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Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, 51061 Köln – Kostenfortschreibungsbeschluss gem. § 13 IV S.2 der Betriebssatzung der GW i,V.m. § 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW

Beschlussvorlage Ausschuss 3952/2023 vom 07.03.2024

Stand: Am 18.03.2024 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Erläuterung zu den eingetretenen Risikokategorien

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    Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3952/2023 - Erläuterung der eingetretenen Risiken Die Kostensteigerungen für das Bauprojekt lassen sich auf eine Vielzahl von Faktoren zurückführen, insbesondere auf die Verzögerungen im Projektablauf aufgrund der Untersuchung für die Ligahalle sowie die Anpassungen der Anforderungen an den Neubau der Sporthalle. Die Verzögerungen führten dazu, dass das Bauprojekt in einen Zeitraum verschoben wurde, der von außergewöhnlichen Markteinflüssen geprägt war. 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes rund 3 Mio. Euro (20 %)  Die Planung wird mit den aktuellen Anforderungen des Auftraggebers (zum Beispiel Bau- und Qualitätsstandards (BQAs)), maßgeblichen DIN- Vorschriften, baurechtlichen Anforderungen und weiteren geänderten Anforderungen abgeglichen.  Anpassung und Fortschreibung der Entwurfsplanung zu einer konsistenten Ausschreibungsplanung.  Anpassung und Fortschreibung der Kostenberechnung.  Im Rahmen der Aktualisierung der Planung wurde insbesondere die Lüftungsanlage angepasst, wodurch zukünftigen pandemischen Entwicklungen vorgebeugt wird. 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 9 Mio. Euro (57 %)  In den vergangenen drei Jahren haben sich die Märkte für Rohstoffe und Bauleistungen durch marktuntypische Preisentwicklungen charakterisiert. Diese Entwicklungen wurden maßgeblich von globalen Ereignissen beeinflusst, darunter die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg sowie die gestiegenen Zinsen.  Die Corona-Pandemie führte zu Lieferkettenstörungen und Produktionsausfällen, was zu einer Verknappung von Rohstoffen und einer erhöhten Nachfrage führte.  Der Ukrainekrieg verstärkte Unsicherheiten auf den globalen Märkten, insbesondere im Zusammenhang mit Energie- und Rohstoffversorgung.  Diese marktuntypischen Preisentwicklungen führten zu einer erheblichen Kostensteigerung für das Bauprojekt. Die Preisanstiege bei Rohstoffen und Bauleistungen, die durch die genannten globalen Ereignisse ausgelöst wurden, haben zu höheren Material- und Arbeitskosten geführt.  Höhere Submissionsergebnisse aufgrund der Marktlage. 3. Baugrundrisiken rund 1 Mio. Euro (4 %)  Eine Kampfmittelüberprüfung des Geländes konnte aufgrund der bestehenden Gebäude technisch vorab nicht durchgeführt werden.  Die Tragfähigkeit des Baugrundes wurde vorab untersucht, konnte allerdings nicht vollumfänglich aufgrund der Bestandsschule durchgeführt werden. 4. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken rund 1 Mio. Euro (4 %)  Zusätzliche Schadstofffunde beim Abriss der alten Sporthalle  Änderung der Verordnungen bei der Entsorgung der Abfälle 5. Nutzungsänderungen rund 1 Mio. Euro (4 %)  Neue Anforderung nach Einbau eines Aqua-Stopp-Systems, um möglichen Havarien vorzubeugen.  Nach der Änderung der Richtlinien konnte eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Gründach auch für die Sporthalle geplant werden. 6. Planung und Ausführung rund 2 Mio. Euro (11 %)  2019 - Unterbrechung der Planung der Schulsporthalle aufgrund der Machbarkeitsstudie zur Ligahalle an diesem Standort.  Ab 2021 Rückkehr zur ursprünglichen Planung, Anpassung der Planung an geänderte und neue Anforderungen.  EU-weite Ausschreibung eines Freianlagenplaners.  Damit erhebliche Projektzeitverlängerung. Die Kombination aus den Verzögerungen im Projektverlauf und den außergewöhnlichen Markteinflüssen hat somit die Gesamtkosten des Bauvorhabens erheblich erhöht. Summe der Kostenfortschreibung rund 17 Mio. Euro (100 %) 3 9 1 1 1 2 Angaben in Mio. € brutto Änderungen des regulatorischen Umfeldes Außergewöhnliche Markteinflüsse Baugrundrisiken Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken Nutzungsänderungen Planung und Ausführung
  • Anlage 0 - Dringlichkeitserklärung

