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2008/0313

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung

Magistratsvorlage 26.06.2008

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Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  1 
 
 
 
 
 
Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne 
 
Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung 
 
 
 
 
 
Dokumentation der fachlichen Beiträge 
im Rahmen des Werkstattgesprächs vom 14. April 2008 
 
 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung        
 2 
Stadtplanungsamt            4 
Grünflächen- und Umweltamt          9 
S c h u l a m t            10 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt        10 
Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport      12 
Amt für Wohnungswesen         12 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt/IDA     13 
S o z i a l v e r w a l t u n g           14 
D e n k m a l s c h u t z           16 
V e r m e s s u n g s a m t           17 
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/EAD (nachträgl.)   18 
Agenda-Büro (nachträgl.)        19 
 
 
 
 
 
 
 
Zusammenstellung 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Im Carree 1 
64283 Darmstadt 
Tel    +49 (0)6151/ 13-4431 
Fax   +49 (0)6151/ 13-3455

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  2 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
 
Im Stadtgebiet befinden sich rund 314 ha militärisch genutzte Flächen. Davon werden 122 ha 
als innerstädtische Konversionsflächen angesehen. Vertreterin der Eigentümerin 
Bundesrepublik Deutschland ist mit Ausnahme der Starkenburgkaserne (GEBB) die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass 
der Abzug der US-Army bis Anfang 2009 durchgeführt werden soll. Nur wenige Resteinheiten 
werden am Standort Darmstadt länger bleiben. Offizielle Mitteilungen über die Flächenfreigabe 
oder Abzugspläne liegen der Stadt und der BIMA noch nicht vor. 
 
Abb.1: Konversionsstandorte in Darmstadt 
 
 
 
Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung wurde in einem Gutachten der Hessen Agentur für 
Darmstadt ein langfristig anhaltend positives Bevölkerungswachstum prognostiziert. Die 
Notwendigkeit zur Bereitstellung von Wohnraum ist somit gegeben. Das derzeitige 
wohnungsbaupolitisches Ziel der Stadt Darmstadt sieht eine jährliche Realisierung von 500-
600 Wohnungen vor 
 
Für die Konversionsareale wurden Aussagen zur Festlegung von künftigen 
Nutzungsschwerpunkten getroffen. Diese wurden in einem Flächenkatalog dokumentiert. 
Für das Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne wird die Planung eines neuen Wohngebietes 
empfohlen. Die Hanglage des Geländes und die Nähe zu Naherholungsräumen bieten 
hervorragende Voraussetzungen für attraktive Wohnlagen unterschiedlicher Ausprägung. 
 
Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne wurden bereits 2007 gefasst. Darüber hinaus 
wurden Satzungen über besonderes Vorkaufsrecht der Stadt beschlossen. Ein direkter Erwerb 
durch die Stadt wird derzeit nicht empfohlen und ist vorläufig auch nicht geplant. 
 
Zur Analyse des Darmstädter Wohnungsmarktes wurde ein Gutachten beim Institut Wohnen 
&Umwelt beauftragt. Eine Analyse über Bestand und Infrastruktur der Konversionsareale ist 
derzeit in Bearbeitung. Ergebnisse sind Ende Mai 2008 zu erwarten.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  3 
Abb. 2: Luftbild/Lageplan Kasernengelände 
 
 
 
Einflussfaktoren des Konversionsprozesses 
 
1. Verhandlungsposition/ Zielvorstellungen der Akteure 
(Stadt/Eigentümer/Projektentwickler) 
2. Vereinbarkeit der Zielvorstellungen 
3. Ausschreibungspflicht gem. Urteil EuGH/ OLG Düsseldorf v. 13.06.2007 
4. Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkei ten/ Bereitschaft zur Kostenübernahme 
5. Kosten für Altlastenentsorgung/ Sanierung/ Infrastruktur 
6. bestehende Verpflichtungen/ Verträge 
7. Bauplanungsrechtlicher Spielraum 
8. Organisationsformen/ Management 
 
Planungsrechtliche Steuerungsinstrumente (Auswahl) 
 
1. Bebauungsplan gem. §§ 8 ff BauG 
2. Veränderungssperre und Vorkaufs rechte gem. §§ 14 ff/§§ 24 ff BauGB 
3. städtebauliche Vert räge gem. §§ 11 ff BauGB 
4. Erschließungsverträge gem. § 124 ff BauGB 
5. städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme  §§ 165 ff BauGB (Ankauf durch Kommune) 
6. Stadtumbaumaßnahme gem. § 171 (a- d) BauGB 
 
Organisatorische Steuerungsinstrumente 
 
1. innerhalb der Verwaltung/ ARGE mit Eigentümer 
2. Projektentwicklung im Eigenbetrieb bzw. in der kommunalen Entwicklungsgesellschaft 
3. Projektentwicklungsgesellschaft mit externen Kapitalgebern 
 
notwendige weitere Schritte 
 
1. Definition und Organisation der Projektentwicklung. 
2. Definition/ Vertiefung planerischer Rahmenbedingungen für jeweilige Kasernenflächen 
(sukzessive Flächenentwicklung anstreben) 
3. Aufstellung zur Beurteilung der Gesamtko sten des Konversionsprozesses erarbeiten. 
4. Festlegung von Modalitäten zur Veräußerung 
(potenzielle Inhalte für städtebauliche Verträge)

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  4 
Stadtplanungsamt 
 
Gesamteinordnung des Geländes 
 
Zur Entwicklung der Konversionsflächen ist ein Gesamtkonzept notwendig, in das sich die drei 
Areale der Cambrai-Fritsch-Kaserne, der Jefferson-Siedlung und der Lincoln-Siedlung einfügen 
sollten. Dabei muss der gesamte Bereich zwischen Bessungen und Eberstadt, von der 
Heimstättensiedlung bis zur Klappacherstraße betrachtet werden. Dabei sind folgende 
Themenbereiche zu klären: 
 
1. Verkehr: Wegebeziehungen, Verkehrsanbi ndungen, Verknüpfungen der Wohnbereiche mit 
den Freizeiteinrichtungen 
2. Grünflächen: Grünvernetzungen, Freiha ltung von Grünbereichen, Sicherung des 
Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube 
3. Infrastruktur: gemeinsame Nutzung von übergeordneten Infrastruktureinrichtungen 
4. Nutzungen: Welche Art der Nutzung und Bebauung soll in den verschiedenen Arealen 
umgesetzt werden, die Gefahr der Segregation muss berücksichtigt werden. 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Kasernen-Areals als 
Sonderbaufläche dargestellt, die Jefferson-Siedlung als Wohnbaufläche. Im Norden befindet 
sich ein Grünzug mit Kleingärten und Sportanlagen, sowie Gemeinbedarfsflächen: Schule, 
Akademie für Tonkunst und Polizeipräsidium. Die Zielsetzung des Flächennutzungsplanes sieht 
eine Grünverbindung südlich des Polizeipräsidiums und südlich der Akademie für Tonkunst, 
über die Bessunger Kiesgrube bis zur Karlsruher Straße im Westen vor. 
 
Abb.3: Lage/ Infrastruktur im Umfeld 
 
 
 
Die baulichen Strukturen in Bessungen bilden mit einer 2-geschossigen Bebauung mit 
Reihenhäusern und Einfamilienhäusern einen Ortsrand aus. Am nördlichen Ende der Heinrich-
Delp-Straße in Eberstadt befinden sich freistehende Einfamilienhäuser. In einer Entfernung bis 
ca. 1,5 km sind verschiedene Sporteinrichtungen vorhanden, das Freizeitgelände der 
Heimstättensiedlung, das Sportgelände der TG Bessungen, die Radrennbahn und die 
Tennisplätze des TCB.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  5 
Ebenfalls sind verschiedene Kleingartenanlagen im unmittelbaren Umfeld vorhanden. Der 
gesamte Waldbereich Bessunger Forst mit dem Ausflugsziel Ludwigshöhe bietet einen hohen 
Freizeitwert. 
 
Bedeutung der Konversionsflächen 
 
Wegen der Flächengröße der Cambrai-Fritsch-Kaserne mit ca. 34 ha, ihrer außergewöhnlichen 
Lage- und Standortqualitäten und ihrer offenkundigen Eignung für ein hochwertiges 
Wohngebiet kommt diesem Projekt besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung 
der Stadt zu. Es erscheint daher nahe liegend und wurde auch von verschiedenen Seiten der 
Fachöffentlichkeit, Presse und Politik angeregt, hierfür einen städtebaulichen Wettbewerb 
auszuschreiben. Aus Sicht der Stadtplanung, Bezirk Bessungen, lassen sich zunächst die 
folgenden Informationen, Fragen und Lösungsansätze benennen, die als Beitrag zur 
Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs gedacht sind. 
 
