2640/2022
Konzept für die Höhenentwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der "Inneren Stadt"
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Mitteilung Ausschuss
6644 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/0 61/0 Tenb Az Vorlagen-Nummer 29.08.2022 2640/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Konzept für die Höhenentwicklung zukünftiger Bauvorhaben für den Bereich der "Inneren Stadt" Gemäß Beschluss des Hauptausschusses zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand der Bearbeitung. Mit der beigefügten ANLAGE 1 werden unter den folgenden drei Themenblöcken die hierfür zentralen Inhalte zusam- mengefasst sowie der strategische Ansatz und die Methodik der weiteren Vorgehensweise darge- stellt: 1 Höhenentwicklung in Köln – Anlass und Grundlagen Köln wächst und der Bedarf, sich mit den verschiedenen Formen der Nachverdichtung zu befassen, spiegelt sich u.a. in den aktuellen Hochhausvorhaben im Stadtgebiet wider (s. Anlage Pkt. 1.1). Die Bestandsaufnahme der vorhandenen Hochhäuser (s. Anlage Pkt. 1.2) verdeutlicht, dass in Köln - vergleichbar mit anderen europäischen Metropolen - in den letzten 100 Jahren verschiedene Hoch- häuser realisiert wurden: Die solitären Hochpunkte der 1920er Jahre, die Großprojekte der 1970er Jahre, aber auch die Debatte um das Weltkulturerbe Kölner Dom rund um die Jahrtausendwende zeigen die verschiedenen Planungsetappen auf. Vor dem Hintergrund der sich stets wandelnden Herausforderungen der Stadtentwicklung gilt es nun für den Betrachtungsraum "Innere Stadt" bis zum Äußeren Grüngürtel ein Höhenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Hierbei sind die vorhandenen Konzepte (s. Anlage Pkt. 1.3) zu berücksichtigen und im Sinne einer kontinuierlichen Planungskultur fortzuschreiben: Verbindliche Steuerungsinstrumente Pufferzone 2006, Höhenkonzept 2007 und Ringkonzept 2009 Diese differenzierten und wegweisenden Regelwerke zur Höhenentwicklung in der Innenstadt bis einschließlich der Ringstraßen stellen die beschlossene Grundlage dar und setzen den Schwer- punkt auf den Schutz des UNESCO Weltkulturerbes Kölner Dom und die Romanischen Kirchen. Rahmengebende Konzepte Städtebaulicher Masterplan Innenstadt und Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+" Über die verschiedenen Testentwürfe zeigt der Masterplan Potentialbereiche für städtebauliche Entwicklungen auf, welche konzeptionell einzubeziehen sind. Das räumliche Leitbild der Stadtstra- tegie gibt den übergeordneten Rahmen für die Entwicklung von Köln. Davon abgeleitet stellen der KölnKatalog und das künftige Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt zwei wichtige Steuerungs- instrumente für eine wachsende Metropole dar. 2 Gez. Greitemann 2 Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt – Status Quo Zu Beginn wurden in IV/2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert (s. Anlage Pkt. 2.1). Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde dann als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt. Zentrale Fragestellung war, welches Instrument Köln benötigt, um gleichermaßen das UNESCO Weltkulturerbe zu schützen sowie den Herausforderungen einer wachsenden Metropole gerecht zu werden und verbindlich den eigenen Anspruch an eine quali- tätsvolle Planung und Umsetzung zu formulieren. Unter den Überschriften Metropole, Erbe und An- spruch wurden gemeinsam mit Vertreter*innen der Fachwelt sowie der Stadtverwaltung Chancen und Grenzen einer möglichen Nachverdichtung für Köln diskutiert (s. Anlage Pkt. 2.2). Anschließend wurden die Ergebnisse ausgewertet und daraus ableitend Arbeitshypothesen (s. Anlage Pkt. 2.3) und ein strategischer Ansatz formuliert. 