AN/1296/2017
Antrag der Fraktionen CDU und Grüne: Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) Köln
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Antrag EHZK (schwarz-grün)
3495 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Gleichlautend:
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Köln-Porz, den 11.09.2017
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Porz:
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.09.2017
hier: Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) Köln
Beschlußentwurf:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauf-
tragen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln an die veränderten ge-
sellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, da es in der Umsetzung erhebliche
Schwierigkeiten und Unklarheiten aufweist.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1) Um eine angemessene Ausweitung der Bezirks- und Nahversorgungszentren sicherzu-
stellen, bedarf es eines größeren räumlichen Spielraumes – ohne parzellenscharfe
Begrenzung - der tatsächlichen Umsetzung des EHZK.
2) Zur Belebung neuer Stadtquartiere müssen ebenso neue zulässige Einzelhandels-
standorte ausgewiesen werden. Die Nahversorgung muss flächendeckend sicherge-
stellt bleiben.
3) Altstandorte müssen überprüft und an die neuen gesellschaftlichen Rahmenbedin-
gungen (Stadt- & Bevölkerungsentwicklung) angepasst werden.
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Begründung:
Am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlos-
sen. In der Umsetzung und Anwendung zeigt sich allerdings, dass eine Anpassung des Kon-
zeptes an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mehr als notwendig ist.
Ausschlaggebend hierfür sind nicht nur der demographische Wandel und veränderte Struktu-
ren im Stadtbild, sondern auch ein neues Einkaufsverhalten der Konsumenten.
Zunächst ist es notwendig, dass die Nahversorgungs- und Bezirkszentren gestärkt werden
und damit existent bleiben.
Die oft kleinteiligen Parzellierungen in den Bezirkszentren lassen jedoch vielfach keinen zu-
sammenhängenden, großflächigeren Einzelhandel zu, der aber gerade dort – laut EHZK - zu-
lässig wäre. Daher bedarf es dringend eines größeren räumlichen Spielraums, der die Bezirks-
und Nahversorgungszentren nicht parzellenscharf begrenzt und eine angemessene Auswei-
tung der Zentren ermöglicht.
Weiterhin benötigen wir - aufgrund der Bevölkerungsentwicklung - neue zulässige Einzel-
handelsstandorte, die zur Belebung neuer Stadtquartiere dienen. Auch bei Arrondierungen
oder der Erschließungen neuer Wohngebiete muss – in Zukunft – eine zügige Nahversorgung
gesichert sein.
Anpassungen sind allerdings auch bei den Altstandorten zwingend erforderlich. Neue Bauge-
biete in bestehenden Vierteln bringen eine veränderte Bevölkerungsstruktur mit sich. Teil-
weise sind hunderte von Einwohnern momentan ohne Nahversorgung, da das EHZK dies an
der Stelle nicht zulässt.
Das EHZK geht hier, wie an vielen anderen Stellen in der Stadt, nicht hinreichend „Hand in
Hand“ mit der aktuellen Stadtentwicklung. Das muss dringend geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Marx Dieter Redlin
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1296/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 13:04