RR 25/2024
(Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sachstand zum Beteiligungsverfahren
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Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren ÖPNV_Bedarfsplan)
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Seite 1 von 5 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg 59821 Arnsberg Bezirksregierung Detmold 32756 Detmold Bezirksregierung Düsseldorf 40474 Düsseldorf Bezirksregierung Köln 50667 Köln Bezirksregierung Münster 48128 Münster – per elektronischer Post – 25.03.2024 Seite 1 von 5 Aktenzeichen 7A3 58.11.01 bei Antwort bitte angeben Dr. Raoul Rothfeld Telefon: 0211 4566-238 raoul.rothfeld@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Beteiligungsverfahren für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein-Westfalen – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, wie im Schreiben vom 19. Januar 2024 mit dem Titel „Ankündigung der (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein- Westfalen“ (siehe Anlage 1) erläutert, wird derzeit im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen das multimodale Landesverkehrsmodell 2035 (LVM 2035) erstellt. Basierend auf diesem Modell werden die Bedarfspläne für Landesstraßen und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu und für Radschnellverbindungen des Landes erstmalig aufgestellt. Zur Vorbereitung der jeweiligen Neuaufstellung des Landesstraßen - und ÖPNV-Bedarfsplans werden die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie die regionalen Planungsträger beteiligt. In einem ersten Schritt übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben initiale ÖPNV- Maßnahmenlisten als Grundlage für ebendiese Beteiligung. Ein zweites Schreiben bzgl. Landesstraßenmaßnahmen soll zeitnah folgen. Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV - Maßnahmen wird ein zweites Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrangnetzes separat durchgeführt – hierüber werden wir Sie demnächst gesondert informieren. Seite 2 von 5 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Das Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV -Maßnahmen lässt sich in drei aufeinan derfolgende Prozessabschnitte gliedern: „1. Aufforderung zur Stellungnahme“, „2. Sammeln und Aufarbeiten der Stellungnahmen“ und „3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträ- ger“. Bitte lassen Sie uns die gesammelten und von den regionalen Pla- nungsträgern beschlossenen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen. 1. Aufforderung zur Stellungnahme Bitte fordern Sie die kommunalen Gebietskörperschaften und die Zweck- verbände zur Abgabe von Stellungnahmen zu den jeweils relevanten Maßnahmen der initialen ÖPNV-Maßnahmenlisten (Anlagen 2-3) auf. Die beigefügten, initialen und editierbaren Maßnahmenlisten sind wie folgt separiert: SPNV-Maßnahmen (Anlage 2) und ÖSPV-Maßnahmen und Maßnahmen sonstiger spurgebundener Ortssysteme, wie z. B. Seilbahnen (Anlage 3). Die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände können Maßnahmen in diesen initialen Listen kommentieren, modifizieren (z. B. aktualisieren oder korrigier en), ergänz en, unter Angabe einer Begrün- dung streichen oder – bei Einhaltung von in den Listen erläuterten Min- destangaben – auch neu vorschlagen. Dabei sollen die jeweils relevanten Maßnahmen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Informie- ren Sie uns und ggf. die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen bitte umgehend über etwaige Fehlzuordnungen. Zusätzlich zu den Stellungnahmen innerhalb der Maßnahmenlisten, kön- nen die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände maß- nahmenspezifische, ergänzende Unterlagen einreichen. So können u. a. Schriftstücke, Planungsdokumente (z. B. Flächen nutzungs- oder Bebauungspläne), Gutachten, Verkehrs karten, Linienführungen oder auch Präsentationen ergänzend eingereicht werden. Ebenso können die kommunalen Gebietskörperschaften und die Zweckverbände bei Bedarf lokale Verkehrsunternehmen und/oder Eisenbahninfrastrukturunterneh- men selbstständig einbinden. Seite 3 von 5 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Bitte setzten Sie Ihren kommunalen Gebietskörperschaften und