V/0360/2011
Beitritt der Stadt Münster zur Deklaration "Biologische Vielfalt in der Kommune"
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Beschlussvorlage
4673 Zeichen
V/0360/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Beitritt der Stadt Münster zur Deklaration "Biologische Vielfalt in der Kommune" Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 21.09.2010 zur Anregung gemäß § 24 GO NRW, Nr. 128/2010 Beratungsfolge 12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nimmt das Prüfergebnis (Tabelle in Anla- ge 1) zu den Vorschlägen der Anregung gemäß § 24 GO NRW, Nr. 128/2010, des Umwelt- forum e.V. zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Beantwortung der Anregung erfolgt auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme (Ta- belle in Anlage 1). Die Anregung des Umweltforum e.V. ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten / Folgekosten entstehen. Begründung: Die Stadt Münster ist mit Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2010 der Deklaration zur biologischen Vielfalt (Vorlage V/0344/2010) beigetreten. Die in der Deklaration verankerten Punkte werden gemäß dem Beschluss im Rahmen laufender Planungen, Programme und Koordinie- rungsaktivitäten entsprechend der Deklaration „…im Rahmen der Möglichkeiten...“ wahrgenom- men. Das Umweltforum e.V. hat im Rahmen der Beratung der oben genannten Vorlage Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet und diese Vorschläge als Anregung gemäß § 24 GO NW eingereicht (s. Anlage 2). Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwe- sen vom 21.09.2010 beauftragt, die Umsetzungsvorschläge zu prüfen und die Ergebnisse an- schließend vorzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) dokumentiert. Vorlagen-Nr.: V/0360/2011 Auskunft erteilt: Frau Backhaus Ruf: 492 6745 E-Mail: backhausannette@stadt- muenster.de Datum: 24.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0360/2011 Die Prüfergebnisse wurden in einer Besprechung zwischen Vertreter/innen der Verwaltung und des Umweltforum e.V. am 18.05.11 diskutiert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei der Mehrzahl der Umsetzungsvorschläge des Umweltforum e.V. um Maßnahmen handelt, die über die Prinzipien der Stadtentwicklung und – planung sowie über die Grundsätze von Fachplanungsgesetzen und kommunalen Ordnungsprinzi- pien sowie über freiwillige Selbstverpflichtungen bereits abgedeckt sind. Hierzu werden in der Ta- belle (Anlage 1) die entsprechenden Informationen gegeben und Beispiele genannt. Zwei Vorschläge werden zum Anlass genommen, das jeweilige Thema innerhalb der Verwaltung zu bewerben (s. Punkte 3.5 und 3.6 der Tabelle). Es handelt sich hierbei um • die verstärkte Verwendung von Streuobstwiesenapfelsaft bei städtischen Veranstaltungen, • die Vermeidung der Verwendung von kennzeichnungspflichtigen, gentechnisch veränder- ten Lebensmitteln bei der Versorgung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Den Vorschlägen zur Ausweisung pauschaler Randstreifen entlang von kommunalen Flächen in einer Größenordnung von 20 m an Gewässern und 10 m an Wegen und Strassen (S. Punkte 3.7 und 3.8 der Tabelle in Anlage 1) wird seitens der Verwaltung nicht gefolgt. Bei diesen Vorschlägen ist zu beachten, dass einerseits Kosten entstehen durch einen gewissen Pflegeaufwand, den auch die beschriebenen Randstreifen erfordern würden und andererseits Einnahmen aus der Verpach- tung der betroffenen Randstreifen-Flächen entfallen. Zudem würden einzelne landwirtschaftliche Flächen mit ungünstigem Zuschnitt nach Abzug des Randstreifens eine zu geringe Größe für eine ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung aufweisen. Hinsichtlich der Fließgewässer erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Einzelfallbetrachtung von geeigneten Maßnahmen (u.a. naturnahe Gewässerrandstreifen, s. hierzu auch Punkt 2.3 der Tabelle in Anlage 1). Auch die angeregte „Verkrautung von Baumscheiben“ wird wegen der Folgewirkungen (Nutzung als Hundeklo, zur Lagerung von Sperrmüll etc.) seitens der Verwaltung als problematisch einge- stuft und nicht pauschal empfohlen. Stattdessen erfolgt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Gestal- tung von Baumscheiben und Verkehrskreiseln du rch engagierte Bürgerinnen und Bürger im Rah- men der Kampagne „Münster bekennt Farbe“ (s. auch Punkt 4.8 der Tabelle in Anlage 1). i.V. Thomas Paal (Stadtrat) Anlagen: Anlage 1: Tabelle - Vorschläge des Umweltforums zur Umsetzung der Deklaration zur biologischen Vielfalt und Prüfergebnisse Anlage 2: Schreiben des Umweltforum e.V. vom 13.09.2010
Anlage 1
33262 Zeichen
, Anlage 1
Tabelle: Vorschläge des Umweltforums zur Umsetzung der Deklaration zur biologischen Vielfalt und Prüfergebnisse
1:1
Überprüfung bisheriger Flächennutzungs- und
Bebauungspläne auf ihre‘ Notwendigkeit unter
besonderer Berücksichtigung der demographi-
schen Entwicklung, der zeitnahen Aufgabe. von
militärischen Nutzungen (z.B. Gievenbeck' und
Gremmendorf bis 2019) und der noch verfügbaren
Leerstände (z.B. Industriegebiet Hessenweg,
Hansa Business Park):
1.2
1.3
1.4
Renaturierung nicht mehr: gebrauchter Flä-
chen und Planung von „Biodiversitätsflächen“
Verzicht auf zusätzliche Inanspruchnahme von
Flächen der freien Landschaft durch Auswei-
sung von Wohnbauflächen, Gewerbe- und Indust-
rieflächen und Verkehrsflächen
Verzicht auf weitere Zerschneidung der Land-
schaft und absoluter Schutz . unzerschnittener
Funktionsräume
1.5
Konsequente Umsetzung der im Rahmen der
„Allianz für die Fläche“ diskutierten Maßnahmen
zum Freiraumschutz
1.6
Intelligenter Mix aus flächensparendem Bau-
en, .Nachverdichtung und Erhalt gewachsener:
wertvoller Grünstrukturen (z.B. alte Gärten, Streu-
obstwiesen, alter Baumbestand, Mauervegetation)
1.7
Erhaltung nicht .genutzter Flächen, inkl.
Kleinstflächen, auch im Innenbereich, ggf.
Schutz durch Erlass einer Grünordnung.nach dem
neuen Bundesnaturschutzgesetz
1.8
Dachbegrünung auf allen neu zu errichtenden
Gewerbe- und. Industriegebäuden sowie auf
Wohngebäuden und Garagen mit Flachdächern in
Abwägung mit möglichen Fotovoltaiknutzungen
(Negativbeispiel: Ratio-Flachdach in:Gievenbeck).
"| Die Punkte 1.1 bis 1.11 beinhalten im Wesentlichen Anregungen zur Vermeidung bzw. Verminderung
"der Flächeninanspruchnahme söwie zum Erhalt von Grünstrukturen in Siedlungsgebieten und werden
im Folgenden zusammengefasst beantwortet. Als Grundlage hierfür dient die Vorlage (V/0344/2010)-für
den Beitritt zur. Deklaration „Biologische Vielfalt in. Kommunen“, in welcher die Rahmenbedingungen
hinsichtlich der Flächennutzung und -entwicklung aufgezeigt wurden: . .
