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AFW/0002/2024

Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2023 - A-W/0015/2023

Anfrage in der BV West 24.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 4.1

Antwort der Verwaltung

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Antwort der Verwaltung

4501 Zeichen

Herr Beckers 
66.52.0012 
···----•- .. --·~·· ·--- ·-·· Stadt Münster 
D~,~~r1rnat III 
Eing. 0 6\ßa, 2025 13.01.2025 
6690 
BV Münster-West 
über Dez. III 
~ ~ W / ()OCJ 2 / J. 0 2 i/ 
~ ft- /II/ ()o 4 i / 2, 0 2 1 
STADT MÜNSTER 
'\<L 2 1. FEB. 2025 
Amt für Bürger- u. Ratssel'vice 
Bezirksverwaltung West 
-- - - -·· .. ~-~ .... -- -~ 
Eing. 
St:::i.dt lvkinsior 
Amt für Mooi1ität 
um:IThfh".l 
1 ·4, FEB. 2025 
Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2 · /2023 In der SV-West-Sitzung am 
25.05.2023 unter TOP 6.2. 
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße 
Mit der o. g. Anfrage wird die Verwaltung gebeten, die ursprünglichen Parkmöglichkeiten an 
der Flamenstraße wiederherzustellen. 
Nach der Prüfu_ng ist als Ergebnis festzuhalten, dass der Anfrage nicht nachgekommen 
werden kann. Die folgenden Gründe sind für die Ablehnung der Anfrage ausschlaggeben.d: 
Die ehemals versiegelten Flächen zwischen den Bäumen waren ausdrücklich keine 
ausgewiesenen Parkplätze und wurden/werden fälschlicherweise immer wieder zum Parken 
genutzt. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist sind die Flächen nicht ausreichend lang, 
wesweqen die Baumscheiben regelmäßig überfahren wurden/werden. Das Überfahren der 
Baumscheiben verdichtet die Baumscheiben immer mehr, sodass Wurzeln zerdrückt werden 
können und in Folge der Baum geschädigt wird und sogar sterben kann. 
Abbildung 1: PKW parkt im Altbestand zwischen den Bäumen im Kronentraufenbereich 
In Abbildung 2 sind die alten Gehwegst::häden zu erkennen, weswegen e,ine Sanierung 
dringend notwendig war.

Abbildung 2: Gehwegschäden vor der Sanierung (breiten Fugen und unebene Oberfläche) 
Um eine Verbesserung zu schaffen, wurde der Gehweg, in Gänze in der Höhenlage 
angehoben, sodass mehr Überdeckung zwischen den Wurzeln und den neuen Gehwegplatten 
entstanden ist. Dadurch sollten Wurzelschäden in der Zukunft erst deutlich später auftreten. 
Zusätzlich wurden die Flächen zwischen den Bäumen entsieqelt, um gern. 
Baumschutzsatzung die Bestandsbäume langfristig und dauerhaft zu erhalten. Zum Schutz 
der Baumscheiben vor überfahren· und für die neue Höhenlage des Gehweges war es 
zweckmäßig die Baumscheibe zur Fahrbahn hin mit einem Hochbordstein zu trennen. In 
Abbildung 3 ist der schadensfreie neue Gehweg sowie die grünen Baumscheiben zu r 
erkennen. 
Abbildung 3: Neuer Gehweg ohne Schäden und ausreichend großen Baumscheiben

