AFW/0002/2024
Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2023 - A-W/0015/2023
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Antwort der Verwaltung
4501 Zeichen
Herr Beckers 66.52.0012 ···----•- .. --·~·· ·--- ·-·· Stadt Münster D~,~~r1rnat III Eing. 0 6\ßa, 2025 13.01.2025 6690 BV Münster-West über Dez. III ~ ~ W / ()OCJ 2 / J. 0 2 i/ ~ ft- /II/ ()o 4 i / 2, 0 2 1 STADT MÜNSTER '\<L 2 1. FEB. 2025 Amt für Bürger- u. Ratssel'vice Bezirksverwaltung West -- - - -·· .. ~-~ .... -- -~ Eing. St:::i.dt lvkinsior Amt für Mooi1ität um:IThfh".l 1 ·4, FEB. 2025 Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2 · /2023 In der SV-West-Sitzung am 25.05.2023 unter TOP 6.2. Rückbauarbeiten an der Flamenstraße Mit der o. g. Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die ursprünglichen Parkmöglichkeiten an der Flamenstraße wiederherzustellen. Nach der Prüfu_ng ist als Ergebnis festzuhalten, dass der Anfrage nicht nachgekommen werden kann. Die folgenden Gründe sind für die Ablehnung der Anfrage ausschlaggeben.d: Die ehemals versiegelten Flächen zwischen den Bäumen waren ausdrücklich keine ausgewiesenen Parkplätze und wurden/werden fälschlicherweise immer wieder zum Parken genutzt. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist sind die Flächen nicht ausreichend lang, wesweqen die Baumscheiben regelmäßig überfahren wurden/werden. Das Überfahren der Baumscheiben verdichtet die Baumscheiben immer mehr, sodass Wurzeln zerdrückt werden können und in Folge der Baum geschädigt wird und sogar sterben kann. Abbildung 1: PKW parkt im Altbestand zwischen den Bäumen im Kronentraufenbereich In Abbildung 2 sind die alten Gehwegst::häden zu erkennen, weswegen e,ine Sanierung dringend notwendig war. Abbildung 2: Gehwegschäden vor der Sanierung (breiten Fugen und unebene Oberfläche) Um eine Verbesserung zu schaffen, wurde der Gehweg, in Gänze in der Höhenlage angehoben, sodass mehr Überdeckung zwischen den Wurzeln und den neuen Gehwegplatten entstanden ist. Dadurch sollten Wurzelschäden in der Zukunft erst deutlich später auftreten. Zusätzlich wurden die Flächen zwischen den Bäumen entsieqelt, um gern. Baumschutzsatzung die Bestandsbäume langfristig und dauerhaft zu erhalten. Zum Schutz der Baumscheiben vor überfahren· und für die neue Höhenlage des Gehweges war es zweckmäßig die Baumscheibe zur Fahrbahn hin mit einem Hochbordstein zu trennen. In Abbildung 3 ist der schadensfreie neue Gehweg sowie die grünen Baumscheiben zu r erkennen. Abbildung 3: Neuer Gehweg ohne Schäden und ausreichend großen Baumscheiben Die Entsiegelung der Flächen zwischen den Bäumen hat folgende positive Aspekte: • Die Wurzeln im Gehweg werden besser geschützt (mehr Überdeckung bis zum Pflaster und weniger Last auf den Wurzeln) • Kejne G~hwegschäden durch große Fugen • Keine Stolperstellen im Gehweg (vorher unebene Oberfläche gern. Abbildung 2) • Mehr Platz für die Bäume (min. 12m3 je Baum) • Kein Überfahren der Wurzeln im Kronentraufenbereich • Optische Aufwertung durch große grüne Baumscheiben • Parken am Straßenrand ist immer noch möglich Das Parken am Straßenrand ist nach wie vor möglich (siehe'Abbildung 4}. Im alten Zustand war nicht vorgesehen, dass die versiegelten Flä.chen zwischen den Bäumen zum Parken genutzt werden, wurde jedoch · geduldet. Jetzt wird wie in vielen anderen Anlieger /Wohnstraßen am Fahrbahnrand geparkt. Wie in Abbildung 4 gut zu erkennen ist, ist das Vorbeifahren an den parkenden PKW gut · möglich. Hier verweisen wjr auf die Straßenverkehrsordnung, dass der PKW mit dem Hindernis auf seiner Seite wartepflichtig ist. Abbildung 4: Sicheres vorbeifahren an den parkenden Autos ist möglich Den alten Zustand wiederherzustellen ist nicht möglich, da die starke Durchwurzelung der Flächen eine Änderung der Höhenlage , erfordert. Des Weiteren würde dies eine Verschlechterung für die Gesundheit der Bäume bedeuten. Zudem könnte der Gehweg nicht in der Ebenflächigkeit hergestellt werden, wie es aktuell der Fall ist, was eine Beeinträchtigung. der Geh eingeschränkten Personen zur Folge 'hätte: Falls das Parken am Straßenrand weiter als Gefahrenstelle bewertet wird, bitten wir um eine Rückrneldunq, Wir würden dann mit der Polizei und der Straßenverkehrsl;>ehörde prüfen und um eine Einschätzung bitten. Als Abhilfe könnte zum Beispiel die E·inrichtung einer Halteverbotszone entlang . des Fahrbahnrandes geprüft werden oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit verringert werden. Ebenso kann geprüft werden, · ob eine Parkstandsmarkierung aufgebracht werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt würden wir hiervon absehen, da sich die Situation stabilisiert hat. · · 2 /~ Gerhard Rüller Amtsleiter
Originalanfrage
2176 Zeichen
Arw 1O002120.2Y CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 21.06.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster. STADT MÜNSTER 2 4. JUNI 2024 Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2023, A-W/0015/202 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West In der BV-West-Sitzung am 25.05.2023 unter TOP 6.2. Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge Die Verwaltung möge prüfen, ob die Parkplätze an der Flamenstraße vor der Grundschulsporthalle wieder in der ursprünglichen Breite zwischen den Bäumen herge.stellt werden können. Aufgrund etlicher immer wiederkehrender Gefahrensituationen wird die Verwaltung gebeten, das Prüfergebnis nunmehr kurzfristig bis zur BV-West Sitzung am 29.08.2024 vorzulegen. Begründung In Nienberge wurden 2023 an vielen Stellen kleinere Tiefbauarbeiten durchgeführt. U.a. wurden auch in der Flamenstraße vor der Grundschulsporthalle Teile des Parkstreifens neu gepflastert und Teile des Bürgersteiges erneuert. Es häufen sich nach wie vor Bürgeranfragen, warum der Parkstreifen nicht in ursprünglicher Breite erhalten wurde. Nach den Baumaßnahmen ist der verbliebene Parkstreifen so schmal, dass die parkenden Autos zur Hälfte auf der Straße stehen. Auf diesem Parkstreifen parken u.a. auch viele ältere Nienbergerlnnen, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Physiotherapiepraxis aufsuchen. · Auf der Länge der durchgeführten Baumaßnahmen ist der PKW-Begegnungsverkehr nicht mehr möglich. Auch kommt es hierdurch zu Beeinträchtigungen für Fahrradfahrer, die das Bremsen der PKW-Fahrer oft erst spät erkennen und dann abrupt vom Fahrrad steigen. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit ist es angebracht, die ursprünglichen Parkmöglichkeiten wieder herzustellen. gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- . 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0_150 0000 131318 • BIC: WELADEDI MST • Sparkasse Münsterland Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Flamenstraße
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0002/2024
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 24.06.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 16:02