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V/0409/2010

Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße, Umbau

Vorlagen 01.06.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 29.06.2010, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3404 Zeichen

V/0409/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße, Umbau 
- Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung und dem Bau in der Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße 
wird auf der Grundlage des Lageplans vom März 2010 zugestimmt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur 
Verfügung: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und Anlagen 
Zeile 13 Aufwendung für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
 
2010 
 
 
17.500 
 
Insgesamt:   
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0409/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0409/2010 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Stadtwerke haben im Bereich der Fahrbahn des Mittelhafens Versorgungsleitungen verlegt 
und die Flächen noch nicht endgültig wieder hergestellt. Im nördlichen Bereich müssen sie im Zu-
ge des Ausbaues des Hafenweges noch Versorgungsleitungen verlegen. Zusätzlich liegt die west-
liche Haltlinie auf Grund der fehlenden Eckausrundung in der Straße „Am Mittelhafen“ etwas zu 
weit vom Knotenpunkt, somit entsteht in vielen Fällen ein zusätzliches Halten, was bei vielen Ver-
kehrsteilnehmern zum Ärgernis führt. Aus diesen Anlässen wird der südliche Knotenpunktbereich 
dem nördlichen angepasst und gleichzeitig wird die Vorfahrtsregelung geändert. 
 
 
Planung:
 
 
Im o.g. Knotenpunkt wird der vorhandene eckig und niveaugleich ausgebildete Bereich durch eine 
Eckausrundung ersetzt. Diese wird mit einem Rundbord (+3 cm) ausgebildet. 
 
Bisher hat die Fahrbeziehung „Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße“ Vorfahrt gegenüber dem 
Hafenweg. Mit der Änderung der Vorfahrtsregel wird das Geschwindigkeitsniveau im Knotenpunkt 
herabgesetzt und das Achten bzw. die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer wird er-
höht. Zur Änderung der Vorfahrtsregelung werden die vorhandenen Verkehrszeichen im ganzen 
Knotenpunkt durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) 
ersetzt. Die vorhandenen Haltlinien werden entfernt.  
 
Um auf die Änderung der Vorfahrtsregelung aufmerksam zu machen, wird in den heutigen Vor-
fahrtsstraßen für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten zusätzlich das Verkehrszeichen 101 (Gefahr-
stelle) mit dem Zusatzzeichen 1008-30 (Vorfahrt geändert) aufgestellt.  
 
Die vorh. Pflasterung eines Rechteckes (ca. 5x6 m) in der Straße „Am Mittelhafen“ wird nach der 
Baumaßnahme wieder hergestellt. 
 
Die Baumaßnahme war bisher nicht im M aßnahmenprogramm 2010 des Tiefbauamtes vorgese-
hen (vgl. Vorlage V/0638/2009). 
 
 
Kosten/Finanzierung:
 
 
Der Ausbau des Knotenpunktes soll in 2010 erfolgen. Die geschätzten Ausbaukosten der Umpla-
nung von ca. 35.000€ sollen je zu Hälfte von den Stadtwerken und der Stadt Münster getragen 
werden. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
1 Lageplan

Lageplan

38 Zeichen

Hafenweg

Bernhard-Ernst-Straße

En

I

Beratungsverlauf (1)

29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Hafenweg
  • Am Mittelhafen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0409/2010
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37