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0953/2022

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.24

Anlage 9, Auszug BP Verkehrsausschusses 23.08.2022 TOP 4.2

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Anlage 10, Auszug aus Finanzausschuss 05-09-2022 Vorlage-Nr. 0953-2022

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Anlage 6, Beantwortung Stea_Anfrage GRÜNE_02.06.22

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Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht

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Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 8, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1224-2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung ISEK 2022

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Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022

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Anlage 5, Auszug BV Porz 09.06.2022 Auszug BP TOP 7.5 (0953-2022)

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Anlage 7, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1217-2022

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Ansehen

Anlage 9, Auszug BP Verkehrsausschusses 23.08.2022 TOP 4.2

3507 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.08.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 
öffentlich 
4.2 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-
Mitte 
0953/2022 
Geänderter Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Empfehlung der 
BV Porz - wie folgt zu beschließen  
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 
18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 
27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwi cklungskonzept Porz -Mitte (Vorlage 
1061/2018).  
Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den 
zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park-
anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet-
tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. 
Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß 
der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur 
anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini-
enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. 
 
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie-
gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumpla-
nerischer Wettbewerb und Vorlagen -Nr. 0367 /2018, Ankauf und Niederlegung 
des Dechant-Scheben-Hauses).  
 
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz -
Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich 
demnach auf 22.490.000 €.

2 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen 
Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor-
behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraus-
sichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. 
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorberei-
tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel 
zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. 
Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maß-
nahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von 
mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der 
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten 
Förderzugängen.  
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun-
gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertre-
tung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sach-
stand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine 
Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah-
men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die 
Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin-
dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 
 
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge-
bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen -Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er-
weiterung gemäß Anlage 3. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 10, Auszug aus Finanzausschuss 05-09-2022 Vorlage-Nr. 0953-2022

3511 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 05.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.4 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz -
Mitte 
0953/2022 
 
 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-
SEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 
€. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).  
Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlrei-
chen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüt-
tenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen 
und mit zu errichten. 
Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der 
bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu-
gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom 
Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. 
 
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind 
Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wett-
bewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant -Sche-
ben-Hauses).  
 
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz-Mitte, für 
das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 
22.490.000 €.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen 
Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vor-
behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis vo-
raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. 
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbe-
reitenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen 
Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur 
Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewil-
ligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer 
Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die 
Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewi lligungen 
aus den geplanten Förderzugängen.  
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidun-
gen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksver-
tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen 
Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf 
eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnah-
men bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrif ft insbesondere die 
Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin-
dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 
 
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Ge-
bietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Er-
weiterung gemäß Anlage 3. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6, Beantwortung Stea_Anfrage GRÜNE_02.06.22

2605 Zeichen

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
Stellungnahme zur Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion an Frau Scholz in der SteA-Sit-
zung am 02.06.2022 
Frage/Prüfauftrag der GRÜNEN-Fraktion: 
Kann die Gebietskulisse nach Süden bis zur evangelischen Lukaskirche erweitert werden? 
Die Lukaskirche ist bzw. wird zu einem soziokulturellen Zentrum mit Wohnen umgenutzt. Durch Ein-
bindung in die ISEK-Kulisse könnten Synergieeffekte zwischen den Maßnahmen ISEK und der Kirche 
entstehen.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die zentrale Zielsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (=ISEK) Porz-Mitte ist die Revi-
talisierung des Bezirkszentrums Porz-Mitte durch städtebauliche Aufwertung der zentralen öffentli-
chen Bereiche und Stärkung des Einzelhandels durch Erweiterung der Verkaufsflächen und Beratung 
der Einzelhändler und Gewerbetreibenden. Hierdurch sollen die aktuellen städtebaulichen und funkti-
onalen Handlungserfordernisse des Bezirkszentrums Porz behoben werden.  
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst entsprechend den zentralen Versorgungsbereich „Be-
zirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, die unmittelbar angren-
zenden Wohn- und Erholungsbereiche sowie die an das Zentrum angrenzenden städtischen Flächen  
mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen, und einer neuen 
Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Müh-
lenstraße).  
Das von der evangelischen Kirchengemeinde Porz geplante neue Quartierszentrum am Standort Lu-
kaskirche zwischen Mühlenstraße und Poststraße liegt außerhalb dieses räumlichen Definitionsbe-
reichs und stellt eine Angebotsausweitung der sozialen und integrativen Infrastruktur für den Stadtteil 
Porz und den Sozialraum Porz-Mitte und Urbach dar. Das Areal rund um die Kirche, für das die Nut-
zungserweiterung geplant ist, befindet sich in Gänze im Eigentum der evangelischen Kirche. Eine 
Förderung der Baumaßnahmen über Städtebaufördermittel ist damit ausgeschlossen. Eine formale 
Erweiterung des festgelegten Gebietes Porz-Mitte wird deshalb als nicht notwendig erachtet.  
Die evangelische Kirche ist über die Mitgliedschaft im Beirat Porz Mitte bereits in den ISEK-Prozess 
eingebunden. Es ist beabsichtigt, den Austausch und die Zusammenarbeit im Rahmen der ISEK-Um-
setzung mit allen maßgeblichen Akteuren, auch über die Programmgebietsgrenze hinaus, zu intensi-
vieren. Gemeinsame Zielsetzung ist dabei die Stärkung des Zentrums auch durch die Nutzung von 
Synergieeffekten.

Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht

2898 Zeichen

Anlage 2 : Kosten- und Finanzierungsübersicht ISEK Porz-Mitte  Stand: März 2022          
Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung        Gesamtkosten
1 Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße                                       2019 - 2027 4.000.000 € 4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 €
2 Aufwertung Rheinboulevard Porz 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 €
2a Freiraumplanerischer Wettbewerb 2018 - 2019 160.000 € * 160.000 € 112.000 € 48.000 €
3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße          2023 - 2030 4.500.000 € 4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 €
3a Ankauf Grundstück sowie Niederlegung
Dechant-Scheben-Haus 2018 - 2027 3.580.000 € * 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 €
4 Aufwertung Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 2023 - 2030 3.320.000 € 3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 €
5 Büro für Vernetzung und Aktivierung 2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 €
6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm         2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 €
7 Prozessbegleitende Evaluation 2024 - 2027 160.000 € 160.000 € 112.000 € 48.000 €
22.490.000 € ** 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 €
*    Maßnahmen, für die bereits Ratsbeschlüsse vorliegen
** Höhe des Maßnahmenpakets abzg. bereits vorliegender Ermächtigungen:                 18.750.000 €
Nr. Maßnahmen mit Städtebauförderung        Gesamtkosten
8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie 
Neugestaltung Freiraum Innenstadtbereich)
Privatinvest/ 
städtische Mittel 2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/
 Freiraum: 3.200.000 € 
9 Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis 
Poststraße
Richtlinie zur 
Förderung des 
Kommunalen 
Straßenbaus
2020 - 2028 5.400.000 €
10 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 
(bauliche Maßnahmen Außenbereich)
städtische Mittel
bis 2027 noch nicht bezifferbar
11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mittel
ab 2023 noch nicht bezifferbar
12 Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau 
von Radverkehrsanlagen
städtische Mittel ab 2021 noch nicht bezifferbar
8.600.000 €
22.490.000 €
8.600.000 €
Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030: 31.090.000 €
Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030
Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030
Davon Finanzierung 
außerhalb Städtebau-
förderung
Förderfähige 
Gesamtkosten 
Städtebauförderung
Städtebauförderung
 
(70% der förderf. 
Kosten)
Eigenanteil 
Stadt Köln
(30 % der förderf. 
Kosten)
Umsetzungs-
zeitraum
Haupt-
finanzierung
Städtebau-
förderung
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung:
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne 
Städtebau-
förderung
Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030
Haupt-
finanzierung
Umsetzungs-
zeitraum
Kosten der Maßnahmen mit  Städtebauförderung:
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung:

Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte

277 Zeichen

Soziale Stadt Gebiet nach §171e Baugesetzbuch
Porz-Mitte
Abgrenzung Soziale Stadt Gebiet "Porz-Mitte" gemäß §171e BauGB
Gebietsabgrenzung Soziale Stadt "Porz-Mitte" von 2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) 
1:2.500
¯
0 0,250,125
Kilometer
Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 152/1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3911 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
0953/2022
Stand: 09.09.2025 
Sachstandsbericht  
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Ratsbeschluss 08.09.2022 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 (Anlage 9), des Finanz-
ausschusses vom 05.09.2022 (Anlage 10) und der Bezirksvertretung 7 vom 09.06.2022 (An-
lage 5):  
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 
Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be-
schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018). Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Bei-
rates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der 
Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu 
planen und mit zu errichten. Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) 
ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders 
zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis 
zum Rhein ermöglicht wird. Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbe-
schlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraum-
planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des De-
chant-Scheben-Hauses). Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem 
ISEK PorzMitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich dem-
nach auf 22.490.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen 
gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit 
einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzuset-
zen. 
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planun-
gen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im 
Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung

2 
 
sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer För-
derquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maß-
nahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen.  
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi-
schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständi-
gen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. 
Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen 
sind.  
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027umge-
setzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhof-
straße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz.  
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-
Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Der Beschluss wurde umgesetzt und die Sache ist erledigt. Den zuständigen Gremien wird 
seit 2024 regelmäßig im ersten Quartal eines Jahres eine Mitteilung zu den Voraussetzungen 
der Städtebauförderung, dem aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung sowie dem Umset-
zungsstand der Städtebaufördermaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
Porz-Mitte vorgelegt. Die nächste Mitteilung ist geplant für das 1. Quartal 2026. 
 
Weitere Schritte: ./.

Anlage 8, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1224-2022

2258 Zeichen

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
 
Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 (AN/1224/2022 der SPD) 
 
Beschluss über den Änderungsantrag AN/1224/2022: 
 
Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie folgt zu 
ergänzen: 
 Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen 
Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße 
(Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu 
errichten. 
 Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits 
bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu gestalten, 
sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum 
Rhein ermöglicht wird. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Mit der Vorlage 0953/2022 wird ein Gesamtpaket von Maßnahmen beschlossen, welches 
Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist.  
 
Die im Antrag AN/1224/2022 aufgeführten Hinweise beziehen sich auf die im Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (ISEK) aufgeführten Einzelmaßnahmen und sind daher 
aus Sicht der Verwaltung in die jeweiligen Planungsprozesse einzubringen. Hier haben 
jeweils die Fachämter die Federführung und nehmen Wünsche im Rahmen der 
Planungsbeteiligungsverfahren auf. Die Planungsbeschlüsse zu den Einzelmaßnahmen 
werden von der Verwaltung im Folgeprozess in Form von Bedarfsfeststellungsbeschlüssen 
bei den zuständigen Gremien eingeholt. 
 
Eine Aufnahme von konkreten Hinweisen zu Planungen einzelner Maßnahmen in den 
Grundsatzbeschlusstext des ISEKs ist aus Sicht der Verwaltung deshalb nicht sinnvoll.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Hinweise aus dem Antrag AN/1224/2022 an die zuständigen 
federführenden Fachämter der betreffenden Einzelprojekte zu richten und den Beschlusstext 
der Vorlage 0953/2022 nicht zu ändern. 
 
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Porz in der gleichen Sitzung am 
09.06.2022 die Errichtung eines neuen Toilettenmodells in fußläufiger Nähe zur Parkanlage 
Glashüttenstraße beschlossen hat (Vorlagen-Nr. 1631/2022).

Beschlussvorlage Rat

20210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 0953/2022 
Freigabedatum 
10.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 
Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Be-
schluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).  
 
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel 
in Höhe von 3.740.0 00 € (Vorlagen -Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wettbewerb und 
Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses).  
 
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz -Mitte, für das 
Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €.  
 
 
 
Beirat Porz Mitte 17.05.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Wirtschaftsausschuss 18.08.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen 
gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen 
mit einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten  
umzusetzen. 
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Pla-
nungen durch Dritte erbring en zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung 
stehen im Teilplan 0902 -Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der 
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nach-
träglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. 
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den 
geplanten Förderzugängen.  
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politi-
schen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zu-
ständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu in-
formieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung 
nicht betroffen sind. 
 
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz -
Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3. 
 
Alternative 
Der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes  Porz-Mitte zur Stabilisierung des 
Bezirkszentrums, die aufgrund von Festlegung von neuen Programmlinien mit veränderten Anforde-
rungen im Bereich der Städtebauförderung erforderlich wird, wird nicht zugestimmt. Die Umsetzung 
der Maßnahmen aus dem ISEK 2018 mit Beschluss 1061/2018 wird nicht weitergeführt, da eine Ein-
werbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung nicht umgesetzt werden kann.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   17.240.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 11.123.000 €  
                                         (70 % der förderfähigen investiven Kosten in Höhe von 15.890.000 €) 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     1.510.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       952.000 € 
                                         (70 % der förderfähigen konsumtiven Kosten in Höhe von 1.360.000 €) 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 
(derzeit noch nicht bezifferbar) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023/2024 (derzeit 
nicht bezifferbar) 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Programmgebiet Porz -Mitte weist städtebauliche, funktionale und partiell soziale Handlungser-
fordernisse auf. Mit Beschluss des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte durch den Rat am 23.03.2010 
(Vorlage-Nr. 3629/2008) wurde erstmalig das Ziel verfolgt, auf d iese Erfordernisse zu reagieren und 
dem sich verstetigenden Trading-Down-Effekt nach Schließung des Hertie-Kaufhauses zu begegnen. 
 
Die Neuordnung der Neuen Mitte Porz mit den drei neuen Häusern einschließlich der Freiraumgestal-
tung des Friedrich-Ebert-Platzes als Kern und Impulsgeber für die Umgestaltung des Porzer Bezirks-
zentrums wurde und wird prioritär vorangetrieben und wird in 2023 weitgehend abgeschlossen sein 
(https://neuemitteporz.de ).

4 
 
Parallel wurde mit B eschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch 
den Rat am 27.09.2018 mit Vorlage 1061/2018 für das Programmgebiet Porz -Mitte über die Neuge-
staltung der „Neuen Mitte“ hinaus ein Maßnahmenpaket mit weiteren städtebaulichen und flankieren-
den Anschlussmaßnahmen beschlossen. Dieses hat die Grundlage für die Einwerbung von Förder-
mitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -
Westfalen (MHKBG NRW) gebildet.  
 
Das ISEK aus 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die Verwaltung beschlossen.  
 
Schulareal 
Zu diesen Prüfaufträgen zählte unter anderem die Weiterentwicklung des sogenannten Schulareals 
mit Grundschule, Berufskolleg und Musikschule nördlich der Karlstraße. Inzwischen ist beschlossen, 
dass die Grundschule als erweiterte 4-zügige Schule am Standort verbleiben und neu gebaut werden 
soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen Standort verbleiben. Das Berufskolleg (BK 10) hin-
gegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz, verlagert werden. Die Verlagerung 
wird nach jetzigem Stand nach 2030 erfolgen.  
 
Besondere Berücksichtigung sozialintegrativer Maßnahmen 
Des Weiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss beauftragt, soziale 
und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe im Programmgebiet in das ISEK aufzuneh-
men, die die strukturelle Stärkung des Programmgebietes ergänzend unterstützen und entsprechen-
de Fördermittel für die Umsetzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. 
Dieser Grundsatzbeschluss mit seiner Leitfunktion ist im Analyseteil der Fortschreibung mit einem 
konkreten Handlungsansatz zur weiteren Vorgehensweise aufgegriffen worden.  
 
Funktionale Aufwertung des Öffentlichen Raums 
Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die Umgestaltung der 
Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Aufträge wurden bzw. werden noch in die 
konkreten Planungsprozesse der Maßnahmen eingebracht und bearbeitet. 
 
Die notwendige Planungsreife der im ISEK von 2018 enthaltenen baulichen Maßnahmen lag in 2019, 
dem letztmöglichen Zeitpunkt einer Beantragung unter den vorherigen Programmlinien wie z.B. „So-
ziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ bei keiner Maßnahme vor.  
 
Ab dem Jahr 2020 erfolgte seitens des Landes eine Änderung der Programmlinien, die eine inhaltli-
che Anpassung des ISEKs zwingend erforderlich machte. Dies hat der Verwaltung ermöglicht, Pro-
jektstände und Finanzvolumen zu überprüfen und im Rahmen der Überprüfung und Weiterentwick-
lung neue Projekte in das ISEK aufzunehmen. 
 
Die ersten Förderanträge sollen der Bezirksregierung im Jahr 2022 für das Städtebauförderprogramm 
2023 vorgelegt werden.  
 
 
2. Prozess der Fortschreibung 
 
Die Fortschreibung und Aktualisierung erfolgte vor dem Hintergrund der nach wie vor gültigen Ziel-
stellung der Revitalisierung des Bezirkszentrums Porz. Zunächst erfolgte somit ein Abgleich der Ziele 
und des Maßnahmenpakets des ISEK von 2018 mit der aktuellen baulichen Entwicklung, den Aussa-
gen des freiraumplanerischen Wettbewerbs, einer aktuellen Datenanalyse sowie den richtungsleiten-
den relevanten stadtweiten Konzepten wie der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ oder der 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts.   
 
Im Ergebnis wurden geeignete Maßnahmen unter den Aspekten der Entwicklung u.a. des Einzelhan-
del- und Dienstleistungsangebotes, der städtebaulichen Aufwertung des Innenstadtbereichs sowie 
von Klimaschutzmaßnahmen und Aufwertung von Grünbereichen vorgenommen.

5 
 
Das entwickelte Maßnahmenprogramm wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens den Bewoh-
ner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz vorgestellt und Anregungen wurden 
aufgenommen. Diese sind mit Stellungnahmen der Verwaltung dem ISEK als Anhang 1 beigefügt. 
 
Nach Abschluss der internen Abstimmung sowie der öffentlichen Beteiligung und Prüfung der einge-
gangenen Anregungen ist im Ergebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme 
eines für die Brücken gefor derten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas 
modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten. Eine Übersicht der Maßnahmenpakete von 
2018 und 2022 mit kurzer Erläuterung findet sich in Anlage 4.  
 
 
3. Stärken-Schwächen-Analyse und Ziele für das Programmgebiet Porz-Mitte 
 
Für das Programmgebiet Porz -Mitte wird deutlich, dass vor allem eine zeitgemäße Gestaltung des 
öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt 
und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums her-
ausgehoben und das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen durch zeitgemä-
ße verbesserte Aufenthaltsqualitäten und einer besseren räumlichen Anbindung an den R hein ge-
stärkt werden. Die Handlungsbedarfe werden demnach vorwiegend in den Handlungsfeldern ‚Einkau-
fen und Wohnen‘ sowie ‚Grün- und Freiflächen und Stadtklima‘ aber auch ‚Bevölkerung, Wohnen und 
soziale Infrastruktur‘ und ‚Mobilität‘ gesehen.  
 
Im Vergleich zum ISEK von 2018 liegt der Schwerpunkt aufgrund der Bestandsanalyse sowie der 
Handlungserfordernisse auf städtebaulich-funktionalen Themen. Die Themen des Handlungsfeldes 
„Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur“ aus dem ISEK 2018 werden über das Programm „Lebens-
werte Veedel - bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“, dem das Pro-
grammgebiet als Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und Urbach“ mit Beschluss des Rates der 
Stadt Köln vom 12.12.2019 angehört sowie über die flankierenden Maßnahmen zum ISEK weiter ver-
folgt.  
 
Die Ziele wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestandsaufnahme 
sowie der darauf aufbauenden Stärken-Schwächen-Analyse abgeleitet. Als strategische Ziele wurden 
identifiziert:   
 Wohnadresse verbessern 
 Miteinander unterstützen 
 Einzelhandel stärken 
 Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern 
 Angsträume beseitigen, sicherer bewegen 
 Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Aus den strategischen Zielen lassen sich operative Ziele ableiten, aus denen wiederum die konkreten 
Maßnahmen entwickelt wurden. 
 
 
4. Das Maßnahmenpaket des Programgebiets Porz-Mitte 
 
Im Programmgebiet Porz-Mitte sind insgesamt 7 baulich -investive und flankierende Maßnahmen für 
eine Förderbeantragung mit Städtebauförderung in drei Antragsrunden vorgesehen. Insgesamt ergibt 
sich ein Maßnahmenpaket von rund 22,49 Mio. Euro. Die Maßnahmen sollen nach Bewilligung im 
Zeitraum 2023 bis 2030 umgesetzt werden. Im gleichen Zeitraum sollen weitere, für die Aufwertung 
des Zentrums maßgebliche Maßnahmen mit städtischen oder anderen Finanzmitteln umgesetzt wer-
den, die nachrichtlich in das Programm aufgenommen worden sind.

6 
 
Nr. im 
ISEK 
Maßnahme  STEP- 
Beantragung  
Zeitraum Gesamtkosten 
Maßnahmen mit Städtebauförderung  
1 Gestaltung Parkanlage Glashüt-
tenstraße 
Antrag zum  
STEP 2023 
2019 2027 4.000.000 € 
2 Aufwertung Rheinboulevard 
Porz 
Antrag zum  
STEP 2024 
2020 2026 4.920.000 € 
2a Freiraumplanerischer Wettbe-
werb 
Antrag zum  
STEP 2024 
Bereits umgesetzt  160.000 € 
3 Umgestaltung Fußgängerzone 
Bahnhofstraße 
Antrag zum  
STEP 2026 
2023 
 
2030 4.500.000 € 
3a Ankauf Grundstück sowie Nie-
derlegung Dechant-Scheben-
Haus 
Antrag zum  
STEP 2026 
2018 2027 3.580.000 € 
4 Aufwertung Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur Neuen Mitte 
Porz 
Antrag zum  
STEP 2026 
2023 
 
2030 3.320.000 € 
5 Büro für Vernetzung und Aktivie-
rung (mit den Modulen Zentrenma-
nagement, Immobilienberatung und 
Quartiersmanagement   
Antrag zum  
STEP 2023 
2023 2027 1.350.000 € 
6 Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramm 
Antrag zum STEP 
2023 
2024 2027 500.000 € 
7 Evaluation Antrag zum STEP 
2023 
2024 2027 160.000 € 
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung:  22.490.000 € 
Grau hinterlegt: Antragstellung in 2022 für STEP 2023 
 
Weitere zentrale Maßnahmen ohne Städtebauförderung  
8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 
und 3 sowie Neugestaltung 
Freiraum Innenstadtbereich) 
 2015 2023 Derzeit nicht bekannt/  
Freiraum: 3.200.000 €  
9 Umgestaltung Hauptstraße von 
Steinstraße bis Poststraße* 
 2020 2028 5.400.000 € 
10 Jugend- und Gemeinschaftsze-
ntrum Glashütte (bauliche 
Maßnahmen Außenbereich) 
 offen 2027 Noch nicht bezifferbar 
11 Machbarkeitsstudie Schulareal  2023 offen Noch nicht bezifferbar 
12 Radverkehrskonzept sowie Neu- 
und Umbau von Radverkehrsan-
lagen 
 2021 offen Noch nicht bezifferbar 
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung:  8.600.000 € 
  
Investitionspaket gesamt für Porz -Mitte     31.090.000 € 
*Sowohl Umsetzungsplanung als auch die Kostenschätzung müssen weiter validiert werden

7 
5. Die Maßnahmenkarte

8 
 
6. Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte 
 
Die geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln erfordert eine Festlegung und räumliche Ab-
grenzung des Untersuchungsgebietes Porz-Mitte. Das Gebiet umfasst im Kern den zentralen Versor-
gungsbereich „Bezirkszentrum Porz“ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie 
die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche. Des Weiteren liegen im Gebiet an das 
Zentrum angrenzende städtische Flächen mit teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfris-
tig zur Disposition stehen, und einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche 
Schulareal, Parkflächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen, 
funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz bestmöglich zu beheben und 
Porz-Mitte nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu stabilisieren und zu 
revitalisieren. 
Die räumliche Abgrenzung umfasst entsprech end den Porzer Innenstadtbereich mit seiner bezirks-
zentralen Funktion sowie den historisch gewachsenen Ortskern mit den unmittelbar angrenzenden 
Wohnquartieren. Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein 
begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB -Trasse im Osten und den 
Straßenzug Bahnhofsstraße, Schillerstraße, Heinrich -von-Kleist-Straße, Am Rheinbrauhaus und 
Bennauerstraße im Süden. 
Abweichend von der im Jahr 2018 beschlossenen Gebietsabgrenzung (Vorlagen-Nr. 1061/2018) soll 
diese im Rahmen der Fortschreibung des ISEKs geändert werden und um den gesamten Bereich der 
Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionalen und räumlich zusammenhängenden Be-
standteil erweitert werden, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht 
zu werden. 
 
 
7. Klimaschutz 
 
Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung sind ab 2020, dass im Rah-
men der Gesamtmaßnahme im angemessenem Umfang Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. z ur 
Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (bei-
spielsweise Stadtgrün) erfolgen. 
Die Verwaltung hat aus diesem Grund ein Konzept zur Vernetzung der grünen und blauen Infrastruk-
tur im Programmgebiet Porz Mi tte entwickelt. Außerdem wurden die im ISEK aufgenommenen Maß-
nahmen so konzipiert, dass das Klima positiv beeinflussende Faktoren bzw. Maßnahmen zur Klima-
wandelanpassung in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigt wurden. Bei der Planung und Um-
setzung der Maßnahmen werden diese Kriterien weiterverfolgt und konkretisiert. 
 
Finanzierung: 
Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von 
22.490.000 €. In der vorliegenden Vorlage soll der Beschluss über Kosten von 18.750.000 € gefasst 
werden, da die Maßnahmen „Freiraumplanerischer Wettbewerb“ (Vorlagen-Nr. 1465/2018)  mit Kos-
ten von 160.000 €  sowie „Ankauf Grundstück und Niederlegung Dechant-Scheben-Haus“ (Vorlagen-
Nr. 0367/2018)  mit Kosten von 3.580.000 € bereits vom Rat beschlossen wurden. Sowohl die Kosten 
des freiraumplanerischen Wettbewerbs als auch die Kosten für den Ankauf des Dechant -Scheben-
Hauses (= 1.720.000 €) sind förderfähig, so dass das ISEK gemäß Anlage 2 insgesamt 19.130.000 € 
förderfähige Gesamtkosten enthält, für die Städtebaufördermittel eingeworben werden können. 
 
Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % belaufen sich  
 der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf    13.391.000 € 
 der verbleibende städtische Aufwand auf      9.099.000 € 
(Eigenanteil i.H.v. 30% zuzüglich der nichtförderfähigen Kostenbestandteile in den Maßnah-
men)

9 
 
Die Beantragung von Städtebaufördermitteln für die  genannten vorbereitenden Maßnahmen „Frei-
raumplanerischer Wettbewerb“ und „Ankauf Dechant-Scheben-Haus“ erfolgt im Rahmen der Förder-
mittelbeantragung der jeweiligen Maßnahmen. Die beiden Maßnahmen werden bei der nachfolgen-
den Betrachtung nicht berücksichtigt.  
 
Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zukünftigen mit Städtebaufördermitteln finanzierbaren 
Maßnahmen umfasst 8 Jahre, von 2023 bis 2030. 
 
Konsumtive Mittel 
Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen 
beläuft sich auf insgesamt 1.510.000 €.  
 
Investive Mittel 
Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen 
beläuft sich auf insgesamt 17.240.000 €.  
 
Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2023 – 2027 in Höhe von rd. 10.285.000 € werden im 
Hpl.-Entwurf 2023/2024 im Teilplan 0902 - Stadtentwicklung innerhalb des zugewiesenen Budgets 
vorgesehen. Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2028 – 2030 in Höhe von rd. 8.465.000 € 
werden vom Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales zu gegebener Zeit 
im Hpl.-Entwurf 2025 innerhalb des zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, berücksich-
tigt.  
Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Vermögen lassen nach den Bestimmungen des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bi-
lanziellen Abschreibungsaufwendungen entstehen. Jedoch sind die zum Werterhalt des Vermögens 
im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan dar-
zustellen. Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haus-
haltsmäßigen Auswirkungen werden sowohl im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teil-
ergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen entsprechend 
abgebildet.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022 
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsübersicht 
Anlage 3 Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte  
Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung  
ISEK 2022

Anlage 4 Gegenüberstellung Maßnahmenpakete ISEK 2018 und Fortschreibung ISEK 2022

2207 Zeichen

Anlage 4 
Vergleich und Sachstand Maßnahmenpaket ISEK Porz-Mitte 2018 und 2022 
Aktuelle Nr. ISEK 
Fortschreibung                        
(Nr. ISEK 2018)
Maßnahmenbezeichnung im ISEK 2022 Sachstand 2022
1  (3.01) Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Aufnahme wie ISEK 2018
2  (1.01) Aufwertung Rheinboulevard Porz Aufnahme wie ISEK 2018
2a  
(4.04 Modul 1)
Freiraumplanerischer Wettbewerb Aufnahme wie ISEK 2018, bereits 
umgesetzt
3  Neu Umgestaltung Fußgängerzone 
Bahnhofstraße
Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022
3a
(4.04. Modul 2)
Ankauf Grundstück sowie Niederlegung
Dechant-Scheben-Haus
Aufnahme wie ISEK 2018
4  Neu Aufwertung Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022
5                            
Modul 1  (4.06) 
Büro für Vernetzung und Aktivierung    
Zentrenmanagement und 
Verfügungsfonds
Aufnahme wie ISEK 2018
Modul 2  Neu Quartiersarchitekt (Immobilienberatung) Ergänzende Aufnahme in das ISEK 2022
Modul 3  (4.02 + 
4.03)
Quartiersmanagement modifiziert Aufnahme wie ISEK 2018,  
geänderte Schwerpunktsetzung (o. 
bewohnerorient. Verfügungsfonds)6  (4.01) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Aufnahme wie ISEK 2018
7  (4.08) Prozessbegleitende Evaluation Aufnahme wie ISEK 2018
8 
(4.04 Modul 3)
Neue Mitte Porz (Häuser 1,2 und 3 sowie 
Neugestaltung Freiraum 
Innenstadtbereich)
Umsetzung außerhalb der 
Städtebauförderung
9 (1.02) Umgestaltung Hauptstraße von 
Streinstraße  bis Poststraße
Umsetzung außerhalb der Städtebau-
förderung geplant  (Förderrichtlinie 
Kommunaler Straßenbau) 
10 (3.02) Jugend- und Gemeinschaftszentrum 
Glashütte (bauliche Maßnahmen 
Außenbereich)
Umsetzung außerhalb der 
Städtebauförderung geplant
11 (2.01) Städtebauliche Machbarkeitsstudie 
Schulareal  
Umsetzung außerhalb der 
Städtebauförderung geplant 
12 (4.07) Radverkehrskonzept Umsetzung außerhalb 
Städtebauförderung geplant
(4.05) Ideen- und Realisierungswettbewerb 
"Lichtkonzept Porzer Brücken“ 
Zum Teil Aufwertung im Rahmen von 
Brückensanierung bzw. wird als 
Prüfauftrag weiterverfolgt
 rot = Umsetzung mit Städtebauförderung (SBF); blau = Umsetzung ohne SBF; weiß = keine Aufnahme
Quelle: Stadt Köln; Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Anlage 1 Fortgeschriebenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 2022

327506 Zeichen

März 2022 
 
 
 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 
für Porz-Mitte  
 
 
 
- Fortschreibung 2022 - 
 
 
 
Impressionen in Porz-Mitte

2                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Kontakt / Impressum 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Telefon 0221 / 221-23812 
stadtentwicklung.statistik@stadt-koeln.de 
 
Stand März 2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Di-
gitalisierung und Regionales 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 3 
 
Vorwort 
 
Ein erklärtes Ziel d er Kölner Stadtentwick-
lung ist eine ausgewogene Entwicklung  
der unterschiedlichen Quartiere, in Köln 
„Veedel“ genannt, zu erreichen. Dies gilt 
sowohl für die gebaute Umwelt als auch für 
die soziale Balance. Um dies bestmöglich 
zu erreichen, ist es notwend ig immer wie-
der genau hin zuschauen, Defizite zu be-
nennen und abzubauen und die Potenziale 
der unterschiedlichen Räume zu erkennen 
und zu fördern. 
Die Entwicklung und Belebung des Porzer 
Bezirkszentrums, das mit seiner direkten 
Rheinlage eine bevorzugte Lag e aufweist, 
beschäftigt Politik und Verwaltung sowie 
engagierte Bürgervereine und Bewohner*  
innen von Porz seit geraumer Zeit.  
Bereits in den 90er Jahren hinterließ der 
wirtschaftliche Strukturwandel Spuren in 
der City Porz. Die Schließung des Hertie -
Warenhauses im Jahre 2009 schwächte 
den Einkaufsstandort weiter: die Angebots-
vielfalt ging zurück und Leerstände nah-
men zu.  
Der öffentliche Raum  erscheint heute an  
einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß. Die 
Aufenthaltsqualität entspricht nicht mehr 
den aktuellen Standards, Begegnungs-
räume und Wegebeziehungen sind durch 
Barrieren verbaut und Angsträume entstan-
den.  
Als Revitalisierungsmaßnahme wurde die  
Hertie-Immobilie im Jahr 2018  niederge-
legt. An diesem zentralen Standort entsteht 
aktuell die Neue Mitte mit drei Hochbauten 
in einer modernen Architektursprache.  
Doch Porz verfügt über Potentiale, die  über 
die Weiterentwicklung des Zentrums hin-
aus noch stärker herausgestellt werden 
können. Die schon genannte direkte Rhein-
lage mit Blick auf den „Weißer Bogen“ und 
der reizvollen Uferpromenade sowie d as 
derzeit untergenutzte Grünareal im Osten 
des Zentrums , d as in seiner Funktion als   
citynaher Freizeit - und Naherholungsbe-
reich gestärkt werden kann.   
 
 
Die im Integri erten Stadtentwicklungskon-
zept Porz-Mitte vorgeschlagenen Maßnah-
men setzen die Schwerpunkte entspre-
chend auf die Belebung des Zentrums, die 
Gestaltung des öffentlichen Raumes  und 
der Grünflächen sowie auf Maßnahmen zur 
Stärkung des Einzelhandels. 
Aufgrund des neuen Programmaufrufs des 
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes Nordrhein -
Westfalen zum Städtebauförderprogramm 
2021, wurde das erstmalig in 2018 erstellte 
und beschlossene Stadtentwicklungskon-
zept aktualisiert, weiterentwickelt und an 
die neuen  Programmlinien angep asst. Es 
ist i nsbesondere um Maßnahmen des  
Klimaschutzes bzw. der Klimawandelan-
passung erweitert worden.   
An dieser Stelle möchte ich mich beim Land 
NRW für die zielführenden Gespräche und 
die bisherige Unterstützung bedanken. Die 
Städtebauförderung ist und bleibt ein  
bedeutender Eckpfeiler für die Weiterent-
wicklung und Aufwertung unserer Veedel. 
Mit dem jetzt geschnürten Paket für Porz-
Mitte bündeln die planenden und umset-
zenden Ämter der Stadt Köln nicht nur 
Maßnahmen unterschiedlicher Handlungs-
felder, sie gehen mit dem integrierten  
Ansatz einen wichtigen Schritt, um die  
Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die 
Funktionsfähigkeit des Bezirkszentrums  
Porz spürbar zu steigern. 
Ihr  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Markus Greitemann

4                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
INHALT 
1. Anlass und Ziel ............................................................................................................ 7 
2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes ........................................................... 9 
3.  ISEK Erstellung und Beteiligung ................................................................................ 12 
3.1.  Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage ...................................   12 
3.2.  Methodik der ISEK Fortschreibung ........................................................................   13 
3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte ....................................................   15 
4. Analyse ...................................................................................................................... 17 
4.1. Bevölkerung und Wohnen ......................................................................................... 18 
4.2. Einkaufen und Arbeiten.............................................................................................. 27 
4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur ..............................................................   30 
4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima .................................................................... 36 
4.5. Mobilität ...................................................................................................................... 45 
5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele ............................... 49 
5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte ...............................................   49 
5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse ..............................................   52 
5.3. Ziele und Zielsystem ..............................................................................................   56 
6. Maßnahmen der Städtebauförderung ........................................................................ 59 
6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße .............................................................   61 
6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer Wettbewerb   63 
6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße ......................................................... 64 
6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz .................... 66 
6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung .....................................................................   67 
6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ....................................................................   70 
6.7. Prozessbegleitende Evaluation .............................................................................   71 
7. Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung .................................. 72 
7.1. Neue Mitte Porz .....................................................................................................   72 
7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz .................................................................   75 
7.3.  Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet ....................................   76 
7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal ..............................................................................   78 
8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung ................................. 80 
8.1.  Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte .............................................................................   80 
8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen...................................   82 
8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen ..........................................   85 
8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ..........................................   85 
8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme ..............................................................   86 
8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz .................................................    87 
9. Die Maßnahmenblätter .............................................................................................. 88 
10. Umsetzungs- und Kostenplanung ............................................................................ 104 
11. Anhang ..................................................................................................................... 108

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 5 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 ............................................................... 15 
Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung .................................................. 16 
Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021 ................................................... 16 
Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich ............................................................... 19 
Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020 ........................................................... 21 
Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich ............................................................................................. 21 
Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich ................................................................................ 22 
Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016 ................................................................................. 23 
Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße ................................................................................. 26 
Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße, .................................................................................. 27 
Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße ................................................... 28 
Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet .................................... 28 
Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der  
                       Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept .................................................... 29 
Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz ........................................................................ 32 
Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte ................................................................. 32 
Abbildung 16: Rheinboulevard Porz ................................................................................................... 37 
Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße ............................................................................ 38 
Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße ................................................. 38 
Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße ................................................................................................ 38 
Abbildung 20: Schulareal in Porz ........................................................................................................ 39 
Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz...................................................... 40 
Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße ..................................................................... 41 
Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein ........................................................................................... 41 
Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße ................................................................................... 42 
Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße ............................................................. 43 
Abbildung 26: Fußweg Karlstraße ...................................................................................................... 43 
Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte ..................................................................................... 44 
Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter .............................................................................................. 47 
Abbildung 29:  Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022 ......................................................................... 58 
Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte ......................................... 60 
Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage ........................... 62 
Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße,  
                       Eingangsbereich  Parkanlage von der Bergerstraße ................................................... 62 
Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße,  
                       Eingangsbereich  Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße ......................................... 62 
Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz ...................................................... 64 
Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße ......................................... 66 
Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse  
                       zwischen Rheinboulevard und Neuer Mitte Porz ......................................................... 67 
Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte ............................................................................................... 72 
Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz ............................................................................... 73 
Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung ............................................ 74

6                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte .................................................................................. 75 
Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz .................................... 76 
Abbildung 42: Luftbild Schulareal ....................................................................................................... 78 
 
 
Kartenverzeichnis 
Karte 1: Lage des Programmgebietes .................................................................................................. 9 
Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte .................................................................................................. 11 
Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns .................................................... 20 
Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere ............................................................................... 24 
Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen ............................................... 31 
Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen ..................................................................................... 36 
Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung ..................................................................................................... 44 
Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+ ................................................................................................... 50 
Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz.............................................................................. 77 
Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte ......................... 81 
 
Tabellenvereichnis 
Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten* ........................................................................................... 18 
Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019*..................................................... 23 
Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren  
                 des Stadtteils Porz ............................................................................................................. 25 
Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet....................... 35

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 7 
 
1. Anlass und Ziel 
In den vergangenen Jahrzehnten sind v iele bauliche Veränderungen  im Porzer 
Zentrum vorgenommen worden und waren stets der Reflex auf sich ändernde Ein-
kaufsgewohnheiten und wachsende Ansprüche an Aufenthaltsqualitäten im öffentli-
chen Raum. Ziel war jeweils, die Porzer City in ihrer Zentrenfunktion zu stärken und 
zu attraktivieren. Das jüngste Bauprojekt, die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes zur „Neuen Mitte“ auf dem Standort des ehemaligen Hertie-Warenkaufhau-
ses bildet den Auftakt zu einer ganzen Reihe von baulichen Maßnahmen, die in den 
nächsten Jahren das Porzer Zentrum in den Bereichen Einkaufen und Arbeiten, 
Wohnen und Freizeit sowie Stadtklima nachhaltig und strukturell stärken werden. 
Das Untersuchungsgebiet grenzt an den Rhein an und umfasst  den historisch ge-
wachsenen Ortskern der bis 1975 selbständigen Stadt Porz. Seitdem ist es das Be-
zirkszentrum des Stadtbezirks Porz, der insgesamt 16 Stadtteile  mit rd. 114.000 
Einwohner*innen im rechtsrheinischen Süden der Stadt Köln beherbergt. Schon in 
den 60er Jahren verfolgten Rat und Bezirk das Ziel, Porz-Mitte als Zentrum spürbar 
zu verdichten. In Folge entstanden ist etwa Mitte der 70er Jahre der Neubau d es 
vormaligen Karstadt-Warenhauses (später Hertie), das benachbarte Parkhaus und 
das Wohnhochhaus Lindenhof am Rhein. Außerdem wurde in dieser Zeit die Bahn-
hofstraße zur Fußgängerzone umgestaltet. Bis Ende der 80er Jahre sind die beste-
hende qualitätsvolle Wohn- und Geschäftshausbebauung Karlstraße/Hauptstraße 
mit dem angrenzenden neu en Bezirksrathaus und Bildun gszentrum fertig gestellt  
worden. 
In den 1990er Jahren schwächten der wirtschaft liche Strukturwandel und sich än-
dernde Ansprüche an das Einkaufen  die Bedeutung und Attraktivität des Po rzer 
Zentrums. Hierauf reagierte die Stadt Köln mit einem ers tmalig in Köln vom Land 
NRW geförderten „Zentrenmanag ement“, das de n ansässigen Einz elhandel und 
Dienstleistungsunternehmen bis 2001 in ihren Bemühungen um eine Attraktivierung 
unterstützte. 2003 endete der Teilumbau des Parkhauses zum Einkaufzentrum City 
Center Porz, das dem Zentrum seine heutige städtebauliche und Nutzungsstruktur 
verleiht. Dazu gehören auch eine Modernisierung der Fußgän gerzone Bahnhof-
straße und die Neugestaltung der zentralen Stadtbahnhaltestelle.  
Diese Neuerungen konnten den städtebaulichen und funktionalen Schwächen des 
Bezirkszentrums Porz jedoch nur teilweise etwas entgegensetzen. Bereits im Jahr 
2005 befasste sich die Bezirkspolitik mit Fragestellungen der Ansiedlung neuer Ein-
zelhandelsnutzungen und der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Friedrich -
Ebert-Platzes. 2008 gipfelte die eingesetzte negative Strukturentwicklung in der In-
solvenz der Hertie Warenhausgesellschaft, die zur Schließung der Porzer Filiale in 
2009 führte. Zu diesem Zeitpunkt zeigten sich bereits Erosionsprozesse im Einzel-
handel durch zunehmende Leerstände und einem wenig qualitätsvollen Angebot 
beim inhaber geführten Facheinzelhandel, vor allem in den Randlagen des Zent-
rums. Auch die soziale Struktur der Einwohnerschaft zeigte eine zunehmende ein-
seitige Entwicklung, ablesbar an überdurchschnittlich hohen Zahlen an SGB II Haus-
halten, Personen mit Migrationshintergrund und einem Anstieg der Zahl der Arbeits-
losen.  
Vor dem Hintergrund dieser beschriebenen strukturellen und in Teilen funktionalen 
Schwächen des Porzer Zentrums beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss der 
Stadt Köln bereits am 27.04.2006 die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage 
eines teilräumlichen Entwick lungskonzeptes. Gegenstand des Auftrages war die 
Klärung der langfristigen Flächennutzung bereits disponibler oder absehbar frei wer-
dender Grundstücke zur Stärkung des bezirkszentralen Bereichs, wie zum Beispiel 
der zentrale Friedrich-Ebert-Platz oder die Parkplatzflächen östlich der Stadtbahnli-
nie, aber auch Teilflächen des Schulareals nördlich der Karlstraße.

