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AN/1886/2016

Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 17.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2017, TOP 8.2

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

4152 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.11.2016 
AN/1886/2016 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.11.2016, TOP 8.3 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017, TOP 8.2 
 
Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragt und die Bezirksvertretung möge 
beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Festlegungen des 
Bebauungsplans Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzungen zur 
Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer 
Straße, die Einrichtung eines Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die 
Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm) eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, 
als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße 
mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanungen für den 
Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße 
auszuplanen.  
 
Begründung  
 
Die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße ist 
wurde in 2016 durch die BV Ehrenfeld beschlossen und soll 2018 umgesetzt werden. Die 
Zustimmung der Bezirksvertreter erfolgte mit der Maßgabe, die Verschwenkung zu 
berücksichtigen.

- 3 - 
 
Die Beplanung des Baugrundstücks „Rochusplatz“ durch die GAG muss zu einer Gesamtplanung 
des Platzbereichs führen. Um die Flächen für die verlegte Venloer Straße festlegen und in einem 
Bebauungsplan festsetzen zu können, ist die Erstellung einer Gesamtplanung mit hohem 
Detaillierungsgrad erforderlich. 
 
Die Verschwenkung der Venloer Straße um die Rochuskapelle kann nur im Zusammenhang mit 
künftigen Bebauung des vorgenannten Platzes entstehen. Mit der Verwirklichung der 
Verschwenkung würden ein wirklicher Marktplatz und ein Zentrum für den Stadtteil Bickendorf 
entstehen. Darüber hinaus ergeben sich dadurch zahlreiche verkehrstechnische und 
städtebauliche Vorteile. 
 
Der Rochusplatz soll die neue Mitte von Bickendorf sein und das bisherige Vakuum füllen, die 
Rochuskapelle soll aus ihrem Schattendasein an der Verkehrsachse befreit und in den Mittelpunkt 
der Platzfläche gerückt werden, der Marktstandort soll erhalten und gestaltet werden und durch 
zusätzliche Flächenangebote für zukünftige Entwicklungen Potenziale beinhalten, die 
ungenügende Verkehrssituation soll verbessert und für die Zukunft ertüchtigt werden. Die räumlich 
auseinanderklaffenden Teilbereiche nördlich und südlich der Venloer Straße sollen um ein 
gemeinsames Zentrum zusammengeführt werden. 
 
Für den Rochusplatz besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 2013, der bestimmt, 
dass bei einer Bebauung die Verschwenkung der Venloer Straße möglich bleiben muss (s. 
Beschlussvorlage Nr. 2588/2013). Daher sollte jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an 
dieser Stelle auf seine Verträglichkeit mit einer ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden 
Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.).  
 
 
 
Bei zwei qualifizierten Fachdiskursen im Rahmen der Bürgerbeteiligung an der geplanten 
Bebauung des Rochusplatzes auf Initiative des Dezernats mit Beteiligung von Politik und 
Verwaltung haben die Teilnehmenden 2011 mit großer Mehrheit eine Reihe von Schwerpunkten 
gesetzt. Im Einzelnen sprachen sie sich für attraktive urbane Eigentumswohnungen, eine 
gemischte Mieterstruktur bei den Mietwohnungen und solche Wohnungen aus, die

- 3 - 
 
unterschiedliche Wohnformen und Lebensstile ermöglichen. Die Passagen aus dem Protokoll des 
Workshops zum Wohnungsbau erhalten Sie als Anlage. Die Ergebnisse der beiden Fachdiskurse 
flossen ebenfalls in die Beschlussvorlage Nr. 2588/2013 ein.  
 
 
 
Dieses eindeutige Votum der Bürgerinnen und Bürger darf nicht missachtet werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Martin Berg  
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

4921 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
61 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1886/2016 
 Stand: 21.02.2022 
Sachstandsbericht  BV 4 
Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf 
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans 
Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes 
in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einric htung eines Marktplatzes 
nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), 
eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung 
der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit 
der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-
Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen 
Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu 
einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, 
Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Sachstand zum 31.08.2018: 
 
Als Plangrundlage wurde seitens des Vermessungsamtes ein örtliches Aufmaß angefertigt. Für das 
Bauvorhaben der GAG wurden als vorbereitende Maßnahme die zu entfernenden Bäume gefällt. Am 
12.07.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, um über das Planungskonzept 
für den Rochusplatz und den aktuellen Planstand des GAG-Neubaus zu berichten. Parallel wird ver-
waltungsintern das Bedarfsfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Förderantrag soll im Herbst 2018 
gestellt werden, hierfür müssen die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vorliegen. Der Um-
bau des Rochusplatzes soll nach Fertigstellung des Neubaus der GAG, voraussichtlich ab Ende 
2020, erfolgen. 
 
