AN/0379/2021
Entzerrung der Schulanfangszeiten
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP- Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt- Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.02.2021 AN/0379/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Entzerrung der Schulanfangszeiten Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung mit der unverzügli- chen Erstellung eines Konzeptes zur Entzerrung der Schulanfangszeiten als Unterstüt- zungsmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Hierbei möge die Verwaltung insbesondere eine Regelung zur externen Staffelung vorlegen. Das Konzept soll ab der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts befristet bis zum Ende des aktuellen Schuljahres bzw. bis zur pandemiebedingten Aufhebung gelten. Begründung: Das Land NRW hat mit Runderlass vom 30.11.2020 geregelt, dass zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 der Unterricht in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr beginnen kann. Bei einer Staffelung innerhalb der Schule - z.B. für verschiedene Jahrgangsstufen - bindet die Schulleitung den Schulträger ein und informiert die Schulkonferenz und die Schulauf- sichtsbehörde über die getroffene Entscheidung (interne Staffelung). - 2 - Soll dagegen vorrangig ein gestaffelter Unterrichtsbeginn aller Schulen eines Schulträgers erreicht werden, schlägt der Schulträger nach Beratung mit den Schulen und unter Einbin- dung der Verkehrsträger hierzu eine Regelung vor (externe Staffelung). Die Schulleitung folgt dem Vorschlag, wenn nicht zwingende pädagogische Gründe entgegenstehen und in- formiert die Schulaufsichtsbehörde. Ist eine Verständigung zwischen den Beteiligten nicht möglich, entscheidet die Bezirksregierung abschließend und bindet die untere Schulauf- sichtsbehörde ein. Werden Maßnahmen zur internen und externen Staffelung kombiniert, achten Schulleitungen und Schulträger auf eine frühzeitige und wechselseitige Kommunikation und Koordination. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer Grüne CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Jennifer Glashagen FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt- Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0379/2021
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 25.02.2021 14:16