0850/2021
Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in den Bezirk betreffende Entscheidungen übergeordneter Instanzen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2286 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 0850/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in den Bezirk betreffende Entscheidungen übergeordneter Instanzen, AN/0394/2021 Antwort zu Frage 4: Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die Kommunikation zur Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans nicht- energetische Rohstoffe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der Kiesgrube Meschenich vorgesehen ?“: Der Teilplan nichtenergetische Rohstoffe ist Bestandteil des umfassenden Regionalplan - Überarbeitungsverfahrens, für das die Bezirksregierung Köln ihr vorliegendes erstes Plankonzept bis Ende 2021 in einen inhaltlich überarbeiteten Entwurf überführen wird. In alle Plandarstellungen des Entwurfs, die vom derzeit gültigen Regionalplan abweichen, werden die betroffenen Bezirksvertretun- gen im formellen Beteiligungsverfahren vor einer Stellungnahme der Verwaltung einbezogen, so wie dies bereits bezüglich der Ausweisung zusätzlicher ASB- und GIB-Flächen erfolgt ist. Dieses Verfah- ren startet nach Angaben der Bezirksregierung Köln voraussichtlich Ende des Jahres 2021. In den für Ende 2021 adressierten Regionalplan-Entwurf wird auch die Überarbeitung der Darstellun- gen zu den bis 2040 geplanten Auskiesungsbereichen einfließen, zu denen die Verwaltung bereits eine erste verwaltungsinterne Stellungnahme abgeben konnte. Grundsätzlich hat die Verwaltung die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass jeglicher Neuaufschluss und jegliche Erweiterung beste- hender Auskiesungsbereiche im hoch verdichteten städtischen Siedlungsraum zu starken Nutzungs- konkurrenzen führt. Im ersten Konzept für den künftigen Regionalplan war z.B. eine Erweiterung der Kiesgrube zwischen Köln-Meschenich und Köln-Immendorf in nördlicher Richtung dargestellt. Die Verwaltung hat diese Erweiterung in ihrer Stellungnahme mit Blick auf die Erhaltung einer wichtigen innerörtlichen Straßenverbindung (Zaunhofstraße) und die Realisierung des im Rahmen der Rekulti- vierung geplanten Badestrandes abgelehnt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Zaunhofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0850/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 14:14