„Gleichwohl kann mit der Unterzeichnung der Dekläration. nicht die Erwartung bzw. Konsequenz ver-
bunden sein, dass künftig keine Flächeninanspruchnahmen für Siedlung, Verkehr oder andere Entwick-
lungen erfolgen. ...Aus dem Deklarationstext kann eine solche Schlussfolgerung auch nicht gezogen
werden, da hier von Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums die Rede ist. Damit
wird deutlich, dass die Deklaration eine an den örtlichen Erfordernissen und Handlungsbedarfen orien-
tierte Beschränkung des Flächenverbrauchs darstellt. Dieses Ziel hat sich die Stadt Münster bereits im:
Flächennutzungsplan gesetzt.
Gemäß dem Ziel der „Allianz für die Fläche“ soll die Flächeninanspruchnahme für. Siedlungs- und Ver-
kehrszwecke auf ein ökologisch und ökonomisch vertretbares Maß begrenzt werden, ohne dass hiermit
jedoch ein „Einfrieren“ jeglicher Siedlungs- und Verkehrsentwicklung gemeint ist. Sowohl auf der Ebene
der Regionalplanung, in welche die Stadt Münster interaktiv eingebunden ist; als auch der kommunalen
Entwicklungsplanung der Stadt Münster wird der Grundsatz der nachhaltigen Siedlungs- und Verkehrs-
entwicklung verfolgt. Aktuell (Stand Mai 2011) ist der Regionalpian überarbeitet worden und liegt öffent-
lich aus. Die Stadt Münster hat eine Stellungnahme dazu erarbeitet und.die Ratsvorlage in die politi-
schen Gremien eingebracht (Vorlagen-Nr. V/0232/2011).
Zu den Prinzipien der Stadtentwicklung und -planung gehört gemäß dem Leitsatz „Innenentwicklung
vor Aussenentwicklung“ auch .die Priorität der Wiedernutzung von Militärstandorten, wie z.B. der ehem.
Lincoln- und Prins-Claus-Kaserne. Auch im Zusammenhang mit den demografisch bedingten Verände-
rungen der Struktur der Haushalte und des Nachfrageverhaltens der Bevölkerung werden zukünftig
Mehrfamilienhausbauten in urbanen Wohnlagen, also zentralen Standorten mit guter Infrastruktur und
der Nähe zu. Kultur- und Freizeitangeboten, gefragt sein. In diesem Zusammenhang werden verstärkt
bestehende Siedlungen bzw. Konversionsflächen weiterentwickelt.
Die (Wieder-) Nutzung von Flächen im Innenbereich erfolgt unter Berücksichtigung ihrer naturschutz-
fachlichen Bedeutung und Erhalt wertvoller Grünstrukturen und Grünflächen. Das geeignete Instrument
hierfür ist der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungsmöglichkeiten. Über die jeweils geeigneten Fest-
setzungen für den Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern sowie zu Dachbegrünungen
wird im Einzelfall entschieden. Als Grundiage für die Erfassung,, Bewertung und Berücksichtigung der
Sofern aus rechtlichen Gründen keine entspre-
chenden Festsetzungen in B-Plänen möglich sind,
seitens der Stadt mit Hilfe gezielter Informationen’
und Gestaltungshinweisen ‚konsequent "darauf
hingewirkt und dafür geworben werden, ggf. auch
über Wettbewerbsaufruf o.ä.
Umweltbelange -bzw. der ökologischen Belange im Bebauungsplan dient der Umweltbericht als Be-
standteil der Begründung sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (Grünordnungsplan), als ver-
bindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.
Dabei gilt als grundsätzliche Zielsetzung, das bestehende charakteristische Grünsystem der Stadt, das
. ‚Stärkung der Landschaftsplanung und zügige ]
1.9 Konsequente Reduzierung der Pflasterflächen | in seiner Ausprägung und Funktion einmalig ist für eine. Großstadt, dauerhaft zu sichern und dort, wo es
im Bereich von Industrie- und Gewerbeflächen | möglich oder erforderlich ist, räumlich und funktional weiterzuentwickeln.
{Negativbeispiel: Ratio-Einkaufszentrum in Gie- ö .
venbeck) sowie auf öffentlichen Flächen auf ein | Die Festsetzungen zum Erhalt wertvoller vorhandener Grünstrukturen wie z.B. Wallhecken.und Wäldern
technisch vertretbares Minimum. "Söfern aus | in Neubaugebieten bzw. .an deren Rand beinhalten in der Regel auch „Pufferzonen“ wie z.B. Grünflä-
rechtlichen Gründen keine entsprechenden Fest- | chen etc. um auf der Planungsebene unerwünschten Nutzungen entgegenzusteuern.
setzungen in Bebauungsplänen möglich sind, | Generell erfolgt im Bebauungsplan auf Basis des Flächennutzungsplans auch die Festsetzung von Art
sollte-seitens der Stadt mit Hilfe gezielter Informa- | und Maß der baulichen Nutzung einschließlich der maximalen Versiegelung gemäß den fachgesetzli-
tionen und Gestaltungshinweisen konsequent | chen Grundlagen (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung). Als Ausgleich für einen hohen Versiege-
darauf hingewirkt: und dafür geworben werden, | Iungsgrad, wie bei dem genannten Beispiel des Ratio-Einkaufszentrums in Gievenbeck; werden unter
ggf. auch über Wettbewerbsaufruf o.Ä. Berücksichtigung von eingriffsmindernden Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplanes i.d.R. Aus-
1.10 | Initialisierung regionaler Arbeitsgruppen, ggf. | gleichsmaßnahmen erforderlich.
Mitwirkung in bereits bestehenden Gruppen zur
Abstimmung des. Bedarfs an Gewerbe- und In- | Fazit: Es besteht kein grundsätzlicher Handlungsbedarf. Im Einzelfall gelten die © augezeigen Rahmen-
dustriegebieten z.B. auf Regierungsbezirksebene | bedingungen als Entscheidungsgrundlage:
1:11 | Konsequenter Schutz aller ungenutzten „öko-
logischen“. Restflächen in Neubaugebieten (wie
z.B. Relikte von Wallhecken und Wäldern) vor
Zerstörung, Vermüllung und „Annektierung“ durch
die Anwohner bereits im Rahmen der Bebau-
. | ungsplanung.
1.12 | Konsequente . Ausrichtung aller anfallenden Alle genannten Pflegearbeiten werden vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz sowie dem Tiefbau-
Pflegemaßnahmen an dem Ziel „Erhaltung der
Biodiversität“ (z.B. Rückschnitt an Gewässern,
Rückhaltebecken, Grünflächen, Bäumen, .Stra-
‚Renbegleitgrün ausschließlich nach den im Land-
schafts- bzw. Bundesnaturschutzgesetz vorgese-
| henen Zeitplänen.
Fertigstellung sowie Umsetzung der Land-
schaftspläne Ill (Roxeler Riedel) und IV (Davert
und Hohe Ward), Bilanzierung und Erfolgskontro!-
le der rechiskräftigen Landschaftspläne 1 und Il
und Berücksichtigung der Ergebnisse in den lau-
amt grundsätzlich gemäß .den zı hen Vorgaben des $ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes
durchgeführt. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen, die der Sicherstellung .der Verkehrssicherung
oder der Abwendung von akuten Gefahren (z.B. Überhangschnitt i im Verkehrsgrün, Totholz in Bäumen)
dienen. . en
Die beiden genannten rechtskräftigen Landschaftspläne I und Il sind im Wesentlichen umgesetzt. Für
den weiteren Verfahrensfortschritt des in Bearbeitung befindlichen Landschaftsplan Ill (Roxeler Riedel)
wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet. Mit.den erarbeiteten Grundlagen wird eine Vor-
lage zur Offenlegung erstellt.
fenden Landschaftsplan-Ausweisungen.