Historische Aspekte
 
 
Frühere Nutzungen und Wegebeziehungen 
Ältere Spuren der Nutzung sind vor Ort innerhalb des Kasernenbereichs vermutlich nicht mehr 
zu finden, da dem Kasernenbau eine weitgehende Veränderung des damals bestehenden, 
unbebauten Geländes voranging. Ältere Pläne und Ansichten von Bessungen (1776, 1789) 
zeigen im Plangebiet gerodete Flächen mit vermutlich landwirtschaftlicher Nutzung. Daran 
schließen sich zum Ortskern hin ausgiebige Weinbauflächen an, die bis in die zweite Hälfte des 
19. Jh. hinein bestanden. (Anmerkung: historische Zusammenhänge entnommen aus: Peter 
Engels, Geschichte Bessungens, 2002 und Walter Möbus , Bessunger Geschichten, 1993). 
Des weiteren gibt es Hinweise auf Kiesabbau, der sich zumindest auf das westlich an die 
Kaserne anschließende Gelände der Bessunger Kiesgrube (betrieben bis 1978, heute 
Naturschutzgebiet) erstreckt hat. 
Im Plan von 1789 ist eine Straße bzw. ein Weg zwischen Bessungen und Eberstadt oberhalb 
der „Chaussee“ (Heidelberger Straße) enthalten. Sie verläuft unterhalb der Ludwigshöhe, 1888  
mit der Eingemeindung Bessungens wurde sie zur „Ludwigshöhstraße“. Dass es sich hier um 
einen Abschnitt der alten Bergstraße handelt, die seit dem Mittelalter durch den Ortskern 
Bessungens führte, erscheint unstrittig. 
 
1. Bau der Cambrai-Fritsch-Kaserne 
 
Die Cambrai-Fritsch-Kaserne wurde 1937/38 erbaut. Sie ist Teil der umfangreichen 
Militäranlagen, mit denen die Nationalsozialisten Darmstadt zu einem Hauptort ihrer 
Aufrüstung und Kriegsvorbereitung machten. Als Standort der „33. Feldartillerie“ wurden zwei 
voneinander getrennte Kasernen errichtet, von denen die eine nach Cambrai in Nordfrankreich, 
dem Ort einer Panzerschlacht des 1. Weltkriegs (Nov./ Dez. 1917), und die andere nach 
Werner Freiherr von Fritsch, dem Oberbefehlshaber des Heeres vom Juni 1935 bis Januar 
1938, benannt wurde. Die Steinmauern, die diese beiden Kasernen voneinander trennten, sind 
noch am zentralen Platz zu erkennen, wo sie heute einen Nordost- und einen Südwestflügel der 
zusammengelegten Kasernen unterscheiden. 
 
2. Bau der Jefferson-Siedlung 
 
Die Jefferson-Siedlung wurde als Wohnquartier der US-Army ab 1951 südlich im Anschluss an 
die Cambrai- Fritsch- Kaserne erbaut und hat damit als Nahtstelle die Stadtteile Bessungen 
und Eberstadt miteinander verbunden. 
Die ursprünglich nur über die Ludwigshöhstraße angeschlossene Kasernenanlage erhielt im 
Zusammenhang mit dem Bau der Jefferson-Siedlung durch die Cooperstraße eine direkte 
Verbindung zur Heidelberger Straße und zur Housing Area Lincoln Village. Erst in den 70er 
Jahren wurde die ursprünglich öffentliche Durchfahrt durch die Kasernenanlage für den 
motorisierten Fahrverkehr gesperrt, in den 90er Jahren auch für Fußgänger und Radfahrer.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  6 
Umgang mit dem Bestand 
 
Wegen der noch bestehenden Nutzung durch die US-Streitkräfte ist das Kasernengelände zur 
Zeit nur sehr begrenzt zugänglich. Eine umfassende Bestandsaufnahme liegt deshalb noch 
nicht vor. Die GVD ist mit einer Bestandsanalyse beauftragt. 
Die Angaben zum Bestand an Gebäuden, Freiflächen und ihren Nutzungen basieren von daher 
auf der Auswertung zugänglicher Planunterlagen, Luftbilder und Fotos sowie einer Begehung 
am 17. März 2008. 
 
Der Bestand der Cambrai-Fritsch-Kaserne an Gebäuden, Toren, Einfriedungs- und Stützmauern 
ist seit der Übernahme durch die US Army nahezu unverändert erhalten geblieben.  
 
Die städtebauliche Anlage der Kaserne nimmt Bezug auf Achsen des Stadtgrundrisses: 
Deutlich ist die Ausrichtung des zentralen, ursprünglich öffentlich zugänglichen Platzes sowie 
der gesamten Anlage auf den Turm der Pauluskirche und den Hochzeitsturm 
(Blickbeziehungen). Erkennbar ist auch die Ausrichtung der Ludwigshöhstraße, im Abschnitt 
vor Eintritt in das Kasernencarree, auf den Turm der Bessunger Kirche und die Fluchtlinien der 
Moller-Vorstadt. 
 
Der zentralen Platz sollte über die Anforderungen der Denkmalpflege hinaus auch als 
Identifikationspunkt für das neue Wohngebiet erhalten und einer angemessenen Nutzung 
zugeführt werden. 
 
Das stark geneigte Gelände wurde vor dem Bau der Kasernen durch Abgrabungen und 
Aufschüttungen soweit möglich nivelliert, Randbereiche wurden gerodet. Von West nach Ost 
beträgt die Höhendifferenz dennoch ca. 30 m. Das Kasernengelände selbst wurde terrassiert 
und mit Stützmauern abgefangen. Inwieweit in die vorhandene Geländemodulation 
einschließlich Terrassierungen im Rahmen der Konversion einzugreifen ist, steht in engem 
Zusammenhang mit der Frage der Erhaltung alter Baumbestände, u.a. Kastanien, gerade im 
Bereich der zentralen Achse der Kasernenanlage. Der Nordost- und der Südwestflügel des 
Kasernengeländes sind weitgehend versiegelt und ohne Baumbestand. 
 
Auf dem Gelände befinden sich 11 große Mannschafts- bzw. Verwaltungsgebäude. Mit 
Ausnahme der zweigeschossigen Kopfbauten am zentralen Platz sind sämtliche 
Mannschaftsgebäude NW/SO ausgerichtet und weisen ähnliche bauliche Merkmale auf: 
 
• 3 Vollgeschosse, ausgebautes Dachgeschoss 
• Gebäudetiefe: 16,50 m 
• Gebäudelänge: 50 – 70 m 
• Hochparterre, Mittelflur, ca. 3,50 Geschosshöhe. 
 
Je nach Nutzungsanforderungen wurden unter US-amerikanischer Verwaltung Umbauten im 
Innern der Gebäude vorgenommen, u.a. für Büronutzungen und Mannschaftsunterkünfte, 
darunter auch Kleinwohnungen mit Küche und Bad. 
 
Insgesamt verfügen allein die Mannschaftsgebäude über eine Bruttogeschossfläche von ca. 
32.000 m². Etwa die Hälfte dieser Gebäude wurde in den letzten Jahren von der US Army 
saniert.  
 
Auf dem Kasernengelände befinden sich darüber hinaus Werkstätten und Garagen sowie eine 
Sporthalle (ehemalige Reithalle) mit Nebengebäuden und ausgedehnte Sportanlagen. 
 
Im Südwesten des ursprünglichen Kasernengeländes, an der Cooperstraße, befindet sich der 
Einzelhandelsschwerpunkt der US Army mit Supermärkten, Restaurants, Bank- und 
Versicherungsfilialen, ein Markt für HiFi-Artikel sowie ein Kino.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  7 
Südlich an das Kasernengelände grenzt die Housing Area Jefferson Village an. Die neun 
Wohngebäude mit insgesamt ca. 280 Wohnungen wurden für Angehörige der US Army 
errichtet. Es handelt sich um 3- und 4-geschossige Zeilenbauten, die in den hier stellenweise 
sehr steilen, bewaldeten Hang gesetzt sind, in direktem Anschluss, jedoch ohne 
städtebaulichen Bezug zum angrenzenden Eberstädter Villenviertel. 
Unklar ist, inwieweit der Wohnungsbestand für eine Vermarktung als Miet- oder 
Eigentumsobjekte geeignet ist  
 
Die Jefferson Siedlung verfügt darüber hinaus über eine kleine Kirche und weitere 
Versorgungseinrichtungen. 
Der Erhaltungszustand der Gebäude ist nicht bekannt. 
 
Städtebauliche und landschaftliche Potenziale 
 
Kennzahlen  C F K   J e f f e r s o n     z u s a m m e n  
 
Gesamtfläche  24,8 ha 8,5 ha    30 – 35 ha 
Nettobauland  17,6 ha 6,0 ha (bei Neubebauung)  20 – 25 ha 
 
Lagequalitäten 
 
Das Gebiet der Cambrai-Fritsch-Kaserne zeichnet sich durch hohe Lagegunst aus. Am Fuß der 
Ludwigshöhe, neben dem „Klappacher Feld“, in nordwestlicher Randlage des kristallinen 
Odenwalds auf ca. 160 bis 191 m Höhe gelegen, kann hier eines der höchstgelegenen 
Darmstädter Wohngebiete entstehen. In reizvoller, ungestörter Waldrandlage oberhalb des 
Naturschutzgebietes Bessunger Kiesgrube besteht Sichtbeziehung nach Westen zum 
rheinhessischen Hügelland, nach Norden zur Stadt und zum Taunus. Die Entfernung zum 
Bessunger Ortskern beträgt ca. 1,2 km, zum Stadtkern (Luisenplatz) ca. 3 km. 
 
