Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0953/2022 vom 14.07.2022
Stand: Am 08.09.2022 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte
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Soziale Stadt Gebiet nach §171e Baugesetzbuch Porz-Mitte Abgrenzung Soziale Stadt Gebiet "Porz-Mitte" gemäß §171e BauGB Gebietsabgrenzung Soziale Stadt "Porz-Mitte" von 2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) 1:2.500 ¯ 0 0,250,125 Kilometer Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1 -
Anlage 5, Auszug BV Porz 09.06.2022 Auszug BP TOP 7.5 (0953-2022)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 öffentlich 7.5 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklun gskonzeptes Porz- Mitte 0953/2022 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "ISEK Porz AN/1217/2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fortschreibung des integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes Porz-Mitte" AN/1224/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022: Ergänze 2 D den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1224/202 2: Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), zugestimmt. III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integr ierten Stadtentwicklungskon- zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem K ostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Besc hluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzep t Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park- anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet- tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini- enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie- gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen- Nr. 1465/2018, Freiraum- planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederle- gung des Dechant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz- Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben we rden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vor gesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und di e Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförde rung von 50% bis vo- raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorberei- tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadten twicklung zur Verfü- gung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglic h mit einer Förder- quote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% fö rderfähig. Die Umset- zung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Be willigungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwen digen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal j ährlich die Bezirksver- tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse ü ber den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. De r Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maß- nahmen bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgre nzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 10 61/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt . -
Anlage 9, Auszug BP Verkehrsausschusses 23.08.2022 TOP 4.2
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.08.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 4.2 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz- Mitte 0953/2022 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Empfehlung der BV Porz - wie folgt zu beschließen 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwi cklungskonzept Porz -Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park- anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet- tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini- enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie- gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumpla- nerischer Wettbewerb und Vorlagen -Nr. 0367 /2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz - Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraus- sichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorberei- tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maß- nahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertre- tung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sach- stand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah- men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge- bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen -Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er- weiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022
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März 2022 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Porz-Mitte - Fortschreibung 2022 - Impressionen in Porz-Mitte 2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Kontakt / Impressum Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon 0221 / 221-23812 stadtentwicklung.statistik@stadt-koeln.de Stand März 2022 Die Oberbürgermeisterin Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Di- gitalisierung und Regionales Amt für Stadtentwicklung und Statistik Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 3 Vorwort Ein erklärtes Ziel d er Kölner Stadtentwick- lung ist eine ausgewogene Entwicklung der unterschiedlichen Quartiere, in Köln „Veedel“ genannt, zu erreichen. Dies gilt sowohl für die gebaute Umwelt als auch für die soziale Balance. Um dies bestmöglich zu erreichen, ist es notwend ig immer wie- der genau hin zuschauen, Defizite zu be- nennen und abzubauen und die Potenziale der unterschiedlichen Räume zu erkennen und zu fördern. Die Entwicklung und Belebung des Porzer Bezirkszentrums, das mit seiner direkten Rheinlage eine bevorzugte Lag e aufweist, beschäftigt Politik und Verwaltung sowie engagierte Bürgervereine und Bewohner* innen von Porz seit geraumer Zeit. Bereits in den 90er Jahren hinterließ der wirtschaftliche Strukturwandel Spuren in der City Porz. Die Schließung des Hertie - Warenhauses im Jahre 2009 schwächte den Einkaufsstandort weiter: die Angebots- vielfalt ging zurück und Leerstände nah- men zu. Der öffentliche Raum erscheint heute an einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Die Aufenthaltsqualität entspricht nicht mehr den aktuellen Standards, Begegnungs- räume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume entstan- den. Als Revitalisierungsmaßnahme wurde die Hertie-Immobilie im Jahr 2018 niederge- legt. An diesem zentralen Standort entsteht aktuell die Neue Mitte mit drei Hochbauten in einer modernen Architektursprache. Doch Porz verfügt über Potentiale, die über die Weiterentwicklung des Zentrums hin- aus noch stärker herausgestellt werden können. Die schon genannte direkte Rhein- lage mit Blick auf den „Weißer Bogen“ und der reizvollen Uferpromenade sowie d as derzeit untergenutzte Grünareal im Osten des Zentrums , d as in seiner Funktion als citynaher Freizeit - und Naherholungsbe- reich gestärkt werden kann. Die im Integri erten Stadtentwicklungskon- zept Porz-Mitte vorgeschlagenen Maßnah- men setzen die Schwerpunkte entspre- chend auf die Belebung des Zentrums, die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Grünflächen sowie auf Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels. Aufgrund des neuen Programmaufrufs des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein - Westfalen zum Städtebauförderprogramm 2021, wurde das erstmalig in 2018 erstellte und beschlossene Stadtentwicklungskon- zept aktualisiert, weiterentwickelt und an die neuen Programmlinien angep asst. Es ist i nsbesondere um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimawandelan- passung erweitert worden. An dieser Stelle möchte ich mich beim Land NRW für die zielführenden Gespräche und die bisherige Unterstützung bedanken. Die Städtebauförderung ist und bleibt ein bedeutender Eckpfeiler für die Weiterent- wicklung und Aufwertung unserer Veedel. Mit dem jetzt geschnürten Paket für Porz- Mitte bündeln die planenden und umset- zenden Ämter der Stadt Köln nicht nur Maßnahmen unterschiedlicher Handlungs- felder, sie gehen mit dem integrierten Ansatz einen wichtigen Schritt, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Funktionsfähigkeit des Bezirkszentrums Porz spürbar zu steigern. Ihr Markus Greitemann 4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte INHALT 1. Anlass und Ziel ............................................................................................................ 7 2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes ........................................................... 9 3. ISEK Erstellung und Beteiligung ................................................................................ 12 3.1. Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage ................................... 12 3.2. Methodik der ISEK Fortschreibung ........................................................................ 13 3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte .................................................... 15 4. Analyse ...................................................................................................................... 17 4.1. Bevölkerung und Wohnen ......................................................................................... 18 4.2. Einkaufen und Arbeiten.............................................................................................. 27 4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur .............................................................. 30 4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima .................................................................... 36 4.5. Mobilität ...................................................................................................................... 45 5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele ............................... 49 5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte ............................................... 49 5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse .............................................. 52 5.3. Ziele und Zielsystem .............................................................................................. 56 6. Maßnahmen der Städtebauförderung ........................................................................ 59 6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße ............................................................. 61 6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer Wettbewerb 63 6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße ......................................................... 64 6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz .................... 66 6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung ..................................................................... 67 6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm .................................................................... 70 6.7. Prozessbegleitende Evaluation ............................................................................. 71 7. Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung .................................. 72 7.1. Neue Mitte Porz ..................................................................................................... 72 7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz ................................................................. 75 7.3. Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet .................................... 76 7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal .............................................................................. 78 8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung ................................. 80 8.1. Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte ............................................................................. 80 8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen................................... 82 8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen .......................................... 85 8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm .......................................... 85 8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme .............................................................. 86 8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz ................................................. 87 9. Die Maßnahmenblätter .............................................................................................. 88 10. Umsetzungs- und Kostenplanung ............................................................................ 104 11. Anhang ..................................................................................................................... 108 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 ............................................................... 15 Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung .................................................. 16 Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021 ................................................... 16 Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich ............................................................... 19 Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020 ........................................................... 21 Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich ............................................................................................. 21 Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich ................................................................................ 22 Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016 ................................................................................. 23 Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße ................................................................................. 26 Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße, .................................................................................. 27 Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße ................................................... 28 Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet .................................... 28 Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept .................................................... 29 Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz ........................................................................ 32 Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte ................................................................. 32 Abbildung 16: Rheinboulevard Porz ................................................................................................... 37 Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße ............................................................................ 38 Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße ................................................. 38 Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße ................................................................................................ 38 Abbildung 20: Schulareal in Porz ........................................................................................................ 39 Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz...................................................... 40 Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße ..................................................................... 41 Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein ........................................................................................... 41 Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße ................................................................................... 42 Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße ............................................................. 43 Abbildung 26: Fußweg Karlstraße ...................................................................................................... 43 Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte ..................................................................................... 44 Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter .............................................................................................. 47 Abbildung 29: Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022 ......................................................................... 58 Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte ......................................... 60 Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage ........................... 62 Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich Parkanlage von der Bergerstraße ................................................... 62 Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße ......................................... 62 Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz ...................................................... 64 Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße ......................................... 66 Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neuer Mitte Porz ......................................................... 67 Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte ............................................................................................... 72 Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz ............................................................................... 73 Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung ............................................ 74 6 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte .................................................................................. 75 Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz .................................... 76 Abbildung 42: Luftbild Schulareal ....................................................................................................... 78 Kartenverzeichnis Karte 1: Lage des Programmgebietes .................................................................................................. 9 Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte .................................................................................................. 11 Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns .................................................... 20 Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere ............................................................................... 24 Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen ............................................... 31 Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen ..................................................................................... 36 Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung ..................................................................................................... 44 Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+ ................................................................................................... 50 Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz.............................................................................. 77 Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte ......................... 81 Tabellenvereichnis Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten* ........................................................................................... 18 Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019*..................................................... 23 Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren des Stadtteils Porz ............................................................................................................. 25 Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet....................... 35 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 7 1. Anlass und Ziel In den vergangenen Jahrzehnten sind v iele bauliche Veränderungen im Porzer Zentrum vorgenommen worden und waren stets der Reflex auf sich ändernde Ein- kaufsgewohnheiten und wachsende Ansprüche an Aufenthaltsqualitäten im öffentli- chen Raum. Ziel war jeweils, die Porzer City in ihrer Zentrenfunktion zu stärken und zu attraktivieren. Das jüngste Bauprojekt, die Neugestaltung des Friedrich -Ebert- Platzes zur „Neuen Mitte“ auf dem Standort des ehemaligen Hertie-Warenkaufhau- ses bildet den Auftakt zu einer ganzen Reihe von baulichen Maßnahmen, die in den nächsten Jahren das Porzer Zentrum in den Bereichen Einkaufen und Arbeiten, Wohnen und Freizeit sowie Stadtklima nachhaltig und strukturell stärken werden. Das Untersuchungsgebiet grenzt an den Rhein an und umfasst den historisch ge- wachsenen Ortskern der bis 1975 selbständigen Stadt Porz. Seitdem ist es das Be- zirkszentrum des Stadtbezirks Porz, der insgesamt 16 Stadtteile mit rd. 114.000 Einwohner*innen im rechtsrheinischen Süden der Stadt Köln beherbergt. Schon in den 60er Jahren verfolgten Rat und Bezirk das Ziel, Porz-Mitte als Zentrum spürbar zu verdichten. In Folge entstanden ist etwa Mitte der 70er Jahre der Neubau d es vormaligen Karstadt-Warenhauses (später Hertie), das benachbarte Parkhaus und das Wohnhochhaus Lindenhof am Rhein. Außerdem wurde in dieser Zeit die Bahn- hofstraße zur Fußgängerzone umgestaltet. Bis Ende der 80er Jahre sind die beste- hende qualitätsvolle Wohn- und Geschäftshausbebauung Karlstraße/Hauptstraße mit dem angrenzenden neu en Bezirksrathaus und Bildun gszentrum fertig gestellt worden. In den 1990er Jahren schwächten der wirtschaft liche Strukturwandel und sich än- dernde Ansprüche an das Einkaufen die Bedeutung und Attraktivität des Po rzer Zentrums. Hierauf reagierte die Stadt Köln mit einem ers tmalig in Köln vom Land NRW geförderten „Zentrenmanag ement“, das de n ansässigen Einz elhandel und Dienstleistungsunternehmen bis 2001 in ihren Bemühungen um eine Attraktivierung unterstützte. 2003 endete der Teilumbau des Parkhauses zum Einkaufzentrum City Center Porz, das dem Zentrum seine heutige städtebauliche und Nutzungsstruktur verleiht. Dazu gehören auch eine Modernisierung der Fußgän gerzone Bahnhof- straße und die Neugestaltung der zentralen Stadtbahnhaltestelle. Diese Neuerungen konnten den städtebaulichen und funktionalen Schwächen des Bezirkszentrums Porz jedoch nur teilweise etwas entgegensetzen. Bereits im Jahr 2005 befasste sich die Bezirkspolitik mit Fragestellungen der Ansiedlung neuer Ein- zelhandelsnutzungen und der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Friedrich - Ebert-Platzes. 2008 gipfelte die eingesetzte negative Strukturentwicklung in der In- solvenz der Hertie Warenhausgesellschaft, die zur Schließung der Porzer Filiale in 2009 führte. Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich bereits Erosionsprozesse im Einzel- handel durch zunehmende Leerstände und einem wenig qualitätsvollen Angebot beim inhaber geführten Facheinzelhandel, vor allem in den Randlagen des Zent- rums. Auch die soziale Struktur der Einwohnerschaft zeigte eine zunehmende ein- seitige Entwicklung, ablesbar an überdurchschnittlich hohen Zahlen an SGB II Haus- halten, Personen mit Migrationshintergrund und einem Anstieg der Zahl der Arbeits- losen. Vor dem Hintergrund dieser beschriebenen strukturellen und in Teilen funktionalen Schwächen des Porzer Zentrums beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln bereits am 27.04.2006 die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwick lungskonzeptes. Gegenstand des Auftrages war die Klärung der langfristigen Flächennutzung bereits disponibler oder absehbar frei wer- dender Grundstücke zur Stärkung des bezirkszentralen Bereichs, wie zum Beispiel der zentrale Friedrich-Ebert-Platz oder die Parkplatzflächen östlich der Stadtbahnli- nie, aber auch Teilflächen des Schulareals nördlich der Karlstraße. 8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Nach ausführlicher Öffentlichkeitsbeteiligung und Beratung in den politischen Gre- mien wurde das Entwicklungskonzept Porz-Mitte am 23.03.2010 mit zahlreichen Planungs- und Handlungsempfehlungen für das Planungsgebiet Porz -Mitte durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. In dem sich anschließenden Prozess wurde die Ausgestaltung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzeptes unter Einbin- dung der Porzer Stadtgesellschaft in Form eines Runden Tisches priorisiert und be- gleitet. Konsens bestand insbesondere darin, dass der Fokus der Umsetzung ab dem Jahr 2010 auf die zukünftige Nutzung der leerstehenden Hertie-Immobilie und die damit verbundene städtische Tiefgarage gesetzt werden sollte. Ergebnis dieser Weiterentwicklung war der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.09.2015 zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur „Revitalisie- rung der Innenstadt von Porz“. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauf- tragt, das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 (Abriss der Hertie-Immobilie sowie Neubau von drei neuen Gebäu- den zur „Neuen Mitte“) umzusetzen. In 2016 wurde moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH, mit der Revitalisierung des Zentrums betraut. In einer entsprechenden Betrauungsregelung wurde der moderne stadt zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben und finanziellen Aufwendungen eine städtische Förderung in Höhe von 18 Mio. Euro in mehreren Raten gewährt1. Die in den Folgejahren durchgeführte Planung und Umsetzung zur Revitalisierung des Porzer Zentrums ist aktuell in vollem Gange und wird mit der Neugestaltung des Freiraumes am Friedrich-Ebert-Platz im Jahr 20232 rund um die derzeit entstehen- den drei neuen Gebäude ihren Abschluss finden. Um die Erneuerung und Aufwertung des Bezirkszentrums Porz weiter voran zu brin- gen, wurde aus den Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskon- zeptes Porz-Mitte in den Jahren 2017/2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskon- zept (kurz ISEK) abgeleitet, das 2018 mit einigen Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen wurde. Hier wurde die Bedeutung der Aufwertung der Wegeverbindun- gen und Sichtachsen, vor allem zum Rheinufer, die schon im Entwicklungskonzept von 2010 benannt wurde n, erneut hervorgehoben . Sie wurden folglich in den Be- trachtungsraum des „Freiraumplanerischen Wettbewerbs“ einbezogen, der von De- zember 2018 bis April 2019 durchgeführt wurde. Die vorliegende Fortschreibung greift sowohl Handlungsempfehlungen des Entwick- lungskonzepts von 2010 als auch beschlossene Maßnahmen aus dem ISEK von 2018 auf. Insgesamt ist dadurch ein Maßnahmenpaket entstanden, das die aktuelle Revitalisierung des Friedrich-Ebert-Platzes mit drei neuen Gebäuden als Privatin- vest und der umliegenden Freiraumgestaltung der städtischen Flächen sinnvoll fort- führt. Das neu entstehende Zentrum wird gestalterisch mit dem Rhein verb unden und die vorhandenen Grünanlagen im Westen und Osten des Zentrums deutlich aufgewertet. 1Beschlussvorlage Betrauungsakt (Vorlagen-Nr. 1860/2016): Betrauung der moderne stadt GmbH mit der Revita- lisierung der Porzer Innenstadt 2Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3461/2021): „Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianla- gen im Innenstadtbereich Porz-Mitte“ Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 9 2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes Bei Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Viel- zahl von kleinen Dörfern entstanden ist. So s ind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfliche Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen der 60er Jahre wie in Porz -Finkenberg kennzeichnen den Bezirk. In der räumlich-funktionalen Ordnung des Kölner Stadtgebietes mit seiner polyzent- rischen Hierarchie stellt der Innenstadtbereich des Stadtteils Porz , der insgesamt 15.023 Einwohner3 zählt, das Bezirkszentrum Porz dar. Karte 1: Lage des Programmgebietes 3Quelle: Kölner Stadtteilinformationen 2020 Kartenausschnitt Bezirk Porz Stadtteil Porz mit Lage Programmgebiet (in rot) und Bezirkszentrum Quelle: Stadt Köln, eigene Darstellung 10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte In der Hierarchie übergeordnet ist die Kölner City in der Innenstadt mit gesamtstäd- tischer und überörtlicher Bedeutung. Das Bezirkszentrum Porz ist durch eine Mi- schung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Die nach wie v or gültige und zentrale Zielsetzung der funktionalen Stärkung des Bezirkszentrums Porz führt dazu, dass die schon im Entwicklungskonzept von 2010 vorgenommene Abgrenzung des damaligen Plangebietes überwiegend auch für das vorliegende ISEK die räumliche Grundlage der Betrachtung bleibt. Das festzulegende Untersuchungsgebiet umfasst im Kern de n zentralen Versor- gungsbereich „Bezirkszentrum Porz “ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche. Des Weiteren liegen im Gebiet an das Zentrum angrenzende städtische Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Park- flächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen, funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz zu beheben und es nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu sta- bilisieren und zu revitalisieren. Abweichend von der Gebietsfestlegung des Entwicklungsgebietes Porz -Mitte4 und dem in 2018 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte wird der gesamte Bereich der Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionaler und räumlich zusammenhängender Bestandteil in das Untersuchungsgebiet inte- griert, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht zu werden. Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB-Trasse im Osten und den Straßenzug Bah nhofsstraße, Schillerstraße, He inrich-von-Kleist- Straße, Am Rheinbrauhaus und Bennauerstraße im Süden. Das Untersuchungsgebiet weist aktuell städtebauliche, funktionale und partiell sozi- ale Missstände auf, die es erforderlich machen, über die Neugestaltung der „Neuen Mitte“ hinaus weitere städtebauliche und flankierende Anschlussmaßnahmen zu de- finieren (vgl. Punkte 4 und 5). Dem besonderen Entwicklungsbedarf de s Untersu- chungsgebietes wird mit dem vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept durch eine aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und baubegleiten- den Maßnahmen entsprochen. Damit erfüllt d as Untersuchungsgebiet die grundlegenden Anforderungen des Be- sonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch zur Festlegung eines Soziale-Stadt Gebietes gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen der Fortschreibung wird die Gebietsabgrenzung im Sinne einer Erweiterung des Bereichs des Rhein- boulevards Porz geändert. Das förmlich fe stgelegte Soziale Stadt Gebiet wird im folgenden Programmgebiet Porz-Mitte genannt. Ziel für das Programmgebiet Porz-Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitali- sierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort durch ineinandergreifende bauliche Maßnahmen der Aufwer- tung des Zentrenbereichs. 4Beschluss über „Gebiet der Sozialen Stadt“ Porz Mitte am 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 11 Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte Quelle: Stadt Köln 12 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 3. ISEK Erstellung und Beteiligung 3.1. Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage Das vorliegende ISEK versteht sich als Fortschreibung des im Jahr 2018 erstellten und vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Integrierten Stadtenwicklungskonzepts. Dies wiederum baut auf dem bereits in 2010 besch lossenen Entwicklungskonzept Porz-Mitte auf. Das folgende Schaubild zeigt die wesentlichen seit Schließung des Hertie -Wa- renkaufhauses im Jahr 2009 erarbeiteten Konzepte, Planungen und anvisierten baulichen Fertigstellungen bis zum Jahr 2023. Sie stellen die inhaltliche Grundlage bzw. Orientierung für das vorliegende ISEK dar: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen. Zu diesen Prüfaufträgen zählt unter anderem der Bereich des sogenannten Schulareals nördlich der Karlstraße, für dessen perspektivisch frei werdende Flächen optional eine Gewerbe- und Wohnnutzung vorgesehen werden sollte. In diesem Areal befinden sich eine Grundschule, eine Musikschule sowie ein Berufskolleg. Schon im Entwicklungs konzept von 2010 bestand der Auftrag, den Bereich aufgrund der absehbar disponiblen Teilflächen zu untersuchen. Inzwischen 2009 • Schließung Hertie-Warenkaufhaus in Porz-Mitte 2010 • Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010 (Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3629/2008 am 23.03.2010, Auftragsbeschluss vom 24.06.2006) 2015 • Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung: Umsetzung Variante B1 mit Abriß Hertie (Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1725/2015 am 10.09.2015) 2016 • Sachstand Entwicklungskonzept Porz-Mitte (Beschluss 23.03.2010 als ergänzende Grundlage für die Aufstellung eines ISEKs Porz-Mitte) • Beauftragung moderne Stadt zur Umsetzung des Projektes Revitalisierung (Beschluss Betrauungsakt Vorlagen-Nr. 1860/2016 am 28.06.2016) 2017 • Beginn Niederlegung der Hertie-Immobilie 2018 • ISEK Porz-Mitte (Beschluss zur Vorlage-Nr. 1061/2018 am 27.09.2018) 2018 • Bebauungsplan "Revitaliserung Innenstadt Köln-Porz" (Beschluss zur Vorlagen-Nr. 2616/2018 am 22.11.2018) 2019 • Durchführung freiraumplanerischer Wettbewerb Friedrich-Ebert-Platz und Innenstadt Porz • Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1465/2018 am 20.09.2018) 2019 • Beginn Rohbau Haus 1 (Erste von insgesamt drei neuen Gebäuden der Neue Mitte) 2021 • Sofortprogramm Innenstadt: Entwicklung Maßnahmenpaket Zentrenmanagement 2022 • Fortschreibung ISEK Porz-Mitte und Beantragung Städtebaufördermittel zum STEP 2023 2023 • Fertigstellung Neue Mitte und Beginn der städtebaulichen Anschlussmaßnahmen Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 13 ist beschlossen, dass die Grundschule am Standort verbleiben und neu gebaut wer- den soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen S tandort verbleiben. Das Be- rufskolleg hingegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz ver- lagert werden. Die Verlagerung wird nach jetzigem Stand jedoch erst nach 2030 erfolgen. Damit wird diese Fläche erst langfristig für eine Neunutzung fre i. Für das Areal soll in den nächsten Jahren ein Planungsverfahren unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit als Grundlage für die weitere Entwicklung durchgeführt werden (vgl. Punkt 7.4.). Desweiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss be- auftragt, soziale und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe im Pro- grammgebiet in das ISEK aufzunehmen und entsprechende Fördermittel für die Um- setzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. Das derzei- tige soziale und integrative Angebot i m Programmgebiet Porz-Mitte ist untersucht worden und im Analyseteil dargestellt. Die Identif izierung von wesentlichen Ange- botslücken und deren Schließung ist im Zuge einer vorgeschlagenen und beschlos- senen Erweiterung des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*in- nen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ im Rahmen eines integrier- ten Planungsansatzes geplant (vgl. Punkt 4.3.)5. Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die Umgestaltung der Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Auf- träge wurden bzw. werden noch in die konkreten Planungsprozesse der Maßnah- men eingebracht und bearbeitet. Im vorliegenden ISEK sind neben den für eine Städtebauförderbeantragung vorge- sehenen Maßnahmen auch weitere zentrale bauliche Projekte aufgeführt, die mit städtischen oder anderen Fördermitteln oder als Privatinvest umgesetzt werden. Diese Projekte werden zeitgleich mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen realisiert und tragen ebenfalls zur Stärkung des Zentrums bei (vgl. Punkt 7.). 3.2. Methodik der ISEK Fortschreibung Die Zie lsetzung des im Jahr 2019 durchgeführt en freiraumplanerischen Wettbe- werbs war, im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz die Entwicklung eines gestalterischen Gesamtkonzeptes für den Innenstadtbereich unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Sparkasse sowie der Bahnhofstraße im Bereich der Fußgängerzone als Grundlage für die wei- tere Planung zu entwickeln. Hierbei sollten Wegeverbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einbezogen werden. Zur Aufgabenstellung ge- hörte des Weiteren, die im Freiraum möglichen multifunktionalen Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung herauszuarbeiten. Diese Aspekte sind im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit den Fachämtern betrachtet und diskutiert worden. Der neue Programmaufruf ab März 2020 zum S tädtebauförderprogramm (STEP) 2021 machte die Anpassung des ISEKs an die neuen Programmlinien erforderlich und es wurde um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Kli- mawandel ergänzt. 5Vorlagen-Nr. 4270/2021: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozial- raumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ (zum Redaktionsschluss noch in der politischen Beratung) 14 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Die Aktualisierung des ISEKs erfolgte in zwei Schritten: Quelle: Eigene Darstellung Als Bezugsrahmen wurden insbesondere folgende stadtweite Konzepte einbezo- gen: - die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und deren Aussagen zum Stadtteil Porz - die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2020 - der Kölner Lebenslagenbericht 2020 sowie - das städtische Programm „Lebenswerte Veedel“, dem das Programmgebiet Porz-Mitte zusammen mit weiteren Quartieren als neuer Sozialraum „ Porz- Mitte und Urbach“ seit 2019 angehört Die Einordnung des Programmgebietes in die übergeordneten Konzepte und Ziel- aussagen werden in Punkt 5 erläutert. Nach dem Abgleich der ISEK Zielsetzungen und Maßnahmen von 2018 mit der ak- tuellen Entwicklung erfolgte ein zweiter Schritt: Quelle: Eigene Darstellung Abgleich Ziele und Maßnahmenpaket ISEK 2018 aktuellen baulichen Entwicklungen Aussagen des freiraumplanerischen Entwurfs aktuelle Datenanalyse Aussagen stadtweite Konzepte mit Verwaltunsinterne Betrachtung geeigneter Maßnahmen unter den Aspekten Entwicklung des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes städtebauliche Aufwertung Innenstadtbereich Aufwertung Grünbereiche und Klimaschutzmaßnahmen Verkehr und Mobilität Soziale Stabilität und Wohnen Schritt 2 Schritt 1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 15 Als Ergebnis der ämterüb ergreifenden Diskussion und unter Berücksichtigung der Personalressourcen in der Verwaltung sind insgesamt zwei das Zentrum flankierende Grünmaßnahmen zwei städtebauliche Anschlussmaßnahmen an die Neue Mitte sowie ein Büro für Aktivierung und Vernetzung mit vier Bausteinen als Maßnahmen identifiziert worden, für die Beantragung en von Städtebauförder- mitteln vorgesehen sind. Die flankierenden Aktivierungs- und Beteiligungsmaßnah- men sind dabei auf die besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe in den Bereichen des Zentrums und der sog enannten „Papageiensiedlung“ an der Glas- hüttenstraße zugeschnitten worden. Nach dieser verwaltungsinternen Prüfung wurden in Beteiligungsverfahren den Be- wohner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz das Maßnahmen- paket vorgestellt und Anregungen aufgenommen. 3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte Bereits in der Erstellungsphase des Entwicklungskonzeptes von 2010 erfolgte eine rege Teilnahme der Bürgerschaft und engagierter Gruppen. Im Erstellungsprozess zum ISEK von 2018 wur de eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 durchgeführt. Unter anderem informierte die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz -Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte und erste Planungen. Anschließend konnte n die rund 300 Teilnehmer *innen ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvor- schläge diskutieren. Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 Quelle: ISEK 2018, Stadt Köln 16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Bei der Erarbeitung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzep- tes wurde - Pandemie bedingt - ein Online-Beteiligungsformat vom 27. September bis 11. Oktober 2021 gewählt, das über das aktualisierte Maßnahmenpaket infor- mierte. Teilnehmende konnten sowohl dazu als auch zu weiteren Themen ihre An- regungen einbringen. Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung Quelle: Stadt Köln; Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller stellt die Maßnahmen vor Insgesamt sind rund 200 Anregungen zu den vorgestellten Maßnahmen sowie zu weiteren Themen eingegangen (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021 Quelle: Stadt Köln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 17 Beirat Porz Mitte Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte von 2010 und weiterer Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreter*innen von Politik, Institutionen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüs- sen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird. Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. Seitdem tagt der Beirat regelmäßig. Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses 2021/2 022 wurden insgesamt fünf Sit- zungen und eine zusätzliche Informationsveranstaltung des Beirats durchgeführt, in dem die Vorgehensweise zur Fortschreibung, das Maßnahmenpaket selbst und schließlich das für die politische Beratung und Beschlussfassung er stellte ISEK in seinen wesentlichen Zügen vorgestellt wurden. Während dieses Prozesses hat der Beirat zum einen Anregungen zum vorgest ellten Maßnahmenkonzept abgegeben sowie Empfehlungen an die zuständige Bezirksvertretung Porz ausgesprochen. Die Anregungen a us allen Beteiligungsformaten sind von der Verwaltung geprüft und wenn möglich in die Fortschreibung aufgenommen worden. Einige enthielten konkrete Hinweise zu den baulichen Maßnahmen. Diese werden in den jeweiligen Planungsprozess eingebracht. Weitere Anregungen werden, soweit möglich, bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt. Anregungen, die sich nicht auf konkrete Maßnahmen bezogen, wurden den Fachämtern zur Prüfung und ggf. Umsetzung im laufenden Verwaltungshandeln zur Verfügung gestellt. Alle Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung sind dem ISEK als Anhang beigefügt. Nach Abschluss der internen Abstimmung (vgl. P unkt 3.2.) sowie der öffentlichen Beteiligung (vgl. Punkt 3.3.) und Prüfung der eingegangenen Anregungen ist im Er- gebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme eines für die Brü- cken geforderten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten. 4. Analyse Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktu ellen sozial-strukturellen und räumlichen Ausgangslage im Programmgebiet Porz-Mitte. Sie bildet damit eine der maßgeblichen Grundlagen für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleitenden Handlungsbedarfe (vgl. Punkt 5.) und Maßnahmen (vgl. Punkt 6.). Sie erfolgt analog zum Stadtentwicklungskonzept von 2018 in den folgenden Hand- lungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Entwicklung von Porz-Mitte widerspie- geln: Bevölkerung und Wohnen Einkaufen und Arbeiten Soziale Infrastruktur und Bildung Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima Mobilität 18 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Im Rahmen der Analyse wird grundsätzlich der Anspruch verfolgt, die jeweiligen Ist- Zustände innerhalb der Handlungsfelder abzubilden. Wenn auch nicht alle Erkennt- nisse in diesem Konzept in Maßnahmen überführt werden können, bildet die Ana- lyse eine Grundlage für weiterführendes städtisches und privates Handeln im Pro- grammgebiet. Soweit keine Daten zum Programmgebiet vorliegen, wird auf Daten der Quartiere Porz-Mitte zurückgegriffen, die im Programmgebiet liegen. 4.1. Bevölkerung und Wohnen Im Programmgebiet Porz -Mitte leben am 31.12.2020 4.155 Einwohner*innen. Im Stadtteil Porz sind 15.023 Einwohner*innen gemeldet. Die Bevölkerungsstruktur ist im Programmgebiet mit Blick auf die Haushalts- und Altersstruktur vergleichbar mit der der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleis- tung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizier ung anhand der über- durchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieher*innen deutlich, die bei den unter 15 Jährigen noch höher ausfällt. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Werte bei den auf Handlungsbedarf hin- weisenden Sozialstrukturdaten in der sogenannten Wohnsiedlung Glashütten- straße, auch „Papageiensiedlung“ genannt, wird diese s Wohnquartier, d as aus- schließlich von sechs bis zwölfgeschossigen Hochhäusern geprägt ist, separat be- trachtet. Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten* *SGB II Daten sowie die Quote der Grundsicherung liegen für 2020 nur stadtweit vor Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2010 2016 2020 2010 2016 2020 2010 2016 2020 Einwohner*innen 1.027.504 1.081.701 1.088.040 3.964 4.150 4.155 1.520 1.470 1.466 Altersstruktur (Anteile jeweils in %) 00 - < 18 15,5 16,1 16,1 17,1 17,5 18 22,6 24 23,7 18 - < 35 24,9 25,1 24,8 23,9 22,7 22 24,3 19,7 19,7 35 - < 45 16,1 14,4 14,3 14,5 13,2 13,7 12 13,4 14,2 45 - < 65 25,6 26,9 27,1 27,5 27,5 26,5 27,8 25,7 24,7 65 und älter 17,8 17,5 17,7 17 19 19,6 13,6 17,2 17,6 Jugendquotient 23,2 24,2 24,3 26,0 27,6 28,8 35,2 40,7 40,5 Altenquotient 26,8 26,4 26,6 25,7 30,0 31,5 20,8 29,2 30 Anteil Einwohner*innen mit Migrationshintergrund (in %) 33,9 38,4 40,4 57,4 61,9 64,8 81,4 85,0 85,8 Anteil Haushalte mit Kinder an allen Haushalten (in %) 18,2 18,5 18,3 19,9 19 20,3 30 28,3 29,7 Anteil Haushalte alleinerziehend an allen Haushalten mit Kindern (in %) 24,7 23,3 22,2 31,4 34,4 28,5 31,1 36,5 32 Anteil Seniorenhaushalte (in %) (Ein- und Mehrpersonenhaushalte mit Pers. ab 60 J.) 23,1 23 23,9 23,4 23,4 25,9 21,1 24,2 25,5 Anteil Einpersonenhaushalte (in %) 50,3 50,5 50,9 45,4 46,6 48,7 28 28,4 32,3 Quote SGB II-Bezug an Bevölkerung bis 65 Jahren 14 13,1 13,2 29,7 29,4 42,6 44,6 Quote SGB II-Bezug unter den 15 Jährigen Unter 15 Jährige gesamt 23,4 21,5 21,5 51,3 51,1 64,5 62,2 Quote Grundsicherung im Alter 6,0 7,6 7,8 6,9 7,9 8,9 10,8 Programmgebiet Porz-MitteMerkmal Stadt Köln Glashüttensiedlung Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 19 Seit 2010 hat das Programmgebiet mit 200 Einwohner*innen oder 4,8 % leicht hin- zugewonnen. Der Zuwachs der Gesamtstadt lag im gleichen Zeitraum mit 5,9 % leicht höher. Der Zuwachs erfolgte vor allem in den Jahren 2010 - 2016. In diesen Zeitraum fallen die in den Jahren 2015 - 2016 häufig als „Flüchtlingskrise“ titulierten außerordentlich hohen Zuwanderungsraten von Flüchtlingen vor allem aus Syrien. In den Hochhäusern an der Glashüttenstraße war die Einwohnerzahl hingegen rück- läufig. Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Die aktuelle kommunale Bevölkerungsprognose6 geht davon aus, dass die Zahl der Einwohner*innen in Köln bis zum Jahr 20 30 um 43.000 Kölner*innen auf dann 1.120.000 ansteigen wird (+4 %). Ein erheblicher Anteil dieses gesamtstädti schen Zuwachses entfällt dabei auf die älteren Kölner*innen ab 65 Jahre. Der Stadtteil Porz soll bis 2030 ebenfalls um + 4% seiner Einwohnerzahl wachsen und liegt damit auf gesamtstädtischen Wachstumsniveau (vgl. Karte 3). Dies bedeutet unter ande- rem, dass mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum zu rechnen ist. 6Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Basisjahr 2017), Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019 Zu- und Abnahme Einwohner in % 20 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns Von den 4.155 Einwohner*innen haben fast 65 % oder 2.700 Einwohner*innen einen Migrationshintergrund (vgl. Abbildung 5) . Der Anteil in der Gesamtstadt liegt zum Vergleich mit 40,4 % deutlich darunter. In der Siedlung Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund mit 85,8 % deutlich höher. Das Programmgebiet Porz-Mitte ist seit 2019 auch ein Teilraum des Sozialraumge- biets „Porz-Mitte und Urbach“7. Zum Vergleich wird in Abbildung 5 auch der Wert des Sozialraums dargestellt. Mit 57,2 % liegt die Zahl von Personen mit Migrations- hintergrund im gesamten Sozialraum zwar über dem städtischen Durchschnitt, aber unter dem Wert im Programmgebiet. Die hohen Werte im Programmgebiet sind vor allem auf die Sozialstruktur der Siedlung Glashüttenstraße zurückzuführen. 7Die Sozialraumgebiete sind die räumliche Grundlage des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Im De- zember 2019 ist das Programm von elf auf 15 Sozialraumgebiete erweitert worden. (vgl. Vorlage 3120/2019), https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kontrast=schwarz Quelle: Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019, mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030 Quelle:Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 21 Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Ein Vergleich der Altersstrukturen zeigt, dass hier insgesamt weniger Abweichun- gen zu den stadtweiten Werten im Programmgebiet vorliegen (vgl. Abbildung 6). Nur der Anteil der Kinder unter 18 Jahren ist in der Glashüttenstraße mit 23,7 % deutlich höher als stadtweit mit 16,1 %. Beim Anteil der über 65 Jährigen nimmt die Glashüt- tensiedlung hingegen den geringsten Anteil mit 17,6 % ein und weist demnach einen geringeren Anteil an Senioren auf als im übrigen Programmgebiet oder stadtweit. Der vergleichsweise hohe Wert des Altenquotienten in der Glashüttensiedlung mit 30 ist weni ger auf einen hohen Anteil der ä lteren Einwohner über 65 Jahren als vielmehr auf einen im Vergleich geringeren Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter (von 20 bis unter 65) zurückzuführen. Im Gegensatz dazu liegt der Jugendquotient – also das Verhältnis der unter 18 Jäh- rigen, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung, zu den Menschen im erwerbsfähigen Alter – mit 40,7 in der Glashüttensiedlung weit über dem des Programmgebietes und dem der Gesamtstadt (24,3). Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Daten von 2020 40,4 % 57,2 % 64,8 % 85,8 % 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Köln Sozialraum Porz-Mitte und Urbach Programmgebiet Glashüttenstraße 16,1 24,8 14,3 27,1 17,718 22 13,7 26,5 19,6 23,7 19,7 14,2 24,7 17,6 0 5 10 15 20 25 30 00 - < 18 18 - < 35 35 - < 45 45 - < 65 65 und älter Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung in % 22 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Ein Blick auf die Haushalt sstrukturen zeigt, dass der Anteil an Familienhaushalten in der Glashüttensiedlung deutlich höher als im Programmgebiet gesamt oder stadt- weit ist. Noch deutlicher ist der Unterschied der alleinerziehenden Haushalte. Wäh- rend stadtweit etwas mehr als jeder fünfte Familienhaushalt nur einen Erziehungs- berechtigten aufweist, ist es im Programmgebiet mit rd. 29 % fast jeder dritte Haus- halt und in der Glashüttensiedlung mit 32 % mehr als jeder dritte Haushalt . Diese Werte lassen vermuten, dass es im Programmgebiet einen erhöhten Bedarf an Un- terstützungsangeboten im sozialen wie Bildungsbereich , insbesondere für die Be- wohner*innen in der Siedlung an der Glashüttenstraße, gibt Der Anteil der Seniorenhaushalte ist im Programmgebi et nur leicht höher als im Durchschnitt der Stadt. Nahezu jeder vierte Haushalt ist ein Seniorenhaushalt. Der stadtweit hohe Anteil an Senior*innen weist darauf hin, dass für diese Altersgruppe generell ausreichende Pflege - und Dienst leistungsangebote vor gehalten werden sollten. Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2020 Die Sozialdaten8 lassen erkennen, dass die Anteile der Bezieher*innen von SGB II, besser bekannt als Hartz IV Leistungen , in der Wohnsiedlung an der Glashütten- straße mit 44,6 % weit über dem städtischen Durchschnitt liegen. Noch deutlicher ist der Unterschied bei de r Altersgruppe der unter 15 Jährigen. Haushalte mit Kin- dern sind dort am häufigsten von Sozialleistungen abhängig. 8Daten liegen kleinräumig (Baublockebene) nur bis 2016 vor 18,3 22,2 23,9 20,3 28,5 25,9 29,7 32 25,5 0 5 10 15 20 25 30 35 Haushalte mit Kinder darunter alleinerziehend Seniorenhaushalte Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung in % Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 23 Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Ein Blick auf die Sozialraumdaten von 2019 der Stadt Köln (vgl. Tabelle 2) lassen den Schluss zu, dass sich diese Situation seit 2016 nicht wesentlich geändert hat. Hier liegen Daten auf Ebene der Statistischen Quartiere vor, die räumlich einen Großteil des Programmgebietes abdecken (vgl. Karte 4). Deutlich wird auch hier, dass vor allem in der Siedlung Glashüttenstraße die Werte deutlich höher liegen als in den umliegenden Quartieren. Der gesamte Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet durch eine leicht überdurch- schnittlich hohe Arbeitslosenquote mit 9,5 %9 in 2019 gegenüber 7,6 % in der Ge- samtstadt. Der Anteil der älteren Menschen im Programmgebiet, die auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen sind (vgl. Abbildung 8), liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Etwas höher ist dieser Wert mit 10,8 % in der Glashüttenstraße. Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019* Stadt Köln 12,4 % Stadtteil Porz 17,5 % Statistisches Quartier Porz-Mitte Zentrum 17,9 % Statistisches Quartier Porz-Mitte Glashüt- tenstraße 36,3 % Statistisches Quartier Porz-Mitte Rathaus 21,2 % Statistisches Quartier Porz-Mitte Germania Carré 17,9 % *Anteil an Gesamtbevölkerung zwischen 0 bis 64 Jahren Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln 9Daten auf Ebene des Programmgebietes liegen nicht vor. 13,1 21,5 7,6 29,4 51,1 7,9 44,6 62,2 10,8 0 10 20 30 40 50 60 70 Quote SGB II-Bezug an Bevölkerung bis 65 Jahren Quote SGB II-Bezug unter den 15 Jährigen Quote Grundsicherung im Alter Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung 24 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln; das Programmgebiet liegt innerhalb der Statisti- schen Quartiere Porz-Mitte Glashüttenstraße, Rathaus, Zentrum und das Germania Carré Die Daten machen deutlich, dass das Programmgebiet Porz -Mitte hinsichtlich der sozialen Indikatoren zum Teil deutlich überdu rchschnittliche Werte aufweist. Auch die demografische Struktur mit deutlich höherem Migratenanteil und höherer Zah l an Kindern und alleinerziehenden Haushalten macht deutlich, dass hier spezifische Unterstützungsbedarfe erforderlich sind. Dies manifestiert sich insbesondere in der Siedlung an der Glashüttenstraße. Wohnen Die Struktur des Wohnraumangebotes stellt sich mit freistehenden Einfamilienhäu- sern bis hin zu höhergeschossigen Wohnanlagen im Programmgebiet als sehr he- terogen dar. Insgesamt zählt das Programmgebiet rund 2.000 Wohnungen10, der Anteil geförderter Wohnungen liegt im Stadtteil Porz mit 10,3 % deutlich über dem städtischen Schnitt von aktuell 6,8 % 11. Der Wohnungsmarkt verteilt sich zu annä- hernd gleichen Teilen auf Einfamilienhäuser (49 %) und Mehrfamilienhäuser (51 %). Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene 10Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Daten zum Wohnungsbestand liegen für diese Raumebene nicht vor. Es wurden die Zahlen der Haushalte herangezogen und dabei 1 Haushalt = 1 Wohnung angenommen. Am 31.12.2021 gab es im Programmgebiet 2022 Haushalte. Dieser Wert wurde abgerundet auf 2000 Wohnungen. 11Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Wohnungen im 1. Förderweg, Stadt Köln; Daten auf Ebene des Unter- suchungsgebietes liegen nicht vor. Programmgebiet Porz-Mitte Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 25 geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Be- zirkszentren eine Besonderheit dar. Die Stadt Köln verfügt über sogenannte Mietp reisdaten, die zum Zeitpunkt der Er- hebung den Anzeigenmarkt der Mietwohnungen in Köln widerspiegeln. Ü ber das Programmgebiet gesamt sind diese nicht verfügbar, dafür können aber auf Ebene der Statistischen Quartiere Aussagen getroffen werden. Stadtweit liegt der Mietpreis im Jahr 2019 bei 11,80 Euro pro m²12. Im Stadtteil Porz liegt er zwischen 10,00 und 10,99 Euro pro m². Das Programmgebiet zählt damit zu den eher preiswerteren Wohnstandorten in Köln. Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren des Stadtteils Porz Medianmietpreis €/m² Veränderung (in %) Wohndichte 2019 (Anzahl Personen pro Adresse) 2014 2019 Stadt Köln 9,50 11,80 +24 7,8 Stadtteil Porz 8,5 10,20 +20 9,24 Statistisches Quartier Porz-Mitte - Zentrum 8,35 9,80 +17,4 7,11 Statistisches Quartier Porz-Mitte - Glashüttenstraße - - - 30,4 Statistisches Quartier Porz-Mitte – Germania Carré 8,75 10,25 +17,1 9,5 Statistisches Quartier Porz-Mitte Rathaus 8,20 10,10 +23 9,55 Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln Die Wohndichte (Einwohner*innen je Adresse) liegt i n nahezu allen Statistischen Quartieren des Programmgebiets über dem städtischen Durchschnitt mit 7, 8. Die Wohndichte in der Siedlung an der Glashüttenstraße sticht mit einem Wert von 30 besonders heraus. Im Vergleich zu anderen Statistischen Quartieren, die innerhalb eines Bezirkszentrums liegen, ist die Wohndichte im Programmgebiet (Ausnahme Siedlung Glashüttenstraße ) mit Werten zwischen 7 bis 9,5 Einwohner *innen je Adresse, deutlich geringer. Die Wohndichte liegt in den Statistischen Quartieren des Stadtteils Kalk beispielsweise bei Werten zwischen 12 -14. Die Gebäudestruktur weist eine Mischung aus kleinteiliger Bebauung und größeren Gebäudekomplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Ge- bäude variiert, wobei vereinzelt ein Modernisierungs - und Sanierungsstau festzu- stellen ist. Es lassen sich fünf verschiedene Wohnbereiche rund um die Innenstadt unterscheiden: 12Medianwert, Neubau und Bestand, Quelle: Stadt Köln 26 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Nordwestlicher Zentrumsbereich zwischen Rhein, Bergerstraße, Stadtbahn und Bahnhofstraße mit überwiegender Geschossbebauung unterschiedlichen Baual- ters. Eine Wohnanlage aus den 80er Jahren mit eh emals öffentlich geförderten Wohnungen befindet sich an der Ecke Karlstraße/Friedrich -Ebert-Platz. In diesem Areal befindet sich auch das sehr weitläufige und durchgrünte Schulareal, das nach Verlagerung des Berufskollegs einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Südwestlicher Zentrumsbereich zwischen Rhein, Bahnhofstraße, Stadtbahn und Bennauerstraße; der Wohnbereich liegt südlich der Fußgängerzone. H ier stehen zwei bis fünfgeschossige Gebäude mit Einzelhandel und Dienstleistung im Erdge- schoss als Teilbereich des Bezirkszentrums Porz. Hier prägen Denkmäler und min- dergenutzte Grundstücke das Bild. Südöstlicher Wohnbereich zwischen Bahnhofstraße, Schille rstraße, Heinrich-von- Kleist-Straße und Stadtbahntrasse; ruhiges Wohngebiet mit Reihen - und Doppel- häusern mit großen Gärten. Höherer Anteil von älterer Bevölkerung. Östlicher Wohnbereich zwischen St adtbahn, Philipp -Reis-Straße, Lingerstraße, Bahnhofstraße; der Wohnbereich ist an der Bahnhofs-, Goethe- und Friedrichstraße von zwei- bis viergeschossigen Wohnhäusern mit teilweise Laden– oder Büronut- zung im Er dgeschoss geprägt. Die Philipp-Reis-Straße und Klingerstraße weisen als örtliche Hauptstraßen eine erhebliche Verkehrsbelastung auf. Nordöstlicher Wohnbereich (Siedlung Glashüttenstraße) zwischen Stadtbahntrasse, Bergerstraße, Friedrichstraße und Philipp-Reis-Straße; in den 70er Jahren entstan- dene Gebäude mit sechs bis 12 Geschossen und rund 630 Wohnungen. Ehemals waren rd. 40 % der Wohnungen öffentlich gefördert. Der nördliche Teil befindet sich im Eigentum der LEG der südliche Teil besteht aus Eigentumswohnungen mit Ein- zeleigentum. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen Freiflächen zeigen teilweise einen schlechten Pflegezustand, der im Zusammen- hang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Wahrnehmung von Angst- räumen führt. Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße Bildquelle: Stadt Köln, 2022 Allgemeine Entwicklungsziele für die beschriebenen Wohnbereiche sind die Verbes- serung der Wohnsituation und Reduzierung von Nutzungskon flikten, Nutzung von mindergenutzten Grundstücken und Baulückenschlie ßungen mit dem Ziel, Wohn- raum zu sch affen sowie ein e Aufwertung des Gebäudebestandes durch Moderni- sierungs- und Sanierungsmaßnahmen, z.B. Fassadengestaltung, zu fördern. Als Maßnahmen zum Klimaschutz im Sinne einer alternativen Energiegewinnung ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern sowie zur Verbesserung des Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 27 lokalen Mikroklimas Begrünungsmaßnahmen an den Fassaden und im Wohnumfeld anzustreben. 4.2. Einkaufen und Arbeiten Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, überwiegend in den 1970er und 1980er Jahren geplanten Zentrumsbereic h („Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Hauptstraße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zentrum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus- und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität. Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: Stadt Köln 2020 Mit der Errichtung des CityCenterPorz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Ver- kaufsflächen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirks- zentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Fried- rich-Ebert-Platz und Josefstraße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der In- solvenz der Hertie GmbH geschlossen wurde. In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von Lagequalitäten, was tendenziell zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen , den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. 28 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße Quelle: CIMA 2021 Im Oktober 2021 wurden im Zentrumsbereich 18 leerstehende Ladenlokale ge- zählt13. Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenterPorz. Im Zusammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Ver- lagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich -Ebert-Platz hin zur Josefstraße. Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird verstärkt durch den konkurrierenden, bereits in den späten 1960er Jahren entstandenen, nicht integrier- ten Standort großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels in Porz-Eil, Rudolf-Die- sel-Straße, mit insgesamt rund 17.000 qm Verkaufsfläche14. Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet Quelle: CIMA, Stand 10/2021 13 Quelle: Erhebung CIMA 14 Quelle: Stadt Köln 2020 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 29 Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zen- trenkonzept (EHZK). 2015 wurde beschlossen, das EHZK fortzuschreiben. Im Ent- wurf der Fortschreibung des EHZK (2020) übernimmt Porz-Mitte weiterhin die Funk- tion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 114.000 Einwohner*innen. Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der Fortschreibung Einzel- handels- und Zentrenkonzept Quelle: Stadt Köln 2020 (Entwurf 2020) Im Bezirkszentrum Porz befanden sich gemäß einer Erhebung aus 2007 noch rund 23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr als 100 Betriebe. Im Rahmen der Fort- schreibung des EHZK (Erhebung 2017) wurden nur noch 79 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 12.000 qm erhoben. In der Fortschreibung wird daher vorgeschlagen, die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches entsprechend anzupassen (vgl. Abbildung 13). Der Bereich wurde vor allem im nörd- lichen Bereich, aufgrund von Leerständen und Mindernutzungen verkleinert. Im Jahr 2021 befanden sich laut aktueller Erhebung im Gebiet noch 68 Einzelhandelsbe- triebe. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den langfristigen Be- darf am stärksten vertreten (49 %), gefolgt von kurzfristigem (31 %) und mittelfristi- gem Bedarf (20 %). Am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets, angre nzend an die Trasse der DB AG, liegt, außerhalb der Abgrenzung des Bezirkszentrums, ein großflächiger Le- bensmittel-Vollversorger (REWE), der nach Fertigstellung der Neuen Mitte in Haus 1 umziehen wird. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtun- gen und das Finanzamt Köln-Porz. Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Gemäß einer Markt- und Tragfähigkeitsanalyse für Porz (2016) kann das Bezirkszentrum seiner 30 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Versorgungsfunktion zurzeit nur unzureichend gerecht werden. Eine deutliche Er- gänzung des Handelsbesatzes ist daher zur Revitalisierung des Zentrums dringend geboten. Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes „Neue Mitte Porz“ ergeben sich für den Einzelhandel im Bezirkszentrum neue Chan- cen. Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm einen Vollsortimenter (REWE) sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des Weiteren sind im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinhei- ten vorgesehen. In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige Einzelhandelsnutzungen zur Verfügung. Im Zuge der städtebaulichen Planungen für den Friedrich -Ebert-Platz wurde zum Thema Einzelhandel das Dialogformat „Eine lebendige Neue Mitte Porz“ durch mo- derne stadt GmbH durchgeführt. Die Veranstaltungen des Formats fanden im Okto- ber 2020 sowie im Oktober 2021 statt. Im Rahmen des "Sofortprogramm s zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020" hat die Stadt Köln erfolgreich Mittel zum Anstoß eines Zentrenmana- gements für das Bezirkszentrum Porz beantragt. Das Förderprojekt beinhaltet die Netzwerkarbeit mit lokalen Akteuren sowie die Erstellung eines partizipativen Hand- lungskonzeptes, das der Vorbereitung des zukünftigen Zentrenmanagements dient. Der allgemeine Kaufkraftindex für den Stadtteil Porz l iegt mit 92,715 deutlich unter dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbe- zirks Porz mit 107,2 (Stand 2016). Berücksichtigt man das unter Punkt 4.1 dargestellte weitere Bevölkerungswachstum insbesondere im Stadtteil Porz, so wird die Bedeutung des Programmgebiets Porz- Mitte als funktionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jah- ren erheblich zunehmen. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entsprechender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen D ienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch seine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt. 4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur Neben den öffentlichen Bildungseinrichtungen gibt es im Untersuchungsgebiet ein breites Angebot an sozialen und integrativen Maßnahmen verschiedener Träger. Alle befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums. Sie sind für die Bevölkerung von Porz-Mitte fußläufig gut erreichbar (vgl. Karte 5). Bildungseinrichtungen Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße (GGS), die Carl -Stamitz-Musikschule (CMS) und das Berufskolleg Köln Porz befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße, zwi- schen Josefstraße und Hauptstraße. Bei der GGS handelte es sich bisher um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit rund 300 Schüler*innen (Schuljahr 2021/2022). Neben dem ehemaligen Schulge- bäude wurde ein neues Gebäude in Modulbauweise errichtet (Zugang von der Jo- sefstraße). Mit dem Bezug des Neubaus wurd e zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 ein Ratsbeschluss16 umgesetzt, wonach die GGS nun auf 4 Züge erwei- tert wurde. 15 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 16Vorlage 3024/2019 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 31 Die CMS, eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musikschule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josef straße. Sie unterhält viele Kooperationen mit Bil- dungseinrichtungen, z.B. GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grundschulen und Kindertagesstät- ten. Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besuch t. Im Rahmen der Neugestaltung des Schula reals soll die CMS in direkter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden. Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik wird in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Da in diesem Bereich bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfang- reiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung des BK 10 erforderlich. Laut Schulbaumaßnahmenplan 17 ist die Verlegung der Ka- tegorie B zugeordnet und wird erst nach 2030 realisiert werden können. Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen Quelle: Eigene Erhebung 17Ratsbeschluss, Vorlage 0418/2020 32 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz Bildquelle: Stadt Köln Soziale Einrichtungen Im Programmgebiet befinden sind verschiedene Angebote für unterschiedliche Ziel- gruppen. Die folgende Beschreibung konzentriert sich auf die Darstellung der Ange- bote, die sich über Jahre dauerhaft etabliert haben. Darüber hinaus bieten einige Träger temporäre Unterstützungsmöglichkeiten an, die aus Gründen der Übersicht- lichkeit nicht in die Betrachtung einfließen (vgl. Maßnahmenübersicht in Tabelle 4). Angebote für Kinder und Jugendliche In Porz-Mitte halten gleich mehrere Träger ein breit gefächertes Angebot für Kinder und Jugendliche aller Altersklassen vor. Eine zentrale Rolle übernimmt hier das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschafts- zentrum (JUGZ) „Glashütte“. Das JUGZ verfügt auf einer Nutzfläche von rund 2.400 qm über ein Raumensemble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und un- terschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Angeboten werden u.a. Fußball, Skaten, Streetart, Cook & Eat, Gesellschafts- und Konsolenspiele. Die Außenanlage und Räume des JUGZ werden darüber hinaus für bürgerschaftli- che Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Verfüllung des Amphithe- aters, wird der Außenbereich an veränderte Bedürfnisse angepasst und die Nut- zungsmöglichkeit verbessert. Es entsteht eine neue ebene Fläche zum Spielen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Diese Verfüllung soll mit städ- tischen Mitteln parallel zur baulichen Ausführung der Umgestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße voraussichtlich bis Ende 2027 erfolgen. Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte Bildquelle: JUGZ Glashütte Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 33 Der Solibund e.V. in der Friedrichstraße ist ein Interkulturelles Zentrum und Träger der freien Jugendhilfe. Es liegt in unmittelbarer Nähe zur JUGZ Glashütte und er- gänzt das Angebot für Kinder und Jugendliche. Neben den klassischen offenen An- geboten bietet das Interkulturelle Zentrum im künstlerischen und musischen Bereich verschiedene Workshops an, wie z.B. die Kunstwerkstatt und die „Solibund Sin- gers“. Zudem hält das Zentrum ein umfassendes (Beratungs-)Angebot für Familien und Alleinerziehende bereit. Mit dem Alevitischen Kulturzentrum Porz in der Josefstraße und der Jugendhilfe Af- rika 2000 e.V. auf der Hauptstraße gibt es zwei weitere Interkulturelle Zentren, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten und mit ihrer transkulturellen Aus- richtung grundsätzlich allen Interessierten und Ratsuchenden offen stehen. Das Ale- vitische Kulturzentrum offeriert Theater und Schauspielkurse für Kinder und Jugend- liche. Die Jugendhilfe Afrika 2000 e.V. bietet neben einer PC Werkstatt eine Nach- wuchsförderung für musikalische Talente an. Offene Spieletreffs runden das Ange- bot ab. Das Jobwerk Köln in der Wilhelmstraße sowie die Kompetenzagentur Köln-Porz des Internationalen Bunds (IB) im Bezirksrathaus decken die Themen Berufsberatung und Qualifizierung für Jugendliche und junge Erwachsene ab. Das Jobwerk arbeitet hier in Kooperation mit dem Jobcenter auf Basis eines Aktivierungs - und Vermitt- lungsgutscheines und unterstützt bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen so- wie der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Die Kompetenzagentur des IB ist ein offenes Angebot für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachtei- ligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von Schule in den Be- ruf. Es gibt eine direkte Vernetzung mit den Schulen vor Ort. Angebote für Erwachsene Für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen gibt es in Porz-Mitte u. a. aufgrund meh- rerer Kulturzentren ein breites Angebot an Sozial - und Familienberatung. Darüber hinaus bietet das Erzbistum Köln in seiner Beratungsstelle Porz Unterstützung in Ehe-, Familien und Lebensfragen an. Der Caritasverband e.V. hält ein weiteres Fa- milienberatungsangebot in der Rathausstraße vor und ergänzt dieses mit einem Be- ratungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sozialpsychiatri- schen Zentrum (SPZ) Köln. Im Programmgebiet wird damit ein großes Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten und Krisenintervention abgedeckt. Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) vereint im „Haus der sozialen Dienste Porz“ in der Goethestraße verschiedene Unterstützungsleistungen in den Bereichen Beratung, Wohnen und Beschäftigung. Dort befindet sich die Fachambu- lanz für Menschen mit einer Alkohol - und Medikamentenabhängigkeit. Dabei han- delt es sich um eine kostenlose Sprechstunde, die auch für Angehörige offen ist. Speziell für den Kreis der SGB II-Empfänger*innen gibt es mit „Claro mobil“ ein auf- suchendes Angebot für suchtkranke und arbeitslose Menschen in Kooperation mit dem Jobcenter. Die Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene berät zum Thema Sucht und zielt u.a. auf die Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Prob- lemlösungsstrategien sowie der Aufklärung über weiterführende Behandlungsmög- lichkeiten ab. Weiter befindet sich im „Haus der sozialen Dienste Porz“ eine Schuldnerbera- tungsstelle, die Budget- und Insolvenzberatung anbietet. 34 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Angebote für Senior*innen Porz-Mitte bietet Senior*innen über das Seniorennetzwerk Porz ein abwechslungs- reiches Angebot an Austauschformaten, Aktivitäten und Beratung. Das Senioren- netzwerk ist in den Räumlichkeiten des AWO Ortsverbandes in unmittelbarer Nähe zum JUGZ Glashütte angesiedelt. Es kooperiert erfolgreich mit zahlreichen anderen Institutionen, wie z.B. dem JUGZ Glashütte, dem Bürgeramt Porz, dem Bürgerverein Porz e.V., den Kirchen und weiteren Einrichtungen. Dadurch besteht im Programm- gebiet ein gut abgestimmtes Portfolio an Maßnahmen für ältere Menschen. Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden in Porz sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde (DITIB) ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilbibliothek Porz sowie die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Die einzelnen Träger in Porz -Mitte arbeiten vernetzt zusammen. Hier ist vor allem das JUGZ Glashütte, das Seniorennetzwerk und die Zusammenarbeit mit der Sozi- alraumkoordination für den Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“ zu nennen. Ziel sollte es sein, diese Praxis fortzuführen und auszubauen. Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“ Seit 2019 ist das Programmgebiet ein Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und Urbach“ des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Für dieses Programm hat die Verwaltung aktuell eine i nhaltliche Weiterentwicklung erarbeitet . Hierzu wurde ein Handbuch erstellt und der Poltik zum Beschluss vorgelegt (vgl. Punkt 5.1.). Ziele sind neben einer Neujustierung der vorhandenen Strukturen und stärke- ren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebietsplanung für jeden Sozialraum. Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse sollen damit sozialraum- scharf analysiert und durch entsprechende Maßnahmen z.B. vorhandene Angebote optimiert und mögliche Angebotslücken geschlossen werden. Mit den in 2019 neu aufgenommenen Sozialraumgebieten, also auch dem Sozialraum „Porz -Mitte und Urbach“, soll begonnen werden. Die nachfolgende Tabelle 4 liefert eine Übersicht der einzelnen Angebote für un- terschiedliche Ziel- und Altersgruppen nach Themen geordnet. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 35 Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet Quelle: Eigene Erhebung Maßnahmeart Maßnahme und Kurzbeschreibung der Inhalte Träger Freizeitangebot, Bildung, Umwelt "Essbarer Garten": Naturprojekt rund um den eigenen Anbau von Lebensmitteln. "Oase Solibund": Gartenprojekt zum Mitmachen und Mitessen. JUGZ Glashütte Solibund e.V. Freizeitangebot Förderung der Kreativität Technik Talentförderung "ZahlBar": Gastronomieprojekt mit der Zielsetzung Teilnehmenden gewisse Fähigkeiten (z.B. Kreativität, Selbständigkeit, Teamfähigkeit) zu vermitteln. "PC-Werkstatt": Für Bastler, Tüftler und technikversierte Jugendliche, die sich beim selbständigen PC-Aufbau/Aufrüstung erproben können. (ab 12 Jahren) "Soli Maker Space": Vermittlung von Medienkompetenz rund um das Thema Technik: Programmieren lernen, 3D-Drucke ausprobieren, Plotten, Filmen. JUGZ Glashütte JHA 2000 e.V. Solibund e.V. Freizeitangebot, Betreuungsangebot, Musikförderung, "ARTikulation": Musikprojekte mit eigenem Jugendverlag. Durch die Kooper-ation mit dem Kinder- und Jugendforum auch Teilhabe an lokalpolitischen Prozessen. "Solibund Singers": Interkulturelle Lieder von Klassik bis Modern gemeinsam Singen. (ab 14 Jahren) "Blockflöte spielen lernen": Gemeinsam Lieder spielen und Noten lesen. Blockflöte und Material werden bereit gestellt. (ab 8 Jahren) "Music Workshop": Jugendliche mit musikalischem Talent und/oder technischen Vorkenntnissen können hier an verschiedenen Projekten mitarbeiten. Das Equipment wird gestellt. Der Fokus liegt auf Talentförderung. (ab 12 Jahren) JUGZ Glashütte Solibund e.V. Solibund e.V. JHA 2000 e.V. Freizeitangebot, Kunstprojekte, Theater "Kunstatelier": Entwicklung und Verwirklichung der schöpferischen Fähigkeiten und eigenen Ideen im Kunstbereich "Kunstwerkstatt": Kleinere Kunstprojekte gemeinsam gestalten. Malen, Collagen basteln, etc. (ab 12 Jahren) "Wer bin ich?": Theaterkurs, gefördert von der gemeinnützigen Stiftung "Ein Herz lacht". (Kurse bis 12 Jahren/Kurse ab 12 Jahre) JUGZ Glashütte Solibund e.V. Alevitisches Kulturzentrum Freizeitangebot, Betreuungsangebot, offene Angebote offener Kinder- u. Jugendbereich: z.B. Fußball, Mädchenkram, Streetart, Cook & Eat, Ringen & Raufen, Spiel & Spaß, Konsolenspiel, Skaten Ferienprogramm "Glashütte Goes Himmelsstürmer": wechselnde Ferienangebote mit Übermittagsbetreuung "Spielenachmittag": Gemeinsam Spiele kennenlernen: Gesellschaftsspiele für Groß und Klein, Indoor- und Outdoor-Spiele, Rätsel, u.v.m. "Relaxen im Soli": Einfach mal die Seele baumeln lassen, Stress abbauen, ob sportlich, meditativ oder kreativ JUGZ Glashütte JUGZ Glashütte Solibund e.V. Solibund e.V. Hausaufgabenbetreuung Übermittagbetreuung: Hausaufgabenbetreuung inklusive Mittagessen Hausaufgabenhilfe für Schüler*innen der Klassen 2 bis 12. Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe von der Grundschule bis zum Abitur Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe für Schüler*innen der Sekundarstufe I und II JUGZ Glashütte Alev. Kulturzentrum Solibund e.V. JHA 2000 e.V. Berufsberatung, Bewerbungscoaching, Qualifizierung "Bewerbungscoaching Plus": Unterstützung bei der Erstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen. (SGB II-Behzug, ab 15 Jahren) "Brücke in die Zukunft": Soziale und berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher mit oder ohne Schulabschluss. (ab 15 Jahren) Jobwerk Porz Kompetenzagentur IB Suchtberatung "Beratungsstelle vor Ort" für Konsumenten von illegalen Drogen sowie deren Angehörige. (für Jugendliche und Junge Erwachsene) SKM e.V. Suchtberatung CLARO mobil: Aufsuchende Beratung für suchtkranke und arbeitslose Kund*innen des Jobcenters Köln-Porz (SGB II-Bezug) "Fachambulanz Sucht": Kostenfreie u. anonyme offene Sprechstunde für Menschen mit missbräuchlichem oder abhängigem Konsum und Angehörige. SKM e.V./SKF e.V. SKM e.V. Lebensmittelausgabe Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen "Das Haus": täglicher Mittagstisch zu einem sozialen Preis. Alev. Kulturzentrum Solibund e.V. JUGZ Glashütte Sozialberatung, Integrationsförderung Schuldnerberatung für Kund*innen des Jobcenters Köln-Porz Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe Sozialberatung: Für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Sozialberatung: Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder Sozialberatung: Beratungsstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung Sozialberatung: Empowerment, Hilfe beim Ankommen und Integration für alleinerziehende Frauen mit afrikanischem Migrationshintergrund "Cup of Hope": Zusammenkunft von geflüchteten Menschen und alteingesessenen Bürger*innen in Form eines Begegnungscafés. SKM e.V. Solibund e.V. JHA 2000 e.V. Alev. Kulturzentrum Erzbistum Köln Caritasverband e.V. Caritasverband e.V. JHA 2000 e.V. JUGZ Glashütte Freizeitangebot, Kulturangebot Baglama/Saz: kulturspezifischer Musikunterricht mit der Langhalslaute (ab 8 J.) "Tanztee": Angebot für tanzfreudige Paare oder Singles mit Livemusik. Alev. Kulturzentrum JUGZ Glashütte Freizeitangebote für Senior*innen, Bildung, Beratung, Unterstützungsangebote offene Angebote: Veedels-Frühstück, Spieletreff, Wandergruppe, Kegeln, Disco, begleitende Spaziergänge, gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge, offener Treff, Stammtisch, Boule, Singkreis und mehr. Nachbarschaftshilfe "Helfende Hände": Unterstützung oder Erledigung von Einkäufen und Besorgung notwendiger Medikamente Bildungsangebote: Englisch, PC und Internet, Handy 1x1 Senior*innen-Treffen: Kochen, Gesellschaftsspiele, Radfahrsicherheitstraining, Programme für geistige und körperliche Gesundheit "Künstlerisch AKTIV": Malerei nach eigenen Tendenzen. Seniorennetzwerk Seniorennetzwerk Seniorennetzwerk Alev. Kulturzentrum JUGZ Glashütte Angebote für Kinder und JugendlicheAngebote für Erwachsene 36 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima Das Programmgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen so- wie mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten inner- halb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße. Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und wenig dazu geeignet, die einzelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage des Bezirks- zentrums am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. Außerhalb des Geschäftszentrums ist die Versorgung mit Baugebietsgrün (in Block- innenräumen sowie kleinteiligen Grün - und Spielflächen) im Programmgebiet gut. Die Siedlung Glashüttenstraße, das Schulgelände, das Wohngebiet an der Klinger- straße und besonders der Wohnbereich westlich der Schillerstraße sind gut mit Bäu- men und begrünten Freiflächen ausgestattet. In den unmittelbar an den Einkaufsbe- reich angrenzenden Wohnblöcken fehlen jedoch ausreichende private Grün- und Freiräume. Auch der Bereich der Fußgängerzone ist unzureichend mit grüner Infrastruktur aus- gestattet, der vorhandene Baumbestand ist teilweise abgängig. Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen Quelle: Stadt Köln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 37 Die Grünflächen Rheinboulevard Porz Der Porzer Rheinboulevard zählt aufgrund seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Kopflinden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln. Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkartenpavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Hauptstraße bezie- hungsweise zum Bezirkszentrum sind zwar vorhanden, aber schlecht ausgebaut und unattraktiv gestaltet. Deshalb kann der zentrale Bereich des Rheinboulevards als Naherholungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden. Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Platzfläche vor dem Bezirksrathaus und Bildungszentrum hat der Bereich ein hohes Potential als Freizeit- und Naherholungsort. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außengastronomie eher unterversorgt. Die obere und untere Ufer- promenade hat zudem für den überregionalen Radverkehr eine Bedeutung, da eine städtische Veloroute direkt am Rheinufer entlang führt und eine wichtige Radwege- verbindung zwischen Köln und Bonn darstellt. Der Rheinuferweg wird jedoch auch von Fußgänger*innen genutzt, so dass regelmäßig Nutzungskonflikte auftreten. Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Land- schaftsschutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel. Dieses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwick- lung einer weitgehend naturnahen Landschaft. Abbildung 16: Rheinboulevard Porz Uferpromenade Rheinboulevard Porz, Bildquelle: Stadt Köln Grünfläche an der Glashüttenstraße Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 Hek- tar groß. Es handelt sich bei ihr um eine wenig gestaltete Grünanlage mit einer An- pflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4 - 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffentlicher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fußwegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäft- szentrum Porz-Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Au fenthaltsqualität ausgeprägt mindergenutzt und wird (auch deshalb) teilweise als Angstraum wahrgenommen. 38 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße Mindergenutzte Grünfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln Der angrenzende Parkplatzbereich wird zwar partiell gut genutzt, ist aber aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatzangebotes in Porz-Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Im Flächennutzungsplan ist das Gesamt- areal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dargestellt. Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße Mindergenutzte Parkfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln Grünfläche entlang der Karlstraße Auf dem sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße befindet sich entlang der Karlstraße eine ca. 10 Meter, teilweise 20 Meter breite Rasenfläche mit altem Baum- bestand, der auch das gesamte Schulgelände und die Wohnbebauung bis zur Ber- gerstraße prägend durchzieht und dominiert. Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße Bildquelle: Stadt Köln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 39 Der südliche Bereich des Areals bis zur Karlstraße beherbergt heute das Berufskol- leg und die Musikschule. Das Berufskolleg soll nach derzeitiger Schulstandortpla- nung langfristig (nach 2030) seinen Standort nach Deutz verlagern. Die Blockdurch- grünung sowie das Straßenbegleitgrün entlang der Karlstraße mit seinem Baumbe- stand soll im Rahmen einer künftigen Neuordnung des Bereichs berücksichtigt und gesichert werden. Abbildung 20: Schulareal in Porz Musikschule (links) und ein Gebäude des Berufskollegs (rechts), Bildquelle: Stadt Köln Zur Aufwertung des Programmgebietes sind vor allem Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen sowie Schaffung neuer öf- fentlicher Grünflächen mit Aufenthaltsfun ktion zur Reduzierung des Defizits an Grünflächen geeignet. Des Weiteren ist Ziel, eine Verbesserung der Durchgrünung bestehender und geplanter Wohnbereiche und Vernetzung der vorhandenen Grün- und Freiräume zu erreichen. Freiflächen und öffentliche Plätze Plätze und verkn üpfende urbane F reiräume prägen das Geschäfts zentrum zwi- schen Rhein und Stadtbahnlinie wesentlich. Den historischen Mittelpunkt bilden die Hauptstraße und die Bahnhofstraße. Der Friedrich -Ebert-Platz war die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellte nach Schließung des Hertie-Warenhauses einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar. Seit der Schließung des Kaufhauses im Jahr 2009 infolge der Insol- venz des Mutterkonzerns war ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums mangelhaft genutzt. Die Warenhau sschließung hat erheblich zum Trading-Down- Prozess in der Porzer Innenstadt beigetragen. Entstanden war eine starke Barrie- rewirkung durch das große, leerstehende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwahrlosten Durchgängen), ein nur wenig be- lebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerstehender Ladenlokale in unmittel- barer Umgebung. 40 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz Bildquelle Stadt Köln Mit der städtebaulichen Neugestaltung, ausgeführt durch die moderne stadt GmbH, wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums derzeit grundlegend neu geordnet (vgl. Pkt. 7.1.). Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei maßstäbliche Baukörper mit gänzlich neuen öffe ntlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als bisheriger zentraler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohn - und Gewerbefunktion aufgegeben. Der neu definierte Freiraumbereich der Neuen Mitte wird nach den gestalterischen Vorschlägen des freiraumplanerischen Wettbewerbs ebenfalls aufgewertet. Hierdurch soll eine Belebung und Steigerung der Aufenthalts- qualität sowie Stärkung des Bezirkszentrums insgesamt erreicht werden. In Porz-Mitte zeigt sich derzeit deutlich, dass der öffentliche Raum an vielen Stellen nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Insbesondere die Verbindungsach- sen zum Rhein bieten wenig Anreize, sind verwinkelt und wirken verbaut. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsqualität und zum anderen auf die Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. Barrieren durch Stufen und Angst- räume durch unübersichtliche Gestaltung und schlechte Beleuchtung prägen an vie- len Stellen das städtebauliche Bild. Dem Fußgängerweg über die Brücke Hau pt- straße fehlt die klare Sichtachse und er wirkt verbaut und wenig attraktiv. Die Auf- bauten versperren den Blick in beide Richtungen und werden teilweise nach Fertig- stellung der neuen Mitte ungenutzt sein. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 41 Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße Verstellte und verwinkelte Fußgängerverbindung sowie unterbrochene Sichtachse zur Neuen Mitte; Bildquelle: Stadt Köln Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein Keine erkennbare Sichtachse zum Rhein, verwinkelte Wegeführung; Bildquelle: Stadt Köln 42 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Die Bahnhofstraße weist ebenfalls eine nicht mehr zeitgemäße Möblierung und Be- lag auf. Der Einzelhandelsbesatz ist einem Trading-Down-Prozess unterworfen, die Verbindung zum Rhein, die über die Querung der Hauptstraße erfolgt, ist ka um sichtbar. Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße Blick nach Osten (links), Blick nach Westen Richtung Rhein (rechts); Bildquelle: Stadt Köln Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich-Ebert-Platz entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungslinie bei der weiteren Gestaltung der Fußgängerbereiche aufgenommen werden. Die Verbindungen der zentralen Platz- und Wegeflächen sind insbesondere in Richtung der Rheinuferpromenade in Verlängerung der Karlstraße, über die Fußgängerbrü- cke und die Bahnhofstraße sowie zwischen Bahnhofstraße und Friedrich -Ebert- Platz deutlich aufzuwerten. Potenzialflächen mit städtebaulichen Neuordnungsbedarf Im Programmgebiet finden sich nach wie vor Potenzialflächen für die weitere räum- liche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und Gewerbenutzungen oder Kultureinrichtungen sowie vor allem die Gestaltung von Grünflächen und (grünen) Wegeverbindungen. Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und der Grünfläche an der „Glashütte“ , für die im vorliegenden ISEK bereits Aufwer- tungsmaßnahmen vorgestellt werden, ist das heutige Schulareal zwischen Haupt - und Josefstraße bes onders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich langfristig Entwicklungsmög- lichkeiten in einem zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. Das Be- standsgrün sollte bei einer angestrebten Umgestaltung zu einer neuen öffentlichen Grünfläche (Stadtgarten) erweitert werden. Außerdem sollte von diesem neu ge- schaffenen Grünbereich aus eine klar erkennbare direkte Wege führung zur Erho- lungszone Rheinufer realisiert werden. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 43 Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße Bildquelle: Stadt Köln Abbildung 26: Fußweg Karlstraße Heute zeig t sich der gesamte Bereich nördlich der Karlstraße bis Philip-Reis-Straße sowohl hin- sichtlich einer fußläufigen Wegeverbindung zum Rheinufer als auch zum Grünbereich an der Glashüttenstraße als vom Pkw -dominierte, für Fußgänger und Radfahrer teilweise unattraktive bzw. wenig bis gar nicht vorhanden e Durchwe- gung. Nördlich der Philipp-Reis-Straße stellt ein derzeit als Parkgelände genutztes Areal einen weiteren mindergenutzten Bereich dar. Bildquelle: Stadt Köln Stadtklima Eine systematische Untersuchung des Kölner Stadtklimas kommt zu dem Ergebnis, dass es zukünftig in Köln heißer wird und Wett erextreme ( Hitzeperioden und Starkregenereignisse) zunehmen werden. Daher ist es wichtig, frühzeitig Maßnah- men zu ergreifen, um sich an den zu erwartenden und lokal kaum zu beeinflussen- den Klimawandel anzupassen. Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln, im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 % zuneh- men und die Zahl der heißen Tage kann sich verdoppeln. Mehr als 58 % der Be- wohnerschaft werden zukünftig in einem durch Wärmebelastung betroffenen, 37 % in einem hoch belasteten Siedlungsgebiet, und 3 % in sehr hoch belasteten Sied- lungen leben. Klimaaktive Freiflächen sind in diesem Raum fast nicht vorhanden. Ein Ausschnitt aus der Planungshinweiskarte der Stadt Köln für Porz-Mitte zeigt die Wärmebelastung im Programmgebiet. Die Karte wird derzeit überarbeitet, da die bis 2050 angenommene und dargestellte Wärmebelastung durch den rasanten Klima- wandel aktuell bereits eingetreten ist. 44 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung Quelle: Stadt Köln, Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebelastung bis 2050, Umwelt- und Verbraucherschutzamt Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte Die einzelnen Wärmeklassen sind in nebenstehender Abbil- dung 26 dargestellt. Danach ist der Westen des Programmge- biets in unmittelbarer Nähe zum Rhein bis etwa auf Höhe der Kir- che St. Joseph als klimaaktive bzw. das Rheinufer sogar als stark klimaaktive Flächen einge- ordnet. Die übrigen Bereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung, des Versiegelungs- grades und dem Anteil der Grün- und Freiflächen als belas- tete bzw. hoch belaste te Sied- lungsflächen gekennzeichnet. Die Flächen der Klasse 2 ( hoch belastet, orange) stellen ein stadtklimatisches Be- lastungsgebiet dar, das gekennzeichnet ist durch eine starke Veränderung aller Klimaelemente gegenüber dem Freiland, einer potenziell hohen Luftschadstoffbe- lastung und dem Wärmeinseleffekt. Quelle: Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebe- lastung bis 2050, Umwelt- und Verbraucherschutzamt Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 45 Im Programmgebiet sin d aktuell die Bereiche rund um das CityCenterPorz, das Areal rund um das Jugendzentrum Glashütte bis in den Parkbereich hinein sowie der angrenzende östliche Wohnbereich zwischen Stadtbahnlinie, Philipp -Reis- Straße, Klingerstraße und Bahnhofstraße hoch belastet. Sie sind durch eine dichte Bebauung mit mehrgeschossigen Gebäuden sowie Einfamilienhäusern geprägt. Flächen der Klasse 2 sind durch eine hohe Wärmemehrbelastung gegenüber dem Umland gekennzeichnet und weisen eine hohe Anzahl von Tagen mit starker Wär- mebelastung auf. Durch die relativ dichte Bebauung ist der Luftaustausch beein- trächtigt und die Luft kann daher mit Schadstoffen belastet sein. Die Flächen der Klasse 3 (belastet, gelb) stellen eine stadtklimatische Übergangs- zone dar. Sowohl dichte Bebauung, als auch weniger dichte Bebauung und angren- zende Freiflächen sind hier zu finden. Diese Randlagen können auch aus Grün- und Verkehrsflächen bestehen. Je nach Vegetationsbestand kann lokal eine hohe Ab- kühlung stattfinden (z.B. Friedhofsflächen). Im Prog rammgebiet ist ein von Norden nach Süden verlaufender „Streifen“ vom Schulareal ausgehende bis zur Mühlenstraße als belastete Siedlungsfläche gekenn- zeichnet. Ebenso als belasteter Bereich gilt der Siedlungsbereich östlich der Park- anlage Glashüttenstraße. Die nächtliche Abkühlung ist etwas höher als in den Klas- sen 1 und 2, jedoch immer noch eingeschränkt. Lokale Winde werden behindert oder abgebremst. Die Luftschadstoffbelastung ist abhängig von der Ausprägung von Straßenschluchten und des Verkehrsaufkommens. Durch zusätzliche Versiegelung kann es hier schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastung kommen. Flächen der Klasse 4 (klimaaktiv, hellblau) stellen stadtklimatisch wichtige Freiflä- chen und Flächen der Klasse 5 (stark klimaaktiv, lila) im Lichte des Klimawandels die stadtklimatisch am stärksten ausgleichenden Bereiche dar. Sie sind windoffen, weisen eine starke Frisch- und Kaltluftproduktion auf und sind von hoher Sensibilität gegenüber Nutzungsänderungen z. B. Bebauung. Der Rhein ist nachts - durch die Wärmespeicherfähigkeit des Wassers – zum Teil wärmer als die umliegenden Stadt- gebiete. Auf den Flächen der Klassen 4 und 5 sollte wegen ihrer oben beschriebenen Merk- male auf eine Bebauung und sonstige Nutzungsänderungen verzichtet werden. 4.5. Mobilität Individualverkehr Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz -Mitte ist gut an das überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahn- netz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahn- kreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die Kölner Innenstadt. Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße (L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd- lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs- aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch. Im Bereich des Bezirkszentrums ist sie darüber hinaus eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Obergeschossen. Eine weitere w ichtige Verbindung für den Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für 46 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte den Durchgangsverkehr. Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb des Untersuchungsgebietes angefahren werden. Die Hauptstraße bildet derzeit eine Barriere zum Rheinboulevard, Querungsmög- lichkeiten für Fußgänger sind jedoch ausreichend vorhanden. Die Haup tstraße ist insgesamt jedoch wenig begrünt und entspricht nicht mehr den aktuellen gestalteri- schen Standards. Öffentlicher Personennahverkehr Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deut- schen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausgebautes Busnetz ergänzt. Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt pri- mär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz Markt. Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungsgebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und an- grenzenden Ortschaften und Städte. Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Untersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße liegt. Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Horrem und Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht wer- den. Über die VRS -Regionallinien RE8 und RE9 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. Durch die Anbindung von Porz-Mitte an das Stadtbahn- und Busnetz über die zent- rale Haltestelle Porz Markt der KVB sowie an die S-Bahn und Regionalbahnen mit dem nahegelegenen DB-Bahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öf- fentlichen Personennahverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. Nahmobilität: Rad- und Fußwegeverbindungen In den zentralen Bereichen von Porz-Mitte sind entlang der umspannenden Straßen straßenbegleitende Gehwege vorhanden. Im zentralen Bereich wird der Radverkehr auf unterschiedlichen Radverkehrsanlagen geführt. So sind an den Hauptverkehrs- straßen Radwege oder Markierungen für den Radverkehr in Teilbereichen vorhan- den. Zusätzlich haben Radfahrende die Möglichkeit, vom Kfz -Verkehr getrennte Verbindungen zu nutzen. Möglichkeiten bestehen etwa entlang des Rheins (sog. Leinpfad) oder über die für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone Bahn- hofstraße. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignalanlagen geregelt. Aus Sicht der zu Fuß Gehenden ste llen sich die Straßenräume im Zentrum insge- samt wenig attraktiv dar. Neben den unzureichenden Gehwegbreiten, die z.T. durch Einbau wenig funktionaler Stadtmöblierung entstanden sind, könnten die Überquer- barkeit und die direkte Wegeführung an einigen Stellen attraktiver sein. Perspektivisch soll mit der neuen Stelle eines /einer Fußverkehrsbeauftragten die Situation der zu Fuß Gehenden stärker in den Fokus rücken. Insbesondere sollen Ansätze zur Verbesserung der Fußverkehrsstruktur entwickelt werden. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 47 Auch das Angebot für den Radverkehr im Zentrum von Porz ist bisher unzureichend. Neben ausreichend dimensionierten Radverkehrsanlagen fehlt es an attraktiven Bike-and-Ride-Angeboten sowie einer gestalterischen Integration von dezentralen Abstellanlagen in unmittelbarer Nähe der Ziele. Derzeit bereitet die Verwaltung ein bezirksweites Radverkehrskonzept vor, das den Be reich des Programmgebietes Porz-Mitte umfasst. Im Untersuchungsgebiet verlaufen zwei Verbindungen des Radverkehrsnetzes NRW, welches durch die rot-weißen Wegweiser erkennbar ist: der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Ve- loroute entlang des Rheinufers die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die Kaiserstraße Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßen- züge vorhanden. Im Jahr 2019 hat die Politik auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu den RadPendler- Routen im Rechtsrheinischen Köln die Entwicklung von leistungsfähigen RadPend- lerRouten zwischen Deutz , Niederkassel sowie Troisdorf beschlossen, d ie durch den zentralen Bereich von Porz-Mitte führen wird. Ruhender Verkehr Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1. 000 öffentliche Stellplätze für den ruhenden Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser S tellplätze, rund 900 Plätze, bewirtschaftet wird. Darüber hinaus gibt es weit ere bewirtschaftete Stellplätze, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter ( vgl. Abbildung 27). Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter Bildquelle: Stadt Köln Die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich -Ebert-Platz ist im Rah- men der städtebaulichen Neuordnung des Areals abgerissen und neu gebaut wor- den. Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhauses 48 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte provisorisch hergerichtet und ist seit Abschluss der Baumaßnahme grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der vorgesehene Rückbau erfolgt zu Gunsten der geplan- ten Erweiterung und Aufwertung der Parkanlage Glashüttenstraße. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 49 5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele Auf der Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfel- der die Handlungsbedarfe und Potenziale im Programmgebiet ableiten. Diese bilden wiederum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maß- nahmen. Für das Programmgebiet Porz-Mitte wird deutlich, dass vor allem eine neue und moderne Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufent- haltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Die angestoßene Entwicklung zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen be- zirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung an den Rhein zu ermöglichen, um die beiden Nutzungen Einkaufen und Erholen stärker zu verbinden. Die Belebung von Porz-Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienst- leistungsangebot zu verknüpfen, die eine deutliche Stärkung hinsichtlich der Ange- botsqualität und -vielfalt erfahren muss. Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Bete iligung und Mitwirkung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entspre- chende Maßnahmen zu stärken. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die Hochhaus- siedlung an der Glashüttenstraße zu legen. Aufbauend auf der städtebaulichen , sozialräumlichen und funktionalen Bestands- aufnahme wurden die Stärken und Schwächen des Programmgebiets in vier ver- schiedenen Handlungsfeldern identifiziert. 5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Die Kölner Verwaltung hat mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ die Zielaussagen der künftigen strategischen und nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns in den zentralen Handlungsfeldern mit all seinen Stadtteilen erarbeitet und in einem umfangreichen Konzept dargestellt. Der Stadtteil Porz mit seiner Funktion als Be- zirkszentrum ist danach als bedeutsam identifizierter Entwicklungsbereich darge- stellt: die rechtsrheinische Stadtachse im Süden entlang der Kölner Straße bzw. Hauptstraße. Den Stadtachsen kommen generell mehrere wichtige Bedeutungen zu: Sie sind zum einen Rückgrat des Stadtverkehrs und attrak tive Stadteingänge. Als wichtiger Teil des öffentlichen Raums bestehen entsp rechend hohe Ansprüche an funktionalen Aufenthaltsbereichen und einer attraktiven Gestaltung des Straßenraums. Zum an- deren übernehmen sie als Versorgungszentren für den Einzelhandel und weitere Einrichtungen eine wichtige Funktion für die umliegenden Quart iere. Sie sind des- halb nicht nur als Verkehrs- sondern auch als Stadträume zu betrachten und weiter zu entwickeln. Die wesentlichen Zielaussagen für das Programmgebiet aus der Stadtstrategie lauten daher Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzun- gen: Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten Ausbau und städtebauliche Aufwertung des Versorgungszentrums, Ent- wicklung und Stärkung von Begegnungsorten und Gestaltung des öffentli- chen Raums Verbesserung der Verknüpfung von S-Bahn- und Stadtbahn-Haltestellen Verbesserung des kleinräumigen Stadtklimas 50 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Qualifizierung des Stadtraums am Rheinufer Nutzung und Weiterentwicklung von Wohnbaupotentialen Die Zielaussagen der Stadtstrategie sind im vorliegenden ISEK thematisch den Handlungsfeldern Gestaltung Öffentlicher Raum/Freiraum/Stadtgrün/Stadtklima = Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima Stärkung Versorgungszentrum/Einzelhandel = Handlungsfeld Einkaufen und Arbeiten zuzuordnen. Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+ Quelle: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+, Ausschnitt Zielkarte Wohnen für den Stadtteil Porz, Köln 2020 Einzelhandelskonzept 2020 Laut Einzelhandelskonzept 2020 liegt im Programmgebiet Porz -Mitte der zentrale Versorgungsbereich „Bezirkszentrum Porz“. Er umfasst im Wesentlichen den ge- schlossenen Fußgängerbereich. Entsprechend sind Waren des kurzfristigen, mittel- fristigen und langfristigen Bedarfs vorhanden. Die funktionalen Missstände sind in Punkt 4.2. bereits dokumentiert worden. Danach ist die Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen unterhalb des Orientierungswertes für ein Bezirkszentrum. Der An- gebotsschwerpunkt liegt im mittelfristigen Bedarf, Angebotsdefizite finden sich v. a. im langfristigen Bedarfsbereich. Der aktuelle Entwicklungsstand zeigt Trading - Down-Tendenzen. Verbesserungen sind zum ein en durch die Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes zur Neuen Mitte und einer Erneuerung und Erweiterung des Verkaufsflächenangebotes zu erwarten. Desweiteren ist der gesamte Zentrumsbe- reich städtebaulich aufzuwerten, so dass sich wieder ein wertigeres Einzelhandels- angebot durchsetzt. Für die nächsten Jahre sollte gemeinsam mit den örtlichen Ein- zelhändlern ein Konzept zur Weiterentwicklung und Aufwertung des Einzelhandels- und Gastronomieangebotes sowie zur Profilierung und Vermarktung des Zentrums ausgearbeitet werden, um die Zentrenstruktur insgesamt zu verbessern. Dabei sind auch die Wechselwirkung von lokaler Struktur und Online-Handel funktional zu be- rücksichtigen. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 51 Programm Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in Köln Das städtische Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraum- orientierung in Köln“ ist erstmalig im Jahr 2005 zunächst als Modellvorhaben einge- führt worden und hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen zunächst in elf Sozialraumgebieten, die zuvor mittels einer Datenanalyse ermittelt wurden, zu ver- bessern. Dies soll durch Verankerung einer ressort- und fachübergreifenden Praxis auf Seite der Verwaltung und der freien Träger bewirkt werden. So sollen sozial- raumorientierte und kooperative Arbeitsformen intensiviert, vorhandene Dienste und Angebote effektiver gestaltet werden und Prävention in den Vordergrund rücken 18. Ein zentraler Baustein dieses Programms ist der Einsatz einer Sozialraumkoordina- tor*in vor Ort, die die Angebote und Akteure bündelt und vernetzt und ein Bindeglied zur Verwaltung darstellt. Für eine erfolgreiche vernetzte Sozialraumarbeit soll die Sozialraumkoordination je nach Bedarfslage wichtige Partner*innen gewinnen wie z. B. Jobcenter Köln, Wohnungsgesellschaften oder Schulen. Das Programm wurde zwischenzeitlich verstetigt und im Jahr 2019 räumlich erwei- tert, unter anderem um das Sozialraumgebiet „Porz-Mitte und Urbach“. Grund waren vor allem die hohen Indexwerte im Rahmen einer Sozialanalyse, so dass insbeson- dere für die Teilräum e „Porz-Mitte Glashüttenstraße“ und „Zündorf-Nord/Rosenhü- gel“ die Einrichtung eines Sozialraumgebietes mit einer Sozialraumkoordination empfohlen und von der Politik beschlossen wurde19. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen in der Siedlung an der Glas- hüttenstraße wurde bereits unter Punkt 4.1. anhand der Datenlage identifiziert. Durch die Aufnahme in das Programm Lebenswerte Veedel ist der Unterstützungs- bedarf erkannt und Handlungsansätze bereits eingeleitet worden. Für das vorlie- gende ISEK lässt sich hieraus das Handlungsfeld Bevölkerung, Wohnen und soziale Angebotsstruktur ableiten, wobei ein räumlicher Fokus auf der Siedlung an der Glas- hüttenstraße liegen und hier vor allem eine mit Blick auf den entstehenden Park unterstützende Vernetzungsarbeit mit den Immobilieneigentümer*innen der Sied- lung erfolgen sollte. Eine wichtige Kooperationspartner*in wird die Sozialraumkoor- dination vor Ort darstellen. Die Verwaltung hat in 2021 erneut eine inhaltliche Weiterentwicklung des Pro- gramms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusam- menarbeit in Köln“ vorgeschlagen und in diesem Rahmen ein Handbuch erarbeitet, das von der Politik beschlossen wurde20. Das Handbuch soll künftig die Handlungs- grundlage für eine einwohner*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der Sozialraumkoordination des gleichlautenden Pro- gramms sein. Insbesondere soll neben einer Neujustierung der vorhandenen Struk- turen und stärkeren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebiets- planung für jeden Sozialraum des "Programms Lebenswerte Veedel“ erstellt wer- den, die Handlungserfordernisse in den Räumen klärt, politische Beschlüsse zu den Erfordernissen, Zielen und Strategien einholt, die identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner*innen regelmäßig evaluiert und eine passgenaue Einwerbung von Fördermitteln für die Maßnahmen vornimmt. Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse werden sozialraumscharf analysiert 18 Gute Beispiele aus der Praxis, Stadt Köln (Hrsg.) 2009 und Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln, Stabstelle Sozialplanung/Berichterstattung, Geschäftsstelle: Lebenswerte Veedel – Bürger und Sozial- raumorientierung in Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kon- trast=schwarz) 19 Beschluss am 12.12.2019 (Vorlage 3120/2019): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“ 20 Beschluss am 17.03.2022 (Vorlage 4270/2021): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ 52 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte und durch entsprechende Ma ßnahmen, z.B. vorhandene Angebote , optimiert und Angebotslücken geschlossen. Mit den in 2019 neu aufgenommenen Sozialraumge- bieten, also auch dem Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“, in dem das Programm- gebiet liegt, soll begonnen werden. Das im Rahmen des IS EKs eingesetzte Quar- tiersmanagement soll zu diesem Prozess in engem Austausch mit der Sozialraum- koordination stehen. Lebenslagenbericht der Stadt Köln Im Lebenslagenbericht der Stadt Köln 21 werden die Stadtteile Kölns mit Hilfe einer Clusteranalyse in vier Lebenslagentypen unterteilt. Indikatoren waren dabei unter anderem Anteil der unter 18-Jährigen Anteil Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand Anteil Gymnasialübergänge Arbeitslosenquote Anteil Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Der Stadtteil Porz gehört demnach zum Clustertyp 2. Stadtteile dieses Clustertyps zeigen hinsichtlich ihrer Merkmalsausprägungen durchschnittliche Werte , liegen also am nächsten an den Mittelwerten der Indikatoren für die Gesamtstadt. Tenden- ziell weisen Stadtteile dieses Typs eine eher jüngere Bevölkerung mit leicht un ter- durchschnittlichen Anteilen von Einpersonenhaushalten auf. Stadtweit ist d ies der am häufigsten vorkommende Cluster- bzw. Lebenslagentyp. Porz gehört damit nicht zu jenen Stadtteilen mit potenziell stark erh öhten (sozialen) Problemlagen, wie bspw. Mülheim, Chorweiler, Kalk oder Meschenich. 5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse Handlungsfeld 1: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur Die Bevölkerungsstruktur zeigt teilweise Unterstützungsbedarfe bei der Integrati- onsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soziale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohner*innen für ihr Quartier verantwortlich füh- len. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und des Zuwachses vor allem im Stadtteil Porz kommt der Bereitstellung integrationsfördern- der Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu. Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschoss- wohnungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird d as Wohnumfeld un- attraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. Die Einwohner*innen im Programmgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von Maßnahmen, die Porz-Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Betei- ligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement und Aktivie- rung im Stadtteil gegeben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des so- zialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße 21 1.Kölner Lebenslagenbericht 2020, Stadt Köln (Hrsg.), März 2020 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 53 sind sozial unterstützende Maßnahmen und spezielle Beteiligungsformate zu konzi- pieren. Eine Stärke des Programmgebietes Porz -Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial-infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftsze- ntrum ‚Glashütte‘ eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen. Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastrukturein- richtungen mit eine r Vielzahl von sozialen und integrativen Angeboten (vgl. Punkt 4.3.) in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben sich Anknüpfungs- punkte, auf vorhandene n Strukturen aufzubauen, beziehungsweise diese unterei- nander zu vernetzen. Die im Programmgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen erhebliche Potenziale für die städ tebauliche Entwicklung von Porz -Mitte dar und können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes lie- fern. Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Be- deutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert werden muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und sicherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche können Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Zentrum Porz gebunden werden. Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vorhanden sind. Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die derzeitige Neu- ordnung des Friedrich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die damit verbundene Steigerung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Im- puls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleis- tungsangebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäfti- gungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersu- chungsgebiet von großer Bedeutung sind. Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkenn- baren Trading-Down-Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Verbesserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums sowie einer attraktiv gestalteten Wegeverbindung zum Naherholungsbereich Rhein- ufer gehören hierzu zum Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und die Bildung einer Marketingstrategie. Handlungsfeld 3: Grün-, Freiflächen und Stadtklima Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausge- staltung und Nutzung des Rheinboulevards nicht w ider. Zur Nutzung dieser ange- sprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stär- ker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein anschließen, müssen ausgebaut und her ge- stellt werden. 54 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Außerdem besteht in Porz -Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz -Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neuer Grün - und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflä- chen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fuß- gängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität städtebaulich aufgewertet werden. Auch sind im Freiraum multi- funktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Die In- stallation hochwertiger Möblierung, City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Schaffung von Sichtachsen, sind geeignete In- strumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Auf- enthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten. Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschla- genen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisori- schen Stellplatzanlage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre Situation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öf- fentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen. Um die künftige zunehmende Wärmebelastung im Zentrum Porz im Zuge des Kli- mawandels zu minimieren, ist die grüne Infrastruktur vor allem im City-Bereich sowie in den Verbindungsachsen zum Rhein deutlich zu erhöhen und, wo möglich, versie- gelte Flächen zu entsiegeln. Handlungsfeld 4: Mobilität Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrli- che Infrastruktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr sind insgesamt mit kleinen Einschränkungen positiv zu bewerten. Außerdem verfügt das Programmgebiet über ausreichend Stellplätze für den ruhenden Verkehr. Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbundenen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwä- che sind die fehlenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß- und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusam- menhängendes Netz. Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Mobilität sieht daher vor, den Durch- gangs- und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motori- sierten Individualverkeh r auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung spielen die Nahmobilität, und hier insbesondere der Fuß- und Radverkehr, eine elementare Rolle. Sie sollen zukünftig zur Basismobilität aufgewertet werden. Zur Erreichu ng dieses Ziels in Porz -Mitte werden zum einen die Fußwegebeziehungen zum Rhein aufgewertet und einige Radwegeverbindun- gen verlängert sowie Lücken im Radwegenetz geschlossen werden. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 55 Quelle: Eigene Darstellung Stärken / Potenziale Herausforderungen / Risiken Handlungsbedarf Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur Bevölkerungszuwachs Ausgewogene Alters- struktur Ausgewogene Haus- haltsstruktur Heterogene Wohnungs- marktstruktur Preiswerter Mietwoh- nungsmarkt Baulücken und minder- genutzte Grundstücke bilden Potenzialflächen Jugend- und Gemein- schaftszentrum ‚Glashütte‘ Soziale Segregation Hohe Quote SGB-II-Emp- fänger (besonders der unter 15-jährigen) erhöhte Arbeitslosigkeit Räumlich konzentrierte Problemlagen (Siedlung Glashüttenstraße) Fehlender Dialog mit Be- wohnerschaft Sanierungsbedarf im Ge- schosswohnungsbau der 1970er Jahre Wenig Vernetzung der Ein- richtungen untereinander Spielplatzbedarfe Stärkere Einbindung der Bevöl- kerung bei Planungen Aktivierung und Vernetzung der Bewohner*innen Unterstützung Vernetzungsar- beit der lokalen Akteure Schaffung neuer / Aufwertung vorhandener Spielflächen Baulückenschließung und Auf- wertung Sanierung bestehender mehr- geschossiger Wohnbebauung Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange- bote im Geschäftszent- rum Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV Städtebaulich durchgrei- fende Neustrukturierung des zentralen Bereiches Hohe Leerstandszeiten und -qoten bei Geschäftsflächen Mindere Angebotsvielfalt – und qualität im Einzelhandel (Trading-Down) Fehlende Aufenthaltsquali- tät im Geschäftszentrum Stärkere Kooperation zwischen Eigentümern, Geschäftsinha- bern und Dienstleistern Vernetzung der lokalen Einzel- händler und Gewerbetreiben- den Gemeinsame Marketingstrate- gie Leerstände verringern Grün- und Freiflächen, Stadtklima Neugestaltung Fried- rich-Ebert-Platz als „Ini- tialzündung“ Lage am Rhein Potenzialflächen vor- handen Kompaktheit des Be- zirkszentrums Starker stadtklimati- scher Ausgleich durch Nähe zum Rhein Öffentliche Grün- und Frei- flächen defizitär Fehlende Aufenthaltsquali- tät Angsträume Barrieren im öffentlichen Raum durch Brückenbau- werke und Straßen Stadtklimatisches Belas- tungsgebiet im City-Bereich Aufwertung, Erweiterung, Neu- gestaltung bestehender Grün- und Freiflächen Herstellung von Wegeverbin- dungen (Rhein – Porz-Mitte – Glashüttenstraße) und Sichtachsen Erhöhung der grünen Infra- struktur vor allem im Citybe- reich sowie vorhandenen Grün- bereichen wo möglich sowie Entsiegelungsmaßnahmen Herabsenkung Mikroklima, Steigerung Baumbestand in der Fußgängerzone Mobilität Überörtliches und örtli- ches Verkehrsnetz ÖPNV- und Fernver- kehrsanbindung Viele Fuß- und Rad- wege Ausreichendes Angebot im Bezirkszentrum an Stellplätzen Hohes Verkehrsaufkommen vor allem im Durchgangs- verkehr Hohe Lärmemissionen Fehlende Netzschlüsse der Rad- und Fußwegeverbin- dungen Schließung der Lücken im Fuß- und Radwegenetz / Verlänge- rung der Radwegeverbindun- gen Nahmobilität stärken Stadtverträgliche Umgestaltung der Hauptstraße 56 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 5.3. Ziele und Zielsystem Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung der Fläche des ehema ligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflech- tungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Um Porz-Mitte nachhaltig städtebaulich, funktional und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hier lebenden Men- schen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden. Mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte sol- len fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Sy- nergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Men- schen soll zu einer Sensibilisierung für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen. Generelle Zielsetzung für Porz-Mitte ist daher, die Nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszent- rums als Einkaufs-, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort. Dabei stehen in einem integrierten Ansatz vor allem die entwicklungsplanerischen, funktionalen und gestalterischen aber auch sozialen Aspekte im Mittelpunkt des Han- dels. Die Umsetzung dieses Leitziels ist glei chzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Vision von Porz -Mitte als belebte m und stabilem Bezirkszentrum. Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Ge- samtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positi v in die Gestaltung und Ent- wicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein. Ein Schwer- punkt der städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums ist die Verbesserung des kleinräumigen Klimas durch die Stärkung des flankierenden Stadtgr üns, vor allem durch Entsiegelung und Aufwertung der grünen Infrastruktur in der Parkanlage Glas- hüttenstraße sowie die d eutliche Auf wertung des Baumbestandes im Bereich der Fußgängerzone. Strategische und operative Ziele Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele fest- gelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs - und Entwicklungsprozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Quer- schnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz-Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt: Aufwertung und Erweiterung des Stadtgrüns Stärkung der Verbindung von Einkaufen und Freizeit Verbesserung von Identität und Image Grundsatz Nachhaltigkeit und Verstetigung Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs -, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort“ zu erreichen und damit der Vorstellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Zentrums Porz-Mitte näherzukommen, wurden im nächsten Schritt folgende sechs strategische Ziele formuliert: Wohnadresse verbessern Miteinander unterstützen Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 57 Einzelhandel stärken Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern Angsträume beseitigen, sicherer bewegen Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestands- aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse abgeleitet. Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden. Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in ei- nem weiteren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maß- nahmen handhabbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungs- empfehlungen abgeleitet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen. Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen er- reicht (vgl. Punkte 6 und 7). Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Abbildung 28 zu- sammengefasst und veranschaulicht. 