2807/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohnerparkens im Pauliviertel", Az. 138/22
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2807/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohnerparkens im Pauliviertel", Az. 138/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Brohl, Zimmer 507 T: 0221 221-91709, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-0 DeBr 24.08.2022 Ihre Eingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohner- parkens im Pauliviertel, Az. 138/22 Sehr geehrte, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 12.08.2022, in der Sie sich gegen das Bewohnerpar- ken im Pauliviertel aussprechen. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat bereits am 03. 02.2020 einen Beschluss zur Ein- führung des Bewohnerparkens gefasst, den Sie unter folgendem Link einsehen können: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=91159 Da Ihre Eingabe gegenüber dem damals gefassten Beschluss kein neues Sachvorbrin- gen enthält, muss ich Ihre Eingabe nach § 14 Abs. 3 d der Hauptsatzung der Stadt Köln zurückweisen. Dennoch gebe ich Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben der Bezirksvertretung Lin- denthal zur Kenntnis und bedanke mich für Ihr bürgerschaftliches Engagement. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 12.08.2022 11:15:38 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich einen Bürgerantrag nach §24 GO stellen: Dieser Antrag richtet sich gegen die Einführung des Bewohnerparkens im Pauliviertel, denn das Bewohnerparken ist a) seniorenfeindlich b) behindertenfeindlich c) unsozial d) finanziell nicht tragbar. Begründung: Schon seit längerem sind sowohl die Senioren als auch die Menschen mit Behinderung (und hier vor allem diejenigen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind) aus dem Blickfeld von Politik und Gesellschaft geraten. Alles dreht sich nur noch um das Fahrrad als beherrschendes Mittel, wobei die Bedürfnisse vieler älterer und / oder bewegungseingeschränkter Menschen einfach außer Acht gelassen werden. –Ein Beispiel: Bisher trafen wir (4 Seniorinnen, davon zwei gehbehindert; eine mit 90-prozentiger Schwerbehinderung) uns regelmäßig zum Kartenspielen in der Peter-von-Fliesteden-Straße, weil es dort immer die Möglichkeit gab, einen spielortnahen Parkplatz zu bekommen. In Zukunft müssen die Damen - Kleingeld dabei haben, um einen Parkschein ziehen zu können; - den Parkautomaten aufsuchen, um einen Parkschein zu ziehen; - wieder zum Auto zurückgehen, um den Parkschein zu platzieren; - die Uhr im Blick behalten, um gegebenenfalls wieder zum Automaten zu gehen und die Parkzeit zu verlängern – und dies alles bei sehr eingeschränkter Mobilität! Insofern ist angedacht die gemeinsamen Treffen aufzugeben. Auch die Dauer des Besuchs meiner Tochter wird dann zukünftig von dem Kleingeld abhängen, das sie zum Füttern der Parkuhr zur Verfügung hat. Das Bewohnerparken verhindert soziale Kontakte und führt letztendlich zur Vereinsamung, zumindest aber beinhaltet es eine enorme Einschränkung der Lebensqualität. Ein weiteres Problem liegt darin begründet, dass nur Bewohner, die „über keinen privaten Stellplatz verfügen“, einen Parkausweis erhalten: Nun sind aber hier im Viertel viele kleine Einfamilienhäuser, die eine Garage im Keller / unter dem Haus haben. Aufgrund des Baujahres dieser Häuser sind die Garagen sehr klein / schmal, sodass die heutzutage wesentlich breiteren Autos gar nicht in diese Garagen passen! – Das bedeutet, dass diese Bewohner keinen Anspruch auf einen Parkausweis haben! Sie müssen dann wohl rund um die Uhr den Parkautomaten bedienen oder sich einen wohnortfernen Parkplatz suchen – da kann man nur hoffen, dass sie noch gut zu Fuß sind! Als letztes Argument möchte ich den „Kostenfaktor“ ansprechen: a) für die Bewohner b) für die Stadt Köln Die Bürger, die eh schon unter der Last der gestiegenen Preise (für Lebensmittel, Strom, Gas, Benzin…) leiden, bekommen jetzt auch noch von der Stadt Köln ein Preisdeckelchen! Und wer trägt die Kosten, die der Stadt Köln für den Aufwand der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung entstehen? Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Peter-von-Fliesteden-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2807/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.09.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 16:04