 
 
Auf dem Streckenabschnitt der Hochbahn befinden sich derzeit fünf Stadtbahnhaltestellen: 
 Slabystraße 
 Amsterdamer Straße/Gürtel 
 Neusser Straße/Gürtel

3 
 Geldernstraße/Parkgürtel 
 Escher Straße 
Zusätzlich sollen in den nächsten Jahren zwei neue Haltestellen auf Höhe der Boltenstern-
straße und der Niehler Straße umgesetzt werden (siehe Übersichtsplan Anlage 2). Diesbezüg-
liche Planungsleistungen sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die zwischen den Hal-
testellen liegenden Streckenabschnitte bestehen im Hochbahnbereich aus einer fortlaufenden 
Kette von Spannbetonbauwerken. 
 
Gesamtziel 
Das Hauptziel der Instandsetzungsmaßnahmen besteht darin, die Verkehrssicherheit und die 
Standsicherheit der Bauwerke auf Dauer zu gewährleisten und somit die Verfügbarkeit der 
Stadtbahntrasse zu sichern. Die Hochbahn stellt mit ihrer Radialverbindung eine der wichtigs-
ten Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Köln dar. 
 
Weitere Ziele 
Weitere Ziele sind die Stärkung der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes gemäß den Zielset-
zungen der Stadt Köln. 
Im Zuge der planerischen Vorbereitung der Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt eine Überprü-
fung der Machbarkeit und Integration von Solartechnik und/oder Begrünungsmaßnahmen an 
den Bauwerken. Hierzu sollen entsprechende Untersuchungen beauftragt werden. 
 
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Nippes (Vorlagenummer AN/2224/2021) wurde die Ver-
waltung bereits beauftragt, im Zuge der Planung der Instandsetzung zu prüfen, ob die Trasse 
der Hochbahn bepflanzt werden kann. Sollte sich dies nicht anbieten, ist gemäß Beschluss 
weitergehend zu prüfen, ob Solarpaneele zur Stromgewinnung angebracht werden können. 
 
Vorgesehene Leistungen 
Die grundsätzliche Notwendigkeit für Erhaltungsmaßnahmen an den rund 50 Jahre alten Bau-
werken ergeben sich aus den Schadensberichten der turnusmäßigen Bauwerksprüfung nach 
DIN 1076. 
 
Folgende Vorgehensweise ist geplant: 
 
 Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie einhergehend mit 
o umfassender Schadensanalyse, Beprobung und  
o Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes 
 Nachhaltigkeitsanalyse/Prüfung von Begrünungsmaßnahmen und/oder Implementie-
rung von Photovoltaik 
 Begleitung der gesamten Maßnahme durch einen Prüfingenieur 
 
Auf Grund des Umfangs der Maßnahme und der komplexen sowie spezielles Fachwissen er-
fordernden Planungstätigkeiten müssen alle wesentlichen Maßnahmen sowie Untersuchun-
gen extern vergeben werden. 
 
Notwendigkeit der Nachrechnung 
Die „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten“ (RI-ERH-ING) fordern bei Spannbeton-
bauwerken mit einem Baujahr bis 1981 eine Überprüfung der Ermüdungssicherheit im Zuge 
einer Nachrechnung. Aus Sicht der Verwaltung ist für die Brückenbauwerke der Hochbahn 
eine Vorgehensweise analog dieser Richtlinie erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bau-
werke den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Des Weiteren unterliegen Bau-
stoffe im Laufe der Zeit einer natürlichen Alterung und Materialermüdung, weshalb es wichtig 
ist, die Bauwerke dahingehend zu überprüfen.  
 
Ein weiterer wesentlicher Grund für die Durchführung der Nachrechnung der Hochbahn ist die

4 
Nutzungsänderung durch die geplante Umstellung des Stadtbahnbetriebes auf Langzüge mit 
anderen Belastungssituationen. 
 
Im Rahmen der Untersuchungen ist weiterhin die Qualität des verwendeten Stahls zu prüfen 
und desgleichen bei den erforderlichen Nachrechnungen zu berücksichtigen. Vorbelastungen 
des Betonbauwerks durch bereits vorhandene Schäden und durchgeführte Reparaturen erfor-
dern ebenfalls eine Nachrechnung. 
 
Neben diesen technischen Aspekten dient die Nachrechnung auch dem Risikomanagement. 
Sie ermöglicht die Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken, die das Bauwerk beein-
trächtigen könnten, sei es durch externe Einflüsse wie Naturkatastrophen oder Umweltverän-
derungen. Die Nachrechnung ermöglicht es in Verbindung mit materialtechnischen Untersu-
chungen vor Ort, den Zustand des Bauwerkes zu bewerten und festzustellen, welche Instand-
setzungsmethoden oder ggf. Verstärkungen erforderlich sind. 
 