3 Strategischer Ansatz – Prozess und Methodik Um das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt kontinuierlich voran zu bringen, gleichzeitig aber auch in Bezug auf aktuelle Hochhaus-Vorhaben bereits jetzt handlungsfähig zu sein, soll iterativ ge- arbeitet werden. Dadurch können Teilergebnisse bereits gesichert und zügig angewendet werden. Das Höhenentwicklungskonzept soll daher in zwei Schritten erarbeitet werden: Qualitative Ebene: Qualitätsstandards In einem ersten Schritt soll die qualitative Ebene geklärt werden: Hierzu werden generell geltende Qualitätskriterien definiert und verabschiedet, um städtebauliche Entwicklungen zu fördern und aktu- elle Hochhausprojekte stadtweit steuern zu können. Dies beinhaltet eine projektbezogene Standort- prüfung sowie im Weiteren Vorgaben zu Qualifizierungsverfahren mit definierten Qualitätskriterien zu den Themen Gestaltung, Klima, Mobilität und Nutzung. Ein vergleichbares Vorgehen wurde bereits im Inneren Grüngürtel angewendet: Die so genannten „Spielregeln“ formulieren einheitliche Qualitätskri- terien, welche als Anforderung bei den verschiedenen Wettbewerbsverfahren für die städtebaulichen und hochbaulichen Entwicklungen einfließen. Räumliche Ebene: Zonenplan Parallel dazu wird in einem zweiten Schritt die räumliche Ebene geklärt. Aufbauend auf den bereits vorhandenen Konzepten für die Höhenentwicklung der Innenstadt wird für den verbleibenden Bereich der Inneren Stadt, d.h. innerhalb des Äußeren Grüngürtels, ein Zonenplan erarbeitet. In diesem Plan soll die weitere Höhenentwicklung über Positiv- und Negativzonen räumlich gegliedert werden. Dabei sind ein geeigneter Detaillierungsgrad, eine geeignete Steuerungsschärfe sowie Höhengrenzen zu definieren. Das Ergebnis der qualitativen Ebene soll der Politik spätestens im ersten Quartal 2023 zur Beschluss- fassung vorgelegt werden. Somit können bereits kurzfristig verbindliche Qualitätskriterien in den lau- fenden Projekten zugrunde gelegt werden. Parallel hierzu wird der Prozess für die Auseinanderset- zung mit der räumlichen Ebene und die Vorbereitung des Zonenplans voran gebracht. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess komplexer ist und einer umfassenderen Vorbereitung be- darf. Ziel ist, im vierten Quartal 2023 hierzu eine Grundsatzentscheidung herbei zu führen. Der Erar- beitungsprozess insgesamt wird als lernenden Systems verstanden. Hierfür werden die Erkenntnisse aus beiden Strängen - die räumliche und die qualitative Ebene - kontinuierlich miteinander rückge- koppelt und fließen in die Bearbeitung mit ein. Ausgangspunkt sind der politische Beschluss, die vor- handenen und verbindlichen Planungsgrundlagen sowie die Ergebnisse des Fachsymposiums. Der Diskurs mit der Fachöffentlichkeit und der Politik sowie eine transparente Kommunikation mit der Stadtgesellschaft werden dabei über verschiedene Beteiligungsformate sichergestellt. 3 Gez. Greitemann
Anlage 1- Konzept Höhenentwicklung.
20342 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 1
ANLAGE 1
zur Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss
Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt
Metropole - Erbe - Anspruch
Sachstand III/2022
Dezernat für Planen und Bauen
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“)
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 2
Inhalt
Höhenentwicklung in Köln
Anlass und Grundlagen
Höhenentwicklung für die Innere Stadt
Status Quo
Strategischer Ansatz
Prozess und Methodik
1
2
3
3
7
12
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 3
Aktuelle Hochhaus-Vorhaben
Bestehende Hochhäuser und Kirchen
Vorhandene Konzepte zur Steuerung
1.1
1.2
1.3
4
5
6
Köln wächst und der Bedarf, sich mit den ver-
schiedenen Formen der Nachverdichtung zu be-
fassen, spiegelt sich u.a. in den aktuellen Hoch-
hausvorhaben im Stadtgebiet wider.
