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RR 25/2024

(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sachstand zum Beteiligungsverfahren

Sitzungsvorlage RR 28.06.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 28.06.2024, TOP 11.1.1

Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren ÖPNV_Bedarfsplan)

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Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren Landesstraßenbedarfsplan)

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Ansehen

Sitzungsvorlage RR ((Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sachstand zum Beteiligungsverfahren)

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Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Erlass_Beteiligungsverfahren_Radvorrangnetz)

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Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren ÖPNV_Bedarfsplan)

9046 Zeichen

Seite 1 von 5 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
Bezirksregierung Arnsberg 
59821 Arnsberg 
Bezirksregierung Detmold 
32756 Detmold 
Bezirksregierung Düsseldorf 
40474 Düsseldorf 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln 
Bezirksregierung Münster 
48128 Münster 
 
– per elektronischer Post – 
 
25.03.2024 
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Dr. Raoul Rothfeld 
Telefon: 0211 4566-238 
raoul.rothfeld@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
Beteiligungsverfahren für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen 
zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV 
des Landes Nordrhein-Westfalen – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wie im Schreiben vom 19. Januar 2024 mit dem Titel „Ankündigung der 
(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-
Westfalen“ (siehe Anlage 1) erläutert, wird derzeit im Auftrag des Landes 
Nordrhein-Westfalen das multimodale Landesverkehrsmodell 2035 (LVM 
2035) erstellt. Basierend auf diesem Modell werden die Bedarfspläne für 
Landesstraßen und  öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu und 
für Radschnellverbindungen des Landes erstmalig aufgestellt. 
Zur Vorbereitung der jeweiligen Neuaufstellung des Landesstraßen - und 
ÖPNV-Bedarfsplans werden die kommunalen Gebietskörperschaften und 
Zweckverbände sowie die regionalen Planungsträger beteiligt. In einem 
ersten Schritt übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben initiale ÖPNV-
Maßnahmenlisten als Grundlage für ebendiese Beteiligung. Ein zweites 
Schreiben bzgl. Landesstraßenmaßnahmen soll zeitnah folgen. Parallel 
zu diesem Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV -
Maßnahmen wird ein zweites  Beteiligungsverfahren zur Definition des  
landesweiten Radvorrangnetzes separat durchgeführt – hierüber werden 
wir Sie demnächst gesondert informieren.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Das Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV -Maßnahmen 
lässt sich in drei aufeinan derfolgende Prozessabschnitte gliedern: 
„1. Aufforderung zur Stellungnahme“, „2.  Sammeln und Aufarbeiten der 
Stellungnahmen“ und „3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträ-
ger“. Bitte lassen Sie uns die gesammelten und von den regionalen Pla-
nungsträgern beschlossenen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 
2024 zukommen. 
1. Aufforderung zur Stellungnahme 
Bitte fordern Sie die kommunalen Gebietskörperschaften und die Zweck-
verbände zur Abgabe von Stellungnahmen zu den jeweils relevanten 
Maßnahmen der initialen ÖPNV-Maßnahmenlisten (Anlagen 2-3) auf. 
Die beigefügten, initialen und editierbaren Maßnahmenlisten sind wie 
folgt separiert: 
  SPNV-Maßnahmen (Anlage 2) und 
  ÖSPV-Maßnahmen und Maßnahmen sonstiger spurgebundener 
Ortssysteme, wie z. B. Seilbahnen (Anlage 3). 
Die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände können 
Maßnahmen in diesen initialen Listen kommentieren, modifizieren (z. B. 
aktualisieren oder korrigier en), ergänz en, unter Angabe einer Begrün-
dung streichen oder – bei Einhaltung von in den Listen erläuterten Min-
destangaben – auch neu vorschlagen. Dabei sollen die jeweils relevanten 
Maßnahmen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Informie-
ren Sie uns und ggf. die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen bitte 
umgehend über etwaige Fehlzuordnungen. 
Zusätzlich zu den Stellungnahmen innerhalb der Maßnahmenlisten, kön-
nen die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände  maß-
nahmenspezifische, ergänzende Unterlagen einreichen. So können 
u. a. Schriftstücke, Planungsdokumente (z. B. Flächen nutzungs- oder 
