0953/2022
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte
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Anlage 9, Auszug BP Verkehrsausschusses 23.08.2022 TOP 4.2
3507 Zeichen
Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.08.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 4.2 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz- Mitte 0953/2022 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Empfehlung der BV Porz - wie folgt zu beschließen 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwi cklungskonzept Porz -Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park- anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet- tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini- enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie- gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumpla- nerischer Wettbewerb und Vorlagen -Nr. 0367 /2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz - Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraus- sichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorberei- tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maß- nahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertre- tung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sach- stand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah- men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge- bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen -Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er- weiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 10, Auszug aus Finanzausschuss 05-09-2022 Vorlage-Nr. 0953-2022
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 05.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.09.2022 öffentlich 10.4 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz - Mitte 0953/2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I- SEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlrei- chen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüt- tenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu- gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wett- bewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant -Sche- ben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz-Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis vo- raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbe- reitenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewil- ligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewi lligungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksver- tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah- men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrif ft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge- bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er- weiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6, Beantwortung Stea_Anfrage GRÜNE_02.06.22
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Stellungnahme zur Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion an Frau Scholz in der SteA-Sit- zung am 02.06.2022 Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion: Kann die Gebietskulisse nach Süden bis zur evangelischen Lukaskirche erweitert werden? Die Lukaskirche ist bzw. wird zu einem soziokulturellen Zentrum mit Wohnen umgenutzt. Durch Ein- bindung in die ISEK-Kulisse könnten Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen ISEK und der Kirche entstehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die zentrale Zielsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (=ISEK) Porz-Mitte ist die Revi- talisierung des Bezirkszentrums Porz-Mitte durch städtebauliche Aufwertung der zentralen öffentli- chen Bereiche und Stärkung des Einzelhandels durch Erweiterung der Verkaufsflächen und Beratung der Einzelhändler und Gewerbetreibenden. Hierdurch sollen die aktuellen städtebaulichen und funkti- onalen Handlungserfordernisse des Bezirkszentrums Porz behoben werden. Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst entsprechend den zentralen Versorgungsbereich „Be- zirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, die unmittelbar angren- zenden Wohn- und Erholungsbereiche sowie die an das Zentrum angrenzenden städtischen Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen, und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Müh- lenstraße). Das von der evangelischen Kirchengemeinde Porz geplante neue Quartierszentrum am Standort Lu- kaskirche zwischen Mühlenstraße und Poststraße liegt außerhalb dieses räumlichen Definitionsbe- reichs und stellt eine Angebotsausweitung der sozialen und integrativen Infrastruktur für den Stadtteil Porz und den Sozialraum Porz-Mitte und Urbach dar. Das Areal rund um die Kirche, für das die Nut- zungserweiterung geplant ist, befindet sich in Gänze im Eigentum der evangelischen Kirche. Eine Förderung der Baumaßnahmen über Städtebaufördermittel ist damit ausgeschlossen. Eine formale Erweiterung des festgelegten Gebietes Porz-Mitte wird deshalb als nicht notwendig erachtet. Die evangelische Kirche ist über die Mitgliedschaft im Beirat Porz Mitte bereits in den ISEK-Prozess eingebunden. Es ist beabsichtigt, den Austausch und die Zusammenarbeit im Rahmen der ISEK-Um- setzung mit allen maßgeblichen Akteuren, auch über die Programmgebietsgrenze hinaus, zu intensi- vieren. Gemeinsame Zielsetzung ist dabei die Stärkung des Zentrums auch durch die Nutzung von Synergieeffekten.
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht
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Anlage 2 : Kosten- und Finanzierungsübersicht ISEK Porz-Mitte Stand: März 2022 Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung Gesamtkosten 1 Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße 2019 - 2027 4.000.000 € 4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 € 2 Aufwertung Rheinboulevard Porz 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 € 2a Freiraumplanerischer Wettbewerb 2018 - 2019 160.000 € * 160.000 € 112.000 € 48.000 € 3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße 2023 - 2030 4.500.000 € 4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 € 3a Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus 2018 - 2027 3.580.000 € * 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 € 4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 2023 - 2030 3.320.000 € 3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 € 5 Büro für Vernetzung und Aktivierung 2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 € 6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 € 7 Prozessbegleitende Evaluation 2024 - 2027 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 € 22.490.000 € ** 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 € * Maßnahmen, für die bereits Ratsbeschlüsse vorliegen ** Höhe des Maßnahmenpakets abzg. bereits vorliegender Ermächtigungen: 18.750.000 € Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung Gesamtkosten 8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Privatinvest/ städtische Mittel 2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/ Freiraum: 3.200.000 € 9 Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Richtlinie zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus 2020 - 2028 5.400.000 € 10 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) städtische Mittel bis 2027 noch nicht bezifferbar 11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mittel ab 2023 noch nicht bezifferbar 12 Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanlagen städtische Mittel ab 2021 noch nicht bezifferbar 8.600.000 € 22.490.000 € 8.600.000 € Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030: 31.090.000 € Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030 Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030 Davon Finanzierung außerhalb Städtebau- förderung Förderfähige Gesamtkosten Städtebauförderung Städtebauförderung (70% der förderf. Kosten) Eigenanteil Stadt Köln (30 % der förderf. Kosten) Umsetzungs- zeitraum Haupt- finanzierung Städtebau- förderung Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebau- förderung Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030 Haupt- finanzierung Umsetzungs- zeitraum Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung:
Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte
277 Zeichen
Soziale Stadt Gebiet nach §171e Baugesetzbuch Porz-Mitte Abgrenzung Soziale Stadt Gebiet "Porz-Mitte" gemäß §171e BauGB Gebietsabgrenzung Soziale Stadt "Porz-Mitte" von 2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) 1:2.500 ¯ 0 0,250,125 Kilometer Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3911 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
0953/2022
Stand: 09.09.2025
Sachstandsbericht
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte
Status in Bearbeitung
erledigt
Ratsbeschluss 08.09.2022
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 (Anlage 9), des Finanz-
ausschusses vom 05.09.2022 (Anlage 10) und der Bezirksvertretung 7 vom 09.06.2022 (An-
lage 5):
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be-
schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Bei-
rates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der
Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu
planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1)
ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders
zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis
zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbe-
schlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraum-
planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des De-
chant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem
ISEK PorzMitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich dem-
nach auf 22.490.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen
gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit
einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzuset-
zen.
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planun-
gen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im
Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung
2
sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer För-
derquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maß-
nahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen.
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi-
schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständi-
gen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren.
Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen
sind.
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027umge-
setzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhof-
straße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz.
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-
Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde umgesetzt und die Sache ist erledigt. Den zuständigen Gremien wird
seit 2024 regelmäßig im ersten Quartal eines Jahres eine Mitteilung zu den Voraussetzungen
der Städtebauförderung, dem aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung sowie dem Umset-
zungsstand der Städtebaufördermaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
Porz-Mitte vorgelegt. Die nächste Mitteilung ist geplant für das 1. Quartal 2026.
Weitere Schritte: ./.
Anlage 8, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1224-2022
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 (AN/1224/2022 der SPD) Beschluss über den Änderungsantrag AN/1224/2022: Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Vorlage 0953/2022 wird ein Gesamtpaket von Maßnahmen beschlossen, welches Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist. Die im Antrag AN/1224/2022 aufgeführten Hinweise beziehen sich auf die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (ISEK) aufgeführten Einzelmaßnahmen und sind daher aus Sicht der Verwaltung in die jeweiligen Planungsprozesse einzubringen. Hier haben jeweils die Fachämter die Federführung und nehmen Wünsche im Rahmen der Planungsbeteiligungsverfahren auf. Die Planungsbeschlüsse zu den Einzelmaßnahmen werden von der Verwaltung im Folgeprozess in Form von Bedarfsfeststellungsbeschlüssen bei den zuständigen Gremien eingeholt. Eine Aufnahme von konkreten Hinweisen zu Planungen einzelner Maßnahmen in den Grundsatzbeschlusstext des ISEKs ist aus Sicht der Verwaltung deshalb nicht sinnvoll. Die Verwaltung schlägt vor, die Hinweise aus dem Antrag AN/1224/2022 an die zuständigen federführenden Fachämter der betreffenden Einzelprojekte zu richten und den Beschlusstext der Vorlage 0953/2022 nicht zu ändern. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Porz in der gleichen Sitzung am 09.06.2022 die Errichtung eines neuen Toilettenmodells in fußläufiger Nähe zur Parkanlage Glashüttenstraße beschlossen hat (Vorlagen-Nr. 1631/2022).
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IX/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
0953/2022
Freigabedatum
10.05.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be-
schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel
in Höhe von 3.740.0 00 € (Vorlagen -Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wettbewerb und
Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses).
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz -Mitte, für das
Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €.
Beirat Porz Mitte 17.05.2022
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022
Wirtschaftsausschuss 18.08.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022
Verkehrsausschuss 23.08.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022
Finanzausschuss 05.09.2022
Rat 08.09.2022
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2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen
gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
mit einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten
umzusetzen.
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Pla-
nungen durch Dritte erbring en zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung
stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nach-
träglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den
geplanten Förderzugängen.
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi-
schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zu-
ständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu in-
formieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung
nicht betroffen sind.
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz -
Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3.
Alternative
Der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte zur Stabilisierung des
Bezirkszentrums, die aufgrund von Festlegung von neuen Programmlinien mit veränderten Anforde-
rungen im Bereich der Städtebauförderung erforderlich wird, wird nicht zugestimmt. Die Umsetzung
der Maßnahmen aus dem ISEK 2018 mit Beschluss 1061/2018 wird nicht weitergeführt, da eine Ein-
werbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung nicht umgesetzt werden kann.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 17.240.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 11.123.000 €
(70 % der förderfähigen investiven Kosten in Höhe von 15.890.000 €)
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.510.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 952.000 €
(70 % der förderfähigen konsumtiven Kosten in Höhe von 1.360.000 €)
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024
(derzeit noch nicht bezifferbar)
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 (derzeit
nicht bezifferbar)
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
1. Ausgangslage
Das Programmgebiet Porz -Mitte weist städtebauliche, funktionale und partiell soziale Handlungser-
fordernisse auf. Mit Beschluss des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte durch den Rat am 23.03.2010
(Vorlage-Nr. 3629/2008) wurde erstmalig das Ziel verfolgt, auf d iese Erfordernisse zu reagieren und
dem sich verstetigenden Trading-Down-Effekt nach Schließung des Hertie-Kaufhauses zu begegnen.
Die Neuordnung der Neuen Mitte Porz mit den drei neuen Häusern einschließlich der Freiraumgestal-
tung des Friedrich-Ebert-Platzes als Kern und Impulsgeber für die Umgestaltung des Porzer Bezirks-
zentrums wurde und wird prioritär vorangetrieben und wird in 2023 weitgehend abgeschlossen sein
(https://neuemitteporz.de ).
4
Parallel wurde mit B eschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch
den Rat am 27.09.2018 mit Vorlage 1061/2018 für das Programmgebiet Porz -Mitte über die Neuge-
staltung der „Neuen Mitte“ hinaus ein Maßnahmenpaket mit weiteren städtebaulichen und flankieren-
den Anschlussmaßnahmen beschlossen. Dieses hat die Grundlage für die Einwerbung von Förder-
mitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -
Westfalen (MHKBG NRW) gebildet.
Das ISEK aus 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen.
Schulareal
Zu diesen Prüfaufträgen zählte unter anderem die Weiterentwicklung des sogenannten Schulareals
mit Grundschule, Berufskolleg und Musikschule nördlich der Karlstraße. Inzwischen ist beschlossen,
dass die Grundschule als erweiterte 4-zügige Schule am Standort verbleiben und neu gebaut werden
soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen Standort verbleiben. Das Berufskolleg (BK 10) hin-
gegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz, verlagert werden. Die Verlagerung
wird nach jetzigem Stand nach 2030 erfolgen.
Besondere Berücksichtigung sozialintegrativer Maßnahmen
Des Weiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss beauftragt, soziale
und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe im Programmgebiet in das ISEK aufzuneh-
men, die die strukturelle Stärkung des Programmgebietes ergänzend unterstützen und entsprechen-
de Fördermittel für die Umsetzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen.
Dieser Grundsatzbeschluss mit seiner Leitfunktion ist im Analyseteil der Fortschreibung mit einem
konkreten Handlungsansatz zur weiteren Vorgehensweise aufgegriffen worden.
Funktionale Aufwertung des Öffentlichen Raums
Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die Umgestaltung der
Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Aufträge wurden bzw. werden noch in die
konkreten Planungsprozesse der Maßnahmen eingebracht und bearbeitet.
Die notwendige Planungsreife der im ISEK von 2018 enthaltenen baulichen Maßnahmen lag in 2019,
dem letztmöglichen Zeitpunkt einer Beantragung unter den vorherigen Programmlinien wie z.B. „So-
ziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ bei keiner Maßnahme vor.
Ab dem Jahr 2020 erfolgte seitens des Landes eine Änderung der Programmlinien, die eine inhaltli-
che Anpassung des ISEKs zwingend erforderlich machte. Dies hat der Verwaltung ermöglicht, Pro-
jektstände und Finanzvolumen zu überprüfen und im Rahmen der Überprüfung und Weiterentwick-
lung neue Projekte in das ISEK aufzunehmen.
Die ersten Förderanträge sollen der Bezirksregierung im Jahr 2022 für das Städtebauförderprogramm
2023 vorgelegt werden.
2. Prozess der Fortschreibung
Die Fortschreibung und Aktualisierung erfolgte vor dem Hintergrund der nach wie vor gültigen Ziel-
stellung der Revitalisierung des Bezirkszentrums Porz. Zunächst erfolgte somit ein Abgleich der Ziele
und des Maßnahmenpakets des ISEK von 2018 mit der aktuellen baulichen Entwicklung, den Aussa-
gen des freiraumplanerischen Wettbewerbs, einer aktuellen Datenanalyse sowie den richtungsleiten-
den relevanten stadtweiten Konzepten wie der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ oder der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts.
Im Ergebnis wurden geeignete Maßnahmen unter den Aspekten der Entwicklung u.a. des Einzelhan-
del- und Dienstleistungsangebotes, der städtebaulichen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie
von Klimaschutzmaßnahmen und Aufwertung von Grünbereichen vorgenommen.
5
Das entwickelte Maßnahmenprogramm wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens den Bewoh-
ner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz vorgestellt und Anregungen wurden
aufgenommen. Diese sind mit Stellungnahmen der Verwaltung dem ISEK als Anhang 1 beigefügt.
Nach Abschluss der internen Abstimmung sowie der öffentlichen Beteiligung und Prüfung der einge-
gangenen Anregungen ist im Ergebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme
eines für die Brücken gefor derten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas
modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten. Eine Übersicht der Maßnahmenpakete von
2018 und 2022 mit kurzer Erläuterung findet sich in Anlage 4.
3. Stärken-Schwächen-Analyse und Ziele für das Programmgebiet Porz-Mitte
Für das Programmgebiet Porz -Mitte wird deutlich, dass vor allem eine zeitgemäße Gestaltung des
öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt
und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums her-
ausgehoben und das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen durch zeitgemä-
ße verbesserte Aufenthaltsqualitäten und einer besseren räumlichen Anbindung an den R hein ge-
stärkt werden. Die Handlungsbedarfe werden demnach vorwiegend in den Handlungsfeldern ‚Einkau-
fen und Wohnen‘ sowie ‚Grün- und Freiflächen und Stadtklima‘ aber auch ‚Bevölkerung, Wohnen und
soziale Infrastruktur‘ und ‚Mobilität‘ gesehen.
Im Vergleich zum ISEK von 2018 liegt der Schwerpunkt aufgrund der Bestandsanalyse sowie der
Handlungserfordernisse auf städtebaulich-funktionalen Themen. Die Themen des Handlungsfeldes
„Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur“ aus dem ISEK 2018 werden über das Programm „Lebens-
werte Veedel - bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“, dem das Pro-
grammgebiet als Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und Urbach“ mit Beschluss des Rates der
Stadt Köln vom 12.12.2019 angehört sowie über die flankierenden Maßnahmen zum ISEK weiter ver-
folgt.
Die Ziele wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestandsaufnahme
sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Als strategische Ziele wurden
identifiziert:
Wohnadresse verbessern
Miteinander unterstützen
Einzelhandel stärken
Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern
Angsträume beseitigen, sicherer bewegen
Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Aus den strategischen Zielen lassen sich operative Ziele ableiten, aus denen wiederum die konkreten
Maßnahmen entwickelt wurden.
4. Das Maßnahmenpaket des Programgebiets Porz-Mitte
Im Programmgebiet Porz-Mitte sind insgesamt 7 baulich -investive und flankierende Maßnahmen für
eine Förderbeantragung mit Städtebauförderung in drei Antragsrunden vorgesehen. Insgesamt ergibt
sich ein Maßnahmenpaket von rund 22,49 Mio. Euro. Die Maßnahmen sollen nach Bewilligung im
Zeitraum 2023 bis 2030 umgesetzt werden. Im gleichen Zeitraum sollen weitere, für die Aufwertung
des Zentrums maßgebliche Maßnahmen mit städtischen oder anderen Finanzmitteln umgesetzt wer-
den, die nachrichtlich in das Programm aufgenommen worden sind.
6
Nr. im
ISEK
Maßnahme STEP-
Beantragung
Zeitraum Gesamtkosten
Maßnahmen mit Städtebauförderung
1 Gestaltung Parkanlage Glashüt-
tenstraße
Antrag zum
STEP 2023
2019 2027 4.000.000 €
2 Aufwertung Rheinboulevard
Porz
Antrag zum
STEP 2024
2020 2026 4.920.000 €
2a Freiraumplanerischer Wettbe-
werb
Antrag zum
STEP 2024
Bereits umgesetzt 160.000 €
3 Umgestaltung Fußgängerzone
Bahnhofstraße
Antrag zum
STEP 2026
2023
2030 4.500.000 €
3a Ankauf Grundstück sowie Nie-
derlegung Dechant-Scheben-
Haus
Antrag zum
STEP 2026
2018 2027 3.580.000 €
4 Aufwertung Verbindungsachse
Rheinboulevard zur Neuen Mitte
Porz
Antrag zum
STEP 2026
2023
2030 3.320.000 €
5 Büro für Vernetzung und Aktivie-
rung (mit den Modulen Zentrenma-
nagement, Immobilienberatung und
Quartiersmanagement
Antrag zum
STEP 2023
2023 2027 1.350.000 €
6 Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramm
Antrag zum STEP
2023
2024 2027 500.000 €
7 Evaluation Antrag zum STEP
2023
2024 2027 160.000 €
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 22.490.000 €
Grau hinterlegt: Antragstellung in 2022 für STEP 2023
Weitere zentrale Maßnahmen ohne Städtebauförderung
8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2
und 3 sowie Neugestaltung
Freiraum Innenstadtbereich)
2015 2023 Derzeit nicht bekannt/
Freiraum: 3.200.000 €
9 Umgestaltung Hauptstraße von
Steinstraße bis Poststraße*
2020 2028 5.400.000 €
10 Jugend- und Gemeinschaftsze-
ntrum Glashütte (bauliche
Maßnahmen Außenbereich)
offen 2027 Noch nicht bezifferbar
11 Machbarkeitsstudie Schulareal 2023 offen Noch nicht bezifferbar
12 Radverkehrskonzept sowie Neu-
und Umbau von Radverkehrsan-
lagen
2021 offen Noch nicht bezifferbar
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 8.600.000 €
Investitionspaket gesamt für Porz -Mitte 31.090.000 €
*Sowohl Umsetzungsplanung als auch die Kostenschätzung müssen weiter validiert werden
7
5. Die Maßnahmenkarte
8
6. Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte
Die geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln erfordert eine Festlegung und räumliche Ab-
grenzung des Untersuchungsgebietes Porz-Mitte. Das Gebiet umfasst im Kern den zentralen Versor-
gungsbereich „Bezirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie
die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche. Des Weiteren liegen im Gebiet an das
Zentrum angrenzende städtische Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfris-
tig zur Disposition stehen, und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche
Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen,
funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz bestmöglich zu beheben und
Porz-Mitte nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu stabilisieren und zu
revitalisieren.
Die räumliche Abgrenzung umfasst entsprech end den Porzer Innenstadtbereich mit seiner bezirks-
zentralen Funktion sowie den historisch gewachsenen Ortskern mit den unmittelbar angrenzenden
Wohnquartieren. Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein
begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB -Trasse im Osten und den
Straßenzug Bahnhofsstraße, Schillerstraße, Heinrich -von-Kleist-Straße, Am Rheinbrauhaus und
Bennauerstraße im Süden.
Abweichend von der im Jahr 2018 beschlossenen Gebietsabgrenzung (Vorlagen-Nr. 1061/2018) soll
diese im Rahmen der Fortschreibung des ISEKs geändert werden und um den gesamten Bereich der
Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionalen und räumlich zusammenhängenden Be-
standteil erweitert werden, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht
zu werden.
7. Klimaschutz
Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung sind ab 2020, dass im Rah-
men der Gesamtmaßnahme im angemessenem Umfang Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. z ur
Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (bei-
spielsweise Stadtgrün) erfolgen.
Die Verwaltung hat aus diesem Grund ein Konzept zur Vernetzung der grünen und blauen Infrastruk-
tur im Programmgebiet Porz Mi tte entwickelt. Außerdem wurden die im ISEK aufgenommenen Maß-
nahmen so konzipiert, dass das Klima positiv beeinflussende Faktoren bzw. Maßnahmen zur Klima-
wandelanpassung in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigt wurden. Bei der Planung und Um-
setzung der Maßnahmen werden diese Kriterien weiterverfolgt und konkretisiert.
Finanzierung:
Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von
22.490.000 €. In der vorliegenden Vorlage soll der Beschluss über Kosten von 18.750.000 € gefasst
werden, da die Maßnahmen „Freiraumplanerischer Wettbewerb“ (Vorlagen-Nr. 1465/2018) mit Kos-
ten von 160.000 € sowie „Ankauf Grundstück und Niederlegung Dechant-Scheben-Haus“ (Vorlagen-
Nr. 0367/2018) mit Kosten von 3.580.000 € bereits vom Rat beschlossen wurden. Sowohl die Kosten
des freiraumplanerischen Wettbewerbs als auch die Kosten für den Ankauf des Dechant -Scheben-
Hauses (= 1.720.000 €) sind förderfähig, so dass das ISEK gemäß Anlage 2 insgesamt 19.130.000 €
förderfähige Gesamtkosten enthält, für die Städtebaufördermittel eingeworben werden können.
Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % belaufen sich
der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf 13.391.000 €
der verbleibende städtische Aufwand auf 9.099.000 €
(Eigenanteil i.H.v. 30% zuzüglich der nichtförderfähigen Kostenbestandteile in den Maßnah-
men)
9
Die Beantragung von Städtebaufördermitteln für die genannten vorbereitenden Maßnahmen „Frei-
raumplanerischer Wettbewerb“ und „Ankauf Dechant-Scheben-Haus“ erfolgt im Rahmen der Förder-
mittelbeantragung der jeweiligen Maßnahmen. Die beiden Maßnahmen werden bei der nachfolgen-
den Betrachtung nicht berücksichtigt.
Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zukünftigen mit Städtebaufördermitteln finanzierbaren
Maßnahmen umfasst 8 Jahre, von 2023 bis 2030.
Konsumtive Mittel
Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen
beläuft sich auf insgesamt 1.510.000 €.
Investive Mittel
Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen
beläuft sich auf insgesamt 17.240.000 €.
Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2023 – 2027 in Höhe von rd. 10.285.000 € werden im
Hpl.-Entwurf 2023/2024 im Teilplan 0902 - Stadtentwicklung innerhalb des zugewiesenen Budgets
vorgesehen. Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2028 – 2030 in Höhe von rd. 8.465.000 €
werden vom Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales zu gegebener Zeit
im Hpl.-Entwurf 2025 innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, berücksich-
tigt.
Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Vermögen lassen nach den Bestimmungen des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bi-
lanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Werterhalt des Vermögens
im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan dar-
zustellen. Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haus-
haltsmäßigen Auswirkungen werden sowohl im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teil-
ergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen entsprechend
abgebildet.
Anlagen:
Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte
Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung
ISEK 2022
Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung ISEK 2022
2207 Zeichen
Anlage 4 Vergleich und Sachstand Maßnahmenpaket ISEK Porz-Mitte 2018 und 2022 Aktuelle Nr. ISEK Fortschreibung (Nr. ISEK 2018) Maßnahmenbezeichnung im ISEK 2022 Sachstand 2022 1 (3.01) Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Aufnahme wie ISEK 2018 2 (1.01) Aufwertung Rheinboulevard Porz Aufnahme wie ISEK 2018 2a (4.04 Modul 1) Freiraumplanerischer Wettbewerb Aufnahme wie ISEK 2018, bereits umgesetzt 3 Neu Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 3a (4.04. Modul 2) Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus Aufnahme wie ISEK 2018 4 Neu Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 5 Modul 1 (4.06) Büro für Vernetzung und Aktivierung Zentrenmanagement und Verfügungsfonds Aufnahme wie ISEK 2018 Modul 2 Neu Quartiersarchitekt (Immobilienberatung) Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022 Modul 3 (4.02 + 4.03) Quartiersmanagement modifiziert Aufnahme wie ISEK 2018, geänderte Schwerpunktsetzung (o. bewohnerorient. Verfügungsfonds)6 (4.01) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Aufnahme wie ISEK 2018 7 (4.08) Prozessbegleitende Evaluation Aufnahme wie ISEK 2018 8 (4.04 Modul 3) Neue Mitte Porz (Häuser 1,2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich) Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung 9 (1.02) Umgestaltung Hauptstraße von Streinstraße bis Poststraße Umsetzung außerhalb der Städtebau- förderung geplant (Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau) 10 (3.02) Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung geplant 11 (2.01) Städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal Umsetzung außerhalb der Städtebauförderung geplant 12 (4.07) Radverkehrskonzept Umsetzung außerhalb Städtebauförderung geplant (4.05) Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ Zum Teil Aufwertung im Rahmen von Brückensanierung bzw. wird als Prüfauftrag weiterverfolgt rot = Umsetzung mit Städtebauförderung (SBF); blau = Umsetzung ohne SBF; weiß = keine Aufnahme Quelle: Stadt Köln; Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022
327506 Zeichen
März 2022
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
für Porz-Mitte
- Fortschreibung 2022 -
Impressionen in Porz-Mitte
2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Kontakt / Impressum
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-23812
stadtentwicklung.statistik@stadt-koeln.de
Stand März 2022
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Di-
gitalisierung und Regionales
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 3
Vorwort
Ein erklärtes Ziel d er Kölner Stadtentwick-
lung ist eine ausgewogene Entwicklung
der unterschiedlichen Quartiere, in Köln
„Veedel“ genannt, zu erreichen. Dies gilt
sowohl für die gebaute Umwelt als auch für
die soziale Balance. Um dies bestmöglich
zu erreichen, ist es notwend ig immer wie-
der genau hin zuschauen, Defizite zu be-
nennen und abzubauen und die Potenziale
der unterschiedlichen Räume zu erkennen
und zu fördern.
Die Entwicklung und Belebung des Porzer
Bezirkszentrums, das mit seiner direkten
Rheinlage eine bevorzugte Lag e aufweist,
beschäftigt Politik und Verwaltung sowie
engagierte Bürgervereine und Bewohner*
innen von Porz seit geraumer Zeit.
Bereits in den 90er Jahren hinterließ der
wirtschaftliche Strukturwandel Spuren in
der City Porz. Die Schließung des Hertie -
Warenhauses im Jahre 2009 schwächte
den Einkaufsstandort weiter: die Angebots-
vielfalt ging zurück und Leerstände nah-
men zu.
Der öffentliche Raum erscheint heute an
einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Die
Aufenthaltsqualität entspricht nicht mehr
den aktuellen Standards, Begegnungs-
räume und Wegebeziehungen sind durch
Barrieren verbaut und Angsträume entstan-
den.
Als Revitalisierungsmaßnahme wurde die
Hertie-Immobilie im Jahr 2018 niederge-
legt. An diesem zentralen Standort entsteht
aktuell die Neue Mitte mit drei Hochbauten
in einer modernen Architektursprache.
Doch Porz verfügt über Potentiale, die über
die Weiterentwicklung des Zentrums hin-
aus noch stärker herausgestellt werden
können. Die schon genannte direkte Rhein-
lage mit Blick auf den „Weißer Bogen“ und
der reizvollen Uferpromenade sowie d as
derzeit untergenutzte Grünareal im Osten
des Zentrums , d as in seiner Funktion als
citynaher Freizeit - und Naherholungsbe-
reich gestärkt werden kann.
Die im Integri erten Stadtentwicklungskon-
zept Porz-Mitte vorgeschlagenen Maßnah-
men setzen die Schwerpunkte entspre-
chend auf die Belebung des Zentrums, die
Gestaltung des öffentlichen Raumes und
der Grünflächen sowie auf Maßnahmen zur
Stärkung des Einzelhandels.
Aufgrund des neuen Programmaufrufs des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein -
Westfalen zum Städtebauförderprogramm
2021, wurde das erstmalig in 2018 erstellte
und beschlossene Stadtentwicklungskon-
zept aktualisiert, weiterentwickelt und an
die neuen Programmlinien angep asst. Es
ist i nsbesondere um Maßnahmen des
Klimaschutzes bzw. der Klimawandelan-
passung erweitert worden.
An dieser Stelle möchte ich mich beim Land
NRW für die zielführenden Gespräche und
die bisherige Unterstützung bedanken. Die
Städtebauförderung ist und bleibt ein
bedeutender Eckpfeiler für die Weiterent-
wicklung und Aufwertung unserer Veedel.
Mit dem jetzt geschnürten Paket für Porz-
Mitte bündeln die planenden und umset-
zenden Ämter der Stadt Köln nicht nur
Maßnahmen unterschiedlicher Handlungs-
felder, sie gehen mit dem integrierten
Ansatz einen wichtigen Schritt, um die
Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die
Funktionsfähigkeit des Bezirkszentrums
Porz spürbar zu steigern.
Ihr
Markus Greitemann
4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
INHALT
1. Anlass und Ziel ............................................................................................................ 7
2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes ........................................................... 9
3. ISEK Erstellung und Beteiligung ................................................................................ 12
3.1. Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage ................................... 12
3.2. Methodik der ISEK Fortschreibung ........................................................................ 13
3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte .................................................... 15
4. Analyse ...................................................................................................................... 17
4.1. Bevölkerung und Wohnen ......................................................................................... 18
4.2. Einkaufen und Arbeiten.............................................................................................. 27
4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur .............................................................. 30
4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima .................................................................... 36
4.5. Mobilität ...................................................................................................................... 45
5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele ............................... 49
5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte ............................................... 49
5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse .............................................. 52
5.3. Ziele und Zielsystem .............................................................................................. 56
6. Maßnahmen der Städtebauförderung ........................................................................ 59
6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße ............................................................. 61
6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer Wettbewerb 63
6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße ......................................................... 64
6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz .................... 66
6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung ..................................................................... 67
6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm .................................................................... 70
6.7. Prozessbegleitende Evaluation ............................................................................. 71
7. Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung .................................. 72
7.1. Neue Mitte Porz ..................................................................................................... 72
7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz ................................................................. 75
7.3. Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet .................................... 76
7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal .............................................................................. 78
8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung ................................. 80
8.1. Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte ............................................................................. 80
8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen................................... 82
8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen .......................................... 85
8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm .......................................... 85
8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme .............................................................. 86
8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz ................................................. 87
9. Die Maßnahmenblätter .............................................................................................. 88
10. Umsetzungs- und Kostenplanung ............................................................................ 104
11. Anhang ..................................................................................................................... 108
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 ............................................................... 15
Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung .................................................. 16
Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021 ................................................... 16
Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich ............................................................... 19
Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020 ........................................................... 21
Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich ............................................................................................. 21
Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich ................................................................................ 22
Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016 ................................................................................. 23
Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße ................................................................................. 26
Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße, .................................................................................. 27
Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße ................................................... 28
Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet .................................... 28
Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept .................................................... 29
Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz ........................................................................ 32
Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte ................................................................. 32
Abbildung 16: Rheinboulevard Porz ................................................................................................... 37
Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße ............................................................................ 38
Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße ................................................. 38
Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße ................................................................................................ 38
Abbildung 20: Schulareal in Porz ........................................................................................................ 39
Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz...................................................... 40
Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße ..................................................................... 41
Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein ........................................................................................... 41
Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße ................................................................................... 42
Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße ............................................................. 43
Abbildung 26: Fußweg Karlstraße ...................................................................................................... 43
Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte ..................................................................................... 44
Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter .............................................................................................. 47
Abbildung 29: Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022 ......................................................................... 58
Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte ......................................... 60
Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage ........................... 62
Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße,
Eingangsbereich Parkanlage von der Bergerstraße ................................................... 62
Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße,
Eingangsbereich Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße ......................................... 62
Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz ...................................................... 64
Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße ......................................... 66
Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse
zwischen Rheinboulevard und Neuer Mitte Porz ......................................................... 67
Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte ............................................................................................... 72
Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz ............................................................................... 73
Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung ............................................ 74
6 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte .................................................................................. 75
Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz .................................... 76
Abbildung 42: Luftbild Schulareal ....................................................................................................... 78
Kartenverzeichnis
Karte 1: Lage des Programmgebietes .................................................................................................. 9
Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte .................................................................................................. 11
Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns .................................................... 20
Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere ............................................................................... 24
Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen ............................................... 31
Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen ..................................................................................... 36
Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung ..................................................................................................... 44
Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+ ................................................................................................... 50
Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz.............................................................................. 77
Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte ......................... 81
Tabellenvereichnis
Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten* ........................................................................................... 18
Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019*..................................................... 23
Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren
des Stadtteils Porz ............................................................................................................. 25
Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet....................... 35
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 7
1. Anlass und Ziel
In den vergangenen Jahrzehnten sind v iele bauliche Veränderungen im Porzer
Zentrum vorgenommen worden und waren stets der Reflex auf sich ändernde Ein-
kaufsgewohnheiten und wachsende Ansprüche an Aufenthaltsqualitäten im öffentli-
chen Raum. Ziel war jeweils, die Porzer City in ihrer Zentrenfunktion zu stärken und
zu attraktivieren. Das jüngste Bauprojekt, die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes zur „Neuen Mitte“ auf dem Standort des ehemaligen Hertie-Warenkaufhau-
ses bildet den Auftakt zu einer ganzen Reihe von baulichen Maßnahmen, die in den
nächsten Jahren das Porzer Zentrum in den Bereichen Einkaufen und Arbeiten,
Wohnen und Freizeit sowie Stadtklima nachhaltig und strukturell stärken werden.
Das Untersuchungsgebiet grenzt an den Rhein an und umfasst den historisch ge-
wachsenen Ortskern der bis 1975 selbständigen Stadt Porz. Seitdem ist es das Be-
zirkszentrum des Stadtbezirks Porz, der insgesamt 16 Stadtteile mit rd. 114.000
Einwohner*innen im rechtsrheinischen Süden der Stadt Köln beherbergt. Schon in
den 60er Jahren verfolgten Rat und Bezirk das Ziel, Porz-Mitte als Zentrum spürbar
zu verdichten. In Folge entstanden ist etwa Mitte der 70er Jahre der Neubau d es
vormaligen Karstadt-Warenhauses (später Hertie), das benachbarte Parkhaus und
das Wohnhochhaus Lindenhof am Rhein. Außerdem wurde in dieser Zeit die Bahn-
hofstraße zur Fußgängerzone umgestaltet. Bis Ende der 80er Jahre sind die beste-
hende qualitätsvolle Wohn- und Geschäftshausbebauung Karlstraße/Hauptstraße
mit dem angrenzenden neu en Bezirksrathaus und Bildun gszentrum fertig gestellt
worden.
In den 1990er Jahren schwächten der wirtschaft liche Strukturwandel und sich än-
dernde Ansprüche an das Einkaufen die Bedeutung und Attraktivität des Po rzer
Zentrums. Hierauf reagierte die Stadt Köln mit einem ers tmalig in Köln vom Land
NRW geförderten „Zentrenmanag ement“, das de n ansässigen Einz elhandel und
Dienstleistungsunternehmen bis 2001 in ihren Bemühungen um eine Attraktivierung
unterstützte. 2003 endete der Teilumbau des Parkhauses zum Einkaufzentrum City
Center Porz, das dem Zentrum seine heutige städtebauliche und Nutzungsstruktur
verleiht. Dazu gehören auch eine Modernisierung der Fußgän gerzone Bahnhof-
straße und die Neugestaltung der zentralen Stadtbahnhaltestelle.
Diese Neuerungen konnten den städtebaulichen und funktionalen Schwächen des
Bezirkszentrums Porz jedoch nur teilweise etwas entgegensetzen. Bereits im Jahr
2005 befasste sich die Bezirkspolitik mit Fragestellungen der Ansiedlung neuer Ein-
zelhandelsnutzungen und der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Friedrich -
Ebert-Platzes. 2008 gipfelte die eingesetzte negative Strukturentwicklung in der In-
solvenz der Hertie Warenhausgesellschaft, die zur Schließung der Porzer Filiale in
2009 führte. Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich bereits Erosionsprozesse im Einzel-
handel durch zunehmende Leerstände und einem wenig qualitätsvollen Angebot
beim inhaber geführten Facheinzelhandel, vor allem in den Randlagen des Zent-
rums. Auch die soziale Struktur der Einwohnerschaft zeigte eine zunehmende ein-
seitige Entwicklung, ablesbar an überdurchschnittlich hohen Zahlen an SGB II Haus-
halten, Personen mit Migrationshintergrund und einem Anstieg der Zahl der Arbeits-
losen.
Vor dem Hintergrund dieser beschriebenen strukturellen und in Teilen funktionalen
Schwächen des Porzer Zentrums beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss der
Stadt Köln bereits am 27.04.2006 die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage
eines teilräumlichen Entwick lungskonzeptes. Gegenstand des Auftrages war die
Klärung der langfristigen Flächennutzung bereits disponibler oder absehbar frei wer-
dender Grundstücke zur Stärkung des bezirkszentralen Bereichs, wie zum Beispiel
der zentrale Friedrich-Ebert-Platz oder die Parkplatzflächen östlich der Stadtbahnli-
nie, aber auch Teilflächen des Schulareals nördlich der Karlstraße.
8 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Nach ausführlicher Öffentlichkeitsbeteiligung und Beratung in den politischen Gre-
mien wurde das Entwicklungskonzept Porz-Mitte am 23.03.2010 mit zahlreichen
Planungs- und Handlungsempfehlungen für das Planungsgebiet Porz -Mitte durch
den Rat der Stadt Köln beschlossen.
In dem sich anschließenden Prozess wurde die Ausgestaltung und Umsetzung der
Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzeptes unter Einbin-
dung der Porzer Stadtgesellschaft in Form eines Runden Tisches priorisiert und be-
gleitet. Konsens bestand insbesondere darin, dass der Fokus der Umsetzung ab
dem Jahr 2010 auf die zukünftige Nutzung der leerstehenden Hertie-Immobilie und
die damit verbundene städtische Tiefgarage gesetzt werden sollte.
Ergebnis dieser Weiterentwicklung war der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom
10.09.2015 zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur „Revitalisie-
rung der Innenstadt von Porz“. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauf-
tragt, das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in
der Variante B1 (Abriss der Hertie-Immobilie sowie Neubau von drei neuen Gebäu-
den zur „Neuen Mitte“) umzusetzen.
In 2016 wurde moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH, mit der Revitalisierung des Zentrums betraut. In einer
entsprechenden Betrauungsregelung wurde der moderne stadt zur Bewältigung der
umfangreichen Aufgaben und finanziellen Aufwendungen eine städtische Förderung
in Höhe von 18 Mio. Euro in mehreren Raten gewährt1.
Die in den Folgejahren durchgeführte Planung und Umsetzung zur Revitalisierung
des Porzer Zentrums ist aktuell in vollem Gange und wird mit der Neugestaltung des
Freiraumes am Friedrich-Ebert-Platz im Jahr 20232 rund um die derzeit entstehen-
den drei neuen Gebäude ihren Abschluss finden.
