2274/2020
Nutzung von Schulhöfen
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Mitteilung BV
3369 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 2274/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Nutzung von Schulhöfen Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche hier: Anfrage aus der BV 6., Anfrage 2691/2019 TOP 7.1.1 aus der Sitzung am 21.11.2019 Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. Für Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg ist die Antwort sehr unbefriedigend. Zudem möchte er wissen, ob der Schulhof der Grundschule Spörkelhof nun geöffnet ist oder nicht. Laut der Beantwor- tung lehnt die Schulleitung eine Öffnung ab, laut Anlage 2 ist der Schulhof jedoch bis 19:00 Uhr ge- öffnet. Bezirksvertreterin Frau Danke möchte wissen, ob auf den derzeit geöffneten Schulhöfen sich auch Kinder aufhalten dürfen, die nicht dieser Schule angehören. Stellungnahme der Verwaltung: Der Schulhof der GGS Spoerkelhof wird nach der OGS-Betreuung nicht geschlossen, da am Nach- mittag und Abend einige Sportvereine die Turnhalle nutzen. Der letzte Turnhallennutzer schließt den Schulhof wieder ab (Mo-Fr bis ca. 22:00 Uhr). Der Schulhof ist von Mo-Fr somit mindestens bis 19:00 Uhr geöffnet. Für die Schulleitung ist diese Regelung akzeptabel. Der Schulhof darf von Kindern genutzt werden, die nicht zur Schule gehören. Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler hier Anfrage aus der BV 6, 2725/2019 TOP 7.1.4 aus der Sitzung am 19.09.2019 Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. Laut Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg und Frau Danke werden die Beschlüsse aus 1997 leider nicht in die Praxis umgesetzt. Frau Danke möchte wissen wie die Info über diese Regelung bei Wechsel von Schulleitungen und Schulhausmeister weitergegeben wird. Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen welche Schulen im Stadtbezirk Chorweiler Schul- hausmeister haben, und welche von denen vor Ort an der Schule wohnen. Laut Bezirksvertreter Herrn Roth gab es im Jahr 1997 noch keine OGTS, so dass dies keine Berück- sichtigung gefunden hat. Die Verwaltung müsste daher aktuell alle Schulen befragen, wo diese derzeit eine Umsetzung für möglich halten. 2 Stellungnahme der Verwaltung: Vor dem Hintergrund des Mangels an ausreichend Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche im Kölner Stadtgebiet, ist die Frage der Bezirksvertretung Chorweiler, einige Schulhöfe zu öffnen, nach- vollziehbar und wurde seitens der Verwaltung sorgfältig geprüft. Bei der Öffnung von Schulhöfen sind jedoch vielseitige Interessen und Akteure zu berücksichtigen sowie unterschiedliche Voraussetzungen im Blick zu behalten. Für ein Pilotprojekt zu den Schulhoföffnungen werden kurzfristig Gelingensbedingungen ermittelt. In dieses Pilotprojekt sollen alle Stadtbezirke und verschiedene Schulformen einbezogen werden, die Abgrenzungen zur schulischen Nutzung (OGS-Nachmittagsbetreuung) betrachtet, sowie die Mehr- kosten für zusätzliche Reinigungsbedarfe ermittelt werden. Grundsätzlich ist jeder Schule ein Schulhausmeister zugewiesen und im Regelfall besteht Residenz- pflicht für Schulhausmeister. Bei einem Wechsel der Schulleitungen und Schulhausmeister wird die Information im Rahmen der Übergabe der Dienstgeschäfte weitergegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Spoerkelhof
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Details
- Aktenzeichen
- 2274/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.07.2020
- Erstellt
- 24.07.2020 07:34