Abb. 4: Naturräumliche Lage 
 
 
 
Das Kasernengelände ist gekennzeichnet durch seine „Insellage“ in der Landschaft, es 
bestehen grüne Zäsuren gegenüber den bebauten Bereichen von Bessungen und Eberstadt.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  8 
Verwässert wurde dieses charakteristische städtebauliche Merkmal durch das Heranbauen der 
Jefferson- Siedlung bis fast an die nördlichsten Grundstücke der Eberstädter Villenkolonie. Bei 
der Findung des städtebaulichen Konzepts wäre also auch die Frage zu prüfen, ob und in 
welcher Qualität und Quantität die Grünzäsur an dieser Stelle wieder herzustellen ist. 
 
Von Bedeutung für die städtebauliche Konzeption ist darüber hinaus die topografische 
Ausrichtung des Planungsgebiets. Während das Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne nach 
Nordwesten Richtung Bessungen geneigt ist, beginnt am Fuß der Ludwigshöhe, im Bereich der 
Jefferson Siedlung, der Landschaftsraum der Bergstraße mit seiner Ausrichtung nach Westen. 
 
Versorgung und Verkehr 
 
Die Fragen der zusätzlich erforderlichen Versorgu ngs- und Verkehrsinfrastruktur für die neuen 
Wohngebiete sind im Zusammenhang mit dem Bedarf der Lincoln Siedlung sowie des 
gesamten Bereichs zwischen Bessungen und Eberstadt zu klären (s.o.) 
 
Die Kasernenanlage durchtrennt derzeit versch iedene historische Wegebeziehungen; die als 
Teil des  Fuß- und Radwegenetzes bei der Planung zu berücksichtigen sind: 
 
• Verbindung Bessungen – Marienhöhe – Eberstadt 
• Aufgänge zur Ludwigshöhe und in den Odenwald 
• Verbindung Heimstättensiedlung – Lincolnsiedlung – Böllenfalltor 
 
Dabei ist auch die Frage zu klären, welche Fahrverkehrsbeziehungen durch das Gebiet 
zugelassen werden sollen, auch unter dem Gesi chtspunkt der Konsequenzen für benachbarte 
Wohngebiete in Bezug auf Durchgangsverkehr.  
Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 in das Konversionsgelände ist  angedacht.  
(s. Bericht Straßenverkehrs- und Tiefbauamt) 
 
Fragestellungen 
 
Zusammenfassend sind aus Sicht des Stadtplanungsamtes über die schon genannten, den 
Bereich Bessungen Süd betreffenden übergeordneten Fragen hinaus die folgenden 
planerischen Fragestellungen vor Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zu klären: 
 
1. vor Entscheidung über Abriss/Erhaltung von Beständen: 
 
• Vorgaben der Denkmalpflege 
• Gebäudebestände: Eignung für welche Nutzungen? 
• Schadstoffbelastungen der Gebäude 
• Altlasten 
• Zustand der technischen IS 
• Erhaltenswerter Vegetations-/Baumbestand 
 
2. als Planungsvorgaben: 
 
• Art und Maß der angestrebten Bebauung 
• Welche Bauweisen, welcher Wohnungsschlüssel werden angestrebt? 
• Bauland: sind Abgrabungen/Aufschüttungen oder Waldränder zu korrigieren? 
• Welche Grünzäsuren, welche Verbindungen sind zu erhalten oder wiederherstellen? 
• Sind ergänzende verkehrliche Erschließungsmaßnahmen erforderlich? 
• Wird die Straßenbahn ins Gebiet verlängert? 
• Sollen historische Fahrbeziehungen wieder hergestellt werden? 
• Welche Fuß- und Radwegverbindungen sind wieder herzustellen?

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  9 
Grünflächen- und Umweltamt 
 
Grün- und Freiflächensystem 
 
Die Konversionsflächen befinden sich größtenteils in sensiblen hochwertigen 
Übergangsbereichen zur freien Landschaft. Als geschlossene undurchgängige Komplexe stellen 
sie zurzeit häufig Barrieren dar. Bei Umnutzungen muss darauf geachtet werden, dass 
Durchgängigkeit gewährleistet wird und an wichtigen Achsen Grünverbindungen entwickelt 
werden. Im Osten und Westen befinden sich Landschaftsschutzgebiete, im Osten schließt sich 
Erholungswald an.. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Bessunger Kiesgrube“ grenzt im Westen 
direkt an die Fläche und soll nicht Bestandteil künftiger Planungen sein. 
 
Eine wesentliche Planungsgrundlage sind hierzu die Aussagen des Landschaftsplans für die 
Gesamtstadt und die Inhalte des zugehörigen Naherholungskonzeptes zum Grünsystem und 
zur Freiflächenentwicklung. 
 
Abb.5: Auszug aus dem Landschaftsplan 
 
 
 
Die Flächen der Cambrai-Fritsch-Kaserne und die anschließende Jefferson-Siedlung grenzen 
südlich an den Grünzug „Bessungen Süd“ an und stellen eine bauliche Verbindung zum 
Stadtteil Eberstadt dar. Diese ist jedoch nicht in Nord-Süd-Richtung erschlossen, da sowohl die 
militärischen Flächen als auch das westlich angrenzende Naturschutzgebiet „Bessunger 
Kiesgrube“ abgegrenzt sind und keine durchgängige Wegeverbindung besteht.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  10 
Bei Öffnung und Umnutzung der Flächen ist darauf zu achten, Wegeverbindungen in Richtung 
Eberstadt/ Heinrich-Delp-Straße zu schaffen sowie zum Anziehungspunkt Ludwigshöhe. Der 
Grünzug „Bessungen Süd“ ist vor weiterer Bebauung frei zu halten. 
 
Eine Engstelle des Grünzuges besteht momentan im Bereich Ludwigshöhstraße / Cambrai-
Fritsch-Kaserne. Da sich in der nordwestlichen Ecke der Kaserne ein Sportplatz befindet, ist bei 
Öffnung des Geländes diese Fläche als Bestandteil des Grünzuges zu integrieren und der 
Grünzug in östlicher Richtung unter Einbeziehung der Wallaufschüttung weiter auszubauen. 
 
Bei der Neustrukturierung der Flächen sind Grünstrukturen neu zu schaffen und 
Entsiegelungsmaßnahmen vorzunehmen. Es wird gefordert, dass zur notwendigen Beurteilung 
der Freiraumsituation und des Baumbestandes eine umfassende Bestandsanalyse 
durchgeführt wird. 
 
Umweltbelastungen 
 
Auf dem Gelände ist an mehreren Standorten zumindest mit Mineralölverunreinigungen zu 
rechnen. Die Kosten zur Beseitigung solcher Altlasten könnten nach Aussagen des Fachamtes 
unter Umständen auch vom Regierungspräsidium übernommen werden. Dies musste noch 
abschließend geklärt werden. 
 
 
Schulamt 
 
Nach Ansicht des Schulamtes ist die notwendige schulische Infrastruktur im Blick zu behalten. 
Es geht davon aus, dass der Bedarf an Versorgungsstrukturen im Grundschulbereich eine 
Erweiterung der vorhandenen Infrastrukturen erforderlich machen wird. Hierbei sei 
insbesondere die Zielgruppe des sich im Bereich der jetzigen Cambrai-Fritsch-Kaserne 
entwickelnden Wohngebietes maßgebend. Um Engpässe zu vermeiden, fordert das Schulamt 
die Erweiterung zeitgleich zum Bezug des neuen Wohngebietes umzusetzen. 
Darüber hinaus ist von verschiedener Stelle bereits Interesse an einer zivilen Nachnutzung der 
bestehenden Schule in der Lincoln-Village geäußert worden. 
 
 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
 
Verkehr 
 
Eine zukünftige Verkehrserschließung für die Cambrai-Fritsch-Kaserne ist in einem größeren 
Kontext zu betrachten. Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung der Lincoln-Siedlung (+ 
TÜV-Marktplatz) sind mit einzubinden. Hier ist auch die Zweckmäßigkeit einer "Südumgehung" 
(zwischen Klappacher Straße und Karlsruher Straße), die immer wieder diskutiert wird, zu 
untersuchen. (Entlastungseffekte für Landskronstraße, Rüdesheimer Straße; Umwelteingriffe; 
Streckenführung, Anbindung an Kasernenareal, Lincoln-Siedlung, TÜV-Marktplatz) 
 
Eine Verkehrserschließung des Kasernengeländes sollte über die Cooperstraße und die 
Ludwigshöhstraße erfolgen. Ob es sinnvoll ist, Cooper- und Ludwigshöhstraße miteinander zu 
verknüpfen, ist zu überprüfen. Skeptisch wird eine Anbindung der Heinrich-Delp-Straße für den 
Kfz- Verkehr gesehen. Das gleiche gilt für die Anbindung Alte-Bogen-Schneise. Diese 
Problemstellung ist in einem Verkehrsgutachten zu bearbeiten. Ein durchgängiges, 
barrierefreies Rad- und Fußwegekonzept für das Gebiet mit der Darstellung der Verknüpfung 
mit den Nachbarbereichen ist zu erarbeiten. 
 