Die Bestandsaufnahme der vorhandenen Hoch-
häuser verdeutlicht, dass in Köln - vergleichbar
mit anderen europäischen Metropolen - in den
letzten 100 Jahren verschiedene Hochhäuser
realisiert wurden: Die solitären Hochpunkte der
1920er Jahr, die Großprojekte der 1970er Jah-
re, aber auch die Debatte um das Weltkulturer -
be Kölner Dom rund um die Jahrtausendwende
zeigen die verschiedenen Planungsetappen auf.
Vor dem Hintergrund der sich stets wandelnden
Herausforderungen der Stadtentwicklung gilt es
nun für den Betrachtungsraum „Innere Stadt“ ein
Höhenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Hier-
bei sind die vorhandenen Konzepte zu berück-
sichtigen und im Sinne einer kontinuierlichen
Planungskultur fortzuschreiben.
1 Höhenentwicklung in Köln
Anlass und Grundlagen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 4
aktuelle HH-Vorhaben
>110 m
70-110 m
<70 m
Standorte in Diskussion 2b
5a
2a
4
1c
1a
1d
3
1.1 Aktuelle Hochhaus-Vorhaben
*Es handelt sich hier sinngemäß um die bereits öffentlichten Vorhanden bzw. um solche Projekte die bereits mit Beschluss bekannt
sind. Teilweise befinden sich die Projekte noch in einer sehr frühen Phase der Planung oder es findet erst noch ein Wettbewerb statt.
Aus diesem Grund sind die Höhenannahmen nicht bindend. Sie dienen lediglich einem groben ersten Überblick über die max. Höhe.
1b
Bezirk/Nr.
1a
1b
1c
1d
2a
2b
3
4
5a
9
9a
9b
9c
9d
9e
9f
Objekt/Adresse
Deutzer Hafen (Standorte gemäß integriertem Plan)
Campus Colonius Nord
LVR-Neubau am Ottoplatz
Hochhauspunkt Siegburger Str.
Sechtemer Str./Bonner Straße
Bahnstraße (Rodenkirchen)
Justizzentrum
Bezirk Ehrenfeld (Standorte in Diskussion)
Hochhaus der DEVK
Mülheimer Süden:
Euroforum West (Cologneo II)
Euroforum West (Cologneo II)
Deutz-Areal
Deutz-Areal
Lindgens-Areal
Otto-Langen-Quartier
Höhe
<80m
<80m
<70m
<60m
<60m
<40m
<110m
<80m
<150m
s.u.
<100m
<65m
<65m
<65m
<65m
<65m
9a9c9b 9d
9f
9e
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 5
1.2 Bestehende Hochhäuser und Kirchen
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
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12
13
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19
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30
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55
56
57
Objekt/Adresse
Fernsehturm Colonius
Kölner Dom
Kölnturm (Mediapark 8)
Colonia-Haus (An der Schanz 2)
Uni-Center (Luxemburgerstr. 124)
TÜV Rheinland (Am Grauen Stein)
Ringturm (Theodor-Heuss-Ring 1)
Land-/Amtsgericht (Luxemburgerstr.101)
Kölntriangle (Ottoplatz 1)
Herkules-Hochhaus (Graeffstr. 1)
Deutschland Radio (Raderberggürtel)
Telekom AG (Innere Kanalstraße 98)
Lanxess Tower (Kennedyplatz)
An der Fuhr 4
Klinikum Lindenthal
Messeturm
DKV-Versicherung (Aachener Str. 300)
Rheinsternhaus (Mevissenstraße 16)
Wohnheim der Sporthochschule
Bonner Straße 211
Türnicher Straße 5-7
Wohnheim an der FH (Deutzer Ring 5)
West-Center (Venloer Straße 601–603)
Allianz Wohnpark (Krohstraße 4)
Konrad-Adenauer-Straße 72–82
Wohnhochhaus Kierbergerstraße 15
Wohnhochhaus an der Schanz 1
Wohnhochhaus In der Kreuzau 2–4
Görlinger Zentrum 3
Belfortstraße 9
Mainstraße 38
Wohnturm „Opal“ (Am Faulbach)
Hansahochhaus
ABC-Tower (Ettore-Bugatti-Str. 6–14)
Alte Brühler Straße 8
An der Fuhr 3
Wiener Weg 4
Premier Inn Hotel (Perlengraben 2)
Kranhaus Süd (Im Zollhafen)
Kranhaus 1 (Im Zollhafen)
Kranhaus Nord (Im Zollhafen)
Wohnhochhaus Krohstraße 2
Wohnhochhaus Riehler Straße 200
Messehochhaus/ koelnmesse
Millennium, Zurich (Deutzer Allee 1)
Ringkarree (Hohenzollernring)