Um die Erneuerung und Aufwertung des Bezirkszentrums Porz weiter voran zu brin-
gen, wurde aus den Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskon-
zeptes Porz-Mitte in den Jahren 2017/2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskon-
zept (kurz ISEK) abgeleitet, das 2018 mit einigen Prüfaufträgen an die Verwaltung
beschlossen wurde. Hier wurde die Bedeutung der Aufwertung der Wegeverbindun-
gen und Sichtachsen, vor allem zum Rheinufer, die schon im Entwicklungskonzept
von 2010 benannt wurde n, erneut hervorgehoben . Sie wurden folglich in den Be-
trachtungsraum des „Freiraumplanerischen Wettbewerbs“ einbezogen, der von De-
zember 2018 bis April 2019 durchgeführt wurde.
Die vorliegende Fortschreibung greift sowohl Handlungsempfehlungen des Entwick-
lungskonzepts von 2010 als auch beschlossene Maßnahmen aus dem ISEK von
2018 auf. Insgesamt ist dadurch ein Maßnahmenpaket entstanden, das die aktuelle
Revitalisierung des Friedrich-Ebert-Platzes mit drei neuen Gebäuden als Privatin-
vest und der umliegenden Freiraumgestaltung der städtischen Flächen sinnvoll fort-
führt. Das neu entstehende Zentrum wird gestalterisch mit dem Rhein verb unden
und die vorhandenen Grünanlagen im Westen und Osten des Zentrums deutlich
aufgewertet.
1Beschlussvorlage Betrauungsakt (Vorlagen-Nr. 1860/2016): Betrauung der moderne stadt GmbH mit der Revita-
lisierung der Porzer Innenstadt
2Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3461/2021): „Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianla-
gen im Innenstadtbereich Porz-Mitte“
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 9
2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes
Bei Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Viel-
zahl von kleinen Dörfern entstanden ist. So s ind viele Stadtteile auch heute noch
durch die dörfliche Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern
geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen der 60er Jahre wie in Porz -Finkenberg
kennzeichnen den Bezirk.
In der räumlich-funktionalen Ordnung des Kölner Stadtgebietes mit seiner polyzent-
rischen Hierarchie stellt der Innenstadtbereich des Stadtteils Porz , der insgesamt
15.023 Einwohner3 zählt, das Bezirkszentrum Porz dar.
Karte 1: Lage des Programmgebietes
3Quelle: Kölner Stadtteilinformationen 2020
Kartenausschnitt Bezirk Porz
Stadtteil Porz mit Lage Programmgebiet (in rot) und Bezirkszentrum
Quelle: Stadt Köln, eigene Darstellung
10 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
In der Hierarchie übergeordnet ist die Kölner City in der Innenstadt mit gesamtstäd-
tischer und überörtlicher Bedeutung. Das Bezirkszentrum Porz ist durch eine Mi-
schung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet.
Die nach wie v or gültige und zentrale Zielsetzung der funktionalen Stärkung des
Bezirkszentrums Porz führt dazu, dass die schon im Entwicklungskonzept von 2010
vorgenommene Abgrenzung des damaligen Plangebietes überwiegend auch für das
vorliegende ISEK die räumliche Grundlage der Betrachtung bleibt.
Das festzulegende Untersuchungsgebiet umfasst im Kern de n zentralen Versor-
gungsbereich „Bezirkszentrum Porz “ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Köln sowie die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche.
Des Weiteren liegen im Gebiet an das Zentrum angrenzende städtische Flächen mit
teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen und
einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Park-
flächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen,
funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz zu beheben
und es nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu sta-
bilisieren und zu revitalisieren.
Abweichend von der Gebietsfestlegung des Entwicklungsgebietes Porz -Mitte4 und
dem in 2018 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte wird
der gesamte Bereich der Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionaler
und räumlich zusammenhängender Bestandteil in das Untersuchungsgebiet inte-
griert, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht zu
werden.
Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein
begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB-Trasse im
Osten und den Straßenzug Bah nhofsstraße, Schillerstraße, He inrich-von-Kleist-
Straße, Am Rheinbrauhaus und Bennauerstraße im Süden.
Das Untersuchungsgebiet weist aktuell städtebauliche, funktionale und partiell sozi-
ale Missstände auf, die es erforderlich machen, über die Neugestaltung der „Neuen
Mitte“ hinaus weitere städtebauliche und flankierende Anschlussmaßnahmen zu de-
finieren (vgl. Punkte 4 und 5). Dem besonderen Entwicklungsbedarf de s Untersu-
chungsgebietes wird mit dem vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept
durch eine aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und baubegleiten-
den Maßnahmen entsprochen.
Damit erfüllt d as Untersuchungsgebiet die grundlegenden Anforderungen des Be-
sonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch zur Festlegung eines Soziale-Stadt
Gebietes gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen der Fortschreibung
wird die Gebietsabgrenzung im Sinne einer Erweiterung des Bereichs des Rhein-
boulevards Porz geändert. Das förmlich fe stgelegte Soziale Stadt Gebiet wird im
folgenden Programmgebiet Porz-Mitte genannt.
Ziel für das Programmgebiet Porz-Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitali-
sierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn-
und Freizeitstandort durch ineinandergreifende bauliche Maßnahmen der Aufwer-
tung des Zentrenbereichs.
4Beschluss über „Gebiet der Sozialen Stadt“ Porz Mitte am 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 11
Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte
Quelle: Stadt Köln
12 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
3. ISEK Erstellung und Beteiligung
3.1. Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage
Das vorliegende ISEK versteht sich als Fortschreibung des im Jahr 2018 erstellten
und vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Integrierten Stadtenwicklungskonzepts.
Dies wiederum baut auf dem bereits in 2010 besch lossenen Entwicklungskonzept
Porz-Mitte auf.
Das folgende Schaubild zeigt die wesentlichen seit Schließung des Hertie -Wa-
renkaufhauses im Jahr 2009 erarbeiteten Konzepte, Planungen und anvisierten
baulichen Fertigstellungen bis zum Jahr 2023. Sie stellen die inhaltliche Grundlage
bzw. Orientierung für das vorliegende ISEK dar:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die
Verwaltung beschlossen. Zu diesen Prüfaufträgen zählt unter anderem der Bereich
des sogenannten Schulareals nördlich der Karlstraße, für dessen perspektivisch frei
werdende Flächen optional eine Gewerbe- und Wohnnutzung vorgesehen werden
sollte. In diesem Areal befinden sich eine Grundschule, eine Musikschule sowie ein
Berufskolleg. Schon im Entwicklungs konzept von 2010 bestand der Auftrag, den
Bereich aufgrund der absehbar disponiblen Teilflächen zu untersuchen. Inzwischen
2009 • Schließung Hertie-Warenkaufhaus in Porz-Mitte
2010
• Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3629/2008 am 23.03.2010, Auftragsbeschluss vom 24.06.2006)
2015
• Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung: Umsetzung Variante B1 mit Abriß Hertie
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1725/2015 am 10.09.2015)
2016
• Sachstand Entwicklungskonzept Porz-Mitte
(Beschluss 23.03.2010 als ergänzende Grundlage für die Aufstellung eines ISEKs Porz-Mitte)
• Beauftragung moderne Stadt zur Umsetzung des Projektes Revitalisierung (Beschluss
Betrauungsakt Vorlagen-Nr. 1860/2016 am 28.06.2016)
2017 • Beginn Niederlegung der Hertie-Immobilie
2018
• ISEK Porz-Mitte
(Beschluss zur Vorlage-Nr. 1061/2018 am 27.09.2018)
2018
• Bebauungsplan "Revitaliserung Innenstadt Köln-Porz"
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 2616/2018 am 22.11.2018)
2019
• Durchführung freiraumplanerischer Wettbewerb Friedrich-Ebert-Platz und Innenstadt Porz
• Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1465/2018 am 20.09.2018)
2019 • Beginn Rohbau Haus 1 (Erste von insgesamt drei neuen Gebäuden der Neue Mitte)
2021 • Sofortprogramm Innenstadt: Entwicklung Maßnahmenpaket Zentrenmanagement
2022 • Fortschreibung ISEK Porz-Mitte und Beantragung Städtebaufördermittel zum STEP 2023
2023 • Fertigstellung Neue Mitte und Beginn der städtebaulichen Anschlussmaßnahmen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 13
ist beschlossen, dass die Grundschule am Standort verbleiben und neu gebaut wer-
den soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen S tandort verbleiben. Das Be-
rufskolleg hingegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz ver-
lagert werden. Die Verlagerung wird nach jetzigem Stand jedoch erst nach 2030
erfolgen. Damit wird diese Fläche erst langfristig für eine Neunutzung fre i. Für das
Areal soll in den nächsten Jahren ein Planungsverfahren unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit als Grundlage für die weitere Entwicklung durchgeführt werden (vgl.
Punkt 7.4.).
Desweiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss be-
auftragt, soziale und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe im Pro-
grammgebiet in das ISEK aufzunehmen und entsprechende Fördermittel für die Um-
setzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. Das derzei-
tige soziale und integrative Angebot i m Programmgebiet Porz-Mitte ist untersucht
worden und im Analyseteil dargestellt. Die Identif izierung von wesentlichen Ange-
botslücken und deren Schließung ist im Zuge einer vorgeschlagenen und beschlos-
senen Erweiterung des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*in-
nen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ im Rahmen eines integrier-
ten Planungsansatzes geplant (vgl. Punkt 4.3.)5.
Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die
Umgestaltung der Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Auf-
träge wurden bzw. werden noch in die konkreten Planungsprozesse der Maßnah-
men eingebracht und bearbeitet.
Im vorliegenden ISEK sind neben den für eine Städtebauförderbeantragung vorge-
sehenen Maßnahmen auch weitere zentrale bauliche Projekte aufgeführt, die mit
städtischen oder anderen Fördermitteln oder als Privatinvest umgesetzt werden.
Diese Projekte werden zeitgleich mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen
realisiert und tragen ebenfalls zur Stärkung des Zentrums bei (vgl. Punkt 7.).
3.2. Methodik der ISEK Fortschreibung
Die Zie lsetzung des im Jahr 2019 durchgeführt en freiraumplanerischen Wettbe-
werbs war, im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz
die Entwicklung eines gestalterischen Gesamtkonzeptes für den Innenstadtbereich
unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers,
des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Sparkasse
sowie der Bahnhofstraße im Bereich der Fußgängerzone als Grundlage für die wei-
tere Planung zu entwickeln. Hierbei sollten Wegeverbindungen und Sichtachsen,
vor allem zum Rhein, in die Planung einbezogen werden. Zur Aufgabenstellung ge-
hörte des Weiteren, die im Freiraum möglichen multifunktionalen Eigenschaften zur
Klimawandelfolgenanpassung herauszuarbeiten.
Diese Aspekte sind im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit den Fachämtern
betrachtet und diskutiert worden.
Der neue Programmaufruf ab März 2020 zum S tädtebauförderprogramm (STEP)
2021 machte die Anpassung des ISEKs an die neuen Programmlinien erforderlich
und es wurde um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Kli-
mawandel ergänzt.
5Vorlagen-Nr. 4270/2021: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozial-
raumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ (zum Redaktionsschluss noch in der politischen Beratung)
14 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Die Aktualisierung des ISEKs erfolgte in zwei Schritten:
Quelle: Eigene Darstellung
Als Bezugsrahmen wurden insbesondere folgende stadtweite Konzepte einbezo-
gen:
- die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und deren Aussagen zum
Stadtteil Porz
- die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2020
- der Kölner Lebenslagenbericht 2020 sowie
- das städtische Programm „Lebenswerte Veedel“, dem das Programmgebiet
Porz-Mitte zusammen mit weiteren Quartieren als neuer Sozialraum „ Porz-
Mitte und Urbach“ seit 2019 angehört
Die Einordnung des Programmgebietes in die übergeordneten Konzepte und Ziel-
aussagen werden in Punkt 5 erläutert.
Nach dem Abgleich der ISEK Zielsetzungen und Maßnahmen von 2018 mit der ak-
tuellen Entwicklung erfolgte ein zweiter Schritt:
Quelle: Eigene Darstellung
Abgleich Ziele und
Maßnahmenpaket
ISEK 2018
aktuellen baulichen
Entwicklungen
Aussagen des
freiraumplanerischen
Entwurfs
aktuelle Datenanalyse
Aussagen stadtweite
Konzepte
mit
Verwaltunsinterne
Betrachtung
geeigneter
Maßnahmen unter
den Aspekten
Entwicklung des
Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebotes
städtebauliche Aufwertung
Innenstadtbereich
Aufwertung Grünbereiche
und
Klimaschutzmaßnahmen
Verkehr und Mobilität
Soziale Stabilität und
Wohnen
Schritt 2
Schritt 1
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 15
Als Ergebnis der ämterüb ergreifenden Diskussion und unter Berücksichtigung der
Personalressourcen in der Verwaltung sind insgesamt
zwei das Zentrum flankierende Grünmaßnahmen
zwei städtebauliche Anschlussmaßnahmen an die Neue Mitte sowie
ein Büro für Aktivierung und Vernetzung mit vier Bausteinen
als Maßnahmen identifiziert worden, für die Beantragung en von Städtebauförder-
mitteln vorgesehen sind. Die flankierenden Aktivierungs- und Beteiligungsmaßnah-
men sind dabei auf die besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe in den
Bereichen des Zentrums und der sog enannten „Papageiensiedlung“ an der Glas-
hüttenstraße zugeschnitten worden.
Nach dieser verwaltungsinternen Prüfung wurden in Beteiligungsverfahren den Be-
wohner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz das Maßnahmen-
paket vorgestellt und Anregungen aufgenommen.
3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte
Bereits in der Erstellungsphase des Entwicklungskonzeptes von 2010 erfolgte eine
rege Teilnahme der Bürgerschaft und engagierter Gruppen. Im Erstellungsprozess
zum ISEK von 2018 wur de eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017
durchgeführt. Unter anderem informierte die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette
Reker über die Ziele für Porz -Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte
und erste Planungen. Anschließend konnte n die rund 300 Teilnehmer *innen ihre
Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvor-
schläge diskutieren.
Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017
Quelle: ISEK 2018, Stadt Köln
16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Bei der Erarbeitung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzep-
tes wurde - Pandemie bedingt - ein Online-Beteiligungsformat vom 27. September
bis 11. Oktober 2021 gewählt, das über das aktualisierte Maßnahmenpaket infor-
mierte. Teilnehmende konnten sowohl dazu als auch zu weiteren Themen ihre An-
regungen einbringen.
Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung
Quelle: Stadt Köln; Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller stellt die Maßnahmen vor
Insgesamt sind rund 200 Anregungen zu den vorgestellten Maßnahmen sowie zu
weiteren Themen eingegangen (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 17
Beirat Porz Mitte
Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte von 2010
und weiterer Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des
Zentrums von Porz wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung
des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen
Vertreter*innen von Politik, Institutionen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüs-
sen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung
und Information genutzt wird. Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte
fand am 20.02.2017 statt. Seitdem tagt der Beirat regelmäßig.
Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses 2021/2 022 wurden insgesamt fünf Sit-
zungen und eine zusätzliche Informationsveranstaltung des Beirats durchgeführt, in
dem die Vorgehensweise zur Fortschreibung, das Maßnahmenpaket selbst und
schließlich das für die politische Beratung und Beschlussfassung er stellte ISEK in
seinen wesentlichen Zügen vorgestellt wurden. Während dieses Prozesses hat der
Beirat zum einen Anregungen zum vorgest ellten Maßnahmenkonzept abgegeben
sowie Empfehlungen an die zuständige Bezirksvertretung Porz ausgesprochen.
Die Anregungen a us allen Beteiligungsformaten sind von der Verwaltung geprüft
und wenn möglich in die Fortschreibung aufgenommen worden. Einige enthielten
konkrete Hinweise zu den baulichen Maßnahmen. Diese werden in den jeweiligen
Planungsprozess eingebracht. Weitere Anregungen werden, soweit möglich, bei der
Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt. Anregungen, die sich nicht auf konkrete
Maßnahmen bezogen, wurden den Fachämtern zur Prüfung und ggf. Umsetzung im
laufenden Verwaltungshandeln zur Verfügung gestellt.
Alle Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung sind dem ISEK als Anhang
beigefügt.
Nach Abschluss der internen Abstimmung (vgl. P unkt 3.2.) sowie der öffentlichen
Beteiligung (vgl. Punkt 3.3.) und Prüfung der eingegangenen Anregungen ist im Er-
gebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme eines für die Brü-
cken geforderten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas
modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten.
4. Analyse
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktu ellen sozial-strukturellen und
räumlichen Ausgangslage im Programmgebiet Porz-Mitte. Sie bildet damit eine der
maßgeblichen Grundlagen für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und
die hieraus abzuleitenden Handlungsbedarfe (vgl. Punkt 5.) und Maßnahmen (vgl.
Punkt 6.).
Sie erfolgt analog zum Stadtentwicklungskonzept von 2018 in den folgenden Hand-
lungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Entwicklung von Porz-Mitte widerspie-
geln:
Bevölkerung und Wohnen
Einkaufen und Arbeiten
Soziale Infrastruktur und Bildung
Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima
Mobilität
18 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Im Rahmen der Analyse wird grundsätzlich der Anspruch verfolgt, die jeweiligen Ist-
Zustände innerhalb der Handlungsfelder abzubilden. Wenn auch nicht alle Erkennt-
nisse in diesem Konzept in Maßnahmen überführt werden können, bildet die Ana-
lyse eine Grundlage für weiterführendes städtisches und privates Handeln im Pro-
grammgebiet.
Soweit keine Daten zum Programmgebiet vorliegen, wird auf Daten der Quartiere
Porz-Mitte zurückgegriffen, die im Programmgebiet liegen.
4.1. Bevölkerung und Wohnen
Im Programmgebiet Porz -Mitte leben am 31.12.2020 4.155 Einwohner*innen. Im
Stadtteil Porz sind 15.023 Einwohner*innen gemeldet. Die Bevölkerungsstruktur ist
im Programmgebiet mit Blick auf die Haushalts- und Altersstruktur vergleichbar mit
der der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung
mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleis-
tung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizier ung anhand der über-
durchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieher*innen deutlich, die bei den unter 15
Jährigen noch höher ausfällt.
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Werte bei den auf Handlungsbedarf hin-
weisenden Sozialstrukturdaten in der sogenannten Wohnsiedlung Glashütten-
straße, auch „Papageiensiedlung“ genannt, wird diese s Wohnquartier, d as aus-
schließlich von sechs bis zwölfgeschossigen Hochhäusern geprägt ist, separat be-
trachtet.
Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten*
*SGB II Daten sowie die Quote der Grundsicherung liegen für 2020 nur stadtweit vor
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
2010 2016 2020 2010 2016 2020 2010 2016 2020
Einwohner*innen 1.027.504 1.081.701 1.088.040 3.964 4.150 4.155 1.520 1.470 1.466
Altersstruktur (Anteile jeweils in %)
00 - < 18 15,5 16,1 16,1 17,1 17,5 18 22,6 24 23,7
18 - < 35 24,9 25,1 24,8 23,9 22,7 22 24,3 19,7 19,7
35 - < 45 16,1 14,4 14,3 14,5 13,2 13,7 12 13,4 14,2
45 - < 65 25,6 26,9 27,1 27,5 27,5 26,5 27,8 25,7 24,7
65 und älter 17,8 17,5 17,7 17 19 19,6 13,6 17,2 17,6
Jugendquotient 23,2 24,2 24,3 26,0 27,6 28,8 35,2 40,7 40,5
Altenquotient 26,8 26,4 26,6 25,7 30,0 31,5 20,8 29,2 30
Anteil Einwohner*innen mit Migrationshintergrund
(in %)
33,9 38,4 40,4 57,4 61,9 64,8 81,4 85,0 85,8
Anteil Haushalte mit Kinder an allen Haushalten (in
%) 18,2 18,5 18,3 19,9 19 20,3 30 28,3 29,7
Anteil Haushalte alleinerziehend an allen
Haushalten mit Kindern (in %) 24,7 23,3 22,2 31,4 34,4 28,5 31,1 36,5 32
Anteil Seniorenhaushalte (in %)
(Ein- und Mehrpersonenhaushalte mit Pers. ab 60 J.)
23,1 23 23,9 23,4 23,4 25,9 21,1 24,2 25,5
Anteil Einpersonenhaushalte (in %) 50,3 50,5 50,9 45,4 46,6 48,7 28 28,4 32,3
Quote SGB II-Bezug an Bevölkerung bis 65 Jahren 14 13,1 13,2 29,7 29,4 42,6 44,6
Quote SGB II-Bezug unter den 15 Jährigen Unter 15
Jährige gesamt
23,4 21,5 21,5 51,3 51,1 64,5 62,2
Quote Grundsicherung im Alter 6,0 7,6 7,8 6,9 7,9 8,9 10,8
Programmgebiet
Porz-MitteMerkmal Stadt Köln Glashüttensiedlung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 19
Seit 2010 hat das Programmgebiet mit 200 Einwohner*innen oder 4,8 % leicht hin-
zugewonnen. Der Zuwachs der Gesamtstadt lag im gleichen Zeitraum mit 5,9 %
leicht höher. Der Zuwachs erfolgte vor allem in den Jahren 2010 - 2016. In diesen
Zeitraum fallen die in den Jahren 2015 - 2016 häufig als „Flüchtlingskrise“ titulierten
außerordentlich hohen Zuwanderungsraten von Flüchtlingen vor allem aus Syrien.
In den Hochhäusern an der Glashüttenstraße war die Einwohnerzahl hingegen rück-
läufig.
Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Die aktuelle kommunale Bevölkerungsprognose6 geht davon aus, dass die Zahl der
Einwohner*innen in Köln bis zum Jahr 20 30 um 43.000 Kölner*innen auf dann
1.120.000 ansteigen wird (+4 %). Ein erheblicher Anteil dieses gesamtstädti schen
Zuwachses entfällt dabei auf die älteren Kölner*innen ab 65 Jahre. Der Stadtteil
Porz soll bis 2030 ebenfalls um + 4% seiner Einwohnerzahl wachsen und liegt damit
auf gesamtstädtischen Wachstumsniveau (vgl. Karte 3). Dies bedeutet unter ande-
rem, dass mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum zu rechnen ist.
6Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Basisjahr 2017), Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019
Zu- und Abnahme Einwohner in %
20 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns
Von den 4.155 Einwohner*innen haben fast 65 % oder 2.700 Einwohner*innen einen
Migrationshintergrund (vgl. Abbildung 5) . Der Anteil in der Gesamtstadt liegt zum
Vergleich mit 40,4 % deutlich darunter. In der Siedlung Glashüttenstraße liegt der
Anteil der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund mit 85,8 % deutlich höher.
Das Programmgebiet Porz-Mitte ist seit 2019 auch ein Teilraum des Sozialraumge-
biets „Porz-Mitte und Urbach“7. Zum Vergleich wird in Abbildung 5 auch der Wert
des Sozialraums dargestellt. Mit 57,2 % liegt die Zahl von Personen mit Migrations-
hintergrund im gesamten Sozialraum zwar über dem städtischen Durchschnitt, aber
unter dem Wert im Programmgebiet. Die hohen Werte im Programmgebiet sind vor
allem auf die Sozialstruktur der Siedlung Glashüttenstraße zurückzuführen.
7Die Sozialraumgebiete sind die räumliche Grundlage des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Im De-
zember 2019 ist das Programm von elf auf 15 Sozialraumgebiete erweitert worden. (vgl. Vorlage 3120/2019),
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kontrast=schwarz
Quelle: Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische
Nachrichten – 4/2019, mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030
Quelle:Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische
Nachrichten – 4/2019
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 21
Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Ein Vergleich der Altersstrukturen zeigt, dass hier insgesamt weniger Abweichun-
gen zu den stadtweiten Werten im Programmgebiet vorliegen (vgl. Abbildung 6). Nur
der Anteil der Kinder unter 18 Jahren ist in der Glashüttenstraße mit 23,7 % deutlich
höher als stadtweit mit 16,1 %. Beim Anteil der über 65 Jährigen nimmt die Glashüt-
tensiedlung hingegen den geringsten Anteil mit 17,6 % ein und weist demnach einen
geringeren Anteil an Senioren auf als im übrigen Programmgebiet oder stadtweit.
Der vergleichsweise hohe Wert des Altenquotienten in der Glashüttensiedlung mit
30 ist weni ger auf einen hohen Anteil der ä lteren Einwohner über 65 Jahren als
vielmehr auf einen im Vergleich geringeren Anteil von Personen im erwerbsfähigen
Alter (von 20 bis unter 65) zurückzuführen.
Im Gegensatz dazu liegt der Jugendquotient – also das Verhältnis der unter 18 Jäh-
rigen, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung, zu den Menschen im erwerbsfähigen
Alter – mit 40,7 in der Glashüttensiedlung weit über dem des Programmgebietes
und dem der Gesamtstadt (24,3).
Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Daten von 2020
40,4 %
57,2 %
64,8 %
85,8 %
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Köln Sozialraum Porz-Mitte
und Urbach
Programmgebiet Glashüttenstraße
16,1
24,8
14,3
27,1
17,718
22
13,7
26,5
19,6
23,7
19,7
14,2
24,7
17,6
0
5
10
15
20
25
30
00 - < 18 18 - < 35 35 - < 45 45 - < 65 65 und älter
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung
in %
22 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Ein Blick auf die Haushalt sstrukturen zeigt, dass der Anteil an Familienhaushalten
in der Glashüttensiedlung deutlich höher als im Programmgebiet gesamt oder stadt-
weit ist. Noch deutlicher ist der Unterschied der alleinerziehenden Haushalte. Wäh-
rend stadtweit etwas mehr als jeder fünfte Familienhaushalt nur einen Erziehungs-
berechtigten aufweist, ist es im Programmgebiet mit rd. 29 % fast jeder dritte Haus-
halt und in der Glashüttensiedlung mit 32 % mehr als jeder dritte Haushalt . Diese
Werte lassen vermuten, dass es im Programmgebiet einen erhöhten Bedarf an Un-
terstützungsangeboten im sozialen wie Bildungsbereich , insbesondere für die Be-
wohner*innen in der Siedlung an der Glashüttenstraße, gibt
Der Anteil der Seniorenhaushalte ist im Programmgebi et nur leicht höher als im
Durchschnitt der Stadt. Nahezu jeder vierte Haushalt ist ein Seniorenhaushalt. Der
stadtweit hohe Anteil an Senior*innen weist darauf hin, dass für diese Altersgruppe
generell ausreichende Pflege - und Dienst leistungsangebote vor gehalten werden
sollten.
Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2020
Die Sozialdaten8 lassen erkennen, dass die Anteile der Bezieher*innen von SGB II,
besser bekannt als Hartz IV Leistungen , in der Wohnsiedlung an der Glashütten-
straße mit 44,6 % weit über dem städtischen Durchschnitt liegen. Noch deutlicher
ist der Unterschied bei de r Altersgruppe der unter 15 Jährigen. Haushalte mit Kin-
dern sind dort am häufigsten von Sozialleistungen abhängig.
8Daten liegen kleinräumig (Baublockebene) nur bis 2016 vor
18,3
22,2 23,9
20,3
28,5
25,9
29,7
32
25,5
0
5
10
15
20
25
30
35
Haushalte mit Kinder darunter alleinerziehend Seniorenhaushalte
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung
in %
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 23
Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016
Ein Blick auf die Sozialraumdaten von 2019 der Stadt Köln (vgl. Tabelle 2) lassen
den Schluss zu, dass sich diese Situation seit 2016 nicht wesentlich geändert hat.
Hier liegen Daten auf Ebene der Statistischen Quartiere vor, die räumlich einen
Großteil des Programmgebietes abdecken (vgl. Karte 4). Deutlich wird auch hier,
dass vor allem in der Siedlung Glashüttenstraße die Werte deutlich höher liegen als
in den umliegenden Quartieren.
Der gesamte Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet durch eine leicht überdurch-
schnittlich hohe Arbeitslosenquote mit 9,5 %9 in 2019 gegenüber 7,6 % in der Ge-
samtstadt.
Der Anteil der älteren Menschen im Programmgebiet, die auf Grundsicherung im
Alter (SGB XII) angewiesen sind (vgl. Abbildung 8), liegt mit 7,9 % nur unwesentlich
über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Etwas höher ist dieser Wert mit 10,8 % in
der Glashüttenstraße.
Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019*
Stadt Köln 12,4 %
Stadtteil Porz 17,5 %
Statistisches Quartier Porz-Mitte Zentrum 17,9 %
Statistisches Quartier Porz-Mitte Glashüt-
tenstraße
36,3 %
Statistisches Quartier Porz-Mitte Rathaus 21,2 %
Statistisches Quartier Porz-Mitte Germania
Carré
17,9 %
*Anteil an Gesamtbevölkerung zwischen 0 bis 64 Jahren
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln
9Daten auf Ebene des Programmgebietes liegen nicht vor.
13,1
21,5
7,6
29,4
51,1
7,9
44,6
62,2
10,8
0
10
20
30
40
50
60
70
Quote SGB II-Bezug an
Bevölkerung bis 65 Jahren
Quote SGB II-Bezug unter den
15 Jährigen
Quote Grundsicherung im
Alter
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung
24 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln; das Programmgebiet liegt innerhalb der Statisti-
schen Quartiere Porz-Mitte Glashüttenstraße, Rathaus, Zentrum und das Germania Carré
Die Daten machen deutlich, dass das Programmgebiet Porz -Mitte hinsichtlich der
sozialen Indikatoren zum Teil deutlich überdu rchschnittliche Werte aufweist. Auch
die demografische Struktur mit deutlich höherem Migratenanteil und höherer Zah l
an Kindern und alleinerziehenden Haushalten macht deutlich, dass hier spezifische
Unterstützungsbedarfe erforderlich sind. Dies manifestiert sich insbesondere in der
Siedlung an der Glashüttenstraße.
Wohnen
Die Struktur des Wohnraumangebotes stellt sich mit freistehenden Einfamilienhäu-
sern bis hin zu höhergeschossigen Wohnanlagen im Programmgebiet als sehr he-
terogen dar. Insgesamt zählt das Programmgebiet rund 2.000 Wohnungen10, der
Anteil geförderter Wohnungen liegt im Stadtteil Porz mit 10,3 % deutlich über dem
städtischen Schnitt von aktuell 6,8 % 11. Der Wohnungsmarkt verteilt sich zu annä-
hernd gleichen Teilen auf Einfamilienhäuser (49 %) und Mehrfamilienhäuser (51 %).
Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der hohe Anteil an
Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene
10Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Daten zum Wohnungsbestand liegen für diese
Raumebene nicht vor. Es wurden die Zahlen der Haushalte herangezogen und dabei 1 Haushalt = 1 Wohnung
angenommen. Am 31.12.2021 gab es im Programmgebiet 2022 Haushalte. Dieser Wert wurde abgerundet auf
2000 Wohnungen.
11Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Wohnungen im 1. Förderweg, Stadt Köln; Daten auf Ebene des Unter-
suchungsgebietes liegen nicht vor.
Programmgebiet Porz-Mitte
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 25
geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Be-
zirkszentren eine Besonderheit dar.
Die Stadt Köln verfügt über sogenannte Mietp reisdaten, die zum Zeitpunkt der Er-
hebung den Anzeigenmarkt der Mietwohnungen in Köln widerspiegeln. Ü ber das
Programmgebiet gesamt sind diese nicht verfügbar, dafür können aber auf Ebene
der Statistischen Quartiere Aussagen getroffen werden. Stadtweit liegt der Mietpreis
im Jahr 2019 bei 11,80 Euro pro m²12. Im Stadtteil Porz liegt er zwischen 10,00 und
10,99 Euro pro m². Das Programmgebiet zählt damit zu den eher preiswerteren
Wohnstandorten in Köln.
Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren
des Stadtteils Porz
Medianmietpreis €/m² Veränderung
(in %)
Wohndichte 2019
(Anzahl Personen
pro Adresse)
2014 2019
Stadt Köln 9,50 11,80 +24 7,8
Stadtteil Porz 8,5 10,20 +20 9,24
Statistisches Quartier
Porz-Mitte -
Zentrum
8,35 9,80 +17,4 7,11
Statistisches Quartier
Porz-Mitte -
Glashüttenstraße
- - - 30,4
Statistisches Quartier
Porz-Mitte –
Germania Carré
8,75 10,25 +17,1 9,5
Statistisches Quartier
Porz-Mitte
Rathaus
8,20 10,10 +23 9,55
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln
Die Wohndichte (Einwohner*innen je Adresse) liegt i n nahezu allen Statistischen
Quartieren des Programmgebiets über dem städtischen Durchschnitt mit 7, 8. Die
Wohndichte in der Siedlung an der Glashüttenstraße sticht mit einem Wert von 30
besonders heraus. Im Vergleich zu anderen Statistischen Quartieren, die innerhalb
eines Bezirkszentrums liegen, ist die Wohndichte im Programmgebiet (Ausnahme
Siedlung Glashüttenstraße ) mit Werten zwischen 7 bis 9,5 Einwohner *innen je
Adresse, deutlich geringer. Die Wohndichte liegt in den Statistischen Quartieren des
Stadtteils Kalk beispielsweise bei Werten zwischen 12 -14.
Die Gebäudestruktur weist eine Mischung aus kleinteiliger Bebauung und größeren
Gebäudekomplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Ge-
bäude variiert, wobei vereinzelt ein Modernisierungs - und Sanierungsstau festzu-
stellen ist. Es lassen sich fünf verschiedene Wohnbereiche rund um die Innenstadt
unterscheiden:
12Medianwert, Neubau und Bestand, Quelle: Stadt Köln
26 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Nordwestlicher Zentrumsbereich zwischen Rhein, Bergerstraße, Stadtbahn und
Bahnhofstraße mit überwiegender Geschossbebauung unterschiedlichen Baual-
ters. Eine Wohnanlage aus den 80er Jahren mit eh emals öffentlich geförderten
Wohnungen befindet sich an der Ecke Karlstraße/Friedrich -Ebert-Platz. In diesem
Areal befindet sich auch das sehr weitläufige und durchgrünte Schulareal, das nach
Verlagerung des Berufskollegs einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.
Südwestlicher Zentrumsbereich zwischen Rhein, Bahnhofstraße, Stadtbahn und
Bennauerstraße; der Wohnbereich liegt südlich der Fußgängerzone. H ier stehen
zwei bis fünfgeschossige Gebäude mit Einzelhandel und Dienstleistung im Erdge-
schoss als Teilbereich des Bezirkszentrums Porz. Hier prägen Denkmäler und min-
dergenutzte Grundstücke das Bild.
Südöstlicher Wohnbereich zwischen Bahnhofstraße, Schille rstraße, Heinrich-von-
Kleist-Straße und Stadtbahntrasse; ruhiges Wohngebiet mit Reihen - und Doppel-
häusern mit großen Gärten. Höherer Anteil von älterer Bevölkerung.
Östlicher Wohnbereich zwischen St adtbahn, Philipp -Reis-Straße, Lingerstraße,
Bahnhofstraße; der Wohnbereich ist an der Bahnhofs-, Goethe- und Friedrichstraße
von zwei- bis viergeschossigen Wohnhäusern mit teilweise Laden– oder Büronut-
zung im Er dgeschoss geprägt. Die Philipp-Reis-Straße und Klingerstraße weisen
als örtliche Hauptstraßen eine erhebliche Verkehrsbelastung auf.
Nordöstlicher Wohnbereich (Siedlung Glashüttenstraße) zwischen Stadtbahntrasse,
Bergerstraße, Friedrichstraße und Philipp-Reis-Straße; in den 70er Jahren entstan-
dene Gebäude mit sechs bis 12 Geschossen und rund 630 Wohnungen. Ehemals
waren rd. 40 % der Wohnungen öffentlich gefördert. Der nördliche Teil befindet sich
im Eigentum der LEG der südliche Teil besteht aus Eigentumswohnungen mit Ein-
zeleigentum. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen
Freiflächen zeigen teilweise einen schlechten Pflegezustand, der im Zusammen-
hang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Wahrnehmung von Angst-
räumen führt.
Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße
Bildquelle: Stadt Köln, 2022
Allgemeine Entwicklungsziele für die beschriebenen Wohnbereiche sind die Verbes-
serung der Wohnsituation und Reduzierung von Nutzungskon flikten, Nutzung von
mindergenutzten Grundstücken und Baulückenschlie ßungen mit dem Ziel, Wohn-
raum zu sch affen sowie ein e Aufwertung des Gebäudebestandes durch Moderni-
sierungs- und Sanierungsmaßnahmen, z.B. Fassadengestaltung, zu fördern.
Als Maßnahmen zum Klimaschutz im Sinne einer alternativen Energiegewinnung ist
der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern sowie zur Verbesserung des
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 27
lokalen Mikroklimas Begrünungsmaßnahmen an den Fassaden und im Wohnumfeld
anzustreben.
4.2. Einkaufen und Arbeiten
Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, überwiegend in den 1970er und
1980er Jahren geplanten Zentrumsbereic h („Porzity“) zwischen Rheinufer und
Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der
Bahnhofstraße, der Hauptstraße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das
administrative und kulturelle Zentrum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf
Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus- und
Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen
an Aufenthaltsqualität.
Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße,
Quelle: Stadt Köln 2020
Mit der Errichtung des CityCenterPorz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Ver-
kaufsflächen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirks-
zentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Fried-
rich-Ebert-Platz und Josefstraße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der In-
solvenz der Hertie GmbH geschlossen wurde.
In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust
von Lagequalitäten, was tendenziell zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich
auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen , den sanierungsbedürftigen
Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen.
28 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße
Quelle: CIMA 2021
Im Oktober 2021 wurden im Zentrumsbereich 18 leerstehende Ladenlokale ge-
zählt13.
Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenterPorz. Im
Zusammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Ver-
lagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich -Ebert-Platz hin zur
Josefstraße.
Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird verstärkt durch den
konkurrierenden, bereits in den späten 1960er Jahren entstandenen, nicht integrier-
ten Standort großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels in Porz-Eil, Rudolf-Die-
sel-Straße, mit insgesamt rund 17.000 qm Verkaufsfläche14.
Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet
Quelle: CIMA, Stand 10/2021
13 Quelle: Erhebung CIMA
14 Quelle: Stadt Köln 2020
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 29
Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption
von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zen-
trenkonzept (EHZK). 2015 wurde beschlossen, das EHZK fortzuschreiben. Im Ent-
wurf der Fortschreibung des EHZK (2020) übernimmt Porz-Mitte weiterhin die Funk-
tion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 114.000
Einwohner*innen.
Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der Fortschreibung Einzel-
handels- und Zentrenkonzept
Quelle: Stadt Köln 2020 (Entwurf 2020)
Im Bezirkszentrum Porz befanden sich gemäß einer Erhebung aus 2007 noch rund
23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr als 100 Betriebe. Im Rahmen der Fort-
schreibung des EHZK (Erhebung 2017) wurden nur noch 79 Einzelhandelsbetriebe
mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 12.000 qm erhoben. In der Fortschreibung
wird daher vorgeschlagen, die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches
entsprechend anzupassen (vgl. Abbildung 13). Der Bereich wurde vor allem im nörd-
lichen Bereich, aufgrund von Leerständen und Mindernutzungen verkleinert. Im Jahr
2021 befanden sich laut aktueller Erhebung im Gebiet noch 68 Einzelhandelsbe-
triebe. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den langfristigen Be-
darf am stärksten vertreten (49 %), gefolgt von kurzfristigem (31 %) und mittelfristi-
gem Bedarf (20 %).
Am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets, angre nzend an die Trasse der DB
AG, liegt, außerhalb der Abgrenzung des Bezirkszentrums, ein großflächiger Le-
bensmittel-Vollversorger (REWE), der nach Fertigstellung der Neuen Mitte in Haus
1 umziehen wird. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtun-
gen und das Finanzamt Köln-Porz.
Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast
80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Gemäß einer
Markt- und Tragfähigkeitsanalyse für Porz (2016) kann das Bezirkszentrum seiner
30 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Versorgungsfunktion zurzeit nur unzureichend gerecht werden. Eine deutliche Er-
gänzung des Handelsbesatzes ist daher zur Revitalisierung des Zentrums dringend
geboten. Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes
„Neue Mitte Porz“ ergeben sich für den Einzelhandel im Bezirkszentrum neue Chan-
cen. Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm
einen Vollsortimenter (REWE) sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des
Weiteren sind im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinhei-
ten vorgesehen. In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige
Einzelhandelsnutzungen zur Verfügung.
