3795/2022
Zweiter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 15.11.2022 3795/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 Bauausschuss 28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022 Zweiter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten Mit Beschluss vom 05.05.2022 hat der Rat auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Rahmenkonzeptes den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreu- ung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln bis zum 31.12.2022 festgestellt und die Ver- waltung beauftragt, alle zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität erforderlichen Maßnahmen umzu- 2 setzen (Vorlagen-Nr. 1316/2022 ). Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes, der in den vergangenen Wochen und Monaten ge- wonnen Erfahrungen und der aktuellen Prognosen zur Zahl der Geflüchteten in Deutschland wird die Bedarfszielgröße an Unterbringungsplätzen derzeit aktualisiert und fortgeschrieben (Vorlagen-Nr. 3537/2022). Um die Information des Rates und der betroffenen Gremien während des Beauftragungszeitraums sicher zu stellen, wird von der Verwaltung eine detaillierte Mitteilung über alle von der Verwaltung in diesem Kontext umgesetzten Maßnahmen vorgelegt. Der folgende Sachstandsbericht beschreibt die Lageentwicklung vom 01.06.2022 bis zum 31.10.2022 mit Ausblick bis zum 31.12.2022 als Anschlussbericht zum ersten Sachstandsbericht mit der Vorla- gen-Nr. 1864/2022. Zum Stichtag 31.10.2022 wurden insgesamt 10.076 Geflüchtete städtisch untergebracht, davon 4.130 Ukrainer*innen. Damit erfüllte die Stadt Köln die städtische Aufnahmequote nach § 3 Flüchtlingsauf- nahmegesetz zu 102,76 % (Stand: 28.10.2022). 14.335 ukrainische Geflüchtete haben vom Ausländeramt der Stadt Köln einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten (Stand 23.09.2022). Damit ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der ukrainischen Geflüchteten im Kölner Stadtgebiet privat untergekommen ist oder eigenen Wohnraum angemietet hat. Aufgrund der Übererfüllung der Aufnahmequote werden der Stadt Köln seit März keine Geflüchteten über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Daher werden Geflüchtete, die in Köln anreisen und nicht privat unterkommen, in die Landeserstaufnahme in Bochum weiter geleitet. Von Juni bis Okto- ber (Stand 05.10.2022) wurden 1.239 in Köln angekommene ukrainische Geflüchtete nach Bochum in die Landeserstaufnahme weiter vermittelt. Geflüchtete aus der Ukraine, die zunächst bei privaten Gastgeber*innen aufgenommen wurden und denen eine dauerhafte Unterkunft nicht mehr angeboten werden kann, sind durch das Wohnungsamt ordnungsbehördlich unterzubringen. Aktuell liegt die Zahl entsprechender Unterbringungsanfragen bei 80 bis 100 Menschen monatlich. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln hat zum 31.10.2022 in Beherbergungsbetrieben 2.108 Geflüchtete untergebracht, davon 1.855 Ukrainer*innen. 1) Welcome Center Cologne (WCC) Das Welcome Center Cologne am Breslauer Platz hinter dem Kölner Hauptbahnhof dient seit An- fang März 2022 dem Empfang von neu nach Köln angereisten Geflüchteten aus der Ukraine. Seit dem 01.06.2022 hat die Johanniter Unfall Hilfe des Regionalverbandes Köln/Leverkusen/Rhein- Erft die Trägerschaft des WCC im Auftrag der Stadt Köln übernommen. Dort erhalten die ankom- menden Geflüchteten erste Informationen und Beratungen sowie bei Bedarf einen Imbiss. Außer- dem werden die Geflüchteten auf Corona getestet und können ein vorsorgliches Gesundheits- Screening in Anspruch nehmen. Da Köln seine vom Land vorgegebene Aufnahmequote nach § 3 Flüchtlingsaufnahmesetz erfüllt hat, erfolgt meist eine Weiterreise zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum, wo sie re- gistriert und dann an eine andere Kommune vermittelt werden. In einigen Fällen erfolgt vor der Weiterreise eine vorübergehende Aufnahme in der kommunalen Erstaufnahme. Die Zahl der im Welcome Center am Hauptbahnhof/Breslauer Platz ankommenden Geflüchteten stagniert seit Juni bei durchschnittlich etwa 25 pro Tag (niedrigste Zahl: 12, höchste Zahl: 50). Der Mietvertrag für das WCC läuft zum 31.12.2022 aus. Das WCC wird zum Ende des Jahres 2022 auch wegen der damit verbundenen hohen Kosten aufgegeben werden. Ein Infopoint wird über das Jahresende hinaus hinter dem Hauptbahnhof zur Verfügung stehen. Die Leistungen des WCC werden dann an anderer Stelle gewährleistet werden. 