2008/0313
Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung
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Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 1 Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung Dokumentation der fachlichen Beiträge im Rahmen des Werkstattgesprächs vom 14. April 2008 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 2 Stadtplanungsamt 4 Grünflächen- und Umweltamt 9 S c h u l a m t 10 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 10 Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport 12 Amt für Wohnungswesen 12 Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt/IDA 13 S o z i a l v e r w a l t u n g 14 D e n k m a l s c h u t z 16 V e r m e s s u n g s a m t 17 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/EAD (nachträgl.) 18 Agenda-Büro (nachträgl.) 19 Zusammenstellung Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Im Carree 1 64283 Darmstadt Tel +49 (0)6151/ 13-4431 Fax +49 (0)6151/ 13-3455 Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 2 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Im Stadtgebiet befinden sich rund 314 ha militärisch genutzte Flächen. Davon werden 122 ha als innerstädtische Konversionsflächen angesehen. Vertreterin der Eigentümerin Bundesrepublik Deutschland ist mit Ausnahme der Starkenburgkaserne (GEBB) die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass der Abzug der US-Army bis Anfang 2009 durchgeführt werden soll. Nur wenige Resteinheiten werden am Standort Darmstadt länger bleiben. Offizielle Mitteilungen über die Flächenfreigabe oder Abzugspläne liegen der Stadt und der BIMA noch nicht vor. Abb.1: Konversionsstandorte in Darmstadt Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung wurde in einem Gutachten der Hessen Agentur für Darmstadt ein langfristig anhaltend positives Bevölkerungswachstum prognostiziert. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Wohnraum ist somit gegeben. Das derzeitige wohnungsbaupolitisches Ziel der Stadt Darmstadt sieht eine jährliche Realisierung von 500- 600 Wohnungen vor Für die Konversionsareale wurden Aussagen zur Festlegung von künftigen Nutzungsschwerpunkten getroffen. Diese wurden in einem Flächenkatalog dokumentiert. Für das Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne wird die Planung eines neuen Wohngebietes empfohlen. Die Hanglage des Geländes und die Nähe zu Naherholungsräumen bieten hervorragende Voraussetzungen für attraktive Wohnlagen unterschiedlicher Ausprägung. Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne wurden bereits 2007 gefasst. Darüber hinaus wurden Satzungen über besonderes Vorkaufsrecht der Stadt beschlossen. Ein direkter Erwerb durch die Stadt wird derzeit nicht empfohlen und ist vorläufig auch nicht geplant. Zur Analyse des Darmstädter Wohnungsmarktes wurde ein Gutachten beim Institut Wohnen &Umwelt beauftragt. Eine Analyse über Bestand und Infrastruktur der Konversionsareale ist derzeit in Bearbeitung. Ergebnisse sind Ende Mai 2008 zu erwarten. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 3 Abb. 2: Luftbild/Lageplan Kasernengelände Einflussfaktoren des Konversionsprozesses 1. Verhandlungsposition/ Zielvorstellungen der Akteure (Stadt/Eigentümer/Projektentwickler) 2. Vereinbarkeit der Zielvorstellungen 3. Ausschreibungspflicht gem. Urteil EuGH/ OLG Düsseldorf v. 13.06.2007 4. Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkei ten/ Bereitschaft zur Kostenübernahme 5. Kosten für Altlastenentsorgung/ Sanierung/ Infrastruktur 6. bestehende Verpflichtungen/ Verträge 7. Bauplanungsrechtlicher Spielraum 8. Organisationsformen/ Management Planungsrechtliche Steuerungsinstrumente (Auswahl) 1. Bebauungsplan gem. §§ 8 ff BauG 2. Veränderungssperre und Vorkaufs rechte gem. §§ 14 ff/§§ 24 ff BauGB 3. städtebauliche Vert räge gem. §§ 11 ff BauGB 4. Erschließungsverträge gem. § 124 ff BauGB 5. städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme §§ 165 ff BauGB (Ankauf durch Kommune) 6. Stadtumbaumaßnahme gem. § 171 (a- d) BauGB Organisatorische Steuerungsinstrumente 1. innerhalb der Verwaltung/ ARGE mit Eigentümer 2. Projektentwicklung im Eigenbetrieb bzw. in der kommunalen Entwicklungsgesellschaft 3. Projektentwicklungsgesellschaft mit externen Kapitalgebern notwendige weitere Schritte 1. Definition und Organisation der Projektentwicklung. 2. Definition/ Vertiefung planerischer Rahmenbedingungen für jeweilige Kasernenflächen (sukzessive Flächenentwicklung anstreben) 3. Aufstellung zur Beurteilung der Gesamtko sten des Konversionsprozesses erarbeiten. 4. Festlegung von Modalitäten zur Veräußerung (potenzielle Inhalte für städtebauliche Verträge) Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 4 Stadtplanungsamt Gesamteinordnung des Geländes Zur Entwicklung der Konversionsflächen ist ein Gesamtkonzept notwendig, in das sich die drei Areale der Cambrai-Fritsch-Kaserne, der Jefferson-Siedlung und der Lincoln-Siedlung einfügen sollten. Dabei muss der gesamte Bereich zwischen Bessungen und Eberstadt, von der Heimstättensiedlung bis zur Klappacherstraße betrachtet werden. Dabei sind folgende Themenbereiche zu klären: 1. Verkehr: Wegebeziehungen, Verkehrsanbi ndungen, Verknüpfungen der Wohnbereiche mit den Freizeiteinrichtungen 2. Grünflächen: Grünvernetzungen, Freiha ltung von Grünbereichen, Sicherung des Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube 3. Infrastruktur: gemeinsame Nutzung von übergeordneten Infrastruktureinrichtungen 4. Nutzungen: Welche Art der Nutzung und Bebauung soll in den verschiedenen Arealen umgesetzt werden, die Gefahr der Segregation muss berücksichtigt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Kasernen-Areals als Sonderbaufläche dargestellt, die Jefferson-Siedlung als Wohnbaufläche. Im Norden befindet sich ein Grünzug mit Kleingärten und Sportanlagen, sowie Gemeinbedarfsflächen: Schule, Akademie für Tonkunst und Polizeipräsidium. Die Zielsetzung des Flächennutzungsplanes sieht eine Grünverbindung südlich des Polizeipräsidiums und südlich der Akademie für Tonkunst, über die Bessunger Kiesgrube bis zur Karlsruher Straße im Westen vor. Abb.3: Lage/ Infrastruktur im Umfeld Die baulichen Strukturen in Bessungen bilden mit einer 2-geschossigen Bebauung mit Reihenhäusern und Einfamilienhäusern einen Ortsrand aus. Am nördlichen Ende der Heinrich- Delp-Straße in Eberstadt befinden sich freistehende Einfamilienhäuser. In einer Entfernung bis ca. 1,5 km sind verschiedene Sporteinrichtungen vorhanden, das Freizeitgelände der Heimstättensiedlung, das Sportgelände der TG Bessungen, die Radrennbahn und die Tennisplätze des TCB. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 5 Ebenfalls sind verschiedene Kleingartenanlagen im unmittelbaren Umfeld vorhanden. Der gesamte Waldbereich Bessunger Forst mit dem Ausflugsziel Ludwigshöhe bietet einen hohen Freizeitwert. Bedeutung der Konversionsflächen Wegen der Flächengröße der Cambrai-Fritsch-Kaserne mit ca. 34 ha, ihrer außergewöhnlichen Lage- und Standortqualitäten und ihrer offenkundigen Eignung für ein hochwertiges Wohngebiet kommt diesem Projekt besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Stadt zu. Es erscheint daher nahe liegend und wurde auch von verschiedenen Seiten der Fachöffentlichkeit, Presse und Politik angeregt, hierfür einen städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben. Aus Sicht der Stadtplanung, Bezirk Bessungen, lassen sich zunächst die folgenden Informationen, Fragen und Lösungsansätze benennen, die als Beitrag zur Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs gedacht sind. Historische Aspekte Frühere Nutzungen und Wegebeziehungen Ältere Spuren der Nutzung sind vor Ort innerhalb des Kasernenbereichs vermutlich nicht mehr zu finden, da dem Kasernenbau eine weitgehende Veränderung des damals bestehenden, unbebauten Geländes voranging. Ältere Pläne und Ansichten von Bessungen (1776, 1789) zeigen im Plangebiet gerodete Flächen mit vermutlich landwirtschaftlicher Nutzung. Daran schließen sich zum Ortskern hin ausgiebige Weinbauflächen an, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jh. hinein bestanden. (Anmerkung: historische Zusammenhänge entnommen aus: Peter Engels, Geschichte Bessungens, 2002 und Walter Möbus , Bessunger Geschichten, 1993). Des weiteren gibt es Hinweise auf Kiesabbau, der sich zumindest auf das westlich an die Kaserne anschließende Gelände der Bessunger Kiesgrube (betrieben bis 1978, heute Naturschutzgebiet) erstreckt hat. Im Plan von 1789 ist eine Straße bzw. ein Weg zwischen Bessungen und Eberstadt oberhalb der „Chaussee“ (Heidelberger Straße) enthalten. Sie verläuft unterhalb der Ludwigshöhe, 1888 mit der Eingemeindung Bessungens wurde sie zur „Ludwigshöhstraße“. Dass es sich hier um einen Abschnitt der alten Bergstraße handelt, die seit dem Mittelalter durch den Ortskern Bessungens führte, erscheint unstrittig. 1. Bau der Cambrai-Fritsch-Kaserne Die Cambrai-Fritsch-Kaserne wurde 1937/38 erbaut. Sie ist Teil der umfangreichen Militäranlagen, mit denen die Nationalsozialisten Darmstadt zu einem Hauptort ihrer Aufrüstung und Kriegsvorbereitung machten. Als Standort der „33. Feldartillerie“ wurden zwei voneinander getrennte Kasernen errichtet, von denen die eine nach Cambrai in Nordfrankreich, dem Ort einer Panzerschlacht des 1. Weltkriegs (Nov./ Dez. 1917), und die andere nach Werner Freiherr von Fritsch, dem Oberbefehlshaber des Heeres vom Juni 1935 bis Januar 1938, benannt wurde. Die Steinmauern, die diese beiden Kasernen voneinander trennten, sind noch am zentralen Platz zu erkennen, wo sie heute einen Nordost- und einen Südwestflügel der zusammengelegten Kasernen unterscheiden. 2. Bau der Jefferson-Siedlung Die Jefferson-Siedlung wurde als Wohnquartier der US-Army ab 1951 südlich im Anschluss an die Cambrai- Fritsch- Kaserne erbaut und hat damit als Nahtstelle die Stadtteile Bessungen und Eberstadt miteinander verbunden. Die ursprünglich nur über die Ludwigshöhstraße angeschlossene Kasernenanlage erhielt im Zusammenhang mit dem Bau der Jefferson-Siedlung durch die Cooperstraße eine direkte Verbindung zur Heidelberger Straße und zur Housing Area Lincoln Village. Erst in den 70er Jahren wurde die ursprünglich öffentliche Durchfahrt durch die Kasernenanlage für den motorisierten Fahrverkehr gesperrt, in den 90er Jahren auch für Fußgänger und Radfahrer. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 6 Umgang mit dem Bestand Wegen der noch bestehenden Nutzung durch die US-Streitkräfte ist das Kasernengelände zur Zeit nur sehr begrenzt zugänglich. Eine umfassende Bestandsaufnahme liegt deshalb noch nicht vor. Die GVD ist mit einer Bestandsanalyse beauftragt. Die Angaben zum Bestand an Gebäuden, Freiflächen und ihren Nutzungen basieren von daher auf der Auswertung zugänglicher Planunterlagen, Luftbilder und Fotos sowie einer Begehung am 17. März 2008. Der Bestand der Cambrai-Fritsch-Kaserne an Gebäuden, Toren, Einfriedungs- und Stützmauern ist seit der Übernahme durch die US Army nahezu unverändert erhalten geblieben. Die städtebauliche Anlage der Kaserne nimmt Bezug auf Achsen des Stadtgrundrisses: Deutlich ist die Ausrichtung des zentralen, ursprünglich öffentlich zugänglichen Platzes sowie der gesamten Anlage auf den Turm der Pauluskirche und den Hochzeitsturm (Blickbeziehungen). Erkennbar ist auch die Ausrichtung der Ludwigshöhstraße, im Abschnitt vor Eintritt in das Kasernencarree, auf den Turm der Bessunger Kirche und die Fluchtlinien der Moller-Vorstadt. Der zentralen Platz sollte über die Anforderungen der Denkmalpflege hinaus auch als Identifikationspunkt für das neue Wohngebiet erhalten und einer angemessenen Nutzung zugeführt werden. Das stark geneigte Gelände wurde vor dem Bau der Kasernen durch Abgrabungen und Aufschüttungen soweit möglich nivelliert, Randbereiche wurden gerodet. Von West nach Ost beträgt die Höhendifferenz dennoch ca. 30 m. Das Kasernengelände selbst wurde terrassiert und mit Stützmauern abgefangen. Inwieweit in die vorhandene Geländemodulation einschließlich Terrassierungen im Rahmen der Konversion einzugreifen ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage der Erhaltung alter Baumbestände, u.a. Kastanien, gerade im Bereich der zentralen Achse der Kasernenanlage. Der Nordost- und der Südwestflügel des Kasernengeländes sind weitgehend versiegelt und ohne Baumbestand. Auf dem Gelände befinden sich 11 große Mannschafts- bzw. Verwaltungsgebäude. Mit Ausnahme der zweigeschossigen Kopfbauten am zentralen Platz sind sämtliche Mannschaftsgebäude NW/SO ausgerichtet und weisen ähnliche bauliche Merkmale auf: • 3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoss • Gebäudetiefe: 16,50 m • Gebäudelänge: 50 – 70 m • Hochparterre, Mittelflur, ca. 3,50 Geschosshöhe. Je nach Nutzungsanforderungen wurden unter US-amerikanischer Verwaltung Umbauten im Innern der Gebäude vorgenommen, u.a. für Büronutzungen und Mannschaftsunterkünfte, darunter auch Kleinwohnungen mit Küche und Bad. Insgesamt verfügen allein die Mannschaftsgebäude über eine Bruttogeschossfläche von ca. 32.000 m². Etwa die Hälfte dieser Gebäude wurde in den letzten Jahren von der US Army saniert. Auf dem Kasernengelände befinden sich darüber hinaus Werkstätten und Garagen sowie eine Sporthalle (ehemalige Reithalle) mit Nebengebäuden und ausgedehnte Sportanlagen. Im Südwesten des ursprünglichen Kasernengeländes, an der Cooperstraße, befindet sich der Einzelhandelsschwerpunkt der US Army mit Supermärkten, Restaurants, Bank- und Versicherungsfilialen, ein Markt für HiFi-Artikel sowie ein Kino. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 7 Südlich an das Kasernengelände grenzt die Housing Area Jefferson Village an. Die neun Wohngebäude mit insgesamt ca. 280 Wohnungen wurden für Angehörige der US Army errichtet. Es handelt sich um 3- und 4-geschossige Zeilenbauten, die in den hier stellenweise sehr steilen, bewaldeten Hang gesetzt sind, in direktem Anschluss, jedoch ohne städtebaulichen Bezug zum angrenzenden Eberstädter Villenviertel. Unklar ist, inwieweit der Wohnungsbestand für eine Vermarktung als Miet- oder Eigentumsobjekte geeignet ist Die Jefferson Siedlung verfügt darüber hinaus über eine kleine Kirche und weitere Versorgungseinrichtungen. Der Erhaltungszustand der Gebäude ist nicht bekannt. Städtebauliche und landschaftliche Potenziale Kennzahlen C F K J e f f e r s o n z u s a m m e n Gesamtfläche 24,8 ha 8,5 ha 30 – 35 ha Nettobauland 17,6 ha 6,0 ha (bei Neubebauung) 20 – 25 ha Lagequalitäten Das Gebiet der Cambrai-Fritsch-Kaserne zeichnet sich durch hohe Lagegunst aus. Am Fuß der Ludwigshöhe, neben dem „Klappacher Feld“, in nordwestlicher Randlage des kristallinen Odenwalds auf ca. 160 bis 191 m Höhe gelegen, kann hier eines der höchstgelegenen Darmstädter Wohngebiete entstehen. In reizvoller, ungestörter Waldrandlage oberhalb des Naturschutzgebietes Bessunger Kiesgrube besteht Sichtbeziehung nach Westen zum rheinhessischen Hügelland, nach Norden zur Stadt und zum Taunus. Die Entfernung zum Bessunger Ortskern beträgt ca. 1,2 km, zum Stadtkern (Luisenplatz) ca. 3 km. Abb. 4: Naturräumliche Lage Das Kasernengelände ist gekennzeichnet durch seine „Insellage“ in der Landschaft, es bestehen grüne Zäsuren gegenüber den bebauten Bereichen von Bessungen und Eberstadt. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 8 Verwässert wurde dieses charakteristische städtebauliche Merkmal durch das Heranbauen der Jefferson- Siedlung bis fast an die nördlichsten Grundstücke der Eberstädter Villenkolonie. Bei der Findung des städtebaulichen Konzepts wäre also auch die Frage zu prüfen, ob und in welcher Qualität und Quantität die Grünzäsur an dieser Stelle wieder herzustellen ist. Von Bedeutung für die städtebauliche Konzeption ist darüber hinaus die topografische Ausrichtung des Planungsgebiets. Während das Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne nach Nordwesten Richtung Bessungen geneigt ist, beginnt am Fuß der Ludwigshöhe, im Bereich der Jefferson Siedlung, der Landschaftsraum der Bergstraße mit seiner Ausrichtung nach Westen. Versorgung und Verkehr Die Fragen der zusätzlich erforderlichen Versorgu ngs- und Verkehrsinfrastruktur für die neuen Wohngebiete sind im Zusammenhang mit dem Bedarf der Lincoln Siedlung sowie des gesamten Bereichs zwischen Bessungen und Eberstadt zu klären (s.o.) Die Kasernenanlage durchtrennt derzeit versch iedene historische Wegebeziehungen; die als Teil des Fuß- und Radwegenetzes bei der Planung zu berücksichtigen sind: • Verbindung Bessungen – Marienhöhe – Eberstadt • Aufgänge zur Ludwigshöhe und in den Odenwald • Verbindung Heimstättensiedlung – Lincolnsiedlung – Böllenfalltor Dabei ist auch die Frage zu klären, welche Fahrverkehrsbeziehungen durch das Gebiet zugelassen werden sollen, auch unter dem Gesi chtspunkt der Konsequenzen für benachbarte Wohngebiete in Bezug auf Durchgangsverkehr. Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 in das Konversionsgelände ist angedacht. (s. Bericht Straßenverkehrs- und Tiefbauamt) Fragestellungen Zusammenfassend sind aus Sicht des Stadtplanungsamtes über die schon genannten, den Bereich Bessungen Süd betreffenden übergeordneten Fragen hinaus die folgenden planerischen Fragestellungen vor Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu klären: 1. vor Entscheidung über Abriss/Erhaltung von Beständen: • Vorgaben der Denkmalpflege • Gebäudebestände: Eignung für welche Nutzungen? • Schadstoffbelastungen der Gebäude • Altlasten • Zustand der technischen IS • Erhaltenswerter Vegetations-/Baumbestand 2. als Planungsvorgaben: • Art und Maß der angestrebten Bebauung • Welche Bauweisen, welcher Wohnungsschlüssel werden angestrebt? • Bauland: sind Abgrabungen/Aufschüttungen oder Waldränder zu korrigieren? • Welche Grünzäsuren, welche Verbindungen sind zu erhalten oder wiederherstellen? • Sind ergänzende verkehrliche Erschließungsmaßnahmen erforderlich? • Wird die Straßenbahn ins Gebiet verlängert? • Sollen historische Fahrbeziehungen wieder hergestellt werden? • Welche Fuß- und Radwegverbindungen sind wieder herzustellen? Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 9 Grünflächen- und Umweltamt Grün- und Freiflächensystem Die Konversionsflächen befinden sich größtenteils in sensiblen hochwertigen Übergangsbereichen zur freien Landschaft. Als geschlossene undurchgängige Komplexe stellen sie zurzeit häufig Barrieren dar. Bei Umnutzungen muss darauf geachtet werden, dass Durchgängigkeit gewährleistet wird und an wichtigen Achsen Grünverbindungen entwickelt werden. Im Osten und Westen befinden sich Landschaftsschutzgebiete, im Osten schließt sich Erholungswald an.. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Bessunger Kiesgrube“ grenzt im Westen direkt an die Fläche und soll nicht Bestandteil künftiger Planungen sein. Eine wesentliche Planungsgrundlage sind hierzu die Aussagen des Landschaftsplans für die Gesamtstadt und die Inhalte des zugehörigen Naherholungskonzeptes zum Grünsystem und zur Freiflächenentwicklung. Abb.5: Auszug aus dem Landschaftsplan Die Flächen der Cambrai-Fritsch-Kaserne und die anschließende Jefferson-Siedlung grenzen südlich an den Grünzug „Bessungen Süd“ an und stellen eine bauliche Verbindung zum Stadtteil Eberstadt dar. Diese ist jedoch nicht in Nord-Süd-Richtung erschlossen, da sowohl die militärischen Flächen als auch das westlich angrenzende Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“ abgegrenzt sind und keine durchgängige Wegeverbindung besteht. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 10 Bei Öffnung und Umnutzung der Flächen ist darauf zu achten, Wegeverbindungen in Richtung Eberstadt/ Heinrich-Delp-Straße zu schaffen sowie zum Anziehungspunkt Ludwigshöhe. Der Grünzug „Bessungen Süd“ ist vor weiterer Bebauung frei zu halten. Eine Engstelle des Grünzuges besteht momentan im Bereich Ludwigshöhstraße / Cambrai- Fritsch-Kaserne. Da sich in der nordwestlichen Ecke der Kaserne ein Sportplatz befindet, ist bei Öffnung des Geländes diese Fläche als Bestandteil des Grünzuges zu integrieren und der Grünzug in östlicher Richtung unter Einbeziehung der Wallaufschüttung weiter auszubauen. Bei der Neustrukturierung der Flächen sind Grünstrukturen neu zu schaffen und Entsiegelungsmaßnahmen vorzunehmen. Es wird gefordert, dass zur notwendigen Beurteilung der Freiraumsituation und des Baumbestandes eine umfassende Bestandsanalyse durchgeführt wird. Umweltbelastungen Auf dem Gelände ist an mehreren Standorten zumindest mit Mineralölverunreinigungen zu rechnen. Die Kosten zur Beseitigung solcher Altlasten könnten nach Aussagen des Fachamtes unter Umständen auch vom Regierungspräsidium übernommen werden. Dies musste noch abschließend geklärt werden. Schulamt Nach Ansicht des Schulamtes ist die notwendige schulische Infrastruktur im Blick zu behalten. Es geht davon aus, dass der Bedarf an Versorgungsstrukturen im Grundschulbereich eine Erweiterung der vorhandenen Infrastrukturen erforderlich machen wird. Hierbei sei insbesondere die Zielgruppe des sich im Bereich der jetzigen Cambrai-Fritsch-Kaserne entwickelnden Wohngebietes maßgebend. Um Engpässe zu vermeiden, fordert das Schulamt die Erweiterung zeitgleich zum Bezug des neuen Wohngebietes umzusetzen. Darüber hinaus ist von verschiedener Stelle bereits Interesse an einer zivilen Nachnutzung der bestehenden Schule in der Lincoln-Village geäußert worden. Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Verkehr Eine zukünftige Verkehrserschließung für die Cambrai-Fritsch-Kaserne ist in einem größeren Kontext zu betrachten. Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung der Lincoln-Siedlung (+ TÜV-Marktplatz) sind mit einzubinden. Hier ist auch die Zweckmäßigkeit einer "Südumgehung" (zwischen Klappacher Straße und Karlsruher Straße), die immer wieder diskutiert wird, zu untersuchen. (Entlastungseffekte für Landskronstraße, Rüdesheimer Straße; Umwelteingriffe; Streckenführung, Anbindung an Kasernenareal, Lincoln-Siedlung, TÜV-Marktplatz) Eine Verkehrserschließung des Kasernengeländes sollte über die Cooperstraße und die Ludwigshöhstraße erfolgen. Ob es sinnvoll ist, Cooper- und Ludwigshöhstraße miteinander zu verknüpfen, ist zu überprüfen. Skeptisch wird eine Anbindung der Heinrich-Delp-Straße für den Kfz- Verkehr gesehen. Das gleiche gilt für die Anbindung Alte-Bogen-Schneise. Diese Problemstellung ist in einem Verkehrsgutachten zu bearbeiten. Ein durchgängiges, barrierefreies Rad- und Fußwegekonzept für das Gebiet mit der Darstellung der Verknüpfung mit den Nachbarbereichen ist zu erarbeiten. Eine Verlängerung der Straßenbahn (Linie 3) über die Ludwigshöhstraße bis zum Gebietsschwerpunkt ist anzustreben. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 11 Bei der Konzipierung des Gebietes sind "weiche" Maßnahmen wie die des Mobilitätsmanagements zu berücksichtigen (Car-sharing, Parkraumbewirtschaftung, Förderung des Umweltverbundes, Verkehrsführung, Einrichtung einer Tempo-30-Zone). Zur Klärung der verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen wird die Beauftragung eines entsprechenden Verkehrsgutachtens gefordert. Abb.6: Verkehrslage (Quelle: Stadtplanungsamt) Infrastruktur Auf dem Kasernengelände sind insgesamt 14 Benzinabscheider bekannt. Darüber hinaus bestehen diverse Altlasten-Verdachtsflächen im Bereich der Wirtschaftsgebäude. Die Fahrbahnen sind betoniert, die Fußwege nicht barrierefrei. Die Flächen entsprechen in Gestaltung und Bauweise nicht den deutschen Standards. Der Zustand und die Kapazitäten des vorhandenen Kanalnetzes müssen überprüft werden (Kamerabefahrungen, etc.). Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind voraussichtlich veraltet und müssten erneuert werden. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 12 Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport Aus Sicht des Amtes für Familie, Kinderbetreuung und Sport sollten im Rahmen des Konversionsprozesses entsprechende Angebote für Familien und Kinder geschaffen werde. Darüber hinaus wird eine besondere Berücksichtigung der Anliegen lokaler Sportvereine gefordert. Zur Behebung von Engpässen, könnten auf den vorhandenen Sporteinrichtungen auch Zwischennutzungen von Vereinen statt finden. Die vorhandene Sporthalle (ehemaligen Reithalle) käme für eine Zwischennutzung in Betracht. Abb.7: Sporthalle Cambrai-Fritsch-Kaserne (Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) Amt für Wohnungswesen Das Amt für Wohnungswesen fordert auf der Grundlage des Wohnraumversorgungskonzeptes von 2004 auf den Konversionsflächen geförderten Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen. Insgesamt sollten rund 10% der entstehenden Wohnungen gefördert werden, die auf mindestens 2 Projekte aufgeteilt werden, um eine Konzentration von gefördertem Wohnraum sowie eine mögliche Segregation zu vermeiden. Nach Auffassung des Amtes wäre auch eine mittelbare/verbundene Belegung denkbar, deren Belegungsrechte an Wohnraum aus dem Bestand ausgeübt werden. Das setzt voraus, dass Wohnungsunternehmen mit ausreichendem Wohnungsbestand, zum Beispiel mit der Nassauischen Heimstätte oder mit der Bauverein AG, als Partner gewählt werden. Zur Realisierung sollten Komplementärmittel von der Stadt gefordert werden. Hilfreich wäre dabei die mittelbare/verbundene Belegung, in Verbindung mit Kompensationsgeschäften im freien Neubaubereich. Das Amt für Wohnungswesen schlägt weiter vor, bis zu zwei Projekte des gemeinsamen Wohnens Jung und Alt, mit einem gewissen Anteil an gefördertem Wohnraum, zu verwirklichen. Die Zusammenarbeit mit entsprechend erfahrenen Bauträgern (z.B. Bauverein AG) ist hier zu begrüßen. Ansonsten müssen solche Investoren gefunden werden, die in geförderten Wohnraum investieren. Falls sich auch andere Träger (z.B. Nassauische Heimstätte) nicht bereit erklären, sollte eine Anbindung an bereits bestehende Genossenschaften (z.B. Wohnsinn eG) oder die Gründung einer neuen Genossenschaft erfolgen. Die soziale Durchmischung muss beim Wohnungsbau bedacht werden, um Segregation zu verhindern und Integration zu verbessern. Einseitige Nutzungen für bestimmte Nutzergruppen sind zu vermeiden. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 13 Als gelungenes und bereits realisiertes Projekt der Wohnsinn eG wird auf Kranichstein K6 verwiesen. Die Wohnform der sozialen Durchmischung sollen hier unbedingt berücksichtigt werden. Weiterhin könnte ein Wohnprojekt für psychisch kranke Menschen umgesetzt werden. Mit realistischerweise 20 Wohnungen würde ein Gemeinschaftsraum mit einem Angebot an Beratung und Betreuung durch einen Sozialpädagogen entstehen. Durch eine Sozialstation könnten einige Bewohner/innen die notwendige Unterstützung im Haushalt erfahren. Eine Verknüpfung der Sozialstation mit dem Projekt des betreuten Wohnens und den Wohnprojekten des gemeinsamen Wohnens Jung und Alt ist aus Sicht des Amtes für Wohnungswesen durchaus gewünscht und vorstellbar. Durch die Einrichtung eines Cafes/Bistros, Kiosks oder einer Bäckerei könnte für das umliegende Wohngebiet ein gemeinschaftlicher Mehrwert entstehen. Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt fordert im Vorfeld zu prüfen, ob und ggf. welche Gemeinschaftseinrichtungen (Sporthallen, Kinderbetreuung) bzw. geeignete Gebäude für Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind, die evtl. durch die Stadt zu Weiternutzung angekauft werden können. Dabei sollten frühzeitig der Bedarf und die Eignung der Gebäude für entsprechende bautechnische sowie brandschutztechnische Anforderungen an Gebäude untersucht werden. Dazu sind Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen. Die hier angeführten Anforderungen wurden beispielsweise bei der Turnhalle der Cambrai-Fritsch- Kaserne nicht erfüllt. Abb.8: Luftaufnahme (Quelle: N. Heiss) Bezüglich der Infrastruktureinrichtungen sollte im Fall der Übernahme geprüft werden, ob der Ausbaustandard genügt oder die Einrichtungen nicht übernommen werden können. Dann könnte mit den zukünftigen Verkäufern verhandelt werden, dass diese die Infrastruktureinrichtungen herstellen und dann der Stadt in übernahmefähigen Zustand kostenlos übergeben. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 14 Sozialverwaltung Allgemeines Aus Sicht der Sozialverwaltung ist es absolut notwendig, dass im Rahmen der Neuplanung der Fläche die Bedürfnisse der schutzbedürftigen gesellschaftlichen Gruppen wie alte Menschen, behinderte Menschen, kranke Menschen, Kinder und Jugendliche bei den Planungen ausreichend berücksichtigt werden. Dies äußert sich in drei elementaren Strategien: 1. Beachtung der wissenschaftlichen Erkennt nisse zum Themenkomplex Lebenslagen und Wohnen vor allem im Bezug auf alte Menschen, behinderte Menschen, kranke Menschen, Kinder und Jugendliche durch die Fachplaner. 2. Die Beteiligung der entscheidenden Gremien, wie z.B. des Jugendhilfeausschusses und der Fachkonferenz Altenhilfe an allen Planungsstationen. 3. Am wichtigsten ist die Beteiligung und Information der betroffenen Nutzergruppen, als Element partizipativer Stadtentwicklung. Es geht also auch um direkte Beteiligung von z. B. Kindern, Jugendlichen. Kinder In den Städten ist zu beobachten, dass durch zunehmende Bauaktivität wegen steigendem Wohnbedarf vor allem die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mehr und mehr eingeschränkt wird. Um so wichtiger ist es bei der Entwicklung neuer Wohngebiete die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach ausreichenden Spielräumen und Spielpunkten für Kinder bis 14 Jahren nicht nur zu beachten, sondern auch konsequent umzusetzen. Bei der Entwicklung dieser Areale, ist wie oben bereits beschrieben, Partizipation der Kinder von höchster Bedeutung. Die geplanten Spielräume sollten sowohl motorisch anregend sein als auch alle anderen Sinne fördern. Jedoch dürfen die Spielräume nicht durch Geräte oder Topografie so durchgeplant sein, dass die kindliche Phantasie zu sehr eingeschränkt wird, denn vor allem das freie Entdecken und Spielen ist aus bildungspädagogischer Sicht extrem wichtig. Jedoch sind Spielplätze als einzige legitime Aufenthaltsorte für Kinder nicht ausreichend! Neben den Spielräumen sind auch Fußgängerzonen und Plätze so zu gestalten, dass sie nicht zum Konsum, sondern zum spielerischen Aufenthalt anregen - durch Einbeziehung der natürlichen Elemente (Wasser, Steine, Holz), bespielbare Kunst, multifunktionale Sitzelemente usw. Auch die Freiflächenplanung muss den bildungspädagogischen- und entwicklungspsychologischen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Entdeckung von Umwelt und Natur Rechnung tragen. Neben dem Schaffen von förderlichen Bedingungen ist auch das Vermeiden von schädigenden Bedingungen eine Aufgabe für ein kinderfreundliches Quartier. Dies betrifft vor allem die Straßenführung, die Lärmemissionen etc. Im Hinblick auf den Themenkomplex Kinder und Wohnen ist darauf zu achten, dass es einen kinderfreundlichen Wohnungsbau gibt und auf die Wohnbelange kinderreicher Familien geachtet wird (Platz im Flur für Kinderwagen u.a.). Jugendliche Die Bedarfe für Jugendliche zeigen sich zum Einen in der Kategorie Verweilplätze, wie z.B. formelle und vor allem auch informelle Treffpunkte und zum Zweiten in Spiel- und Bewegungsräumen wie z.B. Bolzmöglichkeiten, Basketballkörben und Fahrgelegenheiten für Inliner, Skater und BMXler. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 15 Bei der Errichtung der vorgenannten Räume für Kinder und Jugendliche ist unbedingt auf die Einhaltung der Lärmschutzverordnung zu achten, sonst sind Ärgernisse zwischen Kindern und Jugendlichen und den Anwohnern vorprogrammiert. Alte Menschen Der Grundsatz, fördernde Bedingungen schaffen und schädigende vermeiden, gilt natürlich auch für die Zielgruppe der alten Menschen. Unserer Ansicht nach besteht in neuen Quartieren sicherlich ein Bedarf an Betreutem Wohnen/ Service-Wohnen für Ältere mit bezahlbaren Miet- bzw. Kaufpreisen. Bei der Entwicklung der Konzeption, inhaltlich wie räumlich, ist unbedingt frühzeitig die Sozialverwaltung einzubeziehen. Unter dem Gesichtspunkt des Wohnens von alten Menschen stellen sind folgende Fragen bzw. Aspekte zu berücksichtigen: 1. Wie gelingt eine Einbindung in den Stadtteil, um sozialer Isolation entgegen zu wirken? 2. Sind die Preise der Wohnungen fü r alte Menschen auch bezahlbar? 3. Wie kann die Verkehrs- und damit auch Sc hadstoffbelastung niedrig gehalten werden? 4. Die Wohnbedingungen müssen die Bedü rfnisse und Ressourcen im Sinne eines selbstbestimmten Alterns im Blick haben d. h. ausreichende Flächen im Wohnbereich für (potenzielle) Hilfsmittel/ Rollatorbenutzende und im Wohnumfeld, ebenso Abstellflächen im Hausflur. 5. Barrierefreiheit, falls finanzierbar, zumind est altersgerecht und ausreichend Platz, im Sinne der Bad und Sanitärausstattung, Zugang zum Balkon, evtl. Rufanlagen. 6. Wohnumfeld: Aufzüge, keine bzw. sehr weni ge Trepp+-enstufen im Hauseingangsbereich, ausreichende Beleuchtung innen und auf den Wegen; Wege in den einzelnen Arealen sollten mit und ohne Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Personen gut benutzbar sein, auch bei schlechter Witterung; ausreichend Sitzmöglichkeiten bis hin zu Haltestellen des ÖPNV; Verkehrsbedingungen, wie Ampelschaltung und Anlagen für hör- u. seheingeschränkte Personen u.a. 7. Kommunikationsmöglichkeiten: Gemeinsc haftsräume bzw. Treffpunkte schaffen, Vernetzungsmöglichkeiten schaffen u.a. Verkehrsplanung und öffentlicher Raum Aus den oben genannten Bedürfnislagen bestimmter Zielgruppen ergeben sich Anforderungen an die Verkehrsplanung und den öffentlichen Raum. Das erste wichtige Thema vor allem für ältere Menschen ist Mobilität. Die Einschränkung von Mobilität ist einer der größten sozialen Risiken im Alter. Daher ist eine bedarfsgerechte Anbindung an den ÖPNV dringend erforderlich und zwar aus zwei Gründen. Erstens zur Erhöhung der Mobilität alter Menschen und zweitens zur Reduzierung der Verkehrsdichte im Quartier insgesamt. Die ursprüngliche soziale Funktion von Straßen und Plätzen als Begegnungs- und Kommunikationsräume für Menschen muss wieder hergestellt werden, und zwar durch: 1. Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens 2. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung un d Reduzierung der Verkehrsflächen unter Gesichtspunkten von Kinder- und Jugendbelangen 3. Entwicklung von Verkehrskonzepten, die au f sichere zusammenhängend vernetzte Fuß- und Radwegeverbindungen abzielen - insbesondere für Kinder und Jugendliche (Stichwort straßenunabhängiges, bespielbares Wegesystem) 4. frequentierte Orte vernetzen 5. Schaffung von Straßenräume in Wohngebieten, die für Kinder und Jugendliche reserviert sind, damit sie Bewegungsfreiheit bekommen und ihren Entwicklungsdrang ausleben können. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 16 Insgesamt ist es wichtig eine ausreichende Versorgung des neuen Quartiers mit sozialer und kultureller Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien unter Berücksichtigung der Sozialstruktur und des Bedarfs weiterer besonderer Zielgruppen zu gewährleisten. Umsetzung Als inhaltliches Verfahren zur Entwicklung der Cambrai-Fritsch-Kaserne zu einem kinderfreundlichen Quartier wäre aus unserer Sicht die Einführung eines formellen Verfahrens zur „Überprüfung von Kinderfreundlichkeit“ sinnvoll. Denn ein kinderfreundliches Quartier zeichnet sich nicht durch die Anzahl der Spielplätze und Kinderbetreuungsplätze aus, sondern durch die Überprüfung aller Maßnahmen auf Kinderfreundlichkeit bei der Neuplanung. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 1 des SGB VIII, der besagt, dass die Jugendhilfe dazu beitragen soll, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu ermöglichen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. So sollten alle Fachplanungen im Quartier einer Prüfung in Bezug auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und wenn möglich auch auf alte, kranke und behinderte Menschen unterzogen werden. So wären die Belange schutzbedürftiger Gruppen nicht länger ein additiver Planungsaspekt, sondern würden zur integralen Leitnorm einer Stadtentwicklung, die soziale Ausgrenzung strategisch verhindert. Abschließend sei zu bemerken, dass vor allem im Rahmen der Wohnbauplanung die Belange einkommensschwacher Familien zu beachten sind. Im Rahmen der weiteren Planungen für das Areal ist unbedingt erforderlich, dass die Sozialverwaltung mit ihren Abteilungen Sozial- und Jugendhilfeplanung, Kinder- und Jugendförderung und Altenhilfeplanung konsequent und permanent einbezogen wird. Denkmalschutz Von Seiten des Denkmalschutzes wird ein Erhalt des Gebäudeensembles um den zentralen Platzbereich angestrebt. Nach ersten Einschätzungen kann der Gebäudebestand in diesem Bereich unter Umständen auch sinnvoll in städtebauliche Konzepte integriert werden. Eine Unterschutzstellung von Einzelobjekten wird nicht angestrebt. Darüber hinaus wurde auch die Sporthalle im nord-östlichen Bereich der Kaserne als potenziell erhaltenswert eingestuft. Ein besonderer Schutzbedarf wird jedoch nicht gesehen. Abb.9: zentraler Gebäudebestand (Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) Am 17.03.2008 fand eine Geländebegehung durch das Landesdenkmalamt statt. Die Landesdenkmalbehörde wird für das Areal eine Stellungnahme erstellen. Diese liegt der Stadt noch nicht vor. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 17 Vermessungsamt Bodenwert Der Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne in leichter Hanglage im Südosten des Stadtteils Bessungen an der Grenze zum Stadtteil Eberst adt gelegen, lässt sich optimal in das vorhandene Siedlungsgefüge Darmstadts eingliedern. Als mutmaßlichen Endwert des Baulandes im dortigen Gebiet wird für Kalkulationsberechnungen zum heutigen Zeitpunkt einen Wertansatz von xxxxxxEUR/m² inklusive Erschließungskosten bei einer baulic hen Ausnutzung mit einer Geschossflächenzahl von xxxxxxxxxx angenommen. Mit Hilfe dieses Wert es und einigen Anna hmen (u. a. aus Veröffentlichungen des Amtes für Wirtsc haft und Stadtentwicklung und des Stadtplanungsamtes), lässt sich der heutige Wert deduktiv ermitteln. Abb.10: Tabelle deduktive Wertermittlung 1. Wert des erschlossenen Baulandes EUR/m² 2. Erschließungskosten – 75 EUR/m² Î EUR/m² 3. Anteil an öffentlichen Flächen ./. 