Im Zuge der städtebaulichen Planungen für den Friedrich -Ebert-Platz wurde zum
Thema Einzelhandel das Dialogformat „Eine lebendige Neue Mitte Porz“ durch mo-
derne stadt GmbH durchgeführt. Die Veranstaltungen des Formats fanden im Okto-
ber 2020 sowie im Oktober 2021 statt.
Im Rahmen des "Sofortprogramm s zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren
in NRW 2020" hat die Stadt Köln erfolgreich Mittel zum Anstoß eines Zentrenmana-
gements für das Bezirkszentrum Porz beantragt. Das Förderprojekt beinhaltet die
Netzwerkarbeit mit lokalen Akteuren sowie die Erstellung eines partizipativen Hand-
lungskonzeptes, das der Vorbereitung des zukünftigen Zentrenmanagements dient.
Der allgemeine Kaufkraftindex für den Stadtteil Porz l iegt mit 92,715 deutlich unter
dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbe-
zirks Porz mit 107,2 (Stand 2016).
Berücksichtigt man das unter Punkt 4.1 dargestellte weitere Bevölkerungswachstum
insbesondere im Stadtteil Porz, so wird die Bedeutung des Programmgebiets Porz-
Mitte als funktionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jah-
ren erheblich zunehmen. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende
und absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht
nur die Bereitstellung entsprechender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und
öffentlichen D ienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch seine
hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt.
4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur
Neben den öffentlichen Bildungseinrichtungen gibt es im Untersuchungsgebiet ein
breites Angebot an sozialen und integrativen Maßnahmen verschiedener Träger.
Alle befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums. Sie sind für die Bevölkerung
von Porz-Mitte fußläufig gut erreichbar (vgl. Karte 5).
Bildungseinrichtungen
Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße (GGS), die Carl -Stamitz-Musikschule
(CMS) und das Berufskolleg Köln Porz befinden sich in dem zentral gelegenen und
verkehrlich gut erschlossenen sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße, zwi-
schen Josefstraße und Hauptstraße.
Bei der GGS handelte es sich bisher um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit
rund 300 Schüler*innen (Schuljahr 2021/2022). Neben dem ehemaligen Schulge-
bäude wurde ein neues Gebäude in Modulbauweise errichtet (Zugang von der Jo-
sefstraße). Mit dem Bezug des Neubaus wurd e zum Beginn des Schuljahres
2021/2022 ein Ratsbeschluss16 umgesetzt, wonach die GGS nun auf 4 Züge erwei-
tert wurde.
15 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.
16Vorlage 3024/2019
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 31
Die CMS, eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musikschule Köln, befindet
sich in einem Altbau an der Josef straße. Sie unterhält viele Kooperationen mit Bil-
dungseinrichtungen, z.B. GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter
Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grundschulen und Kindertagesstät-
ten. Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besuch t.
Im Rahmen der Neugestaltung des Schula reals soll die CMS in direkter Nähe zur
Grundschule berücksichtigt werden.
Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik wird in den
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Da in diesem Bereich
bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfang-
reiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung
des BK 10 erforderlich. Laut Schulbaumaßnahmenplan 17 ist die Verlegung der Ka-
tegorie B zugeordnet und wird erst nach 2030 realisiert werden können.
Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen
Quelle: Eigene Erhebung
17Ratsbeschluss, Vorlage 0418/2020
32 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz
Bildquelle: Stadt Köln
Soziale Einrichtungen
Im Programmgebiet befinden sind verschiedene Angebote für unterschiedliche Ziel-
gruppen. Die folgende Beschreibung konzentriert sich auf die Darstellung der Ange-
bote, die sich über Jahre dauerhaft etabliert haben. Darüber hinaus bieten einige
Träger temporäre Unterstützungsmöglichkeiten an, die aus Gründen der Übersicht-
lichkeit nicht in die Betrachtung einfließen (vgl. Maßnahmenübersicht in Tabelle 4).
Angebote für Kinder und Jugendliche
In Porz-Mitte halten gleich mehrere Träger ein breit gefächertes Angebot für Kinder
und Jugendliche aller Altersklassen vor. Eine zentrale Rolle übernimmt hier das
Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschafts-
zentrum (JUGZ) „Glashütte“. Das JUGZ verfügt auf einer Nutzfläche von rund 2.400
qm über ein Raumensemble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und un-
terschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene
Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Angeboten werden u.a. Fußball, Skaten,
Streetart, Cook & Eat, Gesellschafts- und Konsolenspiele.
Die Außenanlage und Räume des JUGZ werden darüber hinaus für bürgerschaftli-
che Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Verfüllung des Amphithe-
aters, wird der Außenbereich an veränderte Bedürfnisse angepasst und die Nut-
zungsmöglichkeit verbessert. Es entsteht eine neue ebene Fläche zum Spielen, auf
der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Diese Verfüllung soll mit städ-
tischen Mitteln parallel zur baulichen Ausführung der Umgestaltung der Parkanlage
Glashüttenstraße voraussichtlich bis Ende 2027 erfolgen.
Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte
Bildquelle: JUGZ Glashütte
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 33
Der Solibund e.V. in der Friedrichstraße ist ein Interkulturelles Zentrum und Träger
der freien Jugendhilfe. Es liegt in unmittelbarer Nähe zur JUGZ Glashütte und er-
gänzt das Angebot für Kinder und Jugendliche. Neben den klassischen offenen An-
geboten bietet das Interkulturelle Zentrum im künstlerischen und musischen Bereich
verschiedene Workshops an, wie z.B. die Kunstwerkstatt und die „Solibund Sin-
gers“. Zudem hält das Zentrum ein umfassendes (Beratungs-)Angebot für Familien
und Alleinerziehende bereit.
Mit dem Alevitischen Kulturzentrum Porz in der Josefstraße und der Jugendhilfe Af-
rika 2000 e.V. auf der Hauptstraße gibt es zwei weitere Interkulturelle Zentren, die
Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten und mit ihrer transkulturellen Aus-
richtung grundsätzlich allen Interessierten und Ratsuchenden offen stehen. Das Ale-
vitische Kulturzentrum offeriert Theater und Schauspielkurse für Kinder und Jugend-
liche. Die Jugendhilfe Afrika 2000 e.V. bietet neben einer PC Werkstatt eine Nach-
wuchsförderung für musikalische Talente an. Offene Spieletreffs runden das Ange-
bot ab.
Das Jobwerk Köln in der Wilhelmstraße sowie die Kompetenzagentur Köln-Porz des
Internationalen Bunds (IB) im Bezirksrathaus decken die Themen Berufsberatung
und Qualifizierung für Jugendliche und junge Erwachsene ab. Das Jobwerk arbeitet
hier in Kooperation mit dem Jobcenter auf Basis eines Aktivierungs - und Vermitt-
lungsgutscheines und unterstützt bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen so-
wie der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Die Kompetenzagentur des IB ist
ein offenes Angebot für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachtei-
ligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von Schule in den Be-
ruf. Es gibt eine direkte Vernetzung mit den Schulen vor Ort.
Angebote für Erwachsene
Für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen gibt es in Porz-Mitte u. a. aufgrund meh-
rerer Kulturzentren ein breites Angebot an Sozial - und Familienberatung. Darüber
hinaus bietet das Erzbistum Köln in seiner Beratungsstelle Porz Unterstützung in
Ehe-, Familien und Lebensfragen an. Der Caritasverband e.V. hält ein weiteres Fa-
milienberatungsangebot in der Rathausstraße vor und ergänzt dieses mit einem Be-
ratungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sozialpsychiatri-
schen Zentrum (SPZ) Köln. Im Programmgebiet wird damit ein großes Spektrum an
Unterstützungsmöglichkeiten und Krisenintervention abgedeckt.
Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) vereint im „Haus der sozialen
Dienste Porz“ in der Goethestraße verschiedene Unterstützungsleistungen in den
Bereichen Beratung, Wohnen und Beschäftigung. Dort befindet sich die Fachambu-
lanz für Menschen mit einer Alkohol - und Medikamentenabhängigkeit. Dabei han-
delt es sich um eine kostenlose Sprechstunde, die auch für Angehörige offen ist.
Speziell für den Kreis der SGB II-Empfänger*innen gibt es mit „Claro mobil“ ein auf-
suchendes Angebot für suchtkranke und arbeitslose Menschen in Kooperation mit
dem Jobcenter. Die Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene berät zum
Thema Sucht und zielt u.a. auf die Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Prob-
lemlösungsstrategien sowie der Aufklärung über weiterführende Behandlungsmög-
lichkeiten ab.
Weiter befindet sich im „Haus der sozialen Dienste Porz“ eine Schuldnerbera-
tungsstelle, die Budget- und Insolvenzberatung anbietet.
34 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Angebote für Senior*innen
Porz-Mitte bietet Senior*innen über das Seniorennetzwerk Porz ein abwechslungs-
reiches Angebot an Austauschformaten, Aktivitäten und Beratung. Das Senioren-
netzwerk ist in den Räumlichkeiten des AWO Ortsverbandes in unmittelbarer Nähe
zum JUGZ Glashütte angesiedelt. Es kooperiert erfolgreich mit zahlreichen anderen
Institutionen, wie z.B. dem JUGZ Glashütte, dem Bürgeramt Porz, dem Bürgerverein
Porz e.V., den Kirchen und weiteren Einrichtungen. Dadurch besteht im Programm-
gebiet ein gut abgestimmtes Portfolio an Maßnahmen für ältere Menschen.
Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden
in Porz sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde (DITIB) ergänzt. Ferner
gibt es die Stadtteilbibliothek Porz sowie die Zweigstelle der Volkshochschule Köln.
Die einzelnen Träger in Porz -Mitte arbeiten vernetzt zusammen. Hier ist vor allem
das JUGZ Glashütte, das Seniorennetzwerk und die Zusammenarbeit mit der Sozi-
alraumkoordination für den Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“ zu nennen. Ziel
sollte es sein, diese Praxis fortzuführen und auszubauen.
Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“
Seit 2019 ist das Programmgebiet ein Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und
Urbach“ des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Für dieses Programm
hat die Verwaltung aktuell eine i nhaltliche Weiterentwicklung erarbeitet . Hierzu
wurde ein Handbuch erstellt und der Poltik zum Beschluss vorgelegt (vgl. Punkt
5.1.). Ziele sind neben einer Neujustierung der vorhandenen Strukturen und stärke-
ren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebietsplanung für jeden
Sozialraum. Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse sollen damit sozialraum-
scharf analysiert und durch entsprechende Maßnahmen z.B. vorhandene Angebote
optimiert und mögliche Angebotslücken geschlossen werden. Mit den in 2019 neu
aufgenommenen Sozialraumgebieten, also auch dem Sozialraum „Porz -Mitte und
Urbach“, soll begonnen werden.
Die nachfolgende Tabelle 4 liefert eine Übersicht der einzelnen Angebote für un-
terschiedliche Ziel- und Altersgruppen nach Themen geordnet.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 35
Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet
Quelle: Eigene Erhebung
Maßnahmeart Maßnahme und Kurzbeschreibung der Inhalte Träger
Freizeitangebot,
Bildung,
Umwelt
"Essbarer Garten": Naturprojekt rund um den eigenen Anbau von Lebensmitteln.
"Oase Solibund": Gartenprojekt zum Mitmachen und Mitessen.
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Freizeitangebot
Förderung der Kreativität
Technik
Talentförderung
"ZahlBar": Gastronomieprojekt mit der Zielsetzung Teilnehmenden gewisse Fähigkeiten
(z.B. Kreativität, Selbständigkeit, Teamfähigkeit) zu vermitteln.
"PC-Werkstatt": Für Bastler, Tüftler und technikversierte Jugendliche, die sich beim
selbständigen PC-Aufbau/Aufrüstung erproben können. (ab 12 Jahren)
"Soli Maker Space": Vermittlung von Medienkompetenz rund um das Thema Technik:
Programmieren lernen, 3D-Drucke ausprobieren, Plotten, Filmen.
JUGZ Glashütte
JHA 2000 e.V.
Solibund e.V.
Freizeitangebot,
Betreuungsangebot,
Musikförderung,
"ARTikulation": Musikprojekte mit eigenem Jugendverlag. Durch die Kooper-ation mit
dem Kinder- und Jugendforum auch Teilhabe an lokalpolitischen Prozessen.
"Solibund Singers": Interkulturelle Lieder von Klassik bis Modern gemeinsam Singen.
(ab 14 Jahren)
"Blockflöte spielen lernen": Gemeinsam Lieder spielen und Noten lesen. Blockflöte und
Material werden bereit gestellt. (ab 8 Jahren)
"Music Workshop": Jugendliche mit musikalischem Talent und/oder technischen
Vorkenntnissen können hier an verschiedenen Projekten mitarbeiten. Das Equipment
wird gestellt. Der Fokus liegt auf Talentförderung. (ab 12 Jahren)
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Freizeitangebot,
Kunstprojekte,
Theater
"Kunstatelier": Entwicklung und Verwirklichung der schöpferischen Fähigkeiten und
eigenen Ideen im Kunstbereich
"Kunstwerkstatt": Kleinere Kunstprojekte gemeinsam gestalten. Malen, Collagen
basteln, etc. (ab 12 Jahren)
"Wer bin ich?": Theaterkurs, gefördert von der gemeinnützigen Stiftung "Ein Herz
lacht". (Kurse bis 12 Jahren/Kurse ab 12 Jahre)
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Alevitisches
Kulturzentrum
Freizeitangebot,
Betreuungsangebot,
offene Angebote
offener Kinder- u. Jugendbereich: z.B. Fußball, Mädchenkram, Streetart, Cook & Eat,
Ringen & Raufen, Spiel & Spaß, Konsolenspiel, Skaten
Ferienprogramm "Glashütte Goes Himmelsstürmer": wechselnde Ferienangebote mit
Übermittagsbetreuung
"Spielenachmittag": Gemeinsam Spiele kennenlernen: Gesellschaftsspiele für Groß und
Klein, Indoor- und Outdoor-Spiele, Rätsel, u.v.m.
"Relaxen im Soli": Einfach mal die Seele baumeln lassen, Stress abbauen, ob sportlich,
meditativ oder kreativ
JUGZ Glashütte
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Solibund e.V.
Hausaufgabenbetreuung Übermittagbetreuung: Hausaufgabenbetreuung inklusive Mittagessen
Hausaufgabenhilfe für Schüler*innen der Klassen 2 bis 12.
Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe von der Grundschule bis zum Abitur
Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe für Schüler*innen der Sekundarstufe I und II
JUGZ Glashütte
Alev. Kulturzentrum
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Berufsberatung,
Bewerbungscoaching,
Qualifizierung
"Bewerbungscoaching Plus": Unterstützung bei der Erstellung aussagekräftiger
Bewerbungsunterlagen. (SGB II-Behzug, ab 15 Jahren)
"Brücke in die Zukunft": Soziale und berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher
mit oder ohne Schulabschluss. (ab 15 Jahren)
Jobwerk Porz
Kompetenzagentur
IB
Suchtberatung "Beratungsstelle vor Ort" für Konsumenten von illegalen Drogen sowie deren
Angehörige. (für Jugendliche und Junge Erwachsene)
SKM e.V.
Suchtberatung CLARO mobil: Aufsuchende Beratung für suchtkranke und arbeitslose Kund*innen des
Jobcenters Köln-Porz (SGB II-Bezug)
"Fachambulanz Sucht": Kostenfreie u. anonyme offene Sprechstunde für Menschen mit
missbräuchlichem oder abhängigem Konsum und Angehörige.
SKM e.V./SKF e.V.
SKM e.V.
Lebensmittelausgabe Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen
Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen
"Das Haus": täglicher Mittagstisch zu einem sozialen Preis.
Alev. Kulturzentrum
Solibund e.V.
JUGZ Glashütte
Sozialberatung,
Integrationsförderung
Schuldnerberatung für Kund*innen des Jobcenters Köln-Porz
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Sozialberatung: Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Sozialberatung: Beratungsstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung
Sozialberatung: Empowerment, Hilfe beim Ankommen und Integration für
alleinerziehende Frauen mit afrikanischem Migrationshintergrund
"Cup of Hope": Zusammenkunft von geflüchteten Menschen und alteingesessenen
Bürger*innen in Form eines Begegnungscafés.
SKM e.V.
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Alev. Kulturzentrum
Erzbistum Köln
Caritasverband e.V.
Caritasverband e.V.
JHA 2000 e.V.
JUGZ Glashütte
Freizeitangebot,
Kulturangebot
Baglama/Saz: kulturspezifischer Musikunterricht mit der Langhalslaute (ab 8 J.)
"Tanztee": Angebot für tanzfreudige Paare oder Singles mit Livemusik.
Alev. Kulturzentrum
JUGZ Glashütte
Freizeitangebote für
Senior*innen,
Bildung,
Beratung,
Unterstützungsangebote
offene Angebote: Veedels-Frühstück, Spieletreff, Wandergruppe, Kegeln, Disco,
begleitende Spaziergänge, gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge, offener Treff,
Stammtisch, Boule, Singkreis und mehr.
Nachbarschaftshilfe "Helfende Hände": Unterstützung oder Erledigung von Einkäufen
und Besorgung notwendiger Medikamente
Bildungsangebote: Englisch, PC und Internet, Handy 1x1
Senior*innen-Treffen: Kochen, Gesellschaftsspiele, Radfahrsicherheitstraining,
Programme für geistige und körperliche Gesundheit
"Künstlerisch AKTIV": Malerei nach eigenen Tendenzen.
Seniorennetzwerk
Seniorennetzwerk
Seniorennetzwerk
Alev. Kulturzentrum
JUGZ Glashütte
Angebote für Kinder und JugendlicheAngebote für Erwachsene
36 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima
Das Programmgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen so-
wie mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten inner-
halb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie
befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.
Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und wenig dazu geeignet,
die einzelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage des Bezirks-
zentrums am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht
gestützt und hervorgehoben werden.
Außerhalb des Geschäftszentrums ist die Versorgung mit Baugebietsgrün (in Block-
innenräumen sowie kleinteiligen Grün - und Spielflächen) im Programmgebiet gut.
Die Siedlung Glashüttenstraße, das Schulgelände, das Wohngebiet an der Klinger-
straße und besonders der Wohnbereich westlich der Schillerstraße sind gut mit Bäu-
men und begrünten Freiflächen ausgestattet. In den unmittelbar an den Einkaufsbe-
reich angrenzenden Wohnblöcken fehlen jedoch ausreichende private Grün- und
Freiräume.
Auch der Bereich der Fußgängerzone ist unzureichend mit grüner Infrastruktur aus-
gestattet, der vorhandene Baumbestand ist teilweise abgängig.
Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen
Quelle:
Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 37
Die Grünflächen
Rheinboulevard Porz
Der Porzer Rheinboulevard zählt aufgrund seiner Breite von etwa 35 m und seiner
Ausstattung mit 400 Kopflinden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln. Die
Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkartenpavillon stehen unter
Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Hauptstraße bezie-
hungsweise zum Bezirkszentrum sind zwar vorhanden, aber schlecht ausgebaut
und unattraktiv gestaltet. Deshalb kann der zentrale Bereich des Rheinboulevards
als Naherholungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt
werden.
Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit
der Platzfläche vor dem Bezirksrathaus und Bildungszentrum hat der Bereich ein
hohes Potential als Freizeit- und Naherholungsort. Wie auch das Einkaufszentrum
ist es jedoch mit Außengastronomie eher unterversorgt. Die obere und untere Ufer-
promenade hat zudem für den überregionalen Radverkehr eine Bedeutung, da eine
städtische Veloroute direkt am Rheinufer entlang führt und eine wichtige Radwege-
verbindung zwischen Köln und Bonn darstellt. Der Rheinuferweg wird jedoch auch
von Fußgänger*innen genutzt, so dass regelmäßig Nutzungskonflikte auftreten.
Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Land-
schaftsschutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen
bis Langel. Dieses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwick-
lung einer weitgehend naturnahen Landschaft.
Abbildung 16: Rheinboulevard Porz
Uferpromenade Rheinboulevard Porz, Bildquelle: Stadt Köln
Grünfläche an der Glashüttenstraße
Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 Hek-
tar groß. Es handelt sich bei ihr um eine wenig gestaltete Grünanlage mit einer An-
pflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu
einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich
bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4 - 5 m hohen
Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffentlicher, eingezäunter
Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fußwegeverbindung
mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäft-
szentrum Porz-Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Au fenthaltsqualität ausgeprägt
mindergenutzt und wird (auch deshalb) teilweise als Angstraum wahrgenommen.
38 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße
Mindergenutzte Grünfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln
Der angrenzende Parkplatzbereich wird zwar partiell gut genutzt, ist aber aufgrund
des insgesamt vorhandenen Stellplatzangebotes in Porz-Mitte nicht erforderlich und
stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Im Flächennutzungsplan ist das Gesamt-
areal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dargestellt.
Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße
Mindergenutzte Parkfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln
Grünfläche entlang der Karlstraße
Auf dem sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße befindet sich entlang der
Karlstraße eine ca. 10 Meter, teilweise 20 Meter breite Rasenfläche mit altem Baum-
bestand, der auch das gesamte Schulgelände und die Wohnbebauung bis zur Ber-
gerstraße prägend durchzieht und dominiert.
Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße
Bildquelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 39
Der südliche Bereich des Areals bis zur Karlstraße beherbergt heute das Berufskol-
leg und die Musikschule. Das Berufskolleg soll nach derzeitiger Schulstandortpla-
nung langfristig (nach 2030) seinen Standort nach Deutz verlagern. Die Blockdurch-
grünung sowie das Straßenbegleitgrün entlang der Karlstraße mit seinem Baumbe-
stand soll im Rahmen einer künftigen Neuordnung des Bereichs berücksichtigt und
gesichert werden.
Abbildung 20: Schulareal in Porz
Musikschule (links) und ein Gebäude des Berufskollegs (rechts), Bildquelle: Stadt Köln
Zur Aufwertung des Programmgebietes sind vor allem Maßnahmen zur Erhaltung
und Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen sowie Schaffung neuer öf-
fentlicher Grünflächen mit Aufenthaltsfun ktion zur Reduzierung des Defizits an
Grünflächen geeignet. Des Weiteren ist Ziel, eine Verbesserung der Durchgrünung
bestehender und geplanter Wohnbereiche und Vernetzung der vorhandenen Grün-
und Freiräume zu erreichen.
Freiflächen und öffentliche Plätze
Plätze und verkn üpfende urbane F reiräume prägen das Geschäfts zentrum zwi-
schen Rhein und Stadtbahnlinie wesentlich. Den historischen Mittelpunkt bilden die
Hauptstraße und die Bahnhofstraße.
Der Friedrich -Ebert-Platz war die einzige zusammenhängende Platzfläche und
stellte nach Schließung des Hertie-Warenhauses einen erheblichen städtebaulichen
Missstand dar. Seit der Schließung des Kaufhauses im Jahr 2009 infolge der Insol-
venz des Mutterkonzerns war ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums
mangelhaft genutzt. Die Warenhau sschließung hat erheblich zum Trading-Down-
Prozess in der Porzer Innenstadt beigetragen. Entstanden war eine starke Barrie-
rewirkung durch das große, leerstehende Gebäude in Verbindung mit Entstehung
von Angsträumen (zum Beispiel in verwahrlosten Durchgängen), ein nur wenig be-
lebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerstehender Ladenlokale in unmittel-
barer Umgebung.
40 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz
Bildquelle Stadt Köln
Mit der städtebaulichen Neugestaltung, ausgeführt durch die moderne stadt GmbH,
wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums derzeit grundlegend neu geordnet (vgl.
Pkt. 7.1.). Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei maßstäbliche
Baukörper mit gänzlich neuen öffe ntlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als
bisheriger zentraler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohn - und
Gewerbefunktion aufgegeben. Der neu definierte Freiraumbereich der Neuen Mitte
wird nach den gestalterischen Vorschlägen des freiraumplanerischen Wettbewerbs
ebenfalls aufgewertet. Hierdurch soll eine Belebung und Steigerung der Aufenthalts-
qualität sowie Stärkung des Bezirkszentrums insgesamt erreicht werden.
In Porz-Mitte zeigt sich derzeit deutlich, dass der öffentliche Raum an vielen Stellen
nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Insbesondere die Verbindungsach-
sen zum Rhein bieten wenig Anreize, sind verwinkelt und wirken verbaut. Dies wirkt
sich zum einen auf die Aufenthaltsqualität und zum anderen auf die Nutzung und
Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. Barrieren durch Stufen und Angst-
räume durch unübersichtliche Gestaltung und schlechte Beleuchtung prägen an vie-
len Stellen das städtebauliche Bild. Dem Fußgängerweg über die Brücke Hau pt-
straße fehlt die klare Sichtachse und er wirkt verbaut und wenig attraktiv. Die Auf-
bauten versperren den Blick in beide Richtungen und werden teilweise nach Fertig-
stellung der neuen Mitte ungenutzt sein.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 41
Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße
Verstellte und verwinkelte Fußgängerverbindung sowie unterbrochene Sichtachse zur Neuen Mitte;
Bildquelle: Stadt Köln
Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein
Keine erkennbare Sichtachse zum Rhein, verwinkelte Wegeführung; Bildquelle: Stadt Köln
42 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Die Bahnhofstraße weist ebenfalls eine nicht mehr zeitgemäße Möblierung und Be-
lag auf. Der Einzelhandelsbesatz ist einem Trading-Down-Prozess unterworfen, die
Verbindung zum Rhein, die über die Querung der Hauptstraße erfolgt, ist ka um
sichtbar.
Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße
Blick nach Osten (links), Blick nach Westen Richtung Rhein (rechts); Bildquelle: Stadt Köln
Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich-Ebert-Platz
entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungslinie
bei der weiteren Gestaltung der Fußgängerbereiche aufgenommen werden. Die
Verbindungen der zentralen Platz- und Wegeflächen sind insbesondere in Richtung
der Rheinuferpromenade in Verlängerung der Karlstraße, über die Fußgängerbrü-
cke und die Bahnhofstraße sowie zwischen Bahnhofstraße und Friedrich -Ebert-
Platz deutlich aufzuwerten.
Potenzialflächen mit städtebaulichen Neuordnungsbedarf
Im Programmgebiet finden sich nach wie vor Potenzialflächen für die weitere räum-
liche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und
Gewerbenutzungen oder Kultureinrichtungen sowie vor allem die Gestaltung von
Grünflächen und (grünen) Wegeverbindungen.
Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und
der Grünfläche an der „Glashütte“ , für die im vorliegenden ISEK bereits Aufwer-
tungsmaßnahmen vorgestellt werden, ist das heutige Schulareal zwischen Haupt -
und Josefstraße bes onders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung
des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich langfristig Entwicklungsmög-
lichkeiten in einem zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. Das Be-
standsgrün sollte bei einer angestrebten Umgestaltung zu einer neuen öffentlichen
Grünfläche (Stadtgarten) erweitert werden. Außerdem sollte von diesem neu ge-
schaffenen Grünbereich aus eine klar erkennbare direkte Wege führung zur Erho-
lungszone Rheinufer realisiert werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 43
Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße
Bildquelle: Stadt Köln
Abbildung 26: Fußweg Karlstraße
Heute zeig t sich der gesamte Bereich nördlich
der Karlstraße bis Philip-Reis-Straße sowohl hin-
sichtlich einer fußläufigen Wegeverbindung zum
Rheinufer als auch zum Grünbereich an der
Glashüttenstraße als vom Pkw -dominierte, für
Fußgänger und Radfahrer teilweise unattraktive
bzw. wenig bis gar nicht vorhanden e Durchwe-
gung. Nördlich der Philipp-Reis-Straße stellt ein
derzeit als Parkgelände genutztes Areal einen
weiteren mindergenutzten Bereich dar.
Bildquelle: Stadt Köln
Stadtklima
Eine systematische Untersuchung des Kölner Stadtklimas kommt zu dem Ergebnis,
dass es zukünftig in Köln heißer wird und Wett erextreme ( Hitzeperioden und
Starkregenereignisse) zunehmen werden. Daher ist es wichtig, frühzeitig Maßnah-
men zu ergreifen, um sich an den zu erwartenden und lokal kaum zu beeinflussen-
den Klimawandel anzupassen.
Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln,
im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 % zuneh-
men und die Zahl der heißen Tage kann sich verdoppeln. Mehr als 58 % der Be-
wohnerschaft werden zukünftig in einem durch Wärmebelastung betroffenen, 37 %
in einem hoch belasteten Siedlungsgebiet, und 3 % in sehr hoch belasteten Sied-
lungen leben. Klimaaktive Freiflächen sind in diesem Raum fast nicht vorhanden.
Ein Ausschnitt aus der Planungshinweiskarte der Stadt Köln für Porz-Mitte zeigt die
Wärmebelastung im Programmgebiet. Die Karte wird derzeit überarbeitet, da die bis
2050 angenommene und dargestellte Wärmebelastung durch den rasanten Klima-
wandel aktuell bereits eingetreten ist.
44 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung
Quelle: Stadt Köln, Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebelastung bis 2050,
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte
Die einzelnen Wärmeklassen
sind in nebenstehender Abbil-
dung 26 dargestellt. Danach ist
der Westen des Programmge-
biets in unmittelbarer Nähe zum
Rhein bis etwa auf Höhe der Kir-
che St. Joseph als klimaaktive
bzw. das Rheinufer sogar als
stark klimaaktive Flächen einge-
ordnet. Die übrigen Bereiche
sind aufgrund der bestehenden
Bebauung, des Versiegelungs-
grades und dem Anteil der
Grün- und Freiflächen als belas-
tete bzw. hoch belaste te Sied-
lungsflächen gekennzeichnet.
Die Flächen der Klasse 2 ( hoch belastet, orange) stellen ein stadtklimatisches Be-
lastungsgebiet dar, das gekennzeichnet ist durch eine starke Veränderung aller
Klimaelemente gegenüber dem Freiland, einer potenziell hohen Luftschadstoffbe-
lastung und dem Wärmeinseleffekt.
Quelle: Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebe-
lastung bis 2050, Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 45
Im Programmgebiet sin d aktuell die Bereiche rund um das CityCenterPorz, das
Areal rund um das Jugendzentrum Glashütte bis in den Parkbereich hinein sowie
der angrenzende östliche Wohnbereich zwischen Stadtbahnlinie, Philipp -Reis-
Straße, Klingerstraße und Bahnhofstraße hoch belastet. Sie sind durch eine dichte
Bebauung mit mehrgeschossigen Gebäuden sowie Einfamilienhäusern geprägt.
Flächen der Klasse 2 sind durch eine hohe Wärmemehrbelastung gegenüber dem
Umland gekennzeichnet und weisen eine hohe Anzahl von Tagen mit starker Wär-
mebelastung auf. Durch die relativ dichte Bebauung ist der Luftaustausch beein-
trächtigt und die Luft kann daher mit Schadstoffen belastet sein.
Die Flächen der Klasse 3 (belastet, gelb) stellen eine stadtklimatische Übergangs-
zone dar. Sowohl dichte Bebauung, als auch weniger dichte Bebauung und angren-
zende Freiflächen sind hier zu finden. Diese Randlagen können auch aus Grün- und
Verkehrsflächen bestehen. Je nach Vegetationsbestand kann lokal eine hohe Ab-
kühlung stattfinden (z.B. Friedhofsflächen).
Im Prog rammgebiet ist ein von Norden nach Süden verlaufender „Streifen“ vom
Schulareal ausgehende bis zur Mühlenstraße als belastete Siedlungsfläche gekenn-
zeichnet. Ebenso als belasteter Bereich gilt der Siedlungsbereich östlich der Park-
anlage Glashüttenstraße. Die nächtliche Abkühlung ist etwas höher als in den Klas-
sen 1 und 2, jedoch immer noch eingeschränkt. Lokale Winde werden behindert
oder abgebremst. Die Luftschadstoffbelastung ist abhängig von der Ausprägung von
Straßenschluchten und des Verkehrsaufkommens. Durch zusätzliche Versiegelung
kann es hier schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastung kommen.
Flächen der Klasse 4 (klimaaktiv, hellblau) stellen stadtklimatisch wichtige Freiflä-
chen und Flächen der Klasse 5 (stark klimaaktiv, lila) im Lichte des Klimawandels
die stadtklimatisch am stärksten ausgleichenden Bereiche dar. Sie sind windoffen,
weisen eine starke Frisch- und Kaltluftproduktion auf und sind von hoher Sensibilität
gegenüber Nutzungsänderungen z. B. Bebauung. Der Rhein ist nachts - durch die
Wärmespeicherfähigkeit des Wassers – zum Teil wärmer als die umliegenden Stadt-
gebiete.
Auf den Flächen der Klassen 4 und 5 sollte wegen ihrer oben beschriebenen Merk-
male auf eine Bebauung und sonstige Nutzungsänderungen verzichtet werden.
4.5. Mobilität
Individualverkehr
Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die
Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz -Mitte ist gut an das
überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angeschlossen.
Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahn-
netz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahn-
kreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer)
führen direkt bis in die Kölner Innenstadt.
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße
(L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd-
lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und
Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs-
aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch.
Im Bereich des Bezirkszentrums ist sie darüber hinaus eine Geschäftsstraße mit
Wohnnutzung in den Obergeschossen. Eine weitere w ichtige Verbindung für den
Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für
46 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
den Durchgangsverkehr. Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben,
dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung.
Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb
des Untersuchungsgebietes angefahren werden.
Die Hauptstraße bildet derzeit eine Barriere zum Rheinboulevard, Querungsmög-
lichkeiten für Fußgänger sind jedoch ausreichend vorhanden. Die Haup tstraße ist
insgesamt jedoch wenig begrünt und entspricht nicht mehr den aktuellen gestalteri-
schen Standards.
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deut-
schen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) gut erschlossen und wird
durch ein gut ausgebautes Busnetz ergänzt.
Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt pri-
mär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz Markt.
Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt
mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10
Buslinien, die das Untersuchungsgebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und
des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und an-
grenzenden Ortschaften und Städte.
Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb
des Untersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße
liegt.
Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Horrem und
Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht wer-
den. Über die VRS -Regionallinien RE8 und RE9 wird der Kölner Hauptbahnhof in
rund 10 Minuten erreicht.
Durch die Anbindung von Porz-Mitte an das Stadtbahn- und Busnetz über die zent-
rale Haltestelle Porz Markt der KVB sowie an die S-Bahn und Regionalbahnen mit
dem nahegelegenen DB-Bahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öf-
fentlichen Personennahverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut.
Nahmobilität: Rad- und Fußwegeverbindungen
In den zentralen Bereichen von Porz-Mitte sind entlang der umspannenden Straßen
straßenbegleitende Gehwege vorhanden. Im zentralen Bereich wird der Radverkehr
auf unterschiedlichen Radverkehrsanlagen geführt. So sind an den Hauptverkehrs-
straßen Radwege oder Markierungen für den Radverkehr in Teilbereichen vorhan-
den. Zusätzlich haben Radfahrende die Möglichkeit, vom Kfz -Verkehr getrennte
Verbindungen zu nutzen. Möglichkeiten bestehen etwa entlang des Rheins (sog.
Leinpfad) oder über die für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone Bahn-
hofstraße. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignalanlagen geregelt.
Aus Sicht der zu Fuß Gehenden ste llen sich die Straßenräume im Zentrum insge-
samt wenig attraktiv dar. Neben den unzureichenden Gehwegbreiten, die z.T. durch
Einbau wenig funktionaler Stadtmöblierung entstanden sind, könnten die Überquer-
barkeit und die direkte Wegeführung an einigen Stellen attraktiver sein.
Perspektivisch soll mit der neuen Stelle eines /einer Fußverkehrsbeauftragten die
Situation der zu Fuß Gehenden stärker in den Fokus rücken. Insbesondere sollen
Ansätze zur Verbesserung der Fußverkehrsstruktur entwickelt werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 47
Auch das Angebot für den Radverkehr im Zentrum von Porz ist bisher unzureichend.
Neben ausreichend dimensionierten Radverkehrsanlagen fehlt es an attraktiven
Bike-and-Ride-Angeboten sowie einer gestalterischen Integration von dezentralen
Abstellanlagen in unmittelbarer Nähe der Ziele. Derzeit bereitet die Verwaltung ein
bezirksweites Radverkehrskonzept vor, das den Be reich des Programmgebietes
Porz-Mitte umfasst.
Im Untersuchungsgebiet verlaufen zwei Verbindungen des Radverkehrsnetzes
NRW, welches durch die rot-weißen Wegweiser erkennbar ist:
der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Ve-
loroute entlang des Rheinufers
die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter
über die Kaiserstraße
Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßen-
züge vorhanden.
Im Jahr 2019 hat die Politik auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu den RadPendler-
Routen im Rechtsrheinischen Köln die Entwicklung von leistungsfähigen RadPend-
lerRouten zwischen Deutz , Niederkassel sowie Troisdorf beschlossen, d ie durch
den zentralen Bereich von Porz-Mitte führen wird.
Ruhender Verkehr
Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1. 000 öffentliche Stellplätze für
den ruhenden Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser S tellplätze, rund
900 Plätze, bewirtschaftet wird. Darüber hinaus gibt es weit ere bewirtschaftete
Stellplätze, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter ( vgl. Abbildung
27).
Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter
Bildquelle: Stadt Köln
Die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich -Ebert-Platz ist im Rah-
men der städtebaulichen Neuordnung des Areals abgerissen und neu gebaut wor-
den.
Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal
östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde
für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhauses
48 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
provisorisch hergerichtet und ist seit Abschluss der Baumaßnahme grundsätzlich
nicht mehr erforderlich. Der vorgesehene Rückbau erfolgt zu Gunsten der geplan-
ten Erweiterung und Aufwertung der Parkanlage Glashüttenstraße.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 49
5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele
Auf der Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfel-
der die Handlungsbedarfe und Potenziale im Programmgebiet ableiten. Diese bilden
wiederum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maß-
nahmen.
Für das Programmgebiet Porz-Mitte wird deutlich, dass vor allem eine neue und
moderne Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufent-
haltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung
sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Die
angestoßene Entwicklung zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen be-
zirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung an den
Rhein zu ermöglichen, um die beiden Nutzungen Einkaufen und Erholen stärker zu
verbinden. Die Belebung von Porz-Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienst-
leistungsangebot zu verknüpfen, die eine deutliche Stärkung hinsichtlich der Ange-
botsqualität und -vielfalt erfahren muss.
Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Bete iligung und
Mitwirkung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entspre-
chende Maßnahmen zu stärken. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die Hochhaus-
siedlung an der Glashüttenstraße zu legen.
Aufbauend auf der städtebaulichen , sozialräumlichen und funktionalen Bestands-
aufnahme wurden die Stärken und Schwächen des Programmgebiets in vier ver-
schiedenen Handlungsfeldern identifiziert.
5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
Die Kölner Verwaltung hat mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ die
Zielaussagen der künftigen strategischen und nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns
in den zentralen Handlungsfeldern mit all seinen Stadtteilen erarbeitet und in einem
umfangreichen Konzept dargestellt. Der Stadtteil Porz mit seiner Funktion als Be-
zirkszentrum ist danach als bedeutsam identifizierter Entwicklungsbereich darge-
stellt: die rechtsrheinische Stadtachse im Süden entlang der Kölner Straße bzw.
Hauptstraße.
Den Stadtachsen kommen generell mehrere wichtige Bedeutungen zu: Sie sind zum
einen Rückgrat des Stadtverkehrs und attrak tive Stadteingänge. Als wichtiger Teil
des öffentlichen Raums bestehen entsp rechend hohe Ansprüche an funktionalen
Aufenthaltsbereichen und einer attraktiven Gestaltung des Straßenraums. Zum an-
deren übernehmen sie als Versorgungszentren für den Einzelhandel und weitere
Einrichtungen eine wichtige Funktion für die umliegenden Quart iere. Sie sind des-
halb nicht nur als Verkehrs- sondern auch als Stadträume zu betrachten und weiter
zu entwickeln. Die wesentlichen Zielaussagen für das Programmgebiet aus der
Stadtstrategie lauten daher
Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzun-
gen: Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten
Ausbau und städtebauliche Aufwertung des Versorgungszentrums, Ent-
wicklung und Stärkung von Begegnungsorten und Gestaltung des öffentli-
chen Raums
Verbesserung der Verknüpfung von S-Bahn- und Stadtbahn-Haltestellen
Verbesserung des kleinräumigen Stadtklimas
50 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Qualifizierung des Stadtraums am Rheinufer
Nutzung und Weiterentwicklung von Wohnbaupotentialen
Die Zielaussagen der Stadtstrategie sind im vorliegenden ISEK thematisch den
Handlungsfeldern
Gestaltung Öffentlicher Raum/Freiraum/Stadtgrün/Stadtklima =
Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima
Stärkung Versorgungszentrum/Einzelhandel = Handlungsfeld Einkaufen
und Arbeiten
zuzuordnen.
Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+
Quelle: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+, Ausschnitt Zielkarte Wohnen für den Stadtteil Porz, Köln 2020
Einzelhandelskonzept 2020
Laut Einzelhandelskonzept 2020 liegt im Programmgebiet Porz -Mitte der zentrale
Versorgungsbereich „Bezirkszentrum Porz“. Er umfasst im Wesentlichen den ge-
schlossenen Fußgängerbereich. Entsprechend sind Waren des kurzfristigen, mittel-
fristigen und langfristigen Bedarfs vorhanden. Die funktionalen Missstände sind in
Punkt 4.2. bereits dokumentiert worden. Danach ist die Anzahl der Betriebe und
Verkaufsflächen unterhalb des Orientierungswertes für ein Bezirkszentrum. Der An-
gebotsschwerpunkt liegt im mittelfristigen Bedarf, Angebotsdefizite finden sich v. a.
im langfristigen Bedarfsbereich. Der aktuelle Entwicklungsstand zeigt Trading -
Down-Tendenzen. Verbesserungen sind zum ein en durch die Umgestaltung des
Friedrich-Ebert-Platzes zur Neuen Mitte und einer Erneuerung und Erweiterung des
Verkaufsflächenangebotes zu erwarten. Desweiteren ist der gesamte Zentrumsbe-
reich städtebaulich aufzuwerten, so dass sich wieder ein wertigeres Einzelhandels-
angebot durchsetzt. Für die nächsten Jahre sollte gemeinsam mit den örtlichen Ein-
zelhändlern ein Konzept zur Weiterentwicklung und Aufwertung des Einzelhandels-
und Gastronomieangebotes sowie zur Profilierung und Vermarktung des Zentrums
ausgearbeitet werden, um die Zentrenstruktur insgesamt zu verbessern. Dabei sind
auch die Wechselwirkung von lokaler Struktur und Online-Handel funktional zu be-
rücksichtigen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 51
Programm Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in
Köln
Das städtische Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraum-
orientierung in Köln“ ist erstmalig im Jahr 2005 zunächst als Modellvorhaben einge-
führt worden und hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen zunächst in elf
Sozialraumgebieten, die zuvor mittels einer Datenanalyse ermittelt wurden, zu ver-
bessern. Dies soll durch Verankerung einer ressort- und fachübergreifenden Praxis
auf Seite der Verwaltung und der freien Träger bewirkt werden. So sollen sozial-
raumorientierte und kooperative Arbeitsformen intensiviert, vorhandene Dienste und
Angebote effektiver gestaltet werden und Prävention in den Vordergrund rücken 18.
Ein zentraler Baustein dieses Programms ist der Einsatz einer Sozialraumkoordina-
tor*in vor Ort, die die Angebote und Akteure bündelt und vernetzt und ein Bindeglied
zur Verwaltung darstellt. Für eine erfolgreiche vernetzte Sozialraumarbeit soll die
Sozialraumkoordination je nach Bedarfslage wichtige Partner*innen gewinnen wie
z. B. Jobcenter Köln, Wohnungsgesellschaften oder Schulen.
Das Programm wurde zwischenzeitlich verstetigt und im Jahr 2019 räumlich erwei-
tert, unter anderem um das Sozialraumgebiet „Porz-Mitte und Urbach“. Grund waren
vor allem die hohen Indexwerte im Rahmen einer Sozialanalyse, so dass insbeson-
dere für die Teilräum e „Porz-Mitte Glashüttenstraße“ und „Zündorf-Nord/Rosenhü-
gel“ die Einrichtung eines Sozialraumgebietes mit einer Sozialraumkoordination
empfohlen und von der Politik beschlossen wurde19.
Ein erhöhter Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen in der Siedlung an der Glas-
hüttenstraße wurde bereits unter Punkt 4.1. anhand der Datenlage identifiziert.
Durch die Aufnahme in das Programm Lebenswerte Veedel ist der Unterstützungs-
bedarf erkannt und Handlungsansätze bereits eingeleitet worden. Für das vorlie-
gende ISEK lässt sich hieraus das Handlungsfeld Bevölkerung, Wohnen und soziale
Angebotsstruktur ableiten, wobei ein räumlicher Fokus auf der Siedlung an der Glas-
hüttenstraße liegen und hier vor allem eine mit Blick auf den entstehenden Park
unterstützende Vernetzungsarbeit mit den Immobilieneigentümer*innen der Sied-
lung erfolgen sollte. Eine wichtige Kooperationspartner*in wird die Sozialraumkoor-
dination vor Ort darstellen.
Die Verwaltung hat in 2021 erneut eine inhaltliche Weiterentwicklung des Pro-
gramms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusam-
menarbeit in Köln“ vorgeschlagen und in diesem Rahmen ein Handbuch erarbeitet,
das von der Politik beschlossen wurde20. Das Handbuch soll künftig die Handlungs-
grundlage für eine einwohner*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit der
Verwaltung mit den Trägern der Sozialraumkoordination des gleichlautenden Pro-
gramms sein. Insbesondere soll neben einer Neujustierung der vorhandenen Struk-
turen und stärkeren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebiets-
planung für jeden Sozialraum des "Programms Lebenswerte Veedel“ erstellt wer-
den, die Handlungserfordernisse in den Räumen klärt, politische Beschlüsse zu den
Erfordernissen, Zielen und Strategien einholt, die identifizierten Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner*innen regelmäßig evaluiert
und eine passgenaue Einwerbung von Fördermitteln für die Maßnahmen vornimmt.
Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse werden sozialraumscharf analysiert
18 Gute Beispiele aus der Praxis, Stadt Köln (Hrsg.) 2009 und Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen der
Stadt Köln, Stabstelle Sozialplanung/Berichterstattung, Geschäftsstelle: Lebenswerte Veedel – Bürger und Sozial-
raumorientierung in Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kon-
trast=schwarz)
19 Beschluss am 12.12.2019 (Vorlage 3120/2019): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“
20 Beschluss am 17.03.2022 (Vorlage 4270/2021): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel –
bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“
52 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
und durch entsprechende Ma ßnahmen, z.B. vorhandene Angebote , optimiert und
Angebotslücken geschlossen. Mit den in 2019 neu aufgenommenen Sozialraumge-
bieten, also auch dem Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“, in dem das Programm-
gebiet liegt, soll begonnen werden. Das im Rahmen des IS EKs eingesetzte Quar-
tiersmanagement soll zu diesem Prozess in engem Austausch mit der Sozialraum-
koordination stehen.
Lebenslagenbericht der Stadt Köln
Im Lebenslagenbericht der Stadt Köln 21 werden die Stadtteile Kölns mit Hilfe einer
Clusteranalyse in vier Lebenslagentypen unterteilt. Indikatoren waren dabei unter
anderem
Anteil der unter 18-Jährigen
Anteil Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand
Anteil Gymnasialübergänge
Arbeitslosenquote
Anteil Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Der Stadtteil Porz gehört demnach zum Clustertyp 2. Stadtteile dieses Clustertyps
zeigen hinsichtlich ihrer Merkmalsausprägungen durchschnittliche Werte , liegen
also am nächsten an den Mittelwerten der Indikatoren für die Gesamtstadt. Tenden-
ziell weisen Stadtteile dieses Typs eine eher jüngere Bevölkerung mit leicht un ter-
durchschnittlichen Anteilen von Einpersonenhaushalten auf. Stadtweit ist d ies der
am häufigsten vorkommende Cluster- bzw. Lebenslagentyp. Porz gehört damit nicht
zu jenen Stadtteilen mit potenziell stark erh öhten (sozialen) Problemlagen, wie
bspw. Mülheim, Chorweiler, Kalk oder Meschenich.
5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse
Handlungsfeld 1: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur
Die Bevölkerungsstruktur zeigt teilweise Unterstützungsbedarfe bei der Integrati-
onsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund
sind eine soziale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem
Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohner*innen für ihr Quartier verantwortlich füh-
len. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und des
Zuwachses vor allem im Stadtteil Porz kommt der Bereitstellung integrationsfördern-
der Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.
Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschoss-
wohnungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In
diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise
bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird d as Wohnumfeld un-
attraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte
werden befördert.
Die Einwohner*innen im Programmgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von
Maßnahmen, die Porz-Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Betei-
ligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement und Aktivie-
rung im Stadtteil gegeben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden.
Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des so-
zialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße
21 1.Kölner Lebenslagenbericht 2020, Stadt Köln (Hrsg.), März 2020
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 53
sind sozial unterstützende Maßnahmen und spezielle Beteiligungsformate zu konzi-
pieren.
Eine Stärke des Programmgebietes Porz -Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im
sozial-infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftsze-
ntrum ‚Glashütte‘ eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen.
Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastrukturein-
richtungen mit eine r Vielzahl von sozialen und integrativen Angeboten (vgl. Punkt
4.3.) in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben sich Anknüpfungs-
punkte, auf vorhandene n Strukturen aufzubauen, beziehungsweise diese unterei-
nander zu vernetzen.
Die im Programmgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen
erhebliche Potenziale für die städ tebauliche Entwicklung von Porz -Mitte dar und
können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes lie-
fern.
Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten
Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Be-
deutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend
neu strukturiert werden muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon
jetzt bestehende und sicherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche
können Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Zentrum Porz gebunden werden.
Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle
Einzelhandelsangebote fußläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter
Erreichbarkeit für den Individualverkehr vorhanden sind.
Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die derzeitige Neu-
ordnung des Friedrich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die
damit verbundene Steigerung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Im-
puls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann.
In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleis-
tungsangebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäfti-
gungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersu-
chungsgebiet von großer Bedeutung sind.
Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an
Aufenthaltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkenn-
baren Trading-Down-Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten
werden. Neben der Verbesserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums
sowie einer attraktiv gestalteten Wegeverbindung zum Naherholungsbereich Rhein-
ufer gehören hierzu zum Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die
Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und die Bildung einer
Marketingstrategie.
Handlungsfeld 3: Grün-, Freiflächen und Stadtklima
Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer
Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausge-
staltung und Nutzung des Rheinboulevards nicht w ider. Zur Nutzung dieser ange-
sprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stär-
ker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die
den zentralen Bereich an den Rhein anschließen, müssen ausgebaut und her ge-
stellt werden.
54 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Außerdem besteht in Porz -Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen.
Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz -Mitte durchaus vorhanden sind,
auch zur Anlage neuer Grün - und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflä-
chen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fuß-
gängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und
Aufenthaltsqualität städtebaulich aufgewertet werden. Auch sind im Freiraum multi-
funktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Die In-
stallation hochwertiger Möblierung, City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von
Angsträumen, beispielsweise durch Schaffung von Sichtachsen, sind geeignete In-
strumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Auf-
enthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.
Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschla-
genen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisori-
schen Stellplatzanlage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als
Grünfläche die defizitäre Situation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öf-
fentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen.
Um die künftige zunehmende Wärmebelastung im Zentrum Porz im Zuge des Kli-
mawandels zu minimieren, ist die grüne Infrastruktur vor allem im City-Bereich sowie
in den Verbindungsachsen zum Rhein deutlich zu erhöhen und, wo möglich, versie-
gelte Flächen zu entsiegeln.
Handlungsfeld 4: Mobilität
Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrli-
che Infrastruktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den
Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr sind insgesamt mit kleinen
Einschränkungen positiv zu bewerten. Außerdem verfügt das Programmgebiet über
ausreichend Stellplätze für den ruhenden Verkehr.
Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit
verbundenen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwä-
che sind die fehlenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen.
Zwar sind viele Fuß- und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind
jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusam-
menhängendes Netz.
Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Mobilität sieht daher vor, den Durch-
gangs- und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um
Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motori-
sierten Individualverkeh r auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige
Stadt- und Quartiersentwicklung spielen die Nahmobilität, und hier insbesondere der
Fuß- und Radverkehr, eine elementare Rolle. Sie sollen zukünftig zur Basismobilität
aufgewertet werden. Zur Erreichu ng dieses Ziels in Porz -Mitte werden zum einen
die Fußwegebeziehungen zum Rhein aufgewertet und einige Radwegeverbindun-
gen verlängert sowie Lücken im Radwegenetz geschlossen werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 55
Quelle: Eigene Darstellung
Stärken / Potenziale Herausforderungen /
Risiken Handlungsbedarf
Bevölkerung, Wohnen und soziale
Infrastruktur
Bevölkerungszuwachs
Ausgewogene Alters-
struktur
Ausgewogene Haus-
haltsstruktur
Heterogene Wohnungs-
marktstruktur
Preiswerter Mietwoh-
nungsmarkt
Baulücken und minder-
genutzte Grundstücke
bilden Potenzialflächen
Jugend- und Gemein-
schaftszentrum
‚Glashütte‘
Soziale Segregation
Hohe Quote SGB-II-Emp-
fänger (besonders der unter
15-jährigen)
erhöhte Arbeitslosigkeit
Räumlich konzentrierte
Problemlagen (Siedlung
Glashüttenstraße)
Fehlender Dialog mit Be-
wohnerschaft
Sanierungsbedarf im Ge-
schosswohnungsbau der
1970er Jahre
Wenig Vernetzung der Ein-
richtungen untereinander
Spielplatzbedarfe
Stärkere Einbindung der Bevöl-
kerung bei Planungen
Aktivierung und Vernetzung der
Bewohner*innen
Unterstützung Vernetzungsar-
beit der lokalen Akteure
Schaffung neuer / Aufwertung
vorhandener Spielflächen
Baulückenschließung und Auf-
wertung
Sanierung bestehender mehr-
geschossiger Wohnbebauung
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-
bote im Geschäftszent-
rum
Gute Erreichbarkeit mit
ÖPNV
Städtebaulich durchgrei-
fende Neustrukturierung
des zentralen Bereiches
Hohe Leerstandszeiten und
-qoten bei Geschäftsflächen
Mindere Angebotsvielfalt –
und qualität im Einzelhandel
(Trading-Down)
Fehlende Aufenthaltsquali-
tät im Geschäftszentrum
Stärkere Kooperation zwischen
Eigentümern, Geschäftsinha-
bern und Dienstleistern
Vernetzung der lokalen Einzel-
händler und Gewerbetreiben-
den
Gemeinsame Marketingstrate-
gie
Leerstände verringern
Grün- und Freiflächen, Stadtklima
Neugestaltung Fried-
rich-Ebert-Platz als „Ini-
tialzündung“
Lage am Rhein
Potenzialflächen vor-
handen
Kompaktheit des Be-
zirkszentrums
Starker stadtklimati-
scher Ausgleich durch
Nähe zum Rhein
Öffentliche Grün- und Frei-
flächen defizitär
Fehlende Aufenthaltsquali-
tät
Angsträume
Barrieren im öffentlichen
Raum durch Brückenbau-
werke und Straßen
Stadtklimatisches Belas-
tungsgebiet im City-Bereich
Aufwertung, Erweiterung, Neu-
gestaltung bestehender Grün-
und Freiflächen
Herstellung von Wegeverbin-
dungen (Rhein – Porz-Mitte –
Glashüttenstraße) und
Sichtachsen
Erhöhung der grünen Infra-
struktur vor allem im Citybe-
reich sowie vorhandenen Grün-
bereichen wo möglich sowie
Entsiegelungsmaßnahmen
Herabsenkung Mikroklima,
Steigerung Baumbestand in der
Fußgängerzone
Mobilität
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung
Viele Fuß- und Rad-
wege
Ausreichendes Angebot
im Bezirkszentrum an
Stellplätzen
Hohes Verkehrsaufkommen
vor allem im Durchgangs-
verkehr
Hohe Lärmemissionen
Fehlende Netzschlüsse der
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen
Schließung der Lücken im Fuß-
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindun-
gen
Nahmobilität stärken
Stadtverträgliche Umgestaltung
der Hauptstraße
56 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
5.3. Ziele und Zielsystem
Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung
der Fläche des ehema ligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflech-
tungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls.
Um Porz-Mitte nachhaltig städtebaulich, funktional und sozialräumlich zu stabilisieren
sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hier lebenden Men-
schen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln
in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden.
Mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte sol-
len fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine
gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Sy-
nergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Men-
schen soll zu einer Sensibilisierung für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit
ihrem Quartier führen.
Generelle Zielsetzung für Porz-Mitte ist daher, die
Nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszent-
rums als Einkaufs-, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort.
Dabei stehen in einem integrierten Ansatz vor allem die entwicklungsplanerischen,
funktionalen und gestalterischen aber auch sozialen Aspekte im Mittelpunkt des Han-
dels.
Die Umsetzung dieses Leitziels ist glei chzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur
Realisierung der Vision von Porz -Mitte als belebte m und stabilem Bezirkszentrum.
Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Ge-
samtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positi v in die Gestaltung und Ent-
wicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein. Ein Schwer-
punkt der städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums ist die Verbesserung des
kleinräumigen Klimas durch die Stärkung des flankierenden Stadtgr üns, vor allem
durch Entsiegelung und Aufwertung der grünen Infrastruktur in der Parkanlage Glas-
hüttenstraße sowie die d eutliche Auf wertung des Baumbestandes im Bereich der
Fußgängerzone.
Strategische und operative Ziele
Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele fest-
gelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs - und
Entwicklungsprozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Quer-
schnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz-Mitte ausgewählt und
im Zielsystem hinterlegt:
Aufwertung und Erweiterung des Stadtgrüns
Stärkung der Verbindung von Einkaufen und Freizeit
Verbesserung von Identität und Image
Grundsatz Nachhaltigkeit und Verstetigung
Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des
Bezirkszentrums als Einkaufs -, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort“ zu erreichen
und damit der Vorstellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Zentrums
Porz-Mitte näherzukommen, wurden im nächsten Schritt folgende sechs strategische
Ziele formuliert:
Wohnadresse verbessern
Miteinander unterstützen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 57
Einzelhandel stärken
Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern
Angsträume beseitigen, sicherer bewegen
Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse abgeleitet.
Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden.
Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in ei-
nem weiteren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maß-
nahmen handhabbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungs-
empfehlungen abgeleitet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen.
Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen er-
reicht (vgl. Punkte 6 und 7).
Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Abbildung 28 zu-
sammengefasst und veranschaulicht.
58 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Quelle: Eigene Darstellung
Abbildung 29: Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 59
6. Maßnahmen der Städtebauförderung
Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum Porz
funktional zu stärken und attraktive Verbindungen zwischen den Funktionen zu
schaffen. Dies soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnah-
menbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände beho-
ben und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die
Entwicklung des Zentrums als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort unterstützen
und stärken.
Ein Handlungsschwerpunkt im Programmgebiet ist die städtebauliche und funktio-
nale Aufwertung des Bezirkszentrums durch städtebauliche Umgestaltung der
Fußgängerbereiche und Aufwertung von Verbindungsachsen zum Rhein. Ein wei-
terer Schwerpunkt ist die Erhöhung und Aufwertung der grünen Infrastruktur im
Westen und Osten des Bezirkszentrums mit den Maßnahmen Rheinboulevard und
Parkanlage Glashüttenstraße.
Neben Maßnahmen der Städtebauförderung werden auch städtisch finanzierte
Projekte sowie Projekte mit anderweitiger Finanzierung umgesetzt und miteinan-
der verknüpft. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusam-
menhänge und Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen berücksichtigt
und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.
Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Pro-
grammgebiet.
Die nachfolgende Abbildung 29 zeigt eine Übersicht des Maßnahmenpaketes, das
bis 2030 realisiert werden soll.
60 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 61
6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße
Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der
Siedlung Glashüttenstraße wird zu ei ner zusammenhängenden öffentlichen Grün -
und Parkanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m² entwickelt und ausge-
baut.
Diese Parkanlage soll als zentraler Erholungs-, Begegnungs-, Spiel- und Sportraum
für alle Bürger*innen des Bezirkszentrums dienen. Mit seiner zentralen Lage in fuß-
läufiger Nähe zur Neuen Mitte Porz, den Einkaufsstraßen sowie zum ÖPNV wird
dieses neue Angebot für alle Bürger*innen gut erreichbar sein. Gleichzeitig trägt
diese Anlage damit auch zu einer größeren Vernetzung der Funktione n Einkau-
fen/Arbeiten und Erholung/ Freizeit/Sport und so zu einer wesentlichen Attraktivie-
rung des Bezirkszentrums bei.
Es entsteht ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich für alle Generationen mit
vielfältigen Spiel- und Bewegungsangeboten. Die Aufwertung der bereits bestehen-
den Ballsportanlage sowie die Schaffung zusätzlicher Sportangebote für Kinder, Ju-
gendliche und Senioren sowie die Integration von Trendsportarten erweitern das
bereits bestehende Angebot in Porz-Mitte (vgl. Abbildung 30).
Durch Entsiegelung der angrenzenden Parkfläche wird der Grünanteil in Porz-Mitte
erhöht und die Vernetzung der Grünverbindungen in Porz -Mitte weiter ausgebaut.
Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die
daraus abzuleiten den Anforderungen bei der Ges taltung mit zu berücksichtigen.
Auch Aspekte des Klimaschutz und -wandelanpassung fließen in die Planung und
Umsetzung ein (vgl. Punkt 8.2.).
Durch die umgestaltete Parkanlage werden neue barrierefreie Grün-, Fußwege- und
Radwegeverbindungen geschaffen, die auch dazu dienen, die Anbindung der
Neuen Mitte Porz an die angrenzenden Stadtteile im Bezirk zu stärken und auszu-
bauen. Zur Förderung eines verträglichen Miteinanders von Radfahrenden und Fuß-
gängern sowie für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle etc. ist ein breiter Haupt-
weg vorgesehen.
Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen wird ein Beleuchtungs-
konzept erarbeitet und umgesetzt.
Eine umfangreiche Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess stellt
sicher, dass deren Wünsche und Anregungen hinreichend Berücksichtigung finden.
Die Ergebnisse aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung werden zurzeit in den Ent-
wurf eingearbeitet. Der auf dieser Grundlage ausdifferenzierte Entwurf soll der Öf-
fentlichkeit in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2022 vorgestellt werden.
Aus diesem Prozess hat sich ein über die Planung der Parkanlage hinausgehendes
wichtiges Thema herauskristallisiert: Kriminalprävention und Nutzung des Parks für
alle Bewohner*innen in Porz-Mitte. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, den Park
für alle zu öffnen und die unterschiedlichen Nutzergruppen und ihre Interessen in
Einklang zu bringen und zu vernetzen, soll begleitend zur Umsetzung der Baumaß-
nahme ein Netzwerk geschaffen werden mit dem Ziel, dass der Park von allen ge-
nutzt werden kann. Gleichzeitig sollen eine soziale Kontrolle und ein soziales Mitei-
nander stattfinde n. Dieser Ansatz wird von dem angedachten Quartiersmanage-
ment des Büros für Aktivierung und Vernetzung umgesetzt werden (vgl. Punkt 6.5.).
62 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage
Parkanlage mit Quartiers- und Begegnungsplätzen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Fitnessanlagen
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Stand Juli 2021
Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich
Parkanlage von der Bergerstraße
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich
Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 63
6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer
Wettbewerb
Der Porzer Rheinboulevard als zentraler Grün - und Naherholungsort westlich der
Neuen Mitte Porz ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, schöpft aber seine er-
kennbaren gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimie-
rungsmöglichkeiten nicht aus.
Auf Grundlage des in 2019 durchgeführten fr eiraumplanerischen Wettbewerbs soll
der zentrale Bereich mit einer Gesamtfläche von ca. 12. 200 m² stadtgestalterisch
und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität hier so verbessert
werden, dass längere Verweildauern entstehen. Im besten Falle k önnte dieser Be-
reich wie schon einmal in den 1970er Jahren als touristischer Anziehungspunkt für
das Porzer Bezirkszentrum und die Neue Mitte Porz fungieren.
Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die existierenden Anbindungen an das Be-
zirkszentrum auszubauen und einladend zu gestalten sowie auf dessen fußläufige
Nähe hinzuweisen. Die Auf- und Abgänge zum Rheinboulevard werden barrierefrei
gestaltet und die städtebaulichen Beziehungen zwischen Hochufer und Promenade
sollen verbessert werden. Thema wird auch sein, eine Wasserbus-Station für den
Testbetrieb der Pilot-Wasserbuslinie nach Rodenkirchen in die Planung zu integrie-
ren.
Die Stärkung des Rheinboulevards Porz als Rheinufer -Grünzug mit seinem hohen
Grünanteil und seiner klimaregulierenden Wirkung ist ein wichtiger ökologischer und
gesellschaftlicher Trittstein im Porzer Freiraumsystem, der als Zielsetzung auch in
der Stadtstrategie formuliert wurde. Die weiträumigen unter Denkmalschutz stehen-
den Kopflindenhaine am Rhein als Teil der Rheinpromenade sollen erhalten und als
schattige Aufenthaltszonen weiterentwickelt werden. Weitere Aspekte de s Klima-
schutzes bzw. der Klimawandelanpassung werden in Punkt 8.2. ausführlich darge-
stellt.
Im Zuge der Planungen der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass der gesamt e
Bereich des Kopflindenplateaus in einem f unktionalen und gestalterischen Zusam-
menhang zu sehen ist. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung de s Maßnahmenge-
biets im Rahmen der Erstellung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes nach Norden und Süden erweitert worden. In Abhängigkeit vom
weiteren Planungsverlauf sind ggf. weitere Anpassungen des Maßnahmenumgriffs
innerhalb des ISEK-Gebietes erforderlich.
Ein weiteres wesentliches Ziel der Maßnahme ist es, die Verbesserung des Radver-
kehrs sowie ein besseres Miteinander von Fußgängern und Radfahrenden zu errei-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrenden, insbeson-
dere im Bereich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flä-
chen für Rad- und Fußwege zu beachten. Der Radweg im unteren Rheinuferbereich
(Leinpfad) wird saniert werden. Im Bereich des Rheinboulevards soll mit einem Um-
bau vorhandener Rampen eine zumindest teilweise Umleitung des schnellen Rad-
verkehrs auf das Hochufer überprüft werden Die Finanzierung erfolgt über die För-
derrichtlinie Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nord-
rhein-Westfalen.
Durch ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Rheinboulevard selbst
als auch die Wegeverbindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsge-
fühl gesteigert werden. Auch Querschnittsthemen wie z.B. Kriminalprävention w er-
den mitberücksichtigt.
64 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Im Rahmen der Planung wird auch geprüft, inwieweit das Angebot an Außengastro-
nomie als wichtiger Baustein zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich
optimiert werden kann.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im 2. Halbjahr 2021 durchge-
führt und wird nun als Grundlage für die Erstellung eines Vorentwurfs genutzt.
Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz
Quelle: club L 94 Landschaftsarchitekten GmbH, Stand 03/2022
6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße
Die Fußgängerzone der Bahnhofstraße angrenzend an die Neue Mitte Porz ist Teil
der Porzer City. Der in den 1970er und 1980er Jahren geplante Zentrumsbereich ist
historisch zu einem Geschäftsstraßenabschnitt zusammengewachsen. Die Fußgän-
gerzone bietet eine fußgängerfreundliche Erschließung der Porzer City mit ihren ad-
ministrativen, kulturellen und kommerziellen Nutzungen. Bodenbeläge, Möblierung
und Formsprache der Flächen beruhen auf Planungsvorstellungen der 1970er -
Jahre und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität
und Ästhetik.
Mit der Fertigstellung der Neuen Mitte Porz in 2023 so ll im Anschluss auch dieser
Bereich der Porzer City zeitgemäß und den heutigen Ansprüchen an Aufenthalts-
qualität und Ästhetik genügend, umgestaltet werden. Durch die stadtgestalterische
und freiraumplanerische Aufwertung dieses Bereichs wird das Bezirkszen trum in
seiner Funktion für die Porzer Bürgerschaft sowie auch den Einzelhandel weiter ge-
stärkt und attraktiviert.
Die Aufenthaltsqualität dieses Bereichs soll verbessert werden durch geänderte und
angepasste Bodenbeläge, Treppen, Pflaster, Möblierung sowi e Formsprache der
Flächen, so dass eine optische Aufwertung erfolgen kann. Die Gestaltung und Möb-
lierung orientiert sich hierbei an den fertig gestellten Freiflächen der Neuen Mitte.
Ziel ist, eine einheitliche Gestaltungssprache im gesamten Fußgängerbereich zu er-
reichen. Die Möblierung soll für eine generationsübergreifende Nutzung ausgerich-
tet sein.
Die Zugänge von der Bahnhofstraße werden barrierefrei gestaltet. Etwaige Aufbau-
ten, wie zum Beispiel der ehemals gastronomisch genutzte Verkaufspavillon am An-
fang der Bahnhofsstraße, Ecke Mühlenstraße, sind mittelfristig als niedergelegt zu
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 65
betrachten und sollen als Nutzung im öffentlichen Raum nicht verstetigt werden. Die
Brunnenanlage auf der Bahnhofstraße an der Einmündung Josefstraße ist für das
Stadtklima sehr förderlich und soll am Standort beibehalten werden, eine Neuge-
staltung ist jedoch möglich.
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist außerdem, die Wegeführung zur Neuen
Mitte Porz weiter zu verbessern und zu verknüpfen. Dieses wird erreicht, indem das
Dechant-Scheben-Haus niedergelegt und die dann dort entstehende Freifläche als
neue Platz- und Marktfläche sowie als Verbindung zwischen der Neuen Mitte Porz
und der Bahnhofstraße genutzt werden wird. Eine kaufvertragliche Vereinbarung
zum Ankauf des Grund stücks ist bereits getroffen. Die Niederlegung ist abhängig
von der Beendigung des dort zurzeit noch bestehenden Mietverhältnisses und wird
spätestens bis Mitte 2027 durch den bisherigen Eigentümer umgesetzt sein.
Des Weiteren wird die Verbindung zwischen dem Fußgängerbereich der Bahnhof-
straße und dem Rheinboulevard in die Umgestaltung einbezogen und eine Überfüh-
rung in einen verkehrsberuhigten Bereich geprüft.
Der Abschnitt der Fußgängerzone auf der Bahnhofstraße soll weiterhin für Radfah-
rer freigegeben bleiben.
Der Vorplatz der Kirche und dessen Umfeld mit der neu entstehenden Platzfläche
sollen bis an die Außenmauern der Kirche und des zukünftigen Sakristei-Anbaus in
die Gesamtkonzeption eingebettet sein. Die denkmalgeschützte Kirche St. Josef
wird durch die städtebauliche Umstrukturierung komplett freigestellt, wodurch sie
stärker zur Geltung kommen wird. Bei der Gestaltung der Platzflächen ist diese Wir-
kung zu unterstützen. Der Vorplatz der Kirche St. Josef (Eigentümerin) grenzt an die
Bahnhofstraße und gehört nicht zum Planungsgebiet. Durch Vor- und Rücksprünge
des Vorplatzes sowie mehrere Treppenanlagen besteht eine Verzahnung mit der
Fußgängerzone (Bahnhofstraße) im Süden. Dem Vorplatz kommt eine wichtige
Rolle in der Gesamtwahrnehmung der Kirche im E ingangsbereich der Fußgänger-
zone zu. Die Platzfläche und die baulichen Elemente weisen Defizite auf. Es man-
gelt an barrierefreien Zugängen von der Bahnhofstraße, die Gestaltung ist nicht
mehr zeitgemäß und der Zustand von Mauerwerk, Treppen und Pflaster ist teils ma-
rode. Hier wird im Rahmen der Planungsphase noch einmal das Gespräch mit der
Kirche gesucht, um die Möglichkeiten einer parallelen Aufwertung dieses Bereichs
zu besprechen.
Ziel ist, die Fußgängerzone auch in ihrer Klimafunktion zu stärken und do rt durch
die Anpflanzung von Bäumen das grüne Netz in Porz zu erweitern. Es wird geprüft,
ob die Oberflächen als multifunktionale Retentionsflächen ausgebaut werden kön-
nen, um das anfallende Oberflächenwasser schneller versickern zu lassen. Die wei-
teren in die Planung einfließenden Aspekte des Klimaschutzes und der Klimawan-
delanpassung sind unter Punkt 8 näher ausgeführt.
Zur Aufwertung des öffentlichen Raumes wird ein Beleuchtungskonzept erarbeitet
und umgesetzt, das zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen wird.
66 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße
Quelle: Stadt Köln
6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Die Verbindung zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz ist
zwar als mäandrierender Weg vorhanden. Hier sind jedoch stadtgestalterische und
freiraumplanerische Aufwertungsnotwendigkeiten erkennbar. Die Sichtachse soll
freigestellt und als zentrale Verbindung zwi schen der Neuen Mitte Porz und dem
Rheinboulevard attraktiv gestaltet werden.
Am Verbindungsweg befindet sich in prominenter Lage zwischen Rhein und Innen-
stadt das Rathaus des Stadtbezirks Porz. Der historische Altbau wurde in den
1980er-Jahren durch einen Neubau ergänzt. Neben den Sitzungs - und Fraktions-
räumen befindet sich im Rathaus auch das Bildungszentrum der VHS mit der Stadt-
teilbücherei. Der Hauptzugang liegt im Süden am tiefer gelegenen Alfred -Moritz-
Platz. Eine Treppenanlage verbindet den Platz mi t der Fußwegeverbindung zwi-
schen Rheinboulevard und Friedrich-Ebert-Platz.
Ziel ist, die zentrale Verbindung zu stärken, die Aufenthaltsqualität deutlich zu stei-
gern und einen neuen öffentlichen Raum für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
Dazu ist der be stehende Fußweg zwischen Rheinboulevard und Friedrich -Ebert-
Platz entsprechend seiner Funktion als Verbindung zwischen Rheinufer, Bezirksrat-
haus und Neuer Mitte sowie den anschließenden Bereichen City Center und Halte-
punkt „Porz Markt“ gestalterisch aufzuw erten und in Bezug auf Orientierung und
Barrierefreiheit zu optimieren.
Die Wahrnehmbarkeit des Rheins bzw. des Rheinufers ist durch das Freihalten einer
Blickachse zu fördern. Die bestehenden Gehölzpflanzungen entlang der Wegever-
bindung sind dahingehend z u überprüfen und gegebenenfalls zu überplanen; neu
geplante Vegetationselemente sind entsprechend zu positionieren beziehungs-
weise zu dimensionieren.
Die Brücke über die Hauptstraße bildet das zentrale Element dieser Maßnahme. Die
Brückenoberfläche soll aufgewertet und als barrierefreie Fußgängerbrücke gestaltet
werden. Der Abriss eines oder beider Pavillons ist in diesem Zusammenhang zu
prüfen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 67
Der Bereich auf der Brücke ist zu einem attraktiven Bestandteil der wichtigen Fuß-
wegeverbindung umzugestalten. Da bei ist auch die Wahrnehmung der gesamten
Konstruktion, beispielsweise von der Hauptstraße aus gesehen, insbesondere vor
dem Hintergrund der neuen städtebaulichen Kontur der „Neuen Mitte Porz“ zu be-
rücksichtigen.
Ziel ist es, die Brücke als zentrale autof reie Querungsmöglichkeit über die Haupt-
straße von der Neuen Mitte Porz zum Rheinboulevard Porz herauszustellen. Die
Optionen der Einbeziehung des Brückenkörpers in die Aufwertungsmaßnahme sind
Gegenstand der weiteren Planung und der noch ausstehenden politischen Beratung
und Beschlussfassung, die die Zielrichtung festlegen soll.
Die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes wird auch bei dieser Maßnahme zu
einem gesteigerten Sicherheitsgefühl führen. Das Konzept von der Neuen Mitte die
Verbindung zwischen Rhein und Haltestelle Porz Markt (urbanen Zone) in Form von
Lichtstelen mit einem kleinen blauen Lichtelement hervorzuheben und die Bewoh-
ner*innen und Besucher*innen subtil zu leiten, soll fortgeführt werden.
Für die Auswahl des Stadtmobiliars, z.B. Pflastersteine und -verlegemuster, Bänke,
Abfalleimer, Leuchtstelen, Fahrradständer etc., ist ebenfalls vorgesehen, die Aus-
führungen im zentralen Bereich der Neuen Mitte aufzugreifen um eine einheitliche
Gestaltungssprache im gesamten Innenstadtbereich zu erzielen.
Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse zwischen Rheinboule-
vard und Neuer Mitte Porz
Quelle: Stadt Köln
6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung
Die Maßnahme besteht aus drei Modulen und ist passgenau auf die Bedürfnisse vor
Ort zugeschnitten worden.
Modul 1: Zentrenmanagement für die Innenstadt Porz
Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten, der Trading -
Down-Effekt im Einzelhandelsangebot in der Innenstadt Porz, auch durch die Schlie-
ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer und
schließlich in jüngster Zeit die Belastungen und Einnahmeverluste aufgrund der
Corona bedingten zeitweisen Lock down Maßnahmen für den Einzelhandel über
68 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Wochen, schwächte und schwächen aktuell die Attraktivität des Porzer Bezirkszent-
rums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesen Gründen
gefährdet. Auch vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den angedachten Einsatz
eines Zentrenmanagements wird aktuell in der Innenstadt Porz mit Unterstützung
aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nord-
rhein-Westfalen 2021“ gemeinsam mit den lokalen Gewerbetreibenden das passge-
naue Aufgabenportfolio für ein Zentrenma nagement erarbeitet, das nach erfolgrei-
cher Beantragung und Bewilligung noch im Jahr 2023 ausgeschrieben werden
könnte.
Eine der zentralen Aufgaben des Zentrenmanagements wird in jedem Falle sein, in
enger Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden auf der einen und der Stadt
Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konkretisieren und
umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung
sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine ursprüngliche Posi-
tion wieder einnehmen und möglichst noch ausbauen kann.
Mit Fördermitteln aus dem dritten Aufruf des Sofortprogramm s Innenstädte wird
die Netzwerkarbeit vor Ort vorbereitend aufgebaut. Ende 2023 kann somit der Staf-
felstab der Geschäftszentren fördernden Stelle mit dem Schwerpunkt Maßnah-
menkonzipierung und Aufbau eines Netzwerkes zur Konkretisierung, Umsetzung
und Verstetigung an das Büro für Vernetzung und Aktivierung übergeben werden.
Folgende Aufgaben soll das Zentrenmanagement übernehmen:
Schnittstelle und Vernetzung zwischen den Gewerbetreibenden, Eigentü-
mer*innen und weiteren zentralen Akteuren der Innenstadt,
Entwicklung eines Marketingkonzeptes zur Profilierung des Standortes
Durchführung von Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur För de-
rung und Profilierung der geschäftlichen Infrastruktur bzw. des geschäftli-
chen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), in-
klusive Konzeption und Umsetzung einer zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit
Geschäftsführung des Verfügungsfonds (FRL Nr. 14)
Einführung eines Geschäftsflächenmanagement s sowie eine Internetplatt-
form zur Vermittlung von Leerständen
Prüfung und ggf. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft mit
dem Ziel der Verstetigung der Aktivierung der Einze lhändler und ggf. eines
Innenstadtmanagements
Fundraising, Einwerben von Spenden
Ein Verfügungsfonds soll dazu genutzt werden, gestalterische Maßnahmen im Be-
reich der privaten Möblierung im Porzer Bezirkszentrum umzusetzen. Hierzu ge-
hören z.B.
Finanzierung von einheitlichen Gestaltungs -, Möblierungs- und Begrünungs-
elementen im Fußgängerzonenbereich
Erstellung eines Lichtkonzepts für die Porzer Innenstadt
Finanzierung von Events und Veranstaltungen
Auch quartiersstärkende Maßnahmen wie Nachbarschaftsfeste o der Verschöne-
rungsmaßnahmen im Quartier oder Wohnumfeld können aus diesem Fonds unter-
stützt werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 69
Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds
eine 50%ige Beteiligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zu-
sätzlicher städtischer Mittel Voraussetzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln
der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt finanziert.