Eine Verlängerung der Straßenbahn (Linie 3) über die Ludwigshöhstraße bis zum 
Gebietsschwerpunkt ist anzustreben.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  11 
Bei der Konzipierung des Gebietes sind "weiche" Maßnahmen wie die des 
Mobilitätsmanagements zu berücksichtigen (Car-sharing, Parkraumbewirtschaftung, Förderung 
des Umweltverbundes, Verkehrsführung, Einrichtung einer Tempo-30-Zone). 
 
Zur Klärung der verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen wird die Beauftragung eines 
entsprechenden Verkehrsgutachtens gefordert. 
 
Abb.6: Verkehrslage (Quelle: Stadtplanungsamt) 
 
 
 
Infrastruktur 
 
Auf dem Kasernengelände sind insgesamt 14 Benzinabscheider bekannt. Darüber hinaus 
bestehen diverse Altlasten-Verdachtsflächen im Bereich der Wirtschaftsgebäude.  
 
Die Fahrbahnen sind betoniert, die Fußwege nicht barrierefrei. Die Flächen entsprechen in 
Gestaltung und Bauweise nicht den deutschen Standards. 
 
Der Zustand und die Kapazitäten des vorhandenen Kanalnetzes müssen überprüft werden 
(Kamerabefahrungen, etc.). Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind voraussichtlich 
veraltet und müssten erneuert werden.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  12 
Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport 
 
Aus Sicht des Amtes für Familie, Kinderbetreuung und Sport sollten im Rahmen des 
Konversionsprozesses entsprechende Angebote für Familien und Kinder geschaffen werde. 
Darüber hinaus wird eine besondere Berücksichtigung der Anliegen lokaler Sportvereine 
gefordert. Zur Behebung von Engpässen, könnten auf den vorhandenen Sporteinrichtungen 
auch Zwischennutzungen von Vereinen statt finden. Die vorhandene Sporthalle (ehemaligen 
Reithalle) käme für eine Zwischennutzung in Betracht. 
 
Abb.7: Sporthalle Cambrai-Fritsch-Kaserne (Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) 
 
 
 
 
Amt für Wohnungswesen 
 
Das Amt für Wohnungswesen fordert auf der Grundlage des Wohnraumversorgungskonzeptes 
von 2004 auf den Konversionsflächen geförderten Wohnraum für einkommensschwache 
Haushalte bereitzustellen. Insgesamt sollten rund 10% der entstehenden Wohnungen gefördert 
werden, die auf mindestens 2 Projekte aufgeteilt werden, um eine Konzentration von 
gefördertem Wohnraum sowie eine mögliche Segregation zu vermeiden. Nach Auffassung des 
Amtes wäre auch eine mittelbare/verbundene Belegung denkbar, deren Belegungsrechte an 
Wohnraum aus dem Bestand ausgeübt werden. Das setzt voraus, dass Wohnungsunternehmen 
mit ausreichendem Wohnungsbestand, zum Beispiel mit der Nassauischen Heimstätte oder 
mit der Bauverein AG, als Partner gewählt werden. 
 
Zur Realisierung sollten Komplementärmittel von der Stadt gefordert werden. Hilfreich wäre 
dabei die mittelbare/verbundene Belegung, in Verbindung mit Kompensationsgeschäften im 
freien Neubaubereich.  
 
Das Amt für Wohnungswesen schlägt weiter vor, bis zu zwei Projekte des gemeinsamen 
Wohnens Jung und Alt, mit einem gewissen Anteil an gefördertem Wohnraum, zu verwirklichen. 
Die Zusammenarbeit mit entsprechend erfahrenen Bauträgern (z.B. Bauverein AG) ist hier zu 
begrüßen. Ansonsten müssen solche Investoren gefunden werden, die in geförderten 
Wohnraum investieren. Falls sich auch andere Träger (z.B. Nassauische Heimstätte) nicht 
bereit erklären, sollte eine Anbindung an bereits bestehende Genossenschaften (z.B. Wohnsinn 
eG) oder die Gründung einer neuen Genossenschaft erfolgen. 
 
Die soziale Durchmischung muss beim Wohnungsbau bedacht werden, um Segregation zu 
verhindern und Integration zu verbessern. Einseitige Nutzungen für bestimmte Nutzergruppen 
sind zu vermeiden.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  13 
Als gelungenes und bereits realisiertes Projekt der Wohnsinn eG wird auf Kranichstein K6 
verwiesen. Die Wohnform der sozialen Durchmischung sollen hier unbedingt berücksichtigt 
werden. 
 
Weiterhin könnte ein Wohnprojekt für psychisch kranke Menschen umgesetzt werden. Mit 
realistischerweise 20 Wohnungen würde ein Gemeinschaftsraum mit einem Angebot an Beratung 
und Betreuung durch einen Sozialpädagogen entstehen. Durch eine Sozialstation könnten einige 
Bewohner/innen die notwendige Unterstützung im Haushalt erfahren. 
 
Eine Verknüpfung der Sozialstation mit dem Projekt des betreuten Wohnens und den 
Wohnprojekten des gemeinsamen Wohnens Jung und Alt ist aus Sicht des Amtes für 
Wohnungswesen durchaus gewünscht und vorstellbar.  
Durch die Einrichtung eines Cafes/Bistros, Kiosks oder einer Bäckerei könnte für das 
umliegende Wohngebiet ein gemeinschaftlicher Mehrwert entstehen. 
 
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) 
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt fordert im Vorfeld zu prüfen, ob und ggf. 
welche Gemeinschaftseinrichtungen (Sporthallen, Kinderbetreuung) bzw. geeignete Gebäude 
für Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind, die evtl. durch die Stadt zu Weiternutzung 
angekauft werden können. Dabei sollten frühzeitig der Bedarf und die Eignung der Gebäude für 
entsprechende bautechnische sowie brandschutztechnische Anforderungen an Gebäude 
untersucht werden. Dazu sind Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen. Die hier 
angeführten Anforderungen wurden beispielsweise bei der Turnhalle der Cambrai-Fritsch-
Kaserne nicht erfüllt. 
 
Abb.8: Luftaufnahme (Quelle: N. Heiss) 
 
 
 
Bezüglich der Infrastruktureinrichtungen sollte im Fall der Übernahme geprüft werden, ob der 
Ausbaustandard genügt oder die Einrichtungen nicht übernommen werden können. Dann 
könnte mit den zukünftigen Verkäufern verhandelt werden, dass diese die 
Infrastruktureinrichtungen herstellen und dann der Stadt in übernahmefähigen Zustand 
kostenlos übergeben.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  14 
Sozialverwaltung 
 
Allgemeines 
 
Aus Sicht der Sozialverwaltung ist es absolut notwendig, dass im Rahmen der Neuplanung der 
Fläche die Bedürfnisse der schutzbedürftigen gesellschaftlichen Gruppen wie alte Menschen, 
behinderte Menschen, kranke Menschen, Kinder und Jugendliche bei den Planungen 
ausreichend berücksichtigt werden. Dies äußert sich in drei elementaren Strategien: 
 
1. Beachtung der wissenschaftlichen Erkennt nisse zum Themenkomplex Lebenslagen und 
Wohnen vor allem im Bezug auf alte Menschen, behinderte Menschen, kranke Menschen, 
Kinder und Jugendliche durch die Fachplaner. 
2. Die Beteiligung der entscheidenden Gremien, wie z.B. des Jugendhilfeausschusses und der 
Fachkonferenz Altenhilfe an allen Planungsstationen. 
3. Am wichtigsten ist die Beteiligung und Information der betroffenen Nutzergruppen, als 
Element partizipativer Stadtentwicklung. Es geht also auch um direkte Beteiligung von z. B. 
Kindern, Jugendlichen. 
 
Kinder 
 
In den Städten ist zu beobachten, dass durch zunehmende Bauaktivität wegen steigendem 
Wohnbedarf vor allem die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mehr und mehr 
eingeschränkt wird. Um so wichtiger ist es bei der Entwicklung neuer Wohngebiete die 
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach ausreichenden Spielräumen und Spielpunkten 
für Kinder bis 14 Jahren nicht nur zu beachten, sondern auch konsequent umzusetzen. 
 
Bei der Entwicklung dieser Areale, ist wie oben bereits beschrieben, Partizipation der Kinder 
von höchster Bedeutung. Die geplanten Spielräume sollten sowohl motorisch anregend sein als 
auch alle anderen Sinne fördern. Jedoch dürfen die Spielräume nicht durch Geräte oder 
Topografie so durchgeplant sein, dass die kindliche Phantasie zu sehr eingeschränkt wird, 
denn vor allem das freie Entdecken und Spielen ist aus bildungspädagogischer Sicht extrem 
wichtig. Jedoch sind Spielplätze als einzige legitime Aufenthaltsorte für Kinder nicht 
ausreichend! 
 
