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0850/2021

Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in den Bezirk betreffende Entscheidungen übergeordneter Instanzen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 7.2.10.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2286 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 0850/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in den Bezirk betreffende Entscheidungen 
übergeordneter Instanzen, AN/0394/2021 
Antwort zu Frage 4: Welche Einbindung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist konkret für die  
Kommunikation zur Weiterentwicklung des Regionalplans, insbesondere des Teilplans nicht-
energetische Rohstoffe, insbesondere bezüglich der Planung der weiteren Auskiesung der 
Kiesgrube Meschenich vorgesehen ?“:  
  
Der Teilplan nichtenergetische Rohstoffe ist Bestandteil des umfassenden Regionalplan -
Überarbeitungsverfahrens, für das die Bezirksregierung Köln ihr  vorliegendes erstes Plankonzept bis 
Ende 2021 in einen inhaltlich überarbeiteten Entwurf überführen  wird.  In alle Plandarstellungen des 
Entwurfs, die vom derzeit gültigen Regionalplan abweichen, werden die betroffenen Bezirksvertretun-
gen im formellen Beteiligungsverfahren vor einer Stellungnahme der Verwaltung   einbezogen, so wie 
dies bereits bezüglich der Ausweisung zusätzlicher ASB- und GIB-Flächen erfolgt ist. Dieses Verfah-
ren startet nach Angaben der Bezirksregierung Köln voraussichtlich Ende des Jahres 2021. 
 
In den für Ende 2021 adressierten Regionalplan-Entwurf wird auch die Überarbeitung der Darstellun-
gen zu den  bis 2040 geplanten Auskiesungsbereichen einfließen, zu denen die Verwaltung bereits 
eine erste verwaltungsinterne Stellungnahme abgeben konnte. Grundsätzlich hat die Verwaltung die 
Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass jeglicher Neuaufschluss und jegliche Erweiterung beste-
hender Auskiesungsbereiche im hoch verdichteten städtischen Siedlungsraum zu starken Nutzungs-
konkurrenzen führt. Im ersten Konzept für den künftigen Regionalplan war z.B. eine Erweiterung der 
Kiesgrube zwischen Köln-Meschenich und Köln-Immendorf in nördlicher Richtung dargestellt. Die 
Verwaltung hat diese Erweiterung in ihrer Stellungnahme mit Blick auf die Erhaltung einer wichtigen 
innerörtlichen Straßenverbindung (Zaunhofstraße) und die Realisierung des im Rahmen der Rekulti-
vierung geplanten Badestrandes abgelehnt.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zaunhofstraße

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Details

Aktenzeichen
0850/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.03.2021
Erstellt
04.03.2021 14:14