Arbeitsamt (Luxemburger Straße 121)
Raderthalgürtel 5–11
Buschweg 23
Im Falkenhorst 2–10
Konrad-Adenauer-Ufer 79–81
Wohnheim Deutz-Kalker-Straße 118
Wohnhochhaus Wiener Platz 2
Gerling-Hochhaus (Gereonshof)
Deutsche Telekom (Sternengasse 13)
DKV-Neubau (Scheidtweilerstraße 4)
Ameron Hotel (Melatengürtel 15)
Höhe [m]
266
157
148
147
133
112
109
105
103
102
102
99
95
95
89
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84
82
77
76
75
75
74
73
71
70
70
68
68
68
68
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65
65
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64
64
64
62
62
62
63
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58
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57
57
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57
57
56
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50
Jahr
1981
1880
2001
1973
1973
1974
1973
1981
2006
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1978
1969
1969
1971
1928
1966
1973
1973
1971
1979
1979
1973
1973
1973
1965
1976
1973
1967
n.a.
2018
2018
1925
2003
1974
1974
1971
n.a.
2010
2008
2009
1973
1976
1964
2019
2001
1982
1970
n.a.
1969
1972
1974
1960
1953
1965
2005
2005
>110 m
>110 m
70-110 m
70-110 m
<70 m
<70 m
vorhandene Hochhäuser
Kirchen/Moscheen etc.
06
03
04
05
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34
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28
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33
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39
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4546
47
48
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52
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57
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08
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15
16
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24
07
27
02/Dom
01/Colonius
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 6
Städtebaulicher
Masterplan Innenstadt
Verbindliche Steuerungsinstrumente
Rahmengebende Konzepte
Räumliches Leitbild u.
Kölner Perspektiven 2030+
Sichtachsenplan
1.3 Vorhandene Konzepte zur Steuerung
Höhenkonzept 2007
Ringkonzept 2009
Pufferzone 2006
Köln verfügt über eine Vielzahl an Konzepten
zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.
Rahmen gebende Instrumente sind hierbei u.a.
der Städtebauliche Masterplan Innenstadt und
die Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+.
Als verbindliches Instrument ist das beschlos -
sene Höhenkonzept 2007 zu nennen, welches
die bauliche Entwicklung zum Schutz des Welt-
kulturerbes Kölner Dom sowie der romanischen
Kirchen im Betrachtungsraum einschließlich
der Ringstraßen regelt. Für den gesamten Gel-
tungsbereich gilt hier eine max. Traufhöhe von
22,50m. Ergänzend hierzu wurde das Ringkon -
zept 2001 überarbeitet und um Maximalhöhen,
bezogen auf die Geschossigkeiten beidseitig
der Ringstraßen, ergänzt. Als Teil des Höhen -
konzepts wurde die Ergänzung im Jahr 2009 be-
schlossen. Die bereits 2006 verabschiedete Puf-
ferzone regelt (Beteiligungsverfahren) gemäß
UNESCO Konvention zusätzlich die Bewertung
von Baumaßnahmen in diesem Bereich, um ne-
gative Auswirkungen auf das Weltkulturerbe Köl-
ner Dom zu verhindern. Der Sichtachsenplan,
ursprünglich Bestandteil des nicht beschlosse -
nen Hochhochhauskonzepts 2003, war in die-
sem Kontext die Idee für die Stadtbild-Verträg-
lichkeits-Untersuchung (RWTH Aachen) und ist
seitdem anerkannte Grundlage bei der Bewer-
tung von Hochhausprojekten, um das bauliche
Erbe von Köln zu schützen.
