A-W/0034/2015
Schleichweg "Auf dem Dorn" schließen
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Originalantrag
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FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster FDP in der Bezirksvertretung West Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: bv-west@fdp-ms.de www.bvwest.fdp-ms.de Peter Koch-Tölken Bezirksvertreter Münster, 14.08.2015 Antrag Schleichweg „Auf dem Dorn“ schließen Die Bezirksvertretung West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, die Straße „Auf -dem-Dorn“ zwischen den Hausnummern 1a und 20 als Einbahnstraße mit der Fahrtrichtu ng West und Süd einzurichten. Begründung: Immer mehr Autofahrer aus der Richtung Schappde t- ten fahren morgens von der Tilbecker Str. aus in die Straße "Auf dem Dorn", um die Ampelanlage Tilbecker Straße/ Pienersallee zu umgehen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Ins- Insbesondere während der Zeit des morgendlichen Schulbeginns trifft dieser „Schleichve rkehr“ dort auf den Verkehr zum und vom Schulzentrum. Durch den „Schleichverkehr“ wird die Straße überlastet. Dem ist in geeig ne- ter Weise zu bege g- nen, etwa durch die Einrichtung einer Einbahnstraßen-Regelung. Diese ist jedoch auf den Abschnitt zwischen den Hausnu mmern 1a und 20 zu beschränken, weil sonst die Anfahrt zu den Arz tpraxen (Auf dem Dorn 21), die einen nicht unerheblich en Publi- kumsverkehr haben, unnötig erschwert wird. Bei einer durchgehenden Einbahnstraßenregelung über die g e- samte Str aßenlänge würde dieser Verkehr auch durch den oberen ost -westlich verlaufenden Straßenabschnitt gezwungen, wo ab der Kreuzung Annette -von-Droste- Hülshoff-Straße / Auf dem Dorn wegen ruhenden Verkehrs nur eine Fahrspur zur Verf ü- gung steht. gez. Peter Koch-Tölken FDP in der BV West Einfahrt in die (zukünftige Einbahn -) Straße Auf dem Dorn aus der Annette - von-Droste-Hülshoff-Straße mit par - kenden Autos rechts. Ende der Einbahnstraßenregelung im Bereich der Hausnummer 20
Stellungnahme der Verwaltung
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61.42.0014 . - 24.09.2015 Frau Sowa j 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-West Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtdirektor Schultheiß Schleichweg „Auf dem Dorn“ schließen Antrag A-W/0034/2015 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 14.08.2015 Mit dem o..g. Antrag der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-WVest wurde: die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Straße „Auf dem Dorn" zwischen den Hausnum- mern 1a und 20 als Einbahnstraße eingerichtet werden kann. . Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen gleichlautenden Antrag (Ifd..Nr: A- W/0011/2014) umfassend geprüft. Das Ergebnis wurde die Bezirksvertretung West am 04.12.2014 mit:der Stellungnahme vom 07.11.2014 bekannt gegeben. Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass seitens:.der Verwaltung und der Polizei die Einrichtung einer Einbahnstraße:in diesem Bereich als kritisch beurteilt und somit auch Nicht befürwortet wurde. Die.erneute Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich ergab weiterhin mehr negative.als positive Aspekte. Zusätzlicher Parkraum . Die. mögliche Vermehrung von Parkraum fällt im ‚betreffenden 'Straßenabschnitt 'bei Ein- richtung einer Einbahnstraßenregelung sehr begrenzt aus, Im gesamten Bereich der Sira- Re Auf. dem Dorn wird das alterhierende Parken praktiziert, Diese Mäßhahme wurde durch die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der Beschlussvörlage V10338/2005 einstimmig beschlossen, um das Überfahren der Gehwege und zu: verhin- derniund das:Geschwindigkeitsniveau zu verringern. j Durch .die Einrichtung einer Einbafinstraße könnten Im öffentlichen Straßenraum zusätz- lich 3 Stellplätze angeordnet werden. a. Geschwindigkeitsniveau / Umwegfährten Eine Einbahnstraßenregelung würde einerseits zu Umwegfahrten führen und ändererseits zu höheren Fahrgeschwindigkeiten, da in Einbahnstraßen nicht.mit Gegenverkehr gerech- net'werden muss. - . j Durch, die Einbahnstraßenregelung müssten Anwohner des nördlichen Teils'der Straße Auf. dem Dorn, die aus südlicher Richtung der Tilbecker Straße kommen, längere Umwege in Kauf nehmen. Sie könnten nicht direkt in die Straße auf dem Dorn einbiegen, sondern müssten über zwei Kfeuzungspunkte fahren, um in die-Straße Auf dem Dorn zu gelangen. Auch die Erreichbarkeit der Kita und der Mariengrundschule mit dem Fahrrad wäre nach- haltig beeinträchtig, da:es sich bei der beantragten Beschilderung um keine „unechte Ein- bahnstraße‘ handelt, bei der der Radverkehr in. beide’ Richtungen freigegeben ist. Für den Radfahrer würden erhebliche Umwege entstehen, die Zeitverluste hervorrufen und zu Unattraktivität für den Radverkehr führen. Erforderliche Wendemöglichkeit: - Die beantragte Beschilderung (Anordnung des VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ in Höhe der Hausnummer 20) setzt voraüs, dass an dieser Stelle (Höhe Hausnr. 20) eine Werdemög- lichkeit für den: Kfz-Verkehr, der aus südlicher Richtung der Tilbecker Straße kommt, vor- gesehen wird. Der Bau einer richtlinienkönformen Wendeanlage setzt eine Breite von min- destens 15,00 m voraus, Der vorh. Einmündungsbereich in Höhe der Hauptzufahrt zur Schule ist nicht:sehr breit, sodass die erforderliche Breite für eine Wendeanlage nicht er= reicht werden kann. Um diese: zu realisieren, müsste ein Teil’des vorh. Spielplatzes auf dem Schulgelände und der'vorh. Grünstreifen:mit wertvollem Baumbestand zu Lasten die- ser Wendeanlage entfallen. Durch eine größere Wendemöglichkeit würde es voraussichtlich einen größeren Anteil. an Bring- und Holdiensten mit dem Pkw geben, was ein erhöhtes Gefahrenpotential beson- ders für Fußgänger und Radfahrer zur Folge hat. j j Fazit Seitens: der Verwaltung. und der Polizei kann dem: Äntrag auf Einrichtung einer Einbahn- straße. in der Straße. Auf dem Dorn aufgrund der o. g. Argumente nicht ‚gefolgt werden. Die Verwaltung und die Polizei sind weiterhin übereinstimmend der Auffassung, dass die vorhandene Verkehrsregelung (das alternierende Parken) zu einer langsamen Fahrweise beiträgt und Autofahrer’ zu besonderer Aufmerksamkeit zwingt. ” Das Verkehrsaufkommen in dieser Straße beschränkt sich weitestgehend auf deri ge- bietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist mit 30 Kfz/h in der Spitzenstunde (Kreuzungs- punkt: Annette-von-Droste-Hülshof-Straße/Alter Gemeindeplatz, 2011) als gering anzuse- hen, Duürchgangsverkehr kann aufgrund der Lage im Straßennetz nicht gänzlich ausge- schlössen werden. Da auch seitens:der Polizei keine Unfalllage gemeldet wurde, lässt sich seitens der Ver- waltung kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung’ableiten. Der 6. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Christian Schowe Anlage ;
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Geringhoffstraße 48
- Tilbecker Straße
- Pienersallee
- Auf dem Dorn 21
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Alter Gemeindeplatz
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0034/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37