Die Entsiegelung der Flächen zwischen den Bäumen hat folgende positive Aspekte: 
• Die Wurzeln im Gehweg werden besser geschützt (mehr Überdeckung bis zum Pflaster 
und weniger Last auf den Wurzeln) 
• Kejne G~hwegschäden durch große Fugen 
• Keine Stolperstellen im Gehweg (vorher unebene Oberfläche gern. Abbildung 2) 
• Mehr Platz für die Bäume (min. 12m3 je Baum) 
• Kein Überfahren der Wurzeln im Kronentraufenbereich 
• Optische Aufwertung durch große grüne Baumscheiben 
• Parken am Straßenrand ist immer noch möglich 
Das Parken am Straßenrand ist nach wie vor möglich (siehe'Abbildung 4}. Im alten Zustand 
war nicht vorgesehen, dass die versiegelten Flä.chen zwischen den Bäumen zum Parken 
genutzt werden, wurde jedoch · geduldet. Jetzt wird wie in vielen anderen Anlieger­ 
/Wohnstraßen am Fahrbahnrand geparkt. Wie in Abbildung 4 gut zu erkennen ist, ist das 
Vorbeifahren an den parkenden PKW gut · möglich. Hier verweisen wjr auf die 
Straßenverkehrsordnung, dass der PKW mit dem Hindernis auf seiner Seite wartepflichtig ist. 
Abbildung 4: Sicheres vorbeifahren an den parkenden Autos ist möglich 
Den alten Zustand wiederherzustellen ist nicht möglich, da die starke Durchwurzelung der 
Flächen eine Änderung der Höhenlage , erfordert. Des Weiteren würde dies eine 
Verschlechterung für die Gesundheit der Bäume bedeuten. Zudem könnte der Gehweg nicht 
in der Ebenflächigkeit hergestellt werden, wie es aktuell der Fall ist, was eine Beeinträchtigung. 
der Geh eingeschränkten Personen zur Folge 'hätte: 
Falls das Parken am Straßenrand weiter als Gefahrenstelle bewertet wird, bitten wir um eine 
Rückrneldunq, Wir würden dann mit der Polizei und der Straßenverkehrsl;>ehörde prüfen und 
um eine Einschätzung bitten. Als Abhilfe könnte zum Beispiel die E·inrichtung einer 
Halteverbotszone entlang . des Fahrbahnrandes geprüft werden oder die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit verringert werden. Ebenso kann geprüft werden, · ob eine 
Parkstandsmarkierung aufgebracht werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt würden wir hiervon 
absehen, da sich die Situation stabilisiert hat. · · 
2 /~ Gerhard Rüller 
Amtsleiter

Originalanfrage

2176 Zeichen

Arw 1O002120.2Y 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 21.06.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster. STADT MÜNSTER 
2 4. JUNI 2024 
Anfrage zum Prüfauftrag vom 14.05.2023, A-W/0015/202 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West In der BV-West-Sitzung am 25.05.2023 unter TOP 6.2. 
Rückbauarbeiten an der Flamenstraße in Nienberge 
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Parkplätze an der Flamenstraße vor der 
Grundschulsporthalle wieder in der ursprünglichen Breite zwischen den Bäumen herge.stellt 
werden können. 
Aufgrund etlicher immer wiederkehrender Gefahrensituationen wird die Verwaltung 
gebeten, das Prüfergebnis nunmehr kurzfristig bis zur BV-West Sitzung am 29.08.2024 
vorzulegen. 
Begründung 
In Nienberge wurden 2023 an vielen Stellen kleinere Tiefbauarbeiten durchgeführt. U.a. 
wurden auch in der Flamenstraße vor der Grundschulsporthalle Teile des Parkstreifens neu 
gepflastert und Teile des Bürgersteiges erneuert. Es häufen sich nach wie vor Bürgeranfragen, 
warum der Parkstreifen nicht in ursprünglicher Breite erhalten wurde. Nach den 
Baumaßnahmen ist der verbliebene Parkstreifen so schmal, dass die parkenden Autos zur 
Hälfte auf der Straße stehen. Auf diesem Parkstreifen parken u.a. auch viele ältere 
Nienbergerlnnen, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Physiotherapiepraxis 
aufsuchen. · 
Auf der Länge der durchgeführten Baumaßnahmen ist der PKW-Begegnungsverkehr nicht 
mehr möglich. Auch kommt es hierdurch zu Beeinträchtigungen für Fahrradfahrer, die das 
Bremsen der PKW-Fahrer oft erst spät erkennen und dann abrupt vom Fahrrad steigen. 
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit ist es angebracht, die ursprünglichen 
Parkmöglichkeiten wieder herzustellen. 
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, 
Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
. 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0_150 0000 131318 • BIC: WELADEDI MST • Sparkasse Münsterland Ost

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Flamenstraße
  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
AFW/0002/2024
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
24.06.2024
Erstellt
24.06.2024 16:02