8                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Nach ausführlicher Öffentlichkeitsbeteiligung und Beratung in den politischen Gre-
mien wurde das Entwicklungskonzept Porz-Mitte am 23.03.2010 mit zahlreichen 
Planungs- und Handlungsempfehlungen für das Planungsgebiet Porz -Mitte durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen.  
In dem sich anschließenden Prozess wurde die Ausgestaltung und Umsetzung der 
Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzeptes unter Einbin-
dung der Porzer Stadtgesellschaft in Form eines Runden Tisches priorisiert und be-
gleitet. Konsens bestand insbesondere darin, dass der Fokus der Umsetzung ab 
dem Jahr 2010 auf die zukünftige Nutzung der leerstehenden Hertie-Immobilie und 
die damit verbundene städtische Tiefgarage gesetzt werden sollte.  
Ergebnis dieser Weiterentwicklung war der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 
10.09.2015 zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur „Revitalisie-
rung der Innenstadt von Porz“. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauf-
tragt, das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskonzept in 
der Variante B1 (Abriss der Hertie-Immobilie sowie Neubau von drei neuen Gebäu-
den zur „Neuen Mitte“) umzusetzen.  
In 2016 wurde moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der 
Gemeindeentwicklung mbH, mit der Revitalisierung des Zentrums betraut. In einer 
entsprechenden Betrauungsregelung wurde der moderne stadt zur Bewältigung der 
umfangreichen Aufgaben und finanziellen Aufwendungen eine städtische Förderung 
in Höhe von 18 Mio. Euro in mehreren Raten gewährt1. 
Die in den Folgejahren durchgeführte Planung und Umsetzung zur Revitalisierung 
des Porzer Zentrums ist aktuell in vollem Gange und wird mit der Neugestaltung des 
Freiraumes am Friedrich-Ebert-Platz im Jahr 20232 rund um die derzeit entstehen-
den drei neuen Gebäude ihren Abschluss finden. 
Um die Erneuerung und Aufwertung des Bezirkszentrums Porz weiter voran zu brin-
gen, wurde aus den Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskon-
zeptes Porz-Mitte in den Jahren 2017/2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskon-
zept (kurz ISEK) abgeleitet, das 2018 mit einigen Prüfaufträgen an die Verwaltung 
beschlossen wurde. Hier wurde die Bedeutung der Aufwertung der Wegeverbindun-
gen und Sichtachsen, vor allem zum Rheinufer, die schon im Entwicklungskonzept 
von 2010 benannt wurde n, erneut hervorgehoben . Sie wurden folglich in den Be-
trachtungsraum des „Freiraumplanerischen Wettbewerbs“ einbezogen, der von De-
zember 2018 bis April 2019 durchgeführt wurde.  
Die vorliegende Fortschreibung greift sowohl Handlungsempfehlungen des Entwick-
lungskonzepts von 2010 als auch beschlossene Maßnahmen aus dem ISEK von 
2018 auf. Insgesamt ist dadurch ein Maßnahmenpaket entstanden, das die aktuelle 
Revitalisierung des Friedrich-Ebert-Platzes mit drei neuen Gebäuden als Privatin-
vest und der umliegenden Freiraumgestaltung der städtischen Flächen sinnvoll fort-
führt. Das neu entstehende Zentrum wird gestalterisch mit dem Rhein verb unden 
und die vorhandenen Grünanlagen im Westen und Osten des Zentrums deutlich 
aufgewertet.   
 
 
                                                
1Beschlussvorlage Betrauungsakt (Vorlagen-Nr. 1860/2016): Betrauung der moderne stadt GmbH mit der Revita-
lisierung der Porzer Innenstadt  
2Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3461/2021): „Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianla-
gen im Innenstadtbereich Porz-Mitte“

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 9 
 
2. Lage und Abgrenzung des Programmgebietes 
Bei Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Viel-
zahl von kleinen Dörfern entstanden ist. So s ind viele Stadtteile auch heute noch 
durch die dörfliche Struktur mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern 
geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen der 60er Jahre wie in Porz -Finkenberg 
kennzeichnen den Bezirk. 
In der räumlich-funktionalen Ordnung des Kölner Stadtgebietes mit seiner polyzent-
rischen Hierarchie stellt der Innenstadtbereich des Stadtteils Porz , der insgesamt 
15.023 Einwohner3 zählt, das Bezirkszentrum Porz dar.  
 
 Karte 1: Lage des Programmgebietes  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
3Quelle: Kölner Stadtteilinformationen 2020 
Kartenausschnitt Bezirk Porz 
Stadtteil Porz mit Lage Programmgebiet (in rot) und Bezirkszentrum   
Quelle: Stadt Köln, eigene Darstellung

10                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
In der Hierarchie übergeordnet ist die Kölner City in der Innenstadt mit gesamtstäd-
tischer und überörtlicher Bedeutung. Das Bezirkszentrum Porz ist durch eine  Mi-
schung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet.  
Die nach wie v or gültige und zentrale Zielsetzung der funktionalen Stärkung des 
Bezirkszentrums Porz führt dazu, dass die schon im Entwicklungskonzept von 2010 
vorgenommene Abgrenzung des damaligen Plangebietes überwiegend auch für das 
vorliegende ISEK die räumliche Grundlage der Betrachtung bleibt.  
Das festzulegende Untersuchungsgebiet umfasst im Kern de n zentralen Versor-
gungsbereich „Bezirkszentrum Porz “ gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
der Stadt Köln sowie die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Erholungsbereiche. 
Des Weiteren liegen im Gebiet an das Zentrum angrenzende städtische Flächen mit 
teilweise öffentlichen Nutzungen, die mittel- bis langfristig zur Disposition stehen und 
einer neuen Nutzung zugeführt werden können (u.a. Teilbereiche Schulareal, Park-
flächen Glashüttenstraße, Mühlenstraße). Ziel ist, die aktuellen städtebaulichen, 
funktionalen und partiell sozialen Missstände im Bezirkszentrum Porz zu beheben 
und es nachhaltig als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- und Freizeitstandort zu sta-
bilisieren und zu revitalisieren.       
Abweichend von der Gebietsfestlegung des Entwicklungsgebietes Porz -Mitte4 und 
dem in 2018 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte wird 
der gesamte Bereich der Kopflindenallee des Rheinboulevards Porz als funktionaler 
und räumlich zusammenhängender Bestandteil in das Untersuchungsgebiet inte-
griert, um dem oben genannten Ziel der Stärkung des Freizeitstandortes gerecht zu 
werden. 
Das rund 45 Hektar große Untersuchungsgebiet wird im Westen durch den Rhein 
begrenzt, im Norden durch die Rathausstraße und Bergerstraße, die DB-Trasse im 
Osten und den Straßenzug Bah nhofsstraße, Schillerstraße, He inrich-von-Kleist-
Straße, Am Rheinbrauhaus und Bennauerstraße im Süden. 
Das Untersuchungsgebiet weist aktuell städtebauliche, funktionale und partiell sozi-
ale Missstände auf, die es erforderlich machen, über die Neugestaltung der „Neuen 
Mitte“ hinaus weitere städtebauliche und flankierende Anschlussmaßnahmen zu de-
finieren (vgl. Punkte 4 und 5). Dem besonderen Entwicklungsbedarf de s Untersu-
chungsgebietes wird mit dem vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept 
durch eine aufeinander abgestimmte Bündelung von investiven und baubegleiten-
den Maßnahmen entsprochen.  
Damit erfüllt d as Untersuchungsgebiet die grundlegenden Anforderungen des Be-
sonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch zur Festlegung eines Soziale-Stadt 
Gebietes gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen der Fortschreibung 
wird die Gebietsabgrenzung im Sinne einer Erweiterung des Bereichs des Rhein-
boulevards Porz geändert. Das förmlich fe stgelegte Soziale Stadt Gebiet wird im 
folgenden Programmgebiet Porz-Mitte genannt.  
Ziel für das Programmgebiet Porz-Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitali-
sierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs-, Arbeits- sowie Wohn- 
und Freizeitstandort durch ineinandergreifende bauliche Maßnahmen der Aufwer-
tung des Zentrenbereichs.  
 
 
                                                
4Beschluss über „Gebiet der Sozialen Stadt“ Porz Mitte am 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 11 
 
Karte 2: Programmgebiet Porz-Mitte 
Quelle: Stadt Köln

12                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
3.  ISEK Erstellung und Beteiligung 
3.1. Konzepte und Planverfahren für Porz-Mitte als Grundlage 
Das vorliegende ISEK versteht sich als Fortschreibung des im Jahr 2018 erstellten 
und vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Integrierten Stadtenwicklungskonzepts. 
Dies wiederum baut auf dem bereits in 2010 besch lossenen Entwicklungskonzept 
Porz-Mitte auf.  
Das folgende Schaubild zeigt die wesentlichen  seit Schließung des Hertie -Wa-
renkaufhauses im Jahr 2009  erarbeiteten Konzepte, Planungen  und anvisierten  
baulichen Fertigstellungen bis zum Jahr 2023. Sie stellen die inhaltliche Grundlage 
bzw. Orientierung für das vorliegende ISEK dar: 
 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept von 2018 wurde mit Prüfaufträgen an die 
Verwaltung beschlossen. Zu diesen Prüfaufträgen zählt unter anderem der Bereich 
des sogenannten Schulareals nördlich der Karlstraße, für dessen perspektivisch frei 
werdende Flächen optional eine Gewerbe- und Wohnnutzung vorgesehen werden 
sollte. In diesem Areal befinden sich eine Grundschule, eine Musikschule sowie ein 
Berufskolleg. Schon im Entwicklungs konzept von 2010 bestand der Auftrag, den 
Bereich aufgrund der absehbar disponiblen Teilflächen zu untersuchen. Inzwischen 
2009 • Schließung Hertie-Warenkaufhaus in Porz-Mitte
2010
• Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010 
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3629/2008 am 23.03.2010, Auftragsbeschluss vom 24.06.2006)
2015
• Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung: Umsetzung Variante B1 mit Abriß Hertie
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1725/2015 am 10.09.2015)
2016
• Sachstand Entwicklungskonzept Porz-Mitte
(Beschluss 23.03.2010 als ergänzende Grundlage für die Aufstellung eines ISEKs Porz-Mitte)
• Beauftragung moderne Stadt zur Umsetzung des Projektes Revitalisierung (Beschluss 
Betrauungsakt Vorlagen-Nr. 1860/2016 am 28.06.2016)
2017 • Beginn Niederlegung der Hertie-Immobilie 
2018
• ISEK Porz-Mitte
(Beschluss zur Vorlage-Nr. 1061/2018 am 27.09.2018)
2018
• Bebauungsplan "Revitaliserung Innenstadt Köln-Porz"
(Beschluss zur Vorlagen-Nr. 2616/2018 am 22.11.2018)
2019
• Durchführung freiraumplanerischer Wettbewerb Friedrich-Ebert-Platz und Innenstadt Porz
• Beschluss zur Vorlagen-Nr. 1465/2018 am 20.09.2018)
2019 • Beginn Rohbau Haus 1 (Erste von insgesamt drei neuen Gebäuden der Neue Mitte)
2021 • Sofortprogramm Innenstadt: Entwicklung Maßnahmenpaket Zentrenmanagement
2022 • Fortschreibung ISEK Porz-Mitte und Beantragung Städtebaufördermittel zum STEP 2023
2023 • Fertigstellung Neue Mitte und Beginn der städtebaulichen Anschlussmaßnahmen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 13 
 
ist beschlossen, dass die Grundschule am Standort verbleiben und neu gebaut wer-
den soll. Die Musikschule soll ebenfalls am heutigen S tandort verbleiben. Das Be-
rufskolleg hingegen soll perspektivisch an den neuen Standort Campus Deutz ver-
lagert werden. Die Verlagerung wird nach jetzigem Stand jedoch erst nach 2030 
erfolgen. Damit wird diese Fläche erst langfristig für eine Neunutzung fre i. Für das 
Areal soll in den nächsten Jahren ein Planungsverfahren unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit als Grundlage für die weitere Entwicklung durchgeführt werden  (vgl. 
Punkt 7.4.).  
Desweiteren wurde die Verwaltung durch einen politischen Grundsatzbeschluss be-
auftragt, soziale und integrative Maßnahmen entlang konkreter Bedarfe  im Pro-
grammgebiet in das ISEK aufzunehmen und entsprechende Fördermittel für die Um-
setzung zu beantragen oder Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. Das derzei-
tige soziale und integrative Angebot i m Programmgebiet Porz-Mitte ist untersucht 
worden und im Analyseteil dargestellt. Die Identif izierung von wesentlichen Ange-
botslücken und deren Schließung ist im Zuge einer vorgeschlagenen und beschlos-
senen Erweiterung des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*in-
nen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ im Rahmen eines integrier-
ten Planungsansatzes geplant (vgl. Punkt 4.3.)5.  
Weitere Aufträge der Politik betrafen überwiegend einzelne Maßnahmen, z. B. die 
Umgestaltung der Hauptstraße oder die Grünfläche an der Glashütte. Diese Auf-
träge wurden bzw. werden noch in die konkreten Planungsprozesse der Maßnah-
men eingebracht und bearbeitet. 
Im vorliegenden ISEK sind neben den für eine Städtebauförderbeantragung vorge-
sehenen Maßnahmen auch weitere  zentrale bauliche Projekte aufgeführt, die mit 
städtischen oder anderen Fördermitteln oder als Privatinvest  umgesetzt werden. 
Diese Projekte werden zeitgleich mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen 
realisiert und tragen ebenfalls zur Stärkung des Zentrums bei (vgl. Punkt 7.).  
 
3.2. Methodik der ISEK Fortschreibung 
Die Zie lsetzung des im  Jahr 2019 durchgeführt en freiraumplanerischen Wettbe-
werbs war, im Zuge der städtebaulichen Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz 
die Entwicklung eines gestalterischen Gesamtkonzeptes für den Innenstadtbereich 
unter Einbeziehung der Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers, 
des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Sparkasse 
sowie der Bahnhofstraße im Bereich der Fußgängerzone als Grundlage für die wei-
tere Planung zu entwickeln. Hierbei sollten Wegeverbindungen und Sichtachsen, 
vor allem zum Rhein, in die Planung einbezogen werden. Zur Aufgabenstellung ge-
hörte des Weiteren, die im Freiraum möglichen multifunktionalen Eigenschaften zur 
Klimawandelfolgenanpassung herauszuarbeiten.  
Diese Aspekte sind im Rahmen des Fortschreibungsprozesses mit den Fachämtern 
betrachtet und diskutiert worden. 
Der neue Programmaufruf ab März 2020 zum S tädtebauförderprogramm (STEP) 
2021 machte die Anpassung des ISEKs an die neuen Programmlinien erforderlich  
und es wurde um Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Kli-
mawandel ergänzt. 
                                                
5Vorlagen-Nr. 4270/2021: Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozial-
raumorientierte Zusammenarbeit in Köln“ (zum Redaktionsschluss noch in der politischen Beratung)

14                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Die Aktualisierung des ISEKs erfolgte in zwei Schritten:  
Quelle: Eigene Darstellung 
 
Als Bezugsrahmen wurden insbesondere folgende stadtweite Konzepte einbezo-
gen:  
- die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und deren Aussagen zum 
Stadtteil Porz  
- die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2020 
- der Kölner Lebenslagenbericht 2020 sowie 
- das städtische Programm „Lebenswerte Veedel“, dem das Programmgebiet 
Porz-Mitte zusammen mit weiteren Quartieren als neuer Sozialraum „ Porz-
Mitte und Urbach“ seit 2019 angehört 
Die Einordnung des Programmgebietes in die übergeordneten Konzepte und Ziel-
aussagen werden in Punkt 5 erläutert.  
Nach dem Abgleich der ISEK Zielsetzungen und Maßnahmen von 2018 mit der ak-
tuellen Entwicklung erfolgte ein zweiter Schritt: 
Quelle: Eigene Darstellung 
 
Abgleich Ziele und 
Maßnahmenpaket 
ISEK 2018 
aktuellen baulichen 
Entwicklungen
Aussagen des 
freiraumplanerischen 
Entwurfs
aktuelle Datenanalyse
Aussagen stadtweite 
Konzepte 
mit
Verwaltunsinterne 
Betrachtung  
geeigneter 
Maßnahmen unter 
den Aspekten 
Entwicklung des 
Einzelhandels- und 
Dienstleistungsangebotes
städtebauliche Aufwertung 
Innenstadtbereich
Aufwertung Grünbereiche 
und 
Klimaschutzmaßnahmen
Verkehr und Mobilität 
Soziale Stabilität und 
Wohnen 
Schritt 2 
Schritt 1

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 15 
 
Als Ergebnis der ämterüb ergreifenden Diskussion und unter Berücksichtigung der 
Personalressourcen in der Verwaltung sind insgesamt 
 zwei das Zentrum flankierende Grünmaßnahmen 
 zwei städtebauliche Anschlussmaßnahmen an die Neue Mitte sowie 
 ein Büro für Aktivierung und Vernetzung mit vier Bausteinen   
als Maßnahmen identifiziert worden, für die Beantragung en von Städtebauförder-
mitteln vorgesehen sind. Die flankierenden Aktivierungs- und Beteiligungsmaßnah-
men sind dabei auf die besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe in den 
Bereichen des Zentrums und der sog enannten „Papageiensiedlung“ an der Glas-
hüttenstraße zugeschnitten worden.  
Nach dieser verwaltungsinternen Prüfung wurden in Beteiligungsverfahren den Be-
wohner*innen, Politiker*innen und zentralen Akteur*innen in Porz das Maßnahmen-
paket vorgestellt und Anregungen aufgenommen.  
 
3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK Porz-Mitte 
Bereits in der Erstellungsphase des Entwicklungskonzeptes von 2010 erfolgte eine 
rege Teilnahme der Bürgerschaft und engagierter Gruppen. Im Erstellungsprozess 
zum ISEK von 2018 wur de eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 
durchgeführt. Unter anderem informierte die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker über die Ziele für Porz -Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte 
und erste Planungen. Anschließend konnte n die rund 300 Teilnehmer *innen ihre 
Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvor-
schläge diskutieren. 
 
Abbildung 1: Eindrücke der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 
 
             
Quelle: ISEK 2018, Stadt Köln

16                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Bei der Erarbeitung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzep-
tes wurde - Pandemie bedingt - ein Online-Beteiligungsformat vom 27. September 
bis 11. Oktober 2021 gewählt, das über das aktualisierte Maßnahmenpaket infor-
mierte. Teilnehmende konnten sowohl dazu als auch zu weiteren Themen ihre An-
regungen einbringen.  
 
Abbildung 2: Film zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln; Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller stellt die Maßnahmen vor  
 
Insgesamt sind rund 200 Anregungen zu den vorgestellten Maßnahmen sowie zu 
weiteren Themen eingegangen (vgl. Abbildung 3).  
 
Abbildung 3: Eingegangene Anregungen aus der Beteiligung 2021 
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 17 
 
Beirat Porz Mitte  
Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und 
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte von 2010 
und weiterer Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des 
Zentrums von Porz wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 die Einrichtung 
des Beirats Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen 
Vertreter*innen von Politik, Institutionen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüs-
sen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung 
und Information genutzt wird. Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte 
fand am 20.02.2017 statt. Seitdem tagt der Beirat regelmäßig. 
Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses 2021/2 022 wurden insgesamt fünf Sit-
zungen und eine zusätzliche Informationsveranstaltung des Beirats durchgeführt, in 
dem die Vorgehensweise zur Fortschreibung, das Maßnahmenpaket selbst und 
schließlich das für die politische Beratung und Beschlussfassung er stellte ISEK in 
seinen wesentlichen Zügen vorgestellt wurden. Während dieses Prozesses hat der 
Beirat zum einen Anregungen zum vorgest ellten Maßnahmenkonzept abgegeben 
sowie Empfehlungen an die zuständige Bezirksvertretung Porz ausgesprochen.  
Die Anregungen a us allen Beteiligungsformaten sind von der Verwaltung geprüft 
und wenn möglich in die Fortschreibung aufgenommen worden.  Einige enthielten 
konkrete Hinweise zu den baulichen Maßnahmen. Diese werden in den jeweiligen 
Planungsprozess eingebracht. Weitere Anregungen werden, soweit möglich, bei der 
Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt. Anregungen, die sich nicht auf konkrete 
Maßnahmen bezogen, wurden den Fachämtern zur Prüfung und ggf. Umsetzung im 
laufenden Verwaltungshandeln zur Verfügung gestellt.  
Alle Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung  sind dem ISEK als Anhang 
beigefügt. 
Nach Abschluss der internen Abstimmung (vgl. P unkt 3.2.) sowie der öffentlichen 
Beteiligung (vgl. Punkt 3.3.) und Prüfung der eingegangenen Anregungen ist im Er-
gebnis festzustellen, dass aus dem ISEK von 2018 mit Ausnahme eines für die Brü-
cken geforderten neuen Beleuchtungskonzepts alle Maßnahmen, zum Teil etwas 
modifiziert, in das neue ISEK überführt werden konnten.  
 
 
4. Analyse  
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktu ellen sozial-strukturellen und 
räumlichen Ausgangslage im Programmgebiet Porz-Mitte. Sie bildet damit eine der 
maßgeblichen Grundlagen für die darauf folgende Stärken-Schwächen-Analyse und 
die hieraus abzuleitenden Handlungsbedarfe (vgl. Punkt 5.) und Maßnahmen (vgl. 
Punkt 6.).  
Sie erfolgt analog zum Stadtentwicklungskonzept von 2018 in den folgenden Hand-
lungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur Entwicklung von Porz-Mitte widerspie-
geln:  
 Bevölkerung und Wohnen 
 Einkaufen und Arbeiten 
 Soziale Infrastruktur und Bildung  
 Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima  
 Mobilität

18                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Im Rahmen der Analyse wird grundsätzlich der Anspruch verfolgt, die jeweiligen Ist-
Zustände innerhalb der Handlungsfelder abzubilden. Wenn auch nicht alle Erkennt-
nisse in diesem Konzept in Maßnahmen überführt werden können, bildet die Ana-
lyse eine Grundlage für weiterführendes städtisches und privates Handeln im Pro-
grammgebiet.  
Soweit keine Daten zum Programmgebiet vorliegen, wird auf Daten der Quartiere 
Porz-Mitte zurückgegriffen, die im Programmgebiet liegen.  
 
4.1. Bevölkerung und Wohnen  
Im Programmgebiet Porz -Mitte leben am 31.12.2020  4.155 Einwohner*innen. Im 
Stadtteil Porz sind 15.023 Einwohner*innen gemeldet. Die Bevölkerungsstruktur ist 
im Programmgebiet mit Blick auf die Haushalts- und Altersstruktur vergleichbar mit 
der der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung 
mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleis-
tung hinweist. Zudem werden Bedarfe im Bereich Qualifizier ung anhand der über-
durchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieher*innen deutlich, die bei den unter 15 
Jährigen noch höher ausfällt.  
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Werte bei den auf Handlungsbedarf hin-
weisenden Sozialstrukturdaten in der sogenannten Wohnsiedlung Glashütten-
straße, auch  „Papageiensiedlung“ genannt,  wird diese s Wohnquartier, d as aus-
schließlich von sechs bis zwölfgeschossigen Hochhäusern geprägt ist, separat be-
trachtet.  
 
Tabelle 1: Übersicht Bevölkerungsdaten*  
*SGB II Daten sowie die Quote der Grundsicherung liegen für 2020 nur stadtweit vor  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
2010 2016 2020 2010 2016 2020 2010 2016 2020
Einwohner*innen 1.027.504 1.081.701 1.088.040 3.964 4.150 4.155 1.520 1.470 1.466
Altersstruktur (Anteile jeweils in %) 
00 - < 18 15,5 16,1 16,1 17,1 17,5 18 22,6 24 23,7
18 - < 35 24,9 25,1 24,8 23,9 22,7 22 24,3 19,7 19,7
35 - < 45 16,1 14,4 14,3 14,5 13,2 13,7 12 13,4 14,2
45 - < 65 25,6 26,9 27,1 27,5 27,5 26,5 27,8 25,7 24,7
65 und älter 17,8 17,5 17,7 17 19 19,6 13,6 17,2 17,6
Jugendquotient 23,2 24,2 24,3 26,0 27,6 28,8 35,2 40,7 40,5
Altenquotient 26,8 26,4 26,6 25,7 30,0 31,5 20,8 29,2 30
Anteil Einwohner*innen mit Migrationshintergrund 
(in %)
33,9 38,4 40,4 57,4 61,9 64,8 81,4 85,0 85,8
Anteil Haushalte mit Kinder an allen Haushalten (in 
%) 18,2 18,5 18,3 19,9 19 20,3 30 28,3 29,7
 Anteil Haushalte alleinerziehend an allen 
Haushalten mit Kindern (in %) 24,7 23,3 22,2 31,4 34,4 28,5 31,1 36,5 32
Anteil Seniorenhaushalte (in %)
(Ein- und Mehrpersonenhaushalte mit Pers. ab 60 J.) 
23,1 23 23,9 23,4 23,4 25,9 21,1 24,2 25,5
Anteil Einpersonenhaushalte (in %) 50,3 50,5 50,9 45,4 46,6 48,7 28 28,4 32,3
Quote SGB II-Bezug an Bevölkerung bis 65 Jahren 14 13,1 13,2 29,7 29,4 42,6 44,6
Quote SGB II-Bezug unter den 15 Jährigen Unter 15 
Jährige gesamt 
23,4 21,5 21,5 51,3 51,1 64,5 62,2
Quote Grundsicherung im Alter 6,0 7,6 7,8 6,9 7,9 8,9 10,8
Programmgebiet                 
Porz-MitteMerkmal Stadt Köln Glashüttensiedlung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 19 
 
Seit 2010 hat das Programmgebiet mit 200 Einwohner*innen oder 4,8 % leicht hin-
zugewonnen. Der Zuwachs der Gesamtstadt lag im gleichen Zeitraum mit  5,9 % 
leicht höher. Der Zuwachs erfolgte vor allem in den Jahren 2010 - 2016. In diesen 
Zeitraum fallen die in den Jahren 2015 - 2016 häufig als „Flüchtlingskrise“ titulierten 
außerordentlich hohen Zuwanderungsraten von Flüchtlingen vor allem aus Syrien. 
In den Hochhäusern an der Glashüttenstraße war die Einwohnerzahl hingegen rück-
läufig.  
 
Abbildung 4: Einwohnerentwicklung seit 2010 im Vergleich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Die aktuelle kommunale Bevölkerungsprognose6 geht davon aus, dass die Zahl der 
Einwohner*innen in Köln bis zum Jahr 20 30 um 43.000 Kölner*innen auf dann 
1.120.000 ansteigen wird (+4 %). Ein erheblicher Anteil dieses gesamtstädti schen 
Zuwachses entfällt dabei auf die älteren Kölner*innen ab 65 Jahre. Der Stadtteil 
Porz soll bis 2030 ebenfalls um + 4% seiner Einwohnerzahl wachsen und liegt damit 
auf gesamtstädtischen Wachstumsniveau (vgl. Karte 3). Dies bedeutet unter ande-
rem, dass mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum zu rechnen ist.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
6Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Basisjahr 2017), Kölner Statistische Nachrichten – 4/2019 
Zu- und Abnahme Einwohner in %

20                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Karte 3: Bevölkerungsprognose bis 2030 in den Stadtteilen Kölns    
 
 
Von den 4.155 Einwohner*innen haben fast 65 % oder 2.700 Einwohner*innen einen 
Migrationshintergrund (vgl. Abbildung 5) . Der Anteil in der Gesamtstadt liegt zum 
Vergleich mit 40,4 % deutlich darunter. In der Siedlung Glashüttenstraße liegt der 
Anteil der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund mit 85,8 % deutlich höher. 
Das Programmgebiet Porz-Mitte ist seit 2019 auch ein Teilraum des Sozialraumge-
biets „Porz-Mitte und Urbach“7. Zum Vergleich wird in Abbildung 5 auch der Wert 
des Sozialraums dargestellt. Mit 57,2 % liegt die Zahl von Personen mit Migrations-
hintergrund im gesamten Sozialraum zwar über dem städtischen Durchschnitt, aber 
unter dem Wert im Programmgebiet. Die hohen Werte im Programmgebiet sind vor 
allem auf die Sozialstruktur der Siedlung Glashüttenstraße zurückzuführen. 
 
                                                
7Die Sozialraumgebiete sind die räumliche Grundlage des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Im De-
zember 2019 ist das Programm von elf auf 15 Sozialraumgebiete erweitert worden. (vgl. Vorlage 3120/2019), 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kontrast=schwarz 
Quelle: Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische 
Nachrichten – 4/2019, mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030 
Quelle:Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 (Ausgangsjahr 2017), Kölner Statistische 
Nachrichten – 4/2019

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 21 
 
Abbildung 5: Anteil Personen mit Migrationshintergrund 2020 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Ein Vergleich der Altersstrukturen zeigt, dass hier insgesamt weniger Abweichun-
gen zu den stadtweiten Werten im Programmgebiet vorliegen (vgl. Abbildung 6). Nur 
der Anteil der Kinder unter 18 Jahren ist in der Glashüttenstraße mit 23,7 % deutlich 
höher als stadtweit mit 16,1 %. Beim Anteil der über 65 Jährigen nimmt die Glashüt-
tensiedlung hingegen den geringsten Anteil mit 17,6 % ein und weist demnach einen 
geringeren Anteil an Senioren auf als im übrigen Programmgebiet oder stadtweit.  
Der vergleichsweise hohe Wert des Altenquotienten in der Glashüttensiedlung mit 
30 ist weni ger auf einen hohen Anteil der ä lteren Einwohner über 65 Jahren als 
vielmehr auf einen im Vergleich geringeren Anteil von Personen im erwerbsfähigen 
Alter (von 20 bis unter 65) zurückzuführen. 
Im Gegensatz dazu liegt der Jugendquotient – also das Verhältnis der unter 18 Jäh-
rigen, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung, zu den Menschen im erwerbsfähigen 
Alter – mit 40,7 in der Glashüttensiedlung weit über dem des Programmgebietes 
und dem der Gesamtstadt (24,3).   
 
Abbildung 6: Altersstruktur im Vergleich  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Daten von 2020 
40,4 %
57,2 %
64,8 %
85,8 %
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Köln Sozialraum Porz-Mitte
und Urbach
Programmgebiet Glashüttenstraße
16,1
24,8
14,3
27,1
17,718
22
13,7
26,5
19,6
23,7
19,7
14,2
24,7
17,6
0
5
10
15
20
25
30
00 - < 18 18 - < 35 35 - < 45 45 - < 65 65 und älter
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung
in %

22                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Ein Blick auf die Haushalt sstrukturen zeigt, dass der Anteil an Familienhaushalten 
in der Glashüttensiedlung deutlich höher als im Programmgebiet gesamt oder stadt-
weit ist. Noch deutlicher ist der Unterschied der alleinerziehenden Haushalte. Wäh-
rend stadtweit etwas mehr als jeder fünfte Familienhaushalt nur einen Erziehungs-
berechtigten aufweist, ist es im Programmgebiet mit rd. 29 % fast jeder dritte Haus-
halt und in der Glashüttensiedlung mit 32 % mehr als jeder dritte Haushalt . Diese 
Werte lassen vermuten, dass es im Programmgebiet einen erhöhten Bedarf an Un-
terstützungsangeboten im sozialen wie Bildungsbereich , insbesondere für die Be-
wohner*innen in der Siedlung an der Glashüttenstraße, gibt 
Der Anteil der Seniorenhaushalte ist im Programmgebi et nur leicht höher als im 
Durchschnitt der Stadt. Nahezu jeder vierte Haushalt ist ein Seniorenhaushalt. Der 
stadtweit hohe Anteil an Senior*innen weist darauf hin, dass für diese Altersgruppe 
generell ausreichende Pflege - und Dienst leistungsangebote vor gehalten werden 
sollten.  
 
Abbildung 7: Haushaltstypen 2020 im Vergleich  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2020 
 
Die Sozialdaten8 lassen erkennen, dass die Anteile der Bezieher*innen von SGB II, 
besser bekannt als Hartz IV Leistungen , in der Wohnsiedlung an der Glashütten-
straße mit 44,6 % weit über dem städtischen Durchschnitt liegen. Noch deutlicher 
ist der Unterschied bei de r Altersgruppe der unter 15 Jährigen. Haushalte mit Kin-
dern sind dort am häufigsten von Sozialleistungen abhängig.  
                                                
8Daten liegen kleinräumig (Baublockebene) nur bis 2016 vor 
18,3
22,2 23,9
20,3
28,5
25,9
29,7
32
25,5
0
5
10
15
20
25
30
35
Haushalte mit Kinder  darunter alleinerziehend Seniorenhaushalte
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung
in %

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 23 
 
Abbildung 8: SGB-II-Quoten im Vergleich 2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
 
Ein Blick auf die Sozialraumdaten von 2019 der Stadt Köln  (vgl. Tabelle 2) lassen 
den Schluss zu, dass sich diese Situation seit 2016 nicht wesentlich geändert hat. 
Hier liegen Daten auf Ebene der Statistischen Quartiere vor, die räumlich einen 
Großteil des Programmgebietes abdecken (vgl. Karte 4). Deutlich wird auch hier, 
dass vor allem in der Siedlung Glashüttenstraße die Werte deutlich höher liegen als 
in den umliegenden Quartieren.  
Der gesamte Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet durch eine leicht überdurch-
schnittlich hohe Arbeitslosenquote mit 9,5 %9 in 2019 gegenüber 7,6  % in der Ge-
samtstadt. 
Der Anteil der älteren Menschen im Programmgebiet, die auf Grundsicherung im 
Alter (SGB XII) angewiesen sind (vgl. Abbildung 8), liegt mit 7,9 % nur unwesentlich 
über dem Durchschnitt der Gesamtstadt. Etwas höher ist dieser Wert mit 10,8 % in 
der Glashüttenstraße.  
 
Tabelle 2: Anteil SGB II Empfänger*innen im Stadtteil Porz 2019*  
Stadt Köln 12,4 % 
Stadtteil Porz 17,5 % 
Statistisches Quartier Porz-Mitte Zentrum 17,9 % 
Statistisches Quartier Porz-Mitte Glashüt-
tenstraße 
36,3 % 
Statistisches Quartier Porz-Mitte Rathaus 21,2 % 
Statistisches Quartier Porz-Mitte Germania 
Carré 
17,9 % 
*Anteil an Gesamtbevölkerung zwischen 0 bis 64 Jahren 
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln 
                                                
9Daten auf Ebene des Programmgebietes liegen nicht vor. 
13,1
21,5
7,6
29,4
51,1
7,9
44,6
62,2
10,8
0
10
20
30
40
50
60
70
Quote SGB II-Bezug an
Bevölkerung bis 65 Jahren
Quote SGB II-Bezug unter den
15 Jährigen
Quote Grundsicherung im
Alter
Stadt Köln Programmgebiet Glashüttensiedlung

24                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Karte 4: Stadtteil Porz und Statistische Quartiere  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln; das Programmgebiet liegt  innerhalb der Statisti-
schen Quartiere Porz-Mitte Glashüttenstraße, Rathaus, Zentrum und das Germania Carré  
 
Die Daten machen deutlich, dass das Programmgebiet Porz -Mitte hinsichtlich der 
sozialen Indikatoren zum Teil deutlich überdu rchschnittliche Werte aufweist. Auch 
die demografische Struktur mit deutlich höherem Migratenanteil und höherer Zah l 
an Kindern und alleinerziehenden Haushalten macht deutlich, dass hier spezifische 
Unterstützungsbedarfe erforderlich sind. Dies manifestiert sich insbesondere in der 
Siedlung an der Glashüttenstraße.  
 
Wohnen 
Die Struktur des Wohnraumangebotes stellt sich mit freistehenden Einfamilienhäu-
sern bis hin zu höhergeschossigen Wohnanlagen im Programmgebiet als sehr he-
terogen dar. Insgesamt zählt das Programmgebiet rund 2.000 Wohnungen10, der 
Anteil geförderter Wohnungen liegt im Stadtteil Porz mit 10,3 % deutlich über dem 
städtischen Schnitt von aktuell 6,8 % 11. Der Wohnungsmarkt verteilt sich zu annä-
hernd gleichen Teilen auf Einfamilienhäuser (49 %) und Mehrfamilienhäuser (51 %). 
Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen. Der hohe Anteil an 
Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene 
                                                
10Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Daten zum Wohnungsbestand liegen für diese 
Raumebene nicht vor. Es wurden die Zahlen der Haushalte herangezogen und dabei 1 Haushalt = 1 Wohnung 
angenommen. Am 31.12.2021 gab es im Programmgebiet 2022 Haushalte. Dieser Wert wurde abgerundet auf 
2000 Wohnungen.  
11Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Wohnungen im 1. Förderweg, Stadt Köln; Daten auf Ebene des Unter-
suchungsgebietes liegen nicht vor. 
Programmgebiet Porz-Mitte

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 25 
 
geringe Bau- und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Be-
zirkszentren eine Besonderheit dar.  
Die Stadt Köln verfügt über sogenannte Mietp reisdaten, die zum Zeitpunkt der Er-
hebung den Anzeigenmarkt der Mietwohnungen in Köln widerspiegeln. Ü ber das 
Programmgebiet gesamt sind diese nicht verfügbar, dafür können aber auf Ebene 
der Statistischen Quartiere Aussagen getroffen werden. Stadtweit liegt der Mietpreis 
im Jahr 2019 bei 11,80 Euro pro m²12. Im Stadtteil Porz liegt er zwischen 10,00 und 
10,99 Euro pro m². Das Programmgebiet zählt damit zu den eher preiswerteren 
Wohnstandorten in Köln.  
 
Tabelle 3: Mietpreisdaten und Wohndichte in den Statistischen Quartieren  
                 des Stadtteils Porz  
 Medianmietpreis €/m² Veränderung 
(in %) 
Wohndichte 2019 
(Anzahl Personen 
pro Adresse) 
 2014 2019   
Stadt Köln 9,50 11,80 +24 7,8 
Stadtteil Porz 8,5 10,20 +20 9,24 
Statistisches Quartier 
Porz-Mitte -  
Zentrum 
8,35 9,80 +17,4 7,11 
Statistisches Quartier 
Porz-Mitte -  
Glashüttenstraße 
- - - 30,4 
Statistisches Quartier 
Porz-Mitte –  
Germania Carré 
8,75 10,25 +17,1 9,5 
Statistisches Quartier 
Porz-Mitte 
Rathaus 
8,20 10,10 +23 9,55 
Quelle: Datenprofil der Sozialraumgebiete 2019, Stadt Köln  
 
Die Wohndichte (Einwohner*innen je Adresse) liegt i n nahezu allen Statistischen 
Quartieren des Programmgebiets über dem städtischen Durchschnitt mit 7, 8. Die 
Wohndichte in der Siedlung an der Glashüttenstraße sticht mit einem Wert von 30 
besonders heraus. Im Vergleich zu anderen Statistischen Quartieren, die innerhalb 
eines Bezirkszentrums liegen, ist die Wohndichte im Programmgebiet (Ausnahme 
Siedlung Glashüttenstraße ) mit Werten zwischen 7 bis 9,5 Einwohner *innen je  
Adresse, deutlich geringer. Die Wohndichte liegt in den Statistischen Quartieren des 
Stadtteils Kalk beispielsweise bei Werten zwischen 12 -14.  
Die Gebäudestruktur weist eine Mischung aus kleinteiliger Bebauung und größeren 
Gebäudekomplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Ge-
bäude variiert, wobei vereinzelt ein Modernisierungs - und Sanierungsstau festzu-
stellen ist. Es lassen sich fünf verschiedene Wohnbereiche rund um die Innenstadt 
unterscheiden:  
                                                
12Medianwert, Neubau und Bestand, Quelle: Stadt Köln

26                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Nordwestlicher Zentrumsbereich  zwischen Rhein, Bergerstraße, Stadtbahn und 
Bahnhofstraße mit überwiegender Geschossbebauung unterschiedlichen Baual-
ters. Eine Wohnanlage aus den 80er Jahren mit eh emals öffentlich geförderten 
Wohnungen befindet sich an der Ecke Karlstraße/Friedrich -Ebert-Platz. In diesem 
Areal befindet sich auch das sehr weitläufige und durchgrünte Schulareal, das nach 
Verlagerung des Berufskollegs einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. 
Südwestlicher Zentrumsbereich  zwischen Rhein, Bahnhofstraße, Stadtbahn und 
Bennauerstraße; der Wohnbereich liegt südlich der Fußgängerzone. H ier stehen 
zwei bis fünfgeschossige Gebäude mit Einzelhandel und Dienstleistung im Erdge-
schoss als Teilbereich des Bezirkszentrums Porz. Hier prägen Denkmäler und min-
dergenutzte Grundstücke das Bild. 
Südöstlicher Wohnbereich zwischen Bahnhofstraße, Schille rstraße, Heinrich-von-
Kleist-Straße und Stadtbahntrasse;  ruhiges Wohngebiet mit Reihen - und Doppel-
häusern mit großen Gärten. Höherer Anteil von älterer Bevölkerung.  
Östlicher Wohnbereich  zwischen St adtbahn, Philipp -Reis-Straße, Lingerstraße, 
Bahnhofstraße; der Wohnbereich ist an der Bahnhofs-, Goethe- und Friedrichstraße 
von zwei- bis viergeschossigen Wohnhäusern mit teilweise Laden– oder Büronut-
zung im Er dgeschoss geprägt. Die Philipp-Reis-Straße und Klingerstraße weisen 
als örtliche Hauptstraßen eine erhebliche Verkehrsbelastung auf. 
Nordöstlicher Wohnbereich (Siedlung Glashüttenstraße) zwischen Stadtbahntrasse, 
Bergerstraße, Friedrichstraße und Philipp-Reis-Straße; in den 70er Jahren entstan-
dene Gebäude mit sechs bis 12 Geschossen und rund 630 Wohnungen.  Ehemals 
waren rd. 40 % der Wohnungen öffentlich gefördert. Der nördliche Teil befindet sich 
im Eigentum der LEG der südliche Teil besteht aus Eigentumswohnungen mit Ein-
zeleigentum. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen 
Freiflächen zeigen teilweise einen schlechten Pflegezustand, der im Zusammen-
hang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Wahrnehmung von Angst-
räumen führt.  
 
Abbildung 9: Siedlung an der Glashüttenstraße 
Bildquelle: Stadt Köln, 2022 
 
Allgemeine Entwicklungsziele für die beschriebenen Wohnbereiche sind die Verbes-
serung der Wohnsituation und Reduzierung von Nutzungskon flikten, Nutzung von 
mindergenutzten Grundstücken und Baulückenschlie ßungen mit dem Ziel, Wohn-
raum zu sch affen sowie ein e Aufwertung des Gebäudebestandes durch Moderni-
sierungs- und Sanierungsmaßnahmen, z.B. Fassadengestaltung, zu fördern.  
Als Maßnahmen zum Klimaschutz im Sinne einer alternativen Energiegewinnung ist 
der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern sowie zur Verbesserung des

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 27 
 
lokalen Mikroklimas Begrünungsmaßnahmen an den Fassaden und im Wohnumfeld 
anzustreben.   
 
4.2. Einkaufen und Arbeiten  
Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, überwiegend in den 1970er und 
1980er Jahren geplanten Zentrumsbereic h („Porzity“) zwischen Rheinufer und 
Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der 
Bahnhofstraße, der Hauptstraße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das 
administrative und kulturelle Zentrum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf 
Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus- und 
Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen 
an Aufenthaltsqualität. 
 
Abbildung 10: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln 2020 
 
Mit der Errichtung des CityCenterPorz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Ver-
kaufsflächen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirks-
zentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Fried-
rich-Ebert-Platz und Josefstraße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der In-
solvenz der Hertie GmbH geschlossen wurde. 
In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust 
von Lagequalitäten, was tendenziell zu einer Abwärtsspirale führte. Diese zeigt sich 
auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen , den sanierungsbedürftigen 
Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen.

28                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 11: Beispiele für Ladenleerstände in der Bahnhofstraße 
Quelle: CIMA 2021 
 
Im Oktober 2021 wurden im Zentrumsbereich 18 leerstehende Ladenlokale ge-
zählt13.  
Die einzige verbliebene A-Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenterPorz. Im 
Zusammenhang mit der Schließung des Hertie-Kaufhauses führt dies zu einer Ver-
lagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich -Ebert-Platz hin zur 
Josefstraße.  
Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird verstärkt durch den 
konkurrierenden, bereits in den späten 1960er Jahren entstandenen, nicht integrier-
ten Standort großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandels in Porz-Eil, Rudolf-Die-
sel-Straße, mit insgesamt rund 17.000 qm Verkaufsfläche14.  
Abbildung 12: Nutzungskartierung mit Leerständen im Untersuchungsgebiet  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: CIMA, Stand 10/2021 
                                                
13 Quelle: Erhebung CIMA 
14 Quelle: Stadt Köln 2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 29 
 
Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption 
von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zen-
trenkonzept (EHZK). 2015 wurde beschlossen, das EHZK fortzuschreiben. Im Ent-
wurf der Fortschreibung des EHZK (2020) übernimmt Porz-Mitte weiterhin die Funk-
tion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 114.000 
Einwohner*innen. 
 
