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2925/2022

Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023

Eilentscheidung Hauptausschuss 18.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 8.3

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 17.10.2022

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

13600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 2925/2022 
Freigabedatum 
04.10.2022  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln in der 
Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 17.10.2022 Entscheidung 
Rat 10.11.2022 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Aufforderung des Ministeriums für Kinder, Jugend, 
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) zur 
Antragstellung für den Förderzeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Mit der Zuwendungsgeberin waren 
außerdem vor Erstellung des Antrags und der Beschlussvorlage Details der Förderbedingungen zu 
klären.  
Der Antrag ist von der Verwaltung unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Hauptausschusses 
fristgerecht am 15.09.2022 beim Ministerium eingereicht worden. 
 
Die Ratssitzung am 10.11.2022 kann nicht abgewartet werden, da die Projektstellen zum 01.11.2022 
bereitgestellt werden müssen. Außerdem laufen die bestehenden Arbeitsverträge zum 31.10.2022 
aus. Um diese rechtzeitig verlängern zu können, ist eine schnellstmögliche Entscheidung erforderlich.  
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung 
des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den 
Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Eigenmit-
teln der Stadt Köln und des Kooperationspartners Oberbergischer Kreis. Das Kompetenzzentrum wird 
weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.  
Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die 
Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung 
aufgeführt. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  377.970 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 349.480  93 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Wie die Verwaltung bereits berichtet hat (Mitteilung 1439/2022) endet die Förderung des Kompetenz-
zentrums Frau und Beruf Region Köln aus Mitteln der EU (EFRE) und des Landes zum 31.10.2022. 
Mit dieser Förderung sind durch das Kompetenzzentrum Frau und Beruf seit 2012 Beratungs- und 
Unterstützungsstrukturen für klein- und mittelständische Unternehmen entstanden, die zu einem wich-
tigen Element der Arbeitsmarktförderung geworden sind. Dies erkennt auch die nach der letzten 
Landtagswahl neu aufgestellte Landesregierung an. Der Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag für Nord-
rhein-Westfalen“ enthält die Vereinbarung, die bestehenden Strukturen der Kompetenzzentren Frau 
und Beruf im bisherigen Rahmen zu erhalten und das Angebot langfristig gemeinsam mit den Ak-
teur*innen weiterzuentwickeln.  
Insoweit ist zu erwarten, dass das Land Nordrhein-Westfalen über die bereits in der Mitteilung 
1439/2022 dargestellte Neuausrichtung des Themengebiets unter dem Motto: „Berufliche Gleichstel-
lung erreichen“ hinaus in 2023 über einen zuwendungsrechtlichen Wettbewerb des Ministeriums für 
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration weitere Fördermöglichkeiten eröffnen 
wird. 
Um die erfolgreiche Arbeit der Kompetenzzentren in NRW sicher fortführen zu können, hat sich das 
Ministerium kurzfristig zu einer bis zum 30.11.2023 befristeten Förderung im bisherigen Umfang, aber 
ausschließlich aus Landesmitteln entschieden.

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Fördervoraussetzung ist weiterhin, die durchzuführenden Maßnahmen der ganzen Arbeitsmarktregion 
zu Gute kommen zu lassen. Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf ist folglich auch in der folgenden 
Förderphase für die Region Köln mit den Städten Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Oberberg, 
Rhein-Berg und Rhein-Erft tätig. Es ist beabsichtigt, die Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis 
fortzusetzen. Die IHK Köln hat ihre Projektbeteiligung in 2022 aus strategischen Gründen beendet. 
Sie bleibt aber eine der wichtigen Netzwerkpartner*innen. 
Die bewährte Zusammenarbeit mit den wirtschafts-, arbeitsmarkt-, bildungs- und gleichstellungspoliti-
schen Akteuren wird ebenfalls fortgesetzt. Ständige Kooperationspartner*innen bei den unterschiedli-
chen Einzelmaßnahmen waren: 
- die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH, 
- die Wirtschaftsförderungen der Region,  
- die Gleichstellungsstellen,  
- die Netzwerk W Koordinatorinnen,  
- der Arbeitgeber Köln e.V.,  
- die Industrie- und Handelskammer zu Köln,  
- die Handwerkskammer zu Köln,  
- die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und 
der Jobcenter.  
Außerdem kooperiert das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln u.a. mit dem Kompetenz-
zentrum für Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft e. V. (IW), der FOM 
Hochschule für Berufstätige und mit diversen Unternehmensnetzwerken. 
Das Kompetenzzentrum Familie und Beruf Region Köln ist Teil des Expert*innenkreises der zentralen 
Arbeitsmarktakteure in Köln (initiiert vom Migration und Arbeitsfeld e.V./IQ Landesnetzwerk NRW) 
sowie Mitglied des Arbeitskreises Diversity der IHK Köln. 
 
