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AN/1420/2025

Beschlossene Bürgereingabe: Einrichtung einer wassergebundenen Wegedecke im geschützten Landschaftsbestandteil Mutzbach am Gut Klosterhof sowie am Seniorenzentrum Herz-Jesu- Stift, Köln-Dünnwald

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 7.2.4

Anfrage 3 Beschlossene Bürgereingabe Einrichtung einer wassergebundenen Wegestrecke Dünnwald Herz Jesu Stift

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Anfrage 3 Beschlossene Bürgereingabe Einrichtung einer wassergebundenen Wegestrecke Dünnwald Herz Jesu Stift

4198 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Vincent Morawietz 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Thorsten Burmester 
                        
                       Die Linke Fraktion 
                       in der BV Köln-Mülheim  
 
                          Bezirksrathaus  
                        Köln- Mülheim 
                        Wiener Platz 2a  
                        51065 Köln 
 
 
 
Köln, den 01.12.2025 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Beschlossene Bürgereingabe: Einrichtung einer wassergebundenen Wege- 
decke im geschützten Landschaftsbestandteil  Mutzbach am Gut 
Klosterhof sowie am Seniorenzentrum Herz-Jesu- Stift, Köln-Dünnwald   
 
Sehr geehrter Herr  Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
in der BV- Sitzung am 30.01.2023 wurde unter dem Tagesordungspunkt 2: 
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen die Bürgereingabe „Einrichtung einer 
wassergebundenen Wegedecke im geschützten Landschaftsbestandteil  Mutzbach 
am Gut Klosterhof sowie am Seniorenzentrum Herz-Jesu- Stift, Köln-Dünnwald“ 
eingebracht und nach entsprechender Diskussion mehrheitlich beschlossen, 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=364806  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=917695&type=do  
Leider ist bis zum heutigen Tag noch keine Umsetzung des Beschlusses erfolgt, was 
sowohl Bewohnerinnen und Bewohner des Herz-Jesu-Stiftes, wie auch Anwohner 
der Donewald-Siedlung bedauern. 
Zwei Mitarbeiterinnen des Seniorenheims erläuterten damals, dass der Weg hinter 
der Einrichtung „ein Stück von Freiheit, von Natur und Verweilen in ruhiger und 
natürlicher Atmosphäre ermögliche.“ (siehe Niederschrift – zweiter Link)

Des Weiteren ermögliche es den Bewohner*innen mit ihren Verwandten in Ruhe 
zusammen zu sein und den letzten Lebensabschnitt n Ruhe und Andacht zu 
genießen. Immobile Bewohnerinnen und Bewohnern bekämen die Chance Orte zu 
besuchen, die sie lange nicht mehr sehen konnten.                                                                         
Es habe nach Fertigstellung des Seniorenheims einen Weg gegeben, der                 
zugewuchert sei. Er soll reaktiviert werden. 
Eine wassergebundene Wegedecke sei naturschonend und gleichzeitig rollstuhl -und 
rollatorgerecht. Bewohner*innen hätten einen direkten Zugang vom Garten der 
Einrichtung aus auf diesen Weg. Sie müssten nicht über die Straße und sich somit 
der Gefahr des Autoverkehrs aussetzen. 
Auch Anwohner wiesen auf den beschriebenen Umstand hin. Sie können nicht 
nachvollziehen, dass vorgesehene Wege nicht in Ordnung gehalten wurden und so 
mit der Zeit immer mehr überwucherten.  Sie haben Bedenken hinsichtlich der 
Wohnbebauung und den kleinen Kinderspielplätzen, in deren Nähe sich mittlerweile  
überflutete Flächen gebildet haben, die nicht in den Mutzbach abfließen können. 
Neben Ratten wurden auch schon Schlangen gesichtet, wie eine Mitarbeiterin des 
Herz-Jesu-Stiftes berichtete.  
  
Im Zusammenhang mit der dargestellten Thematik bitten wir um die Beantwortung  
folgender Fragen: 
1. Warum ist der Beschluss „eine wassergebundene Wegedecke einzurichten“  
    bislang nicht umgesetzt worden?  
2. Wer wäre für die Umsetzung des Beschlusses verantwortlich?  
3. Woher stammt das Wasser, das durch das Drainage- System auf die Brachflächen  
    nahe des Mutzbaches geleitet wird?  
4. Wer kann verwaltungsseitig beauftragt werden, eine Gefahrenbewertung aufgrund  
    der Verwilderung, der großflächige Überflutungen, der beobachteten Tiere usw. so  
    nahe an Wohnbebauung, Seniorenheim und Kinderspielmöglichkeiten  
    durchzuführen. 
5. Besteht die Möglichkeit der GAG aufzutragen die Drainage- Anlage auf Mängel  
    zu überprüfen und wie sähe das weitere Vorgehen aus, wenn entsprechende  
    Mängel festgestellt werden? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Beate Hane-Knoll                             Leonie Hoh 
Fraktionsvorsitzende                        stellvertretende Fraktionsvorsitzende                          
Die Linke                                          Die Linke                     
 
   
Hasan Celebi 
Geschäftsführer 
Die Linke

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
AN/1420/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 09:48