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2274/2020

Nutzung von Schulhöfen

Mitteilung BV 29.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 7.1.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2274/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Nutzung von Schulhöfen 
Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche 
hier: Anfrage aus der BV 6., Anfrage 2691/2019 TOP 7.1.1 aus der Sitzung am 21.11.2019 
 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. 
 
Für Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg ist die Antwort sehr unbefriedigend. Zudem möchte er 
wissen, ob der Schulhof der Grundschule Spörkelhof nun geöffnet ist oder nicht. Laut der Beantwor-
tung lehnt die Schulleitung eine Öffnung ab, laut Anlage 2 ist der Schulhof jedoch bis 19:00 Uhr ge-
öffnet. 
 
Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen, ob auf den derzeit geöffneten Schulhöfen sich auch 
Kinder aufhalten dürfen, die nicht dieser Schule angehören. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Schulhof der GGS Spoerkelhof wird nach der OGS-Betreuung nicht geschlossen, da am Nach-
mittag und Abend einige Sportvereine die Turnhalle nutzen. Der letzte Turnhallennutzer schließt den 
Schulhof wieder ab (Mo-Fr bis ca. 22:00 Uhr). Der Schulhof ist von Mo-Fr somit mindestens bis 19:00 
Uhr geöffnet. Für die Schulleitung ist diese Regelung akzeptabel.  
Der Schulhof darf von Kindern genutzt werden, die nicht zur Schule gehören. 
 
Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler 
hier Anfrage aus der BV 6, 2725/2019 TOP 7.1.4 aus der Sitzung am 19.09.2019 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. 
 
Laut Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg und Frau Danke werden die Beschlüsse aus 1997 leider 
nicht in die Praxis umgesetzt. 
Frau Danke möchte wissen wie die Info über diese Regelung bei Wechsel von Schulleitungen und 
Schulhausmeister weitergegeben wird. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen welche Schulen im Stadtbezirk Chorweiler Schul-
hausmeister haben, und welche von denen vor Ort an der Schule wohnen. 
 
Laut Bezirksvertreter Herrn Roth gab es im Jahr 1997 noch keine OGTS, so dass dies keine Berück-
sichtigung gefunden hat. 
 
Die Verwaltung müsste daher aktuell alle Schulen befragen, wo diese derzeit eine Umsetzung für 
möglich halten.

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Vor dem Hintergrund des Mangels an ausreichend Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche im 
Kölner Stadtgebiet, ist die Frage der Bezirksvertretung Chorweiler, einige Schulhöfe zu öffnen, nach-
vollziehbar und wurde seitens der Verwaltung sorgfältig geprüft. 
 
Bei der Öffnung von Schulhöfen sind jedoch vielseitige Interessen und Akteure zu berücksichtigen 
sowie unterschiedliche Voraussetzungen im Blick zu behalten.  
 
Für ein Pilotprojekt zu den Schulhoföffnungen werden kurzfristig Gelingensbedingungen ermittelt. In 
dieses Pilotprojekt sollen alle Stadtbezirke und verschiedene Schulformen einbezogen werden, die 
Abgrenzungen zur schulischen Nutzung (OGS-Nachmittagsbetreuung) betrachtet, sowie die Mehr-
kosten für zusätzliche Reinigungsbedarfe ermittelt werden. 
 
Grundsätzlich ist jeder Schule ein Schulhausmeister zugewiesen und im Regelfall besteht Residenz-
pflicht für Schulhausmeister. 
 
Bei einem Wechsel der Schulleitungen und Schulhausmeister wird die Information im Rahmen der 
Übergabe der Dienstgeschäfte weitergegeben.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Spoerkelhof

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Details

Aktenzeichen
2274/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.07.2020
Erstellt
24.07.2020 07:34