AN/1886/2016
Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.11.2016 AN/1886/2016 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.11.2016, TOP 8.3 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017, TOP 8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt und die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzungen zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm) eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanungen für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße auszuplanen. Begründung Die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße ist wurde in 2016 durch die BV Ehrenfeld beschlossen und soll 2018 umgesetzt werden. Die Zustimmung der Bezirksvertreter erfolgte mit der Maßgabe, die Verschwenkung zu berücksichtigen. - 3 - Die Beplanung des Baugrundstücks „Rochusplatz“ durch die GAG muss zu einer Gesamtplanung des Platzbereichs führen. Um die Flächen für die verlegte Venloer Straße festlegen und in einem Bebauungsplan festsetzen zu können, ist die Erstellung einer Gesamtplanung mit hohem Detaillierungsgrad erforderlich. Die Verschwenkung der Venloer Straße um die Rochuskapelle kann nur im Zusammenhang mit künftigen Bebauung des vorgenannten Platzes entstehen. Mit der Verwirklichung der Verschwenkung würden ein wirklicher Marktplatz und ein Zentrum für den Stadtteil Bickendorf entstehen. Darüber hinaus ergeben sich dadurch zahlreiche verkehrstechnische und städtebauliche Vorteile. Der Rochusplatz soll die neue Mitte von Bickendorf sein und das bisherige Vakuum füllen, die Rochuskapelle soll aus ihrem Schattendasein an der Verkehrsachse befreit und in den Mittelpunkt der Platzfläche gerückt werden, der Marktstandort soll erhalten und gestaltet werden und durch zusätzliche Flächenangebote für zukünftige Entwicklungen Potenziale beinhalten, die ungenügende Verkehrssituation soll verbessert und für die Zukunft ertüchtigt werden. Die räumlich auseinanderklaffenden Teilbereiche nördlich und südlich der Venloer Straße sollen um ein gemeinsames Zentrum zusammengeführt werden. Für den Rochusplatz besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2013, der bestimmt, dass bei einer Bebauung die Verschwenkung der Venloer Straße möglich bleiben muss (s. Beschlussvorlage Nr. 2588/2013). Daher sollte jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an dieser Stelle auf seine Verträglichkeit mit einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). Bei zwei qualifizierten Fachdiskursen im Rahmen der Bürgerbeteiligung an der geplanten Bebauung des Rochusplatzes auf Initiative des Dezernats mit Beteiligung von Politik und Verwaltung haben die Teilnehmenden 2011 mit großer Mehrheit eine Reihe von Schwerpunkten gesetzt. Im Einzelnen sprachen sie sich für attraktive urbane Eigentumswohnungen, eine gemischte Mieterstruktur bei den Mietwohnungen und solche Wohnungen aus, die - 3 - unterschiedliche Wohnformen und Lebensstile ermöglichen. Die Passagen aus dem Protokoll des Workshops zum Wohnungsbau erhalten Sie als Anlage. Die Ergebnisse der beiden Fachdiskurse flossen ebenfalls in die Beschlussvorlage Nr. 2588/2013 ein. Dieses eindeutige Votum der Bürgerinnen und Bürger darf nicht missachtet werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/1886/2016
Stand: 21.02.2022
Sachstandsbericht BV 4
Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans
Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes
in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einric htung eines Marktplatzes
nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm),
eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung
der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit
der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-
Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen
Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle,
Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.).
Status in Bearbeitung
erledigt
Sachstand zum 31.08.2018:
Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt. Für das
Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden Bäume gefällt. Am
12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um über das Planungskonzept
für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG-Neubaus zu berichten. Parallel wird ver-
waltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018
gestellt werden, hierfür müssen die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Um-
bau des Rochusplatzes soll nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende
2020, erfolgen.
Sachstand zum 20.05.2019:
Der Rat hat am 14.02.2019 den Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung externer Planungs-
leistungen gefasst. Im Beschlussverlauf wurde seitens der BV 4 der Pkt. 3 ergänzt, demnach die Ver-
schwenkung der Venloer Straße und der Kreisverkehr an der Wilhelm-Mauser-Straße freigehalten
werden sollen. Diese Vorgaben sind wie gehabt berücksichtigt. Im Rat wurde zusätzlich der Pkt. 6 in
den Beschluss aufgenommen, der ein weiteres Fachgespräch zwischen Bezirksvertretung, Bürgern
und Verwaltung fordert. Gemäß verwaltungsinterner Abstimmung wird das Dezernat für Stadtentwick-
lung, Planen und Bauen diesen Termin organisieren.
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In Abstimmung mit Bezirksbürgermeister Herrn Wirges führt die Verwaltung die Planung des Rochus-
platzes auf Grundlage der bekannten Vorentwurfsplanung fort. Gemeinsames Ziel ist es, noch in die-
sem Jahr den Förderantrag für die Maßnahme zu erstellen und fristgerecht bis zum 30.09.2019 einzu-
reichen. Der Planungs- und Baubeschluss soll im Nachgang eingeholt werden.
Sachstand zum 18.06.2020:
Die Entwurfsplanung für die Platzfläche ist erstellt und befindet sich in der finalen Abstimmung mit
den Fachämtern. Der Förderantrag für die Maßnahme wurde zum 30.09.2019 eingereicht. Gemäß
Rücksprache zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik und dem Fördergeber werden für
die Maßnahme keine Mittel aus der Städtebauförderung bewilligt. Alternative Finanzierungsmöglich-
keiten werden zurzeit geprüft. Die Vorlage für den Bau- und Freigabebeschluss wird vorerst zurück-
gestellt.
Die Umsetzung des Neubaus der GAG Immobilien AG befindet sich in der Endphase, die Fertigstel-
lung ist für Ende 2020 geplant.
Die Umsetzung der neuen Bebauung vor dem Westcenter (Baufeld MI 1) durch die Wertgrund GmbH
befindet sich in der Vorkonzeption.
Sachstand zum 01.02.2022:
Die Entwurfsplanung für die Platzfläche wurde überarbeitet und befindet sich in der finalen Abstim-
mung mit den Fachämtern. Abweichend vom Vorentwurf konnte der gesamte Baumbestand auf der
Ostseite der Vitalisstraße erhalten und in die Entwurfsplanung integriert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Rochusplatzes wird aus städtischen Mitteln
erfolgen, die ab dem Haushaltsjahr 2022 und folgende beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung zur Verfügung stehen.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein neues Baufeld mit gemischter Nutzung vor dem Hochhaus
"Westcenter" auf dem Privatgrundstück vorgesehen. Im Fall der Realisierung des Baufeldes soll die
Platzfläche bis an die westliche Grenze des Gebäudes erweitert werden.
Die Neugestaltung des Rochusplatzes wird voraussichtlich in zwei Bauabschnitten erfolgen. In einem
ersten Schritt wird der östliche Bereich vor dem fertiggestellten GAG- Gebäude zwischen der Ro-
chuskapelle bis zur Äußeren Kanalstraße realisiert. Der zweite Bauabschnitt erfolgt nach Fertigstel-
lung des Neubaus vor dem Westcenter.
Nächste Schritte:
s.o.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.02.2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1886/2016
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 17.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27