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V/1042/2005

Prinz-Eugen-Straße - Wiederherstellung nach Kanalbau

Vorlage 20.12.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.05.2006, TOP 5.3

Niederschrift Bürgeranhörung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Niederschrift Bürgeranhörung

12047 Zeichen

Niederschrift über die Bürgeranhörung 
Prinz- Eugen- Straße 
 
Stadtbezirk:   Münster – Mitte 
 
Thema:  Wiederherstellung der Prinz-Eugen-Straße nach Kana lbau 
 
Datum:  Mittwoch, 22.Juni 2005, 18 Uhr 
 
Ort:    Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Prinz-Eugen-Straße 27 , 48 151  Münster 
 
Teilnehmer:   ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 
 
Leitung:   Herr Fischer-Baumeister, Bezirksvorsteher des Sta dtbezirkes Münster-Mitte 
 
Verwaltung:   Herr Böhme - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung 
   Frau Hecht - Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung 
   Herr Lambert - Amt für Grünflächen und Naturschu tz 
   Herr Reloe - Tiefbauamt, Stadtentwässerung 
   Frau Zurborn - Tiefbauamt, Stadtentwässerung 
   Frau Vissing - Tiefbauamt, Straßenbau 
 
 
Herr Fischer-Baumeister eröffnete die Bürgeranhörun g um 18.00 Uhr, begrüßte die Anwesenden 
und stellte die Vertreter der Verwaltung vor. Im An schluss wurde von Herrn Böhme die Planung 
vorzustellen. 
 
 
Herr Böhme erläuterte: 
 
- dass der Schmutzwasserkanal und Teile des Regenwa sserkanales, sowie die Hausan- 
schlüsse im kommenden Jahr durch das Tiefbauamt erneuert werden müssen 
- dass die Gehwege sich bautechnisch in einem schle chten Zustand befinden und ebenfalls 
erneuert werden müssen 
- dass die Baumwurzeln in die Gehwege hineinragen u nd Schäden an der Plattierung verur- 
sachen, die bisher provisorisch mit Asphalt instandgesetzt worden sind 
- dass die Planung vorsieht, die Fahrbahn in der vo rhandenen Breite zu erhalten 
- dass die Gehwege im Bereich der vorhandenen Bäume  nur in einer Breite von 1,00 m wie- 
derhergestellt werden können, die übrigen Gehwegflächen sollen in einer Breite von 1,50 m 
ausgebaut werden 
- dass an einigen Baumstandorten die Wiederherstell ung mit Gehwegplatten technisch nicht 
möglich ist und daher an punktuellen Engstellen ein  Gemisch von Dolomitsand/Splitt ein- 
gebaut werden soll 
- dass die Kanalbauarbeiten in 2006 nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Steve- 
ninkstraße und Am Wasserturm beginnen sollen und ei ne Bauzeit von ca. 8 Monaten er- 
wartet wird, der Straßenbau erfolgt im Anschluss (Gesamtbauzeit ca. 2 Jahre) 
 
Im Anschluss an den Vortrag bat Herr Fischer-Baumei ster die Teilnehmer, ihre Fragen und An- 
merkungen vorzubringen und diese blockweise durch die Vertreter der Verwaltung zu beantworten. 
 
Fragenkomplex 1: 
 
1. Bleibt die Baustelleneinrichtung während der ges amten Bauzeit an einem Ort und kann 
man den Standort beeinflussen?

2. Ist die Kanalbaumaßnahme überhaupt notwendig? Ka nn man die Videoaufnahmen der Ka- 
naluntersuchung einsehen? 
3. Bleibt die Straße während der Bauzeit befahrbar?  
4. Gibt es in der Stadt bereits einen vergleichbare n Ausbau (Einbau von Dolomitsand)? 
 
