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A-W/0034/2015

Schleichweg "Auf dem Dorn" schließen

Antrag an die BV West 17.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.10.2015, TOP 9.7

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

1987 Zeichen

FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
 
 
FDP in der 
Bezirksvertretung West 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-west@fdp-ms.de 
www.bvwest.fdp-ms.de 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter 
Münster, 14.08.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
Schleichweg „Auf dem Dorn“ schließen 
 
Die Bezirksvertretung West möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, die Straße „Auf -dem-Dorn“ 
zwischen den Hausnummern 1a und 20 als Einbahnstraße mit der Fahrtrichtu ng West und 
Süd einzurichten. 
 
Begründung: 
Immer mehr Autofahrer aus der Richtung Schappde t-
ten fahren morgens von der Tilbecker Str. aus in die 
Straße "Auf dem Dorn", um die Ampelanlage Tilbecker 
Straße/ Pienersallee zu umgehen. Dadurch kommt es 
immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Ins-
Insbesondere während der Zeit des morgendlichen 
Schulbeginns trifft dieser „Schleichve rkehr“ dort auf 
den Verkehr zum und vom Schulzentrum. Durch den 
„Schleichverkehr“ wird die Straße überlastet.  
 
Dem ist in geeig ne-
ter Weise zu bege g-
nen, etwa durch die 
Einrichtung einer 
Einbahnstraßen-Regelung. Diese ist jedoch auf den 
Abschnitt zwischen den Hausnu mmern 1a und 20 zu 
beschränken, weil sonst die Anfahrt zu den Arz tpraxen 
(Auf dem Dorn 21), die einen nicht unerheblich en Publi-
kumsverkehr haben, unnötig erschwert wird. Bei einer 
durchgehenden Einbahnstraßenregelung über die g e-
samte Str aßenlänge würde dieser Verkehr auch durch 
den oberen ost -westlich verlaufenden Straßenabschnitt 
gezwungen, wo ab der Kreuzung Annette -von-Droste-
Hülshoff-Straße / Auf dem Dorn  wegen ruhenden Verkehrs  nur eine Fahrspur zur Verf ü-
gung steht. 
gez. 
Peter Koch-Tölken 
FDP in der BV West  
 
 
 
Einfahrt in die (zukünftige Einbahn -) 
Straße Auf dem Dorn aus der Annette -
von-Droste-Hülshoff-Straße mit par -
kenden Autos rechts. 
 
Ende der Einbahnstraßenregelung im 
Bereich der Hausnummer 20

Stellungnahme der Verwaltung

4707 Zeichen

61.42.0014 . - 24.09.2015
Frau Sowa j 6159

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-West

Bezirksvertretung Münster-West

über Herrn Stadtdirektor Schultheiß

Schleichweg „Auf dem Dorn“ schließen
Antrag A-W/0034/2015 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
14.08.2015

Mit dem o..g. Antrag der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-WVest wurde: die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Straße „Auf dem Dorn" zwischen den Hausnum-
mern 1a und 20 als Einbahnstraße eingerichtet werden kann.

. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen gleichlautenden Antrag (Ifd..Nr: A-
W/0011/2014) umfassend geprüft. Das Ergebnis wurde die Bezirksvertretung West am
04.12.2014 mit:der Stellungnahme vom 07.11.2014 bekannt gegeben.

Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass seitens:.der Verwaltung und der Polizei die
Einrichtung einer Einbahnstraße:in diesem Bereich als kritisch beurteilt und somit auch
Nicht befürwortet wurde.

Die.erneute Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich ergab weiterhin
mehr negative.als positive Aspekte.

Zusätzlicher Parkraum

. Die. mögliche Vermehrung von Parkraum fällt im ‚betreffenden 'Straßenabschnitt 'bei Ein-
richtung einer Einbahnstraßenregelung sehr begrenzt aus, Im gesamten Bereich der Sira-
Re Auf. dem Dorn wird das alterhierende Parken praktiziert, Diese Mäßhahme wurde durch
die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der Beschlussvörlage
V10338/2005 einstimmig beschlossen, um das Überfahren der Gehwege und zu: verhin-
derniund das:Geschwindigkeitsniveau zu verringern. j
Durch .die Einrichtung einer Einbafinstraße könnten Im öffentlichen Straßenraum zusätz-
lich 3 Stellplätze angeordnet werden.

a.