Abbildung 13: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß der Fortschreibung Einzel-
handels- und Zentrenkonzept  
Quelle: Stadt Köln 2020 (Entwurf 2020) 
Im Bezirkszentrum Porz befanden sich gemäß einer Erhebung aus 2007 noch rund 
23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr als 100 Betriebe. Im Rahmen der Fort-
schreibung des EHZK (Erhebung 2017) wurden nur noch 79 Einzelhandelsbetriebe 
mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 12.000 qm erhoben. In der Fortschreibung 
wird daher vorgeschlagen, die Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches 
entsprechend anzupassen (vgl. Abbildung 13). Der Bereich wurde vor allem im nörd-
lichen Bereich, aufgrund von Leerständen und Mindernutzungen verkleinert. Im Jahr 
2021 befanden sich laut aktueller Erhebung im Gebiet noch 68 Einzelhandelsbe-
triebe. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den langfristigen Be-
darf am stärksten vertreten (49 %), gefolgt von kurzfristigem (31 %) und mittelfristi-
gem Bedarf (20 %). 
Am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets, angre nzend an die Trasse der DB 
AG, liegt, außerhalb der Abgrenzung des Bezirkszentrums, ein  großflächiger Le-
bensmittel-Vollversorger (REWE), der nach Fertigstellung der Neuen Mitte in Haus 
1 umziehen wird. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtun-
gen und das Finanzamt Köln-Porz.  
Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 
80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Gemäß einer 
Markt- und Tragfähigkeitsanalyse für Porz (2016) kann das Bezirkszentrum seiner

30                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Versorgungsfunktion zurzeit nur unzureichend gerecht werden. Eine deutliche Er-
gänzung des Handelsbesatzes ist daher zur Revitalisierung des Zentrums dringend 
geboten. Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes 
„Neue Mitte Porz“ ergeben sich für den Einzelhandel im Bezirkszentrum neue Chan-
cen. Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm 
einen Vollsortimenter (REWE) sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des 
Weiteren sind im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinhei-
ten vorgesehen. In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige 
Einzelhandelsnutzungen zur Verfügung. 
Im Zuge der städtebaulichen Planungen für den Friedrich -Ebert-Platz wurde zum 
Thema Einzelhandel das Dialogformat „Eine lebendige Neue Mitte Porz“ durch mo-
derne stadt GmbH durchgeführt. Die Veranstaltungen des Formats fanden im Okto-
ber 2020 sowie im Oktober 2021 statt. 
Im Rahmen des "Sofortprogramm s zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren 
in NRW 2020" hat die Stadt Köln erfolgreich Mittel zum Anstoß eines Zentrenmana-
gements für das Bezirkszentrum Porz beantragt. Das Förderprojekt beinhaltet die 
Netzwerkarbeit mit lokalen Akteuren sowie die Erstellung eines partizipativen Hand-
lungskonzeptes, das der Vorbereitung des zukünftigen Zentrenmanagements dient. 
Der allgemeine Kaufkraftindex für den Stadtteil Porz l iegt mit 92,715 deutlich unter 
dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbe-
zirks Porz mit 107,2 (Stand 2016). 
Berücksichtigt man das unter Punkt 4.1 dargestellte weitere Bevölkerungswachstum 
insbesondere im Stadtteil Porz, so wird die Bedeutung des Programmgebiets Porz-
Mitte als funktionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jah-
ren erheblich zunehmen. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende 
und absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht 
nur die Bereitstellung entsprechender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und 
öffentlichen D ienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch seine 
hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt. 
 
4.3. Soziale und integrative Angebotsstruktur  
Neben den öffentlichen Bildungseinrichtungen gibt es im Untersuchungsgebiet ein 
breites Angebot an sozialen und integrativen Maßnahmen verschiedener Träger. 
Alle befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums. Sie sind für die Bevölkerung 
von Porz-Mitte fußläufig gut erreichbar (vgl. Karte 5). 
Bildungseinrichtungen 
Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße (GGS), die Carl -Stamitz-Musikschule 
(CMS) und das Berufskolleg Köln Porz befinden sich in dem zentral gelegenen und 
verkehrlich gut erschlossenen sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße, zwi-
schen Josefstraße und Hauptstraße. 
Bei der GGS handelte es sich bisher um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit 
rund 300 Schüler*innen (Schuljahr 2021/2022). Neben dem ehemaligen Schulge-
bäude wurde ein neues Gebäude in Modulbauweise errichtet (Zugang von der Jo-
sefstraße). Mit dem Bezug des Neubaus wurd e zum Beginn des Schuljahres 
2021/2022 ein Ratsbeschluss16 umgesetzt, wonach die GGS nun auf 4 Züge erwei-
tert wurde. 
                                                
15 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 
16Vorlage 3024/2019

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 31 
 
Die CMS, eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musikschule Köln, befindet 
sich in einem Altbau an der Josef straße. Sie unterhält viele Kooperationen mit Bil-
dungseinrichtungen, z.B. GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter 
Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grundschulen und Kindertagesstät-
ten. Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besuch t. 
Im Rahmen der Neugestaltung des Schula reals soll die CMS  in direkter Nähe zur 
Grundschule berücksichtigt werden. 
Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik wird in den 
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Da in diesem Bereich 
bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfang-
reiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung 
des BK 10 erforderlich. Laut Schulbaumaßnahmenplan 17 ist die Verlegung der Ka-
tegorie B zugeordnet und wird erst nach 2030 realisiert werden können. 
Karte 5: Übersicht der Maßnahmenträger und Bildungseinrichtungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Eigene Erhebung 
                                                
17Ratsbeschluss, Vorlage 0418/2020

32                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 14: Gebäude des Berufskollegs Köln-Porz 
Bildquelle: Stadt Köln 
 
Soziale Einrichtungen 
Im Programmgebiet befinden sind verschiedene Angebote für unterschiedliche Ziel-
gruppen. Die folgende Beschreibung konzentriert sich auf die Darstellung der Ange-
bote, die sich über Jahre dauerhaft etabliert haben. Darüber hinaus bieten einige 
Träger temporäre Unterstützungsmöglichkeiten an, die aus Gründen der Übersicht-
lichkeit nicht in die Betrachtung einfließen (vgl. Maßnahmenübersicht in Tabelle 4). 
 
Angebote für Kinder und Jugendliche 
In Porz-Mitte halten gleich mehrere Träger ein breit gefächertes Angebot für Kinder 
und Jugendliche aller Altersklassen vor. Eine zentrale Rolle übernimmt hier das 
Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschafts-
zentrum (JUGZ) „Glashütte“. Das JUGZ verfügt auf einer Nutzfläche von rund 2.400 
qm über ein Raumensemble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und un-
terschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene 
Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Angeboten werden u.a. Fußball, Skaten, 
Streetart, Cook & Eat, Gesellschafts- und Konsolenspiele.  
Die Außenanlage und Räume des JUGZ werden darüber hinaus für bürgerschaftli-
che Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Durch die geplante Verfüllung des Amphithe-
aters, wird der Außenbereich an veränderte Bedürfnisse angepasst und die Nut-
zungsmöglichkeit verbessert. Es entsteht eine neue ebene Fläche zum Spielen, auf 
der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Diese Verfüllung soll mit städ-
tischen Mitteln parallel zur baulichen Ausführung der Umgestaltung der Parkanlage 
Glashüttenstraße voraussichtlich bis Ende 2027 erfolgen.  
 
Abbildung 15: JUGZ „Glashütte“, Quelle: JUGZ Glashütte 
Bildquelle: JUGZ Glashütte

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 33 
 
Der Solibund e.V. in der Friedrichstraße ist ein Interkulturelles Zentrum und Träger 
der freien Jugendhilfe. Es liegt in unmittelbarer Nähe zur JUGZ Glashütte  und er-
gänzt das Angebot für Kinder und Jugendliche. Neben den klassischen offenen An-
geboten bietet das Interkulturelle Zentrum im künstlerischen und musischen Bereich 
verschiedene Workshops an, wie z.B. die Kunstwerkstatt und die „Solibund Sin-
gers“. Zudem hält das Zentrum ein umfassendes (Beratungs-)Angebot für Familien 
und Alleinerziehende bereit.  
Mit dem Alevitischen Kulturzentrum Porz in der Josefstraße und der Jugendhilfe Af-
rika 2000 e.V. auf der Hauptstraße gibt es zwei weitere Interkulturelle Zentren, die 
Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten und mit ihrer transkulturellen Aus-
richtung grundsätzlich allen Interessierten und Ratsuchenden offen stehen. Das Ale-
vitische Kulturzentrum offeriert Theater und Schauspielkurse für Kinder und Jugend-
liche. Die Jugendhilfe Afrika 2000 e.V. bietet neben einer PC Werkstatt eine Nach-
wuchsförderung für musikalische Talente an. Offene Spieletreffs runden das Ange-
bot ab. 
Das Jobwerk Köln in der Wilhelmstraße sowie die Kompetenzagentur Köln-Porz des 
Internationalen Bunds (IB) im Bezirksrathaus decken die Themen Berufsberatung 
und Qualifizierung für Jugendliche und junge Erwachsene ab. Das Jobwerk arbeitet 
hier in Kooperation mit dem Jobcenter auf Basis eines Aktivierungs - und Vermitt-
lungsgutscheines und unterstützt bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen so-
wie der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Die Kompetenzagentur des IB ist 
ein offenes Angebot für junge Menschen zur Überwindung von sozialen Benachtei-
ligungen und individuellen Beeinträchtigungen am Übergang von Schule in den Be-
ruf. Es gibt eine direkte Vernetzung mit den Schulen vor Ort. 
 
Angebote für Erwachsene 
Für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen gibt es in Porz-Mitte u. a. aufgrund meh-
rerer Kulturzentren ein breites Angebot an Sozial - und Familienberatung. Darüber 
hinaus bietet das Erzbistum Köln in seiner Beratungsstelle Porz Unterstützung in 
Ehe-, Familien und Lebensfragen an. Der Caritasverband e.V. hält ein weiteres Fa-
milienberatungsangebot in der Rathausstraße vor und ergänzt dieses mit einem Be-
ratungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sozialpsychiatri-
schen Zentrum (SPZ) Köln. Im Programmgebiet wird damit ein großes Spektrum an 
Unterstützungsmöglichkeiten und Krisenintervention abgedeckt. 
Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) vereint im „Haus der sozialen 
Dienste Porz“ in der Goethestraße verschiedene Unterstützungsleistungen in den 
Bereichen Beratung, Wohnen und Beschäftigung. Dort befindet sich die Fachambu-
lanz für Menschen mit einer Alkohol - und Medikamentenabhängigkeit. Dabei han-
delt es sich um eine kostenlose Sprechstunde, die auch für Angehörige offen ist. 
Speziell für den Kreis der SGB II-Empfänger*innen gibt es mit „Claro mobil“ ein auf-
suchendes Angebot für suchtkranke und arbeitslose Menschen in Kooperation mit 
dem Jobcenter. Die Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene berät zum 
Thema Sucht und zielt  u.a. auf die Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Prob-
lemlösungsstrategien sowie der Aufklärung über weiterführende Behandlungsmög-
lichkeiten ab.  
Weiter befindet sich im „Haus der sozialen Dienste Porz“ eine Schuldnerbera-
tungsstelle, die Budget- und Insolvenzberatung anbietet.

34                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Angebote für Senior*innen 
Porz-Mitte bietet Senior*innen über das Seniorennetzwerk Porz ein abwechslungs-
reiches Angebot an Austauschformaten, Aktivitäten und Beratung. Das Senioren-
netzwerk ist in den Räumlichkeiten des AWO Ortsverbandes in unmittelbarer Nähe 
zum JUGZ Glashütte angesiedelt. Es kooperiert erfolgreich mit zahlreichen anderen 
Institutionen, wie z.B. dem JUGZ Glashütte, dem Bürgeramt Porz, dem Bürgerverein 
Porz e.V., den Kirchen und weiteren Einrichtungen. Dadurch besteht im Programm-
gebiet ein gut abgestimmtes Portfolio an Maßnahmen für ältere Menschen. 
Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemeinden 
in Porz sowie der Türkisch-Islamischen Mevlana-Gemeinde (DITIB) ergänzt. Ferner 
gibt es die Stadtteilbibliothek Porz sowie die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. 
Die einzelnen Träger in Porz -Mitte arbeiten vernetzt zusammen. Hier ist vor allem 
das JUGZ Glashütte, das Seniorennetzwerk und die Zusammenarbeit mit der Sozi-
alraumkoordination für den  Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“ zu nennen. Ziel 
sollte es sein, diese Praxis fortzuführen und auszubauen.  
 
Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“ 
Seit 2019 ist das Programmgebiet ein Teilraum des Sozialraums „Porz -Mitte und 
Urbach“ des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel“. Für dieses Programm 
hat die Verwaltung aktuell eine i nhaltliche Weiterentwicklung erarbeitet . Hierzu 
wurde ein Handbuch erstellt und der Poltik zum Beschluss vorgelegt  (vgl. Punkt 
5.1.). Ziele sind neben einer Neujustierung der vorhandenen Strukturen und stärke-
ren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebietsplanung für jeden 
Sozialraum. Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse sollen damit sozialraum-
scharf analysiert und durch entsprechende Maßnahmen z.B. vorhandene Angebote 
optimiert und mögliche Angebotslücken geschlossen  werden. Mit den in 2019 neu 
aufgenommenen Sozialraumgebieten, also auch dem Sozialraum „Porz -Mitte und 
Urbach“, soll begonnen werden.  
Die nachfolgende Tabelle 4 liefert eine Übersicht der einzelnen Angebote für un-
terschiedliche Ziel- und Altersgruppen nach Themen geordnet.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 35 
 
Tabelle 4: Regelangebote sozialer und integrativer Maßnahmen im Programmgebiet  
 
Quelle: Eigene Erhebung 
Maßnahmeart Maßnahme und Kurzbeschreibung der Inhalte Träger
Freizeitangebot, 
Bildung, 
Umwelt
"Essbarer Garten": Naturprojekt rund um den eigenen Anbau von Lebensmitteln.
"Oase Solibund": Gartenprojekt zum Mitmachen und Mitessen. 
JUGZ Glashütte
Solibund e.V. 
Freizeitangebot
Förderung der Kreativität
Technik
Talentförderung
"ZahlBar": Gastronomieprojekt mit der Zielsetzung Teilnehmenden gewisse Fähigkeiten 
(z.B. Kreativität, Selbständigkeit, Teamfähigkeit) zu vermitteln. 
"PC-Werkstatt": Für Bastler, Tüftler und technikversierte Jugendliche, die sich beim 
selbständigen PC-Aufbau/Aufrüstung erproben können. (ab 12 Jahren)
"Soli Maker Space": Vermittlung von Medienkompetenz rund um das Thema Technik: 
Programmieren lernen, 3D-Drucke ausprobieren, Plotten, Filmen. 
JUGZ Glashütte
JHA 2000 e.V.
Solibund e.V.
Freizeitangebot,
Betreuungsangebot,
Musikförderung,
"ARTikulation": Musikprojekte mit eigenem Jugendverlag. Durch die Kooper-ation mit 
dem Kinder- und Jugendforum auch Teilhabe an lokalpolitischen Prozessen. 
"Solibund Singers": Interkulturelle Lieder von Klassik bis Modern gemeinsam Singen.  
(ab 14 Jahren)
"Blockflöte spielen lernen": Gemeinsam Lieder spielen und Noten lesen. Blockflöte und 
Material werden bereit gestellt. (ab 8 Jahren)
"Music Workshop": Jugendliche mit musikalischem Talent und/oder technischen 
Vorkenntnissen können hier an verschiedenen Projekten mitarbeiten. Das Equipment 
wird gestellt. Der Fokus liegt auf Talentförderung. (ab 12 Jahren)
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Freizeitangebot,
Kunstprojekte,
Theater
"Kunstatelier": Entwicklung und Verwirklichung der schöpferischen Fähigkeiten und 
eigenen Ideen im Kunstbereich
"Kunstwerkstatt": Kleinere Kunstprojekte gemeinsam gestalten. Malen, Collagen 
basteln, etc. (ab 12 Jahren)
"Wer bin ich?": Theaterkurs, gefördert von der gemeinnützigen Stiftung "Ein Herz 
lacht". (Kurse bis 12 Jahren/Kurse ab 12 Jahre)
JUGZ Glashütte
Solibund e.V. 
Alevitisches
Kulturzentrum
Freizeitangebot,
Betreuungsangebot,
offene Angebote
offener Kinder- u. Jugendbereich: z.B. Fußball, Mädchenkram, Streetart, Cook & Eat, 
Ringen & Raufen, Spiel & Spaß, Konsolenspiel, Skaten
Ferienprogramm "Glashütte Goes Himmelsstürmer": wechselnde Ferienangebote mit 
Übermittagsbetreuung
"Spielenachmittag": Gemeinsam Spiele kennenlernen: Gesellschaftsspiele für Groß und 
Klein, Indoor- und Outdoor-Spiele, Rätsel, u.v.m.
"Relaxen im Soli": Einfach mal die Seele baumeln lassen, Stress abbauen, ob sportlich, 
meditativ oder kreativ
JUGZ Glashütte
JUGZ Glashütte
Solibund e.V.
Solibund e.V.
Hausaufgabenbetreuung Übermittagbetreuung: Hausaufgabenbetreuung inklusive Mittagessen 
Hausaufgabenhilfe für Schüler*innen der Klassen 2 bis 12.
Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe von der Grundschule bis zum Abitur
Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe für Schüler*innen der Sekundarstufe I und II
JUGZ Glashütte
Alev. Kulturzentrum
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Berufsberatung, 
Bewerbungscoaching,
Qualifizierung
"Bewerbungscoaching Plus": Unterstützung bei der Erstellung aussagekräftiger 
Bewerbungsunterlagen. (SGB II-Behzug, ab 15 Jahren)
"Brücke in die Zukunft": Soziale und berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher 
mit oder ohne Schulabschluss. (ab 15 Jahren)
Jobwerk Porz
Kompetenzagentur
IB
Suchtberatung "Beratungsstelle vor Ort" für Konsumenten von illegalen Drogen sowie deren 
Angehörige. (für Jugendliche und Junge Erwachsene)
SKM e.V.
Suchtberatung CLARO mobil: Aufsuchende Beratung für suchtkranke und arbeitslose Kund*innen des 
Jobcenters Köln-Porz (SGB II-Bezug) 
"Fachambulanz Sucht": Kostenfreie u. anonyme offene Sprechstunde für Menschen mit 
missbräuchlichem oder abhängigem Konsum und Angehörige.
SKM e.V./SKF e.V.
SKM e.V. 
Lebensmittelausgabe Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen
Lebensmittelausgabe: 1 x wöchentlich für Menschen mit geringem Einkommen
"Das Haus": täglicher Mittagstisch zu einem sozialen Preis. 
Alev. Kulturzentrum
Solibund e.V. 
JUGZ Glashütte
Sozialberatung,
Integrationsförderung
Schuldnerberatung für Kund*innen des Jobcenters Köln-Porz 
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Behörden-, Ämter- und Formularhilfe
Sozialberatung: Für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Sozialberatung: Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder
Sozialberatung: Beratungsstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung
Sozialberatung: Empowerment, Hilfe beim Ankommen und Integration für 
alleinerziehende Frauen mit afrikanischem Migrationshintergrund
"Cup of Hope": Zusammenkunft von geflüchteten Menschen und alteingesessenen 
Bürger*innen in Form eines Begegnungscafés. 
SKM e.V.
Solibund e.V.
JHA 2000 e.V.
Alev. Kulturzentrum
Erzbistum Köln
Caritasverband e.V.
Caritasverband e.V.
JHA 2000 e.V.
JUGZ Glashütte
Freizeitangebot,
Kulturangebot
Baglama/Saz: kulturspezifischer Musikunterricht mit der Langhalslaute (ab 8 J.)
"Tanztee": Angebot für tanzfreudige Paare oder Singles mit Livemusik.
Alev. Kulturzentrum
JUGZ Glashütte
Freizeitangebote für 
Senior*innen,
Bildung,
Beratung,
Unterstützungsangebote
offene Angebote: Veedels-Frühstück, Spieletreff, Wandergruppe, Kegeln, Disco, 
begleitende Spaziergänge, gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge, offener Treff, 
Stammtisch, Boule, Singkreis und mehr.
Nachbarschaftshilfe "Helfende Hände": Unterstützung oder Erledigung von Einkäufen 
und Besorgung notwendiger Medikamente
Bildungsangebote: Englisch, PC und Internet, Handy 1x1
Senior*innen-Treffen: Kochen, Gesellschaftsspiele, Radfahrsicherheitstraining, 
Programme für geistige und körperliche Gesundheit
"Künstlerisch AKTIV": Malerei nach eigenen Tendenzen. 
Seniorennetzwerk 
Seniorennetzwerk
Seniorennetzwerk 
Alev. Kulturzentrum
JUGZ Glashütte 
Angebote für Kinder und JugendlicheAngebote für Erwachsene

36                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
4.4. Grün- und Freiflächen sowie Stadtklima  
Das Programmgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün- und Freiflächen so-
wie mit Erholungs- und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten inner-
halb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Sie  
befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.  
Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und wenig dazu geeignet, 
die einzelnen Grün- und Freiflächen zu vernetzen. Die besondere Lage des Bezirks-
zentrums am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht 
gestützt und hervorgehoben werden.  
Außerhalb des Geschäftszentrums ist die Versorgung mit Baugebietsgrün (in Block-
innenräumen sowie kleinteiligen Grün - und Spielflächen) im Programmgebiet gut. 
Die Siedlung Glashüttenstraße, das Schulgelände, das Wohngebiet an der Klinger-
straße und besonders der Wohnbereich westlich der Schillerstraße sind gut mit Bäu-
men und begrünten Freiflächen ausgestattet. In den unmittelbar an den Einkaufsbe-
reich angrenzenden Wohnblöcken fehlen jedoch ausreichende private Grün- und 
Freiräume.  
Auch der Bereich der Fußgängerzone ist unzureichend mit grüner Infrastruktur aus-
gestattet, der vorhandene Baumbestand ist teilweise abgängig.  
 
Karte 6: Bestandsplan Grün- und Freiflächen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: 
Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 37 
 
Die Grünflächen 
Rheinboulevard Porz 
Der Porzer Rheinboulevard zählt aufgrund seiner Breite von etwa 35  m und seiner 
Ausstattung mit 400 Kopflinden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln. Die 
Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahrkartenpavillon stehen unter 
Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Hauptstraße bezie-
hungsweise zum Bezirkszentrum sind zwar vorhanden, aber schlecht ausgebaut 
und unattraktiv gestaltet. Deshalb kann der zentrale Bereich des Rheinboulevards 
als Naherholungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt 
werden.  
Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit 
der Platzfläche vor dem Bezirksrathaus und Bildungszentrum hat der Bereich ein 
hohes Potential als Freizeit- und Naherholungsort. Wie auch das Einkaufszentrum 
ist es jedoch mit Außengastronomie eher unterversorgt. Die obere und untere Ufer-
promenade hat zudem für den überregionalen Radverkehr eine Bedeutung, da eine 
städtische Veloroute direkt am Rheinufer entlang führt und eine wichtige Radwege-
verbindung zwischen Köln und Bonn darstellt. Der Rheinuferweg wird jedoch auch 
von Fußgänger*innen genutzt, so dass regelmäßig Nutzungskonflikte auftreten.  
Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Land-
schaftsschutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen 
bis Langel. Dieses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhaltung und Weiterentwick-
lung einer weitgehend naturnahen Landschaft.  
 
Abbildung 16: Rheinboulevard Porz  
Uferpromenade Rheinboulevard Porz, Bildquelle: Stadt Köln 
 
Grünfläche an der Glashüttenstraße 
Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 Hek-
tar groß. Es handelt sich bei ihr um eine wenig gestaltete Grünanlage mit einer An-
pflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu 
einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich 
bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4 - 5 m hohen 
Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffentlicher, eingezäunter 
Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fußwegeverbindung 
mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäft-
szentrum Porz-Mitte. Sie ist aufgrund mangelhafter Au fenthaltsqualität ausgeprägt 
mindergenutzt und wird (auch deshalb) teilweise als Angstraum wahrgenommen.

38                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 17: Grünfläche an der Glashüttenstraße  
Mindergenutzte Grünfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln 
 
Der angrenzende Parkplatzbereich wird zwar partiell gut genutzt, ist aber aufgrund 
des insgesamt vorhandenen Stellplatzangebotes in Porz-Mitte nicht erforderlich und 
stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Im Flächennutzungsplan ist das Gesamt-
areal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dargestellt.  
 
Abbildung 18: Pkw-Parkplätze an der Parkanlage Glashüttenstraße 
Mindergenutzte Parkfläche an der Glashüttenstraße, Bildquelle: Stadt Köln 
 
Grünfläche entlang der Karlstraße 
Auf dem sogenannten Schulareal nördlich der Karlstraße befindet sich entlang der 
Karlstraße eine ca. 10 Meter, teilweise 20 Meter breite Rasenfläche mit altem Baum-
bestand, der auch das gesamte Schulgelände und die Wohnbebauung bis zur Ber-
gerstraße prägend durchzieht und dominiert.  
Abbildung 19: Grünstreifen Karlstraße 
 
Bildquelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 39 
 
Der südliche Bereich des Areals bis zur Karlstraße beherbergt heute das Berufskol-
leg und die Musikschule. Das Berufskolleg soll nach derzeitiger Schulstandortpla-
nung langfristig (nach 2030) seinen Standort nach Deutz verlagern. Die Blockdurch-
grünung sowie das Straßenbegleitgrün entlang der Karlstraße mit seinem Baumbe-
stand soll im Rahmen einer künftigen Neuordnung des Bereichs berücksichtigt und 
gesichert werden.  
 
Abbildung 20: Schulareal in Porz 
 
Musikschule (links) und ein Gebäude des Berufskollegs (rechts), Bildquelle: Stadt Köln 
 
Zur Aufwertung des Programmgebietes sind vor allem Maßnahmen zur Erhaltung 
und Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen sowie Schaffung neuer öf-
fentlicher Grünflächen mit Aufenthaltsfun ktion zur Reduzierung des Defizits an 
Grünflächen geeignet. Des Weiteren ist Ziel, eine Verbesserung der Durchgrünung 
bestehender und geplanter Wohnbereiche und Vernetzung der vorhandenen Grün-
und Freiräume zu erreichen.  
 
Freiflächen und öffentliche Plätze 
Plätze und verkn üpfende urbane F reiräume prägen das Geschäfts zentrum zwi-
schen Rhein und Stadtbahnlinie wesentlich. Den historischen Mittelpunkt bilden die 
Hauptstraße und die Bahnhofstraße.  
Der Friedrich -Ebert-Platz war die einzige zusammenhängende Platzfläche und 
stellte nach Schließung des Hertie-Warenhauses einen erheblichen städtebaulichen 
Missstand dar. Seit der Schließung des Kaufhauses im Jahr 2009 infolge der Insol-
venz des Mutterkonzerns war ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums 
mangelhaft genutzt. Die Warenhau sschließung hat erheblich zum Trading-Down-
Prozess in der Porzer Innenstadt beigetragen. Entstanden war eine starke Barrie-
rewirkung durch das große, leerstehende Gebäude in Verbindung mit Entstehung 
von Angsträumen (zum Beispiel in verwahrlosten Durchgängen), ein nur wenig be-
lebter Friedrich-Ebert-Platz und eine Vielzahl leerstehender Ladenlokale in unmittel-
barer Umgebung.

40                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 21: Ansicht Hertie-Kaufhaus und Friedrich-Ebert-Platz 
Bildquelle Stadt Köln 
 
Mit der städtebaulichen Neugestaltung, ausgeführt durch die moderne stadt GmbH, 
wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums derzeit grundlegend neu geordnet  (vgl. 
Pkt. 7.1.). Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei maßstäbliche 
Baukörper mit gänzlich neuen öffe ntlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als 
bisheriger zentraler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohn - und 
Gewerbefunktion aufgegeben. Der neu definierte Freiraumbereich der Neuen Mitte 
wird nach den gestalterischen Vorschlägen des freiraumplanerischen Wettbewerbs 
ebenfalls aufgewertet. Hierdurch soll eine Belebung und Steigerung der Aufenthalts-
qualität sowie Stärkung des Bezirkszentrums insgesamt erreicht werden.  
In Porz-Mitte zeigt sich derzeit deutlich, dass der öffentliche Raum an vielen Stellen 
nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Insbesondere die Verbindungsach-
sen zum Rhein bieten wenig Anreize, sind verwinkelt und wirken verbaut. Dies wirkt 
sich zum einen auf die Aufenthaltsqualität und zum anderen auf die Nutzung und 
Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. Barrieren  durch Stufen und Angst-
räume durch unübersichtliche Gestaltung und schlechte Beleuchtung prägen an vie-
len Stellen das städtebauliche Bild. Dem Fußgängerweg über die Brücke Hau pt-
straße fehlt die klare Sichtachse und er wirkt verbaut und wenig attraktiv. Die Auf-
bauten versperren den Blick in beide Richtungen und werden teilweise nach Fertig-
stellung der neuen Mitte ungenutzt sein.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 41 
 
Abbildung 22: Fußgängerquerung Brücke Hauptstraße 
Verstellte und verwinkelte Fußgängerverbindung sowie unterbrochene Sichtachse zur Neuen Mitte;  
Bildquelle: Stadt Köln 
 
Abbildung 23: Fußgängerweg zum Rhein 
Keine erkennbare Sichtachse zum Rhein, verwinkelte Wegeführung; Bildquelle: Stadt Köln

42                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Die Bahnhofstraße weist ebenfalls eine nicht mehr zeitgemäße Möblierung und Be-
lag auf. Der Einzelhandelsbesatz ist einem Trading-Down-Prozess unterworfen, die 
Verbindung zum Rhein, die über die Querung der Hauptstraße erfolgt, ist ka um 
sichtbar.  
  
Abbildung 24: Fußgängerzone Bahnhofstraße 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Blick nach Osten (links), Blick nach Westen Richtung Rhein (rechts); Bildquelle: Stadt Köln 
 
Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich-Ebert-Platz 
entsteht die Chance, zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungslinie 
bei der weiteren Gestaltung der Fußgängerbereiche  aufgenommen werden. Die 
Verbindungen der zentralen Platz- und Wegeflächen sind insbesondere in Richtung 
der Rheinuferpromenade in Verlängerung der Karlstraße, über die Fußgängerbrü-
cke und die Bahnhofstraße sowie zwischen Bahnhofstraße und Friedrich -Ebert-
Platz deutlich aufzuwerten.  
 
Potenzialflächen mit städtebaulichen Neuordnungsbedarf 
Im Programmgebiet finden sich nach wie vor Potenzialflächen für die weitere räum-
liche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn- und 
Gewerbenutzungen oder Kultureinrichtungen sowie vor allem die Gestaltung von 
Grünflächen und (grünen) Wegeverbindungen.  
Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und 
der Grünfläche an der „Glashütte“ , für die im vorliegenden ISEK bereits Aufwer-
tungsmaßnahmen vorgestellt werden, ist das heutige Schulareal zwischen Haupt - 
und Josefstraße bes onders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung 
des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich langfristig Entwicklungsmög-
lichkeiten in einem zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. Das Be-
standsgrün sollte bei einer angestrebten Umgestaltung zu einer neuen öffentlichen 
Grünfläche (Stadtgarten) erweitert werden. Außerdem sollte von diesem neu ge-
schaffenen Grünbereich aus eine klar erkennbare direkte Wege führung zur Erho-
lungszone Rheinufer realisiert werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 43 
 
Abbildung 25: Schulareal und Parkplatz Philipp-Reis-Straße  
Bildquelle: Stadt Köln 
 
Abbildung 26: Fußweg Karlstraße  
Heute zeig t sich der gesamte Bereich nördlich 
der Karlstraße bis Philip-Reis-Straße sowohl hin-
sichtlich einer fußläufigen Wegeverbindung zum 
Rheinufer als auch zum Grünbereich an der 
Glashüttenstraße als vom Pkw -dominierte, für 
Fußgänger und Radfahrer teilweise unattraktive 
bzw. wenig bis gar nicht vorhanden e Durchwe-
gung. Nördlich der Philipp-Reis-Straße stellt ein 
derzeit als  Parkgelände genutztes Areal einen 
weiteren mindergenutzten Bereich dar.  
 
 
 
 
Bildquelle: Stadt Köln 
 
Stadtklima 
Eine systematische Untersuchung des Kölner Stadtklimas kommt zu dem Ergebnis, 
dass es zukünftig in Köln heißer wird und Wett erextreme ( Hitzeperioden und 
Starkregenereignisse) zunehmen werden. Daher ist es wichtig, frühzeitig Maßnah-
men zu ergreifen, um sich an den zu erwartenden und lokal kaum zu beeinflussen-
den Klimawandel anzupassen.  
Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln, 
im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 % zuneh-
men und die Zahl der heißen Tage kann sich verdoppeln. Mehr als 58 % der Be-
wohnerschaft werden zukünftig in einem durch Wärmebelastung betroffenen, 37 % 
in einem hoch belasteten Siedlungsgebiet, und 3 % in sehr hoch belasteten Sied-
lungen leben. Klimaaktive Freiflächen sind in diesem Raum fast nicht vorhanden. 
Ein Ausschnitt aus der Planungshinweiskarte der Stadt Köln für Porz-Mitte zeigt die 
Wärmebelastung im Programmgebiet. Die Karte wird derzeit überarbeitet, da die bis 
2050 angenommene und dargestellte Wärmebelastung durch den rasanten Klima-
wandel aktuell bereits eingetreten ist.

44                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Karte 7: Aktuelle Wärmebelastung  
 
Quelle: Stadt Köln, Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebelastung bis 2050,  
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 
Abbildung 27: Legende zur Planhinweiskarte                                                               
Die einzelnen Wärmeklassen 
sind in nebenstehender Abbil-
dung 26  dargestellt. Danach ist 
der Westen des Programmge-
biets in unmittelbarer Nähe zum 
Rhein bis etwa auf Höhe der Kir-
che St. Joseph als klimaaktive 
bzw. das Rheinufer sogar als 
stark klimaaktive Flächen einge-
ordnet. Die übrigen Bereiche 
sind aufgrund der bestehenden 
Bebauung, des Versiegelungs-
grades und dem Anteil der 
Grün- und Freiflächen als belas-
tete bzw. hoch belaste te Sied-
lungsflächen gekennzeichnet.  
Die Flächen der Klasse 2 ( hoch belastet, orange) stellen ein stadtklimatisches Be-
lastungsgebiet dar, das gekennzeichnet ist durch eine starke Veränderung aller 
Klimaelemente gegenüber dem Freiland, einer potenziell hohen Luftschadstoffbe-
lastung und dem Wärmeinseleffekt. 
Quelle: Planungshinweiskarte Ausschnitt Porz-Mitte, Wärmebe-
lastung bis 2050, Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 45 
 
Im Programmgebiet sin d aktuell die Bereiche rund um das CityCenterPorz, das 
Areal rund um das Jugendzentrum Glashütte bis in den Parkbereich hinein sowie 
der angrenzende östliche Wohnbereich zwischen Stadtbahnlinie, Philipp -Reis-
Straße, Klingerstraße und Bahnhofstraße hoch belastet. Sie sind durch eine dichte 
Bebauung mit mehrgeschossigen Gebäuden sowie Einfamilienhäusern geprägt. 
Flächen der Klasse 2 sind durch eine hohe Wärmemehrbelastung gegenüber dem 
Umland gekennzeichnet und weisen eine hohe Anzahl von Tagen mit starker Wär-
mebelastung auf. Durch die relativ dichte Bebauung ist der Luftaustausch beein-
trächtigt und die Luft kann daher mit Schadstoffen belastet sein. 
Die Flächen der Klasse 3 (belastet, gelb) stellen eine stadtklimatische Übergangs-
zone dar. Sowohl dichte Bebauung, als auch weniger dichte Bebauung und angren-
zende Freiflächen sind hier zu finden. Diese Randlagen können auch aus Grün- und 
Verkehrsflächen bestehen. Je nach Vegetationsbestand kann lokal eine hohe Ab-
kühlung stattfinden (z.B. Friedhofsflächen). 
Im Prog rammgebiet ist ein von Norden nach Süden verlaufender „Streifen“ vom 
Schulareal ausgehende bis zur Mühlenstraße als belastete Siedlungsfläche gekenn-
zeichnet. Ebenso als belasteter Bereich gilt der Siedlungsbereich östlich der Park-
anlage Glashüttenstraße. Die nächtliche Abkühlung ist etwas höher als in den Klas-
sen 1 und 2, jedoch immer noch eingeschränkt. Lokale Winde werden behindert 
oder abgebremst. Die Luftschadstoffbelastung ist abhängig von der Ausprägung von 
Straßenschluchten und des Verkehrsaufkommens. Durch zusätzliche Versiegelung 
kann es hier schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastung kommen. 
Flächen der Klasse 4 (klimaaktiv, hellblau) stellen stadtklimatisch wichtige Freiflä-
chen und Flächen der Klasse 5  (stark klimaaktiv, lila) im Lichte des Klimawandels 
die stadtklimatisch am stärksten ausgleichenden Bereiche  dar. Sie sind windoffen, 
weisen eine starke Frisch- und Kaltluftproduktion auf und sind von hoher Sensibilität 
gegenüber Nutzungsänderungen z. B. Bebauung. Der Rhein ist nachts - durch die 
Wärmespeicherfähigkeit des Wassers – zum Teil wärmer als die umliegenden Stadt-
gebiete. 
Auf den Flächen der Klassen 4 und 5 sollte wegen ihrer oben beschriebenen Merk-
male auf eine Bebauung und sonstige Nutzungsänderungen verzichtet werden. 
 
4.5. Mobilität  
Individualverkehr  
Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die 
Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz -Mitte ist gut an das 
überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angeschlossen. 
Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahn-
netz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahn-
kreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) 
führen direkt bis in die Kölner Innenstadt.  
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße 
(L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd-
lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und 
Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs-
aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch.  
Im Bereich des Bezirkszentrums ist sie darüber hinaus eine Geschäftsstraße mit 
Wohnnutzung in den Obergeschossen.  Eine weitere w ichtige Verbindung für den 
Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für

46                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
den Durchgangsverkehr. Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, 
dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. 
Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grundstücke innerhalb 
des Untersuchungsgebietes angefahren werden. 
Die Hauptstraße bildet derzeit eine Barriere zum Rheinboulevard, Querungsmög-
lichkeiten für Fußgänger sind jedoch ausreichend vorhanden. Die Haup tstraße ist 
insgesamt jedoch wenig begrünt und entspricht nicht mehr den aktuellen gestalteri-
schen Standards.   
 
Öffentlicher Personennahverkehr  
Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienennetze der Deut-
schen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) gut erschlossen und wird 
durch ein gut ausgebautes Busnetz ergänzt. 
Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt pri-
mär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz Markt. 
Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt 
mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 
Buslinien, die das Untersuchungsgebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und 
des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und an-
grenzenden Ortschaften und Städte.  
Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb 
des Untersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße 
liegt.  
Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Horrem und 
Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kann in weniger als 20 Minuten erreicht wer-
den. Über die VRS -Regionallinien RE8 und RE9 wird der Kölner Hauptbahnhof in 
rund 10 Minuten erreicht. 
Durch die Anbindung von Porz-Mitte an das Stadtbahn- und Busnetz über die zent-
rale Haltestelle Porz Markt der KVB sowie an die S-Bahn und Regionalbahnen mit 
dem nahegelegenen DB-Bahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öf-
fentlichen Personennahverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. 
 
Nahmobilität: Rad- und Fußwegeverbindungen  
In den zentralen Bereichen von Porz-Mitte sind entlang der umspannenden Straßen 
straßenbegleitende Gehwege vorhanden. Im zentralen Bereich wird der Radverkehr 
auf unterschiedlichen Radverkehrsanlagen geführt. So sind an den Hauptverkehrs-
straßen Radwege oder Markierungen für den Radverkehr in Teilbereichen vorhan-
den. Zusätzlich haben Radfahrende die Möglichkeit, vom Kfz -Verkehr getrennte 
Verbindungen zu nutzen. Möglichkeiten bestehen etwa entlang des Rheins (sog. 
Leinpfad)  oder über die für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone Bahn-
hofstraße. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsignalanlagen geregelt. 
Aus Sicht der zu Fuß Gehenden ste llen sich die Straßenräume im Zentrum insge-
samt wenig attraktiv dar. Neben den unzureichenden Gehwegbreiten, die z.T. durch 
Einbau wenig funktionaler Stadtmöblierung entstanden sind, könnten die Überquer-
barkeit und die direkte Wegeführung an einigen Stellen attraktiver sein. 
Perspektivisch soll mit der neuen Stelle eines /einer Fußverkehrsbeauftragten die 
Situation der zu Fuß Gehenden stärker in den Fokus rücken. Insbesondere sollen 
Ansätze zur Verbesserung der Fußverkehrsstruktur entwickelt werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 47 
 
Auch das Angebot für den Radverkehr im Zentrum von Porz ist bisher unzureichend. 
Neben ausreichend dimensionierten Radverkehrsanlagen fehlt es an attraktiven 
Bike-and-Ride-Angeboten sowie einer gestalterischen Integration von dezentralen 
Abstellanlagen in unmittelbarer Nähe der Ziele. Derzeit bereitet die Verwaltung ein 
bezirksweites Radverkehrskonzept vor, das den Be reich des Programmgebietes 
Porz-Mitte umfasst.  
Im Untersuchungsgebiet verlaufen zwei Verbindungen des Radverkehrsnetzes 
NRW, welches durch die rot-weißen Wegweiser erkennbar ist:  
 der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Ve-
loroute entlang des Rheinufers  
 die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter 
über die Kaiserstraße 
Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßen-
züge vorhanden. 
Im Jahr 2019 hat die Politik auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu den RadPendler-
Routen im Rechtsrheinischen Köln die Entwicklung von leistungsfähigen RadPend-
lerRouten zwischen Deutz , Niederkassel sowie Troisdorf beschlossen, d ie durch 
den zentralen Bereich von Porz-Mitte führen wird.  
 
Ruhender Verkehr 
Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1. 000 öffentliche Stellplätze für 
den ruhenden Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser S tellplätze, rund 
900 Plätze, bewirtschaftet wird. Darüber hinaus gibt es weit ere bewirtschaftete 
Stellplätze, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter ( vgl. Abbildung 
27). 
 
Abbildung 28: Parkhaus am CityCenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bildquelle: Stadt Köln 
 
Die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich -Ebert-Platz ist im Rah-
men der städtebaulichen Neuordnung des Areals abgerissen und neu gebaut wor-
den.  
Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraße gelegene städtische Parkplatzareal 
östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße wurde 
für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbaus des Parkhauses

48                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
provisorisch hergerichtet und ist seit Abschluss der Baumaßnahme grundsätzlich 
nicht mehr erforderlich. Der vorgesehene Rückbau erfolgt zu Gunsten der geplan-
ten Erweiterung und Aufwertung der Parkanlage Glashüttenstraße.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 49 
 
5. Stärken- und Schwächenanalyse, Handlungsbedarfe und Ziele 
Auf der Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfel-
der die Handlungsbedarfe und Potenziale im Programmgebiet ableiten. Diese bilden 
wiederum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maß-
nahmen.  
Für das Programmgebiet Porz-Mitte wird deutlich, dass vor allem eine neue und 
moderne Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, die eine hohe Aufent-
haltsqualität schafft, zum Verweilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung 
sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Die 
angestoßene Entwicklung zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen be-
zirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumliche Anbindung an den 
Rhein zu ermöglichen, um die beiden Nutzungen Einkaufen und Erholen stärker zu 
verbinden. Die Belebung von Porz-Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienst-
leistungsangebot zu verknüpfen, die eine deutliche Stärkung hinsichtlich der Ange-
botsqualität und -vielfalt erfahren muss.  
Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Bete iligung und 
Mitwirkung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entspre-
chende Maßnahmen zu stärken. Ein besonderer Fokus ist dabei auf die Hochhaus-
siedlung an der Glashüttenstraße zu legen. 
Aufbauend auf der städtebaulichen , sozialräumlichen und funktionalen Bestands-
aufnahme wurden die Stärken und Schwächen des Programmgebiets in vier ver-
schiedenen Handlungsfeldern identifiziert.  
 