Antworten: 
 
Herr Reloe: 
 
- die Baustelleneinrichtung sollte möglichst zentra l (großer Platz etc.) und für die gesamte 
Bauzeit eingerichtet werden 
- die Standortbestimmung kann in das Leistungsverze ichnis durch die Stadt eingebracht 
werden 
- der Wunsch einer Anwohnerin, nicht erneut die Bau stelleneinrichtung in Höhe der Einmün- 
dung zur Straße „Am Krug“ vorzunehmen, wird aufgenommen 
- der Zustand der Kanäle wurde letztmals 1999 aufge nommen; das gesamte Kanalnetz im 
Geistviertel weist einen schlechten Zustand auf (He rstellung in den 30er Jahren), der 
Schmutzwasserkanal weist einen sehr schlechten Zust and auf (Korrosionsschäden der Be- 
tonrohre) 
- der Regenwasserkanal muss nur an zwei Stellen (Hö he Hittorf-Gymnasium und Höhe 
Sentmaringer Weg) erneuert werden 
- die Befahrbarkeit und Erreichbarkeit der Grundstü cke muss während der gesamten Bau- 
maßnahme sichergestellt werden – Auflagen z.B. der Feuerwehr 
- für den tieferliegenden Schmutzwasserkanal wird e ine ca. 1,50 m breite Baugrube erforder- 
lich 
 
Herr Lambert: 
 
- in verschiedenen Grünanlagen wurde Dolomitsand ei ngebaut (Bsp. Hs. Sentmaring) 
 
 
Fragenkomplex 2: 
 
1. Die Bäume werden Dauerthema in den kommenden Jah ren bleiben, ist es nicht sinnvoll die 
schlechtesten Bäume zu entfernen und damit auf den Einbau von Dolomitsand zu verzich- 
ten? 
2. Der Einbau von Dolomitsand ist nicht erwünscht, er verursacht Probleme bei Regen und im 
Winterdienst! 
3. Werden alle Hausanschlüsse erneuert? 
4. Auf der Südseite der Straße in Höhe zum Sentmari nger Weg wurden in den 70er Jahren 
bereits Arbeiten durchgeführt, wieso müssen schon wieder Kanalarbeiten dort erfolgen? 
 
Antworten: 
 
Herr Lambert: 
 
- einige Bäume (ca. 5 Stück)  sind in ihrer Vitalit ät geschwächt und sind zur Fällung vorgese- 
hen 
- soweit möglich und fachlich zu vertreten, werden Wurzeln abgetrennt, um Flächen zu plat- 
tieren. Neue „Verwurzelungen“ sollen durch den Einb au von Wurzelschutzfolien unterbun- 
den werden 
- die endgültige Anzahl der Bäume, die möglicherwei se entfernt werden müssen, wird sich 
erst im Laufe der Baumaßnahme herausstellen 
- ein Konzept zur Unterhaltung mit sukzessiven Aust ausch geschwächter Bäume ist nicht er- 
stellt worden

Frau Vissing: 
 
- der Einbau von Dolomitsand ist nur an einigen pun ktuellen Stellen bei ca. 15 Bäumen vor- 
gesehen 
- der Einbau von Wurzelbrücken ist ebenfalls geprüf t worden, technisch aber nicht herstell- 
bar 
- die provisorischen Asphaltflächen sind unterhaltu ngsintensiv 
- die Frage zur Materialwahl Dolomitsand kontra Asp halt wird an die Fachstelle Straßenun- 
terhaltung weitergeleitet und abschließend telefonisch beantwortet 
 
Herr Reloe: 
 
- alle Hausanschlüsse wurden untersucht 
- die Hausanschlüsse werden vom Tiefbauamt nur bis an die Grundstücksgrenze heran er- 
neuert, auf den Privatflächen ist der Eigentümer verantwortlich 
- wurden defekte Hausanschlüsse auf den Privatfläch en festgestellt, werden die Eigentümer 
von der Stadt hierüber in Kenntnis gesetzt 
- die Grundstücke wurden ca. 1936 bebaut, der Kanal bau muss also im Vorfeld erfolgt sein 
- Kanalbauarbeiten aus den 70er Jahren sind bei der  Stadt nicht bekannt 
- nur die baulich schadhaften Anschlüsse werden ern euert 
 
Fragenkomplex 3:  
 
1. Ist es möglich ein Meinungsbild der Anwohner fes tzustellen, welches möglicherweise Ein-
fluss auf die Entscheidung der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Planung nehmen kann? 
2. Ist es möglich Wurzeln zu entfernen? 
3. Wann wurden die Bäume gepflanzt? (Beantwortung d urch einen Anwohner – 1946/47) 
4. Welche Prognose stellt das Amt 67 für die übrige n Bäume? Werden in Zukunft neue Flä- 
chen hinzukommen, die mit Dolomitsand ausgebaut werden müssen? 
 
