2261/2017
Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2016
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Beschlussvorlage Rat
7653 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 2261/2017 Freigabedatum 25.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2016 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2016 fol- gende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII – Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 2.927.399,58 € Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen - Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 8.043.905,50 € Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit – Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen - in Höhe von 48.681,00 € Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe von 500.037,03 € Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 499.238,06 € Summe der Mehraufwendungen 12.019.261,17 € Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - , Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 3.327.431,79 € in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II - Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 5.339.417,81 € in Teilplan 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen - Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 1.600.633,48 € Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 1.100.185,27 € in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 651.592,82 € Summe der Mehrerträge 12.019.261,17 € Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 12.019.261,17 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Wie bereits im Rahmen des Berichtswesens zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft regelmäßig mit- geteilt wurde, deutete sich schon unterjährig an, dass die Aufwendungen für einige Leistungen nach dem SGB XII stärker anstiegen als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung absehbar war. Da es sich ausnahmslos um rechtlich verpflichtende Zahlungen und Buchungen handelte, mussten diese unverzüglich geleistet werden. Die nach § 83 Absatz 2 der Gemeindeordnung erforderliche Zustim- mung des Rates muss jedoch nachträglich eingeholt werden. Mehrbedarfe ergaben sich sowohl bei der Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel als auch bei der stationären Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Ursächlich war in erster Linie ein stär- kerer Anstieg der durchschnittlichen Kosten je Leistungsfall, während die Anzahl der Leistungsbe- rechtigten weitgehend den Kalkulationen entsprach. Deutliche Mehraufwendungen fielen außerdem in der ambulanten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel an. Hier stiegen vornehmlich die Kosten für Hilfen zur Inklusion in Schulen und Kindertagesstätten stark an. Dieser Trend setzt sich im laufenden Haushaltsjahr vehement fort. Zum Teil konnten diese Mehraufwendun- gen durch Verbesserungen bei anderen Leistungen nach dem SGB XII kompensiert werden. In einer Höhe von knapp 3 Mio. € wurde jedoch eine überplanmäßige Verstärkung des Haushaltsplanansat- zes erforderlich, um die gesetzlichen Ansprüche der leistungsberechtigten Menschen erfüllen zu kön- nen. Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 wurden vermeintliche Einsparungen in Höhe von 12 Mio. € bei Transferaufwendungen nach dem AsylbLG zur Gegenfinanzierung von überplanmäßigen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Produktbereich Bauen und Wohnen für die Unterbringung von Flüchtlingen eingesetzt. Die Berechnung der zur Verfügung stehenden Deckungsmittel erfolgte an- hand einer linearen Fortschreibung der Aufwendungen des ersten Halbjahres 2016. Die Fallzahlen stiegen entgegen der Berechnungen jedoch überproportional an, so dass sich abzeichnete, dass die Annahme der geringeren Fallzahlen zu optimistisch war. In den verwaltungsinternen Berichten zur Haushaltsentwicklung wurde hierauf mehrfach hingewiesen. Nach Beendigung aller Jahresab- 3 schlussarbeiten beträgt die Verbesserung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan lediglich rund 4 Mio. €, so dass in einer Größenordnung von rund 8 Mio. € eine Umdeckung erforderlich wird. Die Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit überstiegen im Haushalts- jahr 2016 das im Haushaltsplan veranschlagte Budget um ca. 1 Mio. €, da die Fallzahlen stärker als angenommen gestiegen sind. Daher ist eine überplanmäßige Erhöhung der Aufwandsermächtigung erforderlich, die aus Verbesserungen in anderen Teilergebnisplänen gedeckt wird. Zur Deckung der Mehraufwendungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes bzw. zur Kom- pensation der nicht eingetretenen Verbesserungen können vollständig Ertragssteigerungen herange- zogen werden. In der Regel stehen diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit gestiegenen Transferaufwendungen. Höhere Erträge als geplant haben sich bei den Transfererträgen in Teiler- gebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, ergeben. Hierunter fallen Kosten- und Aufwen- dungsersätze, die erfolgreich gegenüber vorrangig Verpflichteten geltend gemacht wurden, Erträge aus der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen sowie aus der Rückforderung von Leistungen. Mehr- erträge wurden auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II er- zielt, nachdem sich im Laufe des Jahres Bund und Länder darauf verständigt hatten, über eine Erhö- hung der Bundesbeteiligung flüchtlingsinduzierte Mehraufwendungen für die Unterbringung auszu- gleichen. Auch in Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, haben sich die Transferer- träge, hier vor allem aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen, besser als geplant entwickelt. Mehrer- träge konnten zudem bei den Kostenerstattungen des Landes erzielt werden. Die Mehrerträge resul- tieren sowohl aus der Erstattung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als auch aus Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, nach dem sich das Land an den Kosten für Auf- nahme, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt. Schließlich haben auch die höheren Transferaufwendungen in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, zu einem Anstieg der gegenüberstehenden Transfererträgen in Teilplanzeile 03 geführt, mit denen die gestiegenen Kosten zum Teil ausgeglichen werden können. Insgesamt haben sich somit gegenüber dem Haushaltsplan 2016 Mehraufwendungen für verschiedene soziale Leistungen ergeben, zu denen die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet ist. Aufgrund entsprechender Verbesserungen auf der Ertrags- seite hat sich jedoch der im Haushaltsplan ausgewiesene Zuschussbedarf der vom Amt für Soziales und Senioren bewirtschafteten Teilergebnispläne nicht erhöht.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2261/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27