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0490/2020

Bushaltestellen für Bienen begrünen

Mitteilung Ausschuss 05.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.03.2020, TOP 10.2.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer  05.03.2020 
 0490/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 
 
Bushaltestellen für Bienen begrünen, Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
AN/1070/2019 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 
12.09.2019 folgende Anfrage zu einer möglichen Nachrüstung von Bushaltestellen mit einer Begrü-
nung für Bienen formuliert: 
 
 Inwieweit ist der Verwaltung das genannte Programm bekannt und wie beurteilt sie das? 
 Inwieweit sind die derzeit in Köln eingesetzten Wartehäuschen entsprechend „nachrüstbar“ und 
welche Kosten würde ggf. die Nachrüstung schätzungsweise verursachen? 
 Inwieweit wären die Ressourcen des Grünflächenamtes geeignet bzw. erweiterbar, um die Pflege 
von zumindest wenigen Wartehäuschen pro Stadtteil zu übernehmen und wenn nicht, inwieweit 
gibt es andere denkbare Ressourcen in Köln? 
 Inwieweit wäre es möglich, in irgendeiner Form Sponsoren am Wartehäuschen zu würdigen? 
 Wie beurteilt die Verwaltung die zusätzliche Belastung von Allergikern durch den Einsatz entspre-
chender Wartehäuschen? 
 
Von der Verwaltung wurde vorab mit der Mitteilungsvorlage 3115/2019 Stellung genommen.  
 
Darüber hinaus haben die Bezirksvertretungen Rodenkirchen (AN/1084/2019, Sitzung vom 
16.09.2019, TOP 8.1.8) und Mülheim (AN/0020/20, Sitzung vom 27.01.2020, TOP 8.1.1) entspre-
chende Beschlüsse gefasst. 
 
Bienenschutz durch Begrünung von Fahrgastunterständen: 
 
Die Abstimmungen mit der Stadtwerke Köln GmbH, der KVB AG und dem Konzessionär, der Firma 
Wall GmbH („Wall"), sind abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und 
der Konstruktion der vorhandenen Anlagen wird keine Möglichkeit gesehen, die Fahrgastunterstände 
kurzfristig nachträglich zu begrünen, so dass sich die Fragen nach Kosten und Ressourcen für die 
Maßnahme nicht stellen. 
 
Nach der vorliegenden Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH/KVB AG ergibt sich Folgendes: 
 
Die Recherchen haben ergeben, dass die Dachbegrünung der in Utrecht aufgestellten Fahrgastunter-
stände Bestandteil des Konzeptes und somit der Konstruktion des Fahrgastunterstandes ist. In Ut-
recht handelt es sich um keine nachträgliche Begrünung bestehender Fahrgastunterstände. Die Um-
setzung der Fahrgastunterstände in Utrecht erfolgte durch die Firma „Reclamebureau Limbourg 
(RBL)". RBL hat zuletzt auch die Ausschreibung der Fahrgastunterstände in Leipzig gewonnen, so

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dass in Leipzig derzeit ebenfalls begrünte Fahrastunterstände errichtet werden. 
 
Es wurde die Frage gestellt, ob es möglich ist, auch die Dächer der in Köln vorhandenen und im 
Rahmen des Werbenutzungsvertrages von Wall betriebenen Fahrgastunterstände für eine Dachbe-
grünung nachzurüsten. 
 
Die Gestaltung und das Design der Fahrgastunterstände sowie das zugehörige Betriebskonzept sind 
Bestandteil des mit Wall geschlossenen Werbenutzungsvertrages. Diese Designvorgaben sind eben-
falls Bestandteil des Werbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Köln und SWK. Die Möglichkeit 
einer nachträglichen Änderung der Gestaltung oder Ausstattung der Fahrgastunterstände und/oder 
der Ausweitung des Betriebsumfangs ist nicht im Werbenutzungsvertrag der SWK/KVB AG mit Wall 
vorgesehen. Dies könnte daher nur durch eine Vertragsänderung erreicht werden. Wall ist nicht ver-
pflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Mögliche Kosten für nachträgliche Anpassungen des 
Designs der Fahrgastunterstände oder der Betriebsleistungen wären nicht durch Wall zu tragen. 
 