Ziele der Maßnahme sind:
Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums
Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien
Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums
Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums und seiner Wohn-
quartiere
Modul 2 Immobilieneigentümerberatung (Quartiersarchitekt)
Die Immobilieneigentümerberatung soll während der P rogrammlaufzeit zum einen
das Haus- Hof- und Fassadenprogramm intensiv bewerben und Interessierte sowohl
beraten als auch bei der Antragsstellung unterstützen. Zur Bewerbung des Pro-
gramms soll ein Öffentlichkeitsk onzept erstellt werden. Darüber hinaus sollen Ei-
gentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Klimaschutzes beraten werde n.
Hierzu zählen sowohl städtische Förderprogramme (z.B. Grün hoch 3) als auch wei-
tere Förderprogramme des Landes und Bundes, z.B. zur Installierung von Photovol-
taikanlagen. Mit dem Einsatz dieser umfassenden Beratungsstelle vor Ort verbinden
sich folgende Zielsetzungen:
Verschönerung von Hausfassaden und damit insgesamt Aufwertung des städ-
tebaulichen Erscheinungsbildes in Porz-Mitte
Sensibilisierung der Eigentümer*innen für Maßnahmen des Klimaschutzes und
Senkung des Energiebedarfs durch Sanierungsmaßnahmen
Modul 3 Aktivierung der Bewohnerschaft
Ein weiteres Modul des Büros für Vernetzung und Aktivierung ist der Personalein-
satz für die aktivierende Ansprache der Bewohnerschaft und weitere r lokaler Ak-
teur*innen. In diesem Modul sollen auch Unterstützungsleistungen der Verwaltung
bei der Vorbereitung und Durchführung der vorgesehen en Beteiligungen der Be-
wohner*innen im Rahmen von Planverfahren erfolgen.
Ein besonderer Fokus der Aufgaben soll räumlich auf der Siedlung der Glashütten-
straße und auf der vorgelagerten, neu gestalteten Parkanlage liegen. Im Zuge der
Neugestaltung und Erweiterung des Parks soll sichergestellt werden, dass die B e-
spielung durch unterschiedliche Nutzergruppen gewährleistet wird. Hierzu soll ein
Austausch der unterschied lichen Interessengruppen, benachbarten Träger *innen,
z.B. der Jugendeinrichtung Glashüttenstraße und den Bewohner*innen der Siedlung
Glashüttenstraße angestoßen und im optimalen Falle ein Netzwerk etabliert werden.
Der Park soll von allen genutzt werden können. Bedarfsgerechte Angebote, z.B. der
Jugendeinrichtung, sollen eine intensive Bespielung des Parks sicherstellen und
gleichzeitig eine soziale Kontrolle gewährleisten und damit auch zur Müllvermeidung
beitragen. Der derzeit mindergenutzte und teilweise als Angstraum wahrgenom-
mene Park soll mit der Aufwertung und Belebung zu einem Ort der Begegnung und
Erholung werden.
Die Stärkung des Wohnstandor tes soll durch den Anstoß eines Wohndialogs mit
den Bewohner*innen erfolgen. Hierdurch sollen die Interessen und Problemlagen
70 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
identifiziert werden, um gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Eigentü-
mer*innen sowie Vertreter*innen der Wohnungsgesellsch aften sollen als mögliche
Partner*innen angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung
von Projekten einbezogen werden. Entsprechende Projekte können aus dem Ver-
fügungsfonds (FRL Nr. 14) oder bei gestalterischen Wohnumfeldaufwertungen aus
dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung gestellt werden.
Das Quartiersmanagement hat folgende Aufgaben:
Koordination und Öffentlichkeitsarbeit für die im Rahmen des Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes vorgesehenen Maßnahmen
Vernetzung der unterschiedlichen Interessengruppen und Unterstützung bei
der Initiierung eines Netzwerks für ein zielgruppenorientiertes Angebot für die
Parkanlage Glashüttenstraße
Wohndialog Glashüttenstraße : Aktivierung und Intensivierung des nachbar-
schaftlichen, bürgerschaftlichen Engagements insbesondere in der Siedlung
Glashüttenstraße, Kontaktaufnahme zu Immobilieneigentümer*innen
Bei der Vergabe der Leistung wird sichergestellt, dass sich die unterschiedlichen
Module optimal ergänzen und miteinander verknüpft sin d, so dass Synergieeffekte
entstehen.
6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Im Programmgebiet wurden Sanierungs- und Mo-
dernisierungsbedarfe im Wohnungsbestand und
vor allem im Geschäftsbereich, z.B. in der Fuß-
gängerzone entlang der Bahnhofstraße, identifi-
ziert. Weiterhin werden Missstände im Zustand
des Wohnumfeldes deutlich. Einige Wohnungsbe-
stände zeigen einen Investitionsstau mit sichtbar
mangelnder Instandhaltung, die an einzelnen kon-
zentrierten Lagen auftritt. In Verbindung mit den
sozialen Probleml agen in diesen Beständen ist
insgesamt eine negative Außenwahrnehmung des
Stadtteiles zu konstatieren.
Über die Förderung auch von Einzeleigentü-
mer*innen und Eigentümergemeinschaften
könnte das Erscheinungsbild harmonisiert und
aufgewertet werden. Dies gilt in Porz-Mitte insbe-
sondere für den Zentrumsbereich mit teilweise
veralteten und modernisierungsbedürftigen Fas-
saden in der Fußgängerzone.
Da Wohnung, direktes Wohnumfeld und Nachbar-
schaft für die Bewohner *innen von existentieller
Bedeutung sind und bei der Integration unter-
schiedlicher Bevölkerungsgruppen zentrale An-
satzpunkte bilden, trägt das Haus- Hof- und Fas-
sadenprogramm erheblich zur nachhaltigen Quartiersentwicklung bei. Dabei muss
die weitere Ausgestaltung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms d ie unter-
schiedlichen Ausgangslagen von der Großwohnsiedlung (z. B. Ansprache von Ei-
gentümergemeinschaften) bis zur kleinteiligen Einzelbebauung (z. B. Mobilisierung
privater Eigentümer *innen/Selbstnutzer*innen) berücksichtigen . Eine Bewerbung
sollte neben den Wohngebieten vor allem auch im Zentrumsbereich stattfinden, um
Quelle: Stadt Köln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 71
über die Aufwertung einzelner Immobilien das Erscheinungsbild insgesamt in den
Einkaufsbereichen zu erhöhen. Zur Bewerbung des Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramms soll ein Quartiersarchitekt vor Ort eingesetzt werden.
6.7. Prozessbegleitende Evaluation
Durch die prozessbegleitende Evaluation soll überprüft werden, wie sich d ie Maß-
nahmen des ISEKs im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen,
funktionalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte auswirken.
Dabei soll das gesamte Maßnahmenpaket für das Programmgebiet in den Blick ge-
nommen werden. Die Wirkungsweise, die Wirksamkeit und die Wirkungszusam-
menhänge der Maßnahmen sollen analysiert und bewertet werden.
Der Erfolg des ISEKs ist insbesondere vor dem Hintergrund der Rahmenbedingun-
gen, des Umfeldes, der Durchführung sowie des integrierten Ansatzes zu betrach-
ten. Die prozessbegleitende Evaluation schafft damit die Grundlagen für eine fun-
dierte Einschätzung darüber, welche Ergebnisse und Wirkungen vom ISEK in das
Programmgebiet realistisch zu erreichen waren.
Die Evaluation soll aus den Analysen und Bewertungen konkrete Empfehlungen er-
arbeiten, die den beteiligten Akteur*innen eine fundierte Grundlage für Diskussionen
und Entscheidungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des ISEKs sowie für notwen-
dige Veränderungen in der Umsetzung zukünftiger Programme liefern. Ein beson-
derer Schwerpunkt soll hierbei auch auf den Beteiligungsformaten im Rahmen der
Umsetzung des Programms liegen.
Folgende Themenschwerpunkte sollen unter anderem prozessbegleitend bearbeitet
werden:
Untersuchung und Bewertung der Zielerreichung und Wirkung einzelner Maß-
nahmen auf Programmgebietsebene
Ziel ist es, Aussagen darüber zu treffen, in we lchem Ausmaß strukturelle Ver-
besserungen der funktionalen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in der
Umsetzungslaufzeit unter den gegebenen Umständen überhaupt realistisch er-
reichbar waren, und welche Verbesserungen erst nach dem Auslauf des ISEKs
zu erwarten sind.
Untersuchung des integrierten Ansatzes
Das ISEK verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies beinhaltet zum einen die
Stadtentwicklung aus dem Quartier heraus. Die kleinräumige Betrachtung von
Quartieren ermöglicht eine explizit auf den Raum au sgerichtete Entwicklung,
von der letztlich die Gesamtstadt profitiert. Zum anderen wird mit dem integrier-
ten Ansatz eine Verknüpfung von wirtschaftlichen und städtebaulichen Maß-
nahmen verfolgt. Die Verknüpfung von Maßnahmen unterschiedlicher Hand-
lungsbedarfe gewährt eine ganzheitliche Stadtentwicklung.
Überprüfung der Auswirkungen der Rahmenbedingungen und des Umfeldes
auf die Umsetzung des ISEKs
Die prozessbegleitende Evaluation untersucht den Einfluss der Rahmenbedin-
gungen und des Umfeldes auf die Umsetz ung und den Erfolg des ISEKs. Vor
dem Hintergrund der unterschiedlichen Rahmen - und Förderbedingungen soll
die Evaluation klären, ob die Ziele des ISEKs richtig gewählt sind. Das Umfeld,
in das das ISEK eingebettet ist, zeichnet sich durch komplexe Struktu ren aus,
die Einfluss auf die Durchführung und den Erfolg des ISEKs ausüben. Zu die-
sem Umfeld gehören unmittelbar Beteiligte wie zum Beispiel Fachämter, Pro-
jektträger und das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Verantwortliche s
Amt für die Zielerreichung des ISEKs.
72 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Überprüfung der Projektdurchführung und -steuerung
Von der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Ende im
Jahr 2030 durchläuft das ISEK einen mehrjährigen Prozess. Dieser Gesamtprozess
lässt sich in logisch zusamm engehörige Phasen mit unterschiedlichen Aufgaben-
schwerpunkten und unterschiedlichen Beteiligten unterteilen. Zu diesen Abschnitten
gehören zum Beispiel die Vorbereitung, die Initiierung, die Ausschreibungsphase,
die Durchführungsphase der Projekte sowie der Abschluss des ISEKs. Die Evalua-
tion soll die einzelnen Programmschritte hinsichtlich der Steuerung und Umsetzung
analysieren und bewerten.
7. Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung
7.1. Neue Mitte Porz
Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls für das Zentrum Porz stellt die geplante
Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des Neubauvor-
habens am Standort des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Hauptstraße, Jo-
sefstraße und Wilhelmstraße dar.
Nach Erwerb des ehemaligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „mo-
derne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeent-
wicklung mbH“ mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der
Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co.
KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufge-
zeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt
Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteilig ungsverfahrens hatten sich zuvor rund
500 Porzer*innen zur Machbarkeitsstudie eingebracht.
Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte
Quelle: JSWD Architekten GmbH Co.KG 2015, aus Machbarkeitsstudie „Revitalisierung der Porzer Innenstadt“,
Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 73
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 22 wurde moderne stadt GmbH mit der Umset-
zung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Wa-
renhaus betraut.
Die umfassende Neustrukturierung der Innenstadt von Köln-Porz konkretisiert sich
aktuell in der Umsetzung der neuen städtebaulichen Figur auf dem Friedrich-Ebert-
Platz. Der Bau des Hauses 1 inklusive Verteilerbauwerk schreitet voran. Im August
2020 ist der Rohbau fertig gestellt worden, der Abschluss der Baumaßnahme ist für
Mitte 2022 geplant. Die Genehmigungen für Haus 2 und 3 sind bereits erteilt worden.
Mit der Fertigstellung aller drei Hochbaumaßnahmen wird im Jahr 2023 gerechnet.
Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz
Quelle: Club L94; Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019, Blick zwischen Haus 2 (re) und
Haus 3 (li) auf Haus 1
In Haus 1 und 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3
voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet sein werden.
Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnit-
ten.
Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes „Neue Mitte
Porz“ ergeben sich auch für den Ein zelhandel im Bezirkszentrum neue Chancen.
Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm einen
Vollsortimenter sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des Weiteren sind
im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinheiten vorgesehen.
In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige Einzelhandels-
nutzungen zur Verfügung.
Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll
im Anschluss an die hochbaulichen Maßnahmen erfolgen. Dazu wurde 2019 ein
freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Für die Maßnahme liegt
22Vorlagen-Nr. 1860/2016
74 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
bereits eine Entwurfsplanung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten und beauftrag-
ten Planungsbüros Club L94 vor. Die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadt-
bereich wird für die eigenen Flächen durch die moderne Stadt und für die Flächen
der Stadt Köln im Auftrag der Stadt Köln realisiert. Alle Freiflächen werden anschlie-
ßend an die Stadt Köln übergeben.
Für die Umgestaltung ist in der Entwurfsplanung ein Vorschlag über Möblierungs-
und Ausstattungselemente vorgelegt worden. Die Gestaltung soll im Wesentlichen
auch für die Maßnahmen „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sowie „Verbindungsachse
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ übernommen werden, um so ein einheitliches
städtebauliches Bild der Innenstadt bzw. des Fußgängerzonenbereichs zu erhalten.
Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung
Quelle: Club L94, Entwurfsplanung Neue Mitte Porz
Geregelt sind in der Entwurfsplanung außerdem die Flächen für Rettungswege, Auf-
stellflächen Feuerwehr, Außengastronomie und Aufstellung der Marktstände . Zur
Verbesserung des Stadtklimas wird außerdem ein grünes Netz aus baumbegleiten-
den Straßenräumen und Fußgängerb ereichen sowie baumbestandene n Plätzen
und ein Wasserelement (Fontänenfeld) als zusätzliche Kühlelemente entwickelt 23
(vgl. Punkt 8).
23Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadtbereich Porz-Mitte, Vorlagen-
Nr. 3461/2021
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 75
Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte
Quelle: Club L94, Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019
Die städtebauliche Neuordnung und Umgestaltung führt zu einer Attraktivierung und
Ausweitung der Geschäfts- und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestal-
terischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die (neue) urbane Zone verbindet den
Rhein im Westen mit dem ÖV-Knotenpunkt im Osten und der neuen Mitte als Zent-
rum der Verbindung.
7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße
(L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd-
lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und
Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs-
aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch.
Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen,
Einkaufen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilneh-
menden unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu ge-
stalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalteri-
schen Aufwertung führen und zeitgleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark be-
einträchtigen.
Die Planungsschwerpunkte für das Umgestaltungskonzept der Hauptstraße um-
fassen folgende Kriterien:
Überplanung des Knotens Hauptstraße/Bergerstraße/Rathausstraße
Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tiefgarage
unter dem Friedrich-Ebert-Platz, um eine direkte Zufahrt von Norden kom-
mend zu ermöglichen
Aufwertung der Fußgängerbereiche
Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende, die gleichzeitig als Ver-
knüpfungspunkte zum bestehenden Radwegenetz dienen, um somit den
Anschluss zum bestehenden Netz zu ermöglichen
76 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben zwi-
schen den öffentlichen Parkplätzen
Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße
im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der Durchwegung
zum Rheinboulevard
Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der
stadtgestalterischen Ansprüche, sofern es die Lage der Ver- und Entsor-
gungsträger zulassen
Die Maßnahme umfasst räumlich Umbauten von der Steinstraße bis zur Mühlen-
straße und weist ein Kostenvolumen von ca. 5,4 Mio. € brutto auf. Sie wird grund-
sätzlich nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi -
kom-Stra) als förderfähig eingestuft, da maßgebliche Bestandteile des Straßenkör-
pers zur Qualitätsentwicklung von verkehrswichtigen Straßen in kommunal er Bau-
last ausgebaut werden.
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2020 bis 2024, der Bauzeitraum
von 2025 bis 2028 vorgesehen.
Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz
Quelle: Stadt Köln
7.3. Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet
Das Rad verkehrskonzept Porz stellt b estehende und neu zu errichtende Rad-
wegeverbindungen dar und dient als Planungsrundlage für ein flächendeckendes
bezirksübergreifendes Radverkehrsnetz. Ziel ist die Herstellung eines dichten, si-
cheren und komfortablen Netzes für den Radverkehr, um dessen Anteil an der
Mobilität im Stadtverkehr zu stärken. Es bildet die Zielvorstellung der Radverkehrs-
hauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei
zukünftigen Planungen zu beachten. Die einzelnen Elemente des Radverkehrs-
konzepts gliedern sich in das „grüne“ und „gelbe“ Netz.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 77
Im Netz lassen sich folgende Führungsformen unterscheiden:
Gelbe durchgehende Linie: getrennte Führung des Radverkehrs vom Kfz-
Verkehr (z.B. Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen).
Grüne durchgehende Linie: Gemeinsame Führung von Rad- und Kfz-Ver-
kehr
(z.B. Fahrradstraßen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Öffnung von Ein-
bahnstraßen oder Schutzstreifen).
Grün gepunktete Linie: unabhängig vom Kfz-Verkehr geführte Radwege
(z.B. durch Parks, Grünstreifen oder entlang des Rheins).
Grün gestrichelte Linie: geplante Radverbindungen, die zurzeit noch nicht
vorhanden sind.
Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz
Quelle: Entwurf Radverkehrsnetzpläne Köln, Stadt Köln, Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Stand:
04/2022
Unabhängig vom Radverkehrskonzept werden im rechtsrheinischen Stadtgebiet
leistungsfähige RadPendlerRouten entwickelt, die einen wichtigen Beitrag zur Ver-
lagerung des motorisierten Alltags - und Berufsverkehrs auf klimafreundliche Ver-
kehrsmittel des Umweltverbundes leisten sollen. Die durch Porz -Mitte führende
RadPendlerRoute 4 hat das Z iel, eine attraktive Verbindung für Radpendler zwi-
schen Troisdorf/Niederkassel und Köln zu schaffen. Auf Grundlage der Trasse wer-
den mittelfristig konkrete Maßnahmen entwickelt und in den Folgejahren umgesetzt.
78 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Hierbei wurden die Kriterien Zügigkeit, Komfo rt, Leistungsfähigkeit und Sicherheit
maßgeblich bei der Entwicklung des Radverkehrskonzepts und der RadPendler-
Route berücksichtigt.
7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal
Insgesamt umfasst das sogenannte Schulareal etwa 3,3 Hektar und befindet sich
im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grund-
schule GGS Hauptstraße (Porz Mitte) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld
Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientier-
tes Angebot in zentraler Lage. Der schlechte Gebäudezustand der GGS Haupt-
straße begründet den geplanten Abriss des bestehenden Schulgebäudes und den
Neubau der Grundschule am gleichen Standort. Die Carl-Stamitz-Musikschule be-
nötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nachfrage ge-
recht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 soll langfristig in den Berufskolleg-
Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Dies wird nach jetzigem Stand erst
für einen Zeitraum nach 2030 erfolgen, da die notwendigen Gebäude am S tandort
Deutz noch errichtet und in die Campusstruktur integriert werden müssen.
Das Plangebiet umfasst die Fläche mit dem Gebäude des Berufskollegs, den Be-
reich der autofreien Innenhöfe, einen ausgiebigen alten Baumbestand und einen
etwa 10 m breiten Grü nstreifen entlang der Karlstraße . Vergleichbar durchgrünte
Orte fehlen im Programmgebiet (vgl. Punkt 4.4.).
Abbildung 42: Luftbild Schulareal
Quelle: Stadt Köln
Plangebiet: Bereich Be-
rufskolleg 10 bis zur
Karlstraße
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 79
Für dieses Plangebiet soll in den kommenden J ahren eine Planungsgrundlage ge-
schaffen werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung soll zunächst ein Update des
Nutzungskonzeptes aus 201024 für diesen sowie angrenzende Bereiche vorgenom-
men werden, da in den angrenzenden Teilen des Programmgebiets eine Vielzahl
von neuen Entwicklungen vorlieg en. Diese Neuentwicklungen machen eine Nut-
zungsprüfung und Neuordnung erforderlich.
In einem nächsten Schritt ist eine städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und
Gestaltung des Plangebietes vorzusehen. Die vorhandenen Grünflächen sowie der
Baumbestand sollen aufgrund der voranschreitenden Erwärmung in Folge des Kli-
mawandels und der fehlenden Grünbereiche im Zentrum berücksichtigt und die
Möglichkeiten einer Erweiterung des Grünbereichs geprüft werden. Von vielen Bür-
ger*innen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch geäußert wor-
den, auf dem Areal einen „Stadtgarten“ zu realisieren und das Bestandsgrün zu er-
halten.
Die städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des beschriebenen
Areals orientiert sich zeitlich am Beginn der Planungen für die Grundschule, für die
ebenfalls zunächst eine Machbarkeit sstudie durchgeführt wird . Diese ist derzeit
noch nicht konkret terminiert. Die Durchführung der städtebaulichen Studie soll mit
einer breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen, Vereine sowie Politiker*innen
durchgeführt werden.
Auch weitere Bereiche im Programmgebiet, die mittelfristig einer neuen Nutzung
zugeführt werden sollen , wie z.B. der denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlen-
straße und der dahinter liegende Pkw-Parkplatz, sollen weiterhin betrachtet werden.
Für den denkmalgeschützten Kiosk war bereits im ISEK von 2018 als mögliche künf-
tige Nutzung beschrieben worden, diesen zu einer Mobilstation zu erweitern. Ziel ist
hier, das Bezirkszentrum in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknoten-
punktes zu stärken und gleichzeitig die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Ki-
osks zu sichern. Durch den Betrieb einer Mobilstation könnten der bestehende
ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Ca rsharing) oder emissionsfreien (E-Bikes und
Fahrräder) Verkehr ergänzt werden (Mobilitäts-Hubs).
Für den gesamten Bereich inklusive des sich nördlich anschließenden Bereichs der
Straßenbahnlinie bis zum Busbahnhofs (entlang der Straße „An der Sparkasse“) ist
im Zuge der weiteren Planungen vorgesehen, dass der heutige Baumbestand er-
halten und die grüne Infrastruktur wenn möglich weiter ausgebaut wird, um eine
südliche Grünachse in Verlängerung des Parks an der Glashüttenstraße zu schaffen
(vgl. Punkt 8.1.). Der Beginn der Planung für diesen Bereich befindet sich derzeit
noch in Klärung.
24 vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010, Karte 1
80 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung
8.1. Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte
Um der in Kapitel 4.4 beschriebenen Unterversorgung mit öffentlichen Grün- und
Freiflächen sowie einer fehlenden grünen Wegeverbindung zu begegnen, wird bei
der Planung der Einzelmaßnahmen im Programmgebiet zukünftig konsequent ein
Grün- Blaues Netz in Porz-Mitte geschaffen und ausgebaut. Die Bedeutung des
Ausbaus eines Grün-Blauen Infrastrukturplans im urbanen Raum ist u.a. auch aus
der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU25 abzuleiten.
Folgende Ziele werden für Porz-Mitte im Hinblick auf den Klimaschutz und die Kli-
mawandelanpassung bei der Planung und Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ver-
folgt:
Stärkung sowie Ausweitung und Ausbau der Grünverbindungen (Platzie-
rung grüner Elemente wie Einzelbäume, Baumreihen, Pflanzbeete, Grün-
streifen, Straßenbegleitgrün, Parkanlagen in engmaschigen Abständen, um
ein grünes Netz herzustellen)
Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes unter ökologischen
Gesichtspunkten
Anpassung der Gestaltung an die aktuellen und zu erwartenden klimati-
schen Veränderungen sowie Extremwetterereignisse
Stärkung des Freiraums als Habitat und Nahrungsquelle für zahlreiche
Tierarten
Berücksichtigung von beeinflussbaren Faktoren zur Verbesserung des
Mikroklimas und Verminderung der Wärmebelastung
Implementierung von urbanen Resilienz-Strategien
Auch mit Blick auf die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes wird durch ver-
besserte Luftqualität, verringerte Lärmbelastung, erhöhten Erholungswert, ver-
netzte und fußläufig erreichbare Begegnungsräume sowie die Schaffung von
neuen Schattenplätzen eine wesentliche Verbesserung für die Porzer Bürgerschaft
erreicht.
Die nachfolgende Karte 10 zeigt die in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Fachämtern erarbeitete und für Porz-Mitte umzusetzende Zielkarte der grün-
blauen Infrastruktur.
25https://ec.europa.eu/environment/nature/info/pubs/docs/nat2000newsl/DE%20Na-
tura%202000%2048%20WEB.pdf
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 81
Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte
Legende *Erläuterung zu den Nummerierungen
erfolgt auf nächster Seite
Quelle: Stadt Köln
82 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Ausgangspunkt sind die beiden Grünflächen östlich und westlich des Bezirkszent-
rums, die die Neue Mitte Porz in Nord-Süd-Ausrichtung einrahmen und fußläufig
erreichbar sind:
im Westen der Rheinufer-Grünzug/ umgestaltete Rheinboulevard Porz (1)
und
im Osten das Freiraumsystem der ausgebauten Parkanlage Glashütten-
straße (2)
Diese werden in Ost-West-Ausrichtung miteinander über folgende grüne Achsen
vernetzt und bieten zudem neue Sichtachsen zur Neuen Mitte Porz:
der neugestaltete Friedrich-Ebert-Platz (3) in seiner Funktion als Neue
Mitte Porz sowie die aufgewertete Verbindungsachse zum Rheinboulevard
Porz (5) als Hauptverbindung zwischen der Neuen Mitte Porz und dem
Rheinboulevard Porz
die umgestaltete Bahnhofstraße (4) als zentrale Porzer Einkaufsstraße
und ihre direkte Verbindung zum Rheinboulevard Porz
Dieses Netz wird durch die in den Kapiteln 6 und 7 beschriebenen Maßnahmen bis
2030 umgesetzt.
Perspektivisch soll die grüne Infrastruktur in Porz-Mitte weiter systematisch ausge-
baut und vernetzt werden. Hier bieten sich folgende Bereiche an:
Karlstraße/Philipp-Reis-Straße (6) als direkte Verbindung zwischen dem
Rheinboulevard Porz und der Parkanlage Glashüttenstraße mit einer
neuen dritten öffentlichen Grünanlage „Porzer Stadtgarten“ im südlichen
Bereich des sogenannten Schulareals, das heute noch das Berufskolleg
beherbergt, sowie eine Verlängerung des Grünzuges bis zum östlichen
Ende der Philipp-Reis-Straße
An der Sparkasse/Mühlenstraße (7) als sich an die Parkanlage Glashütten-
straße anschließendes grünes Netz in südlicher Richtung
Auch die blaue Infrastruktur wird in Porz-Mitte weiter ausgebaut werden und wirkt
damit durch eine lokale Verdunstungskühlung ausgleichend auf das Stadtklima in
Porz:
Rhein (8) als wichtiges klimabeeinflussendes Fließgewässer
Fontänenfeld auf dem Friedrich-Ebert-Platz (9)
Kugelbrunnen und Trinkbrunnen auf der Bahnhofstraße (10)
Wasserspiel in der Parkanlage Glashüttenstraße (11)
8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen
Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtent-
wicklungskonzept werden die Möglichkeiten des Klimaschutzes und der Klimawan-
delanpassungen unter Berücksichtigung nachfolgender Zielstellungen umfassend
bearbeitet und nach Möglichkeit integriert:
1. Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung von Flächen als Wasserrückhaltemaß-
nahmen (Retentionsfunktion)
2. Umgestaltung und Begrünung von Flächen zur Verminderung von Wärme-
belastung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 83
3. Pflanzenauswahl: Erhalt und Erweiterung des Baumbestandes durch hitze-
und stressresistente Baumarten, Berücksichtigung von klimatischen Verän-
derungen, artenreiche Bepflanzung, artspezifische Ökosystemleistungen,
Erhöhung der Biodiversität, Optimierung der Baumstandorte, unterirdische
Zuführung von sauberem Oberflächenwasser, etc.
4. Förderung von Maßnahmen, die die Verdunstungskühlung unterstützen
5. Multifunktionale Retentionsflächen: Leitung des anfallenden Oberflächen-
wassers von befestigten Wegen/ Flächen zur direkten Versickerung auf an-
grenzende Grünflächen bzw. zur direkten Entwässerung in Baumscheiben
und Versickerung in Beeten
6. Nachhaltigkeit: Verwendung langlebiger Materialien sowie zukunftsfähiger
Bauweisen und nachhaltige Pflege
7. Schaffung von Schattenplätzen und Sitzgelegenheiten für hitzesensible
Personen
8. Förderung des Fuß- und Radverkehrs
Die geplanten klimaverbessernden Aspekte in den Einzelmaßnahmen sind folgen-
der Übersicht zu entnehmen:
Bauliche Maßnahme Besondere Aspekte des Klimaschutzes bzw.
der Klimawandelanpassung
Freiraumplanerischer Wettbe-
werb
- Ausweitung der Begrünung des öffentlichen
Raumes als eine Zielstellung des freiraum-
planerischen Wettbewerbs
Gestaltung Parkanlage Glas-
hüttenstraße
- Herstellen einer durchgehenden Grünverbin-
dung in Nord- Südrichtung zwischen Berger-
straße und Phillip-Reis-Str. (Frischluftflächen
und Luftleitbahnen, Reduzierung der Hitze-
belastung) mit insgesamt 16.600 m²
- Entsiegelung der Parkplatzfläche und Straße
mit insg. ca. 4.500 m²
- Erhalten und Aufwerten von 9900 m² Grün-
flächen bestehend aus Rasenflächen, exten-
siver Staudenpflanzung und Blütenwiesen;
Schaffung von repräsentativen Pflanzbeeten
durch extensive Staudenmischpflanzungen
mit nahezu ganzjährigem Blühaspekt
- Umfassende Neupflanzung von klimaange-
passten Bäumen zur Ergänzung des vorhan-
denen Baumbestandes
- Verwendung von geeigneten Materialien mit
Wasserdurchlässigkeit auf den neuen Spiel-,
Sport-, Begegnungs- und Wegeflächen
- Einleitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers des befestigten Wegenetzes zur direk-
ten Versickerung auf angrenzende Grünflä-
chen
84 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten
- Etablierung eines Wasserspiels
Aufwertung Rheinboulevard
Porz
- Erhalt und Entwicklung der weiträumigen
Lindenpflanzungen im Bereich des
Rheinufers
- Ökologische Aufwertung der Böschung nach
Vorgaben der Biodiversität
- Mögliche weitere Baumpflanzungen am
Hochufer
- Schaffung von Aufenthaltszonen unter der
Lindenallee in unmittelbarer Rheinnähe
Umgestaltung Fußgänger-
zone Bahnhofstraße
- Pflanzung von Baumreihen mit artenreichen
und klimaresistenten Bäumen
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten
in regelmäßigen Abständen für eine genera-
tionsübergreifende Nutzung
- Erhalt des Trinkbrunnens sowie Erneuerung
des Kugelbrunnens
- Prüfung der Schaffung von Pflanzbeeten
- Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen
als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re-
tentionsfunktion)
- Leitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs-
serung in Baumscheiben und Versickerung
in den Beeten als multifunktionale Re-
tentionsflächen
Aufwertung Verbindungs-
achse Rheinboulevard zur
Neuen Mitte Porz
- Artenreiche Begrünung durch die Anpflan-
zung von Baumreihen und Pflanzbeeten
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten
für eine generationsübergreifende Nutzung
- Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen
als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re-
tentionsfunktion)
- Leitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs-
serung in Baumscheiben und Versickerung
in den Beeten als multifunktionale Re-
tentionsflächen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 85
8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen
Für die Laufzeit der ISEK -Umsetzung soll eine Beratung vor Ort installiert werden
(vgl. Punkt 6.5.; Modul 2 Immobilieneigentümerberatung), die das Förderprogramm
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm in allen digitalen und Prin tmedien mit beson-
derem Fokus auf lokale Medien bewirbt. Durch aktivierende Ansprache, z.B. durch
Informationsveranstaltungen für Mieter*innen und Immobilieneigentümer*innen, im
Programmgebiet zu w eiteren Klimaschutzförderprogrammen sollen Erstkontakte
hergestellt werden. Insbesondere sollen die städtischen Förderprogramme „Grün
hoch 3“ sowie „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“
aber auch Landesförderprogramme zur energetischen Sanierung beworben wer-
den. Für die weitere fachlich -technische Beratung der städtischen Förderpro-
gramme wird für eine vertiefte Beratung an das zuständige Fachamt weitervermittelt.
Das im Dezember 2021 erstellte Positionspapier des Bundesverbandes Gebäude-
Grün e.V. 26 bestätigt, dass Gebäudebegrünung ein wese ntlicher multifunktionaler
Baustein zur Klimawandelanpassung sowie zum Klimaschutz ist und ein attraktives
urbanes Umfeld schafft.
Insbesondere auch durch die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik-
anlagen entstehen wertvolle Synergieeffekte und Vorteile für das Klima. Die Begrü-
nung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima, die Bausubstanz und die Le-
bens- und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau von Photovoltaik tr ägt
zu einer Reduzierung des CO² Ausstoßes bei. Gerade im Sommer können sich die
Module einer Photovoltaikanlage stark aufheizen. Durch die kühlende Wirkung der
Begrünung erhöht sich auch die Leistungsfähigkeit einer Photovoltaika nlage, ab-
hängig u. a. von Standort, Sonneneinstrahlung, Pflegezustand und Art der Dachbe-
grünung.
8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Im Rahmen der Umsetzung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms im Pro-
grammgebiet Porz-Mitte wird unter anderem die Gestaltung von Mietergärten und
hier insbesondere die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten,
Innenhöfen, Abstandsflächen, Vorgärten und Zuwegungen (zum Beispiel Anlegen
von gemeinschaftlich genutzten Spiel -, Wege- und Sitzflächen) einschließlich der
erforderlichen Vorarbeiten gefördert. Für entsprechende Maßnahmen von Seiten
der Eigentümer wird aus dem Programm ein Zuschuss gewährt27.
Insbesondere s oll das vorhandene Wohnbegleitgrün entlang oder zwischen den
Wohngebäuden, das derzeit zum Teil untergenutzt oder vernachlässigt ist, aufge-
wertet werden. Mieter sollen aktiviert werden, diese Grünflächen zu Mietergärten
aufzuwerten, auf denen Bienenwiesen und klimafeste Gewächse eingepflanzt wer-
den und so das lokale Mikroklima durch Grünanreicherung verbessert und die som-
merliche Hitzebelastung verringert wird.
Die im Rahmen der Programmlaufzeit eingesetzte Immobilieneigentümerberatung
(vgl. Punkt 6.5. Modul 2) soll die aktivierende Ansprache in enger Abstimmung und
Kooperation mit dem Quartiersmanagement durchführen.
26https://www.gebaeudegruen.info/fileadmin/website/downloads/bugg-fachinfos/Positionspapier-GebGr-Klimafol-
genanpassungsmassnahme/BuGG_Positionierungspapier_U_20220126.pdf
27Förderrichtlinien NRW 2008; die genauen Konditionen eines Zuschusses werden in einer Richtlinie der Verwal-
tung als Grundlage zur Durchführung der Maßnahmen noch festgelegt
86 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme
Die Kli maverhältnisse in der Stadt Köln unter-
scheiden sich deutlich von denen im Umland. So
absorbieren Fassaden und Straßen die einfal-
lende Sonnenstrahlung und speichern sie als
Wärmeenergie. Heizungen, Autos und Industrie
setzen Wärme frei und heizen die Stadt zusätzlich
auf. Gleichzeitig sind in der Stadt, im Vergleich
zum Umland, weniger Grün - und Wasserflächen
vorhanden, so dass Abkühlungsprozesse durch
Verdunstung vermindert sind. Oft ist zusätzlich
die Zufuhr kühlerer Luft aus dem Umland gestört
oder nur au f wenige Durchlüftungsbahnen, zum
Beispiel große Straßenzüge, begrenzt.
Überwärmt sind insbesondere die sehr dicht be-
bauten Bereiche. Hier ist vor allem die nächtliche
Abkühlung durch die Speicherung der Wärme in
Gebäuden und Straßen sehr verzögert. In Tei len
der Stadt mit Grünzügen hingegen ist die Wärme-
belastung aufgrund der Vegetation geringer.
Auch im Programmgebiet ist der überwiegende
Teil der Siedlungsflächen belasteten bzw. hoch
belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen ( Kate-
gorie 2 und 3, vgl. Punkt 4.4). Insbesondere in
den unmittelbar an den Einkaufsbereich angren-
zenden Wohnblöcken fehlen ausreichende pri-
vate Grünräume. Hier sollen deshalb in den nächsten Jahren mit intensiver Bewer-
bung verstärkt private Investitionen in Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen
sowie Entsiegelungsmaßnahmen in den Wohnquartieren vorangetrieben werden.
Die Stadt Köln fördert diese privaten Maßnahmen mit dem Programm GRÜN hoch
3. Förderfähig sind Begrünungsmaßnahmen von Privateigentümer* innen wie z.B.
der Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelä-
gen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme bei kleineren Gewerbebetrie-
ben und Vereinen. Ziel ist, durch Begrünung von Dächern, Fassaden und Höfen
grüne Inseln durch Bepflanzung zu schaffen und s o das lokale Stadtklima zu ver-
bessern und insbesondere die sommerliche Hitzebelastung zu dämpfen, die Staub-
bindung zu verbessern, die Verdunstungskühlung zu erhöhen und nicht zuletzt
neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Zudem halten begrünt e
Dach-, Fassaden- und Hofflächen das Regenwasser zurück. Somit leisten sie einen
wichtigen Beitrag zur Schadensminderung bei Starkregenereignissen.
Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Millionen Euro, läuft bis
2023 und soll verlängert werden. Im Programmgebiet ist seit Beginn des Unterstüt-
zungsprogramms in 2019 erst ein Antrag gestellt und genehmigt worden. Diese An-
tragszahl soll deutlich erhöht werden.28
28 https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 87
Das städtische Förderprogramm „Altbau-
sanierung und Energieeffizienz – klima-
freundliches Wohnen“ richtet sich an Ei-
gentümer von Wohnimmobilien bzw. an
von Eigentümer*innen Bevoll mächtigte,
z.B. Hausverwaltungen. Gefördert werden
Maßnahmen zur Verminderung des Ener-
gieverbrauchs sowie Beratung dazu.
Hierzu zählen Sanierungen in Bestands-
bauten wie z.B. Wärmedämmungsmaß-
nahmen von Außenwänden, Dächern oder
Kellerdecken, Optimierung von Heizungs-
anlagen sowie Erneuerung von Fenstern.
Ziel des Programms ist es, mit den verfüg-
baren Mitteln möglichst große Klimaschutzeffekte zu erreichen sowie einen Anstoß
für wesentliche eigene Bemühungen zur Durchführung wünschenswerter Maßnah-
men im Sinne des Klimaschutzes zu geben.29
8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz
Für die Jahre 2023 bis 2025 ist die Umsetzung eines aktuell geplanten Straßen-
baumkonzeptes für den Stadtbezirk Porz vorgesehen. Das Konzept wird voraus-
sichtlich im Jahr 2022 zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz vorgelegt
werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Stadtteil Porz 60 und im ge-
samten Stadtbezirk Porz ca. 390 potentielle Baumstandorte ermittelt worden. Im
Gebiet des Integrierten Stadtentwicklungsgebietes sind 22 Baumneuplanzungen
geplant. Aktuell liegen Planungen für die Bergerstraße, Glashüttenstraße, Goe-
thestraße, Josefstraße und Max-von-Schenkendorfstraße vor. Darüber hinaus wer-
den aktuell weitere mögliche Baumstandorte im Stadtbezirk Porz überprüft.
