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A-N/0030/2021

Verkehrssicherheit vom Bernd-Feldhaus-Platz zum Kunstrasenplatz sicherer gestalten

Antrag an die BV Nord 06.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 22.08.2023, TOP 7.2

Originalantrag

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Stellungnahme

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Originalantrag

1391 Zeichen

A-N/0030/2021  
 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
               
  
 
06.09.2021 
Antrag an die BV Nord: 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
Die BV Nord spricht sich dafür aus, den Übergang vom Bernd - Feldhaus-Platz über die 
Straße Große Wiese zum Kunstrasenplatz sicherer zu gestalten. 
 
Die Verwaltung wird beauftrag, hier vor dem Freiburger Kegel eine Fahrbahnmarkierung 
und Schweller anzubringen. Gleichzeitig wird ein Prüfauftrag vergeben, der feststellen 
soll, ob andere Möglichkeiten der Höhung der Verkehrssicherheit möglich sind. 
 
Begründung: 
Täglich wird der Kunstrase nplatz und die damit verbundenen Sportstätten von vielen 
Kindern aufgesucht, a n den  Wochenenden jeweils von hunderten von Kindern.  Diese 
kommen entweder mit ihren Fahrrädern, die sie an den Fahrradst ändern am Bernd - 
Feldhaus- Platz abstellen und queren dann die Straße Große Wiese oder sie werden von 
ihren Eltern mit dem Auto gebracht und queren dann vom Parkplatz am Bernd- Feldhaus- 
Platz die Straße Große Wiese. 
Die Straße Große Wiese wird jedoch von vielen Autos befahren, die entweder das 
Naherholungsgebiet Nordmark aufsuchen und an der Waldschule parken oder von 
Besuchern der Sportclubs, die an der Straße parken. 
 
Igelbrink  Kiewit 
Borker   Kolbert 
Benadio              Stienemann 
Lamken                       Giesbert 
                                    Görlich

Stellungnahme

3969 Zeichen

32.12.0013 
Frau Solf 
. 30.05.2023 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-Nord 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.25 
De:~'7'C>7'nC••l";t·J- ,r„ r;~;, , , 1 \,'J 'J ~ 
E4ng. 0 6. JUNI 2023 
Verkehrssicherheit vom Bernd-Feldhaus-Platz zum Kunstrasenplatz sicherer 
gestalten 
• Antrag lfd. Nr. A-N/0030/2021 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 
06.09.2021 
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Höhe des Übergangs vom Bernd-Feldhaus-Platz zum 
Kunstrasenplatz vor dem Freiburger Kegel eine Fahrbahnmarkierung und · eine 
· Fahrbahnschwelle anzulegen. Zudem wurde die Verwaltung beauftraqt, zu prüfen, ob andere 
Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Betracht kommen. Der Antrag wird 
damit begründet, dass die Sportstätte regelmäßig von Kindern genutzt wird, die die Straße 1 
Große Wie~e auf Höhe des Bernd-Feldhaus-Platzes queren. 
Im Zuge des Antrags wurden die Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie 
die Direktion Verkehr der Polizei um StE:_llungnahme gebeten. 
Verkehrssituation 
Die Straße Große Wiese befindet sich in einer Tempo 30-Zone und Sackgassenlage, es 
besteht somit kein Durchgangsverkehr. Der Straßenquerschnitt ist im Bereich der 
Querungsstelle mit rund 5,50 Metern relativ schmal bemessen. Freiburger Kegel dienen 
bereits im Bestand als bauliches Element der Verkehrsberuhigung. Die· Positionierung der 
Freiburger Kegel wurde so gewählt, dass sich diese in direkter Nähe der möglichen Querungen 
von Passanten befinden. · 
1 
Aufgrund des geraden Streckenverlaufs der Straße sowie der bestehenden absoluten 
Haltverbote sind die Straße Große Wiese und die Querungsstelle gut und früh einsehbar. 
Im Zuge des Antrags wurde eine Seitenradar-Messung zur Ermittlung des 
Verkehrsaufkommens sowie des durchschnittlichen Geschwindigkeitsniveaus auf der Straße 
Große W1ese im Nahbereich der Querungsstelle veranlasst. Im Ergebnis wurde eine tägliche 
Verkehrsmenge von durchschnittlich 164 Fahrzeugen erfasst, also rund 15 Fahrzeuge pro 
Stunde. Die Straße Große Wiese wird im Wesentlichen von den wenigen Anliegenden sowie 
den Nutzenden der Sportanlagen befahren. Das Verkehrskommen ist auf dem 
Streckenabschnitt, wie die Messung verdeutlicht, sehr gering.·

Maßgeblich ist bei der Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen die sogenannte V(85). 
Das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird .. Für die 
Straße Große Wiese wurde eine V(85) von 32 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung betrug die 
V(85) 33 km/h. Insofern wird an der Straße Große Wiese die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
von dem Großteil der Verkehrsteilnehmenden eingehalten bzw. nur leicht überschritten. 
Markierungen und andere Maßnahmen 
Fußgängerüberwege dürfen nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein 
Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Darüber hinaus sind 
Fußgängerüberwege in Tempo 30- Zonen in der Regel entbehrlich. Die Anortjnung setzt 
zudem voraus, dass gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Da die Verkehrsstärke wie dargestellt 
nur sehr gering ausfällt, unterschreitet diese die erforderlichen Verkehrsmengen deutlich. Die 
Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht erfüllt. 
Auch die Markierung einer Fußqänqerfurt kommt nicht in Betracht, da diese gemäß der 
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur dort zu markieren ist, wo der Fußgängerverkehr 
dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist. Ansonsten ist diese Form 
der Markierung mit Ausnahme von Überwegen, welche durch Schülerlotsen, Schulweghelfer 
oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig. 
Auch bauliche Maßnahmen wie eine Einengung der Straße oder die Aufbringung einer 
Bodenschwelle sind aufgrund der bereits bestehenden Verkehrsberuhigungselemente sowie 
der guten Sichtbeziehung und geringen Verkehrsmenge nach aktuellem Stand nicht 
erf rderlich.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Große Wiese
  • Nordmark

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Details

Aktenzeichen
A-N/0030/2021
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
06.09.2021
Erstellt
06.09.2021 09:10