Aufgaben des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln in der neuen Förderphase 
 
Ziel der Kompetenzzentren ist die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Er-
werbstätigkeit von Frauen soll qualitativ und quantitativ verbessert, die Potenziale von Frauen sollen 
stärker genutzt werden. Die Zentren bringen dazu regionale Akteur*innen miteinander in Kontakt und 
unterstützen sie mit Informationen und konkreten Hilfestellungen. Sie unterstützen landesweit kleine 
und mittlere Unternehmen (KMU) der jeweiligen Region dabei, eine frauen- und familienfördernde 
Personalpolitik zu etablieren. KMU bietet das die Möglichkeit, für mehr Fachkräfte interessant zu sein 
und sich von der Konkurrenz abzuheben.  
 
Alle Ziele aus der Meilensteinplanung der letzten Förderphase wurden erfolgreich umgesetzt, es 
konnten 770 KMU aus der Region Köln erreicht werden. Des Weiteren wurden mehr als 10.000 KMU 
in der Region mittels diverser Öffentlichkeitsmaßnahmen zu möglichen betrieblichen Maßnahmen der 
Frauenförderung und Rekrutierung von Frauen zur Fachkräftesicherung informiert (Website, Versand 
des Newsletters, Anzeigen im Newsletter der Kammern und Wirtschaftsförderungen, Broschüren, 
Pressemitteilungen, Publikationen in Organen der Wirtschaftsförderungen, Fachzeitschriften etc.). 
 
Durch die erfolgreich umgesetzten Teilprojekte konnten zahlreiche KMU in der Region Köln betriebli-
che Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Frauen zur Fachkräftesicherung kennenlernen und 
in ihren Unternehmen umsetzen. Die Unternehmen haben zudem Maßnahmen zur Gleichstellungs- 
und lebensphasenorientierten betrieblichen Frauenförderung kennengelernt, indem sie Informationen 
und Good Practice Beispiele zur Gestaltung und Umsetzung beruflicher Entwicklungs- und Auf-
stiegsmöglichkeiten, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege im Unterneh-
men sowie Aufstockung individueller Arbeitszeiten als Personalentwicklungsinstrumente erhalten ha-
ben. Im Unternehmensnetzwerk mit KMU mit Migrationsgeschichte konnten sich die Unternehmen zu 
den Themenschwerpunkt „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege“ austau-
schen und neue Impulse zur Umsetzung erhalten, um Fachkräfte zu halten sowie neue Fachkräfte zu 
gewinnen.  
Im Mentoring-Programm zur beruflichen Integration geflüchteter Frauen konnten KMU durch Er-
schließung des externen Arbeitskräftepotenzials mit Blick auf die Gruppen der „Frauen mit Zuwande-
rungsgeschichte“ eine neue Gruppe von Fachkräften kennenlernen sowie teilweise auch für ihr Un-
ternehmen gewinnen. Die teilnehmenden qualifizierten Frauen mit Fluchtgeschichte konnten größten-

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teils in den regionalen Arbeitsmarkt integriert werden. Die Region Köln hat als einziges Kompetenz-
zentrum in NRW ein Mentoring-Programm für Frauen mit Einwanderungsgeschichte konzipiert und 
durchgeführt. Das erfolgreiche Teilprojekt MENTEGRA soll laut Koalitionsvertrag nun landesweit um-
gesetzt werden. 
 
Die 13monatige Förderung bietet die Möglichkeit, folgende, erfolgreich umgesetzte Teilprojekte fort-
zuführen: 
 
- Betriebliche Rekrutierungsstrategien von Frauen 
- Gleichstellungs- und lebensphasenorientierte betriebliche Frauenförderung 
- Unternehmensnetzwerk mit KMU mit Migrationsgeschichte 
- Mentoring zur beruflichen Integration geflüchteter Frauen 
 
Stellen- und Personalausstattung 
 
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln wird weiterhin über 3,5 Stellen verfügen. Die 
bisher von der IHK Köln kofinanzierte Stelle wird von der Stadt Köln fortgeführt. Der Oberbergische 
Kreis übernimmt den Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten einer 0,5 Stelle E12 TVöD. Die 
Mitarbeitenden der Stadt Köln sind für den Förderzeitraum für die Tätigkeit im Kompetenzzentrum 
Frau und Beruf Region Köln freizustellen.  
 