Neben den Spielräumen sind auch Fußgängerzonen und Plätze so zu gestalten, dass sie nicht 
zum Konsum, sondern zum spielerischen Aufenthalt anregen - durch Einbeziehung der 
natürlichen Elemente (Wasser, Steine, Holz), bespielbare Kunst, multifunktionale Sitzelemente 
usw. Auch die Freiflächenplanung muss den bildungspädagogischen- und 
entwicklungspsychologischen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer 
Entdeckung von Umwelt und Natur Rechnung tragen. Neben dem Schaffen von förderlichen 
Bedingungen ist auch das Vermeiden von schädigenden Bedingungen eine Aufgabe für ein 
kinderfreundliches Quartier. Dies betrifft vor allem die Straßenführung, die Lärmemissionen 
etc. 
 
Im Hinblick auf den Themenkomplex Kinder und Wohnen ist darauf zu achten, dass es einen 
kinderfreundlichen Wohnungsbau gibt und auf die Wohnbelange kinderreicher Familien 
geachtet wird (Platz im Flur für Kinderwagen u.a.). 
 
Jugendliche 
 
Die Bedarfe für Jugendliche zeigen sich zum Einen in der Kategorie Verweilplätze, wie z.B. 
formelle und vor allem auch informelle Treffpunkte und zum Zweiten in Spiel- und 
Bewegungsräumen wie z.B. Bolzmöglichkeiten, Basketballkörben und Fahrgelegenheiten für 
Inliner, Skater und BMXler.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  15 
Bei der Errichtung der vorgenannten Räume für Kinder und Jugendliche ist unbedingt auf die 
Einhaltung der Lärmschutzverordnung zu achten, sonst sind Ärgernisse zwischen Kindern und 
Jugendlichen und den Anwohnern vorprogrammiert. 
 
Alte Menschen 
 
Der Grundsatz, fördernde Bedingungen schaffen und schädigende vermeiden, gilt natürlich 
auch für die Zielgruppe der alten Menschen. Unserer Ansicht nach besteht in neuen Quartieren 
sicherlich ein Bedarf an Betreutem Wohnen/ Service-Wohnen für Ältere mit bezahlbaren Miet- 
bzw. Kaufpreisen. Bei der Entwicklung der Konzeption, inhaltlich wie räumlich, ist unbedingt 
frühzeitig die Sozialverwaltung einzubeziehen. 
 
Unter dem Gesichtspunkt des Wohnens von alten Menschen stellen sind folgende Fragen bzw. 
Aspekte zu berücksichtigen: 
 
1. Wie gelingt eine Einbindung in den Stadtteil,  um sozialer Isolation entgegen zu wirken? 
2. Sind die Preise der Wohnungen fü r alte Menschen auch bezahlbar? 
3. Wie kann die Verkehrs- und damit auch Sc hadstoffbelastung niedrig gehalten werden? 
4. Die Wohnbedingungen müssen die Bedü rfnisse und Ressourcen im Sinne eines 
selbstbestimmten Alterns im Blick haben d. h. ausreichende Flächen im Wohnbereich für 
(potenzielle) Hilfsmittel/ Rollatorbenutzende und im Wohnumfeld, ebenso Abstellflächen 
im Hausflur. 
5. Barrierefreiheit, falls finanzierbar, zumind est altersgerecht und ausreichend Platz, im 
Sinne der Bad und Sanitärausstattung, Zugang zum Balkon, evtl. Rufanlagen. 
6. Wohnumfeld: Aufzüge, keine bzw. sehr weni ge Trepp+-enstufen im Hauseingangsbereich, 
ausreichende Beleuchtung innen und auf den Wegen; Wege in den einzelnen Arealen sollten 
mit und ohne Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Personen gut benutzbar sein, auch 
bei schlechter Witterung; ausreichend Sitzmöglichkeiten bis hin zu Haltestellen des ÖPNV; 
Verkehrsbedingungen, wie Ampelschaltung und Anlagen für hör- u. seheingeschränkte 
Personen u.a. 
7. Kommunikationsmöglichkeiten: Gemeinsc haftsräume bzw. Treffpunkte schaffen, 
Vernetzungsmöglichkeiten schaffen u.a. 
 
Verkehrsplanung und öffentlicher Raum 
 
Aus den oben genannten Bedürfnislagen bestimmter Zielgruppen ergeben sich Anforderungen 
an die Verkehrsplanung und den öffentlichen Raum. 
Das erste wichtige Thema vor allem für ältere Menschen ist Mobilität. Die Einschränkung von 
Mobilität ist einer der größten sozialen Risiken im Alter. Daher ist eine bedarfsgerechte 
Anbindung an den ÖPNV dringend erforderlich und zwar aus zwei Gründen. Erstens zur 
Erhöhung der Mobilität alter Menschen und zweitens zur Reduzierung der Verkehrsdichte im 
Quartier insgesamt. 
 
Die ursprüngliche soziale Funktion von Straßen und Plätzen als Begegnungs- und 
Kommunikationsräume für Menschen muss wieder hergestellt werden, und zwar durch: 
 
1. Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens 
2. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung un d Reduzierung der Verkehrsflächen unter 
Gesichtspunkten von Kinder- und Jugendbelangen 
3. Entwicklung von Verkehrskonzepten, die au f sichere zusammenhängend vernetzte Fuß- und 
Radwegeverbindungen abzielen - insbesondere für Kinder und Jugendliche (Stichwort 
straßenunabhängiges, bespielbares Wegesystem) 
4. frequentierte Orte vernetzen 
5. Schaffung von Straßenräume in Wohngebieten, die für Kinder und Jugendliche reserviert 
sind, damit sie Bewegungsfreiheit bekommen und ihren Entwicklungsdrang ausleben 
können.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  16 
Insgesamt ist es wichtig eine ausreichende Versorgung des neuen Quartiers mit sozialer und 
kultureller Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien unter Berücksichtigung der 
Sozialstruktur und des Bedarfs weiterer besonderer Zielgruppen zu gewährleisten. 
 
Umsetzung 
 
Als inhaltliches Verfahren zur Entwicklung der Cambrai-Fritsch-Kaserne zu einem 
kinderfreundlichen Quartier wäre aus unserer Sicht die Einführung eines formellen Verfahrens 
zur „Überprüfung von Kinderfreundlichkeit“ sinnvoll. Denn ein kinderfreundliches Quartier 
zeichnet sich nicht durch die Anzahl der Spielplätze und Kinderbetreuungsplätze aus, sondern 
durch die Überprüfung aller Maßnahmen auf Kinderfreundlichkeit bei der Neuplanung. Die 
Grundlage für dieses Verfahren bildet § 1 des SGB VIII, der besagt, dass die Jugendhilfe dazu 
beitragen soll, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu 
ermöglichen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten beziehungsweise 
zu schaffen. So sollten alle Fachplanungen im Quartier einer Prüfung in Bezug auf die 
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und wenn möglich auch auf alte, kranke und 
behinderte Menschen unterzogen werden. So wären die Belange schutzbedürftiger Gruppen 
nicht länger ein additiver Planungsaspekt, sondern würden zur integralen Leitnorm einer 
Stadtentwicklung, die soziale Ausgrenzung strategisch verhindert. 
 
Abschließend sei zu bemerken, dass vor allem im Rahmen der Wohnbauplanung die Belange 
einkommensschwacher Familien zu beachten sind. Im Rahmen der weiteren Planungen für das 
Areal ist unbedingt erforderlich, dass die Sozialverwaltung mit ihren Abteilungen Sozial- und 
Jugendhilfeplanung, Kinder- und Jugendförderung und Altenhilfeplanung konsequent und 
permanent einbezogen wird. 
 
 
Denkmalschutz 
 
Von Seiten des Denkmalschutzes wird ein Erhalt des Gebäudeensembles um den zentralen 
Platzbereich angestrebt. Nach ersten Einschätzungen kann der Gebäudebestand in diesem 
Bereich unter Umständen auch sinnvoll in städtebauliche Konzepte integriert werden. Eine 
Unterschutzstellung von Einzelobjekten wird nicht angestrebt. 
Darüber hinaus wurde auch die Sporthalle im nord-östlichen Bereich der Kaserne als potenziell 
erhaltenswert eingestuft. Ein besonderer Schutzbedarf wird jedoch nicht gesehen. 
 
Abb.9: zentraler Gebäudebestand (Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) 
 
 
 
Am 17.03.2008 fand eine Geländebegehung durch das Landesdenkmalamt statt. Die 
Landesdenkmalbehörde wird für das Areal eine Stellungnahme erstellen. Diese liegt der Stadt 
noch nicht vor.

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15.2.  17 
Vermessungsamt 
 
Bodenwert 
 
Der Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne in leichter Hanglage im Südosten des Stadtteils 
Bessungen an der Grenze zum Stadtteil Eberst adt gelegen, lässt sich optimal in das 
vorhandene Siedlungsgefüge Darmstadts eingliedern. 
Als mutmaßlichen Endwert des Baulandes im dortigen Gebiet wird für 
Kalkulationsberechnungen zum heutigen Zeitpunkt einen Wertansatz von xxxxxxEUR/m² 
inklusive Erschließungskosten bei einer baulic hen Ausnutzung mit einer Geschossflächenzahl 
von xxxxxxxxxx angenommen. Mit Hilfe dieses Wert es und einigen Anna hmen (u. a. aus 
Veröffentlichungen des Amtes für Wirtsc haft und Stadtentwicklung und des 
Stadtplanungsamtes), lässt sich der heutige Wert deduktiv ermitteln. 
 
