2925/2022
Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
13600 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 2925/2022 Freigabedatum 04.10.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 17.10.2022 Entscheidung Rat 10.11.2022 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Aufforderung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) zur Antragstellung für den Förderzeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Mit der Zuwendungsgeberin waren außerdem vor Erstellung des Antrags und der Beschlussvorlage Details der Förderbedingungen zu klären. Der Antrag ist von der Verwaltung unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Hauptausschusses fristgerecht am 15.09.2022 beim Ministerium eingereicht worden. Die Ratssitzung am 10.11.2022 kann nicht abgewartet werden, da die Projektstellen zum 01.11.2022 bereitgestellt werden müssen. Außerdem laufen die bestehenden Arbeitsverträge zum 31.10.2022 aus. Um diese rechtzeitig verlängern zu können, ist eine schnellstmögliche Entscheidung erforderlich. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Eigenmit- teln der Stadt Köln und des Kooperationspartners Oberbergischer Kreis. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung aufgeführt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 377.970 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 349.480 93 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wie die Verwaltung bereits berichtet hat (Mitteilung 1439/2022) endet die Förderung des Kompetenz- zentrums Frau und Beruf Region Köln aus Mitteln der EU (EFRE) und des Landes zum 31.10.2022. Mit dieser Förderung sind durch das Kompetenzzentrum Frau und Beruf seit 2012 Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für klein- und mittelständische Unternehmen entstanden, die zu einem wich- tigen Element der Arbeitsmarktförderung geworden sind. Dies erkennt auch die nach der letzten Landtagswahl neu aufgestellte Landesregierung an. Der Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag für Nord- rhein-Westfalen“ enthält die Vereinbarung, die bestehenden Strukturen der Kompetenzzentren Frau und Beruf im bisherigen Rahmen zu erhalten und das Angebot langfristig gemeinsam mit den Ak- teur*innen weiterzuentwickeln. Insoweit ist zu erwarten, dass das Land Nordrhein-Westfalen über die bereits in der Mitteilung 1439/2022 dargestellte Neuausrichtung des Themengebiets unter dem Motto: „Berufliche Gleichstel- lung erreichen“ hinaus in 2023 über einen zuwendungsrechtlichen Wettbewerb des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration weitere Fördermöglichkeiten eröffnen wird. Um die erfolgreiche Arbeit der Kompetenzzentren in NRW sicher fortführen zu können, hat sich das Ministerium kurzfristig zu einer bis zum 30.11.2023 befristeten Förderung im bisherigen Umfang, aber ausschließlich aus Landesmitteln entschieden. 3 Fördervoraussetzung ist weiterhin, die durchzuführenden Maßnahmen der ganzen Arbeitsmarktregion zu Gute kommen zu lassen. Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf ist folglich auch in der folgenden Förderphase für die Region Köln mit den Städten Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Oberberg, Rhein-Berg und Rhein-Erft tätig. Es ist beabsichtigt, die Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis fortzusetzen. Die IHK Köln hat ihre Projektbeteiligung in 2022 aus strategischen Gründen beendet. Sie bleibt aber eine der wichtigen Netzwerkpartner*innen. Die bewährte Zusammenarbeit mit den wirtschafts-, arbeitsmarkt-, bildungs- und gleichstellungspoliti- schen Akteuren wird ebenfalls fortgesetzt. Ständige Kooperationspartner*innen bei den unterschiedli- chen Einzelmaßnahmen waren: - die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH, - die Wirtschaftsförderungen der Region, - die Gleichstellungsstellen, - die Netzwerk W Koordinatorinnen, - der Arbeitgeber Köln e.V., - die Industrie- und Handelskammer zu Köln, - die Handwerkskammer zu Köln, - die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Außerdem kooperiert das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln u.a. mit dem Kompetenz- zentrum für Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft e. V. (IW), der FOM Hochschule für Berufstätige und mit diversen Unternehmensnetzwerken. Das Kompetenzzentrum Familie und Beruf Region Köln ist Teil des Expert*innenkreises der zentralen Arbeitsmarktakteure in Köln (initiiert vom Migration und Arbeitsfeld e.V./IQ Landesnetzwerk NRW) sowie Mitglied des Arbeitskreises Diversity der IHK Köln. Aufgaben des Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln in der neuen Förderphase Ziel der Kompetenzzentren ist die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Er- werbstätigkeit von Frauen soll qualitativ und quantitativ verbessert, die Potenziale von Frauen sollen stärker genutzt werden. Die Zentren bringen dazu regionale Akteur*innen miteinander in Kontakt und unterstützen sie mit Informationen und konkreten Hilfestellungen. Sie unterstützen landesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der jeweiligen Region dabei, eine frauen- und familienfördernde Personalpolitik zu etablieren. KMU bietet das die Möglichkeit, für mehr Fachkräfte interessant zu sein und sich von der Konkurrenz abzuheben. Alle Ziele aus der Meilensteinplanung der letzten Förderphase wurden erfolgreich umgesetzt, es konnten 770 KMU aus der Region Köln erreicht werden. Des Weiteren wurden mehr als 10.000 KMU in der Region mittels diverser Öffentlichkeitsmaßnahmen zu möglichen betrieblichen Maßnahmen der Frauenförderung und Rekrutierung von Frauen zur Fachkräftesicherung informiert (Website, Versand des Newsletters, Anzeigen im Newsletter der Kammern und Wirtschaftsförderungen, Broschüren, Pressemitteilungen, Publikationen in Organen der Wirtschaftsförderungen, Fachzeitschriften etc.). Durch die erfolgreich umgesetzten Teilprojekte konnten zahlreiche KMU in der Region Köln betriebli- che Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Frauen zur Fachkräftesicherung kennenlernen und in ihren Unternehmen umsetzen. Die Unternehmen haben zudem Maßnahmen zur Gleichstellungs- und lebensphasenorientierten betrieblichen Frauenförderung kennengelernt, indem sie Informationen und Good Practice Beispiele zur Gestaltung und Umsetzung beruflicher Entwicklungs- und Auf- stiegsmöglichkeiten, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege im Unterneh- men sowie Aufstockung individueller Arbeitszeiten als Personalentwicklungsinstrumente erhalten ha- ben. Im Unternehmensnetzwerk mit KMU mit Migrationsgeschichte konnten sich die Unternehmen zu den Themenschwerpunkt „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege“ austau- schen und neue Impulse zur Umsetzung erhalten, um Fachkräfte zu halten sowie neue Fachkräfte zu gewinnen. Im Mentoring-Programm zur beruflichen Integration geflüchteter Frauen konnten KMU durch Er- schließung des externen Arbeitskräftepotenzials mit Blick auf die Gruppen der „Frauen mit Zuwande- rungsgeschichte“ eine neue Gruppe von Fachkräften kennenlernen sowie teilweise auch für ihr Un- ternehmen gewinnen. Die teilnehmenden qualifizierten Frauen mit Fluchtgeschichte konnten größten- 4 teils in den regionalen Arbeitsmarkt integriert werden. Die Region Köln hat als einziges Kompetenz- zentrum in NRW ein Mentoring-Programm für Frauen mit Einwanderungsgeschichte konzipiert und durchgeführt. Das erfolgreiche Teilprojekt MENTEGRA soll laut Koalitionsvertrag nun landesweit um- gesetzt werden. Die 13monatige Förderung bietet die Möglichkeit, folgende, erfolgreich umgesetzte Teilprojekte fort- zuführen: - Betriebliche Rekrutierungsstrategien von Frauen - Gleichstellungs- und lebensphasenorientierte betriebliche Frauenförderung - Unternehmensnetzwerk mit KMU mit Migrationsgeschichte - Mentoring zur beruflichen Integration geflüchteter Frauen Stellen- und Personalausstattung Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln wird weiterhin über 3,5 Stellen verfügen. Die bisher von der IHK Köln kofinanzierte Stelle wird von der Stadt Köln fortgeführt. Der Oberbergische Kreis übernimmt den Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten einer 0,5 Stelle E12 TVöD. Die Mitarbeitenden der Stadt Köln sind für den Förderzeitraum für die Tätigkeit im Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln freizustellen. Funktion Stellen- anteil Besetzung durch: Finanzierung der Personal- und Sachkosten durch: Leitung EG 14 TVöD 1,0 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 10% Stadt Köln wiss. Mitarbeitende EG 12 TVöD 1,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 10% Stadt Köln wiss. Mitarbeitende EG 12 TVöD 0,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 10% Oberbergischer Kreis Mitarbeitende Verwaltung EG 8 TVöD 0,5 Stadt Köln 90% Landeszuwendung 10% Stadt Köln Finanzierung des Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und des Oberbergischen Kreises. Die Zuwendung zu Personalausgaben sowie Gemein- und Sachkosten wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 90% der anerkennungsfähigen Kosten ge- währt. Der Aufwand für den gesamten Förderzeitraum beträgt 377.970,00 €. Der Ertrag, bestehend aus För- dermitteln und Anteilen des Kooperationspartners, beträgt insgesamt 349.480,00 €. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe von 28.490,00 € für den gesamten Zeitraum. In den Monaten November und Dezember fallen Personalaufwendungen in Höhe von max. 47.770,00 € sowie Sachkosten von 7.650,00 € an. Diese nicht geplanten Aufwendungen können zum einen durch den Ertrag in Höhe von 51.278,00 € und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in den Teilplanzeilen 13 und 16 des Teilergebnisplanes 1501, Wirtschaft und Tourismus, gedeckt werden. Die Finanzierung erfolgt somit innerhalb des beschlossenen Budgets 2022. Im Jahr 2023 entstehen Personalaufwendungen in Höhe von max. 270.000,00 € sowie Sachkosten in Höhe von 52.550,00 €. Dem gegenüber werden Erträge in Höhe von 298.202,00 € erwartet. Es ver- bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 24.348,00 €. Die Fortführung der Aufgabe erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus. 5 Ertrag 2022 (2 Monate) 2023 (11 Monate) Gesamtsumme Zuwendungen des Landes 49.878,00 € 290.142,00 € 340.020,00 € Anteil OBK 1.400,00 € 8.060,00 € 9.460,00 € 51.278,00 € 298.202,00 € 349.480,00 € Aufwand Max. Personalkosten 47.770,00 € 270.000,00 € 317.770,00 € arbeitsplatzbezogene Sachkosten 7.200,00 € 40.300,00 € 47.500,00 € aufgabenbezogene Sachkosten 450,00 € 12.250,00 € 12.700,00 € 55.420,00 € 322.550,00 € 377.970,00 € städt. Eigenanteil 4.142,00 € 24.348,00 € 28.490,00 € Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Aufgaben des bisherigen Kompetenzzent- rum Frau und Beruf Region Köln Ein Verzicht auf die Fortführung des Projektes Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln be- deutet den Verlust der personellen Ressourcen und somit den Verlust der seit 2012 aufgebauten Strukturen. Der bisherige kommunale Ressourceneinsatz kann nicht mehr für die Fachkräftesiche- rung in Köln eingesetzt werden. Außerdem könnte die Stadt Köln bei einem Interessenbekundungs- verfahren 2023 mangels Wissens- und Ressourcenbewahrung sich nur unter erschwerten Bedingun- gen auf eine zukünftige Förderung des Landes NRW bewerben. Da andere Kommunen in vielen Fäl- len die Kompetenzzentren fortsetzen, würde somit für Köln ein gravierender Standortnachteil entste- hen.
Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 17.10.2022
1157 Zeichen
Anlage 1 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 19.10.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 17.10.2022 öffentlich 5.1 Fortführung der Trägerschaft für das Kompetenzzent rum Frau und Be- ruf Region Köln in der Zeit vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 2925/2022 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.11.2023. Die Fi- nanzierung erfolgt aus Landesmitteln sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und des Kooperationspartners Oberbergischer Kreis. Das Kompetenzzentrum wird weiterhin für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden. Der Hauptausschuss beschließt, die erforderlichen personellen und finanziellen Res- sourcen für die Dauer der Fördermaßnahme bereitzustellen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Begründung aufgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2925/2022
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 05.09.2022 11:40