29 https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html
88 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
9. Die Maßnahmenblätter
Laufende
Nummer 1
Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima / Bevölkerung, Woh-
nen und soziale Infrastruktur / Mobilität
Maßnahme Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße
Kurzbeschrei-
bung
Erweiterung der Grünfläche durch Entsiegelung des angrenzenden
Parkplatzes sowie Entwicklung eines attraktiven öffentlichen Erho-
lungs- und Grünraums mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m²
Schaffung eines qualitativ hochwertigen Aufenthaltsbereichs für alle
Generationen mit vielfältigen Spiel- , Sport- und Bewegungsangebo-
ten sowie Begegnungsräumen
Vernetzung der Räume durch barrierefreie Wegeverbindungen für
Fußgänger*innen und Radfahrende
Beleuchtungskonzept zur Vermeidung von Angsträumen
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebietes
Ziele Strategische Ziele:
- Miteinander steigern
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen
- Wohnadresse verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele:
Aufwertung der Innenstadt
Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher
Aktionen
Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quartier
Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen
Netzschlüsse Radverkehr
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen de r prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Entsiegelte Fläche in m²
Anzahl neu errichteter Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote sowie
neuer Begegnungspunkte und Sitzplätze
Anzahl Baumneupflanzungen, neue Pflanzbeete
Gesamtkosten 4.000.000 €
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 4.000.000 €
davon Planungskosten: 577.000 €
davon Baukosten: 3.423.000 €
Umsetzung 01.01.2019 bis 31.12.2027
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar-
beit mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 89
Laufende
Nummer 2 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität
Maßnahme Aufwertung Rheinboulevard Porz
Kurzbeschrei-
bung
Barrierefreie, stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer-
tung des Porzer Rheinboulevards mit einer Gesamtfläche von ca.
12.200 m²
Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Kopflindenhaine als
schattige Aufenthaltszonen
Sanierung des Leinpfades und barrierefreie Gestaltung der Auf - und
Abgänge zwischen Hochufer und Promenade
Ausbau und erkennbare Gestaltung der Anbindungen an das Bezirks-
zentrum
Prüfung einer Umleitung des schnellen Radverkehrs auf das Hochufer
Erneuerung der Beleuchtung
Prüfung der Integration von Angeboten der Außengastronomie
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen aus anderen
Stadtteilen, Tourist*innen
Ziele Strategische Ziele:
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen
- Wohnadresse verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele:
Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen
Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten
Netzschlüsse Radverkehr optimieren
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Aufgewertete Grünfläche in m² sowie Anzahl Baumneupflanzungen
Anzahl neu errichtete Sitzplätze
Gesamtkosten 4.920.000 €
(davon 1.100.000 € für die Radwegsanierung Leinpfad – Förderrichtlinie
Nahmobilität)
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 3.820.000 €
davon Planungskosten: 550.000 €
davon Baukosten: 3.270.000 €
Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2026
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar-
beit mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrsent-
wicklung, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie dem
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
90 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 2a Handlungsfeld: Grün, Freiflächen und Stadtklima
Maßnahme Freiraumplanerischer Wettbewerb
Kurzbeschrei-
bung
Entwicklung einer einheitlichen Gesamtkonzeption für den gesamten
Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Bezirkszentrums Porz
Ziele Strategisches Ziel
Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operatives Ziel
Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und
aufwerten
Umgestaltung und Aufwertung Verbindungachsen zum Rhein
Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen
Indikatoren Ergebnisbericht
Gesamtkosten 160.000 €
Davon Städte-
bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 160.000 €
Umsetzung 01.01.2018 – Mitte 2019
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Stadtplanungsamt
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 91
Laufende
Nummer 3
Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten / Grün, Freiflächen und
Stadtklima
Maßnahme Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße
Kurzbeschrei-
bung
Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer-
tung der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße unter Berücksichti-
gung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz sowie den
Themen Generationsgerechtigkeit und Barrierefreiheit inklusive dem
Ankauf und Abbruch eventueller Aufbauten
Schaffung einer neuen Platz- /Marktfläche sowie einer neuen Verbin-
dung zur Neuen Mitte Porz nach Freistellung der Kirche St. Josef
durch Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses
Schaffung eines neuen verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Haupt-
straße und dem Rheinboulevard Porz
Umzugestaltende Gesamtfläche: ca. 5.400 m²
Baumneupflanzungen sowie Schaffung von Pflanzbeeten
Schaffung von schattigen Sitzplätzen in regelmäßigen Abständen
Einbau eines Trinkbrunnens sowie Erneuerung des Kugelbrunnens
Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte-
maßnahmen (Retentionsfunktion)
Erneuerung der Beleuchtung
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen
Ziele Strategische Ziele:
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Einzelhandel stärken
- Wohnadresse verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele:
- Verringerung Leerstand Ladenlokale
Verbesserung des Erscheinungsbildes
Verbesserung Aufenthaltsqualität
Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und
aufwerten
Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schatten-
plätze schaffen
Umgestaltung und Aufwertung Verbindungsachsen zum Rhein
Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Entsiegelte Fläche in m²
Anzahl neu errichteter Sitzplätze
Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete
Anzahl leerstehender Ladenlokal
Gesamtkosten 4.500.000 €
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 4.500.000 €
Davon Planungskosten: 600.000 €
Davon Baukosten: 3.900.000 €
Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung
92 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 3a
Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten / Grün, Freiflächen und
Stadtklima
Maßnahme Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus
Kurzbeschrei-
bung
Grundstücksankauf
Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses sowie die damit verbun-
dene notwendige Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruktion der Sak-
ristei durch den Voreigentümer
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets
Ziele Strategisches Ziel
Einzelhandel stärken
Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operatives Ziel
Verbesserung Erscheinungsbild
Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und
aufwerten
Indikatoren Eigentumsübergang
Gesamtkosten 3.580.000 €
(davon 1.860.000 € städtische Finanzierung der Niederlegung des De-
chant-Scheben-Hauses sowie der Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruk-
tion der Sakristei)
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 1.720.000 € (Grundstücksankauf)
Umsetzung 01.01.2018 bis 31.12.2027
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 93
Laufende
Nummer 4 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität
Maßnahme Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Kurzbeschrei-
bung
Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Auf-
wertung der einzigen autofreien Verbindungsachse zwischen der
Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz für den Fuß- und
Radverkehr unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen aus
der Neuen Mitte Porz mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m²
Freistellung der Sichtachsen sowie Prüfung des Rückbaus der Pavil-
lons
Artenreiche Begrünung durch die Anpflanzung von Baumreihen und
Pflanzbeeten
Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten
Prüfung der Möglichkeit der Errichtung eines Trinkbrunnens
Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte-
maßnahmen (Retentionsfunktion)
Erneuerung der Beleuchtung
Prüfung der Einbeziehung des Brückenkörpers ( Machbarkeitsstudie,
ggf. mit Brückenerweiterung)
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen
Ziele Strategische Ziele:
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Wohnadresse verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen
Operative Ziele:
- Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen
- Fußwegeverbindung schaffen und/oder aufwerten
Netzschlüsse Radverkehr
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Entsiegelte Fläche in m²
Anzahl neu errichteter Sitzplätze
Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete
Gesamtkosten Optimierung im Bestand: 2.500.000 €
zzgl. Erweiterungsbau 820.000 €
(inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie )
Davon Städte-
bauförderung
Kostenkalkulation mit Berücksichtigung Brückenerweiterung
(Umsetzung in Abhängigkeit von Ergebnis Machbarkeitsstudie)
Förderfähige Gesamtkosten:
für Optimierung im Bestand: 2.500.000€
davon Planungskosten: 400.000 €
davon Baukosten: 2.100.000 €
für Erweiterungsbau (inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie):
820.000 €
davon Planungskosten: 190.000 €
davon Baukosten: 630.000 €
Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Stadtplanungsamt, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
und Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
94 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 5
Handlungsfelder: Einkaufen un d Arbeiten / Bevölkerung, Wohnen
und soziale Infrastruktur/Grün, Freiraum und Stadtklima
Maßnahme Büro für Vernetzung und Aktivierung
Kurzbeschrei-
bung
Modul 1: Einsatz eines Zentrenmanagements als Schnittstelle zwischen
Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen mit den Hauptaufgaben:
Vernetzung, Kommunikation und Marketing
Einführung eines Geschäftsflächenmanagements
Geschäftsführung des Verfügungsfonds (Verfügungsfonds FRL 14)
Prüfung und ggfls. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemein-
schaft
Modul 2: Durchführung einer Immobilieneigentümerberatung durch
eine*n Quartiersarchitekt*in mit den Hauptaufgaben:
- Bewerbung und Beratung zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
- Begleitende Beratung zur Fassaden - und Dachbegrünung sowie
energetischen Maßnahmen
Modul 3: Einsatz eines Quartiersmanagements mit den Hauptaufgaben:
- Vernetzung, Bewerbung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für
die Maßnahmen des ISEK
- Themenschwerpunkte Grünanlage Glashüttenstraße und Wohndia-
log Glashüttenstraße
Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Einzelhändler*innen und Immobilieneigentümer*in-
nen im Programmgebiet
Ziele Strategische Ziele:
- Miteinander unterstützen
- Einzelhandel stärken
- Wohnadresse verbessern
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele:
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher
Aktionen und des Miteinanders
- Integration und Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Quartier
- Verringerung Ladenleerstand
- Verbesserung Erscheinungsbild
- Verbesserung Standortmarketing
- Erweiterung des gastronomischen Angebots
- Beratung Bewohner*innen und Eigentümer*innen zu Klimaschutz-
maßnahmen
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen
Anzahl der Beratungsgespräche des Quartiersarchitekten
Bewilligte Anträge aus dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Gesamtkosten 1.350.000 € (davon 150.000 € Verfügungsfonds Kostenanteil Dritter)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 95
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 1.200.000 €
Modul 1: ¾ Stelle oder 173 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - €
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten)
brutto zzgl. 35.000 € Sachmittel p.a. zzgl. 150.000 € Verfügungsfonds
(FRL 14)
Modul 2: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - €
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten)
Modul 3: ¼ Stell e oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - €
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten)
Umsetzung 2. Halbjahr 2023 bis 31.12.2027
Projektverant-
wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
96 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 6 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur
Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Kurzbeschrei-
bung
Aufwertung von Hausfassaden, Herstellung/Aufwertung Mietergärten,
Herstellung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnah-
men an Außenwänden
Zielgruppe Alle Immobilieneigentümer*innen mit Immobilien im Programmgebiet
Ziele Strategische Ziele
- Wohnadresse verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele
- Aufwertung der Innenstadt
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung von gemeinschaftli-
chen Aktionen
Indikatoren Anzahl und Umfang der geförderten Maßnahmen
Gesamtkosten 500.000 € (davon 250.000 € Kostenanteil Dritter)
Davon Städte-
bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 250.000 €
Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 97
Laufende
Nummer 7 Flankierende Maßnahme
Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation
Kurzbeschrei-
bung
Analyse und Bewertung der Wirkung der im ISEK definierten Maßnahmen
im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, funktio-
nalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte
Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Akteur*innen sowie Politik und Verwaltung
Ziele
Indikatoren Evaluationsbericht
Gesamtkosten 160.000 €
Davon Städte-
bauförderung
Förderfähige Gesamtkosten: 160.000 €
Personaleinsatz: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4 Jahre gesamt ) 690,-
€ Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswer-
ten)
Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
98 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 8
Handlungsfelder:
Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur,
Grün-, Freiflächen und Stadtklima sowie
Einkaufen und Arbeiten
Maßnahme Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum
Innenstadtbereich)
Kurzbeschrei-
bung
Städtebauliche Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz und
damit Schaffung einer Neuen Mitte Porz, die das Zentrum einer
neuen zentralen Freiraumachse zwischen dem Rhein im Westen
und dem ÖV-Knotenpunkt im Osten bildet
Umsetzung des Gestaltungsvorschlages der Siegeridee des Frei-
raumplanerischen Wettbewerbs durch Abbruch des ehemaligen
Hertie-Kaufhauses und Errichtung von drei neuen Wohn- und Ge-
schäftshäusern
Neubau Haus 1 mit 49 Wohnungen (davon 47 barrierefrei und 2
rollstuhlgerecht), insg. ca. 3.700 m² Wohnfläche und ca. 2.300 m²
Fläche für Handel
Neubau von Haus 2 mit 52 öffentlich geförderten barrierefreien
Wohnungen (davon 38 Seniorenwohnungen), insg. ca. 2.600 m²
Wohnfläche und ca. 1.500 m² Fläche für Handel
Neubau von Haus 3 mit 30 barrierefreien Wohnungen, insg. ca.
2.200 m² Wohnfläche und ca. 400 m² Fläche für Gewerbe und
Gastronomie sowie ca. 500 m² Gemeinbedarfsflächen für v.a.
kirchliche Nutzungen
Neuerrichtung einer Tiefgarage
Stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung des öf-
fentlichen Raumes mit einer Gesamtfläche von ca. 6.900 m²
ansprechend und modern gestaltete sowie einheitliche Möblie-
rung im Innenstadtbereich
Installierung von einem Spielband und mehreren Spielpunkten
Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen
Schaffung eines grünen Netzes aus baumbegleitenden Straßen-
räumen und Fußgängerbereichen, baumbestandenen Plätzen so-
wie Etablierung eines Fontänenfeldes
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen
Ziele
Strategische Ziele:
Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Wohnadresse verbessern
Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern,
Einzelhandel stärken
Miteinander unterstützen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 99
Ziele Operative Ziele:
Aufwertung der Innenstadt, Verbesserung der Aufenthaltsqualität
sowie des Erscheinungsbildes
Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar-
tier
Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und
aufwerten
Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten
Umgestaltung und Aufwertung der Verbindungsachsen zum Rhein
Neue Einzelhandelsflächen und –angebote schaffen
Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schat-
tenplätze schaffen
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Anzahl neu errichteter Sitzplätze
Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete
Gesamtkosten Derzeit nicht bekannt (Privatinvest)
Freiraumgestaltung: 3.200.000 € (städtische Mittel)
Umsetzung 01.01.2015 bis 31.12.2023
Projektverant-
wortlichkeit
Neubau Haus 1: moderne stadt GmbH
Neubau Haus 2: Sahle Wohnen
Neubau Haus 3: Aachener SWG
Freiraumgestaltung: Stadt Köln/Stadtplanungsamt und moderne stadt
GmbH
100 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 9 Handlungsfeld: Mobilität
Maßnahme Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
Kurzbeschrei-
bung
Umgestaltung einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m²
Überplanung des Knotens Hauptstraße/ Bergerstraße/ Rathaus-
straße
Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tief-
garage unter dem Friedrich-Ebert-Platz
Aufwertung der Fußgängerbereiche
Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende
Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben
zwischen den öffentlichen Parkplätzen
Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Haupt-
straße im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der
Durchwegung zum Rheinboulevard
Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum
Zielgruppe Alle Bewohner*innen
Ziele Strategische Ziele:
Angsträume beseitigen, sicher bewegen
Operative Ziele:
Umgestaltung Hauptverkehrsstraße
Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten
Netzschlüsse Radverkehr
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozess begleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Umgestaltete Fläche für motorisierten Individualverkehr, Radfah-
rende, Fußgänger und für Stellplätze in m²
Gesamtkosten 5.400.000 €
(Förderung über die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen-
baus)
Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2028
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 101
Laufende
Nummer 10 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur
Maßnahme Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnah-
men Außenbereich)
Kurzbeschrei-
bung
Verfüllung des Amphitheaters im Außengeländes des Jugend- und
Gemeinschaftszentrum Glashütte
Schaffung einer ebenen Fläche zum Spielen
mit neuen Spiel- und Aktionspunkten
Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quar-
tiers
Ziele Strategische Ziele:
- Miteinander unterstützen
Operative Ziele:
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftli-
cher Aktionen
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar
Umsetzung Bis 2027
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Kinder, Jugend und Familie
102 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Laufende
Nummer 11
Handlungsfelder: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur/
Grün-, Freiflächen und Stadtklima
Maßnahme Machbarkeitsstudie Schulareal
Kurzbeschrei-
bung
Update des Nutzungskonzeptes aus 2010
Machbarkeitsstudie zum Neubau der Grundschule
Städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung der
Fläche des Berufskollegs einschließlich der Innenhöfe, des alten
Baumbestandes sowie des Grünstreifens entlang der Karlstraße in
zeitlicher Abhängigkeit zum Planungsbeginn des Grundschulneu-
baus
Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner
Ziele Strategische Ziele:
- Miteinander unterstützen
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln
Operative Ziele:
- Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen
- Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar-
tier
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden:
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar
Umsetzung Ab 2023
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Schulentwicklung, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln,
Stadtplanungsamt und Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 103
Laufende
Nummer 12 Handlungsfeld: Mobilität
Maßnahme Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanla-
gen
Kurzbeschrei-
bung
Erstellung und Beschluss eines Radverkehrskonzept als Planungs-
grundlage für zukünftige Maßnahmen
Planung und Umsetzung konkreter Neu- und Umbaumaßnahmen
von Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung des Radverkehrs-
konzeptes und der RadPendlerRoute
Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner
Ziele Strategische Ziele:
- Angsträume beseitigen, sicher bewegen
Operative Ziele:
- Netzschlüsse Radverkehr
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden:
Beschluss des Radverkehrskonzeptes
Umgestaltete Gesamtfläche in m²
Gesamtkosten Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar
Umsetzung Ab 2021
Projektverant-
wortlichkeit
Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
104 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
10. Umsetzungs- und Kostenplanung
Nr. Maßnahmen mit Städtebau-
förderung
Haupt-
finan-
zierung
Handlungsfelder Umsetzungs-
zeitraum
Gesamt-
kosten
Davon
Finanzie-
rung außer-
halb Städte-
bauförde-
rung
Förderfähige
Gesamt-
kosten
Städtebau-
förderung
Städtebau-
förderung
(70% der
förderf.
Kosten)
Eigenanteil
Stadt Köln
(30 % der
förderf.
Kosten)
Bevöl-
kerung,
Woh-
nen und
soziale
Infra-
struktur
Einkau-
fen und
Arbei-
ten
Grün-,
Freiflä-
chen
und
Stadt-
klima
Mobili-
tät
Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030
1 Gestaltung Parkanlage Glashütten-
straße
Städte-
bau-
förde-
rung
x x x 2019 - 2027 4.000.000 € 4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 €
2 Aufwertung Rheinboulevard Porz x x 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 €
2a Freiraumplanerischer Wettbewerb x 2018 - 2019 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 €
3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahn-
hofstraße x x 2023 - 2030 4.500.000 € 4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 €
3a Ankauf Grundstück sowie Niederle-
gung Dechant-Scheben-Haus x x 2018 - 2027 3.580.000 € 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 €
4 Aufwertung Verbindungsachse
Rheinboulevard zur Neuen Mitte
Porz
x x 2023 - 2030 3.320.000 € 3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 €
Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030
5 Büro für Vernetzung und Aktivie-
rung Städte-
bau-
förde-
rung
x x x 2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 €
6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm x 2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 €
7 Prozessbegleitende Evaluation 2024 - 2027 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 €
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung:
22.490.000 € 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 €
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 105
Nr. Maßnahmen mit Städtebauförde-
rung
Haupt-
finanzierung
Handlungsfelder Umsetzungs-
zeitraum
Gesamtkosten
Bevölkerung,
Wohnen und
soziale Infra-
struktur
Einkaufen
und Arbei-
ten
Grün-, Frei-
flächen und
Stadtklima
Mobilität
Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030
8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und
3 sowie Neugestaltung Freiraum
Innenstadtbereich)
Privatinvest/
städtische Mit-
tel
x x x 2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/
Freiraum: 3.200.000 €
9 Umgestaltung Hauptstraße von
Steinstraße bis Poststraße
Richtlinie zur
Förderung des
Kommunalen
Straßenbaus
x 2020- 2028 5.400.000 €
10 Jugend- und Gemeinschaftszent-
rum Glashütte (bauliche Maßnah-
men Außenbereich)
städtische Mit-
tel x bis 2027 noch nicht bezifferbar
11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mit-
tel x x ab 2023 noch nicht bezifferbar
12 Radverkehrskonzept sowie Neu-
und Umbau von Radverkehrsanla-
gen
städtische Mit-
tel x ab 2021 noch nicht bezifferbar
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung:
8.600.000 €
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 22.490.000 €
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 8.600.000 €
Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030:
31.090.000 €
106 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 107
Hinweise zur Umsetzungsplanung
Die bereits in der Erarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören un-
ter anderem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte
und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis
für die Umsetzung und Steuerung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
Porz-Mitte.
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entspre-
chende Elemente zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung
der jeweiligen Maßnahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispielhaft regelmäßige
Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang
zwischen den einzelnen Planungsphasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene
Runden.
Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re-
dundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung
allen Know-hows gewährleistet werden.
Vernetzung und Kommunikation
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansäs-
sigen Stadtgesellschaft eine bedeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maß-
nahmenbündels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der B ewoh-
nerinnen und Bewohner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuhe-
ben ist an dieser Stelle das Zentren- und Quartiersmanagement. Beide spielen bei
der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle.
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen im Programmgebiet in die weite-
ren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch
maßnahmenbezogene Beteiligungsformate für mehr Transparenz in der Öffentlich-
keit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutze rinnen und Nutzer stärker be-
rücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Menschen vor Ort mit ihrem Le-
bens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort
lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben
und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.
Zeitliche Abfolge
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbauphase zu erhalten,
ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforder-
lich. Dementsprechend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen
verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt
wird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß
hinaus in ihrer Lebensqualität zu beeinträchtigen.
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche
Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik - erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finan-
ziellen Mittel durch regelmäßige Fortschreibung der Kosten - und Finanzierungs-
übersicht koordiniert und frühzeitig im Haushalt der Stadt Köln eingeplant werden.
Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommu-
niziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen.
108 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
11. Anhang
Anhang 1: Stellungnahmen zu den Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung
(Mitteilung 0439/2022)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 109
Anhang 1:
Stellungnahmen zu den Anregungen der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Mitteilung 0439/2022)
110 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Dokumentation der Empfehlungen des Beirats Porz Mitte, der Be-
schlüsse der Bezirksvertretung Porz sowie den Anregungen aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte einschließlich Stellung-
nahme der Verwaltung
Stand: 07.02.2022
1. Allgemeine Hinweise ................................ ................................ ............................... 111
2. Schulareal ................................ ................................ ................................ ............... 112
3. Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ................................ ................................ ...... 119
4. Umgestaltung der Bahnhofstraße ................................ ................................ ............ 122
5. Klima ................................ ................................ ................................ ....................... 126
6. Verkehr ................................ ................................ ................................ ................... 129
7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz 132
8. Rheinboulevard Porz ................................ ................................ ............................... 135
9. Lichtkonzept Porzer Brücken ................................ ................................ .................. 136
10. Parkanlage Glashüttenstraße ................................ ................................ .................. 137
11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten ................................ ................................ ........ 138
12. Anregungen zu sonstigen Bereichen ................................ ................................ ....... 140
13. Anregungen zum Verfahren ................................ ................................ .................... 141
14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes ................................ .................... 143
15. Anregungen zu sozialen Themen ................................ ................................ ............ 145
16. Sonstige Anregungen ................................ ................................ .............................. 146
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 111
1. Allgemeine Hinweise
Die nachfolgend dargestellten Anregungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes (ISEK) sind im Zeitraum vom 21.09.2021 bis 31.12.2021 bei der Stadt Köln
eingegangen. Diese Gesamtauswertung enthält sowohl alle Anregungen der Mitglieder des
Beirates Porz Mitte, der Bezirksvertretung Porz sowie der Bürger*innen aus der digitalen Be-
teiligungsphase. Diese sind unverändert dargestellt. Sie wurden lediglich thematisch getrennt,
um diese fachbezogen bewerten zu können. Die Reihenfolge der Anregungen wurde nach der
Art sowie folgend nach dem zeitlichen Eingang sortiert.
Im zweiten Teil jedes Kapitels wurden die eingegangenen Anregungen fachlich im Hinblick auf
die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bewertet. Diese Ausarbei-
tung dient als Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes,
die im 1. Halbjahr 2022 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
112 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
2. Schulareal
2.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Schulareal
Art
Eingegangene Anregung
Beschluss-
empfehlung
des Beirates
Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung
Beschluss
der Bezirks-
vertretung
Porz
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, den Bereich des
Schulareals zwischen Hauptstraße, Karlstraße und Josefstraße in Porz-
Mitte (GGS Hauptstraße, Berufskolleg 10 und Musikschule) - wie schon
immer vorgesehen - dringlich weiter zu verfolgen. Die Planungen müs-
sen zeitgleich mit dem ISEK Porz erfolgen und umgesetzt werden, um
eine homogene Planung der Porzer Innenstadt möglich zu machen.
Das Schulareal ist einer der zentralen Bereiche der neu zu gestaltenden
Porzer Mitte. Dort entsteht ein Neubau der Grundschule Hauptstraße mit
dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch örtliche Ver-
eine und verschiedener Räume durch die benachbarte Carl-Stamitz-Mu-
sikschule. Beide Schulen sollen auf diesem Areal dauerhaft verbleiben
und miteinander harmonieren.
Der Umzug des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz wurde bereits
vor Jahren beschlossen, so dass Flächen frei werden, um mit der Fer-
tigstellung des ISEK den gewünschten neuen Stadtgarten anlegen zu
können. Dort soll die Grundschule Hauptstraße neu integriert werden,
was aktuell erneut behindert wird, da das Berufskolleg auf Grund der
schlechten Bausubstanz das alte und ebenfalls marode Grundschulge-
bäude weiter nutzen muss (siehe TOP 10.2.8 der Sitzung der Bezirks-
vertretung Porz am 04. November 2021).
Sollte es der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, zur
Entwicklung des Schulareals im Rahmen des ISEK oder anderweitig
Landesmittel zu be antragen, sind die nötigen Gelder aus dem städti-
schen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Online Ich fordere, dass das Projekt "Porzer Stadtgarten" beibehalten wird und
das Gelände des Berufskollegs künftig als Park mit Wasserfläche ge-
staltet wird.
Im Übrigen schließe ich mich den Vorschlägen des Bündnisses Porz -
Mitte für die Gestaltung der Innenstadt aus einem Guss an.
(Hinweis: Diese Anregung ist gleichlautend 91 Mal eingegangen.)
Online Die ausdrücklich bei Ihnen gestellten Anträge auf eine Grünfläche auf
der Fläche des Berufskollegs dürfen Sie rechtlich nicht übergehen. Bitte
erläutern Sie mir schriftlich den Verfahrensgang und den aktuellen Stand
sowie die dazugehörigen Bauvorschriften, Pläne, Genehmigungen und
erforderlichen Verfahren, wenn Sie eine Grünfläche nicht umsetzen wol-
len.
Online Ich darf Sie bitten, endlich alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um die
bestehenden Ratsbeschlüsse und den durch die Bürgerbeteiligung und
den Beirat geäußerten Bürgerwillen zur Umsetzung zu bringen. Das be-
deutet konkret, dass seitens der Stadt die notwendigen Förderanträge
gestellt werden. Das bedeutet aber vor allem, dass die Planungen end-
lich Umsetzung finden. Die Grundschule ist zu errichten. Der Abriss und
Neubau ist unverzüglich anzugehen. Es kann nicht sein, dass die Schü-
ler das Gebäude verlassen und dann für die nächsten 10 bis 15 Jahre
scheinbar nichts passieren soll, nur weil Sie die Umsiedlung des Berufs-
kollegs nicht bewerkstelligen können. So gut die Container -Lösung für
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 113
den zeitlich begrenzten Übergang auch ist, klar und eindeutig muss sein,
dass sie nur ein zeitlich eng begrenztes Provisorium ist und die Schule
an alter Stelle so schnell wie möglich neu gebaut wird. Hierzu muss ein
klares Bekenntnis auch der Verwaltung her, die gerade durch die Her-
ausnahme des Gebietes der Berufsschule aus dem ISEK schlimmste
Befürchtungen für den Standort der Grundschule und der Musikschule
aufkommen lässt. Bitte unterlassen Sie es zukünftig ohne aufgefordert
zu sein, einseitig Gebiete, die zum ISEK Gehören, aus diesem heraus-
zunehmen. Ich finde, dass seitens der Verwaltung klar gesagt werden
sollte, wer die Entscheidung über die nicht gewünschte Herausnahme
des Gebietes der Berufsschule von Seiten der Verwaltung zu verantwor-
ten und wie man seitens der Verwaltung trotz bestehender anderweitiger
Beschlusslage dazu kommt, eine solche Entscheidung vorzunehmen.
Schließlich gilt noch zweierlei. Wenn tatsächlich die Überarbeitung der
Förderanträge Umweltprojekte beinhalten muss, sollte der vorliegende
Vorschlag des Bündnisses zur zukünftigen Nutzung des Berufsschulge-
bietes als Park Umsetzung finden. Dem bekannten Problem sonst dro-
hender Überhitzung der Porzer Innenstadt würde hiermit zielführend
entgegengewirkt. Letztlich gilt noch, dass der ganz klare und mehrfach
geäußerte Wille der Porzer Bürger darin besteht, die Grundschule wie
die Musikschule am alten Platz zu belassen. Bekennen Sie sich endlich
eindeutig hierzu und schaffen Sie endlich Fakten, die aus Lippenbe-
kenntnissen tatsächlich belastbares machen. Denn alles was man der-
zeit sieht, ist, dass man sich durch Nichtstun faktisch alles offenhält und
sogar durch die Herausnahme des Berufsschulgeländes offenkundig
andere Planungen verfolgt, als im ISEK vorgesehen. Seien Sie sich dar-
über bewusst, dass die bestehende Schullands chaft eine der sozialen
Hauptlebensadern von Porz darstellt, die man nicht leichtfertig am
Schreibtisch zerschneiden sollte. Wir, die Porzer wissen um die Wich-
tigkeit der Schullandschaft an dieser Stelle und rufen Ihnen dies perma-
nent zu. Es wäre schön, wenn Sie dies nicht nur wahrnehmen sondern
auch ernst nehmen würden.
Online Gegen die Streichung von Schulgelände und Stadtgarten im neuen I-
SEK- Beschluss von September 21 protestiere ich und erwarte, daß die
2018 beschlossenen Maßnahmen nunmehr endlich unverändert umge-
setzt werden.
Online Als langjähriges Mitglied des Fördervereins der Carl -Stamitz-Musik-
schule bin ich entsetzt über das Vorhaben des Kölner Stadtentwick-
lungsamtes, das Schuldgelände an der Karlstraße nicht länger als Bau-
stein des ISEKS für di e Neue Porzer Mitte weiterverfolgen zu wollen.
Der den Porzerinnen und Porzern in Aussicht gestellte Stadtgarten
dürfte in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle für die Klimaan-
passungsmaßnahmen im Zentrum unseres Stadtteils spielen. Denn zum
einen ist das Areal laut LANUV-Gutachten ein ausgewiesenes Kaltluft-
gebiet, zum anderen stellt es für die demnächst in Haus 2 untergebrach-
ten Seniorinnen und Senioren gerade in den zu erwartenden Hitzeperi-
oden die einzige unmittelbar benachbarte Grünfläche dar. Zudem böte
sich die einmalige Chance, hier unter den schönen alten Bäumen einen
Freiluftpavillon zu platzieren, der von der Musikschule bespielt werden
könnte. Wenn es dann noch gelänge, auf dem zum Teil tiefer gelegenen
Gelände einen Teich anzulegen, der in den Sommermonaten für Abküh-
lung sorgen und bei Starkregenfällen größere Menge Wasser aufneh-
men könnte, wäre ein Park mit sehr hoher Aufenthaltsqualität geschaf-
fen.
114 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Eine Wohnbebauung an dieser Ecke käme daher gar nicht erst in Be-
trachtung, zumal absehbar ist, dass es zu Kollisionen mit der Musik-
schule kommen würde.
Daher möchte ich Sie eindringlich auffordern, dem geplanten Stadtgar-
ten auch weiterhin eine vorrangige Stellung innerhalb des ISEK einzu-
räumen und sich dafür einzusetzen, einen Stadtpark mit großer Anzie-
hungskraft zu entwickeln.
Online Ich möchte mich hiermit für den Verbleib des Schulareals im ISEK aus-
sprechen, um die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens für
Porz zu sichern! So wie besprochen, vereinbart und auch im Rahmen
von Stärkung Porz-Mitte und Erhalt von Natur im Stadtraum.
Online Wir haben soeben vernommen, dass der Verbleib des Schulareals (Mu-
sikschule, Grundschule, Berufskolleg) und des damit verbundenen
Stadtgartens in Porz im ISEK nicht mehr gesichert sei. Von daher ap-
pellieren wir an Sie, den Verbleib im ISEK zu sichern.
Online Hiermit bitte ich Sie eindringlich um den Erhalt der Musikschule und des
Berufskollegs in Porz-Mitte sowie die Planung des Stadtgartens, wie ur-
sprünglich im ISEK festgehalten. Dieser Bereich stellt eine wichtige öko-
logische Zone dar, wie sie jetzt von den meisten Großstädten bewusst
zur Temperatursenkung und Erholung eingeplant werden, um die Porzer
Innenstadt bei durch den Klimawandel ansteigenden Temperaturen ab-
zukühlen. Bitte setzen Sie sich für di e Fortsetzung der ursprünglichen
Planungen ein.
Online Handeln Sie nicht gegen die Wünsche der Bürger!
Auch nicht, indem Sie die Wünsche bei digitalen Umfragen gar nicht be-
rücksichtigen.
Beziehen Sie das Areal des Berufskollegs wieder in die Planung ein.
Ignorieren oder zensieren Sie nicht Beschlüsse des Beirats.
Online Auch ich möchte mich für den Verbleib des Schulareals der Musik- und
Grundschule sowie das Berufskollegs im Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept (ISEK) in Porz Mitte aussprechen und sch ließe mich der
Stellungnahme der Carl Stamitz Musikschule an. Der Bereich wird von
den Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt – er sollte deshalb an-
sprechend, Zukunftsgerichtet und gesundheitsfördernd (physisch und
mental) ausgestaltet werden. Aktuell geben die Gebäude und die Infra-
struktur eher ein Zeugnis der Resignation und des Vergessenwerdens
ab. Das darf nicht sein.
Online Hiermit möchte ich mich für den Verbleib des Schulareals der Musik-
schule in Porz im ISEK einsetzen, um die Zukunft des Schulst andorts
und des Stadtgartens für Porz zu sichern! Ich bin entschieden dafür,
dass das Areal genutzt werden sollte, um eine Parkanlage dort einzu-
richten.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 115
Online Zum einen entsetzt! mich, in welcher Geschwindigkeit und Nachlässig-
keit mit diesem Projekt verf ahren wird. Wenn ich es richtig verstehe,
dann sind in der Zeit zwischen 2018 und heute keine Anträge gestellt
worden. Nun muss unter Hochdruck die Zielmarke 2030 eingehalten
werden und mit Verweis darauf werden von der Bürgerschaft angespro-
chene Themen nicht umgesetzt.
Insbesondere der Wegfall des Schulareals mit Musik- und Grundschule
sowie das Berufskolleg entsetzt! mich. Inwieweit eine "städtebauliche
Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal" dem gleichzeitig ausge-
rufenen Ziel des Klimaschutzes sow ie "Porz soll schöner werden" ge-
nüge trägt, ist mir nicht ersichtlich. Mit Hinblick auf die von der Stadt Köln
gesetzte Zielmarke 2030 und den Geschwindigkeiten der Umsetzung
von solchen Projekten innerhalb der Stadtgrenzen (Schwimmbad
Grundschule Ensen nur als Beispiel), sehe ich hier keine für die Bürger-
schaft attraktive Lösung.
Hiermit möchte ich sehr für den Verbleib des Schulareals im ISEK ap-
pelieren, sodass die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens
für Porz gesichert ist!
Online Ich bin bestürzt, dass der Erhalt der Musikschule und des ganzen Schu-
lareals in Porz-Mitte, trotz politischer Entscheidung dafür, nicht vorange-
trieben wird
Mir und vielen Familien die ich kenne, ist der Erhalt des Standortes der
Musikschule ein dringender Wunsch. Außerdem der Erhalt des komplet-
ten Schulgeländes mit dem alten Baumbestand. Auf Grund der Forde-
rung nach mehr Klimaschutz, ist die Planung und Umgestaltung des Ge-
ländes in einen Stadtpark, die richtige Zukunftsperspektive für Porz -
Mitte, um mehr Lebensqualität im Stadtteil für alle Mitbürger zu schaffen.
Alle anderen Pläne der Bebauung entsprechen nicht dem Votum des
Rates und der Bürgerschaft.
Ich als Bürger, wünsche nicht, dass Bürgerwille derart hintergangen
wird.
Online Das Schulareal mit der Carl-Stamitz-Musikschule ist für mich ein zentra-
ler Ort der Porzer City und sollte zusammen mit den Grünflächen einen
wesentlichen Stellenwert im Stadtentwicklungskonzept einnehmen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Gestaltungsvorschläge und Anregun-
gen für dieses Areal in die digitale Bürgerbeteiligung einbeziehen wür-
den.
Online Der Stadtgarten soll, wie im ersten ISEK versprochen, als Projekt weiter
verfolgt werden. Das Gelände des Berufskollegs ist besonders grün und
geeignet, als Ausgleichpol der von der Stadt Köln verschuldeten Aufhei-
zung der Porzer Innenstadt entgegenzuwirken.
Online Als Porzer Mitbürerger setzen wir uns für den Verbleib ein möchten da-
mit die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens ist sichern.
Bitte erläutern Sie unswarum es zu der Ände rung gekommen ist und
welche Gründe dafür sprechen.
Online wir wohnen seit fast 40 Jahren in Porz und waren erfreut über die Innen-
stadtplanung mit Erhalt des Baumbestandes und der Grund- und Musik-
schule.
Dieses Park-Areal wertet die Innenstadt auf, wäre e ine dringend benö-
tigte Fläche für die Familien des Stadteils, einschließlich der dort unbe-
dingt verbleibenden Grund- und Musikschule.
Weiterhin ist aus umweltpolitischen Gründen eine Entsiegelung des grü-
nen Areals nicht mehr zeitgemäß.
116 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Online im Rahmen de s ISEK möchte ich insbesondere für den Verbleib des
Schulareals, besonders der Musikschule, sowie des Stadtgartens plä-
dieren.
Die Möglichkeit für - hauptsächlich Kinder und Jugendliche - ein Instru-
ment zu erlernen, ist gerade in unserer heutigen Zeit, in der Computer-
spielen & Co die Überhand übernehmen, sehr wichtig. Durch die zent-
rale Lage in der Josefstraße ist die Erreichbarkeit - auch für "Nicht-Au-
tofahrer"/Schüler gewährleistet. Darüberhinaus: Aus Zündorf, West-
hoven oder Urbach kommend: Der Porzer Standort ist nunmal die Mitte.
Einen "Stadtgarten" zu schaffen als "grüne Lunge" in Porz kann eben-
falls nur von Vorteil sein.
Bildung und Klimaschutz - zentrale Themen der diesjährigen Bundes-
tagswahl - sollten und können doch mit dem Verbleib der Schulen sowie
der Anlage eines Parks, in dem der alte Baumbestand erhalten bleibt,
vorbildlich umgesetzt werden.
Online Schon aufgrund der begonnen Bebauung auf dem früheren Gelände des
Marktplatzes geht viel wertvolle Freifläche verloren, die das Leben in
Porz angenehmer gestaltet hatte. Deshalb ist uns dringend daran gele-
gen, nicht noch mehr der letzten der Allgemeinheit zur Verfügung ste-
henden Freiflächen zuzubauen und einen Aufenthalt in der City noch
unattraktiver zu gestalten, als es mit der bisherigen Bebauungen schon
ist und dabei das unbehagliche Gefühl des Klein in Klein und der Enge
noch verstärkt..
Online Die jetzt entstandene Steinwüste auf dem ehemaligen Hertie -Gelände
mindert den Freizeitwert der Innenstadt bereits über Gebühr ins Nega-
tive. Wenn nun wieder eine Chance vergeben wird den Freizeitwert der
Ortsmitte zu heben, ist dies unverantwortlich gegenüber den Bürgern
von Porz.
Online Es ist unvorstellbar, eine Entscheidung gegen den alten Baumbestand
zugunsten einer neuen Bebauung zu treffen. In den heutigen Zeiten bei
vollem Bewusstsein gegen den Klimawandel zu handeln und diese gro-
ßen und gesunden Bäume dem Profit zu opfern, ist auf höchster Ebene
verantwortungslos.