Funktion Stellen-
anteil 
Besetzung 
durch: 
Finanzierung der Personal- 
und Sachkosten durch: 
Leitung 
EG 14 TVöD 
1,0 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
wiss. Mitarbeitende 
EG 12 TVöD 
1,5  Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
wiss. Mitarbeitende 
EG 12 TVöD 
0,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Oberbergischer Kreis 
Mitarbeitende Verwaltung 
EG 8 TVöD  
0,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 
10% Stadt Köln 
 
Finanzierung des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln 
 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenmitteln der 
Stadt Köln und des Oberbergischen Kreises. Die Zuwendung zu Personalausgaben sowie Gemein- 
und Sachkosten wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 90% der anerkennungsfähigen Kosten ge-
währt.  
 
Der Aufwand für den gesamten Förderzeitraum beträgt 377.970,00 €. Der Ertrag, bestehend aus För-
dermitteln und Anteilen des Kooperationspartners, beträgt insgesamt 349.480,00 €. Daraus ergibt 
sich ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 28.490,00 € für den gesamten Zeitraum.  
 
In den Monaten November und Dezember fallen Personalaufwendungen in Höhe von max. 47.770,00 
€ sowie Sachkosten von 7.650,00 € an. Diese nicht geplanten Aufwendungen können zum einen 
durch den Ertrag in Höhe von 51.278,00 € und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in den 
Teilplanzeilen 13 und 16 des Teilergebnisplanes 1501, Wirtschaft und Tourismus, gedeckt werden. 
Die Finanzierung erfolgt somit innerhalb des beschlossenen Budgets 2022.  
Im Jahr 2023 entstehen Personalaufwendungen in Höhe von max. 270.000,00 € sowie Sachkosten in 
Höhe von 52.550,00 €. Dem gegenüber werden Erträge in Höhe von 298.202,00 € erwartet. Es ver-
bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 24.348,00 €. 
Die Fortführung der Aufgabe erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 
aus den zur Verfügung stehenden Mitteln im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus.

5 
 
Ertrag 2022 (2 Monate) 2023 (11 Monate) Gesamtsumme
Zuwendungen des Landes 49.878,00 €          290.142,00 €          340.020,00 €      
Anteil OBK 1.400,00 €            8.060,00 €               9.460,00 €           
51.278,00 €          298.202,00 €          349.480,00 €      
Aufwand
Max. Personalkosten 47.770,00 €          270.000,00 €          317.770,00 €      
arbeitsplatzbezogene Sachkosten 7.200,00 €            40.300,00 €            47.500,00 €         
aufgabenbezogene Sachkosten 450,00 €                12.250,00 €            12.700,00 €         
55.420,00 €          322.550,00 €          377.970,00 €      
städt. Eigenanteil 4.142,00 €            24.348,00 €            28.490,00 €         
 
 
 
 
Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Aufgaben des bisherigen Kompetenzzent-
rum Frau und Beruf Region Köln  
 
Ein Verzicht auf die Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln be-
deutet den Verlust der personellen Ressourcen und somit den Verlust der seit 2012 aufgebauten 
Strukturen. Der bisherige kommunale Ressourceneinsatz kann nicht mehr für die Fachkräftesiche-
rung in Köln eingesetzt werden. Außerdem könnte die Stadt Köln bei einem Interessenbekundungs-
verfahren 2023 mangels Wissens- und Ressourcenbewahrung sich nur unter erschwerten Bedingun-
gen auf eine zukünftige Förderung des Landes NRW bewerben. Da andere Kommunen in vielen Fäl-
len die Kompetenzzentren fortsetzen, würde somit für Köln ein gravierender Standortnachteil entste-
hen.

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 17.10.2022

1157 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 19.10.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 15. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 17.10.2022  
öffentlich 
5.1 Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzent rum Frau und Be-
ruf Region Köln in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 
2925/2022 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land 
NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter 
der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Die Fi-
nanzierung erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und des 
Kooperationspartners Oberbergischer Kreis. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin 
für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.  
Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Res-
sourcen für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen 
hierzu sind in der Begründung aufgeführt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

17.10.2022 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 8.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2925/2022
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
18.10.2022
Erstellt
05.09.2022 11:40