2.2
Generelle Stärkung der lokalen Populationen
von .europarechtlich geschützten, gefährdeten
und regional seltenen Arten. durch Förderung
geeigneter Maßnahmen, insbesondere auf land-
und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Die Stadt Münster unterstützt Extensivierungsmaßnahmen in der: Landwirtschaft durch finanzielle För-
derung und Koordination von Projekten und hat sich zu. einer umweltgerechten. Waldbewirtschaftung
nach den FSC-Standards verpflichtet. Die extensiv und umweltgerecht bewirtschafteten landwirtschaftli-
chen und Waldflächen sind Lebensräume für geschützte und seltene Pflanzen- und Tierarten. Es han-
delt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:
Landwirtschaft: Der Rat.der Stadt Münster hat. am 26.02.1997 beschlossen ein Kulturlandschaftspro-
gramm zu erstellen. Dort werden die verschiedenen Extensivierungsprogramme des "Naturschutzes
angeboten, die als freiwillige Vereinbarungen wahrgenommen werden können. Grundgedanke ist, dass
bei extensiver Bewirtschaftung von Flächen für den Ertragsausfall ein Ausgleich gezahlt wird. Es gibt
verschiedene Extensivierungspakete. Zum 01.07.2010 waren insgesamt 34,70 ha im Vertragsnatur-
schutz.
Des Weiteren werden Projekte von Umweltverbänden zur. ökologischen: Verbesserung von landwirt-
schaftlichen Flächen finanziell gefördert (z.B. Saum- und Feldflur- Projekt und Streuobstwiesenprojekt
des NABU (s. auch Punkt 3.5). \
Forstwirtschaft: Im Rahmen der FSC*-Zertifizierung des „Forstbetrieb Stadt Münster“ mit den Teilneh-
mern Stadtwerke Münster GmbH, Stiftung Siverdes und Stadtverwaltung Münster werden durch die
städtische Forstverwaltung Totholz und Höhlenbäume - sofern nicht verkehrssicherungsrechtliche Be-
lange entgegen stehen — erhalten und gekennzeichnet. Bei allen Anpflanzungen werden grundsätzlich‘
heimische Gehölze der Herkunft 01 „Norddeutsches Tiefland“ verwendet. Anpflanzungen werden durch.
Nebenbaumarten wie z. B. Walnuss, Flatterulme oder Vogelkirsche sowie in. den Randbereichen mit
heimischen Straucharten ergänzt (s. Punkte 3.1 - 3.3).
* FSC = Forest Stewardship Council
2.3
Strikte und zügige Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der deut-
schen Ausführungsvorschriften an allen. Gewäs-
sern innerhalb der Stadt Münster
Die Umsetzung der WRRL ist eine Pflichtaufgabe auf Basis von EU-Recht. Im Stadtgebiet Münster sind
bereits in den’ vergangen Jahren viele Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer mit Erfolg
umgesetzt wurden. Die Wasserrahmenrichtlinie mit den zu erstellenden Umsetzungsfahrplänen bietet
eine neue wesentliche Grundlage zur Umsetzung weiterer'Projekte (weitere Informationen zu umge-
setzten und geplanten Projekten: www.vision-wasser.de). Die Stadt Münster hat die Leitung für die Ko-
operationen "Münstersche_Aa" und "Werse“ (im Stadtgebiet Münster) übernommen. Bis März 2012
werden die Umsetzungsfahrpläne für die berichtspflichtigen Fließgewässer aufgestellt. Hierzu wird eine
gesonderte Information in den politischen Gremien erfolgen. i
12:4
Schutz des Aasees und seiner Umgebung vor
weiterer Nutzung z.B. durch Renaturierung des
Aasee-Einzugsgebietes im Rahmen der Eingriffs-
regelung und Einbeziehung in den Schutz durch
die Grünordnung
Im Rahmen der Möglichkeiten existieren bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz und zur öko-
logischen Aufwertung des Aasees und seiner Umgebung bzw. Einzugsgebietes bzw. es sind Maßnah-
men in Planung:
Für den Aasee mit seinen angrenzenden Grünflächen wird gegenwärtig ein Leitbild bzw, Nutzungskon-
zept entwickelt.
Das Sanierungskonzept für die Verbesserung der Gewässergüte des Aasees wurde mit der Vorlage
3
0287/2005 vom AUB beschlossen. Hierin wurden folgende wesentliche Maßnahmen aufgeführt:. Phos-
phatfällung in der Aa, ökologische Verbesserung der Aa zwischen der Sentruper Str. und Aasee ein-
schließlich Optimierung des renaturierten Bereiches, Organismenaufstieg am Wehr Badestrasse, Um-
gestaltung der Aaseeufer und die grundsätzliche Renaturierung der Gewässer im Einzugsgebiet. Teile
dieses Maßnahmenprogramms werden bereits durchgeführt oder befinden sich in der Planung. Diese
Zielsetzung ist deckungsgleich mit. Punkt 2.3. (Umsetzung WRRL) und. Punkt 3.7 (Gewässerrandstrei-
fen). Für die Renaturierungs- und Extensivierungsmaßnahmen sind an der Aa, am Meckelbach sowie
am Gievenbach Ausgleichsflächen geplant bzw. bereits realisiert.
In der Grünordnung Münster ist der Aasee und sein weiträumiger Einzugsbereich als Grünzug ‚Westli-.
ches Aatal“ dargestellt. Der Bereich des westlichen Aatals von der Stadtgrenze bis zum Aasee ist als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Ziel ist es, mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten
eine weitreichende Verbesserung herbeizuführen.
2.5
Gezielte Entsiegelung und „Verkrautung“ von
Baumscheiben, ggf. auch von Verkehrsinseln
durch weitestgehenden Pflegeverzicht, eventuell
auch in Verbindung mit entsprechender Bürgerin-
formation insbesondere in Wohngebieten
Eine gezielte Entsiegelung und Begrünung’ (Baumpflanzungen) von geeigneten Flächen wurde:in der
Vergangenheit ‚bereits durchgeführt, wie im Bereich der Mittelinseln in der Handorfer Ortsdurchfahrt
sowie an der Grevener Strasse im Bereich Kinderhaus. Weitere Mittelstreifen. wurden entsiegelt und mit
Saatgut aus der Region in blühende Grünstreifen umgewandelt.
Im Falle der Baumscheiben städtischer Bäume ist im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Entsiegelung
möglich ist. Entsiegelungsmaßnahmen erfolgen sukzessive durch die Fachämter zum Beispiel im Rah-
men von Gehweg- und Baumscheibensanierungen etc. Bei einer gut durchwurzelten Baumscheibe ist‘
nur eine geringe natürliche Verkrautung zu erwarten, die keine Konkurrenz für die Wurzelentwicklung
des ‘Baumes darstellt. . Verkrautete Baumscheiben werden jedoch verbreitet als unästhetisch angese-
hen, dienen als Hundeklo und zur Lagerung von Sperrmüll. Im Rahmen der Kampagne „Münster be-
kennt Farbe" erfolgt eine gezielte Förderung der Gestaltung von Baumscheiben. und Verkehrskreiseln
(s. Punkt 4.8) durch engagierte Bürger/innen.
Die Verkrautung von Baumscheiben wird wegen der Folgewirkungen als problematisch eingestuft und
seitens der Verwaltung nicht pauschal empfohlen.
2.6.
Schaffung und Erhalt von. Flächen. (auch
Kleinstflächen, Randflächen), die ausschließlich
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. vor-
behalten sind, insbesondere in öffentlichen. Parks-
und auf öffentlichen Grünflächen.
Dort wo es sinnvoll und möglich ist, werden in öffentlichen Parks und Grünflächen naturnahe Bereiche
geschaffen und diese durch eine extensive Pflege erhalten (z.B. Feuchtbereiche, Blumenwiesen, He-
cken und Waldrandbereiche im Wienburgpark, naturnahe -Eichenwaldbereiche im Sternbuschpark etc.).