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 7
2 Höhenentwicklung Innere Stadt
Status Quo
Ergebnisse der Recherche
Fachsymposium April 2021
Arbeitshypothesen
2.1
2.2
2.3
8
10
11
Zu Beginn wurden in IV/2020 verschiedene
europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, Mün-
chen und Wien - in Bezug auf ihre Instrumen-
te und Konzepte zur Steuerung der Höhenent -
wicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis
dieser Erkenntnisse wurde dann als Auftakt am
17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt.
Zentrale Fragestellung war, welches Instrument
Köln benötigt, um gleichermaßen das UNESCO
Weltkulturerbe zu schützen sowie den Heraus -
forderungen einer wachsenden Metropole ge-
recht zu werden und verbindlich den eigenen
Anspruch an eine qualitätsvolle Planung und
Umsetzung zu formulieren? Unter den Über-
schriften Metropole, Erbe und Anspruch wur-
den gemeinsam mit Vertreter*innen der Fachwelt
sowie der Stadtverwaltung Chancen und Gren-
zen einer möglichen Nachverdichtung für Köln
diskutiert. Anschließend wurden die Ergebnisse
ausgewertet und daraus ableitend Arbeitshypo -
thesen und ein strategischer Ansatz formuliert.
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 8
2.1 Ergebnisse der Recherche
In der Recherche wurde deutlich, dass es zwei
Grundsätze gibt. Diese Grundsätze werden
auf den nächsten beiden Seiten als Grafiken
verdeutlicht. Einer der beiden Grundsätze be-
inhaltet das Thema „proaktiv“ und „restriktiv“.
Frankfurt hat bspw. eine „proaktive Haltung“ zur
Hochhausentwicklung und betreibt eine gezielte
Hochhausentwicklung zur Profilierung des Stadt-
bildes. In München hingegen besteht ein restrik-
tives Vorgehen bei dem weite und vor allem zen-
trale Teile des Stadtbildes von Hochhäusern frei
gehalten werden mit dem Ziel, die bestehende
Stadtsilhouette zu erhalten.
Frankfurt
Basel
Düsseldorf
Berlin
Wien
Karlsruhe
München
Stadtgestalterische
Betrachtung
proaktiv/
akzentuieren
restriktiv/
schützen
H
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 9
„offener“ Zonenplan
projektbezogene Anwendung
des Kriterienkatalogs für potentiell
geeignete Standorte/ Positivflä-
chen
Ausweisung von Schutzgebieten/
Negativflächen
„definierter“ Zonenplan
stadtraumbezogene Anwendung
flächendeckende Ausweisung von
Zonen mit definierten Qualitäts-
kriterien
1.
2.
3.
Kriterien
1.
2.
3.
Zone A
1.
2.
3.
Zone B
1.
2.
3.
Zone C
Lorem ipsum
Ergebnisoffener
Diskurs
1.
2.
3.
Kriterien
1.
2.
3.
Kriterien
1.
2.
3.
Zone A
1.
2.
3.
Zone B
1.
2.
3.
Zone C
Lorem ipsum
Ergebnisoffener
Diskurs
1.
2.
3.
Zone A
1.
2.
3.
Zone B
1.
2.
3.
Zone C
Der zweite Grundsatz setzt sich aus einem „de-
finierten-“ und „offenem Zonenplan“ zusammen.
München verwendet hierzu bspw. eine „klein -
teilige Steuerung“ bzw. detaillierte Zonen. Und
Berlin verfolgt eine Strategie mit einer groben
Steuerung mit wenigen Ausschlusszonen.