Online Die wichtigste Fläche für die klimawirksame Gestaltung innerhalb des
ISEK-Gebietes ist das Schulareal, das nun aus der Umsetzung heraus-
genommen werden soll. Es muss wieder zurück ins ISEK, und sei es nur
um festzuschreiben, dass hier keine weitere Versiegelung stattfinden
darf, sondern ein Stadtgarten angelegt werden soll. Statt eine Entschei-
dung zur Umsiedlung der Berufsschule immer wieder aufzuschieben,
sollte hier das Tempo erhöht werden, um innerhalb der verbindlichen
Umsetzungsfrist des ISEK bis 2030 zumindest ein Etappenziel auf dem
Weg zum Stadtgarten zu erreichen. Wie das rechtlich umgesetzt wird,
ist nicht Aufgabe der Bevölkerung, sondern Ihre als Fachamt. Lassen
Sie sich bitte etwas Passendes einfallen, damit die mittlerweile in der
Porzer Bevölkerung aufkommende Angst, diese Fläche mit Wohnungen
oder Einkaufszentrum oder sonstwas zuzubauen oder gar zu verkaufen,
wirksam entkräftet werden kann!
Wenn das Projekt Stadtgarten jetzt nicht mitgezogen wird, bleibt es wo-
möglich auf der Strecke, und die einzige jetzt noch im ISEK verfügbare
klimarelevante Fläche wird geopfert.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 117
Online Im Interesse und zum Nutzen sowie Wohl aller Bürger*Innen unser
Stadt, muss das gesamte Schulareal in seinem derzeitigen baulichen
Zustand erhalten bleiben und zukünftig weiter gefördert werden. Hierzu
sollte es im ISEK verbleiben, wie auch der Stadtgarten. Eine anderwei-
tige Nutzung bzw. die sogenannte "Neuordnung", sollte ausschließlich
zur Aufwertung der bestehenden Nutzung erfolgen. Die Musikschule in-
mitten von Porz ist eine enorm integrativ -kulturelle wie allgemeine Be-
reicherung für unser Stadteil-Zentrum, und genießt ebenda ihre absolute
Daseinsberechtigung. Hieran sollte sich zum Nachteil der Bürger*Innen
nichts verändern.
Sofern das Berufskolleg Köln-Porz tatsächlich nach Deutz umzieht, kön-
nen die frei werden Räumlichkeiten und das Areal gemeinnützig genutzt
werden - ähnlich oder genau wie bei der Alten Feuerwache: als Bürger-
zentrum. Andere Begehrlichkeiten, insbesondere von politischen Ent-
scheidungsträgern, als Karriere-Prestigeobjek oder gar aus finanziellem
Anreiz, werden ziemlich sicher z u einer weiteren Fehlentwicklung und
zu Vertrauensverlusten gegenüner der Stadt Köln bzw. Politik führen. Es
darf kein Aktionismus statt finden, wie scheinbar beim Kalkberg. Sowas
ist völlig inakzeptabel.
Online Ich möchte mich mit diesem Schreiben für den Verbleib des Schulareals
im ISEK (Porz-Mitte) einsetzen, um die Zukunft des Schulstandorts und
des Stadtgartens für Porz zu sichern. Es ist mir unverständlich, dass die
größte Grünfläche in der Porzer Innenstadt, das Schulareal, aus dem
ISEK gestrichen wurde. Dies widerspricht nicht nur dem eindeutigen Vo-
tum von Rat und Bürgerschaft in Porz zu Schulen und Stadtpark, son-
dern auch dem aufgrund geänderter Fördervorgaben stärker zu berück-
sichtigenden Klimaschutz.
Online Ich unterstütze die Vorschläge des Beirats Porz-Mitte und fordere, dass
das Gelände des Berufskollegs wieder in das ISEK (Integriertes Stadt-
entwicklungskonzept) aufgenommen wird. Porz benötigt auch aufgrund
der weiteren Verdichtung durch Neubau auf dem Areal des ehemaligen
Karstadt weitere Grü nflächen und gerade nach den aktuellen Wetter -
und Klimaprognosen muss das Konzept entsprechend angepasst wer-
den. D.h. für Porz-Mitte einen Stadtgarten mit Wasserfläche und Baum-
bestand sowie Ruhezonen.
Online in den vergangenen Monaten haben alle demokrat ischen Parteien im
Wahlkampf immer wieder betont, dass Deutschland kreative Ideen für
die Zukunft brauche. Um eine solche Kreativität zu entwickeln, müssen
wir unseren Kindern aber auch die Möglichkeit dazu geben. Dazu ist u.a.
eine musikalisch -künstlerische Ausbildung ein wichtiger Baustein.
Als im Jahr 1974 die „Kultur“ in die Rathausstraße 10 einzog, hatte die
Musikschule dort 2 Räume im Dachgeschoss. Während einer Fortbil-
dung mit 3 Dozentinnen im Kastagnettenspiel bekam ein Mitarbeiter der
VHS wegen der „Lärmbelästigung“ einen cholerischen Anfall und trat die
Tür zur VHS-Etage ein. Wir Musiker, die an der Musikhochschule Köln
studiert hatten, kannten ähnliche Vorfälle, die es mit der Nachbarschaft
des Hochschulgebäudes in der Dagobertstrasse gegeben hatt e. Mir
wurde klar, dass der geplante Musikschulneubau am Porzer Rathaus
ähnliche Konflikte wegen der direkten Nachbarschaft hervorrufen würde.
Eine Lösung bot das frei werdende Schulgebäude in der Josefstraße,
das über ausreichende Freiflächen verfügte. I nzwischen konnten sich
tausende Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Aktionen
frei entfalten. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass es neben dem
in den 60er Jahren gegründeten zentralen Musikzweig amKartäuserwall
nur in Porz am Stadtgymnas ium einen weiteren Musikzweig gibt.
118 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Daher bitte ich Sie, die Musikschule an ihrem jetzigen Standort zu be-
lassen und den geplanten Stadtpark Porz-Mitte zu verwirklichen. Unsere
Kinder dürfen nicht schon wieder die Benachteiligten sein!!!
Online Bildung und Klimaschutz im Stadtgarten-Schulareal auf den öffentlichen
Flächen sichern! Erhalt zumindest der Grund - und Musikschule am
Standort sowie des alten Baumbestand sind wichtig für das Stadtteil-
zentrum. Die Liegenschaften bieten Potential zur resilienten Entwicklung
der Porzer Stadtmitte, da sich hier Regenwasser sammeln und z. B. mit-
tels einer kleinen Wasserfläche zur Kühlung per Verdunstung führen
wird. Insbesondere die in Häusern 1 -3 bald wohnenden Älteren aber
auch die Besucher von PorzCity werden bei zukünftig heißem Klima dies
benötigen.
Online Wer in Porz alte Menschen entgegen wissenschaftlicher Ratschläge in
einem sich überhitzten Zentrum unterbringt, der hilft vielleicht der Ren-
tenkasse, aber menschliche Stadtentwicklung geht anders. Wer dann
noch die wichtigste angrenzende Grünfläche platt machen will, der ist
entweder zynisch oder inkompetent. Schon wegen der Altenwohnungen
im Zentrum muss der Stadtgarten realisiert werden. Wer das verbockt
hat in Politik und Verwaltung nichts verloren.
Online Stadtgarten soll wie im isek versprochen kommen. Im namen des klima-
schutzes die gröte Grünfläche mit altem Baumbestand aus dem isek zu
nehmen, um dann dort bauen zu können, ist nur noch zynisch. Dieses
amt taugt gar nichts. Porzerinnen und Porzer, lasst euch nicht für dumm
verkaufen...
2.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Schulareal
Anregungen zur Beibehaltung/ Wiederaufnahme der Planung einer neuen öffentlichen
Grünfläche (Porzer Stadtgarten) in das ISEK
(dabei Neuordnung der bestehenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Klimaaspek-
ten, Erhalt des Baumbestandes und Planung besonderer Gestaltungselemente (z.B. Was-
serfläche, Freiluftpavillons, Ruhezonen, Bürgerzentrum))
Das Areal wird in der ISEK Fortschreibung aufgenommen und im Rahmen eines noch zu
erörternden geeigneten Planverfahrens hinsichtlich der künftigen städtebaulichen Anord-
nung und Nutzungen mit städtischen Mitteln untersucht. Berücksichtigt werden in der Pla-
nung insbesondere die verbleibenden Schulnutzungen, das vorhandene Grün sowie die
umgebenden Bereiche.
Anregungen zum Abriss und Neubau der Grundschule sowie Erhalt der Musikschule
Die Grundschule sowie die Musikschule bleiben auf der heutigen Fläche bestehen. Das
Gebäude der Grundschule soll neugebaut werden.
Anregungen zum Umzug des Berufskollegs nach Deutz
Die Integration des Berufskollegs 10 an den Schulstandort nach Deutz/ Eitorfer Straße ist
geplant in Form eines Campusmodells für 2.000-3.000 Schüler*innen. Hierzu ist ein Neu-
bau in Deutz notwendig.
Da hierdurch keine neuen Schulplätze entstehen, ist der Standort/Umzug in der vom Rat
beschlossenen Schulbaumaßnahmenliste in Priorität B (nach 2030) eingestuft worden.
Eine Änderung der Priorität des Neubaus wäre nur mit Ratsbeschluss und ausreichenden
Personalressourcen möglich.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 119
3. Büro fü r Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
3.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Büro für Vernetzung und Akti-
vierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramm
Art
Eingegangene Anregung
Beirat stimmiges Gesamtkonzept für die Anmutung der Innenstadt entwickeln -
AK´s im Beirat zulassen
Online Im Konzept von 2017 steht: "Zur Verbesserung der Lagequalität und
Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel,
Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Es
sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 Quadratmeter
Brutto-Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen." Wie sieht die
Vermarktung bzw. Vermietung der Gewerbeflächen aus? Ich habe kon-
krete Daten, dass in Haus 2 3 Geschäfte entstehen und vermietet wer-
den sollen, mit einem bereits ausreichend vorhandenem Angebot in Porz
Mitte schon vertreten sind. Von Nutzungsmix (wie oben beschrieben) ist
nichts zu verspüren u nd auch keinen Mehrwert für den Handel in Porz
bringen. Die Situation in der Bahnhofstrasse mit immer mehr türkischen
Imbissgeschäften ist eine Richtung, die auch nicht zum Branchenmix
beiträgt. Es ist mehrmals abgefragt und notiert worden, welche Ge-
schäfte fehlen und welche bereits ausreichend vorhanden sind (Droge-
rie, Apotheke, Mobilfunkanbieter, Imbissbuden). Wieweit ist die Stadt in
der Lage, positiven Einfluss zu nehmen?
Online Wir kaufen in Porz Mitte sehr gerne ein oder besuchen die Stadtbiblio-
thek. Es gibt allerdings eine Sache, die uns hier ganz besonders fehlt.
Als junge Familie achten wir auf einen gesunden und ausgewogenen
Lebensstil und sind sehr traurig darüber, dass es keinen Biosupermarkt
und/oder Reformhaus gibt. Es gibt nicht nur keinen Bi osupermarkt in
Porz oder Zündorf. Es gibt auf dieser gesamten Rheinseite nur einen
einzigen Biosupermarkt in Deutz.
Ich habe selber bereits Alnatura , Basic, denns, Temma und Co. ange-
schrieben und gefragt ob es möglich wäre eine Filiale in Porz zu eröff-
nen. Ich bekam darauf von drei der abgefragten Märkten das Feedback,
sie seien interessiert und stets auf der Suche nach leeren Ladenlokalen
und neuen Standorten.Ich persönlich kenne durch meinen Sohn sehr
viele Familien mit Kindern in der Umgebung und weiß, dass der Wunsch
und der Bedarf auf jeden Fall gegeben ist. Porz braucht unbedingt einen
Supermarkt für Biolebensmittel. Das gehört zu einem attraktiven, moder-
nen Stadtkern einfach dazu und fehlt aktuell.
Online Bioladen oder Reformhaus für Porz
Online Kindercafé
Online Kreativcafé
Online Töpfercafé
Online Repaircafé
Online Vegane Gastronomie
Online Eine Freundin wünscht sich einen Stoffladen
Online Porz Plastik frei: Gastronomie mit nachhaltigen Mitnahme -Lösungen
(Mehrweg)
Online Outdoor Events in der City wöchentlich, z.B. Tai Chi, Yoga, Tanzen, Krei-
demalen, erste Hilfe/ Reanimations-Fresh-up ("Porz- Veedel fürs Herz")
umsonst und draußen bzw. gegen Spende
120 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Online Veganes Streetfood Festival
Online Ich vermisse hier insgesamt ein schönes Café bei dem man nett frühstü-
cken kann sowie einen kleinen süßen Buchladen wie damals in der
Bahnhofstraße.
Online Es müsste außerdem begrenzt werden, dass nicht noch mehr Dönerla-
den und Wettbüros eröffnen dürfen. Lieber etwas mit Flair, kleine nette
schöne Boutiquen (nicht diese billigen). Ein netter Bummel durch Porz
ist meiner Meinung nach aktuell nicht möglich. Ich erledige meine Sa-
chen und will schnell wieder weg. Herrlich würde ich es finden wenn man
gemütlich bummeln könnte.
Online Auch eine ansprechende Kneipe oder (Cocktail-)Bar fehlt.
Online Insgesamt müsste man was für Porzer machen, die eine nette Nachbar-
schaft haben möchte. Wie zB Zündorf oder Langel. Dort halten die Men-
schen noch zusammen.
Online Ansprechende und abwechslungsreiche Geschäfte/Gastro nomie. Bsp.
Restaurant statt Imbiss+Fastfood - gutbürgerlich/Italiener/Asiate/In-
der/Mexikaner als Ergänzung zur orientalischen Küche.
3.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Büro für Vernetzung und Aktivierung
lokaler Akteure und der Bewohnerschaft sowie dem Haus-, Hof- und Fassaden-
programm
Anregungen zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Anmutung der Innenstadt
In den Jahren 2018 und 2019 ist ein freiraumplanerischer Wettbewerb mit Bürgerbeteili-
gung durchgeführt worden, der ein gestalterisches Gesamtkonzept für die Innenstadt vor-
geschlagen hat. Nach diesen Gestaltungsvorgaben wird die Neue Mitte umgestaltet. Die
im ISEK vorgesehenen Anschlussmaßnahmen in der Innenstadt zur Aufwertung der Ver-
bindungachsen sollen sich ebenfalls an diesen Vorgaben orientieren.
Anregungen zur Einflussnahme der Verwaltung auf den Nutzungsmix von Handel, Gast-
ronomie, Wohnen und Kultur:
Die Vermietung von Immobilien obliegt in erster Linie den Eigentümer*innen. Die Verwal-
tung der Stadt Köln greift in diesen Prozess der frei en Marktwirtschaft in der Regel nicht
ein. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Beschluss der Fortschreibung mit Vor-
lage Nr. 1538/2020) werden Leitplanken gesetzt, in denen sich der Handel entsprechend
der Steuerungsregelungen entwickeln kann. Für die Ansiedlung oder den Ausschluss be-
stimmter Sortimente innerhalb einer Angebotsgruppe (nahversorgungs -/ zentren-/ nicht
zentrenrelevant) können lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Verwaltung
der Stadt Köln befindet sich dazu in einem regelmäßigen Dialog mit den Eigentümern*in-
nen in Porz Mitte. Letztendlich hat jedoch das Konsumverhalten der Bürger*innen maß-
geblichen Einfluss auf die Vermietungsentscheidung der Eigentümer*innen.
Beispielsweise hat die Verwaltung den Wunsch zur Ansiedlung von Lebensmittelmärkten
(auch Biosupermärkten) für das Zentrum von Porz bereits an die bekannten Expansions-
abteilungen der filialisierten Biosupermärkte herangetragen und den Eigentümer*innen
gegenüber eine Empfehlung ausgesprochen. Ähnlich verhält es sich bei d em Wunsch
nach vielfältigen Gastronomieangeboten.
Ab dem Jahr 2023/2024 ist geplant, ein mit Hilfe von Städtebaufördermitteln finanziertes
Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft in Porz Mitte
einzurichten. Das darin ent haltene Zentrenmanagement soll auch bei der Belegung von
Leerständen oder Vermittlung von Angeboten an die Eigentümer*innen in Porz Mitte un-
terstützen. Zur Vorbereitung dieses Zentrenmanagements werden aktuell die im Jahr
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 121
2021 bewilligten Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung
unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" eingesetzt.
Ein Eingriff der Stadt Köln durch ein Verbot von einzelnen Einzelhandels-/ Gastronomie-
angeboten (bspw. Dönerladen) ist nur bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vor-
schriften möglich.
Eine Neuansiedlung von Vergnügungsstätten wird durch eine Festlegung in den für Porz-
Mitte geltenden Bebauungsplänen grundsätzlich ausgeschlossen.
Anregungen zur Förderung des Zusammenhalts der Nachbarschaft
Als geförderte Maßnahme in der Fortschreibung des ISEKs Porz Mitte beinhaltet die Maß-
nahme neben dem Zentrenmanagement auch einen Personaleinsatz für ein Quartiersma-
nagement zur Aktivierung, Vernetzung und Beteiligung der Bewohner*innen. Im Rahmen
der Quartiersarbeit sollen auch Projekte der Bewohnerschaft wie z.B. Nachbarschafts-
feste finanziell unterstützt werden. Der Schwerpunkt dieser Aktivierungs - und Vernet-
zungsarbeit soll in der Siedlung Glashüttenstraße erfolgen, grundsätzlich steht es aber für
das gesamte Programmgebiet zur Verfügung.
122 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
4. Umgestaltung der Bahnhofstraße
4.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zur Bahnhofstraße
Art
Eingegangene Anregung
Beschluss-
empfehlung
des Beirat
Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023
Beschluss
der Bezirks-
vertretung
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz
enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer-
tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte
Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl.
Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen,
dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an-
schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach-
sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah-
relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu gehören auch die
bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü-
cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi-
schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksichti-
gung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur.
Beirat Bestehende Veloroute nicht vergessen
Beirat Fahrradparken auch für Lastenräder
Beirat Querung Bahnhofstraße/ Hauptstraße Niveauausgleich für Fußgänger
als "Roter Teppich"
Beirat Shared Space Bahnhofstraße bis Rhein und Übergang Hauptstraße
Beirat Amt 66 darauf aufmerksam machen, dass hier eine erweiterte Planung
angestoßen wurde - Stichwort: Harmonisierung! Homogenisierung!
Online Schön wäre auch wieder ein großer Platz für zB Karnevals Veranstal-
tungen wie damals an Weiberfastnacht vorstellbar.
Online Einheitlicher, barrierefreier Bodenbelag.
Einheitliche moderne und zugleich ansprechende und funktionale Stadt-
möblierung (Bänke,Mülleimer, Radständer, Beleuchtung,
Baum/Beetumgrenzungen/Blumenkübel u.ä), möglichst sinnvoll -spar-
sam aber dennoch ausreichend in einer Flucht angeordnet.
Entfernung der alten, raumgreifenden Brunnenanlage/ evtl Ersatz durch
ein Zentrales Brunnenelement-evtl am Fastelovendsplätzchen vor der
kath.Kirche,
Sitzbänke im Rund am Fastelovendsplätzchen mit Skulptur. Terassen
um Kirche über Rampen zugänglich machen+ Pflaster durch ebenen
Belag ersetzen. Mehr Grün z.B. Blumenkübel/Bäume.Fassaden begrü-
nen oder farbig gestalten bspw. Dechant Scheben -Haus-Fassade. Al-
ten, beleuchtbaren "Porzity" Schriftzug entfernen/ Ersetzen durch "Neue
Mitte Porz"/"Willkommen in der Porzer Mitte"...
Online Beleuchtung ausreichend hell auf Bürgersteigen+Strassen, ev tl von
oben Hochleitunngen zwischen den Häudern(keine Laternen)
Online Als zweites möchte ich eine Lanze für den Fußverkehr brechen. Die Zu-
sammensetzung der Bevölkerung ist im Wandel. Aktuell - und in den
nächsten 20-30 Jahren - wird die ältere Generatio n stetig zunehmen.
Paralell werden wir mehr Kinder verzeichnen. Deshalb möchte ich anre-
gen, die Bahnhofsstraße als Fußgängerzone neu zu erfinden im Sinne
eines Bereiches mit hoher Aufenthaltsqualität als bespielbare und be-
sitzbare Stadt. Die Aussstattung m it öffentlichem Möbiliar muss sich
nach denjenigen richten, die sie nutzen werden. Und das sind zukünftig
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 123
die Älteren und die Jüngeren. Zusammen mit mehr Grün (siehe nächster
Punkt) wird sich dann auch die Aufenthaltsqualität verbessern und es
könnte tatsächlich eine neue Mitte entstehen, die auch der Wirtschaft
und dem Einzelhandel dient.
Online Mein drittes Anliegen betrifft die Begrünung der Bahnhofsstraße. Wir
werden zukünftig mehr extreme Wetterereignisse haben. Deshalb
möchte ich anregen, bei der Neu gestaltung der Bahnhofsstraße mehr
Wert auf Grün und Kleinklima zu legen und mehr in Richtung Schwamm-
stadt zu denken. Die vorhandenen Beton - und Asphaltflächen heizen
sich stark auf, es wird in zukünftigen Sommmern keinen Spaß machen,
hier zu verweilen. Nu n haben wir die Chance, das positiv zu ändern.
Alle drei Anliegen leiten sich aus den Vortragsfolien der Stadt ab, in de-
nen es heißt es, dass eine Überarbeitung des ISEK notwendig ist, weil:
Stärkere Profilierung und besondere Berücksichtigung von Maßnahmen
des Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung.
Ich rege deshalb an, alle drei Maßnahmenpakete in die Aktualisierung
des ISEK Porz-Mitte mit aufzunehmen und weiter zu planen. Eine Um-
setzung sollte doch im vorgegebenen zeitlichen Rahmen bis 2030 mög-
lich sein.
Online Für den Fußverkehr: müssen Wege barrierefrei, bequem und attraktiv
sein. Besonders der Bereich Bahnhofstraße / Mühlenstraße ist durch-
lässig zu gestalten, z.B. als Shared Space. Die Geländer, hinter denen
die Fußgänger und Fußgängerinnen auf schmalen Gehwegen bisher
weggesperrt werden, müssen weg, die Gehwege verbreitert, der Kfz -
Verkehr reduziert werden. Auch die Fußgängerzone muss entrümpelt
werden und durch das Entfernen verschiedener Buden und Pavillons at-
traktive Aufenthaltsräume und Plätze geschaffen werden. Bei Straßen-
querungen entlang wichtiger Fußverkehrsachsen (Bahnhofstraße, Müh-
lenstraße) muss der Fußverkehr deutlich bevorrechtigt werden, z.B.
durch Zebrastreifen. Auch in die Er - oder Überarbeitung des Fußver-
kehrskonzeptes sind die Verkehrsverbände und Bürgervereine rechtzei-
tig mit einzubeziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Online Stadtbegrünung mit schattenspendenden Bäumen in der Fußgänger-
zone
Online Die Darstellung ist sehr treffend, schließe mich den Forderungen voll
und ganz an
Online Das Gedrängel der Fußgänger hinter den Geländern muss ein Ende ha-
ben. In den Fußgängerbereichen muss entrümpelt werden, Barrieren
wie das Berliner-Döner-Büdchen, Briefkästen und Fahrradständer müs-
sen hier entfernt und verlagert werden, um eine einladendere Gestaltung
der Eingangssituation zu erzielen. An Einzelmaßnahmen wurden bereits
viele genannt, die unterstützenswert sind.
4.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Bahnhofstraße
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung
des ISEK verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinanzierung in das
umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird.
Anregungen zur Zeitplanung
Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist
124 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-
SEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes in das
Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant.
Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange-
meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den
personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant.
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18
bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel-
lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten
und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits-
beteiligung.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Zeitplanung betrifft die vertraglichen Festlegungen zur
Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses. Die entstehenden Freiflächen sollen Be-
standteil der Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sein und eine attraktive Durch-
wegung zur Neuen Mitte schaffen. Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang
zur Stadt Köln erfolgt gemäß der getroffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027.
Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die
avisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln.
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass
die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge-
stellt wird. Dadurch soll gewährleistet wer den, dass die Frequenz und der Umsatz des
Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung
auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen,
so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste
Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können.
Anregungen zum Umfang der Maßnahme
Die Gestaltung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße auf Höhe der Bahnhofstraße
ist als Bestandteil der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße
bis Mühlenstraße“ enthalten. Eine Prüfung der Anregung „Roter Teppich sowie Berück-
sichtigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur“ wird im Rahmen des ab 2022 durch-
zuführenden Planungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses der Maßnahme „Umge-
staltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße“ erfolgen.
Anregungen zu Umgestaltungswünschen
Anregungen zur Umgestaltung der Bahnhofstraße werden im Rahmen des Planungspro-
zesses zu dieser Maßna hme geprüft. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit erneut
beteiligt werden.
Neben einer angestrebten einheitlichen Gestaltung des Innenstadtbereichs sollen As-
pekte des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung berücksichtigt und integriert
werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Themen Starkregen, Schwammstadt und Ent-
siegelung mit Start der Maßnahme aufzugreifen und bestmöglich und standortgerecht um-
zusetzen. In der Bahnhofstraße sollen mit der Neugestaltung insbesondere Grünmaßnah-
men unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung re-
alisiert werden. Ebenso werden die Aspekte einer generationsgerechten Möblierung so-
wie der Barrierefreiheit mitbetrachtet.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 125
Die Berücksichtigung eines Veranstaltungsplatzes ist in der Planung vorgesehen. Der Be-
reich soll am Standort des heute noch stehenden und absehbar niedergelegten Dechant-
Scheben-Hauses realisiert werden. Zwischenzeitlich kann für Veranstaltungen das Fas-
telovendsplätzchen an der Kirche weiterhin genutzt werden. Die Aufstellung des Wochen-
markts ist in der Planung zu den Freianlagen des Friedrich-Ebert-Platzes berücksichtigt.
Lastenfahrradabstellplätze werden bereits sukzessiv stadtweit geschaffen. Bei jeder Um-
planung werden neben dem klassischen Fahrradparken automatisch Lastenf ahrradstell-
plätze berücksichtigt.
Die barrierefreie Mobilität von zu Fußgehenden und Rad fahrenden soll elementarer Be-
standteil der Planungen werden. Um dies zu erreichen, soll die Bahnhofstraße als Fuß-
gängerzone bzw. verkehrsberuhigter Bereich geplant werden. Zum Ansatz Shared Space
liegt europaweit kein gelungenes Beispiel vor, in welchem Shared Space zu einer Verbes-
serung der Verkehrssicherheit des Fußgänger - und Radverkehrs geführt hat – eher im
Gegenteil mussten Fußgänger nachträglich durch Gitter vor dem Kfz-Verkehr geschützt
werden. Shared Space ist in der Straßenverkehrsordnung nicht enthalten.
126 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
5. Klima
5.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Klima
Art
Eingegangene Anregung
Beirat weitergehende Klimamaßnahmen
Online Essbare Pflanzen überall in der City (verschiedene Beeren, Pflücksalat,
Cherry-Tomaten usw.) zum Pflegen und Naschen
Online Nachbegrünung der neuen Gebäude, gerne mit Weintrauben
Online Ich lebe in Porz und das ganz gerne.
Diese Zeiten sind nicht einfach.
Klar ist aber, dass man jetzt was für den Klimaschutz unternehmen
muss.
Man muss jetzt handeln und jetzt muss man mehr Grün und Schatten in
die neue Porzer Innenstadt bringen.
Mir gefällt der Vorschlag sehr gut, das Gelände des Berufskollegs, auf
dem es viele alte Bäume und Schatten gibt, zu einem Park umzugestal-
ten.
Auch sollten viel mehr Solaranlagen auf den Dächern von Porz ange-
bracht werden.
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:
Gleisbegrünung der Stadtbahn
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:
Erhalt der grünen Achse in der Karlstraße und Ausweitung bis zum Rhein
und entlang der Philipp -Reis-Straße bis zum (zukünftigen) Papageien-
park
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:
Verlagerung des MIV ab dem Kreisel Kaiserstraße von der Achse Bahn-
hofstraße-Mühlenstraße-Ernst-Mühlendyck-Straße auf die Achse Klin-
gerstraße-Philipp-Reis-Straße-Karlstraße. Damit entsteht auf der entlas-
teten Achse Raum für nichtmotorisierten Verkehr und eine weitere Grün-
achse, günstigenfalls vom Rhein bis zu den Grundstücken Max-von-
Schenkendorf-Straße.
Online Entsiegelung: Großflächig kaum möglich, nur im Zusammenhang mit der
Reduktion von Verkehrsflächen, sofern diese nicht der verbesserten Auf-
enthaltsqualität oder der Förderung der nichtmotorisierten Mobilität zu-
geschlagen werden müssen.
Online Dach- und Fassadenbegrünung fördern
Online Vergrößerung von Baumscheiben
Online Wirksame Umverteilen von Parkraum von der Straße in bestehende
(leerstehende) Parkhäuser. Diese müssen für die öffentliche 24 -h-Nut-
zung ertüchtigt werden. Die so entstehenden Straßenflächen können be-
grünt oder dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt wer-
den.
Online Sonnensegel in der Porzer Mitte, soweit keine Bäume gepflanzt werden
können oder diese noch klein sind. Ggf. ausleihen oder ausweiten der
"Wanderbäume" als Starter oder zum Testen an möglichen Standorten
für weitere (Kübel)Bäume.
Online restliche Punkte: Konzept zur Wärmedämmung, Fassaden - und Dach-
begrünung.
Online Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße (mit
Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 127
5.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Klima
Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen im ISEK werden die Möglichkeiten des
Klimaschutzes und Klimawandelanpassungen umfassend bearbeitet und nac h Möglich-
keit integriert. Dies ist auch eine Vorgabe des Fördergebers. Der Grünbereich an der Karl-
straße wird im Rahmen einer künftigen Neunutzung berücksichtigt.
Anregungen zu essbaren Pflanzen („Essbare Stadt“) im Zentrum
Bei den Maßnahmen „Aufwertung der Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard
Porz und der Neuen Mitte Porz“ sowie „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ ist vorgesehen,
die Essbare Stadt in die Planungen miteinzubeziehen und standortbezogen eine Umset-
zung zu prüfen. Für den Innenstadtberei ch ist jedoch immer zu beachten, dass dieses
einen vermehrten Pflegeaufwand (faulende Früchte, Insekten etc.) bedeutet.
Anregungen zur Erhöhung der grünen Infrastruktur sowie zur Herabsenkung des Mikro-
klimas
( z.B. mehr Grün in der Innenstadt, Gleisbegrünung, Erhalt und Ausbau einer neuen Grün-
achse von Philipp-Reis-Straße, Karlstraße bis zum Rhein, Sonnensegel oder Einsatz von
„Wanderbäumen“)
Ziel ist es, ein Netz von grün -blauen Achsen in Porz Mitte zu erhalten, zu schaffen und
weiter auszubauen. Dieses trägt zu einer Minderung von thermischen Belastungen bei
länger anhaltenden Hitzewellen und zum Rückhalt von Niederschlagswasser bei Starkre-
genereignissen bei. Die Grünbereiche der Parkanlage Glashüttenstraße und des Rhein-
boulevard Porz werden ausgebaut und aufgewertet. Die Bereiche rund um den Friedrich-
Ebert-Platz, die Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen
Mitte Porz sowie die Bahnhofstraße werden durch Baumreihen begrünt. Dadurch wird ein
positiver Effekt für das Mikroklima erzi elt und Schattenplätze geschaffen. Zudem wird
durch die Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz sowie eines Was-
serspiels in der Parkanlage Glashüttenstraße die Verdunstungskühlung lokal verbessert.
Anregungen zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie dem Ausbau von Photovoltaik
Der Dach- und Fassadenbegrünung kommt in Innenstadtbereichen eine besondere Be-
deutung zu, da durch diese der Wohn- und Arbeitsraum mit einfachen Mitteln ökologisch
aufgewertet werden kann. Die Begrünung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima,
die Bausubstanz und die Lebens - und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau
von Photovoltaik trägt zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes bei.
Der überwiegende Teil der Immobilien befindet sich in Privatbes itz. Daher stellen diese
Maßnahmen auch überwiegend Privatinvestitionen dar. I n der Fortschreibung des Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes ist daher ein Beratungsangebot für Eigentümer*in-
nen von Immobilien im Programmgebiet begleitend zum Haus -, Hof- und Fassadenpro-
gramm vorgesehen. Diese sollen Eigentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Kli-
maschutzes beraten.
Zudem schafft die Stadt Köln durch das städtische Förderprogramm „Grün hoch 3“ mit der
Zahlung von Zuschüssen Investitionsanreize für Eigentümer*innen.
Die Grundstücke auf dem Friedrich-Ebert-Platz, auf denen die neuen Gebäude errichten
werden, wurden von der Stadt Köln veräußert. Die weiteren Planungen obliegen dem Ei-
gentümer.
Für das Grundstück an der Mühlenstraße ist geplant, eine Konzeptausschreibung durch-
führen, um die bestmögliche städtebauliche und architektonische Entwicklung für diesen
128 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
wichtigen Standort für die Innenstadt von Porz zu forcieren. Der Bearbeitungsprozess hat
ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird, um den Ein-
zelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu
beeinträchtigen.
Anregungen zur Entsiegelung
(im Zusammenhang mit der Reduktion von Verkehrsflächen, Verlagerung von Pkw-Stell-
plätzen in die Parkhäuser, Car-Sharing)
Die Umsetzbarkeit von Entsiegelungen sowie weiterer Maßnahmen zur Kompensation
von Starkregenereignissen (Stichwort: Schwammstadt) wird die Verwaltung in Rahmen
der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen prüfen und bestmöglich und standortge-
recht umsetzen.
Eine großflächige Entsiegelung wird im Rahmen der Maßnahme Parkanlage Glashütten-
straße umgesetzt. Die dort vorhandene Parkfläche wird entsiegelt und begrünt und mit
Spiel- und Sportflächen sowie einem wassergebundenen Wegenetz versehen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 129
6. Verkehr
6.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Verkehr
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Kölner Straße in Ensen/Westhoven bei Radwegekonzept berücksichti-
gen - derzeit kein Fahrradweg vorhanden, obwohl wichtige Verbindungs-
straße Richtung Poll und Innenstadt - wäre gute Entlastung des Radver-
kehrs am Rheinufer, wo es derzeit Kollision mit Fußgängern gibt (Weg
zu eng)
Beirat Durchgängiger Radfahrstreifen auf Poststraße zwischen In der Adelen-
hütte und Gartenweg kurzfristig (markiert und Parkverbot für LKW)
Beirat Radverkehr ganzheitlich denken, nicht nur Porz Mitte
Beirat Carsharing berücksichtigen (z.B. in privaten Parkhäusern!)
Online Fahrradtag und -Ausstellung statt Autotag (nicht mehr zeitgemäß)
Online Entlang der Straßen Hauptstr aße, Bergerstraße, Karlstraße, Philipp -
Reis-Straße, Bahnhofstraße, Ernst -Mühlendyck-Straße, Mühlenstraße
fordere ich beidseitig baulich vom KFZ -Verkehr getrennte sichere Rad-
wege einzurichten. Dafür sollen überall wo nötig öffentliche Kfz -Stell-
plätze entfallen und in durchgängige sichere Radverkehrsflächen umge-
wandelt werden.
Entlang o.g. Straßen sollen außerdem überall wo möglich Straßen-
bäume gepflanzt werden - dafür soll Straßenfläche reduziert werden und
öffentliche Kfz-Stellplätze entfallen.
Reicht der Platz für o.g. Forderungen nicht aus, sind Einbahnstraßen für
den Kfz-Verkehr einzurichten, so dass in jedem Fall ausreichend Platz
für Fußwege und baulich getrennte Radwege entsteht.
Online Entlang der Stadtbahntrasse auf östlicher Seite soll zwischen Be rger-
straße und Philipp-Reis-Straße ein 2-Richtungs-Radweg angelegt wer-
den, der gesamt mindestens 3,5 Meter breit ist und so auch als Rettungs-
weg entlang des entstehenden Parks dienen kann.
Online Fuß- und Radverkehr ist 2018 als flankierende Maßnahme mit in der I-
SEK-Übersicht aufgeführt gewesen, aber nur als Wegekonzept. Ich
möchte anregen, ein Abstellkonzept für Fahrräder mit zu integrieren, das
neben dezentralen kleineren und zentralen größeren Anlagen auch ab-
schließbare Boxen oder Käfige für teure Pedelecs beinhaltet. Das ist ein
wesentliches Element für den Umstieg aus dem MIV auf das Pecdelec.
Denn nur wenn am Ziel das teure Ebike sicher und trocken abgestellt
werden kann, wird es auch benutzt. Ergänzend dazu sollte auch mit den
Firmen gesprochen werden, ob für die Angestellten sichere Abstellanla-
gen geschaffen werden können.
Online Marketing für mehr Radverkehr auf lokaler, porzer Ebene ist ebenfalls
ein wichtiges Element.
Online Porz und auch Zündorf ( ewige Autoschlangen , für Radfahrer, Fussgän-
ger und Anwohner eine Zumutung, betr. auch Schmittgasse/ Haupt-
strasse ) gehören zur Stadt Köln,
Sie sollten uns nicht vergessen !!!! Überall wird gebaut, aber die Infra-
struktur und Grünflächen kommen zu kurz, alles wird zugeparkt)
Lassen sie die Orte grüner werden, mehr Platz schaffen für Fussgänger,
Kinder und Radfahrer.
130 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Online Die Konzepte für den Radverkehr müssen deutlich weiträumiger gefasst
werden als das ISEK-Gebiet, um nennenswerte Effekte zu erzielen (bitte
Planungen frühzeitig mit dem ADFC Köln - Verkehrsgruppe Porz abstim-
men - Kontakt s.u.).
Online Innerhalb des ISEK-Gebietes bitte alle zentralen Achsen von den (bis-
herigen und geplanten) Hauptachsen des Radverkehrs (siehe Vor-
schläge grünes/gelbes Netz und RadPendlerRouten) bis zum Zentrum
und bis an den Rhein und eine sinnvolle Verknüpfung untereinander vor-
sehen!
Online Wichtig: Bereitstellen einer ausreichenden Menge an sicheren und wet-
tergeschützten Radabstellanlagen (auch in den Tiefgaragen), die Las-
tenräder und Fahrradanhänger berücksichtig t und auch e -Ladestellen
vorsieht.
6.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Verkehr
Anregungen zu Radwegen sowie Radverkehrsführungsformen
Zurzeit wird unabhängig von der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes ein Radverkehrskonzept für den gesamten Stadtbezirk Porz ausgearbeitet. Die im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des ISEK eingegangenen An-
regungen zu Radwegen und Radverkehrsführungsformen sind auf die Aufnahme in dieses
Konzept geprüft worden. V iele Anregungen davon sind bereits Bestandteil des Radver-
kehrskonzeptes. Der geforderte Radweg entlang der Bahntrasse wird bereits im Rahmen
der Planung des Parks an der Glashüttenstraße konkretisiert.
Bei der Umsetzung von Radwegen sind rechtliche Vorgaben, wie bspw. Fahrbahnbreiten,
einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist der vorgeschlagene durchgängige Radfahrstrei-
fen auf der Poststraße zwischen In der Adelenhütte und Gartenweg kurzfristig im Bestand
rechtlich nicht umsetzbar.
Eine Beschlussfassung de s Radverkehrskonzepts wird für das 1. Halbjahr 2022 ange-
strebt. Das Konzept wurde im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Runden Tischs
Radverkehr vorgestellt und diskutiert. Da der ADFC Mitglied im Runden Tisch Radverkehr
ist, wird er im Rahmen der Sitzun gen über aktuelle Planungen informiert.
Anregungen zur Konzeption sowie Marketing des Radverkehrs
Das Radverkehrskonzept wird aktuell unter Beteiligung aller relevanten Akteure ganzheit-
lich erstellt, bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und kann som it nach dessen Be-
schluss als Planungsgrundlage bei allen zukünftigen Maßnahmen Berücksichtigung fin-
den. Zudem wird der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln in alle den Radverkehr tangieren-
den Maßnahmen übergreifend einbezogen. Marketingmaßnahmen für den Radve rkehr
werden durch den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln angestoßen und unterstützt.
Anregung zur Berücksichtigung von Carsharing (z.B. in Parkhäusern)
Im Zuge der Baumaßnahmen der Neuen Mitte Porz werden Carsharing-Stellplätze in der
Tiefgarage von Haus 3 angeboten.