den für Sie relevanten Zweckverbänden eine eigene Rückmeldefrist. Ihre Frist soll für Sie angemessen sein und Ihnen ausreichend Vorlauf, zum Sam- meln der Stellungnahmen und zum Vorbereiten der Beschlussfassung durch die regionalen Planungsträger, einräumen. Sie können, sowohl bereits ausschließlich mit den ÖPNV -Maßnahmen auf die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände zuzuge- hen, als auch auf Teil 2 dieses Beteiligungsverfahrens (bzgl. Landes- straßenmaßnahmen) zur Vollständigkeit warten. Wenngleich das zweite Schreiben zeitnah verschickt werden soll, ist der genaue Zeitpunkt derzeit bedauerlicherweise nicht absehbar. 2. Sammeln und Aufarbeiten der Stellungnahmen Zum Sammeln der Stellungnahmen (d. h. der jeweils editierten Maßnah- menlisten und ggf. ergänzender Unterlagen) stellen wir ein Online-Ver- zeichnis unter membox.nrw.de zur Verfügung. Sie, die Zweckverbände und der Regionalverband Ruhr erhalten individuelle Zugangsdaten sepa- rat im Nachgang dieses Schreibens. Bitte informieren Sie uns, sobald Sie Ihre kommunalen Gebietskörperschaften zur Stellungnahme aufgefordert haben – daraufhin übersenden wir den kommunalen Gebietskörperschaf- ten ebenso individuelle Zugangsdaten. Bitte fordern Sie die kommunalen Gebietskörperschaften auf, Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen über dieses Online-Verzeichnis einzureichen. Dabei kann jede kommunale Gebietskörperschaft bzw. jeder Zweckver- band ausschließlich die jeweils selbst eingereichten Dateien einsehen und bearbeiten . Deswegen sollen grenzüberschreitende Maßnahmen bitte mehrfach, also von jeder betroffenen kommunalen Gebietskörper- schaft bzw. jedem betroffenen Zweckverband, individuell eingereicht wer- den. Sie hingegen haben Einsicht auf alle Dateien Ihrer kommunalen Ge- bietskörperschaften und aller Zweckverbände. Bitte bereiten Sie nach Ablauf der von Ihnen gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften und den Zweckverbänden gesetzten Rückmelde- frist die Stellungnahmen für eine Beschlussfassung für Ihren bzw. Ihre regionalen Planungsträger auf. Dies umfasst u. a. das Zusammenfassen der einzelnen Kommentare, das Zusammentragen der Neuanmeldungen, das Aufteilen der Maßnahmen entlang der Zuständigkeiten der regiona- len Planungsträger und ggf. das Entfernen von Duplikaten. Seite 4 von 5 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger Die aufbereiteten und jeweils relevanten Stellungnahmen sollen anschlie- ßend dem entsprechenden regionalen Planungsträger, d. h. Ihrem Regi- onalrat oder dem Ruhrparlament, gemäß § 9 Absatz 4 Landesplanungs- gesetz Nordrhein-Westfalen, zur Beschlussfassung über die Vorschläge der Region vorgelegt werden. Bitte lassen Sie uns, wie eingangs erwähnt, die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlosse- nen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen. Die beschlossenen Maßna hmenlisten stellen dem folgend die Untersu- chungsmasse für die Neuaufstellung des Landesstraßen - bzw. des ÖPNV-Bedarfsplans dar. Eine Bewertung der Maßnahmen wird anschlie- ßend im Prozess der Bedarfsplanaufstellung vorgenommen und ist noch nicht Teil dieser Beschlussfassung. Die hier beschriebene Beteiligung der regionalen Planungsträger umfasst hauptsächlich die Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zu den Maßnahmenanmeldungen der kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden. Indisponible ÖPNV-Maßnahmen zur Information Das Landesverkehrsmodell 2035 enthält eine Vielzahl indisponibler, d. h. festgelegter bzw. vorausgesetzter, Maßnahmen. Diese werden, bei ent- sprechender Bedarfsplanrelevanz, während der Neuaufstellung in den Landesstraßen- bzw. ÖPNV-Bedarfsplan übernommen. Die beigefügte Liste führt indisponible ÖPNV -Maßnahmen des Land esverkehrsmodells 2035 (Anlage 4) auf. Zu den indisponiblen Maßnahmen bedarf es keiner Stellungnahme. Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld (raoul.roth- feld@munv.nrw.de, 0211 4566 -235) – gerne stehen wir für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. Die Zweckverbände und der Regionalverband Ruhr erhalten ebenso eine digitale Durchschrift dieses Schreibens zur Information. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Thomas Plück Seite 5 von 5 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Anlagen: 1. Schreiben vom 19. Januar 2024 mit dem Titel „Ankündigung der (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen“ 2. Initiale Liste bedarfsplanpflichtiger SPNV-Maßnahmen 3. Initiale Liste bedarfsplanpflichtiger ÖSPV-Maßnahmen und Maß- nahmen sonstiger, spurgebundener Ortssysteme 4. Liste i ndisponibler ÖPNV-Maßnahmen des Landesverkehrsmo- dells 2035