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 10
2.2 Fachsymposium April 2021
Themenschwerpunkte
Auf Basis dieser Recherche wurde in einem
weiteren Schritt am 17.04.2021 ein Fachsym-
posium durchgeführt, um inhaltliche Eckdaten
für die weitere Bearbeitung zu definieren. Un-
ter den Überschriften Metropole, Erbe und An-
spruch wurden gemeinsam mit Vertreter*innen
der Fachwelt sowie der Stadtverwaltung Chan -
cen und Grenzen einer möglichen Nachverdich-
tung in Köln diskutiert. Aufbauend auf den vor-
handenen, beschlossenen Planungskonzepten
wird ein Höhenentwicklungskonzept erarbeitet,
welches gleichermaßen das UNESCO Weltkul-
turerbe schützt sowie den Herausforderungen
einer wachsenden Metropole gerecht wird und
die Ansprüche an eine qualitätsvolle Planung
und Umsetzung verbindlich formuliert.
1 – Metropole
Inputvortrag
Reinhard Joecks, Foster + Partners London
Diskussion
Markus Greitemann, Beigeordneter Stadt Köln
Ulrich Höller, Vorstand ZIA/ExCom ULI
Reinhard Joecks, Foster + Partners London
2 – Erbe
Inputvortrag
Prof. Kunibert Wachten, RWTH Aachen
Diskussion
Peter Füssenich, Dombaumeister Köln
Prof. Kunibert Wachten, RWTH Aachen
Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator Köln
3 – Anspruch
Inputvortrag
Anina Böhme, Referatsleiterin Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Diskussion
Paul Bauwens-Adenauer, Geschäftsführender
Gesellschafter Bauwens Holding
Anina Böhme, Senatsverwaltung Berlin
Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt Köln
Kommentar
Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk,
Stadtbaurätin München
Ausblick
Markus Greitemann, Beigeordneter Stadt Köln
ZUSAMMENFASSUNG
GESAMTPROZESS Köln baut auf Vorhandenem auf
RAHMEN Prüfkatalog für Einzelfall + Anspruch für Räumliches Leitbild
„Hierdurch wird dem Weltkulturerbe Rechnung getragen“
ZIEL Die Stadt Köln muss definieren, was sie mit einer Steuerung von Hochhausansiedlungen
erreichen will.
DIALOG zwischen Stadt, Investoren und (Fach-)Öffentlichkeit
QUALITÄT Architektur, Stadtsilhouette, Aufwertung des öffentlichen Raums,
Mehrwert im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtplanung,
Anforderungen an Klimaneutralität
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 11
2.3 Arbeitshypothesen
Die Höhenentwicklung Innere Stadt verfolgt eine
flächenreduzierte Nachverdichtung. Das Kon-
zept für die Höhenentwicklung der Inneren Stadt
baut einerseits auf das Höhenkonzept 2007 als
Steuerungsinstrument zum Schutz des bauli -
chen Erbes auf und definiert andererseits Posi-
tivzonen für neue Entwicklungen im gesamtstäd-
tischen Kontext.
… stellen hierbei eine Ausnahme dar. Bezugswert für die maximale Höhe ist der
Kölner Dom mit 157m. In der Innenstadt bis zu den Ringstraßen sind gemäß
Höhenkonzept 2007 keine Hochhäuser > 35m möglich.
… sind identitätsstiftend, bereichern das Stadtbild und fügen sich komposito-
risch wertvoll in die Stadtsilhouette ein. Die exzellente städtebauliche und archi-
tektonische Qualität wird stets über einen Bebauungsplan und über ein Quali -
fizierungsverfahren mit verschiedenen Beteiligungsformaten gesichert.
… berücksichtigen die klimatischen Anforderungen und die Klimaleitlinien
der Stadt Köln und sind im Sinne der Nachhaltigkeit zertifiziert.
… sind hervorragend an den Umweltverbund angebunden und weisen im Sinne
der Verkehrswende ein beispielhaftes Mobilitätskonzept auf.
… generieren einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft und leisten einen Bei-
trag zum öffentlichen Leben und zum Gemeinwohl.