2.7
Ggf. auch Schaffung großflächiger, exemplari-
scher „Biodiversitätsflächen“ durch Nutzungs-
extensivierung oder kompletten Nutzungsverzicht
und gezielte Durchführung von Maßnahmen, die
ausschließlich dem Schutz und der Förderung der
Biodiversität dienen (z.B. im Kinderbachtal i
venbeck, im Bereich des. ursprünglich angedach-
ten Bürgerparks, ggf. als Alternative zum Bürger-
—
Grundsätzlich wird bei der Planung entsprechender Grünflächen eine Differenzierung der Ausgestaltung
nach Nutzungsansprüchen, gestalterischen Anforderungen und ökologischen Potenzialen. vörgenom-
men. Bereits bei der Planung des Stadtparks Wienburg vor rund 25 Jahren wurde dieses Konzept er-
folgreich umgesetzt (s. Punkt 2.6).
Im Bebauungsplan Nr: 516 „Gievenbeck - Austermannstraße / Parkanlage Kinderbachtal“ sind großflä-
chig öffentliche Grünflächen sowie in.der Kinderbachaue Maßnahmenflächen zum Schutz, zur. Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Die Münsterländische Parkland-
schaft ist das Leitbild für die Gestaltung des Parks. In der Ausführungsplanung sind Wiesenflächen mit
park)
Bäumen, -Wildobstpflanzungen und Heckenstrukturen zur Erhaltung der landschaftlich und topogra-
04
.| 3.2
| FSC-Zerti zierung der städtischen Forste und
vorrangige Nutzung des daraus gewonnenen
Holzes bei kommunalen Gebäu-
den/Baumaßnahmen und weiterhin konsequenter
Verzicht auf den Einsatz von Tropenholz bei allen
Baumaßnahmen
Umwandlung großflächiger Kiefernforste in
der „Hohen Ward“ in naturnahen . Eichen-
Buchenwald durch Voranbau und Herausnahme
aus der Nutzung als Referenzfläche
phisch offenen Situation mit Blick bis zum Kinderbach vorgesehen. Für die Aue des Kinderbachs ist
eine. naturschutzorientierte extensive Nutzung mit Nass- und Feuchtwiesen geplant. Zusätzliche Klein-
gewässer und Gehölzstrukturen bieten geschützte Lebensräume für Flora und Fauna.
Die Funktionsbereiche mit.Spiel- und Freizeitangeboten werden in einem Bereich parallel der Auster-
mannstraße gebündelt. Dadurch können sich die naturnahen Bereiche des Parks ungestört entwickeln.
Ein Nutzungsverzicht erfolgt auf bisherigen Grünflächen in einer Größenordnung von rund 30 ha im
Zusammenhang mit den vom Rat beschlossenen Sparmaßnahmen. Auf den betroffenen Flächen wird
die Pflege auf das erforderliche Minimum reduziert. j
Der "Forstbetrieb Stadt Münster“ ist mit den Teilnehmern Stadt Münster. (511 ha Waldfläche), der
Stadtwerke Münster (390 ha) und der Stiftung Siverdes (11 ha) bereits seit dem Jahr 2005. FSC*-
zertifiziert. Mit der Erteilung des Zertifikates wurde bescheinigt, dass die anspruchsvollen Prinzipien für
eine umweltschonende Waldbewirtschaftung eingehalten werden. Die nach fünf Jahren erforderliche
ierung ist im Jahr 2010 erfolgreich abgewickelt worden:
h.der Anregung, FSC-Holz bei kommunalen Gebäuden/Baumaßnahmen zu verwenden erfolgt
an dieser Stelle ein Verweis auf den gesonderten Prüfauftrag, der am 21.09.2010 im Ausschuss für
Umweltschutz und Bauwesen (AUB) erfolgte und gesondert im AUB beantwortet wird.
Die-Stadt Münster verzichtet seit mehr als 20 Jahren auf die Verwendung tropischer Hölzer in allen |
kommunalen Anwendungsgebieten (Beschluss der Vorlage 35/1989 durch den Haupt- und Finanzaus-
schuss des Rates vom 13.01.1989, bestätigt durch die Berichtsvorlage an den AUB (Nr. 1047101, Sit-
zung am 10.2001). .
*FSC= Forest Stewardship Council
Bereits seit den 1980-iger Jahren findet auf Grundlage der Forstbetriebspläne für die Waldfiächen d der
Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH in der Hohen Ward die Umwandlung von Nadelwald-
flächen (insbesondere Fichten- und Kiefernbeständen) in Laubmischwaldbestände statt.
Der Anteil der nadelholzdominierten Flächen der Stadtwerke Münster ist von 1986 bis 2009 von 74,3 %
auf 49,0 % gesunken.
3.3
Duldung von Totholz und. langfristig ökologi-
scher Waldumbau auf allen kommunalen Forst-
flächen
Im Rahmen der FSC-Zertifizierung (s. Punkt 3.1) haben sich die Teilnehmer der Gruppe „Forstbetrieb
Stadt Münster“ zu dieser Vorgehensweise verpflichtet Für 2011 ist die Kartierung von Totholzbäumen
vorgesehen. .
3.4
Strikte- Verhinderung von Bodenverdichtung
auf kommunalen Forstflächen durch Vermei-
dung des Einsatzes schwerer Maschinen
Die generelle Vermeidung des Einsatzes schwerer Maschinen ist nicht möglich, da Holzerntemaßnah-
men damit quasi ausgeschlossen würden. Gemäß den Standards des FSC zum Bodenschutz wird die
Verhinderung von Bödenverdichtungen auf kommunalen Forstflächen durch das „schonende Befahren
der Rückegassen und die schonende Holzbringung durch die Wahl geeigneter Arbeitsgeräte und Aus-
rüstung (z.B. Breitreifen, Niederdruckreifen, Gleisketten etc.) sowie’ des geeigneten Zeitpunktes' ge-
währleistet.
3.5
Stärkung der. nachhaltigen. Nutzung von
Streuobstwiesen durch die Unterstützung der
Regionalvermarktung . mit Instrumenten des
Stadtmarketings (Positivbeispiel Kreis Steinfurt).
Das Projekt Streuobstwiesenschutz des Naturschutzbundes (NABU) wird seit Jahren durch die Stadt
Münster finanziell gefördert.. Eine tel. Nachfrage beim Umweltforum e.V. hi
Vermarktung.ergab, dass hiermit eine verstärkte Verwendung des Streuobstwiesenapfelsaftes bei städ-
tischen Veranstaltungen angeregt werden soll. Dies wird zum Anlass genommen, die Verwendung die-.|
5
. ses Apfelsaftes verwaltungsintern zu bewerben.
3.6 Förderung der gentechnikfreien Landwirt- | Gentechnikfreie Landwirtschaft: Gemäß Ratsbeschluss vom 07. 07.10 (V/0870/2009/1 und V/0870/2009)
schaft und Angebot von gentechnikfreien Le- | werden bei der Neuverpachtung.von städt. Flächen und bei der Anpassung bestehender Pachtverträge
bensmitteln in Kantinen und Mensen der. kommu- ! die Pächter/innen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzgu-
nalen Einrichtungen und der in Münster ansässi- | tes zü verzichten.
gen Unternehmen Gentechnikfreie Lebensmittel: Der Wareneinkauf wird vom Leiter der städtischen Kantinen durchgeführt
1 ” und auch hinsichtlich gentechnikfreier Erzeugnisse überwacht. Hierzu werden auch ständig und kontinu-
ierlich Gespräche mit den Lieferanten geführt. Der Einsatz von kennzeichnungspflichtigen gentechnisch
veränderten Waren kommt nicht in Betracht. Ein Großteil. der Waren kommt ‘zudem aus dem Umkreis /
aus hiesigen Erzeugergebieten und ist ebenfalls gentechnikfrei.
