1898/2026
Beantwortung einer Anfrage zu leerstehenden Häusern in der Friedrich-Engels-Straße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3769 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 1898/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Beantwortung einer Anfrage zu leerstehenden Häusern in der Friedrich-Engels-Straße Die Fraktionen der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke in der Bezirksvertre- tung Lindenthal haben in der schriftlichen Anfrage AN/1056/2026 vom 14. Juni 2026 folgende Fragen bezüglich der leerstehenden Häuser in der Friedrich-Engels-Straße 3 bis 7 in Köln- Sülz gestellt: 1. Warum wurde die Nutzung für Wohnungslose aufgegeben? 2. Auf welchem Wege kann es zu einer erneuten Nutzung für wohnungslose Menschen kommen? Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: zu 1) Seitens der Eigentümerin der Immobilie, der Russischen Föderation, wurde der Mietvertrag mit einer Zwischenmieterin 2018 gekündigt. Die Zwischenmieterin hat daraufhin der Stadt Köln als Mieterin gekündigt, woraufhin das Amt für Wohnungswesen die Unterbringung von wohnungslosen Personen dort beendet hat. zu 2) Eine erneute Unterbringung von Wohnungslosen in der Immobilie kommt unter den derzeiti- gen Rahmenbedingungen nicht in Betracht. Zunächst befindet sich der Großteil der Immobilie nach jahrzehntelangem Leerstand in einem baulichen Zustand, der die verkehrssichere Unterbringung von Personen ausschließt (Schwarzschimmel, marode Elektrik, korrodierte Heizungsrohre, Feuchtigkeitsschäden, Schadstoffbelastung). Der Sanierungsbedarf für zwei der drei Gebäude wurde bereits 2016 in einer Bestandsbewertung mit rund 9.755.000 € beziffert. Angesicht des weiteren Verfalls und der erheblich gestiegenen Baukosten ist mit Sanierungskosten im zweistelligen Millionenbe- reich zu rechnen. Zudem würde eine erneute Anmietung den Sanktionen gegen die Russische Föderation im Rahmen des Ukraine-Krieges widersprechen. Schließlich würde eine erneute Anmietung vo- raussetzen, dass die Eigentümerin dazu bereit wäre. Es besteht jedoch kein Kontakt zur Rus- sischen Föderation. Ein wohnungsaufsichtliches Verfahren zur Wiederherstellung von Wohnraum bei Leerstand ist nicht möglich, weil dort nie dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehender Wohn- raum bestand. Die städtische Wohnraumschutzsatzung findet daher keine Anwendung. Dies 2 gilt ungeachtet der Tatsache, dass ein solches Verfahren gegen die Russische Föderation auch keine Wirkung zeitigen dürfte. Zu weiteren Details wird auf die ausführlichen Mitteilungen der Verwaltung 2251/2019, 2557/2019 und 2989/2022 verwiesen. Zur Unterbringung von Wohnungslosen stehen dem Amt für Wohnungswesen stadteigene Im- mobilien auf städtischen Grundstücken zur Verfügung. Durch Sanierung oder Abriss/Neubau kann hier durch investive Maßnahmen Unterbringungsraum geschaffen werden. Eine Anmie- tung von großen sanierungsbedürftigen Gebäuden im fremden Eigentum zur Unterbringung wohnungsloser Personen wäre mit erheblichen konsumtiven Kosten zu Lasten des städti- schen Haushalts verbunden, die sich angesichts der derzeitigen Haushaltslage nicht darstel- len lassen. Es existiert ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Friedrich-Engels-Straße 3 bis 5, der am 2. Februar 2022 im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen wurde (4315/2022) und am 26. April 2023 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde. Da es noch keine konkreten Ent- wicklungs- oder Erwerbsvorbereitungen gibt, hat die Stadt die Bebauungsplanverfahren noch nicht weiter vorangetrieben. Mit den vorliegenden Aufstellungsbeschlüssen wurden die Vo- raussetzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff Baugesetzbuch (BauGB) - Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen - anzuwen- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Engels-Straße 3
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1898/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 23.06.2026 09:26