5.1. Einordnung in übergeordnete stadtweite Konzepte 
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
Die Kölner Verwaltung hat mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“  die 
Zielaussagen der künftigen strategischen und nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns 
in den zentralen Handlungsfeldern mit all seinen Stadtteilen erarbeitet und in einem 
umfangreichen Konzept dargestellt. Der Stadtteil Porz mit seiner Funktion als Be-
zirkszentrum ist danach als bedeutsam identifizierter Entwicklungsbereich darge-
stellt: die rechtsrheinische Stadtachse im Süden  entlang der Kölner Straße bzw. 
Hauptstraße.  
Den Stadtachsen kommen generell mehrere wichtige Bedeutungen zu: Sie sind zum 
einen Rückgrat des Stadtverkehrs und attrak tive Stadteingänge. Als wichtiger Teil 
des öffentlichen Raums bestehen entsp rechend hohe Ansprüche an  funktionalen 
Aufenthaltsbereichen und einer attraktiven Gestaltung des Straßenraums. Zum an-
deren übernehmen sie als Versorgungszentren für den Einzelhandel und weitere 
Einrichtungen eine wichtige Funktion für die umliegenden Quart iere. Sie sind des-
halb nicht nur als Verkehrs- sondern auch als Stadträume zu betrachten und weiter 
zu entwickeln. Die wesentlichen Zielaussagen für das Programmgebiet aus der 
Stadtstrategie lauten daher  
 Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzun-
gen: Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten 
 Ausbau und städtebauliche Aufwertung des Versorgungszentrums, Ent-
wicklung und Stärkung von Begegnungsorten und Gestaltung des öffentli-
chen Raums 
 Verbesserung der Verknüpfung von S-Bahn- und Stadtbahn-Haltestellen 
 Verbesserung des kleinräumigen Stadtklimas

50                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 Qualifizierung des Stadtraums am Rheinufer 
 Nutzung und Weiterentwicklung von Wohnbaupotentialen 
Die Zielaussagen der Stadtstrategie sind im vorliegenden ISEK thematisch den 
Handlungsfeldern 
 Gestaltung Öffentlicher Raum/Freiraum/Stadtgrün/Stadtklima = 
Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima 
 Stärkung Versorgungszentrum/Einzelhandel = Handlungsfeld Einkaufen 
und Arbeiten 
zuzuordnen.  
 
Karte 8: Kölner Perspektiven 2030+ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+, Ausschnitt Zielkarte Wohnen für den Stadtteil Porz, Köln 2020 
 
 
Einzelhandelskonzept 2020 
Laut Einzelhandelskonzept 2020 liegt im Programmgebiet Porz -Mitte der zentrale 
Versorgungsbereich „Bezirkszentrum Porz“. Er umfasst im Wesentlichen den ge-
schlossenen Fußgängerbereich. Entsprechend sind Waren des kurzfristigen, mittel-
fristigen und langfristigen Bedarfs vorhanden. Die funktionalen Missstände sind in 
Punkt 4.2. bereits dokumentiert worden. Danach ist die Anzahl der Betriebe und 
Verkaufsflächen unterhalb des Orientierungswertes für ein Bezirkszentrum. Der An-
gebotsschwerpunkt liegt im mittelfristigen Bedarf, Angebotsdefizite finden sich v. a. 
im langfristigen Bedarfsbereich.  Der aktuelle Entwicklungsstand zeigt Trading -
Down-Tendenzen. Verbesserungen sind zum ein en durch die Umgestaltung des 
Friedrich-Ebert-Platzes zur Neuen Mitte und einer Erneuerung und Erweiterung des 
Verkaufsflächenangebotes zu erwarten. Desweiteren ist der gesamte Zentrumsbe-
reich städtebaulich aufzuwerten, so dass sich wieder ein wertigeres Einzelhandels-
angebot durchsetzt. Für die nächsten Jahre sollte gemeinsam mit den örtlichen Ein-
zelhändlern ein Konzept zur Weiterentwicklung und Aufwertung des Einzelhandels- 
und Gastronomieangebotes sowie zur Profilierung und Vermarktung des Zentrums 
ausgearbeitet werden, um die Zentrenstruktur insgesamt zu verbessern. Dabei sind 
auch die Wechselwirkung von lokaler Struktur und Online-Handel funktional zu be-
rücksichtigen.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 51 
 
Programm Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraumorientierung in 
Köln 
Das städtische Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger*innen- und Sozialraum-
orientierung in Köln“ ist erstmalig im Jahr 2005 zunächst als Modellvorhaben einge-
führt worden und hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen zunächst in elf 
Sozialraumgebieten, die zuvor mittels einer Datenanalyse ermittelt wurden, zu ver-
bessern. Dies soll durch Verankerung einer ressort- und fachübergreifenden Praxis 
auf Seite der Verwaltung und der freien Träger bewirkt werden. So sollen sozial-
raumorientierte und kooperative Arbeitsformen intensiviert, vorhandene Dienste und 
Angebote effektiver gestaltet werden und Prävention in den Vordergrund rücken 18. 
Ein zentraler Baustein dieses Programms ist der Einsatz einer Sozialraumkoordina-
tor*in vor Ort, die die Angebote und Akteure bündelt und vernetzt und ein Bindeglied 
zur Verwaltung darstellt. Für eine erfolgreiche vernetzte Sozialraumarbeit soll die 
Sozialraumkoordination je nach Bedarfslage wichtige Partner*innen gewinnen wie 
z. B. Jobcenter Köln, Wohnungsgesellschaften oder Schulen. 
Das Programm wurde zwischenzeitlich verstetigt und im Jahr 2019 räumlich erwei-
tert, unter anderem um das Sozialraumgebiet „Porz-Mitte und Urbach“. Grund waren 
vor allem die hohen Indexwerte im Rahmen einer Sozialanalyse, so dass insbeson-
dere für die Teilräum e „Porz-Mitte Glashüttenstraße“ und „Zündorf-Nord/Rosenhü-
gel“ die Einrichtung eines Sozialraumgebietes mit einer Sozialraumkoordination 
empfohlen und von der Politik beschlossen wurde19.  
Ein erhöhter Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen in der Siedlung an der Glas-
hüttenstraße wurde bereits unter Punkt 4.1. anhand der Datenlage identifiziert. 
Durch die Aufnahme in das Programm Lebenswerte Veedel ist der Unterstützungs-
bedarf erkannt und Handlungsansätze bereits eingeleitet worden. Für das vorlie-
gende ISEK lässt sich hieraus das Handlungsfeld Bevölkerung, Wohnen und soziale 
Angebotsstruktur ableiten, wobei ein räumlicher Fokus auf der Siedlung an der Glas-
hüttenstraße liegen und hier vor allem eine mit Blick auf den entstehenden Park 
unterstützende Vernetzungsarbeit mit den Immobilieneigentümer*innen der Sied-
lung erfolgen sollte. Eine wichtige Kooperationspartner*in wird die Sozialraumkoor-
dination vor Ort darstellen.  
Die Verwaltung hat in 2021 erneut  eine inhaltliche Weiterentwicklung des Pro-
gramms „Lebenswerte Veedel – bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusam-
menarbeit in Köln“ vorgeschlagen und in diesem Rahmen ein Handbuch erarbeitet, 
das von der Politik beschlossen wurde20. Das Handbuch soll künftig die Handlungs-
grundlage für eine einwohner*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit der 
Verwaltung mit den Trägern der Sozialraumkoordination des gleichlautenden Pro-
gramms sein. Insbesondere soll neben einer Neujustierung der vorhandenen Struk-
turen und stärkeren Einbindung der Bezirksvertretungen eine Sozialraumgebiets-
planung für jeden Sozialraum des "Programms Lebenswerte Veedel“ erstellt wer-
den, die Handlungserfordernisse in den Räumen klärt, politische Beschlüsse zu den 
Erfordernissen, Zielen und Strategien einholt, die identifizierten Maßnahmen zur 
Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner*innen regelmäßig evaluiert 
und eine passgenaue Einwerbung von Fördermitteln für die Maßnahmen vornimmt. 
Die Bedürfnisse und Handlungserfordernisse werden sozialraumscharf analysiert 
                                                
18 Gute Beispiele aus der Praxis, Stadt Köln (Hrsg.) 2009 und Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen der 
Stadt Köln, Stabstelle Sozialplanung/Berichterstattung, Geschäftsstelle: Lebenswerte Veedel – Bürger und Sozial-
raumorientierung in Köln (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/lebenswerte-veedel?kon-
trast=schwarz) 
19 Beschluss am 12.12.2019 (Vorlage 3120/2019): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“ 
20 Beschluss am 17.03.2022 (Vorlage 4270/2021): Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel – 
bürger*innen- und sozialraumorientierte Zusammenarbeit in Köln“

52                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
und durch entsprechende Ma ßnahmen, z.B. vorhandene Angebote , optimiert und 
Angebotslücken geschlossen. Mit den in 2019 neu aufgenommenen Sozialraumge-
bieten, also auch dem Sozialraum „Porz-Mitte und Urbach“, in dem das Programm-
gebiet liegt, soll begonnen werden. Das im Rahmen des IS EKs eingesetzte Quar-
tiersmanagement soll zu diesem Prozess in engem Austausch mit der Sozialraum-
koordination stehen. 
 
Lebenslagenbericht der Stadt Köln 
Im Lebenslagenbericht der Stadt Köln 21 werden die Stadtteile Kölns mit Hilfe einer 
Clusteranalyse in vier  Lebenslagentypen unterteilt. Indikatoren waren dabei unter 
anderem  
 Anteil der unter 18-Jährigen 
 Anteil Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand 
 Anteil Gymnasialübergänge 
 Arbeitslosenquote 
 Anteil Bevölkerung mit Migrationshintergrund. 
Der Stadtteil Porz gehört demnach zum Clustertyp 2. Stadtteile dieses Clustertyps 
zeigen hinsichtlich ihrer Merkmalsausprägungen durchschnittliche Werte , liegen 
also am nächsten an den Mittelwerten der Indikatoren für die Gesamtstadt. Tenden-
ziell weisen Stadtteile dieses Typs eine eher jüngere Bevölkerung mit leicht un ter-
durchschnittlichen Anteilen von Einpersonenhaushalten auf. Stadtweit ist d ies der 
am häufigsten vorkommende Cluster- bzw. Lebenslagentyp. Porz gehört damit nicht 
zu jenen Stadtteilen mit potenziell stark erh öhten (sozialen) Problemlagen, wie 
bspw. Mülheim, Chorweiler, Kalk oder Meschenich. 
 
5.2. Handlungsfelder und Stärken-Schwächen-Analyse 
Handlungsfeld 1: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur  
Die Bevölkerungsstruktur zeigt teilweise Unterstützungsbedarfe bei der Integrati-
onsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund 
sind eine soziale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem 
Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohner*innen für ihr Quartier verantwortlich füh-
len. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und des 
Zuwachses vor allem im Stadtteil Porz kommt der Bereitstellung integrationsfördern-
der Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.  
Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschoss-
wohnungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In 
diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise 
bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird d as Wohnumfeld un-
attraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte 
werden befördert. 
Die Einwohner*innen im Programmgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von 
Maßnahmen, die Porz-Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Betei-
ligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement und Aktivie-
rung im Stadtteil gegeben und die Identifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. 
Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des so-
zialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße 
                                                
21 1.Kölner Lebenslagenbericht 2020, Stadt Köln (Hrsg.), März 2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 53 
 
sind sozial unterstützende Maßnahmen und spezielle Beteiligungsformate zu konzi-
pieren. 
Eine Stärke des Programmgebietes Porz -Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im 
sozial-infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftsze-
ntrum ‚Glashütte‘ eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein-Westfalen. 
Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs- und sozialen Infrastrukturein-
richtungen mit eine r Vielzahl von sozialen und integrativen Angeboten (vgl. Punkt 
4.3.) in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben sich Anknüpfungs-
punkte, auf vorhandene n Strukturen aufzubauen, beziehungsweise diese unterei-
nander zu vernetzen. 
Die im Programmgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen 
erhebliche Potenziale für die städ tebauliche Entwicklung von Porz -Mitte dar und 
können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes lie-
fern.  
 
Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten  
Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Be-
deutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend 
neu strukturiert werden muss, entscheidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon 
jetzt bestehende und sicherlich steigende Nachfrage abgestimmten Verkaufsfläche 
können Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Zentrum Porz gebunden werden. 
Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle 
Einzelhandelsangebote fußläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter 
Erreichbarkeit für den Individualverkehr vorhanden sind.  
Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die derzeitige Neu-
ordnung des Friedrich-Ebert-Platzes und seiner angrenzenden Flächen. Durch die 
damit verbundene Steigerung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Im-
puls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. 
In der Stärkung der bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels- und Dienstleis-
tungsangebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäfti-
gungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersu-
chungsgebiet von großer Bedeutung sind.  
Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen  Ansprüchen an 
Aufenthaltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkenn-
baren Trading-Down-Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten 
werden. Neben der Verbesserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums 
sowie einer attraktiv gestalteten Wegeverbindung zum Naherholungsbereich Rhein-
ufer gehören hierzu zum Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die 
Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und die Bildung einer 
Marketingstrategie. 
 
Handlungsfeld 3: Grün-, Freiflächen und Stadtklima 
Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer 
Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausge-
staltung und Nutzung des Rheinboulevards nicht w ider. Zur Nutzung dieser ange-
sprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stär-
ker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die 
den zentralen Bereich an den Rhein anschließen, müssen ausgebaut und her ge-
stellt werden.

54                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Außerdem besteht in Porz -Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. 
Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz -Mitte durchaus vorhanden sind, 
auch zur Anlage neuer Grün - und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflä-
chen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fuß-
gängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und 
Aufenthaltsqualität städtebaulich aufgewertet werden. Auch sind im Freiraum multi-
funktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Die In-
stallation hochwertiger Möblierung, City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von 
Angsträumen, beispielsweise durch Schaffung von Sichtachsen, sind geeignete In-
strumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Auf-
enthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.  
Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche, die im Rahmen der vorgeschla-
genen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisori-
schen Stellplatzanlage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als 
Grünfläche die defizitäre Situation ebenso verbessern wie die Gestaltung des öf-
fentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen. 
Um die künftige zunehmende Wärmebelastung im Zentrum Porz im Zuge des Kli-
mawandels zu minimieren, ist die grüne Infrastruktur vor allem im City-Bereich sowie 
in den Verbindungsachsen zum Rhein deutlich zu erhöhen und, wo möglich, versie-
gelte Flächen zu entsiegeln. 
 
Handlungsfeld 4: Mobilität 
Porz verfügt über eine gute innerstädtische, regionale und überregionale verkehrli-
che Infrastruktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den 
Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr sind insgesamt mit kleinen 
Einschränkungen positiv zu bewerten. Außerdem verfügt das Programmgebiet über 
ausreichend Stellplätze für den ruhenden Verkehr.  
Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit 
verbundenen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwä-
che sind die fehlenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. 
Zwar sind viele Fuß- und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind 
jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusam-
menhängendes Netz.  
Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Mobilität sieht daher vor, den Durch-
gangs- und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um 
Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motori-
sierten Individualverkeh r auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige 
Stadt- und Quartiersentwicklung spielen die Nahmobilität, und hier insbesondere der 
Fuß- und Radverkehr, eine elementare Rolle. Sie sollen zukünftig zur Basismobilität 
aufgewertet werden. Zur Erreichu ng dieses Ziels in Porz -Mitte werden zum einen 
die Fußwegebeziehungen zum Rhein aufgewertet und einige Radwegeverbindun-
gen verlängert sowie Lücken im Radwegenetz geschlossen werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 55 
 
Quelle: Eigene Darstellung 
 Stärken / Potenziale Herausforderungen /  
Risiken Handlungsbedarf 
Bevölkerung, Wohnen und soziale 
 Infrastruktur 
Bevölkerungszuwachs 
Ausgewogene Alters-
struktur 
Ausgewogene Haus-
haltsstruktur 
Heterogene Wohnungs-
marktstruktur 
Preiswerter Mietwoh-
nungsmarkt 
Baulücken und minder-
genutzte Grundstücke 
bilden Potenzialflächen 
Jugend- und Gemein-
schaftszentrum  
‚Glashütte‘ 
Soziale Segregation 
Hohe Quote SGB-II-Emp-
fänger (besonders der unter 
15-jährigen) 
erhöhte Arbeitslosigkeit 
Räumlich konzentrierte 
Problemlagen (Siedlung 
Glashüttenstraße) 
Fehlender Dialog mit Be-
wohnerschaft 
Sanierungsbedarf im Ge-
schosswohnungsbau der 
1970er Jahre 
Wenig Vernetzung der Ein-
richtungen untereinander 
Spielplatzbedarfe 
Stärkere Einbindung der Bevöl-
kerung bei Planungen 
Aktivierung und Vernetzung der 
Bewohner*innen  
Unterstützung Vernetzungsar-
beit der lokalen Akteure 
Schaffung neuer / Aufwertung 
vorhandener Spielflächen 
Baulückenschließung und Auf-
wertung 
Sanierung bestehender mehr-
geschossiger Wohnbebauung 
 
 
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-
bote im Geschäftszent-
rum 
Gute Erreichbarkeit mit 
ÖPNV 
Städtebaulich durchgrei-
fende Neustrukturierung 
des zentralen Bereiches 
Hohe Leerstandszeiten und 
-qoten bei Geschäftsflächen  
Mindere Angebotsvielfalt –
und qualität im Einzelhandel 
(Trading-Down) 
Fehlende Aufenthaltsquali-
tät im Geschäftszentrum 
Stärkere Kooperation zwischen 
Eigentümern, Geschäftsinha-
bern und Dienstleistern 
Vernetzung der lokalen Einzel-
händler und Gewerbetreiben-
den  
Gemeinsame Marketingstrate-
gie 
Leerstände verringern 
Grün- und Freiflächen, Stadtklima 
Neugestaltung Fried-
rich-Ebert-Platz als „Ini-
tialzündung“ 
Lage am Rhein 
Potenzialflächen vor-
handen  
Kompaktheit des Be-
zirkszentrums 
Starker stadtklimati-
scher Ausgleich durch  
Nähe zum Rhein  
Öffentliche Grün- und Frei-
flächen defizitär 
Fehlende Aufenthaltsquali-
tät 
Angsträume 
Barrieren im öffentlichen 
Raum durch Brückenbau-
werke und Straßen 
Stadtklimatisches Belas-
tungsgebiet im City-Bereich 
Aufwertung, Erweiterung, Neu-
gestaltung bestehender Grün- 
und Freiflächen 
Herstellung von Wegeverbin-
dungen (Rhein – Porz-Mitte – 
Glashüttenstraße) und 
Sichtachsen  
Erhöhung der grünen Infra-
struktur vor allem im Citybe-
reich sowie vorhandenen Grün-
bereichen wo möglich sowie 
Entsiegelungsmaßnahmen 
Herabsenkung Mikroklima, 
Steigerung Baumbestand in der 
Fußgängerzone  
Mobilität 
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz 
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung 
Viele Fuß- und Rad-
wege 
Ausreichendes Angebot 
im Bezirkszentrum an 
Stellplätzen 
Hohes Verkehrsaufkommen 
vor allem im Durchgangs-
verkehr 
Hohe Lärmemissionen 
Fehlende Netzschlüsse der 
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen 
 
Schließung der Lücken im Fuß- 
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindun-
gen 
Nahmobilität stärken 
Stadtverträgliche Umgestaltung 
der Hauptstraße

56                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
5.3. Ziele und Zielsystem  
Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich-Ebert-Platzes unter Einbeziehung 
der Fläche des ehema ligen Hertie-Warenhauses und der angrenzenden Verflech-
tungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. 
Um Porz-Mitte nachhaltig städtebaulich, funktional und sozialräumlich zu stabilisieren 
sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hier lebenden Men-
schen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln 
in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden.  
Mit der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte sol-
len fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine 
gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Sy-
nergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Men-
schen soll zu einer Sensibilisierung für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit 
ihrem Quartier führen.  
Generelle Zielsetzung für Porz-Mitte ist daher, die  
 Nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszent-
rums als Einkaufs-, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort.  
Dabei stehen in einem integrierten Ansatz vor allem die entwicklungsplanerischen, 
funktionalen und gestalterischen aber auch sozialen Aspekte im Mittelpunkt des Han-
dels.  
Die Umsetzung dieses Leitziels ist glei chzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur 
Realisierung der Vision von Porz -Mitte als belebte m und stabilem Bezirkszentrum. 
Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Ge-
samtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positi v in die Gestaltung und Ent-
wicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein. Ein Schwer-
punkt der städtebaulichen Weiterentwicklung des Zentrums ist die Verbesserung des 
kleinräumigen Klimas durch die Stärkung des flankierenden Stadtgr üns, vor allem 
durch Entsiegelung und Aufwertung der grünen Infrastruktur in der Parkanlage Glas-
hüttenstraße sowie die d eutliche Auf wertung des Baumbestandes im Bereich der 
Fußgängerzone. 
 
Strategische und operative Ziele 
Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele fest-
gelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im weiteren Planungs - und 
Entwicklungsprozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Quer-
schnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz-Mitte ausgewählt und 
im Zielsystem hinterlegt:  
 Aufwertung und Erweiterung des Stadtgrüns 
 Stärkung der Verbindung von Einkaufen und Freizeit 
 Verbesserung von Identität und Image  
 Grundsatz Nachhaltigkeit und Verstetigung  
Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des 
Bezirkszentrums als Einkaufs -, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort“ zu erreichen 
und damit der Vorstellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Zentrums 
Porz-Mitte näherzukommen, wurden im nächsten Schritt folgende sechs strategische 
Ziele formuliert: 
 Wohnadresse verbessern 
 Miteinander unterstützen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 57 
 
 Einzelhandel stärken 
 Stadtgrün steigern und Mikroklima verbessern 
 Angsträume beseitigen, sicherer bewegen 
 Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln  
Diese wurden aus der städtebaulichen, sozialräumlichen und funktionalen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse abgeleitet. 
Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden. 
Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in ei-
nem weiteren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maß-
nahmen handhabbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungs-
empfehlungen abgeleitet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht werden sollen. 
Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen er-
reicht (vgl. Punkte 6 und 7).  
Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Abbildung 28 zu-
sammengefasst und veranschaulicht.

58                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Quelle: Eigene Darstellung 
Abbildung 29:  Zielsystem des ISEK Porz-Mitte 2022

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 59 
 
6. Maßnahmen der Städtebauförderung 
Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, das Bezirkszentrum Porz 
funktional zu stärken und attraktive Verbindungen zwischen den Funktionen zu 
schaffen. Dies soll über ein auf die  ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnah-
menbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände beho-
ben und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die 
Entwicklung des Zentrums als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort unterstützen 
und stärken.  
Ein Handlungsschwerpunkt im Programmgebiet ist die städtebauliche und funktio-
nale Aufwertung des Bezirkszentrums durch städtebauliche Umgestaltung der 
Fußgängerbereiche und Aufwertung von Verbindungsachsen zum Rhein. Ein wei-
terer Schwerpunkt ist die Erhöhung und Aufwertung der grünen Infrastruktur im 
Westen und Osten des Bezirkszentrums mit den Maßnahmen Rheinboulevard und 
Parkanlage Glashüttenstraße. 
Neben Maßnahmen der Städtebauförderung werden auch städtisch finanzierte 
Projekte sowie Projekte mit anderweitiger Finanzierung umgesetzt und miteinan-
der verknüpft. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusam-
menhänge und Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen berücksichtigt 
und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.  
Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Pro-
grammgebiet.  
Die nachfolgende Abbildung 29 zeigt eine Übersicht des Maßnahmenpaketes, das 
bis 2030 realisiert werden soll.

60                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 30: Städtebauliche Aufwertung im Programmgebiet Porz-Mitte  
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 61 
 
6.1. Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße 
Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der 
Siedlung Glashüttenstraße wird zu ei ner zusammenhängenden öffentlichen Grün - 
und Parkanlage mit einer Gesamtfläche von ca.  16.600 m² entwickelt und ausge-
baut.  
Diese Parkanlage soll als zentraler Erholungs-, Begegnungs-, Spiel- und Sportraum 
für alle Bürger*innen des Bezirkszentrums dienen. Mit seiner zentralen Lage in fuß-
läufiger Nähe zur Neuen Mitte Porz, den Einkaufsstraßen sowie zum ÖPNV wird 
dieses neue Angebot für alle Bürger*innen gut erreichbar sein. Gleichzeitig trägt 
diese Anlage damit auch zu einer größeren Vernetzung der Funktione n Einkau-
fen/Arbeiten und Erholung/ Freizeit/Sport und so zu einer wesentlichen Attraktivie-
rung des Bezirkszentrums bei.  
Es entsteht ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich für alle Generationen mit 
vielfältigen Spiel- und Bewegungsangeboten. Die Aufwertung der bereits bestehen-
den Ballsportanlage sowie die Schaffung zusätzlicher Sportangebote für Kinder, Ju-
gendliche und Senioren sowie die Integration von Trendsportarten erweitern das 
bereits bestehende Angebot in Porz-Mitte (vgl. Abbildung 30). 
Durch Entsiegelung der angrenzenden Parkfläche wird der Grünanteil in Porz-Mitte 
erhöht und die Vernetzung der Grünverbindungen in Porz -Mitte weiter ausgebaut. 
Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die 
daraus abzuleiten den Anforderungen bei der Ges taltung mit zu berücksichtigen.  
Auch Aspekte des Klimaschutz und -wandelanpassung fließen in die Planung und 
Umsetzung ein (vgl. Punkt 8.2.). 
Durch die umgestaltete Parkanlage werden neue barrierefreie Grün-, Fußwege- und 
Radwegeverbindungen geschaffen, die auch dazu dienen, die Anbindung der 
Neuen Mitte Porz an die angrenzenden Stadtteile im Bezirk zu stärken und auszu-
bauen. Zur Förderung eines verträglichen Miteinanders von Radfahrenden und Fuß-
gängern sowie für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle etc. ist ein breiter Haupt-
weg vorgesehen. 
Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen wird ein Beleuchtungs-
konzept erarbeitet und umgesetzt.  
Eine umfangreiche Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess stellt 
sicher, dass deren Wünsche und Anregungen hinreichend Berücksichtigung finden. 
Die Ergebnisse aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung werden zurzeit in den Ent-
wurf eingearbeitet. Der auf dieser Grundlage ausdifferenzierte Entwurf soll der Öf-
fentlichkeit in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2022 vorgestellt werden. 
Aus diesem Prozess hat sich ein über die Planung der Parkanlage hinausgehendes 
wichtiges Thema herauskristallisiert: Kriminalprävention und Nutzung des Parks für 
alle Bewohner*innen in Porz-Mitte. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, den Park 
für alle zu öffnen und die unterschiedlichen Nutzergruppen und ihre Interessen in 
Einklang zu bringen und zu vernetzen, soll begleitend zur Umsetzung der Baumaß-
nahme ein Netzwerk geschaffen werden mit dem Ziel, dass der Park von allen ge-
nutzt werden kann. Gleichzeitig sollen eine soziale Kontrolle und ein soziales Mitei-
nander stattfinde n. Dieser Ansatz wird von dem angedachten Quartiersmanage-
ment des Büros für Aktivierung und Vernetzung umgesetzt werden (vgl. Punkt 6.5.).

62                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 31: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Zentrum der Parkanlage 
Parkanlage mit Quartiers- und Begegnungsplätzen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Fitnessanlagen 
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Stand Juli 2021 
 
Abbildung 32: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich  
Parkanlage von der Bergerstraße 
 
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner 
 
 
Abbildung 33: Vorentwurf Parkanlage Glashüttenstraße, Eingangsbereich  
Parkanlage von der Philipp-Reis-Straße 
 
Quelle: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 63 
 
6.2. Aufwertung Rheinboulevard Porz einschließlich freiraumplanerischer 
Wettbewerb 
Der Porzer Rheinboulevard als zentraler Grün - und Naherholungsort westlich der 
Neuen Mitte Porz ist grundsätzlich ansprechend gestaltet, schöpft aber seine er-
kennbaren gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimie-
rungsmöglichkeiten nicht aus. 
Auf Grundlage des in 2019 durchgeführten fr eiraumplanerischen Wettbewerbs soll 
der zentrale Bereich mit einer Gesamtfläche von ca. 12. 200 m² stadtgestalterisch 
und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität hier so verbessert 
werden, dass längere Verweildauern entstehen. Im besten Falle k önnte dieser Be-
reich wie schon einmal in den 1970er Jahren als touristischer Anziehungspunkt für 
das Porzer Bezirkszentrum und die Neue Mitte Porz fungieren. 
Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die existierenden Anbindungen an das Be-
zirkszentrum auszubauen und einladend zu gestalten sowie auf dessen fußläufige 
Nähe hinzuweisen. Die Auf- und Abgänge zum Rheinboulevard werden barrierefrei 
gestaltet und die städtebaulichen Beziehungen zwischen Hochufer und Promenade 
sollen verbessert werden. Thema wird auch sein, eine Wasserbus-Station für den 
Testbetrieb der Pilot-Wasserbuslinie nach Rodenkirchen in die Planung zu integrie-
ren.  
Die Stärkung des Rheinboulevards Porz als Rheinufer -Grünzug mit seinem hohen 
Grünanteil und seiner klimaregulierenden Wirkung ist ein wichtiger ökologischer und 
gesellschaftlicher Trittstein im Porzer Freiraumsystem, der als Zielsetzung auch in 
der Stadtstrategie formuliert wurde. Die weiträumigen unter Denkmalschutz stehen-
den Kopflindenhaine am Rhein als Teil der Rheinpromenade sollen erhalten und als 
schattige Aufenthaltszonen weiterentwickelt werden. Weitere Aspekte de s Klima-
schutzes bzw. der Klimawandelanpassung werden in Punkt 8.2. ausführlich darge-
stellt.  
Im Zuge der Planungen der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass der gesamt e 
Bereich des Kopflindenplateaus in einem f unktionalen und gestalterischen Zusam-
menhang zu sehen ist. Aus diesem Grund ist die Abgrenzung de s Maßnahmenge-
biets im Rahmen der Erstellung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes nach Norden und Süden erweitert worden. In Abhängigkeit vom 
weiteren Planungsverlauf sind ggf. weitere Anpassungen des Maßnahmenumgriffs 
innerhalb des ISEK-Gebietes erforderlich. 
Ein weiteres wesentliches Ziel der Maßnahme ist es, die Verbesserung des Radver-
kehrs sowie ein besseres Miteinander von Fußgängern und Radfahrenden zu errei-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrenden, insbeson-
dere im Bereich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flä-
chen für Rad- und Fußwege zu beachten. Der Radweg im unteren Rheinuferbereich 
(Leinpfad) wird saniert werden. Im Bereich des Rheinboulevards soll mit einem Um-
bau vorhandener Rampen eine zumindest teilweise Umleitung des schnellen Rad-
verkehrs auf das Hochufer überprüft werden Die Finanzierung erfolgt über die För-
derrichtlinie Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nord-
rhein-Westfalen. 
Durch ein attraktives Beleuchtungskonzept sollen sowohl der Rheinboulevard selbst 
als auch die Wegeverbindung in das Zentrum aufgewertet  und das Sicherheitsge-
fühl gesteigert werden. Auch Querschnittsthemen wie z.B. Kriminalprävention w er-
den mitberücksichtigt.

64                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Im Rahmen der Planung wird auch geprüft, inwieweit das Angebot an Außengastro-
nomie als wichtiger Baustein zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich 
optimiert werden kann. 
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im 2. Halbjahr 2021 durchge-
führt und wird nun als Grundlage für die Erstellung eines Vorentwurfs genutzt. 
 
Abbildung 34: Abgrenzung der Maßnahme Rheinboulevard Porz 
 
Quelle: club L 94 Landschaftsarchitekten GmbH, Stand 03/2022 
 
 
6.3. Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße  
Die Fußgängerzone der Bahnhofstraße angrenzend an die Neue Mitte Porz ist Teil 
der Porzer City. Der in den 1970er und 1980er Jahren geplante Zentrumsbereich ist 
historisch zu einem Geschäftsstraßenabschnitt zusammengewachsen. Die Fußgän-
gerzone bietet eine fußgängerfreundliche Erschließung der Porzer City mit ihren ad-
ministrativen, kulturellen und kommerziellen Nutzungen. Bodenbeläge, Möblierung 
und Formsprache der Flächen beruhen auf Planungsvorstellungen der 1970er -
Jahre und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität 
und Ästhetik. 
Mit der Fertigstellung der Neuen Mitte Porz in 2023 so ll im Anschluss auch dieser 
Bereich der Porzer City zeitgemäß und den heutigen Ansprüchen an Aufenthalts-
qualität und Ästhetik genügend, umgestaltet werden. Durch die stadtgestalterische 
und freiraumplanerische Aufwertung dieses Bereichs wird das Bezirkszen trum in 
seiner Funktion für die Porzer Bürgerschaft sowie auch den Einzelhandel weiter ge-
stärkt und attraktiviert. 
Die Aufenthaltsqualität dieses Bereichs soll verbessert werden durch geänderte und 
angepasste Bodenbeläge, Treppen, Pflaster, Möblierung sowi e Formsprache der 
Flächen, so dass eine optische Aufwertung erfolgen kann. Die Gestaltung und Möb-
lierung orientiert sich hierbei an den fertig gestellten Freiflächen der Neuen Mitte.  
Ziel ist, eine einheitliche Gestaltungssprache im gesamten Fußgängerbereich zu er-
reichen. Die Möblierung soll für eine generationsübergreifende Nutzung ausgerich-
tet sein. 
Die Zugänge von der Bahnhofstraße werden barrierefrei gestaltet. Etwaige Aufbau-
ten, wie zum Beispiel der ehemals gastronomisch genutzte Verkaufspavillon am An-
fang der Bahnhofsstraße, Ecke Mühlenstraße, sind mittelfristig als niedergelegt zu

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 65 
 
betrachten und sollen als Nutzung im öffentlichen Raum nicht verstetigt werden. Die 
Brunnenanlage auf der Bahnhofstraße an der Einmündung Josefstraße  ist für das 
Stadtklima sehr förderlich und soll am Standort beibehalten werden, eine Neuge-
staltung ist jedoch möglich. 
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist außerdem, die Wegeführung zur Neuen 
Mitte Porz weiter zu verbessern und zu verknüpfen. Dieses wird erreicht, indem das 
Dechant-Scheben-Haus niedergelegt und die dann dort entstehende Freifläche als 
neue Platz- und Marktfläche sowie als Verbindung zwischen der Neuen Mitte Porz 
und der Bahnhofstraße genutzt werden wird. Eine kaufvertragliche Vereinbarung 
zum Ankauf des Grund stücks ist bereits getroffen. Die Niederlegung ist abhängig 
von der Beendigung des dort zurzeit noch bestehenden Mietverhältnisses und wird 
spätestens bis Mitte 2027 durch den bisherigen Eigentümer umgesetzt sein.  
Des Weiteren wird die Verbindung zwischen  dem Fußgängerbereich der Bahnhof-
straße und dem Rheinboulevard in die Umgestaltung einbezogen und eine Überfüh-
rung in einen verkehrsberuhigten Bereich geprüft. 
Der Abschnitt der Fußgängerzone auf der Bahnhofstraße soll weiterhin für Radfah-
rer freigegeben bleiben. 
Der Vorplatz der Kirche und dessen Umfeld mit der neu entstehenden Platzfläche 
sollen bis an die Außenmauern der Kirche und des zukünftigen Sakristei-Anbaus in 
die Gesamtkonzeption eingebettet sein. Die denkmalgeschützte Kirche St. Josef 
wird durch die städtebauliche Umstrukturierung komplett freigestellt, wodurch sie 
stärker zur Geltung kommen wird. Bei der Gestaltung der Platzflächen ist diese Wir-
kung zu unterstützen. Der Vorplatz der Kirche St. Josef (Eigentümerin) grenzt an die 
Bahnhofstraße und gehört nicht zum Planungsgebiet. Durch Vor- und Rücksprünge 
des Vorplatzes sowie mehrere Treppenanlagen besteht eine Verzahnung mit der 
Fußgängerzone (Bahnhofstraße) im Süden. Dem Vorplatz kommt eine wichtige 
Rolle in der Gesamtwahrnehmung der Kirche im E ingangsbereich der Fußgänger-
zone zu. Die Platzfläche und die baulichen Elemente weisen Defizite auf. Es man-
gelt an barrierefreien Zugängen von der Bahnhofstraße, die Gestaltung ist nicht 
mehr zeitgemäß und der Zustand von Mauerwerk, Treppen und Pflaster ist teils ma-
rode. Hier wird im Rahmen der Planungsphase noch einmal das Gespräch mit der 
Kirche gesucht, um die Möglichkeiten einer parallelen Aufwertung dieses Bereichs 
zu besprechen. 
Ziel ist, die Fußgängerzone auch in ihrer Klimafunktion zu stärken und do rt durch 
die Anpflanzung von Bäumen das grüne Netz in Porz zu erweitern. Es wird geprüft, 
ob die Oberflächen als multifunktionale Retentionsflächen ausgebaut werden kön-
nen, um das anfallende Oberflächenwasser schneller versickern zu lassen. Die wei-
teren in die Planung einfließenden Aspekte des Klimaschutzes und der Klimawan-
delanpassung sind unter Punkt 8 näher ausgeführt. 
Zur Aufwertung des öffentlichen Raumes wird ein Beleuchtungskonzept erarbeitet 
und umgesetzt, das zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen wird.

66                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Abbildung 35: Abgrenzung der Maßnahme Umgestaltung Bahnhofstraße 
 
Quelle: Stadt Köln 
 
 
6.4. Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz  
Die Verbindung zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz ist 
zwar als mäandrierender Weg vorhanden. Hier sind jedoch stadtgestalterische und 
freiraumplanerische Aufwertungsnotwendigkeiten erkennbar. Die Sichtachse soll 
freigestellt und als zentrale Verbindung zwi schen der Neuen Mitte Porz und dem 
Rheinboulevard attraktiv gestaltet werden.  
Am Verbindungsweg befindet sich in prominenter Lage zwischen Rhein und Innen-
stadt das Rathaus des Stadtbezirks Porz. Der historische Altbau wurde in den 
1980er-Jahren durch einen Neubau ergänzt. Neben den Sitzungs - und Fraktions-
räumen befindet sich im Rathaus auch das Bildungszentrum der VHS mit der Stadt-
teilbücherei. Der Hauptzugang liegt im Süden am tiefer gelegenen Alfred -Moritz-
Platz. Eine Treppenanlage verbindet den Platz mi t der Fußwegeverbindung zwi-
schen Rheinboulevard und Friedrich-Ebert-Platz. 
Ziel ist, die zentrale Verbindung zu stärken, die Aufenthaltsqualität deutlich zu stei-
gern und einen neuen öffentlichen Raum für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. 
Dazu ist der be stehende Fußweg zwischen Rheinboulevard und Friedrich -Ebert-
Platz entsprechend seiner Funktion als Verbindung zwischen Rheinufer, Bezirksrat-
haus und Neuer Mitte sowie den anschließenden Bereichen City Center und Halte-
punkt „Porz Markt“ gestalterisch aufzuw erten und in Bezug auf Orientierung und 
Barrierefreiheit zu optimieren. 
Die Wahrnehmbarkeit des Rheins bzw. des Rheinufers ist durch das Freihalten einer 
Blickachse zu fördern. Die bestehenden Gehölzpflanzungen entlang der Wegever-
bindung sind dahingehend z u überprüfen und gegebenenfalls zu überplanen; neu 
geplante Vegetationselemente sind entsprechend zu positionieren beziehungs-
weise zu dimensionieren. 
Die Brücke über die Hauptstraße bildet das zentrale Element dieser Maßnahme. Die 
Brückenoberfläche soll aufgewertet und als barrierefreie Fußgängerbrücke gestaltet 
werden. Der Abriss eines oder beider Pavillons ist in diesem Zusammenhang zu 
prüfen.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 67 
 
Der Bereich auf der Brücke ist zu einem attraktiven Bestandteil der wichtigen Fuß-
wegeverbindung umzugestalten. Da bei ist auch die Wahrnehmung der gesamten 
Konstruktion, beispielsweise von der Hauptstraße aus gesehen, insbesondere vor 
dem Hintergrund der neuen städtebaulichen Kontur der „Neuen Mitte Porz“ zu be-
rücksichtigen.  
Ziel ist es, die Brücke als zentrale autof reie Querungsmöglichkeit über die Haupt-
straße von der Neuen Mitte Porz zum Rheinboulevard Porz herauszustellen. Die 
Optionen der Einbeziehung des Brückenkörpers in die Aufwertungsmaßnahme sind 
Gegenstand der weiteren Planung und der noch ausstehenden politischen Beratung 
und Beschlussfassung, die die Zielrichtung festlegen soll.  
Die Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes wird auch bei dieser Maßnahme zu 
einem gesteigerten Sicherheitsgefühl führen. Das Konzept von der Neuen Mitte die 
Verbindung zwischen Rhein und Haltestelle Porz Markt (urbanen Zone) in Form von 
Lichtstelen mit einem kleinen blauen Lichtelement hervorzuheben und die Bewoh-
ner*innen und Besucher*innen subtil zu leiten, soll fortgeführt werden.  
Für die Auswahl des Stadtmobiliars, z.B. Pflastersteine und -verlegemuster, Bänke, 
Abfalleimer, Leuchtstelen, Fahrradständer etc., ist ebenfalls vorgesehen, die Aus-
führungen im zentralen Bereich der Neuen Mitte aufzugreifen um eine einheitliche 
Gestaltungssprache im gesamten Innenstadtbereich zu erzielen. 
 
Abbildung 36: Abgrenzung der Maßnahme Verbindungsachse zwischen Rheinboule-
vard und Neuer Mitte Porz 
Quelle: Stadt Köln 
 
6.5. Büro für Vernetzung und Aktivierung 
Die Maßnahme besteht aus drei Modulen und ist passgenau auf die Bedürfnisse vor 
Ort zugeschnitten worden. 
Modul 1: Zentrenmanagement für die Innenstadt Porz  
Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten, der Trading -
Down-Effekt im Einzelhandelsangebot in der Innenstadt Porz, auch durch die Schlie-
ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer und 
schließlich in jüngster Zeit die Belastungen und Einnahmeverluste aufgrund der 
Corona bedingten zeitweisen Lock  down Maßnahmen für den Einzelhandel über

68                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Wochen, schwächte und schwächen aktuell die Attraktivität des Porzer Bezirkszent-
rums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesen Gründen 
gefährdet. Auch vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den angedachten Einsatz 
eines Zentrenmanagements wird aktuell in der Innenstadt Porz mit Unterstützung 
aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nord-
rhein-Westfalen 2021“ gemeinsam mit den lokalen Gewerbetreibenden das passge-
naue Aufgabenportfolio für ein Zentrenma nagement erarbeitet, das nach erfolgrei-
cher Beantragung und Bewilligung noch im Jahr 2023 ausgeschrieben werden 
könnte. 
 
Eine der zentralen Aufgaben des Zentrenmanagements wird in jedem Falle sein, in 
enger Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden auf der einen und der Stadt 
Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konkretisieren und 
umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung 
sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine ursprüngliche Posi-
tion wieder einnehmen und möglichst noch ausbauen kann.  
 
Mit Fördermitteln aus dem dritten Aufruf des Sofortprogramm s Innenstädte wird 
die Netzwerkarbeit vor Ort vorbereitend aufgebaut. Ende 2023 kann somit der Staf-
felstab der Geschäftszentren fördernden Stelle mit dem Schwerpunkt Maßnah-
menkonzipierung und Aufbau eines Netzwerkes zur Konkretisierung, Umsetzung 
und Verstetigung an das Büro für Vernetzung und Aktivierung übergeben werden. 
 