Über die etwaige Verwendung kennzeichnungspflichtiger gentechnisch veränderter Lebensmittel bei
den Cateringunternehmen, welche die städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen beliefern,
liegen keine vollständigen Ergebnisse vor. Bei einer Verwendung derartiger Lebensmittel besteht die
Kennzeichnungspflicht teilweise auch bei den angebotenen Mahlzeiten.
Die Anregung wird zum Anlass genommen, das Thema innerhalb der Verwaltung zu bewerben.
Das Angebot an Lebensmitteln in Kantinen der in Münster ansässigen Unternehmen liegt außerhalb des
Einflussbereichs der Stadt Münster.
3.7 Festsetzung eines mindestens 20 m breiten, | Bei dieser Anregung ist zu beachten, dass einerseits Kosten entstehen durch einen gewissen Pflege-
ungenutzten Gewässerrandstreifens auf allen | aufwand, den auch die beschriebenen Randstreifen erfordern würden und andererseits Einnahmen aus
kommunalen Flächen entlang von Gewässern und | der Verpachtung der betroffenen Randstreifen-Flächen entfallen. Zudem würden einzelne landwirt:
entsprechende Berücksichtigung in den Pachtver-'| schaftliche Flächen mit ungünstigem Zuschnitt nach Abzug des Randstreifens eine zu geringe Größe für
j . trägen . eine ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung ‚aufweisen. Aus diesen Gründen wird die beschriebene
3.8 Festsetzung von mindestens 10 m breiten, | Festsetzung von pauschal mindestens 10 m bzw.:20 m breiten, ungenutzten (Gewässer- )Randstreifen
ungenutzten Randstreifen entlang von Wegen | von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen.
und Straßen auf allen kommunalen Flächen und-
entsprechende Berücksichtigung in den Pachtver- | Hinsichtlich der Fließgewässer erfolgt im Rahmen der Umsetzung. der Wasserrahmenrichtlinie eine
trägen Einzelfallbetrachtung . von geeigneten Maßnahmen (u.a. naturnahe Gewässerrandstreifen, s. hierzu
. auch Punkt 2.3).
3.9 Konsequente Kontrolle der Einhaltung von | Die Kontrolle der Einhaltung der genannten Grenzen setzt voraus, dass mittels Vermessung der genaue
Grundstücks- bzw.‘ Nutzungsgrenzen, insbe- | Grenzverlauf vor Ort festgestellt und’ die angrenzenden Eigentumsverhältnisse geprüft werden. Diese
sondere von festgesetzten Gewässerrandstreifen , Prüfungen sind nicht im Zuge des’ Tagesgeschäftes leistbar. In Einzelfällen offenkundiger Überschrei-
sowie. von Weg- bzw. Straßenrandstreifen und tungen bzw. im Rahmen sonstiger Vermessungsarbeiten sind Kontrollen möglich.
Waldsäumen. .
3.10 | Kein Grünlandumbruch auf . kommunalen | Die städtischen Pachtverträge beinhalten bereits eine Regelung, nach der die Umwandlung von Grün-
landwirtschaftlichen Flächen land in Ackerland grundsätzlich untersagt ist; sie bedarf in Ausnahmefällen der Zustimmung der Ver-
\ | pächterin.
3.11 | Keine Vergrößerung der Schlaggröße und Er- | Die städtischen Pachtverträge beinhalten eine Regelung, näch der ggf. auf der Pachtfläche vorhandene
haltung von Strukturelementen auf. kommunalen | Hecken, Wallhecken oder Windschutzstreifen durch.den Pächter in. Abstimmung mit den städt. Dienst-
landwirtschaftlichen Flächen stellen zu erhalten und zu’ unterhalten sind. Das Auf-den-Stock-setzen der Hecken, Wallhecken oder
Windschutzstreifen darf nur im Abstand von wenigstens 8 Jahren erfolgen. Die Beseitigung einzelner,
6
die Bewirischaftung der Pachtfläche störender Gehölzteile kann ohne Zustimmung der Verpächterin
‚durch den Pächter vorgenommen werden.
Hinsichtlich des Erhalts von Strukturelementen in der Landschaft sind generell die gesetzlichen Be-
stimmungen und etwaige bestehende Schutzausweisungen zu beächten. So handelt es sich bei Wall-
hecken um gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht: beschädigt oder beseitigt werden
dürfen. Des Weiteren handelt es sich bei der Beseitigung von Hecken und Baumreihen etc. als prägen-
de Bestandteile der Landschaft um einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß $4 LG NRW. Dar-
über hinaus ist die Gewährung von Direktzahlungen an Landwirte gemäß der Verordnung :(EG) Nr.
73/2009 an die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Umwelt etc. (sog. Cross Compliance) geknüpft.
Es ist in diesem Zusammenhang verboten, Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen, Feldgehöl-
ze etc. von jeweils bestimmter Größe ganz oder tı weise zu beseitigen.
dung ünd Kooperation
4.1
Information und Einbindung der Bürger und
Aufforderung zur Mitwirkung z.B. durch entspre-
chende Zeitungskampagnen zur Biodiversität und
Darstellung der Möglichkeiten des einzelnen Bür-
gers.
Gezielte Bürgerinformation und Werbung für
die Verwendung heimischer und gebietsspezi-
fischer Arten, z.B. über Herausgabe entspre-
chender Pflanzenlisten und dabei Einbeziehung
und verantwortliche Einbindung der Kleingarten-
organisationen.
Die Stadt Münster hat im Wettbewerb „Bundeshauptstäadt der Biodiversität (2010) der Deutschen Um-
welthilfe den 3. Platz in der Gesamtwertung und den 2. Platz in der Kategorie der vergleichbaren Städte
erreicht. Die Teilnahme am Wettbewerb und die Ergebnisse sind geeignet, das Thema Biodiversität der
Öffentlichkeit näher zu bringen.
Die vielfältigen Angebote der städtischen Umweltberatung in der Vergangenheit zu den Themen Natur-
und Artenschutz bzw. Biodiversität können ab 2011 aufgrund der im Rahmen der Haushaltskonsolidie-
rung beschlossenen Sparmaßnahmen nicht im bisherigen Maß aufrecht erhalten bleiben... -
Auf dem vom Amt für Grünflächen und-Umweltschutz organisierten Umweltkinderfest gibt es Informatio-
nen und Beratungen zu einheimischen Bäumen und Gehölzen. Der Verband der Kleingärtner ist eben-
falls mit seinen Angeboten zum naturnahen Gärtnern und Hilfen zur geeigneten Pflanzenauswahl in das
Programm eingebunden. Des Weiteren informiert das Amt auf dem Umweltkinderfest zu den Themen.
Nisthilfen für Vögel und Insekten und bietet Mitmach-Aktionen an. Vereine und Verbände haben die
Möglichkeit, auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. \
4.3
| Unterstützung von. Kindergärten,
Förderung der (Arten-)Kenntnisse über die
heimische Biologische Vielfalt durch geeignete
Schulen und
außerschulischen Einrichtungen, Förderung von
Weiterbildungsangeboten für Lehrkräfte, u.U.