Bebauungspläne), Gutachten, Verkehrs karten, Linienführungen oder 
auch Präsentationen ergänzend eingereicht werden. Ebenso können die 
kommunalen Gebietskörperschaften und die Zweckverbände bei Bedarf 
lokale Verkehrsunternehmen und/oder  Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men selbstständig einbinden.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Bitte setzten Sie Ihren kommunalen Gebietskörperschaften und den für 
Sie relevanten Zweckverbänden eine eigene Rückmeldefrist. Ihre Frist 
soll für Sie angemessen sein und Ihnen ausreichend Vorlauf, zum Sam-
meln der Stellungnahmen und zum Vorbereiten  der Beschlussfassung 
durch die regionalen Planungsträger, einräumen. 
Sie können,  sowohl bereits ausschließlich mit den ÖPNV -Maßnahmen 
auf die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände zuzuge-
hen, als auch auf Teil 2 dieses Beteiligungsverfahrens (bzgl. Landes-
straßenmaßnahmen) zur Vollständigkeit warten. Wenngleich das zweite 
Schreiben zeitnah verschickt werden soll, ist der genaue Zeitpunkt derzeit 
bedauerlicherweise nicht absehbar. 
2. Sammeln und Aufarbeiten der Stellungnahmen 
Zum Sammeln der Stellungnahmen (d. h. der jeweils editierten Maßnah-
menlisten und ggf. ergänzender Unterlagen) stellen wir ein Online-Ver-
zeichnis unter membox.nrw.de zur Verfügung. Sie, die Zweckverbände 
und der Regionalverband Ruhr erhalten individuelle Zugangsdaten sepa-
rat im Nachgang dieses Schreibens. Bitte informieren Sie uns, sobald Sie 
Ihre kommunalen Gebietskörperschaften zur Stellungnahme aufgefordert 
haben – daraufhin übersenden wir den kommunalen Gebietskörperschaf-
ten ebenso individuelle Zugangsdaten. Bitte fordern Sie die kommunalen 
Gebietskörperschaften auf, Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen über 
dieses Online-Verzeichnis einzureichen. 
Dabei kann jede kommunale Gebietskörperschaft bzw. jeder Zweckver-
band ausschließlich  die jeweils selbst eingereichten Dateien einsehen  
und bearbeiten . Deswegen sollen grenzüberschreitende Maßnahmen  
bitte mehrfach, also von jeder betroffenen kommunalen Gebietskörper-
schaft bzw. jedem betroffenen Zweckverband, individuell eingereicht wer-
den. Sie hingegen haben Einsicht auf alle Dateien Ihrer kommunalen Ge-
bietskörperschaften und aller Zweckverbände. 
Bitte bereiten Sie nach Ablauf der von Ihnen gegenüber den kommunalen 
Gebietskörperschaften und den Zweckverbänden gesetzten Rückmelde-
frist die Stellungnahmen für eine Beschlussfassung für Ihren bzw. Ihre 
regionalen Planungsträger auf. Dies umfasst u. a. das Zusammenfassen 
der einzelnen Kommentare, das Zusammentragen der Neuanmeldungen, 
das Aufteilen der Maßnahmen entlang der Zuständigkeiten der regiona-
len Planungsträger und ggf. das Entfernen von Duplikaten.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger 
Die aufbereiteten und jeweils relevanten Stellungnahmen sollen anschlie-
ßend dem entsprechenden regionalen Planungsträger, d. h. Ihrem Regi-
onalrat oder dem Ruhrparlament, gemäß §  9 Absatz 4 Landesplanungs-
gesetz Nordrhein-Westfalen, zur Beschlussfassung über die Vorschläge 
der Region vorgelegt werden. Bitte lassen Sie uns, wie eingangs erwähnt, 
die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlosse-
nen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen. 
Die beschlossenen Maßna hmenlisten stellen dem folgend die Untersu-
chungsmasse für die Neuaufstellung des Landesstraßen - bzw. des 
ÖPNV-Bedarfsplans dar. Eine Bewertung der Maßnahmen wird anschlie-
ßend im Prozess der Bedarfsplanaufstellung vorgenommen und ist noch 
nicht Teil dieser Beschlussfassung. Die hier beschriebene Beteiligung der 
regionalen Planungsträger umfasst hauptsächlich die Kenntnisnahme 
bzw. Zustimmung zu den Maßnahmenanmeldungen der kommunalen 
Gebietskörperschaften und Zweckverbänden. 
Indisponible ÖPNV-Maßnahmen zur Information 
Das Landesverkehrsmodell 2035 enthält eine Vielzahl indisponibler, d. h. 
festgelegter bzw. vorausgesetzter, Maßnahmen. Diese werden, bei ent-
sprechender Bedarfsplanrelevanz, während der Neuaufstellung in den  
Landesstraßen- bzw. ÖPNV-Bedarfsplan übernommen. Die beigefügte 
Liste führt indisponible ÖPNV -Maßnahmen des Land esverkehrsmodells 
2035 (Anlage 4) auf. Zu den indisponiblen Maßnahmen bedarf es keiner 
Stellungnahme. 
Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld (raoul.roth-
feld@munv.nrw.de, 0211 4566 -235) – gerne stehen wir für Rückfragen 
und Anregungen zur Verfügung. 
Die Zweckverbände und der Regionalverband Ruhr erhalten ebenso eine 
digitale Durchschrift dieses Schreibens zur Information. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Thomas Plück