58 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 29: Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 59 6. Maßnahmen der Städtebauförderung Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum Porz funktional zu stärken und attraktive Verbindungen zwischen den Funktionen zu schaffen. Dies soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnah- menbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände beho- ben und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung des Zentrums als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort unterstützen und stärken. Ein Handlungsschwerpunkt im Programmgebiet ist die städtebauliche und funktio- nale Aufwertung des Bezirkszentrums durch städtebauliche Umgestaltung der Fußgängerbereiche und Aufwertung von Verbindungsachsen zum Rhein. Ein wei- terer Schwerpunkt ist die Erhöhung und Aufwertung der grünen Infrastruktur im Westen und Osten des Bezirkszentrums mit den Maßnahmen Rheinboulevard und Parkanlage Glashüttenstraße. Neben Maßnahmen der Städtebauförderung werden auch städtisch finanzierte Projekte sowie Projekte mit anderweitiger Finanzierung umgesetzt und miteinan- der verknüpft. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusam- menhänge und Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt. Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Pro- grammgebiet. Die nachfolgende Abbildung 29 zeigt eine Übersicht des Maßnahmenpaketes, das bis 2030 realisiert werden soll. 60 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte Quelle: Stadt Köln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 61 6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung Glashüttenstraße wird zu ei ner zusammenhängenden öffentlichen Grün - und Parkanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m² entwickelt und ausge- baut. Diese Parkanlage soll als zentraler Erholungs-, Begegnungs-, Spiel- und Sportraum für alle Bürger*innen des Bezirkszentrums dienen. Mit seiner zentralen Lage in fuß- läufiger Nähe zur Neuen Mitte Porz, den Einkaufsstraßen sowie zum ÖPNV wird dieses neue Angebot für alle Bürger*innen gut erreichbar sein. Gleichzeitig trägt diese Anlage damit auch zu einer größeren Vernetzung der Funktione n Einkau- fen/Arbeiten und Erholung/ Freizeit/Sport und so zu einer wesentlichen Attraktivie- rung des Bezirkszentrums bei. Es entsteht ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich für alle Generationen mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsangeboten. Die Aufwertung der bereits bestehen- den Ballsportanlage sowie die Schaffung zusätzlicher Sportangebote für Kinder, Ju- gendliche und Senioren sowie die Integration von Trendsportarten erweitern das bereits bestehende Angebot in Porz-Mitte (vgl. Abbildung 30). Durch Entsiegelung der angrenzenden Parkfläche wird der Grünanteil in Porz-Mitte erhöht und die Vernetzung der Grünverbindungen in Porz -Mitte weiter ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die daraus abzuleiten den Anforderungen bei der Ges taltung mit zu berücksichtigen. Auch Aspekte des Klimaschutz und -wandelanpassung fließen in die Planung und Umsetzung ein (vgl. Punkt 8.2.). Durch die umgestaltete Parkanlage werden neue barrierefreie Grün-, Fußwege- und Radwegeverbindungen geschaffen, die auch dazu dienen, die Anbindung der Neuen Mitte Porz an die angrenzenden Stadtteile im Bezirk zu stärken und auszu- bauen. Zur Förderung eines verträglichen Miteinanders von Radfahrenden und Fuß- gängern sowie für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle etc. ist ein breiter Haupt- weg vorgesehen. Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen wird ein Beleuchtungs- konzept erarbeitet und umgesetzt. Eine umfangreiche Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess stellt sicher, dass deren Wünsche und Anregungen hinreichend Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung werden zurzeit in den Ent- wurf eingearbeitet. Der auf dieser Grundlage ausdifferenzierte Entwurf soll der Öf- fentlichkeit in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2022 vorgestellt werden. Aus diesem Prozess hat sich ein über die Planung der Parkanlage hinausgehendes wichtiges Thema herauskristallisiert: Kriminalprävention und Nutzung des Parks für alle Bewohner*innen in Porz-Mitte. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, den Park für alle zu öffnen und die unterschiedlichen Nutzergruppen und ihre Interessen in Einklang zu bringen und zu vernetzen, soll begleitend zur Umsetzung der Baumaß- nahme ein Netzwerk geschaffen werden mit dem Ziel, dass der Park von allen ge- nutzt werden kann. Gleichzeitig sollen eine soziale Kontrolle und ein soziales Mitei- nander stattfinde n. Dieser Ansatz wird von dem angedachten Quartiersmanage- ment des Büros für Aktivierung und Vernetzung umgesetzt werden (vgl. Punkt 6.5.). 62 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage Parkanlage mit Quartiers- und Begegnungsplätzen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Fitnessanlagen Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Stand Juli 2021 Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich Parkanlage von der Bergerstraße Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 63 6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer Wettbewerb Der Porzer Rheinboulevard als zentraler Grün - und Naherholungsort westlich der Neuen Mitte Porz ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, schöpft aber seine er- kennbaren gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimie- rungsmöglichkeiten nicht aus. Auf Grundlage des in 2019 durchgeführten fr eiraumplanerischen Wettbewerbs soll der zentrale Bereich mit einer Gesamtfläche von ca. 12. 200 m² stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität hier so verbessert werden, dass längere Verweildauern entstehen. Im besten Falle k önnte dieser Be- reich wie schon einmal in den 1970er Jahren als touristischer Anziehungspunkt für das Porzer Bezirkszentrum und die Neue Mitte Porz fungieren. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die existierenden Anbindungen an das Be- zirkszentrum auszubauen und einladend zu gestalten sowie auf dessen fußläufige Nähe hinzuweisen. Die Auf- und Abgänge zum Rheinboulevard werden barrierefrei gestaltet und die städtebaulichen Beziehungen zwischen Hochufer und Promenade sollen verbessert werden. Thema wird auch sein, eine Wasserbus-Station für den Testbetrieb der Pilot-Wasserbuslinie nach Rodenkirchen in die Planung zu integrie- ren. Die Stärkung des Rheinboulevards Porz als Rheinufer -Grünzug mit seinem hohen Grünanteil und seiner klimaregulierenden Wirkung ist ein wichtiger ökologischer und gesellschaftlicher Trittstein im Porzer Freiraumsystem, der als Zielsetzung auch in der Stadtstrategie formuliert wurde. Die weiträumigen unter Denkmalschutz stehen- den Kopflindenhaine am Rhein als Teil der Rheinpromenade sollen erhalten und als schattige Aufenthaltszonen weiterentwickelt werden. Weitere Aspekte de s Klima- schutzes bzw. der Klimawandelanpassung werden in Punkt 8.2. ausführlich darge- stellt. Im Zuge der Planungen der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass der gesamt e Bereich des Kopflindenplateaus in einem f unktionalen und gestalterischen Zusam- menhang zu sehen ist. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung de s Maßnahmenge- biets im Rahmen der Erstellung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes nach Norden und Süden erweitert worden. In Abhängigkeit vom weiteren Planungsverlauf sind ggf. weitere Anpassungen des Maßnahmenumgriffs innerhalb des ISEK-Gebietes erforderlich. Ein weiteres wesentliches Ziel der Maßnahme ist es, die Verbesserung des Radver- kehrs sowie ein besseres Miteinander von Fußgängern und Radfahrenden zu errei- chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrenden, insbeson- dere im Bereich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flä- chen für Rad- und Fußwege zu beachten. Der Radweg im unteren Rheinuferbereich (Leinpfad) wird saniert werden. Im Bereich des Rheinboulevards soll mit einem Um- bau vorhandener Rampen eine zumindest teilweise Umleitung des schnellen Rad- verkehrs auf das Hochufer überprüft werden Die Finanzierung erfolgt über die För- derrichtlinie Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nord- rhein-Westfalen. Durch ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Rheinboulevard selbst als auch die Wegeverbindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsge- fühl gesteigert werden. Auch Querschnittsthemen wie z.B. Kriminalprävention w er- den mitberücksichtigt. 64 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Im Rahmen der Planung wird auch geprüft, inwieweit das Angebot an Außengastro- nomie als wichtiger Baustein zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich optimiert werden kann. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im 2. Halbjahr 2021 durchge- führt und wird nun als Grundlage für die Erstellung eines Vorentwurfs genutzt. Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz Quelle: club L 94 Landschaftsarchitekten GmbH, Stand 03/2022 6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Die Fußgängerzone der Bahnhofstraße angrenzend an die Neue Mitte Porz ist Teil der Porzer City. Der in den 1970er und 1980er Jahren geplante Zentrumsbereich ist historisch zu einem Geschäftsstraßenabschnitt zusammengewachsen. Die Fußgän- gerzone bietet eine fußgängerfreundliche Erschließung der Porzer City mit ihren ad- ministrativen, kulturellen und kommerziellen Nutzungen. Bodenbeläge, Möblierung und Formsprache der Flächen beruhen auf Planungsvorstellungen der 1970er - Jahre und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität und Ästhetik. Mit der Fertigstellung der Neuen Mitte Porz in 2023 so ll im Anschluss auch dieser Bereich der Porzer City zeitgemäß und den heutigen Ansprüchen an Aufenthalts- qualität und Ästhetik genügend, umgestaltet werden. Durch die stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung dieses Bereichs wird das Bezirkszen trum in seiner Funktion für die Porzer Bürgerschaft sowie auch den Einzelhandel weiter ge- stärkt und attraktiviert. Die Aufenthaltsqualität dieses Bereichs soll verbessert werden durch geänderte und angepasste Bodenbeläge, Treppen, Pflaster, Möblierung sowi e Formsprache der Flächen, so dass eine optische Aufwertung erfolgen kann. Die Gestaltung und Möb- lierung orientiert sich hierbei an den fertig gestellten Freiflächen der Neuen Mitte. Ziel ist, eine einheitliche Gestaltungssprache im gesamten Fußgängerbereich zu er- reichen. Die Möblierung soll für eine generationsübergreifende Nutzung ausgerich- tet sein. Die Zugänge von der Bahnhofstraße werden barrierefrei gestaltet. Etwaige Aufbau- ten, wie zum Beispiel der ehemals gastronomisch genutzte Verkaufspavillon am An- fang der Bahnhofsstraße, Ecke Mühlenstraße, sind mittelfristig als niedergelegt zu Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 65 betrachten und sollen als Nutzung im öffentlichen Raum nicht verstetigt werden. Die Brunnenanlage auf der Bahnhofstraße an der Einmündung Josefstraße ist für das Stadtklima sehr förderlich und soll am Standort beibehalten werden, eine Neuge- staltung ist jedoch möglich. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist außerdem, die Wegeführung zur Neuen Mitte Porz weiter zu verbessern und zu verknüpfen. Dieses wird erreicht, indem das Dechant-Scheben-Haus niedergelegt und die dann dort entstehende Freifläche als neue Platz- und Marktfläche sowie als Verbindung zwischen der Neuen Mitte Porz und der Bahnhofstraße genutzt werden wird. Eine kaufvertragliche Vereinbarung zum Ankauf des Grund stücks ist bereits getroffen. Die Niederlegung ist abhängig von der Beendigung des dort zurzeit noch bestehenden Mietverhältnisses und wird spätestens bis Mitte 2027 durch den bisherigen Eigentümer umgesetzt sein. Des Weiteren wird die Verbindung zwischen dem Fußgängerbereich der Bahnhof- straße und dem Rheinboulevard in die Umgestaltung einbezogen und eine Überfüh- rung in einen verkehrsberuhigten Bereich geprüft. Der Abschnitt der Fußgängerzone auf der Bahnhofstraße soll weiterhin für Radfah- rer freigegeben bleiben. Der Vorplatz der Kirche und dessen Umfeld mit der neu entstehenden Platzfläche sollen bis an die Außenmauern der Kirche und des zukünftigen Sakristei-Anbaus in die Gesamtkonzeption eingebettet sein. Die denkmalgeschützte Kirche St. Josef wird durch die städtebauliche Umstrukturierung komplett freigestellt, wodurch sie stärker zur Geltung kommen wird. Bei der Gestaltung der Platzflächen ist diese Wir- kung zu unterstützen. Der Vorplatz der Kirche St. Josef (Eigentümerin) grenzt an die Bahnhofstraße und gehört nicht zum Planungsgebiet. Durch Vor- und Rücksprünge des Vorplatzes sowie mehrere Treppenanlagen besteht eine Verzahnung mit der Fußgängerzone (Bahnhofstraße) im Süden. Dem Vorplatz kommt eine wichtige Rolle in der Gesamtwahrnehmung der Kirche im E ingangsbereich der Fußgänger- zone zu. Die Platzfläche und die baulichen Elemente weisen Defizite auf. Es man- gelt an barrierefreien Zugängen von der Bahnhofstraße, die Gestaltung ist nicht mehr zeitgemäß und der Zustand von Mauerwerk, Treppen und Pflaster ist teils ma- rode. Hier wird im Rahmen der Planungsphase noch einmal das Gespräch mit der Kirche gesucht, um die Möglichkeiten einer parallelen Aufwertung dieses Bereichs zu besprechen. Ziel ist, die Fußgängerzone auch in ihrer Klimafunktion zu stärken und do rt durch die Anpflanzung von Bäumen das grüne Netz in Porz zu erweitern. Es wird geprüft, ob die Oberflächen als multifunktionale Retentionsflächen ausgebaut werden kön- nen, um das anfallende Oberflächenwasser schneller versickern zu lassen. Die wei- teren in die Planung einfließenden Aspekte des Klimaschutzes und der Klimawan- delanpassung sind unter Punkt 8 näher ausgeführt. Zur Aufwertung des öffentlichen Raumes wird ein Beleuchtungskonzept erarbeitet und umgesetzt, das zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen wird. 66 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße Quelle: Stadt Köln 6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Die Verbindung zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz ist zwar als mäandrierender Weg vorhanden. Hier sind jedoch stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertungsnotwendigkeiten erkennbar. Die Sichtachse soll freigestellt und als zentrale Verbindung zwi schen der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard attraktiv gestaltet werden. Am Verbindungsweg befindet sich in prominenter Lage zwischen Rhein und Innen- stadt das Rathaus des Stadtbezirks Porz. Der historische Altbau wurde in den 1980er-Jahren durch einen Neubau ergänzt. Neben den Sitzungs - und Fraktions- räumen befindet sich im Rathaus auch das Bildungszentrum der VHS mit der Stadt- teilbücherei. Der Hauptzugang liegt im Süden am tiefer gelegenen Alfred -Moritz- Platz. Eine Treppenanlage verbindet den Platz mi t der Fußwegeverbindung zwi- schen Rheinboulevard und Friedrich-Ebert-Platz. Ziel ist, die zentrale Verbindung zu stärken, die Aufenthaltsqualität deutlich zu stei- gern und einen neuen öffentlichen Raum für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Dazu ist der be stehende Fußweg zwischen Rheinboulevard und Friedrich -Ebert- Platz entsprechend seiner Funktion als Verbindung zwischen Rheinufer, Bezirksrat- haus und Neuer Mitte sowie den anschließenden Bereichen City Center und Halte- punkt „Porz Markt“ gestalterisch aufzuw erten und in Bezug auf Orientierung und Barrierefreiheit zu optimieren. Die Wahrnehmbarkeit des Rheins bzw. des Rheinufers ist durch das Freihalten einer Blickachse zu fördern. Die bestehenden Gehölzpflanzungen entlang der Wegever- bindung sind dahingehend z u überprüfen und gegebenenfalls zu überplanen; neu geplante Vegetationselemente sind entsprechend zu positionieren beziehungs- weise zu dimensionieren. Die Brücke über die Hauptstraße bildet das zentrale Element dieser Maßnahme. Die Brückenoberfläche soll aufgewertet und als barrierefreie Fußgängerbrücke gestaltet werden. Der Abriss eines oder beider Pavillons ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 67 Der Bereich auf der Brücke ist zu einem attraktiven Bestandteil der wichtigen Fuß- wegeverbindung umzugestalten. Da bei ist auch die Wahrnehmung der gesamten Konstruktion, beispielsweise von der Hauptstraße aus gesehen, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen städtebaulichen Kontur der „Neuen Mitte Porz“ zu be- rücksichtigen. Ziel ist es, die Brücke als zentrale autof reie Querungsmöglichkeit über die Haupt- straße von der Neuen Mitte Porz zum Rheinboulevard Porz herauszustellen. Die Optionen der Einbeziehung des Brückenkörpers in die Aufwertungsmaßnahme sind Gegenstand der weiteren Planung und der noch ausstehenden politischen Beratung und Beschlussfassung, die die Zielrichtung festlegen soll. Die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes wird auch bei dieser Maßnahme zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl führen. Das Konzept von der Neuen Mitte die Verbindung zwischen Rhein und Haltestelle Porz Markt (urbanen Zone) in Form von Lichtstelen mit einem kleinen blauen Lichtelement hervorzuheben und die Bewoh- ner*innen und Besucher*innen subtil zu leiten, soll fortgeführt werden. Für die Auswahl des Stadtmobiliars, z.B. Pflastersteine und -verlegemuster, Bänke, Abfalleimer, Leuchtstelen, Fahrradständer etc., ist ebenfalls vorgesehen, die Aus- führungen im zentralen Bereich der Neuen Mitte aufzugreifen um eine einheitliche Gestaltungssprache im gesamten Innenstadtbereich zu erzielen. Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse zwischen Rheinboule- vard und Neuer Mitte Porz Quelle: Stadt Köln 6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung Die Maßnahme besteht aus drei Modulen und ist passgenau auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten worden. Modul 1: Zentrenmanagement für die Innenstadt Porz Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten, der Trading - Down-Effekt im Einzelhandelsangebot in der Innenstadt Porz, auch durch die Schlie- ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer und schließlich in jüngster Zeit die Belastungen und Einnahmeverluste aufgrund der Corona bedingten zeitweisen Lock down Maßnahmen für den Einzelhandel über 68 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Wochen, schwächte und schwächen aktuell die Attraktivität des Porzer Bezirkszent- rums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesen Gründen gefährdet. Auch vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den angedachten Einsatz eines Zentrenmanagements wird aktuell in der Innenstadt Porz mit Unterstützung aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nord- rhein-Westfalen 2021“ gemeinsam mit den lokalen Gewerbetreibenden das passge- naue Aufgabenportfolio für ein Zentrenma nagement erarbeitet, das nach erfolgrei- cher Beantragung und Bewilligung noch im Jahr 2023 ausgeschrieben werden könnte. Eine der zentralen Aufgaben des Zentrenmanagements wird in jedem Falle sein, in enger Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine ursprüngliche Posi- tion wieder einnehmen und möglichst noch ausbauen kann. Mit Fördermitteln aus dem dritten Aufruf des Sofortprogramm s Innenstädte wird die Netzwerkarbeit vor Ort vorbereitend aufgebaut. Ende 2023 kann somit der Staf- felstab der Geschäftszentren fördernden Stelle mit dem Schwerpunkt Maßnah- menkonzipierung und Aufbau eines Netzwerkes zur Konkretisierung, Umsetzung und Verstetigung an das Büro für Vernetzung und Aktivierung übergeben werden. Folgende Aufgaben soll das Zentrenmanagement übernehmen: Schnittstelle und Vernetzung zwischen den Gewerbetreibenden, Eigentü- mer*innen und weiteren zentralen Akteuren der Innenstadt, Entwicklung eines Marketingkonzeptes zur Profilierung des Standortes Durchführung von Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur För de- rung und Profilierung der geschäftlichen Infrastruktur bzw. des geschäftli- chen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), in- klusive Konzeption und Umsetzung einer zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführung des Verfügungsfonds (FRL Nr. 14) Einführung eines Geschäftsflächenmanagement s sowie eine Internetplatt- form zur Vermittlung von Leerständen Prüfung und ggf. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft mit dem Ziel der Verstetigung der Aktivierung der Einze lhändler und ggf. eines Innenstadtmanagements Fundraising, Einwerben von Spenden Ein Verfügungsfonds soll dazu genutzt werden, gestalterische Maßnahmen im Be- reich der privaten Möblierung im Porzer Bezirkszentrum umzusetzen. Hierzu ge- hören z.B. Finanzierung von einheitlichen Gestaltungs -, Möblierungs- und Begrünungs- elementen im Fußgängerzonenbereich Erstellung eines Lichtkonzepts für die Porzer Innenstadt Finanzierung von Events und Veranstaltungen Auch quartiersstärkende Maßnahmen wie Nachbarschaftsfeste o der Verschöne- rungsmaßnahmen im Quartier oder Wohnumfeld können aus diesem Fonds unter- stützt werden. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 69 Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Beteiligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zu- sätzlicher städtischer Mittel Voraussetzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt finanziert. Ziele der Maßnahme sind: Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums und seiner Wohn- quartiere Modul 2 Immobilieneigentümerberatung (Quartiersarchitekt) Die Immobilieneigentümerberatung soll während der P rogrammlaufzeit zum einen das Haus- Hof- und Fassadenprogramm intensiv bewerben und Interessierte sowohl beraten als auch bei der Antragsstellung unterstützen. Zur Bewerbung des Pro- gramms soll ein Öffentlichkeitsk onzept erstellt werden. Darüber hinaus sollen Ei- gentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Klimaschutzes beraten werde n. Hierzu zählen sowohl städtische Förderprogramme (z.B. Grün hoch 3) als auch wei- tere Förderprogramme des Landes und Bundes, z.B. zur Installierung von Photovol- taikanlagen. Mit dem Einsatz dieser umfassenden Beratungsstelle vor Ort verbinden sich folgende Zielsetzungen: Verschönerung von Hausfassaden und damit insgesamt Aufwertung des städ- tebaulichen Erscheinungsbildes in Porz-Mitte Sensibilisierung der Eigentümer*innen für Maßnahmen des Klimaschutzes und Senkung des Energiebedarfs durch Sanierungsmaßnahmen Modul 3 Aktivierung der Bewohnerschaft Ein weiteres Modul des Büros für Vernetzung und Aktivierung ist der Personalein- satz für die aktivierende Ansprache der Bewohnerschaft und weitere r lokaler Ak- teur*innen. In diesem Modul sollen auch Unterstützungsleistungen der Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung der vorgesehen en Beteiligungen der Be- wohner*innen im Rahmen von Planverfahren erfolgen. Ein besonderer Fokus der Aufgaben soll räumlich auf der Siedlung der Glashütten- straße und auf der vorgelagerten, neu gestalteten Parkanlage liegen. Im Zuge der Neugestaltung und Erweiterung des Parks soll sichergestellt werden, dass die B e- spielung durch unterschiedliche Nutzergruppen gewährleistet wird. Hierzu soll ein Austausch der unterschied lichen Interessengruppen, benachbarten Träger *innen, z.B. der Jugendeinrichtung Glashüttenstraße und den Bewohner*innen der Siedlung Glashüttenstraße angestoßen und im optimalen Falle ein Netzwerk etabliert werden. Der Park soll von allen genutzt werden können. Bedarfsgerechte Angebote, z.B. der Jugendeinrichtung, sollen eine intensive Bespielung des Parks sicherstellen und gleichzeitig eine soziale Kontrolle gewährleisten und damit auch zur Müllvermeidung beitragen. Der derzeit mindergenutzte und teilweise als Angstraum wahrgenom- mene Park soll mit der Aufwertung und Belebung zu einem Ort der Begegnung und Erholung werden. Die Stärkung des Wohnstandor tes soll durch den Anstoß eines Wohndialogs mit den Bewohner*innen erfolgen. Hierdurch sollen die Interessen und Problemlagen 70 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte identifiziert werden, um gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Eigentü- mer*innen sowie Vertreter*innen der Wohnungsgesellsch aften sollen als mögliche Partner*innen angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung von Projekten einbezogen werden. Entsprechende Projekte können aus dem Ver- fügungsfonds (FRL Nr. 14) oder bei gestalterischen Wohnumfeldaufwertungen aus dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung gestellt werden. Das Quartiersmanagement hat folgende Aufgaben: Koordination und Öffentlichkeitsarbeit für die im Rahmen des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes vorgesehenen Maßnahmen Vernetzung der unterschiedlichen Interessengruppen und Unterstützung bei der Initiierung eines Netzwerks für ein zielgruppenorientiertes Angebot für die Parkanlage Glashüttenstraße Wohndialog Glashüttenstraße : Aktivierung und Intensivierung des nachbar- schaftlichen, bürgerschaftlichen Engagements insbesondere in der Siedlung Glashüttenstraße, Kontaktaufnahme zu Immobilieneigentümer*innen Bei der Vergabe der Leistung wird sichergestellt, dass sich die unterschiedlichen Module optimal ergänzen und miteinander verknüpft sin d, so dass Synergieeffekte entstehen. 6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Im Programmgebiet wurden Sanierungs- und Mo- dernisierungsbedarfe im Wohnungsbestand und vor allem im Geschäftsbereich, z.B. in der Fuß- gängerzone entlang der Bahnhofstraße, identifi- ziert. Weiterhin werden Missstände im Zustand des Wohnumfeldes deutlich. Einige Wohnungsbe- stände zeigen einen Investitionsstau mit sichtbar mangelnder Instandhaltung, die an einzelnen kon- zentrierten Lagen auftritt. In Verbindung mit den sozialen Probleml agen in diesen Beständen ist insgesamt eine negative Außenwahrnehmung des Stadtteiles zu konstatieren. Über die Förderung auch von Einzeleigentü- mer*innen und Eigentümergemeinschaften könnte das Erscheinungsbild harmonisiert und aufgewertet werden. Dies gilt in Porz-Mitte insbe- sondere für den Zentrumsbereich mit teilweise veralteten und modernisierungsbedürftigen Fas- saden in der Fußgängerzone. Da Wohnung, direktes Wohnumfeld und Nachbar- schaft für die Bewohner *innen von existentieller Bedeutung sind und bei der Integration unter- schiedlicher Bevölkerungsgruppen zentrale An- satzpunkte bilden, trägt das Haus- Hof- und Fas- sadenprogramm erheblich zur nachhaltigen Quartiersentwicklung bei. Dabei muss die weitere Ausgestaltung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms d ie unter- schiedlichen Ausgangslagen von der Großwohnsiedlung (z. B. Ansprache von Ei- gentümergemeinschaften) bis zur kleinteiligen Einzelbebauung (z. B. Mobilisierung privater Eigentümer *innen/Selbstnutzer*innen) berücksichtigen . Eine Bewerbung sollte neben den Wohngebieten vor allem auch im Zentrumsbereich stattfinden, um Quelle: Stadt Köln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 71 über die Aufwertung einzelner Immobilien das Erscheinungsbild insgesamt in den Einkaufsbereichen zu erhöhen. Zur Bewerbung des Haus-, Hof- und Fassadenpro- gramms soll ein Quartiersarchitekt vor Ort eingesetzt werden. 6.7. Prozessbegleitende Evaluation Durch die prozessbegleitende Evaluation soll überprüft werden, wie sich d ie Maß- nahmen des ISEKs im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, funktionalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte auswirken. Dabei soll das gesamte Maßnahmenpaket für das Programmgebiet in den Blick ge- nommen werden. Die Wirkungsweise, die Wirksamkeit und die Wirkungszusam- menhänge der Maßnahmen sollen analysiert und bewertet werden. Der Erfolg des ISEKs ist insbesondere vor dem Hintergrund der Rahmenbedingun- gen, des Umfeldes, der Durchführung sowie des integrierten Ansatzes zu betrach- ten. Die prozessbegleitende Evaluation schafft damit die Grundlagen für eine fun- dierte Einschätzung darüber, welche Ergebnisse und Wirkungen vom ISEK in das Programmgebiet realistisch zu erreichen waren. Die Evaluation soll aus den Analysen und Bewertungen konkrete Empfehlungen er- arbeiten, die den beteiligten Akteur*innen eine fundierte Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des ISEKs sowie für notwen- dige Veränderungen in der Umsetzung zukünftiger Programme liefern. Ein beson- derer Schwerpunkt soll hierbei auch auf den Beteiligungsformaten im Rahmen der Umsetzung des Programms liegen. Folgende Themenschwerpunkte sollen unter anderem prozessbegleitend bearbeitet werden: Untersuchung und Bewertung der Zielerreichung und Wirkung einzelner Maß- nahmen auf Programmgebietsebene Ziel ist es, Aussagen darüber zu treffen, in we lchem Ausmaß strukturelle Ver- besserungen der funktionalen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in der Umsetzungslaufzeit unter den gegebenen Umständen überhaupt realistisch er- reichbar waren, und welche Verbesserungen erst nach dem Auslauf des ISEKs zu erwarten sind. Untersuchung des integrierten Ansatzes Das ISEK verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies beinhaltet zum einen die Stadtentwicklung aus dem Quartier heraus. Die kleinräumige Betrachtung von Quartieren ermöglicht eine explizit auf den Raum au sgerichtete Entwicklung, von der letztlich die Gesamtstadt profitiert. Zum anderen wird mit dem integrier- ten Ansatz eine Verknüpfung von wirtschaftlichen und städtebaulichen Maß- nahmen verfolgt. Die Verknüpfung von Maßnahmen unterschiedlicher Hand- lungsbedarfe gewährt eine ganzheitliche Stadtentwicklung. Überprüfung der Auswirkungen der Rahmenbedingungen und des Umfeldes auf die Umsetzung des ISEKs Die prozessbegleitende Evaluation untersucht den Einfluss der Rahmenbedin- gungen und des Umfeldes auf die Umsetz ung und den Erfolg des ISEKs. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rahmen - und Förderbedingungen soll die Evaluation klären, ob die Ziele des ISEKs richtig gewählt sind. Das Umfeld, in das das ISEK eingebettet ist, zeichnet sich durch komplexe Struktu ren aus, die Einfluss auf die Durchführung und den Erfolg des ISEKs ausüben. Zu die- sem Umfeld gehören unmittelbar Beteiligte wie zum Beispiel Fachämter, Pro- jektträger und das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Verantwortliche s Amt für die Zielerreichung des ISEKs. 72 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Überprüfung der Projektdurchführung und -steuerung Von der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Ende im Jahr 2030 durchläuft das ISEK einen mehrjährigen Prozess. Dieser Gesamtprozess lässt sich in logisch zusamm engehörige Phasen mit unterschiedlichen Aufgaben- schwerpunkten und unterschiedlichen Beteiligten unterteilen. Zu diesen Abschnitten gehören zum Beispiel die Vorbereitung, die Initiierung, die Ausschreibungsphase, die Durchführungsphase der Projekte sowie der Abschluss des ISEKs. Die Evalua- tion soll die einzelnen Programmschritte hinsichtlich der Steuerung und Umsetzung analysieren und bewerten. 7. Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung 7.1. Neue Mitte Porz Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls für das Zentrum Porz stellt die geplante Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des Neubauvor- habens am Standort des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Hauptstraße, Jo- sefstraße und Wilhelmstraße dar. Nach Erwerb des ehemaligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „mo- derne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeent- wicklung mbH“ mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufge- zeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteilig ungsverfahrens hatten sich zuvor rund 500 Porzer*innen zur Machbarkeitsstudie eingebracht. Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte Quelle: JSWD Architekten GmbH Co.KG 2015, aus Machbarkeitsstudie „Revitalisierung der Porzer Innenstadt“, Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 73 Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 22 wurde moderne stadt GmbH mit der Umset- zung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Wa- renhaus betraut. Die umfassende Neustrukturierung der Innenstadt von Köln-Porz konkretisiert sich aktuell in der Umsetzung der neuen städtebaulichen Figur auf dem Friedrich-Ebert- Platz. Der Bau des Hauses 1 inklusive Verteilerbauwerk schreitet voran. Im August 2020 ist der Rohbau fertig gestellt worden, der Abschluss der Baumaßnahme ist für Mitte 2022 geplant. Die Genehmigungen für Haus 2 und 3 sind bereits erteilt worden. Mit der Fertigstellung aller drei Hochbaumaßnahmen wird im Jahr 2023 gerechnet. Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz Quelle: Club L94; Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019, Blick zwischen Haus 2 (re) und Haus 3 (li) auf Haus 1 In Haus 1 und 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet sein werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnit- ten. Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes „Neue Mitte Porz“ ergeben sich auch für den Ein zelhandel im Bezirkszentrum neue Chancen. Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm einen Vollsortimenter sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des Weiteren sind im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinheiten vorgesehen. In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige Einzelhandels- nutzungen zur Verfügung. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll im Anschluss an die hochbaulichen Maßnahmen erfolgen. Dazu wurde 2019 ein freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Für die Maßnahme liegt 22Vorlagen-Nr. 1860/2016 74 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte bereits eine Entwurfsplanung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten und beauftrag- ten Planungsbüros Club L94 vor. Die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadt- bereich wird für die eigenen Flächen durch die moderne Stadt und für die Flächen der Stadt Köln im Auftrag der Stadt Köln realisiert. Alle Freiflächen werden anschlie- ßend an die Stadt Köln übergeben. Für die Umgestaltung ist in der Entwurfsplanung ein Vorschlag über Möblierungs- und Ausstattungselemente vorgelegt worden. Die Gestaltung soll im Wesentlichen auch für die Maßnahmen „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sowie „Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ übernommen werden, um so ein einheitliches städtebauliches Bild der Innenstadt bzw. des Fußgängerzonenbereichs zu erhalten. Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung Quelle: Club L94, Entwurfsplanung Neue Mitte Porz Geregelt sind in der Entwurfsplanung außerdem die Flächen für Rettungswege, Auf- stellflächen Feuerwehr, Außengastronomie und Aufstellung der Marktstände . Zur Verbesserung des Stadtklimas wird außerdem ein grünes Netz aus baumbegleiten- den Straßenräumen und Fußgängerb ereichen sowie baumbestandene n Plätzen und ein Wasserelement (Fontänenfeld) als zusätzliche Kühlelemente entwickelt 23 (vgl. Punkt 8). 23Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadtbereich Porz-Mitte, Vorlagen- Nr. 3461/2021 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 75 Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte Quelle: Club L94, Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019 Die städtebauliche Neuordnung und Umgestaltung führt zu einer Attraktivierung und Ausweitung der Geschäfts- und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestal- terischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die (neue) urbane Zone verbindet den Rhein im Westen mit dem ÖV-Knotenpunkt im Osten und der neuen Mitte als Zent- rum der Verbindung. 7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße (L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd- lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs- aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch. Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einkaufen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilneh- menden unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu ge- stalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalteri- schen Aufwertung führen und zeitgleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark be- einträchtigen. Die Planungsschwerpunkte für das Umgestaltungskonzept der Hauptstraße um- fassen folgende Kriterien: Überplanung des Knotens Hauptstraße/Bergerstraße/Rathausstraße Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz, um eine direkte Zufahrt von Norden kom- mend zu ermöglichen Aufwertung der Fußgängerbereiche Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende, die gleichzeitig als Ver- knüpfungspunkte zum bestehenden Radwegenetz dienen, um somit den Anschluss zum bestehenden Netz zu ermöglichen 76 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben zwi- schen den öffentlichen Parkplätzen Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der Durchwegung zum Rheinboulevard Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen Ansprüche, sofern es die Lage der Ver- und Entsor- gungsträger zulassen Die Maßnahme umfasst räumlich Umbauten von der Steinstraße bis zur Mühlen- straße und weist ein Kostenvolumen von ca. 5,4 Mio. € brutto auf. Sie wird grund- sätzlich nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi - kom-Stra) als förderfähig eingestuft, da maßgebliche Bestandteile des Straßenkör- pers zur Qualitätsentwicklung von verkehrswichtigen Straßen in kommunal er Bau- last ausgebaut werden. Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2020 bis 2024, der Bauzeitraum von 2025 bis 2028 vorgesehen. Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz Quelle: Stadt Köln 7.3. Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet Das Rad verkehrskonzept Porz stellt b estehende und neu zu errichtende Rad- wegeverbindungen dar und dient als Planungsrundlage für ein flächendeckendes bezirksübergreifendes Radverkehrsnetz. Ziel ist die Herstellung eines dichten, si- cheren und komfortablen Netzes für den Radverkehr, um dessen Anteil an der Mobilität im Stadtverkehr zu stärken. Es bildet die Zielvorstellung der Radverkehrs- hauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen zu beachten. Die einzelnen Elemente des Radverkehrs- konzepts gliedern sich in das „grüne“ und „gelbe“ Netz. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 77 Im Netz lassen sich folgende Führungsformen unterscheiden: Gelbe durchgehende Linie: getrennte Führung des Radverkehrs vom Kfz- Verkehr (z.B. Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen). Grüne durchgehende Linie: Gemeinsame Führung von Rad- und Kfz-Ver- kehr (z.B. Fahrradstraßen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Öffnung von Ein- bahnstraßen oder Schutzstreifen). Grün gepunktete Linie: unabhängig vom Kfz-Verkehr geführte Radwege (z.B. durch Parks, Grünstreifen oder entlang des Rheins). Grün gestrichelte Linie: geplante Radverbindungen, die zurzeit noch nicht vorhanden sind. Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz Quelle: Entwurf Radverkehrsnetzpläne Köln, Stadt Köln, Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Stand: 04/2022 Unabhängig vom Radverkehrskonzept werden im rechtsrheinischen Stadtgebiet leistungsfähige RadPendlerRouten entwickelt, die einen wichtigen Beitrag zur Ver- lagerung des motorisierten Alltags - und Berufsverkehrs auf klimafreundliche Ver- kehrsmittel des Umweltverbundes leisten sollen. Die durch Porz -Mitte führende RadPendlerRoute 4 hat das Z iel, eine attraktive Verbindung für Radpendler zwi- schen Troisdorf/Niederkassel und Köln zu schaffen. Auf Grundlage der Trasse wer- den mittelfristig konkrete Maßnahmen entwickelt und in den Folgejahren umgesetzt. 78 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Hierbei wurden die Kriterien Zügigkeit, Komfo rt, Leistungsfähigkeit und Sicherheit maßgeblich bei der Entwicklung des Radverkehrskonzepts und der RadPendler- Route berücksichtigt. 7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal Insgesamt umfasst das sogenannte Schulareal etwa 3,3 Hektar und befindet sich im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grund- schule GGS Hauptstraße (Porz Mitte) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientier- tes Angebot in zentraler Lage. Der schlechte Gebäudezustand der GGS Haupt- straße begründet den geplanten Abriss des bestehenden Schulgebäudes und den Neubau der Grundschule am gleichen Standort. Die Carl-Stamitz-Musikschule be- nötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nachfrage ge- recht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 soll langfristig in den Berufskolleg- Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Dies wird nach jetzigem Stand erst für einen Zeitraum nach 2030 erfolgen, da die notwendigen Gebäude am S tandort Deutz noch errichtet und in die Campusstruktur integriert werden müssen. Das Plangebiet umfasst die Fläche mit dem Gebäude des Berufskollegs, den Be- reich der autofreien Innenhöfe, einen ausgiebigen alten Baumbestand und einen etwa 10 m breiten Grü nstreifen entlang der Karlstraße . Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Programmgebiet (vgl. Punkt 4.4.). Abbildung 42: Luftbild Schulareal Quelle: Stadt Köln Plangebiet: Bereich Be- rufskolleg 10 bis zur Karlstraße Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 79 Für dieses Plangebiet soll in den kommenden J ahren eine Planungsgrundlage ge- schaffen werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung soll zunächst ein Update des Nutzungskonzeptes aus 201024 für diesen sowie angrenzende Bereiche vorgenom- men werden, da in den angrenzenden Teilen des Programmgebiets eine Vielzahl von neuen Entwicklungen vorlieg en. Diese Neuentwicklungen machen eine Nut- zungsprüfung und Neuordnung erforderlich. In einem nächsten Schritt ist eine städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des Plangebietes vorzusehen. Die vorhandenen Grünflächen sowie der Baumbestand sollen aufgrund der voranschreitenden Erwärmung in Folge des Kli- mawandels und der fehlenden Grünbereiche im Zentrum berücksichtigt und die Möglichkeiten einer Erweiterung des Grünbereichs geprüft werden. Von vielen Bür- ger*innen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch geäußert wor- den, auf dem Areal einen „Stadtgarten“ zu realisieren und das Bestandsgrün zu er- halten. Die städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des beschriebenen Areals orientiert sich zeitlich am Beginn der Planungen für die Grundschule, für die ebenfalls zunächst eine Machbarkeit sstudie durchgeführt wird . Diese ist derzeit noch nicht konkret terminiert. Die Durchführung der städtebaulichen Studie soll mit einer breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen, Vereine sowie Politiker*innen durchgeführt werden. Auch weitere Bereiche im Programmgebiet, die mittelfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen , wie z.B. der denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlen- straße und der dahinter liegende Pkw-Parkplatz, sollen weiterhin betrachtet werden. Für den denkmalgeschützten Kiosk war bereits im ISEK von 2018 als mögliche künf- tige Nutzung beschrieben worden, diesen zu einer Mobilstation zu erweitern. Ziel ist hier, das Bezirkszentrum in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknoten- punktes zu stärken und gleichzeitig die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Ki- osks zu sichern. Durch den Betrieb einer Mobilstation könnten der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Ca rsharing) oder emissionsfreien (E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt werden (Mobilitäts-Hubs). Für den gesamten Bereich inklusive des sich nördlich anschließenden Bereichs der Straßenbahnlinie bis zum Busbahnhofs (entlang der Straße „An der Sparkasse“) ist im Zuge der weiteren Planungen vorgesehen, dass der heutige Baumbestand er- halten und die grüne Infrastruktur wenn möglich weiter ausgebaut wird, um eine südliche Grünachse in Verlängerung des Parks an der Glashüttenstraße zu schaffen (vgl. Punkt 8.1.). Der Beginn der Planung für diesen Bereich befindet sich derzeit noch in Klärung. 