Die in Köln eingesetzte Designlinie Modell „Norman Foster" wurden in einem aufwändigen Auswahl-
verfahren im Rahmen der Ausschreibung der Werberechte ausgewählt. Diese Designlinie überzeugte 
die Auswahlkommission insbesondere aufgrund ihrer Transparenz durch großflächige Glasstrukturen, 
Filigranität und insgesamt durch ein besonderes Maß an Zurückhaltung im öffentlichen Straßenraum. 
Das bereits vor der Ausschreibung in Köln eingesetzte Modell „Traffic" wurde für den Busbereich für 
dessen weiteren Ausbau vorgesehen. 
 
Nach Einschätzung der Firma Wall sind die beiden Designlinien sowohl konstruktiv als auch statisch 
nicht ohne weiteres für den Einsatz von sogenannten „Gründächern" geeignet. Erforderlich ist die 
Entwicklung einer neuen Dachkonstruktion unter Berücksichtigung statischer Anforderungen des 
Tragwerkes. Zudem bedarf es der Auswahl einer richtigen Bepflanzung, die einerseits geografisch 
geeignet ist, andererseits mit wenig Wasser auskommt, um den Pflege- und Gießaufwand so gering 
wie möglich zu halten. 
 
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Gründächern, die Wall u.a. in Paris, Malmö und Man-
chester hat, prüft Wall derzeit, welche Optionen sich für den Einsatz von Gründächern an bereits vor-
handenen Modellen bieten und inwiefern die Dachkonstruktion geändert werden muss. Nach Aussa-
ge von Wall wäre es mindestens erforderlich, das komplette Dach auszutauschen und in geänderter 
Position aufzusetzen. Durch die veränderte Dachposition würde die Unterstellfläche für die Fahrgäste 
reduziert werden. Außerdem sind an verschiedenen Standorten Solaranlagen für die FGU-
Beleuchtung auf den Dächern installiert. Derzeit sind aber noch keinerlei konkrete Aussagen möglich, 
ob und inwieweit bzw. wann eine Umrüstung möglich wäre. Insofern kann Wall auch keine Aussagen 
zu Kosten treffen, die mit einem Austausch verbunden wären. 
 
Nach Einschätzung der KVB wäre die Umrüstung der im Stadtbahnbereich 2016 neu errichteten 
Fahrgastunterstände Modell „Norman Foster" und der Fahrgastunterstände Modell „Traffic" im Busbe-
reich unabhängig von der bisher nicht gelösten Konstruktionsproblematik an den Haltestellen mit ei-
nem enormen Aufwand verbunden.  
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und des derzeitigen Entwicklungsstandes sehen 
die Vertragspartner keine Möglichkeit, die Fahrgastunterstände kurzfristig nachträglich zu begrünen. 
Es wird angeregt, bereits vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für den nächsten Werbenut-
zungsvertrag die Frage der Begrünung von Fahrgastunterständen zu prüfen und gegebenenfalls von 
vorneherein zu berücksichtigen. 
 
Bienenschutz allgemein: 
 
Die Verwaltung weist auf folgende Maßnahmen zum Bienenschutz hin, die bereits in der Umsetzung 
sind: 
 
Die Stadt Köln ist momentan auf Grundlage des politischen Beschlusses „Bienenfreundliches Köln“ 
bestrebt, dem Insektenschutz zunehmend besser gerecht zu werden, um damit nicht nur einen Bei-
trag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten, sondern auch den damit verbundenen Ökosystemdienst-

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leistungen besser gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen des Projektes 
„Wildbienenschutz aktiv“ bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt (www.stadt-
koeln.de/wildbienen). Zusätzlich wird ein Insektenschutzkonzept erarbeitet, innerhalb dessen gezielt 
analysiert wird, wo innerhalb der Stadtverwaltung weitere Wirkungsbereiche vorhanden sind und wie 
eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

12.03.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.03.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0490/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2020
Erstellt
12.02.2020 11:37