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Anlagen: 
1. Schreiben vom 19. Januar 2024 mit dem  Titel „Ankündigung der 
(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes 
Nordrhein-Westfalen“ 
2. Initiale Liste bedarfsplanpflichtiger SPNV-Maßnahmen 
3. Initiale Liste bedarfsplanpflichtiger ÖSPV-Maßnahmen und Maß-
nahmen sonstiger, spurgebundener Ortssysteme 
4. Liste i ndisponibler ÖPNV-Maßnahmen des Landesverkehrsmo-
dells 2035

Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren Landesstraßenbedarfsplan)

6394 Zeichen

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
Bezirksregierung Arnsberg 
59821 Arnsberg 
Bezirksregierung Detmold 
32756 Detmold 
Bezirksregierung Düsseldorf 
40474 Düsseldorf 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln 
Bezirksregierung Münster 
48128 Münster 
 
– per elektronischer Post – 
 
24.04.2024 
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Dr. Raoul Rothfeld 
Telefon: 0211 4566-235 
raoul.rothfeld@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
Beteiligungsverfahren für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen 
zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV 
des Landes Nordrhein-Westfalen – Teil 2: Landesstraßen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wie im Schreiben vom 25. März 2024 mit dem Titel „Beteiligungsverfahren 
für Landesstraßen- und ÖPNV-Maßnahmen zur Neuaufstellung der Be-
darfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein-Westfa-
len – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen“ (siehe Anlage 1) erläutert, werden zur 
Vorbereitung der Ne uaufstellung des Landesstraßenb edarfsplans die 
kommunalen Gebietskörperschaften und die regionalen Planungsträger 
beteiligt. Gemeinsam mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen  nun 
ein Formblatt für die Anmeldung von Landesstraßenmaßnahmen  als 
Grundlage für ebendiese Beteiligung. 
Die Anmeldungen für den Landesstraßenbedarfsplan werden nach den 
Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klima-
schutzes bewertet. Aufgrund der finanziel len Rahmenbedingungen und 
des bekannten Sanierungsstaus der bestehenden Infrastruktur werden 
der Sanierung und dem Erhalt der Infrastruktur in den nächsten Jahren 
eine hohe Priorität zugewiesen. Diese Hinweise bitten wir Sie für alle 
Überlegungen zur Anmeldung möglicher Bedarfe zu berücksichtigen.