Abb.10: Tabelle deduktive Wertermittlung 
 
1. Wert des erschlossenen Baulandes   EUR/m² 
2. Erschließungskosten – 75 EUR/m² Î  EUR/m² 
3. Anteil an öffentlichen Flächen ./. 40 % Î  EUR/m² 
4. Zeitdauer bis zur Baureifmachung 5 Jahre, 
5 % Zinssatz 
x 1/1,055 Î 
  
 
EUR/m² 
5. Sicherheitsabschlag ./. 5 % Î   
6. Altlastensanierung sowie Räumung (Abbruch)  
Eine Aussage hierzu ist sehr spekulativ u nd unsicher. Legt man die gleichen Werte an, 
wie bei der Ernst-Ludwig-Kaserne und berü cksichtigt, dass die Größenrelation der 
Flächen CFK/ELK 2,23 beträgt, so ergeben si ch zuzüglich eines Unsicherheitsfaktors 
von 10 % folgende Werte  
  
 Räumung 1,95 Mio. EUR x 2,23 x 1,1 = 4,78 Mio. EUR 
/ 17,6  
 
Î 
  
EUR/m² 
 Altlasten 2,2   
Î 
  
EUR/m² 
 
Zu bedenken ist darüber hinaus folgendes: Der Minderwert eines Grundstücks, das durch 
Altlasten belastet ist, besteht aber nicht un bedingt ausschließlich in den Kosten für die 
Beseitigung der Altlast. „Nur der Laie mag allerdings glauben, dass es bei der 
Bodensanierung überhaupt eine Gewissheit gibt . Deshalb ist der merkantile Minderwert bei 
der Altlastsanierung der Regelfall und nicht di e Ausnahme“ schreibt Mohr in der Zeitschrift 
Flächenmanagement und Bodenordnung (fub), 1/2008. 
 
Unter einem merkantilen Minderwert versteht man die Minderung des Verkaufswertes, die trotz 
völliger und ordnungsgemäßer Sanierung und Instandsetzung eines Grundstücks deshalb 
verbleibt, weil bei Kaufinteressenten wegen des Verdachts verborgen gebliebener Mängel eine 
den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines ehemals sanierungsbedürftigen 
Grundstücks besteht. 
 
Erschließung 
 
Durch einzelvertragliche Regelung mit den jeweiligen Investoren könnte die Erschließung 
des Gebiets vereinbart werden. Dies bereits öf ter praktizierte Verfahren hat für die Stadt 
den Vorteil, dass die Erschließungskosten zeit nah gezahlt werden und praktisch nicht von 
ihr vorfinanziert werden müssen. Im Gegenzug  sichert die Stadt den Investoren und somit 
den Käufern der Eigenheime zu, künftig keine weiteren Zahlungen für 
Erschließungsmaßnahmen zu fordern.

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15.2.  18 
Städtebauliche Konzeption 
 
Häufig geäußerte Erwartungen/Vorstellungen von Bauinteressenten: 
 
Im Zusammenhang mit der Baulandumlegung zur Realisierung des Bebauungsplanes E 44 – 
Am Wolfhartweg wurden durch das Vermessungsamt zahlreiche Erörterungsgespräche mit 
Grundstückseigentümern und Bauinteressenten geführt. Die dabei gewonnenen Erfahrungen 
lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 
• Obwohl grundsätzlich eine große Nachfrage na ch Grundstücken für ei nzelne freistehende 
Einfamilienhäuser besteht, finden solche Grundstücke wenig Zuspruch, wenn sie nur 
vereinzelt in einem ansonsten durch dich te Reihenhausbebauung geprägtem Gebiet 
vorgesehen sind. 
• Kfz-Stellplätze, die sich 100 m vom Wohnha us weg auf Gemeinschaftsstellplatzanlagen 
befinden, werden besonders von jungen Familien als hinderlich und nachteilig angesehen. 
Bevorzugt werden Garagen, die direkt auf dem Baugrundstück errichtet werden können. 
• Die Zuweisung von Anteilen an gemeinschaftlic hen Flächen (z.B. Wege , Zufahrten) wird 
im Allgemeinen nur widerstrebend akzeptiert. 
• Es gilt als lästig, wenn Müllfahrzeuge Wohnstraßen nicht befahren können und deshalb 
Mülltonnen und gelbe Säcke zur Entsorgung an den Anfang eines Wohnweges gebracht 
werden müssen, insbesondere wenn dort  keine Abholfläche vorgesehen ist. 
• Berufstätige Eltern weisen häufig darauf hin,  dass sie ihre zu betr euenden Kinder in der 
Regel aus zeitlichen Gründen auf dem Weg zum Arbeitsplatz mit dem Auto zur Kita 
bringen müssen. Vielfach wird vorgebracht, dass diese Situation verkehrsplanerisch mehr 
berücksichtigt werden muss.  Auch die Eigentümer in der Nachbarschaft haben 
diesbezüglich Kritik vorgetragen. 
 
 
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/ EAD (nachträgl.) 
 
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes für die Konversionsflächen sind die nachstehend 
genannten, für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung durch den EAD erforderlichen 
Belange zu berücksichtigen: 
 
• Bemessung ausreichend großer Stellplätze auf den bebauten Grundstücken für die 
notwendigen Restabfallbehälter und (auf freiwilliger Basis) für Bio- sowie Papiertonnen mit 
Lagermöglichkeiten für gelbe Säcke: 
 
Bei Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Abfallgetrenntsammlung durch die Abfallerzeuger 
wird mit einem Restabfallbehälter-Mindestvolumen von 10 l pro Person und Woche 
gerechnet, ohne Abfall-Getrenntsammlung mit 15 l pro Person und Woche. Der Bedarf 
kann aber bei geringerer Nutzung der Getrenntsammlung oder bei besonderen 
Lebensumständen wesentlich höher sein (z.B. Anfall von Windeln durch Kleinkinder). 
 
• Beachtung der in § 14 der gültigen Abfallsatzung der Stadt Darmstadt bestimmten 
Anforderungen an Standplätze für Restabfallbehälter. 
 
• Ausreichende Breitenbemessung und Traglast der Verkehrswege für die 
Abfallsammelfahrzeuge des EAD (Mindestdurchfahrbreite 3,50 m, Mindestdurchmesser 
von Wendekreisen 22 m, mindestens 26 t Traglast) insbesondere auch bei der 
Ausgestaltung der Einfahrten und Wendemöglichkeiten in Stichstraßen. 
 
• Berücksichtigung von Standplätzen für Altglas- und Alttextilien-Container auf öffentlichen 
Flächen, die einerseits gut erreichbar/anfahrbar sind, andererseits auch der mit der 
Nutzung verbundenen Lärmbelästigung für die Anwohner Rechnung tragen (12 m 
Mindestabstandsempfehlung für Altglascontainer zur Wohnbebauung). Als 
Orientierungswert rechnen wir mit der Einrichtung von einem Containerstandplatz pro 500 
Einwohner.

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15.2.  19 
Grundsätzlich wird empfohlen, die Altglas-Sammelcontainer als Unterflur-Sammel-Systeme 
anzulegen. Dies ist jedoch mit höheren Anschaffungs- und Baukosten verbunden (z. B. ca. 
30.000,- Euro für unterirdisch installierte Altglas-Drillinge), die der EAD nicht alleine tragen 
kann. Sollten Unterflur-Systeme jedoch zu Gunsten des Stadtbildes und zur 
Lärmvermeidung gewünscht werden, bitten wir dies bei der Standplatz-Planung zu 
berücksichtigen und die Kostenfrage zu klären. 
 
• Bezüglich der Straßenreinigung ist darauf zu achten, dass Bürgersteige und Radwege eine 
Durchfahrtsbreite von 1,50 m aufweisen, damit sie von Kleinkehrmaschinen und 
Winterdienstfahrzeugen zu befahren sind. Absperrpfosten sollten herausnehmbar sein und 
Verkehrsschilder am Bürgersteig- bzw. Radwegrand angebracht werden. An Haltestellen 
sollten Befestigungsmöglichkeiten für Papierkörbe vorhanden sein. 
 
Dem Hinweis des Vermessungsamtes, dass es von Grundstückseigentümern und 
Bauinteressenten als lästig empfunden wird, wenn Müllfahrzeuge die Wohnstraßen nicht 
befahren können und deshalb Mülltonnen und gelbe Säcke zur Entsorgung an den Anfang eines 
Wohnweges gebracht werden müssen, wird sich angeschlossen. Ferner haben sich nach den 
Erfahrungen des EAD auch Konzepte mit zentralen Abfallbehälter-Standplätzen und 
gemeinsamer Nutzung von Abfallbehältern durch Abfallgemeinschaften (Beispiel Glockengarten 
in Arheilgen, ehemaliges Schenkgelände) nicht bewährt. Generell werden von den 
Grundstückseigentümern eigene Abfallbehälter gewünscht, über deren Anzahl, Größe und Art 
sie jeweils direkt selbst bestimmen können und die auf kurzen Wegen von den Nutzern 
erreichbar sind. Es wird daher darum gebeten, von eventuellen Planungen von 
Gemeinschaftsstandplätzen für Abfallgemeinschaften (§ 13 Abs. 3 der Darmstädter 
Abfallsatzung) zu Gunsten eines bürgerfreundlichen Entsorgungskonzeptes abzusehen. 
 
