0490/2020
Bushaltestellen für Bienen begrünen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 05.03.2020 0490/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Bushaltestellen für Bienen begrünen, Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln AN/1070/2019 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.09.2019 folgende Anfrage zu einer möglichen Nachrüstung von Bushaltestellen mit einer Begrü- nung für Bienen formuliert: Inwieweit ist der Verwaltung das genannte Programm bekannt und wie beurteilt sie das? Inwieweit sind die derzeit in Köln eingesetzten Wartehäuschen entsprechend „nachrüstbar“ und welche Kosten würde ggf. die Nachrüstung schätzungsweise verursachen? Inwieweit wären die Ressourcen des Grünflächenamtes geeignet bzw. erweiterbar, um die Pflege von zumindest wenigen Wartehäuschen pro Stadtteil zu übernehmen und wenn nicht, inwieweit gibt es andere denkbare Ressourcen in Köln? Inwieweit wäre es möglich, in irgendeiner Form Sponsoren am Wartehäuschen zu würdigen? Wie beurteilt die Verwaltung die zusätzliche Belastung von Allergikern durch den Einsatz entspre- chender Wartehäuschen? Von der Verwaltung wurde vorab mit der Mitteilungsvorlage 3115/2019 Stellung genommen. Darüber hinaus haben die Bezirksvertretungen Rodenkirchen (AN/1084/2019, Sitzung vom 16.09.2019, TOP 8.1.8) und Mülheim (AN/0020/20, Sitzung vom 27.01.2020, TOP 8.1.1) entspre- chende Beschlüsse gefasst. Bienenschutz durch Begrünung von Fahrgastunterständen: Die Abstimmungen mit der Stadtwerke Köln GmbH, der KVB AG und dem Konzessionär, der Firma Wall GmbH („Wall"), sind abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und der Konstruktion der vorhandenen Anlagen wird keine Möglichkeit gesehen, die Fahrgastunterstände kurzfristig nachträglich zu begrünen, so dass sich die Fragen nach Kosten und Ressourcen für die Maßnahme nicht stellen. Nach der vorliegenden Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH/KVB AG ergibt sich Folgendes: Die Recherchen haben ergeben, dass die Dachbegrünung der in Utrecht aufgestellten Fahrgastunter- stände Bestandteil des Konzeptes und somit der Konstruktion des Fahrgastunterstandes ist. In Ut- recht handelt es sich um keine nachträgliche Begrünung bestehender Fahrgastunterstände. Die Um- setzung der Fahrgastunterstände in Utrecht erfolgte durch die Firma „Reclamebureau Limbourg (RBL)". RBL hat zuletzt auch die Ausschreibung der Fahrgastunterstände in Leipzig gewonnen, so 2 dass in Leipzig derzeit ebenfalls begrünte Fahrastunterstände errichtet werden. Es wurde die Frage gestellt, ob es möglich ist, auch die Dächer der in Köln vorhandenen und im Rahmen des Werbenutzungsvertrages von Wall betriebenen Fahrgastunterstände für eine Dachbe- grünung nachzurüsten. Die Gestaltung und das Design der Fahrgastunterstände sowie das zugehörige Betriebskonzept sind Bestandteil des mit Wall geschlossenen Werbenutzungsvertrages. Diese Designvorgaben sind eben- falls Bestandteil des Werbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Köln und SWK. Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Gestaltung oder Ausstattung der Fahrgastunterstände und/oder der Ausweitung des Betriebsumfangs ist nicht im Werbenutzungsvertrag der SWK/KVB AG mit Wall vorgesehen. Dies könnte daher nur durch eine Vertragsänderung erreicht werden. Wall ist nicht ver- pflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Mögliche Kosten für nachträgliche Anpassungen des Designs der Fahrgastunterstände oder der Betriebsleistungen wären nicht durch Wall zu tragen. Die in Köln eingesetzte Designlinie Modell „Norman Foster" wurden in einem aufwändigen Auswahl- verfahren im Rahmen der Ausschreibung der Werberechte ausgewählt. Diese Designlinie überzeugte die Auswahlkommission insbesondere aufgrund ihrer Transparenz durch großflächige Glasstrukturen, Filigranität und insgesamt durch ein besonderes Maß an Zurückhaltung im öffentlichen Straßenraum. Das bereits vor der Ausschreibung in Köln eingesetzte Modell „Traffic" wurde für den Busbereich für dessen weiteren Ausbau vorgesehen. Nach Einschätzung der Firma Wall sind die beiden Designlinien sowohl konstruktiv als auch statisch nicht ohne weiteres für den Einsatz von sogenannten „Gründächern" geeignet. Erforderlich ist die Entwicklung einer neuen Dachkonstruktion unter Berücksichtigung statischer Anforderungen des Tragwerkes. Zudem bedarf es der Auswahl einer richtigen Bepflanzung, die einerseits geografisch geeignet ist, andererseits mit wenig Wasser auskommt, um den Pflege- und Gießaufwand so gering wie möglich zu halten. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Gründächern, die Wall u.a. in Paris, Malmö und Man- chester hat, prüft Wall derzeit, welche Optionen sich für den Einsatz von Gründächern an bereits vor- handenen Modellen bieten und inwiefern die Dachkonstruktion geändert werden muss. Nach Aussa- ge von Wall wäre es mindestens erforderlich, das komplette Dach auszutauschen und in geänderter Position aufzusetzen. Durch die veränderte Dachposition würde die Unterstellfläche für die Fahrgäste reduziert werden. Außerdem sind an verschiedenen Standorten Solaranlagen für die FGU- Beleuchtung auf den Dächern installiert. Derzeit sind aber noch keinerlei konkrete Aussagen möglich, ob und inwieweit bzw. wann eine Umrüstung möglich wäre. Insofern kann Wall auch keine Aussagen zu Kosten treffen, die mit einem Austausch verbunden wären. Nach Einschätzung der KVB wäre die Umrüstung der im Stadtbahnbereich 2016 neu errichteten Fahrgastunterstände Modell „Norman Foster" und der Fahrgastunterstände Modell „Traffic" im Busbe- reich unabhängig von der bisher nicht gelösten Konstruktionsproblematik an den Haltestellen mit ei- nem enormen Aufwand verbunden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und des derzeitigen Entwicklungsstandes sehen die Vertragspartner keine Möglichkeit, die Fahrgastunterstände kurzfristig nachträglich zu begrünen. Es wird angeregt, bereits vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für den nächsten Werbenut- zungsvertrag die Frage der Begrünung von Fahrgastunterständen zu prüfen und gegebenenfalls von vorneherein zu berücksichtigen. Bienenschutz allgemein: Die Verwaltung weist auf folgende Maßnahmen zum Bienenschutz hin, die bereits in der Umsetzung sind: Die Stadt Köln ist momentan auf Grundlage des politischen Beschlusses „Bienenfreundliches Köln“ bestrebt, dem Insektenschutz zunehmend besser gerecht zu werden, um damit nicht nur einen Bei- trag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten, sondern auch den damit verbundenen Ökosystemdienst- 3 leistungen besser gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen des Projektes „Wildbienenschutz aktiv“ bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt (www.stadt- koeln.de/wildbienen). Zusätzlich wird ein Insektenschutzkonzept erarbeitet, innerhalb dessen gezielt analysiert wird, wo innerhalb der Stadtverwaltung weitere Wirkungsbereiche vorhanden sind und wie eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann. Gez. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0490/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 12.02.2020 11:37