Der Betrieb und die Nutzung von privaten Parkhäusern bleiben den jeweiligen Eigentü-
mer*innen vorbehalten.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 131
Anregungen zur Reduzierung von Straßenfläche/Kfz -Stellplatzfläche und deren zukünf-
tige Nutzungsmöglichkeiten
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Antrages AN/2635/2021 am 14.12.2021 durch
den Rat der Stadt Köln beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen, mit dem Ziel,
den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Zudem befindet
sich aktuell die Stellplat zsatzung für Köln in der politischen Beschlussfassung (Vorlage
3388/2021).
Darüber hinaus wird in allen zukünftigen Planungs- und Beteiligungsverfahren von Einzel-
maßnahmen dieses Thema diskutiert.
Anregungen zu Abstellkonzepten für Fahrräder, Berücksichtigung von Lastenrädern,
Fahrradanhängern und e-Ladestellen
Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel,
jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit
der Schaffung von ü ber 10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen
vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzli-
chen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung
des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnahmenprogramm erhält die Ver-
waltung von vielen Bürger*innen großen Zuspruch und zahlreiche weitere Hinweise zur
Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft weiter bedarfsge-
rechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden.
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit“ - Offensive Fahrradparken Köln Smart und Sicher -
wird folgendes im Stadtbezirk Porz realisiert:
Am Bahnhof Köln- Porz Wahn wird eine automatische Fahrradparkierungsanlage (Bike -
Tower) für 120 Abstellplätze errichtet. Darüber hinaus sollen alle Kölner Fahrradboxen
(auch die im Bezirk Porz) mit einem digitalen Schließsystems versehen werden, um die
Fahrradboxen flexibler nutzen zu können. An den Haltestellen Porz Wahn und Zündorf
werden Fahrradreparatursäulen aufgestellt.
Für Lastenräder werden bereits sukzessiv stadtweit Lastenfahrradabstellplätze geschaf-
fen. Diese werden darüber hinaus bei jeder Umplanung automatisch neben dem klassi-
schen Fahrradparken berücksichtigt.
Die Stadt Köln stellt aktuell unter anderem aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe und
der zu erwartenden geringen Nutzung im öffentlichen Raum keine Ladesäulen für E-Bikes
auf.
132 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz
7.1. Eingegangene Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem Rheinboule-
vard Porz und der Neuen Mitte Porz
Art
Eingegangene Anregung
Beschluss-
empfehlung
des Beirats
Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023
Beschluss
der Bezirks-
vertretung
Porz
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz
enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer-
tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte
Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl.
Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen,
dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an-
schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach-
sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah-
relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu gehören auch die
bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü-
cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi-
schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksich-
tigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur.
Beirat Breitere Brücke statt nur neuer Belag und ein Pavillion bleibt
Beirat Brücke verbreitern
Beirat Zukunft der Pavillions (Brücke):
Sichtachse Hauptstraße freistellen,
Mit Gastronomie bespielbarer Pavillion (Architektenwettbewerb)
Online Macht doch endlich die Brücke breiter. Auf was wird denn gewartet? Und
bitte nicht das Kölner Zipfelchen, sondern eine richtige Verbreiterung.
Online Seit Jahren fordert Politik und Beirat eine breitere Brücke. Seit Jahren
überhört das Amt für Stadtabwicklung das. Wer soll noch glauben, dass
diese Bürgerbeteiligung einen Unterschied machen wird. Wenn Exper-
tenmeinungen nichts zählen und demokratische Mehrheitsbeschlüsse
nicht daa Papier wert sind, auf dem sie stehen, dann ist man entweder
in Nordkorea oder das Amt für Stadtentwicklung hat seine Finger im
Spiel.
7.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem
Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung
des ISEK Porz Mitte verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinan-
zierung in das umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird.
Anregungen zur Zeitplanung
Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leis tungsphase 3
(Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist
nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzept es in das
Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 133
Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange-
meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den
personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant.
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18
bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel-
lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten
und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits-
beteiligung.
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass
die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge-
stellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des
Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung
auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen,
so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste
Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können.
Ausführungen zu Umgestaltungswünschen
Hinweise zur konkreten Umgestaltung des Verbindungsweges werden im Rahmen des
Planungsprozesses zu dieser Maßnahme geprüft. Dabei wird ein besonderer Fokus auf
die Planung von Grünmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen
der Klimawandelanpassung gesetzt.
Eine Brückenverbreiterung war in den bisher beschlossenen Konzepten nicht vorgesehen.
Die Verwaltung hat jedoch den Wunsch aus der Öffentlichkeit nach einer Verbreiterung
aufgenommen. Bereits im Jahr 2018 hat die Verwaltung im Rahmen des freiraumplaneri-
schen Wettbewerbs den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt, zu prüfen, wie die Brücken-
situation in den Entwurf zu integrieren ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis liegt ein Entwurf
vor, der auf eine Verbreiterung verzichtet und durch andere Maßnahme eine Freistellung
der Achse generiert und trotzdem Aufenthaltsqualität schafft. Zusätzlich hat die Verwal-
tung zu den Möglichkeiten der Verbreiterung eine Machbarkeitsstudie durchgeführ t. Da-
nach sind ein Abriss und Neubau (Variante 1), eine Verbreiterung (Variante 2) sowie ein
Rückbau der Aufbauten (Variante 3) technisch grundsätzlich möglich. Aus Sicht der Ver-
waltung ist jedoch ein Eingriff in die Bausubstanz nicht erforderlich, da der Baukörper in
gutem Zustand ist. Zudem ist die Variante 1 aufgrund des sehr hohen technischen und
finanziellen Aufwands als sehr kritisch anzusehen. Auch zeitlich ist Variante 1 als kritisch
zu betrachten und nicht bis 2030 herzustellen. Die Varianten 2 und 3 sind grundsätzlich
als realistisch einzuschätzen. Bei einem Rückbau der Aufbauten ist zusätzlich die Brü-
ckenoberfläche zu überarbeiten.
Planungsrechtlich ist die Freistellung der Brücke vorgesehen und wurde auch so im Be-
bauungsplan Nr.74393/04, „Revit alisierung Innenstadt Köln -Porz- in Köln Porz“ (Sat-
zungsbeschluss, Rat der Stadt Köln 22.11.2018) gesichert. Hier ist zukünftig eine Brücke
mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verkehrsfläche – Fußgängerzone“ festgesetzt.
Dies geht auf das vom Rat beschlo ssene „Entwicklungskonzept Porz -Mitte“ zurück, in
dem für einen Teilbereich eine Machbarkeitsstudie beschlossen wurde, mit dem Ziel u.a.
das Umfeld des ehemaligen Hertie-Gebäudes neu zu ordnen und die Wegeverbindungen
zum Rhein und die Sichtachse freizuhal ten. Auch der am 10.09.2015 im Rat der Stadt
Köln erfolgte Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse aus der Machbarkeits-
studie und Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der weiteren Entwick-
lung der Innenstadt Porz, bestätigt die Zielsetzung. Gemäß der Variante B1 dieser Mach-
barkeitsstudie wurde das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiterentwickelt
134 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
und die Wegeverbindung zum Rhein freigestellt. Die derzeitigen Pavillons genießen Be-
standsschutz, ein Neubau bzw. Neuausrichtung durch einen Architektenwettbewerb wird
von der Verwaltung abgelehnt, da dies ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht
möglich ist.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 135
8. Rheinboulevard Porz
8.1. Eingegangene Anregungen zum Rheinboulevard Porz
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Radwegekonzept - Rampen für Abführung/Abzweigung der Radfahren-
den vom Rheinboulevard
Online Für das Rheinufer wäre es von Vorteil, wenn man den Weg verbreiten
würde. Hier muss man als Fußgänger manchmal um seine Sicherheit
vor den sehr schnellen Radfahrern fürchten. Oder diese Wege trennen.
Online Hier wären auch weitere nette Sitzmöglichkeiten schön mit einem Stand
für Eis, Getränke, Finger Food.
Online Der Rheinboulevard soll so gestaltet werden, dass Radweg und Fußweg
voneinander getrennt verlaufen. Der 2 -Richtungs-Radweg soll durch-
gängig eine Mindestbreite von 3,5 Metern haben.
Der vorhandene Baumbestand am Rheinboulevard soll vollständig er-
halten bleiben und darf nicht durch Umgestaltungsarbeiten geschädigt
oder gefährdet werden.
Online Schiffsanleger als Wassertaxi-Haltestelle für Beförderung nach Köln und
Bonn einplanen
8.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Rheinboulevard Porz
Anregungen zu Umgestaltungswünschen
Das Rheinufer ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet ausge-
wiesen. Für dieses gibt es außerdem ein Pflege - und Entwicklungskonzept, das diverse
Vorgaben zur Pflege und Entwicklung der Grünstreifen entlang des Rheinufers macht. Aus
diesem Grund ist beispielsweise der vorgeschlagene Ausbau des Leinpfades aufgrund
landschaftsschutzrechtlicher Vorgaben leider nicht möglich. Zudem stehen die Kopflinden
am Rhein als Teil der Rheinpromenade unter Denkmalschutz, was eine Reduzierung des
Baumbestandes ausschließt.
Alle eingegangenen Anregungen werden vor diesem Hintergrund geprüft sowie im Rahmen
des Planungsprozesses berücksichtigt. Ein erklärtes Ziel bei der Umsetzung der Maß-
nahme ist eine Verbesserung des Radverkehrs sowie ein besseres Miteinander von Fuß-
gängern und Radfahrenden zu erreichen. Auch die Anregung zur Einrichtung einer Was-
sertaxi-Haltstelle wird aktuell bearbeitet. Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die
noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.
136 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
9. Lichtkonzept Porzer Brücken
9.1. Eingegangene Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung
Beirat Lichtkonzept Porzer Brücken: bleibt nach wie vor Angstraum, Hand-
lungsbedarf bleibt bestehen!! + Mehrwert
9.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken
Anregung zur Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung des ISEK
Das Lichtkonzept Porzer Brücken kann nach jetzigem Stand nicht mehr wie geplant um-
gesetzt werden, da für die Hälfte der betroffenen Brücken eine anderweitige Aufwertung
erfolgen wird.
Die Brücke über die Bahntrasse auf der Bergerstraße wird voraussichtlich ab 2027 ab-
gerissen und neu gebaut werden.
Das Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich -Ebert-
Platz und Alfred -Moritz-Platz ist bereits als Maßnahmenvorschlag in der Fortschrei-
bung des ISEK aufgenommen.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes prüfen, inwieweit eine angepasste Maßnahme (Lichtkonzept) zu einem späteren
Zeitpunkt, z.B. im Rahmen einer Fortschreibung, aufgenommen werden kann.
Anregung zur Beseitigung von Angsträumen
Die Beleuchtung der Porzer Brücken im ISEK -Gebiet erfüllt nach jetzigen Erkenntnissen
die DIN-Normen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Porzer Unterführungen hin-
sichtlich Optimierungsmöglichkeiten der Beleuchtung erneut überprüft.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 137
10. Parkanlage Glashüttenstraße
10.1. Eingegangene Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Übergang zwischen Papageienpark und Neuen Mitte Porz stimmig pla-
nen
10.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße
Die Philipp-Reis-Straße wurde im Jahr 2010 mit Fördermitteln hergestellt, die Inanspruch-
nahme von Städtebaufördermitteln entfällt damit. Da die Fördermittelbindung aus dieser
Baumaßnahme erst im Jahr 2030 endet, würde ein vorzeitiger Umbau zur teilweisen Rück-
zahlung von Fördermitteln führen.
Zudem sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur Umgestaltung der Bahn-
hofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinboulevard Porz und der
Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung.
138 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten
11.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglichkeiten
Art
Eingegangene Anregung
Online Kleine Trampoline in den Boden eingelassen
Online Zaun zu beiden Straßenseiten, um die Kinder vor dem Verkehr zu schüt-
zen
Online Taubenturm zur artgerechten Fütterung/ Nächtigung der ohnehin vor-
handenen Stadttauben (diese würden nicht mehr so viel "Wildkacken")
Online Jetzt aber mal zu dem, was ich mir für Po rz wunsche. Definitiv mehr
Mülleimer, da hier der Müll überall verteilt wird. Vor allem der Spielplatz
an der Bennauerstr. benötigt mehr davon bzw. muss öfters geleert wer-
den. Leider sitzen dort abends häufig Jugendliche und verzehren ihre
Döner etc und sc hmeißen den Müll einfach auf den Boden. Außerdem
ist die Müll Situation, wenn man vom Friedrich Ebert Ufer runter an den
Rhein geht ebenfalls unterirdisch. Dort sitzen ebenfalls die Jugendlichen
und rotzen alles voll.
Online Beleuchtung: Der Tierschutz is t selbstverständlich bei allen Beleuch-
tungsprojekten zu beachten. Die Bedürfnisse der Menschen müssen
aber ebenfalls berücksichtigt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn aus
Gründen des Naturschutzes wichtige Wegeverbindungen gar nicht be-
leuchtet werden, und dann bestimmte Wege von Teilen der Bevölkerung
nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden, sondern aus
Gründen des mangelnden Sicherheitsgefühls auf das Auto ausgewichen
wird. Dies ist insgesamt kontraproduktiv und zu vermeiden. Bitte hier i n
Zukunft etwas sensibler auch mit Menschen, insbesondere Kindern um-
gehen und nicht kompromisslos die Beleuchtung generell verweigern,
wie es in Porz in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen ist.
Online Außerdem müssen die Roller weg!
11.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglich
keiten
Diese Anregungen werden im Rahmen der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen mit-
betrachtet werden.
Zu den Einzelthemen kann die Verwaltung folgende Ausführungen machen:
In der Freianlagenplanung für den Friedrich-Ebert-Platz ist die Installation von ei-
nem Trampolin vorgesehen mit Prüfung auf ein weiteres Trampolin.
Die Aufstellung von Zäunen bzw. Schutzgeländern zwischen Fahrbahnen und Ne-
benanlagen ist keine Standardmaßnahme und erfolgt nur, wenn die örtlichen Ge-
gebenheiten dies aufgrund von Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bedingen.
Dies ist beispielsweise unmittelbar an Zugängen von Grundschulen der Fall. Im
Normalfall liegt die Verkehrserziehung in Verantwortung der Eltern.
Die Anregung zur Müllbeseitigung wird an die Abfallbewirtschaftungsbetriebe Köln
GmbH weitergegeben.
Offene Flächen und Wege sind ausdrücklich Teil des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes und werden in den einzelnen Maßnahmenplanungen hinsichtlich
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 139
Beleuchtung nach den Vorgaben des Lichtmasterplans hinreichend Berücksichti-
gung finden. Grundsätzlich hat die Verwaltung bei allen Neuplanungen den Grund-
satzbeschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zu be-
rücksichtigen, wonach öffentliche Wege in Grünanlage n nicht mit einer Beleuch-
tung ausgestattet werden. Bei den die beiden Grünanlagen in Porz Mitte betref-
fenden Umgestaltungsmaßnahmen wurde die Notwendigkeit einer ausreichenden
Beleuchtung bereits im Rahmen der Beschlussfassung des ISEK in 2018 bestätigt.
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft derzeit, in welchen Stadtteilen Tau-
benhäuser aufgestellt werden könnten. Auch Porz gilt als möglicher Standort für
ein Taubenhaus. Hierzu sind die Standorteigenschaften vor Ort und der Betrieb
nach der Aufstellung zu definieren. Grundsätzlich bestehen keine artenschutz-
rechtlichen Bedenken gegen ein Taubenhaus. Im Hinblick auf den Tierschutz wird
die Errichtung eines Taubenhauses befürwortet. Neben einer artgerechten Versor-
gung der Tiere kann langfristig die Taubenp opulation vor Ort reduziert werden.
Das erfolgt über eine zuverlässige und regelmäßige Kontrolle der dort angebote-
nen Nistplätze und Wegnahme der gelegten Taubeneier.
140 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
12. Anregungen zu sonstigen Bereichen
12.1. Eingegangene Anregungen zu sonstigen Bereichen
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Wegegestaltung Josefstraße auf voller Breite einheitlich kein Stilbruch
Online Es müsste geregelt werden, dass nicht alle Sozialschwachen auf einem
Fleck wohnen und nicht nur Sozialwohnungen gebaut werden. Auch in
der Papa geien Siedlung müsste dies umgesetzt werden, sonst droht
dem neuen Park das dieser sehr herunter kommt und dort Drogenmiss-
brauch/-verkauf etc. statt findet.
Online Die Fußgängerzone Bahnhofstraße endet derzeit an der Mühlenstraße
wie auch der zu beplanende Bereich. Beides sollte ausgeweitet werden
bis zum Kreisel Klingerstraße, denn auch in diesem Bereich ist eine Ver-
besserung der Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger
dringend geboten. Einzuschließen ist auch die Mühlenstraße bis zur
Ernst-Mühlendyck-Straße.
Online Aufwertung öffentl. Raum unter ökolog. Gesichtspunkten:
- durch Verkehrsverlagerung, s.o., dadurch wird die Neugestaltung der
Parkplatzfläche an der Mühlenstraße frei zur Umgestaltung: Shared
Space, Verbindung und Ausbau des bestehenden Baumbestands Ernst-
Mühlendyck-Str. und Bahnhofstraße zur Grünachse.
- Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße
(mit Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage)
Online Umbau des denkmalgeschützten Bus-Pavillons zu Café und Mobilstation
mit Grüninseln und Grünzug zu den Gleisen.
12.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sonstigen Bereichen
Langfristige Zielsetzung ist, den gesamten Innenstadtbereich einheitlich zu gestalten. Die
Erschließung der neuen Gebäude hat Priorität und ist als Erstes sicherzustellen. Die Um-
gestaltung der Josefstraße erfolgt daher abschnittsweise und beschränkt sich im ersten
Schritt auf den Bereich der Neuen Mitte Porz. Für die weitere Umgestaltung der Josef-
straße ist vorgesehen, dies mit Planung und Umsetzung der Bahnhofstraße zu kombinie-
ren.
Die Mühlenstraße ist bisher keine Maßnahme im Integrierten Stadtentwicklungskonzept
Porz Mitte. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Neugestaltung der beschriebe-
nen Fußgängerbereiche, jedoch ist der Bereich teilweise mit Fördermitteln belegt und auf-
grund der Personalressourcen sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur
Umgestaltung der Bahnhofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinbou-
levard und der Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung.
Die Möglichkeit eines Umbaus des denkmalgeschützten Pavillons zu einer Mobilstation
kann nicht durch Städtebaufördermittel erfolgen und wird aus diesem Grund parallel zur
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes geprüft und weiter vorange-
trieben.
Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum in Köln bereitstellen zu können, hat der Rat
der Stadt Köln 2017 das kooperative Baulandmodell beschlossen. Bebauungspläne, die
eine Bagatellgrenze überschreiten (mehr als 6.750 Quadratmeter geplante Geschossflä-
che Wohnen) müssen 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau sichern und um-
setzen. Somit soll künftig auch eine stärkere Durchmischung unterschiedlicher Bevölke-
rungsschichten innerhalb einer Wohnsiedlung erreicht werden.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 141
13. Anregungen zum Verfahren
13.1. Eingegangene Anregungen zum Verfahren
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Verbände (ADFC, VCD) in Prozess einbinden
Online in der letzten Beiratssitzung des Beirats Porz-Mitte wurde das überarbei-
tete ISEK vorgestellt. Als ordentlic hes Mitglied musste ich -ebenso wie
die übrigen Beiratsmitglieder - völlig überraschend erfahren, dass das
Amt für Stadtentwicklung eigenmächtig zwei wesentliche Maßnahmen
(Schulareal, Brückenbeleuchtung) aus dem ISEK herausgenommen hat.
Der Vorstand des Fördervereins ist entsetzt über den Umgang der Ver-
waltung mit politischen Beschlüssen von Bezirksvertretung und Rat so-
wie eindeutigen Bekundungen der Bürgerschaft (Beirat Porz -Mitte, I-
SEK-Öffentlichkeitsbeteiligung). Auch die Tatsache, dass in fünf Jahren
kein einziger Förderantrag beim Land NRW gestellt wurde, erzeugt Fas-
sungslosigkeit bei Vorstand und Mitgliedern des Fördervereins.
Wir schließen und uneingeschränkt dem eindeutigen Votum des Beirats
für den Verbleib des Schulareals im ISEK an! Wir akzeptieren die vorge-
brachte Erklärung mit der nicht realisierbaren Verlagerung des BK
10 vor 2030 nicht. Der von der Verwaltung seit Jahren verschleppte Um-
zug kann nicht mehr länger zu Lasten der übrigen Schulen auf dem Ge-
lände gehen und gleichzeitig klimaschützend e Maßnahmen blockieren.
Im übrigen erwarten wir, dass das ISEK endlich und unverzüglich ver-
wirklicht wird. Seit fünf Jahren wird am ISEK gearbeitet, seit drei Jahren
liegen die politischen Beschlüsse vor - es gilt keine Zeit mehr zu verlie-
ren.
Online Insgesamt bitte ich darum, Porz nicht länger nur als Kölner Wohnvorort
mit wichtiger Gewerbeansiedlung zu betrachten und entsprechend zu
entwickeln, sondern als das, was es tatsächlich ist oder sein sollte: Als
Großstadt mit mehr als 110.000 Einwohnern und Ein wohnerinnen, die
ein respektables und funktionsfähiges (eigenes) Zentrum braucht. Kli-
maschonend ist v.a. eine Stadt der kurzen Wege, d.h. es sollte alles un-
ternommen werden, um der Porzer Bevölkerung den Weg nach "Köln",
Troisdorf oder Siegburg zu ersparen, da sie die notwendige Infrastruktur
vor Ort vorfindet. Das Stadtzentrum muss tatsächlich als Stadtzentrum
entwickelt werden, und es muss aus den Porzer Ortsteilen mit allen Ver-
kehrsmitteln gut erreichbar sein, ohne die Verkehrsanbindung nach Köln
oder ins Umland aus dem Blick zu verlieren. Das wäre eine willkommene
neue Akzentuierung des ISEK in Bezug auf den Klimaschutz! Auch das
Papier "Kölner Perspektiven 2030" ist in dieser Hinsicht vollkommen un-
zulänglich und kontraproduktiv, da es zentrenrelevante Entwicklung aus
Porz abzieht und muss dringend nachgebessert werden!
Online Mir persönlich bekannte Mitarbeiter*Innen der Stadt Köln sind der An-
sicht, dass manche Abläufe nur aus Geldnöten der Stadt und aufgrund
von Korruption innerhalb der Ämter / Behörd en bzw. durch politische
Entscheidungsträger erklärbar sind. Um weiteren Schaden zu vermei-
den, sollten daher sämtliche Planungen / Ausschreibungen ab einem be-
stimmten Volumen von einer vollkommen unabhängigen Stelle überprüft
und dauerhaft beaufsichtigt we rden. Auffälligkeiten sollten zu entspre-
chenden Ermittlungen und nicht zum wegsehen oder ignorieren führen.
Online Förderung beim Land NRW für Innenstadt beantragen
142 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
13.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Verfahren
Ziel des Integrierten Stadtentwicklung skonzeptes ist es, die aktuelle Revitalisierung des
Friedrich-Ebert-Platzes sinnvoll durch weitere städtebauliche Anschluss- sowie Grünmaß-
nahmen fortzuführen. Auf Grundlage einer vorangegangenen Bestandsanalyse sowie der
Ermittlung von Handlungsbedarfen und Potentialen im Untersuchungsgebiet wird ein för-
derfähiges Maßnahmenpaket entwickelt. In dieses fließen auch übergeordnete stadtweite
Konzepte, wie die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ein.
Die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte wird voraus-
sichtlich im Sommer oder Herbst 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. Der
Ratsbeschluss bildet den Auftrag für die Fachämter, die Planungsprozesse zu den darin
definierten Einzelmaßnahmen aufzunehmen / fortzuführen. Im Rahmen dieser Planungs-
prozesse der Einzelmaßnahmen wird in den Fachämtern immer auch geprüft, inwieweit
lokale Akteure und Verbände sinnvoll und thematisch passend eingebunden werden kön-
nen. Beispielweise wird der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club (ADFC) zu Maßnahmen
eingebunden werden, welche den Radverkehr betreffen. Die Durchführung der Planungen
wird bei durch Städtebaufördermittel finanzierten Maßnahmen unter Beachtung der ge-
setzlichen Vergabevorschriften an externe Planungsunternehmen/Architekturb üros ver-
geben. Die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts ist selbstverständliche Praxis der
Stadt Köln.
Die Stadt Köln strebt an, den zur Umsetzung des geplanten Maßnahmenpaketes notwen-
digen Beschluss des ISEKs Porz-Mitte durch den Rat der Stadt Köln bis zum 30.09.2022
einzuholen, um diesen dem geplanten ersten Städtebauförderantrag mit Frist bis zum
30.09.2022, beizufügen.
Im Jahr 2021 konnte die Stadt Köln Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortpro-
gramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" ein-
werben, die derzeit dafür genutzt werden, eine aktivierende Analyse und Projektkonzep-
tion zum Anstoß des Zentrenmanagements für Porz Mitte zu erarbeiten.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 143
14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes
14.1. Eingegangene Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Plangebiet ausweiten mindestens bis Dielektragelände
Online Als zweites bitte ich darum, den Rahmen nicht kleiner, sondern größer
zu stecken: Nicht das Schulareal muss raus, sond ern weitere Bereiche
von Porz Mitte müssen rein ins Konzept! Z.B. das Porzer Rheinufer jen-
seits des (im ISEK abgedeckten) Bereiches zwischen Rathausstraße
und Bennauerstraße: nämlich mindestens so weit, wie der Kopflinden-
bestand sich erstreckt. Sonst hat m an bei einer Umgestaltung drei sich
voneinander unterscheidende Abschnitte und keine Anlage aus einem
Guss. Außerdem muss das Dielektra -Gelände als große Entwicklungs-
fläche in Porz Mitte unbedingt mit berücksichtigt werden. Das Dielektra-
Gelände ist als bi sherige Gewerbefläche eine für Porz zentrumsnahe
Fläche mit enormem Ausstrahlungs - und Entwicklungspotenzial, wenn
man sie entsprechend nutzt. Mit ihrer äußerst guten ÖV -Anbindung ist
sie viel zu schade für "nur" Gewerbe (oder einen Busbetriebshof) und
gut geeignet, die zentralräumliche Entwicklung von Porz Mitte zu stär-
ken. Hier könnte z.B. ein Schulareal von überregionaler Bedeutung ent-
stehen, durchsetzt mit öffentlichen Grün - oder Wasserflächen - gerne
auch Wohnen und Forschen für Studierende! Von hier k ommt man mit
Bus, Bahn und Rad recht gut zum DLR -/ESA-Gelände, auch ein For-
schungszentrum in Porz, das damit gestärkt werden könnte. Das Dielek-
tra-Gelände hat aufgrund seiner Nähe zum Porzer Zentrum einen erheb-
lichen Einfluss auf die klimatische Entwicklun g von Porz Mitte. Da das
ISEK-Gebiet so eng gefasst ist, dass man sich mühen muss, hier alle
relevanten Funktionen mit Zentrumsrelevanz unterzubringen, vorausge-
setzt, die Attraktivierung der Porzer City wird ernst genommen, muss für
besseres Klima der Raum eigentlich weiter gefasst werden. Außer dem
Papageienpark, für den es bereits entsprechende Planungen gibt, ste-
hen somit keine größeren Flächen für die Entsiegelung zur Verfügung.
Hier lässt sich realistischerweise nur mit Dach- und Fassadenbegrünung
arbeiten - was ja bei den Häusern 1 bis 3 bereits nicht mehr möglich ist
und unter das Stichwort vertane Chance fällt.
14.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes
14.2.1. Erweiterung bis zum Dielektragelände/ Busbetriebshof
Eine mögliche Ausweitung des ISEK-Gebietes muss in einem inhaltlichen und räumlichen
Zusammenhang mit dem Fördergegenstand, also der Revitalisierung des Porzer Bezirks-
zentrums stehen. Vor dem Hintergrund einer planerischen Betrachtung sowie der Inhalte
des ISEK Porz Mitte ergibt sich sowohl für das Dielektragelände als auch für das Gelände
des Busbetriebshofs keine nachvollziehbare Einordnung, die gesetzten Ziele konkret un-
terstützen zu können.
Zur Revitalisierung des Porzer Zentrums gehören u.a. Wegeverbindungen, Anschluss an
den Rheinboulevard, Attraktivierung der öffentlichen Flächen, Stärkung der Sozialstruktu-
ren, der Infrastrukturen, Neubebauung des zentralen Friedrich-Ebert-Platzes, Neuanlage
von Grünflächen und Aufenthaltsbereichen und dies bedarfsorientiert umgesetzt anhand
umfänglicher Beteiligungsveranstaltungen. Ein inhaltlicher Zusammenhang lässt sich da-
raus nicht herleiten.
144 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
Der Busbetriebshof liegt nicht in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Geltungsbereich des
ISEK Porz Mitte. Zudem liegt es jenseits der DB -Trasse und unterliegt daher dieser vor-
handenen Trennung deutlich. Daher ist auch kein räumlicher Zusammenhang erkennbar
oder ableitbar, aus dem sich eine Erweiterung des ISEK -Gebietes begründen lassen
könnte.
14.2.2. Erweiterung der Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ auf den gesamten
Kopflindenbestand
Für die Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind die Grenzen des
Programmgebietes einzuhalten.
Im Rahmen des aktuellen Planungsprozesses zur Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ wird
derzeit die Frage der Erweiterung geprüft.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 145
15. Anregungen zu sozialen Themen
15.1. Eingegangene Anregungen zu sozialen Themen
Art
Eingegangene Anregung
Online Streetwork in der City für die Jugend personell gut ausstatten
Online Ein Foodsharing Fairtrailer mitten in Porz
Online Ergänzend möchte ich auf die neue Initiative zum Klimaschutz hinwei-
sen, die ausgehend von der Klima-AG des Stadtgymnasiums und unter
Koordination der Sozialraumkoordinatorin Frau Lara Waldron bereits
weitere Kreise zieht und auch schon zu einer zweitägigen Klimakonfe-
renz in der Glashütte und der Bildung verschiedener Arbeitsgruppen ge-
führt hat. Diese Arbeit zur Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in
Porz ist sehr wichtig und bedarf kurzfristig der personellen Aufstockung
der Glashütte (z.B. Hausmeister) , damit die zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten besser und auch in den Abendstunden von allen Teilen
der Bevölkerung zur Vernetzung und Kommunikation genutzt werden
können. Bisher wurden die Anfragen von unterschiedlichen Akteuren
nicht positiv beschieden, sodass das große Potenzial der Glashütte als
Bürgerzentrum bisher nicht genutzt und auch die damit verbundene Stär-
kung der Sozialkontrolle im Umfeld nicht ausgebaut werden kann. Viel-
leicht lässt sich eine Stärkung dieser Initiative ins ISEK einbauen.
15.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sozialen Themen
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte bringt aufgrund seines integrierten
Charakters alle Planungen im Programmgebiet zusammen. Dabei ist zu beachten, dass
die vom Fördermittelgeber festgelegten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt
werden. Aufgrund der Ausrichtung des Maßnahmenbündels auf die Attraktivierung des
Bezirkszentrums, ist daher beabsichtigt, die Fortschreibung des ISEK in die Programmli-
nie „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ einzuordnen.
Sozialintegrativen Maßnahmen sind aus diesem Grund lediglich begleitend in der ISEK -
Fortschreibung enthalten. Planung und Umsetzung von sozialintegrativen Maßnahmen
erfolgen eigenverantwortlich in den betreffenden Fachämtern. Die Anregungen wurden an
diese weitergegeben.
Zudem ist geplant, über das geplante Städtebauförderprogramm ein Quartiersmanage-
ment zu finanzieren, welches zentrale Ansprechperson für die Bewohnerschaft und loka-
len Akteure, wie beispielsweise das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, sein
wird und zur Vernetzung und Koordination der Angebotsstrukturen in Porz Mitte beitragen
wird.
146 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte
16. Sonstige Anregungen
16.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Anregungen
16.2. Stellungnahme zu Sonstigen Anregungen
Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung der ISEK-Fortschreibung reiht sich in den
bisherigen Beteiligungsprozess der erstmaligen Erstellung des ISEK in 2017/2018 so-
wie in die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Einzelmaßnahmen ein. Aktuell fin-
den Beteiligungen zur Parkanlage Glashüttenstraße sowie zum Rheinboulevard Porz
statt. Diese bieten den Bürger*innen die Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung
der Einzelmaßnahmen Einfluss zu nehmen. Im Gegensatz dazu beinhaltet der Betei-
ligungsprozess der ISEK -Fortschreibung das zukünftige Maßnahmenpaket im Pro-
grammgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen
für die Städtebauförderung. Aufgrund des unterschiedlichen Fokus unterscheiden sich
auch die Beteiligungsprozesse sowohl in der Dauer als auch in der Durchführungsform
voneinander. Der Beirat Porz Mitte als Beteiligungsgremium von politischen und loka-
len Akteuren stellt einen wesentlichen Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wie
auch schon in der Vergangenheit erhält der Beirat alle erforderlichen Informationen zu
den aktuellen/ geplanten Maßnahmen im ISEK-Gebiet zur Kenntnis und hat die Mög-
lichkeit, dazu eine Beschlussempfehlung zu fassen.
Art
Eingegangene Anregung
Beirat Unterlagen/ Präsentationen vor der Sitzu ng zur Verfügung stellen/
verschicken
Online Als erstes bitte ich dringend darum, die Beteiligungsfrist deutlich zu
verlängern. Vom 27.09. - 10.10.21 sind es gerade mal 2 Wochen (in
Worten: zwei!!), die zur Rückmeldung zur Verfügung stehen. Das ist
unverschämt wenig Zeit im Vergleich zu den Zeiträume n, die das
ISEK oder auch die Revitalisierung der Porzer Innenstadt insgesamt
bisher in Anspruch genommen hat!
Die Porzer Bevölkerung besteht nicht nur aus Einzelkämpferinnen und
-kämpfern, sondern es sind viele in Bürgervereinen, Nachbarschaften,
Schulen und anderen Gruppen miteinander verbunden, die sich gerne
mit dem Thema zielführend beschäftigen würden, aber nicht innerhalb
von ein paar Tagen ein Treffen organisieren können. Selbst innerhalb
der Familie ist es nur schwer möglich, in diesem kurzen Zei traum in-
tensive Gespräche zu führen und diese auch dem Amt zurückzumel-
den, zumal das Ende der Aktion auf den Anfang der Herbstferien fällt.
Der eine oder die andere will oder muss vielleicht auch Zeit finden,
sich dies und das mal vor Ort anzugucken, um qu alitativ ergiebige
Ideen zu entwickeln. Jetzt hätten viele etwas mehr Zeit, aber nun ist
die Frist schon abgelaufen.
Klar, wir Porzer hätten ja schon so viele Jahre Zeit gehabt, unsere
Ideen zu formulieren, da müssen wir doch jetzt nicht so überrascht
sein; aber die Inhalte des ISEK werden gerade jetzt neu gefasst, nun
werden die Schwerpunkte anders gesetzt, und die Beteiligung betrifft
immer nur einen diskreten Ausschnitt aus dem großen Ganzen. Mal
der Papageienpark, dann der schmale Streifen am Rheinufer, nun das
Klima: Das ist nicht trivial, da kann man schon mal die Übersicht ver-
lieren.
Online Zu diesem Gelände hat das Grünflächenamt schon eine hervorra-
gende Bürgerbeteiligung durchgeführt, da könnte das Amt für Stadt-
entwicklung sich eine Scheibe abschneiden…
Anlage 5, Auszug BV Porz 09.06.2022 Auszug BP TOP 7.5 (0953-2022)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 öffentlich 7.5 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklun gskonzeptes Porz- Mitte 0953/2022 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "ISEK Porz AN/1217/2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fortschreibung des integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes Porz-Mitte" AN/1224/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022: Ergänze 2 D den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1224/202 2: Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), zugestimmt. III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integr ierten Stadtentwicklungskon- zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem K ostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Besc hluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzep t Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park- anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet- tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini- enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie- gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen- Nr. 1465/2018, Freiraum- planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederle- gung des Dechant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz- Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben we rden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vor gesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und di e Maßnahmen vor- behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförde rung von 50% bis vo- raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorberei- tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadten twicklung zur Verfü- gung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglic h mit einer Förder- quote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% fö rderfähig. Die Umset- zung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Be willigungen aus den geplanten Förderzugängen. C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwen digen Entscheidun- gen der politischen Gremien einzuholen und einmal j ährlich die Bezirksver- tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse ü ber den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. De r Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maß- nahmen bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgre nzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 10 61/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 7, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1217-2022
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Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 (AN/1217/2022 von CDU/GRÜNE) Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022: Ergänze 2 D den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Ratsbeschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte (ISEK) voraus- sichtlich am 08.09.2022 wird dieses mit den ersten Anträgen für eine Städtebauförderung am 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Zustellung der ersten Zuwendungsbe- scheide voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023 wird das ISEK vom Land anerkannt. Auf dieser Grundlage ist der Start der Planung für die mit der Fortschreibung in das ISEK Porz-Mitte neu aufge- nommenen Maßnahmen „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße“ und „Aufwertung Verbin- dungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ ab 2023 möglich. Die Einplanung der personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter ist dafür bereits erfolgt. Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 HOAI, der Entwurfsplanung, ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten zugrunde zu legen, da der Fördergeber in dieser Planungsphase auch die Beteiligung der Öffentlichkeit fordert. Die Entwurfsplanung ist Grundlage einer Beantragung von Städtebaufördermitteln. Vor diesem Hintergrund ist eine Antragsstellung am 30.09.2025 zum Städtebauförderprogramm 2026 realistisch. Die Bewilligung ist für den Herbst 2026 zu erwarten. Während dieses Zeitraums wird die Planung weiter fortgesetzt. Mit der baulichen Umsetzung einer Maßnahme darf jedoch erst nach Zu- stellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Für den gesamten Planungs- und Bauprozess ist daher regelmäßig mit mindestens einem Zeitraum von ca. 5 Jahren zu rechnen. Bei den angesprochenen Maßnahmen gibt es jedoch noch zusätzliche Besonderheiten/ Unwägbarkeiten zu beachten und zu klären, die in der Zeitplanung als zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen sind: 1. Niederlegung des Dechant-Scheben-Haus: Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang zur Stadt Köln erfolgt gemäß der ge- troffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. Grundlage war der Ratsbeschluss vom 20.03.2018 mit Vorlage Nr. 0367/2018. Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die anvisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln. Die Vergabe und Bauausführung darf gemäß den Städtebauförderrichtlinien nicht vor diesem Zeit- punkt erfolgen. Die Fertigstellung der Maßnahme „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhof- straße“ sieht die Verwaltung daher frühestens in 2030 als realistisch an. 2. Brückenverbreiterung Hauptstraße Um den baulichen Umfang der Maßnahme „Verbindungsweg Rheinboulevard Porz zur Neuen Mitte Porz“ bestimmen zu können, ist eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie zur Brückenver- breiterung geplant. Erst nach Kenntnis der Möglichkeiten einer Brückenerweiterung kann mit der eigentlichen Planung begonnen werden. Hierzu wird ein entsprechender Beschluss vom zuständigen Fachamt eingeholt werden. Auch nach Durchführung der Machbarkeitsuntersu- chung ist eine erneute Entscheidung der zuständigen politischen Gremien zur weiteren Vorge- hensweise einzuholen. Für diese zusätzlichen vorbereitenden Tätigkeiten ist ein Zeitfenster von ca. 12-18 Monaten einzuplanen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Planung und 2 Bauausführung einer Brückenverbreiterung sowie der Erneuerung der Brückenoberfläche zeit- versetzt erfolgen müssen. Auch dafür sind zusätzliche Zeitfenster einzuplanen. Aufgrund der beschriebenen Komplexität dieser Maßnahme, die darüber hinaus auch den noch offenen Umgang mit den auf der Brücke befindlichen Pavillons beinhaltet, sieht die Verwaltung eine Beendigung der Maßnahme vor 2030 als nicht realisierbar an. 3. Maßnahmenabstimmung Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sichergestellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels ge- sichert und schrittweise gesteigert werden kann. 2026: Fertigstellung Rheinboulevard Porz 2027: Fertigstellung Parkanlage Glashüttenstraße 2030: Fertigstellung der Bahnhofstraße und Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0953/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.07.2022
- Erstellt
- 17.03.2022 15:31