Sitzungsvorlage RR (Erlass Beteiligungsverfahren Landesstraßenbedarfsplan)
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Seite 1 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg 59821 Arnsberg Bezirksregierung Detmold 32756 Detmold Bezirksregierung Düsseldorf 40474 Düsseldorf Bezirksregierung Köln 50667 Köln Bezirksregierung Münster 48128 Münster – per elektronischer Post – 24.04.2024 Seite 1 von 4 Aktenzeichen 7A3 58.11.01.02 bei Antwort bitte angeben Dr. Raoul Rothfeld Telefon: 0211 4566-235 raoul.rothfeld@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Beteiligungsverfahren für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein-Westfalen – Teil 2: Landesstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, wie im Schreiben vom 25. März 2024 mit dem Titel „Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV-Maßnahmen zur Neuaufstellung der Be- darfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein-Westfa- len – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen“ (siehe Anlage 1) erläutert, werden zur Vorbereitung der Ne uaufstellung des Landesstraßenb edarfsplans die kommunalen Gebietskörperschaften und die regionalen Planungsträger beteiligt. Gemeinsam mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen nun ein Formblatt für die Anmeldung von Landesstraßenmaßnahmen als Grundlage für ebendiese Beteiligung. Die Anmeldungen für den Landesstraßenbedarfsplan werden nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klima- schutzes bewertet. Aufgrund der finanziel len Rahmenbedingungen und des bekannten Sanierungsstaus der bestehenden Infrastruktur werden der Sanierung und dem Erhalt der Infrastruktur in den nächsten Jahren eine hohe Priorität zugewiesen. Diese Hinweise bitten wir Sie für alle Überlegungen zur Anmeldung möglicher Bedarfe zu berücksichtigen. Seite 2 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Auch für die Rückmeldung von Landesstraßenmaßnahmen bitten wir Sie, uns die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlos- senen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen zu lassen. Das Beteiligungsverfahren für Landesstraßenmaßnahmen lässt sich ana- log in drei aufeinanderfolgende Prozessabschnitte gliedern: „1. Aufforde- rung zur Anmeldung“, „2. Sammeln und Aufarbeiten der Anmeldungen“ und „3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger“. 1. Information der kommunalen Gebietskörperschaften Bitte informieren Sie die kommunalen Gebietskörperschaften über die Be- teiligungsmöglichkeit, bei jeweiligem Bedarf, bedarfsplanpflichtigen Lan- desstraßenmaßnahmen unter Beachtung der oben erwähnten Hinweise zu benennen. Die kommunalen Anmeldungen sollen dabei in das beige- fügte und editierbare Formblatt (Anlage 2) eingepflegt und ggf. mit zu- sätzlichen Unterlagen ergänzt werden. Ausschließlich die auf diese Weise angemeldeten Maßnahmen werden dann der Bewertung im Rah- men der Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans zugeführt. Maßnahmenanmeldungen müssen dabei einen qualifizierten Vorschlag darstellen und mindestens mit einer bestehenden Linienführung hinterlegt werden. Daher sollen die kommunalen Gebietskörperschaften, zusätzlich zur Eintragung innerhalb des Formblattes, maßnahmenspezifisch ergän- zende Unterlagen einreichen. Dies können u. a. Schriftstücke, Pla- nungsdokumente (z. B. Flächennutzungs - oder Bebauungspläne) , Gut- achten, Verkehrskarten, Präsentationen oder eben Linienführungen sein. Bitte setzten Sie Ihren kommunalen Gebietskörperschaften eine eigene Rückmeldefrist. Ihre Frist soll für Sie angemessen sein und ausreichend Vorlauf, zum Sammeln der Stellungnahmen und zum Vorbereiten der Be- schlussfassung durch die regionalen Planungsträger, einräumen. 