Zur Analyse möglicher Schäden des in Betrieb befindlichen Bauwerks wurden die Prüfberichte 
der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 ausgewertet. Die Prüfungen erfolgen in einem regelmä-
ßig wiederkehrenden Turnus in einer Hauptprüfung (alle 6 Jahre) und einer sogenannten Ein-
fachen Prüfung (jeweils 3 Jahre nach der Hauptprüfung). Für einzelne Bauwerke des Stre-
ckenabschnitts liegen Noten vor (schlechteste Note: 3,4), die den Handlungsbedarf aufzeigen. 
 
Eine gründliche Schadensanalyse vor Ort ist von entscheidender Bedeutung, um die Schäden 
an den Bauwerken festzustellen und angemessene Maßnahmen zur Reparatur oder Präven-
tion zu entwickeln. Die erforderlichen betontechnischen Untersuchungen werden von der für 
die Nachrechnung beauftragten Firma festgelegt. Basierend auf den Ergebnissen der Nach-
rechnung und der Schadensanalyse wird ein Instandsetzungskonzept erstellt. 
 
Erwartete Gesamtkosten der Maßnahme 
Die Leistungen der Nachrechnung wurden detailliert zusammengestellt und der Aufwand ge-
schätzt. In den Kosten sind Untersuchungen der Bauwerke vor Ort enthalten. Um eine Ab-
schätzung der Gesamtsumme der bauwerksbezogenen Untersuchungen vornehmen zu kön-
nen, wurde in einem ersten Schritt ein Untersuchungsraster über die Bauwerke gelegt, da 
nicht davon auszugehen ist, dass alle Bauwerksteile in gleicher Intensität beprobt werden 
müssen. 
 
Die Gesamtsumme der Honorarkosten beträgt 2.478.065 Euro (brutto). 
 
Die Summe beinhaltet weiterhin die Erstellung eines Nachhaltigkeitsgutachtens, die Prüfung 
von Begrünungsmaßnahmen bzw. die Umsetzung von Photovoltaik und die Begleitung der 
Gesamtmaßnahme durch einen Prüfingenieur. 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 2.478.065 
Euro brutto steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV- 
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushaltsjahr 
2024 zur Verfügung. 
 
Geplant ist eine Auftragsvergabe im vierten Quartal 2024. 
Risiken 
Der genaue Bauwerkszustand kann erst im Zuge der zu beauftragenden Untersuchungen 
festgestellt werden. Daher bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche Risiken, die zu 
Änderungen des Leistungsaufwandes und damit zu Mehr- oder ggf. Minderkosten führen kön-
nen. 
 
Sollten im Zuge der Untersuchungen besonders gravierende Schäden festgestellt werden,

5 
kann dies dazu führen, dass Maßnahmen mit besonderer Priorität vorzuziehen sind und ggf. 
auch Einfluss auf die Betriebsführung haben, sofern eine Instandsetzung unter laufendem 
Stadtbahnbetrieb nicht möglich ist. 
 
Unter anderem zur Minimierung der genannten Risiken und Erhöhung der Kosteneffizienz ist 
es vorgesehen, einen Prüfingenieur für Baustatik frühzeitig bereits in der Planungs- und Pro-
jektierungsphase einzubinden. 
 
Förderung 
Für die Instandsetzung der Hochbahn stehen voraussichtlich Fördermittel zur Verfügung. Die 
Hochbahntrasse ist ein integraler Bestandteil des Projekts "Grunderneuerung Stadtbahn", das 
durch finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene gefördert wird. In diesem Kon-
text hat das Landeskabinett NRW am 7. Mai 2019 eine Förderung der Erneuerung der kom-
munalen Schieneninfrastruktur von NRW beschlossen (GVFG-Bundesprogramm). Der Förder-
satz des Bundes beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Förderquote 
des Landes liegt bei 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Insgesamt besteht ein För-
dersatz i. H. v. 60 Prozent auf die zuwendungsfähigen Kosten). Die Fördermittel beziehen sich 
ausschließlich auf Bauleistungen (nicht auf Planungsleistungen), und bestimmte Maßnahmen 
müssen bis zum Abschluss der Förderperiode im Jahr 2030 abgeschlossen und abgerechnet 
sein. Der vorliegende Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (0248/2024) ist nicht Teil 
der Förderung. 
 
Rechnungsprüfungsamt  
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Instandsetzung hat das Ziel, die Restlebensdauer des Bauwerks deutlich zu verlängern.  
Das ist grundsätzlich bereits ressourcenschonender als ein materialaufwändiger Neubau. So-
mit werden Grundanforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaschutz durch die geplante Vor-
gehensweise bereits erfüllt. Weitere konkrete Auswirkungen auf den Klimaschutz können erst 
zuverlässig benannt werden, wenn das Instandsetzungskonzept vollständig erstellt wurde. Die 
Berücksichtigung von Klimaschutzzielen und Nachhaltigkeitsaspekten soll dabei integraler Be-
standteil des Instandsetzungskonzeptes sein.  
 
