2507/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung 2 PKW-Stellplätze Ostlandstraße/An der Alten Post
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2507/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entfernung 2 PKW-Stellplätze Ostlandstraße/An der Alten Post (Az.: 02-1600-46/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt unter dem Vorbehalt der Versetzung des Schilderpfostens hinter dem Parkscheinautomaten an die Gehweghinterkante, die Beibehaltung der beiden markierten Stellplätze auf der Fahrbahn. Alternative: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung der beiden markierten Stellplätze auf der Fahrbahn. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, die beiden markierten Stellplätze auf der Fahrbahn der Ostlandstraße zu entfer- nen, da die Radfahrenden Schüler*innen aufgrund der notwendigen Straßenfahrsituation unnötig ge- fährdet würden und der Bus die dahinter liegende Bushaltestelle nur unzureichend anfahren könne. Weiterhin würde bei Entfall der Stellplätze die Beschilderung auf dem Gehweg reduziert. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung teilt mit, dass die Bushaltestelle aufgrund regelmäßiger Rückstaus des KFZ Verkehrs bis in den nahen Kreuzungsbereich Ostlandstraße/An der alten Post weiter in Richtung Schulstraße verlegt wurde. Zusätzlich kam es zu Behinderungen von zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg durch dort auf den Bus wartende Personen, weshalb in einem aufgeweiteten Gehwegbereich auf einem vorhandenen Längsparkstand ein Buskap errichtet wurde. Durch diese Maßnahme hat sich der Abstand zwischen dem an der Bushaltestelle stehenden Bus und der Kreuzung und damit die Rückstaufläche erheblich vergrößert. Zusätzlich ist die Gehwegfläche nicht mehr durch die auf den Bus wartenden Personen blockiert, da der Gehweg nun hinter dem Buskap in einer uneingeschränkt nutzbaren Breite von 1,80 Metern ent- langführt. Die bereits in der Vergangenheit schon vorhandenen Längsparkstände auf der Fahrbahn wurden durch diese Maßnahme lediglich verlagert. Die Maßnahme wurde mit allen Beteiligten, u. a. KVB und Polizei, abgestimmt. Die Busse können die Haltestelle problemlos anfahren, was auch schon im Rahmen der Planung mittels graphisch konstru- ierten Schleppkurven geprüft wurde. Die verbleibende Fahrgasse zwischen den parkenden Fahrzeugen bzw. an der Haltestelle stehendem Bus beträgt weiterhin ca. 4,50 Meter. Diese Breite ist für den Begegnungsfall PKW/ PKW grundsätz- lich ausreichend, so dass sich diesbezüglich zum vorherigen Zustand keine Änderung ergeben hat. Die parkenden Fahrzeuge auf den beiden markierten Stellplätzen tragen erheblich zur Geschwindig- keitsreduzierung bei, da ein Passieren zweier Kraftfahrzeuge nur bei reduzierter Geschwindigkeit möglich ist. Wenn die beiden Stellplätze entfernt werden, beträgt die Fahrgassenbreite für den Be- gegnungsfall PKW/ PKW 6,50 Meter, was höhere Geschwindigkeiten im Bereich der Bushaltestelle zur Folge haben wird. Es handelt sich nicht um einen direkten Schulweg zur Grundschule. Unabhängig davon müssen Kin- der bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres und dürfen Kinder bis zu 10 Jahren mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, was bei Grundschülern an dieser Örtlichkeit auch grundsätzlich sinnvoll ist. Nun können Kinder und Grundschüler*innen bis zu 10 Jahren sogar, im Gegensatz zum vorherigen Situa- tion, über den freien Gehweg und um das Buskap herum fahren. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Bürgereingabe 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 xEine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Es handelt sich um eine sehr kleinräumige Maßnahme und der Verbleib oder der mögliche Entfall von 2 Parkplätzen hat keinerlei Einfluss auf das Verkehrssystem in Weiden und somit ist die Betroffenheit der Öffentlichkeit äußerst gering. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Ö ffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2- Eingabe
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Anregung nach §24 GO NRW an die Bezirksvertretung Lindenthal – Entfernung von 2 Pkw- Stellplätzen Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Damen und He rren in der Bezirksvertretung Lindenthal, im Rahmen einer Begehung der Ostlandstr. In Köln-Weiden, bin ich auf ein besonderes verkehrliches Kuriosum gestoßen (siehe Anhang). Im unmittelbaren Kreuzungsbereich Ostlandstr./An der Alten Post Richtung Westen, befinden sich 2 markierte Pkw-Stellplätze im Straßenbereich. Dies sind auch die beiden einzigen straßenseitigen Pkw-Stellplätze im Bereich zwischen der o. g. Kreuzung und der westlich liegenden Schulstraße. Ich rege die Entfernung dieser beiden Stellplätze aus folgenden Gründen an: • Die radfahrenden Schüler*innen Richtung Grundschule Clarenhof werden hier aufgrund der notwendigen Straßenfahrsituation unnötig gefährdet. • Für die wenige Meter hinter den markierten Stellplätzen durch den Bus angefahrene Haltestelle, stellt diese Situation ebenfalls eine mehr als suboptimale Situation dar, so dass der Bus die Haltestelle nur unzureichend anfahren kann. • Durch die Wegnahme der beiden Stellplätze kann eine Reduzierung der Beschilderung auf dem Fußweg erfolgen. Mit freundlichen Grüßen xxx Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2507/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.09.2021
- Erstellt
- 07.07.2021 09:21