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AN/1439/2017

Durchfahrtsverbot für LKW ab 30to auf der L300

Anfrage nach § 4 BV2 (CDU) 01.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 7.2.4

Anfrage (CDU BV2)

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Anfrage (CDU BV2)

2773 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1439/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 
Durchfahrtsverbot für LKW ab 30to auf der L300 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
das Straßen u. Verkehrsamt hat vor 28 Monaten auf der L300/vormals B9 aus Richtung 
Süden vor der Linksabbiegung Kerkrader Straße und aus Norden und aus Norden 
kommend vor der Rechtsabbiegung in die Emil -Hoffmann Straße (Gewerbegebiet 
Rodenkirchen) kommend e in Durchfahrtsverbot für LKW ab 30 to mit entsprechender 
Beschilderung erlassen. Grund war die Untersuchung der Brückenüberführung der L300 
- vormals B9 - im Bereich der Wattigniestraße, die eine weitere Belastung mit mehr als 
30 to durch LKW nicht zuließ. 
 
Die LKW -Fahrten der Firmen Shell/Godorf sowie Basell wurden seitdem – mit 
Ausnahmen – über die Kerkrader Straße zur Autobahnauffahrt A555 und an der Emil -
Hoffmann Straße durch das Gewerbegebiet Rodenkirchen oder vorher über den 
Militärring, Verteiler Süd auf die A555 geführt. Lediglich die Spediteure, die von und zur 
Evonik, vormals Degussa, in Wesseling fahren, halten sich mehrheitlich nicht an diese 
Regelung. 
 
Eine Nachfrage beim Betriebsleiter der Evonik/Degussa ergab, dass es nicht möglich 
sei, den Spediteuren vorzuschreiben, welchen Weg sie nehmen. 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
In diesem Zusammenhang möchte die CDU-Fraktion wissen: 
 
1. Ist der Verwaltung bekannt, warum die Spediteure der Basell und Shell sich im 
Großen und Ganzen an das Verbot halten, die Spediteure von Evonik jedoch 
nicht? 
 
2. Warum wird die von der Verwaltung vorgegebene Einhaltung der Vorschrift(Verbot 
für 30 to) nicht kontrolliert? Spielen hier andere Überlegungen eine Rolle und 
wenn ja, welche? 
 
3. Wie bewertet die Verwaltung die dadurch entstehende Gefährdung für das 
Brückenbauwerk? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.Schykowski     gez. Küpper

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1439/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
Datum
01.10.2017
Erstellt
30.09.2017 21:59