Sachstand zum 20.05.2019: 
 
Der Rat hat am 14.02.2019 den Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beauftragung externer Planungs-
leistungen gefasst. Im Beschlussverlauf wurde seitens der BV 4 der Pkt. 3 ergänzt, demnach die Ver-
schwenkung der Venloer Straße und der Kreisverkehr an der Wilhelm-Mauser-Straße freigehalten 
werden sollen. Diese Vorgaben sind wie gehabt berücksichtigt. Im Rat wurde zusätzlich der Pkt. 6 in 
den Beschluss aufgenommen, der ein weiteres Fachgespräch zwischen Bezirksvertretung, Bürgern 
und Verwaltung fordert. Gemäß verwaltungsinterner Abstimmung wird das Dezernat für Stadtentwick-
lung, Planen und Bauen diesen Termin organisieren.

2 
 
 
In Abstimmung mit Bezirksbürgermeister Herrn Wirges führt die Verwaltung die Planung des Rochus-
platzes auf Grundlage der bekannten Vorentwurfsplanung fort. Gemeinsames Ziel ist es, noch in die-
sem Jahr den Förderantrag für die Maßnahme zu erstellen und fristgerecht bis zum 30.09.2019 einzu-
reichen. Der Planungs- und Baubeschluss soll im Nachgang eingeholt werden.  
 
Sachstand zum 18.06.2020: 
 
Die Entwurfsplanung für die Platzfläche ist erstellt und befindet sich in der finalen Abstimmung mit 
den Fachämtern. Der Förderantrag für die Maßnahme wurde zum 30.09.2019 eingereicht. Gemäß 
Rücksprache zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik und dem Fördergeber werden für 
die Maßnahme keine Mittel aus der Städtebauförderung bewilligt. Alternative Finanzierungsmöglich-
keiten werden zurzeit geprüft. Die Vorlage für den Bau- und Freigabebeschluss wird vorerst zurück-
gestellt.  
Die Umsetzung des Neubaus der GAG Immobilien AG befindet sich in der Endphase, die Fertigstel-
lung ist für Ende 2020 geplant.  
Die Umsetzung der neuen Bebauung vor dem Westcenter (Baufeld MI 1) durch die Wertgrund GmbH 
befindet sich in der Vorkonzeption.  
 
Sachstand zum 01.02.2022: 
 
Die Entwurfsplanung für die Platzfläche wurde überarbeitet und befindet sich in der finalen Abstim-
mung mit den Fachämtern. Abweichend vom Vorentwurf konnte der gesamte Baumbestand auf der 
Ostseite der Vitalisstraße erhalten und in die Entwurfsplanung integriert werden. 
Die Finanzierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Rochusplatzes wird aus städtischen Mitteln 
erfolgen, die ab dem Haushaltsjahr 2022 und folgende beim Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung zur Verfügung stehen.  
 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein neues Baufeld mit gemischter Nutzung vor dem Hochhaus 
"Westcenter" auf dem Privatgrundstück vorgesehen. Im Fall der Realisierung des Baufeldes soll die 
Platzfläche bis an die westliche Grenze des Gebäudes erweitert werden.  
 
Die Neugestaltung des Rochusplatzes wird voraussichtlich in zwei Bauabschnitten erfolgen. In einem 
ersten Schritt wird der östliche Bereich vor dem fertiggestellten GAG- Gebäude zwischen der Ro-
chuskapelle bis zur Äußeren Kanalstraße realisiert. Der zweite Bauabschnitt erfolgt nach Fertigstel-
lung des Neubaus vor dem Westcenter.  
 
Nächste Schritte: 
s.o. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.02.2023

Beratungsverlauf (1)

30.01.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1886/2016
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
17.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27