40 % Î EUR/m² 4. Zeitdauer bis zur Baureifmachung 5 Jahre, 5 % Zinssatz x 1/1,055 Î EUR/m² 5. Sicherheitsabschlag ./. 5 % Î 6. Altlastensanierung sowie Räumung (Abbruch) Eine Aussage hierzu ist sehr spekulativ u nd unsicher. Legt man die gleichen Werte an, wie bei der Ernst-Ludwig-Kaserne und berü cksichtigt, dass die Größenrelation der Flächen CFK/ELK 2,23 beträgt, so ergeben si ch zuzüglich eines Unsicherheitsfaktors von 10 % folgende Werte Räumung 1,95 Mio. EUR x 2,23 x 1,1 = 4,78 Mio. EUR / 17,6 Î EUR/m² Altlasten 2,2 Î EUR/m² Zu bedenken ist darüber hinaus folgendes: Der Minderwert eines Grundstücks, das durch Altlasten belastet ist, besteht aber nicht un bedingt ausschließlich in den Kosten für die Beseitigung der Altlast. „Nur der Laie mag allerdings glauben, dass es bei der Bodensanierung überhaupt eine Gewissheit gibt . Deshalb ist der merkantile Minderwert bei der Altlastsanierung der Regelfall und nicht di e Ausnahme“ schreibt Mohr in der Zeitschrift Flächenmanagement und Bodenordnung (fub), 1/2008. Unter einem merkantilen Minderwert versteht man die Minderung des Verkaufswertes, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Sanierung und Instandsetzung eines Grundstücks deshalb verbleibt, weil bei Kaufinteressenten wegen des Verdachts verborgen gebliebener Mängel eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines ehemals sanierungsbedürftigen Grundstücks besteht. Erschließung Durch einzelvertragliche Regelung mit den jeweiligen Investoren könnte die Erschließung des Gebiets vereinbart werden. Dies bereits öf ter praktizierte Verfahren hat für die Stadt den Vorteil, dass die Erschließungskosten zeit nah gezahlt werden und praktisch nicht von ihr vorfinanziert werden müssen. Im Gegenzug sichert die Stadt den Investoren und somit den Käufern der Eigenheime zu, künftig keine weiteren Zahlungen für Erschließungsmaßnahmen zu fordern. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 18 Städtebauliche Konzeption Häufig geäußerte Erwartungen/Vorstellungen von Bauinteressenten: Im Zusammenhang mit der Baulandumlegung zur Realisierung des Bebauungsplanes E 44 – Am Wolfhartweg wurden durch das Vermessungsamt zahlreiche Erörterungsgespräche mit Grundstückseigentümern und Bauinteressenten geführt. Die dabei gewonnenen Erfahrungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Obwohl grundsätzlich eine große Nachfrage na ch Grundstücken für ei nzelne freistehende Einfamilienhäuser besteht, finden solche Grundstücke wenig Zuspruch, wenn sie nur vereinzelt in einem ansonsten durch dich te Reihenhausbebauung geprägtem Gebiet vorgesehen sind. • Kfz-Stellplätze, die sich 100 m vom Wohnha us weg auf Gemeinschaftsstellplatzanlagen befinden, werden besonders von jungen Familien als hinderlich und nachteilig angesehen. Bevorzugt werden Garagen, die direkt auf dem Baugrundstück errichtet werden können. • Die Zuweisung von Anteilen an gemeinschaftlic hen Flächen (z.B. Wege , Zufahrten) wird im Allgemeinen nur widerstrebend akzeptiert. • Es gilt als lästig, wenn Müllfahrzeuge Wohnstraßen nicht befahren können und deshalb Mülltonnen und gelbe Säcke zur Entsorgung an den Anfang eines Wohnweges gebracht werden müssen, insbesondere wenn dort keine Abholfläche vorgesehen ist. • Berufstätige Eltern weisen häufig darauf hin, dass sie ihre zu betr euenden Kinder in der Regel aus zeitlichen Gründen auf dem Weg zum Arbeitsplatz mit dem Auto zur Kita bringen müssen. Vielfach wird vorgebracht, dass diese Situation verkehrsplanerisch mehr berücksichtigt werden muss. Auch die Eigentümer in der Nachbarschaft haben diesbezüglich Kritik vorgetragen. Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/ EAD (nachträgl.) Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes für die Konversionsflächen sind die nachstehend genannten, für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung durch den EAD erforderlichen Belange zu berücksichtigen: • Bemessung ausreichend großer Stellplätze auf den bebauten Grundstücken für die notwendigen Restabfallbehälter und (auf freiwilliger Basis) für Bio- sowie Papiertonnen mit Lagermöglichkeiten für gelbe Säcke: Bei Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Abfallgetrenntsammlung durch die Abfallerzeuger wird mit einem Restabfallbehälter-Mindestvolumen von 10 l pro Person und Woche gerechnet, ohne Abfall-Getrenntsammlung mit 15 l pro Person und Woche. Der Bedarf kann aber bei geringerer Nutzung der Getrenntsammlung oder bei besonderen Lebensumständen wesentlich höher sein (z.B. Anfall von Windeln durch Kleinkinder). • Beachtung der in § 14 der gültigen Abfallsatzung der Stadt Darmstadt bestimmten Anforderungen an Standplätze für Restabfallbehälter. • Ausreichende Breitenbemessung und Traglast der Verkehrswege für die Abfallsammelfahrzeuge des EAD (Mindestdurchfahrbreite 3,50 m, Mindestdurchmesser von Wendekreisen 22 m, mindestens 26 t Traglast) insbesondere auch bei der Ausgestaltung der Einfahrten und Wendemöglichkeiten in Stichstraßen. • Berücksichtigung von Standplätzen für Altglas- und Alttextilien-Container auf öffentlichen Flächen, die einerseits gut erreichbar/anfahrbar sind, andererseits auch der mit der Nutzung verbundenen Lärmbelästigung für die Anwohner Rechnung tragen (12 m Mindestabstandsempfehlung für Altglascontainer zur Wohnbebauung). Als Orientierungswert rechnen wir mit der Einrichtung von einem Containerstandplatz pro 500 Einwohner. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 19 Grundsätzlich wird empfohlen, die Altglas-Sammelcontainer als Unterflur-Sammel-Systeme anzulegen. Dies ist jedoch mit höheren Anschaffungs- und Baukosten verbunden (z. B. ca. 30.000,- Euro für unterirdisch installierte Altglas-Drillinge), die der EAD nicht alleine tragen kann. Sollten Unterflur-Systeme jedoch zu Gunsten des Stadtbildes und zur Lärmvermeidung gewünscht werden, bitten wir dies bei der Standplatz-Planung zu berücksichtigen und die Kostenfrage zu klären. • Bezüglich der Straßenreinigung ist darauf zu achten, dass Bürgersteige und Radwege eine Durchfahrtsbreite von 1,50 m aufweisen, damit sie von Kleinkehrmaschinen und Winterdienstfahrzeugen zu befahren sind. Absperrpfosten sollten herausnehmbar sein und Verkehrsschilder am Bürgersteig- bzw. Radwegrand angebracht werden. An Haltestellen sollten Befestigungsmöglichkeiten für Papierkörbe vorhanden sein. Dem Hinweis des Vermessungsamtes, dass es von Grundstückseigentümern und Bauinteressenten als lästig empfunden wird, wenn Müllfahrzeuge die Wohnstraßen nicht befahren können und deshalb Mülltonnen und gelbe Säcke zur Entsorgung an den Anfang eines Wohnweges gebracht werden müssen, wird sich angeschlossen. Ferner haben sich nach den Erfahrungen des EAD auch Konzepte mit zentralen Abfallbehälter-Standplätzen und gemeinsamer Nutzung von Abfallbehältern durch Abfallgemeinschaften (Beispiel Glockengarten in Arheilgen, ehemaliges Schenkgelände) nicht bewährt. Generell werden von den Grundstückseigentümern eigene Abfallbehälter gewünscht, über deren Anzahl, Größe und Art sie jeweils direkt selbst bestimmen können und die auf kurzen Wegen von den Nutzern erreichbar sind. Es wird daher darum gebeten, von eventuellen Planungen von Gemeinschaftsstandplätzen für Abfallgemeinschaften (§ 13 Abs. 3 der Darmstädter Abfallsatzung) zu Gunsten eines bürgerfreundlichen Entsorgungskonzeptes abzusehen. Agenda-Büro (nachträgl.) Im Agenda21-Dokument Stand 2000, verabschiedet auf dem 3. Agenda-Forum am 25. Mai 2000, aufgestellt im Juli 2000. beschlossen vom Magistrat am 25.08.2000 und