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Auch für die Rückmeldung von Landesstraßenmaßnahmen bitten wir Sie, 
uns die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlos-
senen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen zu lassen. 
Das Beteiligungsverfahren für Landesstraßenmaßnahmen lässt sich ana-
log in drei aufeinanderfolgende Prozessabschnitte gliedern: „1. Aufforde-
rung zur Anmeldung“, „2. Sammeln und Aufarbeiten der Anmeldungen“ 
und „3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger“. 
1. Information der kommunalen Gebietskörperschaften  
Bitte informieren Sie die kommunalen Gebietskörperschaften über die Be-
teiligungsmöglichkeit, bei jeweiligem Bedarf, bedarfsplanpflichtigen Lan-
desstraßenmaßnahmen unter Beachtung der oben erwähnten Hinweise 
zu benennen. Die kommunalen Anmeldungen sollen dabei in das beige-
fügte und editierbare Formblatt (Anlage 2) eingepflegt und ggf. mit zu-
sätzlichen Unterlagen ergänzt werden. Ausschließlich die auf diese 
Weise angemeldeten Maßnahmen werden dann der Bewertung im Rah-
men der Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans zugeführt. 
Maßnahmenanmeldungen müssen dabei einen qualifizierten Vorschlag 
darstellen und mindestens mit einer bestehenden Linienführung hinterlegt 
werden. Daher sollen die kommunalen Gebietskörperschaften, zusätzlich 
zur Eintragung innerhalb des Formblattes, maßnahmenspezifisch ergän-
zende Unterlagen einreichen. Dies können u. a. Schriftstücke, Pla-
nungsdokumente (z. B. Flächennutzungs - oder Bebauungspläne) , Gut-
achten, Verkehrskarten, Präsentationen oder eben Linienführungen sein. 
Bitte setzten Sie Ihren kommunalen Gebietskörperschaften eine eigene 
Rückmeldefrist. Ihre Frist soll für Sie angemessen sein und ausreichend 
Vorlauf, zum Sammeln der Stellungnahmen und zum Vorbereiten der Be-
schlussfassung durch die regionalen Planungsträger, einräumen. 
2. Sammeln und Aufarbeiten der Anmeldungen 
Wie im Schreiben bzgl. ÖPNV-Maßnahmen (Anlage 1) erläutert, soll das 
dort genannte Online-Verzeichnis unter membox.nrw.de  hier ebenso 
zum Sammeln der Anmeldungen (d. h. der jeweils editierten Formblätter 
und ggf. ergänzender Unterlagen) verwendet werden. Die entsprechen-
den Zugangsdaten haben Sie bereits separat erhalten.  Der weitere Pro-

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
zess nach Ablauf der von Ihnen gegenüber den kommunalen Gebietskör-
perschaften gesetzten Rückmeldefrist verläuft analog zu dem für ÖPNV-
Maßnahmen. 
3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger 
Ebenso gleicht der Prozess zur Beschlussfassung der regionalen  Pla-
nungsträger dem für ÖPNV-Maßnahmen (vgl. Anlage 1). Bitte lassen Sie 
uns die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlos-
senen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen. 
Vorhaben des derzeit gültigen Bedarfsplans zur Information 
Die Vorhaben des derzeit gültigen Bedarfsplans, ergänzt mit dem jeweili-
gen Umsetzungsstand, steht zur Information auf der Internetseite des Mi-
nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Beitrag „Straßenpla-
nung“ zur Verfügung: 
https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/24-03-
27_information_landstrassenmassnahmen.pdf 
Wir weisen darauf hin, dass in das neue Landesverkehrsmodell 2035 die 
Projekte des derzeit gültigen Bedarfsplans integriert wurden, die bereits 
umgesetzt wurden, sich in Bau  befinden oder für die ein Planfeststel-
lungsverfahren läuft. Außerdem sind die Projekte hinterlegt für die auf-
grund laufender Planungen eine Planfeststellung in Aussicht steht und die 
deshalb nach heutiger Erkenntnis bis 2035 als umgesetzt angenommen 
werden. 
Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld (raoul.roth-
feld@munv.nrw.de, 0211 4566 -235) – gerne stehen wir für Rückfragen 
und Anregungen zur Verfügung. 
Der Regionalverband Ruhr erhält ebenso eine digitale Durchschrift dieses 
Schreibens zur Information. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Thomas Plück