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    Anlage 0 – Dringlichkeitserklärung Die Verabschiedung des Kostenfortschreibungsbeschlusses zur Errichtung der 6- fach-Turnhalle der Willy-Brandt-Gesamtschule muss im Rahmen des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 11.03.2024 unbedingt sichergestellt werden, da nur darauf aufbauend die Beauftragung des ausführenden Unternehmens erfolgen kann. Die Beauftragung muss aus den folgenden Gründen unmittelbar erfolgen: - Die Einhaltung der geplanten Fertigstellungstermine muss zur Sicherstellung des Schulsport-Betriebes gewährleistet sein . - Die Bindefrist des Unternehmers muss eingehalten werden. Diese Frist endet am 29.03.2024.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3952/2023 Stand: 06.01.2026 Sachstandsbericht Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle an der Willy- Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln – Kostenfortschreibungsbeschluss gem. § 13 IV S.2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft i,V.m. § 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem ersten Kostenfortschreibungsbeschluss aus dem Jahr 2018 (Vorlagen-Nummer 1318/2018) in Höhe von rund 17 Mio. Euro brutto für die Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 129,3 Mio. Euro brutto. 2. Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 17 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirt- schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenver- rechnungspreis. Status in Bearbeitung erledigt Stand 2025: Aktueller Bearbeitungsstand: Der Generalunternehmer wurde am 12.3.2024 mit dem Bau der Sporthalle, der Außenanlagen und dem Abriss der alten Sporthalle beauftragt. Die ersten vorbereitenden Arbeiten auf dem Gelände begannen ab Juni 2024. Der Rohbau ist inzwischen weit fortgeschritten. Die Dachträ- ger werden bis Ende Februar 2025 auf das Tragwerk aufgebracht. Nächste Schritte: Ab März 2025 werden die Trapezbleche auf das Dach montiert, die Dämmung aufgebracht und anschließend wird die Dachabdichtung erstellt. Stand 2026: 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Der Sporthallenbau ist weitgehend fertiggestellt. Die Feinmontage der technischen Gewerke läuft und die Inbetriebnahmen und Sachverständigenabnahmen haben begonnen. Nächste Schritte: Anfang März finden die behördlichen Abnahmen statt, die Abnahme der Sporthalle gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist auf den 17.3.2025 datiert. Ab Anfang 2026 wird die Bestandssporthalle entkernt, von Schadstoffen befreit und abgeris- sen. Die Außenanlagen folgen im Anschluss, Fertigstellung der Außenanlagen Ende 3. Quar- tal 2026. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 06.01.2027
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3952/2023 Freigabedatum 07.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle an der Willy- Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln – Kostenfortschreibungsbeschluss gem. § 13 IV S.2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft i,V.m. § 16 V S.1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem ersten Kostenfortschreibungsbeschluss aus dem Jahr 2018 (Vorlagen-Nummer 1318/2018) in Höhe von rund 17 Mio. Euro brutto für die Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung einer 6-fach-Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 129,3 Mio. Euro brutto. 2. Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 17 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirt- schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen Flächenver- rechnungspreis. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung): Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Ausgangslage Im Februar 2009 hat der Rat der Stadt Köln die Planungsaufnahme für die Errichtung eines neuen Schulgebäudes für die Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214 in 51061 Köln-Höhenhaus beschlossen (Vorlagen-Nummer 5736/2008 ). In seiner Sitzung vom 28. September 2017 wurde der Baubeschluss nach Pas- sivhausstandard (Vorlagen-Nummer 2321/2017) mit Gesamtbaukosten von rund 95,8 Mio. Euro gefasst. Am 7. Juni 2018 nahm der Rat der Stadt Köln zu erwartende Mehrausgaben von rund 16,5 Mio. Euro zur Kenntnis und genehmigte Gesamtbaukosten in Höhe von rund 112,3 Mio. Euro brutto. 3 Entwicklung der Gesamtkosten Der Neubau des Schulgebäudes wurde Ende 2020 fertiggestellt. Das Bestandsschul- gebäude wurde abgebrochen. Die damalige Verbindung zur Bestandssporthalle wurde zur vorübergehenden Nutzung an den Neubau des Schulgebäudes angeschlossen, so dass diese in Betrieb bleiben konnte. Insbesondere durch Änderungen zur ursprünglichen Planung, Änderungen der Anfor- derungen für den Neubau der Sporthalle und außergewöhnliche Markteinflüsse kam es seitdem zu weiteren Zusatzkosten, sodass die Gesamtbaukosten um rund 17 Mio. Euro auf rund 129,3 Mio. Euro brutto angestiegen sind. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das 3. Quartal 2026 geplant. Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zuge- ordnet und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten sind der Anlage 1 zu entnehmen): Nr. Risikokategorie Mio. Euro % 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 3 20 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 9 57 3. Baugrundrisiken 1 4 4. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 1 4 5. Nutzungsänderungen 1 4 6. Planung und Ausführung 2 11 Gesamtsumme 17 100 Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 17 Mio. Euro brutto auf rund 129,3 Mio. Euro brutto empfohlen. Finanzierung: Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädti- sche Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedli- che, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrechnungspreise. Die Flächen- verrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendun- gen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Maßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schul- sparte „Gesamtschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von jeweils rund 828.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 197.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von insgesamt rund 1,03 Mio. Euro sind voraussichtlich ab dem 4 Haushaltsjahr 2027 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilergebnis- planzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein An- teil in Höhe von rund 1,01 Mio. Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) auf die Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs- prozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebenenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. Alternative: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungs- phasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Anlage: Anlage 1 – Erläuterung zu den Mehrkosten

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 18.03.2024 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.17, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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