Stadtverordnetenversammlung am 01.09.2000 sind u.a. folgende Leitbilder definiert worden: I Wohnen – attraktiv und in Balance In Darmstadt wohnen alle – Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer – gerne. Sie können sich in der Stadt jederzeit sicher und angstfrei bewegen. Lebensalltag, Kinderbetreuung, Lernen, Freizeit, Erholung und Arbeit lassen sich mit wenig Aufwand – ohne Auto – verwirklichen und verbinden. III Darmstadt – im Einklang mit Natur und Umwelt Darmstadt reduziert seinen Stoff- und Energieumsatz entsprechend seiner globalen Verantwortung. Wasser ist wichtige Lebensgrundlage, achtsam gehen wir damit um, auch im Bewusstsein seines jahrhundertewährenden Gedächtnisses. Flächen sind eine sichtbar begrenzte Ressource, wir nehmen sie sparsam in Anspruch. Lärm macht krank, deshalb reduzieren wir ihn auf ein Minimum. Natürliche Lebensräume sind Grundlage für Artenvielfalt, wir schützen und erhalten sie. An Leitlinien wurden u.a. definiert: • Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsvorhaben sollen die Mischung von Wohn-, Arbeits- und Freizeitnutzungen fördern und dazu beitragen, dass Darmstadt zu einer Stadt der kurzen Wege wird. • Die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Stadt und die Wirtschaftsförderung der Stadt orientieren sich daran, dass umwelt- und ressourcenschonende, gesunde und menschengerechte Produktions- und Dienstleistungen gefördert werden. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 20 • Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrsabwicklung orientieren sich daran, dass eine umweltschonende, gesunde und sozial verträgliche, d.h. eine nicht an die Verfügbarkeit eines Personenkraftwagens gebundene, Mobilität möglich ist. • In Darmstadt gibt es für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen angemessenen Wohnraum und Wohnformen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der begrenzten Flächenressourcen. • In Darmstadt gibt es gesunde Wohnverhältnisse für alle, d.h. Schutz vor Lärm und sonstigen Immissionen, ausreichend Grün, Erholungs-, Bewegungs- und Begegnungsraum. • Darmstadt ist eine Stadt, in der alten-, frauen- und behindertengerechte Planung und Bauen selbstverständlich sind. • In Darmstadt sind Grün- und Erholungsflächen für jedermann erreichbar. Die räumliche Nähe und der Zugang zur freien Landschaft sind gewährleistet. Von den Leitbildern und Leitlinien ausgehend sind konkrete Ziele formuliert und von den Gremien beschlossen worden (gelistet sind nur die hier relevant erscheinenden Ziele): • Schaffung und Erhaltung gemischt genutzter und sozial ausgewogener Quartiere. • Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in der Innenstadt. • Einsatz ökologischer, ökonomischer und Wohnqualität verbessernder Maßnahmen bei Sanierungen und Stadtteilerneuerungen. • Ressourcenschonung bei Produktion, Verbrauch und Entsorgung. • Förderung von ökologischem Denken und Handeln, Gesundheitsförderung. • Förderung des Arbeits- und Umweltschutzes. • Förderung von regionalen Unternehmen. • Konsequente Anwendung ökologischer Kriterien … bei öffentlichen Baumaßnahmen. • Förderung nachhaltigen Konsums und dadurch Förderung der Anbieter / Vertreiber nachhaltig produzierter Produkte. • Reduzierung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Belastungen, die durch den Autoverkehr erzeugt werden (z.B. Lärm, Klima- und Luftschadstoffe, Sicherheit, Kosten). • Autofreie (Innen)stadt. • Kontinuierliche Erhöhung des Anteils der Verkehrsmittelnutzung des ÖPNV, Rad und Fußgängerverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen. • Förderung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Darmstadt und Umgebung. • Verbesserung der Lebensqualität in der Innenstadt durch Reduzierung von verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen. • Ressourcensparende Mobilität durch ein städtisch gefördertes Carsharing-Angebot Daraus ergeben sich aus Sicht des Agenda-Büros für alle Konversionsflächen grundsätzlich folgende möglichst frühzeitig in die Planung- und Verhandlungsphase einzubeziehende Maßnahmen und Überlegungen: • An- und Einbindung eines Stadtteil/Konversionsflächen verbindenden, mit Klartext beschilderten, Radverkehrsanlagennetz • Schaffung einer autofreien Siedlung, allenfalls wenige Parkplätze am Rand der Konversionsfläche • Angebot Car-Sharing – auch innerhalb Konversionsfläche • Angebot „Rent-a-Bike“ • Optimale Anbindung an ÖPNV-Netz • Zur CO2 – Minderung, Energieeinsparung im Wohnungsbau und der Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebestand verbindliche Anordnung von Sanierungsmaßnahmen unter verbindlicher Festschreibung des Passivhaus-Standarts – auch im Bestand. • Nur bei nachweislich unangemessenen Mehrkosten Befreiung vom PH-Standart auf Niedrigenergiestandart mit Ausgleichszahlungspflicht • Alternativ / additiv verbindliche Vorgabe von Klein-Blockheizkraftwerken / Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen in Abhängigkeit von der Nutzung Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 21 • Verbindliche Festschreibung zur Anlage von Photovoltaik-Anlagen und/oder solarthermischen Anlagen auf den Dachflächen - auch unter Akzeptanz geringer Ertragsverluste. Ausnahmen nur nach Beratung möglich. • Prüfung Wärmepumpeneinsatz und Geothermie verbindlich vorschreiben • Letztlich Erstellung eines energetischen Sanierungs- und Nutzungskonzeptes verbindlich vorgeben. • Schaffung eines Regionalladens zur Deckung des täglichen Verbrauches • Vorhandenes Kanalnetz prüfen und ggf.. sanieren • Dezentrale Regenwassernutzung / -beseitigung vorgeben und Zisternenbau und -nutzung verbindlich vorschreiben • Schutz vorhandener Grünstrukturen EXPLIZID PH-Standart Als grenzwertig und kritisch dürfte vermutlich die Forderung nach Einhaltung des Passivhaus- Standarts im Bestand eingestuft werden. Unter einem Passivhaus wird in der Regel ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches keine klassische Heizung benötigt weil es sehr gut wärmegedämmt ist. Genauer betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für Gebäude. Die präzise Definition lautet: "Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität erforderlich ist, gewährleistet werden kann - ohne dazu zusätzlich Umluft zu verwenden." Diese Häuser werden „passiv“ genannt, weil der überwiegende Teil Wärmebedarfs aus „passiven“ Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten. Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch. Die Bauweise ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt, es gibt z.B. auch Umbauten und Sanierungen, bei denen der Passivhausstandard erreicht wurde. Ein typisches Passivhaus verfügt über die nachfolgend dargestellten Konstruktionsmerkmale: Eine kompakte Bauweise hilft, ein günstiges Verhältnis von Volumen zu Oberfläche zu erreichen, was im Fall der Cambrai-Fritsch-Kaserne gegeben erscheint. Der Schwerpunkt bei der Energieeinsparung im Passivhaus ist die Reduzierung der Energieverluste durch Transmission und Lüftung. Dies wird erreicht durch eine gute Wärmedämmung aller Umfassungsflächen (Dach, Kellerwände, Fundamente, Fenster), eine weitgehend dichte Gebäudehülle und eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass keine Wärmebrücken und Undichtheiten entstehen. Dies gilt auch für die Anschlüsse. Die Fenster werden bei mitteleuropäischen Passivhäusern meist dreifach verglast, haben selektive Schichten zu jedem Scheibenzwischenraum und sind mit dem Edelgas Argon (selten auch Krypton) gefüllt. Obwohl derartige Fenster immer einen schlechteren Wärmedämmwert aufweisen als gut wärmegedämmte Wände, sorgt doch ein wenig verschattetes Südfenster dieser Qualität durch solare Energiegewinne im Winter für eine positive Energiebilanz. Inzwischen gibt es spezielle Fensterkonstruktionen für Passivhäuser, zum Beispiel mit zwei hintereinander liegenden Fensterflügeln, die höhere solare Gewinne und bestmöglichen Wärmeschutz garantieren. Die Sonnenschutz-Rollos im Zwischenraum integriert, vermeiden Wärmebrücken im Rollladenbereich. Dieser breite Zwischenraum sorgt zusätzlich für die Vermeidung von Wärmeverlusten. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 22 Um auch die Lüftungswärmeverluste zu begrenzen, benötigen Passivhäuser eine kontrollierte Wohnraumlüftung. Diese sorgt für den aus hygienischen Gründen notwendigen Luftaustausch - daher wird etwa alle 1 bis 4 Stunden die Luft im Haus ausgetauscht (Luftqualität). Zur Luftvorwärmung kann ein Erdwärmeübertrager vorgeschaltet werden. Hierzu wird ein Rohr unterirdisch verlegt, das die Zuluft im Winter vorwärmt und im Sommer vorkühlt. Damit kann ohne zusätzliche Vorheizung eine Vereisung des Wärmerückgewinnungsgerätes vermindert werden. Auch hydraulische Erdwärmetauscher haben sich gut bewährt. Letztere haben den Vorteil weitgehender Wartungsfreiheit. Bei Neubauten können sie in Form von Fundamentabsorbern ausgeführt werden. Die sehr geringe Heizlast eines Passivhauses erlaubt eine Beheizung ausschließlich über die Lüftungsanlage. Dies erfolgt häufig über einen Wasser-Luft-Wärmeüberträger, ein elektrisches Nachheizregister oder eine direkt integrierte Wärmepumpe. Ein großer Teil des Heizwärmebedarfes wird in Passivhäusern über innere Gewinne, d.h. die Wärmeabgabe von Personen und Geräten sowie über solare Gewinne (Wärmeeintrag über die Fenster), gedeckt. Der dann noch bestehende geringe Restwärmebedarf kann prinzipiell durch beliebige Quellen bereitgestellt werden (z. B.: Erdgasheizung, Fernwärme, Wärmepumpe, thermische Solaranlage oder Pelletofen). Die Auswertungen gebauter Passivhausprojekte zeigen, dass die Kosten für die Herstellung heute im Mittel etwa 5-8% teurer als ein konventionell gebautes Haus nach dem derzeit gültigen Energiestandard ENEV (ENergieEinsparVerordnung) ist. Bei Sanierungen von Altbauten bewegen sich diese Mehrkosten erfahrungsgemäß normalerweise zwischen 12% und 18%. In Anbetracht steigender Energiekosten sind diese Mehrkosten zwar anfänglich schmerzlich, für den Endnutzer aber innerhalb kürzester Zeit amortisiert. Mehrkosten beim Passivhaus • Besonders gute Wärmedämmung - Materialkosten für den Dämmstoff (nach Volumen) • Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung • Sehr hoch dämmende Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung • Aufwändigere Detaillösungen für die Abdichtung (luftdichte Hülle notwendig) • In manchen Fällen Aufwand bei Sonderlösungen (beispielsweise für eine Katzenklappe) Minderkosten beim Passivhaus • Kaminzüge nicht notwendig (bei Wärmepumpe) • keine Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung und dazu zugehörige Technik • Eigener Heiz- oder Brennstofflagerraum nicht notwendig • Geringere Unterhaltskosten für Warmwasser und Heizung, keine Kaminkehrerkosten EXPLIZID Photovoltaik / Solarthermie Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Das erreichbare Potenzial ist sehr hoch: Trotz der scheinbar ungünstigen Bedingungen in Deutschland genügten theoretisch etwa 2 Prozent der Gesamtfläche des Landes, um mit heute verfügbarer Technik in der Jahressumme die gleiche elektrische Energie zu ernten, die Deutschland insgesamt pro Jahr benötigt. Der Einwand, die Fläche in Mitteleuropa würde für einen wesentlichen Anteil von Photovoltaik zur Energieversorgung nicht ausreichen, ist somit nicht haltbar. Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 23 Zudem kann die nötige Fläche ohne Neuversiegelung über die Nutzung bisher bebauter Flächen (vor allem Dächer) erreicht werden. Damit gelangen die umfänglichen Dachflächen der Cambrai-Fritsch in den Fokus, auch wenn die Dachausrichtung nicht in allen Fällen an das Optimum heranreicht. Eine Einzelfall-Prüfung an jedem Gebäude (Dach und Fassaden) ist daher unumgänglich. Bürgerbeteiligung Insbesondere folgende von den Gremien beschlossenen Leitlinien: • Beteiligung der BürgerInnen an der Weiterentwicklung ihrer Stadt. • Darmstädter Bürger und Bürgerinnen übernehmen Verantwortung für das, was in Darmstadt geschieht. Bürgerbeteiligung wird dauerhaft gefördert machen im weiteren Verfahren möglichst frühzeitig die Implementierung bürgerschaftlichen Engagements erforderlich. Die im Agenda21-Prozess organisierten BürgerInnen haben bereits Interesse an einer Diskussion um die Entwicklung der Konversionsflächen signalisiert Es wird daher darum gebeten, entweder über das Agenda-Büro oder direkt über die Themen- gruppensprecherInnen die Bürgerbeteiligung der tlw. sehr fachkundigen und mit Fragen der Nachhaltigkeit vertrauten BürgerInnen sicherzustellen. Anlage: Teilnehmerliste Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 15.2. 24
2008/0313
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.07.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I II III IV V VI 15 61 67 63 40 66 52 64 IDA 50 418 62 70 561 20 Stvv. Vorlage-Nr. 2008/0313 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung Vorlage vom: 26.06.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den be iliegenden Bericht zur Kenntnis. Anlagen: Rahmenbedingungen Konversion Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung Die Konversion der militärischen Liegenschaften in Darmstadt ist eine langfristige Zukunftsaufgabe für die Stadtentwicklung in Darmstadt. Die US-Army hat den Abzug der in Darmstadt stationierten Streitkräfte bis zum Jahresende 2008 angekündigt. In welchen konkreten Zeitabschnitten sich dieser Abzug vollzieht und welche Flächen zuerst für eine zivile Folgenutzung zur Verfügung stehen, ist noch nicht abzusehen. Angesichts des starken öffentlichen Interesses und seines herausragenden Potenzials zur städtebaulichen Umgestaltung wird im Rahmen des Konversionsprozesses dem Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne ein besonderer Stellenwert beigemessen. Nach allgemeiner Einschätzung soll das Gelände zu einem Wohngebiet mit differenziertem Angebot entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund wurde es als notwendig angesehen, dass von städtischer Seite bereits im Vorfeld künftiger Planungen erste Rahmenbedingungen einer möglichen Entwicklung definiert werden. Gleichzeitig sollte somit auch eine Grundlage für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes geschaffen werden. In Zusammenarbeit von Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung und Stadtplanungsamt wurde hierzu am 14. April 2008 ein verwaltungsinternes Werkstattgespräch durchgeführt. Planungsrelevante Ämter und Dienststellen der Stadt waren dazu eingeladen und haben aus ihrer jeweiligen fachlichen Sicht wesentliche Belange beigetragen. Eine Dokumentation dieser Arbeit ist dieser Magistratsvorlage als Anlage beigefügt. Die Beiträge des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/EAD und des Agenda-Büros wurden nachträglich eingearbeitet. Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Dr. Dierk Molter Jochen Partsch Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (11)
- Karlsruher Straße
- Heidelberger Straße
- Ludwigshöhstraße
- Cooperstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Landskronstraße
- Rüdesheimer Straße
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- Marktplatz
- Klappacher Straße
- Im Carree 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0313
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00