Sofern die vorgesehene Prüfung hinsichtlich möglicher Fassadenbegrünungen und Implemen-
tierung von Photovoltaik positive Ergebnisse bringt, lassen sich weitergehende Klimaschutz-
ziele mit dieser Maßnahme erreichen. Hierzu sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch 
keine abschließenden Aussagen möglich. 
 
Weitere Vorgehensweise nach vorliegendem Instandsetzungskonzept  
Nach Festlegung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage des In-
standsetzungskonzeptes wird den politischen Gremien ein Baubeschluss vorgelegt. 
 
Abstimmung mit parallellaufenden Maßnahmen 
Derzeit finden intensive Abstimmungen mit dem Planungsteam vom Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen zu der Maßnahme „Grünen Zug durch Nippes“ statt. Bei dieser soll 
ein rund zehn Hektar großer Landschaftspark entstehen. Der in diesem Zusammenhang ge-
plante Ausbau der Radwege wird bei der Instandsetzung ebenfalls beachtet. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Übersichtsplan

6 
Anlage 3 Foto der Hochbahn 
Anlage 4 Regel- Querschnitt der Hochbahn 
Anlage 5 Schadensbild der Hochbahn 
Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3 Foto Hochbahn

27 Zeichen

Anlage 3 
©StadtKöln,693/32

Anlage 6 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2406 Zeichen

/ 2 
14 23.05.2024 
143  
  
 
 
 
69 
über Dezernat III 
 
Stellungnahme zur eingereichten Beschlussvorlage 0248/2024, Stand 
16.05.2024 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Nachrechnung und 
Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes für die Hochbahn Linie 13  
Planungskosten LP 1-3  2.478.065 € brutto 
RPA-Nr. 143/21/06/24 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtig mit der im Betreff genann-
ten Vorlage den Beschuss für die die Nachrechnung und die Erstellung eines In-
standsetzungskonzeptes für die Hochbahn zu erwirken. Die Planungsleistungen sol-
len durch externe Ingenieurbüros erbracht werden. 
Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Gewährleistung von Verkehrssicherheit und 
Standsicherheit des rund 5 Km langen Gesamtbauwerks „Hochbahn“.  
Die im Beschlusstext genannten Gesamtkosten für die Planung betragen rund 2,5 
Mio. € brutto und beinhalten die Leistungsphasen 1-3 der HOAI (Honorare für Grund-
leistungen bei Ingenieurbauwerken). Die Ergebnisse der LP 3 sind Grundlage des 
später zu fassenden Baubeschlusses.  
Neben der Nachrechnung des Hochbahnbauwerks und dem Instandsetzungskonzept 
beabsichtigt 69 weitere externe Planungen und Untersuchungen extern zu vergeben.  
Die Planungsleistungen werden EU-weit ausgeschrieben und dem Wettbewerb un-
terzogen. 
Die Honorare für die Nachrechnung und das Instandsetzungskonzept wurden an-
hand von Stundenaufwandswerten und einem gemittelten Stundensatz ermittelt. Die 
Höhe des Stundensatzes ist plausibel. Die Anzahl der Stunden kann nicht bestätigt 
werden, da die Grundlage nicht dokumentiert ist. Die Honorare der weiteren Planun-

- 2 - 
 
 
gen wie z. B. Begrünung und Nachhaltigkeit wurden als Pauschalen angegeben. Da 
die Grundlagen für die Ermittlung der Pauschalen nicht dokumentiert sind können 
diese Kosten nicht bestätigt werden.  
Die grundsätzliche Notwendigkeit für die Durchführung von Instandsetzungs- und 
Erhaltungsmaßnahmen ist auf Grund des Bauwerkszustands gegeben.  
Für das Aufstellen der Berechnungen und Planungen ist spezielles Fachwissen er-
forderlich. Die zu erbringenden Leistungen können mit eigenem Personal nicht er-
bracht werden, der Einsatz von externen Ingenieurbüros ist grundsätzlich plausibel.  
Im Rahmen der Prüfung wurden keine Hinweise gefunden, die der Beschlussfassung 
widersprechen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Markus Vieten

Anlage 5 Schadensbild der Hochbahn

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

897 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
Es ist geplant regelmäßig Information über eine Plattform der Stadt Köln im Internet, unterstützt von 
Pressemitteilungen, zu erstellen, was Akzeptanz für die Baumaßnahmen schaffen soll. 
 
Systematische Öffentlichkeitsarbeit ist nicht notwendig, da keine Gründe für eine Beteiligung der Öffentlichkeit 
bestehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt  
OB/2 Referat für Strategische Steuerung  
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: 
oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de  
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Übersichtsplan

26 Zeichen

23.05.2023 Hertling, Andre

Beratungsverlauf (5)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0248/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.05.2024
Erstellt
17.01.2024 08:19