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3102/2023

Beantwortung der Anfrage AN/1482/2023 Schulplatzvergabe für die Heliosschule

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.10.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2504 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3102/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1482/2023 Schulplatzvergabe für die Heliosschule 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld am 28. 08 2023: 
 
1. Wie viele Schüler*innen der Grundschule Helios haben sich insgesamt (für das 
Schuljahr 2023/2024) für einen Platz in der Sekundarstufe Heliosschule bewor-
ben, wieviel davon wurde angenommen und wieviel abgelehnt? 
2. Wieso kann das pädagogische Konzept der Inklusiven Universitätsschule, wel-
ches mitentscheidend für Helios als Schulstandort war, und das sich durchge-
hend von der Klasse 1-13 erstreckt, nicht als Kriterium bei der Platzvergabe be-
rücksichtigt werden? 
3. Wird das Vergabesystem für die Sekundarstufe mit dem Einzug in das Schulge-
bäude auf dem Heliosgelände die Möglichkeit zu einer Aufnahme für aller He-
lios-Grundschüler*innen bieten? 
4. Wie bewertet die Universität als wissenschaftliche Begleiterin der IUS die Situa-
tion für die abgelehnten Schüler*innen, und welche Unterstützung bzw. welche 
Lösungen sieht sie? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Zum Schuljahr 2023/24 wurden 36 Kinder der Helios Grundschule in der Helios Gesamt-
schule angemeldet. 26 Kinder haben eine Zusage erhalten, 10 Kinder eine Absage. 
2. Die Kriterien zur Aufnahme in die fünfte Klasse einer Schule der Sekundarstufe I sind in 
der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I 
(APO S I) durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben. 
 
Aus dem Kriterienkatalog des § 1 Abs. 2 zieht die Schulleiterin oder der Schulleiter eines 
oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 
1. Geschwisterkinder, 
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunfts-
sprache,

2 
 
4. Schulwege, 
5. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, 
6. Losverfahren. 
 
Die Aufzählung der Kriterien ist abschließend und für die Schulleiterin oder den Schullei-
ter verpflichtend. 
3. Auch bei Umzug in das neue Gebäude gelten die Kriterien aus § 1 Abs. 2 APO S I. Es 
liegt im Ermessen der Schulleiterin oder des Schulleiters, welche der genannten Kriterien 
sie oder er heranzieht. 
4. Über die Bewertung der Universität liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3102/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.09.2023
Erstellt
27.09.2023 07:32