0350/2020
Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Mülheim)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2961 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/5 Vorlagen-Nummer 0350/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Mülheim) "Baumaßnahme: Deckensanierung Grüner Kuhweg" hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme „Grüner Kuhweg“ im Stadtbezirk Mülheim für das Jahr 2020 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Um- setzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 160.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „Grüne Kuhweg“ ist als Geh- und Radweg konzipiert. Er beginnt in Flittard, als Verlängerung der Roggendorfstraße, östlich der Düsseldorfer Straße und endet in der Straße „Am Weißen Mönch“ in Dünnwald. Der zu sanierende Abschnitt beginnt hinter der Anrampung der Eisenbahnüberführung und hat eine Länge von ca. 800 m. Die umliegende Bevölkerung nutzt den „Grüne Kuhweg“ zur Naherholung, außerdem führt er durch einen Golfplatz und bindet den „Scheuerhof“ an das Verkehrsnetz an. Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand festgestellt. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit müssen die Asphaltoberfläche und Teile der Schotter- tragschicht erneuert werden (Eins-zu-eins-Sanierung). Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 160.000,00 €. Finanzierung 3 Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in ausreichender Höhe zur Verfügung. Klimaschutz Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel dementsprechend zu fördern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0350/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.02.2020
- Erstellt
- 30.01.2020 09:17