Zusammenarbeit mit’ den Naturschutzverbänden
und der Universität Münster
Die Punkte 4.3 und 4.4 beinhalten im Wesentlichen die Einbringung von Natur- und Artenschutzthemen
in Schulen -und Kindergärten etc. Generell erfolgt seitens der Stadt Münster bereits seit Jahren eine
Unterstützung dieser Einrichtungen durch zur Verfügung stellen von Pflanzenmaterial,. Informationsbro-
schüren sowie auch durch finanzielle Förderung. Zum Beispiel wird zur naturnahen Gestaltung der Au-
Rengelände von Schulen. und Kindertageseinrichtungen jeweils im Frühjahr Weidenschnitt zentral ge-
sammelt und den Einrichtungen kostenfrei zur Abholung zur Verfügung gestellt. Das Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz unterstützt das Gymnasium Paulinum seit Jahren bei seinem Schulgarten und
dem Waldprojekt am Aasee. Die speziell für Schulen erstellten Biotop-Arbeitsmappen zur umweltpäda-
4.4
"Förderung von Naturschutzthemen in städti-
schen Schulen und Kindergärten, z.B: das Pro-
gramm. „Wildbienen in der Umweltbildung‘ der
Nabu-Naturschutzstation Münsterland und das
Schul-Streuobstprojekt „Gesunde Ernährung und
Umweltbildung“ des Nabu-Stadtverbandes Müns-
ter. .
gogischen Arbeit in Biotopen vor Ort (Wienburgpark und Hörster Friedhof) werden vom Amt für Grünflä-
chen und Umweltschutz kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das genannte Schul-Streuobstprojekt wird durch die Stadt Münster im Jahr 2011 wie auch bereits 2010
finanziell unterstützt. Generell können Vereine aus den Haushaltsmitteln „Bürgerschaftliches Engage-
ment" finanzielle Unterstützung für Projekte zur Biodiversität erhalten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Angebote der Naturschutzakademie NRW (NUA NRW) aus
dem ‚Bereich Biodiversität zu nennen, welche den Schulen grundsätzlich zur Verfügung stehen
7
(www.nua.nrw.de).
4.5 Förderung der NaturGenussRoute und der Na- |: Über die (finanzielle) Landesförderung der „NaturGenussRoute“ hinaus erfolgt auch eine Unterstützung
° | turGenussFührer-Ausbildung der Nabu- | durch die Stadt Münster, indem diese Themenroute des NABU auf der Homepage von Münster Marke-
Naturschutzstation Münsterland zur Stärkung des | ting’beworben wird. Über einen Link gelangt der interessierte Anwender’auf die entsprechende Internet-
naturnahen. Tourismus. . seite des NABU. .
4.6 Einrichtung von Lehrpfaden Im Bereich der Stadt Münster sind bereits einige Themenbezogene Lehrpfade vorhanden, die als Wald-
bzw. Gewässerlehrpfade geeignet sind, dem interessierten Betrachter Kenntnisse über die biologische
Vielfalt im Wald bzw. Bach näher zu bringen:
Bereits im Jahr 1993 wurde im Dyckburger Wald im Rahmen des 1200-jährigen Stadtjubiläums ein |
Waldlehrpfad in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Münster und der ‚Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald: eingerichtet, der im Wesentlichen auch heute noch vorhanden ist. Dieser Waldlehrpfad wurde
durch den BUND und die AG Fledermäuse des NABU um einige Tafeln zum Thema Waldschäden so-
wie Fledermäuse ergänzt.
Im Jahr 2008 wurde in Zusammenarbeit mit der NABU- Näturschutzstation, den Stadtwerken Münster
und Sponsoren der Walderlebnispfad in der Hohen Ward nach modernen Gesichtspunkten entwicköft
und errichtet. 2009 sind weitere-Ergänzungen durch Erlebnisstationen erfolgt.
Als Gewässerlehrpfade der Stadt Münster sind der Stadtökologische Lehrpfad Aa-Seitenweg sowie der
Gewässerlehrpfad am Gievenbach, der im Jahr 2010 überarbeitet wurde, zu nennen.
Ob und inwieweit eine Ergänzung dieses Angebotes an städtischen Lehrpfaden sinnvoll ist, ist im Ein-
zelfall zu entscheiden. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung nicht.
4.7 | Eventuell Durchführung eines Wettbewerbs | Hinsichtlich der Anregungen zu den Punkten 4.7 und 4.8 sind. im Wesentlichen Hintergrundinformatio-
um: die schönsten, naturnahen, artenreichen | nen zu der Kampagne „Münster bekennt Farbe" von Interesse. Bei dieser Mitmachaktion geht es um
Gärten Münsters. bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Bereich wie etwa Baum- oder Kinderspielplatzpaten-
\ "schaften, Übernahme von Pflegemaßnahmen in öffentlichen Grünflächen oder Gestaltungen von Flä-
4.8 Ausrichtung der Kampagne „Münster bekennt | chen, wie z.B. Verkehrskreiseln oder Baumscheiben. Der Gedanke der Biodiversität wird, wenn mög-
Farbe“ auf das Thema Biodiversität. lich,. bei der.Beratung oder Umsetzung dem Bürger näher gebracht, wie zum Beispiel bei der Bepflan-
zung von Baumscheiben,. der Baumpflanzung oder bei der Wettbewerbsbeteiligung.
Im Rahmen der Kampagne „Münster bekennt Farbe“ hat es in den letzten Jahren im Kreuzviertel stadt-
teilorientierte Gartenwettbewerbe gegeben (schönster Vorgarten, schönster Garten). Für 2011 ist dort
ein Wettbewerb zur schönsten.Baumscheibe geplant. Ein Bewertungskriterium mit hoher Priorität ist bei
allen Wettbewerben die naturnahe und artenreiche Gestaltung.
4.9 Gezielter „Ideenaustausch“ mit Münsters | Mit der Unterzeichnung der „Deklaration für die biologische Vielfalt“ ist auch ein Zusammenschluss aller
Partnerstädten und weiteren Städten, die auf
dem Gebiet „Biodiversitätsschutz" aktiv sind (z.B.
gegenseitige Vorstelling wirksamer -Biodiversi-
tätsprojekte, gegenseitige Unterstützung).
Unterzeichnerkommunen (Stand Dezember 2010: rund 180 Kommunen) im „Bündnis für die biologische
Vielfalt“ verbunden. Innerhalb. dieses Bündnisses werden Erfahrungen und Strategien zum Thema bio-
logische Vielfalt ausgetauscht (Auftaktveranstaltung: vorauss. November 2011).