Herr Fischer-Baumeister erläuterte kurz, dass berei ts in der Bezirksvertretung Münster-Mitte die 
Planung mehrfach diskutiert worden ist und ein vora ngegangener Entwurf (Planung eines ver- 
kehrsberuhigten Bereiches mit Rückbau der Gehwege und Ausbau einer Mischverkehrsfläche) von 
der Bezirksvertretung verworfen wurde. Fraktionsübe rgreifend ist man bemüht, eine für alle ein- 
vernehmliche Lösung zu erreichen. 
 
Herr Fischer-Baumeister lies anschließend durch Han dzeichen ein Meinungsbild der Anwohner 
zum Einbau von Dolomitsand feststellen. Die Mehrhei t sprach sich für einen Ausbau der Gehwege 
mit Gehwegplatten und Asphalt aus. Die Verwaltung w ird im Rahmen der weiteren Planung diesen 
Wunsch prüfen. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass mit einem Ausbau der 
Gehwege in Asphalt die Kosten hierfür nach KAG auf die Anlieger umgelegt werden können. 
 
Antworten: 
 
Herr Lambert: 
 
- es ist möglich einige Wurzeln abzutrennen, allerd ings darf die Standfestigkeit der Bäume 
dadurch nicht eingeschränkt werden 
- durch Einbau von Wurzelsperren ist es möglich die  Wurzeln zu leiten, das Amt 67 hat damit 
gute Erfahrungen gemacht, die plattierten Flächen bleiben so erhalten 
 
Herr Brüning (Mitglied der CDU-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Mitte) sprach noch ein- 
mal über die vorangegangenen Diskussionen zur Planung in der interfraktionellen Sitzung. 
 
Fragenkomplex 4:  
 
1. Wäre es denkbar, eine neue Baumart bei Neupflanz ungen vorzusehen?

2. Welche Lebenserwartung haben die Ahorn- Bäume? 
 
 
Antworten: 
 
Herr Lambert: 
 
- die vitalen Bäume sollen erhalten bleiben, ein ge nereller Austausch aller Bäume ist nicht 
vorgesehen und wird von Amt 67 auch nicht befürwortet 
- bisher wurde die gleiche Baumart nachgepflanzt, d a der Charakter der Straße erhalten 
bleiben sollte 
- besteht der Wunsch nach einer anderen Baumart ist  eine Neuorientierung denkbar 
- Ahorn-Bäume können im Durchschnitt 80 und mehr Ja hre alt werden (an Straßen) 
 
 
Fragenkomplex 5:  
 
1. Sind die in der Grünfläche eingetragenen Stellpl ätze zwingend erforderlich? 
2. Bleiben die verkehrsberuhigten Maßnahmen –Vorsch uhungen- erhalten? 
3. Wie werden sich die Kosten auf die Eigentümer ve rteilen? 
 
Antworten: 
 
Herr Böhme: 
 
- die dargestellten Stellplätze auf der Grünfläche waren Bestandteil des ersten Plan-
entwurfes und galten als Ersatzstandorte für wegfal lende Stellplätze in der Fahrbahn, diese 
werden in der aktuellen Planung nicht benötigt und können aus der Planung entfernt wer- 
den 
- die bestehenden VB- Maßnahmen bleiben erhalten 
 
Frau Vissing: 
 
- die Kosten für die Fahrbahn werden mit ca. 430.00 0,00 € beziffert; nach Abzug der Anteile 
für den Kanalbau und der städtischen Beteiligung (S chulgrundstück, Kleingärten) ist für ein 
Grundstück von ca. 540 m² und zweigeschossiger Beba uung von einem Kostenanteil von 
ca. 2000 € auszugehen 
- für die Kosten der Gehwege, die bei einem KAG ent sprechenden Ausbau entstehen, kön- 
nen zum Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden 
 
 
Fragenkomplex 6:  
 
1. Werden die Häuser 16 a-c an den Kosten beteiligt , der Kanalanschluss besteht von der 
Weseler Straße? 
2. Die Zufahrt zum Privatweg der Häuser 16 a-c hat eine Aufkantung, kann diese im Rahmen 
der Baumaßnahme abgesenkt werden? 
3. Wie werden die Eigentümer über die Feststellung von Schäden an den Hausanschlüssen 
informiert? 
 
