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2088/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg entlang des westl. Hans- A.- Müllerheimparks (Az.:02-1600-52/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.11.2019, TOP 5.1

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

822 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal, 
westlich des Hans-A.-Mülerheimpark (Lindenthalgürtel, siehe beiliegendes Bild) finden stets 
eine hochgradige ordnungswidrige Quer-Beparkung statt, so das einerseits sowohl die 
Gehwegbenutzung nahezu unmöglich ist als andererseits auch die dortigen Eingänge zum 
Spielplatz blockiert sind. 
Daher möchte ich an dieser Stelle eine Umgestaltung dieses Bereiches vorschlagen. Hierzu 
gibt es in meinen Augen zwei Möglichkeiten: 
* Die Platzierung von Stein-Findlingen, so dass einerseits der Gehweg frei gehalten wird und
auch nur das dort erlaubte Längsparken möglich ist.
* Eine komplette Umgestaltung des Teilbereichs in einen ausschliesslichen Geh- und
Naturraum, welche so erfolgen müsste, dass jegliches Wildparken auch nicht mehr möglich
wäre.
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3009 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2088/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg entlang des westl. Hans- A.- Müllerheimparks 
(Az.:02-1600-52/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe lehnt aber eine Umgestaltung 
des Gehwegs westlich des Hans-A.-Müllerheimparks ab. 
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt eine Umgestaltung des Gehwegs westlich des Hans-A.-Müllerheimparks (s. 
Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmenden am 
Straßenverkehr beachten und befolgen müssen.  
Hierzu gehören auch die Vorschriften zum Halten und Parken. 
Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 StVO von Bedeutung. Aus diesem kann geschluss-
folgert werden, dass sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich unter-
sagt ist.  
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Park-
streifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand 
heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu 
auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. 
Unter Berücksichtigung des § 32 StVO (Verkehrshindernisse), ist eine Ablage von Findlingen, aus 
Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht zu befürworten.  
Die Ablage solcher Findlinge kann insbesondere bei schlechten Sichtbedingungen wie Dunkelheit 
oder Regen eine mögliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmenden hervorrufen oder die Be-
schädigungen von Sachgütern mit erheblichem Wert nach sich ziehen. 
Eine komplette Umgestaltung des Teilbereiches und einer Erweiterung des Hans-A.-Müllerheim-
Parks wird als nicht sinnvoll erachtet. Grund hierfür ist der Wegfall von Längsstellplätzen in einem mit 
hohen Parkdruck belasteten Gebiet. In der Örtlichkeit hat sich gezeigt, dass überwiegend wie gefor-
dert längs geparkt wird und aus diesem Grund eine Umgestaltung in keinem Verhältnis steht. Des 
Weiteren erhöht die Ausweitung des Hans-A.-Müllerheim-Parks den Pflegeaufwand und die dazuge-
hörigen Kosten. 
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Benutzbarkeit des Gehweges, wurde das Amt für öffentliche 
Ordnung um die Durchführung von gezielten und nachhaltigen Kontrollen gebeten und wird dies im 
Rahmen der personellen Möglichkeiten so auch durchführen. 
Es wird angeboten sich im konkreten Einzelfall direkt an das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung 
Ordnungs- und Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 50967 Köln, Telefon-Nummer: (0221) 221-
32000 zu wenden und dort um Abhilfe zu bitten. 
Weitere verkehrstechnischer Einrichtungen und Maßnahmen sind derzeit nicht erforderlich. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Lindenthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
2088/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.06.2019
Erstellt
12.06.2019 15:32