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RR 4/2025

Anfrage der FDP-Fraktion: Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskirchen

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 14.2

Sitzungsvorlage RR (25-05-16 Anfrage Wehranlagen der Aggerkraftwerke)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion: Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskirchen)

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Sitzungsvorlage RR (25-05-16 Anfrage Wehranlagen der Aggerkraftwerke)

2343 Zeichen

FDP Fraktion im Regionalrat Köln   Breite Straße 159, 50667 Köln    Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de  Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 
21. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 16. Mai 2025   Sehr geehrter Herr Deppe,  die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrats Köln am 16. Mai 2025 zu setzen:  Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskirchen  Die Stauanlagen in der Gemeinde Engelskirchen waren bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Regionalrat. Die Stauanlage Ohl-Grünscheid war lange Zeit wegen Wartungsarbeiten und Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln nicht mehr eingestaut.  Der Oberbergischen Volkszeitung1 vom 6. März 2025 ist zu entnehmen, dass die Anlage wieder angestaut wird.  Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:  1. Erfüllt der Betreiber der Stauanlage Ohl-Grünscheid in Engelskirchen derzeit alle in der Vergangenheit an ihn gestellten sicherheitsrelevanten Anforderungen?  2. Werden die gewässerökologischen und naturschutzrechtlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt? 3. Seit wann liegt das Niederschlag-Abfluss-Modell (NA-Modell) des Aggerverbands für diese Wehranlage vor? 4. Wann hat die Bezirksregierung die vertiefte Überprüfung positiv beendet? 5. Wie ist die Perspektive der Stauwehre an der Agger im Lichte der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere der Vorgabe der Durchlässigkeit der Agger auch für Lachse und andere Wanderfische?  gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels, Stefan Westerschulze und Fraktion 
	1https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/engelskirchen/naturschuetzer-sauer-in-engelskirchen-wird-agger-wieder-angestaut-978282 
FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln  An den Vorsitzenden des Regionalrates der Bezirksregierung Köln Herrn Rainer Deppe Zeughausstr. 2-10 50667 Köln 
Köln, 11. April 2025   Stefan Westerschulze Fraktionsgeschäftsführer  stefan.westerschulze@fdp-regionalrat-koeln.de  www.fdp-regionalrat-koeln.de  FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln  T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion: Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskirchen)

3642 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 4/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 13.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der FDP-Fraktion: Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen 
der Aggerkraftwerke in Engelskirchen 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Erfüllt der Betreiber der Stauanlage Ohl-Grünscheid in Engelskirchen derzeit alle in 
der Vergangenheit an ihn gestellten sicherheitsrelevanten Anforderungen? 
 
Der Abstau der Stauanlage wurde 2019 aufgrund des maroden Wehres und einer 
damit einhergehenden akuten Gefährdung verfügt. Mittlerweile hat der Betreiber der 
Stauanlage das Drucksegmentwehr ausgetauscht und geprüfte Statiken bezüglich 
des Stahlwasserbaus, des Massivbaus und der Gründung vorgelegt. Da in dieser 
Hinsicht von keiner Gefährdung mehr auszugehen ist, wurde dem Betreiber der Wie-
deraufstau der Stauanlage unter behördliche Aufsicht im Rahmen eines Probestau -
programmes gewährt. 
Die Fragestellung, ob der Betreiber, alle an ihn durch geltendes Recht und die aktuell, 
allgemein anerkannten Regeln der Technik gestellten, sicherheitsrelevanten Anfor -
derungen erfüllt, ist Gegenstand u.a. der Vertieften Überprüfung. Da diese zurzeit 
noch nicht abgeschlossen ist, kann diesbezüglich keine verbindliche Aussage getrof-
fen werden. 
 
 
2. Werden die gewässerökologischen und naturschutzrechtlichen Anforderungen voll -
umfänglich erfüllt? 
 
Die gewässerökologischen Anforderungen an Stauanlagen beinhalten die Mindest -
wasserführung, die ökologische Durchgängigkeit und bei Wasserkraftanlagen zu -
sätzlich der Fischschutz. Diese Anforderungen werden an der Stauanlage Ohl-Grün-
scheid derzeit nicht voll umfänglich erfüllt. 
 
3. Seit wann liegt das Niederschlag-Abfluss-Modell (NA-Modell) des Aggerverbands für 
diese Wehranlage vor?

Sitzungsvorlage RR RR 4/2025 Seite 2 von 2 
Die Aufstellung des Niederschlag-Abfluss Modells (NA-Modell) des Aggerverbandes 
wurde Anfang 2025 abgeschlossen. In der aktuellen Fassung ist das NA-Modell auf 
Niedrigwasserabflüsse kalibriert. Eine Kalibrierung auf Hochwasserabflüsse soll bis 
Ende des Jahres 2025 erfolgen.  
 
 
4. Wann hat die Bezirksregierung die vertiefte Überprüfung positiv beendet? 
 
Die Vertiefte Überprüfung an der Stauanlage ist noch nicht beendet. Zurzeit befinden 
sich die von der Betreiberin vorgelegten Unterlagen in den Teilbereichen Hydrologie, 
Hydraulik und Geotechnik in der Prüfung. Positiv abgeschlossen wurde bislang der 
Nachweis der Standsicherheit der Massivbauwerke und der Gründung der Stauan -
lage. 
 
 
5. Wie ist die Perspektive der Stauwehre an der Agger im Lichte der Anforderungen der 
Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere der Vorgabe der Durchlässigkeit der Agger 
auch für Lachse und andere Wanderfische? 
 
In der Regel stehen überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit im Sinne 
von § 6 (2) WHG der Verpflichtung zum Rückbau eines ausgebauten Gewässers in 
einen naturnahen Zustand entgegen, wenn eine Wasserkraftnutzung vorhanden 
ist (§ 28 (2) LWG). 
Gleichzeitig ist die Herstellung der Durchgängigkeit und die Mindestwasserführung 
im Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung der Bewirtschaftungsziele nach Was -
serrahmenrichtlinie für den betroffenen Abschnitt der Agger enthalten und von den 
Betreibern der Stauanlagen umzusetzen. 
 
 
Anlage(n): 
1. 25-05-16 Anfrage Wehranlagen der Aggerkraftwerke

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 14.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 4/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
25.04.2025 16:45