2088/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg entlang des westl. Hans- A.- Müllerheimparks (Az.:02-1600-52/19)
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Anlage- Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal, westlich des Hans-A.-Mülerheimpark (Lindenthalgürtel, siehe beiliegendes Bild) finden stets eine hochgradige ordnungswidrige Quer-Beparkung statt, so das einerseits sowohl die Gehwegbenutzung nahezu unmöglich ist als andererseits auch die dortigen Eingänge zum Spielplatz blockiert sind. Daher möchte ich an dieser Stelle eine Umgestaltung dieses Bereiches vorschlagen. Hierzu gibt es in meinen Augen zwei Möglichkeiten: * Die Platzierung von Stein-Findlingen, so dass einerseits der Gehweg frei gehalten wird und auch nur das dort erlaubte Längsparken möglich ist. * Eine komplette Umgestaltung des Teilbereichs in einen ausschliesslichen Geh- und Naturraum, welche so erfolgen müsste, dass jegliches Wildparken auch nicht mehr möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2088/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg entlang des westl. Hans- A.- Müllerheimparks (Az.:02-1600-52/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe lehnt aber eine Umgestaltung des Gehwegs westlich des Hans-A.-Müllerheimparks ab. Alternative: keine. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt eine Umgestaltung des Gehwegs westlich des Hans-A.-Müllerheimparks (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmenden am Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Hierzu gehören auch die Vorschriften zum Halten und Parken. Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 StVO von Bedeutung. Aus diesem kann geschluss- folgert werden, dass sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich unter- sagt ist. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Park- streifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Unter Berücksichtigung des § 32 StVO (Verkehrshindernisse), ist eine Ablage von Findlingen, aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht zu befürworten. Die Ablage solcher Findlinge kann insbesondere bei schlechten Sichtbedingungen wie Dunkelheit oder Regen eine mögliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmenden hervorrufen oder die Be- schädigungen von Sachgütern mit erheblichem Wert nach sich ziehen. Eine komplette Umgestaltung des Teilbereiches und einer Erweiterung des Hans-A.-Müllerheim- Parks wird als nicht sinnvoll erachtet. Grund hierfür ist der Wegfall von Längsstellplätzen in einem mit hohen Parkdruck belasteten Gebiet. In der Örtlichkeit hat sich gezeigt, dass überwiegend wie gefor- dert längs geparkt wird und aus diesem Grund eine Umgestaltung in keinem Verhältnis steht. Des Weiteren erhöht die Ausweitung des Hans-A.-Müllerheim-Parks den Pflegeaufwand und die dazuge- hörigen Kosten. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Benutzbarkeit des Gehweges, wurde das Amt für öffentliche Ordnung um die Durchführung von gezielten und nachhaltigen Kontrollen gebeten und wird dies im Rahmen der personellen Möglichkeiten so auch durchführen. Es wird angeboten sich im konkreten Einzelfall direkt an das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Ordnungs- und Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 50967 Köln, Telefon-Nummer: (0221) 221- 32000 zu wenden und dort um Abhilfe zu bitten. Weitere verkehrstechnischer Einrichtungen und Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Willy-Brandt-Platz 3
- Lindenthalgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 2088/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 12.06.2019 15:32