V/0409/2010
Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße, Umbau
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Beschlussvorlage
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V/0409/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße, Umbau - Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau in der Kreuzung Hafenweg / Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße wird auf der Grundlage des Lageplans vom März 2010 zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkung Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und Anlagen Zeile 13 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen 2010 17.500 Insgesamt: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0409/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 22.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0409/2010 Begründung: Anlass: Die Stadtwerke haben im Bereich der Fahrbahn des Mittelhafens Versorgungsleitungen verlegt und die Flächen noch nicht endgültig wieder hergestellt. Im nördlichen Bereich müssen sie im Zu- ge des Ausbaues des Hafenweges noch Versorgungsleitungen verlegen. Zusätzlich liegt die west- liche Haltlinie auf Grund der fehlenden Eckausrundung in der Straße „Am Mittelhafen“ etwas zu weit vom Knotenpunkt, somit entsteht in vielen Fällen ein zusätzliches Halten, was bei vielen Ver- kehrsteilnehmern zum Ärgernis führt. Aus diesen Anlässen wird der südliche Knotenpunktbereich dem nördlichen angepasst und gleichzeitig wird die Vorfahrtsregelung geändert. Planung: Im o.g. Knotenpunkt wird der vorhandene eckig und niveaugleich ausgebildete Bereich durch eine Eckausrundung ersetzt. Diese wird mit einem Rundbord (+3 cm) ausgebildet. Bisher hat die Fahrbeziehung „Am Mittelhafen / Bernhard-Ernst-Straße“ Vorfahrt gegenüber dem Hafenweg. Mit der Änderung der Vorfahrtsregel wird das Geschwindigkeitsniveau im Knotenpunkt herabgesetzt und das Achten bzw. die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer wird er- höht. Zur Änderung der Vorfahrtsregelung werden die vorhandenen Verkehrszeichen im ganzen Knotenpunkt durch das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) ersetzt. Die vorhandenen Haltlinien werden entfernt. Um auf die Änderung der Vorfahrtsregelung aufmerksam zu machen, wird in den heutigen Vor- fahrtsstraßen für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten zusätzlich das Verkehrszeichen 101 (Gefahr- stelle) mit dem Zusatzzeichen 1008-30 (Vorfahrt geändert) aufgestellt. Die vorh. Pflasterung eines Rechteckes (ca. 5x6 m) in der Straße „Am Mittelhafen“ wird nach der Baumaßnahme wieder hergestellt. Die Baumaßnahme war bisher nicht im M aßnahmenprogramm 2010 des Tiefbauamtes vorgese- hen (vgl. Vorlage V/0638/2009). Kosten/Finanzierung: Der Ausbau des Knotenpunktes soll in 2010 erfolgen. Die geschätzten Ausbaukosten der Umpla- nung von ca. 35.000€ sollen je zu Hälfte von den Stadtwerken und der Stadt Münster getragen werden. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: 1 Lageplan
Lageplan
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Hafenweg Bernhard-Ernst-Straße En I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bernhard-Ernst-Straße
- Hafenweg
- Am Mittelhafen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0409/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37