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2507/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung 2 PKW-Stellplätze Ostlandstraße/An der Alten Post

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.12.2021, TOP 5.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 2- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3988 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2507/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung 2 PKW-Stellplätze Ostlandstraße/An der Alten 
Post  (Az.: 02-1600-46/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Stellungnahme der 
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt unter dem Vorbehalt der Versetzung des Schilderpfostens 
hinter dem Parkscheinautomaten an die Gehweghinterkante, die Beibehaltung der beiden markierten 
Stellplätze auf der Fahrbahn. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Stellungnahme der 
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung der beiden markierten Stellplätze auf der 
Fahrbahn. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, die beiden markierten Stellplätze auf der Fahrbahn der Ostlandstraße zu entfer-
nen, da die Radfahrenden Schüler*innen aufgrund der notwendigen Straßenfahrsituation unnötig ge-
fährdet würden und der Bus die dahinter liegende Bushaltestelle nur unzureichend anfahren könne. 
Weiterhin würde bei Entfall der Stellplätze die Beschilderung auf dem Gehweg reduziert. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung teilt mit, dass die Bushaltestelle aufgrund regelmäßiger Rückstaus des KFZ Verkehrs 
bis in den nahen Kreuzungsbereich Ostlandstraße/An der alten Post weiter in Richtung Schulstraße 
verlegt wurde. Zusätzlich kam es zu Behinderungen von zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg durch 
dort auf den Bus wartende Personen, weshalb in einem aufgeweiteten Gehwegbereich auf einem 
vorhandenen Längsparkstand ein Buskap errichtet wurde. 
Durch diese Maßnahme hat sich der Abstand zwischen dem an der Bushaltestelle stehenden Bus 
und der Kreuzung und damit die Rückstaufläche erheblich vergrößert.  
 
Zusätzlich ist die Gehwegfläche nicht mehr durch die auf den Bus wartenden Personen blockiert, da 
der Gehweg nun hinter dem Buskap in einer uneingeschränkt nutzbaren Breite von 1,80 Metern ent-
langführt. 
 
Die bereits in der Vergangenheit schon vorhandenen Längsparkstände auf der Fahrbahn wurden 
durch diese Maßnahme lediglich verlagert. 
Die Maßnahme wurde mit allen Beteiligten, u. a. KVB und Polizei, abgestimmt. Die Busse können die 
Haltestelle problemlos anfahren, was auch schon im Rahmen der Planung mittels graphisch konstru-
ierten Schleppkurven geprüft wurde. 
 
Die verbleibende Fahrgasse zwischen den parkenden Fahrzeugen bzw. an der Haltestelle stehendem 
Bus beträgt weiterhin ca. 4,50 Meter. Diese Breite ist für den Begegnungsfall PKW/ PKW grundsätz-
lich ausreichend, so dass sich diesbezüglich zum vorherigen Zustand keine Änderung ergeben hat. 
Die parkenden Fahrzeuge auf den beiden markierten Stellplätzen tragen erheblich zur Geschwindig-
keitsreduzierung bei, da ein Passieren zweier Kraftfahrzeuge nur bei reduzierter Geschwindigkeit 
möglich ist. Wenn die beiden Stellplätze entfernt werden, beträgt die Fahrgassenbreite für den Be-
gegnungsfall PKW/ PKW 6,50 Meter, was höhere Geschwindigkeiten im Bereich der Bushaltestelle 
zur Folge haben wird. 
  
Es handelt sich nicht um einen direkten Schulweg zur Grundschule. Unabhängig davon müssen Kin-
der bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres und dürfen Kinder bis zu 10 Jahren mit ihrem Fahrrad auf 
dem Gehweg fahren, was bei Grundschülern an dieser Örtlichkeit auch grundsätzlich sinnvoll ist. Nun 
können Kinder und Grundschüler*innen bis zu 10 Jahren sogar, im Gegensatz zum vorherigen Situa-
tion, über den freien Gehweg und um das Buskap herum fahren. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Bürgereingabe

3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1775 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
xEine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Es handelt sich um eine sehr kleinräumige 
Maßnahme und der Verbleib oder der 
mögliche Entfall von 2 Parkplätzen hat 
keinerlei Einfluss auf das Verkehrssystem 
in Weiden und somit ist die Betroffenheit 
der Öffentlichkeit äußerst gering. 
 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Ö ffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2- Eingabe

1218 Zeichen

Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Lindenthal – Entfernung von 2 Pkw-
Stellplätzen 
Sehr geehrte Frau xxx, 
sehr geehrte Damen und He rren in der Bezirksvertretung Lindenthal, 
im Rahmen einer Begehung der Ostlandstr. In Köln-Weiden, bin ich auf ein besonderes 
verkehrliches Kuriosum gestoßen (siehe Anhang). 
Im unmittelbaren Kreuzungsbereich Ostlandstr./An der Alten Post Richtung Westen, 
befinden sich 2 markierte Pkw-Stellplätze im Straßenbereich. Dies sind auch die beiden 
einzigen straßenseitigen Pkw-Stellplätze im Bereich zwischen der o. g. Kreuzung und der 
westlich liegenden Schulstraße. 
Ich rege die Entfernung dieser beiden Stellplätze aus folgenden Gründen an: 
• Die
 radfahrenden Schüler*innen Richtung Grundschule Clarenhof werden hier
aufgrund der notwendigen Straßenfahrsituation unnötig gefährdet.
• Für die wenige Meter hinter den markierten Stellplätzen durch den Bus angefahrene
Haltestelle, stellt diese Situation ebenfalls eine mehr als suboptimale Situation dar,
so dass der Bus die Haltestelle nur unzureichend anfahren kann.
• Durch die Wegnahme der beiden Stellplätze kann eine Reduzierung der
Beschilderung auf dem Fußweg erfolgen.
Mit freundlichen 
Grüßen xxx
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2507/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.09.2021
Erstellt
07.07.2021 09:21