Geschwindigkeitsniveau / Umwegfährten

Eine Einbahnstraßenregelung würde einerseits zu Umwegfahrten führen und ändererseits
zu höheren Fahrgeschwindigkeiten, da in Einbahnstraßen nicht.mit Gegenverkehr gerech-
net'werden muss. - . j

Durch, die Einbahnstraßenregelung müssten Anwohner des nördlichen Teils'der Straße
Auf. dem Dorn, die aus südlicher Richtung der Tilbecker Straße kommen, längere Umwege
in Kauf nehmen. Sie könnten nicht direkt in die Straße auf dem Dorn einbiegen, sondern
müssten über zwei Kfeuzungspunkte fahren, um in die-Straße Auf dem Dorn zu gelangen.
Auch die Erreichbarkeit der Kita und der Mariengrundschule mit dem Fahrrad wäre nach-
haltig beeinträchtig, da:es sich bei der beantragten Beschilderung um keine „unechte Ein-
bahnstraße‘ handelt, bei der der Radverkehr in. beide’ Richtungen freigegeben ist.

Für den Radfahrer würden erhebliche Umwege entstehen, die Zeitverluste hervorrufen

und zu Unattraktivität für den Radverkehr führen.

Erforderliche Wendemöglichkeit: -

Die beantragte Beschilderung (Anordnung des VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ in Höhe der
Hausnummer 20) setzt voraüs, dass an dieser Stelle (Höhe Hausnr. 20) eine Werdemög-
lichkeit für den: Kfz-Verkehr, der aus südlicher Richtung der Tilbecker Straße kommt, vor-
gesehen wird. Der Bau einer richtlinienkönformen Wendeanlage setzt eine Breite von min-
destens 15,00 m voraus, Der vorh. Einmündungsbereich in Höhe der Hauptzufahrt zur
Schule ist nicht:sehr breit, sodass die erforderliche Breite für eine Wendeanlage nicht er=
reicht werden kann. Um diese: zu realisieren, müsste ein Teil’des vorh. Spielplatzes auf
dem Schulgelände und der'vorh. Grünstreifen:mit wertvollem Baumbestand zu Lasten die-
ser Wendeanlage entfallen.

Durch eine größere Wendemöglichkeit würde es voraussichtlich einen größeren Anteil. an
Bring- und Holdiensten mit dem Pkw geben, was ein erhöhtes Gefahrenpotential beson-
ders für Fußgänger und Radfahrer zur Folge hat. j j

Fazit

Seitens: der Verwaltung. und der Polizei kann dem: Äntrag auf Einrichtung einer Einbahn-
straße. in der Straße. Auf dem Dorn aufgrund der o. g. Argumente nicht ‚gefolgt werden.
Die Verwaltung und die Polizei sind weiterhin übereinstimmend der Auffassung, dass die
vorhandene Verkehrsregelung (das alternierende Parken) zu einer langsamen Fahrweise
beiträgt und Autofahrer’ zu besonderer Aufmerksamkeit zwingt. ”

Das Verkehrsaufkommen in dieser Straße beschränkt sich weitestgehend auf deri ge-
bietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist mit 30 Kfz/h in der Spitzenstunde (Kreuzungs-
punkt: Annette-von-Droste-Hülshof-Straße/Alter Gemeindeplatz, 2011) als gering anzuse-
hen, Duürchgangsverkehr kann aufgrund der Lage im Straßennetz nicht gänzlich ausge-
schlössen werden.

Da auch seitens:der Polizei keine Unfalllage gemeldet wurde, lässt sich seitens der Ver-
waltung kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung’ableiten.

Der 6. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

Christian Schowe

Anlage ;

Beratungsverlauf (1)

01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Geringhoffstraße 48
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Auf dem Dorn 21
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Alter Gemeindeplatz

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Details

Aktenzeichen
A-W/0034/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
17.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37