0381/2021
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AN/1400/2020:
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3376 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 0381/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AN/1400/2020: Wie ist der Umsetzungsstand zum Beschluss 'AN/0111/2020 - Planungen für Schlachthofge-lände und Umgebung', sowie AN/0985/2018 – Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof 1. Am 03.Februar 2020 hat die Bezirksvertretung im AN/0111/2020 die Vorstellung der aktuellen Sachstände (Eigentumsverhältnisse, geplante und getätigte Verkäufe, Planungen) zu Bauvor- haben und Nutzungsentwicklungen sowie geeignete Planungsinstrumente, die eine Mitwir- kung von Politik und Verwaltung sicherstellen (z. B. Vorkaufssatzung, Bebauungsplan, Rah- menplan, städtebaulicher Vertrag) beantragt. Wie ist der Stand bzgl. einer Übersicht zu den aktuellen Sachständen der verschiedenen Bauvorhaben? 2. Am 28.06.2018 wurde im Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung STA/0034/2018 ein Entwicklungs- und Nutzungsplan für den o.g. Bereich beschlossen, damit eine wünschenswer- te Entwicklung dieses innenstadtnahen sowie äußerst gut durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossenen Gebietes erfolgt. Wann und Wie möchte die Verwaltung den Antrag AN/0985/2018 erfüllen und einen Entwicklungs-und Nutzungsplan aufstellen um somit einer Fehlentwicklung des Bereichs entgegenwirken? Mit welchen Planungsinstrumenten wird die Verwaltung eine Mitwirkung der Politik und Verwaltung bei der Quartiersentwicklung sicher- stellen? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Im Zusammenhang mit der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bauvorhaben Liebig- straße (AN/0708/2020) wurde bereits nach dem Umsetzungsstand des Antrages AN/0111/2020 ge- fragt. Die Verwaltung hat die Frage zur Sitzung vom 07.09.2020 beantwortet (Vorlagen- Nr. 1987/2020): „Aus Datenschutzgründen ist eine umfassende Darstellung aller Bauvorhaben und Nut- zungsentwicklungen nicht ohne weiteres möglich. Da in der Regel viele Bauvorhaben nach §34 BauGB entwickelt werden, wird die Politik in diesen Fällen ab einer gewissen Größenordnung durch die Bauaufsicht informiert. Instrumente zur Steuerung einer baulichen Entwicklung sind in der Regel Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen. Die Verwaltung ist noch in der Prüfung, welche In- strumente für den genannten Bereich angewandt werden sollen. (…)“ Zu 2: Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen, um eine Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof anzustoßen 2 (AN/0985/2018). Die Bearbeitung dieses Auftrages ist in der Arbeitsplanung und konnte bislang auf- grund mangelnder Ressourcen nicht umgesetzt werden. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit der Vorbereitung dieses Konzeptes begin- nen. Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens werden Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Politik und Öffentlichkeit sein. Ziel der Verwaltung ist es, Steuerungsmöglichkeiten für das Gebiet, das sich in einer Entwicklungs- und Umbruchsphase befindet, zu entwickeln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Parkgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 0381/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 16:48