 
Agenda-Büro (nachträgl.) 
 
Im Agenda21-Dokument Stand 2000, verabschiedet auf dem 3. Agenda-Forum am 25. Mai 
2000, aufgestellt im Juli 2000. beschlossen vom Magistrat am 25.08.2000 und 
Stadtverordnetenversammlung am 01.09.2000 sind u.a. folgende Leitbilder definiert worden: 
 
I Wohnen – attraktiv und in Balance 
 
In Darmstadt wohnen alle – Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer – gerne. Sie können sich 
in der Stadt jederzeit sicher und angstfrei bewegen. 
Lebensalltag, Kinderbetreuung, Lernen, Freizeit, Erholung und Arbeit lassen sich mit wenig 
Aufwand – ohne Auto – verwirklichen und verbinden. 
 
III Darmstadt – im Einklang mit Natur und Umwelt 
 
Darmstadt reduziert seinen Stoff- und Energieumsatz entsprechend seiner globalen 
Verantwortung. 
Wasser ist wichtige Lebensgrundlage, achtsam gehen wir damit um, auch im Bewusstsein 
seines jahrhundertewährenden Gedächtnisses. 
Flächen sind eine sichtbar begrenzte Ressource, wir nehmen sie sparsam in Anspruch. 
Lärm macht krank, deshalb reduzieren wir ihn auf ein Minimum. 
Natürliche Lebensräume sind Grundlage für Artenvielfalt, wir schützen und erhalten sie. 
 
An Leitlinien wurden u.a. definiert: 
 
• Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsvorhaben sollen die Mischung von Wohn-, 
Arbeits- und Freizeitnutzungen fördern und dazu beitragen, dass Darmstadt zu einer Stadt 
der kurzen Wege wird. 
• Die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Stadt und die Wirtschaftsförderung der Stadt 
orientieren sich daran, dass umwelt- und ressourcenschonende, gesunde und 
menschengerechte Produktions- und Dienstleistungen gefördert werden.

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15.2.  20 
• Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrsabwicklung orientieren sich daran, dass eine 
umweltschonende, gesunde und sozial verträgliche, d.h. eine nicht an die Verfügbarkeit 
eines Personenkraftwagens gebundene, Mobilität möglich ist. 
• In Darmstadt gibt es für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen angemessenen 
Wohnraum und Wohnformen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der begrenzten 
Flächenressourcen. 
• In Darmstadt gibt es gesunde Wohnverhältnisse für alle, d.h. Schutz vor Lärm und 
sonstigen Immissionen, ausreichend Grün, Erholungs-, Bewegungs- und Begegnungsraum. 
• Darmstadt ist eine Stadt, in der alten-, frauen- und behindertengerechte Planung und 
Bauen selbstverständlich sind. 
• In Darmstadt sind Grün- und Erholungsflächen für jedermann erreichbar. Die räumliche 
Nähe und der Zugang zur freien Landschaft sind gewährleistet. 
 
Von den Leitbildern und Leitlinien ausgehend sind konkrete Ziele formuliert und von den 
Gremien beschlossen worden (gelistet sind nur die hier relevant erscheinenden Ziele): 
 
• Schaffung und Erhaltung gemischt genutzter und sozial ausgewogener Quartiere. 
• Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in der Innenstadt. 
• Einsatz ökologischer, ökonomischer und Wohnqualität verbessernder Maßnahmen bei 
Sanierungen und Stadtteilerneuerungen. 
• Ressourcenschonung bei Produktion, Verbrauch und Entsorgung. 
• Förderung von ökologischem Denken und Handeln, Gesundheitsförderung. 
• Förderung des Arbeits- und Umweltschutzes. 
• Förderung von regionalen Unternehmen. 
• Konsequente Anwendung ökologischer Kriterien … bei öffentlichen Baumaßnahmen. 
• Förderung nachhaltigen Konsums und dadurch Förderung der Anbieter / Vertreiber 
nachhaltig produzierter Produkte. 
• Reduzierung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Belastungen, die durch den 
Autoverkehr erzeugt werden (z.B. Lärm, Klima- und Luftschadstoffe, Sicherheit, Kosten). 
• Autofreie (Innen)stadt. 
• Kontinuierliche Erhöhung des Anteils der Verkehrsmittelnutzung des ÖPNV, Rad und 
Fußgängerverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen. 
• Förderung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Darmstadt und 
Umgebung. 
• Verbesserung der Lebensqualität in der Innenstadt durch Reduzierung von 
verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen. 
• Ressourcensparende Mobilität durch ein städtisch gefördertes Carsharing-Angebot 
 
Daraus ergeben sich aus Sicht des Agenda-Büros für alle Konversionsflächen grundsätzlich 
folgende möglichst frühzeitig in die Planung- und Verhandlungsphase einzubeziehende 
Maßnahmen und Überlegungen: 
 
• An- und Einbindung eines Stadtteil/Konversionsflächen verbindenden, mit Klartext 
beschilderten, Radverkehrsanlagennetz 
• Schaffung einer autofreien Siedlung, allenfalls wenige Parkplätze am Rand der 
Konversionsfläche 
• Angebot Car-Sharing – auch innerhalb Konversionsfläche 
• Angebot „Rent-a-Bike“ 
• Optimale Anbindung an ÖPNV-Netz 
• Zur CO2 – Minderung, Energieeinsparung im Wohnungsbau und der Reduzierung des 
Energieverbrauchs im Gebäudebestand verbindliche Anordnung von 
Sanierungsmaßnahmen unter verbindlicher Festschreibung des Passivhaus-Standarts – 
auch im Bestand. 
• Nur bei nachweislich unangemessenen Mehrkosten Befreiung vom PH-Standart auf 
Niedrigenergiestandart mit Ausgleichszahlungspflicht 
• Alternativ / additiv verbindliche Vorgabe von Klein-Blockheizkraftwerken / Kraft-Wärme-
Kopplungs-Anlagen in Abhängigkeit von der Nutzung

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15.2.  21 
• Verbindliche Festschreibung zur Anlage von Photovoltaik-Anlagen und/oder 
solarthermischen Anlagen auf den Dachflächen - auch unter Akzeptanz geringer 
Ertragsverluste. Ausnahmen nur nach Beratung möglich. 
• Prüfung Wärmepumpeneinsatz und Geothermie verbindlich vorschreiben 
• Letztlich Erstellung eines energetischen Sanierungs- und Nutzungskonzeptes verbindlich 
vorgeben. 
• Schaffung eines Regionalladens zur Deckung des täglichen Verbrauches 
• Vorhandenes Kanalnetz prüfen und ggf.. sanieren 
• Dezentrale Regenwassernutzung / -beseitigung vorgeben und Zisternenbau und -nutzung 
verbindlich vorschreiben 
• Schutz vorhandener Grünstrukturen 
 
EXPLIZID PH-Standart 
 
Als grenzwertig und kritisch dürfte vermutlich die Forderung nach Einhaltung des Passivhaus-
Standarts im Bestand eingestuft werden. Unter einem Passivhaus wird in der Regel ein 
Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches keine klassische Heizung benötigt weil 
es sehr gut wärmegedämmt ist.  
 
Genauer betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für Gebäude. Die präzise 
Definition lautet: "Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit 
allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende 
Luftqualität  erforderlich ist, gewährleistet werden kann - ohne dazu zusätzlich Umluft zu 
verwenden." 
Diese Häuser werden „passiv“ genannt, weil der überwiegende Teil Wärmebedarfs aus 
„passiven“ Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und 
technischen Geräten. 
 
Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch. 
 
Die Bauweise ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt, es gibt z.B. auch Umbauten 
und Sanierungen, bei denen der Passivhausstandard erreicht wurde. 
 
Ein typisches Passivhaus verfügt über die nachfolgend dargestellten Konstruktionsmerkmale: 
Eine kompakte Bauweise hilft, ein günstiges Verhältnis von Volumen zu Oberfläche zu 
erreichen, was im Fall der Cambrai-Fritsch-Kaserne gegeben erscheint. 
 
Der Schwerpunkt bei der Energieeinsparung im Passivhaus ist die Reduzierung der 
Energieverluste durch Transmission und Lüftung. Dies wird erreicht durch eine gute 
Wärmedämmung aller Umfassungsflächen (Dach, Kellerwände, Fundamente, Fenster), eine 
weitgehend dichte Gebäudehülle und eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit 
Wärmerückgewinnung aus der Abluft. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass keine 
Wärmebrücken und Undichtheiten entstehen. Dies gilt auch für die Anschlüsse. 
 