Folgende Aufgaben soll das Zentrenmanagement übernehmen: 
 Schnittstelle und Vernetzung zwischen den Gewerbetreibenden, Eigentü-
mer*innen und weiteren zentralen Akteuren der Innenstadt,  
 Entwicklung eines Marketingkonzeptes zur Profilierung des Standortes 
 Durchführung von Marketingmaßnahmen für alle Bereiche, die zur För de-
rung und Profilierung der geschäftlichen Infrastruktur bzw. des geschäftli-
chen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), in-
klusive Konzeption und Umsetzung einer zeitgemäßen Öffentlichkeitsarbeit  
 Geschäftsführung des Verfügungsfonds (FRL Nr. 14)  
 Einführung eines Geschäftsflächenmanagement s sowie eine Internetplatt-
form zur Vermittlung von Leerständen  
 Prüfung und ggf. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft  mit 
dem Ziel der Verstetigung der Aktivierung der Einze lhändler und ggf. eines 
Innenstadtmanagements 
 Fundraising, Einwerben von Spenden 
Ein Verfügungsfonds soll dazu genutzt werden, gestalterische Maßnahmen im Be-
reich der privaten Möblierung im Porzer Bezirkszentrum umzusetzen. Hierzu ge-
hören z.B.  
 Finanzierung von einheitlichen Gestaltungs -, Möblierungs- und Begrünungs-
elementen im Fußgängerzonenbereich 
 Erstellung eines Lichtkonzepts für die Porzer Innenstadt 
 Finanzierung von Events und Veranstaltungen 
Auch quartiersstärkende Maßnahmen wie Nachbarschaftsfeste o der Verschöne-
rungsmaßnahmen im Quartier oder Wohnumfeld können aus diesem Fonds unter-
stützt werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 69 
 
Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds 
eine 50%ige Beteiligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zu-
sätzlicher städtischer Mittel Voraussetzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln 
der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt finanziert. 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums 
 Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien 
 Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums 
 Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums  und seiner Wohn-
quartiere 
 
Modul 2 Immobilieneigentümerberatung (Quartiersarchitekt) 
Die Immobilieneigentümerberatung soll während der P rogrammlaufzeit zum einen 
das Haus- Hof- und Fassadenprogramm intensiv bewerben und Interessierte sowohl 
beraten als auch bei der Antragsstellung unterstützen. Zur Bewerbung des Pro-
gramms soll ein Öffentlichkeitsk onzept erstellt werden. Darüber hinaus sollen Ei-
gentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Klimaschutzes beraten werde n. 
Hierzu zählen sowohl städtische Förderprogramme (z.B. Grün hoch 3) als auch wei-
tere Förderprogramme des Landes und Bundes, z.B. zur Installierung von Photovol-
taikanlagen. Mit dem Einsatz dieser umfassenden Beratungsstelle vor Ort verbinden 
sich folgende Zielsetzungen:  
 Verschönerung von Hausfassaden und damit insgesamt Aufwertung des städ-
tebaulichen Erscheinungsbildes in Porz-Mitte 
 Sensibilisierung der Eigentümer*innen für Maßnahmen des Klimaschutzes und 
 Senkung des Energiebedarfs durch Sanierungsmaßnahmen  
 
Modul 3 Aktivierung der Bewohnerschaft  
Ein weiteres Modul des Büros für Vernetzung und Aktivierung ist der Personalein-
satz für die aktivierende Ansprache der Bewohnerschaft und weitere r lokaler Ak-
teur*innen. In diesem Modul sollen auch Unterstützungsleistungen der Verwaltung 
bei der Vorbereitung und Durchführung der vorgesehen en Beteiligungen der Be-
wohner*innen im Rahmen von Planverfahren erfolgen.    
Ein besonderer Fokus der Aufgaben soll räumlich auf der Siedlung der Glashütten-
straße und auf der vorgelagerten, neu gestalteten Parkanlage liegen. Im Zuge der 
Neugestaltung und Erweiterung des Parks soll sichergestellt werden, dass die B e-
spielung durch unterschiedliche Nutzergruppen gewährleistet wird. Hierzu soll ein 
Austausch der unterschied lichen Interessengruppen, benachbarten Träger *innen, 
z.B. der Jugendeinrichtung Glashüttenstraße und den Bewohner*innen der Siedlung 
Glashüttenstraße angestoßen und im optimalen Falle ein Netzwerk etabliert werden. 
Der Park soll von allen genutzt werden können. Bedarfsgerechte Angebote, z.B. der 
Jugendeinrichtung, sollen eine intensive Bespielung des Parks sicherstellen  und 
gleichzeitig eine soziale Kontrolle gewährleisten und damit auch zur Müllvermeidung 
beitragen. Der derzeit mindergenutzte und teilweise  als Angstraum wahrgenom-
mene Park soll mit der Aufwertung und Belebung zu einem Ort der Begegnung und 
Erholung werden.  
Die Stärkung des Wohnstandor tes soll durch den Anstoß eines Wohndialogs mit 
den Bewohner*innen erfolgen. Hierdurch sollen die Interessen und Problemlagen

70                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
identifiziert werden, um gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Eigentü-
mer*innen sowie Vertreter*innen der Wohnungsgesellsch aften sollen als mögliche 
Partner*innen angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung 
von Projekten einbezogen werden. Entsprechende Projekte können aus dem Ver-
fügungsfonds (FRL Nr. 14) oder bei gestalterischen Wohnumfeldaufwertungen aus 
dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung gestellt werden.  
Das Quartiersmanagement hat folgende Aufgaben: 
 Koordination und Öffentlichkeitsarbeit für die im Rahmen des Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes vorgesehenen Maßnahmen  
 Vernetzung der  unterschiedlichen Interessengruppen und Unterstützung bei 
der Initiierung eines Netzwerks für ein zielgruppenorientiertes Angebot für die 
Parkanlage Glashüttenstraße 
 Wohndialog Glashüttenstraße : Aktivierung und Intensivierung des nachbar-
schaftlichen, bürgerschaftlichen  Engagements  insbesondere in der Siedlung 
Glashüttenstraße, Kontaktaufnahme zu Immobilieneigentümer*innen 
Bei der Vergabe der Leistung wird sichergestellt, dass sich die unterschiedlichen 
Module optimal ergänzen und miteinander verknüpft sin d, so dass Synergieeffekte 
entstehen.  
6.6. Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Im Programmgebiet wurden Sanierungs- und Mo-
dernisierungsbedarfe im Wohnungsbestand  und 
vor allem im Geschäftsbereich, z.B. in der Fuß-
gängerzone entlang der Bahnhofstraße,  identifi-
ziert. Weiterhin werden Missstände im Zustand 
des Wohnumfeldes deutlich. Einige Wohnungsbe-
stände zeigen einen Investitionsstau mit sichtbar 
mangelnder Instandhaltung, die an einzelnen kon-
zentrierten Lagen auftritt. In Verbindung mit den 
sozialen Probleml agen in diesen Beständen ist 
insgesamt eine negative Außenwahrnehmung des 
Stadtteiles zu konstatieren.  
Über die Förderung auch von Einzeleigentü-
mer*innen und Eigentümergemeinschaften 
könnte das Erscheinungsbild harmonisiert und 
aufgewertet werden. Dies gilt in Porz-Mitte insbe-
sondere für den Zentrumsbereich mit teilweise 
veralteten und modernisierungsbedürftigen Fas-
saden in der Fußgängerzone. 
Da Wohnung, direktes Wohnumfeld und Nachbar-
schaft für die Bewohner *innen von existentieller 
Bedeutung sind und bei  der Integration unter-
schiedlicher Bevölkerungsgruppen zentrale An-
satzpunkte bilden, trägt das Haus- Hof- und Fas-
sadenprogramm erheblich zur nachhaltigen Quartiersentwicklung bei. Dabei muss 
die weitere Ausgestaltung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms d ie unter-
schiedlichen Ausgangslagen von der Großwohnsiedlung (z. B. Ansprache von Ei-
gentümergemeinschaften) bis zur kleinteiligen Einzelbebauung (z. B. Mobilisierung 
privater Eigentümer *innen/Selbstnutzer*innen) berücksichtigen . Eine Bewerbung 
sollte neben den Wohngebieten vor allem auch im Zentrumsbereich stattfinden, um 
Quelle: Stadt Köln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 71 
 
über die Aufwertung einzelner Immobilien das Erscheinungsbild insgesamt in den 
Einkaufsbereichen zu erhöhen. Zur Bewerbung des Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramms soll ein Quartiersarchitekt vor Ort eingesetzt werden. 
6.7. Prozessbegleitende Evaluation 
Durch die prozessbegleitende Evaluation soll überprüft werden, wie sich d ie Maß-
nahmen des ISEKs im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, 
funktionalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte auswirken.  
Dabei soll das gesamte Maßnahmenpaket für das Programmgebiet in den Blick ge-
nommen werden. Die Wirkungsweise, die Wirksamkeit und die Wirkungszusam-
menhänge der Maßnahmen sollen analysiert und bewertet werden.  
Der Erfolg des ISEKs ist insbesondere vor dem Hintergrund der Rahmenbedingun-
gen, des Umfeldes, der Durchführung sowie des integrierten Ansatzes zu betrach-
ten. Die prozessbegleitende Evaluation schafft damit die Grundlagen für eine fun-
dierte Einschätzung darüber, welche Ergebnisse und Wirkungen vom ISEK in das 
Programmgebiet realistisch zu erreichen waren.  
Die Evaluation soll aus den Analysen und Bewertungen konkrete Empfehlungen er-
arbeiten, die den beteiligten Akteur*innen eine fundierte Grundlage für Diskussionen 
und Entscheidungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des ISEKs sowie für notwen-
dige Veränderungen in der Umsetzung zukünftiger Programme liefern.  Ein beson-
derer Schwerpunkt soll hierbei auch auf den Beteiligungsformaten im Rahmen der 
Umsetzung des Programms liegen.  
Folgende Themenschwerpunkte sollen unter anderem prozessbegleitend bearbeitet 
werden:  
 Untersuchung und Bewertung der Zielerreichung und Wirkung einzelner Maß-
nahmen auf Programmgebietsebene  
Ziel ist es, Aussagen darüber zu treffen, in we lchem Ausmaß strukturelle Ver-
besserungen der funktionalen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in der 
Umsetzungslaufzeit unter den gegebenen Umständen überhaupt realistisch er-
reichbar waren, und welche Verbesserungen erst nach dem Auslauf des ISEKs 
zu erwarten sind. 
 Untersuchung des integrierten Ansatzes  
Das ISEK verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies beinhaltet zum einen die 
Stadtentwicklung aus dem Quartier heraus. Die kleinräumige Betrachtung von 
Quartieren ermöglicht eine explizit auf den Raum au sgerichtete Entwicklung, 
von der letztlich die Gesamtstadt profitiert. Zum anderen wird mit dem integrier-
ten Ansatz eine Verknüpfung von wirtschaftlichen und städtebaulichen Maß-
nahmen verfolgt. Die Verknüpfung von Maßnahmen unterschiedlicher Hand-
lungsbedarfe gewährt eine ganzheitliche Stadtentwicklung. 
 Überprüfung der Auswirkungen der Rahmenbedingungen und des Umfeldes 
auf die Umsetzung des ISEKs  
Die prozessbegleitende Evaluation untersucht den Einfluss der Rahmenbedin-
gungen und des Umfeldes auf die Umsetz ung und den Erfolg des ISEKs. Vor 
dem Hintergrund der unterschiedlichen Rahmen - und Förderbedingungen soll 
die Evaluation klären, ob die Ziele des ISEKs richtig gewählt sind. Das Umfeld, 
in das das ISEK eingebettet ist, zeichnet sich durch komplexe Struktu ren aus, 
die Einfluss auf die Durchführung und den Erfolg des ISEKs ausüben. Zu die-
sem Umfeld gehören unmittelbar Beteiligte wie zum Beispiel Fachämter, Pro-
jektträger und das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Verantwortliche s 
Amt für die Zielerreichung des ISEKs.

72                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 Überprüfung der Projektdurchführung und -steuerung  
Von der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Ende im 
Jahr 2030 durchläuft das ISEK einen mehrjährigen Prozess. Dieser Gesamtprozess 
lässt sich in logisch zusamm engehörige Phasen mit unterschiedlichen Aufgaben-
schwerpunkten und unterschiedlichen Beteiligten unterteilen. Zu diesen Abschnitten 
gehören zum Beispiel die Vorbereitung, die Initiierung, die Ausschreibungsphase, 
die Durchführungsphase der Projekte sowie der Abschluss des ISEKs. Die Evalua-
tion soll die einzelnen Programmschritte hinsichtlich der Steuerung und Umsetzung 
analysieren und bewerten. 
 
 
7.  Weitere Zentrale Projekte außerhalb der Städtebauförderung 
7.1. Neue Mitte Porz 
Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls für das Zentrum Porz stellt die geplante 
Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des Neubauvor-
habens am Standort des ehemaligen Hertie-Kaufhauses zwischen Hauptstraße, Jo-
sefstraße und Wilhelmstraße dar.  
Nach Erwerb des ehemaligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „mo-
derne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeent-
wicklung mbH“ mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der 
Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co. 
KG erarbeitet wurde. Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufge-
zeigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt 
Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteilig ungsverfahrens hatten sich zuvor rund 
500 Porzer*innen zur Machbarkeitsstudie eingebracht.  
 
Abbildung 37: Neuordnung Neue Mitte  
 
Quelle: JSWD Architekten GmbH Co.KG 2015, aus Machbarkeitsstudie „Revitalisierung der Porzer Innenstadt“, 
Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 73 
 
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 22 wurde moderne stadt GmbH mit der Umset-
zung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und das ehemalige Wa-
renhaus betraut.  
Die umfassende Neustrukturierung der Innenstadt von Köln-Porz konkretisiert sich 
aktuell in der Umsetzung der neuen städtebaulichen Figur auf dem Friedrich-Ebert-
Platz. Der Bau des Hauses 1 inklusive Verteilerbauwerk schreitet voran. Im August 
2020 ist der Rohbau fertig gestellt worden, der Abschluss der Baumaßnahme ist für 
Mitte 2022 geplant. Die Genehmigungen für Haus 2 und 3 sind bereits erteilt worden. 
Mit der Fertigstellung aller drei Hochbaumaßnahmen wird im Jahr 2023 gerechnet.  
 
Abbildung 38: Entwurf Hochbau Neue Mitte Porz 
Quelle: Club L94; Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019, Blick zwischen Haus 2 (re) und 
Haus 3 (li) auf Haus 1 
 
In Haus 1 und 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3 
voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet sein werden. 
Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnit-
ten.  
Durch die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes „Neue Mitte 
Porz“ ergeben sich auch  für den Ein zelhandel im Bezirkszentrum neue Chancen. 
Das aus drei Häusern bestehende Ensemble wird in Haus 1 auf ca. 1.200 qm einen 
Vollsortimenter sowie einen Backshop im Erdgeschoss erhalten. Des Weiteren sind 
im Erdgeschossbereich von Haus 2 ca. 1.500 qm für Gewerbeeinheiten vorgesehen. 
In Haus 3 stehen außerdem ein bis drei Ladenlokale für kleinteilige Einzelhandels-
nutzungen zur Verfügung. 
Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich-Ebert-Platz soll 
im Anschluss an die  hochbaulichen Maßnahmen erfolgen. Dazu wurde 2019 ein 
freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Für die Maßnahme liegt 
                                                
22Vorlagen-Nr. 1860/2016

74                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
bereits eine Entwurfsplanung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten und beauftrag-
ten Planungsbüros Club L94 vor. Die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadt-
bereich wird für die eigenen Flächen durch die moderne Stadt und für die Flächen 
der Stadt Köln im Auftrag der Stadt Köln realisiert. Alle Freiflächen werden anschlie-
ßend an die Stadt Köln übergeben.  
Für die Umgestaltung ist in der Entwurfsplanung ein Vorschlag über  Möblierungs- 
und Ausstattungselemente vorgelegt worden. Die Gestaltung soll im Wesentlichen 
auch für die Maßnahmen „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sowie „Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ übernommen werden, um so ein einheitliches 
städtebauliches Bild der Innenstadt bzw. des Fußgängerzonenbereichs zu erhalten.  
 
Abbildung 39: Material- und Ausstattungskonzept der Entwurfsplanung 
Quelle: Club L94, Entwurfsplanung Neue Mitte Porz  
Geregelt sind in der Entwurfsplanung außerdem die Flächen für Rettungswege, Auf-
stellflächen Feuerwehr, Außengastronomie und Aufstellung der Marktstände . Zur 
Verbesserung des Stadtklimas wird außerdem ein grünes Netz aus baumbegleiten-
den Straßenräumen und Fußgängerb ereichen sowie baumbestandene n Plätzen 
und ein Wasserelement (Fontänenfeld) als zusätzliche Kühlelemente entwickelt 23 
(vgl. Punkt 8). 
 
                                                
23Freigabe- und Baubeschluss für die Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadtbereich Porz-Mitte, Vorlagen-
Nr. 3461/2021

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 75 
 
Abbildung 40: Fontänenfeld in der Neuen Mitte 
Quelle: Club L94, Visualisierung aus freiraumplanerischem Wettbewerb 2019 
 
Die städtebauliche Neuordnung und Umgestaltung führt zu einer Attraktivierung und 
Ausweitung der Geschäfts- und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestal-
terischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die (neue) urbane Zone verbindet den 
Rhein im Westen mit dem ÖV-Knotenpunkt im Osten und der neuen Mitte als Zent-
rum der Verbindung.  
 
7.2. Umgestaltung der Hauptstraße in Porz  
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt - und Umgehungsstraße 
(L82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz-Mitte zu dem süd-
lich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und 
Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrs-
aufkommens ist die Belastung für die Anlieger*innen sehr hoch.  
Das Ziel der Umgestaltung der Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, 
Einkaufen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilneh-
menden unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu ge-
stalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalteri-
schen Aufwertung führen und zeitgleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark be-
einträchtigen.  
Die Planungsschwerpunkte für das Umgestaltungskonzept der Hauptstraße um-
fassen folgende Kriterien:  
 Überplanung des Knotens Hauptstraße/Bergerstraße/Rathausstraße  
 Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tiefgarage 
unter dem Friedrich-Ebert-Platz, um eine direkte Zufahrt von Norden kom-
mend zu ermöglichen  
 Aufwertung der Fußgängerbereiche  
 Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende, die gleichzeitig als Ver-
knüpfungspunkte zum bestehenden Radwegenetz dienen, um somit den 
Anschluss zum bestehenden Netz zu ermöglichen

76                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben zwi-
schen den öffentlichen Parkplätzen  
 Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße 
im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der Durchwegung 
zum Rheinboulevard 
 Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der 
stadtgestalterischen Ansprüche, sofern es die Lage der Ver- und Entsor-
gungsträger zulassen 
Die Maßnahme umfasst räumlich Umbauten von der Steinstraße bis zur Mühlen-
straße und weist ein Kostenvolumen von ca. 5,4 Mio. € brutto auf. Sie wird grund-
sätzlich nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi -
kom-Stra) als förderfähig eingestuft, da maßgebliche Bestandteile des Straßenkör-
pers zur Qualitätsentwicklung von verkehrswichtigen Straßen in kommunal er Bau-
last ausgebaut werden. 
 
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2020 bis 2024, der Bauzeitraum 
von 2025 bis 2028 vorgesehen.  
 
Abbildung 41: Abgrenzung Maßnahme Umgestaltung der Hauptstraße Porz 
 
Quelle: Stadt Köln 
 
7.3. Radverkehrskonzept Köln: Ziele für das Programmgebiet 
Das Rad verkehrskonzept Porz stellt b estehende und neu zu errichtende Rad-
wegeverbindungen dar und dient als Planungsrundlage für ein flächendeckendes 
bezirksübergreifendes Radverkehrsnetz. Ziel ist die Herstellung eines dichten, si-
cheren und komfortablen Netzes für den Radverkehr, um dessen Anteil an der 
Mobilität im Stadtverkehr zu stärken. Es bildet die Zielvorstellung der Radverkehrs-
hauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei 
zukünftigen Planungen zu beachten.  Die einzelnen Elemente des Radverkehrs-
konzepts gliedern sich in das „grüne“ und „gelbe“ Netz.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 77 
 
Im Netz lassen sich folgende Führungsformen unterscheiden: 
 Gelbe durchgehende Linie: getrennte Führung des Radverkehrs vom Kfz-
Verkehr (z.B. Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen). 
 Grüne durchgehende Linie: Gemeinsame Führung von Rad- und Kfz-Ver-
kehr 
(z.B. Fahrradstraßen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Öffnung von Ein-
bahnstraßen oder Schutzstreifen). 
 Grün gepunktete Linie: unabhängig vom Kfz-Verkehr geführte Radwege 
(z.B. durch Parks, Grünstreifen oder entlang des Rheins). 
 Grün gestrichelte Linie: geplante Radverbindungen, die zurzeit noch nicht 
vorhanden sind. 
 
Karte 9: Entwurf Radverkehrsplan für Bezirk Porz 
Quelle: Entwurf Radverkehrsnetzpläne Köln, Stadt Köln, Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, Stand: 
04/2022 
Unabhängig vom Radverkehrskonzept werden im rechtsrheinischen Stadtgebiet 
leistungsfähige RadPendlerRouten entwickelt, die einen wichtigen Beitrag zur Ver-
lagerung des motorisierten Alltags - und Berufsverkehrs auf klimafreundliche Ver-
kehrsmittel des Umweltverbundes leisten sollen. Die durch Porz -Mitte führende 
RadPendlerRoute 4 hat das Z iel, eine attraktive Verbindung für Radpendler zwi-
schen Troisdorf/Niederkassel und Köln zu schaffen. Auf Grundlage der Trasse wer-
den mittelfristig konkrete Maßnahmen entwickelt und in den Folgejahren umgesetzt.

78                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Hierbei wurden die Kriterien Zügigkeit, Komfo rt, Leistungsfähigkeit und Sicherheit 
maßgeblich bei der Entwicklung des Radverkehrskonzepts und der RadPendler-
Route berücksichtigt. 
 
7.4. Machbarkeitsstudie Schulareal  
Insgesamt umfasst das sogenannte Schulareal etwa 3,3 Hektar und befindet sich 
im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grund-
schule GGS Hauptstraße (Porz Mitte) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld 
Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientier-
tes Angebot in zentraler Lage. Der schlechte Gebäudezustand der GGS Haupt-
straße begründet den geplanten Abriss des bestehenden Schulgebäudes und den 
Neubau der Grundschule am gleichen Standort. Die Carl-Stamitz-Musikschule be-
nötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nachfrage ge-
recht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 soll langfristig in den Berufskolleg-
Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Dies wird nach jetzigem Stand erst 
für einen Zeitraum nach 2030 erfolgen, da die notwendigen Gebäude am S tandort 
Deutz noch errichtet und in die Campusstruktur integriert werden müssen.  
Das Plangebiet umfasst die Fläche mit dem Gebäude des Berufskollegs, den Be-
reich der autofreien Innenhöfe, einen ausgiebigen alten Baumbestand  und einen 
etwa 10 m breiten Grü nstreifen entlang der Karlstraße . Vergleichbar durchgrünte 
Orte fehlen im Programmgebiet (vgl. Punkt 4.4.). 
 
Abbildung 42: Luftbild Schulareal 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln 
Plangebiet: Bereich Be-
rufskolleg 10 bis zur 
Karlstraße

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 79 
 
Für dieses Plangebiet soll in den kommenden J ahren eine Planungsgrundlage ge-
schaffen werden. Zur Klärung der Aufgabenstellung soll zunächst ein Update des 
Nutzungskonzeptes aus 201024 für diesen sowie angrenzende Bereiche vorgenom-
men werden, da in den angrenzenden Teilen des Programmgebiets eine Vielzahl 
von neuen Entwicklungen vorlieg en. Diese Neuentwicklungen machen eine Nut-
zungsprüfung und Neuordnung erforderlich.  
In einem nächsten Schritt ist eine städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und 
Gestaltung des Plangebietes vorzusehen. Die vorhandenen Grünflächen sowie der 
Baumbestand sollen aufgrund der voranschreitenden Erwärmung in Folge des Kli-
mawandels und der fehlenden Grünbereiche im Zentrum berücksichtigt und die 
Möglichkeiten einer Erweiterung des Grünbereichs geprüft werden. Von vielen Bür-
ger*innen ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch geäußert wor-
den, auf dem Areal einen „Stadtgarten“ zu realisieren und das Bestandsgrün zu er-
halten.  
Die städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung des beschriebenen 
Areals orientiert sich zeitlich am Beginn der Planungen für die Grundschule, für die 
ebenfalls zunächst eine Machbarkeit sstudie durchgeführt wird . Diese ist derzeit 
noch nicht konkret terminiert. Die Durchführung der städtebaulichen Studie soll mit 
einer breit angelegten Beteiligung der Bürger*innen, Vereine sowie Politiker*innen 
durchgeführt werden. 
Auch weitere Bereiche im Programmgebiet, die mittelfristig einer neuen Nutzung 
zugeführt werden sollen , wie z.B. der denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlen-
straße und der dahinter liegende Pkw-Parkplatz, sollen weiterhin betrachtet werden.  
Für den denkmalgeschützten Kiosk war bereits im ISEK von 2018 als mögliche künf-
tige Nutzung beschrieben worden, diesen zu einer Mobilstation zu erweitern. Ziel ist 
hier, das Bezirkszentrum in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknoten-
punktes zu stärken und gleichzeitig die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Ki-
osks zu sichern. Durch den Betrieb einer Mobilstation könnten der bestehende 
ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Ca rsharing) oder emissionsfreien (E-Bikes und 
Fahrräder) Verkehr ergänzt werden (Mobilitäts-Hubs).  
Für den gesamten Bereich inklusive des sich nördlich anschließenden Bereichs der 
Straßenbahnlinie bis zum Busbahnhofs (entlang der Straße „An der Sparkasse“) ist 
im Zuge der weiteren Planungen vorgesehen, dass der heutige Baumbestand er-
halten und die grüne Infrastruktur wenn möglich weiter ausgebaut wird, um eine 
südliche Grünachse in Verlängerung des Parks an der Glashüttenstraße zu schaffen 
(vgl. Punkt 8.1.). Der Beginn der Planung für diesen Bereich befindet sich derzeit 
noch in Klärung.  
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
24 vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte 2010, Karte 1

80                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
8. Maßnahmen des Klimaschutzes und Klimawandelanpassung 
8.1.  Grün-Blaues Netz in Porz-Mitte 
Um der in Kapitel 4.4 beschriebenen Unterversorgung mit öffentlichen Grün- und 
Freiflächen sowie einer fehlenden grünen Wegeverbindung zu begegnen, wird bei 
der Planung der Einzelmaßnahmen im Programmgebiet zukünftig konsequent ein 
Grün- Blaues Netz in Porz-Mitte geschaffen und ausgebaut. Die Bedeutung des 
Ausbaus eines Grün-Blauen Infrastrukturplans im urbanen Raum ist u.a. auch aus 
der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU25 abzuleiten. 
Folgende Ziele werden für Porz-Mitte im Hinblick auf den Klimaschutz und die Kli-
mawandelanpassung bei der Planung und Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ver-
folgt: 
 Stärkung sowie Ausweitung und Ausbau der Grünverbindungen (Platzie-
rung grüner Elemente wie Einzelbäume, Baumreihen, Pflanzbeete, Grün-
streifen, Straßenbegleitgrün, Parkanlagen in engmaschigen Abständen, um 
ein grünes Netz herzustellen) 
 Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes unter ökologischen 
Gesichtspunkten 
 Anpassung der Gestaltung an die aktuellen und zu erwartenden klimati-
schen Veränderungen sowie Extremwetterereignisse  
 Stärkung des Freiraums als Habitat und Nahrungsquelle für zahlreiche 
Tierarten 
 Berücksichtigung von beeinflussbaren Faktoren zur Verbesserung des 
Mikroklimas und Verminderung der Wärmebelastung 
 Implementierung von urbanen Resilienz-Strategien 
Auch mit Blick auf die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes wird durch ver-
besserte Luftqualität, verringerte Lärmbelastung, erhöhten Erholungswert, ver-
netzte und fußläufig erreichbare Begegnungsräume sowie die Schaffung von 
neuen Schattenplätzen eine wesentliche Verbesserung für die Porzer Bürgerschaft 
erreicht. 
Die nachfolgende Karte 10 zeigt die in Zusammenarbeit mit verschiedenen 
Fachämtern erarbeitete und für Porz-Mitte umzusetzende Zielkarte der grün-
blauen Infrastruktur. 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
25https://ec.europa.eu/environment/nature/info/pubs/docs/nat2000newsl/DE%20Na-
tura%202000%2048%20WEB.pdf

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 81 
 
Karte 10: Stadtklimatische Aufwertung des Grünen und Blauen Netzes* Porz-Mitte 
 
Legende  *Erläuterung zu den Nummerierungen 
erfolgt  auf nächster Seite 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Stadt Köln

82                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Ausgangspunkt sind die beiden Grünflächen östlich und westlich des Bezirkszent-
rums, die die Neue Mitte Porz in Nord-Süd-Ausrichtung einrahmen und fußläufig 
erreichbar sind:  
 im Westen der Rheinufer-Grünzug/ umgestaltete Rheinboulevard Porz (1) 
und 
 im Osten das Freiraumsystem der ausgebauten Parkanlage Glashütten-
straße (2) 
 
Diese werden in Ost-West-Ausrichtung miteinander über folgende grüne Achsen 
vernetzt und bieten zudem neue Sichtachsen zur Neuen Mitte Porz: 
 der neugestaltete Friedrich-Ebert-Platz (3) in seiner Funktion als Neue 
Mitte Porz sowie die aufgewertete Verbindungsachse zum Rheinboulevard 
Porz (5) als Hauptverbindung zwischen der Neuen Mitte Porz und dem 
Rheinboulevard Porz 
 die umgestaltete Bahnhofstraße (4) als zentrale Porzer Einkaufsstraße 
und ihre direkte Verbindung zum Rheinboulevard Porz 
Dieses Netz wird durch die in den Kapiteln 6 und 7 beschriebenen Maßnahmen bis 
2030 umgesetzt.  
Perspektivisch soll die grüne Infrastruktur in Porz-Mitte weiter systematisch ausge-
baut und vernetzt werden. Hier bieten sich folgende Bereiche an: 
 Karlstraße/Philipp-Reis-Straße (6) als direkte Verbindung zwischen dem 
Rheinboulevard Porz und der Parkanlage Glashüttenstraße mit einer 
neuen dritten öffentlichen Grünanlage „Porzer Stadtgarten“ im südlichen 
Bereich des sogenannten Schulareals, das heute noch das Berufskolleg 
beherbergt, sowie eine Verlängerung des Grünzuges bis zum östlichen 
Ende der Philipp-Reis-Straße 
 An der Sparkasse/Mühlenstraße (7) als sich an die Parkanlage Glashütten-
straße anschließendes grünes Netz in südlicher Richtung 
Auch die blaue Infrastruktur wird in Porz-Mitte weiter ausgebaut werden und wirkt 
damit durch eine lokale Verdunstungskühlung ausgleichend auf das Stadtklima in 
Porz: 
 Rhein (8) als wichtiges klimabeeinflussendes Fließgewässer 
 Fontänenfeld auf dem Friedrich-Ebert-Platz (9) 
 Kugelbrunnen und Trinkbrunnen auf der Bahnhofstraße (10) 
 Wasserspiel in der Parkanlage Glashüttenstraße (11) 
 
8.2. Klimaschutzrelevante Aspekte der baulichen Maßnahmen 
Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtent-
wicklungskonzept werden die Möglichkeiten des Klimaschutzes und der Klimawan-
delanpassungen unter Berücksichtigung nachfolgender Zielstellungen umfassend 
bearbeitet und nach Möglichkeit integriert: 
1. Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung von Flächen als Wasserrückhaltemaß-
nahmen (Retentionsfunktion)  
2. Umgestaltung und Begrünung von Flächen zur Verminderung von Wärme-
belastung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 83 
 
3. Pflanzenauswahl: Erhalt und Erweiterung des Baumbestandes durch hitze- 
und stressresistente Baumarten, Berücksichtigung von klimatischen Verän-
derungen, artenreiche Bepflanzung, artspezifische Ökosystemleistungen, 
Erhöhung der Biodiversität, Optimierung der Baumstandorte, unterirdische 
Zuführung von sauberem Oberflächenwasser, etc.  
4. Förderung von Maßnahmen, die die Verdunstungskühlung unterstützen  
5. Multifunktionale Retentionsflächen: Leitung des anfallenden Oberflächen-
wassers von befestigten Wegen/ Flächen zur direkten Versickerung auf an-
grenzende Grünflächen bzw. zur direkten Entwässerung in Baumscheiben 
und Versickerung in Beeten  
6. Nachhaltigkeit: Verwendung langlebiger Materialien sowie zukunftsfähiger 
Bauweisen und nachhaltige Pflege  
7. Schaffung von Schattenplätzen und Sitzgelegenheiten für hitzesensible 
Personen  
8. Förderung des Fuß- und Radverkehrs  
Die geplanten klimaverbessernden Aspekte in den Einzelmaßnahmen sind folgen-
der Übersicht zu entnehmen: 
Bauliche Maßnahme Besondere Aspekte des Klimaschutzes bzw. 
der Klimawandelanpassung 
Freiraumplanerischer Wettbe-
werb 
- Ausweitung der Begrünung des öffentlichen 
Raumes als eine Zielstellung des freiraum-
planerischen Wettbewerbs 
Gestaltung Parkanlage Glas-
hüttenstraße 
- Herstellen einer durchgehenden Grünverbin-
dung in Nord- Südrichtung zwischen Berger-
straße und Phillip-Reis-Str. (Frischluftflächen 
und Luftleitbahnen, Reduzierung der Hitze-
belastung) mit insgesamt 16.600 m² 
- Entsiegelung der Parkplatzfläche und Straße 
mit insg. ca. 4.500 m²  
- Erhalten und Aufwerten von 9900 m² Grün-
flächen bestehend aus Rasenflächen, exten-
siver Staudenpflanzung und Blütenwiesen; 
Schaffung von repräsentativen Pflanzbeeten 
durch extensive Staudenmischpflanzungen 
mit nahezu ganzjährigem Blühaspekt 
- Umfassende Neupflanzung von klimaange-
passten Bäumen zur Ergänzung des vorhan-
denen Baumbestandes 
- Verwendung von geeigneten Materialien mit 
Wasserdurchlässigkeit auf den neuen Spiel-, 
Sport-, Begegnungs- und Wegeflächen  
- Einleitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers des befestigten Wegenetzes zur direk-
ten Versickerung auf angrenzende Grünflä-
chen

84                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten 
- Etablierung eines Wasserspiels 
Aufwertung Rheinboulevard 
Porz 
- Erhalt und Entwicklung der weiträumigen 
Lindenpflanzungen im Bereich des 
Rheinufers  
- Ökologische Aufwertung der Böschung nach 
Vorgaben der Biodiversität 
- Mögliche weitere Baumpflanzungen am 
Hochufer 
- Schaffung von Aufenthaltszonen unter der 
Lindenallee in unmittelbarer Rheinnähe 
Umgestaltung Fußgänger-
zone Bahnhofstraße 
- Pflanzung von Baumreihen mit artenreichen 
und klimaresistenten Bäumen  
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten 
in regelmäßigen Abständen für eine genera-
tionsübergreifende Nutzung 
- Erhalt des Trinkbrunnens sowie Erneuerung 
des Kugelbrunnens  
- Prüfung der Schaffung von Pflanzbeeten 
- Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen 
als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re-
tentionsfunktion) 
- Leitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs-
serung in Baumscheiben und Versickerung 
in den Beeten als multifunktionale Re-
tentionsflächen 
Aufwertung Verbindungs-
achse Rheinboulevard zur 
Neuen Mitte Porz 
- Artenreiche Begrünung durch die Anpflan-
zung von Baumreihen und Pflanzbeeten 
- Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten 
für eine generationsübergreifende Nutzung 
- Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen 
als Wasserrückhaltemaßnahmen (Re-
tentionsfunktion) 
- Leitung des anfallenden Oberflächenwas-
sers der Pflasterflächen zur direkten Entwäs-
serung in Baumscheiben und Versickerung 
in den Beeten als multifunktionale Re-
tentionsflächen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 85 
 
8.3. Beratungsangebot zu Klimaschutzförderprogrammen 
Für die Laufzeit der ISEK -Umsetzung soll eine Beratung vor Ort installiert werden  
(vgl. Punkt 6.5.; Modul 2 Immobilieneigentümerberatung), die das Förderprogramm 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm in allen digitalen und Prin tmedien mit beson-
derem Fokus auf lokale Medien bewirbt. Durch aktivierende Ansprache, z.B. durch 
Informationsveranstaltungen für Mieter*innen und Immobilieneigentümer*innen, im 
Programmgebiet zu w eiteren Klimaschutzförderprogrammen sollen Erstkontakte 
hergestellt werden. Insbesondere sollen die städtischen Förderprogramme „Grün 
hoch 3“ sowie „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ 
aber auch Landesförderprogramme zur energetischen Sanierung beworben wer-
den. Für die weitere fachlich -technische Beratung der städtischen Förderpro-
gramme wird für eine vertiefte Beratung an das zuständige Fachamt weitervermittelt.  
Das im Dezember 2021 erstellte Positionspapier des Bundesverbandes Gebäude-
Grün e.V. 26 bestätigt, dass Gebäudebegrünung ein wese ntlicher multifunktionaler 
Baustein zur Klimawandelanpassung sowie zum Klimaschutz ist und ein attraktives 
urbanes Umfeld schafft.  
Insbesondere auch durch die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik-
anlagen entstehen wertvolle Synergieeffekte und Vorteile für das Klima. Die Begrü-
nung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima, die Bausubstanz und die Le-
bens- und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau von Photovoltaik tr ägt 
zu einer Reduzierung des CO² Ausstoßes bei. Gerade im Sommer können sich die 
Module einer Photovoltaikanlage stark aufheizen. Durch die kühlende Wirkung der 
Begrünung erhöht sich auch die Leistungsfähigkeit einer Photovoltaika nlage, ab-
hängig u. a. von Standort, Sonneneinstrahlung, Pflegezustand und Art der Dachbe-
grünung. 
 
8.3.1. Grünaspekte im Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Im Rahmen der Umsetzung des Haus -, Hof - und Fassadenprogramms im Pro-
grammgebiet Porz-Mitte wird unter anderem die Gestaltung von Mietergärten und 
hier insbesondere die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten, 
Innenhöfen, Abstandsflächen, Vorgärten und Zuwegungen (zum Beispiel Anlegen 
von gemeinschaftlich genutzten Spiel -, Wege- und Sitzflächen) einschließlich der 
erforderlichen Vorarbeiten gefördert. Für entsprechende Maßnahmen  von Seiten 
der Eigentümer wird aus dem Programm ein Zuschuss gewährt27.   
Insbesondere s oll das vorhandene Wohnbegleitgrün entlang oder zwischen den 
Wohngebäuden, das derzeit zum Teil untergenutzt oder vernachlässigt ist, aufge-
wertet werden. Mieter sollen aktiviert werden, diese Grünflächen zu Mietergärten 
aufzuwerten, auf denen Bienenwiesen und klimafeste Gewächse eingepflanzt wer-
den und so das lokale Mikroklima durch Grünanreicherung verbessert und die som-
merliche Hitzebelastung verringert wird. 
Die im Rahmen der Programmlaufzeit eingesetzte Immobilieneigentümerberatung 
(vgl. Punkt 6.5. Modul 2) soll die aktivierende Ansprache in enger Abstimmung und 
Kooperation mit dem Quartiersmanagement durchführen.  
                                                
26https://www.gebaeudegruen.info/fileadmin/website/downloads/bugg-fachinfos/Positionspapier-GebGr-Klimafol-
genanpassungsmassnahme/BuGG_Positionierungspapier_U_20220126.pdf 
27Förderrichtlinien NRW 2008; die genauen Konditionen eines Zuschusses werden in einer Richtlinie der Verwal-
tung als Grundlage zur Durchführung der Maßnahmen noch festgelegt

86                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
8.3.2. Städtische Klimaschutzförderprogramme 
Die Kli maverhältnisse in der Stadt Köln unter-
scheiden sich deutlich von denen im Umland. So 
absorbieren Fassaden und Straßen die einfal-
lende Sonnenstrahlung und speichern sie als 
Wärmeenergie. Heizungen, Autos und Industrie 
setzen Wärme frei und heizen die Stadt zusätzlich 
auf. Gleichzeitig sind in der Stadt, im Vergleich 
zum Umland, weniger Grün - und Wasserflächen 
vorhanden, so  dass Abkühlungsprozesse durch 
Verdunstung vermindert sind. Oft ist zusätzlich 
die Zufuhr kühlerer Luft aus dem Umland gestört 
oder nur au f wenige Durchlüftungsbahnen, zum 
Beispiel große Straßenzüge, begrenzt. 
Überwärmt sind insbesondere die sehr dicht be-
bauten Bereiche. Hier ist vor allem die nächtliche 
Abkühlung durch die Speicherung der Wärme in 
Gebäuden und Straßen sehr verzögert. In Tei len 
der Stadt mit Grünzügen hingegen ist die Wärme-
belastung aufgrund der Vegetation geringer.  
Auch im Programmgebiet ist der überwiegende 
Teil der Siedlungsflächen belasteten bzw. hoch 
belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen ( Kate-
gorie 2 und 3, vgl. Punkt  4.4). Insbesondere in 
den unmittelbar an den Einkaufsbereich angren-
zenden Wohnblöcken fehlen ausreichende pri-
vate Grünräume. Hier sollen deshalb in den nächsten Jahren mit intensiver Bewer-
bung verstärkt private Investitionen in Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen 
sowie Entsiegelungsmaßnahmen in den Wohnquartieren vorangetrieben werden. 
Die Stadt Köln fördert diese privaten Maßnahmen mit dem Programm GRÜN hoch 
3. Förderfähig sind Begrünungsmaßnahmen von Privateigentümer* innen wie z.B. 
der Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelä-
gen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme  bei kleineren Gewerbebetrie-
ben und Vereinen. Ziel ist, durch Begrünung von Dächern, Fassaden und Höfen 
grüne Inseln durch Bepflanzung zu schaffen und s o das lokale Stadtklima zu ver-
bessern und insbesondere die sommerliche Hitzebelastung zu dämpfen, die Staub-
bindung zu verbessern, die Verdunstungskühlung zu erhöhen und nicht zuletzt 
neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Zudem halten begrünt e 
Dach-, Fassaden- und Hofflächen das Regenwasser zurück. Somit leisten sie einen 
wichtigen Beitrag zur Schadensminderung bei Starkregenereignissen. 
Das Förderkonzept umfasst ein Finanzvolumen von drei Millionen Euro, läuft bis 
2023 und soll verlängert werden. Im Programmgebiet ist seit Beginn des Unterstüt-
zungsprogramms in 2019 erst ein Antrag gestellt und genehmigt worden. Diese An-
tragszahl soll deutlich erhöht werden.28   
 
                                                
28 https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 87 
 
Das städtische Förderprogramm „Altbau-
sanierung und Energieeffizienz – klima-
freundliches Wohnen“ richtet sich an Ei-
gentümer von Wohnimmobilien bzw. an 
von Eigentümer*innen Bevoll mächtigte, 
z.B. Hausverwaltungen. Gefördert werden 
Maßnahmen zur Verminderung des Ener-
gieverbrauchs sowie Beratung dazu. 
Hierzu zählen  Sanierungen in Bestands-
bauten wie z.B. Wärmedämmungsmaß-
nahmen von Außenwänden, Dächern oder 
Kellerdecken, Optimierung von Heizungs-
anlagen  sowie Erneuerung von Fenstern. 
Ziel des Programms ist es, mit den verfüg-
baren Mitteln möglichst große Klimaschutzeffekte zu erreichen sowie einen Anstoß 
für wesentliche eigene Bemühungen zur Durchführung wünschenswerter Maßnah-
men im Sinne des Klimaschutzes zu geben.29   
 
 
8.3 Weitere Grünmaßnahmen der Stadt Köln in Porz 
Für die Jahre 2023 bis 2025 ist die Umsetzung eines aktuell geplanten Straßen-
baumkonzeptes für den Stadtbezirk Porz vorgesehen. Das Konzept wird voraus-
sichtlich im Jahr 2022 zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz vorgelegt 
werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Stadtteil Porz 60 und im ge-
samten Stadtbezirk Porz  ca. 390 potentielle Baumstandorte ermittelt worden. Im 
Gebiet des Integrierten Stadtentwicklungsgebietes sind 22 Baumneuplanzungen 
geplant. Aktuell liegen Planungen für die Bergerstraße, Glashüttenstraße, Goe-
thestraße, Josefstraße und Max-von-Schenkendorfstraße vor. Darüber hinaus wer-
den aktuell weitere mögliche Baumstandorte im Stadtbezirk Porz überprüft. 
 
