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3754/2024

Sportentwicklungsplanung - Kostenerhöhung bei der Umsetzung des Sportstättenmanagementsystems

Mitteilung Ausschuss 11.06.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8078 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2025 
 3754/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 26.06.2025 
 
Sportentwicklungsplanung - Kostenerhöhung bei der Umsetzung des 
Sportstättenmanagementsystems 
 
Der Sportausschuss nimmt die Kostenerhöhung im Zuge der Weiterentwicklung des 
Sportstättenmanagementsystems in Höhe von voraussichtlich 63.256,83- € (brutto) 
zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr für die Implementierung des Sys-
tems und Umsetzung erster Teilprojekte 518.435,54 € (brutto), statt der bisher vertrag-
lich vereinbarten 455.178,71 € (brutto). 
 
Begründung:  
Im April 2019 hat der Rat der Stadt Köln das Gutachten zur Sportentwicklungsplanung 
beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Eine der grundlegen-
den Empfehlungen des Gutachterteams war, alle Sportanlagen und Gebäude der 
Sportverwaltung zu begehen, den baulichen Zustand zu untersuchen und in einer Da-
tenbank aufzunehmen (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, Seite 90). Darüber 
hinaus haben die Untersuchungen des beauftragten Expertenteams ergeben, dass die 
Belegung der Sportinfrastruktur zukünftig noch deutlicher nach festen Kriterien ge-
steuert und über ein Online-Belegungsmanagement transparent gemacht werden 
sollte.  
 
In der Sitzung des Sportausschusses am 27.10.2022 hat die Verwaltung die wesentli-
chen Elemente des Sportstättenmanagementsystems vorgestellt (3219/2022) und seit 
der Beauftragung sind bereits nachfolgende Schritte umgesetzt worden: 
 
a) Erfassung der gesamten Sportinfrastruktur (Sportanlagenkataster) 
Die insgesamt mehr als 440 Liegenschaften des Sportamtes und der Gebäude-
wirtschaft wurden mit entsprechenden Stammdaten erfasst. 
b) Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten der Sportliegenschaften 
Auf Basis der im Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste (0758/2023) 
wurde eine Auswahl über 12 Standorte getroffen und derzeit wird eine Mach-
barkeitsstudie über die dort jeweiligen Vereins- bzw. Umkleidegebäude (Funkti-
onsgebäude) in Zusammenarbeit mit dem Team Modulbau der Gebäudewirt-
schaft erarbeitet. 
c) Digitales Mängelmanagement und Wartungssystem 
Die Lebenszyklusbetrachtung der gesamten Sportinfrastruktur wird zukünftig 
vom Sportamt über ein einheitliches System mit allen Daten an einem Ort über

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das Sportstättenmanagementsystem (SMS) betrieben. 
d) Online Belegungsmanagement 
Ergänzend zum bereits implementierten Online-Belegungsmanagement im 
Sportstättenmanagementsystem ist die Erarbeitung der Vergabekriterien. Diese 
werden separat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sportentwicklungspla-
nung hat zum Ziel die knappen Sporträume für einen sportbezogenen Ge-
brauch auch mit Hilfe der Digitalisierung zugänglicher zu machen und die Ziel-
setzung, dass die vorhandenen Sportkapazitäten durch die Vergabekriterien ef-
fizient genutzt werden.  
 
Die hier beschriebenen Elemente wurden fortlaufend, während der technischen Be-
reitstellung des Systems in den Jahren 2022-2024 in Teilprojekte untergliedert, die 
nun im weiteren Projektverlauf vertiefend umgesetzt werden sollen.  
 
Die bisherige Kostenerhöhung ist auf nachfolgende Leistungen zurückzuführen: 
1. Der Einsatz eines benötigten Webservers im Rahmen des Teilprojektes „Ser-
vice-Portal – Sport“ in Höhe von 20.845.22 € (brutto). 
2. Die fortlaufenden Schulungsbedarfe der Sportsachbearbeiter*innen und weite-
rer Nutzer der Anwendung in Höhe von 11.471 € (brutto). 
3. Die Entwicklungsleistungen im Rahmen der Umsetzung der Teilprojekte in 
Höhe von 30.940,00 € (brutto). 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026: 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 
23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und 
zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich ver-
pflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu 
prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 
Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab 
anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen 
ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. 
 
Die Bereitstellung der Sportinfrastruktur für den Schulsport gehört zu den Pflichtaufga-
ben der Verwaltung, da korrespondierend zu der in Art. 7 GG verankerten Schulpflicht 
mit Schulsport nach § 79 Schulgesetz NRW die Schulträger verpflichtet sind, die für 
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrich-
tungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulver-
waltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Infor-
mationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Das Sport-
amt hält seine Sportinfrastruktur nicht nur für den Vereinssport, sondern ebenso für 
den Schulsport vor und kommt somit unmittelbar der sich aus dem Grundgesetz und 
dem Schulgesetz erwachsenen Aufgaben nach. 
 
Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur 
die Sicherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschich-
ten erschwinglichen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfris-
tig sorgt das Sportamt mit derartigen Instandsetzungsmaßnahmen für den zwingend 
erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhal-
tung des unverzichtbaren Breitensportangebotes in Köln. 
 
Um zum einen die sportliche Infrastruktur effizient sanieren und somit erhalten zu kön-
nen und zum anderen die Belegung von Sportstätten online transparent darzustellen 
und gleichzeitig über ein automatisiertes Verfahren bezirksübergreifend Nutzungszei-
ten nach festgelegten Kriterien mit hinterlegten Verträgen, Fakturierungen etc. buchen

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zu können wurde im Rahmen der Sportentwicklungsplanung das digitale „Sportstät-
tenmanagement-System (SMS) entwickelt als eine der grundlegenden Empfehlungen 
der Sportentwicklungsplanung. Sportvereine profitieren durch das SMS-System von 
einer besseren Übersicht, wo sich welche Bewegungsgelegenheiten oder spezielle 
Sportangebote für Kinder und Jugendliche befinden oder wo welche Räumlichkeiten 
barrierefrei zu erreichen sind. Damit unterstützt die Stadt auch die Bemühungen der 
Sportvereine, ein flächendeckendes Sportangebot vor allem in den Sozialräumen auf-
zubauen, die dieses bisher nicht aufweisen. 
 
Das Gutachten der Sportentwicklungsplanung attestiert ein hohes soziales Engage-
ment der Kölner*innen ist im Sport. Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt ent-
lastet die Stadt Köln darüber hinaus nicht nur materiell, es schafft auch einen nicht zu 
beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bin-
deglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur körperlichen 
und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Gemein-
schaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer 
sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, 
aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Be-
deutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung 
fest (0149/2019). Zum einen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -
qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedli-
cher Kulturen, Glaubensrichtungen, Altersgruppen, Geschlechter und sexuellen Orien-
tierungen sowie zwischen Menschen, die verschiedene Belastungen und Barrieren er-
leben. 
 
Finanzierung:  
Die Deckung des Mehrbedarfs von 63.256,83- € (brutto) erfolgte im Rahmen der Be-
wirtschaftung 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Sportausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3754/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.06.2025
Erstellt
22.11.2024 17:13