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1992/2018

Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Ende Juni 2018

Mitteilung Ausschuss 29.06.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.09.2018, TOP 14.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5186 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer  29.06.2018 
 1992/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 
 
Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH - Aktueller Sachstand Ende Juni 2018 
Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wirtschaftsförderungs-GmbH schreiten weiter voran. 
 
Auf der Grundlage einer verwaltungsintern abgestimmten Aufgabenbeschreibung, die auf der Aufga-
benwahrnehmung des bisherigen Amtes für Wirtschaftsförderung (ohne Arbeitsmarktförderung mit 
Ausnahme der Gründungsberatung) und der Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft fußt, wur-
de eine Personalplanung erstellt. Gemäß aktueller Planung sind für die Gesellschaft folgende Abtei-
lungen vorgesehen: Unternehmensservice; Standortmarketing; Internationale Märkte; Startup Unit, 
Digitale Transformation & Gründungsberatung; Medien-, Kreativ- & ITK-Wirtschaft. Inklusive der Ge-
schäftsführung sind für die Gesellschaft gemäß aktuellem Planungsstand etwa 69 Vollzeitstellen ge-
plant. 
Eine Überleitung sowohl der Angestellten als auch der Beamten ist personalrechtlich möglich. Abge-
stimmt auf die individuellen Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Qualifizierungspro-
file der Stellen in der GmbH sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auszugliedernden Berei-
che ein Angebot erhalten, zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft dorthin zu wechseln oder an 
anderer Stelle innerhalb der Verwaltung eingesetzt zu werden. Die Verhandlung des Personalüberlei-
tungstarifvertrags zwischen Stadt und Gewerkschaften konnte mittlerweile weitgehend abgeschlossen 
werden. 
 
Mit der Suche nach einer Geschäftsführerin/ einem Geschäftsführer wurde ein Personalberatungsun-
ternehmen beauftragt. Eine Ausschreibung der Position in geeigneten Medien wird in Kürze erfolgen, 
sodass die künftige Geschäftsführung bereits möglichst frühzeitig an der Konzeptionierung der Ge-
sellschaft mitwirken kann. 
Der Anstellungsvertrag der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers wird sich am städtischen Mus-
tervertrag orientieren. Die Marktkonformität der angestrebten Vergütung ist entsprechend den Vorga-
ben des städtischen Public Corporate Governance Kodex von einem Personalberater zu testieren. 
 
Der Rat befürwortete eine deutliche Stärkung der Gesellschaft mit aufgabenangemessenen Budgets. 
Der zukünftige Betriebskostenzuschuss soll somit über dem derzeitigen Budget liegen, um eine bes-
sere Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 berücksichtigt 
aktuell einen Betriebskostenzuschuss für die Wirtschaftsförderungs-GmbH in Höhe von 14,7 Mio. €. 
Die vorliegende finanzielle Planung wird in den nächsten Wochen konkretisiert. 
 
Die Finanzierung der GmbH soll durch einen städtischen Betriebskostenzuschuss sichergestellt wer-
den. Hier war fraglich, ob nach Äußerungen der EU-Kommission zur beihilfenrechtlichen Zulässigkeit 
der Wirtschaftsförderung eine Betrauung erfolgen kann. Die Prüfung der beihilferechtlichen Grundla-
gen hat ergeben, dass es sich bei der angestrebten Wirtschaftsförderungs-GmbH um ein Unterneh-
men im beihilferechtlichen Sinne handelt. Aus Sicht des Gutachters wäre eine Beihilfe von bis zu 
15 Mio. € pro Jahr zulässig, da davon auszugehen sei, dass die Wirtschaftsförderungs-GmbH Dienst-

2 
 
leistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringt. Voraussetzung für eine Beihilfe 
der Stadt Köln gegenüber der Wirtschaftsförderungs-GmbH ist nach wie vor ein ordnungsgemäßer 
Betrauungsakt. Ein solcher soll im Sommer vorbereitet werden.  
 
Der Antrag auf verbindliche Auskunft liegt dem Finanzamt in einer Entwurfsfassung vor. Nach der 
Entscheidung des Finanzamts über die im Rahmen der Ausgliederung relevanten steuerlichen Fra-
gen werden die Erkenntnisse hieraus in die finanzielle Planung und den weiteren Gründungsprozess 
eingespeist. 
 
Die Anmietung einer geeigneten Immobilie ist in Vorbereitung. 
 
Der Rat hat beschlossen, dass die Verbindung zwischen der Wirtschaftsförderungs-GmbH und der 
Verwaltung über eine herausgehobene Dienststelle organisiert werden soll, die unmittelbar dem für 
Wirtschaftsförderung zuständigen Dezernat zugeordnet ist. Die Aufgaben der Schnittstelle sollen ge-
mäß aktuellem Planungsstand auf diejenigen Aufgaben beschränkt werden, die aus rechtlichen oder 
organisatorischen Gründen nicht von der GmbH wahrgenommen werden können. Ein von der Verwal-
tung beauftragtes Gutachten hat gezeigt, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der 
Zulieferung/ Übertragung von bei der Stadt vorliegenden Daten auf die GmbH und die Zugriffsmög-
lichkeit der GmbH auf notwendige Systeme/ Datenbanken durch den Abschluss eines Auftragsverar-
beitungsvertrags zwischen der Stadt Köln und der Wirtschaftsförderungs-GmbH ausgeräumt werden 
können. Es gibt daher so gut wie keine Aufgaben, die aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend 
bei der Stadt verbleiben müssen. Die herausgehobene Dienststelle soll u.a. die Anbindung an das 
OB-Büro (auch zur Koordination von Terminen) und die Geschäftsführung des Wirtschaftsausschus-
ses übernehmen. 
 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (2)

02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 3.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1992/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.06.2018
Erstellt
12.06.2018 10:01