V/0342/2016
"Am Dornbusch" - Einrichtung einer Mittelinsel auf Höhe "Raringheide"
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Beschlussvorlage
5341 Zeichen
V/0342/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
"Am Dornbusch" - Einrichtung einer Mittelinsel auf Höhe "Raringheide"
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Straße Am Dornbusch wird auf der Grundlage
des verkehrstechnischen Entwurfs vom April 2016 (Anlage 1) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Planung und Bau Kosten in Höhe von ca. 115.000 € ent-
stehen. Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. Einnahmen werden in Form von Zuwendungen
gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des
Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 70.000 € erwartet. Die Baukosten sind nach dem
Kommunalen Abgabengesetz (§ 8 KAG) nicht beitragsfähig.
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2017
2018
15.000
100.000
Einzahlungen
2018
70.000
Förderrichtlinien
Nahmobilität
FöRi-Nah
Saldo 45.000
Vorlagen-Nr.:
V/0342/2016
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
21.06.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0342/2016
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 2017 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Anlass:
Die Stadtverwaltung wurde in einer Ergänzung zum Antrag „Mehr Sicherheit für den Schulweg Am
Dornbusch“ (Anlage 2) gebeten, aus Gründen d er Verkehrsunfallprävention, die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges im Einmündungsbereich „Raringheide“ auf der Straße „Am Dornbusch“ zu pr ü-
fen.
Die Überprüfung des Antrages durch die Verwaltung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der
Verkehrsbelastung und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-
FGÜ 2001) ein Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich Raringheide nicht möglich ist.
Laut Richtlinie (R-FGÜ 2001) kommt ein Fußgängerüberweg dann in Betracht, wenn
es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er ansonsten nicht sicher die Stra-
ße queren kann
die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunde von über 50-100 Fußgängern über-
quert und von maximal 750 Kraftfahrzeugen frequentiert wird
Die im Januar 2016 gezählte Verkehrsbelastung der Straße Am Dornbusch lag bei 252 bzw. 271 Kfz
pro Spitzenstunde. Die dabei entstehenden Lücken im Verkehrsfluss sind ausreichend, um die Straße
zu überqueren.
Unabhängig von den Voraussetzungen und der Verkehrsbelastung muss die Erkennbarkeit eines
FGÜ´s aus 100 m gewährleistet sein. Auf Grund der Kurvenlage ist dies nicht möglich. Durch das
Markieren des Fußgängerüberweges würde somit eine Scheinsicherheit entstehen, die zu gefährli-
chen Querungsvorgängen führen könnte.
Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung an Stelle des Fußgängerüberweges die
Einrichtung einer Mittelinsel. Die geplante Mittelinsel würde nicht nur die Querungssituation der Stra-
ße Am Dornbusch verbessern, sondern würde auch, gerade am Ortseingang, zur Verkehrsberuhi-
gung beitragen.
Planung:
Im Einmündungsbereich Raringheide ist zum Queren der Straße „Am Dornbusch“ eine Mittelinsel mit
einer Breite von 2,5 m geplant. Die südliche Bordsteinführung wird zu Lasten der Nebenanlage ver-
setzt. Die vorhandene Stellplatzmarkierung wird entfernt. Die Fahrspuren sind mit einer Breite von
3,25 m geplant. Auf der südlichen Seite zwischen der Einmündung Raringheide und der Mittelinsel
wird ein Gehweg ausgebaut. Auf der westlichen Seite im gemeinsamen Geh- und Radweg wird eine
Bordsteinabsenkung hergestellt. Teilweise müssen vorhandene Verkehrszeichen versetzt werden.
Reduktionsvariante:
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Als Kostenreduzierung
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bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf die Errichtung der Mittelinsel, d. h. die Beibehaltung des vor-
handenen Zustandes.
Kosten/Finanzierung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die nicht nach dem KAG
abgerechnet werden kann.
Der Bau der Querungshilfe ist nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) förder-
fähig. Insgesamt wird eine Förderung von ca. 70.000 € erwartet.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 2: Ergänzung zum Antrag lfd. A-H/0010/2015 vom 17.08.2015 der CDU -Fraktion in der B e-
zirksvertretung Münster-Hiltrup
Anlage 1
359 Zeichen
S 1101 2 977 (8 11 1118 1116 291 290 399 59 286 Anlage 1 zur Vorlage V/0342/2016 S 5 © $ Q $ ) oe © ‚Anlage STADT BE satt. ne._]1 cn Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung _) Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name jearbeitet | April 2016 [Kuhn Am Dornbusch ezeichnet| April 2016 |Kuhn taßstab_ | 1: 500 geplante Mittelinsel Plotdatum 21.06.2016
Anlage 2
32 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0342/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Dornbusch
- Raringheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0342/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37