1992/2018
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Ende Juni 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 29.06.2018 1992/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.07.2018 Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Ende Juni 2018 Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH schreiten weiter voran. Auf der Grundlage einer verwaltungsintern abgestimmten Aufgabenbeschreibung, die auf der Aufga- benwahrnehmung des bisherigen Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung mit Ausnahme der Gründungsberatung) und der Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft fußt, wur- de eine Personalplanung erstellt. Gemäß aktueller Planung sind für die Gesellschaft folgende Abtei- lungen vorgesehen: Unternehmensservice; Standortmarketing; Internationale Märkte; Startup Unit, Digitale Transformation & Gründungsberatung; Medien-, Kreativ- & ITK-Wirtschaft. Inklusive der Ge- schäftsführung sind für die Gesellschaft gemäß aktuellem Planungsstand etwa 69 Vollzeitstellen ge- plant. Eine Überleitung sowohl der Angestellten als auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Abge- stimmt auf die individuellen Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Qualifizierungspro- file der Stellen in der GmbH sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auszugliedernden Berei- che ein Angebot erhalten, zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft dorthin zu wechseln oder an anderer Stelle innerhalb der Verwaltung eingesetzt zu werden. Die Verhandlung des Personalüberlei- tungstarifvertrags zwischen Stadt und Gewerkschaften konnte mittlerweile weitgehend abgeschlossen werden. Mit der Suche nach einer Geschäftsführerin/ einem Geschäftsführer wurde ein Personalberatungsun- ternehmen beauftragt. Eine Ausschreibung der Position in geeigneten Medien wird in Kürze erfolgen, sodass die künftige Geschäftsführung bereits möglichst frühzeitig an der Konzeptionierung der Ge- sellschaft mitwirken kann. Der Anstellungsvertrag der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers wird sich am städtischen Mus- tervertrag orientieren. Die Marktkonformität der angestrebten Vergütung ist entsprechend den Vorga- ben des städtischen Public Corporate Governance Kodex von einem Personalberater zu testieren. Der Rat befürwortete eine deutliche Stärkung der Gesellschaft mit aufgabenangemessenen Budgets. Der zukünftige Betriebskostenzuschuss soll somit über dem derzeitigen Budget liegen, um eine bes- sere Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 berücksichtigt aktuell einen Betriebskostenzuschuss für die Wirtschaftsförderungs-GmbH in Höhe von 14,7 Mio. €. Die vorliegende finanzielle Planung wird in den nächsten Wochen konkretisiert. Die Finanzierung der GmbH soll durch einen städtischen Betriebskostenzuschuss sichergestellt wer- den. Hier war fraglich, ob nach Äußerungen der EU-Kommission zur beihilfenrechtlichen Zulässigkeit der Wirtschaftsförderung eine Betrauung erfolgen kann. Die Prüfung der beihilferechtlichen Grundla- gen hat ergeben, dass es sich bei der angestrebten Wirtschaftsförderungs-GmbH um ein Unterneh- men im beihilferechtlichen Sinne handelt. Aus Sicht des Gutachters wäre eine Beihilfe von bis zu 15 Mio. € pro Jahr zulässig, da davon auszugehen sei, dass die Wirtschaftsförderungs-GmbH Dienst- 2 leistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringt. Voraussetzung für eine Beihilfe der Stadt Köln gegenüber der Wirtschaftsförderungs-GmbH ist nach wie vor ein ordnungsgemäßer Betrauungsakt. Ein solcher soll im Sommer vorbereitet werden. Der Antrag auf verbindliche Auskunft liegt dem Finanzamt in einer Entwurfsfassung vor. Nach der Entscheidung des Finanzamts über die im Rahmen der Ausgliederung relevanten steuerlichen Fra- gen werden die Erkenntnisse hieraus in die finanzielle Planung und den weiteren Gründungsprozess eingespeist. Die Anmietung einer geeigneten Immobilie ist in Vorbereitung. Der Rat hat beschlossen, dass die Verbindung zwischen der Wirtschaftsförderungs-GmbH und der Verwaltung über eine herausgehobene Dienststelle organisiert werden soll, die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung zuständigen Dezernat zugeordnet ist. Die Aufgaben der Schnittstelle sollen ge- mäß aktuellem Planungsstand auf diejenigen Aufgaben beschränkt werden, die aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht von der GmbH wahrgenommen werden können. Ein von der Verwal- tung beauftragtes Gutachten hat gezeigt, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Zulieferung/ Übertragung von bei der Stadt vorliegenden Daten auf die GmbH und die Zugriffsmög- lichkeit der GmbH auf notwendige Systeme/ Datenbanken durch den Abschluss eines Auftragsverar- beitungsvertrags zwischen der Stadt Köln und der Wirtschaftsförderungs-GmbH ausgeräumt werden können. Es gibt daher so gut wie keine Aufgaben, die aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend bei der Stadt verbleiben müssen. Die herausgehobene Dienststelle soll u.a. die Anbindung an das OB-Büro (auch zur Koordination von Terminen) und die Geschäftsführung des Wirtschaftsausschus- ses übernehmen. Gez. Klug
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1992/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.06.2018
- Erstellt
- 12.06.2018 10:01