24 vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010, Karte 1 80 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung 8.1. Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte Um der in Kapitel 4.4 beschriebenen Unterversorgung mit öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie einer fehlenden grünen Wegeverbindung zu begegnen, wird bei der Planung der Einzelmaßnahmen im Programmgebiet zukünftig konsequent ein Grün- Blaues Netz in Porz-Mitte geschaffen und ausgebaut. Die Bedeutung des Ausbaus eines Grün-Blauen Infrastrukturplans im urbanen Raum ist u.a. auch aus der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU25 abzuleiten. Folgende Ziele werden für Porz-Mitte im Hinblick auf den Klimaschutz und die Kli- mawandelanpassung bei der Planung und Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ver- folgt: Stärkung sowie Ausweitung und Ausbau der Grünverbindungen (Platzie- rung grüner Elemente wie Einzelbäume, Baumreihen, Pflanzbeete, Grün- streifen, Straßenbegleitgrün, Parkanlagen in engmaschigen Abständen, um ein grünes Netz herzustellen) Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes unter ökologischen Gesichtspunkten Anpassung der Gestaltung an die aktuellen und zu erwartenden klimati- schen Veränderungen sowie Extremwetterereignisse Stärkung des Freiraums als Habitat und Nahrungsquelle für zahlreiche Tierarten Berücksichtigung von beeinflussbaren Faktoren zur Verbesserung des Mikroklimas und Verminderung der Wärmebelastung Implementierung von urbanen Resilienz-Strategien Auch mit Blick auf die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes wird durch ver- besserte Luftqualität, verringerte Lärmbelastung, erhöhten Erholungswert, ver- netzte und fußläufig erreichbare Begegnungsräume sowie die Schaffung von neuen Schattenplätzen eine wesentliche Verbesserung für die Porzer Bürgerschaft erreicht. Die nachfolgende Karte 10 zeigt die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachämtern erarbeitete und für Porz-Mitte umzusetzende Zielkarte der grün- blauen Infrastruktur. 25https://ec.europa.eu/environment/nature/info/pubs/docs/nat2000newsl/DE%20Na- tura%202000%2048%20WEB.pdf Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 81 Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte Legende *Erläuterung zu den Nummerierungen erfolgt auf nächster Seite Quelle: Stadt Köln 82 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Ausgangspunkt sind die beiden Grünflächen östlich und westlich des Bezirkszent- rums, die die Neue Mitte Porz in Nord-Süd-Ausrichtung einrahmen und fußläufig erreichbar sind: im Westen der Rheinufer-Grünzug/ umgestaltete Rheinboulevard Porz (1) und im Osten das Freiraumsystem der ausgebauten Parkanlage Glashütten- straße (2) Diese werden in Ost-West-Ausrichtung miteinander über folgende grüne Achsen vernetzt und bieten zudem neue Sichtachsen zur Neuen Mitte Porz: der neugestaltete Friedrich-Ebert-Platz (3) in seiner Funktion als Neue Mitte Porz sowie die aufgewertete Verbindungsachse zum Rheinboulevard Porz (5) als Hauptverbindung zwischen der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz die umgestaltete Bahnhofstraße (4) als zentrale Porzer Einkaufsstraße und ihre direkte Verbindung zum Rheinboulevard Porz Dieses Netz wird durch die in den Kapiteln 6 und 7 beschriebenen Maßnahmen bis 2030 umgesetzt. Perspektivisch soll die grüne Infrastruktur in Porz-Mitte weiter systematisch ausge- baut und vernetzt werden. Hier bieten sich folgende Bereiche an: Karlstraße/Philipp-Reis-Straße (6) als direkte Verbindung zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Parkanlage Glashüttenstraße mit einer neuen dritten öffentlichen Grünanlage „Porzer Stadtgarten“ im südlichen Bereich des sogenannten Schulareals, das heute noch das Berufskolleg beherbergt, sowie eine Verlängerung des Grünzuges bis zum östlichen Ende der Philipp-Reis-Straße An der Sparkasse/Mühlenstraße (7) als sich an die Parkanlage Glashütten- straße anschließendes grünes Netz in südlicher Richtung Auch die blaue Infrastruktur wird in Porz-Mitte weiter ausgebaut werden und wirkt damit durch eine lokale Verdunstungskühlung ausgleichend auf das Stadtklima in Porz: Rhein (8) als wichtiges klimabeeinflussendes Fließgewässer Fontänenfeld auf dem Friedrich-Ebert-Platz (9) Kugelbrunnen und Trinkbrunnen auf der Bahnhofstraße (10) Wasserspiel in der Parkanlage Glashüttenstraße (11) 8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtent- wicklungskonzept werden die Möglichkeiten des Klimaschutzes und der Klimawan- delanpassungen unter Berücksichtigung nachfolgender Zielstellungen umfassend bearbeitet und nach Möglichkeit integriert: 1. Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung von Flächen als Wasserrückhaltemaß- nahmen (Retentionsfunktion) 2. Umgestaltung und Begrünung von Flächen zur Verminderung von Wärme- belastung Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 83 3. Pflanzenauswahl: Erhalt und Erweiterung des Baumbestandes durch hitze- und stressresistente Baumarten, Berücksichtigung von klimatischen Verän- derungen, artenreiche Bepflanzung, artspezifische Ökosystemleistungen, Erhöhung der Biodiversität, Optimierung der Baumstandorte, unterirdische Zuführung von sauberem Oberflächenwasser, etc. 4. Förderung von Maßnahmen, die die Verdunstungskühlung unterstützen 5. Multifunktionale Retentionsflächen: Leitung des anfallenden Oberflächen- wassers von befestigten Wegen/ Flächen zur direkten Versickerung auf an- grenzende Grünflächen bzw. zur direkten Entwässerung in Baumscheiben und Versickerung in Beeten 6. Nachhaltigkeit: Verwendung langlebiger Materialien sowie zukunftsfähiger Bauweisen und nachhaltige Pflege 7. Schaffung von Schattenplätzen und Sitzgelegenheiten für hitzesensible Personen 8. Förderung des Fuß- und Radverkehrs Die geplanten klimaverbessernden Aspekte in den Einzelmaßnahmen sind folgen- der Übersicht zu entnehmen: Bauliche Maßnahme Besondere Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimawandelanpassung Freiraumplanerischer Wettbe- werb - Ausweitung der Begrünung des öffentlichen Raumes als eine Zielstellung des freiraum- planerischen Wettbewerbs Gestaltung Parkanlage Glas- hüttenstraße - Herstellen einer durchgehenden Grünverbin- dung in Nord- Südrichtung zwischen Berger- straße und Phillip-Reis-Str. (Frischluftflächen und Luftleitbahnen, Reduzierung der Hitze- belastung) mit insgesamt 16.600 m² - Entsiegelung der Parkplatzfläche und Straße mit insg. ca. 4.500 m² - Erhalten und Aufwerten von 9900 m² Grün- flächen bestehend aus Rasenflächen, exten- siver Staudenpflanzung und Blütenwiesen; Schaffung von repräsentativen Pflanzbeeten durch extensive Staudenmischpflanzungen mit nahezu ganzjährigem Blühaspekt - Umfassende Neupflanzung von klimaange- passten Bäumen zur Ergänzung des vorhan- denen Baumbestandes - Verwendung von geeigneten Materialien mit Wasserdurchlässigkeit auf den neuen Spiel-, Sport-, Begegnungs- und Wegeflächen - Einleitung des anfallenden Oberflächenwas- sers des befestigten Wegenetzes zur direk- ten Versickerung auf angrenzende Grünflä- chen 84 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte - Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten - Etablierung eines Wasserspiels Aufwertung Rheinboulevard Porz - Erhalt und Entwicklung der weiträumigen Lindenpflanzungen im Bereich des Rheinufers - Ökologische Aufwertung der Böschung nach Vorgaben der Biodiversität - Mögliche weitere Baumpflanzungen am Hochufer - Schaffung von Aufenthaltszonen unter der Lindenallee in unmittelbarer Rheinnähe Umgestaltung Fußgänger- zone Bahnhofstraße - Pflanzung von Baumreihen mit artenreichen und klimaresistenten Bäumen - Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen für eine genera- tionsübergreifende Nutzung - Erhalt des Trinkbrunnens sowie Erneuerung des Kugelbrunnens - Prüfung der Schaffung von Pflanzbeeten - Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re- tentionsfunktion) - Leitung des anfallenden Oberflächenwas- sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs- serung in Baumscheiben und Versickerung in den Beeten als multifunktionale Re- tentionsflächen Aufwertung Verbindungs- achse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz - Artenreiche Begrünung durch die Anpflan- zung von Baumreihen und Pflanzbeeten - Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten für eine generationsübergreifende Nutzung - Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re- tentionsfunktion) - Leitung des anfallenden Oberflächenwas- sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs- serung in Baumscheiben und Versickerung in den Beeten als multifunktionale Re- tentionsflächen Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 85 8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen Für die Laufzeit der ISEK -Umsetzung soll eine Beratung vor Ort installiert werden (vgl. Punkt 6.5.; Modul 2 Immobilieneigentümerberatung), die das Förderprogramm Haus-, Hof- und Fassadenprogramm in allen digitalen und Prin tmedien mit beson- derem Fokus auf lokale Medien bewirbt. Durch aktivierende Ansprache, z.B. durch Informationsveranstaltungen für Mieter*innen und Immobilieneigentümer*innen, im Programmgebiet zu w eiteren Klimaschutzförderprogrammen sollen Erstkontakte hergestellt werden. Insbesondere sollen die städtischen Förderprogramme „Grün hoch 3“ sowie „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ aber auch Landesförderprogramme zur energetischen Sanierung beworben wer- den. Für die weitere fachlich -technische Beratung der städtischen Förderpro- gramme wird für eine vertiefte Beratung an das zuständige Fachamt weitervermittelt. Das im Dezember 2021 erstellte Positionspapier des Bundesverbandes Gebäude- Grün e.V. 26 bestätigt, dass Gebäudebegrünung ein wese ntlicher multifunktionaler Baustein zur Klimawandelanpassung sowie zum Klimaschutz ist und ein attraktives urbanes Umfeld schafft. Insbesondere auch durch die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik- anlagen entstehen wertvolle Synergieeffekte und Vorteile für das Klima. Die Begrü- nung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima, die Bausubstanz und die Le- bens- und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau von Photovoltaik tr ägt zu einer Reduzierung des CO² Ausstoßes bei. Gerade im Sommer können sich die Module einer Photovoltaikanlage stark aufheizen. Durch die kühlende Wirkung der Begrünung erhöht sich auch die Leistungsfähigkeit einer Photovoltaika nlage, ab- hängig u. a. von Standort, Sonneneinstrahlung, Pflegezustand und Art der Dachbe- grünung. 8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Im Rahmen der Umsetzung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms im Pro- grammgebiet Porz-Mitte wird unter anderem die Gestaltung von Mietergärten und hier insbesondere die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten, Innenhöfen, Abstandsflächen, Vorgärten und Zuwegungen (zum Beispiel Anlegen von gemeinschaftlich genutzten Spiel -, Wege- und Sitzflächen) einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten gefördert. Für entsprechende Maßnahmen von Seiten der Eigentümer wird aus dem Programm ein Zuschuss gewährt27. Insbesondere s oll das vorhandene Wohnbegleitgrün entlang oder zwischen den Wohngebäuden, das derzeit zum Teil untergenutzt oder vernachlässigt ist, aufge- wertet werden. Mieter sollen aktiviert werden, diese Grünflächen zu Mietergärten aufzuwerten, auf denen Bienenwiesen und klimafeste Gewächse eingepflanzt wer- den und so das lokale Mikroklima durch Grünanreicherung verbessert und die som- merliche Hitzebelastung verringert wird. Die im Rahmen der Programmlaufzeit eingesetzte Immobilieneigentümerberatung (vgl. Punkt 6.5. Modul 2) soll die aktivierende Ansprache in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Quartiersmanagement durchführen. 26https://www.gebaeudegruen.info/fileadmin/website/downloads/bugg-fachinfos/Positionspapier-GebGr-Klimafol- genanpassungsmassnahme/BuGG_Positionierungspapier_U_20220126.pdf 27Förderrichtlinien NRW 2008; die genauen Konditionen eines Zuschusses werden in einer Richtlinie der Verwal- tung als Grundlage zur Durchführung der Maßnahmen noch festgelegt 86 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme Die Kli maverhältnisse in der Stadt Köln unter- scheiden sich deutlich von denen im Umland. So absorbieren Fassaden und Straßen die einfal- lende Sonnenstrahlung und speichern sie als Wärmeenergie. Heizungen, Autos und Industrie setzen Wärme frei und heizen die Stadt zusätzlich auf. Gleichzeitig sind in der Stadt, im Vergleich zum Umland, weniger Grün - und Wasserflächen vorhanden, so dass Abkühlungsprozesse durch Verdunstung vermindert sind. Oft ist zusätzlich die Zufuhr kühlerer Luft aus dem Umland gestört oder nur au f wenige Durchlüftungsbahnen, zum Beispiel große Straßenzüge, begrenzt. Überwärmt sind insbesondere die sehr dicht be- bauten Bereiche. Hier ist vor allem die nächtliche Abkühlung durch die Speicherung der Wärme in Gebäuden und Straßen sehr verzögert. In Tei len der Stadt mit Grünzügen hingegen ist die Wärme- belastung aufgrund der Vegetation geringer. Auch im Programmgebiet ist der überwiegende Teil der Siedlungsflächen belasteten bzw. hoch belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen ( Kate- gorie 2 und 3, vgl. Punkt 4.4). Insbesondere in den unmittelbar an den Einkaufsbereich angren- zenden Wohnblöcken fehlen ausreichende pri- vate Grünräume. Hier sollen deshalb in den nächsten Jahren mit intensiver Bewer- bung verstärkt private Investitionen in Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen sowie Entsiegelungsmaßnahmen in den Wohnquartieren vorangetrieben werden. Die Stadt Köln fördert diese privaten Maßnahmen mit dem Programm GRÜN hoch 3. Förderfähig sind Begrünungsmaßnahmen von Privateigentümer* innen wie z.B. der Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelä- gen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme bei kleineren Gewerbebetrie- ben und Vereinen. Ziel ist, durch Begrünung von Dächern, Fassaden und Höfen grüne Inseln durch Bepflanzung zu schaffen und s o das lokale Stadtklima zu ver- bessern und insbesondere die sommerliche Hitzebelastung zu dämpfen, die Staub- bindung zu verbessern, die Verdunstungskühlung zu erhöhen und nicht zuletzt neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Zudem halten begrünt e Dach-, Fassaden- und Hofflächen das Regenwasser zurück. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schadensminderung bei Starkregenereignissen. Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Millionen Euro, läuft bis 2023 und soll verlängert werden. Im Programmgebiet ist seit Beginn des Unterstüt- zungsprogramms in 2019 erst ein Antrag gestellt und genehmigt worden. Diese An- tragszahl soll deutlich erhöht werden.28 28 https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 87 Das städtische Förderprogramm „Altbau- sanierung und Energieeffizienz – klima- freundliches Wohnen“ richtet sich an Ei- gentümer von Wohnimmobilien bzw. an von Eigentümer*innen Bevoll mächtigte, z.B. Hausverwaltungen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verminderung des Ener- gieverbrauchs sowie Beratung dazu. Hierzu zählen Sanierungen in Bestands- bauten wie z.B. Wärmedämmungsmaß- nahmen von Außenwänden, Dächern oder Kellerdecken, Optimierung von Heizungs- anlagen sowie Erneuerung von Fenstern. Ziel des Programms ist es, mit den verfüg- baren Mitteln möglichst große Klimaschutzeffekte zu erreichen sowie einen Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen zur Durchführung wünschenswerter Maßnah- men im Sinne des Klimaschutzes zu geben.29 8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz Für die Jahre 2023 bis 2025 ist die Umsetzung eines aktuell geplanten Straßen- baumkonzeptes für den Stadtbezirk Porz vorgesehen. Das Konzept wird voraus- sichtlich im Jahr 2022 zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz vorgelegt werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Stadtteil Porz 60 und im ge- samten Stadtbezirk Porz ca. 390 potentielle Baumstandorte ermittelt worden. Im Gebiet des Integrierten Stadtentwicklungsgebietes sind 22 Baumneuplanzungen geplant. Aktuell liegen Planungen für die Bergerstraße, Glashüttenstraße, Goe- thestraße, Josefstraße und Max-von-Schenkendorfstraße vor. Darüber hinaus wer- den aktuell weitere mögliche Baumstandorte im Stadtbezirk Porz überprüft. 29 https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html 88 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 9. Die Maßnahmenblätter Laufende Nummer 1 Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima / Bevölkerung, Woh- nen und soziale Infrastruktur / Mobilität Maßnahme Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Kurzbeschrei- bung Erweiterung der Grünfläche durch Entsiegelung des angrenzenden Parkplatzes sowie Entwicklung eines attraktiven öffentlichen Erho- lungs- und Grünraums mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m² Schaffung eines qualitativ hochwertigen Aufenthaltsbereichs für alle Generationen mit vielfältigen Spiel- , Sport- und Bewegungsangebo- ten sowie Begegnungsräumen Vernetzung der Räume durch barrierefreie Wegeverbindungen für Fußgänger*innen und Radfahrende Beleuchtungskonzept zur Vermeidung von Angsträumen Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebietes Ziele Strategische Ziele: - Miteinander steigern - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Angsträume beseitigen, sicherer bewegen - Wohnadresse verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele: Aufwertung der Innenstadt Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher Aktionen Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quartier Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen Netzschlüsse Radverkehr Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen de r prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Entsiegelte Fläche in m² Anzahl neu errichteter Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote sowie neuer Begegnungspunkte und Sitzplätze Anzahl Baumneupflanzungen, neue Pflanzbeete Gesamtkosten 4.000.000 € Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 4.000.000 € davon Planungskosten: 577.000 € davon Baukosten: 3.423.000 € Umsetzung 01.01.2019 bis 31.12.2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar- beit mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 89 Laufende Nummer 2 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität Maßnahme Aufwertung Rheinboulevard Porz Kurzbeschrei- bung Barrierefreie, stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer- tung des Porzer Rheinboulevards mit einer Gesamtfläche von ca. 12.200 m² Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Kopflindenhaine als schattige Aufenthaltszonen Sanierung des Leinpfades und barrierefreie Gestaltung der Auf - und Abgänge zwischen Hochufer und Promenade Ausbau und erkennbare Gestaltung der Anbindungen an das Bezirks- zentrum Prüfung einer Umleitung des schnellen Radverkehrs auf das Hochufer Erneuerung der Beleuchtung Prüfung der Integration von Angeboten der Außengastronomie Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen aus anderen Stadtteilen, Tourist*innen Ziele Strategische Ziele: - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Angsträume beseitigen, sicherer bewegen - Wohnadresse verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele: Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten Netzschlüsse Radverkehr optimieren Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Aufgewertete Grünfläche in m² sowie Anzahl Baumneupflanzungen Anzahl neu errichtete Sitzplätze Gesamtkosten 4.920.000 € (davon 1.100.000 € für die Radwegsanierung Leinpfad – Förderrichtlinie Nahmobilität) Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 3.820.000 € davon Planungskosten: 550.000 € davon Baukosten: 3.270.000 € Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2026 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar- beit mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 90 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 2a Handlungsfeld: Grün, Freiflächen und Stadtklima Maßnahme Freiraumplanerischer Wettbewerb Kurzbeschrei- bung Entwicklung einer einheitlichen Gesamtkonzeption für den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Bezirkszentrums Porz Ziele Strategisches Ziel Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operatives Ziel Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und aufwerten Umgestaltung und Aufwertung Verbindungachsen zum Rhein Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen Indikatoren Ergebnisbericht Gesamtkosten 160.000 € Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 160.000 € Umsetzung 01.01.2018 – Mitte 2019 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Stadtplanungsamt Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 91 Laufende Nummer 3 Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten / Grün, Freiflächen und Stadtklima Maßnahme Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Kurzbeschrei- bung Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer- tung der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße unter Berücksichti- gung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz sowie den Themen Generationsgerechtigkeit und Barrierefreiheit inklusive dem Ankauf und Abbruch eventueller Aufbauten Schaffung einer neuen Platz- /Marktfläche sowie einer neuen Verbin- dung zur Neuen Mitte Porz nach Freistellung der Kirche St. Josef durch Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses Schaffung eines neuen verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Haupt- straße und dem Rheinboulevard Porz Umzugestaltende Gesamtfläche: ca. 5.400 m² Baumneupflanzungen sowie Schaffung von Pflanzbeeten Schaffung von schattigen Sitzplätzen in regelmäßigen Abständen Einbau eines Trinkbrunnens sowie Erneuerung des Kugelbrunnens Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte- maßnahmen (Retentionsfunktion) Erneuerung der Beleuchtung Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen Ziele Strategische Ziele: - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Einzelhandel stärken - Wohnadresse verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele: - Verringerung Leerstand Ladenlokale Verbesserung des Erscheinungsbildes Verbesserung Aufenthaltsqualität Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und aufwerten Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schatten- plätze schaffen Umgestaltung und Aufwertung Verbindungsachsen zum Rhein Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Entsiegelte Fläche in m² Anzahl neu errichteter Sitzplätze Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete Anzahl leerstehender Ladenlokal Gesamtkosten 4.500.000 € Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 4.500.000 € Davon Planungskosten: 600.000 € Davon Baukosten: 3.900.000 € Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung 92 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 3a Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten / Grün, Freiflächen und Stadtklima Maßnahme Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus Kurzbeschrei- bung Grundstücksankauf Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses sowie die damit verbun- dene notwendige Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruktion der Sak- ristei durch den Voreigentümer Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets Ziele Strategisches Ziel Einzelhandel stärken Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operatives Ziel Verbesserung Erscheinungsbild Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und aufwerten Indikatoren Eigentumsübergang Gesamtkosten 3.580.000 € (davon 1.860.000 € städtische Finanzierung der Niederlegung des De- chant-Scheben-Hauses sowie der Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruk- tion der Sakristei) Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 1.720.000 € (Grundstücksankauf) Umsetzung 01.01.2018 bis 31.12.2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 93 Laufende Nummer 4 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität Maßnahme Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Kurzbeschrei- bung Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Auf- wertung der einzigen autofreien Verbindungsachse zwischen der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² Freistellung der Sichtachsen sowie Prüfung des Rückbaus der Pavil- lons Artenreiche Begrünung durch die Anpflanzung von Baumreihen und Pflanzbeeten Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten Prüfung der Möglichkeit der Errichtung eines Trinkbrunnens Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte- maßnahmen (Retentionsfunktion) Erneuerung der Beleuchtung Prüfung der Einbeziehung des Brückenkörpers ( Machbarkeitsstudie, ggf. mit Brückenerweiterung) Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen Ziele Strategische Ziele: - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Wohnadresse verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln - Angsträume beseitigen, sicherer bewegen Operative Ziele: - Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen - Fußwegeverbindung schaffen und/oder aufwerten Netzschlüsse Radverkehr Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Entsiegelte Fläche in m² Anzahl neu errichteter Sitzplätze Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete Gesamtkosten Optimierung im Bestand: 2.500.000 € zzgl. Erweiterungsbau 820.000 € (inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie ) Davon Städte- bauförderung Kostenkalkulation mit Berücksichtigung Brückenerweiterung (Umsetzung in Abhängigkeit von Ergebnis Machbarkeitsstudie) Förderfähige Gesamtkosten: für Optimierung im Bestand: 2.500.000€ davon Planungskosten: 400.000 € davon Baukosten: 2.100.000 € für Erweiterungsbau (inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie): 820.000 € davon Planungskosten: 190.000 € davon Baukosten: 630.000 € Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Stadtplanungsamt, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 94 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 5 Handlungsfelder: Einkaufen un d Arbeiten / Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur/Grün, Freiraum und Stadtklima Maßnahme Büro für Vernetzung und Aktivierung Kurzbeschrei- bung Modul 1: Einsatz eines Zentrenmanagements als Schnittstelle zwischen Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen mit den Hauptaufgaben: Vernetzung, Kommunikation und Marketing Einführung eines Geschäftsflächenmanagements Geschäftsführung des Verfügungsfonds (Verfügungsfonds FRL 14) Prüfung und ggfls. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemein- schaft Modul 2: Durchführung einer Immobilieneigentümerberatung durch eine*n Quartiersarchitekt*in mit den Hauptaufgaben: - Bewerbung und Beratung zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm - Begleitende Beratung zur Fassaden - und Dachbegrünung sowie energetischen Maßnahmen Modul 3: Einsatz eines Quartiersmanagements mit den Hauptaufgaben: - Vernetzung, Bewerbung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für die Maßnahmen des ISEK - Themenschwerpunkte Grünanlage Glashüttenstraße und Wohndia- log Glashüttenstraße Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Einzelhändler*innen und Immobilieneigentümer*in- nen im Programmgebiet Ziele Strategische Ziele: - Miteinander unterstützen - Einzelhandel stärken - Wohnadresse verbessern - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele: - Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher Aktionen und des Miteinanders - Integration und Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Quartier - Verringerung Ladenleerstand - Verbesserung Erscheinungsbild - Verbesserung Standortmarketing - Erweiterung des gastronomischen Angebots - Beratung Bewohner*innen und Eigentümer*innen zu Klimaschutz- maßnahmen Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen Anzahl der Beratungsgespräche des Quartiersarchitekten Bewilligte Anträge aus dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Gesamtkosten 1.350.000 € (davon 150.000 € Verfügungsfonds Kostenanteil Dritter) Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 95 Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 1.200.000 € Modul 1: ¾ Stelle oder 173 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten) brutto zzgl. 35.000 € Sachmittel p.a. zzgl. 150.000 € Verfügungsfonds (FRL 14) Modul 2: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten) Modul 3: ¼ Stell e oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten) Umsetzung 2. Halbjahr 2023 bis 31.12.2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 96 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 6 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Kurzbeschrei- bung Aufwertung von Hausfassaden, Herstellung/Aufwertung Mietergärten, Herstellung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnah- men an Außenwänden Zielgruppe Alle Immobilieneigentümer*innen mit Immobilien im Programmgebiet Ziele Strategische Ziele - Wohnadresse verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele - Aufwertung der Innenstadt - Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung von gemeinschaftli- chen Aktionen Indikatoren Anzahl und Umfang der geförderten Maßnahmen Gesamtkosten 500.000 € (davon 250.000 € Kostenanteil Dritter) Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 250.000 € Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 97 Laufende Nummer 7 Flankierende Maßnahme Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation Kurzbeschrei- bung Analyse und Bewertung der Wirkung der im ISEK definierten Maßnahmen im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, funktio- nalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Akteur*innen sowie Politik und Verwaltung Ziele Indikatoren Evaluationsbericht Gesamtkosten 160.000 € Davon Städte- bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 160.000 € Personaleinsatz: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4 Jahre gesamt ) 690,- € Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswer- ten) Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 98 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 8 Handlungsfelder: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur, Grün-, Freiflächen und Stadtklima sowie Einkaufen und Arbeiten Maßnahme Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Kurzbeschrei- bung Städtebauliche Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz und damit Schaffung einer Neuen Mitte Porz, die das Zentrum einer neuen zentralen Freiraumachse zwischen dem Rhein im Westen und dem ÖV-Knotenpunkt im Osten bildet Umsetzung des Gestaltungsvorschlages der Siegeridee des Frei- raumplanerischen Wettbewerbs durch Abbruch des ehemaligen Hertie-Kaufhauses und Errichtung von drei neuen Wohn- und Ge- schäftshäusern Neubau Haus 1 mit 49 Wohnungen (davon 47 barrierefrei und 2 rollstuhlgerecht), insg. ca. 3.700 m² Wohnfläche und ca. 2.300 m² Fläche für Handel Neubau von Haus 2 mit 52 öffentlich geförderten barrierefreien Wohnungen (davon 38 Seniorenwohnungen), insg. ca. 2.600 m² Wohnfläche und ca. 1.500 m² Fläche für Handel Neubau von Haus 3 mit 30 barrierefreien Wohnungen, insg. ca. 2.200 m² Wohnfläche und ca. 400 m² Fläche für Gewerbe und Gastronomie sowie ca. 500 m² Gemeinbedarfsflächen für v.a. kirchliche Nutzungen Neuerrichtung einer Tiefgarage Stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung des öf- fentlichen Raumes mit einer Gesamtfläche von ca. 6.900 m² ansprechend und modern gestaltete sowie einheitliche Möblie- rung im Innenstadtbereich Installierung von einem Spielband und mehreren Spielpunkten Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen Schaffung eines grünen Netzes aus baumbegleitenden Straßen- räumen und Fußgängerbereichen, baumbestandenen Plätzen so- wie Etablierung eines Fontänenfeldes Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen Ziele Strategische Ziele: Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Wohnadresse verbessern Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern, Einzelhandel stärken Miteinander unterstützen Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 99 Ziele Operative Ziele: Aufwertung der Innenstadt, Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie des Erscheinungsbildes Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar- tier Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und aufwerten Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten Umgestaltung und Aufwertung der Verbindungsachsen zum Rhein Neue Einzelhandelsflächen und –angebote schaffen Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schat- tenplätze schaffen Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Anzahl neu errichteter Sitzplätze Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete Gesamtkosten Derzeit nicht bekannt (Privatinvest) Freiraumgestaltung: 3.200.000 € (städtische Mittel) Umsetzung 01.01.2015 bis 31.12.2023 Projektverant- wortlichkeit Neubau Haus 1: moderne stadt GmbH Neubau Haus 2: Sahle Wohnen Neubau Haus 3: Aachener SWG Freiraumgestaltung: Stadt Köln/Stadtplanungsamt und moderne stadt GmbH 100 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 9 Handlungsfeld: Mobilität Maßnahme Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Kurzbeschrei- bung Umgestaltung einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² Überplanung des Knotens Hauptstraße/ Bergerstraße/ Rathaus- straße Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tief- garage unter dem Friedrich-Ebert-Platz Aufwertung der Fußgängerbereiche Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben zwischen den öffentlichen Parkplätzen Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Haupt- straße im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der Durchwegung zum Rheinboulevard Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum Zielgruppe Alle Bewohner*innen Ziele Strategische Ziele: Angsträume beseitigen, sicher bewegen Operative Ziele: Umgestaltung Hauptverkehrsstraße Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten Netzschlüsse Radverkehr Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozess begleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Umgestaltete Fläche für motorisierten Individualverkehr, Radfah- rende, Fußgänger und für Stellplätze in m² Gesamtkosten 5.400.000 € (Förderung über die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen- baus) Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2028 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 101 Laufende Nummer 10 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur Maßnahme Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnah- men Außenbereich) Kurzbeschrei- bung Verfüllung des Amphitheaters im Außengeländes des Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Schaffung einer ebenen Fläche zum Spielen mit neuen Spiel- und Aktionspunkten Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quar- tiers Ziele Strategische Ziele: - Miteinander unterstützen Operative Ziele: - Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftli- cher Aktionen Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden Umgestaltete Gesamtfläche in m² Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar Umsetzung Bis 2027 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Kinder, Jugend und Familie 102 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Laufende Nummer 11 Handlungsfelder: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur/ Grün-, Freiflächen und Stadtklima Maßnahme Machbarkeitsstudie Schulareal Kurzbeschrei- bung Update des Nutzungskonzeptes aus 2010 Machbarkeitsstudie zum Neubau der Grundschule Städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung der Fläche des Berufskollegs einschließlich der Innenhöfe, des alten Baumbestandes sowie des Grünstreifens entlang der Karlstraße in zeitlicher Abhängigkeit zum Planungsbeginn des Grundschulneu- baus Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner Ziele Strategische Ziele: - Miteinander unterstützen - Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern - Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Operative Ziele: - Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen - Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar- tier Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden: Umgestaltete Gesamtfläche in m² Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar Umsetzung Ab 2023 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Schulentwicklung, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungsamt und Amt für Stadtentwicklung und Statistik Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 103 Laufende Nummer 12 Handlungsfeld: Mobilität Maßnahme Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanla- gen Kurzbeschrei- bung Erstellung und Beschluss eines Radverkehrskonzept als Planungs- grundlage für zukünftige Maßnahmen Planung und Umsetzung konkreter Neu- und Umbaumaßnahmen von Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung des Radverkehrs- konzeptes und der RadPendlerRoute Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner Ziele Strategische Ziele: - Angsträume beseitigen, sicher bewegen Operative Ziele: - Netzschlüsse Radverkehr Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden: Beschluss des Radverkehrskonzeptes Umgestaltete Gesamtfläche in m² Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar Umsetzung Ab 2021 Projektverant- wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 104 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 10. Umsetzungs- und Kostenplanung Nr. Maßnahmen mit Städtebau- förderung Haupt- finan- zierung Handlungsfelder Umsetzungs- zeitraum Gesamt- kosten Davon Finanzie- rung außer- halb Städte- bauförde- rung Förderfähige Gesamt- kosten Städtebau- förderung Städtebau- förderung (70% der förderf. Kosten) Eigenanteil Stadt Köln (30 % der förderf. Kosten) Bevöl- kerung, Woh- nen und soziale Infra- struktur Einkau- fen und Arbei- ten Grün-, Freiflä- chen und Stadt- klima Mobili- tät Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030 1 Gestaltung Parkanlage Glashütten- straße Städte- bau- förde- rung x x x 2019 - 2027 4.000.000 € 4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 € 2 Aufwertung Rheinboulevard Porz x x 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 € 2a Freiraumplanerischer Wettbewerb x 2018 - 2019 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 € 3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahn- hofstraße x x 2023 - 2030 4.500.000 € 4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 € 3a Ankauf Grundstück sowie Niederle- gung Dechant-Scheben-Haus x x 2018 - 2027 3.580.000 € 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 € 4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz x x 2023 - 2030 3.320.000 € 3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 € Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030 5 Büro für Vernetzung und Aktivie- rung Städte- bau- förde- rung x x x 2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 € 6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm x 2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 € 7 Prozessbegleitende Evaluation 2024 - 2027 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 € Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 22.490.000 € 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 € Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 105 Nr. Maßnahmen mit Städtebauförde- rung Haupt- finanzierung Handlungsfelder Umsetzungs- zeitraum Gesamtkosten Bevölkerung, Wohnen und soziale Infra- struktur Einkaufen und Arbei- ten Grün-, Frei- flächen und Stadtklima Mobilität Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030 8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Privatinvest/ städtische Mit- tel x x x 2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/ Freiraum: 3.200.000 € 9 Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Richtlinie zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus x 2020- 2028 5.400.000 € 10 Jugend- und Gemeinschaftszent- rum Glashütte (bauliche Maßnah- men Außenbereich) städtische Mit- tel x bis 2027 noch nicht bezifferbar 11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mit- tel x x ab 2023 noch nicht bezifferbar 12 Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanla- gen städtische Mit- tel x ab 2021 noch nicht bezifferbar Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 8.600.000 € Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 22.490.000 € Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 8.600.000 € Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030: 31.090.000 € 106 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 107 Hinweise zur Umsetzungsplanung Die bereits in der Erarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören un- ter anderem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung und Steuerung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte. Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entspre- chende Elemente zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispielhaft regelmäßige Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planungsphasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden. Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re- dundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know-hows gewährleistet werden. Vernetzung und Kommunikation In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansäs- sigen Stadtgesellschaft eine bedeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maß- nahmenbündels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der B ewoh- nerinnen und Bewohner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuhe- ben ist an dieser Stelle das Zentren- und Quartiersmanagement. Beide spielen bei der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle. Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen im Programmgebiet in die weite- ren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogene Beteiligungsformate für mehr Transparenz in der Öffentlich- keit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutze rinnen und Nutzer stärker be- rücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Menschen vor Ort mit ihrem Le- bens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden. Zeitliche Abfolge Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbauphase zu erhalten, ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforder- lich. Dementsprechend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt wird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beeinträchtigen. Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwick- lung und Statistik - erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finan- ziellen Mittel durch regelmäßige Fortschreibung der Kosten - und Finanzierungs- übersicht koordiniert und frühzeitig im Haushalt der Stadt Köln eingeplant werden. Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommu- niziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen. 108 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 11. Anhang Anhang 1: Stellungnahmen zu den Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Mitteilung 0439/2022) Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 109 Anhang 1: Stellungnahmen zu den Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Mitteilung 0439/2022) 110 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Dokumentation der Empfehlungen des Beirats Porz Mitte, der Be- schlüsse der Bezirksvertretung Porz sowie den Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte einschließlich Stellung- nahme der Verwaltung Stand: 07.02.2022 1. Allgemeine Hinweise ................................ ................................ ............................... 111 2. Schulareal ................................ ................................ ................................ ............... 112 3. Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ................................ ................................ ...... 119 4. Umgestaltung der Bahnhofstraße ................................ ................................ ............ 122 5. Klima ................................ ................................ ................................ ....................... 126 6. Verkehr ................................ ................................ ................................ ................... 129 7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz 132 8. Rheinboulevard Porz ................................ ................................ ............................... 135 9. Lichtkonzept Porzer Brücken ................................ ................................ .................. 136 10. Parkanlage Glashüttenstraße ................................ ................................ .................. 137 11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten ................................ ................................ ........ 138 12. Anregungen zu sonstigen Bereichen ................................ ................................ ....... 140 13. Anregungen zum Verfahren ................................ ................................ .................... 141 14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes ................................ .................... 143 15. Anregungen zu sozialen Themen ................................ ................................ ............ 145 16. Sonstige Anregungen ................................ ................................ .............................. 146 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 111 1. Allgemeine Hinweise Die nachfolgend dargestellten Anregungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes (ISEK) sind im Zeitraum vom 21.09.2021 bis 31.12.2021 bei der Stadt Köln eingegangen. Diese Gesamtauswertung enthält sowohl alle Anregungen der Mitglieder des Beirates Porz Mitte, der Bezirksvertretung Porz sowie der Bürger*innen aus der digitalen Be- teiligungsphase. Diese sind unverändert dargestellt. Sie wurden lediglich thematisch getrennt, um diese fachbezogen bewerten zu können. Die Reihenfolge der Anregungen wurde nach der Art sowie folgend nach dem zeitlichen Eingang sortiert. Im zweiten Teil jedes Kapitels wurden die eingegangenen Anregungen fachlich im Hinblick auf die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bewertet. Diese Ausarbei- tung dient als Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im 1. Halbjahr 2022 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 112 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 2. Schulareal 2.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Schulareal Art Eingegangene Anregung Beschluss- empfehlung des Beirates Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung Beschluss der Bezirks- vertretung Porz Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, den Bereich des Schulareals zwischen Hauptstraße, Karlstraße und Josefstraße in Porz- Mitte (GGS Hauptstraße, Berufskolleg 10 und Musikschule) - wie schon immer vorgesehen - dringlich weiter zu verfolgen. Die Planungen müs- sen zeitgleich mit dem ISEK Porz erfolgen und umgesetzt werden, um eine homogene Planung der Porzer Innenstadt möglich zu machen. Das Schulareal ist einer der zentralen Bereiche der neu zu gestaltenden Porzer Mitte. Dort entsteht ein Neubau der Grundschule Hauptstraße mit dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch örtliche Ver- eine und verschiedener Räume durch die benachbarte Carl-Stamitz-Mu- sikschule. Beide Schulen sollen auf diesem Areal dauerhaft verbleiben und miteinander harmonieren. Der Umzug des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz wurde bereits vor Jahren beschlossen, so dass Flächen frei werden, um mit der Fer- tigstellung des ISEK den gewünschten neuen Stadtgarten anlegen zu können. Dort soll die Grundschule Hauptstraße neu integriert werden, was aktuell erneut behindert wird, da das Berufskolleg auf Grund der schlechten Bausubstanz das alte und ebenfalls marode Grundschulge- bäude weiter nutzen muss (siehe TOP 10.2.8 der Sitzung der Bezirks- vertretung Porz am 04. November 2021). Sollte es der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, zur Entwicklung des Schulareals im Rahmen des ISEK oder anderweitig Landesmittel zu be antragen, sind die nötigen Gelder aus dem städti- schen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Online Ich fordere, dass das Projekt "Porzer Stadtgarten" beibehalten wird und das Gelände des Berufskollegs künftig als Park mit Wasserfläche ge- staltet wird. Im Übrigen schließe ich mich den Vorschlägen des Bündnisses Porz - Mitte für die Gestaltung der Innenstadt aus einem Guss an. (Hinweis: Diese Anregung ist gleichlautend 91 Mal eingegangen.) Online Die ausdrücklich bei Ihnen gestellten Anträge auf eine Grünfläche auf der Fläche des Berufskollegs dürfen Sie rechtlich nicht übergehen. Bitte erläutern Sie mir schriftlich den Verfahrensgang und den aktuellen Stand sowie die dazugehörigen Bauvorschriften, Pläne, Genehmigungen und erforderlichen Verfahren, wenn Sie eine Grünfläche nicht umsetzen wol- len. Online Ich darf Sie bitten, endlich alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um die bestehenden Ratsbeschlüsse und den durch die Bürgerbeteiligung und den Beirat geäußerten Bürgerwillen zur Umsetzung zu bringen. Das be- deutet konkret, dass seitens der Stadt die notwendigen Förderanträge gestellt werden. Das bedeutet aber vor allem, dass die Planungen end- lich Umsetzung finden. Die Grundschule ist zu errichten. Der Abriss und Neubau ist unverzüglich anzugehen. Es kann nicht sein, dass die Schü- ler das Gebäude verlassen und dann für die nächsten 10 bis 15 Jahre scheinbar nichts passieren soll, nur weil Sie die Umsiedlung des Berufs- kollegs nicht bewerkstelligen können. So gut die Container -Lösung für Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 113 den zeitlich begrenzten Übergang auch ist, klar und eindeutig muss sein, dass sie nur ein zeitlich eng begrenztes Provisorium ist und die Schule an alter Stelle so schnell wie möglich neu gebaut wird. Hierzu muss ein klares Bekenntnis auch der Verwaltung her, die gerade durch die Her- ausnahme des Gebietes der Berufsschule aus dem ISEK schlimmste Befürchtungen für den Standort der Grundschule und der Musikschule aufkommen lässt. Bitte unterlassen Sie es zukünftig ohne aufgefordert zu sein, einseitig Gebiete, die zum ISEK Gehören, aus diesem heraus- zunehmen. Ich finde, dass seitens der Verwaltung klar gesagt werden sollte, wer die Entscheidung über die nicht gewünschte Herausnahme des Gebietes der Berufsschule von Seiten der Verwaltung zu verantwor- ten und wie man seitens der Verwaltung trotz bestehender anderweitiger Beschlusslage dazu kommt, eine solche Entscheidung vorzunehmen. Schließlich gilt noch zweierlei. Wenn tatsächlich die Überarbeitung der Förderanträge Umweltprojekte beinhalten muss, sollte der vorliegende Vorschlag des Bündnisses zur zukünftigen Nutzung des Berufsschulge- bietes als Park Umsetzung finden. Dem bekannten Problem sonst dro- hender Überhitzung der Porzer Innenstadt würde hiermit zielführend entgegengewirkt. Letztlich gilt noch, dass der ganz klare und mehrfach geäußerte Wille der Porzer Bürger darin besteht, die Grundschule wie die Musikschule am alten Platz zu belassen. Bekennen Sie sich endlich eindeutig hierzu und schaffen Sie endlich Fakten, die aus Lippenbe- kenntnissen tatsächlich belastbares machen. Denn alles was man der- zeit sieht, ist, dass man sich durch Nichtstun faktisch alles offenhält und sogar durch die Herausnahme des Berufsschulgeländes offenkundig andere Planungen verfolgt, als im ISEK vorgesehen. Seien Sie sich dar- über bewusst, dass die bestehende Schullands chaft eine der sozialen Hauptlebensadern von Porz darstellt, die man nicht leichtfertig am Schreibtisch zerschneiden sollte. Wir, die Porzer wissen um die Wich- tigkeit der Schullandschaft an dieser Stelle und rufen Ihnen dies perma- nent zu. Es wäre schön, wenn Sie dies nicht nur wahrnehmen sondern auch ernst nehmen würden. Online Gegen die Streichung von Schulgelände und Stadtgarten im neuen I- SEK- Beschluss von September 21 protestiere ich und erwarte, daß die 2018 beschlossenen Maßnahmen nunmehr endlich unverändert umge- setzt werden. Online Als langjähriges Mitglied des Fördervereins der Carl -Stamitz-Musik- schule bin ich entsetzt über das Vorhaben des Kölner Stadtentwick- lungsamtes, das Schuldgelände an der Karlstraße nicht länger als Bau- stein des ISEKS für di e Neue Porzer Mitte weiterverfolgen zu wollen. Der den Porzerinnen und Porzern in Aussicht gestellte Stadtgarten dürfte in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle für die Klimaan- passungsmaßnahmen im Zentrum unseres Stadtteils spielen. Denn zum einen ist das Areal laut LANUV-Gutachten ein ausgewiesenes Kaltluft- gebiet, zum anderen stellt es für die demnächst in Haus 2 untergebrach- ten Seniorinnen und Senioren gerade in den zu erwartenden Hitzeperi- oden die einzige unmittelbar benachbarte Grünfläche dar. Zudem böte sich die einmalige Chance, hier unter den schönen alten Bäumen einen Freiluftpavillon zu platzieren, der von der Musikschule bespielt werden könnte. Wenn es dann noch gelänge, auf dem zum Teil tiefer gelegenen Gelände einen Teich anzulegen, der in den Sommermonaten für Abküh- lung sorgen und bei Starkregenfällen größere Menge Wasser aufneh- men könnte, wäre ein Park mit sehr hoher Aufenthaltsqualität geschaf- fen. 114 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Eine Wohnbebauung an dieser Ecke käme daher gar nicht erst in Be- trachtung, zumal absehbar ist, dass es zu Kollisionen mit der Musik- schule kommen würde. Daher möchte ich Sie eindringlich auffordern, dem geplanten Stadtgar- ten auch weiterhin eine vorrangige Stellung innerhalb des ISEK einzu- räumen und sich dafür einzusetzen, einen Stadtpark mit großer Anzie- hungskraft zu entwickeln. Online Ich möchte mich hiermit für den Verbleib des Schulareals im ISEK aus- sprechen, um die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens für Porz zu sichern! So wie besprochen, vereinbart und auch im Rahmen von Stärkung Porz-Mitte und Erhalt von Natur im Stadtraum. Online Wir haben soeben vernommen, dass der Verbleib des Schulareals (Mu- sikschule, Grundschule, Berufskolleg) und des damit verbundenen Stadtgartens in Porz im ISEK nicht mehr gesichert sei. Von daher ap- pellieren wir an Sie, den Verbleib im ISEK zu sichern. Online Hiermit bitte ich Sie eindringlich um den Erhalt der Musikschule und des Berufskollegs in Porz-Mitte sowie die Planung des Stadtgartens, wie ur- sprünglich im ISEK festgehalten. Dieser Bereich stellt eine wichtige öko- logische Zone dar, wie sie jetzt von den meisten Großstädten bewusst zur Temperatursenkung und Erholung eingeplant werden, um die Porzer Innenstadt bei durch den Klimawandel ansteigenden Temperaturen ab- zukühlen. Bitte setzen Sie sich für di e Fortsetzung der ursprünglichen Planungen ein. Online Handeln Sie nicht gegen die Wünsche der Bürger! Auch nicht, indem Sie die Wünsche bei digitalen Umfragen gar nicht be- rücksichtigen. Beziehen Sie das Areal des Berufskollegs wieder in die Planung ein. Ignorieren oder zensieren Sie nicht Beschlüsse des Beirats. Online Auch ich möchte mich für den Verbleib des Schulareals der Musik- und Grundschule sowie das Berufskollegs im Integrierten Stadtentwick- lungskonzept (ISEK) in Porz Mitte aussprechen und sch ließe mich der Stellungnahme der Carl Stamitz Musikschule an. Der Bereich wird von den Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt – er sollte deshalb an- sprechend, Zukunftsgerichtet und gesundheitsfördernd (physisch und mental) ausgestaltet werden. Aktuell geben die Gebäude und die Infra- struktur eher ein Zeugnis der Resignation und des Vergessenwerdens ab. Das darf nicht sein. Online Hiermit möchte ich mich für den Verbleib des Schulareals der Musik- schule in Porz im ISEK einsetzen, um die Zukunft des Schulst andorts und des Stadtgartens für Porz zu sichern! Ich bin entschieden dafür, dass das Areal genutzt werden sollte, um eine Parkanlage dort einzu- richten. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 115 Online Zum einen entsetzt! mich, in welcher Geschwindigkeit und Nachlässig- keit mit diesem Projekt verf ahren wird. Wenn ich es richtig verstehe, dann sind in der Zeit zwischen 2018 und heute keine Anträge gestellt worden. Nun muss unter Hochdruck die Zielmarke 2030 eingehalten werden und mit Verweis darauf werden von der Bürgerschaft angespro- chene Themen nicht umgesetzt. Insbesondere der Wegfall des Schulareals mit Musik- und Grundschule sowie das Berufskolleg entsetzt! mich. Inwieweit eine "städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal" dem gleichzeitig ausge- rufenen Ziel des Klimaschutzes sow ie "Porz soll schöner werden" ge- nüge trägt, ist mir nicht ersichtlich. Mit Hinblick auf die von der Stadt Köln gesetzte Zielmarke 2030 und den Geschwindigkeiten der Umsetzung von solchen Projekten innerhalb der Stadtgrenzen (Schwimmbad Grundschule Ensen nur als Beispiel), sehe ich hier keine für die Bürger- schaft attraktive Lösung. Hiermit möchte ich sehr für den Verbleib des Schulareals im ISEK ap- pelieren, sodass die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens für Porz gesichert ist! Online Ich bin bestürzt, dass der Erhalt der Musikschule und des ganzen Schu- lareals in Porz-Mitte, trotz politischer Entscheidung dafür, nicht vorange- trieben wird Mir und vielen Familien die ich kenne, ist der Erhalt des Standortes der Musikschule ein dringender Wunsch. Außerdem der Erhalt des komplet- ten Schulgeländes mit dem alten Baumbestand. Auf Grund der Forde- rung nach mehr Klimaschutz, ist die Planung und Umgestaltung des Ge- ländes in einen Stadtpark, die richtige Zukunftsperspektive für Porz - Mitte, um mehr Lebensqualität im Stadtteil für alle Mitbürger zu schaffen. Alle anderen Pläne der Bebauung entsprechen nicht dem Votum des Rates und der Bürgerschaft. Ich als Bürger, wünsche nicht, dass Bürgerwille derart hintergangen wird. Online Das Schulareal mit der Carl-Stamitz-Musikschule ist für mich ein zentra- ler Ort der Porzer City und sollte zusammen mit den Grünflächen einen wesentlichen Stellenwert im Stadtentwicklungskonzept einnehmen. Ich würde mich freuen, wenn Sie Gestaltungsvorschläge und Anregun- gen für dieses Areal in die digitale Bürgerbeteiligung einbeziehen wür- den. Online Der Stadtgarten soll, wie im ersten ISEK versprochen, als Projekt weiter verfolgt werden. Das Gelände des Berufskollegs ist besonders grün und geeignet, als Ausgleichpol der von der Stadt Köln verschuldeten Aufhei- zung der Porzer Innenstadt entgegenzuwirken. Online Als Porzer Mitbürerger setzen wir uns für den Verbleib ein möchten da- mit die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens ist sichern. Bitte erläutern Sie unswarum es zu der Ände rung gekommen ist und welche Gründe dafür sprechen. Online wir wohnen seit fast 40 Jahren in Porz und waren erfreut über die Innen- stadtplanung mit Erhalt des Baumbestandes und der Grund- und Musik- schule. Dieses Park-Areal wertet die Innenstadt auf, wäre e ine dringend benö- tigte Fläche für die Familien des Stadteils, einschließlich der dort unbe- dingt verbleibenden Grund- und Musikschule. Weiterhin ist aus umweltpolitischen Gründen eine Entsiegelung des grü- nen Areals nicht mehr zeitgemäß. 116 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Online im Rahmen de s ISEK möchte ich insbesondere für den Verbleib des Schulareals, besonders der Musikschule, sowie des Stadtgartens plä- dieren. Die Möglichkeit für - hauptsächlich Kinder und Jugendliche - ein Instru- ment zu erlernen, ist gerade in unserer heutigen Zeit, in der Computer- spielen & Co die Überhand übernehmen, sehr wichtig. Durch die zent- rale Lage in der Josefstraße ist die Erreichbarkeit - auch für "Nicht-Au- tofahrer"/Schüler gewährleistet. Darüberhinaus: Aus Zündorf, West- hoven oder Urbach kommend: Der Porzer Standort ist nunmal die Mitte. Einen "Stadtgarten" zu schaffen als "grüne Lunge" in Porz kann eben- falls nur von Vorteil sein. Bildung und Klimaschutz - zentrale Themen der diesjährigen Bundes- tagswahl - sollten und können doch mit dem Verbleib der Schulen sowie der Anlage eines Parks, in dem der alte Baumbestand erhalten bleibt, vorbildlich umgesetzt werden. Online Schon aufgrund der begonnen Bebauung auf dem früheren Gelände des Marktplatzes geht viel wertvolle Freifläche verloren, die das Leben in Porz angenehmer gestaltet hatte. Deshalb ist uns dringend daran gele- gen, nicht noch mehr der letzten der Allgemeinheit zur Verfügung ste- henden Freiflächen zuzubauen und einen Aufenthalt in der City noch unattraktiver zu gestalten, als es mit der bisherigen Bebauungen schon ist und dabei das unbehagliche Gefühl des Klein in Klein und der Enge noch verstärkt.. Online Die jetzt entstandene Steinwüste auf dem ehemaligen Hertie -Gelände mindert den Freizeitwert der Innenstadt bereits über Gebühr ins Nega- tive. Wenn nun wieder eine Chance vergeben wird den Freizeitwert der Ortsmitte zu heben, ist dies unverantwortlich gegenüber den Bürgern von Porz. Online Es ist unvorstellbar, eine Entscheidung gegen den alten Baumbestand zugunsten einer neuen Bebauung zu treffen. In den heutigen Zeiten bei vollem Bewusstsein gegen den Klimawandel zu handeln und diese gro- ßen und gesunden Bäume dem Profit zu opfern, ist auf höchster Ebene verantwortungslos. Online Die wichtigste Fläche für die klimawirksame Gestaltung innerhalb des ISEK-Gebietes ist das Schulareal, das nun aus der Umsetzung heraus- genommen werden soll. Es muss wieder zurück ins ISEK, und sei es nur um festzuschreiben, dass hier keine weitere Versiegelung stattfinden darf, sondern ein Stadtgarten angelegt werden soll. Statt eine Entschei- dung zur Umsiedlung der Berufsschule immer wieder aufzuschieben, sollte hier das Tempo erhöht werden, um innerhalb der verbindlichen Umsetzungsfrist des ISEK bis 2030 zumindest ein Etappenziel auf dem Weg zum Stadtgarten zu erreichen. Wie das rechtlich umgesetzt wird, ist nicht Aufgabe der Bevölkerung, sondern Ihre als Fachamt. Lassen Sie sich bitte etwas Passendes einfallen, damit die mittlerweile in der Porzer Bevölkerung aufkommende Angst, diese Fläche mit Wohnungen oder Einkaufszentrum oder sonstwas zuzubauen oder gar zu verkaufen, wirksam entkräftet werden kann! Wenn das Projekt Stadtgarten jetzt nicht mitgezogen wird, bleibt es wo- möglich auf der Strecke, und die einzige jetzt noch im ISEK verfügbare klimarelevante Fläche wird geopfert. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 117 Online Im Interesse und zum Nutzen sowie Wohl aller Bürger*Innen unser Stadt, muss das gesamte Schulareal in seinem derzeitigen baulichen Zustand erhalten bleiben und zukünftig weiter gefördert werden. Hierzu sollte es im ISEK verbleiben, wie auch der Stadtgarten. Eine anderwei- tige Nutzung bzw. die sogenannte "Neuordnung", sollte ausschließlich zur Aufwertung der bestehenden Nutzung erfolgen. Die Musikschule in- mitten von Porz ist eine enorm integrativ -kulturelle wie allgemeine Be- reicherung für unser Stadteil-Zentrum, und genießt ebenda ihre absolute Daseinsberechtigung. Hieran sollte sich zum Nachteil der Bürger*Innen nichts verändern. Sofern das Berufskolleg Köln-Porz tatsächlich nach Deutz umzieht, kön- nen die frei werden Räumlichkeiten und das Areal gemeinnützig genutzt werden - ähnlich oder genau wie bei der Alten Feuerwache: als Bürger- zentrum. Andere Begehrlichkeiten, insbesondere von politischen Ent- scheidungsträgern, als Karriere-Prestigeobjek oder gar aus finanziellem Anreiz, werden ziemlich sicher z u einer weiteren Fehlentwicklung und zu Vertrauensverlusten gegenüner der Stadt Köln bzw. Politik führen. Es darf kein Aktionismus statt finden, wie scheinbar beim Kalkberg. Sowas ist völlig inakzeptabel. Online Ich möchte mich mit diesem Schreiben für den Verbleib des Schulareals im ISEK (Porz-Mitte) einsetzen, um die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens für Porz zu sichern. Es ist mir unverständlich, dass die größte Grünfläche in der Porzer Innenstadt, das Schulareal, aus dem ISEK gestrichen wurde. Dies widerspricht nicht nur dem eindeutigen Vo- tum von Rat und Bürgerschaft in Porz zu Schulen und Stadtpark, son- dern auch dem aufgrund geänderter Fördervorgaben stärker zu berück- sichtigenden Klimaschutz. Online Ich unterstütze die Vorschläge des Beirats Porz-Mitte und fordere, dass das Gelände des Berufskollegs wieder in das ISEK (Integriertes Stadt- entwicklungskonzept) aufgenommen wird. Porz benötigt auch aufgrund der weiteren Verdichtung durch Neubau auf dem Areal des ehemaligen Karstadt weitere Grü nflächen und gerade nach den aktuellen Wetter - und Klimaprognosen muss das Konzept entsprechend angepasst wer- den. D.h. für Porz-Mitte einen Stadtgarten mit Wasserfläche und Baum- bestand sowie Ruhezonen. Online in den vergangenen Monaten haben alle demokrat ischen Parteien im Wahlkampf immer wieder betont, dass Deutschland kreative Ideen für die Zukunft brauche. Um eine solche Kreativität zu entwickeln, müssen wir unseren Kindern aber auch die Möglichkeit dazu geben. Dazu ist u.a. eine musikalisch -künstlerische Ausbildung ein wichtiger Baustein. Als im Jahr 1974 die „Kultur“ in die Rathausstraße 10 einzog, hatte die Musikschule dort 2 Räume im Dachgeschoss. Während einer Fortbil- dung mit 3 Dozentinnen im Kastagnettenspiel bekam ein Mitarbeiter der VHS wegen der „Lärmbelästigung“ einen cholerischen Anfall und trat die Tür zur VHS-Etage ein. Wir Musiker, die an der Musikhochschule Köln studiert hatten, kannten ähnliche Vorfälle, die es mit der Nachbarschaft des Hochschulgebäudes in der Dagobertstrasse gegeben hatt e. Mir wurde klar, dass der geplante Musikschulneubau am Porzer Rathaus ähnliche Konflikte wegen der direkten Nachbarschaft hervorrufen würde. Eine Lösung bot das frei werdende Schulgebäude in der Josefstraße, das über ausreichende Freiflächen verfügte. I nzwischen konnten sich tausende Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Aktionen frei entfalten. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass es neben dem in den 60er Jahren gegründeten zentralen Musikzweig amKartäuserwall nur in Porz am Stadtgymnas ium einen weiteren Musikzweig gibt. 118 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Daher bitte ich Sie, die Musikschule an ihrem jetzigen Standort zu be- lassen und den geplanten Stadtpark Porz-Mitte zu verwirklichen. Unsere Kinder dürfen nicht schon wieder die Benachteiligten sein!!! Online Bildung und Klimaschutz im Stadtgarten-Schulareal auf den öffentlichen Flächen sichern! Erhalt zumindest der Grund - und Musikschule am Standort sowie des alten Baumbestand sind wichtig für das Stadtteil- zentrum. Die Liegenschaften bieten Potential zur resilienten Entwicklung der Porzer Stadtmitte, da sich hier Regenwasser sammeln und z. B. mit- tels einer kleinen Wasserfläche zur Kühlung per Verdunstung führen wird. Insbesondere die in Häusern 1 -3 bald wohnenden Älteren aber auch die Besucher von PorzCity werden bei zukünftig heißem Klima dies benötigen. Online Wer in Porz alte Menschen entgegen wissenschaftlicher Ratschläge in einem sich überhitzten Zentrum unterbringt, der hilft vielleicht der Ren- tenkasse, aber menschliche Stadtentwicklung geht anders. Wer dann noch die wichtigste angrenzende Grünfläche platt machen will, der ist entweder zynisch oder inkompetent. Schon wegen der Altenwohnungen im Zentrum muss der Stadtgarten realisiert werden. Wer das verbockt hat in Politik und Verwaltung nichts verloren. Online Stadtgarten soll wie im isek versprochen kommen. Im namen des klima- schutzes die gröte Grünfläche mit altem Baumbestand aus dem isek zu nehmen, um dann dort bauen zu können, ist nur noch zynisch. Dieses amt taugt gar nichts. Porzerinnen und Porzer, lasst euch nicht für dumm verkaufen... 2.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Schulareal Anregungen zur Beibehaltung/ Wiederaufnahme der Planung einer neuen öffentlichen Grünfläche (Porzer Stadtgarten) in das ISEK (dabei Neuordnung der bestehenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Klimaaspek- ten, Erhalt des Baumbestandes und Planung besonderer Gestaltungselemente (z.B. Was- serfläche, Freiluftpavillons, Ruhezonen, Bürgerzentrum)) Das Areal wird in der ISEK Fortschreibung aufgenommen und im Rahmen eines noch zu erörternden geeigneten Planverfahrens hinsichtlich der künftigen städtebaulichen Anord- nung und Nutzungen mit städtischen Mitteln untersucht. Berücksichtigt werden in der Pla- nung insbesondere die verbleibenden Schulnutzungen, das vorhandene Grün sowie die umgebenden Bereiche. Anregungen zum Abriss und Neubau der Grundschule sowie Erhalt der Musikschule Die Grundschule sowie die Musikschule bleiben auf der heutigen Fläche bestehen. Das Gebäude der Grundschule soll neugebaut werden. Anregungen zum Umzug des Berufskollegs nach Deutz Die Integration des Berufskollegs 10 an den Schulstandort nach Deutz/ Eitorfer Straße ist geplant in Form eines Campusmodells für 2.000-3.000 Schüler*innen. Hierzu ist ein Neu- bau in Deutz notwendig. Da hierdurch keine neuen Schulplätze entstehen, ist der Standort/Umzug in der vom Rat beschlossenen Schulbaumaßnahmenliste in Priorität B (nach 2030) eingestuft worden. Eine Änderung der Priorität des Neubaus wäre nur mit Ratsbeschluss und ausreichenden Personalressourcen möglich. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 119 3. Büro fü r Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 3.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Büro für Vernetzung und Akti- vierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ Haus-, Hof- und Fassadenpro- gramm Art Eingegangene Anregung Beirat stimmiges Gesamtkonzept für die Anmutung der Innenstadt entwickeln - AK´s im Beirat zulassen Online Im Konzept von 2017 steht: "Zur Verbesserung der Lagequalität und Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 Quadratmeter Brutto-Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen." Wie sieht die Vermarktung bzw. Vermietung der Gewerbeflächen aus? Ich habe kon- krete Daten, dass in Haus 2 3 Geschäfte entstehen und vermietet wer- den sollen, mit einem bereits ausreichend vorhandenem Angebot in Porz Mitte schon vertreten sind. Von Nutzungsmix (wie oben beschrieben) ist nichts zu verspüren u nd auch keinen Mehrwert für den Handel in Porz bringen. Die Situation in der Bahnhofstrasse mit immer mehr türkischen Imbissgeschäften ist eine Richtung, die auch nicht zum Branchenmix beiträgt. Es ist mehrmals abgefragt und notiert worden, welche Ge- schäfte fehlen und welche bereits ausreichend vorhanden sind (Droge- rie, Apotheke, Mobilfunkanbieter, Imbissbuden). Wieweit ist die Stadt in der Lage, positiven Einfluss zu nehmen? Online Wir kaufen in Porz Mitte sehr gerne ein oder besuchen die Stadtbiblio- thek. Es gibt allerdings eine Sache, die uns hier ganz besonders fehlt. Als junge Familie achten wir auf einen gesunden und ausgewogenen Lebensstil und sind sehr traurig darüber, dass es keinen Biosupermarkt und/oder Reformhaus gibt. Es gibt nicht nur keinen Bi osupermarkt in Porz oder Zündorf. Es gibt auf dieser gesamten Rheinseite nur einen einzigen Biosupermarkt in Deutz. Ich habe selber bereits Alnatura , Basic, denns, Temma und Co. ange- schrieben und gefragt ob es möglich wäre eine Filiale in Porz zu eröff- nen. Ich bekam darauf von drei der abgefragten Märkten das Feedback, sie seien interessiert und stets auf der Suche nach leeren Ladenlokalen und neuen Standorten.Ich persönlich kenne durch meinen Sohn sehr viele Familien mit Kindern in der Umgebung und weiß, dass der Wunsch und der Bedarf auf jeden Fall gegeben ist. Porz braucht unbedingt einen Supermarkt für Biolebensmittel. Das gehört zu einem attraktiven, moder- nen Stadtkern einfach dazu und fehlt aktuell. Online Bioladen oder Reformhaus für Porz Online Kindercafé Online Kreativcafé Online Töpfercafé Online Repaircafé Online Vegane Gastronomie Online Eine Freundin wünscht sich einen Stoffladen Online Porz Plastik frei: Gastronomie mit nachhaltigen Mitnahme -Lösungen (Mehrweg) Online Outdoor Events in der City wöchentlich, z.B. Tai Chi, Yoga, Tanzen, Krei- demalen, erste Hilfe/ Reanimations-Fresh-up ("Porz- Veedel fürs Herz") umsonst und draußen bzw. gegen Spende 120 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Online Veganes Streetfood Festival Online Ich vermisse hier insgesamt ein schönes Café bei dem man nett frühstü- cken kann sowie einen kleinen süßen Buchladen wie damals in der Bahnhofstraße. Online Es müsste außerdem begrenzt werden, dass nicht noch mehr Dönerla- den und Wettbüros eröffnen dürfen. Lieber etwas mit Flair, kleine nette schöne Boutiquen (nicht diese billigen). Ein netter Bummel durch Porz ist meiner Meinung nach aktuell nicht möglich. Ich erledige meine Sa- chen und will schnell wieder weg. Herrlich würde ich es finden wenn man gemütlich bummeln könnte. Online Auch eine ansprechende Kneipe oder (Cocktail-)Bar fehlt. Online Insgesamt müsste man was für Porzer machen, die eine nette Nachbar- schaft haben möchte. Wie zB Zündorf oder Langel. Dort halten die Men- schen noch zusammen. Online Ansprechende und abwechslungsreiche Geschäfte/Gastro nomie. Bsp. Restaurant statt Imbiss+Fastfood - gutbürgerlich/Italiener/Asiate/In- der/Mexikaner als Ergänzung zur orientalischen Küche. 3.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft sowie dem Haus-, Hof- und Fassaden- programm Anregungen zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Anmutung der Innenstadt In den Jahren 2018 und 2019 ist ein freiraumplanerischer Wettbewerb mit Bürgerbeteili- gung durchgeführt worden, der ein gestalterisches Gesamtkonzept für die Innenstadt vor- geschlagen hat. Nach diesen Gestaltungsvorgaben wird die Neue Mitte umgestaltet. Die im ISEK vorgesehenen Anschlussmaßnahmen in der Innenstadt zur Aufwertung der Ver- bindungachsen sollen sich ebenfalls an diesen Vorgaben orientieren. Anregungen zur Einflussnahme der Verwaltung auf den Nutzungsmix von Handel, Gast- ronomie, Wohnen und Kultur: Die Vermietung von Immobilien obliegt in erster Linie den Eigentümer*innen. Die Verwal- tung der Stadt Köln greift in diesen Prozess der frei en Marktwirtschaft in der Regel nicht ein. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Beschluss der Fortschreibung mit Vor- lage Nr. 1538/2020) werden Leitplanken gesetzt, in denen sich der Handel entsprechend der Steuerungsregelungen entwickeln kann. Für die Ansiedlung oder den Ausschluss be- stimmter Sortimente innerhalb einer Angebotsgruppe (nahversorgungs -/ zentren-/ nicht zentrenrelevant) können lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Verwaltung der Stadt Köln befindet sich dazu in einem regelmäßigen Dialog mit den Eigentümern*in- nen in Porz Mitte. Letztendlich hat jedoch das Konsumverhalten der Bürger*innen maß- geblichen Einfluss auf die Vermietungsentscheidung der Eigentümer*innen. Beispielsweise hat die Verwaltung den Wunsch zur Ansiedlung von Lebensmittelmärkten (auch Biosupermärkten) für das Zentrum von Porz bereits an die bekannten Expansions- abteilungen der filialisierten Biosupermärkte herangetragen und den Eigentümer*innen gegenüber eine Empfehlung ausgesprochen. Ähnlich verhält es sich bei d em Wunsch nach vielfältigen Gastronomieangeboten. Ab dem Jahr 2023/2024 ist geplant, ein mit Hilfe von Städtebaufördermitteln finanziertes Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft in Porz Mitte einzurichten. Das darin ent haltene Zentrenmanagement soll auch bei der Belegung von Leerständen oder Vermittlung von Angeboten an die Eigentümer*innen in Porz Mitte un- terstützen. Zur Vorbereitung dieses Zentrenmanagements werden aktuell die im Jahr Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 121 2021 bewilligten Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" eingesetzt. Ein Eingriff der Stadt Köln durch ein Verbot von einzelnen Einzelhandels-/ Gastronomie- angeboten (bspw. Dönerladen) ist nur bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vor- schriften möglich. Eine Neuansiedlung von Vergnügungsstätten wird durch eine Festlegung in den für Porz- Mitte geltenden Bebauungsplänen grundsätzlich ausgeschlossen. Anregungen zur Förderung des Zusammenhalts der Nachbarschaft Als geförderte Maßnahme in der Fortschreibung des ISEKs Porz Mitte beinhaltet die Maß- nahme neben dem Zentrenmanagement auch einen Personaleinsatz für ein Quartiersma- nagement zur Aktivierung, Vernetzung und Beteiligung der Bewohner*innen. Im Rahmen der Quartiersarbeit sollen auch Projekte der Bewohnerschaft wie z.B. Nachbarschafts- feste finanziell unterstützt werden. Der Schwerpunkt dieser Aktivierungs - und Vernet- zungsarbeit soll in der Siedlung Glashüttenstraße erfolgen, grundsätzlich steht es aber für das gesamte Programmgebiet zur Verfügung. 122 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 4. Umgestaltung der Bahnhofstraße 4.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zur Bahnhofstraße Art Eingegangene Anregung Beschluss- empfehlung des Beirat Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023 Beschluss der Bezirks- vertretung Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer- tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an- schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach- sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah- relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu gehören auch die bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü- cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi- schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksichti- gung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur. Beirat Bestehende Veloroute nicht vergessen Beirat Fahrradparken auch für Lastenräder Beirat Querung Bahnhofstraße/ Hauptstraße Niveauausgleich für Fußgänger als "Roter Teppich" Beirat Shared Space Bahnhofstraße bis Rhein und Übergang Hauptstraße Beirat Amt 66 darauf aufmerksam machen, dass hier eine erweiterte Planung angestoßen wurde - Stichwort: Harmonisierung! Homogenisierung! Online Schön wäre auch wieder ein großer Platz für zB Karnevals Veranstal- tungen wie damals an Weiberfastnacht vorstellbar. Online Einheitlicher, barrierefreier Bodenbelag. Einheitliche moderne und zugleich ansprechende und funktionale Stadt- möblierung (Bänke,Mülleimer, Radständer, Beleuchtung, Baum/Beetumgrenzungen/Blumenkübel u.ä), möglichst sinnvoll -spar- sam aber dennoch ausreichend in einer Flucht angeordnet. Entfernung der alten, raumgreifenden Brunnenanlage/ evtl Ersatz durch ein Zentrales Brunnenelement-evtl am Fastelovendsplätzchen vor der kath.Kirche, Sitzbänke im Rund am Fastelovendsplätzchen mit Skulptur. Terassen um Kirche über Rampen zugänglich machen+ Pflaster durch ebenen Belag ersetzen. Mehr Grün z.B. Blumenkübel/Bäume.Fassaden begrü- nen oder farbig gestalten bspw. Dechant Scheben -Haus-Fassade. Al- ten, beleuchtbaren "Porzity" Schriftzug entfernen/ Ersetzen durch "Neue Mitte Porz"/"Willkommen in der Porzer Mitte"... Online Beleuchtung ausreichend hell auf Bürgersteigen+Strassen, ev tl von oben Hochleitunngen zwischen den Häudern(keine Laternen) Online Als zweites möchte ich eine Lanze für den Fußverkehr brechen. Die Zu- sammensetzung der Bevölkerung ist im Wandel. Aktuell - und in den nächsten 20-30 Jahren - wird die ältere Generatio n stetig zunehmen. Paralell werden wir mehr Kinder verzeichnen. Deshalb möchte ich anre- gen, die Bahnhofsstraße als Fußgängerzone neu zu erfinden im Sinne eines Bereiches mit hoher Aufenthaltsqualität als bespielbare und be- sitzbare Stadt. Die Aussstattung m it öffentlichem Möbiliar muss sich nach denjenigen richten, die sie nutzen werden. Und das sind zukünftig Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 123 die Älteren und die Jüngeren. Zusammen mit mehr Grün (siehe nächster Punkt) wird sich dann auch die Aufenthaltsqualität verbessern und es könnte tatsächlich eine neue Mitte entstehen, die auch der Wirtschaft und dem Einzelhandel dient. Online Mein drittes Anliegen betrifft die Begrünung der Bahnhofsstraße. Wir werden zukünftig mehr extreme Wetterereignisse haben. Deshalb möchte ich anregen, bei der Neu gestaltung der Bahnhofsstraße mehr Wert auf Grün und Kleinklima zu legen und mehr in Richtung Schwamm- stadt zu denken. Die vorhandenen Beton - und Asphaltflächen heizen sich stark auf, es wird in zukünftigen Sommmern keinen Spaß machen, hier zu verweilen. Nu n haben wir die Chance, das positiv zu ändern. Alle drei Anliegen leiten sich aus den Vortragsfolien der Stadt ab, in de- nen es heißt es, dass eine Überarbeitung des ISEK notwendig ist, weil: Stärkere Profilierung und besondere Berücksichtigung von Maßnahmen des Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung. Ich rege deshalb an, alle drei Maßnahmenpakete in die Aktualisierung des ISEK Porz-Mitte mit aufzunehmen und weiter zu planen. Eine Um- setzung sollte doch im vorgegebenen zeitlichen Rahmen bis 2030 mög- lich sein. Online Für den Fußverkehr: müssen Wege barrierefrei, bequem und attraktiv sein. Besonders der Bereich Bahnhofstraße / Mühlenstraße ist durch- lässig zu gestalten, z.B. als Shared Space. Die Geländer, hinter denen die Fußgänger und Fußgängerinnen auf schmalen Gehwegen bisher weggesperrt werden, müssen weg, die Gehwege verbreitert, der Kfz - Verkehr reduziert werden. Auch die Fußgängerzone muss entrümpelt werden und durch das Entfernen verschiedener Buden und Pavillons at- traktive Aufenthaltsräume und Plätze geschaffen werden. Bei Straßen- querungen entlang wichtiger Fußverkehrsachsen (Bahnhofstraße, Müh- lenstraße) muss der Fußverkehr deutlich bevorrechtigt werden, z.B. durch Zebrastreifen. Auch in die Er - oder Überarbeitung des Fußver- kehrskonzeptes sind die Verkehrsverbände und Bürgervereine rechtzei- tig mit einzubeziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Online Stadtbegrünung mit schattenspendenden Bäumen in der Fußgänger- zone Online Die Darstellung ist sehr treffend, schließe mich den Forderungen voll und ganz an Online Das Gedrängel der Fußgänger hinter den Geländern muss ein Ende ha- ben. In den Fußgängerbereichen muss entrümpelt werden, Barrieren wie das Berliner-Döner-Büdchen, Briefkästen und Fahrradständer müs- sen hier entfernt und verlagert werden, um eine einladendere Gestaltung der Eingangssituation zu erzielen. An Einzelmaßnahmen wurden bereits viele genannt, die unterstützenswert sind. 4.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Bahnhofstraße Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung des ISEK verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinanzierung in das umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird. Anregungen zur Zeitplanung Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist 124 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I- SEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes in das Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant. Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange- meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant. Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel- lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits- beteiligung. Ein weiterer zentraler Aspekt der Zeitplanung betrifft die vertraglichen Festlegungen zur Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses. Die entstehenden Freiflächen sollen Be- standteil der Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sein und eine attraktive Durch- wegung zur Neuen Mitte schaffen. Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang zur Stadt Köln erfolgt gemäß der getroffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die avisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln. Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge- stellt wird. Dadurch soll gewährleistet wer den, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen, so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können. Anregungen zum Umfang der Maßnahme Die Gestaltung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße auf Höhe der Bahnhofstraße ist als Bestandteil der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße“ enthalten. Eine Prüfung der Anregung „Roter Teppich sowie Berück- sichtigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur“ wird im Rahmen des ab 2022 durch- zuführenden Planungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses der Maßnahme „Umge- staltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße“ erfolgen. Anregungen zu Umgestaltungswünschen Anregungen zur Umgestaltung der Bahnhofstraße werden im Rahmen des Planungspro- zesses zu dieser Maßna hme geprüft. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden. Neben einer angestrebten einheitlichen Gestaltung des Innenstadtbereichs sollen As- pekte des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung berücksichtigt und integriert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Themen Starkregen, Schwammstadt und Ent- siegelung mit Start der Maßnahme aufzugreifen und bestmöglich und standortgerecht um- zusetzen. In der Bahnhofstraße sollen mit der Neugestaltung insbesondere Grünmaßnah- men unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung re- alisiert werden. Ebenso werden die Aspekte einer generationsgerechten Möblierung so- wie der Barrierefreiheit mitbetrachtet. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 125 Die Berücksichtigung eines Veranstaltungsplatzes ist in der Planung vorgesehen. Der Be- reich soll am Standort des heute noch stehenden und absehbar niedergelegten Dechant- Scheben-Hauses realisiert werden. Zwischenzeitlich kann für Veranstaltungen das Fas- telovendsplätzchen an der Kirche weiterhin genutzt werden. Die Aufstellung des Wochen- markts ist in der Planung zu den Freianlagen des Friedrich-Ebert-Platzes berücksichtigt. Lastenfahrradabstellplätze werden bereits sukzessiv stadtweit geschaffen. Bei jeder Um- planung werden neben dem klassischen Fahrradparken automatisch Lastenf ahrradstell- plätze berücksichtigt. Die barrierefreie Mobilität von zu Fußgehenden und Rad fahrenden soll elementarer Be- standteil der Planungen werden. Um dies zu erreichen, soll die Bahnhofstraße als Fuß- gängerzone bzw. verkehrsberuhigter Bereich geplant werden. Zum Ansatz Shared Space liegt europaweit kein gelungenes Beispiel vor, in welchem Shared Space zu einer Verbes- serung der Verkehrssicherheit des Fußgänger - und Radverkehrs geführt hat – eher im Gegenteil mussten Fußgänger nachträglich durch Gitter vor dem Kfz-Verkehr geschützt werden. Shared Space ist in der Straßenverkehrsordnung nicht enthalten. 126 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 5. Klima 5.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Klima Art Eingegangene Anregung Beirat weitergehende Klimamaßnahmen Online Essbare Pflanzen überall in der City (verschiedene Beeren, Pflücksalat, Cherry-Tomaten usw.) zum Pflegen und Naschen Online Nachbegrünung der neuen Gebäude, gerne mit Weintrauben Online Ich lebe in Porz und das ganz gerne. Diese Zeiten sind nicht einfach. Klar ist aber, dass man jetzt was für den Klimaschutz unternehmen muss. Man muss jetzt handeln und jetzt muss man mehr Grün und Schatten in die neue Porzer Innenstadt bringen. Mir gefällt der Vorschlag sehr gut, das Gelände des Berufskollegs, auf dem es viele alte Bäume und Schatten gibt, zu einem Park umzugestal- ten. Auch sollten viel mehr Solaranlagen auf den Dächern von Porz ange- bracht werden. Online Grünverbindungen ausweiten und stärken: Gleisbegrünung der Stadtbahn Online Grünverbindungen ausweiten und stärken: Erhalt der grünen Achse in der Karlstraße und Ausweitung bis zum Rhein und entlang der Philipp -Reis-Straße bis zum (zukünftigen) Papageien- park Online Grünverbindungen ausweiten und stärken: Verlagerung des MIV ab dem Kreisel Kaiserstraße von der Achse Bahn- hofstraße-Mühlenstraße-Ernst-Mühlendyck-Straße auf die Achse Klin- gerstraße-Philipp-Reis-Straße-Karlstraße. Damit entsteht auf der entlas- teten Achse Raum für nichtmotorisierten Verkehr und eine weitere Grün- achse, günstigenfalls vom Rhein bis zu den Grundstücken Max-von- Schenkendorf-Straße. Online Entsiegelung: Großflächig kaum möglich, nur im Zusammenhang mit der Reduktion von Verkehrsflächen, sofern diese nicht der verbesserten Auf- enthaltsqualität oder der Förderung der nichtmotorisierten Mobilität zu- geschlagen werden müssen. Online Dach- und Fassadenbegrünung fördern Online Vergrößerung von Baumscheiben Online Wirksame Umverteilen von Parkraum von der Straße in bestehende (leerstehende) Parkhäuser. Diese müssen für die öffentliche 24 -h-Nut- zung ertüchtigt werden. Die so entstehenden Straßenflächen können be- grünt oder dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt wer- den. Online Sonnensegel in der Porzer Mitte, soweit keine Bäume gepflanzt werden können oder diese noch klein sind. Ggf. ausleihen oder ausweiten der "Wanderbäume" als Starter oder zum Testen an möglichen Standorten für weitere (Kübel)Bäume. Online restliche Punkte: Konzept zur Wärmedämmung, Fassaden - und Dach- begrünung. Online Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße (mit Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage) Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 127 5.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Klima Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen im ISEK werden die Möglichkeiten des Klimaschutzes und Klimawandelanpassungen umfassend bearbeitet und nac h Möglich- keit integriert. Dies ist auch eine Vorgabe des Fördergebers. Der Grünbereich an der Karl- straße wird im Rahmen einer künftigen Neunutzung berücksichtigt. Anregungen zu essbaren Pflanzen („Essbare Stadt“) im Zentrum Bei den Maßnahmen „Aufwertung der Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz“ sowie „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ ist vorgesehen, die Essbare Stadt in die Planungen miteinzubeziehen und standortbezogen eine Umset- zung zu prüfen. Für den Innenstadtberei ch ist jedoch immer zu beachten, dass dieses einen vermehrten Pflegeaufwand (faulende Früchte, Insekten etc.) bedeutet. Anregungen zur Erhöhung der grünen Infrastruktur sowie zur Herabsenkung des Mikro- klimas ( z.B. mehr Grün in der Innenstadt, Gleisbegrünung, Erhalt und Ausbau einer neuen Grün- achse von Philipp-Reis-Straße, Karlstraße bis zum Rhein, Sonnensegel oder Einsatz von „Wanderbäumen“) Ziel ist es, ein Netz von grün -blauen Achsen in Porz Mitte zu erhalten, zu schaffen und weiter auszubauen. Dieses trägt zu einer Minderung von thermischen Belastungen bei länger anhaltenden Hitzewellen und zum Rückhalt von Niederschlagswasser bei Starkre- genereignissen bei. Die Grünbereiche der Parkanlage Glashüttenstraße und des Rhein- boulevard Porz werden ausgebaut und aufgewertet. Die Bereiche rund um den Friedrich- Ebert-Platz, die Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz sowie die Bahnhofstraße werden durch Baumreihen begrünt. Dadurch wird ein positiver Effekt für das Mikroklima erzi elt und Schattenplätze geschaffen. Zudem wird durch die Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz sowie eines Was- serspiels in der Parkanlage Glashüttenstraße die Verdunstungskühlung lokal verbessert. Anregungen zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie dem Ausbau von Photovoltaik Der Dach- und Fassadenbegrünung kommt in Innenstadtbereichen eine besondere Be- deutung zu, da durch diese der Wohn- und Arbeitsraum mit einfachen Mitteln ökologisch aufgewertet werden kann. Die Begrünung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima, die Bausubstanz und die Lebens - und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau von Photovoltaik trägt zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes bei. Der überwiegende Teil der Immobilien befindet sich in Privatbes itz. Daher stellen diese Maßnahmen auch überwiegend Privatinvestitionen dar. I n der Fortschreibung des Inte- grierten Stadtentwicklungskonzeptes ist daher ein Beratungsangebot für Eigentümer*in- nen von Immobilien im Programmgebiet begleitend zum Haus -, Hof- und Fassadenpro- gramm vorgesehen. Diese sollen Eigentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Kli- maschutzes beraten. Zudem schafft die Stadt Köln durch das städtische Förderprogramm „Grün hoch 3“ mit der Zahlung von Zuschüssen Investitionsanreize für Eigentümer*innen. Die Grundstücke auf dem Friedrich-Ebert-Platz, auf denen die neuen Gebäude errichten werden, wurden von der Stadt Köln veräußert. Die weiteren Planungen obliegen dem Ei- gentümer. Für das Grundstück an der Mühlenstraße ist geplant, eine Konzeptausschreibung durch- führen, um die bestmögliche städtebauliche und architektonische Entwicklung für diesen 128 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte wichtigen Standort für die Innenstadt von Porz zu forcieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird, um den Ein- zelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen. Anregungen zur Entsiegelung (im Zusammenhang mit der Reduktion von Verkehrsflächen, Verlagerung von Pkw-Stell- plätzen in die Parkhäuser, Car-Sharing) Die Umsetzbarkeit von Entsiegelungen sowie weiterer Maßnahmen zur Kompensation von Starkregenereignissen (Stichwort: Schwammstadt) wird die Verwaltung in Rahmen der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen prüfen und bestmöglich und standortge- recht umsetzen. Eine großflächige Entsiegelung wird im Rahmen der Maßnahme Parkanlage Glashütten- straße umgesetzt. Die dort vorhandene Parkfläche wird entsiegelt und begrünt und mit Spiel- und Sportflächen sowie einem wassergebundenen Wegenetz versehen. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 129 6. Verkehr 6.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Verkehr Art Eingegangene Anregung Beirat Kölner Straße in Ensen/Westhoven bei Radwegekonzept berücksichti- gen - derzeit kein Fahrradweg vorhanden, obwohl wichtige Verbindungs- straße Richtung Poll und Innenstadt - wäre gute Entlastung des Radver- kehrs am Rheinufer, wo es derzeit Kollision mit Fußgängern gibt (Weg zu eng) Beirat Durchgängiger Radfahrstreifen auf Poststraße zwischen In der Adelen- hütte und Gartenweg kurzfristig (markiert und Parkverbot für LKW) Beirat Radverkehr ganzheitlich denken, nicht nur Porz Mitte Beirat Carsharing berücksichtigen (z.B. in privaten Parkhäusern!) Online Fahrradtag und -Ausstellung statt Autotag (nicht mehr zeitgemäß) Online Entlang der Straßen Hauptstr aße, Bergerstraße, Karlstraße, Philipp - Reis-Straße, Bahnhofstraße, Ernst -Mühlendyck-Straße, Mühlenstraße fordere ich beidseitig baulich vom KFZ -Verkehr getrennte sichere Rad- wege einzurichten. Dafür sollen überall wo nötig öffentliche Kfz -Stell- plätze entfallen und in durchgängige sichere Radverkehrsflächen umge- wandelt werden. Entlang o.g. Straßen sollen außerdem überall wo möglich Straßen- bäume gepflanzt werden - dafür soll Straßenfläche reduziert werden und öffentliche Kfz-Stellplätze entfallen. Reicht der Platz für o.g. Forderungen nicht aus, sind Einbahnstraßen für den Kfz-Verkehr einzurichten, so dass in jedem Fall ausreichend Platz für Fußwege und baulich getrennte Radwege entsteht. Online Entlang der Stadtbahntrasse auf östlicher Seite soll zwischen Be rger- straße und Philipp-Reis-Straße ein 2-Richtungs-Radweg angelegt wer- den, der gesamt mindestens 3,5 Meter breit ist und so auch als Rettungs- weg entlang des entstehenden Parks dienen kann. Online Fuß- und Radverkehr ist 2018 als flankierende Maßnahme mit in der I- SEK-Übersicht aufgeführt gewesen, aber nur als Wegekonzept. Ich möchte anregen, ein Abstellkonzept für Fahrräder mit zu integrieren, das neben dezentralen kleineren und zentralen größeren Anlagen auch ab- schließbare Boxen oder Käfige für teure Pedelecs beinhaltet. Das ist ein wesentliches Element für den Umstieg aus dem MIV auf das Pecdelec. Denn nur wenn am Ziel das teure Ebike sicher und trocken abgestellt werden kann, wird es auch benutzt. Ergänzend dazu sollte auch mit den Firmen gesprochen werden, ob für die Angestellten sichere Abstellanla- gen geschaffen werden können. Online Marketing für mehr Radverkehr auf lokaler, porzer Ebene ist ebenfalls ein wichtiges Element. Online Porz und auch Zündorf ( ewige Autoschlangen , für Radfahrer, Fussgän- ger und Anwohner eine Zumutung, betr. auch Schmittgasse/ Haupt- strasse ) gehören zur Stadt Köln, Sie sollten uns nicht vergessen !!!! Überall wird gebaut, aber die Infra- struktur und Grünflächen kommen zu kurz, alles wird zugeparkt) Lassen sie die Orte grüner werden, mehr Platz schaffen für Fussgänger, Kinder und Radfahrer. 130 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Online Die Konzepte für den Radverkehr müssen deutlich weiträumiger gefasst werden als das ISEK-Gebiet, um nennenswerte Effekte zu erzielen (bitte Planungen frühzeitig mit dem ADFC Köln - Verkehrsgruppe Porz abstim- men - Kontakt s.u.). Online Innerhalb des ISEK-Gebietes bitte alle zentralen Achsen von den (bis- herigen und geplanten) Hauptachsen des Radverkehrs (siehe Vor- schläge grünes/gelbes Netz und RadPendlerRouten) bis zum Zentrum und bis an den Rhein und eine sinnvolle Verknüpfung untereinander vor- sehen! Online Wichtig: Bereitstellen einer ausreichenden Menge an sicheren und wet- tergeschützten Radabstellanlagen (auch in den Tiefgaragen), die Las- tenräder und Fahrradanhänger berücksichtig t und auch e -Ladestellen vorsieht. 6.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Verkehr Anregungen zu Radwegen sowie Radverkehrsführungsformen Zurzeit wird unabhängig von der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes ein Radverkehrskonzept für den gesamten Stadtbezirk Porz ausgearbeitet. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des ISEK eingegangenen An- regungen zu Radwegen und Radverkehrsführungsformen sind auf die Aufnahme in dieses Konzept geprüft worden. V iele Anregungen davon sind bereits Bestandteil des Radver- kehrskonzeptes. Der geforderte Radweg entlang der Bahntrasse wird bereits im Rahmen der Planung des Parks an der Glashüttenstraße konkretisiert. Bei der Umsetzung von Radwegen sind rechtliche Vorgaben, wie bspw. Fahrbahnbreiten, einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist der vorgeschlagene durchgängige Radfahrstrei- fen auf der Poststraße zwischen In der Adelenhütte und Gartenweg kurzfristig im Bestand rechtlich nicht umsetzbar. Eine Beschlussfassung de s Radverkehrskonzepts wird für das 1. Halbjahr 2022 ange- strebt. Das Konzept wurde im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Runden Tischs Radverkehr vorgestellt und diskutiert. Da der ADFC Mitglied im Runden Tisch Radverkehr ist, wird er im Rahmen der Sitzun gen über aktuelle Planungen informiert. Anregungen zur Konzeption sowie Marketing des Radverkehrs Das Radverkehrskonzept wird aktuell unter Beteiligung aller relevanten Akteure ganzheit- lich erstellt, bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und kann som it nach dessen Be- schluss als Planungsgrundlage bei allen zukünftigen Maßnahmen Berücksichtigung fin- den. Zudem wird der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln in alle den Radverkehr tangieren- den Maßnahmen übergreifend einbezogen. Marketingmaßnahmen für den Radve rkehr werden durch den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln angestoßen und unterstützt. Anregung zur Berücksichtigung von Carsharing (z.B. in Parkhäusern) Im Zuge der Baumaßnahmen der Neuen Mitte Porz werden Carsharing-Stellplätze in der Tiefgarage von Haus 3 angeboten. Der Betrieb und die Nutzung von privaten Parkhäusern bleiben den jeweiligen Eigentü- mer*innen vorbehalten. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 131 Anregungen zur Reduzierung von Straßenfläche/Kfz -Stellplatzfläche und deren zukünf- tige Nutzungsmöglichkeiten Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Antrages AN/2635/2021 am 14.12.2021 durch den Rat der Stadt Köln beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen, mit dem Ziel, den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Zudem befindet sich aktuell die Stellplat zsatzung für Köln in der politischen Beschlussfassung (Vorlage 3388/2021). Darüber hinaus wird in allen zukünftigen Planungs- und Beteiligungsverfahren von Einzel- maßnahmen dieses Thema diskutiert. Anregungen zu Abstellkonzepten für Fahrräder, Berücksichtigung von Lastenrädern, Fahrradanhängern und e-Ladestellen Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von ü ber 10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzli- chen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnahmenprogramm erhält die Ver- waltung von vielen Bürger*innen großen Zuspruch und zahlreiche weitere Hinweise zur Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft weiter bedarfsge- rechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden. Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit“ - Offensive Fahrradparken Köln Smart und Sicher - wird folgendes im Stadtbezirk Porz realisiert: Am Bahnhof Köln- Porz Wahn wird eine automatische Fahrradparkierungsanlage (Bike - Tower) für 120 Abstellplätze errichtet. Darüber hinaus sollen alle Kölner Fahrradboxen (auch die im Bezirk Porz) mit einem digitalen Schließsystems versehen werden, um die Fahrradboxen flexibler nutzen zu können. An den Haltestellen Porz Wahn und Zündorf werden Fahrradreparatursäulen aufgestellt. Für Lastenräder werden bereits sukzessiv stadtweit Lastenfahrradabstellplätze geschaf- fen. Diese werden darüber hinaus bei jeder Umplanung automatisch neben dem klassi- schen Fahrradparken berücksichtigt. Die Stadt Köln stellt aktuell unter anderem aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe und der zu erwartenden geringen Nutzung im öffentlichen Raum keine Ladesäulen für E-Bikes auf. 132 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz 7.1. Eingegangene Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem Rheinboule- vard Porz und der Neuen Mitte Porz Art Eingegangene Anregung Beschluss- empfehlung des Beirats Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023 Beschluss der Bezirks- vertretung Porz Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer- tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an- schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach- sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah- relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu gehören auch die bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü- cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi- schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksich- tigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur. Beirat Breitere Brücke statt nur neuer Belag und ein Pavillion bleibt Beirat Brücke verbreitern Beirat Zukunft der Pavillions (Brücke): Sichtachse Hauptstraße freistellen, Mit Gastronomie bespielbarer Pavillion (Architektenwettbewerb) Online Macht doch endlich die Brücke breiter. Auf was wird denn gewartet? Und bitte nicht das Kölner Zipfelchen, sondern eine richtige Verbreiterung. Online Seit Jahren fordert Politik und Beirat eine breitere Brücke. Seit Jahren überhört das Amt für Stadtabwicklung das. Wer soll noch glauben, dass diese Bürgerbeteiligung einen Unterschied machen wird. Wenn Exper- tenmeinungen nichts zählen und demokratische Mehrheitsbeschlüsse nicht daa Papier wert sind, auf dem sie stehen, dann ist man entweder in Nordkorea oder das Amt für Stadtentwicklung hat seine Finger im Spiel. 7.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung des ISEK Porz Mitte verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinan- zierung in das umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird. Anregungen zur Zeitplanung Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leis tungsphase 3 (Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzept es in das Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 133 Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange- meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant. Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel- lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits- beteiligung. Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge- stellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen, so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können. Ausführungen zu Umgestaltungswünschen Hinweise zur konkreten Umgestaltung des Verbindungsweges werden im Rahmen des Planungsprozesses zu dieser Maßnahme geprüft. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Planung von Grünmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen der Klimawandelanpassung gesetzt. Eine Brückenverbreiterung war in den bisher beschlossenen Konzepten nicht vorgesehen. Die Verwaltung hat jedoch den Wunsch aus der Öffentlichkeit nach einer Verbreiterung aufgenommen. Bereits im Jahr 2018 hat die Verwaltung im Rahmen des freiraumplaneri- schen Wettbewerbs den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt, zu prüfen, wie die Brücken- situation in den Entwurf zu integrieren ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis liegt ein Entwurf vor, der auf eine Verbreiterung verzichtet und durch andere Maßnahme eine Freistellung der Achse generiert und trotzdem Aufenthaltsqualität schafft. Zusätzlich hat die Verwal- tung zu den Möglichkeiten der Verbreiterung eine Machbarkeitsstudie durchgeführ t. Da- nach sind ein Abriss und Neubau (Variante 1), eine Verbreiterung (Variante 2) sowie ein Rückbau der Aufbauten (Variante 3) technisch grundsätzlich möglich. Aus Sicht der Ver- waltung ist jedoch ein Eingriff in die Bausubstanz nicht erforderlich, da der Baukörper in gutem Zustand ist. Zudem ist die Variante 1 aufgrund des sehr hohen technischen und finanziellen Aufwands als sehr kritisch anzusehen. Auch zeitlich ist Variante 1 als kritisch zu betrachten und nicht bis 2030 herzustellen. Die Varianten 2 und 3 sind grundsätzlich als realistisch einzuschätzen. Bei einem Rückbau der Aufbauten ist zusätzlich die Brü- ckenoberfläche zu überarbeiten. Planungsrechtlich ist die Freistellung der Brücke vorgesehen und wurde auch so im Be- bauungsplan Nr.74393/04, „Revit alisierung Innenstadt Köln -Porz- in Köln Porz“ (Sat- zungsbeschluss, Rat der Stadt Köln 22.11.2018) gesichert. Hier ist zukünftig eine Brücke mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verkehrsfläche – Fußgängerzone“ festgesetzt. Dies geht auf das vom Rat beschlo ssene „Entwicklungskonzept Porz -Mitte“ zurück, in dem für einen Teilbereich eine Machbarkeitsstudie beschlossen wurde, mit dem Ziel u.a. das Umfeld des ehemaligen Hertie-Gebäudes neu zu ordnen und die Wegeverbindungen zum Rhein und die Sichtachse freizuhal ten. Auch der am 10.09.2015 im Rat der Stadt Köln erfolgte Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse aus der Machbarkeits- studie und Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der weiteren Entwick- lung der Innenstadt Porz, bestätigt die Zielsetzung. Gemäß der Variante B1 dieser Mach- barkeitsstudie wurde das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiterentwickelt 134 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte und die Wegeverbindung zum Rhein freigestellt. Die derzeitigen Pavillons genießen Be- standsschutz, ein Neubau bzw. Neuausrichtung durch einen Architektenwettbewerb wird von der Verwaltung abgelehnt, da dies ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich ist. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 135 8. Rheinboulevard Porz 8.1. Eingegangene Anregungen zum Rheinboulevard Porz Art Eingegangene Anregung Beirat Radwegekonzept - Rampen für Abführung/Abzweigung der Radfahren- den vom Rheinboulevard Online Für das Rheinufer wäre es von Vorteil, wenn man den Weg verbreiten würde. Hier muss man als Fußgänger manchmal um seine Sicherheit vor den sehr schnellen Radfahrern fürchten. Oder diese Wege trennen. Online Hier wären auch weitere nette Sitzmöglichkeiten schön mit einem Stand für Eis, Getränke, Finger Food. Online Der Rheinboulevard soll so gestaltet werden, dass Radweg und Fußweg voneinander getrennt verlaufen. Der 2 -Richtungs-Radweg soll durch- gängig eine Mindestbreite von 3,5 Metern haben. Der vorhandene Baumbestand am Rheinboulevard soll vollständig er- halten bleiben und darf nicht durch Umgestaltungsarbeiten geschädigt oder gefährdet werden. Online Schiffsanleger als Wassertaxi-Haltestelle für Beförderung nach Köln und Bonn einplanen 8.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Rheinboulevard Porz Anregungen zu Umgestaltungswünschen Das Rheinufer ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet ausge- wiesen. Für dieses gibt es außerdem ein Pflege - und Entwicklungskonzept, das diverse Vorgaben zur Pflege und Entwicklung der Grünstreifen entlang des Rheinufers macht. Aus diesem Grund ist beispielsweise der vorgeschlagene Ausbau des Leinpfades aufgrund landschaftsschutzrechtlicher Vorgaben leider nicht möglich. Zudem stehen die Kopflinden am Rhein als Teil der Rheinpromenade unter Denkmalschutz, was eine Reduzierung des Baumbestandes ausschließt. Alle eingegangenen Anregungen werden vor diesem Hintergrund geprüft sowie im Rahmen des Planungsprozesses berücksichtigt. Ein erklärtes Ziel bei der Umsetzung der Maß- nahme ist eine Verbesserung des Radverkehrs sowie ein besseres Miteinander von Fuß- gängern und Radfahrenden zu erreichen. Auch die Anregung zur Einrichtung einer Was- sertaxi-Haltstelle wird aktuell bearbeitet. Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird. 136 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 9. Lichtkonzept Porzer Brücken 9.1. Eingegangene Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken Art Eingegangene Anregung Beirat Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung Beirat Lichtkonzept Porzer Brücken: bleibt nach wie vor Angstraum, Hand- lungsbedarf bleibt bestehen!! + Mehrwert 9.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken Anregung zur Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung des ISEK Das Lichtkonzept Porzer Brücken kann nach jetzigem Stand nicht mehr wie geplant um- gesetzt werden, da für die Hälfte der betroffenen Brücken eine anderweitige Aufwertung erfolgen wird. Die Brücke über die Bahntrasse auf der Bergerstraße wird voraussichtlich ab 2027 ab- gerissen und neu gebaut werden. Das Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich -Ebert- Platz und Alfred -Moritz-Platz ist bereits als Maßnahmenvorschlag in der Fortschrei- bung des ISEK aufgenommen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes prüfen, inwieweit eine angepasste Maßnahme (Lichtkonzept) zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Rahmen einer Fortschreibung, aufgenommen werden kann. Anregung zur Beseitigung von Angsträumen Die Beleuchtung der Porzer Brücken im ISEK -Gebiet erfüllt nach jetzigen Erkenntnissen die DIN-Normen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Porzer Unterführungen hin- sichtlich Optimierungsmöglichkeiten der Beleuchtung erneut überprüft. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 137 10. Parkanlage Glashüttenstraße 10.1. Eingegangene Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße Art Eingegangene Anregung Beirat Übergang zwischen Papageienpark und Neuen Mitte Porz stimmig pla- nen 10.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße Die Philipp-Reis-Straße wurde im Jahr 2010 mit Fördermitteln hergestellt, die Inanspruch- nahme von Städtebaufördermitteln entfällt damit. Da die Fördermittelbindung aus dieser Baumaßnahme erst im Jahr 2030 endet, würde ein vorzeitiger Umbau zur teilweisen Rück- zahlung von Fördermitteln führen. Zudem sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur Umgestaltung der Bahn- hofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung. 138 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten 11.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglichkeiten Art Eingegangene Anregung Online Kleine Trampoline in den Boden eingelassen Online Zaun zu beiden Straßenseiten, um die Kinder vor dem Verkehr zu schüt- zen Online Taubenturm zur artgerechten Fütterung/ Nächtigung der ohnehin vor- handenen Stadttauben (diese würden nicht mehr so viel "Wildkacken") Online Jetzt aber mal zu dem, was ich mir für Po rz wunsche. Definitiv mehr Mülleimer, da hier der Müll überall verteilt wird. Vor allem der Spielplatz an der Bennauerstr. benötigt mehr davon bzw. muss öfters geleert wer- den. Leider sitzen dort abends häufig Jugendliche und verzehren ihre Döner etc und sc hmeißen den Müll einfach auf den Boden. Außerdem ist die Müll Situation, wenn man vom Friedrich Ebert Ufer runter an den Rhein geht ebenfalls unterirdisch. Dort sitzen ebenfalls die Jugendlichen und rotzen alles voll. Online Beleuchtung: Der Tierschutz is t selbstverständlich bei allen Beleuch- tungsprojekten zu beachten. Die Bedürfnisse der Menschen müssen aber ebenfalls berücksichtigt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn aus Gründen des Naturschutzes wichtige Wegeverbindungen gar nicht be- leuchtet werden, und dann bestimmte Wege von Teilen der Bevölkerung nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden, sondern aus Gründen des mangelnden Sicherheitsgefühls auf das Auto ausgewichen wird. Dies ist insgesamt kontraproduktiv und zu vermeiden. Bitte hier i n Zukunft etwas sensibler auch mit Menschen, insbesondere Kindern um- gehen und nicht kompromisslos die Beleuchtung generell verweigern, wie es in Porz in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen ist. Online Außerdem müssen die Roller weg! 11.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglich keiten Diese Anregungen werden im Rahmen der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen mit- betrachtet werden. Zu den Einzelthemen kann die Verwaltung folgende Ausführungen machen: In der Freianlagenplanung für den Friedrich-Ebert-Platz ist die Installation von ei- nem Trampolin vorgesehen mit Prüfung auf ein weiteres Trampolin. Die Aufstellung von Zäunen bzw. Schutzgeländern zwischen Fahrbahnen und Ne- benanlagen ist keine Standardmaßnahme und erfolgt nur, wenn die örtlichen Ge- gebenheiten dies aufgrund von Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bedingen. Dies ist beispielsweise unmittelbar an Zugängen von Grundschulen der Fall. Im Normalfall liegt die Verkehrserziehung in Verantwortung der Eltern. Die Anregung zur Müllbeseitigung wird an die Abfallbewirtschaftungsbetriebe Köln GmbH weitergegeben. Offene Flächen und Wege sind ausdrücklich Teil des Integrierten Stadtentwick- lungskonzeptes und werden in den einzelnen Maßnahmenplanungen hinsichtlich Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 139 Beleuchtung nach den Vorgaben des Lichtmasterplans hinreichend Berücksichti- gung finden. Grundsätzlich hat die Verwaltung bei allen Neuplanungen den Grund- satzbeschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zu be- rücksichtigen, wonach öffentliche Wege in Grünanlage n nicht mit einer Beleuch- tung ausgestattet werden. Bei den die beiden Grünanlagen in Porz Mitte betref- fenden Umgestaltungsmaßnahmen wurde die Notwendigkeit einer ausreichenden Beleuchtung bereits im Rahmen der Beschlussfassung des ISEK in 2018 bestätigt. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft derzeit, in welchen Stadtteilen Tau- benhäuser aufgestellt werden könnten. Auch Porz gilt als möglicher Standort für ein Taubenhaus. Hierzu sind die Standorteigenschaften vor Ort und der Betrieb nach der Aufstellung zu definieren. Grundsätzlich bestehen keine artenschutz- rechtlichen Bedenken gegen ein Taubenhaus. Im Hinblick auf den Tierschutz wird die Errichtung eines Taubenhauses befürwortet. Neben einer artgerechten Versor- gung der Tiere kann langfristig die Taubenp opulation vor Ort reduziert werden. Das erfolgt über eine zuverlässige und regelmäßige Kontrolle der dort angebote- nen Nistplätze und Wegnahme der gelegten Taubeneier. 140 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 12. Anregungen zu sonstigen Bereichen 12.1. Eingegangene Anregungen zu sonstigen Bereichen Art Eingegangene Anregung Beirat Wegegestaltung Josefstraße auf voller Breite einheitlich kein Stilbruch Online Es müsste geregelt werden, dass nicht alle Sozialschwachen auf einem Fleck wohnen und nicht nur Sozialwohnungen gebaut werden. Auch in der Papa geien Siedlung müsste dies umgesetzt werden, sonst droht dem neuen Park das dieser sehr herunter kommt und dort Drogenmiss- brauch/-verkauf etc. statt findet. Online Die Fußgängerzone Bahnhofstraße endet derzeit an der Mühlenstraße wie auch der zu beplanende Bereich. Beides sollte ausgeweitet werden bis zum Kreisel Klingerstraße, denn auch in diesem Bereich ist eine Ver- besserung der Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger dringend geboten. Einzuschließen ist auch die Mühlenstraße bis zur Ernst-Mühlendyck-Straße. Online Aufwertung öffentl. Raum unter ökolog. Gesichtspunkten: - durch Verkehrsverlagerung, s.o., dadurch wird die Neugestaltung der Parkplatzfläche an der Mühlenstraße frei zur Umgestaltung: Shared Space, Verbindung und Ausbau des bestehenden Baumbestands Ernst- Mühlendyck-Str. und Bahnhofstraße zur Grünachse. - Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße (mit Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage) Online Umbau des denkmalgeschützten Bus-Pavillons zu Café und Mobilstation mit Grüninseln und Grünzug zu den Gleisen. 12.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sonstigen Bereichen Langfristige Zielsetzung ist, den gesamten Innenstadtbereich einheitlich zu gestalten. Die Erschließung der neuen Gebäude hat Priorität und ist als Erstes sicherzustellen. Die Um- gestaltung der Josefstraße erfolgt daher abschnittsweise und beschränkt sich im ersten Schritt auf den Bereich der Neuen Mitte Porz. Für die weitere Umgestaltung der Josef- straße ist vorgesehen, dies mit Planung und Umsetzung der Bahnhofstraße zu kombinie- ren. Die Mühlenstraße ist bisher keine Maßnahme im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Neugestaltung der beschriebe- nen Fußgängerbereiche, jedoch ist der Bereich teilweise mit Fördermitteln belegt und auf- grund der Personalressourcen sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur Umgestaltung der Bahnhofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinbou- levard und der Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung. Die Möglichkeit eines Umbaus des denkmalgeschützten Pavillons zu einer Mobilstation kann nicht durch Städtebaufördermittel erfolgen und wird aus diesem Grund parallel zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes geprüft und weiter vorange- trieben. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum in Köln bereitstellen zu können, hat der Rat der Stadt Köln 2017 das kooperative Baulandmodell beschlossen. Bebauungspläne, die eine Bagatellgrenze überschreiten (mehr als 6.750 Quadratmeter geplante Geschossflä- che Wohnen) müssen 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau sichern und um- setzen. Somit soll künftig auch eine stärkere Durchmischung unterschiedlicher Bevölke- rungsschichten innerhalb einer Wohnsiedlung erreicht werden. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 141 13. Anregungen zum Verfahren 13.1. Eingegangene Anregungen zum Verfahren Art Eingegangene Anregung Beirat Verbände (ADFC, VCD) in Prozess einbinden Online in der letzten Beiratssitzung des Beirats Porz-Mitte wurde das überarbei- tete ISEK vorgestellt. Als ordentlic hes Mitglied musste ich -ebenso wie die übrigen Beiratsmitglieder - völlig überraschend erfahren, dass das Amt für Stadtentwicklung eigenmächtig zwei wesentliche Maßnahmen (Schulareal, Brückenbeleuchtung) aus dem ISEK herausgenommen hat. Der Vorstand des Fördervereins ist entsetzt über den Umgang der Ver- waltung mit politischen Beschlüssen von Bezirksvertretung und Rat so- wie eindeutigen Bekundungen der Bürgerschaft (Beirat Porz -Mitte, I- SEK-Öffentlichkeitsbeteiligung). Auch die Tatsache, dass in fünf Jahren kein einziger Förderantrag beim Land NRW gestellt wurde, erzeugt Fas- sungslosigkeit bei Vorstand und Mitgliedern des Fördervereins. Wir schließen und uneingeschränkt dem eindeutigen Votum des Beirats für den Verbleib des Schulareals im ISEK an! Wir akzeptieren die vorge- brachte Erklärung mit der nicht realisierbaren Verlagerung des BK 10 vor 2030 nicht. Der von der Verwaltung seit Jahren verschleppte Um- zug kann nicht mehr länger zu Lasten der übrigen Schulen auf dem Ge- lände gehen und gleichzeitig klimaschützend e Maßnahmen blockieren. Im übrigen erwarten wir, dass das ISEK endlich und unverzüglich ver- wirklicht wird. Seit fünf Jahren wird am ISEK gearbeitet, seit drei Jahren liegen die politischen Beschlüsse vor - es gilt keine Zeit mehr zu verlie- ren. Online Insgesamt bitte ich darum, Porz nicht länger nur als Kölner Wohnvorort mit wichtiger Gewerbeansiedlung zu betrachten und entsprechend zu entwickeln, sondern als das, was es tatsächlich ist oder sein sollte: Als Großstadt mit mehr als 110.000 Einwohnern und Ein wohnerinnen, die ein respektables und funktionsfähiges (eigenes) Zentrum braucht. Kli- maschonend ist v.a. eine Stadt der kurzen Wege, d.h. es sollte alles un- ternommen werden, um der Porzer Bevölkerung den Weg nach "Köln", Troisdorf oder Siegburg zu ersparen, da sie die notwendige Infrastruktur vor Ort vorfindet. Das Stadtzentrum muss tatsächlich als Stadtzentrum entwickelt werden, und es muss aus den Porzer Ortsteilen mit allen Ver- kehrsmitteln gut erreichbar sein, ohne die Verkehrsanbindung nach Köln oder ins Umland aus dem Blick zu verlieren. Das wäre eine willkommene neue Akzentuierung des ISEK in Bezug auf den Klimaschutz! Auch das Papier "Kölner Perspektiven 2030" ist in dieser Hinsicht vollkommen un- zulänglich und kontraproduktiv, da es zentrenrelevante Entwicklung aus Porz abzieht und muss dringend nachgebessert werden! Online Mir persönlich bekannte Mitarbeiter*Innen der Stadt Köln sind der An- sicht, dass manche Abläufe nur aus Geldnöten der Stadt und aufgrund von Korruption innerhalb der Ämter / Behörd en bzw. durch politische Entscheidungsträger erklärbar sind. Um weiteren Schaden zu vermei- den, sollten daher sämtliche Planungen / Ausschreibungen ab einem be- stimmten Volumen von einer vollkommen unabhängigen Stelle überprüft und dauerhaft beaufsichtigt we rden. Auffälligkeiten sollten zu entspre- chenden Ermittlungen und nicht zum wegsehen oder ignorieren führen. Online Förderung beim Land NRW für Innenstadt beantragen 142 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 13.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Verfahren Ziel des Integrierten Stadtentwicklung skonzeptes ist es, die aktuelle Revitalisierung des Friedrich-Ebert-Platzes sinnvoll durch weitere städtebauliche Anschluss- sowie Grünmaß- nahmen fortzuführen. Auf Grundlage einer vorangegangenen Bestandsanalyse sowie der Ermittlung von Handlungsbedarfen und Potentialen im Untersuchungsgebiet wird ein för- derfähiges Maßnahmenpaket entwickelt. In dieses fließen auch übergeordnete stadtweite Konzepte, wie die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ein. Die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte wird voraus- sichtlich im Sommer oder Herbst 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. Der Ratsbeschluss bildet den Auftrag für die Fachämter, die Planungsprozesse zu den darin definierten Einzelmaßnahmen aufzunehmen / fortzuführen. Im Rahmen dieser Planungs- prozesse der Einzelmaßnahmen wird in den Fachämtern immer auch geprüft, inwieweit lokale Akteure und Verbände sinnvoll und thematisch passend eingebunden werden kön- nen. Beispielweise wird der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club (ADFC) zu Maßnahmen eingebunden werden, welche den Radverkehr betreffen. Die Durchführung der Planungen wird bei durch Städtebaufördermittel finanzierten Maßnahmen unter Beachtung der ge- setzlichen Vergabevorschriften an externe Planungsunternehmen/Architekturb üros ver- geben. Die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts ist selbstverständliche Praxis der Stadt Köln. Die Stadt Köln strebt an, den zur Umsetzung des geplanten Maßnahmenpaketes notwen- digen Beschluss des ISEKs Porz-Mitte durch den Rat der Stadt Köln bis zum 30.09.2022 einzuholen, um diesen dem geplanten ersten Städtebauförderantrag mit Frist bis zum 30.09.2022, beizufügen. Im Jahr 2021 konnte die Stadt Köln Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortpro- gramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" ein- werben, die derzeit dafür genutzt werden, eine aktivierende Analyse und Projektkonzep- tion zum Anstoß des Zentrenmanagements für Porz Mitte zu erarbeiten. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 143 14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes 14.1. Eingegangene Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes Art Eingegangene Anregung Beirat Plangebiet ausweiten mindestens bis Dielektragelände Online Als zweites bitte ich darum, den Rahmen nicht kleiner, sondern größer zu stecken: Nicht das Schulareal muss raus, sond ern weitere Bereiche von Porz Mitte müssen rein ins Konzept! Z.B. das Porzer Rheinufer jen- seits des (im ISEK abgedeckten) Bereiches zwischen Rathausstraße und Bennauerstraße: nämlich mindestens so weit, wie der Kopflinden- bestand sich erstreckt. Sonst hat m an bei einer Umgestaltung drei sich voneinander unterscheidende Abschnitte und keine Anlage aus einem Guss. Außerdem muss das Dielektra -Gelände als große Entwicklungs- fläche in Porz Mitte unbedingt mit berücksichtigt werden. Das Dielektra- Gelände ist als bi sherige Gewerbefläche eine für Porz zentrumsnahe Fläche mit enormem Ausstrahlungs - und Entwicklungspotenzial, wenn man sie entsprechend nutzt. Mit ihrer äußerst guten ÖV -Anbindung ist sie viel zu schade für "nur" Gewerbe (oder einen Busbetriebshof) und gut geeignet, die zentralräumliche Entwicklung von Porz Mitte zu stär- ken. Hier könnte z.B. ein Schulareal von überregionaler Bedeutung ent- stehen, durchsetzt mit öffentlichen Grün - oder Wasserflächen - gerne auch Wohnen und Forschen für Studierende! Von hier k ommt man mit Bus, Bahn und Rad recht gut zum DLR -/ESA-Gelände, auch ein For- schungszentrum in Porz, das damit gestärkt werden könnte. Das Dielek- tra-Gelände hat aufgrund seiner Nähe zum Porzer Zentrum einen erheb- lichen Einfluss auf die klimatische Entwicklun g von Porz Mitte. Da das ISEK-Gebiet so eng gefasst ist, dass man sich mühen muss, hier alle relevanten Funktionen mit Zentrumsrelevanz unterzubringen, vorausge- setzt, die Attraktivierung der Porzer City wird ernst genommen, muss für besseres Klima der Raum eigentlich weiter gefasst werden. Außer dem Papageienpark, für den es bereits entsprechende Planungen gibt, ste- hen somit keine größeren Flächen für die Entsiegelung zur Verfügung. Hier lässt sich realistischerweise nur mit Dach- und Fassadenbegrünung arbeiten - was ja bei den Häusern 1 bis 3 bereits nicht mehr möglich ist und unter das Stichwort vertane Chance fällt. 14.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes 14.2.1. Erweiterung bis zum Dielektragelände/ Busbetriebshof Eine mögliche Ausweitung des ISEK-Gebietes muss in einem inhaltlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Fördergegenstand, also der Revitalisierung des Porzer Bezirks- zentrums stehen. Vor dem Hintergrund einer planerischen Betrachtung sowie der Inhalte des ISEK Porz Mitte ergibt sich sowohl für das Dielektragelände als auch für das Gelände des Busbetriebshofs keine nachvollziehbare Einordnung, die gesetzten Ziele konkret un- terstützen zu können. Zur Revitalisierung des Porzer Zentrums gehören u.a. Wegeverbindungen, Anschluss an den Rheinboulevard, Attraktivierung der öffentlichen Flächen, Stärkung der Sozialstruktu- ren, der Infrastrukturen, Neubebauung des zentralen Friedrich-Ebert-Platzes, Neuanlage von Grünflächen und Aufenthaltsbereichen und dies bedarfsorientiert umgesetzt anhand umfänglicher Beteiligungsveranstaltungen. Ein inhaltlicher Zusammenhang lässt sich da- raus nicht herleiten. 144 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte Der Busbetriebshof liegt nicht in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Geltungsbereich des ISEK Porz Mitte. Zudem liegt es jenseits der DB -Trasse und unterliegt daher dieser vor- handenen Trennung deutlich. Daher ist auch kein räumlicher Zusammenhang erkennbar oder ableitbar, aus dem sich eine Erweiterung des ISEK -Gebietes begründen lassen könnte. 14.2.2. Erweiterung der Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ auf den gesamten Kopflindenbestand Für die Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind die Grenzen des Programmgebietes einzuhalten. Im Rahmen des aktuellen Planungsprozesses zur Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ wird derzeit die Frage der Erweiterung geprüft. Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 145 15. Anregungen zu sozialen Themen 15.1. Eingegangene Anregungen zu sozialen Themen Art Eingegangene Anregung Online Streetwork in der City für die Jugend personell gut ausstatten Online Ein Foodsharing Fairtrailer mitten in Porz Online Ergänzend möchte ich auf die neue Initiative zum Klimaschutz hinwei- sen, die ausgehend von der Klima-AG des Stadtgymnasiums und unter Koordination der Sozialraumkoordinatorin Frau Lara Waldron bereits weitere Kreise zieht und auch schon zu einer zweitägigen Klimakonfe- renz in der Glashütte und der Bildung verschiedener Arbeitsgruppen ge- führt hat. Diese Arbeit zur Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in Porz ist sehr wichtig und bedarf kurzfristig der personellen Aufstockung der Glashütte (z.B. Hausmeister) , damit die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten besser und auch in den Abendstunden von allen Teilen der Bevölkerung zur Vernetzung und Kommunikation genutzt werden können. Bisher wurden die Anfragen von unterschiedlichen Akteuren nicht positiv beschieden, sodass das große Potenzial der Glashütte als Bürgerzentrum bisher nicht genutzt und auch die damit verbundene Stär- kung der Sozialkontrolle im Umfeld nicht ausgebaut werden kann. Viel- leicht lässt sich eine Stärkung dieser Initiative ins ISEK einbauen. 15.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sozialen Themen Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte bringt aufgrund seines integrierten Charakters alle Planungen im Programmgebiet zusammen. Dabei ist zu beachten, dass die vom Fördermittelgeber festgelegten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt werden. Aufgrund der Ausrichtung des Maßnahmenbündels auf die Attraktivierung des Bezirkszentrums, ist daher beabsichtigt, die Fortschreibung des ISEK in die Programmli- nie „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ einzuordnen. Sozialintegrativen Maßnahmen sind aus diesem Grund lediglich begleitend in der ISEK - Fortschreibung enthalten. Planung und Umsetzung von sozialintegrativen Maßnahmen erfolgen eigenverantwortlich in den betreffenden Fachämtern. Die Anregungen wurden an diese weitergegeben. Zudem ist geplant, über das geplante Städtebauförderprogramm ein Quartiersmanage- ment zu finanzieren, welches zentrale Ansprechperson für die Bewohnerschaft und loka- len Akteure, wie beispielsweise das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, sein wird und zur Vernetzung und Koordination der Angebotsstrukturen in Porz Mitte beitragen wird. 146 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 16. Sonstige Anregungen 16.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Anregungen 16.2. Stellungnahme zu Sonstigen Anregungen Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung der ISEK-Fortschreibung reiht sich in den bisherigen Beteiligungsprozess der erstmaligen Erstellung des ISEK in 2017/2018 so- wie in die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Einzelmaßnahmen ein. Aktuell fin- den Beteiligungen zur Parkanlage Glashüttenstraße sowie zum Rheinboulevard Porz statt. Diese bieten den Bürger*innen die Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen Einfluss zu nehmen. Im Gegensatz dazu beinhaltet der Betei- ligungsprozess der ISEK -Fortschreibung das zukünftige Maßnahmenpaket im Pro- grammgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Städtebauförderung. Aufgrund des unterschiedlichen Fokus unterscheiden sich auch die Beteiligungsprozesse sowohl in der Dauer als auch in der Durchführungsform voneinander. Der Beirat Porz Mitte als Beteiligungsgremium von politischen und loka- len Akteuren stellt einen wesentlichen Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wie auch schon in der Vergangenheit erhält der Beirat alle erforderlichen Informationen zu den aktuellen/ geplanten Maßnahmen im ISEK-Gebiet zur Kenntnis und hat die Mög- lichkeit, dazu eine Beschlussempfehlung zu fassen. Art Eingegangene Anregung Beirat Unterlagen/ Präsentationen vor der Sitzu ng zur Verfügung stellen/ verschicken Online Als erstes bitte ich dringend darum, die Beteiligungsfrist deutlich zu verlängern. Vom 27.09. - 10.10.21 sind es gerade mal 2 Wochen (in Worten: zwei!!), die zur Rückmeldung zur Verfügung stehen. Das ist unverschämt wenig Zeit im Vergleich zu den Zeiträume n, die das ISEK oder auch die Revitalisierung der Porzer Innenstadt insgesamt bisher in Anspruch genommen hat! Die Porzer Bevölkerung besteht nicht nur aus Einzelkämpferinnen und -kämpfern, sondern es sind viele in Bürgervereinen, Nachbarschaften, Schulen und anderen Gruppen miteinander verbunden, die sich gerne mit dem Thema zielführend beschäftigen würden, aber nicht innerhalb von ein paar Tagen ein Treffen organisieren können. Selbst innerhalb der Familie ist es nur schwer möglich, in diesem kurzen Zei traum in- tensive Gespräche zu führen und diese auch dem Amt zurückzumel- den, zumal das Ende der Aktion auf den Anfang der Herbstferien fällt. Der eine oder die andere will oder muss vielleicht auch Zeit finden, sich dies und das mal vor Ort anzugucken, um qu alitativ ergiebige Ideen zu entwickeln. Jetzt hätten viele etwas mehr Zeit, aber nun ist die Frist schon abgelaufen. Klar, wir Porzer hätten ja schon so viele Jahre Zeit gehabt, unsere Ideen zu formulieren, da müssen wir doch jetzt nicht so überrascht sein; aber die Inhalte des ISEK werden gerade jetzt neu gefasst, nun werden die Schwerpunkte anders gesetzt, und die Beteiligung betrifft immer nur einen diskreten Ausschnitt aus dem großen Ganzen. Mal der Papageienpark, dann der schmale Streifen am Rheinufer, nun das Klima: Das ist nicht trivial, da kann man schon mal die Übersicht ver- lieren. Online Zu diesem Gelände hat das Grünflächenamt schon eine hervorra- gende Bürgerbeteiligung durchgeführt, da könnte das Amt für Stadt- entwicklung sich eine Scheibe abschneiden… -
Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung ISEK 2022
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Anlage 4 Vergleich und Sachstand Maßnahmenpaket ISEK Porz-Mitte 2018 und 2022 Aktuelle Nr. ISEK Fortschreibung (Nr. ISEK 2018) Maßnahmenbezeichnung im ISEK 2022 Sachstand 2022 1 (3.01) Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Aufnahme wie ISEK 2018 2 (1.01) Aufwertung Rheinboulevard Porz Aufnahme wie ISEK 2018 2a (4.04 Modul 1) Freiraumplanerischer Wettbewerb Aufnahme wie ISEK 2018, bereits umgesetzt 3 Neu Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 3a (4.04. Modul 2) Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus Aufnahme wie ISEK 2018 4 Neu Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 5 Modul 1 (4.06) Büro für Vernetzung und Aktivierung Zentrenmanagement und Verfügungsfonds Aufnahme wie ISEK 2018 Modul 2 Neu Quartiersarchitekt (Immobilienberatung) Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 Modul 3 (4.02 + 4.03) Quartiersmanagement modifiziert Aufnahme wie ISEK 2018, geänderte Schwerpunktsetzung (o. bewohnerorient. Verfügungsfonds)6 (4.01) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Aufnahme wie ISEK 2018 7 (4.08) Prozessbegleitende Evaluation Aufnahme wie ISEK 2018 8 (4.04 Modul 3) Neue Mitte Porz (Häuser 1,2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung 9 (1.02) Umgestaltung Hauptstraße von Streinstraße bis Poststraße Umsetzung außerhalb der Städtebau- förderung geplant (Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau) 10 (3.02) Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung geplant 11 (2.01) Städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung geplant 12 (4.07) Radverkehrskonzept Umsetzung außerhalb Städtebauförderung geplant (4.05) Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ Zum Teil Aufwertung im Rahmen von Brückensanierung bzw. wird als Prüfauftrag weiterverfolgt rot = Umsetzung mit Städtebauförderung (SBF); blau = Umsetzung ohne SBF; weiß = keine Aufnahme Quelle: Stadt Köln; Amt für Stadtentwicklung und Statistik -
Anlage 10, Auszug aus Finanzausschuss 05-09-2022 Vorlage-Nr. 0953-2022
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.09.2022 öffentlich 10.4 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz - Mitte 0953/2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I- SEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlrei- chen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüt- tenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu- gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wett- bewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant -Sche- ben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz-Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis vo- raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbe- reitenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewil- ligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewi lligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksver- tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah- men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrif ft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge- bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er- weiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 7, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1217-2022
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 (AN/1217/2022 von CDU/GRÜNE) Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022: Ergänze 2 D den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Ratsbeschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte (ISEK) voraus- sichtlich am 08.09.2022 wird dieses mit den ersten Anträgen für eine Städtebauförderung am 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Zustellung der ersten Zuwendungsbe- scheide voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023 wird das ISEK vom Land anerkannt. Auf dieser Grundlage ist der Start der Planung für die mit der Fortschreibung in das ISEK Porz-Mitte neu aufge- nommenen Maßnahmen „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße“ und „Aufwertung Verbin- dungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ ab 2023 möglich. Die Einplanung der personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter ist dafür bereits erfolgt. Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 HOAI, der Entwurfsplanung, ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten zugrunde zu legen, da der Fördergeber in dieser Planungsphase auch die Beteiligung der Öffentlichkeit fordert. Die Entwurfsplanung ist Grundlage einer Beantragung von Städtebaufördermitteln. Vor diesem Hintergrund ist eine Antragsstellung am 30.09.2025 zum Städtebauförderprogramm 2026 realistisch. Die Bewilligung ist für den Herbst 2026 zu erwarten. Während dieses Zeitraums wird die Planung weiter fortgesetzt. Mit der baulichen Umsetzung einer Maßnahme darf jedoch erst nach Zu- stellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Für den gesamten Planungs- und Bauprozess ist daher regelmäßig mit mindestens einem Zeitraum von ca. 5 Jahren zu rechnen. Bei den angesprochenen Maßnahmen gibt es jedoch noch zusätzliche Besonderheiten/ Unwägbarkeiten zu beachten und zu klären, die in der Zeitplanung als zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen sind: 1. Niederlegung des Dechant-Scheben-Haus: Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang zur Stadt Köln erfolgt gemäß der ge- troffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. Grundlage war der Ratsbeschluss vom 20.03.2018 mit Vorlage Nr. 0367/2018. Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die anvisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln. Die Vergabe und Bauausführung darf gemäß den Städtebauförderrichtlinien nicht vor diesem Zeit- punkt erfolgen. Die Fertigstellung der Maßnahme „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhof- straße“ sieht die Verwaltung daher frühestens in 2030 als realistisch an. 2. Brückenverbreiterung Hauptstraße Um den baulichen Umfang der Maßnahme „Verbindungsweg Rheinboulevard Porz zur Neuen Mitte Porz“ bestimmen zu können, ist eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie zur Brückenver- breiterung geplant. Erst nach Kenntnis der Möglichkeiten einer Brückenerweiterung kann mit der eigentlichen Planung begonnen werden. Hierzu wird ein entsprechender Beschluss vom zuständigen Fachamt eingeholt werden. Auch nach Durchführung der Machbarkeitsuntersu- chung ist eine erneute Entscheidung der zuständigen politischen Gremien zur weiteren Vorge- hensweise einzuholen. Für diese zusätzlichen vorbereitenden Tätigkeiten ist ein Zeitfenster von ca. 12-18 Monaten einzuplanen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Planung und 2 Bauausführung einer Brückenverbreiterung sowie der Erneuerung der Brückenoberfläche zeit- versetzt erfolgen müssen. Auch dafür sind zusätzliche Zeitfenster einzuplanen. Aufgrund der beschriebenen Komplexität dieser Maßnahme, die darüber hinaus auch den noch offenen Umgang mit den auf der Brücke befindlichen Pavillons beinhaltet, sieht die Verwaltung eine Beendigung der Maßnahme vor 2030 als nicht realisierbar an. 3. Maßnahmenabstimmung Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sichergestellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels ge- sichert und schrittweise gesteigert werden kann. 2026: Fertigstellung Rheinboulevard Porz 2027: Fertigstellung Parkanlage Glashüttenstraße 2030: Fertigstellung der Bahnhofstraße und Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 0953/2022 Freigabedatum 10.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be- schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick- lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.0 00 € (Vorlagen -Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz -Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. Beirat Porz Mitte 17.05.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Wirtschaftsausschuss 18.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Verkehrsausschuss 23.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Pla- nungen durch Dritte erbring en zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nach- träglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi- schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zu- ständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu in- formieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz - Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3. Alternative Der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte zur Stabilisierung des Bezirkszentrums, die aufgrund von Festlegung von neuen Programmlinien mit veränderten Anforde- rungen im Bereich der Städtebauförderung erforderlich wird, wird nicht zugestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK 2018 mit Beschluss 1061/2018 wird nicht weitergeführt, da eine Ein- werbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung nicht umgesetzt werden kann. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 17.240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 11.123.000 € (70 % der förderfähigen investiven Kosten in Höhe von 15.890.000 €) Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.510.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 952.000 € (70 % der förderfähigen konsumtiven Kosten in Höhe von 1.360.000 €) Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 (derzeit noch nicht bezifferbar) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 (derzeit nicht bezifferbar) a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangslage Das Programmgebiet Porz -Mitte weist städtebauliche, funktionale und partiell soziale Handlungser- fordernisse auf. Mit Beschluss des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte durch den Rat am 23.03.2010 (Vorlage-Nr. 3629/2008) wurde erstmalig das Ziel verfolgt, auf d iese Erfordernisse zu reagieren und dem sich verstetigenden Trading-Down-Effekt nach Schließung des Hertie-Kaufhauses zu begegnen. Die Neuordnung der Neuen Mitte Porz mit den drei neuen Häusern einschließlich der Freiraumgestal- tung des Friedrich-Ebert-Platzes als Kern und Impulsgeber für die Umgestaltung des Porzer Bezirks- zentrums wurde und wird prioritär vorangetrieben und wird in 2023 weitgehend abgeschlossen sein (https://neuemitteporz.de ). 4 Parallel wurde mit B eschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch den Rat am 27.09.2018 mit Vorlage 1061/2018 für das Programmgebiet Porz -Mitte über die Neuge- staltung der „Neuen Mitte“ hinaus ein Maßnahmenpaket mit weiteren städtebaulichen und flankieren- den Anschlussmaßnahmen beschlossen. Dieses hat die Grundlage für die Einwerbung von Förder- mitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein - Westfalen (MHKBG NRW) gebildet. Das ISEK aus 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen. Schulareal Zu diesen Prüfaufträgen zählte unter anderem die Weiterentwicklung des sogenannten Schulareals mit Grundschule, Berufskolleg und Musikschule nördlich der Karlstraße. Inzwischen ist beschlossen, dass die Grundschule als erweiterte 4-zügige Schule am Standort verbleiben und neu gebaut werden soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen Standort verbleiben. Das Berufskolleg (BK 10) hin- gegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz, verlagert werden. Die Verlagerung wird nach jetzigem Stand nach 2030 erfolgen. Besondere Berücksichtigung sozialintegrativer Maßnahmen Des Weiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss beauftragt, soziale und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe im Programmgebiet in das ISEK aufzuneh- men, die die strukturelle Stärkung des Programmgebietes ergänzend unterstützen und entsprechen- de Fördermittel für die Umsetzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. Dieser Grundsatzbeschluss mit seiner Leitfunktion ist im Analyseteil der Fortschreibung mit einem konkreten Handlungsansatz zur weiteren Vorgehensweise aufgegriffen worden. Funktionale Aufwertung des Öffentlichen Raums Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die Umgestaltung der Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Aufträge wurden bzw. werden noch in die konkreten Planungsprozesse der Maßnahmen eingebracht und bearbeitet. Die notwendige Planungsreife der im ISEK von 2018 enthaltenen baulichen Maßnahmen lag in 2019, dem letztmöglichen Zeitpunkt einer Beantragung unter den vorherigen Programmlinien wie z.B. „So- ziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ bei keiner Maßnahme vor. Ab dem Jahr 2020 erfolgte seitens des Landes eine Änderung der Programmlinien, die eine inhaltli- che Anpassung des ISEKs zwingend erforderlich machte. Dies hat der Verwaltung ermöglicht, Pro- jektstände und Finanzvolumen zu überprüfen und im Rahmen der Überprüfung und Weiterentwick- lung neue Projekte in das ISEK aufzunehmen. Die ersten Förderanträge sollen der Bezirksregierung im Jahr 2022 für das Städtebauförderprogramm 2023 vorgelegt werden. 2. Prozess der Fortschreibung Die Fortschreibung und Aktualisierung erfolgte vor dem Hintergrund der nach wie vor gültigen Ziel- stellung der Revitalisierung des Bezirkszentrums Porz. Zunächst erfolgte somit ein Abgleich der Ziele und des Maßnahmenpakets des ISEK von 2018 mit der aktuellen baulichen Entwicklung, den Aussa- gen des freiraumplanerischen Wettbewerbs, einer aktuellen Datenanalyse sowie den richtungsleiten- den relevanten stadtweiten Konzepten wie der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ oder der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts. Im Ergebnis wurden geeignete Maßnahmen unter den Aspekten der Entwicklung u.a. des Einzelhan- del- und Dienstleistungsangebotes, der städtebaulichen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie von Klimaschutzmaßnahmen und Aufwertung von Grünbereichen vorgenommen. 5 Das entwickelte Maßnahmenprogramm wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens den Bewoh- ner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz vorgestellt und Anregungen wurden aufgenommen. Diese sind mit Stellungnahmen der Verwaltung dem ISEK als Anhang 1 beigefügt. Nach Abschluss der internen Abstimmung sowie der öffentlichen Beteiligung und Prüfung der einge- gangenen Anregungen ist im Ergebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme eines für die Brücken gefor derten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten. Eine Übersicht der Maßnahmenpakete von 2018 und 2022 mit kurzer Erläuterung findet sich in Anlage 4. 3. Stärken-Schwächen-Analyse und Ziele für das Programmgebiet Porz-Mitte Für das Programmgebiet Porz -Mitte wird deutlich, dass vor allem eine zeitgemäße Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums her- ausgehoben und das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen durch zeitgemä- ße verbesserte Aufenthaltsqualitäten und einer besseren räumlichen Anbindung an den R hein ge- stärkt werden. Die Handlungsbedarfe werden demnach vorwiegend in den Handlungsfeldern ‚Einkau- fen und Wohnen‘ sowie ‚Grün- und Freiflächen und Stadtklima‘ aber auch ‚Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur‘ und ‚Mobilität‘ gesehen. Im Vergleich zum ISEK von 2018 liegt der Schwerpunkt aufgrund der Bestandsanalyse sowie der Handlungserfordernisse auf städtebaulich-funktionalen Themen. Die Themen des Handlungsfeldes „Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur“ aus dem ISEK 2018 werden über das Programm „Lebens- werte Veedel - bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“, dem das Pro- grammgebiet als Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und Urbach“ mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 12.12.2019 angehört sowie über die flankierenden Maßnahmen zum ISEK weiter ver- folgt. Die Ziele wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestandsaufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Als strategische Ziele wurden identifiziert: Wohnadresse verbessern Miteinander unterstützen Einzelhandel stärken Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern Angsträume beseitigen, sicherer bewegen Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln Aus den strategischen Zielen lassen sich operative Ziele ableiten, aus denen wiederum die konkreten Maßnahmen entwickelt wurden. 4. Das Maßnahmenpaket des Programgebiets Porz-Mitte Im Programmgebiet Porz-Mitte sind insgesamt 7 baulich -investive und flankierende Maßnahmen für eine Förderbeantragung mit Städtebauförderung in drei Antragsrunden vorgesehen. Insgesamt ergibt sich ein Maßnahmenpaket von rund 22,49 Mio. Euro. Die Maßnahmen sollen nach Bewilligung im Zeitraum 2023 bis 2030 umgesetzt werden. Im gleichen Zeitraum sollen weitere, für die Aufwertung des Zentrums maßgebliche Maßnahmen mit städtischen oder anderen Finanzmitteln umgesetzt wer- den, die nachrichtlich in das Programm aufgenommen worden sind. 6 Nr. im ISEK Maßnahme STEP- Beantragung Zeitraum Gesamtkosten Maßnahmen mit Städtebauförderung 1 Gestaltung Parkanlage Glashüt- tenstraße Antrag zum STEP 2023 2019 2027 4.000.000 € 2 Aufwertung Rheinboulevard Porz Antrag zum STEP 2024 2020 2026 4.920.000 € 2a Freiraumplanerischer Wettbe- werb Antrag zum STEP 2024 Bereits umgesetzt 160.000 € 3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Antrag zum STEP 2026 2023 2030 4.500.000 € 3a Ankauf Grundstück sowie Nie- derlegung Dechant-Scheben- Haus Antrag zum STEP 2026 2018 2027 3.580.000 € 4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Antrag zum STEP 2026 2023 2030 3.320.000 € 5 Büro für Vernetzung und Aktivie- rung (mit den Modulen Zentrenma- nagement, Immobilienberatung und Quartiersmanagement Antrag zum STEP 2023 2023 2027 1.350.000 € 6 Haus-, Hof- und Fassadenpro- gramm Antrag zum STEP 2023 2024 2027 500.000 € 7 Evaluation Antrag zum STEP 2023 2024 2027 160.000 € Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 22.490.000 € Grau hinterlegt: Antragstellung in 2022 für STEP 2023 Weitere zentrale Maßnahmen ohne Städtebauförderung 8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) 2015 2023 Derzeit nicht bekannt/ Freiraum: 3.200.000 € 9 Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße* 2020 2028 5.400.000 € 10 Jugend- und Gemeinschaftsze- ntrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) offen 2027 Noch nicht bezifferbar 11 Machbarkeitsstudie Schulareal 2023 offen Noch nicht bezifferbar 12 Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsan- lagen 2021 offen Noch nicht bezifferbar Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 8.600.000 € Investitionspaket gesamt für Porz -Mitte 31.090.000 € *Sowohl Umsetzungsplanung als auch die Kostenschätzung müssen weiter validiert werden 7 5. Die Maßnahmenkarte 8 6. Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte Die geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln erfordert eine Festlegung und räumliche Ab- grenzung des Untersuchungsgebietes Porz-Mitte. Das Gebiet umfasst im Kern den zentralen Versor- gungsbereich „Bezirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche. Des Weiteren liegen im Gebiet an das Zentrum angrenzende städtische Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfris- tig zur Disposition stehen, und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen, funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz bestmöglich zu beheben und Porz-Mitte nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu stabilisieren und zu revitalisieren. Die räumliche Abgrenzung umfasst entsprech end den Porzer Innenstadtbereich mit seiner bezirks- zentralen Funktion sowie den historisch gewachsenen Ortskern mit den unmittelbar angrenzenden Wohnquartieren. Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB -Trasse im Osten und den Straßenzug Bahnhofsstraße, Schillerstraße, Heinrich -von-Kleist-Straße, Am Rheinbrauhaus und Bennauerstraße im Süden. Abweichend von der im Jahr 2018 beschlossenen Gebietsabgrenzung (Vorlagen-Nr. 1061/2018) soll diese im Rahmen der Fortschreibung des ISEKs geändert werden und um den gesamten Bereich der Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionalen und räumlich zusammenhängenden Be- standteil erweitert werden, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht zu werden. 7. Klimaschutz Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung sind ab 2020, dass im Rah- men der Gesamtmaßnahme im angemessenem Umfang Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. z ur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (bei- spielsweise Stadtgrün) erfolgen. Die Verwaltung hat aus diesem Grund ein Konzept zur Vernetzung der grünen und blauen Infrastruk- tur im Programmgebiet Porz Mi tte entwickelt. Außerdem wurden die im ISEK aufgenommenen Maß- nahmen so konzipiert, dass das Klima positiv beeinflussende Faktoren bzw. Maßnahmen zur Klima- wandelanpassung in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigt wurden. Bei der Planung und Um- setzung der Maßnahmen werden diese Kriterien weiterverfolgt und konkretisiert. Finanzierung: Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von 22.490.000 €. In der vorliegenden Vorlage soll der Beschluss über Kosten von 18.750.000 € gefasst werden, da die Maßnahmen „Freiraumplanerischer Wettbewerb“ (Vorlagen-Nr. 1465/2018) mit Kos- ten von 160.000 € sowie „Ankauf Grundstück und Niederlegung Dechant-Scheben-Haus“ (Vorlagen- Nr. 0367/2018) mit Kosten von 3.580.000 € bereits vom Rat beschlossen wurden. Sowohl die Kosten des freiraumplanerischen Wettbewerbs als auch die Kosten für den Ankauf des Dechant -Scheben- Hauses (= 1.720.000 €) sind förderfähig, so dass das ISEK gemäß Anlage 2 insgesamt 19.130.000 € förderfähige Gesamtkosten enthält, für die Städtebaufördermittel eingeworben werden können. Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % belaufen sich der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf 13.391.000 € der verbleibende städtische Aufwand auf 9.099.000 € (Eigenanteil i.H.v. 30% zuzüglich der nichtförderfähigen Kostenbestandteile in den Maßnah- men) 9 Die Beantragung von Städtebaufördermitteln für die genannten vorbereitenden Maßnahmen „Frei- raumplanerischer Wettbewerb“ und „Ankauf Dechant-Scheben-Haus“ erfolgt im Rahmen der Förder- mittelbeantragung der jeweiligen Maßnahmen. Die beiden Maßnahmen werden bei der nachfolgen- den Betrachtung nicht berücksichtigt. Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zukünftigen mit Städtebaufördermitteln finanzierbaren Maßnahmen umfasst 8 Jahre, von 2023 bis 2030. Konsumtive Mittel Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 1.510.000 €. Investive Mittel Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 17.240.000 €. Mittelbereitstellung Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2023 – 2027 in Höhe von rd. 10.285.000 € werden im Hpl.-Entwurf 2023/2024 im Teilplan 0902 - Stadtentwicklung innerhalb des zugewiesenen Budgets vorgesehen. Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2028 – 2030 in Höhe von rd. 8.465.000 € werden vom Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales zu gegebener Zeit im Hpl.-Entwurf 2025 innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, berücksich- tigt. Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Vermögen lassen nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bi- lanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan dar- zustellen. Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haus- haltsmäßigen Auswirkungen werden sowohl im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teil- ergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen entsprechend abgebildet. Anlagen: Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022 Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung ISEK 2022 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 0953/2022 Stand: 09.09.2025 Sachstandsbericht Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Status in Bearbeitung erledigt Ratsbeschluss 08.09.2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 (Anlage 9), des Finanz- ausschusses vom 05.09.2022 (Anlage 10) und der Bezirksvertretung 7 vom 09.06.2022 (An- lage 5): 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be- schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick- lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Bei- rates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbe- schlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraum- planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des De- chant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK PorzMitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich dem- nach auf 22.490.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzuset- zen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planun- gen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung 2 sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer För- derquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maß- nahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi- schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständi- gen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027umge- setzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhof- straße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz- Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wurde umgesetzt und die Sache ist erledigt. Den zuständigen Gremien wird seit 2024 regelmäßig im ersten Quartal eines Jahres eine Mitteilung zu den Voraussetzungen der Städtebauförderung, dem aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung sowie dem Umset- zungsstand der Städtebaufördermaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte vorgelegt. Die nächste Mitteilung ist geplant für das 1. Quartal 2026. Weitere Schritte: ./. -
Anlage 6, Beantwortung Stea_Anfrage GRÜNE_02.06.22
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Stellungnahme zur Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion an Frau Scholz in der SteA-Sit- zung am 02.06.2022 Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion: Kann die Gebietskulisse nach Süden bis zur evangelischen Lukaskirche erweitert werden? Die Lukaskirche ist bzw. wird zu einem soziokulturellen Zentrum mit Wohnen umgenutzt. Durch Ein- bindung in die ISEK-Kulisse könnten Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen ISEK und der Kirche entstehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die zentrale Zielsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (=ISEK) Porz-Mitte ist die Revi- talisierung des Bezirkszentrums Porz-Mitte durch städtebauliche Aufwertung der zentralen öffentli- chen Bereiche und Stärkung des Einzelhandels durch Erweiterung der Verkaufsflächen und Beratung der Einzelhändler und Gewerbetreibenden. Hierdurch sollen die aktuellen städtebaulichen und funkti- onalen Handlungserfordernisse des Bezirkszentrums Porz behoben werden. Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst entsprechend den zentralen Versorgungsbereich „Be- zirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, die unmittelbar angren- zenden Wohn- und Erholungsbereiche sowie die an das Zentrum angrenzenden städtischen Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen, und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Müh- lenstraße). Das von der evangelischen Kirchengemeinde Porz geplante neue Quartierszentrum am Standort Lu- kaskirche zwischen Mühlenstraße und Poststraße liegt außerhalb dieses räumlichen Definitionsbe- reichs und stellt eine Angebotsausweitung der sozialen und integrativen Infrastruktur für den Stadtteil Porz und den Sozialraum Porz-Mitte und Urbach dar. Das Areal rund um die Kirche, für das die Nut- zungserweiterung geplant ist, befindet sich in Gänze im Eigentum der evangelischen Kirche. Eine Förderung der Baumaßnahmen über Städtebaufördermittel ist damit ausgeschlossen. Eine formale Erweiterung des festgelegten Gebietes Porz-Mitte wird deshalb als nicht notwendig erachtet. Die evangelische Kirche ist über die Mitgliedschaft im Beirat Porz Mitte bereits in den ISEK-Prozess eingebunden. Es ist beabsichtigt, den Austausch und die Zusammenarbeit im Rahmen der ISEK-Um- setzung mit allen maßgeblichen Akteuren, auch über die Programmgebietsgrenze hinaus, zu intensi- vieren. Gemeinsame Zielsetzung ist dabei die Stärkung des Zentrums auch durch die Nutzung von Synergieeffekten. -
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht
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Anlage 2 : Kosten- und Finanzierungsübersicht ISEK Porz-Mitte Stand: März 2022 Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung Gesamtkosten 1 Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße 2019 - 2027 4.000.000 € 4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 € 2 Aufwertung Rheinboulevard Porz 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 € 2a Freiraumplanerischer Wettbewerb 2018 - 2019 160.000 € * 160.000 € 112.000 € 48.000 € 3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße 2023 - 2030 4.500.000 € 4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 € 3a Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus 2018 - 2027 3.580.000 € * 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 € 4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 2023 - 2030 3.320.000 € 3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 € 5 Büro für Vernetzung und Aktivierung 2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 € 6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 € 7 Prozessbegleitende Evaluation 2024 - 2027 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 € 22.490.000 € ** 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 € * Maßnahmen, für die bereits Ratsbeschlüsse vorliegen ** Höhe des Maßnahmenpakets abzg. bereits vorliegender Ermächtigungen: 18.750.000 € Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung Gesamtkosten 8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Privatinvest/ städtische Mittel 2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/ Freiraum: 3.200.000 € 9 Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Richtlinie zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus 2020 - 2028 5.400.000 € 10 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) städtische Mittel bis 2027 noch nicht bezifferbar 11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mittel ab 2023 noch nicht bezifferbar 12 Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanlagen städtische Mittel ab 2021 noch nicht bezifferbar 8.600.000 € 22.490.000 € 8.600.000 € Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030: 31.090.000 € Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030 Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030 Davon Finanzierung außerhalb Städtebau- förderung Förderfähige Gesamtkosten Städtebauförderung Städtebauförderung (70% der förderf. Kosten) Eigenanteil Stadt Köln (30 % der förderf. Kosten) Umsetzungs- zeitraum Haupt- finanzierung Städtebau- förderung Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebau- förderung Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030 Haupt- finanzierung Umsetzungs- zeitraum Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: -
Anlage 8, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1224-2022
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 (AN/1224/2022 der SPD) Beschluss über den Änderungsantrag AN/1224/2022: Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Vorlage 0953/2022 wird ein Gesamtpaket von Maßnahmen beschlossen, welches Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist. Die im Antrag AN/1224/2022 aufgeführten Hinweise beziehen sich auf die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (ISEK) aufgeführten Einzelmaßnahmen und sind daher aus Sicht der Verwaltung in die jeweiligen Planungsprozesse einzubringen. Hier haben jeweils die Fachämter die Federführung und nehmen Wünsche im Rahmen der Planungsbeteiligungsverfahren auf. Die Planungsbeschlüsse zu den Einzelmaßnahmen werden von der Verwaltung im Folgeprozess in Form von Bedarfsfeststellungsbeschlüssen bei den zuständigen Gremien eingeholt. Eine Aufnahme von konkreten Hinweisen zu Planungen einzelner Maßnahmen in den Grundsatzbeschlusstext des ISEKs ist aus Sicht der Verwaltung deshalb nicht sinnvoll. Die Verwaltung schlägt vor, die Hinweise aus dem Antrag AN/1224/2022 an die zuständigen federführenden Fachämter der betreffenden Einzelprojekte zu richten und den Beschlusstext der Vorlage 0953/2022 nicht zu ändern. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Porz in der gleichen Sitzung am 09.06.2022 die Errichtung eines neuen Toilettenmodells in fußläufiger Nähe zur Parkanlage Glashüttenstraße beschlossen hat (Vorlagen-Nr. 1631/2022).
Beratungsverlauf
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09.06.2022
TOP 7.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
18.08.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
18.08.2022
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
22.08.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
23.08.2022
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
25.08.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
30.08.2022
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
01.09.2022
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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