Hochhäuser mit markanter Stadtbildprägung...
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 12
3 Strategischer Ansatz
Prozess und Methodik
Erarbeitungsprozess als lernendes System
Methodik zur Steuerung aktueller Hochhausvorhaben
3.1
3.2
13
14
Um das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt
kontinuierlich voran zu bringen, gleichzeitig aber
auch in Bezug auf aktuelle Hochhaus-Vorhaben
bereits jetzt handlungsfähig zu sein, soll itera-
tiv gearbeitet werden. Dadurch können Teiler -
gebnisse bereits gesichert und zügig angewen -
det werden. Das Höhenentwicklungskonzept
soll daher in zwei Schritten erarbeitet werden.
Qualitative Ebene: Qualitätsstandards
In einem ersten Schritt soll die qualitative Ebene
geklärt werden: Hierzu werden generell gelten -
de Qualitätskriterien definiert und verabschiedet,
um städtebauliche Entwicklungen zu fördern und
aktuelle Hochhausprojekte stadtweit steuern zu
können. Dies beinhaltet eine projektbezogene
Standortprüfung sowie im Weiteren Vorgaben
zu Qualifizierungsverfahren mit definierten Qua-
litätskriterien zu den Themen Gestaltung, Klima,
Mobilität und Nutzung.
Räumliche Ebene: Zonenplan
Parallel dazu wird in einem zweiten Schritt die
räumliche Ebene geklärt. Aufbauend auf den be-
reits vorhandenen Konzepten für die Höhenent -
wicklung der Innenstadt wird für den verbleiben-
den Bereich der Inneren Stadt, d.h. innerhalb des
äußeren Grüngürtels, ein Zonenplan erarbeitet.
In diesem Plan soll die weitere Höhenentwick -
lung über Positiv- und Negativzonen räumlich
gegliedert werden. Dabei sind ein geeigneter
Detaillierungsgrad, eine geeignete Steuerungs -
schärfe sowie Höhengrenzen zu definieren.
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 13
3.1 Erarbeitungsprozess als lernendes System
In einem ersten Schritt werden Qualitätsstan-
dards definiert. Das Ergebnis soll der Politik spä-
testens im ersten Quartal 2023 zur Beschluss -
fassung vorgelegt werden. Somit können bereits
kurzfristig verbindliche Qualitätskriterien in den
laufenden Projekten zugrunde gelegt werden.
Parallel hierzu wird der Prozess für die Ausein -
andersetzung mit der räumlichen Ebene und die
Vorbereitung des Zonenplans voran gebracht.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass dieser
Prozess komplexer ist und einer umfassenderen
Vorbereitung bedarf. Ziel ist, im vierten Quartal
2023 hierzu eine Grundsatzentscheidung herbei
zu führen.
Der Erarbeitungsprozess insgesamt wird als ler-
nenden Systems verstanden. Hierfür werden die
Erkenntnisse aus beiden Strängen - die räum-
liche Ebene und die Qualitätsstandards - konti-
nuierlich miteinander rückgekoppelt und fließen
in die Bearbeitung mit ein.
Ausgangspunkt sind der politische Beschluss,
die vorhandenen und verbindlichen Planungs -
grundlagen sowie die Ergebnisse des Fachsym-
posiums. Der Diskurs mit der Fachöffentlichkeit
und der Politik sowie eine transparente Kommu-
nikation mit der Stadtgesellschaft werden dabei
über verschiedene Beteiligungsformate sicher-
gestellt.