2) Kommunale Erstaufnahme (KEA) a) Zelte am Südstadion Bis zum 31.07.2022 wurde die Unterbringung am Südstadion, Vorgebirgstraße 72 in Köln Zollstock zur vorübergehenden Unterbringung von bis zu 600 Personen für 2 bis 3 Tage als kommunale Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Von Juni bis Ende Juli sank die Zahl der aufge- nommenen Geflüchteten stetig auf etwa 30 bis 45 pro Tag. Da der Mietvertrag über die 3 Wohnzelte auslief und zum damaligen Zeitpunkt kein Bedarf mehr an einer so dimensionierten kommunalen Erstaufnahme bestand, wurde der Standort aufgegeben, zumal auch Zelte im Herbst/Winter keine optimale Unterbringungsform darstellen. b) Mathias-Brüggen-Straße Seit dem 01.08.2022 bis heute befindet sich die kommunale Erstaufnahme am Standort Ma- thias-Brüggen-Straße, der vorher als Notunterkunft diente. Die 150 zuvor dort untergebrachten Geflüchteten wurden überwiegend in die neu eröffneten Unterbringungsobjekte Stolzestraße und Bonner Wall verlegt. Die Mathias-Brüggen-Straße ermöglicht die Unterbringung von bis zu 200 Personen. Seit August stieg die Anzahl der täglich neu ankommenden Geflüchteten wieder an. Dementsprechend war die kommunale Erstaufnahme am 07.10.2022 mit 156 und am 12.10.2022 mit 165 Menschen belegt. Dies waren überwiegend Staatsangehörige aus Westbalkanstaaten. Der Anstieg war vor allem dadurch bedingt, dass diese Menschen auf- grund eines Landeserlasses zeitweilig nicht mehr gemäß § 15a AufenthG in die Landesein- richtungen weiter geleitet werden konnten und zunächst in Köln verblieben sind. Mittlerweile kann wieder eine Weiterleitung erfolgen, so dass sich die Belegung der kommunalen Erstauf- nahme wieder reduziert. 3) Gewerbliche Unterkünfte / Beherbergungsbetriebe Es bestehen derzeit Vereinbarungen des Amtes für Wohnungswesen mit Beherbergungsbetrie- ben über die Belegung von 2.568 Betten (Stand: 31.10.2022). Bevorzugt werden Beherbergungsbetriebe, in denen eine Selbstversorgung in eigenen Küchen oder Gemeinschaftsküchen möglich ist. Außerdem werden Beherbergungsbetriebe mit einer gro- ßen Zimmerkapazität bevorzugt, um die sozialarbeiterische Betreuung trotz knapper Personalres- sourcen an wenigen Standorten konzentrieren zu können. Grundsätzlich werden Vereinbarungen mit gewerblichen Unterkünften zur Unterbringung Geflüch- teter für einen Zeitraum von max. 6 Monaten getroffen; hierdurch werden einerseits bessere Kon- ditionen zugunsten der Stadt ausgehandelt, andererseits sichern längerfristige Vereinbarungen die Unterbringungsmöglichkeiten auch in Zeiten, in denen wie derzeit aufgrund von Messen und Tourismus wieder eine erhöhte Nachfrage an Hotelplätzen besteht. 4) Unterbringungsobjekte a) Sachstand/Akquise Insgesamt wurden vom Amt für Wohnungswesen 184 Angebote und Meldungen von Immobi- lien geprüft. Hiervon waren 22 grundsätzlich geeignet; 13 Objekte mit ca. 2.010 Einheiten und bis zu 900 möglichen Plätzen konnten nach einer entsprechenden Besichtigung angemietet werden. Bei den übrigen grundsätzlich geeigneten Objekten laufen noch Verhandlungen oder Planungen für Umbau und Renovierung. b) Boltensternstraße In der Boltensternstraße 10a und 10d befinden sich Unterkünfte für Geflüchtete, in denen bis zu 360 Geflüchtete untergebracht werden können. Seit dem 31.03.2022 sind beide Gebäude wieder in Betrieb genommen worden, zum Stichtag 30.09.2022 waren hier 293 Geflüchtete untergebracht. Zusätzlich wurde das städtische Katastrophenschutzzentrum in der Boltensternstr. 