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V/0407/2019

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 06.05.2019

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Anlage 8 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage 2 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage 7 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage 6 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage A

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Anlage 4 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage 3 zur Vorlage 0407-2019

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Beschlussvorlage

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Anlage 5 zur Vorlage 0407-2019

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Anlage 1 zur Vorlage 0407-2019 - Förderrichtlinien

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Anlage 8 zur Vorlage 0407-2019

1945 Zeichen

Anlage 8  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Euregio tanzt inklusiv 
Projektinhalt 
Die Residenz Münster e.V. richtet seit einigen Jahren jährlich im barrierefreien 
vereinseigenen Tanzsportzentrum unter dem Motto „Euregio tanzt inklusiv“ 
internationale Tanzwettbewerbe für Menschen mit und ohne Behinderung aus. Durch 
Veröffentlichungen in den Medien wird die Stadtgesellschaft über diese inklusiven 
Veranstaltungen informiert und dazu eingeladen.  
Auch 2019 soll der Tanzwettbewerb „Euregio tanzt inklusiv“ durchgeführt werden. 
Geplant ist auch ein öffentlichkeitswirksamer Flashmob in der Innenstadt, der die 
Stadtgesellschaft auf die Veranstaltung und die inklusiven Angebote des 
Tanzsportvereins Die Resisdenz hinweisen soll. 
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Die Residenz Münster e.V. 
Finanzierung 
Ausgaben laut Finanzplan: 1.300 €  
Kosten für Wettbewerbsleitung, Jury, Moderation, Musik, Sach- und Materialkosten, 
Verpflegung am Veranstaltungstag für offizielle Gäste aus den Niederlanden und 
Deutschland 
Der Verein trägt weitere Kosten, z.B. für vereinseigenes Personal, selbst. 
Bewertung 
Die inklusiven Tanzwettbewerbe der Residenz sind bewährte Veranstaltungen, die 
zeigen, wie ein Tanzsportverein ein Angebot für Menschen mit und ohne 
Behinderung ausrichten kann. „Euregio tanzt inklusiv“ ist eine bereits etablierte 
vereinseigene Veranstaltung, die überwiegend im gleichen Format wie in den 
Vorjahren durchgeführt werden soll. Die Förderung einer solchen Veranstaltung ist 
nicht Ziel der Richtlinien. Eine Förderung für den Teilbereich des 
öffentlichkeitswirksamen Flashmobs (z.B. Fahrtkosten der Teilnehmer/-innen, 
Assistenzleistungen) könnte in Betracht kommen.  
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen.  
Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für den Flashmob im Vorfeld der 
Veranstaltung in Betracht kommen.

Anlage 2 zur Vorlage 0407-2019

2577 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Ausstellung „Persönliches Budget - Mehr als Geld“  
Projektinhalt 
In der Stadtbücherei Münster wird die Wanderausstellung „Persönliches Budget – 
Mehr als Geld“ gezeigt. Sie wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben 
NRW in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der 
Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget entwickelt. Die Ausstellung hat das 
Ziel, das Persönliche Budget bekannter zu machen und Menschen mit Behinderung 
zu ermutigen, es zu beantragen. Ferner möchte sie Mitarbeiter/-innen von 
Leistungsträgern und Beratungsstellen aufzeigen, wie die Leistungsform des 
Persönlichen Budgets dazu beitragen kann, Menschen mit Behinderung ein 
selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe an allen 
gesellschaftlichen Lebensbereichen zu ermöglichen. Begleitend zur Ausstellung 
präsentiert die Stadtbücherei Literatur und Broschüren zum Thema „Leben mit 
Behinderung“/Inklusion. An mehreren Ausstellungstagen werden Gespräche zum 
Thema Persönliches Budget angeboten. Die Eröffnung der Ausstellung wird 
umfassend barrierefrei gestaltet. 
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) 
(Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) 
Die Veranstaltung  wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben 
für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster 
durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.480 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen bei der Eröffnung,  
Druckkosten für Plakate und Handzettel zur Ausstellung, Speditionskosten,  
Getränke bei der Ausstellungseröffnung 
Bewertung 
Die Ausstellung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu 
fördern, indem sie zeigt, wie Menschen mit Behinderung mit dem Persönlichen 
Budget selbstbestimmt ihre Teilhabe organisieren können. Ferner trägt sie durch den 
zentralen Ausstellungsort und die ergänzende Literaturausstellung zur 
Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion bei und veranschaulicht, wie eine 
Ausstellungseröffnung im Sinne der Inklusion so organisiert werden kann, dass alle 
Menschen gut dabei sein können.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit 
Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, 
Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, Öffentlichkeitsarbeit) ein. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 7 zur Vorlage 0407-2019