Antworten: 
 
Frau Vissing: 
 
- die Häuser 16a-c werden über einen Privatweg von der Prinz-Eugen-Straße erschlossen 
und sind beitragsrechtlich an den Kosten zu beteiligen 
- die Zufahrt zum Privatweg wird höhenmäßig angepas st

Herr Reloe: 
 
- die Informationen zu defekten Hausanschlüssen wer den vom Tiefbauamt an die Eigentü- 
mer weitergeleitet 
- dem Eigentümer wird empfohlen direkt mit der Bauf irma vor Ort mögliche zusätzliche Arbei- 
ten privat zu vereinbaren oder Angebote von geeigneten Firmen einzuholen 
 
 
Fragenkomplex 7:  
 
1. Die Abläufe wurden durch neue Deckenarbeiten in den Jahren „verkleinert“, werden diese 
neu hergestellt? 
2. Können Kostenrichtwerte von der Stadt für die Ar beiten an den privaten Hausanschlüssen 
benannt werden? 
3. Bei den Häusern 43, 44 und 46 befindet sich der Tiefpunkt der Straße. Hier hat es wieder- 
holt Wasser in den Kellern gegeben, da das Regenwas ser nicht über die Abläufe, sondern 
über die Zufahrten zu den Häusern  abläuft. Kann di es beim Ausbau berücksichtigt wer- 
den? 
4. Können in den Kreuzungsbereichen behindertengere chte Absenkungen ausgebaut wer- 
den? 
5. Gibt es möglicherweise Querverbindungen zwischen  Schmutz- und Regenwasserkanälen? 
6. Wird die Beleuchtung im Rahmen der Baumaßnahme e rneuert? 
 
 
Antworten: 
 
Frau Vissing: 
 
- die gesamten Abläufe werden erneuert 
- im Rahmen der Höhenbearbeitung zur Ausbauplanung wird die Problematik in Höhe der 
Häuser 43,44, und 46 aufgenommen 
- die Gehwege werden in den Einmündungsbereichen ab gesenkt 
- die bestehende Beleuchtung wird nicht erneuert, l ediglich die Standorte werden optimiert 
 
Herr Reloe: 
 
- es wird angeregt, direkt mit der Baufirma vor Ort  Kontakt aufzunehmen, oder Angebote von 
geeigneten Firmen einzuholen 
- es bestehen keine baulichen Verbindungen zwischen  der Schmutz- und Regenwasserka- 
nalisation, auf den Privatgrundstücken ist dies jedoch nicht auszuschließen 
 
 
 
Nachdem keine weiteren Fragen bestanden, bedankte s ich Herr Fischer-Baumeister bei den An- 
wesenden und schloss um 19.35 Uhr die Bürgeranhörung. 
 
 
 
gez.        gez. 
 
Fischer-Baumeister      Hecht 
Bezirksvorsteher      Schriftführerin

Lageplan

314 Zeichen

verein

Kleingarten-
Grüner - Krug

743

LEGENDE

ji)
Z\

Fittorf - Gymnasium

FÜRTH

Ne

ws

Schaltkasten
Einfahrt

Eingang

vorh. Baum

Baum entfällt

Neupflanzung

Gehweg (Platten)

Grünfläche

Fahrbahn

Sa/\s1j ||| MÜNSTER EB
uf Stadtp

für Stadtentwicklung

Prinz-Eugen-Straße

Wiederherstellung
nach Kanalbau

Beschlussvorlage

5689 Zeichen

V/1042/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prinz-Eugen-Straße - Wiederherstellung nach Kanalbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Planung von 09/2005 (Anlage 1) zur Wiederher stellung der Prinz-Eugen-Straße zwischen 
Sentmaringer Weg und der Straße Am Krug nach der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes und 
der Leitungsverlegung der Stadtwerke GmbH wird zugestimmt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Mit der Zustimmung der Bezirksvertretung zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar 
ein Grundsatzbeschluss zur Wiederherstellung der Oberfläche nach Kanalbau, aber noch kein 
Beschluss über die Finanzierung bzw. den R ealisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber ent-
scheidet der Rat im Rahmen der Haushaltplanberatung 2007 ff. bzw. der Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. 
 
 
Begründung: 
 
Das Tiefbauamt muss den Schmutzwasserkanal und Teile des Regenwasserkanals, sowie die 
Hausanschlüsse dringend erneuern. Die Stadtwerke GmbH möchte gleichzeitig einige Stroman-
schlüsse erneuern. 
 
