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3795/2022

Zweiter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten

Mitteilung Ausschuss 15.11.2022

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 26.05.2023, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

16348 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2022 
 3795/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 15.11.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 18.11.2022 
Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 
Bauausschuss 28.11.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.12.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 
Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022 
 
Zweiter Sachstandsbericht zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine 
Geflüchteten 
Mit Beschluss vom 05.05.2022 hat der Rat auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten 
Rahmenkonzeptes den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreu-
ung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Köln bis zum 31.12.2022 festgestellt und die Ver-
waltung beauftragt, alle zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität erforderlichen Maßnahmen umzu-

2 
 
setzen (Vorlagen-Nr. 1316/2022 ). 
 
Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes, der in den vergangenen Wochen und Monaten ge-
wonnen Erfahrungen und der aktuellen Prognosen zur Zahl der Geflüchteten in Deutschland wird die 
Bedarfszielgröße an Unterbringungsplätzen derzeit aktualisiert und fortgeschrieben (Vorlagen-Nr. 
3537/2022).  
 
Um die Information des Rates und der betroffenen Gremien während des Beauftragungszeitraums 
sicher zu stellen, wird von der Verwaltung eine detaillierte Mitteilung über alle von der Verwaltung in 
diesem Kontext umgesetzten Maßnahmen vorgelegt.  
Der folgende Sachstandsbericht beschreibt die Lageentwicklung vom 01.06.2022 bis zum 31.10.2022 
mit Ausblick bis zum 31.12.2022 als Anschlussbericht zum ersten Sachstandsbericht mit der Vorla-
gen-Nr. 1864/2022. 
 
Zum Stichtag 31.10.2022 wurden insgesamt 10.076 Geflüchtete städtisch untergebracht, davon 4.130 
Ukrainer*innen. Damit erfüllte die Stadt Köln die städtische Aufnahmequote nach § 3 Flüchtlingsauf-
nahmegesetz zu 102,76 % (Stand: 28.10.2022).  
14.335 ukrainische Geflüchtete haben vom Ausländeramt der Stadt Köln einen Aufenthaltstitel nach § 
24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten (Stand 23.09.2022). Damit ist davon auszugehen, dass ein 
erheblicher Teil der ukrainischen Geflüchteten im Kölner Stadtgebiet privat untergekommen ist oder 
eigenen Wohnraum angemietet hat.  
Aufgrund der Übererfüllung der Aufnahmequote werden der Stadt Köln seit März keine Geflüchteten 
über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Daher werden Geflüchtete, die in Köln anreisen und 
nicht privat unterkommen, in die Landeserstaufnahme in Bochum weiter geleitet. Von Juni bis Okto-
ber (Stand 05.10.2022) wurden 1.239 in Köln angekommene ukrainische Geflüchtete nach Bochum in 
die Landeserstaufnahme weiter vermittelt.  
Geflüchtete aus der Ukraine, die zunächst bei privaten Gastgeber*innen aufgenommen wurden und 
denen eine dauerhafte Unterkunft nicht mehr angeboten werden kann, sind durch das Wohnungsamt 
ordnungsbehördlich unterzubringen. Aktuell liegt die Zahl entsprechender Unterbringungsanfragen 
bei 80 bis 100 Menschen monatlich. 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln hat zum 31.10.2022 in Beherbergungsbetrieben 2.108 
Geflüchtete untergebracht, davon 1.855 Ukrainer*innen. 
 
1) Welcome Center Cologne (WCC) 
Das Welcome Center Cologne am Breslauer Platz hinter dem Kölner Hauptbahnhof dient seit An-
fang März 2022 dem Empfang von neu nach Köln angereisten Geflüchteten aus der Ukraine. Seit 
dem 01.06.2022 hat die Johanniter Unfall Hilfe des Regionalverbandes Köln/Leverkusen/Rhein-
Erft die Trägerschaft des WCC im Auftrag der Stadt Köln übernommen. Dort erhalten die ankom-
menden Geflüchteten erste Informationen und Beratungen sowie bei Bedarf einen Imbiss. Außer-
dem werden die Geflüchteten auf Corona getestet und können ein vorsorgliches Gesundheits-
Screening in Anspruch nehmen. 
Da Köln seine vom Land vorgegebene Aufnahmequote nach § 3 Flüchtlingsaufnahmesetz erfüllt 
hat, erfolgt meist eine Weiterreise zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum, wo sie re-
gistriert und dann an eine andere Kommune vermittelt werden. In einigen Fällen erfolgt vor der 
Weiterreise eine vorübergehende Aufnahme in der kommunalen Erstaufnahme.  
Die Zahl der im Welcome Center am Hauptbahnhof/Breslauer Platz ankommenden Geflüchteten 
stagniert seit Juni bei durchschnittlich etwa 25 pro Tag (niedrigste Zahl: 12, höchste Zahl: 50). 
Der Mietvertrag für das WCC läuft zum 31.12.2022 aus. Das WCC wird zum Ende des Jahres 
2022 auch wegen der damit verbundenen hohen Kosten aufgegeben werden. Ein Infopoint wird 
über das Jahresende hinaus hinter dem Hauptbahnhof zur Verfügung stehen. Die Leistungen des 
WCC werden dann an anderer Stelle gewährleistet werden.  
 