Anlage 2
13854 Zeichen
ee user . und des Oberbürgermeisters : Anlage 2 Anregüng Nr. 128/2010 Umwelttorum Münster eV Umreitforunn Mlünsier e.V Zumsändestt. 15, 48145 Münster - - Zumsaneestr 15. 48145 Münä! ” . u: . . .. pam nn nenn, . Fon: 0254 - 138023 Rat der Stadt Münster - \Dey Otemürgermeister .| Fax. 023. uf ..@: info@gumweltforum-munn ww umwellforum-muenst über das Amt des Rates- \ Eng: 1 5/SEh, 200 Stadthaus 1° Be "- Amt.des H Klemensstraße 10 ‚ses’überkülg 48127 Münster iius und Linien 2 und 10, Zuinsandastraße meister - ' j Münster, 13.9 2910 Ansprechpartner: Ulrike Brockmann-Krabbe z £ Beitritt der Stadt Münster zur Deklaration “Biologische Vielfalt in der Kommune“ Anregungen des Umweltforums nach $ 24 GO zur Vorlage W0344/2010 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, \ sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Städt Münster, als F olge.der Notwendigkeit, dem weiterhin ändäuernden Artensterben und der Bedrohung der biologischen Vielfalt unmittelbar vor Ort aktiv entgegen zu wirken, ist ‚auch die Stadt Münster aufgerufen, der Dektarätion “Biologische Vielfalt in der Kommune“ beizutreten Das Umweltforum, Münster e.V, Dachverband von 15 Münsteraner Umweltgruppen, würde den Beitritt der Stadt Münster zür Deklaratiori begrüßen. Um der Daklaration gerecht zu werden und. der fortgesetzten Bedrohung. der biologischen Vielfalt auch in. unserem Raim entgegen zu wirken, sollten konkrete. Maßnahmen vor Ort. umgesetzt werden. Die Vertreterinnen und Vertreter ‚vom BUND sowie von der NABU Naturschutzstation Münsterland und dem NABU Stadtverband Münster haben dazu nachfolgende’ Vorschläge | erarbeitet. - j . Zur Realisierung der Ziele und für die Bewältigung der. Mehrarbeit. die im Rahmen der Förderung der Biodiversität ggf. anfällt, sollten den zuständigen Ämtern, z.B. dem Ami für Grünflächen ‘und Umweltschutz, ausreichend. Personalstunden zugebiligt, werden Hinsichtlich der‘ Förderung der Umwelt-: und Natufschutzverbände sollte die finanzielle Ausstattung mindestens beibehalten werden, da auf diese Weise rnit vergleichsweise geringem finanziellen. Aufwarid- ein Vielfaches an ehrenamtlichem ‚Engagement generiert wird, = - : : Wir.bitten Sie, zu ‚berücksichtigen, dass sowohl der Artenschutz als auch der Erhalt vielfältiger intakter Ökosysteme nicht nur. dem "Wohlfühleffekt“ in ‘einer besonders “\ebenswerten Stadt‘. sondern auch der Gesundheit dient, und damit für die Bürger dieser Unwelttarum Münster e.V Dachverband der munsterschen Umwellgrupren ADEG s AGBSA ®: Biologische Stalien Rieselfeldir ‘BUND « hafa Enargieweridegrußi ee Ütsenpeace Gruppe Munster = . NABU Stadtverband Münster « NABU Naturschützstation „= NUTEC e ! Umweltieratüng Münsterlend + VCD-Regionalverhaned Münstertang =. Waldschule Münsterland e VANF Guuppe M . Bankverdindung' Konio 18 006 744 © Sparkasse Münsterland Ost » BLZ 400 561 50 e u 2” 2 Anregung Nr. 4128/2010 Stadt lebenswichtig' ist. Auch der ökonomische‘ Nutzen: intäkter Ö Ökosysteme. wie er z.B beim Filtein, Puffern- und Abbauen ‚von Schadstoffen, bei’der Klimaräguli jarung, - der Trinkwassergewinnung. oder der Nahrungsmittelproduktion deutlich ‘wird, ist nicht Nur bei Landwirten und Gartenbauern, die traditionell “in und mit. der Natur arbeiten“ und. auf . kontinuierliche Ökosystem! leistungen ' angewissen sind, unbestritten. Angesichts des “ anhaltenden Artenrückgangs und .der damif. verbundenen Verringerung der Biodiversität und genetischen. Variabilität, insbesondere auch in landwirtschaftlich genutzten Gebieten ob! egtd darım den Kommunen eine besondere Verantwortung. Mit freundlichen Gruß Karin Gindier-Hilge, 1. Vorsitzende weltlorum Wünster €. N, Dachverband. der münsterschen Umweltgruppen u Sradtvorband käyasten NABU NG konalverbang Munsterland », Waldsst ang Os a BEZ AUG SCI 50 Barkverbimtung: Konie TAONE 75T = Spacası Anregung Nr. 128/2010 Vorschläge der Verbände BUND, NABU Naturschutzstation Münsterland und NABU Stadtverband Münster zur Konkretisierung der Deklaration: Hinweis: Die- Liste enthält Handlungsbeispiele in Ergänzung zum Deklarationstext. und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beispiele wurden den Hauptthemen der Dektaration zugeordnet, wobei jedoch die Zuordnung nicht immer eindeutig möglich sondern grundsätzlich flexibel handhabbar ist. . I. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich ® Überprüfung bisheriger Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf ihre Notwendigkeit unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, der zeitnahen Aufgabe von militärischen Nutzungen (z.B. Gievenbeck und Gremmendorf bis 2019) und “ der noch verfügbaren Leerstände (z.B. Industriegebiet Hessenweg, nach 20 Jahren nicht einmal halb genutzt; “Hansa-Business-Park“) j Renaturierung nicht mehr gebrauchter Flächen und Planung von "Biodiversitätsflächen" Verzicht auf zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen der freien ‘Landschaft durch Ausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen und Verkehrsflächen ® Verzicht auf weitere Zerschneidung der Landschaft und absoluter Schutz unzerschnittenier Funktionsräume ® Konsequente Umsetzung der im Rahmen der “Allianz für die Fläche‘ diskutierten ". Maßnahmen zum Freiraumschutz -- \ @ Intelligenter Mix aus flächensparendem Bauen, Nachverdichtung und Erhalt gewachsener wertvoller Grünstrukturen (z.B. alte Gärten, Streuobstwiesen, -alter Baumbestand, Mauervegetation) \ ® Erhaltung nicht genutzter Flächen, inkl. Kleinstflächen, auch im Innenbereich, ggf. Schutz durch Erlass einer Grünordnung nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz . ® Dachbegrünung auf allen neu zur errichtenden Gewerbe- und Industriegebäuden sowie auf Wohngebäuden. und ‘Garagen mit .Flachdächern in Abwägung mit möglichen Fotovoltaiknutzungen (Negativbeispiel: Ratio-Flachdach. in Gievenbeck). Sofern aus rechtlichen Gründen keine entsprechenden Festsetzungen in B-Plänen möglich sind, sollte ‚seitens der Stadt mit Hilfe gezieler Information und Gestaltungshinweisen konsequent darauf hingewirkt und dafür geworben werden, ggf. auch über Wettbewerbsaufruf o. Ä.. ’ ® .Konsequente: Reduzierung der Pflasterflächen im Bereich von iIndustrie- und Gewerbeflächen (Negativbeispiel: Ratio-Einkaufszentrum' in Gievenbeck) sowie auf öffentlichen Flächen auf ein technisch. vertretbares Minimum. Sofern aus rechtlichen Gründen keine entsprechenden Festsetzungen in Bebauungsplänen möglich sind, sollte seitens der Stadt mit Hilfe gezielter. Information und Gestaltungshinweisen konsequent darauf hingewirkt und dafür. geworben werden, ggf. auch über Wettbewerbsaufruf o. Ä. ® Initialisierung regionaler Arbeitsgruppen, ggf. Mitwirkung in bereits bestehenden Gruppen zur Abstimmung. des Bedarfs an Gewerbe- und Industriegebieten z. B. auf Regierungs- bezirksebene, ; @ Konsequenter. Schutz aller ungenutzten "ökologischen“ Restflächen in: Neubaugebieten (wie. z. B. Relikte von Wallhecken. oder Wäldern) vor Zerstörung, Vermüllung und “Annektierung“ durch die Anwohner bereits im Rahmen der Bebauungsplanung -: ® Konsequente Ausrichtung aller anfallenden Pflegemaßnahmen an dem Ziel „Erhaltung der