A-N/0030/2021
Verkehrssicherheit vom Bernd-Feldhaus-Platz zum Kunstrasenplatz sicherer gestalten
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Originalantrag
1391 Zeichen
A-N/0030/2021
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
06.09.2021
Antrag an die BV Nord:
Die BV Nord möge beschließen:
Die BV Nord spricht sich dafür aus, den Übergang vom Bernd - Feldhaus-Platz über die
Straße Große Wiese zum Kunstrasenplatz sicherer zu gestalten.
Die Verwaltung wird beauftrag, hier vor dem Freiburger Kegel eine Fahrbahnmarkierung
und Schweller anzubringen. Gleichzeitig wird ein Prüfauftrag vergeben, der feststellen
soll, ob andere Möglichkeiten der Höhung der Verkehrssicherheit möglich sind.
Begründung:
Täglich wird der Kunstrase nplatz und die damit verbundenen Sportstätten von vielen
Kindern aufgesucht, a n den Wochenenden jeweils von hunderten von Kindern. Diese
kommen entweder mit ihren Fahrrädern, die sie an den Fahrradst ändern am Bernd -
Feldhaus- Platz abstellen und queren dann die Straße Große Wiese oder sie werden von
ihren Eltern mit dem Auto gebracht und queren dann vom Parkplatz am Bernd- Feldhaus-
Platz die Straße Große Wiese.
Die Straße Große Wiese wird jedoch von vielen Autos befahren, die entweder das
Naherholungsgebiet Nordmark aufsuchen und an der Waldschule parken oder von
Besuchern der Sportclubs, die an der Straße parken.
Igelbrink Kiewit
Borker Kolbert
Benadio Stienemann
Lamken Giesbert
Görlich
Stellungnahme
3969 Zeichen
32.12.0013 Frau Solf . 30.05.2023 3292 An die Bezirksvertretung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 De:~'7'C>7'nC••l";t·J- ,r„ r;~;, , , 1 \,'J 'J ~ E4ng. 0 6. JUNI 2023 Verkehrssicherheit vom Bernd-Feldhaus-Platz zum Kunstrasenplatz sicherer gestalten • Antrag lfd. Nr. A-N/0030/2021 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 06.09.2021 Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Höhe des Übergangs vom Bernd-Feldhaus-Platz zum Kunstrasenplatz vor dem Freiburger Kegel eine Fahrbahnmarkierung und · eine · Fahrbahnschwelle anzulegen. Zudem wurde die Verwaltung beauftraqt, zu prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Betracht kommen. Der Antrag wird damit begründet, dass die Sportstätte regelmäßig von Kindern genutzt wird, die die Straße 1 Große Wie~e auf Höhe des Bernd-Feldhaus-Platzes queren. Im Zuge des Antrags wurden die Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sowie die Direktion Verkehr der Polizei um StE:_llungnahme gebeten. Verkehrssituation Die Straße Große Wiese befindet sich in einer Tempo 30-Zone und Sackgassenlage, es besteht somit kein Durchgangsverkehr. Der Straßenquerschnitt ist im Bereich der Querungsstelle mit rund 5,50 Metern relativ schmal bemessen. Freiburger Kegel dienen bereits im Bestand als bauliches Element der Verkehrsberuhigung. Die· Positionierung der Freiburger Kegel wurde so gewählt, dass sich diese in direkter Nähe der möglichen Querungen von Passanten befinden. · 1 Aufgrund des geraden Streckenverlaufs der Straße sowie der bestehenden absoluten Haltverbote sind die Straße Große Wiese und die Querungsstelle gut und früh einsehbar. Im Zuge des Antrags wurde eine Seitenradar-Messung zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens sowie des durchschnittlichen Geschwindigkeitsniveaus auf der Straße Große W1ese im Nahbereich der Querungsstelle veranlasst. Im Ergebnis wurde eine tägliche Verkehrsmenge von durchschnittlich 164 Fahrzeugen erfasst, also rund 15 Fahrzeuge pro Stunde. Die Straße Große Wiese wird im Wesentlichen von den wenigen Anliegenden sowie den Nutzenden der Sportanlagen befahren. Das Verkehrskommen ist auf dem Streckenabschnitt, wie die Messung verdeutlicht, sehr gering.· Maßgeblich ist bei der Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen die sogenannte V(85). Das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird .. Für die Straße Große Wiese wurde eine V(85) von 32 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung betrug die V(85) 33 km/h. Insofern wird an der Straße Große Wiese die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der Verkehrsteilnehmenden eingehalten bzw. nur leicht überschritten. Markierungen und andere Maßnahmen Fußgängerüberwege dürfen nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Darüber hinaus sind Fußgängerüberwege in Tempo 30- Zonen in der Regel entbehrlich. Die Anortjnung setzt zudem voraus, dass gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Da die Verkehrsstärke wie dargestellt nur sehr gering ausfällt, unterschreitet diese die erforderlichen Verkehrsmengen deutlich. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sind somit nicht erfüllt. Auch die Markierung einer Fußqänqerfurt kommt nicht in Betracht, da diese gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur dort zu markieren ist, wo der Fußgängerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist. Ansonsten ist diese Form der Markierung mit Ausnahme von Überwegen, welche durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig. Auch bauliche Maßnahmen wie eine Einengung der Straße oder die Aufbringung einer Bodenschwelle sind aufgrund der bereits bestehenden Verkehrsberuhigungselemente sowie der guten Sichtbeziehung und geringen Verkehrsmenge nach aktuellem Stand nicht erf rderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Große Wiese
- Nordmark
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0030/2021
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 09:10