2150 Zeichen

Anlage 7  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Funklusion® Clubbing 
Projektinhalt 
Funky e.V. möchte mit dem Projekt Funklusion® Clubbing verschiedenste Menschen 
zu einer Party einladen und das Miteinander selbstverständlich feiern und dadurch 
aktiv etwas anschieben. Gemeinschaftliche Tänze, vorbereitet von Trainer/-innen von 
Funky e.V., sollen als Warm-Up in den Abend einleiten. Die Vorbereitung und die 
Durchführung der Veranstaltung erfolgen inklusiv. So sollen die Räume und 
Dienstleistungen des inklusiven Münsteraner Unternehmens MDS Catering genutzt 
werden. Im Rahmen des Projektes können sich Menschen kennenlernen, die sich in 
ihrem Lebensumfeld sonst nicht begegnet wären. Bei einer erfolgreichen Premiere 
könnten eine regelmäßige Partyreihe entstehen und damit eine neue, auf Vielfalt 
ausgerichtete  Begegnungsplattform. 
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Funky e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: geschätzte Kosten in Höhe von 4.550 € bei einer 
Teilnehmerzahl von ca. 100 Personen 
Kosten für Raummiete, Servicepersonal, Catering, technisches Ausstattung  
Die Kosten für die Tanztrainer/-innen würde Funky e.V. tragen. 
Bewertung 
Eine inklusive Party bietet grundsätzlich eine gute Möglichkeit für Begegnungen von 
Menschen mit und ohne Behinderung und könnte erfahrbar machen, wie ein 
Miteinander von verschiedenen Menschen ganz selbstverständlich gelebt wird. Es 
wird im Projektantrag allerdings nicht deutlich, wie das Projekt andere als die bisher 
schon interessierten Personenkreise erreichen kann und so entsteht der Eindruck, 
dass die Party in der jetzt geplanten Form eher eine „geschlossene“ Veranstaltung 
wäre und nicht dazu beitragen würde, das Thema Inklusion weiter in die 
Stadtgesellschaft hineinzutragen. Die Idee der Party könnte aber weiterentwickelt 
werden (z.B. im öffentlichen Raum sichtbare Party, angedockt an das Stadt- oder 
Hafenfest o.a.). 
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen.  
Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für eine inklusive Party im öffentlichen 
Raum in Betracht kommen.

Anlage 6 zur Vorlage 0407-2019

2049 Zeichen

Anlage 6  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Radfahrtraining für Menschen mit Behinderung 
Projektinhalt 
Der ADFC Münsterland möchte in einem Kooperationsprojekt mit der Westfalenfleiß 
Wohngruppe in Gremmendorf ein auf die Mobilitätswünsche der Bewohner/-innen 
ausgerichtetes Radfahrtraining konzipieren und durchführen. Das Training soll im 
Schonraum auf dem Gelände/Parkplatz der Wohngruppe erfolgen. Geplant sind ein 
Radfahrtraining, das Erkunden des Wohnumfeldes und das Planen von Wegstrecken 
und der Austausch mit Fachgruppen des ADFC Münsterland und ggf. die Gründung 
einer eigenen Gruppe, die sich mit den Wünschen der Radfahrer/-innen mit 
Behinderung auseinandersetzt. Durch das Erlernen des Fahrradfahrens sollen 
Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, ihre Möglichkeiten einer 
selbstbestimmen Mobilität zu erweitern – als eine Voraussetzung zur Teilhabe am 
städtischen Leben und zur politischen Partizipation.  
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
ADFC Münsterland 
Das Radfahrtraining soll in einem Kooperationsprojekt mit der Westfalenfleiß GmbH 
durchgeführt werden. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.178 €  
vor allem Kosten für Trainer/-innen (1.188 €), Schulungsmaterial 
Einnahmen: Teilnehmergebühr für 9 Termine pro Teilnehmer/in: 20 € 
Bewertung 
Das Radfahrtraining ist eine sinnvolle Maßnahme, um Menschen mit Behinderung an 
das Radfahren heranzuführen und dadurch ihren persönlichen Bewegungsradius und 
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und zu erhöhen. Das 
Radfahrtraining richtet sich jedoch nur an eine Wohngruppe der Westfalenfleiß 
GmbH und hat in der jetzigen Form keinen inklusiven Charakter. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der jetzigen Form nicht aufzugreifen.  
Eine Förderung nach den Richtlinien könnte für eine (sich ggf. an das 
Radfahrtraining anschließende) inklusive Veranstaltung im öffentlichen Raum (z.B. 
gemeinsames Fahrradtraining für Menschen mit und ohne Behinderung) in Betracht 
kommen.

