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2261/2017

Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2016

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7653 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 2261/2017 
Freigabedatum 
25.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen 
im Sozialbereich im Haushaltsjahr 2016 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2016 fol-
gende überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in 
Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –  
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -  in Höhe von 2.927.399,58 € 
Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen - 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -  in Höhe von 8.043.905,50 € 
Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit – 
Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen - in Höhe von 48.681,00 € 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen -  in Höhe von 500.037,03 € 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 499.238,06 € 
Summe der Mehraufwendungen  12.019.261,17 € 
 
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge 
in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - , 
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 3.327.431,79 € 
in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II - 
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 5.339.417,81 € 
in Teilplan 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen - 
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 1.600.633,48 € 
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 1.100.185,27 € 
in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in Höhe von 651.592,82 € 
Summe der Mehrerträge  12.019.261,17 € 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  12.019.261,17 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Wie bereits im Rahmen des Berichtswesens zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft regelmäßig mit-
geteilt wurde, deutete sich schon unterjährig an, dass die Aufwendungen für einige Leistungen nach 
dem SGB XII stärker anstiegen als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung absehbar war. Da es 
sich ausnahmslos um rechtlich verpflichtende Zahlungen und Buchungen handelte, mussten diese 
unverzüglich geleistet werden. Die nach § 83 Absatz 2 der Gemeindeordnung erforderliche Zustim-
mung des Rates muss jedoch nachträglich eingeholt werden. 
Mehrbedarfe ergaben sich sowohl bei der Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel als auch bei der 
stationären Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Ursächlich war in erster Linie ein stär-
kerer Anstieg der durchschnittlichen Kosten je Leistungsfall, während die Anzahl der Leistungsbe-
rechtigten weitgehend den Kalkulationen entsprach. Deutliche Mehraufwendungen fielen außerdem in 
der ambulanten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel an. Hier stiegen 
vornehmlich die Kosten für Hilfen zur Inklusion in Schulen und Kindertagesstätten stark an. Dieser 
Trend setzt sich im laufenden Haushaltsjahr vehement fort. Zum Teil konnten diese Mehraufwendun-
gen durch Verbesserungen bei anderen Leistungen nach dem SGB XII kompensiert werden. In einer 
Höhe von knapp 3 Mio. € wurde jedoch eine überplanmäßige Verstärkung des Haushaltsplanansat-
zes erforderlich, um die gesetzlichen Ansprüche der leistungsberechtigten Menschen erfüllen zu kön-
nen. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 wurden vermeintliche Einsparungen in Höhe von 12 Mio. € bei 
Transferaufwendungen nach dem AsylbLG zur Gegenfinanzierung von überplanmäßigen Aufwands- 
und Auszahlungsermächtigungen im Produktbereich Bauen und Wohnen für die Unterbringung von 
Flüchtlingen eingesetzt. Die Berechnung der zur Verfügung stehenden Deckungsmittel erfolgte an-
hand einer linearen Fortschreibung der Aufwendungen des ersten Halbjahres 2016. Die Fallzahlen 
stiegen entgegen der Berechnungen jedoch überproportional an, so dass sich abzeichnete, dass die 
Annahme der geringeren Fallzahlen zu optimistisch war. In den verwaltungsinternen Berichten zur 
Haushaltsentwicklung wurde hierauf mehrfach hingewiesen. Nach Beendigung aller Jahresab-

3 
schlussarbeiten beträgt die Verbesserung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan lediglich 
rund 4 Mio. €, so dass in einer Größenordnung von rund 8 Mio. € eine Umdeckung erforderlich wird. 
Die Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit überstiegen im Haushalts-
jahr 2016 das im Haushaltsplan veranschlagte Budget um ca. 1 Mio. €, da die Fallzahlen stärker als 
angenommen gestiegen sind. Daher ist eine überplanmäßige Erhöhung der Aufwandsermächtigung 
erforderlich, die aus Verbesserungen in anderen Teilergebnisplänen gedeckt wird. 
Zur Deckung der Mehraufwendungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes bzw. zur Kom-
pensation der nicht eingetretenen Verbesserungen können vollständig Ertragssteigerungen herange-
zogen werden. In der Regel stehen diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit gestiegenen 
Transferaufwendungen. Höhere Erträge als geplant haben sich bei den Transfererträgen in Teiler-
gebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, ergeben. Hierunter fallen Kosten- und Aufwen-
dungsersätze, die erfolgreich gegenüber vorrangig Verpflichteten geltend gemacht wurden, Erträge 
aus der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen sowie aus der Rückforderung von Leistungen. Mehr-
erträge wurden auch bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II er-
zielt, nachdem sich im Laufe des Jahres Bund und Länder darauf verständigt hatten, über eine Erhö-
hung der Bundesbeteiligung flüchtlingsinduzierte Mehraufwendungen für die Unterbringung auszu-
gleichen. Auch in Teilergebnisplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, haben sich die Transferer-
träge, hier vor allem aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen, besser als geplant entwickelt. Mehrer-
träge konnten zudem bei den Kostenerstattungen des Landes erzielt werden. Die Mehrerträge resul-
tieren sowohl aus der Erstattung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als auch aus 
Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, nach dem sich das Land an den Kosten für Auf-
nahme, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt. Schließlich haben auch die höheren 
Transferaufwendungen in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, 
zu einem Anstieg der gegenüberstehenden Transfererträgen in Teilplanzeile 03 geführt, mit denen die 
gestiegenen Kosten zum Teil ausgeglichen werden können. Insgesamt haben sich somit gegenüber 
dem Haushaltsplan 2016 Mehraufwendungen für verschiedene soziale Leistungen ergeben, zu denen 
die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet ist. Aufgrund entsprechender Verbesserungen auf der Ertrags-
seite hat sich jedoch der im Haushaltsplan ausgewiesene Zuschussbedarf der vom Amt für Soziales 
und Senioren bewirtschafteten Teilergebnispläne nicht erhöht.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2261/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27