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AN/0379/2021

Entzerrung der Schulanfangszeiten

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 25.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 2.3

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

2721 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP- Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt- Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung  
 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.02.2021 
 
AN/0379/2021 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Entzerrung der Schulanfangszeiten 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung mit der unverzügli-
chen Erstellung eines Konzeptes zur Entzerrung der Schulanfangszeiten als Unterstüt-
zungsmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Hierbei möge die Verwaltung 
insbesondere eine Regelung zur externen Staffelung vorlegen. 
 
Das Konzept soll ab der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts befristet bis zum Ende des 
aktuellen Schuljahres bzw. bis zur pandemiebedingten Aufhebung gelten. 
 
 
Begründung: 
 
Das Land NRW hat mit Runderlass vom 30.11.2020 geregelt, dass zunächst bis zum Ende 
des Schuljahres 2020/21 der Unterricht in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr beginnen 
kann. 
 
Bei einer Staffelung innerhalb der Schule - z.B. für verschiedene Jahrgangsstufen - bindet 
die Schulleitung den Schulträger ein und informiert die Schulkonferenz und die Schulauf-
sichtsbehörde über die getroffene Entscheidung (interne Staffelung).

- 2 - 
 
Soll dagegen vorrangig ein gestaffelter Unterrichtsbeginn aller Schulen eines Schulträgers 
erreicht werden, schlägt der Schulträger nach Beratung mit den Schulen und unter Einbin-
dung der Verkehrsträger hierzu eine Regelung vor (externe Staffelung). Die Schulleitung 
folgt dem Vorschlag, wenn nicht zwingende pädagogische Gründe entgegenstehen und in-
formiert die Schulaufsichtsbehörde. Ist eine Verständigung zwischen den Beteiligten nicht 
möglich, entscheidet die Bezirksregierung abschließend und bindet die untere Schulauf-
sichtsbehörde ein. 
 
Werden Maßnahmen zur internen und externen Staffelung kombiniert, achten Schulleitungen 
und Schulträger auf eine frühzeitige und wechselseitige Kommunikation und Koordination. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Fraktionsgeschäftsführer Grüne     CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Jennifer Glashagen 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer     Volt- Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0379/2021
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
25.02.2021
Erstellt
25.02.2021 14:16