V/0407/2019
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 8 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 8 zur Vorlage 0407/2019 Euregio tanzt inklusiv Projektinhalt Die Residenz Münster e.V. richtet seit einigen Jahren jährlich im barrierefreien vereinseigenen Tanzsportzentrum unter dem Motto „Euregio tanzt inklusiv“ internationale Tanzwettbewerbe für Menschen mit und ohne Behinderung aus. Durch Veröffentlichungen in den Medien wird die Stadtgesellschaft über diese inklusiven Veranstaltungen informiert und dazu eingeladen. Auch 2019 soll der Tanzwettbewerb „Euregio tanzt inklusiv“ durchgeführt werden. Geplant ist auch ein öffentlichkeitswirksamer Flashmob in der Innenstadt, der die Stadtgesellschaft auf die Veranstaltung und die inklusiven Angebote des Tanzsportvereins Die Resisdenz hinweisen soll. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Die Residenz Münster e.V. Finanzierung Ausgaben laut Finanzplan: 1.300 € Kosten für Wettbewerbsleitung, Jury, Moderation, Musik, Sach- und Materialkosten, Verpflegung am Veranstaltungstag für offizielle Gäste aus den Niederlanden und Deutschland Der Verein trägt weitere Kosten, z.B. für vereinseigenes Personal, selbst. Bewertung Die inklusiven Tanzwettbewerbe der Residenz sind bewährte Veranstaltungen, die zeigen, wie ein Tanzsportverein ein Angebot für Menschen mit und ohne Behinderung ausrichten kann. „Euregio tanzt inklusiv“ ist eine bereits etablierte vereinseigene Veranstaltung, die überwiegend im gleichen Format wie in den Vorjahren durchgeführt werden soll. Die Förderung einer solchen Veranstaltung ist nicht Ziel der Richtlinien. Eine Förderung für den Teilbereich des öffentlichkeitswirksamen Flashmobs (z.B. Fahrtkosten der Teilnehmer/-innen, Assistenzleistungen) könnte in Betracht kommen. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen. Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für den Flashmob im Vorfeld der Veranstaltung in Betracht kommen.
Anlage 2 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 2 zur Vorlage 0407/2019 Ausstellung „Persönliches Budget - Mehr als Geld“ Projektinhalt In der Stadtbücherei Münster wird die Wanderausstellung „Persönliches Budget – Mehr als Geld“ gezeigt. Sie wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget entwickelt. Die Ausstellung hat das Ziel, das Persönliche Budget bekannter zu machen und Menschen mit Behinderung zu ermutigen, es zu beantragen. Ferner möchte sie Mitarbeiter/-innen von Leistungsträgern und Beratungsstellen aufzeigen, wie die Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen kann, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zu ermöglichen. Begleitend zur Ausstellung präsentiert die Stadtbücherei Literatur und Broschüren zum Thema „Leben mit Behinderung“/Inklusion. An mehreren Ausstellungstagen werden Gespräche zum Thema Persönliches Budget angeboten. Die Eröffnung der Ausstellung wird umfassend barrierefrei gestaltet. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) (Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) Die Veranstaltung wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 1.480 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen bei der Eröffnung, Druckkosten für Plakate und Handzettel zur Ausstellung, Speditionskosten, Getränke bei der Ausstellungseröffnung Bewertung Die Ausstellung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, indem sie zeigt, wie Menschen mit Behinderung mit dem Persönlichen Budget selbstbestimmt ihre Teilhabe organisieren können. Ferner trägt sie durch den zentralen Ausstellungsort und die ergänzende Literaturausstellung zur Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion bei und veranschaulicht, wie eine Ausstellungseröffnung im Sinne der Inklusion so organisiert werden kann, dass alle Menschen gut dabei sein können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, Öffentlichkeitsarbeit) ein. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 7 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 7 zur Vorlage 0407/2019 Funklusion® Clubbing Projektinhalt Funky e.V. möchte mit dem Projekt Funklusion® Clubbing verschiedenste Menschen zu einer Party einladen und das Miteinander selbstverständlich feiern und dadurch aktiv etwas anschieben. Gemeinschaftliche Tänze, vorbereitet von Trainer/-innen von Funky e.V., sollen als Warm-Up in den Abend einleiten. Die Vorbereitung und die Durchführung der Veranstaltung erfolgen inklusiv. So sollen die Räume und Dienstleistungen des inklusiven Münsteraner Unternehmens MDS Catering genutzt werden. Im Rahmen des Projektes können sich Menschen kennenlernen, die sich in ihrem Lebensumfeld sonst nicht begegnet wären. Bei einer erfolgreichen Premiere könnten eine regelmäßige Partyreihe entstehen und damit eine neue, auf Vielfalt ausgerichtete Begegnungsplattform. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Funky e.V. Finanzierung beantragte Förderung: geschätzte Kosten in Höhe von 4.550 € bei einer Teilnehmerzahl von ca. 100 Personen Kosten für Raummiete, Servicepersonal, Catering, technisches Ausstattung Die Kosten für die Tanztrainer/-innen würde Funky e.V. tragen. Bewertung Eine inklusive Party bietet grundsätzlich eine gute Möglichkeit für Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung und könnte erfahrbar machen, wie ein Miteinander von verschiedenen Menschen ganz selbstverständlich gelebt wird. Es wird im Projektantrag allerdings nicht deutlich, wie das Projekt andere als die bisher schon interessierten Personenkreise erreichen kann und so entsteht der Eindruck, dass die Party in der jetzt geplanten Form eher eine „geschlossene“ Veranstaltung wäre und nicht dazu beitragen würde, das Thema Inklusion weiter in die Stadtgesellschaft hineinzutragen. Die Idee der Party könnte aber weiterentwickelt werden (z.B. im öffentlichen Raum sichtbare Party, angedockt an das Stadt- oder Hafenfest o.a.). Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen. Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für eine inklusive Party im öffentlichen Raum in Betracht kommen.
Anlage 6 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 6 zur Vorlage 0407/2019 Radfahrtraining für Menschen mit Behinderung Projektinhalt Der ADFC Münsterland möchte in einem Kooperationsprojekt mit der Westfalenfleiß Wohngruppe in Gremmendorf ein auf die Mobilitätswünsche der Bewohner/-innen ausgerichtetes Radfahrtraining konzipieren und durchführen. Das Training soll im Schonraum auf dem Gelände/Parkplatz der Wohngruppe erfolgen. Geplant sind ein Radfahrtraining, das Erkunden des Wohnumfeldes und das Planen von Wegstrecken und der Austausch mit Fachgruppen des ADFC Münsterland und ggf. die Gründung einer eigenen Gruppe, die sich mit den Wünschen der Radfahrer/-innen mit Behinderung auseinandersetzt. Durch das Erlernen des Fahrradfahrens sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, ihre Möglichkeiten einer selbstbestimmen Mobilität zu erweitern – als eine Voraussetzung zur Teilhabe am städtischen Leben und zur politischen Partizipation. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen ADFC Münsterland Das Radfahrtraining soll in einem Kooperationsprojekt mit der Westfalenfleiß GmbH durchgeführt werden. Finanzierung beantragte Förderung: 1.178 € vor allem Kosten für Trainer/-innen (1.188 €), Schulungsmaterial Einnahmen: Teilnehmergebühr für 9 Termine pro Teilnehmer/in: 20 € Bewertung Das Radfahrtraining ist eine sinnvolle Maßnahme, um Menschen mit Behinderung an das Radfahren heranzuführen und dadurch ihren persönlichen Bewegungsradius und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und zu erhöhen. Das Radfahrtraining richtet sich jedoch nur an eine Wohngruppe der Westfalenfleiß GmbH und hat in der jetzigen Form keinen inklusiven Charakter. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen. Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für eine (sich ggf. an das Radfahrtraining anschließende) inklusive Veranstaltung im öffentlichen Raum (z.B. gemeinsames Fahrradtraining für Menschen mit und ohne Behinderung) in Betracht kommen.