Seite 4 von 4 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Anlagen: 
1. Schreiben vom 25. März 2024 mit dem Titel „Beteiligungsverfahren 
für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen zur Neuaufstellung 
der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nord-
rhein-Westfalen – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen“ 
2. Formblatt zur Anmeldung von Landesstraßenmaßnahmen

Sitzungsvorlage RR ((Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sachstand zum Beteiligungsverfahren)

2967 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 25/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Veit 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 07.06.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 28.06.2024 11.1.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sach-
stand zum Beteiligungsverfahren 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Beteiligungsverfahren an der (Neu-) Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
 
Mit Datum vom 19.01.2024 kündigte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Lan-
des NRW (MUNV) die Fortschreibung des bestehenden ÖPNV-Bedarfsplanes, des bestehenden 
Landesstraßenbedarfsplanes sowie die erstmalige Aufstellung des Bedarfsplanes für Radschnell -
verbindungen an. 
 
ÖPNV-Bedarfsplan 
 
In Abstimmung mit dem MUNV und der Bezirksregierung Köln beteiligt die go.Rheinland GmbH fe -
derführend die Kreise und die Städteregion (darüber die kreisangehörigen Kommunen), die kreis -
freien Städte, die Verkehrsunternehmen des ÖSVP und des SPNV sowie die Eisenbahninfrastruk -
turunternehmen im Regierungsbezirk Köln am Aufstellungsverfahren zur ÖPNV-Bedarfsplanfort -
schreibung. 
Mit Schreiben (per EMail) vom 03.05.2024 hat die go.Rheinland GmbH v.g. Kreis der Betroffenen 
zur Stellungnahme aufgefordert. 
 
Dem Hauptausschuss des Zweckverbandes wurde in seiner Sitzung vom 07.06.2024 eine Mittei -
lungsvorlage zum ÖPNV-Bedarfsplan zur Kenntnis gegeben. Entsprechendes ist unter dem Link 
https://gremien.gorheinland.com/vorgang/?__=UG-hVM0hpd2NXNFdF-
cExjZQ4RL67it4FBl3AaGD7yOF0 abrufbar.

Sitzungsvorlage RR RR 25/2024 Seite 2 von 2 
Die Beschlussfassungen sind für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30.09.2024 und für die 
Sitzung des Regionalrates am 11.10.2024 vorgesehen. 
 
Landesstraßenbedarfsplan 
 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben (per Mail) vom 02.05.2024 die Gebietskörperschaften 
des Regierungsbezirkes Köln gebeten am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes -
straßenbedarfsplanes, in der Form von Stellungnahmen, mitzuwirken. 
 
Die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen ist für die Sitzung des Regionalrates am 11.10.2024 
vorgesehen. 
 
Bedarfsplan für Radschnellverbindungen 
 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben (per Mail) vom 03.06.2024 die Gebietskörperschaften 
des Regierungsbezirkes Köln gebeten am Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bedarfsplanes 
für Radschnellverbindungen, in der Form von Stellungnahmen, mitzuwirken. 
 
Die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen ist für die Sitzung des Regionalrates am 20.12.2024 
vorgesehen. 
 