2. Sammeln und Aufarbeiten der Anmeldungen Wie im Schreiben bzgl. ÖPNV-Maßnahmen (Anlage 1) erläutert, soll das dort genannte Online-Verzeichnis unter membox.nrw.de hier ebenso zum Sammeln der Anmeldungen (d. h. der jeweils editierten Formblätter und ggf. ergänzender Unterlagen) verwendet werden. Die entsprechen- den Zugangsdaten haben Sie bereits separat erhalten. Der weitere Pro- Seite 3 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zess nach Ablauf der von Ihnen gegenüber den kommunalen Gebietskör- perschaften gesetzten Rückmeldefrist verläuft analog zu dem für ÖPNV- Maßnahmen. 3. Beschlussfassung der regionalen Planungsträger Ebenso gleicht der Prozess zur Beschlussfassung der regionalen Pla- nungsträger dem für ÖPNV-Maßnahmen (vgl. Anlage 1). Bitte lassen Sie uns die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlos- senen Stellungnahmen vor dem 17. Oktober 2024 zukommen. Vorhaben des derzeit gültigen Bedarfsplans zur Information Die Vorhaben des derzeit gültigen Bedarfsplans, ergänzt mit dem jeweili- gen Umsetzungsstand, steht zur Information auf der Internetseite des Mi- nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Beitrag „Straßenpla- nung“ zur Verfügung: https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/24-03- 27_information_landstrassenmassnahmen.pdf Wir weisen darauf hin, dass in das neue Landesverkehrsmodell 2035 die Projekte des derzeit gültigen Bedarfsplans integriert wurden, die bereits umgesetzt wurden, sich in Bau befinden oder für die ein Planfeststel- lungsverfahren läuft. Außerdem sind die Projekte hinterlegt für die auf- grund laufender Planungen eine Planfeststellung in Aussicht steht und die deshalb nach heutiger Erkenntnis bis 2035 als umgesetzt angenommen werden. Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld (raoul.roth- feld@munv.nrw.de, 0211 4566 -235) – gerne stehen wir für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. Der Regionalverband Ruhr erhält ebenso eine digitale Durchschrift dieses Schreibens zur Information. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Thomas Plück Seite 4 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Anlagen: 1. Schreiben vom 25. März 2024 mit dem Titel „Beteiligungsverfahren für Landesstraßen - und ÖPNV -Maßnahmen zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nord- rhein-Westfalen – Teil 1: ÖPNV-Maßnahmen“ 2. Formblatt zur Anmeldung von Landesstraßenmaßnahmen
Sitzungsvorlage RR ((Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sachstand zum Beteiligungsverfahren)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 25/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Veit Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 07.06.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 28.06.2024 11.1.1 zur Kenntnis TOP: (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen, Sach- stand zum Beteiligungsverfahren Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Erläuterungen: Beteiligungsverfahren an der (Neu-) Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen Mit Datum vom 19.01.2024 kündigte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Lan- des NRW (MUNV) die Fortschreibung des bestehenden ÖPNV-Bedarfsplanes, des bestehenden Landesstraßenbedarfsplanes sowie die erstmalige Aufstellung des Bedarfsplanes für Radschnell - verbindungen an. ÖPNV-Bedarfsplan In Abstimmung mit dem MUNV und der Bezirksregierung Köln beteiligt die go.Rheinland GmbH fe - derführend die Kreise und die Städteregion (darüber die kreisangehörigen Kommunen), die kreis - freien Städte, die Verkehrsunternehmen des ÖSVP und des SPNV sowie die Eisenbahninfrastruk - turunternehmen im Regierungsbezirk Köln am Aufstellungsverfahren zur ÖPNV-Bedarfsplanfort - schreibung. Mit Schreiben (per EMail) vom 03.05.2024 hat die go.Rheinland GmbH v.g. Kreis der Betroffenen zur Stellungnahme aufgefordert. Dem Hauptausschuss des Zweckverbandes wurde in seiner Sitzung vom 07.06.2024 eine Mittei - lungsvorlage zum ÖPNV-Bedarfsplan zur Kenntnis gegeben. Entsprechendes ist unter dem Link https://gremien.gorheinland.com/vorgang/?