Die Fenster werden bei mitteleuropäischen Passivhäusern meist dreifach verglast, haben 
selektive Schichten zu jedem Scheibenzwischenraum und sind mit dem Edelgas Argon (selten 
auch Krypton) gefüllt. Obwohl derartige Fenster immer einen schlechteren Wärmedämmwert 
aufweisen als gut wärmegedämmte Wände, sorgt doch ein wenig verschattetes Südfenster 
dieser Qualität durch solare Energiegewinne im Winter für eine positive Energiebilanz. 
Inzwischen gibt es spezielle Fensterkonstruktionen für Passivhäuser, zum Beispiel mit zwei 
hintereinander liegenden Fensterflügeln, die höhere solare Gewinne und bestmöglichen 
Wärmeschutz garantieren. Die Sonnenschutz-Rollos im Zwischenraum integriert, vermeiden 
Wärmebrücken im Rollladenbereich. Dieser breite Zwischenraum sorgt zusätzlich für die 
Vermeidung von Wärmeverlusten.

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15.2.  22 
Um auch die Lüftungswärmeverluste zu begrenzen, benötigen Passivhäuser eine kontrollierte 
Wohnraumlüftung. Diese sorgt für den aus hygienischen Gründen notwendigen Luftaustausch - 
daher wird etwa alle 1 bis 4 Stunden die Luft im Haus ausgetauscht (Luftqualität).  
 
Zur Luftvorwärmung kann ein Erdwärmeübertrager vorgeschaltet werden. Hierzu wird ein Rohr 
unterirdisch verlegt, das die Zuluft im Winter vorwärmt und im Sommer vorkühlt. Damit kann 
ohne zusätzliche Vorheizung eine Vereisung des Wärmerückgewinnungsgerätes vermindert 
werden. Auch hydraulische Erdwärmetauscher haben sich gut bewährt. Letztere haben den 
Vorteil weitgehender Wartungsfreiheit. Bei Neubauten können sie in Form von 
Fundamentabsorbern ausgeführt werden. 
 
Die sehr geringe Heizlast eines Passivhauses erlaubt eine Beheizung ausschließlich über die 
Lüftungsanlage. Dies erfolgt häufig über einen Wasser-Luft-Wärmeüberträger, ein elektrisches 
Nachheizregister oder eine direkt integrierte Wärmepumpe.  
 
Ein großer Teil des Heizwärmebedarfes wird in Passivhäusern über innere Gewinne, d.h. die 
Wärmeabgabe von Personen und Geräten sowie über solare Gewinne (Wärmeeintrag über die 
Fenster), gedeckt. 
Der dann noch bestehende geringe Restwärmebedarf kann prinzipiell durch beliebige Quellen 
bereitgestellt werden (z. B.: Erdgasheizung, Fernwärme, Wärmepumpe, thermische 
Solaranlage oder Pelletofen).  
 
Die Auswertungen gebauter Passivhausprojekte zeigen, dass die Kosten für die Herstellung 
heute im Mittel etwa 5-8% teurer als ein konventionell gebautes Haus nach dem derzeit 
gültigen Energiestandard ENEV (ENergieEinsparVerordnung) ist.  
Bei Sanierungen von Altbauten bewegen sich diese Mehrkosten erfahrungsgemäß 
normalerweise zwischen 12% und 18%. 
 
In Anbetracht steigender Energiekosten sind diese Mehrkosten zwar anfänglich schmerzlich, 
für den Endnutzer aber innerhalb kürzester Zeit amortisiert. 
 
Mehrkosten beim Passivhaus 
 
• Besonders gute Wärmedämmung - Materialkosten für den Dämmstoff (nach Volumen)  
• Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung  
• Sehr hoch dämmende Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung  
• Aufwändigere Detaillösungen für die Abdichtung (luftdichte Hülle notwendig)  
• In manchen Fällen Aufwand bei Sonderlösungen (beispielsweise für eine Katzenklappe)  
 
Minderkosten beim Passivhaus 
 
• Kaminzüge nicht notwendig (bei Wärmepumpe)  
• keine Heizkörper, Wand- oder Fußbodenheizung und dazu zugehörige Technik  
• Eigener Heiz- oder Brennstofflagerraum nicht notwendig  
• Geringere Unterhaltskosten für Warmwasser und Heizung, keine Kaminkehrerkosten  
 
EXPLIZID Photovoltaik / Solarthermie
 
 
Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von 
Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. 
Das erreichbare Potenzial ist sehr hoch: Trotz der scheinbar ungünstigen Bedingungen in 
Deutschland genügten theoretisch etwa 2 Prozent der Gesamtfläche des Landes, um mit heute 
verfügbarer Technik in der Jahressumme die gleiche elektrische Energie zu ernten, die 
Deutschland insgesamt pro Jahr benötigt. 
 
Der Einwand, die Fläche in Mitteleuropa würde für einen wesentlichen Anteil von Photovoltaik 
zur Energieversorgung nicht ausreichen, ist somit nicht haltbar.

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  23 
Zudem kann die nötige Fläche ohne Neuversiegelung über die Nutzung bisher bebauter 
Flächen (vor allem Dächer) erreicht werden. 
 
Damit gelangen die umfänglichen Dachflächen der Cambrai-Fritsch in den Fokus, auch wenn 
die Dachausrichtung nicht in allen Fällen an das Optimum heranreicht. 
 
Eine Einzelfall-Prüfung an jedem Gebäude (Dach und Fassaden) ist daher unumgänglich. 
 
Bürgerbeteiligung 
 
Insbesondere folgende von den Gremien beschlossenen Leitlinien: 
 
• Beteiligung der BürgerInnen an der Weiterentwicklung ihrer Stadt. 
• Darmstädter Bürger und Bürgerinnen übernehmen Verantwortung für das, was in 
Darmstadt geschieht. Bürgerbeteiligung wird dauerhaft gefördert 
 
machen im weiteren Verfahren möglichst frühzeitig die Implementierung bürgerschaftlichen 
Engagements erforderlich. 
 
Die im Agenda21-Prozess organisierten BürgerInnen haben bereits Interesse an einer 
Diskussion um die Entwicklung der Konversionsflächen signalisiert 
 
Es wird daher darum gebeten, entweder über das Agenda-Büro oder direkt über die Themen-
gruppensprecherInnen die Bürgerbeteiligung der tlw. sehr fachkundigen und mit Fragen der 
Nachhaltigkeit vertrauten BürgerInnen sicherzustellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage: Teilnehmerliste

Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne _Rahmenbedingungen 
   
   
 
15.2.  24

2008/0313

2867 Zeichen

Magistratsvorlage  
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.07.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat  I       
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I II III 
IV V VI 
15 61 67 
63 40 66 
52 64 IDA 
50 418 62 
70 561 20 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0313  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konversion Cambrai-Fritsch-Kaserne 
Rahmenbedingungen zur künftigen Entwicklung  
 
Vorlage vom: 26.06.2008  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den be iliegenden Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Rahmenbedingungen Konversion 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung 
 
Die Konversion der militärischen Liegenschaften in Darmstadt ist eine langfristige Zukunftsaufgabe für 
die Stadtentwicklung in Darmstadt. Die US-Army hat den Abzug der in Darmstadt stationierten 
Streitkräfte bis zum Jahresende 2008 angekündigt. In welchen konkreten Zeitabschnitten sich dieser 
Abzug vollzieht und welche Flächen zuerst für eine zivile Folgenutzung zur Verfügung stehen, ist noch 
nicht abzusehen. Angesichts des starken öffentlichen Interesses und seines herausragenden 
Potenzials zur städtebaulichen Umgestaltung wird im Rahmen des Konversionsprozesses dem 
Gelände der Cambrai-Fritsch-Kaserne ein besonderer Stellenwert beigemessen. Nach allgemeiner 
Einschätzung soll das Gelände zu einem Wohngebiet mit differenziertem Angebot entwickelt werden. 
Vor diesem Hintergrund wurde es als notwendig angesehen, dass von städtischer Seite bereits im 
Vorfeld künftiger Planungen erste Rahmenbedingungen einer möglichen Entwicklung definiert werden. 
Gleichzeitig sollte somit auch eine Grundlage für die Durchführung eines städtebaulichen 
Wettbewerbes geschaffen werden. 
In Zusammenarbeit von Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung und Stadtplanungsamt wurde hierzu 
am 14. April 2008 ein verwaltungsinternes Werkstattgespräch durchgeführt. Planungsrelevante Ämter 
und Dienststellen der Stadt waren dazu eingeladen und haben aus ihrer jeweiligen fachlichen Sicht 
wesentliche Belange beigetragen. Eine Dokumentation dieser Arbeit ist dieser Magistratsvorlage als 
Anlage beigefügt. Die Beiträge des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigung/EAD und des 
Agenda-Büros wurden nachträglich eingearbeitet. 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtrat 
 
 
 
 
 
Dr. Dierk Molter   Jochen Partsch  Dieter Wenzel 
Stadtrat    Stadtrat   Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 388
TOP 11
TOP 4
TOP 12

Orte (11)

  • Karlsruher Straße
  • Heidelberger Straße
  • Ludwigshöhstraße
  • Cooperstraße
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Landskronstraße
  • Rüdesheimer Straße
  • Luisenplatz
  • Marktplatz
  • Klappacher Straße
  • Im Carree 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0313
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.06.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00