Anlage(n): 
1. Erlass Beteiligungsverfahren ÖPNV_Bedarfsplan  
2. Erlass Beteiligungsverfahren Landesstraßenbedarfsplan  
3. Erlass_Beteiligungsverfahren_Radvorrangnetz

Sitzungsvorlage RR (Erlass_Beteiligungsverfahren_Radvorrangnetz)

7392 Zeichen

Seite 1 von 4 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
Bezirksregierung Arnsberg 
59821 Arnsberg 
Bezirksregierung Detmold 
32756 Detmold 
Bezirksregierung Düsseldorf 
40474 Düsseldorf 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln 
Bezirksregierung Münster 
48128 Münster 
 
– per elektronischer Post – 
 
22.05.2024 
Seite 1 von 4 
 
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Dr. Raoul Rothfeld 
Telefon: 0211 4566-235 
raoul.rothfeld@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrang-
netzes des Landes Nordrhein-Westfalen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
dieses Beteiligungsverfahren dient zugleich der Aufstellung des Bedarfs-
plans für Radschnellverbindungen des Landes als auch der Definition des 
landesweiten Radvorrangnetzes, indem die kommunalen Gebietskörper-
schaften um Stellungnahme zu einem initialen Vorschlag eines landes-
weiten Radvorrangnetzes gebeten werden. Das landesweite Radvorrang-
netz umfasst dabei Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten sowie 
Radwege und stellt die höchste von drei Ebenen in der Netzhierarchie 
des Radverkehrs in Nordrhein -Westfalen dar. Die regionalen Pla nungs-
träger sind durch Sie ausschließlich für die Rückmeldung von radschnell-
verbindungsbezogenen Stellungnahmen zu beteiligen. 
Das Beteiligungsverfahren lässt sich dabei in zwei simultane Prozesse 
gliedern: „A. Einreichen bestehender Pläne bzw. Konzepte von  Rad-
schnellverbindungen“ und „B. Stellungnahme zum Initialvorschlag eines 
landesweiten Radvorrangnetzes“. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie 
bitten, die Beteiligung zu starten.

Seite 2 von 4 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
A. Einreichen bestehender Pläne bzw. Konzepte von  Radschnell-
verbindungen 
Bitte fordern Sie die kommunalen Gebietskörperschaften auf, bestehende 
Planungs- und Konzeptunterlagen für Radschnellverbindungen dem Mi-
nisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vor dem 29. Juni 2024  
zur Verfügung zu stellen. Wenn vorhanden, sollen neben den Planungs- 
bzw. Konzeptunterlagen ebenso dazugehörige politische Beschlüsse ein-
gereicht werden. Da es sich ausschließlich um bereits bestehende Pla-
nungen bzw. Konzepte handelt, ist in diesem ersten Prozessabschnitt 
keine Einbindung der regionalen Planungsträger  vorgesehen. Die 
eingegangenen Unterlagen werden direkt vom Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr weiterverwendet und bedürfen keiner Aufberei-
tung durch die Bezirksregierungen. 
Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen etwaige Unterlagen in ein 
vorbereitetes Online-Verzeichnis unter membox.nrw.de  hochladen. 
Entsprechende Zugangsdaten haben die kommunalen Gebietskörper-
schaften bereits im Zusammenhang mit dem „Beteiligungsverfahren für 
Landesstraßen- und ÖPNV-Maßnahmen zur Neuaufstellung der Bedarf-
spläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein -Westfalen“ 
(vgl. Schreiben vom 25. März und 24. April) erhalten. Für das Hochladen 
von Unterlagen zu Radschnellverbindungen sollen die kommunalen Ge-
bietskörperschaften bitte den jeweils bereits angelegten Ordner namens 
„Radschnellverbindungen“ verwenden. 
B. Stellungnahme zum Initialvorschlag eines landesweiten Radvor-
rangnetzes 
Bitte informieren Sie d ie kommunalen Gebietskörpersc haften ebenso 
über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu einem initialen Vorschlag des 
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr für ein landesweites 
Radvorrangnetz. Dieser initiale Vorschlag  ist ein dreistufiges Radver-
kehrsnetz, getrennt nach Verbindungen mit  einem erwartendem Nut-
zungspotenzial von: 
  über 2000 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radschnellverbin-
dungen), 
  500 bis 2000 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radvorrangrou-
ten) und