 
 
  
                                                
29 https://www.stadt-koeln.de/artikel/67219/index.html

88                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
9.    Die Maßnahmenblätter 
Laufende 
Nummer 1 
Handlungsfeld Grün, Freiraum und Stadtklima  / Bevölkerung, Woh-
nen und soziale Infrastruktur / Mobilität 
Maßnahme Gestaltung Parkanlage Glashüttenstraße 
Kurzbeschrei-
bung 
 Erweiterung der Grünfläche  durch Entsiegelung des angrenzenden 
Parkplatzes sowie Entwicklung eines attraktiven öffentlichen Erho-
lungs- und Grünraums mit einer Gesamtfläche von ca. 16.600 m² 
 Schaffung eines qualitativ hochwertigen  Aufenthaltsbereichs für alle 
Generationen mit vielfältigen Spiel- , Sport- und Bewegungsangebo-
ten sowie Begegnungsräumen 
 Vernetzung der Räume durch barrierefreie Wegeverbindungen für 
Fußgänger*innen und Radfahrende  
 Beleuchtungskonzept zur Vermeidung von Angsträumen 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebietes 
Ziele Strategische Ziele: 
- Miteinander steigern 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen 
- Wohnadresse verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele:  
 Aufwertung der Innenstadt 
 Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher 
Aktionen 
 Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quartier 
 Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen 
 Netzschlüsse Radverkehr 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen de r prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
 Entsiegelte Fläche in m² 
 Anzahl neu errichteter Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote sowie 
neuer Begegnungspunkte und Sitzplätze 
 Anzahl Baumneupflanzungen, neue Pflanzbeete  
Gesamtkosten  4.000.000 €  
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten:    4.000.000 € 
davon Planungskosten:               577.000 € 
davon Baukosten:                    3.423.000 € 
Umsetzung 01.01.2019 bis 31.12.2027 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar-
beit mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Fa-
milie

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 89 
 
Laufende 
Nummer 2 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität 
Maßnahme Aufwertung Rheinboulevard Porz 
Kurzbeschrei-
bung 
 Barrierefreie, stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer-
tung des Porzer Rheinboulevards mit einer Gesamtfläche von ca.  
12.200 m² 
 Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Kopflindenhaine als 
schattige Aufenthaltszonen 
 Sanierung des Leinpfades und barrierefreie Gestaltung der Auf - und 
Abgänge zwischen Hochufer und Promenade 
 Ausbau und erkennbare Gestaltung der Anbindungen an das Bezirks-
zentrum 
 Prüfung einer Umleitung des schnellen Radverkehrs auf das Hochufer 
 Erneuerung der Beleuchtung 
 Prüfung der Integration von Angeboten der Außengastronomie 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen aus anderen 
Stadtteilen, Tourist*innen 
Ziele Strategische Ziele: 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen 
- Wohnadresse verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele:  
 Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen 
 Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten 
 Netzschlüsse Radverkehr optimieren  
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m² 
 Aufgewertete Grünfläche in m² sowie Anzahl Baumneupflanzungen 
 Anzahl neu errichtete Sitzplätze 
Gesamtkosten  4.920.000 €  
(davon 1.100.000 € für die Radwegsanierung Leinpfad – Förderrichtlinie 
Nahmobilität) 
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten:   3.820.000 € 
        davon Planungskosten:      550.000 € 
        davon Baukosten:            3.270.000 € 
Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2026 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Zusammenar-
beit mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrsent-
wicklung, dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie dem 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

90                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 2a Handlungsfeld: Grün, Freiflächen und Stadtklima 
Maßnahme Freiraumplanerischer Wettbewerb 
Kurzbeschrei-
bung 
 Entwicklung einer einheitlichen Gesamtkonzeption für den gesamten 
Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Bezirkszentrums Porz 
Ziele Strategisches Ziel 
 Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operatives Ziel 
 Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und 
aufwerten 
 Umgestaltung und Aufwertung Verbindungachsen zum Rhein 
 Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen 
Indikatoren  Ergebnisbericht 
Gesamtkosten  160.000 € 
Davon Städte-
bauförderung Förderfähige Gesamtkosten:     160.000 € 
Umsetzung 01.01.2018 – Mitte 2019 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Stadtplanungsamt

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 91 
 
Laufende 
Nummer 3 
Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten  / Grün, Freiflächen und  
Stadtklima 
Maßnahme Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße  
Kurzbeschrei-
bung 
 Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwer-
tung der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße unter Berücksichti-
gung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz sowie den 
Themen Generationsgerechtigkeit und Barrierefreiheit inklusive dem 
Ankauf und Abbruch eventueller Aufbauten 
 Schaffung einer neuen Platz- /Marktfläche sowie einer neuen Verbin-
dung zur Neuen Mitte Porz nach Freistellung der Kirche St. Josef 
durch Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses 
 Schaffung eines neuen verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Haupt-
straße und dem Rheinboulevard Porz 
 Umzugestaltende Gesamtfläche: ca. 5.400 m² 
 Baumneupflanzungen sowie Schaffung von Pflanzbeeten 
 Schaffung von schattigen Sitzplätzen in regelmäßigen Abständen 
 Einbau eines Trinkbrunnens sowie Erneuerung des Kugelbrunnens  
 Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte-
maßnahmen (Retentionsfunktion) 
 Erneuerung der Beleuchtung 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen 
Ziele Strategische Ziele: 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Einzelhandel stärken 
- Wohnadresse verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele: 
- Verringerung Leerstand Ladenlokale 
 Verbesserung des Erscheinungsbildes  
 Verbesserung Aufenthaltsqualität 
 Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und 
aufwerten 
 Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schatten-
plätze schaffen  
 Umgestaltung und Aufwertung Verbindungsachsen zum Rhein 
 Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
 Entsiegelte Fläche in m² 
 Anzahl neu errichteter Sitzplätze 
 Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete  
 Anzahl leerstehender Ladenlokal 
Gesamtkosten  4.500.000 € 
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten:   4.500.000 € 
        Davon Planungskosten:      600.000 € 
                Davon Baukosten:    3.900.000 € 
Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung

92                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 3a 
Handlungsfelder: Einkaufen und Arbeiten / Grün, Freiflächen und 
Stadtklima 
Maßnahme Ankauf Grundstück sowie Niederlegung Dechant-Scheben-Haus 
Kurzbeschrei-
bung 
 Grundstücksankauf 
 Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses sowie die damit verbun-
dene notwendige Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruktion der Sak-
ristei durch den Voreigentümer 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets 
Ziele Strategisches Ziel 
 Einzelhandel stärken 
 Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operatives Ziel 
 Verbesserung Erscheinungsbild 
 Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und 
aufwerten 
Indikatoren   Eigentumsübergang 
Gesamtkosten  3.580.000 € 
(davon 1.860.000 € städtische Finanzierung der Niederlegung des De-
chant-Scheben-Hauses sowie der Fassadeninstandsetzung/ Rekonstruk-
tion der Sakristei) 
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten: 1.720.000 € (Grundstücksankauf) 
Umsetzung 01.01.2018 bis 31.12.2027 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 93 
 
Laufende 
Nummer 4 Handlungsfelder: Grün, Freiflächen und Stadtklima / Mobilität 
Maßnahme Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 
Kurzbeschrei-
bung 
 Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Auf-
wertung der einzigen autofreien Verbindungsachse zwischen der 
Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz für den Fuß- und 
Radverkehr unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen aus 
der Neuen Mitte Porz mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² 
 Freistellung der Sichtachsen sowie Prüfung des Rückbaus der Pavil-
lons 
 Artenreiche Begrünung durch die Anpflanzung von Baumreihen und 
Pflanzbeeten 
 Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten 
 Prüfung der Möglichkeit der Errichtung eines Trinkbrunnens  
 Prüfung der Entsiegelung von Teilbereichen als Wasserrückhalte-
maßnahmen (Retentionsfunktion) 
 Erneuerung der Beleuchtung 
 Prüfung der Einbeziehung des Brückenkörpers ( Machbarkeitsstudie, 
ggf. mit Brückenerweiterung) 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen 
Ziele Strategische Ziele: 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Wohnadresse verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
- Angsträume beseitigen, sicherer bewegen 
Operative Ziele: 
- Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen 
- Fußwegeverbindung schaffen und/oder aufwerten  
­ Netzschlüsse Radverkehr 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
 Entsiegelte Fläche in m² 
 Anzahl neu errichteter Sitzplätze 
 Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete  
Gesamtkosten  Optimierung im Bestand: 2.500.000 € 
zzgl. Erweiterungsbau 820.000 €  
(inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie )  
Davon Städte-
bauförderung 
 
Kostenkalkulation mit Berücksichtigung Brückenerweiterung  
(Umsetzung in Abhängigkeit von Ergebnis Machbarkeitsstudie) 
Förderfähige Gesamtkosten:  
 für Optimierung im Bestand: 2.500.000€ 
davon Planungskosten:           400.000 € 
davon Baukosten:                2.100.000 € 
 für Erweiterungsbau (inkl. vorgeschalteter Machbarkeitsstudie):                         
                                                820.000 € 
davon Planungskosten:           190.000 € 
davon Baukosten:                    630.000 € 
Umsetzung 01.01.2023 bis 31.12.2030 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Stadtplanungsamt, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
und Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

94                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 5 
Handlungsfelder: Einkaufen un d Arbeiten / Bevölkerung, Wohnen 
und soziale Infrastruktur/Grün, Freiraum und Stadtklima 
Maßnahme Büro für Vernetzung und Aktivierung  
Kurzbeschrei-
bung 
Modul 1: Einsatz eines Zentrenmanagements als Schnittstelle zwischen 
Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen mit den Hauptaufgaben: 
 Vernetzung, Kommunikation und Marketing 
 Einführung eines Geschäftsflächenmanagements 
 Geschäftsführung des Verfügungsfonds (Verfügungsfonds FRL 14) 
 Prüfung und ggfls. Initiierung einer Immobilien- und Standortgemein-
schaft 
Modul 2: Durchführung einer Immobilieneigentümerberatung durch 
eine*n Quartiersarchitekt*in mit den Hauptaufgaben: 
- Bewerbung und Beratung zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
- Begleitende Beratung zur Fassaden - und Dachbegrünung sowie 
energetischen Maßnahmen 
Modul 3: Einsatz eines Quartiersmanagements mit den Hauptaufgaben: 
- Vernetzung, Bewerbung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für 
die Maßnahmen des ISEK 
- Themenschwerpunkte Grünanlage Glashüttenstraße und Wohndia-
log Glashüttenstraße 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Einzelhändler*innen und Immobilieneigentümer*in-
nen im Programmgebiet 
Ziele Strategische Ziele: 
- Miteinander unterstützen 
- Einzelhandel stärken 
- Wohnadresse verbessern 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele: 
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftlicher 
Aktionen und des Miteinanders 
- Integration und Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Quartier 
- Verringerung Ladenleerstand 
- Verbesserung Erscheinungsbild 
- Verbesserung Standortmarketing 
- Erweiterung des gastronomischen Angebots 
- Beratung Bewohner*innen und Eigentümer*innen zu Klimaschutz-
maßnahmen  
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen  
 Anzahl der Beratungsgespräche des Quartiersarchitekten 
 Bewilligte Anträge aus dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Gesamtkosten  1.350.000 € (davon 150.000 € Verfügungsfonds Kostenanteil Dritter)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 95 
 
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten: 1.200.000 € 
Modul 1: ¾ Stelle oder 173 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € 
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten) 
brutto zzgl. 35.000 € Sachmittel p.a. zzgl. 150.000 € Verfügungsfonds 
(FRL 14) 
Modul 2: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € 
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten)  
Modul 3: ¼ Stell e oder 58 Arbeitstage p.a. (4,5 Jahre gesamt ) 690, - € 
Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswerten) 
Umsetzung 2. Halbjahr 2023 bis 31.12.2027 
Projektverant-
wortlichkeit Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

96                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 6 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur  
Maßnahme Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
Kurzbeschrei-
bung 
Aufwertung von  Hausfassaden, Herstellung/Aufwertung Mietergärten,  
Herstellung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnah-
men an Außenwänden   
Zielgruppe Alle Immobilieneigentümer*innen mit Immobilien im Programmgebiet 
Ziele Strategische Ziele 
- Wohnadresse verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele 
- Aufwertung der Innenstadt 
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung von gemeinschaftli-
chen Aktionen 
Indikatoren  Anzahl und Umfang der geförderten Maßnahmen  
Gesamtkosten  500.000 € (davon 250.000 € Kostenanteil Dritter) 
Davon Städte-
bauförderung Förderfähige Gesamtkosten: 250.000 € 
Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 97 
 
Laufende 
Nummer 7 Flankierende Maßnahme  
Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation 
Kurzbeschrei-
bung 
Analyse und Bewertung der Wirkung der im ISEK definierten Maßnahmen 
im Hinblick auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, funktio-
nalen und sozialen Situation im Programmgebiet Porz-Mitte 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen, Akteur*innen sowie Politik und Verwaltung 
Ziele  
Indikatoren  Evaluationsbericht 
Gesamtkosten  160.000 € 
Davon Städte-
bauförderung 
 
Förderfähige Gesamtkosten: 160.000 € 
Personaleinsatz: ¼ Stelle oder 58 Arbeitstage p.a. (4 Jahre gesamt ) 690,- 
€ Tagessatz brutto (kalkulierter Tagessatz aufgrund von Erfahrungswer-
ten) 
Umsetzung 01.01.2024 bis 31.12.2027 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

98                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 8 
Handlungsfelder:  
Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur,  
Grün-, Freiflächen und Stadtklima sowie  
Einkaufen und Arbeiten 
Maßnahme Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 3 sowie Neugestaltung Freiraum 
Innenstadtbereich) 
Kurzbeschrei-
bung 
 Städtebauliche Neuordnung auf dem Friedrich-Ebert-Platz und 
damit Schaffung einer Neuen Mitte Porz, die das Zentrum einer 
neuen zentralen Freiraumachse zwischen dem Rhein im Westen 
und dem ÖV-Knotenpunkt im Osten bildet 
 Umsetzung des Gestaltungsvorschlages der Siegeridee des Frei-
raumplanerischen Wettbewerbs durch Abbruch des ehemaligen 
Hertie-Kaufhauses und Errichtung von drei neuen Wohn- und Ge-
schäftshäusern 
 Neubau Haus 1 mit 49 Wohnungen (davon 47 barrierefrei und 2 
rollstuhlgerecht), insg. ca. 3.700 m² Wohnfläche und ca. 2.300 m² 
Fläche für Handel 
 Neubau von Haus 2 mit 52 öffentlich geförderten barrierefreien 
Wohnungen (davon 38 Seniorenwohnungen), insg. ca. 2.600 m² 
Wohnfläche und ca. 1.500 m² Fläche für Handel 
 Neubau von Haus 3 mit 30 barrierefreien Wohnungen, insg. ca. 
2.200 m² Wohnfläche und ca. 400 m² Fläche für Gewerbe und 
Gastronomie sowie ca. 500 m² Gemeinbedarfsflächen für v.a. 
kirchliche Nutzungen 
 Neuerrichtung einer Tiefgarage 
 Stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung des öf-
fentlichen Raumes mit einer Gesamtfläche von ca. 6.900 m² 
 ansprechend und modern gestaltete sowie einheitliche Möblie-
rung im Innenstadtbereich 
 Installierung von einem Spielband und mehreren Spielpunkten 
 Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen 
 Schaffung eines grünen Netzes aus baumbegleitenden Straßen-
räumen und Fußgängerbereichen, baumbestandenen Plätzen so-
wie Etablierung eines Fontänenfeldes 
Zielgruppe Alle Bewohner*innen des Programmgebiets, Besucher*innen 
Ziele 
 
 
 
 
 
Strategische Ziele: 
 Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
 Wohnadresse verbessern 
 Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern, 
 Einzelhandel stärken 
 Miteinander unterstützen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 99 
 
Ziele Operative Ziele: 
 Aufwertung der Innenstadt, Verbesserung der Aufenthaltsqualität 
sowie des Erscheinungsbildes 
 Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar-
tier 
 Plätze und Verbindungswege in der Fußgängerzone schaffen und 
aufwerten 
 Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten 
 Umgestaltung und Aufwertung der Verbindungsachsen zum Rhein 
 Neue Einzelhandelsflächen und –angebote schaffen 
 Baumbestand in Fußgängerzone erhöhen und kleinräumig Schat-
tenplätze schaffen  
Indikatoren Die Indikatoren werden  im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
 Anzahl neu errichteter Sitzplätze 
 Anzahl Baumneupflanzungen, neuer Pflanzbeete 
Gesamtkosten   Derzeit nicht bekannt (Privatinvest) 
 Freiraumgestaltung: 3.200.000 € (städtische Mittel) 
Umsetzung 01.01.2015 bis 31.12.2023 
Projektverant-
wortlichkeit 
Neubau Haus 1: moderne stadt GmbH 
Neubau Haus 2: Sahle Wohnen 
Neubau Haus 3: Aachener SWG 
Freiraumgestaltung: Stadt Köln/Stadtplanungsamt und moderne stadt 
GmbH

100                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Laufende 
Nummer 9 Handlungsfeld: Mobilität 
Maßnahme Umgestaltung Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
Kurzbeschrei-
bung 
 Umgestaltung einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² 
 Überplanung des Knotens Hauptstraße/ Bergerstraße/ Rathaus-
straße  
 Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tief-
garage unter dem Friedrich-Ebert-Platz 
 Aufwertung der Fußgängerbereiche  
 Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende 
 Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben 
zwischen den öffentlichen Parkplätzen 
 Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Haupt-
straße im Zuge der Bahnhofstraße und damit Verbesserung der 
Durchwegung zum Rheinboulevard 
 Punktuelle Baumpflanzungen im Straßenraum  
Zielgruppe Alle Bewohner*innen  
Ziele Strategische Ziele: 
 Angsträume beseitigen, sicher bewegen 
Operative Ziele: 
 Umgestaltung Hauptverkehrsstraße 
 Fußwegeverbindungen schaffen und/oder aufwerten 
 Netzschlüsse Radverkehr 
 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozess begleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
 Umgestaltete Fläche für motorisierten Individualverkehr, Radfah-
rende, Fußgänger und für Stellplätze in m² 
Gesamtkosten  5.400.000 €  
(Förderung über die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen-
baus) 
Umsetzung 01.01.2020 bis 31.12.2028 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 101 
 
Laufende 
Nummer 10 Handlungsfeld: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur 
Maßnahme Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnah-
men Außenbereich) 
Kurzbeschrei-
bung 
 Verfüllung des Amphitheaters im Außengeländes des Jugend- und 
Gemeinschaftszentrum Glashütte 
 Schaffung einer ebenen Fläche zum Spielen  
mit neuen Spiel- und Aktionspunkten 
Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quar-
tiers 
Ziele Strategische Ziele: 
- Miteinander unterstützen 
Operative Ziele: 
- Aktivierung von Nachbarschaften und Förderung gemeinschaftli-
cher Aktionen 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m²  
Gesamtkosten  Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar 
Umsetzung Bis 2027 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Kinder, Jugend und Familie

102                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Laufende 
Nummer 11 
Handlungsfelder: Bevölkerung, Wohnen und soziale Infrastruktur/ 
Grün-, Freiflächen und Stadtklima 
Maßnahme Machbarkeitsstudie Schulareal  
Kurzbeschrei-
bung 
 Update des Nutzungskonzeptes aus 2010 
 Machbarkeitsstudie zum Neubau der Grundschule 
 Städtebauliche Studie zur künftigen Nutzung und Gestaltung der 
Fläche des Berufskollegs einschließlich der Innenhöfe, des alten 
Baumbestandes sowie des Grünstreifens entlang der Karlstraße in 
zeitlicher Abhängigkeit zum Planungsbeginn des Grundschulneu-
baus 
Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner 
Ziele Strategische Ziele: 
- Miteinander unterstützen 
- Stadtgrün steigern, Mikroklima verbessern 
- Zukunftsfähiges Zentrum entwickeln 
Operative Ziele: 
- Umgestaltung vorhandener öffentlicher Grünflächen 
- Integration und Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quar-
tier 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden: 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m² 
Gesamtkosten  Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar 
Umsetzung Ab 2023 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Schulentwicklung, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 
Stadtplanungsamt und Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 103 
 
 
Laufende 
Nummer 12 Handlungsfeld: Mobilität 
Maßnahme Radverkehrskonzept sowie Neu- und Umbau von Radverkehrsanla-
gen 
Kurzbeschrei-
bung 
 Erstellung und Beschluss eines Radverkehrskonzept als Planungs-
grundlage für zukünftige Maßnahmen 
 Planung und Umsetzung konkreter Neu- und Umbaumaßnahmen 
von Radverkehrsanlagen unter Berücksichtigung des Radverkehrs-
konzeptes und der RadPendlerRoute 
Zielgruppe Alle Bewohnerinnen und Bewohner 
Ziele Strategische Ziele: 
- Angsträume beseitigen, sicher bewegen 
Operative Ziele: 
- Netzschlüsse Radverkehr 
Indikatoren Die Indikatoren werden im Rahmen der prozessbegleitenden Evaluation 
genau festgelegt, beispielhaft können genannt werden: 
 Beschluss des Radverkehrskonzeptes 
 Umgestaltete Gesamtfläche in m² 
Gesamtkosten  Städtische Mittel, Gesamtkosten derzeit nicht bezifferbar 
Umsetzung Ab 2021 
Projektverant-
wortlichkeit 
Stadt Köln: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

104                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
10.     Umsetzungs- und Kostenplanung 
Nr. Maßnahmen mit Städtebau- 
förderung 
Haupt-
finan-
zierung 
Handlungsfelder Umsetzungs-
zeitraum 
Gesamt- 
kosten 
Davon  
Finanzie-
rung außer-
halb Städte-
bauförde-
rung 
Förderfähige 
Gesamt- 
kosten  
Städtebau- 
förderung 
Städtebau-
förderung  
(70% der  
förderf.  
Kosten) 
Eigenanteil 
Stadt Köln 
(30 % der  
förderf. 
Kosten) 
    Bevöl-
kerung, 
Woh-
nen und 
soziale 
Infra-
struktur  
Einkau-
fen und 
Arbei-
ten 
Grün-, 
Freiflä-
chen 
und 
Stadt-
klima 
Mobili-
tät 
  
Bauliche Maßnahmen mit Städtebauförderung bis 2030 
1 Gestaltung Parkanlage Glashütten-
straße                                        
Städte-
bau-
förde-
rung 
x   x x 2019 - 2027 4.000.000 €   4.000.000 € 2.800.000 € 1.200.000 € 
2 Aufwertung Rheinboulevard Porz     x x 2020 - 2026 4.920.000 € 1.100.000 € 3.820.000 € 2.674.000 € 1.146.000 € 
2a Freiraumplanerischer Wettbewerb      x  2018 - 2019 160.000 €   160.000 € 112.000 € 48.000 € 
3 Umgestaltung Fußgängerzone Bahn-
hofstraße   x x  2023 - 2030 4.500.000 €   4.500.000 € 3.150.000 € 1.350.000 € 
3a Ankauf Grundstück sowie Niederle-
gung Dechant-Scheben-Haus   x x  2018 - 2027 3.580.000 € 1.860.000 € 1.720.000 € 1.204.000 € 516.000 € 
4 Aufwertung Verbindungsachse 
Rheinboulevard zur Neuen Mitte 
Porz  
    x x 2023 - 2030 3.320.000 €   3.320.000 € 2.324.000 € 996.000 € 
Flankierende Maßnahmen mit Städtebauförderung im Gesamtgebiet bis 2030 
5 Büro für Vernetzung und Aktivie-
rung  Städte-
bau-
förde-
rung 
x x x  2023 - 2027 1.350.000 € 150.000 € 1.200.000 € 840.000 € 360.000 € 
6 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm x     2024 - 2027 500.000 € 250.000 € 250.000 € 175.000 € 75.000 € 
7 Prozessbegleitende Evaluation      2024 - 2027 160.000 €   160.000 € 112.000 € 48.000 € 
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung: 
   22.490.000 € 3.360.000 € 19.130.000 € 13.391.000 € 5.739.000 €

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 105 
 
Nr. Maßnahmen mit Städtebauförde-
rung  
Haupt- 
finanzierung 
Handlungsfelder Umsetzungs-
zeitraum 
Gesamtkosten 
    Bevölkerung, 
Wohnen und 
soziale Infra-
struktur  
Einkaufen 
und Arbei-
ten 
Grün-, Frei-
flächen und 
Stadtklima 
Mobilität   
Weitere zentrale Maßnahmen im Gesamtgebiet (außerhalb von Städtebauförderung) bis 2030 
8 Neue Mitte Porz (Häuser 1, 2 und 
3 sowie Neugestaltung Freiraum 
Innenstadtbereich) 
Privatinvest/ 
städtische Mit-
tel 
x x x  2015 - 2023 derzeit nicht bekannt/  
Freiraum: 3.200.000 €  
9 Umgestaltung Hauptstraße von 
Steinstraße bis Poststraße 
Richtlinie zur 
Förderung des 
Kommunalen 
Straßenbaus 
    x 2020- 2028 5.400.000 € 
10 Jugend- und Gemeinschaftszent-
rum Glashütte (bauliche Maßnah-
men Außenbereich) 
städtische Mit-
tel x      bis 2027 noch nicht bezifferbar 
11 Machbarkeitsstudie Schulareal städtische Mit-
tel x   x   ab 2023 noch nicht bezifferbar 
12 Radverkehrskonzept sowie Neu- 
und Umbau von Radverkehrsanla-
gen 
städtische Mit-
tel       x ab 2021 noch nicht bezifferbar 
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung: 
   8.600.000 € 
        
Kosten der Maßnahmen mit Städtebauförderung:      22.490.000 € 
Kosten der weiteren zentralen Maßnahmen ohne Städtebauförderung:     8.600.000 € 
Gesamtkosten der Maßnahmen in Porz-Mitte bis 2030: 
     31.090.000 €

106                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
Geplante Beantragung von Städtebaufördermitteln

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 107 
 
Hinweise zur Umsetzungsplanung 
Die bereits in der Erarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören un-
ter anderem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte 
und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis 
für die Umsetzung und Steuerung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
Porz-Mitte.  
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entspre-
chende Elemente zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung 
der jeweiligen Maßnahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispielhaft regelmäßige 
Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang 
zwischen den einzelnen Planungsphasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene 
Runden.  
Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re-
dundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung 
allen Know-hows gewährleistet werden. 
 
Vernetzung und Kommunikation  
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansäs-
sigen Stadtgesellschaft eine bedeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maß-
nahmenbündels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der B ewoh-
nerinnen und Bewohner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuhe-
ben ist an dieser Stelle das Zentren- und  Quartiersmanagement. Beide spielen bei 
der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle.  
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen im Programmgebiet in die weite-
ren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch 
maßnahmenbezogene Beteiligungsformate für mehr Transparenz in der Öffentlich-
keit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutze rinnen und Nutzer stärker be-
rücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Menschen vor Ort mit ihrem Le-
bens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort 
lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben 
und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.  
 
Zeitliche Abfolge 
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbauphase zu erhalten, 
ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforder-
lich. Dementsprechend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen 
verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt 
wird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß 
hinaus in ihrer Lebensqualität zu beeinträchtigen. 
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche 
Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik - erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finan-
ziellen Mittel durch regelmäßige Fortschreibung der Kosten - und Finanzierungs-
übersicht koordiniert und frühzeitig im Haushalt der Stadt Köln eingeplant werden. 
Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommu-
niziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen.

108                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
 
11.    Anhang 
 
Anhang 1: Stellungnahmen zu den Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung  
     (Mitteilung 0439/2022)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 109 
 
  
 
 
 
Anhang 1:   
 
Stellungnahmen zu den Anregungen der  
Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
(Mitteilung 0439/2022)

110                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
 
Dokumentation der Empfehlungen des Beirats Porz Mitte, der Be-
schlüsse der Bezirksvertretung Porz sowie den Anregungen aus 
der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte einschließlich Stellung-
nahme der Verwaltung 
 
Stand: 07.02.2022 
 
1. Allgemeine Hinweise ................................ ................................ ...............................  111 
2. Schulareal ................................ ................................ ................................ ............... 112 
3. Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/        
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm ................................ ................................ ...... 119 
4. Umgestaltung der Bahnhofstraße ................................ ................................ ............ 122 
5. Klima ................................ ................................ ................................ ....................... 126 
6. Verkehr ................................ ................................ ................................ ................... 129 
7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz 132 
8. Rheinboulevard Porz ................................ ................................ ...............................  135 
9. Lichtkonzept Porzer Brücken ................................ ................................ .................. 136 
10. Parkanlage Glashüttenstraße ................................ ................................ .................. 137 
11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten ................................ ................................ ........ 138 
12. Anregungen zu sonstigen Bereichen ................................ ................................ ....... 140 
13. Anregungen zum Verfahren ................................ ................................ .................... 141 
14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes ................................ .................... 143 
15. Anregungen zu sozialen Themen ................................ ................................ ............ 145 
16. Sonstige Anregungen ................................ ................................ ..............................  146

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 111 
 
  
 
1. Allgemeine Hinweise 
 
Die nachfolgend dargestellten Anregungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes (ISEK) sind im Zeitraum vom 21.09.2021 bis 31.12.2021 bei der Stadt Köln 
eingegangen. Diese Gesamtauswertung enthält sowohl alle Anregungen der Mitglieder des 
Beirates Porz Mitte, der Bezirksvertretung Porz sowie der Bürger*innen aus der digitalen Be-
teiligungsphase. Diese sind unverändert dargestellt. Sie wurden lediglich thematisch getrennt, 
um diese fachbezogen bewerten zu können. Die Reihenfolge der Anregungen wurde nach der 
Art sowie folgend nach dem zeitlichen Eingang sortiert. 
 
Im zweiten Teil jedes Kapitels wurden die eingegangenen Anregungen fachlich im Hinblick auf 
die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes bewertet. Diese Ausarbei-
tung dient als Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, 
die im 1. Halbjahr 2022 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

112                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
2. Schulareal 
 
2.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Schulareal 
 
Art 
 
Eingegangene Anregung 
Beschluss-
empfehlung 
des Beirates  
Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung  
Beschluss 
der Bezirks-
vertretung 
Porz 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, den Bereich des 
Schulareals zwischen Hauptstraße, Karlstraße und Josefstraße in Porz-
Mitte (GGS Hauptstraße, Berufskolleg 10 und Musikschule) - wie schon 
immer vorgesehen - dringlich weiter zu verfolgen. Die Planungen müs-
sen zeitgleich mit dem ISEK Porz erfolgen und umgesetzt werden, um 
eine homogene Planung der Porzer Innenstadt möglich zu machen. 
Das Schulareal ist einer der zentralen Bereiche der neu zu gestaltenden 
Porzer Mitte. Dort entsteht ein Neubau der Grundschule Hauptstraße mit 
dem Ziel der gemeinsamen Nutzung der Sporthalle durch örtliche Ver-
eine und verschiedener Räume durch die benachbarte Carl-Stamitz-Mu-
sikschule. Beide Schulen sollen auf diesem Areal dauerhaft verbleiben 
und miteinander harmonieren. 
Der Umzug des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz wurde bereits 
vor Jahren beschlossen, so dass Flächen frei werden, um mit der Fer-
tigstellung des ISEK den gewünschten neuen Stadtgarten anlegen zu 
können. Dort soll die Grundschule Hauptstraße neu integriert werden, 
was aktuell erneut behindert wird, da das Berufskolleg auf Grund der 
schlechten Bausubstanz das alte und ebenfalls marode Grundschulge-
bäude weiter nutzen muss (siehe TOP 10.2.8 der Sitzung der Bezirks-
vertretung Porz am 04. November 2021). 
Sollte es der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, zur 
Entwicklung des Schulareals im Rahmen des ISEK oder anderweitig 
Landesmittel zu be antragen, sind die nötigen Gelder aus dem städti-
schen Haushalt zur Verfügung zu stellen. 
Online Ich fordere, dass das Projekt "Porzer Stadtgarten" beibehalten wird und 
das Gelände des Berufskollegs künftig als Park mit Wasserfläche ge-
staltet wird. 
Im Übrigen schließe ich mich den Vorschlägen des Bündnisses Porz -
Mitte für die Gestaltung der Innenstadt aus einem Guss an.  
(Hinweis: Diese Anregung ist gleichlautend 91 Mal eingegangen.) 
Online Die ausdrücklich bei Ihnen gestellten Anträge auf eine Grünfläche auf 
der Fläche des Berufskollegs dürfen Sie rechtlich nicht übergehen. Bitte 
erläutern Sie mir schriftlich den Verfahrensgang und den aktuellen Stand 
sowie die dazugehörigen Bauvorschriften, Pläne, Genehmigungen und 
erforderlichen Verfahren, wenn Sie eine Grünfläche nicht umsetzen wol-
len. 
Online Ich darf Sie bitten, endlich alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um die 
bestehenden Ratsbeschlüsse und den durch die Bürgerbeteiligung und 
den Beirat geäußerten Bürgerwillen zur Umsetzung zu bringen. Das be-
deutet konkret, dass seitens der Stadt die notwendigen Förderanträge 
gestellt werden. Das bedeutet aber vor allem, dass die Planungen end-
lich Umsetzung finden. Die Grundschule ist zu errichten. Der Abriss und 
Neubau ist unverzüglich anzugehen. Es kann nicht sein, dass die Schü-
ler das Gebäude verlassen und dann für die nächsten 10 bis 15 Jahre 
scheinbar nichts passieren soll, nur weil Sie die Umsiedlung des Berufs-
kollegs nicht bewerkstelligen können. So gut die Container -Lösung für

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 113 
 
  
den zeitlich begrenzten Übergang auch ist, klar und eindeutig muss sein, 
dass sie nur ein zeitlich eng begrenztes Provisorium ist und die Schule 
an alter Stelle so schnell wie möglich neu gebaut wird. Hierzu muss ein 
klares Bekenntnis auch der Verwaltung her, die gerade durch die Her-
ausnahme des Gebietes der Berufsschule aus dem ISEK schlimmste 
Befürchtungen für den Standort der Grundschule und der Musikschule 
aufkommen lässt. Bitte unterlassen Sie es zukünftig ohne aufgefordert 
zu sein, einseitig Gebiete, die zum ISEK Gehören, aus diesem  heraus-
zunehmen. Ich finde, dass seitens der Verwaltung klar gesagt werden 
sollte, wer die Entscheidung über die nicht gewünschte Herausnahme 
des Gebietes der Berufsschule von Seiten der Verwaltung zu verantwor-
ten und wie man seitens der Verwaltung trotz bestehender anderweitiger 
Beschlusslage dazu kommt, eine solche Entscheidung vorzunehmen. 
Schließlich gilt noch zweierlei. Wenn tatsächlich die Überarbeitung der 
Förderanträge Umweltprojekte beinhalten muss, sollte der vorliegende 
Vorschlag des Bündnisses zur zukünftigen Nutzung des Berufsschulge-
bietes als Park Umsetzung finden. Dem bekannten Problem sonst dro-
hender Überhitzung der Porzer Innenstadt würde hiermit zielführend 
entgegengewirkt.  Letztlich gilt noch, dass der ganz klare und mehrfach 
geäußerte Wille der Porzer Bürger darin besteht, die Grundschule wie 
die Musikschule am alten Platz zu belassen. Bekennen Sie sich endlich 
eindeutig hierzu und schaffen Sie endlich Fakten, die aus Lippenbe-
kenntnissen tatsächlich belastbares machen. Denn alles was man der-
zeit sieht, ist, dass man sich durch Nichtstun faktisch alles offenhält und 
sogar durch die Herausnahme des Berufsschulgeländes offenkundig 
andere Planungen verfolgt, als im ISEK vorgesehen. Seien Sie sich dar-
über bewusst, dass die bestehende Schullands chaft eine der sozialen 
Hauptlebensadern von Porz darstellt, die man nicht leichtfertig am 
Schreibtisch zerschneiden sollte. Wir, die Porzer wissen um die Wich-
tigkeit der Schullandschaft an dieser Stelle und rufen Ihnen dies perma-
nent zu. Es wäre schön, wenn Sie dies nicht nur wahrnehmen sondern 
auch ernst nehmen würden. 
Online Gegen die Streichung von Schulgelände und Stadtgarten im neuen I-
SEK- Beschluss von September 21 protestiere ich und erwarte, daß die 
2018 beschlossenen Maßnahmen nunmehr endlich unverändert umge-
setzt werden. 
Online Als langjähriges Mitglied des Fördervereins der Carl -Stamitz-Musik-
schule bin ich entsetzt über das Vorhaben des Kölner Stadtentwick-
lungsamtes, das Schuldgelände an der Karlstraße nicht länger als Bau-
stein des ISEKS für di e Neue Porzer Mitte weiterverfolgen zu wollen.  
Der den Porzerinnen und Porzern in Aussicht gestellte Stadtgarten 
dürfte in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle für die Klimaan-
passungsmaßnahmen im Zentrum unseres Stadtteils spielen. Denn zum 
einen ist das Areal laut LANUV-Gutachten ein ausgewiesenes Kaltluft-
gebiet, zum anderen stellt es für die demnächst in Haus 2 untergebrach-
ten Seniorinnen und Senioren gerade in den zu erwartenden Hitzeperi-
oden die einzige unmittelbar benachbarte Grünfläche dar. Zudem  böte 
sich die einmalige Chance, hier unter den schönen alten Bäumen einen 
Freiluftpavillon zu platzieren, der von der Musikschule bespielt werden 
könnte. Wenn es dann noch gelänge, auf dem zum Teil tiefer gelegenen 
Gelände einen Teich anzulegen, der in den Sommermonaten für Abküh-
lung sorgen und bei Starkregenfällen größere Menge Wasser aufneh-
men könnte, wäre ein Park mit sehr hoher Aufenthaltsqualität geschaf-
fen.

114                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Eine Wohnbebauung an dieser Ecke käme daher gar nicht erst in Be-
trachtung, zumal absehbar ist,  dass es zu Kollisionen mit der Musik-
schule kommen würde. 
Daher möchte ich Sie eindringlich auffordern, dem geplanten Stadtgar-
ten auch weiterhin eine vorrangige Stellung innerhalb des ISEK einzu-
räumen und sich dafür einzusetzen, einen Stadtpark mit großer Anzie-
hungskraft zu entwickeln. 
Online Ich möchte mich hiermit für den Verbleib des Schulareals im ISEK aus-
sprechen, um die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens für 
Porz zu sichern! So wie besprochen, vereinbart und auch im Rahmen 
von Stärkung Porz-Mitte und Erhalt von Natur im Stadtraum.  
Online Wir haben soeben vernommen, dass der Verbleib des Schulareals (Mu-
sikschule, Grundschule, Berufskolleg) und des damit verbundenen 
Stadtgartens in Porz im ISEK nicht mehr gesichert sei. Von daher ap-
pellieren wir an Sie, den Verbleib im ISEK zu sichern. 
Online Hiermit bitte ich Sie eindringlich um den Erhalt der Musikschule und des 
Berufskollegs in Porz-Mitte sowie die Planung des Stadtgartens, wie ur-
sprünglich im ISEK festgehalten. Dieser Bereich stellt eine wichtige öko-
logische Zone dar, wie sie jetzt von den meisten Großstädten bewusst 
zur Temperatursenkung und Erholung eingeplant werden, um die Porzer 
Innenstadt bei durch den Klimawandel ansteigenden Temperaturen ab-
zukühlen. Bitte setzen Sie sich für di e Fortsetzung der ursprünglichen 
Planungen ein. 
Online Handeln Sie nicht gegen die Wünsche der Bürger!  
Auch nicht, indem Sie die Wünsche bei digitalen Umfragen gar nicht be-
rücksichtigen. 
Beziehen Sie das Areal des Berufskollegs wieder in die Planung ein.  
Ignorieren oder zensieren Sie nicht Beschlüsse des Beirats.  
Online Auch ich möchte mich für den Verbleib des Schulareals der Musik- und 
Grundschule sowie das Berufskollegs im Integrierten Stadtentwick-
lungskonzept (ISEK) in Porz Mitte aussprechen und sch ließe mich der 
Stellungnahme der Carl Stamitz Musikschule an. Der Bereich wird von 
den Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt – er sollte deshalb an-
sprechend, Zukunftsgerichtet und gesundheitsfördernd (physisch und 
mental) ausgestaltet werden. Aktuell geben die Gebäude und die Infra-
struktur eher ein Zeugnis der Resignation und des Vergessenwerdens 
ab. Das darf nicht sein. 
Online Hiermit möchte ich mich für den Verbleib des Schulareals der Musik-
schule in Porz im ISEK einsetzen, um die Zukunft des Schulst andorts 
und des Stadtgartens für Porz zu sichern! Ich bin entschieden dafür, 
dass das Areal genutzt werden sollte, um eine Parkanlage dort einzu-
richten.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 115 
 
  
Online Zum einen entsetzt! mich, in welcher Geschwindigkeit und Nachlässig-
keit mit diesem Projekt verf ahren wird. Wenn ich es richtig verstehe, 
dann sind in der Zeit zwischen 2018 und heute keine Anträge gestellt 
worden. Nun muss unter Hochdruck die Zielmarke 2030 eingehalten 
werden und mit Verweis darauf werden von der Bürgerschaft angespro-
chene Themen nicht umgesetzt. 
Insbesondere der Wegfall des Schulareals mit Musik- und Grundschule 
sowie das Berufskolleg entsetzt! mich. Inwieweit eine "städtebauliche 
Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal" dem gleichzeitig ausge-
rufenen Ziel des Klimaschutzes sow ie "Porz soll schöner werden" ge-
nüge trägt, ist mir nicht ersichtlich. Mit Hinblick auf die von der Stadt Köln 
gesetzte Zielmarke 2030 und den Geschwindigkeiten der Umsetzung 
von solchen Projekten innerhalb der Stadtgrenzen (Schwimmbad 
Grundschule Ensen nur als Beispiel), sehe ich hier keine für die Bürger-
schaft attraktive Lösung. 
Hiermit möchte ich sehr für den Verbleib des Schulareals im ISEK ap-
pelieren, sodass die Zukunft des Schulstandorts und des Stadtgartens 
für Porz gesichert ist! 
Online Ich bin bestürzt,  dass der Erhalt der Musikschule und des ganzen Schu-
lareals in Porz-Mitte, trotz politischer Entscheidung dafür, nicht vorange-
trieben wird 
Mir und vielen Familien die ich kenne,  ist der Erhalt des Standortes der 
Musikschule ein dringender Wunsch. Außerdem der Erhalt des komplet-
ten Schulgeländes mit dem alten Baumbestand. Auf Grund der Forde-
rung nach mehr Klimaschutz, ist die Planung und Umgestaltung des Ge-
ländes in einen Stadtpark, die richtige Zukunftsperspektive für Porz -
Mitte, um mehr Lebensqualität im Stadtteil für alle Mitbürger zu schaffen. 
Alle anderen Pläne der Bebauung entsprechen nicht dem Votum des 
Rates und der Bürgerschaft. 
Ich als Bürger, wünsche nicht, dass Bürgerwille derart hintergangen 
wird. 
Online Das Schulareal mit der Carl-Stamitz-Musikschule ist für mich ein zentra-
ler Ort der Porzer City und sollte zusammen mit den Grünflächen einen 
wesentlichen Stellenwert im Stadtentwicklungskonzept einnehmen.  
Ich würde mich freuen, wenn Sie Gestaltungsvorschläge und Anregun-
gen für dieses Areal  in die digitale Bürgerbeteiligung einbeziehen wür-
den. 
Online Der Stadtgarten soll, wie im ersten ISEK versprochen, als Projekt weiter 
verfolgt werden. Das Gelände des Berufskollegs ist besonders grün und 
geeignet, als Ausgleichpol der von der Stadt Köln verschuldeten Aufhei-
zung der Porzer Innenstadt entgegenzuwirken. 
Online Als Porzer Mitbürerger setzen wir uns für den Verbleib ein möchten da-
mit die Zukunft des Schulstandorts und des  Stadtgartens ist sichern. 
Bitte erläutern Sie unswarum es zu der Ände rung gekommen ist und 
welche Gründe dafür sprechen. 
Online wir wohnen seit fast 40 Jahren in Porz und waren erfreut über die Innen-
stadtplanung mit Erhalt des Baumbestandes und der Grund- und Musik-
schule. 
Dieses Park-Areal wertet die Innenstadt auf, wäre e ine dringend benö-
tigte Fläche für die Familien des Stadteils, einschließlich der dort unbe-
dingt verbleibenden Grund- und Musikschule. 
Weiterhin ist aus umweltpolitischen Gründen eine Entsiegelung des grü-
nen Areals nicht mehr zeitgemäß.