2 vorüber- gehend als Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt, da kurzfristig nicht ausrei- chend andere Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Die dort untergebrachten Ge- flüchteten werden nach und nach in andere, neu akquirierte Unterkünfte verlegt. Dadurch steht die städtische Katastrophenschutzeinrichtung im Winter wieder für ihren ursprünglichen Zweck zur Verfügung. In der Boltensternstr. 16 befindet sich eine Einrichtung der Sozialbetriebe Köln (SBK), in der in angemieteten Wohnungen besonders vulnerable Geflüchtete untergebracht werden können. Dort sind derzeit 33 alte und pflegebedürftige Menschen untergebracht (Stand 31.10.2022). c) Broichstraße 48 (Köln-Brück) Ab dem 15.06.2022 wurde das Objekt Broichstr. 48 für den Zeitraum bis zum 14.06.2027 an- gemietet. Bereits von Oktober 2015 bis zum Oktober 2020 wurde das Objekt zur Unterbrin- gung geflüchteter Menschen genutzt. Voraussichtlich können in der zweiten Novemberhälfte 4 vor Ort Unterkunftsplätze für 30 Personen fertiggestellt werden. Insgesamt sind 99 Unter- kunftsplätze geplant. Das Objekt wurde der Stadt von der Bethe-Stiftung angeboten, die damit entsprechend ihrer humanitären Zielsetzung die Schaffung kostengünstiger Unterbringungs- möglichkeiten für geflüchtete Menschen unterstützen möchte. Zudem hat die Stiftung eine Förderung für soziale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten in dem Objekt in Aussicht gestellt. Die Lage ist fußläufig zu ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten. d) Ringstraße 38-44 In der ehemaligen Volvo-Zentrale in Köln-Rodenkirchen waren bereits von 2016 bis 2019 Ge- flüchtete untergebracht. Im Hinblick auf den kurzfristig gestiegenen Bedarf an Unterbringun- gen für Geflüchtete konnte die Stadt das Gebäude erneut anmieten. Das Gebäude wird reno- viert und nach und nach fertiggestellt. Seit August sind hier die ersten Geflüchteten eingezogen. Insgesamt entstehen hier sukzessi- ve Plätze für bis zu 478 Geflüchtete bis Mitte Dezember 2022. Zum 31.10.2022 waren dort be- reits 183 Geflüchtete untergebracht. e) Weitere Objekte Weitere neue Objekte sind am Zugweg/Bonner Wall, an der Stolzestraße, und an der Micha- elshovener Straße akquiriert worden. Hierdurch sind Plätze für insgesamt 200 Personen ent- standen. 5) Flächen für Mobile Wohneinheiten a) Sachstand/Akquise Insgesamt sind 94 Meldungen über potentiell geeignete Grundstücke eingegangen. Alle Standorte wurden geprüft. 46 Standorte waren nicht geeignet oder standen de facto nicht zur Verfügung. Kurzfristig geeignet als Grundstücke zur Aufstellung von Wohncontainern waren sechs Standorte, davon vier städtische Grundstücke. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze hat sich unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und einer sozialadäquaten Belegung gegenüber der ersten Mitteilung bei einigen Standorten reduziert. b) Mobile Einheiten auf städtischen Grundstücken I) Kronstädter Straße 1a/1b Jungbluthgasse, 50858 Köln-Weiden (Bezirk Lindenthal) Hier sind insgesamt 110 Plätze mit eigenen Küchen und gemeinschaftlich genutzten Sani- täranlagen für Familien entstanden. Diese werden seit dem 26.10.2022 belegt. II) Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf (Bezirk Lindenthal) Hier entstehen 66 Plätze mit eigenen Küchen und Gemeinschaftssanitäranlagen für Män- ner. Die Belegung ist ab Mitte Dezember 2022 geplant. III) Friedrichstraße 45, 51143 Köln-Porz (Bezirk Porz) Hier entstehen 64 Plätze für Familien mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtungen. Die Belegung erfolgt voraussichtlich ab Mitte Dezember. IV) Langenbergstraße 30a, 50765 Köln-Blumenberg (Bezirk Chorweiler) Hier entstehen 58 Plätze für Familien mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäranlagen. Die Belegung ist ab Mitte Januar 2023 geplant. a) Mobile Einheiten auf privaten Grundstücken I) Nikolausstraße 57 a, 50937 Köln-Sülz Hier entstehen 45 Plätze für