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
  weniger als 500 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radwege). 
In dem Portal „Beteiligung NRW“ können die kommunalen Gebietskör-
perschaften diesen initialen Netzvorschlag sowohl einsehen als auch di-
rekt ihre Stellungnahmen hinterlegen: 
https://beteiligung.nrw.de/portal/MUNV/beteiligung/themen/1007380?zu
gangscode=feNMeQ6Q 
In dem Portal „Beteiligung NRW“ stehen den kommunalen Gebietskör-
perschaften unter dem Verfahren „ Beteiligungsverfahren zur Definition 
des landesweiten Radvorrangnet zes des Landes Nordrhein -Westfalen“ 
zwei Karten zur Verfügung: „ Potenzielle Radschnellverbindungen“ und 
„Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“. Auf beiden Karten können 
die kommunalen Gebietskörperschaften (über die Schaltfläche „Ihre Stel-
lungnahme“ gefolgt von „In Karte zeichnen“) ihre Kommentare mit Orts-
angaben (z. B. durch das Setzen eines Punktes) oder auch alternative 
Linienführungen (z. B. durch das Einzeichnen von Linien) eingeben. Da-
bei sollen die Stellungnahmen ausschließlich auf den entsprechend an-
gelegten und benannten Karten hinterlegt werden: 
  Die Karte „Potenzielle Radschnellverbindungen“ ist für Stellung-
nahmen zu Verbindungen mit einem Potenzial von über 2000 Rad-
fahrenden pro Tag oder 
  Die Karte „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“ ist für 
Stellungnahmen zu Verbindungen mit einem Potenzial von weni-
ger als 2000 Radfahrenden pro Tag. 
Das Beteiligungsportal erlaubt dabei neben der Eingabe einer textlichen 
Stellungnahme und dem Zeichnen von Punkten/Linien auf der Karte zu-
sätzlich das Anfügen von Dateien bzw. Unterlagen. Stellungnahmen sol-
len nicht über die kartenunabhängige Schaltfläche „Ihre Stellungnahme“ 
auf der Startseite abgegeben werden. 
Ausschließlich die Stellungnahmen zu  Radschnellverbindungen sollen 
anschließend gesammelt, zusammengefasst und durch die regionalen 
Planungsträger beschlossen werden. Ich bitte Sie, mir die gesammelten 
und von den regionalen Planungsträgern beschlossenen Stellungnahmen 
vor dem 21. Dezember 2024 zukommen zu lassen. Bitte setzen Sie Ihren 
kommunalen Gebietskörperschaften  daher eine eigene, angemessene

Seite 4 von 4 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Rückmeldefrist für Stellungnahmen zu „Potenzielle Radschnellver-
bindungen“. Ihre Frist soll für Sie angemessen sein und ausreichend 
Vorlauf, zum Vorbereiten der Beschlussfassung durch die regionalen Pla-
nungsträger, einräumen. Bitte informieren Sie Herrn Dr. Raoul Rothfeld 
(raoul.rothfeld@munv.nrw.de, 0211  4566-235) über die von Ihnen ge-
setzte Frist. Nach Ablauf Ihrer Frist werden Ihnen die für Sie relevanten  
Stellungnahmen zu  „Potenziellen Radschnellverbindungen“ zur Verfü-
gung gestellt. 
Stellungnahmen zu „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“ bedür-
fen keiner Beschlussfassung der regionalen Planungsträger und kön-
nen von den kommunalen Gebietskörperschaften bis zum 21. Dezember 
2024 eingereicht werden. Diese Stellungnahmen werden  direkt vom Mi-
nisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gesammelt und  ausge-
wertet. 
Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld – gerne stehen 
wir für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. 
Der Regionalverband Ruhr erhält ebenso eine digitale Durchschrift dieses 
Schreibens zur Information. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Thomas Plück

Beratungsverlauf (1)

28.06.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.1.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 25/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
28.06.2024
Erstellt
07.06.2024 15:45