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2807/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohnerparkens im Pauliviertel", Az. 138/22

Mitteilung BV 05.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.11.2022, TOP 11.2.9

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2807/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohnerparkens im 
Pauliviertel", Az. 138/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

1626 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau Brohl, Zimmer 507  
T: 0221 221-91709, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-0 DeBr 24.08.2022 
Ihre Eingabe nach § 24 GO NRW vom 01.08.2022- „Einführung des Bewohner- 
parkens im Pauliviertel, Az. 138/22 
Sehr geehrte,  
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 12.08.2022, in der Sie sich gegen das Bewohnerpar- 
ken im Pauliviertel aussprechen.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat bereits am 03. 02.2020 einen Beschluss zur Ein- 
führung des Bewohnerparkens gefasst, den Sie unter folgendem Link einsehen können: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=91159  
Da Ihre Eingabe gegenüber dem damals gefassten Beschluss kein neues Sachvorbrin- 
gen enthält, muss ich Ihre Eingabe nach § 14 Abs. 3 d der Hauptsatzung der Stadt Köln 
zurückweisen. 
Dennoch gebe ich Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben der Bezirksvertretung Lin- 
denthal zur Kenntnis und bedanke mich für Ihr bürgerschaftliches Engagement. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3044 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 12.08.2022 
11:15:38 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit diesem Schreiben möchte ich einen Bürgerantrag nach §24 GO stellen: 
Dieser Antrag richtet sich gegen die Einführung des Bewohnerparkens im Pauliviertel, denn 
das Bewohnerparken ist 
a) seniorenfeindlich 
b) behindertenfeindlich 
c) unsozial 
d) finanziell nicht tragbar. 
Begründung: 
Schon seit längerem sind sowohl die Senioren als auch die Menschen mit Behinderung (und 
hier vor allem diejenigen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind) aus dem Blickfeld 
von Politik und Gesellschaft geraten. Alles dreht sich nur noch um das Fahrrad als 
beherrschendes Mittel, wobei die Bedürfnisse vieler älterer und / oder 
bewegungseingeschränkter Menschen einfach außer Acht gelassen werden. –Ein Beispiel: 
Bisher trafen wir (4 Seniorinnen, davon zwei gehbehindert; eine mit 90-prozentiger 
Schwerbehinderung) uns regelmäßig zum Kartenspielen in der Peter-von-Fliesteden-Straße, 
weil es dort immer die Möglichkeit gab, einen spielortnahen Parkplatz zu bekommen. In 
Zukunft müssen die Damen 
- Kleingeld dabei haben, um einen Parkschein ziehen zu können; 
- den Parkautomaten aufsuchen, um einen Parkschein zu ziehen; 
- wieder zum Auto zurückgehen, um den Parkschein zu platzieren; 
- die Uhr im Blick behalten, um gegebenenfalls wieder zum Automaten zu gehen und die 
Parkzeit zu verlängern – und dies alles bei sehr eingeschränkter Mobilität! 
Insofern ist angedacht die gemeinsamen Treffen aufzugeben. 
Auch die Dauer des Besuchs meiner Tochter wird dann zukünftig von dem Kleingeld 
abhängen, das sie zum Füttern der Parkuhr zur Verfügung hat. 
Das Bewohnerparken verhindert soziale Kontakte und führt letztendlich zur Vereinsamung, 
zumindest aber beinhaltet es eine enorme Einschränkung der Lebensqualität. 
Ein weiteres Problem liegt darin begründet, dass nur Bewohner, die „über keinen privaten 
Stellplatz verfügen“, einen Parkausweis erhalten: 
Nun sind aber hier im Viertel viele kleine Einfamilienhäuser, die eine Garage im Keller / unter 
dem Haus haben. Aufgrund des Baujahres dieser Häuser sind die Garagen sehr klein / 
schmal, sodass die heutzutage wesentlich breiteren Autos gar nicht in diese Garagen 
passen! – Das bedeutet, dass diese Bewohner keinen Anspruch auf einen Parkausweis 
haben! Sie müssen dann wohl rund um die Uhr den Parkautomaten bedienen oder sich 
einen wohnortfernen Parkplatz suchen – da kann man nur hoffen, dass sie noch gut zu Fuß 
sind! 
Als letztes Argument möchte ich den „Kostenfaktor“ ansprechen: 
a) für die Bewohner 
b) für die Stadt Köln 
Die Bürger, die eh schon unter der Last der gestiegenen Preise (für Lebensmittel, Strom, 
Gas, Benzin…) leiden, bekommen jetzt auch noch von der Stadt Köln ein Preisdeckelchen! 
Und wer trägt die Kosten, die der Stadt Köln für den Aufwand der flächendeckenden 
Parkraumbewirtschaftung entstehen? 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Peter-von-Fliesteden-Straße

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Details

Aktenzeichen
2807/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.09.2022
Erstellt
25.08.2022 16:04