Frauen mit gemeinsamer Sanitäranlage und eigenen Küchen. Die Belegung ist für Januar 2023 geplant. II) Alfred-Schütte-Allee 76, 51105 Köln-Poll (Bezirk Porz) Die Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG stellt auf ihrem Gelände einen Teil ihres Firmen- parkplatzes zur Aufstellung von mobilen Wohneinheiten mietfrei zur Verfügung. Geplant sind 129 Plätze mit eigenen Küchen und Gemeinschaftssanitäranlagen. Voraussichtlich stehen diese ab März 2023 zur Verfügung. Hier werden Frauen mit Kindern und Familien untergebracht. Ein Teil der Wohncontainer wird von dem Standort An den Gelenkbogen- 5 hallen 1a-d, 50679 Köln-Deutz dorthin versetzt, weil das Grundstück An den Gelenkbo- genhallen zum 31.12.2022 als Unterbringungsstandort aufgegeben werden muss. 6) Erneute Anmietung der Messehalle 3 Für den Zeitraum 14.03.2022 bis 03.06.2022 war die Messehalle 3 angemietet und als Erstauf- nahmeeinrichtung genutzt worden. Ab Ende November 2022 soll diese Halle bis Ende Februar 2023 für die erwartete höhere Zahl an weiteren Geflüchteten erneut zur Verfügung stehen. Dort werden aktuell reguläre Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 800 Personen geschaffen. In der Halle werden Kojen aufgebaut, die mit Betten, Spinden, Tischen und Stühlen ausgestattet wer- den. 7) Wohncontainerunterkunft am Südstadion Der im Frühjahr für die Kommunale Erstaufnahme genutzte Parkplatz an der Vorgebirgstr. 72 in Köln-Zollstock (siehe Ziffer 2a) wird für den Aufbau und Betrieb einer Unterbringungseinrichtung hergerichtet. Geplant ist dort die kurzfristige Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Geflüchteten, die Platz für ca. 480 Personen bieten sollen. Der Standard ist damit deutlich höher als eine Unterbringung in Zelten. Der Standort soll ab Mitte Dezember 2022 belegbar sein. Die Nutzung ist derzeit bis Ende April 2023 geplant und kann bei weiterhin bestehendem Bedarf bis Ende August 2023 verlängert werden. 8) Personalsituation beim Amt für Wohnungswesen Zur Bewältigung der zusätzlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbrin- gung von Geflüchteten aus der Ukraine wurden im Amt für Wohnungswesen insgesamt 64,0 Mehrstellen, befristet bis 30.04.2023, für unterschiedliche Aufgabengebiete (Verwaltungsdienst, technischer Dienst, soziale Arbeit) zugesetzt. Darüber hinaus wurden und werden bis heute (stu- dentische) Hilfskräfte mit wechselnden Zeitanteilen zur Unterstützung in verschiedenen Arbeitsbe- reichen eingesetzt. Trotz erheblicher Bemühungen, die dringend benötigten Stellen zeitnah und bedarfsorientiert zu besetzen, ist dies bis heute lediglich für 24,60 der zugesetzten Stellen (= 38,43 % des zugesetz- ten Stellenkontingentes) gelungen. Die Personalgewinnung für alle Professionen gestaltet sich sehr schwierig, da die Resonanz auf die entsprechenden (internen und externen) Stellenaus- schreibungen sehr verhalten ist. Unbeschadet dessen hält die Verwaltung ihre intensiven An- strengungen zur Gewinnung des dringend benötigten Personals weiter aufrecht. Aufgrund der beschriebenen Situation ist die Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal nun- mehr seit Monaten extrem hoch und für die eingesetzten Mitarbeitenden mehr als belastend. Vor diesem Hintergrund kommt es bereits aktuell zu Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung. Konkrete Informationen zu den daraus resultierenden Auswirkungen (wie z.B. reduzierte Aufga- benerfüllung, erhöhter Krankenstand etc.) liegen noch nicht vor. Hier ist die Verwaltung auf eine erfolgreiche Personalgewinnung und zusätzliche personelle Ressourcen in den betroffenen Berei- chen angewiesen, damit diese Situation schnellstmöglich beendet und eine aus Fürsorgege- sichtspunkten dringend erforderliche Entlastung der Mitarbeitenden erreicht wird. Gez. Dr. Rau
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- Aktenzeichen
- 3795/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.11.2022
- Erstellt
- 10.11.2022 12:25