2) Kommunale Erstaufnahme (KEA) 
a) Zelte am Südstadion 
Bis zum 31.07.2022 wurde die Unterbringung am Südstadion, Vorgebirgstraße 72 in Köln 
Zollstock zur vorübergehenden Unterbringung von bis zu 600 Personen für 2 bis 3 Tage als 
kommunale Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Von Juni bis Ende Juli sank die Zahl der aufge-
nommenen Geflüchteten stetig auf etwa 30 bis 45 pro Tag. Da der Mietvertrag über die

3 
 
Wohnzelte auslief und zum damaligen Zeitpunkt kein Bedarf mehr an einer so dimensionierten 
kommunalen Erstaufnahme bestand, wurde der Standort aufgegeben, zumal auch Zelte im 
Herbst/Winter keine optimale Unterbringungsform darstellen.  
 
b) Mathias-Brüggen-Straße 
Seit dem 01.08.2022 bis heute befindet sich die kommunale Erstaufnahme am Standort Ma-
thias-Brüggen-Straße, der vorher als Notunterkunft diente. Die 150 zuvor dort untergebrachten 
Geflüchteten wurden überwiegend in die neu eröffneten Unterbringungsobjekte Stolzestraße 
und Bonner Wall verlegt. Die Mathias-Brüggen-Straße ermöglicht die Unterbringung von bis 
zu 200 Personen. Seit August stieg die Anzahl der täglich neu ankommenden Geflüchteten 
wieder an. Dementsprechend war die kommunale Erstaufnahme am 07.10.2022 mit 156 und 
am 12.10.2022 mit 165 Menschen belegt. Dies waren überwiegend Staatsangehörige aus 
Westbalkanstaaten. Der Anstieg war vor allem dadurch bedingt, dass diese Menschen auf-
grund eines Landeserlasses zeitweilig nicht mehr gemäß § 15a AufenthG in die Landesein-
richtungen weiter geleitet werden konnten und zunächst in Köln verblieben sind. Mittlerweile 
kann wieder eine Weiterleitung erfolgen, so dass sich die Belegung der kommunalen Erstauf-
nahme wieder reduziert. 
 
3) Gewerbliche Unterkünfte / Beherbergungsbetriebe  
Es bestehen derzeit Vereinbarungen des Amtes für Wohnungswesen mit Beherbergungsbetrie-
ben über die Belegung von 2.568 Betten (Stand: 31.10.2022).  
Bevorzugt werden Beherbergungsbetriebe, in denen eine Selbstversorgung in eigenen Küchen 
oder Gemeinschaftsküchen möglich ist. Außerdem werden Beherbergungsbetriebe mit einer gro-
ßen Zimmerkapazität bevorzugt, um die sozialarbeiterische Betreuung trotz knapper Personalres-
sourcen an wenigen Standorten konzentrieren zu können. 
Grundsätzlich werden Vereinbarungen mit gewerblichen Unterkünften zur Unterbringung Geflüch-
teter für einen Zeitraum von max. 6 Monaten getroffen; hierdurch werden einerseits bessere Kon-
ditionen zugunsten der Stadt ausgehandelt, andererseits sichern längerfristige Vereinbarungen 
die Unterbringungsmöglichkeiten auch in Zeiten, in denen wie derzeit aufgrund von Messen und 
Tourismus wieder eine erhöhte Nachfrage an Hotelplätzen besteht. 
 
4) Unterbringungsobjekte 
a) Sachstand/Akquise 
Insgesamt wurden vom Amt für Wohnungswesen 184 Angebote und Meldungen von Immobi-
lien geprüft. Hiervon waren 22 grundsätzlich geeignet; 13 Objekte mit ca. 2.010 Einheiten und 
bis zu 900 möglichen Plätzen konnten nach einer entsprechenden Besichtigung angemietet 
werden. Bei den übrigen grundsätzlich geeigneten Objekten laufen noch Verhandlungen oder 
Planungen für Umbau und Renovierung. 
 