116                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Online im Rahmen de s ISEK möchte ich insbesondere für den Verbleib des 
Schulareals, besonders der Musikschule, sowie des Stadtgartens plä-
dieren.  
Die Möglichkeit für - hauptsächlich Kinder und Jugendliche - ein Instru-
ment zu erlernen, ist gerade in unserer heutigen Zeit, in der Computer-
spielen & Co die Überhand übernehmen, sehr wichtig. Durch die zent-
rale Lage in der Josefstraße ist die Erreichbarkeit - auch für "Nicht-Au-
tofahrer"/Schüler gewährleistet. Darüberhinaus: Aus Zündorf, West-
hoven oder Urbach kommend: Der Porzer Standort ist nunmal die Mitte.  
Einen "Stadtgarten" zu schaffen als "grüne Lunge" in Porz kann eben-
falls nur von Vorteil sein. 
Bildung und Klimaschutz - zentrale Themen der diesjährigen Bundes-
tagswahl - sollten und können doch mit dem Verbleib der Schulen sowie 
der Anlage eines Parks, in dem der alte Baumbestand erhalten bleibt, 
vorbildlich umgesetzt werden. 
Online Schon aufgrund der begonnen Bebauung auf dem früheren Gelände des 
Marktplatzes geht viel wertvolle Freifläche verloren, die das Leben in 
Porz angenehmer gestaltet hatte. Deshalb ist uns dringend daran gele-
gen, nicht noch mehr der letzten der Allgemeinheit zur Verfügung ste-
henden  Freiflächen zuzubauen und einen Aufenthalt in der City noch  
unattraktiver zu gestalten, als es mit der bisherigen Bebauungen schon 
ist und dabei das unbehagliche Gefühl des Klein in Klein und der Enge 
noch verstärkt..  
Online Die jetzt entstandene Steinwüste auf dem ehemaligen Hertie -Gelände 
mindert den Freizeitwert der Innenstadt bereits über Gebühr ins Nega-
tive. Wenn nun wieder eine Chance vergeben wird den Freizeitwert der 
Ortsmitte zu heben, ist dies unverantwortlich gegenüber den Bürgern 
von Porz.  
Online Es ist unvorstellbar, eine Entscheidung gegen den alten Baumbestand 
zugunsten einer neuen Bebauung zu treffen. In den heutigen Zeiten bei 
vollem Bewusstsein gegen den Klimawandel zu handeln und diese gro-
ßen und gesunden Bäume dem Profit zu opfern, ist auf höchster Ebene 
verantwortungslos.  
Online Die wichtigste Fläche für die klimawirksame Gestaltung innerhalb des 
ISEK-Gebietes ist das Schulareal, das nun aus der Umsetzung heraus-
genommen werden soll. Es muss wieder zurück ins ISEK, und sei es nur 
um festzuschreiben, dass hier keine weitere Versiegelung stattfinden 
darf, sondern ein Stadtgarten angelegt werden soll. Statt eine Entschei-
dung zur Umsiedlung der Berufsschule immer wieder aufzuschieben, 
sollte hier das Tempo erhöht werden, um innerhalb der verbindlichen 
Umsetzungsfrist des ISEK bis 2030 zumindest ein Etappenziel auf dem 
Weg zum Stadtgarten zu erreichen. Wie das rechtlich umgesetzt wird, 
ist nicht Aufgabe der Bevölkerung, sondern Ihre als Fachamt. Lassen 
Sie sich bitte etwas Passendes einfallen, damit die mittlerweile in der 
Porzer Bevölkerung aufkommende Angst, diese Fläche mit Wohnungen 
oder Einkaufszentrum oder sonstwas zuzubauen oder gar zu verkaufen, 
wirksam entkräftet werden kann! 
Wenn das Projekt Stadtgarten jetzt nicht mitgezogen wird, bleibt es wo-
möglich auf der Strecke, und die einzige jetzt noch im ISEK verfügbare 
klimarelevante Fläche wird geopfert.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 117 
 
  
Online Im Interesse und zum Nutzen sowie Wohl aller Bürger*Innen unser 
Stadt, muss das gesamte Schulareal in seinem derzeitigen baulichen 
Zustand erhalten bleiben und zukünftig weiter gefördert werden. Hierzu 
sollte es im ISEK verbleiben, wie auch der Stadtgarten. Eine anderwei-
tige Nutzung bzw. die sogenannte "Neuordnung", sollte ausschließlich 
zur Aufwertung der bestehenden Nutzung erfolgen. Die Musikschule in-
mitten von Porz ist eine enorm integrativ -kulturelle wie allgemeine Be-
reicherung für unser Stadteil-Zentrum, und genießt ebenda ihre absolute 
Daseinsberechtigung. Hieran sollte sich zum Nachteil der Bürger*Innen 
nichts verändern.  
Sofern das Berufskolleg Köln-Porz tatsächlich nach Deutz umzieht, kön-
nen die frei werden Räumlichkeiten und das Areal gemeinnützig genutzt 
werden - ähnlich oder genau wie bei der Alten Feuerwache: als Bürger-
zentrum. Andere Begehrlichkeiten, insbesondere von politischen Ent-
scheidungsträgern, als Karriere-Prestigeobjek oder gar aus finanziellem 
Anreiz, werden ziemlich sicher z u einer weiteren Fehlentwicklung und 
zu Vertrauensverlusten gegenüner der Stadt Köln bzw. Politik führen. Es 
darf kein Aktionismus statt finden, wie scheinbar beim Kalkberg. Sowas 
ist völlig inakzeptabel. 
Online Ich möchte mich mit diesem Schreiben für den Verbleib des Schulareals 
im ISEK (Porz-Mitte) einsetzen, um die Zukunft des Schulstandorts und 
des Stadtgartens für Porz zu sichern. Es ist mir unverständlich, dass die 
größte Grünfläche in der Porzer Innenstadt, das Schulareal, aus dem 
ISEK gestrichen wurde. Dies widerspricht nicht nur dem eindeutigen Vo-
tum von Rat und Bürgerschaft in Porz zu Schulen und Stadtpark, son-
dern auch dem aufgrund geänderter Fördervorgaben stärker zu berück-
sichtigenden Klimaschutz. 
Online Ich unterstütze die Vorschläge des Beirats Porz-Mitte und fordere, dass 
das Gelände des Berufskollegs wieder in das ISEK (Integriertes Stadt-
entwicklungskonzept) aufgenommen wird. Porz benötigt auch aufgrund 
der weiteren Verdichtung durch Neubau auf dem Areal des ehemaligen 
Karstadt weitere Grü nflächen und gerade nach den aktuellen Wetter - 
und Klimaprognosen muss das Konzept entsprechend angepasst wer-
den. D.h. für Porz-Mitte einen Stadtgarten mit Wasserfläche und Baum-
bestand sowie Ruhezonen. 
Online in den vergangenen Monaten haben alle demokrat ischen Parteien im 
Wahlkampf immer wieder betont, dass Deutschland kreative Ideen für 
die Zukunft brauche. Um eine solche Kreativität zu entwickeln, müssen 
wir unseren Kindern aber auch die Möglichkeit dazu geben. Dazu ist u.a. 
eine musikalisch -künstlerische Ausbildung ein wichtiger Baustein.  
Als im Jahr 1974 die „Kultur“ in die Rathausstraße 10 einzog, hatte die 
Musikschule dort 2 Räume im Dachgeschoss. Während einer Fortbil-
dung mit 3 Dozentinnen im Kastagnettenspiel bekam ein Mitarbeiter der 
VHS wegen der „Lärmbelästigung“ einen cholerischen Anfall und trat die 
Tür zur VHS-Etage ein. Wir Musiker, die an der Musikhochschule Köln 
studiert hatten, kannten ähnliche Vorfälle, die es mit der Nachbarschaft 
des Hochschulgebäudes in der Dagobertstrasse gegeben hatt e. Mir 
wurde klar, dass der geplante Musikschulneubau am  Porzer Rathaus 
ähnliche Konflikte wegen der direkten Nachbarschaft hervorrufen würde. 
Eine Lösung bot das frei werdende Schulgebäude in der Josefstraße, 
das über ausreichende Freiflächen verfügte. I nzwischen konnten sich 
tausende Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Aktionen 
frei entfalten. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass es neben dem 
in den 60er Jahren gegründeten zentralen Musikzweig amKartäuserwall 
nur in Porz am Stadtgymnas ium einen weiteren Musikzweig gibt.

118                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Daher bitte ich Sie, die Musikschule an ihrem jetzigen Standort zu be-
lassen und den geplanten Stadtpark Porz-Mitte zu verwirklichen. Unsere 
Kinder dürfen nicht schon wieder die Benachteiligten sein!!! 
Online Bildung und Klimaschutz im Stadtgarten-Schulareal auf den öffentlichen 
Flächen sichern! Erhalt zumindest der Grund - und Musikschule am 
Standort sowie des alten Baumbestand sind wichtig für das Stadtteil-
zentrum. Die Liegenschaften bieten Potential zur resilienten Entwicklung 
der Porzer Stadtmitte, da sich hier Regenwasser sammeln und z. B. mit-
tels einer kleinen Wasserfläche zur Kühlung per Verdunstung führen 
wird. Insbesondere die in Häusern 1 -3 bald wohnenden Älteren aber 
auch die Besucher von PorzCity werden bei zukünftig heißem Klima dies 
benötigen. 
Online Wer in Porz alte Menschen entgegen wissenschaftlicher Ratschläge in 
einem sich überhitzten Zentrum unterbringt, der hilft vielleicht der Ren-
tenkasse, aber menschliche Stadtentwicklung geht anders. Wer dann 
noch die wichtigste angrenzende Grünfläche platt machen will, der ist 
entweder zynisch oder inkompetent. Schon wegen der Altenwohnungen 
im Zentrum muss der Stadtgarten realisiert werden. Wer das verbockt 
hat in Politik und Verwaltung nichts verloren. 
Online Stadtgarten soll wie im isek versprochen kommen. Im namen des klima-
schutzes die gröte Grünfläche mit altem Baumbestand aus dem isek zu 
nehmen, um dann dort bauen zu können, ist nur noch zynisch. Dieses 
amt taugt gar nichts. Porzerinnen und Porzer, lasst euch nicht für dumm 
verkaufen... 
 
 
2.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Schulareal 
 
Anregungen zur Beibehaltung/ Wiederaufnahme der Planung einer neuen öffentlichen 
Grünfläche (Porzer Stadtgarten) in das ISEK  
(dabei Neuordnung der bestehenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Klimaaspek-
ten, Erhalt des Baumbestandes und Planung besonderer Gestaltungselemente (z.B. Was-
serfläche, Freiluftpavillons, Ruhezonen, Bürgerzentrum)) 
 
Das Areal wird in der ISEK Fortschreibung aufgenommen und im Rahmen eines noch zu 
erörternden geeigneten Planverfahrens hinsichtlich der künftigen städtebaulichen Anord-
nung und Nutzungen mit städtischen Mitteln untersucht. Berücksichtigt werden in der Pla-
nung insbesondere die verbleibenden Schulnutzungen, das vorhandene Grün sowie die 
umgebenden Bereiche.  
 
Anregungen zum Abriss und Neubau der Grundschule sowie Erhalt der Musikschule 
 
Die Grundschule sowie die Musikschule bleiben auf der heutigen Fläche bestehen. Das 
Gebäude der Grundschule soll neugebaut werden. 
 
Anregungen zum Umzug des Berufskollegs nach Deutz 
 
Die Integration des Berufskollegs 10 an den Schulstandort nach Deutz/ Eitorfer Straße ist 
geplant in Form eines Campusmodells für 2.000-3.000 Schüler*innen. Hierzu ist ein Neu-
bau in Deutz notwendig. 
Da hierdurch keine neuen Schulplätze entstehen, ist der Standort/Umzug in der vom Rat 
beschlossenen Schulbaumaßnahmenliste in Priorität B (nach 2030) eingestuft worden. 
Eine Änderung der Priorität des Neubaus wäre nur mit Ratsbeschluss und ausreichenden 
Personalressourcen möglich.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 119 
 
  
3. Büro fü r Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ 
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
 
3.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zum Büro für Vernetzung und Akti-
vierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft/ Haus-, Hof- und Fassadenpro-
gramm 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat stimmiges Gesamtkonzept für die Anmutung der Innenstadt entwickeln - 
AK´s im Beirat zulassen 
Online Im Konzept von 2017 steht:  "Zur Verbesserung der Lagequalität und 
Ausweitung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel, 
Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Es 
sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 Quadratmeter 
Brutto-Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen." Wie sieht die 
Vermarktung bzw. Vermietung der Gewerbeflächen aus? Ich habe kon-
krete Daten, dass in Haus 2 3 Geschäfte entstehen und vermietet wer-
den sollen, mit einem bereits ausreichend vorhandenem Angebot in Porz 
Mitte schon vertreten sind. Von Nutzungsmix (wie oben beschrieben) ist 
nichts zu verspüren u nd auch keinen Mehrwert für den Handel in Porz 
bringen. Die Situation in der Bahnhofstrasse mit immer mehr türkischen 
Imbissgeschäften ist eine Richtung, die auch nicht zum Branchenmix 
beiträgt. Es ist mehrmals abgefragt und notiert worden, welche Ge-
schäfte fehlen und welche bereits ausreichend vorhanden sind (Droge-
rie, Apotheke, Mobilfunkanbieter, Imbissbuden). Wieweit ist die Stadt in 
der Lage, positiven Einfluss zu nehmen? 
Online Wir kaufen in Porz Mitte sehr gerne ein oder besuchen die Stadtbiblio-
thek. Es gibt allerdings eine Sache, die uns hier ganz besonders fehlt. 
Als junge Familie achten wir auf einen gesunden und ausgewogenen 
Lebensstil und sind sehr traurig darüber, dass es keinen Biosupermarkt 
und/oder Reformhaus gibt. Es gibt nicht nur keinen Bi osupermarkt in 
Porz oder Zündorf. Es gibt auf dieser gesamten Rheinseite nur einen 
einzigen Biosupermarkt in Deutz. 
Ich habe selber bereits Alnatura , Basic, denns, Temma und Co. ange-
schrieben und gefragt ob es möglich wäre eine Filiale in Porz zu eröff-
nen. Ich bekam darauf von drei der abgefragten Märkten das Feedback, 
sie seien interessiert und stets auf der Suche nach leeren Ladenlokalen 
und neuen Standorten.Ich persönlich kenne durch meinen Sohn sehr 
viele Familien mit Kindern in der Umgebung und weiß, dass der Wunsch 
und der Bedarf auf jeden Fall gegeben ist. Porz braucht unbedingt einen 
Supermarkt für Biolebensmittel. Das gehört zu einem attraktiven, moder-
nen Stadtkern einfach dazu und fehlt aktuell. 
Online Bioladen oder Reformhaus für Porz 
Online Kindercafé 
Online Kreativcafé 
Online Töpfercafé 
Online Repaircafé 
Online Vegane Gastronomie 
Online Eine Freundin wünscht sich einen Stoffladen 
Online Porz Plastik frei: Gastronomie mit nachhaltigen Mitnahme -Lösungen 
(Mehrweg) 
Online Outdoor Events in der City wöchentlich, z.B. Tai Chi, Yoga, Tanzen, Krei-
demalen, erste Hilfe/ Reanimations-Fresh-up ("Porz- Veedel fürs Herz") 
umsonst und draußen bzw. gegen Spende

120                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Online Veganes Streetfood Festival 
Online Ich vermisse hier insgesamt ein schönes Café bei dem man nett frühstü-
cken kann sowie einen kleinen süßen Buchladen wie damals in der 
Bahnhofstraße. 
Online Es müsste außerdem begrenzt werden, dass nicht noch mehr Dönerla-
den und Wettbüros eröffnen dürfen. Lieber etwas mit Flair, kleine nette 
schöne Boutiquen (nicht diese billigen). Ein netter Bummel durch Porz 
ist meiner Meinung nach aktuell nicht möglich. Ich erledige meine Sa-
chen und will schnell wieder weg. Herrlich würde ich es finden wenn man 
gemütlich bummeln könnte. 
Online Auch eine ansprechende Kneipe oder (Cocktail-)Bar fehlt. 
Online Insgesamt müsste man was für Porzer machen, die eine nette Nachbar-
schaft haben möchte. Wie zB Zündorf oder Langel. Dort halten die Men-
schen noch zusammen.  
Online Ansprechende und abwechslungsreiche Geschäfte/Gastro nomie. Bsp. 
Restaurant statt Imbiss+Fastfood - gutbürgerlich/Italiener/Asiate/In-
der/Mexikaner als Ergänzung zur orientalischen Küche. 
 
 
3.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Büro für Vernetzung und Aktivierung  
lokaler Akteure und der Bewohnerschaft sowie dem Haus-, Hof- und Fassaden-
programm 
 
Anregungen zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Anmutung der Innenstadt 
In den Jahren 2018 und 2019 ist ein freiraumplanerischer Wettbewerb mit Bürgerbeteili-
gung durchgeführt worden, der ein gestalterisches Gesamtkonzept für die Innenstadt vor-
geschlagen hat. Nach diesen Gestaltungsvorgaben wird die Neue Mitte umgestaltet. Die 
im ISEK vorgesehenen Anschlussmaßnahmen in der Innenstadt zur Aufwertung der Ver-
bindungachsen sollen sich ebenfalls an diesen Vorgaben orientieren.  
 
Anregungen zur Einflussnahme der Verwaltung auf den Nutzungsmix von Handel, Gast-
ronomie, Wohnen und Kultur: 
 
Die Vermietung von Immobilien obliegt in erster Linie den Eigentümer*innen. Die Verwal-
tung der Stadt Köln greift in diesen Prozess der frei en Marktwirtschaft in der Regel nicht 
ein. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Beschluss der Fortschreibung mit Vor-
lage Nr. 1538/2020) werden Leitplanken gesetzt, in denen sich der Handel entsprechend 
der Steuerungsregelungen entwickeln kann. Für die Ansiedlung oder den Ausschluss be-
stimmter Sortimente innerhalb einer Angebotsgruppe (nahversorgungs -/ zentren-/ nicht 
zentrenrelevant) können lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Verwaltung 
der Stadt Köln befindet sich dazu in einem regelmäßigen Dialog mit den Eigentümern*in-
nen in Porz Mitte. Letztendlich hat jedoch das Konsumverhalten der Bürger*innen maß-
geblichen Einfluss auf die Vermietungsentscheidung der Eigentümer*innen. 
 
Beispielsweise hat die Verwaltung den Wunsch zur Ansiedlung von Lebensmittelmärkten 
(auch Biosupermärkten) für das Zentrum von Porz bereits an die bekannten Expansions-
abteilungen der filialisierten Biosupermärkte herangetragen und den Eigentümer*innen 
gegenüber eine Empfehlung ausgesprochen. Ähnlich verhält es sich bei d em Wunsch 
nach vielfältigen Gastronomieangeboten. 
 
Ab dem Jahr 2023/2024 ist geplant, ein mit Hilfe von Städtebaufördermitteln finanziertes 
Büro für Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure und der Bewohnerschaft in Porz Mitte 
einzurichten. Das darin ent haltene Zentrenmanagement soll auch bei der Belegung von 
Leerständen oder Vermittlung von Angeboten an die Eigentümer*innen in Porz Mitte  un-
terstützen. Zur Vorbereitung dieses Zentrenmanagements werden aktuell die im Jahr

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 121 
 
  
2021  bewilligten Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung 
unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" eingesetzt. 
 
Ein Eingriff der Stadt Köln durch ein Verbot von einzelnen Einzelhandels-/ Gastronomie-
angeboten (bspw. Dönerladen) ist nur bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vor-
schriften möglich.  
 
Eine Neuansiedlung von Vergnügungsstätten wird durch eine Festlegung in den für Porz-
Mitte geltenden Bebauungsplänen grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
Anregungen zur Förderung des Zusammenhalts der Nachbarschaft 
Als geförderte Maßnahme in der Fortschreibung des ISEKs Porz Mitte beinhaltet die Maß-
nahme neben dem Zentrenmanagement auch einen Personaleinsatz für ein Quartiersma-
nagement zur Aktivierung, Vernetzung und Beteiligung der Bewohner*innen. Im Rahmen 
der Quartiersarbeit sollen auch Projekte der Bewohnerschaft wie z.B. Nachbarschafts-
feste finanziell unterstützt werden. Der Schwerpunkt dieser Aktivierungs - und Vernet-
zungsarbeit soll in der Siedlung Glashüttenstraße erfolgen, grundsätzlich steht es aber für 
das gesamte Programmgebiet zur Verfügung.

122                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
4. Umgestaltung der Bahnhofstraße 
 
4.1. Übersicht der eingegangenen Anregungen zur Bahnhofstraße 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beschluss-
empfehlung 
des Beirat  
Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023  
Beschluss 
der Bezirks-
vertretung 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz 
enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer-
tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte 
Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. 
Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen, 
dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an-
schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach-
sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah-
relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu gehören auch die 
bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü-
cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi-
schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksichti-
gung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur. 
Beirat Bestehende Veloroute nicht vergessen 
Beirat Fahrradparken auch für Lastenräder 
Beirat Querung Bahnhofstraße/ Hauptstraße Niveauausgleich für Fußgänger 
als "Roter Teppich" 
Beirat Shared Space Bahnhofstraße bis Rhein und Übergang Hauptstraße 
Beirat Amt 66 darauf aufmerksam machen, dass hier eine erweiterte Planung 
angestoßen wurde - Stichwort: Harmonisierung! Homogenisierung! 
Online Schön wäre auch wieder ein großer Platz für zB Karnevals Veranstal-
tungen wie damals an Weiberfastnacht vorstellbar. 
Online Einheitlicher, barrierefreier Bodenbelag. 
Einheitliche moderne und zugleich ansprechende und funktionale Stadt-
möblierung (Bänke,Mülleimer, Radständer, Beleuchtung, 
Baum/Beetumgrenzungen/Blumenkübel u.ä), möglichst sinnvoll -spar-
sam aber dennoch ausreichend in einer Flucht angeordnet. 
Entfernung der alten, raumgreifenden Brunnenanlage/ evtl Ersatz durch 
ein Zentrales Brunnenelement-evtl am Fastelovendsplätzchen vor der 
kath.Kirche, 
Sitzbänke im Rund am Fastelovendsplätzchen mit Skulptur. Terassen 
um Kirche über Rampen zugänglich machen+ Pflaster durch ebenen 
Belag ersetzen. Mehr Grün z.B. Blumenkübel/Bäume.Fassaden begrü-
nen oder farbig gestalten bspw. Dechant Scheben -Haus-Fassade. Al-
ten, beleuchtbaren "Porzity" Schriftzug entfernen/ Ersetzen durch "Neue 
Mitte Porz"/"Willkommen in der Porzer Mitte"... 
Online Beleuchtung ausreichend hell auf Bürgersteigen+Strassen, ev tl von 
oben Hochleitunngen zwischen den Häudern(keine Laternen) 
Online Als zweites möchte ich eine Lanze für den Fußverkehr brechen. Die Zu-
sammensetzung der Bevölkerung ist im Wandel. Aktuell -  und in den 
nächsten 20-30 Jahren - wird die ältere Generatio n stetig zunehmen. 
Paralell werden wir mehr Kinder verzeichnen. Deshalb möchte ich anre-
gen, die Bahnhofsstraße als Fußgängerzone neu zu erfinden im Sinne 
eines Bereiches mit hoher Aufenthaltsqualität als bespielbare und be-
sitzbare Stadt. Die Aussstattung m it öffentlichem Möbiliar muss sich 
nach denjenigen richten, die sie nutzen werden. Und das sind zukünftig

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 123 
 
  
die Älteren und die Jüngeren. Zusammen mit mehr Grün (siehe nächster 
Punkt) wird sich dann auch die Aufenthaltsqualität verbessern und es 
könnte tatsächlich eine neue Mitte entstehen, die auch der Wirtschaft 
und dem Einzelhandel dient. 
Online Mein drittes Anliegen betrifft die Begrünung der Bahnhofsstraße. Wir 
werden zukünftig mehr extreme Wetterereignisse haben. Deshalb 
möchte ich anregen, bei der Neu gestaltung der Bahnhofsstraße mehr 
Wert auf Grün und Kleinklima zu legen und mehr in Richtung Schwamm-
stadt zu denken. Die vorhandenen Beton - und Asphaltflächen heizen 
sich stark auf, es wird in zukünftigen Sommmern keinen Spaß machen, 
hier zu verweilen. Nu n haben wir die Chance, das positiv zu ändern.  
Alle drei Anliegen leiten sich aus den Vortragsfolien der Stadt ab, in de-
nen es heißt es, dass eine Überarbeitung des ISEK notwendig ist, weil:  
Stärkere Profilierung und besondere Berücksichtigung von Maßnahmen 
des Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung. 
Ich rege deshalb an, alle drei Maßnahmenpakete in die Aktualisierung 
des ISEK Porz-Mitte mit aufzunehmen und weiter zu planen. Eine Um-
setzung sollte doch im vorgegebenen zeitlichen Rahmen bis 2030 mög-
lich sein.  
Online Für den Fußverkehr: müssen Wege barrierefrei, bequem und attraktiv 
sein. Besonders der Bereich Bahnhofstraße / Mühlenstraße ist durch-
lässig zu gestalten, z.B. als Shared Space. Die Geländer, hinter denen 
die Fußgänger und Fußgängerinnen auf  schmalen Gehwegen bisher 
weggesperrt werden, müssen weg, die Gehwege verbreitert, der Kfz -
Verkehr reduziert werden. Auch die Fußgängerzone muss entrümpelt 
werden und durch das Entfernen verschiedener Buden und Pavillons at-
traktive Aufenthaltsräume und Plätze geschaffen werden. Bei Straßen-
querungen entlang wichtiger Fußverkehrsachsen (Bahnhofstraße, Müh-
lenstraße) muss der Fußverkehr deutlich bevorrechtigt werden, z.B. 
durch Zebrastreifen. Auch in die Er - oder Überarbeitung des Fußver-
kehrskonzeptes sind die Verkehrsverbände und Bürgervereine rechtzei-
tig mit einzubeziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.  
Online Stadtbegrünung mit schattenspendenden Bäumen in der Fußgänger-
zone 
Online Die Darstellung ist sehr treffend, schließe mich den Forderungen voll 
und ganz an 
Online Das Gedrängel der Fußgänger hinter den Geländern muss ein Ende ha-
ben. In den Fußgängerbereichen muss entrümpelt werden, Barrieren 
wie das Berliner-Döner-Büdchen, Briefkästen und Fahrradständer müs-
sen hier entfernt und verlagert werden, um eine einladendere Gestaltung 
der Eingangssituation zu erzielen. An Einzelmaßnahmen wurden bereits 
viele genannt, die unterstützenswert sind. 
 
4.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Bahnhofstraße 
 
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung 
des ISEK verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinanzierung in das 
umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird. 
 
Anregungen zur Zeitplanung 
 
Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die  Fertigstellung der Leistungsphase 3 
(Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist

124                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-
SEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes in das 
Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant.  
 
Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange-
meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den 
personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant.  
 
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 
bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel-
lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten 
und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits-
beteiligung. 
 
Ein weiterer zentraler Aspekt der Zeitplanung betrifft die vertraglichen Festlegungen zur 
Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses. Die entstehenden Freiflächen sollen Be-
standteil der Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sein und eine attraktive Durch-
wegung zur Neuen Mitte schaffen. Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang 
zur Stadt Köln erfolgt gemäß der getroffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. 
Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die 
avisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln. 
 
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass 
die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge-
stellt wird. Dadurch soll gewährleistet wer den, dass die Frequenz und der Umsatz des 
Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung 
auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen, 
so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste 
Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können. 
 
Anregungen zum Umfang der Maßnahme 
 
Die Gestaltung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße auf Höhe der Bahnhofstraße 
ist als Bestandteil der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße 
bis Mühlenstraße“ enthalten. Eine Prüfung der Anregung „Roter Teppich sowie Berück-
sichtigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur“ wird im Rahmen des ab 2022 durch-
zuführenden Planungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses der Maßnahme „Umge-
staltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße“ erfolgen. 
 
Anregungen zu Umgestaltungswünschen 
 
Anregungen zur Umgestaltung der Bahnhofstraße werden im Rahmen des Planungspro-
zesses zu dieser Maßna hme geprüft. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit erneut 
beteiligt werden. 
 
Neben einer angestrebten einheitlichen Gestaltung des Innenstadtbereichs sollen As-
pekte des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung berücksichtigt und integriert 
werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Themen Starkregen, Schwammstadt und Ent-
siegelung mit Start der Maßnahme aufzugreifen und bestmöglich und standortgerecht um-
zusetzen. In der Bahnhofstraße sollen mit der Neugestaltung insbesondere Grünmaßnah-
men unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung re-
alisiert werden. Ebenso werden die Aspekte einer generationsgerechten Möblierung so-
wie der Barrierefreiheit mitbetrachtet.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 125 
 
  
Die Berücksichtigung eines Veranstaltungsplatzes ist in der Planung vorgesehen. Der Be-
reich soll am Standort des heute noch stehenden und absehbar niedergelegten Dechant-
Scheben-Hauses realisiert werden. Zwischenzeitlich kann für Veranstaltungen das Fas-
telovendsplätzchen an der Kirche weiterhin genutzt werden. Die Aufstellung des Wochen-
markts ist in der Planung zu den Freianlagen des Friedrich-Ebert-Platzes berücksichtigt. 
 
Lastenfahrradabstellplätze werden bereits sukzessiv stadtweit geschaffen. Bei jeder Um-
planung werden neben dem klassischen Fahrradparken automatisch Lastenf ahrradstell-
plätze berücksichtigt. 
 
Die barrierefreie Mobilität von zu Fußgehenden und Rad fahrenden soll elementarer Be-
standteil der Planungen werden. Um dies zu erreichen, soll die Bahnhofstraße als Fuß-
gängerzone bzw. verkehrsberuhigter Bereich geplant werden. Zum Ansatz Shared Space 
liegt europaweit kein gelungenes Beispiel vor, in welchem Shared Space zu einer Verbes-
serung der Verkehrssicherheit des Fußgänger - und Radverkehrs geführt hat – eher im 
Gegenteil mussten Fußgänger nachträglich durch Gitter vor  dem Kfz-Verkehr geschützt 
werden. Shared Space ist in der Straßenverkehrsordnung nicht enthalten.

126                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
 
5. Klima 
 
5.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Klima 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat weitergehende Klimamaßnahmen 
Online Essbare Pflanzen überall in der City (verschiedene Beeren, Pflücksalat, 
Cherry-Tomaten usw.) zum Pflegen und Naschen 
Online Nachbegrünung der neuen Gebäude, gerne mit Weintrauben 
Online Ich lebe in Porz und das ganz gerne. 
Diese Zeiten sind nicht einfach. 
Klar ist aber, dass man jetzt was für den Klimaschutz unternehmen 
muss.  
Man muss jetzt handeln und jetzt muss man mehr Grün und Schatten in 
die neue Porzer Innenstadt bringen. 
Mir gefällt der Vorschlag sehr gut, das Gelände des Berufskollegs, auf 
dem es viele alte Bäume und Schatten gibt, zu einem Park umzugestal-
ten. 
Auch sollten viel mehr Solaranlagen auf den Dächern von Porz ange-
bracht werden.  
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:  
Gleisbegrünung der Stadtbahn  
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:  
Erhalt der grünen Achse in der Karlstraße und Ausweitung bis zum Rhein 
und entlang der Philipp -Reis-Straße bis zum (zukünftigen) Papageien-
park 
Online Grünverbindungen ausweiten und stärken:  
Verlagerung des MIV ab dem Kreisel Kaiserstraße von der Achse Bahn-
hofstraße-Mühlenstraße-Ernst-Mühlendyck-Straße auf die Achse Klin-
gerstraße-Philipp-Reis-Straße-Karlstraße. Damit entsteht auf der entlas-
teten Achse Raum für nichtmotorisierten Verkehr und eine weitere Grün-
achse, günstigenfalls vom Rhein bis zu den Grundstücken Max-von-
Schenkendorf-Straße.  
Online Entsiegelung: Großflächig kaum möglich, nur im Zusammenhang mit der 
Reduktion von Verkehrsflächen, sofern diese nicht der verbesserten Auf-
enthaltsqualität oder der Förderung der nichtmotorisierten Mobilität zu-
geschlagen werden müssen.  
Online Dach- und Fassadenbegrünung fördern 
Online Vergrößerung von Baumscheiben 
Online Wirksame Umverteilen von Parkraum von der Straße in bestehende 
(leerstehende) Parkhäuser. Diese müssen für die öffentliche 24 -h-Nut-
zung ertüchtigt werden. Die so entstehenden Straßenflächen können be-
grünt oder dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung gestellt wer-
den. 
Online Sonnensegel in der Porzer Mitte, soweit keine Bäume gepflanzt werden 
können oder diese noch klein sind. Ggf. ausleihen oder ausweiten der 
"Wanderbäume" als Starter oder zum Testen an möglichen Standorten 
für weitere (Kübel)Bäume. 
 
Online restliche Punkte: Konzept zur Wärmedämmung, Fassaden - und Dach-
begrünung. 
Online Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße (mit 
Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 127 
 
  
5.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Klima 
 
Im Zuge der Planungen der baulichen Maßnahmen im ISEK werden die Möglichkeiten des 
Klimaschutzes und Klimawandelanpassungen umfassend bearbeitet und nac h Möglich-
keit integriert. Dies ist auch eine Vorgabe des Fördergebers. Der Grünbereich an der Karl-
straße wird im Rahmen einer künftigen Neunutzung berücksichtigt.  
 
Anregungen zu essbaren Pflanzen („Essbare Stadt“) im Zentrum 
Bei den Maßnahmen „Aufwertung der Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard 
Porz und der Neuen Mitte Porz“ sowie „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ ist vorgesehen, 
die Essbare Stadt in die Planungen miteinzubeziehen und standortbezogen eine Umset-
zung zu prüfen. Für den Innenstadtberei ch ist jedoch immer zu beachten, dass dieses 
einen vermehrten Pflegeaufwand (faulende Früchte, Insekten etc.) bedeutet. 
 
Anregungen zur Erhöhung der grünen Infrastruktur sowie zur Herabsenkung des Mikro-
klimas 
( z.B. mehr Grün in der Innenstadt, Gleisbegrünung, Erhalt und Ausbau einer neuen Grün-
achse von Philipp-Reis-Straße, Karlstraße bis zum Rhein, Sonnensegel oder Einsatz von 
„Wanderbäumen“) 
 
Ziel ist es, ein Netz von grün -blauen Achsen in Porz Mitte zu erhalten, zu schaffen und 
weiter auszubauen. Dieses trägt zu einer Minderung von thermischen Belastungen bei 
länger anhaltenden Hitzewellen und zum Rückhalt von Niederschlagswasser bei Starkre-
genereignissen bei. Die Grünbereiche der Parkanlage Glashüttenstraße und des Rhein-
boulevard Porz werden ausgebaut und aufgewertet. Die Bereiche rund um den Friedrich-
Ebert-Platz, die Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen 
Mitte Porz sowie die Bahnhofstraße werden durch Baumreihen begrünt. Dadurch wird ein 
positiver Effekt für das Mikroklima erzi elt und Schattenplätze geschaffen. Zudem wird 
durch die Errichtung einer Brunnenanlage auf dem Friedrich-Ebert-Platz sowie eines Was-
serspiels in der Parkanlage Glashüttenstraße die Verdunstungskühlung lokal verbessert. 
 
Anregungen zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie dem Ausbau von Photovoltaik 
 
Der Dach- und Fassadenbegrünung kommt in Innenstadtbereichen eine besondere Be-
deutung zu, da durch diese der Wohn- und Arbeitsraum mit einfachen Mitteln ökologisch 
aufgewertet werden kann. Die Begrünung wirkt sich positiv auf das städtische Mikroklima, 
die Bausubstanz und die Lebens - und Aufenthaltsqualität aus. Der gleichzeitige Ausbau 
von Photovoltaik trägt zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes bei. 
 
Der überwiegende Teil der Immobilien befindet sich in Privatbes itz. Daher stellen diese 
Maßnahmen auch überwiegend Privatinvestitionen dar. I n der Fortschreibung des Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes ist daher ein Beratungsangebot für Eigentümer*in-
nen von Immobilien im Programmgebiet begleitend zum Haus -, Hof- und Fassadenpro-
gramm vorgesehen. Diese sollen Eigentümer*innen auch zu Förderprogrammen des Kli-
maschutzes beraten.  
 
Zudem schafft die Stadt Köln durch das städtische Förderprogramm „Grün hoch 3“ mit der 
Zahlung von Zuschüssen Investitionsanreize für Eigentümer*innen.  
 
Die Grundstücke auf dem Friedrich-Ebert-Platz, auf denen die neuen Gebäude errichten 
werden, wurden von der Stadt Köln veräußert. Die weiteren Planungen obliegen dem Ei-
gentümer.  
 
Für das Grundstück an der Mühlenstraße ist geplant, eine Konzeptausschreibung durch-
führen, um die bestmögliche städtebauliche und architektonische Entwicklung für diesen

128                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
wichtigen Standort für die Innenstadt von Porz zu forcieren. Der Bearbeitungsprozess hat 
ergeben, dass diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird, um den Ein-
zelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu 
beeinträchtigen. 
 
 
Anregungen zur Entsiegelung  
(im Zusammenhang mit der Reduktion von Verkehrsflächen, Verlagerung von Pkw-Stell-
plätzen in die Parkhäuser, Car-Sharing) 
 
Die Umsetzbarkeit von Entsiegelungen sowie weiterer Maßnahmen zur Kompensation 
von Starkregenereignissen (Stichwort: Schwammstadt) wird die Verwaltung in Rahmen 
der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen prüfen und bestmöglich und standortge-
recht umsetzen. 
 
Eine großflächige Entsiegelung wird im Rahmen der Maßnahme Parkanlage Glashütten-
straße umgesetzt. Die dort vorhandene Parkfläche wird entsiegelt und begrünt und mit 
Spiel- und Sportflächen sowie einem wassergebundenen Wegenetz versehen.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 129 
 
  
 
6. Verkehr 
 
6.1. Eingegangene Anregungen zum Themenbereich Verkehr 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Kölner Straße in Ensen/Westhoven bei Radwegekonzept berücksichti-
gen - derzeit kein Fahrradweg vorhanden, obwohl wichtige Verbindungs-
straße Richtung Poll und Innenstadt - wäre gute Entlastung des Radver-
kehrs am Rheinufer, wo es derzeit Kollision mit Fußgängern gibt (Weg 
zu eng) 
Beirat Durchgängiger Radfahrstreifen auf Poststraße zwischen In der Adelen-
hütte und Gartenweg kurzfristig (markiert und Parkverbot für LKW) 
Beirat Radverkehr ganzheitlich denken, nicht nur Porz Mitte 
Beirat Carsharing berücksichtigen (z.B. in privaten Parkhäusern!) 
Online Fahrradtag und -Ausstellung statt Autotag (nicht mehr zeitgemäß) 
Online Entlang der Straßen Hauptstr aße, Bergerstraße, Karlstraße, Philipp -
Reis-Straße, Bahnhofstraße, Ernst -Mühlendyck-Straße, Mühlenstraße 
fordere ich beidseitig baulich vom KFZ -Verkehr getrennte sichere Rad-
wege einzurichten. Dafür sollen überall wo nötig öffentliche Kfz -Stell-
plätze entfallen und in durchgängige sichere Radverkehrsflächen umge-
wandelt werden. 
Entlang o.g. Straßen sollen außerdem überall wo möglich Straßen-
bäume gepflanzt werden - dafür soll Straßenfläche reduziert werden und 
öffentliche Kfz-Stellplätze entfallen. 
Reicht der Platz für o.g. Forderungen nicht aus, sind Einbahnstraßen für 
den Kfz-Verkehr einzurichten, so dass in jedem Fall ausreichend Platz 
für Fußwege und baulich getrennte Radwege entsteht.  
Online Entlang der Stadtbahntrasse auf östlicher Seite soll zwischen Be rger-
straße und Philipp-Reis-Straße ein 2-Richtungs-Radweg angelegt wer-
den, der gesamt mindestens 3,5 Meter breit ist und so auch als Rettungs-
weg entlang des entstehenden Parks dienen kann. 
Online Fuß- und Radverkehr ist 2018 als flankierende Maßnahme mit in der I-
SEK-Übersicht aufgeführt gewesen, aber nur als Wegekonzept. Ich 
möchte anregen, ein Abstellkonzept für Fahrräder mit zu integrieren, das 
neben dezentralen kleineren und zentralen größeren Anlagen auch ab-
schließbare Boxen oder Käfige für teure Pedelecs beinhaltet. Das ist ein 
wesentliches Element für den Umstieg aus dem MIV auf das Pecdelec. 
Denn nur wenn am Ziel das teure Ebike sicher und trocken abgestellt 
werden kann, wird es auch benutzt. Ergänzend dazu sollte auch mit den 
Firmen gesprochen werden, ob für die Angestellten sichere Abstellanla-
gen geschaffen werden können.  
Online Marketing für mehr Radverkehr auf lokaler, porzer Ebene ist ebenfalls 
ein wichtiges Element. 
Online Porz und auch Zündorf ( ewige Autoschlangen , für Radfahrer, Fussgän-
ger und Anwohner eine Zumutung, betr. auch Schmittgasse/ Haupt-
strasse ) gehören zur Stadt Köln, 
Sie sollten uns nicht vergessen !!!! Überall wird gebaut, aber die Infra-
struktur und Grünflächen kommen zu kurz, alles wird zugeparkt)  
Lassen sie die Orte grüner werden, mehr Platz schaffen für Fussgänger, 
Kinder und Radfahrer.

130                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Online Die Konzepte für den Radverkehr müssen deutlich weiträumiger gefasst 
werden als das ISEK-Gebiet, um nennenswerte Effekte zu erzielen (bitte 
Planungen frühzeitig mit dem ADFC Köln - Verkehrsgruppe Porz abstim-
men - Kontakt s.u.).  
Online Innerhalb des ISEK-Gebietes bitte alle zentralen Achsen von den (bis-
herigen und geplanten) Hauptachsen des Radverkehrs (siehe Vor-
schläge grünes/gelbes Netz und RadPendlerRouten) bis zum Zentrum 
und bis an den Rhein und eine sinnvolle Verknüpfung untereinander vor-
sehen! 
Online Wichtig: Bereitstellen einer ausreichenden Menge an sicheren und wet-
tergeschützten Radabstellanlagen (auch in den Tiefgaragen), die Las-
tenräder und Fahrradanhänger berücksichtig t und auch e -Ladestellen 
vorsieht. 
 
6.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Themenbereich Verkehr 
 
Anregungen zu Radwegen sowie Radverkehrsführungsformen 
 
Zurzeit wird unabhängig von der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes ein Radverkehrskonzept für den gesamten Stadtbezirk Porz ausgearbeitet. Die im 
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des ISEK eingegangenen An-
regungen zu Radwegen und Radverkehrsführungsformen sind auf die Aufnahme in dieses 
Konzept geprüft worden. V iele Anregungen davon sind bereits Bestandteil des Radver-
kehrskonzeptes. Der geforderte Radweg entlang der Bahntrasse wird bereits im Rahmen 
der Planung des Parks an der Glashüttenstraße konkretisiert.  
 
Bei der Umsetzung von Radwegen sind rechtliche Vorgaben, wie bspw. Fahrbahnbreiten, 
einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist der vorgeschlagene durchgängige Radfahrstrei-
fen auf der Poststraße zwischen In der Adelenhütte und Gartenweg kurzfristig im Bestand 
rechtlich nicht umsetzbar. 
 
Eine Beschlussfassung de s Radverkehrskonzepts wird für das 1. Halbjahr 2022 ange-
strebt. Das Konzept wurde im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Runden Tischs 
Radverkehr vorgestellt und diskutiert. Da der ADFC Mitglied im Runden Tisch Radverkehr 
ist, wird er im Rahmen der Sitzun gen über aktuelle Planungen informiert.  
 
Anregungen zur Konzeption sowie Marketing des Radverkehrs 
 
Das Radverkehrskonzept wird aktuell unter Beteiligung aller relevanten Akteure ganzheit-
lich erstellt, bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und kann som it nach dessen Be-
schluss als Planungsgrundlage bei allen zukünftigen Maßnahmen Berücksichtigung fin-
den. Zudem wird der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln in alle den Radverkehr tangieren-
den Maßnahmen übergreifend einbezogen. Marketingmaßnahmen für den Radve rkehr 
werden durch den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln angestoßen und unterstützt. 
 
Anregung zur Berücksichtigung von Carsharing (z.B. in Parkhäusern) 
Im Zuge der Baumaßnahmen der Neuen Mitte Porz werden Carsharing-Stellplätze in der 
Tiefgarage von Haus 3 angeboten. 
 
Der Betrieb und die Nutzung von privaten Parkhäusern bleiben den jeweiligen Eigentü-
mer*innen vorbehalten.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 131 
 
  
Anregungen zur Reduzierung von Straßenfläche/Kfz -Stellplatzfläche und deren zukünf-
tige Nutzungsmöglichkeiten 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Antrages AN/2635/2021 am 14.12.2021 durch 
den Rat der Stadt Köln beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen, mit dem Ziel, 
den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Zudem befindet 
sich aktuell die Stellplat zsatzung für Köln in der politischen Beschlussfassung (Vorlage 
3388/2021). 
 
Darüber hinaus wird in allen zukünftigen Planungs- und Beteiligungsverfahren von Einzel-
maßnahmen dieses Thema diskutiert. 
 
Anregungen zu Abstellkonzepten für Fahrräder, Berücksichtigung von Lastenrädern, 
Fahrradanhängern und e-Ladestellen 
 
Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, 
jedes Jahr 1.000 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit 
der Schaffung von ü ber 10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen 
vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzli-
chen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung 
des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Für dieses Maßnahmenprogramm erhält die Ver-
waltung von vielen Bürger*innen großen Zuspruch und zahlreiche weitere Hinweise zur 
Schaffung von Plätzen zum Fahrradparken, so dass auch in Zukunft weiter bedarfsge-
rechte Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden. 
 
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im 
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit“ - Offensive Fahrradparken Köln Smart und Sicher - 
wird folgendes im Stadtbezirk Porz realisiert: 
 
Am Bahnhof Köln- Porz Wahn wird eine automatische Fahrradparkierungsanlage (Bike -
Tower) für 120 Abstellplätze errichtet. Darüber hinaus sollen alle Kölner Fahrradboxen 
(auch die im Bezirk Porz) mit einem digitalen Schließsystems versehen werden, um die 
Fahrradboxen flexibler nutzen zu können. An den Haltestellen Porz Wahn und Zündorf 
werden Fahrradreparatursäulen aufgestellt. 
 
