Beantwortung der Anfrage AN/1482/2023 Schulplatzvergabe für die Heliosschule
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3102/2023 vom 27.09.2023
Stand: Am 23.10.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3102/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1482/2023 Schulplatzvergabe für die Heliosschule Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld am 28. 08 2023: 1. Wie viele Schüler*innen der Grundschule Helios haben sich insgesamt (für das Schuljahr 2023/2024) für einen Platz in der Sekundarstufe Heliosschule bewor- ben, wieviel davon wurde angenommen und wieviel abgelehnt? 2. Wieso kann das pädagogische Konzept der Inklusiven Universitätsschule, wel- ches mitentscheidend für Helios als Schulstandort war, und das sich durchge- hend von der Klasse 1-13 erstreckt, nicht als Kriterium bei der Platzvergabe be- rücksichtigt werden? 3. Wird das Vergabesystem für die Sekundarstufe mit dem Einzug in das Schulge- bäude auf dem Heliosgelände die Möglichkeit zu einer Aufnahme für aller He- lios-Grundschüler*innen bieten? 4. Wie bewertet die Universität als wissenschaftliche Begleiterin der IUS die Situa- tion für die abgelehnten Schüler*innen, und welche Unterstützung bzw. welche Lösungen sieht sie? Antwort der Verwaltung: 1. Zum Schuljahr 2023/24 wurden 36 Kinder der Helios Grundschule in der Helios Gesamt- schule angemeldet. 26 Kinder haben eine Zusage erhalten, 10 Kinder eine Absage. 2. Die Kriterien zur Aufnahme in die fünfte Klasse einer Schule der Sekundarstufe I sind in der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO S I) durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben. Aus dem Kriterienkatalog des § 1 Abs. 2 zieht die Schulleiterin oder der Schulleiter eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunfts- sprache, 2 4. Schulwege, 5. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, 6. Losverfahren. Die Aufzählung der Kriterien ist abschließend und für die Schulleiterin oder den Schullei- ter verpflichtend. 3. Auch bei Umzug in das neue Gebäude gelten die Kriterien aus § 1 Abs. 2 APO S I. Es liegt im Ermessen der Schulleiterin oder des Schulleiters, welche der genannten Kriterien sie oder er heranzieht. 4. Über die Bewertung der Universität liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
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