b) Boltensternstraße 
In der Boltensternstraße 10a und 10d befinden sich Unterkünfte für Geflüchtete, in denen bis 
zu 360 Geflüchtete untergebracht werden können. Seit dem 31.03.2022 sind beide Gebäude 
wieder in Betrieb genommen worden, zum Stichtag 30.09.2022 waren hier 293 Geflüchtete 
untergebracht. 
Zusätzlich wurde das städtische Katastrophenschutzzentrum in der Boltensternstr. 2 vorüber-
gehend als Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt, da kurzfristig nicht ausrei-
chend andere Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Die dort untergebrachten Ge-
flüchteten werden nach und nach in andere, neu akquirierte Unterkünfte verlegt. Dadurch 
steht die städtische Katastrophenschutzeinrichtung im Winter wieder für ihren ursprünglichen 
Zweck zur Verfügung. 
In der Boltensternstr. 16 befindet sich eine Einrichtung der Sozialbetriebe Köln (SBK), in der in 
angemieteten Wohnungen besonders vulnerable Geflüchtete untergebracht werden können. 
Dort sind derzeit 33 alte und pflegebedürftige Menschen untergebracht (Stand 31.10.2022).  
 
c) Broichstraße 48 (Köln-Brück) 
Ab dem 15.06.2022 wurde das Objekt Broichstr. 48 für den Zeitraum bis zum 14.06.2027 an-
gemietet. Bereits von Oktober 2015 bis zum Oktober 2020 wurde das Objekt zur Unterbrin-
gung geflüchteter Menschen genutzt. Voraussichtlich können in der zweiten Novemberhälfte

4 
 
vor Ort Unterkunftsplätze für 30 Personen fertiggestellt werden. Insgesamt sind 99 Unter-
kunftsplätze geplant. Das Objekt wurde der Stadt von der Bethe-Stiftung angeboten, die damit 
entsprechend ihrer humanitären Zielsetzung die Schaffung kostengünstiger Unterbringungs-
möglichkeiten für geflüchtete Menschen unterstützen möchte. Zudem hat die Stiftung eine 
Förderung für soziale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten in dem Objekt in Aussicht gestellt. Die 
Lage ist fußläufig zu ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten. 
 
d) Ringstraße 38-44 
In der ehemaligen Volvo-Zentrale in Köln-Rodenkirchen waren bereits von 2016 bis 2019 Ge-
flüchtete untergebracht. Im Hinblick auf den kurzfristig gestiegenen Bedarf an Unterbringun-
gen für Geflüchtete konnte die Stadt das Gebäude erneut anmieten. Das Gebäude wird reno-
viert und nach und nach fertiggestellt. 
Seit August sind hier die ersten Geflüchteten eingezogen. Insgesamt entstehen hier sukzessi-
ve Plätze für bis zu 478 Geflüchtete bis Mitte Dezember 2022. Zum 31.10.2022 waren dort be-
reits 183 Geflüchtete untergebracht.  
 
e) Weitere Objekte 
Weitere neue Objekte sind am Zugweg/Bonner Wall, an der Stolzestraße, und an der Micha-
elshovener Straße akquiriert worden. Hierdurch sind Plätze für insgesamt 200 Personen ent-
standen. 
 
5) Flächen für Mobile Wohneinheiten  
a) Sachstand/Akquise 
Insgesamt sind 94 Meldungen über potentiell geeignete Grundstücke eingegangen. Alle 
Standorte wurden geprüft. 46 Standorte waren nicht geeignet oder standen de facto nicht zur 
Verfügung. Kurzfristig geeignet als Grundstücke zur Aufstellung von Wohncontainern waren 
sechs Standorte, davon vier städtische Grundstücke. Die Zahl der zur Verfügung stehenden 
Plätze hat sich unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und einer sozialadäquaten 
Belegung gegenüber der ersten Mitteilung bei einigen Standorten reduziert. 
 
b) Mobile Einheiten auf städtischen Grundstücken 
I) Kronstädter Straße 1a/1b Jungbluthgasse, 50858 Köln-Weiden (Bezirk Lindenthal) 
Hier sind insgesamt 110 Plätze mit eigenen Küchen und gemeinschaftlich genutzten Sani-
täranlagen für Familien entstanden. Diese werden seit dem 26.10.2022 belegt. 
 
II) Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf (Bezirk Lindenthal) 
Hier entstehen 66 Plätze mit eigenen Küchen und Gemeinschaftssanitäranlagen für Män-
ner. Die Belegung ist ab Mitte Dezember 2022 geplant. 
 
III) Friedrichstraße 45, 51143 Köln-Porz (Bezirk Porz) 
Hier entstehen 64 Plätze für Familien mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtungen. 
Die Belegung erfolgt voraussichtlich ab Mitte Dezember.  
 
IV) Langenbergstraße 30a, 50765 Köln-Blumenberg (Bezirk Chorweiler) 
Hier entstehen 58 Plätze für Familien mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäranlagen. Die 
Belegung ist ab Mitte Januar 2023 geplant. 
 
a) Mobile Einheiten auf privaten Grundstücken 
I) Nikolausstraße 57 a, 50937 Köln-Sülz  
Hier entstehen 45 Plätze für Frauen mit gemeinsamer Sanitäranlage und eigenen Küchen. 
Die Belegung ist für Januar 2023 geplant. 
 