Für Lastenräder werden bereits sukzessiv stadtweit Lastenfahrradabstellplätze geschaf-
fen. Diese werden darüber hinaus bei jeder Umplanung automatisch neben dem klassi-
schen Fahrradparken berücksichtigt. 
 
Die Stadt Köln stellt aktuell unter anderem aufgrund der infrastrukturellen Eingriffe und 
der zu erwartenden geringen Nutzung im öffentlichen Raum keine Ladesäulen für E-Bikes 
auf.

132                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
7. Verbindungsachse zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz  
 
7.1. Eingegangene Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem Rheinboule-
vard Porz und der Neuen Mitte Porz 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beschluss-
empfehlung 
des Beirats  
Fertigstellung der Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023  
Beschluss 
der Bezirks-
vertretung 
Porz 
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, die im ISEK Porz 
enthaltenen Bausteine „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwer-
tung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und Neue Mitte 
Porz“ bis Ende 2023 im Entwurf (Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. 
Kostenberechnung) fertig zu stellen. Die Verwaltung hat sicherzustellen, 
dass unmittelbar nach Fertigstellung der Häuser 1 bis 3 und der an-
schließenden Neugestaltung im Bereich dieser Häuser die beiden Ach-
sen bis zum Rhein in vergleichbarer Qualität hergestellt werden. Ein jah-
relanger Stillstand ist unbedingt zu vermeiden. Dazu  gehören auch die 
bereits beschlossenen Maßnahmen „Verbreiterung der Fußgängerbrü-
cke Porz“ und „Roter Teppich“ oder eine vergleichbare Maßnahme zwi-
schen der kleinen und der großen Bahnhofstraße inkl. Der Berücksich-
tigung einer angepassten Verkehrsinfrastruktur. 
Beirat Breitere Brücke statt nur neuer Belag und ein Pavillion bleibt 
Beirat Brücke verbreitern 
Beirat Zukunft der Pavillions (Brücke): 
Sichtachse Hauptstraße freistellen, 
Mit Gastronomie bespielbarer Pavillion (Architektenwettbewerb) 
Online Macht doch endlich die Brücke breiter. Auf was wird denn gewartet? Und 
bitte nicht das Kölner Zipfelchen, sondern eine richtige Verbreiterung. 
Online Seit Jahren fordert Politik und Beirat eine breitere Brücke. Seit Jahren 
überhört das Amt für Stadtabwicklung das. Wer soll noch glauben, dass 
diese Bürgerbeteiligung einen Unterschied machen wird. Wenn Exper-
tenmeinungen nichts zählen und demokratische Mehrheitsbeschlüsse 
nicht daa Papier wert sind, auf dem sie stehen, dann ist man entweder 
in Nordkorea oder das Amt für Stadtentwicklung hat seine Finger im 
Spiel. 
 
 
7.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Verbindungsachse zwischen dem 
Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz 
 
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die mit der Fortschreibung 
des ISEK Porz Mitte verbindlich als Baustein des Förderprogramms mit Drittmittelfinan-
zierung in das umfangreiche Arbeitsprogramm der Fachämter aufgenommen wird. 
 
Anregungen zur Zeitplanung 
 
Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leis tungsphase 3 
(Entwurfsplanung) durch die Fachämter für Mitte 2025 anvisiert. Der Planungsbeginn ist 
nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes  
(ISEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzept es in das 
Städtebauförderprogramm durch das Land NRW in 2023 geplant.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 133 
 
  
Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes an das Land NRW wird die neue Maßnahme als Fördermaßnahme ange-
meldet. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den 
personellen Ressourcen der zuständigen Fachämter eingeplant.  
 
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 
bis 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststel-
lungsbeschlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten 
und Abstimmen der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeits-
beteiligung. 
 
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass 
die grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sicherge-
stellt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des 
Einzelhandels gesichert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung 
auf dem Friedrich-Ebert-Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen, 
so dass damit und durch die Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste 
Schritte zu einer Attraktivierung umgesetzt werden können. 
 
Ausführungen zu Umgestaltungswünschen 
 
Hinweise zur konkreten Umgestaltung des Verbindungsweges werden im Rahmen des 
Planungsprozesses zu dieser Maßnahme geprüft. Dabei wird ein besonderer Fokus auf 
die Planung von Grünmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen 
der Klimawandelanpassung gesetzt. 
 
Eine Brückenverbreiterung war in den bisher beschlossenen Konzepten nicht vorgesehen. 
Die Verwaltung hat jedoch den Wunsch aus der Öffentlichkeit nach einer Verbreiterung 
aufgenommen. Bereits im Jahr 2018 hat die Verwaltung im Rahmen des freiraumplaneri-
schen Wettbewerbs den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt, zu prüfen, wie die Brücken-
situation in den Entwurf zu integrieren ist. Mit dem Wettbewerbsergebnis liegt ein Entwurf 
vor, der auf eine Verbreiterung verzichtet und durch andere Maßnahme eine Freistellung 
der Achse generiert und  trotzdem Aufenthaltsqualität schafft. Zusätzlich hat die Verwal-
tung zu den Möglichkeiten der Verbreiterung eine Machbarkeitsstudie durchgeführ t. Da-
nach sind ein Abriss und Neubau (Variante 1), eine Verbreiterung (Variante 2) sowie ein 
Rückbau der Aufbauten (Variante 3) technisch grundsätzlich möglich. Aus Sicht der Ver-
waltung ist jedoch ein Eingriff in die Bausubstanz nicht erforderlich, da der Baukörper in 
gutem Zustand ist. Zudem ist die Variante 1 aufgrund des sehr hohen technischen und 
finanziellen Aufwands als sehr kritisch anzusehen. Auch zeitlich ist Variante 1 als kritisch 
zu betrachten und nicht bis 2030 herzustellen. Die Varianten 2 und  3 sind grundsätzlich 
als realistisch einzuschätzen. Bei einem Rückbau der Aufbauten ist zusätzlich die Brü-
ckenoberfläche zu überarbeiten.  
 
Planungsrechtlich ist die Freistellung der Brücke vorgesehen und wurde auch so im Be-
bauungsplan Nr.74393/04, „Revit alisierung Innenstadt Köln -Porz- in Köln Porz“ (Sat-
zungsbeschluss, Rat der Stadt Köln 22.11.2018) gesichert. Hier ist  zukünftig eine Brücke 
mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verkehrsfläche – Fußgängerzone“ festgesetzt. 
Dies geht auf das vom Rat beschlo ssene „Entwicklungskonzept Porz -Mitte“ zurück, in 
dem für einen Teilbereich eine Machbarkeitsstudie beschlossen wurde, mit dem Ziel u.a. 
das Umfeld des ehemaligen Hertie-Gebäudes neu zu ordnen und die Wegeverbindungen 
zum Rhein und die Sichtachse freizuhal ten. Auch der am 10.09.2015  im Rat der Stadt 
Köln erfolgte Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse aus der Machbarkeits-
studie und Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der weiteren Entwick-
lung der Innenstadt Porz, bestätigt die Zielsetzung. Gemäß der Variante B1 dieser Mach-
barkeitsstudie wurde das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiterentwickelt

134                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
und die Wegeverbindung zum Rhein freigestellt. Die derzeitigen Pavillons genießen Be-
standsschutz, ein Neubau bzw. Neuausrichtung durch einen Architektenwettbewerb wird 
von der Verwaltung abgelehnt, da dies ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht 
möglich ist.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 135 
 
  
8. Rheinboulevard Porz 
 
8.1. Eingegangene Anregungen zum Rheinboulevard Porz 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Radwegekonzept - Rampen für Abführung/Abzweigung der Radfahren-
den vom Rheinboulevard 
Online Für das Rheinufer wäre es von Vorteil, wenn man den Weg verbreiten 
würde. Hier muss man als Fußgänger manchmal um seine Sicherheit 
vor den sehr schnellen Radfahrern fürchten. Oder diese Wege trennen. 
Online Hier wären auch weitere nette Sitzmöglichkeiten schön mit einem Stand 
für Eis, Getränke, Finger Food. 
Online Der Rheinboulevard soll so gestaltet werden, dass Radweg und Fußweg 
voneinander getrennt verlaufen. Der 2 -Richtungs-Radweg soll durch-
gängig eine Mindestbreite von 3,5 Metern haben. 
Der vorhandene Baumbestand am Rheinboulevard soll vollständig er-
halten bleiben und darf nicht durch Umgestaltungsarbeiten geschädigt 
oder gefährdet werden.  
Online Schiffsanleger als Wassertaxi-Haltestelle für Beförderung nach Köln und 
Bonn einplanen 
 
8.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Rheinboulevard Porz 
 
Anregungen zu Umgestaltungswünschen 
 
Das Rheinufer ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet ausge-
wiesen. Für dieses gibt es außerdem ein Pflege - und Entwicklungskonzept, das diverse 
Vorgaben zur Pflege und Entwicklung der Grünstreifen entlang des Rheinufers macht. Aus 
diesem Grund ist beispielsweise der vorgeschlagene Ausbau des Leinpfades aufgrund 
landschaftsschutzrechtlicher Vorgaben leider nicht möglich. Zudem stehen die Kopflinden 
am Rhein als Teil der Rheinpromenade unter Denkmalschutz, was eine Reduzierung des 
Baumbestandes ausschließt. 
 
Alle eingegangenen Anregungen werden vor diesem Hintergrund geprüft sowie im Rahmen 
des Planungsprozesses berücksichtigt. Ein erklärtes Ziel bei der Umsetzung der Maß-
nahme ist eine Verbesserung des Radverkehrs sowie ein besseres Miteinander von Fuß-
gängern und Radfahrenden zu erreichen. Auch die Anregung zur Einrichtung einer Was-
sertaxi-Haltstelle wird aktuell bearbeitet. Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die 
noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.

136                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
9. Lichtkonzept Porzer Brücken 
 
9.1. Eingegangene Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung 
Beirat Lichtkonzept Porzer Brücken: bleibt nach wie vor Angstraum, Hand-
lungsbedarf bleibt bestehen!! + Mehrwert 
 
9.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Lichtkonzept Porzer Brücken 
 
Anregung zur Wiederaufnahme der Maßnahme in die Fortschreibung des ISEK 
 
Das Lichtkonzept Porzer Brücken kann nach jetzigem Stand nicht mehr wie geplant um-
gesetzt werden, da für die Hälfte der betroffenen Brücken eine anderweitige Aufwertung 
erfolgen wird. 
 
 Die Brücke über die Bahntrasse auf der Bergerstraße wird voraussichtlich ab 2027 ab-
gerissen und neu gebaut werden.  
 
 Das Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich -Ebert-
Platz und Alfred -Moritz-Platz ist bereits als Maßnahmenvorschlag in der Fortschrei-
bung des ISEK aufgenommen.  
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes prüfen, inwieweit eine angepasste Maßnahme (Lichtkonzept) zu einem späteren 
Zeitpunkt, z.B. im Rahmen einer Fortschreibung, aufgenommen werden kann.  
 
Anregung zur Beseitigung von Angsträumen 
 
Die Beleuchtung der Porzer Brücken im ISEK -Gebiet erfüllt nach jetzigen Erkenntnissen 
die DIN-Normen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Porzer Unterführungen hin-
sichtlich Optimierungsmöglichkeiten der Beleuchtung erneut überprüft.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 137 
 
  
10. Parkanlage Glashüttenstraße 
 
10.1. Eingegangene Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Übergang zwischen Papageienpark und Neuen Mitte Porz stimmig pla-
nen 
 
10.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Parkanlage Glashüttenstraße 
 
Die Philipp-Reis-Straße wurde im Jahr 2010 mit Fördermitteln hergestellt, die Inanspruch-
nahme von Städtebaufördermitteln entfällt damit. Da die Fördermittelbindung aus dieser 
Baumaßnahme erst im Jahr 2030 endet, würde ein vorzeitiger Umbau zur teilweisen Rück-
zahlung von Fördermitteln führen. 
 
Zudem sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur Umgestaltung der Bahn-
hofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinboulevard Porz und der 
Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung.

138                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
11. Sonstige Aufwertungsmöglichkeiten 
 
11.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglichkeiten 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Online Kleine Trampoline in den Boden eingelassen 
Online Zaun zu beiden Straßenseiten, um die Kinder vor dem Verkehr zu schüt-
zen 
Online Taubenturm zur artgerechten Fütterung/ Nächtigung der ohnehin vor-
handenen Stadttauben (diese würden nicht mehr so viel "Wildkacken") 
Online Jetzt aber mal zu dem, was ich mir für Po rz wunsche. Definitiv mehr 
Mülleimer, da hier der Müll überall verteilt wird. Vor allem der Spielplatz 
an der Bennauerstr. benötigt mehr davon bzw. muss öfters geleert wer-
den. Leider sitzen dort abends häufig Jugendliche und verzehren ihre 
Döner etc und sc hmeißen den Müll einfach auf den Boden. Außerdem 
ist die Müll Situation, wenn man vom Friedrich Ebert Ufer runter an den 
Rhein geht ebenfalls unterirdisch. Dort sitzen ebenfalls die Jugendlichen 
und rotzen alles voll. 
Online Beleuchtung: Der Tierschutz is t selbstverständlich bei allen Beleuch-
tungsprojekten zu beachten. Die Bedürfnisse der Menschen müssen 
aber ebenfalls berücksichtigt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn aus 
Gründen des Naturschutzes wichtige Wegeverbindungen gar nicht be-
leuchtet werden, und dann bestimmte Wege von Teilen der Bevölkerung 
nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden, sondern aus 
Gründen des mangelnden Sicherheitsgefühls auf das Auto ausgewichen 
wird. Dies ist insgesamt kontraproduktiv und zu vermeiden. Bitte hier i n 
Zukunft etwas sensibler auch mit Menschen, insbesondere Kindern um-
gehen und nicht kompromisslos die Beleuchtung generell verweigern, 
wie es in Porz in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen ist.   
Online Außerdem müssen die Roller weg! 
 
 
11.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu Sonstigen Aufwertungsmöglich 
keiten 
 
Diese Anregungen werden im Rahmen der Planungsprozesse der Einzelmaßnahmen mit-
betrachtet werden. 
 
Zu den Einzelthemen kann die Verwaltung folgende Ausführungen machen:  
 
 In der Freianlagenplanung für den Friedrich-Ebert-Platz ist die Installation von ei-
nem Trampolin vorgesehen mit Prüfung auf ein weiteres Trampolin. 
 
 Die Aufstellung von Zäunen bzw. Schutzgeländern zwischen Fahrbahnen und Ne-
benanlagen ist keine Standardmaßnahme und erfolgt nur, wenn die örtlichen Ge-
gebenheiten dies aufgrund von Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bedingen. 
Dies ist beispielsweise unmittelbar an Zugängen von Grundschulen der Fall. Im 
Normalfall liegt die Verkehrserziehung in Verantwortung der Eltern. 
 
 Die Anregung zur Müllbeseitigung wird an die Abfallbewirtschaftungsbetriebe Köln 
GmbH weitergegeben. 
 
 Offene Flächen und Wege sind ausdrücklich Teil des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes und werden in den einzelnen Maßnahmenplanungen hinsichtlich

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 139 
 
  
Beleuchtung nach den Vorgaben des Lichtmasterplans hinreichend Berücksichti-
gung finden. Grundsätzlich hat die Verwaltung bei allen Neuplanungen den Grund-
satzbeschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zu be-
rücksichtigen, wonach öffentliche Wege in Grünanlage n nicht mit einer Beleuch-
tung ausgestattet werden. Bei den die beiden Grünanlagen in Porz Mitte betref-
fenden Umgestaltungsmaßnahmen wurde die Notwendigkeit einer ausreichenden 
Beleuchtung bereits im Rahmen der Beschlussfassung des ISEK in 2018 bestätigt. 
 
 Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft derzeit, in welchen Stadtteilen Tau-
benhäuser aufgestellt werden könnten. Auch Porz gilt als möglicher Standort für 
ein Taubenhaus. Hierzu sind die Standorteigenschaften vor Ort und der Betrieb 
nach der Aufstellung  zu definieren. Grundsätzlich bestehen keine artenschutz-
rechtlichen Bedenken gegen ein Taubenhaus. Im Hinblick auf den Tierschutz wird 
die Errichtung eines Taubenhauses befürwortet. Neben einer artgerechten Versor-
gung der Tiere kann langfristig die Taubenp opulation vor Ort reduziert werden. 
Das erfolgt über eine zuverlässige und regelmäßige Kontrolle der dort angebote-
nen Nistplätze und Wegnahme der gelegten Taubeneier.

140                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
12. Anregungen zu sonstigen Bereichen 
 
12.1. Eingegangene Anregungen zu sonstigen Bereichen 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Wegegestaltung Josefstraße auf voller Breite einheitlich kein Stilbruch 
Online Es müsste geregelt werden, dass nicht alle Sozialschwachen auf einem 
Fleck wohnen und nicht nur Sozialwohnungen gebaut werden. Auch in 
der Papa geien Siedlung müsste dies umgesetzt werden, sonst droht 
dem neuen Park das dieser sehr herunter kommt und dort Drogenmiss-
brauch/-verkauf etc. statt findet. 
Online Die Fußgängerzone Bahnhofstraße endet derzeit an der Mühlenstraße 
wie auch der zu beplanende Bereich. Beides sollte ausgeweitet werden 
bis zum Kreisel Klingerstraße, denn auch in diesem Bereich ist eine Ver-
besserung der Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger 
dringend geboten. Einzuschließen ist auch die Mühlenstraße bis zur 
Ernst-Mühlendyck-Straße.  
Online Aufwertung öffentl. Raum unter ökolog. Gesichtspunkten:  
- durch Verkehrsverlagerung, s.o., dadurch wird die Neugestaltung der 
Parkplatzfläche an der Mühlenstraße frei zur Umgestaltung: Shared 
Space, Verbindung und Ausbau des bestehenden Baumbestands Ernst-
Mühlendyck-Str. und Bahnhofstraße zur Grünachse.  
- Dachbegrünung bei einem Neubau auf dem Parkplatz Mühlenstraße 
(mit Einzelhandel, Gastronomie, Tiefgarage)  
Online Umbau des denkmalgeschützten Bus-Pavillons zu Café und Mobilstation 
mit Grüninseln und Grünzug zu den Gleisen. 
 
12.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sonstigen Bereichen 
 
Langfristige Zielsetzung ist, den gesamten Innenstadtbereich einheitlich zu gestalten. Die 
Erschließung der neuen Gebäude hat Priorität und ist als Erstes sicherzustellen. Die Um-
gestaltung der Josefstraße erfolgt daher abschnittsweise und beschränkt sich im ersten 
Schritt auf den Bereich der Neuen Mitte Porz. Für die weitere Umgestaltung der Josef-
straße ist vorgesehen, dies mit Planung und Umsetzung der Bahnhofstraße zu kombinie-
ren. 
 
Die Mühlenstraße ist bisher keine Maßnahme im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Neugestaltung der beschriebe-
nen Fußgängerbereiche, jedoch ist der Bereich teilweise mit Fördermitteln belegt und auf-
grund der Personalressourcen sieht die Verwaltung bei den definierten Maßnahmen zur 
Umgestaltung der Bahnhofstraße sowie des Verbindungsweges zwischen dem Rheinbou-
levard und der Neuen Mitte Porz eine prioritäre Notwendigkeit der Neugestaltung. 
 
Die Möglichkeit eines Umbaus des denkmalgeschützten Pavillons zu einer Mobilstation 
kann nicht durch Städtebaufördermittel erfolgen und wird aus diesem Grund parallel zur 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes geprüft und weiter vorange-
trieben. 
 
Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum in Köln bereitstellen zu können, hat der Rat 
der Stadt Köln 2017 das kooperative Baulandmodell beschlossen. Bebauungspläne, die 
eine Bagatellgrenze überschreiten (mehr als 6.750 Quadratmeter geplante Geschossflä-
che Wohnen) müssen 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau sichern und um-
setzen. Somit soll künftig auch eine stärkere Durchmischung unterschiedlicher Bevölke-
rungsschichten innerhalb einer Wohnsiedlung erreicht werden.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 141 
 
  
13. Anregungen zum Verfahren 
 
13.1. Eingegangene Anregungen zum Verfahren 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Verbände (ADFC, VCD) in Prozess einbinden 
Online in der letzten Beiratssitzung des Beirats Porz-Mitte wurde das überarbei-
tete ISEK vorgestellt. Als ordentlic hes Mitglied musste ich -ebenso wie 
die übrigen Beiratsmitglieder - völlig überraschend erfahren, dass das 
Amt für Stadtentwicklung eigenmächtig zwei wesentliche Maßnahmen 
(Schulareal, Brückenbeleuchtung) aus dem ISEK herausgenommen hat. 
Der Vorstand des Fördervereins ist entsetzt über den Umgang der Ver-
waltung mit politischen Beschlüssen von Bezirksvertretung und Rat so-
wie eindeutigen Bekundungen der Bürgerschaft (Beirat Porz -Mitte, I-
SEK-Öffentlichkeitsbeteiligung). Auch die Tatsache, dass in fünf Jahren 
kein einziger Förderantrag beim Land NRW gestellt wurde, erzeugt Fas-
sungslosigkeit bei Vorstand und Mitgliedern des Fördervereins.  
Wir schließen und uneingeschränkt dem eindeutigen Votum des Beirats 
für den Verbleib des Schulareals im ISEK an! Wir akzeptieren die vorge-
brachte Erklärung mit der nicht realisierbaren Verlagerung des BK  
10 vor 2030 nicht. Der von der Verwaltung seit Jahren verschleppte Um-
zug kann nicht mehr länger zu Lasten der übrigen Schulen auf dem Ge-
lände gehen und gleichzeitig klimaschützend e Maßnahmen blockieren. 
Im übrigen erwarten wir, dass das ISEK endlich und unverzüglich ver-
wirklicht wird. Seit fünf Jahren wird am ISEK gearbeitet, seit drei Jahren 
liegen die politischen Beschlüsse vor - es gilt keine Zeit mehr zu verlie-
ren. 
Online Insgesamt bitte ich darum, Porz nicht länger nur als Kölner Wohnvorort 
mit wichtiger Gewerbeansiedlung zu betrachten und entsprechend zu 
entwickeln, sondern als das, was es tatsächlich ist oder sein sollte: Als 
Großstadt mit mehr als 110.000 Einwohnern und Ein wohnerinnen, die 
ein respektables und funktionsfähiges (eigenes) Zentrum braucht. Kli-
maschonend ist v.a. eine Stadt der kurzen Wege, d.h. es sollte alles un-
ternommen werden, um der Porzer Bevölkerung den Weg nach "Köln", 
Troisdorf oder Siegburg zu ersparen, da sie die notwendige Infrastruktur 
vor Ort vorfindet. Das Stadtzentrum muss tatsächlich als Stadtzentrum 
entwickelt werden, und es muss aus den Porzer Ortsteilen mit allen Ver-
kehrsmitteln gut erreichbar sein, ohne die Verkehrsanbindung nach Köln 
oder ins Umland aus dem Blick zu verlieren. Das wäre eine willkommene 
neue Akzentuierung des ISEK in Bezug auf den Klimaschutz! Auch das 
Papier "Kölner Perspektiven 2030" ist in dieser Hinsicht vollkommen un-
zulänglich und kontraproduktiv, da es zentrenrelevante Entwicklung aus 
Porz abzieht und muss dringend nachgebessert werden!  
Online Mir persönlich bekannte Mitarbeiter*Innen der Stadt Köln sind der An-
sicht, dass manche Abläufe nur aus Geldnöten der Stadt und aufgrund 
von Korruption innerhalb der Ämter / Behörd en bzw. durch politische 
Entscheidungsträger erklärbar sind. Um weiteren Schaden zu vermei-
den, sollten daher sämtliche Planungen / Ausschreibungen ab einem be-
stimmten Volumen von einer vollkommen unabhängigen Stelle überprüft 
und dauerhaft beaufsichtigt we rden. Auffälligkeiten sollten zu entspre-
chenden Ermittlungen und nicht zum wegsehen oder ignorieren führen. 
Online Förderung beim Land NRW für Innenstadt beantragen

142                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
 
13.2. Stellungnahme zu den Anregungen zum Verfahren 
 
Ziel des Integrierten Stadtentwicklung skonzeptes ist es, die aktuelle Revitalisierung des 
Friedrich-Ebert-Platzes sinnvoll durch weitere städtebauliche Anschluss- sowie Grünmaß-
nahmen fortzuführen. Auf Grundlage einer vorangegangenen Bestandsanalyse sowie der 
Ermittlung von Handlungsbedarfen und Potentialen im Untersuchungsgebiet wird ein för-
derfähiges Maßnahmenpaket entwickelt. In dieses fließen auch übergeordnete stadtweite 
Konzepte, wie die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ein.  
 
Die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte wird voraus-
sichtlich im Sommer oder Herbst 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. Der 
Ratsbeschluss bildet den Auftrag für die Fachämter, die Planungsprozesse zu den darin 
definierten Einzelmaßnahmen aufzunehmen / fortzuführen. Im Rahmen dieser Planungs-
prozesse der Einzelmaßnahmen wird in den Fachämtern immer auch geprüft, inwieweit 
lokale Akteure und Verbände sinnvoll und thematisch passend eingebunden werden kön-
nen. Beispielweise wird der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club (ADFC) zu Maßnahmen 
eingebunden werden, welche den Radverkehr betreffen. Die Durchführung der Planungen 
wird bei durch Städtebaufördermittel finanzierten Maßnahmen unter Beachtung der ge-
setzlichen Vergabevorschriften an externe Planungsunternehmen/Architekturb üros ver-
geben. Die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts ist selbstverständliche Praxis der 
Stadt Köln.   
 
Die Stadt Köln strebt an, den zur Umsetzung des geplanten Maßnahmenpaketes notwen-
digen Beschluss des ISEKs Porz-Mitte durch den Rat der Stadt Köln bis zum 30.09.2022 
einzuholen, um diesen dem geplanten ersten Städtebauförderantrag mit Frist bis zum 
30.09.2022, beizufügen.  
 
Im Jahr 2021 konnte die Stadt Köln Fördermittel des Landes NRW aus dem "Sofortpro-
gramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020" ein-
werben, die derzeit dafür genutzt werden, eine aktivierende Analyse und Projektkonzep-
tion zum Anstoß des Zentrenmanagements für Porz Mitte zu erarbeiten.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 143 
 
  
14. Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes 
 
14.1. Eingegangene Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Plangebiet ausweiten mindestens bis Dielektragelände 
Online Als zweites bitte ich darum, den Rahmen nicht kleiner, sondern größer 
zu stecken: Nicht das Schulareal muss raus, sond ern weitere Bereiche 
von Porz Mitte müssen rein ins Konzept! Z.B. das Porzer Rheinufer jen-
seits des (im ISEK abgedeckten) Bereiches zwischen Rathausstraße 
und Bennauerstraße: nämlich mindestens so weit, wie der Kopflinden-
bestand sich erstreckt. Sonst hat m an bei einer Umgestaltung drei sich 
voneinander unterscheidende Abschnitte und keine Anlage aus einem 
Guss. Außerdem muss das Dielektra -Gelände als große Entwicklungs-
fläche in Porz Mitte unbedingt mit berücksichtigt werden. Das Dielektra-
Gelände ist als bi sherige Gewerbefläche eine für Porz zentrumsnahe 
Fläche mit enormem Ausstrahlungs - und Entwicklungspotenzial, wenn 
man sie entsprechend nutzt. Mit ihrer äußerst guten ÖV -Anbindung ist 
sie viel zu schade für "nur" Gewerbe (oder einen Busbetriebshof) und 
gut geeignet, die zentralräumliche Entwicklung von Porz Mitte zu stär-
ken. Hier könnte z.B. ein Schulareal von überregionaler Bedeutung ent-
stehen, durchsetzt mit öffentlichen Grün - oder Wasserflächen - gerne 
auch Wohnen und Forschen für Studierende! Von hier k ommt man mit 
Bus, Bahn und Rad recht gut zum DLR -/ESA-Gelände, auch ein For-
schungszentrum in Porz, das damit gestärkt werden könnte. Das Dielek-
tra-Gelände hat aufgrund seiner Nähe zum Porzer Zentrum einen erheb-
lichen Einfluss auf die klimatische Entwicklun g von Porz Mitte. Da das 
ISEK-Gebiet so eng gefasst ist, dass man sich mühen muss, hier alle 
relevanten Funktionen mit Zentrumsrelevanz unterzubringen, vorausge-
setzt, die Attraktivierung der Porzer City wird ernst genommen, muss für 
besseres Klima der Raum eigentlich weiter gefasst werden. Außer dem 
Papageienpark, für den es bereits entsprechende Planungen gibt, ste-
hen somit keine größeren Flächen für die Entsiegelung zur Verfügung. 
Hier lässt sich realistischerweise nur mit Dach- und Fassadenbegrünung 
arbeiten - was ja bei den Häusern 1 bis 3 bereits nicht mehr möglich ist 
und unter das Stichwort vertane Chance fällt.  
 
14.2. Stellungnahme zu den Anregungen zur Ausweitung des ISEK-Gebietes 
 
14.2.1. Erweiterung bis zum Dielektragelände/ Busbetriebshof  
 
Eine mögliche Ausweitung des ISEK-Gebietes muss in einem inhaltlichen und räumlichen 
Zusammenhang mit dem Fördergegenstand, also der Revitalisierung des Porzer Bezirks-
zentrums stehen. Vor dem Hintergrund einer planerischen Betrachtung sowie der Inhalte 
des ISEK Porz Mitte ergibt sich sowohl für das Dielektragelände als auch für das Gelände 
des Busbetriebshofs keine nachvollziehbare Einordnung, die gesetzten Ziele konkret un-
terstützen zu können.  
 
Zur Revitalisierung des Porzer Zentrums gehören u.a. Wegeverbindungen, Anschluss an 
den Rheinboulevard, Attraktivierung der öffentlichen Flächen, Stärkung der Sozialstruktu-
ren, der Infrastrukturen, Neubebauung des zentralen Friedrich-Ebert-Platzes, Neuanlage 
von Grünflächen und Aufenthaltsbereichen und dies bedarfsorientiert umgesetzt anhand 
umfänglicher Beteiligungsveranstaltungen. Ein inhaltlicher Zusammenhang lässt sich da-
raus nicht herleiten.

144                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
Der Busbetriebshof liegt nicht in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Geltungsbereich des 
ISEK Porz Mitte. Zudem liegt es jenseits der DB -Trasse und unterliegt daher dieser vor-
handenen Trennung deutlich. Daher ist auch kein räumlicher Zusammenhang erkennbar 
oder ableitbar, aus dem sich eine Erweiterung des ISEK -Gebietes begründen lassen 
könnte. 
 
 
14.2.2. Erweiterung der Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ auf den gesamten  
Kopflindenbestand 
 
Für die Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind die Grenzen des 
Programmgebietes einzuhalten. 
 
Im Rahmen des aktuellen Planungsprozesses zur Maßnahme „Rheinboulevard Porz“ wird 
derzeit die Frage der Erweiterung geprüft.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 145 
 
  
15. Anregungen zu sozialen Themen 
 
15.1. Eingegangene Anregungen zu sozialen Themen 
 
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Online Streetwork in der City für die Jugend personell gut ausstatten 
Online Ein Foodsharing Fairtrailer mitten in Porz 
Online Ergänzend möchte ich auf die neue Initiative zum Klimaschutz hinwei-
sen, die ausgehend von der Klima-AG des Stadtgymnasiums und unter 
Koordination der Sozialraumkoordinatorin Frau Lara Waldron bereits 
weitere Kreise zieht und auch schon zu einer zweitägigen Klimakonfe-
renz in der Glashütte und der Bildung verschiedener Arbeitsgruppen ge-
führt hat. Diese Arbeit zur Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in 
Porz ist sehr wichtig und bedarf kurzfristig der personellen Aufstockung 
der Glashütte (z.B. Hausmeister) , damit die zur Verfügung stehenden 
Räumlichkeiten besser und auch in den Abendstunden von allen Teilen 
der Bevölkerung zur Vernetzung und Kommunikation genutzt werden 
können. Bisher wurden die Anfragen von unterschiedlichen Akteuren 
nicht positiv beschieden, sodass das große Potenzial der Glashütte als 
Bürgerzentrum bisher nicht genutzt und auch die damit verbundene Stär-
kung der Sozialkontrolle im Umfeld nicht ausgebaut werden kann. Viel-
leicht lässt sich eine Stärkung dieser Initiative ins ISEK einbauen. 
 
 
15.2. Stellungnahme zu den Anregungen zu sozialen Themen 
 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte bringt aufgrund seines integrierten 
Charakters alle Planungen im Programmgebiet zusammen. Dabei ist zu beachten, dass 
die vom Fördermittelgeber festgelegten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt 
werden. Aufgrund der Ausrichtung des Maßnahmenbündels auf die Attraktivierung des 
Bezirkszentrums, ist daher beabsichtigt, die Fortschreibung des ISEK in die Programmli-
nie „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ einzuordnen. 
Sozialintegrativen Maßnahmen sind aus diesem Grund lediglich begleitend in der ISEK -
Fortschreibung enthalten. Planung und Umsetzung von sozialintegrativen Maßnahmen 
erfolgen eigenverantwortlich in den betreffenden Fachämtern. Die Anregungen wurden an 
diese weitergegeben. 
 
Zudem ist geplant, über das geplante Städtebauförderprogramm ein Quartiersmanage-
ment zu finanzieren, welches zentrale Ansprechperson für die Bewohnerschaft und loka-
len Akteure, wie beispielsweise das Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, sein 
wird und zur Vernetzung und Koordination der Angebotsstrukturen in Porz Mitte beitragen 
wird.

146                                           Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Porz-Mitte 
 
 
16. Sonstige Anregungen 
 
16.1. Eingegangene Anregungen zu Sonstigen Anregungen 
 
16.2. Stellungnahme zu Sonstigen Anregungen 
 
Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung der ISEK-Fortschreibung reiht sich in den 
bisherigen Beteiligungsprozess der erstmaligen Erstellung des ISEK in 2017/2018 so-
wie in die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Einzelmaßnahmen ein. Aktuell fin-
den Beteiligungen zur Parkanlage Glashüttenstraße sowie zum Rheinboulevard Porz 
statt. Diese bieten den Bürger*innen die Möglichkeit, auf die konkrete Ausgestaltung  
der Einzelmaßnahmen Einfluss zu nehmen. Im Gegensatz dazu beinhaltet der Betei-
ligungsprozess der ISEK -Fortschreibung das zukünftige Maßnahmenpaket im Pro-
grammgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen 
für die Städtebauförderung. Aufgrund des unterschiedlichen Fokus unterscheiden sich 
auch die Beteiligungsprozesse sowohl in der Dauer als auch in der Durchführungsform 
voneinander. Der Beirat Porz Mitte als Beteiligungsgremium von politischen und loka-
len Akteuren stellt einen wesentlichen Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wie 
auch schon in der Vergangenheit erhält der Beirat alle erforderlichen Informationen zu 
den aktuellen/ geplanten Maßnahmen im ISEK-Gebiet zur Kenntnis und hat die Mög-
lichkeit, dazu eine Beschlussempfehlung zu fassen.  
Art  
 
Eingegangene Anregung 
Beirat Unterlagen/ Präsentationen vor der Sitzu ng zur Verfügung stellen/ 
verschicken 
Online Als erstes bitte ich dringend darum, die Beteiligungsfrist deutlich zu 
verlängern. Vom 27.09. - 10.10.21 sind es gerade mal 2 Wochen (in 
Worten: zwei!!), die zur Rückmeldung zur Verfügung stehen. Das ist 
unverschämt wenig Zeit im Vergleich zu den Zeiträume n, die das  
ISEK oder auch die Revitalisierung der Porzer Innenstadt insgesamt 
bisher in Anspruch genommen hat!  
Die Porzer Bevölkerung besteht nicht nur aus Einzelkämpferinnen und 
-kämpfern, sondern es sind viele in Bürgervereinen, Nachbarschaften, 
Schulen und anderen Gruppen miteinander verbunden, die sich gerne 
mit dem Thema zielführend beschäftigen würden, aber nicht innerhalb 
von ein paar Tagen ein Treffen organisieren können. Selbst innerhalb 
der Familie ist es nur schwer möglich, in diesem kurzen Zei traum in-
tensive Gespräche zu führen und diese auch dem Amt zurückzumel-
den, zumal das Ende der Aktion auf den Anfang der Herbstferien fällt. 
Der eine oder die andere will oder muss vielleicht auch Zeit finden, 
sich dies und das mal vor Ort anzugucken, um qu alitativ ergiebige 
Ideen zu entwickeln. Jetzt hätten viele etwas mehr Zeit, aber nun ist 
die Frist schon abgelaufen. 
Klar, wir Porzer hätten ja schon so viele Jahre Zeit gehabt, unsere 
Ideen zu formulieren, da müssen wir doch jetzt nicht so überrascht 
sein; aber die Inhalte des ISEK werden gerade jetzt neu gefasst, nun 
werden die Schwerpunkte anders gesetzt, und die Beteiligung betrifft 
immer nur einen diskreten Ausschnitt aus dem großen Ganzen. Mal 
der Papageienpark, dann der schmale Streifen am Rheinufer, nun das 
Klima: Das ist nicht trivial, da kann man schon mal die Übersicht ver-
lieren. 
Online Zu diesem Gelände hat das Grünflächenamt schon eine hervorra-
gende Bürgerbeteiligung durchgeführt, da könnte das Amt für Stadt-
entwicklung sich eine Scheibe abschneiden…

Anlage 5, Auszug BV Porz 09.06.2022 Auszug BP TOP 7.5 (0953-2022)

4809 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 09.06.2022 
öffentlich 
7.5 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklun gskonzeptes Porz-
Mitte 
0953/2022 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "ISEK Porz 
AN/1217/2022 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fortschreibung des integrierten Stadtent- 
wicklungskonzeptes Porz-Mitte" 
AN/1224/2022  
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022:  
Ergänze 2 D 
den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 
umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der 
Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue 
Mitte Porz. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1224/202 2: 
Der Beschlusstext der Verwaltung ist am Ende des ersten Absatzes zu Ziffer 1 wie 
folgt zu ergänzen: 
Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den 
zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage 
Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit 
zu planen und mit zu errichten. 
Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der 
bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zu

gestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom 
Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD),  zugestimmt. 
 
III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integr ierten Stadtentwicklungskon- 
zeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem K ostenvolumen in Höhe 
von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Besc hluss des Rates vom 
27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzep t Porz-Mitte (Vorlage 
1061/2018).  
Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den 
zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Park- 
anlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilet- 
tenanlage mit zu planen und mit zu errichten. 
Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß 
der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur 
anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Lini- 
enführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird. 
 
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorlie- 
gen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen- Nr. 1465/2018, Freiraum- 
planerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018,  Ankauf und Niederle- 
gung des Dechant-Scheben-Hauses).  
 
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets  aus dem ISEK Porz-
Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben we rden sollen, belaufen sich 
demnach auf 22.490.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
A. Förderanträge für die zur Städtebauförderung vor gesehenen förderfähigen 
Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und di e Maßnahmen vor- 
behaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförde rung von 50% bis vo- 
raussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen. 
B. für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage  2 des ISEK die vorberei- 
tenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel 
zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadten twicklung zur Verfü- 
gung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung 
der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglic h mit einer Förder- 
quote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% fö rderfähig. Die Umset- 
zung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Be willigungen aus den 
geplanten Förderzugängen.  
C. die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwen digen Entscheidun- 
gen der politischen Gremien einzuholen und einmal j ährlich die Bezirksver- 
tretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse ü ber den aktuellen 
Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. De r Rat verzichtet auf 
eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maß- 
nahmen bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die

Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbin- 
dung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz. 
 
3. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgre nzung des Soziale Stadt 
Gebietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 10 61/2018) im Sinne einer 
Erweiterung gemäß Anlage 3. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 7, Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der BV 7 AN-1217-2022

4654 Zeichen

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte 
 
Ergänzende Stellungnahme zu der geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 
Porz vom 09.06.2022 (AN/1217/2022 von CDU/GRÜNE) 
 
Beschluss über den Änderungsantrag AN/1217/2022: 
 
Ergänze 2 D 
den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027 
umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der 
Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue 
Mitte Porz. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach dem Ratsbeschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz-Mitte (ISEK) voraus-
sichtlich am 08.09.2022 wird dieses mit den ersten Anträgen für eine Städtebauförderung am 
30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Zustellung der ersten Zuwendungsbe-
scheide voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023 wird das ISEK vom Land anerkannt. Auf dieser 
Grundlage ist der Start der Planung für die mit der Fortschreibung in das ISEK Porz-Mitte neu aufge-
nommenen Maßnahmen „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße“ und „Aufwertung Verbin-
dungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ ab 2023 möglich. Die Einplanung der personellen 
Ressourcen der zuständigen Fachämter ist dafür bereits erfolgt.  
 
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 HOAI, der Entwurfsplanung, ist regelmäßig ein 
Zeitfenster von 18 bis 24 Monaten zugrunde zu legen, da der Fördergeber in dieser Planungsphase 
auch die Beteiligung der Öffentlichkeit fordert. Die Entwurfsplanung ist Grundlage einer Beantragung 
von Städtebaufördermitteln. 
 
Vor diesem Hintergrund ist eine Antragsstellung am 30.09.2025 zum Städtebauförderprogramm 2026 
realistisch. Die Bewilligung ist für den Herbst 2026 zu erwarten. Während dieses Zeitraums wird die 
Planung weiter fortgesetzt. Mit der baulichen Umsetzung einer Maßnahme darf jedoch erst nach Zu-
stellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.  
 
Für den gesamten Planungs- und Bauprozess ist daher regelmäßig mit mindestens einem Zeitraum 
von ca. 5 Jahren zu rechnen. Bei den angesprochenen Maßnahmen gibt es jedoch noch zusätzliche 
Besonderheiten/ Unwägbarkeiten zu beachten und zu klären, die in der Zeitplanung als zusätzliche 
Faktoren zu berücksichtigen sind: 
 
1. Niederlegung des Dechant-Scheben-Haus: 
Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang zur Stadt Köln erfolgt gemäß der ge-
troffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. Grundlage war der Ratsbeschluss vom 
20.03.2018 mit Vorlage Nr. 0367/2018. Der Eigentumsübergang an die Stadt Köln schafft erst 
die formale Voraussetzung für die anvisierte Beantragung von Städtebaufördermitteln. Die 
Vergabe und Bauausführung darf gemäß den Städtebauförderrichtlinien nicht vor diesem Zeit-
punkt erfolgen. Die Fertigstellung der Maßnahme „Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhof-
straße“ sieht die Verwaltung daher frühestens in 2030 als realistisch an. 
 
2. Brückenverbreiterung Hauptstraße 
Um den baulichen Umfang der Maßnahme „Verbindungsweg Rheinboulevard Porz zur Neuen 
Mitte Porz“ bestimmen zu können, ist eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie zur Brückenver-
breiterung geplant. Erst nach Kenntnis der Möglichkeiten einer Brückenerweiterung kann mit 
der eigentlichen Planung begonnen werden. Hierzu wird ein entsprechender Beschluss vom 
zuständigen Fachamt eingeholt werden. Auch nach Durchführung der Machbarkeitsuntersu-
chung ist eine erneute Entscheidung der zuständigen politischen Gremien zur weiteren Vorge-
hensweise einzuholen. Für diese zusätzlichen vorbereitenden Tätigkeiten ist ein Zeitfenster 
von ca. 12-18 Monaten einzuplanen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Planung und

2 
 
Bauausführung einer Brückenverbreiterung sowie der Erneuerung der Brückenoberfläche zeit-
versetzt erfolgen müssen. Auch dafür sind zusätzliche Zeitfenster einzuplanen. Aufgrund der 
beschriebenen Komplexität dieser Maßnahme, die darüber hinaus auch den noch offenen 
Umgang mit den auf der Brücke befindlichen Pavillons beinhaltet, sieht die Verwaltung eine 
Beendigung der Maßnahme vor 2030 als nicht realisierbar an. 
 
3. Maßnahmenabstimmung  
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die 
grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sichergestellt wird. 
Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels ge-
sichert und schrittweise gesteigert werden kann.  
 
 
2026:  Fertigstellung Rheinboulevard Porz 
2027:  Fertigstellung Parkanlage Glashüttenstraße 
2030: Fertigstellung der Bahnhofstraße und Verbindungsachse Rheinboulevard zur 
Neuen Mitte Porz

Beratungsverlauf (11)

17.05.2022 Beirat Porz Mitte
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

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09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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18.08.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

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25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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30.08.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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08.09.2022 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0953/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.07.2022
Erstellt
17.03.2022 15:31