__=UG-hVM0hpd2NXNFdF- cExjZQ4RL67it4FBl3AaGD7yOF0 abrufbar. Sitzungsvorlage RR RR 25/2024 Seite 2 von 2 Die Beschlussfassungen sind für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30.09.2024 und für die Sitzung des Regionalrates am 11.10.2024 vorgesehen. Landesstraßenbedarfsplan Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben (per Mail) vom 02.05.2024 die Gebietskörperschaften des Regierungsbezirkes Köln gebeten am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes - straßenbedarfsplanes, in der Form von Stellungnahmen, mitzuwirken. Die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen ist für die Sitzung des Regionalrates am 11.10.2024 vorgesehen. Bedarfsplan für Radschnellverbindungen Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben (per Mail) vom 03.06.2024 die Gebietskörperschaften des Regierungsbezirkes Köln gebeten am Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bedarfsplanes für Radschnellverbindungen, in der Form von Stellungnahmen, mitzuwirken. Die Beschlussfassung zu den Stellungnahmen ist für die Sitzung des Regionalrates am 20.12.2024 vorgesehen. Anlage(n): 1. Erlass Beteiligungsverfahren ÖPNV_Bedarfsplan 2. Erlass Beteiligungsverfahren Landesstraßenbedarfsplan 3. Erlass_Beteiligungsverfahren_Radvorrangnetz
Sitzungsvorlage RR (Erlass_Beteiligungsverfahren_Radvorrangnetz)
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Seite 1 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg 59821 Arnsberg Bezirksregierung Detmold 32756 Detmold Bezirksregierung Düsseldorf 40474 Düsseldorf Bezirksregierung Köln 50667 Köln Bezirksregierung Münster 48128 Münster – per elektronischer Post – 22.05.2024 Seite 1 von 4 Aktenzeichen 7A3 58.11.01.02 bei Antwort bitte angeben Dr. Raoul Rothfeld Telefon: 0211 4566-235 raoul.rothfeld@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrang- netzes des Landes Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Beteiligungsverfahren dient zugleich der Aufstellung des Bedarfs- plans für Radschnellverbindungen des Landes als auch der Definition des landesweiten Radvorrangnetzes, indem die kommunalen Gebietskörper- schaften um Stellungnahme zu einem initialen Vorschlag eines landes- weiten Radvorrangnetzes gebeten werden. Das landesweite Radvorrang- netz umfasst dabei Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten sowie Radwege und stellt die höchste von drei Ebenen in der Netzhierarchie des Radverkehrs in Nordrhein -Westfalen dar. Die regionalen Pla nungs- träger sind durch Sie ausschließlich für die Rückmeldung von radschnell- verbindungsbezogenen Stellungnahmen zu beteiligen. Das Beteiligungsverfahren lässt sich dabei in zwei simultane Prozesse gliedern: „A. Einreichen bestehender Pläne bzw. Konzepte von Rad- schnellverbindungen“ und „B. Stellungnahme zum Initialvorschlag eines landesweiten Radvorrangnetzes“. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie bitten, die Beteiligung zu starten. Seite 2 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen A. Einreichen bestehender Pläne bzw. Konzepte von Radschnell- verbindungen Bitte fordern Sie die kommunalen Gebietskörperschaften auf, bestehende Planungs- und Konzeptunterlagen für Radschnellverbindungen dem Mi- nisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vor dem 29. Juni 2024 zur Verfügung zu stellen. Wenn vorhanden, sollen neben den Planungs- bzw. Konzeptunterlagen ebenso dazugehörige politische Beschlüsse ein- gereicht werden. Da es sich ausschließlich um bereits bestehende Pla- nungen bzw. Konzepte handelt, ist in diesem ersten Prozessabschnitt keine Einbindung der regionalen Planungsträger vorgesehen. Die eingegangenen Unterlagen werden direkt vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr weiterverwendet und bedürfen keiner Aufberei- tung durch die Bezirksregierungen. Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen etwaige Unterlagen in ein vorbereitetes Online-Verzeichnis unter membox.nrw.de hochladen. Entsprechende Zugangsdaten haben die kommunalen Gebietskörper- schaften bereits im Zusammenhang mit dem „Beteiligungsverfahren für Landesstraßen- und ÖPNV-Maßnahmen zur Neuaufstellung der Bedarf- spläne für Landesstraßen und ÖPNV des Landes Nordrhein -Westfalen“ (vgl. Schreiben vom 25. März und 24. April) erhalten. Für das Hochladen von Unterlagen zu Radschnellverbindungen sollen die kommunalen Ge- bietskörperschaften bitte den jeweils bereits angelegten Ordner namens „Radschnellverbindungen“ verwenden. B. Stellungnahme zum Initialvorschlag eines landesweiten Radvor- rangnetzes Bitte informieren Sie d ie kommunalen Gebietskörpersc haften ebenso über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu einem initialen Vorschlag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr für ein landesweites Radvorrangnetz. Dieser initiale Vorschlag ist ein dreistufiges Radver- kehrsnetz, getrennt nach Verbindungen mit einem erwartendem Nut- zungspotenzial von: über 2000 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radschnellverbin- dungen), 500 bis 2000 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radvorrangrou- ten) und Seite 3 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen weniger als 500 Radfahrenden pro Tag (potenzielle Radwege). In dem Portal „Beteiligung NRW“ können die kommunalen Gebietskör- perschaften diesen initialen Netzvorschlag sowohl einsehen als auch di- rekt ihre Stellungnahmen hinterlegen: https://beteiligung.nrw.de/portal/MUNV/beteiligung/themen/1007380?zu gangscode=feNMeQ6Q In dem Portal „Beteiligung NRW“ stehen den kommunalen Gebietskör- perschaften unter dem Verfahren „ Beteiligungsverfahren zur Definition des landesweiten Radvorrangnet zes des Landes Nordrhein -Westfalen“ zwei Karten zur Verfügung: „ Potenzielle Radschnellverbindungen“ und „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“. Auf beiden Karten können die kommunalen Gebietskörperschaften (über die Schaltfläche „Ihre Stel- lungnahme“ gefolgt von „In Karte zeichnen“) ihre Kommentare mit Orts- angaben (z. B. durch das Setzen eines Punktes) oder auch alternative Linienführungen (z. B. durch das Einzeichnen von Linien) eingeben. Da- bei sollen die Stellungnahmen ausschließlich auf den entsprechend an- gelegten und benannten Karten hinterlegt werden: Die Karte „Potenzielle Radschnellverbindungen“ ist für Stellung- nahmen zu Verbindungen mit einem Potenzial von über 2000 Rad- fahrenden pro Tag oder Die Karte „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“ ist für Stellungnahmen zu Verbindungen mit einem Potenzial von weni- ger als 2000 Radfahrenden pro Tag. Das Beteiligungsportal erlaubt dabei neben der Eingabe einer textlichen Stellungnahme und dem Zeichnen von Punkten/Linien auf der Karte zu- sätzlich das Anfügen von Dateien bzw. Unterlagen. Stellungnahmen sol- len nicht über die kartenunabhängige Schaltfläche „Ihre Stellungnahme“ auf der Startseite abgegeben werden. Ausschließlich die Stellungnahmen zu Radschnellverbindungen sollen anschließend gesammelt, zusammengefasst und durch die regionalen Planungsträger beschlossen werden. Ich bitte Sie, mir die gesammelten und von den regionalen Planungsträgern beschlossenen Stellungnahmen vor dem 21. Dezember 2024 zukommen zu lassen. Bitte setzen Sie Ihren kommunalen Gebietskörperschaften daher eine eigene, angemessene Seite 4 von 4 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Rückmeldefrist für Stellungnahmen zu „Potenzielle Radschnellver- bindungen“. Ihre Frist soll für Sie angemessen sein und ausreichend Vorlauf, zum Vorbereiten der Beschlussfassung durch die regionalen Pla- nungsträger, einräumen. Bitte informieren Sie Herrn Dr. Raoul Rothfeld (raoul.rothfeld@munv.nrw.de, 0211 4566-235) über die von Ihnen ge- setzte Frist. Nach Ablauf Ihrer Frist werden Ihnen die für Sie relevanten Stellungnahmen zu „Potenziellen Radschnellverbindungen“ zur Verfü- gung gestellt. Stellungnahmen zu „Potenzielle Radvorrangrouten und Radwege“ bedür- fen keiner Beschlussfassung der regionalen Planungsträger und kön- nen von den kommunalen Gebietskörperschaften bis zum 21. Dezember 2024 eingereicht werden. Diese Stellungnahmen werden direkt vom Mi- nisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gesammelt und ausge- wertet. Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Herrn Dr. Raoul Rothfeld – gerne stehen wir für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung. Der Regionalverband Ruhr erhält ebenso eine digitale Durchschrift dieses Schreibens zur Information. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Thomas Plück
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 25/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 07.06.2024 15:45