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0425/2026

Landtagswahl

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 13.10

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

750 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Landeswahlgesetz NRW gibt vor, dass die Beisitzenden des Kreiswahlausschusses zur 
Landtagswahl und deren Stellvertretungen in kreisfreien Städten vom Rat gewählt werden. Daher ist in 
diesem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich ausgeschlossen.

Beschlussvorlage Rat

3264 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/345 
 
Vorlagen-Nummer 
 0425/2026 
Freigabedatum 
 23.04.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Landtagswahl 2027 - Wahl der (stellvertretenden) Beisitzer*innen des 
Kreiswahlausschusses  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die 
Landtagswahl 2027 für die sieben Wahlkreise im Stadtgebiet. 
 
2. In den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 werden gewählt: 
 
 
Beisitzer*in Stellvertreter*in 
1   
2   
3   
4   
5   
6   
 
 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 25. April 2027 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt.  
Das Kölner Stadtgebiet ist für die Landtagswahl in sieben Wahlkreise gegliedert (13 Köln I bis 
19 Köln VII). Für jeden Wahlkreis ist gemäß § 8 Absatz 1 Landeswahlgesetz (LWahlG) ein 
Kreiswahlausschuss zu bilden. Besteht eine kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen, so 
kann nach § 10 Absatz 1 Satz 2 LWahlG ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss für alle Wahl-
kreise im Stadtgebiet gebildet werden. 
Gemäß § 10 Absatz 3 LWahlG besteht der Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleitung als 
Vorsitz und sechs Beisitzenden, die vom Rat gewählt werden. Eine Benennung oder Bestel-
lung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig. Nach § 3 Absatz 1 der Landeswahlordnung 
(LWahlO) ist für jede*n Beisitzer*in ein*e Stellvertreter*in zu wählen. 
Die Bezirksregierung Köln hat Herrn Oberbürgermeister Burmester zum Kreiswahlleiter für die 
sieben Kölner Wahlkreise ernannt; stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Stadtdirektorin 
Blome. 
Der Kreiswahlausschuss hat gemäß § 10 Absatz 4 LWahlG folgende Aufgaben: 
a)  Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen der Kreiswahlleitung im Mängel-
beseitigungsverfahren (§ 21 Absatz 1 Satz 3 LWahlG), 
b) Beschluss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (§ 21 Absatz 3 LWahlG), 
c) Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlkreisen (§ 32 Absatz 2 LWahlG). 
 
Der Rat wählt die Beisitzenden und deren Stellvertretungen nach den allgemeinen Grundsät-
zen, die in den §§ 57, 58 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) 
für die Bildung von Ausschüssen festgelegt sind. Sofern nach diesen Vorschriften eine Eini-
gung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag nicht zustande kommt, wird nach den Grundsät-
zen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer, § 50 Absatz 3 GO, gewählt. 
Auch sachkundige Bürger*innen können zu (stellvertretenden) Beisitzer*innen des Kreiswahl-
ausschusses bestellt werden. Ihre Zahl darf gemäß § 10 Absatz 3 LWahlG in Verbindung mit 
§ 58 Absatz 3 GO jedoch die der Ratsmitglieder nicht erreichen. Für die Beisitzer*innen und 
Stellvertreter*innen des Kreiswahlausschusses gilt nach § 8 Absatz 2 LWahlG das Verbot der 
gleichzeitigen Zugehörigkeit zu mehreren Wahlorganen. Wahlbewerber* innen, Vertrauens-
personen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitglie-
dern eines Wahlorgans bestellt werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

12.05.2026 Rat
TOP 13.10 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0425/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
11.02.2026 10:22