Anlage A

2379 Zeichen

Anlage A zur V/0407/2019 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). 
Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von vier Projekten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion 
– Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster  
stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  
weiterentwickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG0503 Bezeichnung der PG: Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan   x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja     
Bereits veranschlagt? x Ja     
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen 
ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haus-
haltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, 
Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Anlage 4 zur Vorlage 0407-2019

2518 Zeichen

Anlage 4  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ 
Projektinhalt 
Der Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ soll die Möglichkeit bieten, die Arbeit der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
und ihrer Arbeitsgruppen sowie der Vereine und Gruppen von Menschen mit 
Behinderung in Münster kennenzulernen. Die KIB möchte diesen Aktionstag nutzen, 
um einerseits zu zeigen, was durch die Beteiligung von Menschen mit Behinderung 
an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster in den zehn Jahren seit dem 
Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon erreicht 
wurde und andererseits darauf hinzuweisen, dass auf dem Weg zu einer inklusiven 
Stadt noch sehr viel zu tun ist. Der Aktionstag bietet insbesondere Möglichkeiten zum 
Austausch an  Informationsständen und bei kurzen Vorträgen. Durchgeführt wird der 
Aktionstag am 10.09.2019 von 15 bis 18.30 Uhr im Mehrzweckraum der Stadtwerke, 
Hafenplatz. Auf dem Platz vor dem Gebäude soll ein Bus aufgestellt werden und 
einladen, zu Themen des barrierefreien Busverkehrs ins Gespräch zu kommen. 
Weitere Aktionen sind geplant.  
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Der Aktionstag wird von der KIB und dem Sozialamt der Stadt Münster in 
Kooperation mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster und der Stadtwerke Münster 
GmbH durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 3.500 €  
Kosten für Raummiete, Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Assistenz für Menschen 
mit Behinderung, Druckkosten Flyer und Plakate, Aufwandsentschädigung für 
Beteiligte wie u.a. Tanzgruppe von Menschen mit Behinderung, Getränke für 
Standbetreuer/-innen 
Bewertung 
Menschen mit Behinderung können durch den Aktionstag einen Einblick in die Arbeit 
der KIB und der Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderung erhalten und 
dadurch ermutigt werden, selbst aktiv zu werden und sich einzubringen. Somit ist der 
Aktionstag auf die Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung ausgerichtet. Er kann auch dazu beitragen, das Thema politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft bekannter zu 
machen und weiter zu verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Stadtwerke stellen die Räume zu 
günstigeren Konditionen als üblich bereit.  
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 3 zur Vorlage 0407-2019

2541 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Stadtführung zum Thema Inklusion  
Projektinhalt 
Der Verein „Münster inklusiv denken“ möchte eine Stadtführung zum Thema 
Inklusion entwickeln. An geeigneten Orten soll aufgezeigt werden, warum sich die 
Gesellschaft mit dem Thema Inklusion schwer tut, was Inklusion bedeutet und wo sie 
bereits gelingt (Präsentieren guter Beispiele), welchen Mehrwert Inklusion für die 
gesamte Gesellschaft hat und wie Barrieren abgebaut werden können. Ein 
Bestandteil der Führung soll auch die Arbeit der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sein, um dadurch Menschen mit 
Behinderung für politische Partizipation zu begeistern. Die Stadtführung soll 
insbesondere zur Bewusstseinsbildung bei Menschen dienen, die das Thema 
Inklusion noch nicht oder kaum kennen. Die geführten Gruppen sollen aber möglichst 
heterogen sein, um Inklusion praktisch erfahren zu können. Die Stadtführung soll in 
Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung entwickelt werden. Menschen mit 
Behinderung sollen als Co-Stadtführer/-innen Teile der Stadtführung übernehmen – 
ggf. ergeben sich daraus für sie Möglichkeiten, später selbst als Stadtführer/-innen 
zur Inklusion oder anderen Themen tätig zu werden. Es ist angedacht, dass der 
Rundgang von Organisationen, die in Münster Stadtführungen anbieten, in das 
Programm aufgenommen werden kann. 
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein MÜNSTER INKLUSIV Denken 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.170 € 
Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung  der 
Führung und für vier Führungen (z.B. Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-
innen); Übersetzung des Flyers zur Führung in Leichte Sprache, Druckkosten Flyer 
Bewertung 
Die geplante Stadtführung ist eine innovative Möglichkeit, das Thema Inklusion leicht 
verständlich und kurzweilig anhand von konkreten Beispielen im Münsteraner 
Stadtbild aufzuzeigen und es auch Menschen nahezubringen, die bisher das Thema 
Inklusion noch nicht oder kaum kennen. Somit trägt das Projekt dazu bei, Inklusion 
weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Eine besonders nachhaltige Wirkung 
würde erzielt, wenn es gelingt, dass eine Stadtführung zur Inklusion zum 
Regelangebot von Stadtführungen gehört.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Entwicklung der Stadtführung und die 
Erstellung eines Flyers übernimmt der Verein. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Beschlussvorlage

