2972/2018
Ausschuss Kunst und Kultur am 19.06.2018 - TOP 11.1 - Anfrage zur "Kulturellen Bildung"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4486 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 11.09.2018 2972/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Ausschuss Kunst und Kultur am 19.06.2018; TOP 11.1 Anfrage zur „Kulturellen Bildung„ Fragen Frau von Bülow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Beantwortung der folgenden Nachfragen zu beiden Teilen der Anfrage: Zu 1.: Die Frage war darauf ausgerichtet, wie das Angebot „Kulturelle Bildung“ in anderen Städten organi- siert ist (Dezernate/Fachämter). Wer dort die Verantwortung und die Organisation übernimmt als auch die Finanzierung sicherstellt. Zu 2: Die Frage bezieht sich darauf, was daraus folgt. Läuft das Programm jetzt aus oder bemüht sich die Stadt um ähnliche Programme? Wie kann die Stadt Köln das Programm „Kultur und Schule“ schul- kompatibler gestalten? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Mit dem Thema Organisation Kultureller Bildung in anderen Städten wird sich eine gemeinsame Sit- zung von Kulturausschuss und Schul- und Bildungssauschuss des Deutschen Städtetags im Novem- ber befassen. Unter dem untenstehenden Link finden Sie die Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetags zur Kulturellen Bildung von 2016. https://www.rat-kulturelle-bildung.de/fileadmin/user_upload/pdf/2016-12- 08_RFKB_Sta__dtebefragung_Vollversion_WEB_FINAL.pdf Ergebnisse der allgemein gehaltenen Umfrage sind u.a.: • Kulturelle Bildung hat für die deutliche Mehrheit der Städte hohe Bedeutung. • Der Großteil der Kommunen bemängelt zu geringe Budgets im Bereich der Kulturellen Bil- dung. • Politische Schwerpunktsetzung fördert den finanziellen Rahmen für Kulturelle Bildung. • Kommunale Bildungslandschaften: knapp zehn Jahre nach der Aachener Erklärung vor allem bei Organisation und Koordinierung deutlich Luft nach oben. • Kommunale Bildungslandschaften: Zusammenhänge zwischen Schwerpunktsetzung und organisatorischem Rahmen für Kulturelle Bildung. Der Kölner Weg, Kulturelle Bildung als amtsübergreifende Querschnittsaufgabe zu betrachten und eine Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Amt für Schulentwicklung einzurichten, hat sich be- währt. Seitens der Dezernate Kunst und Kultur sowie Bildung, Jugend und Sport werden unterschied- liche Ansätze kultureller Bildung verfolgt. Während im Kulturbereich Produktionen und Ausstellungen 2 mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen reflektiert und in kreatives Gestalten umgesetzt werden, orientieren sich im Dezernat Bildung, Jugend und Sport die Projekte an der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und legen den Fokus stärker auf die Persönlichkeitsentwick- lung. Übereinstimmend sind der Bildungsaspekt und die Vorstellung, Kulturelle Bildung als lebenslan- gen Prozess zu begreifen. Mit dem Gesamtkonzept Kulturelle Bildung in Köln – KUBIK von 2012 wurde die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Amt für Schulentwicklung eingerichtet und ein amts- und dezernatsübergreifender Steuerkreis implementiert, mit dem Ziel Kulturelle Bildung struktu- rell zu verankern und weiterzuentwickeln. Eingebunden sind ebenfalls die freien Träger über den Facharbeitskreis Musenkuss. Diese Zusammenarbeit soll verstärkt werden. Im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts KUBIK 2018 wird der Lenkungskreis für Kulturelle Bildung um die Stadtbibliothek und die Rheinische Musikschule erweitert. KUBIK wird nun von 40, 41, 42, 43, 4522 und 51 gesteu- ert. Gemeinsame Projekte stärken die Kulturelle Bildung. So können generationsübergreifende Zu- gänge zu Kunst und Kultur geschaffen und gemeinsame, neue diversitätsfördernde Projekte entwi- ckelt werden. Zu 2: Das Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ ist nach Stand heute bis 2019 geplant. Die weite- re Entwicklung wird verfolgt. Sollten sich in diesem oder in einem anderen Programm Fördermöglich- keiten für Köln ergeben, wird eine Beteiligung geprüft. „Kultur und Schule“ ist ein Programm der Landesregierung NRW, an dem Köln sich beteiligt. Anders als bei dem Landesprogramm „Kulturrucksack“ gibt es keine eigene Kölner Richtlinie. Auf die Vorga- ben des Landes im Programm „Kultur und Schule“ hat die Stadt Köln leider keinen Einfluss. Es kön- nen lediglich Anregungen und Änderungswünsche weitergegeben werden. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2972/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.09.2018 15:21