II) Alfred-Schütte-Allee 76, 51105 Köln-Poll (Bezirk Porz) 
Die Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG stellt auf ihrem Gelände einen Teil ihres Firmen-
parkplatzes zur Aufstellung von mobilen Wohneinheiten mietfrei zur Verfügung. Geplant 
sind 129 Plätze mit eigenen Küchen und Gemeinschaftssanitäranlagen. Voraussichtlich 
stehen diese ab März 2023 zur Verfügung. Hier werden Frauen mit Kindern und Familien 
untergebracht. Ein Teil der Wohncontainer wird von dem Standort An den Gelenkbogen-

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hallen 1a-d, 50679 Köln-Deutz dorthin versetzt, weil das Grundstück An den Gelenkbo-
genhallen zum 31.12.2022 als Unterbringungsstandort aufgegeben werden muss. 
 
6) Erneute Anmietung der Messehalle 3 
Für den Zeitraum 14.03.2022 bis 03.06.2022 war die Messehalle 3 angemietet und als Erstauf-
nahmeeinrichtung genutzt worden. Ab Ende November 2022 soll diese Halle bis Ende Februar 
2023 für die erwartete höhere Zahl an weiteren Geflüchteten erneut zur Verfügung stehen. Dort 
werden aktuell reguläre Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 800 Personen geschaffen. In der 
Halle werden Kojen aufgebaut, die mit Betten, Spinden, Tischen und Stühlen ausgestattet wer-
den. 
 
7) Wohncontainerunterkunft am Südstadion 
Der im Frühjahr für die Kommunale Erstaufnahme genutzte Parkplatz an der Vorgebirgstr. 72 in 
Köln-Zollstock (siehe Ziffer 2a) wird für den Aufbau und Betrieb einer Unterbringungseinrichtung 
hergerichtet. Geplant ist dort die kurzfristige Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung 
von Geflüchteten, die Platz für ca. 480 Personen bieten sollen. Der Standard ist damit deutlich 
höher als eine Unterbringung in Zelten. Der Standort soll ab Mitte Dezember 2022 belegbar sein. 
Die Nutzung ist derzeit bis Ende April 2023 geplant und kann bei weiterhin bestehendem Bedarf 
bis Ende August 2023 verlängert werden. 
 
8) Personalsituation beim Amt für Wohnungswesen 
Zur Bewältigung der zusätzlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbrin-
gung von Geflüchteten aus der Ukraine wurden im Amt für Wohnungswesen insgesamt 64,0 
Mehrstellen, befristet bis 30.04.2023, für unterschiedliche Aufgabengebiete (Verwaltungsdienst, 
technischer Dienst, soziale Arbeit) zugesetzt. Darüber hinaus wurden und werden bis heute (stu-
dentische) Hilfskräfte mit wechselnden Zeitanteilen zur Unterstützung in verschiedenen Arbeitsbe-
reichen eingesetzt. 
 
Trotz erheblicher Bemühungen, die dringend benötigten Stellen zeitnah und bedarfsorientiert zu 
besetzen, ist dies bis heute lediglich für 24,60 der zugesetzten Stellen (= 38,43 % des zugesetz-
ten Stellenkontingentes) gelungen. Die Personalgewinnung für alle Professionen gestaltet sich 
sehr schwierig, da die Resonanz auf die entsprechenden (internen und externen) Stellenaus-
schreibungen sehr verhalten ist. Unbeschadet dessen hält die Verwaltung ihre intensiven An-
strengungen zur Gewinnung des dringend benötigten Personals weiter aufrecht. 
 
Aufgrund der beschriebenen Situation ist die Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal nun-
mehr seit Monaten extrem hoch und für die eingesetzten Mitarbeitenden mehr als belastend. Vor 
diesem Hintergrund kommt es bereits aktuell zu Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung. 
Konkrete Informationen zu den daraus resultierenden Auswirkungen (wie z.B. reduzierte Aufga-
benerfüllung, erhöhter Krankenstand etc.) liegen noch nicht vor. Hier ist die Verwaltung auf eine 
erfolgreiche Personalgewinnung und zusätzliche personelle Ressourcen in den betroffenen Berei-
chen angewiesen, damit diese Situation schnellstmöglich beendet und eine aus Fürsorgege-
sichtspunkten dringend erforderliche Entlastung der Mitarbeitenden erreicht wird. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (17)

15.11.2022 Integrationsrat
TOP 5.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2022 Bauausschuss
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.12.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.05.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3795/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.11.2022
Erstellt
10.11.2022 12:25