Ziel:
Beschluss
Qualitätsstandards
1. Quartal 2023
Ziel:
Grundsatzbeschluss
Zonenplan
4. Quartal 2023
Räumliche Ebene
Zonenplan
Qualitative Ebene
Qualitätsstandards
Beschluss
AN 0384/2020
I/ 2020; Auftrag
Höhenentwicklung-
konzept Innere Stadt
„lernendes System“
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 14
3.2 Methodik zur Steuerung aktueller Hochhausvorhaben
Für die Erarbeitung von Qualitätsstandards gilt
es u.a. einen verbindlichen Planungsablauf zu
formulieren. Hierfür wurden in einem ersten
Vorschlag vier Phasen definiert. Abhängig vom
Planungsstand werden einzelne Schritte be-
schrieben, um die Qualität im Projekt zu sichern,
Verbindlichkeit herzustellen und die Akteure aus
Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft zu be-
teiligen. Phase 1 Standortprüfung und Phase 2
Qualifizierung bilden ein wichtiges Fundament.
Sie werden deshalb auf der folgenden Seite nä-
her erläutert.
Planungsablauf
3
Bauleitplanung
1
Standortprüfung
4
Realisierung
2
Qualifizierung
von der Stadt Köln
definierte Prüfkriterien
(Gutachtenerfordernis)
Ersteinschätzung
Fachverwaltung
verfahrensleitender
(Grundsatz-) Beschluss
Verbindlichkeit Beteiligung Qualitätssicherung
zweistufiger
Wettbewerb
definierte
Qualitätskriterien
Öffentlichkeits-
beteiligung
Politischer Beschluss
BauGB u.a.
Beteiligung
Festsetzung B-Plan
und städtebaulicher
Vertrag
Vor-Ort-Info
Baugenehmigungs-
verfahren
Prüfung der Qualität
durch [muss noch
geklärt werden]
Die Oberbürgermeisterin
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Planungsrecht
Stadtplanungsamt
Denkmalschutz
Stadtkonservator
Natur-/Landschaftsschutz
Amt für Grünflächen und Landschaftspflege
Verkehrsanbindung
Amt für Straßen und Verkehrsplanung
Stärkung der Zentren
Amt für Stadtentwicklung
...
Stadt
setzt
Parameter
Ein Hochhausvorhaben löst besondere Anfor-
derungen an den Standort aus. Bei Hochhaus -
planungen, die innerhalb von städtebaulichen
integrierten Planungen erfolgen, beispielsweise
in den Stadtentwicklungsprojekten Parkstadt
Süd, Mülheimer Süden oder Deutzer Hafen,
sind zahlreiche Klärungen bereits über die integ-
rierte Planung erfolgt. Anders verhält es sich für
Standorte, an denen ein Hochhaus isoliert neu
geplant wird. Eine fachübergreifende Prüfung ist
daher projektbezogen erforderlich und gibt Auf-
schluss über die grundsätzliche Eignung eines
Standortes für den Bau eines Hochhauses. Ne-
ben den Themen des Landschafts- und Denk-
malschutzes muss hierbei insbesondere die An-
bindung an den ÖPNV geprüft werden, um die
Auswirkungen auf den Öffentlichen Raum und
das Stadtklima frühzeitig mitzudenken. Nicht je-
der Standort zieht hierbei dasselbe Gutachten-
erfordernis nach sich: So wird ein Standort in
unmittelbarer Nähe eines Denkmals oder Land -
schaftsschutzgebiets auch hier den Schwer-
punkt der Gutachten haben.
Wurde der Standort nach der Prüfung als ge-
eignet befunden, folgt ein bis zu zweistufiges
Qualifizierungsverfahren unter Berücksichtigung
von Qualitätskriterien für den städtebaulichen
und architektonischen Maßstab. Hierbei werden
Kriterien zu den Themen Gestaltung, Nutzung,
Mobilität und Klima definiert, wie beispielsweise
die Einbindung in den öffentlichen Raum und der
Stadtsilhouette, die städtebauliche Komposition,
die Architekturqualität, die Berücksichtigung kli-
matischer Anforderungen, aber auch des Mehr-
werts im Sinne einer gemeinwohlorientierten
Stadtplanung. Auch hierbei ist zu berücksichti -
gen, inwiefern Rahmenparameter bereits durch
vorlaufende Planungen definiert sind oder neu
entwickelt werden müssen.
1. Standortprüfung (Scoping)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (53)
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- Straße 6
- Straße 7
- Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 2640/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.08.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 16:37