Anlage A
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Anlage A zur V/0407/2019 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von vier Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG0503 Bezeichnung der PG: Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Bereits veranschlagt? x Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haus- haltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Anlage 4 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 4 zur Vorlage 0407/2019 Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ Projektinhalt Der Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ soll die Möglichkeit bieten, die Arbeit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und ihrer Arbeitsgruppen sowie der Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderung in Münster kennenzulernen. Die KIB möchte diesen Aktionstag nutzen, um einerseits zu zeigen, was durch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster in den zehn Jahren seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon erreicht wurde und andererseits darauf hinzuweisen, dass auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt noch sehr viel zu tun ist. Der Aktionstag bietet insbesondere Möglichkeiten zum Austausch an Informationsständen und bei kurzen Vorträgen. Durchgeführt wird der Aktionstag am 10.09.2019 von 15 bis 18.30 Uhr im Mehrzweckraum der Stadtwerke, Hafenplatz. Auf dem Platz vor dem Gebäude soll ein Bus aufgestellt werden und einladen, zu Themen des barrierefreien Busverkehrs ins Gespräch zu kommen. Weitere Aktionen sind geplant. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Der Aktionstag wird von der KIB und dem Sozialamt der Stadt Münster in Kooperation mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster und der Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 3.500 € Kosten für Raummiete, Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Assistenz für Menschen mit Behinderung, Druckkosten Flyer und Plakate, Aufwandsentschädigung für Beteiligte wie u.a. Tanzgruppe von Menschen mit Behinderung, Getränke für Standbetreuer/-innen Bewertung Menschen mit Behinderung können durch den Aktionstag einen Einblick in die Arbeit der KIB und der Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderung erhalten und dadurch ermutigt werden, selbst aktiv zu werden und sich einzubringen. Somit ist der Aktionstag auf die Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ausgerichtet. Er kann auch dazu beitragen, das Thema politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft bekannter zu machen und weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Stadtwerke stellen die Räume zu günstigeren Konditionen als üblich bereit. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 3 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 3 zur Vorlage 0407/2019 Stadtführung zum Thema Inklusion Projektinhalt Der Verein „Münster inklusiv denken“ möchte eine Stadtführung zum Thema Inklusion entwickeln. An geeigneten Orten soll aufgezeigt werden, warum sich die Gesellschaft mit dem Thema Inklusion schwer tut, was Inklusion bedeutet und wo sie bereits gelingt (Präsentieren guter Beispiele), welchen Mehrwert Inklusion für die gesamte Gesellschaft hat und wie Barrieren abgebaut werden können. Ein Bestandteil der Führung soll auch die Arbeit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sein, um dadurch Menschen mit Behinderung für politische Partizipation zu begeistern. Die Stadtführung soll insbesondere zur Bewusstseinsbildung bei Menschen dienen, die das Thema Inklusion noch nicht oder kaum kennen. Die geführten Gruppen sollen aber möglichst heterogen sein, um Inklusion praktisch erfahren zu können. Die Stadtführung soll in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entwickelt werden. Menschen mit Behinderung sollen als Co-Stadtführer/-innen Teile der Stadtführung übernehmen – ggf. ergeben sich daraus für sie Möglichkeiten, später selbst als Stadtführer/-innen zur Inklusion oder anderen Themen tätig zu werden. Es ist angedacht, dass der Rundgang von Organisationen, die in Münster Stadtführungen anbieten, in das Programm aufgenommen werden kann. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Verein MÜNSTER INKLUSIV Denken Finanzierung beantragte Förderung: 2.170 € Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung der Führung und für vier Führungen (z.B. Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/- innen); Übersetzung des Flyers zur Führung in Leichte Sprache, Druckkosten Flyer Bewertung Die geplante Stadtführung ist eine innovative Möglichkeit, das Thema Inklusion leicht verständlich und kurzweilig anhand von konkreten Beispielen im Münsteraner Stadtbild aufzuzeigen und es auch Menschen nahezubringen, die bisher das Thema Inklusion noch nicht oder kaum kennen. Somit trägt das Projekt dazu bei, Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Eine besonders nachhaltige Wirkung würde erzielt, wenn es gelingt, dass eine Stadtführung zur Inklusion zum Regelangebot von Stadtführungen gehört. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Entwicklung der Stadtführung und die Erstellung eines Flyers übernimmt der Verein. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/0407/2019 V/0407/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 21.05.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Ausstellung „Persönliches Budget – Mehr als Geld“ Antragsteller: Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. Zuschuss: 1.480 € 2. Stadtführung zum Thema Inklusion Antragsteller: Verein Münster inklusiv denken Zuschuss: 2.170 € 3. Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ Antragsteller/in: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen /Sozialamt der Stadt Münster Zuschuss: 3.500 € 4. Informationen über die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Münster in Leichter Sprache Antragstellerin: WiM – Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Menschen in Münster Zuschuss: 9.000 € Sozialamt 15.05.2019 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0407/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 050 3 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 16.150 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2019 sind sieben Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat am 12.04.2019 seine erste Sitzung durchgeführt und die Förderanträge beraten. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für vier Projekte ausgesprochen. Für drei Projekte hat der Beirat auf der Grundlage der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze keine Förderung empfohlen. Gleichwohl sieht der Beirat auch bei diesen Projekten Möglichkeiten, die Projektidee weiterzuentwickeln und ggf. erneut einen Förderantrag zu stellen. Die Anlagen 2 bis 8 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Bewertung. Im Haushaltsjahr 2019 stehen nach der Förderung der vier Projekte noch Fördermittel in Höhe von 23.850 € zur Verfügung. Förderungen können noch bis zum 31.10.2019 beantragt werden. Die Verwaltung wird erneut gezielt auf die Möglichkeiten der Förderung nach den Richtlinien hinweisen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 8: Förderanträge und Bewertung
Anlage 5 zur Vorlage 0407-2019
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Anlage 5 zur Vorlage 0407/2019 Informationen über die KIB und zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Münster in Leichter Sprache Projektinhalt Geplant ist, Informationen in Leichter Sprache zu Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster zu erstellen. Zum einen soll die Arbeit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) einschließlich der Möglichkeiten der Mitarbeit in ihren Arbeitsgruppen dargestellt werden. Zum anderen sollen auch allgemeine Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Münster erklärt werden (u.a. Anregung an den Rat nach § 24 Gemeindeordnung). Erstellt werden soll eine Broschüre, ferner sollen die Informationen auch im Internet zur Verfügung gestellt werden. Das Konzept für die Broschüre soll in enger Abstimmung mit der WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) erarbeitet werden. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) Die Broschüre soll von der WiM und der Stadt Münster herausgegeben werden. Die KIB wird beteiligt. Finanzierung beantragte Förderung: 9.000 € Kosten für Konzepterstellung in Abstimmung mit der WiM, Erstellen der Texte in Leichter Sprache, grafische Gestaltung der Broschüre, Druck Bewertung Die geplanten Informationen über die KIB und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Leichter Sprache tragen dazu bei, im Sinne der Richtlinien die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Nach den Richtlinien soll der Zuschuss für ein Projekt in der Regel nicht mehr als 5.000 € beantragen. Ein höherer Zuschuss ist hier gerechtfertigt, da die Broschüre ansonsten nicht erstellt werden kann. Zu berücksichtigen ist auch, dass die geplante Broschüre eine grundständige Information zur Bürgerbeteiligung und zur KIB in Leichter Sprache bietet, die längerfristig genutzt werden kann. Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage 0407-2019 - Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0407/2019 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0407/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37