Biodiversität" (z.B. Rückschnitt an Gewässern, Rückhaltebecken, Grünflächen, Bäumen, Straßenbegleitgrün ausschließlich nach: den im Landschafts- ‚bzw. Bundesnaturschutz- , gesetz vorgesehenen Zeitplänen) . . Umweltforum Münster e.V., Dachverband der münsterschen Umweltgruppen. u ADFC = AGBSA ® Biologische Station Rieselfeider e BUND .e Emshof » Energiewendegruppe Greenpeace Gruppe Münster ® NABU Stadtverband Münster e NABU Naturschutzstation .e NÜTEC » FairPla.net Umweltberatung Münsterland. e. VCD Regionalverband Münsterland * ‚Waldschule Münsterland « .WVVF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto 18.006 791 * Sparkasse Münsterland Ost ® BLZ 400 501 50 Anregung.Nr. 128/2010 ll. Arten- und Biotopschutz ® Stärkung der Landschaftsplanung und zügige Fertigstellung sowie Umsetzung der . Landschaftspläne Ill (Roxeler Riedel) und IV (Davert und Hohe Ward), Bilanzierung und Erfolgskontrolle der rechtskräftigen Landschaftspläne I und il und Berücksichtigung der Ergebnisse in den laufenden Landschaftsplan-Ausweisungen ® Generelle Stärkung der lokalen Populationen von europarechtlich geschützten, gefährdeten und regional seltenen Arten durch Förderung geeigneter Maßnahmen, insbesondere auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen © Strikte und zügige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der deutschen Ausführungsvorschriften an allen Gewässern innerhalb der Stadt Münster © Schutz des Aasees und seiner Umgebung vor weiterer Nutzung z. B. durch Renaturierung des Aasee-Einzugsgebietes im Rahmen der Eingriffsregelung und Einbeziehung in den Schutz durch die Grünordnung 6 Gezielte Entsiegelung und "Verkrautung“ von Baumscheiben, ggf. auch von Verkehrsinseln durch weitestgehehden Pflegeverzicht, eventuell in. Verbindung mit: entsprechender Bürgerinformation insbesondere in Wohngebieten ® Schaffung und Erhalt von Flächen (auch Kleinstflächen, Randflächen), die ausschließlich Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorbehalten sind, insbesondere In öffentlichen Parks und ‘auf öffentlichen Grünflächen . © Ggf. auch Schaffung großflächiger, ‚exemplarischer “Biodiversitätsflächen“ durch Nutzungsextensivierung oder kompletten Nutzungsverzicht und gezielte Durchführung von Maßnahmen, die ausschließlich dem Schutz und der Förderung der Biodiversität dienen (z.B. im Kinderbachtal ‘in .Gievenbeck, im. Bereich des ursprünglich angedachten. Bürgerparks, ggf. als Alternative zum Bürgerpark) Il. Nachhaltige Nutzung © FSC-Zeitifizierung der städtischen Forste und vorrangige Nutzing des daraus gewonnenen " Holzes bei kommunalen Gebäuden/Baumaßnahmen und weiterhin konsequenter Verzicht ‚auf den Einsatz von Tropenholz bei allen Baumaßnahmen ® Umwandlung großflächiger Kiefemforste in der “Hohen Ward“ in natumahen Eichen- Buchen-Wald durch Voranbau und Herausnahme aus der. Nutzung als Referenzfläche © Duldung von Totholz und langfristig ökologischer Waldumbau auf ‚allen kommunalen “ Forstflächen‘ © Strikte Verhinderung von Bodenverdichtung auf kommunalen Forstflächen “ durch Vermeidung des Einsatzes schwerer Maschinen ®. Stärkung der nachhaltigen Nutzung von Streuobstwiesen durch die Unterstützung der Regionalvermarktung mit Instrumenten des Stadtmarketings (Positivbeispiel Kreis Steinfurt) © Förderung . der gentechnikfreien Landwirtschaft. und Angebot. von gentechnikfreien Lebensmitteln in Kantinen und Mensen der kommunalen Einrichtungen und der in Münster ansässigen Untemehmen. e Festsetzung eines mindestens 20 m breiten, ungenutzten Gewässerrandstreifens auf allen kommunalen Flächen entlang von. Gewässern und entsprechende Berücksichtigung in den Pachtverträgen © Festsetzung von mindestens 10 m breiten, ungenutzten Randstreifen entlang von Wegen und Straßen auf allen kommunalen Flächen und entsprechende Berücksichtigung in den Pachtverträgen ©. Konsequente Kontrolle der Einhaltung von Grundstücks- bzw. Nutzungsgrenzen, insbesondere von festgesetzten Gewässerrandstreifen sowie von Weg- bzw. Straßsnrand- streifen und Waldsäumen ® Kein Grünlandumbruch auf kommunalen landwirtschaftlichen Flächen _ © Keine Vergrößerung der Schlaggröße und Erhaltung von Strukturelementen auf . kommunalen landwirtschaftlichen Flächen Umweiltforım Münster e.V., Dachverband der münsterschen Umweltgruppen "ADFC = AGBSA « Biologische Siatiön Rieselfekler « BUND « Emshof ® Energi jewendegruppe . Greenpeace Gruppe Münsier « NABU Stadtverband Münster «e NABU Naturschutzstation « NÜTEC e. FairPla.net Umweltberatung Münsterland « VCD Regionalverband Münsterland. e Wakischule Münsterland ® VWWF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto 18 006 791 e Sparkasse Münsterland Ost « BLZ400 @ 5 Ze on nn Anregung Nr. 128/2010 IV. Bewusstseinsbildung und Kooperation ® information und Einbindung der Bürger und Aufforderung zur Mitwirkung z.B. durch. entsprechende Zeitungskampagnen zur Biodiversität und Darstellung der Möglichkeiten des einzelnen Bürgers © Gezielte Bürgerinformation und Werbung für die Verwendung heimischer und gebiets- spezifischer Arten, z.B. über Herausgabe entsprechender Pflanzenlisten und dabei Einbeziehung und verantwortliche Einbindung der Kleingartenorganisationen . © Förderung. der (Arten-)Kenntnisse über die heimische Biologische Vielfalt durch geeignete Unterstützung von Kindergärten, Schulen und außerschulischen Einrichtungen, Förderung von - Weiterbildungsangeboten für Lehrkräfte, uU. in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und der Universität Münster ® Förderung von Naturschützthemen in :städtischen Schulen und Kindergärten, z.B. das Programm „Wildbienen in der Umweitbildung“. der NABU-Naturschutzstation Münsterland und das Schul-Streuobstprojekt “Gesunde Emährung und. Umweltbildung“ des NABU- Stadtverbandes Münster ® Förderung der NaturGenussRoute und der .NaturGenüssFührer-Ausbildung der NABU- Naturschutzstation Münsterland zur Stärkung des naturnahen Tourismüs ® . Einrichtung von Lehrpfaden % Eventuell Durchführung eines Wettbewerbs um die schönsten, naturnahen, artenreichen Gärten Münsters ® Ausrichtung der Kampagne "Münster bekennt Farbe" auf das Therna Biodiversität © Gezielter “Ideenaustausch“ mit Münsters Partnerstädten und weiteren Städten, die auf dem . Gebiet "Biodiversitätsschutz" aktiv sind (z.B. gegenseitige Vorstellung wirksamer Biodiversitätsprojekte, gegenseitige Unterstützung) Umweitforum Münster e.V,, Dachverband der münsterschen Umweitgruppen “ADFC ® AGBSA ® Biologische’Station Rieseifelder « BUND « Emshof e Energiewendegruppe Greenpeace Gruppe Münster «e NABU Stadtverband Münster =“ NABU Naturschutzstation « NÜTEC « .FairPia.net Umweltberatung Münsterland ® \VCD Regionalverband Münsterland e .‚Waldschule Münsterland « WWF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto 18.006 za s Sparkasse.Münsterland Ost e BLZ 400 501 50
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (12)
- Sentruper Straße
- Grevener Straße
- Austermannstraße
- Klemensstraße 10
- Badestraße
- Am Meckelbach
- Am Gievenbach
- Aa-Seitenweg
- Hessenweg
- Hohe Ward
- Kinderhaus
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0360/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37