3833 Zeichen

V/0407/2019 
V/0407/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und 
politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.05.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen 
Vorberatung 
   26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und 
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen 
mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert:  
1. Ausstellung „Persönliches Budget – Mehr als Geld“ 
Antragsteller: Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.  
Zuschuss: 1.480 € 
2. Stadtführung zum Thema Inklusion 
Antragsteller: Verein Münster inklusiv denken 
Zuschuss: 2.170 € 
3. Aktionstag „Teilhabe für alle!?“ 
Antragsteller/in: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen /Sozialamt der Stadt Münster 
Zuschuss: 3.500 € 
4. Informationen über die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen und zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Münster in Leichter 
Sprache 
Antragstellerin: WiM – Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Menschen in  
Münster 
Zuschuss: 9.000 €  
Sozialamt 
 
15.05.2019 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0407/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 050
3 
Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 16.150   
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Bis zum 31.03.2019 sind sieben Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt. 
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit  Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
am 12.04.2019 seine erste Sitzung durchgeführt und die Förderanträge beraten. Der Beirat 
hat eine Förderempfehlung für vier Projekte ausgesprochen. Für drei Projekte hat der Beirat 
auf der Grundlage der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze keine Förderung  
empfohlen. Gleichwohl sieht der Beirat auch bei diesen Projekten Möglichkeiten, die  
Projektidee weiterzuentwickeln und ggf. erneut einen Förderantrag zu stellen. Die Anlagen 2 
bis 8 geben einen Überblick über die geplanten Projekte und die jeweilige Bewertung. 
Im Haushaltsjahr 2019 stehen nach der Förderung der vier Projekte noch Fördermittel in  
Höhe von 23.850 € zur Verfügung. Förderungen können noch bis zum 31.10.2019 beantragt  
werden. Die Verwaltung wird erneut gezielt auf die Möglichkeiten der Förderung nach den 
Richtlinien hinweisen.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
 
Anlagen 2 bis 8: Förderanträge und Bewertung

Anlage 5 zur Vorlage 0407-2019

2072 Zeichen

Anlage 5  
zur Vorlage 0407/2019 
 
Informationen über die KIB und zu Möglichkeiten der 
Bürgerbeteiligung in Münster in Leichter Sprache 
Projektinhalt 
Geplant ist, Informationen in Leichter Sprache zu Beteiligungsmöglichkeiten für 
Menschen mit Behinderung in Münster zu erstellen. Zum einen soll die Arbeit der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) 
einschließlich der Möglichkeiten der Mitarbeit in ihren Arbeitsgruppen dargestellt 
werden. Zum anderen sollen auch allgemeine Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in 
Münster erklärt werden (u.a. Anregung an den Rat nach § 24 Gemeindeordnung). 
Erstellt werden soll eine Broschüre, ferner sollen die Informationen auch im Internet 
zur Verfügung gestellt werden. Das Konzept für die Broschüre soll in enger 
Abstimmung mit der WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) 
erarbeitet werden.  
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) 
Die Broschüre soll von der WiM und der Stadt Münster herausgegeben werden.  
Die KIB wird beteiligt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 9.000 €  
Kosten für Konzepterstellung in Abstimmung mit der WiM, Erstellen der Texte in 
Leichter Sprache, grafische Gestaltung der Broschüre, Druck 
Bewertung 
Die geplanten Informationen über die KIB und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in 
Leichter Sprache tragen dazu bei, im Sinne der Richtlinien die politische Partizipation 
von Menschen mit Behinderung zu fördern.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Nach den Richtlinien soll der Zuschuss für ein 
Projekt in der Regel nicht mehr als 5.000 € beantragen. Ein höherer Zuschuss ist hier 
gerechtfertigt, da die Broschüre ansonsten nicht erstellt werden kann. Zu 
berücksichtigen ist auch, dass die geplante Broschüre eine grundständige 
Information zur Bürgerbeteiligung und zur KIB in Leichter Sprache bietet, die 
längerfristig genutzt werden kann.  
Förderempfehlung des Beirates am 12.4.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage 0407-2019 - Förderrichtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0407/2019  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

21.05.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0407/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37