Die Nebenanlagen der Prinz-Eugen-Straße weisen einen sehr schlechten Zustand auf. Die ehe-
mals vorhandenen Radwege wurden bereits zurückgebaut und als Grünstreifen angelegt (Zone – 
30- Gebiet). Die auskragenden Wurzeln des Baumbestandes haben die Plattierung des Gehweges 
angehoben, so dass die Verkehrssicherheit an einigen Stellen nicht mehr gegeben ist. Zum Teil 
wurden die Platten entfernt, durch Asphalt ersetzt und der Gehweg auf eine Breite von ca. 1,00 m 
reduziert. Der Unterhaltungsaufwand hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1042/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1042/2005 
In der am 22.06.05 stattgefundenen Bürgeranhörung (Anlage 2) wurde eine Planung vorgestellt, 
die sich weitgehend am Bestand orientierte und den punktuellen Ausbau der Gehwege im Bereich 
von ca. 15 Bäumen mit einer wassergebundenen Decke (Dolomitsand) vorsah. Grundanliegen der 
Planung war die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes. 
 
Das Meinungsbild der Anwohner und damit auch der nach dem Kommunalen Abgabengesetz 
(KAG) zu beteiligenden Eigentümer stellte sich anderweitig dar. Hier wurde der Ausbau mit Dolo-
mitsand mehrheitlich abgelehnt. 
 
Seitens der Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, dieses Meinungsbild aufzugreifen und auf 
den Einbau von Dolomitsand zu verzichten. Dass in diesem Fall ein Teil der vorhandenen Bäume 
entfallen und ersetzt werden muss, wurde den Anliegern in der Bürgeranhörung dargestellt und zur 
Kenntnis genommen. 
 
Die Planung sieht vor, die Gehwege durchgehend mit Gehwegplatten zu befestigen. Hierbei wird 
vorerst unterstellt, dass ca. 20 Bäume der vorhandenen 58 entfallen müssen, um die Engstellen zu 
beseitigen. In welchem Umfang möglicherweise dennoch von den oben genannten Bäumen einige 
erhalten bleiben können, ist erst im Rahmen der Baumaßnahme abschließend festzustellen. 
 
Es werden 27 Bäume neu gepflanzt.  
 
Die Gehwege werden im Bereich der zu erhaltenden Bäume in einer Breite von 1,00 m und im 
Bereich der Neupflanzungen 1,50 m ausgebaut. Die neuen Bäume sind mit Wurzelschutzfolien zu 
versehen, so dass ihre Wurzeln außerhalb der Gehwege geleitet werden. Die Breite der Fahrbahn 
und die bestehenden Einbauten zur Verkehrsberuhigung bleiben erhalten. 
 
Die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn und der Gehwege einschließlich Anpassung 
der Beleuchtung  betragen ca. 807.000,00 €. Die Stadtwerke GmbH beteiligt sich mit ca. 1 % an 
den Kosten. 
 
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden Fahrbahn und Gehwege der Prinz-Eugen-
Straße im Bereich zwischen Am Krug und Sentmaringer Weg verbessert wiederhergestellt. Die 
Verbesserungen sind beitragsauslösend i.S. des Straßenbau-beitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i.d. 
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Prinz-Eugen-Straße als Anlie-
gerstraße eingestuft. 
 
An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von 
445.000,00 € und für die Gehwegeverbesserung in Höhe von 362.000,00 € beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit   80 
%. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer Beitragsberechnung rd. 645.600,00 €. 
 
Der Verteilerwert liegt nach der vorläufigen Beitragsberechnung bei 6,33 € je m² vervielfältigter 
Grundstücksgröße. 
 
Die Wohnbebauung der Prinz-Eugen-Straße ist überwiegend zweigeschossig. Auf ein durch-
schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 500 m² (vervielfältigt mit dem Faktor 1,3 für 
zweigeschossig bebaut) entfällt ein Straßenbaubeitrag von voraussichtlich rd. 4.100,00 €. 
 
Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 50,9 % der Anliegerbeiträge (329.060,00 €), die Beitrags-
höhen ohne Schulgrundstück liegen zwischen 2.865,00 € und 52.045,00 €.

- 3 - 
V/1042/2005 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden etwa einen Monat vor Baubeginn im 
Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahmen 
informiert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Niederschrift Bürgeranhörung 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Prinz-Eugen-Straße 27
  • Weseler Straße
  • Sentmaringer Weg
  • Am Wasserturm
  • Am Krug

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1042/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37